Xr. 41. 1848. Gubernial-Verlautbarungcn. ^' 52l. si) (z^. ^003. surrende. B c sti millung d eö ?: tämpelß inD ^ legations- „nd Ncqu i siti onsfä lli n. — Die hohe k. k. allgemeine Holkimmer fand laut Verordnung vom ^. v. M., Z. 3'i7^, im Elnv»rständn,sse mit der hohen k. k. oder-sten IustizsteUe, zur Beftit'gnng entstandene,-Zweifel die Bestimmung zu erlnssen, daß in Delegations « nnd R^uisitionsfallen für dir Amtshandlungen, welche der 5eleglrte oder rr-quirirte Richter vorzunehmen hl)t, und für die liei delnsclben zu überreichenden Eingaben stets derjenige ?tämpel zu verw.nden s»y, welcher nach der Eigenschaft drs d.legirten oder requ,-rirlen Gerichtes gesetzlich vorgeschrieben ist. — Welches sonach zur aUgcmeintn Kenntmß gebracht wird. — Laiback um 22. März ltt48. Leopold Grafv Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. I. 5Ü». (3) Nr. 7U55. Kundmachung des k. k. illyrischen Guberniums. — Seine Excellenz der Herr Minister des Innern hat mit hohem Erlasse vom 25. d. M., Nr. 8) Publicirung, und nöthigenfalls wirkliche Anordnung des Stand-rechtes ausnahmö- und zeitweise Gebrauch zu machen. - Die Landesstelle erläßt hiemit nachträglich zur Kundmachung vom 23. dM.,Nr,73l«, hiemit eine neuerliche und wiederholte Abmahnung und Warnung an das Landvolk in Krain mit der ausdrücklichen Erinnerung, daß ähnliche schwere Unthaten nun alsogleich die Einleitung des standrechtlichen Verfahrens, mit Anwendung der damit verbundenen Todesstrafe, zur Folge haben werden, Dabel ftndet aber die Landeöstell^ in Gemäßheit dcr erhaltenen höheren Ermächtigung die Verantwortlich-Erklärung der Gemeinden für durch Individuen aus ihrer Mitte verübte Excesse und Ad lentatc, d. i. die Verpflichtung zum vollen Ersatze des angerichteten Schadens als geltend und wirk' sam auszusprcchen. — Laibach am 28. März 18 M. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes- Gouverneur. Andreas Graf v. Ho hen wart, k. k. Hofrath, Friedrich Ritter v. Krcizberg, _________ k. k. Gubernialrath. Z. 4!>3. (3)^ ^T^ . . (ua surrende unter welchen in Zukunft Schuldverschrelbuligen und Abtheilungen der beiden Dinstaa den ^. April. Lottoanlehen von den Jahren 1834 und 186!» auch auf dieDaucr m c h rere r I a h r e o h n e Vinculirung als Cautionen für das Aerar angenommen werden können. — Zur möglichen Vermeidung der vielen Vineulirungcn und Devin-culirungcn der Schuldverschreibungen und Abchei-lungen der beiden Lottoanlehcn von den Jahren 1834 und 1839, und der damit verbundenen Uebelstände, fand sich die hohe k. k. allgemeine Hofkammer mitDecretvom 7. Febr. !8i8, Z."^/,^, bewogen, zu gestatten, daß in Zukunft die vorgenannten Schuldverschreibungen und deren Abtheilungen auch auf die Dauer mehrerer Jahre ohne Viuculu'ung als Cautionen für das Aerar, für Lieferungen. Pachtungen, Leistungen u, s w. angenommen werden können — Damit aber dadurch die Sicherheit des Aerars nicht gefährlich werde, müssen dabei folgende Bedingungen beobachtet werden: — 1) Muß der Contrahent bei der Uebergabe der Lose und Losabthcllungen der Lottoanlchen von den Jahren 1834 und I8!59 zugleich eine eigene, oder in Beziehung auf die ^icitationsbedingnisse abgefaßte Widmungsurkunde ausstellen. — 2) Hat die Uebernahme nur bei der der Camera!