PrS»ui»krakious Prriit: Für Laibach-Ganzjährig . . 8 fl. 40 fr. Halbjährig. . . 1 „ 00 Vierteljährig . 2 „ 30 Monatlich . . . — „ TO „ Laibacher Äedactt»»» Bahnhvfgasse Nr Y.it Mil der P o ft: Ganzjährig................12 fl. Halbjährig............... orte« bedürfen, statt nach Biarritz oder Meran zu fenden, eine Luftfahrt antreten lassen werden. Der Luftschiffer Cockwell erreichte im Jahre 1863 die Höhe von 37,000 Fuß über der Erde, allein et erreichte sie fast erstarrt und hatte Mühe, das Ventil zu handhaben. Tauben, welche man aus dieser Höhe fliegen ließ, fielen wie schwere Steine in die Tiefe; die letzte nur machte es klug, sie setzte sich auf den Ballon und wartete, bis dieser die Tiefe erreicht hatte. Welche Rolle Luftballon und Brieftauben im letzten Kriege spielten, dürfte bekannt sein» -formen als jener der ActiengefeUschnften fialt-linbeit kann. Wenn also die staatliche Genehmigung weder «atiftii* »och volkswirthfchaftlich als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn der angebliche Zweck, Len Unternehmungsgeist auf die rechte Bahn zu j eiten uitti Abirrungen desselben zu verhüten, durch r-ie Staa ögenehmignng nicht mehr in dem vorausgesetzten Maße erreichbar ist, wohl aber neue Gefahren für den Verkehr dadurch heraufbeschworen werden, so ist es für den Staat zur unabweiölichen Nolhwrndigkeil geworden, nicht länger seinen (Sin* ^!uß auf die Bildung der Actien- und Commandit-Lctieugcsellschasteu geltend zu machen, sondern das Prinzip der freien Gesellschaftsbildung anzuerkennen und zur Durchführung zu bringen. Mit dem Wegfall der Staatsgenehmigung für die Errichtung von Commanditgefellschaften auf Actien und Actieugesellschasten wird auch das bisher über solche Gesellschaften zufolge gesetzlicher oder besonderer statutarischer Bestimmungen geübte Auf-jichierechl aufhören müssen. Hingegen soll an dem Erfordernisse der staatlichen Genehmigung zum Betriebe gewisser Geschäfte. wie z. B. Anlegung und Betrieb von Eisen« . ahnen, Ausgabe von Pfandbriefen. Schuldverschrei' Lungen auf den Inhaber von Kassenanweisungen, Y! cbentahme von Bersicherungen u. s. f. nicht gerüttelt und die Beaufsichtigung der solche Geschäfte betreibenden Gesellschaften in Ansehung dieses Gegenstandes ihres Unternehmens nicht beseitigt werden. Ucbei'blidt man die Actiengesetzgebung dieser utbcircff der Entwicklung der Industrie und des Handels so sehr fortgeschrittenen Länder, so zeigt sich, daß überall die Notwendigkeit erkannt wurde, für die Organisation und Verwaltung der Gesellschaften im Interesse der Actionäre und der Gläu> jiger bestimmte uimberfchreitbare Normen aufzu--stellcn, deren Außerachilafsnng ebensowohl eine sserielle, civilrcchlltche Haftbarkeit, als vielfach auch iine besondere strafgerichtliche Verantwortlichkeit nach sich zieht. Die österreichische Gesetzgebung wird sich dieser • 3tothwetidigk(it in dem Augenblicke, in dem sie im Begriffe steht, die staatliche Genehmigung und Auflicht zu beseitigen, nicht entziehen können und erwägen müssen, inwiefern die in den westlichen Kul-rurstaaten auf Grund vierjähriger Erfahrungen gegebenen Bestimmungen mit Rücksicht auf die hier» Händigen Verhältnisse ausreichend und zweckmäßig erscheinen und inwiefern insbesondere die strafrechtliche Verantwortlichkeit der civilrechtlich'en Haftbar-üeit zur Seite gestellt werden muß, sollen nicht chaotische Zustände tie gedeihliche Entwicklung von Handel und Verkehr gefährden. Der Rahmen der die bezüglichen Bestimmungen Sie pariser Ballons beförderten 21/, Millionen Briefe. Die Reift um die Erde könnte ein Ballon Lei normaler Fluggeschwindigkeit in 11 Tagen, eine Brieftaube in 23 Tagen zmücklcgeii. Der berühmte amerikanische Aeronaut Green kam zu dem Schluß, daß in gewissen Schichten unserer Atmosphäre eine permanente Strömung he>rsche. In Sen Fünfziger-Jahren experimentierte man zuerst mit Dampfmaschinen zum Betriebe der Luftballons, allein da das Gewicht dieser Maschine zu groß war, r.rnnes sich der Niedergang als höchst gcsährlich. Im Jahre 1872 begann das wiener Cornite üitr Aeronauten-Gesellschaft in Brünn seine Versuche mit der Hähnlein'schen Flugmaschine und diese genährten insofern ein befriedigendes Resultat, als hit Möglichkeit einer horizontalen Fortbewegung fest-gestellt wurde. Die Aussicht auf endliche Lösung liefet Frage rückt immer näher und dem Redner wurde von Freunden auö Oxford gemeldet, daß in diesen Tagen ein Ballon mit einer Kraftmaschine aon nur 20 Kilogramm Gewicht steigen solle, von dessen Lenksamkeit man sich einen gewissen Erfolg verspreche. Kaum 70 Jahre sind ctf her, das; Fürst zu umschließen hat, erscheint für die handelsmäßigen Gesellschaften in dem Handelsgesetzbuch« gegeben. Die seinerzeit nicht ohne Anstrengung zu standc gekommene Rechtseinheit auf dem Gebiete des Han delS gewährt fo große Vortheile, daß es nicht ohne J Gefahr für den Handelsverkehr und für die wissenschaftliche Bearbeitung des Handelsrechtes unternommen werden konnte, dieses Band weiter zu lockern, als zwingende Verhältnisse es fordern. Im allgemeinen muß bemerkt werden, daß fol-gende leitende Gesichtspunkte für die in' Vorschlag gebrachten Reformen maßgebend waren. Die in Oesterreich allerdings nicht zahlreichen Eommanditgesellschaften auf Actien seien den Actien* gesellschaften möglichst eonform zu regeln, damit nicht die Form dec Eonunandit-Actiengefellschaften zu einer Umgehung der strengeren Bestimmungen für Actiengefellfchafteit mißbraucht werden könne. Eine möglichst ausgedehnte Publieität der Vorgänge bei der Errichtung der Gesellschaft soll jedem einzelnen, der in- dieselbe einzutreten Willens ist, die Gelgenheit verschaffen, die Grundlagen für die Solidität und die künftige Entwicklung der Gesell fchnft eingehend würdigen zu können und sich gegen Gefahren zu schützen, vorausgesetzt daß er nicht leichtsinnig schwindelhaften Projecten sein Ohr und sein Geld leiht. ' In gleicher Weise sollen während des Bestandes der Gesellschaft die Aktionäre durch umfassende Offenlegung der Geschäftsgebarung, die jedoch das für jeden Kaufmann nothwendige Geheimnis feiner Speeulatiouen keineswegs dloslegt» in die Lage gesetzt werden, ununterbrochen Einsicht in die Geschäftsführung der Gesellschaft und in die Tätigkeit ihrer Organe zu nehmen und so bei entsprechender Diligenz ihr Interesse dauernd wahrzunehmen. Da derjenige, welcher einer Gesellschaft angehört, voraussetzen muß, daß die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen, welche das Leben der Gesellschaft regeln, genau beobachtet werden, so ist dafür zu sorgen, daß Störungen aller Art hintangehalten werden, sowie daß gegen formelle Jneorrect-heitnl eine Remedur möglich sei und von jedem einzelnen Mitgliede der Gesellschaft leicht und rasch herbeigeführt werden kann. Es muß eben dem wahren Willen der Aktionäre in allen jenen Momenten zum Ausdrucke verholscn werden, in denen dieser ohne eigenes Verschulden nicht zum Ausdrucke gelangen kann, wogegen es unmöglich ist, der Indolenz schützend beizuspringen, die sich bewußt um die Verwaltung ihres Vermögens nicht kümmert. Endlich muß, wenn Handlungen der Gesell-schaftsorgane oder Aclionäre zutage treten, die lediglich der Absicht entsprungen sind, den guten Glauben Dritter zu täuschen uud sich deren Vermögen anzueignen, der Habsucht, die Treu und Metternich im Vorzimmer des großen Napoleon einen Mann sah, der in tiefster Niedergeschlagenheit die Tuilcrien verließ. Als Metternich bei dem Kaiser eintrat, lief dieser in großer-Erregung im Zimmer aus uud ab und sagte: „Haben Sie den Menschen gesehen, welcher eben hinausging? Der Mensch ist ein Narr. Er wollte mich überreden, er könne ein Schiff construieren, welches mich durch die Kraft des kochenden Wassers über den Kanal trüge?" Der Mann war kein anderer als der Amerikaner Fulton und Metternich brach in späteren Jahren bei dem Gedanken au diesen Vorfall in die Worte aus: Welch' eine andere Gestalt hätten die Geschicke der Welt genommen, wäre Napoleon in jener verhängnisvollen Stunde auf die Erfindung Fultons eingegangen! Die Kulturvölker haben ungläubig den Resultaten der Stephenson'schen Erfindung entgegengefehen und ähnlich ergeht es heute noch den Aeronauten, und doch bespricht man in Paris ganz ernsthaft das Project, die nächste Nord pol-Expedition im Luftballon anzuireten. Am geeignetsten zum Betrieb, des Ballons erscheint dem Redner eine Kraftmaschine von geringem Gewicht und Glauben, die Stutzen des Handels und Verkehre» vernichtet, mit aller Strenge entgegengetreten werden und es müssen solche auf niedrigen Motiven beruhende Handlungen auch dann für strafbar erklärt werden, wenn sie auch nicht nachweislich den Thalbestand des Betruges nach dem allgemeinen Strafgesetze begründen.