- oder politischen Landesstelle, unmittelbar untergeordneten Lasse gegcn einen dem Erleger auszustellenden Empfangsschein Statt zu finden. — 3) Müssen die übernommenen Papiere als Depositen verrechnet und unter der vorgeschriebenen mehrfachen Sperre sorgfältigst aufbewahrt werden. — 4) Kann die Zurückstellung an den Erleger nur über Auftrag der vorgesetzten Stelle und gegen Einziehung des Empfangs schemes erfolgen. —> 5) Ist die Behörde, welche diesen Auftrag ertheilt, insbesondere dafür ver antwortlich, daß die Ausfolgung an den Cautio-nanten oder seine Erben nur nach voller Ueber-zcugung der erfüllten Verbindlichkeit und nach gehöriger Legitimation ertheilt werde. — Welches mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diese allgemeine Verfügung nach An-oidnung des weiter hcrabgelangten hohen Hof-kanzlel-Decretes vom 2. März 1848, Z. ''^'/,..«, auch bei Geschäftsleistungen für politische Fonde, Communen und Städte zu gelten habe - Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am 11. März 1«48. Leopold Graf v Welsers hei ml), Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hos>.uli. Dominik Brandstetter, k. k. Gubcrnialrath. Z. 488.' (3) Nr. «252, (5 u r rend e über verliehene Privilegien. — In Fola/ eingelangten hohen Hofkanzlei-Dccretesvom 2i>. v. M., Z. 3i<'tl, wohnhaft in London, (durch Carl F. Loosey, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 4il l). sür die Dauer von fünf I.chren, auf die Verbesserung an elektrischen Telegraphen. — 2) Dem Ios'yl) Eugen v Nagy, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr 85,4, für die Dauer lwn fünf Jahren, auf die Erfindung einer mechanischen Vorrichtung, um auf Eisenbahnen die zwischen der Vorübersahtt z veler Trains verflossene Zeit ersich'lich zumachen. - 3) Dem Carl Swoboda, befugten Großuhrmacher, wohnhaft m Wien, Neubau, Nr. 243, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung von Schlössern für Handsacke und lederne Koffer, wel.te aus ihrer Vorderseite mit einem ^er Name des Eigenthümers angebracht, und von Jedermann, ohne das GeHause zu öffn.n, gelesen werden könne. — Laidach am 14. März 1848. Leopold Graf v. We lser she i mb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohcnwart, k. k. Hofrath. Dominik Brandstetter, k. k. Gl.bernialrath. Z. 525. (I) Nr. 2323 ^ 848, ucl 7831. Kundmachung wegen Herstellung eines stabilen gemauerten Warenmagazins und anderer Erweiterungsbauten auf dem Staatseisen bahn - St a ti onö platze zu Spielfeld in Steiermark. — In Folge hohen Hofkammer.Präsidial-Erlasscs vom?. März 1848, Z. 454^Iv 1'., wird die Herstellung eines stabilen gemauerten Warcnmagazins und anderer Erweiterungsbauten am Stationsplahe zu Spielfeld in Vteicrmark, auf der k. k. südlichen Staatseisenbahn., im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Off"te an den Mindestfordernden überlassen. — Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: - !) Es sind zu Spielseld folgende Bauten herzustellen: g. Ein stabiles gemauertes Warenmagazin mit einem Kellergeschoße, dann mit einem zu Wohnungen bestimmten Stockwerke, so wie Absperrung dieses Stationsplatzeö mit Verwendung des zu Cilli verfügbar gewordenen Sta-tetengitters, im beiläufigen Kostenanschlage von 2l,81U fl. 5 kr. — d. Die Verlängerung dcr Röhrenleitung, in Verbindung mit der Zusammen, richtung und Aufstellung eines bereits vorhandenen zweiten Wasserkranichs und Herstellung eines Auspnhkanaleö, im Kostenanschläge von 2l!1l» si, 3« kr., zusammen 24,l»l5 si- 41 rr. - 2) Die auf einem 15 kr. Stampel auvge-fertigtcn Offerte müssen längstens b,6 2«. kplll ,848, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und m,t der Aufschrift: ,.A,Nwt zur Herstellung der Baulichkeiten am ötationsplatze zu Sp'elfeld, versehen, bei der k. k, General-Dnect.on fur die Staatseisenbahnen in Wien, Herrngasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3^Offert muß den Vor- und Zunamen des Osserenten und die Angabe seines Wohnortes enthalten. — Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Percenten, und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzugeben. Osscrte, welche diesen Bedingungen nicht entspreche, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 4) Der Offcrent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staats-cisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nach« weisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser 318 Kundmachung Bczug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Kostenüoerschläge, Preistabellen, all gemeinen und besonderen Baudcdingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Document« noch vor der Uebcrrcichunq des Offertes unterschrieben have. — Die gedachten Behelfe werden bei der General-Direction für die Staatseisenbahnen zu Wien in den vormittägigen Amtsstunden von 8 bis 2 Uhr, dann bei der k. k. Civil-Bauleitung zu (Mi zur Einsicht für die Offercnten bereit gehalten. — 5) Dem Offerte ist auch der Erlagsschcin über das bei dem k. k. Univcrsal-Cameral-Zahlamte in Wien, oder bei eincm Provincial-Camerale Zahlamte erlegte Vadium mit 5) Procent von der annäherungsweise ausgcmittelten Bausumme beizuschließen. — Das Vadium kann übrigens in Barem oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapieren, nach dem Börsewcrthe des dem Erlagstage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwcrthe annehmbaren Obligationen der Verlosungs-Anlehen von den Jahren 1^34 und 183!>), erlegt werden Auch tonnen zu diesem Behufe g/höna, nach dem Pa-ragraphe 1374 des allg. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungen, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit von der k. k. Hof- und nicderosterr, oder von einer Provinzial-Kammerprocuratur geprüft und anstandlos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. — mel Vetthlidiqunq und auf seine «H.fahr und Un kostvn d.n t)i.rc»'>l!l)t'!, Gericdtsacvocaten, Dr. Blasiutz Ovj'azh, alb Curator bestellt, mit wel chem di.' a„^ebr.lchlc Ruchcssach^ nach der bc« stch.'iic>chrcilVn wissen mög^, insb»sonderc, da er sick die aus s^ner Vcrabfaumung entstehendet! Folgen selbst beizumess.n haben >viro. ^iaidach drn 18. März ,3l6. >< 529, (1) Nr. 2u6i. Von d»m k. k. 3'tadt- und Landrechte in Kran, wird bckannt gemaä't: Es s,y üd.r An-sucken des Dr. Blir«,,^-, l^ul-ul^l' «cl, notuit, >.-s Anna v. Wioerkh.ln'fchen 9c^chlass,uschrcir"'N haben werden. La'bach den 2«. Mä'iz ,8'l9. Srcislimtliche Verlnutbarutt^ell. Z. 5b10. (Ü) Nr. 2'Ntt, ..5>47. Surrende. Bei dem landesfürstl. Bezirks-Commissariate in Hermagor kömmt eine Amtöschreiberstcllc erster Classe mir der Besoldung jährl. :lW fl., und im Vorrückungsfalle auch eine Amtsschrciberst^lle zwe:' ter Classe mit der Besoldung jährl. 25»» si., zur Besetzung — Zur Bewerbung um diese Dienste wird der Concurs hiermit ausgeschrieben, und es haben die Compttenten ilire documentirten Gesuche, worin auch anzugeben ist, ob Bewerber mit einem Beamten des l. f. Bezirks-Commissariatcs Her-magor verwandt oder verschwägert sind, nn Wege ihrer unmittelbaren Amlsvorstchcr bis letzten April d. I. bei diesem Kreisamte eintreffen zu machen. — K. K. Kreisamt Villach am 14 März 1K1« Stadt- u. landrcchtl. Verlautbarungen. Z. 522. (l) Nr. 2t)^>. Von dem k. k. Stadt- und «andrechte in Krain wird de»n Wilhelm On.