________________________________ Politische Rundschau. Laibach» 5. Februar. Inland. Die DinStagsfitzung des Abgeordnetenhauses enthielt als Gegenstände der Tagesordnung nur Wahlen und mündliche Berichte des Petitionsausschusses. Der Abgeordnete Beer als Referent des GefchäftsordnungsausschufsrS erstattete Bericht inbetreff der Wahl des S t a a t s g e r i ch t s h o f e s. Der Antrag des Ausschusses, eine Neuwahl fammtlicher zwölf Mitglieder des Staatsgerichtshofes vorzunehmen, wurde angenommen. Das Abgeordnetenhaus hat sich somit in dieser Frage der von dem Herrenhause vertretenen Anschauung angeschlosse». Der Handelsminister übermittelte dein Hanse eine Vorlage, betreffend die theitweife Aendcrung und Ergänzung des Uebereinkommenö mit der Südbahn vom 13. April 1867 und den Entwurf des auf Grund- lage dieses Gesetzes abschließenden Vertrage» (tricstcr .Hafenbau). Der zur Berathung der Petitionen wegen Aufhebung de« Zeitung« stempele niedergesetzte Ausschuß, der im ganzen zwei Sitzungen hielt, beschloß gestern mit großer Majorität, dem Abgeordnetenhause einen Gesetzentwurf vorzu-legen, nach welchem der Kalenderstempel vom lten Oktober d. I. und der Zeitnngsstempel vom lten Jänner 1875 an aufgehoben wird. Der Finanz-minister erklärte, daß die Staatsfinanzen die Einnahmen aus dem Zeitungsstempel (800,000 fl. jährlich) nicht entbehren können. Zum Berichterstatter wurde vom Ausschüsse Abgeordneter Professor Beer gewählt. In einer officiofen Correfpondenz der „Bvhe-nUa" wird den „Erklärungen," zu denen sich die Fanatiker des österreichischen Episkopats anläßlich der c on fef fi o n el len Regierungsvorlagen genöthigt glaubte», die gleiche Antwort von feite des Kultusministers in Aussicht gestellt, welche seinerzeit dem Collectiv-Memorandum der Bischöfe vom Jahre 1872 zntheil wurde, das heißt: gar keine Antwort. Einem anderen Osficiösen erpreßt der Schreck vor dem Eollectivschrilte der katholischen Oberhirten das folgende kostbare Geständnis: „Es hängt lediglich von den Bischöfen ab, ob zwischen Staat und Kirche in Oesterreich ein förmlicher Krieg auSbYcchcn wird. Daß die Regierung diese Eventualität sehr ungern sehen würde, ist gewiß, und geht das auch aus den kirchenpolitischen Bor» ohne Feuergefahr. Nach der letzteren Richtung hin knüpft man große Hoffnungen an die Anwendung der Schießbaumwolle, welche eine enorme Gasentwicklung zeigt; auch der Sybold'fche Eondeiifator würde gute Dienste leisten. Es bestehen gegenwärtig große aeronautische Gesellschaften in London, Paris und Wien. — Die pneumatische Beförderung empfiehlt sich nach dem Urtheil des Vortragenden nur für kurze Strecken, dagegen könne die Seilbahn, wie sie in Moskau angewendet wird, für die Brief- und Paketbeförderung in großen Städten sehr nützlich werden. Der Luftschiffahrt aber stellen alle die, welche sich ernstlich mit ihr beschäftigt haben, eine große Zukunft in Aussicht und es dürfte die Voraus-sagung eines tüchtigen amerikanischen Aeronauten in Erfüllung gehen, daß unsere Jugend noch im Luftballon mit derselben Ruhe Reisen nach den entferntesten Gegenden unseres Erdballs antreten werde» wie wir uns heute zu einer Seefahrt mit dem Postdampfer bequemen. Der interessante Vortrag riß das Auditorium zu rauschenden Beifallsbeie« gungen bin Beilage zum „L »ikxuher Tagblatt" Nr. 39 vom 5. Februar 1874. Schlußvrrhandluuig »Iber den Rrdacteur des „i'aibodier Tagblatt" — Ottomar Bamberg — wegen Uebertretung der Ver-«achlassigvng pflichtmähiqn Aufmerksamkeit und Obsorge. (Sditatl.) Dritter HevtzandluuMag. Fortgesetzt am in. Jänner 1874, 11 Ahr vormittags. Da mit dem gestrigen £*gt die Einvernehmung sämmt-fichtr Zeitgen bis auf einem — Johann Bodnik, — der trotz wiederbolter Ausrufe nicht erschiene« war, beendet wurde, Io «öffnete der Herr Verfitzende die heutige Verhandlung mit der nachträglichen Vernehmung vieles letzten, heute er-fcbientnen -Zeugen. Derselbe — ein Miidlbesitzcr aus Lust-tfKtl — -weiß jedM wenig erhebliches Luszulagen und bestätigt nur, gelegentlich eines Tausactes, zu w lchem er als Pathe erschienen war, zum Pfarrer gerufen und seines rückständigen Stvllbeitrages «egen von demselben gemahnt worben zu sein. Zeuge wird beeidet. Bor Schluß des Beweisversahrens erbittet sich Herr Pfarrer I a r c vom Verfitzende.,Sen no* das Wort und «eist d.e Fassion der Einkünfte der Pfarre Lustthal vor. Bus letzterer geht hervor, daß der Pfarrer zu seinen sonstigen Einkünften und Giebigkeiten eine jährliche Äufbesse-ning vom 129 fl aus bem krain. Religionsfonbe bezieht. Da jedoch in der gedachten Kaffion die vom Herrn Pfarrer im Laufe der Verhandlung bekanntlich als ihm gesetzlich ge hührend hingestellte Äiobotleistnng sämmtlicher Pfarrinwolmer «eber mit irgenb einer Werthaugabe eingestellt, noch überhaupt mit «inem Worte erwähnt und bestätigt erscheint, so erbittet sich Dr. Suppan über das Auffällige und Jncorrecle dieses Umstandes bie nöthipe Aufklärung Pfarrer Iarc rrklärl, eine bezügliche Aufklärung nicht geben zu können, fce er selbst nicht wisse, warum btese — angeblich übrigens schon vor ihm bestanbene — Leistung in ber pf rrämNicheu Kaffion nicht angeführt sei. Dr. Supp an ersucht den Vorsitzenden sodann noch, aus dem Berhörsproiokolle zu conftatiren, ob Herr Ottomar Bamberg bei seiner fvübci cn Einvernehmung um den V>rf.ifser ber inreimierten Artikel -«fragt wurde? Da sich bies bnrch Verlesung ber betreffenden Wrototollfülle als nicht geschehen erweist, so richtet der Vorsitzende ttaditräglifr diese Frage an den Angeklagten und fordert denselben auf, sich hierüber zu äußern. Herr Ottomar Bamberg gab hierauf folgende Aeußeruug •b: ..Ich erhielt die unter bem Titel: „Eine Gemeinde und ihr Stelenhvt" in meinem Blatte erschienenen drei Artikel anfangs Februar v. I als Correspondenz aus i'ufttbal gtsevieft. Da ich dieselben jedoch tHeils ihrer etwas Mangel-hafte» äußeren Form, theils darin enthaltener persönlicher Anspielungen wegen zur unveränderten Ausnahme in das Blait nicht geeignet hielt, so e»theilte ich einem Mitqliede der Redaction den Auftrag, die diesbezüglichen Aendenm-flen vorziinehmen und bie Artikel sodann in bem „l'a bacbcr iigblatt“ erscheinen zu lassen. Ich habe sodann be» nur (pater vorgelegten Biirstenabzug derselben gelesen linb an dem letzten Tbeile der Artikel seivst noch einige mir paffend «rjd’imone Kürzungen vorgenommen Ich selbst bin somit der indirekte Urheber derselben, da ich die • Aufnahme mffemiict)i veranlaßt habt. Ich erkläre demnach auch lie volle »nö ausschlie,li*c Verantwortung biefiir zu übernehmen, Im übrige» aber — selbst abgesehen von meiner dagegen jprecbeiiben moralischen unv usuellen Verpflichtung' als Redacienr - m>» auch gesetzlich nicht für gebunden zu erachten. ben eigentlichen Verfasser derselben zu nennen." Der Vorsitzende richte, sodann an den Herrn Ankläger die Aufforderung, sich hierüber zu erklären, ob er das eben vernommene (Mestäiibiiid bes Angeklagten, durch welches eine weil gravierenbere Beiheiligung desselben an den incri-Minie,«e» Viuileln ,ugegeben erscheint, ali vom Klager in ber Anklage behauptet wurde, annehme und letztere demgemäß auch ans baö Vergeh,n der Ehrenbeleidignng ausbehue; ober ob er den Gegenbeweis gegen die Richtigkeit dieser vom Angeklagten abgegebenen Veraniwvrtnng zu führen gedenke? Dr. A hat ii außen sich dahi», daß für ihn einzig und allen, nur der V-esiteib dcS k. f. l'anbedgericbte», durch welche,, über Anzeige seine« Clienten die heutige Berhand tong ungeordnet wUide, maßgebend sei. Daß die ircrimi; *imen Anikel den Tatbestand des Vergehens der Ehren beieidiquug begründen, sei »war selbstverständlich, allein diese« Vergehe» könne nach dem Preßgesetze vorn Jahre !«6Ä dem verantwortliche» Redakteur nur als Uebertretung •fuget, (tuet w.rben E> verharre, daher bei feinet ursprünglich erhobenen Anklage auf „Uebertretung durch Bernachlassi 8>>»g der pilktmmitiigeu Äiifinerksamkeit unb Obsorge" und 9»aube nicht veipflichtet zu sein, bieSbeztigli* ben Beweis V*| erbringen daß bie be»ustänb;ten Artikel ohne Wissen unb 'wille» des Angeklagten in bas Blatt aufatnwttmen wurden. viele diese» Beweis auch gar nicht an und überlasse seine ungeieaendeit ruhig ber Eutscheidnug de» h GenchtShoseS Milcht unbetont tön te» wir die nun folgende kleine Szene •osfen, die letzt, unmittelbar vor den beiderseitigen Plai* voi)e'S, im Itie.ichicsajie sich abfpielte unb die uns zugleich Wagnanter ai» alle« andere die beste Illustration für bie UabiHett des SayeS gibt, daß trockene Ziffer» und «schien «.»„cher und einschetdei.ber zu sprechen vermöge», als alle «on unb Ungailim gm Debuctionen! S»aHrltf>, si, liefert n,w be» be im Epilog zu diesem ganz»» Prozeß und )eigt uns so recht beutlich: was unb wieviel wir von den — wir wissen nicht, ob mit mehr Naivetät ober Kühn-Hei behaupteten — soi-disant „freiwilligen Beiträgen" zu halten Haben Doch wozu alles weitere SRaifonnemcnt? In tiefem Falle wäre Dasselbe wahrlich übirflüffig, da wir die besten Hilfstruppen in den nachfolgenden Ziffern besitzen. Numeri Joquunter I Dr. Suppan ersuchte den Herrn Kläger nemlich zum Schluffe noch um eine genaue Angabe aller jener Kosten, welche der Pfairgemeinde Lustthal im Laufe der letzten Zeitdnrch ben Bau des Psarrhosstalles, sowie durch die zahlreichen übrigen, von ihm durchg führten fimfcenreparaturen, Ausschmückungen und Neuanschaffungen erwachsen sind, worauf Herr Pfarrer Iarc folgenden, von ihm selbst zusammengestellten, also authentischen Kostenüberschlag aller dieser, natürlich unter dem Titel „dringend notwendiger, gottgefälliger «irchenverschönentngen" den armen Psarrinsaffen aufgebiir» beten Äusiagen zur Verlesung bringt. Demzufolge bezahlte bie (Verneinte: 1. Für den Neubau des pfartböflicben Vieh-stalles - (vermnthlich anch ad majorem Dei gloriamj nach Abzug der vom Neligionsfonte hiezu beigefteuerten 272 fl. den Betrag von..................................fl. 2717 07 2. Für Herstellung des Kirchthurmes in Ja- borst.......................................„ 422 66 3. Für Herstellung zweier Altäre, der Kanzel und des Tabernakels in der tiirche zu Förtschach.............................................. 500 • 4. Für die Restanrining der Meßnerei und zweier weiterer Altäre in Förtschach . . „ 365 — 5. Für die Neuanschaffung einer Kirchenfahne in Fönschach............................... (!!