^ler mitlrlst g^-genwarligen Ericteö erinnert: Es habe wid»r dens>>lden bci d.estm Gtlichte Johann I»liu5 Kanz, bür^ell. Handllöm^in, die Klaqe a».f Liquldstellung eincr Conto-Corlellt-^oideruna pr. 976 st. C. M. einqebrachr und um die richterliche Hilfe gcl^tcn, wottibcr die Tac,satzung auf den l9. Juni d. I., Vormittaqs um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt. u»o Landreäite anqlordnet wulde. Da der Aul>t!)allsort des Beklclgttn, Nilhelm Vngkr, dicscm Gcrlchte un> bekannt, und weil er vielleicht auS den k. k. Z. 5»lil. (2) Nr. 2525. Edict. Von dem k k. Stadt- und Lcnidrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansu-chcn der k. k. Kammerprocuratur, lis»mi»io der ziin l^u,l8^ als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 13- Jänner d. I. mit Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Pfarrer Johann Necher von Gottsckee, die Tag-sahung auf den 1, Mai 1848, Vormittags um U Uhr, vor diesem k. k, Stadt- und Landrechtc bestimmt worden, bci welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechts-grunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gcwiß anmelden u„d ivchlsgcltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des § 8 «4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 21. März 1,848. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 518. (2) Nr. ,75 acl 283MVI. Getreide-Verkauf. Am 18. April 1548, Vormittags 9 Uhr werden in der Amtskanzlei der Cameral - Herrschaft Lack beiläufig 8-l Metzcn Weizen, 1«1 Met-zen Korn und 11l4 Metzen Hafer mittelst öffentlicher Versteigerung gegen qleich bare Bezahlung, sowohl in kleinen als größern Parthien, veräußert werden, wozu Kauflustige mit dem Bemerken ein-geladen werden, dan die Licltationbbeoingnisse täg-Uch hierorts eingesehen werdm können. K. K. Verwaltungsamt Lack am 28. März «848. oes-Baudircctions-Intimation vom 2t». v. M, Nr. NN3 , die Reconstruction des baufälligen Holzmagazins an dcr Culpabrückc nächst Mottling zu bewilligen a/ruhet, und diese mit dem buchhalterisch bemessenen Betrage pr. 1252 st. 29 kr. C. M. im Wege der öffentlichen Minuen-do-Versteigerung dem Meistbieter hinianzugeben befohlen, Dicse Licilatiullsvelhandlung wird am l4. 'April l. I. in dcr Stadt Mottling 'vormittag von 9 bis I^UHr, nötigenfalls auch Nachmittag von H bis l» Uhr in der Amtskanzlci dcr löbl. Stadtvorstchung abgehalten werden, wozu Unternehmungslustige mit dnn Beisätze eingeladen werden, daß diese Reconstructions-Arbe't um den Fiscalpreis pr. »252 si. 29 kr. E M. ausgerufen werden wird, daher jeder Licitant sich mit dem vorgeschriebenen 5A Vadium zu versehen hat, indem ohne dicscn Niemand zur Licitation zugclassen würde. Der Ersieher hat dieses Vadium mit 1tt)6 von dem Erstandenen als Caution zu ergänzen, Jenen hingegen, wclche nicht Ecstchcr verbleiben, wird da5 Vadium gle,ch nach der Li-citation rückgestellt werden. - 'Ordentlich instru-irie, auf einen l» Kr. Stämpel geschriebene, mit dem bedungenen 5S Vadnim verschencn Offerte werden ebenfalls angenommen werden; silbe müssen jcdoch vor der mündlichen Llcitation der Licita-tions-Commission übergeben werden. - Der Plan, Vorausmaß, die Versteigerungs-Baubedingnisse, dann Baubeschreibung können sowohl bei dem k. k. Straßen-CommissariatNeustadtl, als auch bci der lo>l. Bezirks-Obrigkeit Krupp in den gewöhnlichen Amtöstunden eingcschen werden. — K. K. Straßen - Commissariat Neustadtl am 31 März 1848. Vermischte Verlautbarungen. 