> „ 341 — 6. Für die Reparatur des Kirchthurmes in Förtschach .........................................„ 66 92 7. Für die Anschaffung neuer Glocken für die Kirche von I..borst.........................(!!) „ 976 55 8 Für den Anlauf einer Kirchenfahne dafelbft „ 218'90 9. Für den Ankauf einer Schulfahne f!) in Lustthal . . .............................„ 98-60 10. Für bie Neuerrichtung eines heiligen Grabes in Lustthal.......................................... 244 - 25 11 Für die Herstellung eines Commnnion- git ers in der Kirche zu Lustthal . . . . „ 55 - 80 somit im ganzen die wahrhaft riesige T o t a l s u tn m e von.................öst. Wädr. fl. 6006 • 75 Wahrlich eine ungeheuere, erdrückende Summe, wenn man berücksichtigt, daß bie Lustthaler Gemeinbe notorisch nicht zu ben »ohlhabenbften zählt unb überbieS — wie Herr Pfarrer Jaic »läuternd hinzufügt — oon nur 1500 Seelen, darunter blos 12u Grundbesitzern bewohnt wird. Vertheilt man die genannten fl 6006 75, sowie die noch weiteren fl. 1474-—, welche nach der später fo genden Angabe des Herrn Klägers außer der obigen Summe für ähnliche Zwecke auf diesem Wege noch aufgebracht wurden — somit im ganzen den Betrag von 74^0 fl unter diese 120 Grundbesitzer, die sicherlich auch in Wirklichkeit den weitaus größten Theil dieser Kosten allein getragen haben dürften, fo erhält man per Kopf einen betrag von mehr als 60 fl. öst. Währ. (!!), den jeder von ihnen — außer feinen ohnebin fchon überreichlichen und kaum erschivingbaren Staats-, Landes- und Gerne nde-fteuertt - im Laufe der letzten Zeit an derartigen, durchaus nnvroductiven unb gewiß auch in vielfacher Hinsicht ganz nnnothwenbigen „kirchlichen Verschöiiernngsbeiträgen" zu entrichten hatte. Man muß die Kühnheit demjenigen in Der Th >t anstaunen, ber geleisteten Zahlungen von bi es er Höbe gegenüber noch von „ganz unb gar unbeeinflußten, vollkommen freiwilligen Beiträgen" zu sprechen wagt! Wir wenigstens können uns biefem glücklichen Köhlerglauben nicht hingeben und müssen leider bekennen, nicht jenes naiv-gläubige GemütH zu besitzen, das unstreitig dazu gehört, um den. oben genannten vielbeliebten Ausdruck selbst noch diesen Ziffern gegenüber für mehr z» halten, als für einen höchst ungeschickt gewählten und nur leichtgläubige Ttfoien zu täuschen oermögenben gleisnerischen Euphemismus. Daß Herr Pfarrer Jarc trotzbem zu diesen „Gläubigen" gehört ober doch gehören will, bewies feine spätere Aenße-ruitg, mit welcher derselbe nochmals bestimmt versicherte, daß mit Ausnahme der Stallkosten olle diese Auslagen nur durch freiwillige Beiträge ber Pfarrinsaffen gedeckt wurden. Und als Dr. Suppan hierauf auf ben Söiberfpru* hinwies, ber in ber eben gethanett Behauptung bes Herrn Pf.irrers gegenüber ben anberweitigen bejchroornen Zeugenaussagen, iusbesonbere jener des Joses Petor gelegen sei, bemerkte der Herr Kläger: „daß die Beschlüsse^ die erwähnten HerfleU.inge» und Anschaffungen machen zn laff ü. von der Gemeinbe selbst geschöpft würben, und daß dieselbe unter einem anch die oon Fall z» Fall auf die einzelnen Grunbdesitzer diesbezüglich entfallenden „Beitrags-Tangenten" gleich „repartiert" habe. ~ Wie indeß ber Begriff „vollkommen beliebiger nnb freiwilliger Beiträge" mit enter, laut ber eigenen Aussage bes Herrn Pfarrers von ber Gemeinde geschäftsmäßig gleich vorgenotnmeiie» „Re-partirung" und „Verschreibung- in Einklang zu bringen sei? diese Frage zu beantworten, blieben Se. Hochwürben vorläufig schuldig! Blieben sie auch dann noch schuldig, als Dr. Suppan sich nochmals ausdrücklich auf den krassen Mbersinn hinzuweisen erlaubte, der allein schon in der Eombinierung bieser zwei, stcd (oiitrabktorisck) gegenüber fteheiiben Begriffe gelegen sei. — Difficile est-------------------! Nach diesem Intermezzo «Härte der Herr Vorsitzende das BeweiSverfahren für geschloffen und beantragte zugleich, da die Stunde bereits auf 13 Uhr mittags vorgerückt war, den Rest ber Verhandlung auf nachmittags halb 4 Uhr zu vertagen, um die nun folgenden Plcudoyers folgen lassen zu können. Ueber Zustimmung beiber Theile wird nach diesem Voi schlage beschlossen und die Verhandlung daher um 121/« Uhr unterbrochen. Halb 4 Uhr nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet zur anberaumten Stunde die Verhandlung und erlheilt zunächst Herrn Dr. Ahakic, als Vertreter des Privatklägers, das Wort zur Stellung feiner Schlußanträge Dr Abaci 5 erklärt, feine Anklage auch nach geflossenem Veweisverfabren noch aufrecht zu erhalten, da dem Herrn Gegner der Wahrheit-beweis in keiner Weise gelungen sei, und begründet dies durch nachfolgendes Plaidoyer: „Das Gesetz vom 17. Dezember 1862 enthält im Art. 5 die Bestimmung über das na* § 493 St. G. begangene Vergeben gegen die Sicherheit der Ehre. (V. rliest dasselbe.) Da nun die k k. Staatsanwaltschaft die Erhebung ber Anklage abgelehnt hatte, so war Herr Pfarrer Jarc gezwungen, sich zu biefem Zwecke einen Rechtsfreund zu suchen. Auf sein Ansuchen übernahm daher ich deffen Vertretung. Ich 'estehe es offen, ich übernahm dieselbe mit großer Freude, denn es galt ja in diesem Falle meinem Freunde Jarc das höchste Gut des Menschen — seine Ehre wieder zn verschaffen. Ich bemerke nur nochmals, daß diese Anklage vom Herrn Gegner selbst herbeigeführt wurde. Denn nachdem fchon in einer Nummer bes „Laib. Tagbl." vom Iahte 1872 unter dem Artikel „Krainifche Gemeindezustände" ein kleiner Vorspiegel gegen ben Herrn Pfarrer veröffentlicht und demselben darin Mißbrauch der Amtsgewalt nnb anbere Gesetzesver-geben vorgeworfen würben, erschien enblich in ben Nrn. 29, 30 unb 31 bes „Laib. Tagbl." vom 5., 6. unb 7. Febr. 1873 ein noch heftigerer Angriff gegen meinen Clienten, in welchem berselbe gerabezu ein Schacherer der heil. Sakramente genannt und überdies durch die ungeziemendsten Ausdrücke, wie: Pfaffe, geistlicher Pascha, bäurische Grobheit n. s. w., beschimpft wurde. Das Gegentheil hievon ergibt sich aber aus dem Beweisverfahren. In Nr. 29 des „Laib. Tagbl." wirb gesagt, daß der Pfarrer die ungerechteste und eigenmächtigste Execution zur Eintreibung widerrechtlicher Forderungen übe; daß dabei daS Geld durch Misbrauch der Amtsgewalt beigeschafft und bie kirchlichen Handlungen dadurch herabgewürdigt werden. Der Pfarrer soll ferner Ehefrauen aufgefordert haben, Geld von der Wirtschaft zu entnehmen und so ihren Beitrag zum Stallbaue u. s. w. zu bezahlen. Es ist aber durch das Origi-naldocument erwiesen, daß der Herr Pfarrer mit dem Stallbaue anfangs nichts zu thun hatte. Die einvernommenen Zeugen haben bestätigt, daß zur Zeit, als Pfarrer Schaffer starb, alles verfallen war; ja, der gegnerische Herr Zeuge Pevc hat sogar selbst anerkannt, daß Pfarrhof und Kirche sich damals im miserablen Zustande befanden. Desgleichen haben auch andere Zeugen, insbesonders Zeuge Jerovsek, ausdrücklich bervorgehoben, daß, „was die Erneuerung der Kirchenaltäre, Thürtne und Glocken anbelangt, alles die Männer aus der Gemeinbe selbst, ohne Intervention des Pfarrers beschlossen haben." Nebereinstimmend damit sind auch die Zeugenaussagen des Grahek und des Lojar ; letzterer bemerkte, geqen den Herrn Pfarrer Jarc nichts einwenden zu können, da jetzt alles in Ordnung sei. Dem fügte er noch weiters bei: „daß es wenig solche Priester gebe, die fo schöne Lehren zu ertheilen wissen, als eben Pfarrer Jarc." Auch andere Zeugen sind derselben Meinung, und einer von ihnen äußerte sich bei ber Berhanblnng wörtlich dahin: „Etwas mußte geschehen, umsonst kann man aber nichts machen; einige halten sich darüber auf, allein denen würde das Gerede sofort benommen werden, sobald ihnen ber Pfarrer einen Gulben schenken würbe.“ Die Gelbbeiträge wurden vom Steueramte Egg anrepartiert und von den beiden Bezirkshanptmannschaften Laibach und Stein, sowie von der hohen k. k. Landesregierung gut-geheißen. Für die hiebei begangenen Fehler kann aber nicht Herr Pfarrer Jarc verantwortlich gemacht werden; ihm gebührt vielmehr der Dank feiner Psarrinsaffen für die Ban-ersoamisfe, welche durch seine umsichtige Leitung erzielt wurden. Schon daraus allein ist es ersichtlich, daß Facta absichtlich entstellt winden, und man könne mit Fug und Recht sagen, daß der Schreiber ei ne's derartig entstellten Sachverhaltes mit dem obersten der Teufel im Bunde stehe! — Daß ber Pfarrer die Worte: „Ti preklct puntar in podpiho- valec“ wirklich gesprochen Habe, bestätigt zwar der gegnerische Zeuge Cesen, jedoch mit der Hinzufügung, daß sie beim Auseiiiaudergehen in keinem Hasse, fonbern in aller Freund schast und Güte schieden. Was weiter gesagt wurde, daß der Pfarrer auch die Ehefrauen zur Leistung von freiwilligen Beiträgen aufgefordert habe, wurde durch keinen Zeugen bestätigt, wohl aber das Gegentheil hievon. Belangend die heil. Sakramente, so wurde bezüglich ber Tau s e dem Pfarrer angeworsen, er habe vor der Taufe und wenn Tanflenlc zum Kaplan tarnen, die Weisung ertheilt, dieselben mögen zuvor zn ihm kommen. Für die Wahrheit dessen wurde gegnerischerseus Zeuge Johann Vobnig angeführt. Letzterer würbe heute vernommen und bestätigte nicht einen einzigen Umstand, wohl ober gab er an, nur deshalb hinaufgerufen worden zn sein, um sich zu unter- schreiben. Auch 6efen konnte oitd nicht bestätigen, ebenso auch Georg Grahef und Jakob Majdic nicht, welchem der Pfarrer sagte: „Du wirft nictt Paihe s in,’' ihn schließlich aber trotzdem zuließ, weil er sdjvtt öftere* bei derlei Hanv-lnngen als Pathe fungirrte. Die vom Herrn Pfa>rer Jarc in Vorschlag gebrachten Zeugen erklären ohne Ausnahme, daß bei den Laushaud-lungen ordentlich vorgegaugen wurde. Die Zeugen Lozar und Himenc erklärten sogar: „Einen gerechten Menschen hat der Pfarrer nie verhöhnt, einen unordentlichen aber ist er berechtigt auszumachen; deshalb ist er Pfarrer, damit er Ordnung schaffe." — Es ist demnach von den gegnerischen Anschuldigungen nichts erwiesen. Betreffend die Firmung, wurde gegen den Pfarrer die Anschuldigung erhoben, er habe sich für einen Fitmuirgszettel 6u kr. bezahlen taffen. Die gegnerische Zeuget l'euc weiß dies nur vom Hörensagen. Zeugin Caihen gesteht, daß sie nicht gut weiß, ob die Zahlung pr, 20 Ir. für den Firmungs-, Beicht- aper AnSfragezettel oder fiir etwa:- anderes geleistet wurde. Im übrigen aber sagt Helena Sachen, daß sie die 20 kr. freiwillig fiir den Altar der St Margareih--nkirwe gegeben habe. Endlich bezeugt Johanna Pogainik auevriick-lich. Laß sie fiir Len Firmuiigszcttel nichts zahlte, wohl aber habe ihr Pfarrer Jarc einmal 20 kr. und ein andereSntal 30 kr. für ihren blinden iDiatut geschenkt. Was ferner die Beicht' und Evuimuuionzeitel betrifft, so soll der Pfarrer angeblich für einen Beichtzettel 1 Guloen verlangt haben; konnte derselbe nicht entrichtet werden, so soll die betreffende Person zuerst beschimpft und hierauf derselben der ausständige Betrag von der Kanzel herab uovge-morsen worden sein. Weiters mußten angeblich d e Kinder behufs Zulassung zur ersten heil. Communiou den Betrag pr. 70 kr. entrichten. - Was nun in dieser Hinsicht gegen den Psarrer behauptet wurde, ist eine Lüge oder doch entstellt Beweis dessen die Aussagen der diesbezüglich abgehüritn Männer, welche hier erklärten, wie mit den Reicht- und Ausfragezetteln vorgegaugen wurde. Die Männer von Luft-thal hatten beschlossen, daß bei Abgabe der Zettel ein kleiner Betrag für wohltbätige Zwecke eingezablt werden sollte. Dieser Beschluß wurde allgemein gutgeheii;c.i. Ferners batten die Genannten weiter verfügt, daß auch die Brautleute bei Copulatiouen einen kleintn Beitrag für obgebacfrie Zwecke beizusteuern haben Zur prägnanten Darstellung dieses Sachverhaltes wird der gegnerische Zeuge Anton Hunfiel angeführt, welcher die an ihn gestellte Frage damit beant» mottete, daß er die 10 fl. allerdings gezahlt haoe, jedoch freiwillig für den Altar der heil. .Katharina, und dazu habe er noch weitere 2 fl. gegeben mit dem Beisätze, „dies gehe niemanden etwas an." Desgleichen erklärten auch einige andere von den gegnerischen Zeugen, daß sie ihre Beitiäge freiwillig, ebne einen Zivang entrichtet halten abgeienen von den Zeugen, die Pfarrer Jarc selbst angeführt hat. (Einige Zeugen bedienten sich bei ihrer Einvernehmung sogar des Zusatzes, „daß sie über ihre Beiträge übrigens weder dem Pfarrer noch jemand anderen irgend eine iKcchciischaft schuldig feien!" Belangend 6nt ersten Commnniongang der Kinder, wird angeführt, daß sie behuss Zulassung zu demselben 70 kr bezahlen mußten. -- Dieser Umstand wurde durch den Pfarrer, den Kaplan und mehr als !>0 Zeuge» dahin anigeflavt, daß der Pfarrer dies über Bitten der Pfarrinsafscit oeraitlaßte, nachdem der Gebrauch au» in den Naäbaips iren besteht, daß die Kinder dieses Sakrament feierlich empfangen und hiezu eine Kerze erhalten. Der Pfarrer gab daS erste Jahr jedem Kinde eine ViPfündigt und in den nachfolgenden Jahren eilte '/«pfündige Kerze. Daß die Berechnung für eine pfundige Kerze mit 70 kr. und für eine Viertelpfund-Kerze mit 40 kr. nicht überspannt war, ist jedermann einleuchtend Es ist nicht wahr, daß alle Kinder die «erzen zahlen mußten; die meisten von iluten haben dieselbe na» Hause mitgenommen. Die gegnerischen Zeugen Hur und Frau Peoc wollen zwar hievon nichts wissen, wohl aber gibt Johann Zitnit au, er habe für die Kerze 40 tr. gezahlt und selbe nach Hause getragen, und ebenso auch die Knscova Reza. Jnbetress der Lopulation wurde dem Pfarrer von don Gegnern vorgeworse», es werde für die Spende tcS Sakraments der Ehe 6 fl., für das Aufgebot ein besonderer Betrag für die Kaihechese 1 fl. und endlich auch die Ausfertigung des Taufscheines verlangt. Keiner der vvrgeladenen Zeugen hat erklärt, er habe eine Klage gegen die Kopulation zu sichren. BloS Johann Grad beklagt sich über den von ihm gezahlten Betrag, jedoch mit Lei» Beisätze, daß es nicht wahr sei, er hätte siir die Copulation 14 fl. gezahlt; er habe mit Pevc darüber nie gesprochen. Der gegnerische Zeuge Valentin Bagaja sagt: „Ich habe für die Hochzeit und Messe 4 st. bO kr geiablt, ich habe mich gegen niemanden beklagt, ich habe freiwillig gegeben, später auch noch weitere 2 fl., gutwillig und ohne Zwang " Belangend den Tausschein, so ergab sich bisher ein einziger Fall, daß eilte minderjährige weibliche Person, die eine Ehe entgehen wollte, um einen Taufschein kam Der Pfarrer hat mnt diesfalls bereits die Aufklärung cttheilt, daß man trotz der Minderjährigkeit bei Eingehung der Ehe den Taufschein mitbringen müsse. Auch bezüglich der Begräbniskosten enthielt das „Tag-blatt" unwahre Angaben. Evident ist, daß wenn man ent Begräbnis haben will, man dasselbe bezahlen müsse; die betreffenden Rechnungen sind nun, wie die gegnerischen Zeugen eS anerkannten, sehr gering und Psarrer Jarc bat für die Londucte weniger gerechnet, als eS die übrigen Seels sorget zu thutt pflegten. Nur Franz Pecar, der als „Schnaps-beuder" bezeichnet wird, sagte aus, daß er über die Rechnung pr. 6 st. 20 tr. grjanimert babe. Der Pfarrer hat jedoch aufgeklärt, aus welchen Posten diese Rechnung bestand, und zwar: für die Stvllgebübr 2 ft, als Glockenbeitrag 2 fl. und etliche Kreuzer und für den Condnct I fl — Der gegnerische Zeuge Johann Jeran erklärte eidlich, er habe seibst ein vompöseS Begräbnis haben wollen und für seine verftoib ut Frau wirklich 40 fl gezahlt, und sag e schließlich, er finde dies gering. Di- gleiche Erklärung gab Johann Lene ab, welcher sagte, er begreife nicht den Grund, warum er deshalb zur Rede gestellt werde. Jnbeireff der Familieiiauskunstebögen bemerke ich, daß lant Ministerialerlasse vom 21. Sep einber 1871 jeder Seelsorger berechtigt ist, bei Äussoigun t der Auskunftsbögen die Laxe von 2 fl. zu verrechnen, worüber sich auch niemand aufgehjlten hat. Nur Margaretha Zajc Hit einen Familien-austunftsbogen begehrt. Dieselbe scheint aber gesetzkundiger wie 6er Redacteur des „Laib Tagbl.", Herr Otiomar Bamberg, zu sein, denn sie sagte, daß sie die 2 fl als ..im Gesetze begründet" anerkenne @;e bat nur l fl. bar erlegt und hat euie Woche auf Kost geai beitet und darnach noch 20 fr. erhalten. Arbeitsweiber bekommt man heutzutage in Genüge mit 35 kr., 40, 45 kr. ohne Verköstigung, Warum der Pfarrer ihient Sohne, der als Sattler bet ihm durch einen Tag aibeuete, vom begehrten Lohne pr. 1 st 70 kr die 70 fr. abzog, hat erfierer selbst aufgeklärt und sich dahin geäußert, daß der Sattler mit der HauS^esindekost unzufrieden war und zu Mittag auf Rechnung des Pfarrers im Wirthshause speiste, welche schuld gerade 70 tr. betrug. Hinsichtlich der Beicht »nd Communion erfolgte niemals eine Zurückweisung seitens des Pfarrers. Bios Valentin 2it)can sagie, er (et übergangen worden, weil er unter den Sonntagskindern tiiieete, fügte dem jedoch hinzu, daß der Pfarrer Damals tat Rechte war. Zeuge Pevc hat bestätigt, daß die Pfankirche klem ist und daß eine zahlreiche Menschenmenge genölhigt ist, außerhalb der Pfarrkirche zu stehen. Um das Diängen und Stoßen beim Gtotnmuiiioitgange zu vermeiden, bat der Psarrer von der Kanzel verkündet, baß er die Einführung wünscht, daß die Erwachsenen am Eommuniongitter, die Schulkinder dagegen am Altäre com-municiert werken möchten. Keineswegs war darunter eine Gehässigkeit zu erblicken; au» bei Joh mit Zittlik nicht, welcher später vom Kaplan cvmmuniciert wurde. Demnach ist auch dieses Factnm nicht e wiesen. Belangend die Kircheusitze, habe ich zu entgegnen, daß dieselb n in früherer Zeit im t'icitationswcge verkauft wurden. Dieser Gebrauch ist überall eingesührt. Jetzt hat die Versteigerung airgefjört und es hat jedermatt die ÄnsnahmS-taxe pr. • fl. zu tturchttit ttnö jodattn alljährlich 3 > tr.; dies ist viel billiger und gerechter. Daß der Psarrer jemandem einen 'lirchensitz um In fl. verlauft habe, ist nicht wahr. Daß derselbe in unger.cbter Weise einen Sitz jemandem weggenommen hätte, ist desgleichen nicht wahr. Gegnerischer Z-uge &eseit weiß nichts davon Jnbetress des Oratoriums bestätigten die Zeugen Soboia und Lojar, daß alle Gehässigkeiten der Familie Pevc nur infolge dieses Oratoriums Dcri'eigefübrt wurden. Ob Pevc ein Anrecht auf letzteres hat, weiß ich nicht. Jeden-falls aber hatte er dieses Recht erst geltend zu machen, und so lange er dies nicht thut, darf er nicht hinauf gehen. Dieses Recht hat ihm ober schon der frühere Pfarrer ent» zogen. ftmier beißt es im „Tagblatt": „Du hast dich dem Teufel verschrieben." Johann Bodnit eitläne: „Ich habe auch den Protest unterschrieben, aber mir hat der Pfarrer nie etwas gesagt." Weiterhin wurden in der gcnann.ert Zeitschrift gegen den Pfarrer gencicüe Anwürfe erhoben. Belangend die B> weise gegen diese lügenhaften Auwürse. berufe ich mich auf sämnttiichc beeidete Zeugen des Pfarrers Jarc sowie auf eie gegnerischen Z ügen Johanna Pogacttif, Anw» Lcnce, Pevc u. f. w. — ES wird weiters gejagt, daß der Pfarrer nur auf die Wirthstfast und seinen Grundbesitz schaue. Zeugin Pogatnit sagt selbst: „Der Pfarrer hat mir den FirmungSzettcl nicht verrechnet, wohl aber hat er mir einmal 30 tr. und ein andersmal 60 