5 50(1. (3) . "Nr. ^95. Edict. Vun dem Bezirksgerichte ocr k, k. (^ameralherr-schast L^ck wird det>nnn qemachs: Es mrrde in Gemäßycit der l>. N^lulion dl^o. ll. Seplcinlicr 17iN, ^. ?35 , üdrr d.,s grsannnle dcwcgliche u,>d im Lande Klan» besmdlichc unbewcg-liche ^cnlw'qen des Paul ^kosiisch, Weistqä>l?elö und Hallsdcsitzcrs in Eisncni, der (äuncurs evöffnel. 3)«^ hcr wild Jedermann, d^r an dcii gedachten Verschul» dcccn einc Furdeluiig zu stellen Hal, i'iemic erinnert, dis 27. Juni 184a die Anmtldmig scincr Fordelling in Fu>m tinei Kl^ge wider dea Hrii, Dr. Prcschcrii, als ^eilretcr der 'MU ^kosizlnchen i>oncuromasse, dci diesem Gerichte so .qewlß einzu,eichen, und m dclselden nicht nur die ^ichügkcit sclner Fordelung, sondnn auch das Hecht, ttasl desscn er in diese oder jene blasse gcsc!)t s,u wcrdcn verlangt, zu elweisen, widli-gcn5 nach Ablauf dieses Telmi>,cs Vlieniand mehr gehört weiden, ll»d diejenigen, die ihre Forderung bis-hin inch: aügcmcldec yadcn, >n ^iücksicht dieses (^on-culsuerllwgens ohne Autznahlne auch d^n» abgewie« sen werde» sollen, wenn ihnen wnklich ein ^ompen» salionsrechl gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut vui, dcr Masse zu foidcrn hätten, oder wenn ihre Forderung ullf ein liegendes Gut des Verschuldeten vcngcincit'l wäre, also d^ß solche Gläubiger, wcnn sie eiwa in die M>i>se schuldig seyn sollten, die Schuld, ungeachtet oes^olnpensatwnseigeinhums vdec Psandrcchlcs, das ihnen sonst zu Stauen gekommen wave, adzutl'agcn vcrhallen werden wütdcn. Bezir^gcricht der t. k. ^amcralhclrschafl 3^ck am in. März IU46. Z. 5U^5. (3) Nr. »"i/I (5 d i c t. Von den, Veziltsgcrichte Münkendoif wird aN« gemein dcüunu gemacht: Eö seyen in dcr ^rccutions-sache des Oulcs ^densfelc' uno Schölmuhos, gegen Joseph Wiomar von Mannsburg, wcgen aus dem (öonluinazurlhcile llcio. 5., zugestellt 30. November 184?, Nr. -'<"/,,47, schuldigen Wiesenpachtschillings pr. 20 fl., der ,eil 24. August IK56 fortlaufenden 4 "/l, Vcrzug^in,cn hievun, der zuerkannten Geiichts-kosten pr. ,i fi. l^ t,,, d^. s^^,^ anellaufcnen und noch fc> "em ^recutionskosten, zur 3iorl,ahlnc der mit dem Bescheide rom heutigen Tage bewilligten Feil« biciung tel dem Joseph Widmar gehöriaen, laut dls ProtecoUs ddo. .^. März 1^^8, Nr. ?^/^, ^vichl. lich aus 9» fl. geschälten Fährnisse, «i^: ^ Kühe, l Deichselwagenö und l Eteierwagcrlb, die Tagsa-Zungen ans den ,4. und den 29. April d. I., jedesmal Nachmittags von 3 bis 6 Uhr im Hause des Erecutcn zu Mannoburg mit dem Anhange angcmd-net, daß dlrsc Fährnisse nur bei dcr zweien Fcildic« tung auch unlcr dem Schätzungöwerihe hilttangege» ren weidcii. iäeziltsgencht Münkendorf am 25. März »653- Z 5U1. (3) Nr. 1871. Kundmachung. Am li. April l. I werden im Hause Nr 23tt, in der Stadt im 2. Stocke, verschiedene Zimmer-cinrichtungöstücke, als: Kästen, Sessel, Bettstätte, Tische, Spiegel und sonstige Haus- und Küchc-ngeräthschaftcn gegen gleich bare Bezahlung öffentlich versteigert werden. — Stadtmagistrat Laibach am 27. März 1818. Z. 528. (1) Nr.Vgl. 3 icitati 0 ns. Verlautbarung. Das hohe k. k. Gubernium hat mit h. De-crcte vom 17. März l.I , Z. 32181, löbl. k. k.Lan-