fr. g schenkt." Die gegnerischen Zeugen von Mete sagen einstimmig aus, daß sie geleg nbeitlich des Brandes in «leie vom Pfarrer Geld und Gratisfiihikit eihi Ittn. Im „Tagblatt" wird ferner ccm Pfarrer d c Bildung abgesprachen. Die Zeugen geben an, daß tritt Pfarrer je so schön und nur von chiiftlicher Liebe und ni*is von Politik gepredigt babe, als eben Pfflt er Jarc. Die vom Pevc gemachten Angaben haben fich nilit bestätiget. Einem solchen ttbrenmanne, wie man ihn aus der Verhandlung kennen gelernt hat wagt man in den Zeitungen solche Beschimvsun-gen anjttwerfen! Ich hoffe, baß eS in Oesterreich noch genug Gerechngteit gibt, daß solche Männer, die beschimpft werben, dieselbe erlangen können. lieber Befragen, wie viel dies' Geldausgaben in Summt anSmachen, hat der Pfar et ohne Hehl d e wahre Summe genannt Ich selbst Hab. in das vom Ps irrer vorgelesene Verzeichnis hincingeschaut und habe die Uebctzeugung gewonnen, daß teiltet von den bezeichneten Beträgen irrig angegeben rontbe. Tie Summe für den Stallbau wurd von der hohen k. t. Landesregierung und vom LandeSausschussc ans 298ti (t. 7 tr. beilimmt. Der ReligionSsond gab 27» fl. zu dir ein Zwecke und »et Restbetrag wurde auf I2u Grund bi sitzet repartiert 42ft. 66 tr. lostet, die Herstellung des ThutmeS zu St Katharina in Zaboröt; 6ll mit der Maria Bertoncel, welcher der Pfarrer zurief: ..Hure, hättest du früher aufgehört, auf daß du das Kind nickt in die Welt gebracht hättest!" — Endlich ist der Vorfall mit der vulgo Lipeska zu erwähnen, welche an ihrem Namenstage bei der Bei bt und Communion war nnd als sie dann nachmittags zum Pfarrer kam, von demselben mit den Worten: „Du alte Hexe, ich habe dich heute nicht zu communicieren gedacht, nnd wenn du stirbst, wirst dn nicht im geweihten Boden begraben werden " Dies sind die Belege; denn namentlich gegen de« ärmere n Theil der Bevölkerung bewies der Pfarrer eine besondere Abneigung und eine mitunter empörende cynische Roheit. Der Beweis der Wahrheit ist somit in allen Stücken erbracht und cs kann demnach von einer Schuld keine Rede fein. In die heutige Ank'age will ich aus eingangs« erwähnten Gründen nicht eingehen, und bemerke diesbe süg-lich nur, daß dieselbe zum großen Theile verändert wurde. Sie lautet z. B jetzt auf Ehrenbeleidigung wegen deS Anwurfes inbetreff des Misbrauches der 'hl. Sakramente. Darüber hat sich der Pfarrer jedoch in feiner ersten Anklage nicht beschwert; ebensowenig auch über alle jene An-würfe nicht, welche ihm bezüglich der Ehefrauen, der Einbringung der Beiträge für den Stallbau, der Uebergehung bei der Beicht und Cominnnion. der Verfolgung bei er, w-lche de» Protest unterschrieben n s. w., gemacht wurden. Alles dieses sind neue, unbegründete Anwürfe, welche als verjährt anzufehen find, falls sie g stellt werden sollten. Es entsteht nun die Frage, ob der Herr Ankläger berechtigt war, die Anklage wegen „Uebertretung der Vernachlässigung der pflichlinäßigen Obsorge" zu erheben. Diese Frage muß jedoch entschieden verneint werden Denn nach dem Gesetze vom 17. Dezember 1862, § 4 erfolgt das Einschreiten in Preßsachen nur über Antrag der Staatsan-waltfchaft oder in den von dem Gesetzen bestimmten Fälle» von einem Privatankläger. Dieses Recht, eine Privatanklagr zn erheben, ist nur eingeräurnt wegen Ehrenbeleidiguug, aber nicht auch ivegen Vernachlässigung der pflichtmäß gen Obsorge. Der Ankläger hat es offenbar vermeiden wollen, die Anklage wegen obengenannten Vergehens zu erheben, weil er dadurch glaubte, dem Geschwvrnengerichte zu entgehen, indeß ist er einzig und allein nur zn obiger Anklage berechtigt. Dies ergibt sich aus § 4 und Art. 3 fe« «es vom Jahre 1868. Nach dem Art. 3 kann diese Uebertre. tung gar niemals eine für st* allein bestehende strafbare Handlung bilden. ES bandelt sich nur um die Frage, T. ob im inciiminicrten Ärtikel der Tbatbestand des Ver-gebend en'halten sei, und 2. inwieweit derselbe dem Redakteur zugere»nct werden kann. Dieser Umstand ist eine reine tzrage der subjectiven Zurechnung Ergibt sich aus der Unter» suchung, daß eine Mitschuld vorhanden ist, so entfällt die Ueber-tretung. Sind diese Umstande nicht vorhanden, dann ist der Üefcacteiir zu verurtheileu D e ursprüngliche Anklage darf auf nicht« anderes gerichtet werden, als auf das ursprüngliche Verbrechen oder Vergehen. Auch der Privatankläger ist nicht berechtigt, dem Beschuldigten etwas unwahres nachzn-jagen; die subjektive Zurechnung ist nur Sache des Gerichtes Würde man das nicht annehmen, so käme man dahin, daß das Urtheil einen Widersinn enthielte Wie kann man jemanden wegen etwas vernrtheilen, das gar nicl t vorhanden ist? Das wäre ein Widersinn. Man könnte damit auch mit den Bestimmungen der Verjährung in Collision kommen. Die Schuld ist nach § 531 St. G. verjährt Wenn nun in der Handlung selbst keine Schuldfrage existirt, wie kann man dann sagen, es sei eine Vernachlässigung der Pflicht mäßigen Obsorge zu bestrafen? Wäre es erwiesen, daß Herr Bamber.i diesen Artikel selbst geschrieben hat, so könnte « der Ehrenbeleidigung nicht schuldig gesprochen werden wegen der Verjährung, und er sollte jetzt wegen der Uebe» tretnng schuldig gesprochen werden?! Es widerspricht dies den anderen gesetzlichen Bestimmungen; und gerade deshalb wäre es mir sebr erwünscht, wenn diese Frage bei allen Instanzen zur Entscheidung kommen würde. Es entsteht daher die Frage: Ist der h Gerichtshof kompetent, über den Heutigen Straffall ein Erkenntnis zu fällen, oder nicht? Ich glaube nun entschieden letzteres und zwar ans zweifachen Gründen: der erste wurde von mit bereits angeführt, und der zweite, weil jetzt die neue Strafprozeßordnung vom Jahre 1873 gilt. Ist der Gegenstand nach dieser oder noch nach der früheren Strafprozeß-Ordnung zu behandeln? Das Einführungs-Patent gibt dazu tzm Ausschluß. Diese Verhandlung ist nicht nach dem Gesetze von 1869 angeordnet worden; das Verfahren hat demnach nach der Strafprozeßordnung vom Jahre 1873 statt-zusmden. (Dr. Suppan verliest: § 1, Ueberschrift des 2. Hauptstückes; § 10; §13, Z. 1.) Damit in Verbindung, zu dringen ist der Art. 8 des Einf.-Pat. und das 27. Hanpt-pück § 484 St. P. O Es ist daher unzweifelhaft so viel, daß der Gerichtshof erster Instanz zur Entscheidung dieser Übertretung nichtcompetent sei! — Demnächst drängt fich nun die fernere Frage auf, ob das Geschworuengericht oder das Bezirksgericht hiezu competent seien? Wenn man die Anschauung thetlen wollte, welche das k. k. Landesgericht geleitet hatte, als es die Anklage zuließ, dann müßte mau sich für diese Ansicht aussprechen, daß solche Uebertretuugen an das Bezirksgericht abgetreten werden. I» glaube jedoch mit mehr Recht au die Geschworuengerichte, die ja eben eigens zum Schutze der Presse bestimmt worden sind. (Art. 5 Pr. G) — Drr Eingang des Gesetzes vom Jahre 1869 „Über die richterliche Gewalt" macht cs ersichtlich, daß zur Benrtheilung nur die Geschw »menge richte berufen sind. Die Frage, ob eine Vernachlässigung der pflicht-mäßigen Obsorge vorliegt, kann nicht früher entschieden werden, bevor die Frage, ob ein Pergehen oder eine Ehren-deleiduug vorhanden ist, außer Zweifel gestellt ist. Eutwe der handelt es sich um einen Fall, welcher die Preßordnung betrifft und dann muß eine dem Gesetze entsprechende Per Handlung angeordnet werden, oder nur UNI einen Fall, wo dies nicht vorhanden ist. Eine abgesonderte Anklage wegen dieser Übertretung kann jedoch nicht stattsinden. Es ist dies nur die Frage einer subjectiven Zurechnung. Hierin liegt zugleich die Gefahr, daß bei einer solchen Auslegung die Eeschwornengerichtc umgangen werde», indem man ein fad) nicht wegen Verbrechen klagt. Dasselbe Recht nun, welches der Privatankläger besitzt, hat natürlich auch dcr öffentliche Ankläger und er brauchte dabei nur seine An klage blos auf he Vernachlässigung pflichtmäßiger Obsorge zu beschränke». Hätte man aus diese Weise die Presse nicht ganz in seiner Gewalt? Der Gesetzgeber bat die objektive Verfolgung dcr Presse zugelasseu. Wäre es.nun möglich objektiv und aus der anderen Seite wieder subjektiv zu erkennen, dann wäre der Gerichtshof berechtigt, nur objektiv zu erkennen, ob eine Anklage begründet fei. Wozu wäre daun diese Bestimmung, wenn es zulässig wäre, eine besondere Anklage wegen Uebertretnng der pflichtmäßigen Obsorge zu erheben. Dieses Verfahren ist daher dem Gesetze nicht entsprechend, und es muß alles aufgewendet werden, auf daß t-3 sich j„ dcr Praxis nicht einbürgere. Ich schließe daher mit dem Anträge: den Ankläger mit seiner Anklage zurück zuweisen und in den »ivstenersatz zu verurtheileu." Dr. Suppan beendete sei» glänzende«, in scharfsinnigster und liesdurchdachter Weife begründete# Plaidoyrr. desse» nahezu 2(lünbigrm Vertrage die gesummte, sehr zahlreiche Zuhörerschaft mit gespanntester Aufmerksamkeit und regste», jmerrffe gefolgt war, um 8 Uhr abeudS. Nachdem noch Dr. «Hafk' mit eiltet kurzgehalteiieu. sich ausschließlich nur in ganz unwesentlichen Detaileimven-tmtgen bewegenden, dagegen dein Meritorischen de» Dt. Snppan'sche» Anträge« gänzlich aiifl dem Wege gehende» Replik, die mir hier — nicht so sehr ihrer Kürze al« vielmehr ihrer vollständige» Vedeuiii'igslosigkeit wegen — wohl nicht eist de» näheren anzusUhmt brauchen, erwidert und Dr. Suppan dem gegenüber aus eine nochmalige Entgegnung verzichten z» können geglaubt hatte, erklärte der Herr Vorsitzende die Verhandlung für geschlossen, indem er zugleich die Publikation de« Unheiles auf Montag den 12. Jänner 10 Uhr vormittags ankündigte und die beiderseitigen Streittheile zum Erscheinen an dem genannten Termine «ufsorderte. Wie unseren Lesern hinlänglich bekannt ist, fiel die Entscheidung des Gerichtshofes in glänzendster Weife ,u unfern gu»sie» ans, indem sich derselbe conform mit dem Anträge unsere« bewährte» Vertreters — nicht nur für inkompetent erklärte, sondern überdies auch noch den Herrn Kläger zum Ersätze der Kosten verurtheille. Wir theilen den Lesern die Fassung des Montag deu 12. v. M. zur obengenannte» Stunde publicierien Erkenntnisses in nachfolgenden mit. Dasselbe lautet: »Das k. k. Landes- als Preßgericht in Laibach hat über die infolge der sub praes. )5. Februar 1873 vom Herrn Bartholomäus Jarc, Pfarrer in Lnstthal, als Privatankläger gegen den verantwortlichen Redakteur de« „Laib. Tagblatt", Herrn Ottomar Samberg, wegen Übertretung der Vernachlässigung pflichtmäßiger Aufmerksamkeit und Obsorge überreichten Einlage aus de» 8. Jänner 1874 ungeordneten und am 8., 9. und 10. Jänner d. I. vorgenommenen Hauptverhaudluiig im Sinne des § 261 der Straf-Prozeßordnung vom 23. Mai 1873, Nr. 119 R. G. Bl beschlossen, seine Nichtzuständigkeit zur Entscheidung über diese Strafsache auSziisptechen und dem Herrn Priv.>tanklä-ger, Herrn Barth Jarc, den Ersatz aller infolge sciueS Einschreiten» anfgelaufeneu Kosten an'zutragen."______ Literarisches. Sammlung strafrechtlicherEntschei« düngen des k. k. obersten Gerichts» und Cassationshose s. Auf Veranstaltung vou Dr. Julius Glaser herauSgegeben von Dr. 8. Adler, Dr. K. Krall und Josef v. Walther. 3 Bde. Verlag der G. I- Manz'schen Buchhandlung, Wien 1874. Ein Werk, wie LaS vorliegende, läßt sich nicht so beuriheilen, wie- die Arbeit eines schöpferischen Geistes, der seine Ideen in derselben veröffentlichet. Die mühevolle, jahrelange A'beit dcS Sammeln« von RechtSsällen, die sichtende Kraft bei der Auswahl derselben, die konsequente Durchführung ihrer systematischen Zusammenstellung zu einem Ganzen und endlich der alles überragende, auf den praktischen Nutzen gerichtete Zweck fördern ein trockenes, brillierender Ideen bares Resultat, da- zwar viel benützt und deshalb sehr geschätzt wird, jedoch seinen Förderern jene ruhmvolle Anerkennung zu verschaffen nicht vermag, die doch mehr oder weniger daS Strebeziel eine- jeden ist, der aus literarischem Gebiete thätig sein will. Wenn nun Männer an eine solche, wie man za sagen pflegt, undankbare Arbeit gehen, so müssen ste entweder von einer seltenen Uaeigennützigkeit beseelt sein oder ste müssen in dcr glücklichen Lage fein, auf jede Begründung eineS ruhmvollen Namens durch ihr Werk verzichten zu können. Bei den Herausgeber» dieses Werkes treffen beide Fälle ein. Der Mann, der an der Spitze der ciSleithanilchea Justizgeschäste dermalen steht, war längst ein berühmter Rechtslehrer, ehe er Minister war, und hatte ebensowenig wie die Herausgeber nothwendig, seinen Namen durch dieses Werk der Welt bekannt zu geben. Wohl aber mangelte allen bei ihren Berufsgeschäfteu die Zeit für eine solche nur der Wissenschaft und dem Nutzen ihrer Mitbürger gewidmete Arbeit. Um wie viel höher ist deshalb gerade diese anzuschlagen. Und waS sollen wir mehr vom Werke saqen, daS unter solcher Etikette erscheint? An un für sich vom größten Vortheile für dte Junstenwelr, trägt sie ihre Anempf-Hlunq schon aus dem Tttelblatte. In 1399 Rechtfällen wird 6a8 ganze Gebiet deS materiellen StrafrechteS erschöpfend behandelt. Ja präciser und knapper Form tritt uuS der Fall entgegen, die Controversen sind zugespitzt und die richterliche Ueberzeugung als Entscheidung bietet uns eia Feld forschender Kritik. Der Fall, wie er unS vorgesübrt wird. lieSt sich leicht, doch nur der Eingeweihte weiß es, welcher Geisteskraft und welchen R>efe»st,ißeS es bedurft hat um aus dem dickleibigen Chaos eines durch drei Instanzen gelaufenen Prozesses den schönen Fall zu konstruieren. E» ginge zu weit, hier anders als im allgemeinen zu sprechen, wir beschränken unS daher nur noch daraus, aus den vorireff ichen Paragraphen .Register" und die Registersystem-Skizzen ausmerkjam za machen, die ein Kunstwerk für sich sind. Wir sind überzeugt, daß der Jurist mit Freudea nach diesem Werke greisen wird; doch glauben wir auch, daß eS unfern Gesetzgebern tm Abgeordneten* Hause ein schützeuSwertbeS Buch sein soll, das ihnen Materialien bietet zu ihrem Studium bei neuen Ge» setzeSarbeiten, beim Studium für ein neue« Strafgesetzbuch. Verlag m Im i Kleinmayr & Fei. Bainberi in Laibach. Soeben erschien und ist durch die Buchhandlung von lg», v. lileln-mnyr * Fe«!. Bnmberir zu beziehen: üacli Materien geordnetes Sach™ und Uacbchlage^legister zu den Jahrgängen 1849 bis inclusive 1873 des Lan-esgesttz- und Urrorbimntiblattrs fiirfirnin. Zusammengestellt von Dr. Julius Ritter Fränzl v. Vesteneck, k. k. Bezirkscommissär im Landespräsidium für Kraiu. 4’/, Bogen gross Octav, broschiert 80 kr., mit Franco-Zusendung per Post 85 kr. Dieses nach Materien geordnete Register schliesst sich in der Form nahezu vollkommen an das vom k. k. MiuisteriaWcreiär Franz Starr bearbeitete Nach-schlageregister zum österr. Reichsgesetzhlatte vom Jahre I8l!f bis 187 ; an und umfasst alle in den 25 Jahrgängen dos Landevgvsetz- und Verordnungsblattes ittr Kram von 1841) bis inclusive 1873 enthaltenen Gesetzt) und Verordnungen, es bildet somit ein für alle Gemeinden, Aemter und Advocaten, welche die Landes- und Provinzialgesetze zu brauchen in der Lage sind, unentbehrliches Nachschlagebuch. Laibach, F.nde Jänner 1874. iyn. v. Kleinmayr Sf Fed. Hamberg. lagen selbst hervor, in denen ein der Kirche höchst freundliches Entgegenkommen zu bemerken ist." Nach dreitägiger, in Doppelsitzungen geführter Verhandlung gelangte der ungarische Reichstag vorgestern zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Secondprioritäten der O st -bahn. Der Verlauf der Debatte war stürmisch und reich an dramatischen Austritten. Ernst S i -m o n y i, der erste Klopffechter der äußersten Linken hat sich aus denselben den zweifelhaften Ruhm geholt, in Ungarn ein parlamentarisches Unicunt geschaffen zu haben. Seine Rede über den Gesetzentwurf füllte eine ganze Sitzung von vierstündiger Dauer! Er verlangte blos einige Kleinigkeiten: es seien die früheren, gegenwärtigen und — künftigen Minister in Anklagezustand zu versetzen. Das Parlament beantwortete sein Begehren mit schallendem Gelächter. Zur Stunde wurde in Pest die Antwort des Parlaments auf die von Herrn v. Szlavy gestellte Cabinetsfrage durch die namentliche Abstimmung entschieden; mit einer Majorität von fünfzehn Stimmen ist dieselbe zu gunsten des amtierenden Ministeriums ausgefallen. Ausland. Der londoner Correspondent der „Kölnischen Zeitung" schreibt diesem Blatte: „Es verlautet, die deutsche Regierung habe eine E i r c n l a r d e p e s ch e an ihre Gesandschasten bei den großen Höfen erlassen, nicht zwar behufs Mit theilung an die betreffenden Regierungen, sondern zur Jnstruierung der Vertreter des Reichs im Aus lande, eine Circulardepesche, die, wenn ihr Inhalt, wie wir ihn in Erfahrung gebracht haben, sich bestätigen sollte, von großer Tragweite sein würde. Darin sei nemlich ausgesprochen, daß die Reichs regierung von dem Wunsche durchdrungen sei, mit Frankreich in Frieden zu leben, und daß nichts unversucht bleiben werde, den Frieden zu er halten. Wenn jedoch, heiße cs weiter, außer allen Zweifel gestellt werde, daß ein Zusammenstoß un vermeidlich sei, dann würde die deutsche Regierung c- nicht vor ihrem Gewissen und der Nation ver-antworten können, den Zeitpunkt abzuwarten, der für Frankreich der passendste wäre. Die Entschei dung der französischen Regierung, ob ihre Politik von den Interessen des UliramontaniSmuS zu tren nen oder den Zwecken der Priesterherrschaft dienst dar zu machen sei, werde bei der Beantwortung der ersten Frage, ob die Erhaltung des Friedens möglich sei, schwer ins Gewicht fallen. Ich sehe mich auf Wiedergabe des Gedankenganges dieser Iw deutungsvollen Äeußerung beschränkt; ohne eine Bürgschaft für den Ausdruck derselben übernehmen zu dürfen, habe ich doch Ursache, dem Sinne nach meine Mittheilung wohl für correct zu erachten Aus Posen bringt der Telegraph die wich tige Nachricht, daß Erzbischof LodochowSki verhüttet und nach Frankfurt an der Oder ins Gefängnis abgeführt wurde. Hiemit ist ein wich tiger Wendepunkt im Kirchenstreit eingetreten und der Erzbischof hat sein Ziel, ein bequemes Marly rium erreicht. In Schwerin ist der mecklenburgische Landtag wahrscheinlich zum letztenmal in seiner jetzigen ständischen Zusammensetzung am 1. d. von dem Großherzog eröffnet worden. Die Thronrede kündigt eine VerfassungSreform- Vorlage an, welche den schweriner und strelitzer Landtag vereinigen und den patrimonialen Charakter der bisherigen Vertretung beseitigen soll. Die Abgeordneten der Städte und Landgemeinden werden in-direct durch die Organe der Gemeiiideverwaltung gewählt; für den Großgrundbesitz ist das directe Wahlsystem vorgesehen. Die Legislatur-Periode ist eine sechsjährige. Das neue Verfassungsproject scheint in der That eine Basis abzugeben, aus der daS öf senlliche Recht in den vbotrischen Landen in moder •,tm Sinne weiter entwickelt werden kann. Von den e l s ä s s i s ch e n Wahlen sind bis jetzt nur sehr wenige bekannt. In Straßburg siegte, wie vorauszuskhen, der Candidat der ultra montanen und der französischen Partei, der ehema lige Maire 2 auth. Sein Gegencandidat Schnee-. von Nemours, in Paris. Nun verlangt das Landet« gans vereinigte indessen eint starke Minorität aufj gesetz von Brasilien, daß der Thronerbe auf brasilia- sich. ES bleibt abzuwarten, ob die elsässische Partei! nischem Boden geboren sein müsse. Auf der ander» in den übrigen elsässischen Wahlbezirken einen oder den ändern Eandidaten durchgebracht; in Lothringen ist jedenfalls durchwegs stark französisch und ultramontan gewählt worden. Bei den Nachwahlen im deutschen Reiche haben die Social-Demokraten noch einen Erfolg zu verzeichnen; im leipziger Landbezirke wurde Johann Jacoby gewählt. Die schweizerische Bundesversammlung hat die Berathung über die Verfassungs-Revision beendigt. Der Nationalrath sowohl wie der Ständerath hat beschlossen, daß die vereinbarten Artikel dem Volke als ein Ganzes zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Der Bundesrath wird eine Proclamation erlassen, in welcher er den Tag der Abstimmung festsetzt und die Annahme des neuen Entwurfs empfiehlt. Die italienische Deputiertenkammer verhandelt seit längerer Zeit bereits über einen vom Minister Scialoja vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend den obligatorischen Elementarunterricht. In der Sitzung vom 29. Jänner sind nun zwei wichtige Artikel angenommen worden. Nach dem einen bleibt es den Gemeinden überlassen, ob in den Elementarschulen auch Religionsunterricht erlheilt werden soll oder nicht, und in dem ändern wird bestimmt, daß der Elementarunterricht unentgeltlich ist. Die Gemeinden dürfen abcv mit Zustimmung des Provinzialrathes für die Kinder von wohlhabenden Eltern einen jährlichen Beitrag von 5 bis 10 Francs verlangen, wenn sie Nachweisen können, daß sie zu arm sind, die Schulen allein zu unterhalten. Von den bis jetzt bekannten achtundvierzig englischen Wahlen sind achtundzwanzig zu gunsten der Tories ausgefallen. Die Liberalen haben hiebet sechs Wahlkreise verloren. Es wäre natürlich voreilig, aus diesen Ergebnissen jetzt schon irgendwelche Schlüsse ziehen zu wollen; überraschen Seite erachten die Aerzie eine lange Seefahrt bei de« gegenwärtigen Zustande der Prinzessin für sehr bedenklich. Wahrscheinlich wird daher die Gräfin En für ihre Niederkunft die brasilianische Gesandtschaft beziehe», welche »ach dem Prinzip der Exterritorialität für brasilianisches Gebiet anzusehen ist. Derselbe Fall hat sich vor einigen Jahren in London ereignet, und dir Schwierigkeit wurde auf die nemliche Art umgangen. Local- und Provinzial-Angelegenheiteu. Original-Eorrespoudeuz. Stein, 3. Februar. Obwohl es Fasching, spürt man hier doch verdammt wenig davon. Musik, Tanz, Frohsinn und Heiterkeit, Begleiter der sündigen und doch so schönen Zeit, hier sind sie nicht heimisch, können eS nicht sein, die Grundbedingungen fehlen eben. Und wenn doch noch etwas zu stande kommt von solchen sündige« Lustbarkeiten, so heißen sie eben nicht immer viel, eS fehlt stets noch etwas. Selten fällt das Ganze fo gut aus, wie bei dem Kränzchen, welches das Oifizlerscorps des hiesigen Bataillons am 2. d. M. in den Localitäten des Lesevereins veranstaltet hatte. Es war einmal gut besucht, da nebst den Mitgliedern des Vereine- noch zahlreiche andere Gäste geladen und beinahe vollzählig erschienen waren. Eine gute Musik war auch da, folglich ziemlich olles vorhanden, wa« man begehrte. Als die Musik zum Tanze rief und Paar um Paar vorüberschwebte (alle freilich schwebten nicht, da bei manchen daS Gesetz der Schwere und Trägheit sich doch nicht so mir nichts dir nichts beseitigen ließ), da konnte man so recht in aller Gemüthlichkeit feine Blvbachlnngen machen. Wie die Schleppen flogen, wie die Kometenschwänze, wenn diese die Drehkrankheit (bekanntlich hastet allen diese Erbsünde an) zu einer Schnellpolka engagiert. Dann die völlige Entblößung von Schultern und Brust! Ist et, weil wird dasselbe aber doch, nachdem noch eben die ^ xz modern ist, deswegen auch schon vernünftig? Weine Times, die sonst mit der öffentlichen Stimmung im — englischen Volke genaue Fühlung hat, die Aussichten der Liberalen äußerst günstig und ihr Programm „prächtig" fand. Wenigkeit ist der entgegengesetzten Meinung und auch überzeugt, daß man den Zweck, den man dadurch erreichen will, jetzt erst „grab nicht" erreicht. Wäre das Bild zu SaiS nicht verschleiert gewesen, glaubt ihr wohl, daß dann der Jüngling sein Leben gewagt hätte ? Nein, gewiß nicht, er hätte es sich einfach angesehen, und wäre bann gemüthlich weiterspaziert, vielleicht in irgend ein Gasthaus hinein, um dort ein Krügl Bier zu trinken. Doch genug davon. Zur Tagesgeschichte. — Dreiundzwanzig Kinder ertrunken. AuS Zn in schreibt man der Brornberger Zeitung vom 27. Jänner: Gestern nachmittags, nach dem @(Muffe der Schul- in Kodlomb (bei Janowiec, Kreis Wongrowicc), passierten 23 Schulkinder, um den Heimweg abzukürzen, den dortigen sehr tiefen See, dessen schwache Eisdecke in der Nacht zum Montag leicht übttfroren war. Schon hatten die Kinder eine ziemliche Strecke auf dem See zurückgelegt, als plötzlich der Vortrab, au6 5—6 Schülern bestehend, ein» brach und alle ihnen felgenden Kinder von einem besonders heftigen Sloß de» wüthenden «Sturmes in die offene Stelle getrieben wurden. Sämmttiche 23 Kinder, Knaben und Mädchen, verschwanden unter dem Eise und fanden in dem See ein schreckliches Ende. — Brand in Triest. In der Nacht vom Freitag auf den Samstag, um 3 Uhr, brach im Haufe Nr. 10 in der Bia S. Lucia in Triest, einem ebenerdigen Gebäude, in welchem sich die Tischlerwerkstätten der Herren Buda und Cotzmann befanden, Feuer aufl, das durch die Stroh- und Holzvorräthe reichliche Nahrung fand. Die Feuerwehr traf ziemlich spät ein und mußte sich auf die Rettung der anstoßenden Gebäude beschränken, während daS HauS Nr. 10 vollständig niederbrannte. Der Schaden wird auf 25 000 fl. geschützt. Unter den verbrannten Gegenständen befand sich auch die vollständige für die Pan. zersregatte ,Custozza" bestimmte Einrichtung. — Ein Ausweg. Da«orleauistische..Journal de Paris" schreibt: Wie wir schon gemeldet haben, befindet sich die Gräfin Eu, Erbprinzestin von Bra. silien, in gesegneten Umständen. Die Prinzestm weilt mit ihrem Gemahl, dem ältesten Sohne des Herzogs! jungslovcnischen ReichSlag-abzeordneten den Vorlage« — (Ernennung.) Herr Ludwig Rauni» cher, RathSsecretär beim hiesigen Landesgerichte, wurde zum k. k. LandeSgerichtSrathe in Laibach ernannt. — (Zum Handlungsball) werden aller» ortS Vorbereitungen getroffen, denn es will niemand eine Gelegenheit vorübergehen lasten, um zur Unter» stützuug eines Vereine-, der so edle Ziele verfolgt, auch ein kleine- Scherflein beizutragen. Der Handlung-» Kranken« und Pension-Verein, dem bekanntlich da» Reinerträgnis des Balles zufällt, hat in den 36 Jahren feines Bestandes die refpeetable Summe von 18,930 Gulden 76 kr. an seine Mitglieder für Krankengelder, Pensionen und Unterstützungen ausbezahlt. Es sind dies Ziffern, die bester als jede Reelame spreche». Um nun wieder auf den Handlung-ball zurückzukommen, wollen wir unfern Leserinnen nur noch verratheo, daß das Comit6 Heuer ganz außerordentliche Anstrengungen gemacht hat, um dem Balle auch durch Deco» rationen zt. einen äußern Glanz zu verleihen, der ih« ohnedies schon durch das zahlreiche Erscheinen unserer schönen Damenwelt sicher ist. — (DieJungflovenenunddie konfessionellen Vorlagen.) Während sich die Organe der „Alten" mit niegesehener Wuth auf die neuen Vorlagen stürzen, dieselben als eine neue 8er» Bewältigung der Kirche Verurteilen und gleichzeitig bestrebt sind, unter dem Volke eine Hetze dagegen z« I veranstalten, ist es von Interesse, die Haltung der gegenüber zu beobachten. Das Organ derselbe», der „Slov. Narod" steht die Wichtigkeit der zu treffenden Entscheidung vollkommen ein, derselbe redet daher den SBettretetn seiner Partei in einem diesbezüglichen Ar» tikel lebhaft in'S Gewissen, sich der Fortschrittspartei in dieser Frage unbedingt anzuschließen und für das Zustandekommen dieser Besitze wacker einzutreten. Bei dieser Gelegenheit müsse c» sich zeigen, ob die Bestrebungen der Jungslovenen aus eigenen Füßen zu stehen und da» klerikale Bündnis zu zerreißen, wirklich der Ausfluß mannhafter Ueberzeuguog, oder nur ein Symptom der Zaghaftigkeit und ungesunder Verhältnisse gewesen, die eS lieben mit den Feyen hochtönender Phrasen die Blößen geistiger Armuth zu verhüllen und dort mit hohlen Redensarten sich begnügen, wo die Welt mannhafte und energische Thaten erwartet. Bon den Gesetzesvorlagen selbst wird zugegeben, daß sie einen bedeutenden Fortschritt enthalten. So findet e« der „Narod" vollkommen gerechtfertigt, daß der Staat bei Besetzung von geistlichen Pfründen fein Recht gewahrt wissen will (§§ 2—7 de- ersten Gesetzentwürfe«), ebenso trie er da- Vorgehen gegen jene Priester, die sich eines Verbrechens oder strafbaren Vergehens schuldig gemacht oder die öffentliche Ruhe gestört haben (§ 8), vollkommen billig«, denn nur auf diesem Wege sei e» möglich, einen Damm auszurichlen gegen den Fanatismus jener zahlreichen Zeloten, die statt nach den Anforderungen ihres heiligen Berufes christliche Liebe zu verkünden, nur Hetzen und den Bestand des Staate» wie der Gesellschaft uuterwühlen. Ebenso gerechtfertigt findet er die Eontrole de» Staate» bezüglich der Stolgebühren (§§ 23-26 de, zweiten Gesetzentwurfes), denn nur so könne da» Volk vor der Ausbeutungssucht und Geldgier gar vieler Seelenhirten bewahrt werden welche in dieser Beziehung sogar die weltbekannte Geschicklichkeit der Söhne Abrahams überbieten. Aer gerliche Auftritte, wie beim Pfarrer Jarc in Lustthal (siehe unfern Preßproceß) würden fortan nicht mehr Vorkommen; ein Priester wird sich nicht mehr weigern dürfen, einen armen Teufel zu begraben, dessen Angehörige nicht im stande sind, die Stolgebühren zu zahlen ; bei der Spendung der Sakramente wird man nicht mehr in erster Linie aus materiellen Gewinn .schonen dürfe», wie ein Pfarrer in Unterkrain, der bei ÄuSfolzung der österlichen Beichtzettel ganze Holz> fuhren herau»zulocken versteht! Gewiß ist e» allerdings daß die Ultramonlanen gewaltigen Lärm schlagen werden ob derartiger Beschlüssen. Der „Slov. Narod" hegt aber von den jungslovenischen Deputieren auch dir Erwartung, daß sie sich der Fortschrittspartei auch darin anschließen werden, wo e» sich handelt, die mancherlei Lücken, welche diese Gesetzentwürfe noch bieten, zu er-gänzen. Insbesondere erwartet er, daß sie sür Einführung der bürgerlichen Eheschließung rückhaltlos stimmen werden, so wie nicht minder sür eine zeitgemäße Re> form der theologischen Studien. Die jungslovenischen Abgeordneten müssen darauf hinarbeiten, daß die bischöflichen Seminarien, diese Brulnester de» Jesui-tirmu» und Todfeinde der Bildung, beseitigt, und daß der junge geistlich- Nachwuchs an den Hochschulen so-wohl in den Fachwissenschaften al» den Anforderungen der allgemeinen Bildung entsprechend geschult werde. Mit gebildeten Geistlichen, welche die Welt und ihre Kul« tut kennen gelernt, würden sich auch die Laien besser verständigen, mit ungehobelten Bengeln aber, wie sie heutzutage auf den Kanzeln hetzen und poltern und da» Volk gegen die Gesetze und gegen die Bildung sanatisieren, mit solchen rohen Elementen müsse jede Verständigung absolut zurvckgewiesen werden. Die jungslovenischen Abgeordneten sollen sich nicht etwa beirren lasten durch den Vorwurf, den man gegen sie erheben werde, sie hätten die klerikale Partei von der gemeinsamen nationalen Sache ausgeschlossen. Die Geschichte, wie die eigene Erfahrung lehren gleich mäßig, daß die Klerikalen sich überall gleich bleiben, daß sie überall vaterlandslos sind, daß sie nur dt»i «egen dem Volk« schmeicheln und schön thuu, um e» desto leichter dem römischen Absolutismus zu unter- nehmen, wäre mehr als ein politisch« Fehler, „fco» wäre schon Verrath an unserem Volk« und seiner | Zukunft!" — (Thealeranzeige. ) Morgen Frei-1 tag, den 6. Februar steht uns ein ebenso großer als, eltener theatralischer Genuß bevor. Eö kommt nem-1 lich Mozarts reizende Oper „Fkgaros Hochzeit" zum: Bortheile Le» Orchefierdirecior« Herr» Gerstner zur | Aufführung. Herr Gerstner hat sich in der noch nicht langen Zei! seines Aufenthaltes in Raibach durch seine 1 künstlerischen Leistungen und durch seine gewissenhafte; und vorzügliche Eignung bekundende Thäiigkeit als1 Lehrer eine sehr ehrenvolle Anerkennung unter dem j Publicum erworben, daß diese allein schon unS ein | volles Haus sür mngett in Aussicht stellen würde. Umsomehr sehen wir sür morgen einem solchen entgegen, als Herrn GerstnerS Wahl eine so besonder-glückliche ist und uns auS diesem Änlüß eine so schöne, sür Laibach fast den Charakter der Novität tragende Oper und noch dazu mit der besten Besetzung versehen geboten wird. Frau Schütz-Witt als Susanne, Herr Chlumetzky als Figaro sind allein schon eine j Gewähr sür da- Gelingen des morgigen Abends. — (Zum Raubmord in Tupaliö.) In! der Sylvesternacht des v. I. wurde, wie wir seinerzeit gemeldet, Mathias Murnik, recte Blekmanvv, aus Tu-paltc, Bezirk Krainburg, ermordet und seiner Hab* seligkeilen beraubt. Ein Mann, welcher angab Anton Zavel^ek zu heißen und im Jahre 1865 in Lattaro! bei der Artillerie gedient zu haben, ist, einer Zuschrift j des LandeSgerichteS in Latbach zufolge, bringend ttt» | dächltg, diesen Raubmord begangen zu haben. Derselbe trieb sich nach der „Klagenfurter Zeitung" am Lüsten Dezember v. I. bei Seeland in Kärnten herum, und sowohl dessen Persönlichkeit als Kleidung stimmen mit der Beschreibung de» Verbrechers vollkommen überein. — (Die Bahnstrecke der Rudolf--bahn) zwischen den Stationen Wald und Trieben auf der Linie Rottenmaun-St. Michael ist total vom Schnee verweht. Am Sonntag früh blieb der Perfo--nenzug zwischen den erwähnten Stationen im Schnee stecken und konnte erst Montag abends frei gemacht werden und seine Fahrt weiter sortsetzen. Ein Theil der Reisenden fuhr mit Schlitten in die nächst gelegenen Ortschaften, der andere blieb im eingeschneilen Zuge. An beiden Tagen wüihete ein heftiger Sturm, welcher die Arbeiten zur Freimachung der Strecke sehr erschwerte. Eingesendet. ilflcn Rtimteu Kraft und Gesundheit ohue Medizin und ohne Kosten. Revalesciere du Barry yon London. Reine ittenttyett Streng der beticaten Kevalescitre Ja Bar.-/ »e eil erflehen, unb beteiligt btefel&e ohne Medizin nnd ohne Soften atu Biaien», Setten», Cruft», Lungen-, Lebe», Drüsen-, t-chleinibar». Stbcir», «lasen- znb flirerintetben, tnbetculcfe, 6t)n>itihn»t, Sflh«« SDiabeteS, Melancholie, «bniac, erring, RheumallSmu« »icht. v!iichsu-t. — ÄnSzüge an» 75.000 Sertiflcatcn über ©tnefungen, bU »3er »iebijin #>iber|t*»bea, werden auf Berlangen franco img-fentet. Nahrhafter a!« Fleisch erspart bie Boralescidre bet Erwachsene» und Äinbern fiinfjiamiü ihren ’Ct.'iS in Arznei 'u. 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Nölhel, Kfm., Gottschee. --Seitz und Gerstner, Reisde., Wien. — Roth, Reis-, Frankfurt. — Fichtenau, Privaiier, Agram. — Jeschenag,^ Privatier, Beides. -Y" tininger, Privatier, Graz. — Halnd, Journalist, Wien. — Tamaz, Student, Porto Viio. — Deutsch, Warasdin. — Friedrich, Kfm., Polstrau. — Oplatek, Kfm., Prag. - Sullinger, Redactenr und Sekretär, Wien. Hotel Klefttiit. Mandelc, Lack. — Lusin, Setze. — Moritz, Kfm., Straßburg. — Helles, Graz. — Herling. Wien. — Raitbarek, Jurist., Nenmarktl. — Gabrin und Jnseloniö, Utinc. — Frl. Fakolini, Triest. — Graf Sichtenberg, Prapretschhof. Hotel Enropn. Rudolf, Stein. ISwIrlselier Hol’. Ramor, Holzagent, Lack. Moliren. Wascher, Graz. — ©eiliger, Feistriz. — Po-gaknik, Triest. — Simonöii, Holzhändler, Lichtenwald — Wisjak. Lerstorbene. Den 3. Februar. Josefa Koß, Näherin, f>7 3. Tirnanvorstadt Nr. 87, Abzrhruug. Den 4. Februar. Maria Nicmau, bürgert. Buit-bindermeistero- und HanSbrsitzerSgattin, 41 I., Stadt Nr. 16. Lungenlähmung. — Josesa Bidic, Seilerekind, 11 Monate nnd 11 Tage, Gradischavorstadt Nr. 57, schwarze Blattern. Im k. k. Garnisonsspital vom 2b. bi« incluffte 31. Jänner 1874. Anton Pfjenu, vom 17. Jnf.-Reg., Blattern. 'Ausweis Uder dir Blatternepidemie in Laibach am 3. und 4. Februar d. I. 4$cm letzten Susweife sind in Behandlnng verblieben 55, bisher sind zugewachsen 9, und zwar 3 Männer, zwei Weiber unb 4 Kinder, genesen sind 13, d. i. 1 Mann, 4 Weiber und 8 Kinder, gestor. den ist niemand; in Behandlung verblieben 61, und zwar 10 Männer, 21 Weiber und 20 Kinder. Seit Beginn der Epidemie sind krank gemeldet worden 266, davon sind genesen 178 nnd 37 gestorben. Im städtischen Nothspitale waren am 3. 12 Kranke in Behandlung, da 2 genesen sind; am 4. 13 Kranke, da 3 zugewachsen und 2 genesen sind. Im landschaftli cheu Filialspitale war der Stand am 1. Februar 22 Kranke, 2 Kranke zuge« wachsen, 2 genesen; am 2. Februar 25 Kranke, da 2 Kranke zugewachsen sind; am 3. Februar 26 Kranke, da 1 Kranker zugewachsen ist; am 4. Februar 25 Kranke, da 1 Kranker zugewachsen und 2 genesen sind. Stadtmagistrat Laibach, am 4. Februar 1874. Witterung. Laibach, 6. Februar. Heiterer Tag, schwacher Ostwind, Federwolken auS Nord. Temperatur: morgens 6 Uhr — 4 8", nachmittag« 2 Uhr + 5-2° C. (1873 + 3 0", 1872 + 0 9*). «a-tometer im Steigen 74422 Millimeter. Das gestrige Wiener Börse vom 4. Februar. Staatsfonds. 5»etc. Diente, öp.Pa». dt», bto. ist. In (Mit. koke von 1SM . . . . Sole von 1860, 8«njt gofe von 1860, t)ün|. Prämiensch. v. 1S61 Ornndentl.-Obl. «iedenbiirg. |U 5 , llngarn ju . . S „ .teilen. Ingio-Banl........... «reiitanflatt . . . . Depositenbank . . . . Wtcomptc-tlnltalt . . (Hancc. Bank . . . Banbctliont.......... Länderbankenverein. . »ialionalbank . . . Dellen, allg. Bank . Oeft. «anigesells. . . tlnion - Bant . . . . *etein«ban(.......... verk«hr«bank......... 8tf»lb.»abn.......... Reti-Knttoig.lbat*. . *ai|. ,tisadeth.«»h». »üddahv.............. «c,d 69.60 74.60 98.10 104.75 113- 1LS.- 75.J5 76 76 Öotc 69.70 74.70 99.- 106. 114.- 139.50 165.60 if 36.75 52.50 «85. 45.851 45 89.50 90, 981.-63 60 id.— 135.26 20.6C 125.— 143.- 229.60 213. 208.61 331.- 10 50 159.60 160.- Vfendbrlefe. Veld Warr VCg. Oft Bob.-Eredit. btc. in SS 3 ftelie*. o. SB trg. Sod.-4ir»bit»»fi. k6 — 8*> 50 9165 86.— 96.Lö 87.- 91.65 86.50 I'riorltttts-Obl. ^ran,.Io'es»-Bahn . Oest,-»tordwestrahn. Siebenbürier tttnat«babu Siidb.'«ef.,n 800 gr. btc. Bon» 6 p«t. 102 75 101.6V 88.-14').--111 90 96 80 103.-102 -83.25 141.— 111.10 97.— Lose. i70.- 171.- Rudolf-. L 13.60 14.— Wechsel (83Xett.) äu,«b.iov«.s»b».». »rank«. 10» ft. , „ Hamburg icrto* io Vf. eictl. P»'i« 100 Btuk« . 96.50 95 75 65.90 113.15 44.80 95 15 86.— tv.-113.25 44.80 Hfluien. K«tf. Wtiei-t)iCÄle*. W-Fr«,csst»a . . . Preuß. . eitbn 6.30-9.04-l.Ü> * 107 10 6.37-».04 • 169 * 107.2- Telegraphischer Curtbrricht am 6. Ftbrnar. Papier Rente 69,60 — Silber-Rente 74,70 — 1860n StaatS-Lnlehen 104,— — Bankaktien 980,— drefcit 286,86 — London 118,20 — Silber 107,-----------9. k. Münz Ducaterv LO-FrancL-SiUcke 9,04. V» miltu M«f solche Elemente noch fernerhin Rücksicht ^Vt,m 0 8“ üb» SwS Druck v»n Jgn. v. kkieinwatzr A Ked. Bamberg in Vatdaey. Lerleger und sür die Ärtoctton verantwortlich: ONouiar Bamberg.