6 848. Amtsblatt zur Ltlibacher Zeitung. Donnerstag den 15. Juni. Vubermal - VerlanUmrung. Z. 982. (2) Nr. I3Wl. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums. — Ueber die Einsammlung und die Abfuhr der zur Bestreitung der Staatsbedürfnissc cinfließenden freiwilligen Gelder. — In der gegenwartigen bedrängten Zeit, wo die Hilfsquellen des Staates in einem ausierordcntlichcn Masie in Anspruch genommen werden, hat sich in allen Classen und Ständen rege Vaterlandsliebe auf eine höchst erfreuliche Weise kund gegeben. — Gold- und Sil-bergeräthc werden taglich unentgeltlich zur Ein-schmelzung überbracht, bare Geldbeträge fließen von edlen Patrioten zur Erleichterung des Staatsschatzes oder für unsere braven Truppen cm; patriotisch gesinnte Staatsbeamte bringen einen Theil ihrer Bezüge freiwillig dem Staate zum Opfer und unterziehen sich für das allgemeine Beste den mit einer Einschränkung ihrer Genüsse verbundenen Entbehrungen. Alle diese Leistungen gereichen den Gebern zu um so größerem Nuhme, als der Entschluß zur Darbringung solcher Opfer unaufgefordert aus der eigenen Gesinnung und freiwilligen Selbstbestimmung dieser Vaterlandsfreunde hervorgeht. — Wahrend sich diese ehrenvollen Beweise echten Bürgersinncö fortwährend mehren, sind dem Finanz-Ministerium von einigen Seiten Mittheilungen des Wunsches zugegangen, daß von Seite der Staatsverwaltung diesen patriotischen Bestrebungen durch Maßregeln entgegengekommen werde, welche es Gutgesinnten erleichtern, ihre Patriotischen Absichten in das Werk zu setzen.— Diesem Wunsche entsprechend sind folgende Verfügungen getroffen worden: I) Alle landebfürst-licheu Cafsen und Gefällsämter sind angewiesen, sämmtliche Beiträge, welche im Baren, in edlen Metallen oder in öffentlichen Obligationen mit der Bestimmung der Verwendung für die Staatö-bedürfnisse überhaupt, oder für bestimmte Zweige des Staatsaufwandes, oder für die Armee als freiwillige Gabe oder als Darleihen erlegt werden, zu übernehmen, zu quitmen und in der Empfangsbestätigung den Zweck, für welchen der Erlag erfolgte, deutlich auszudrücken. Die erlegten Beträge sind getrennt von allen andern Empfängen zu verrechnen und im 3Hege der Provinzial-Eassen an die Staats-Centralcasse abzuführen. — 2) Auch städtische und Gemeinde-lassen werden aufgefordert, solche Gaben zu übernehmen und Na die Staatscassen zu überliefern. — 3) Die Namen der patriotischen Geber und die von ih-"cn erlegten Beträge, dann der Personen oder greine, durch deren Vermittlung die Beitrage slnflossen, werden durch die öffentlichen Blatter ^ den Ländern, in denen der Erlag erfolgte, zur a"^rn.einen Kenntniß gebracht. — 4) In so ferne w einzelnen Orten mehrere Personen sich verei-"igen, um zur Leistung freiwilliger Beiträge für Staatsbedürfnisse aufzufordern, oder deren Einsammlung und Abfuhr an die Staatscassen zu ^'Mitteln und zu überwachen, so haben die lan-^sfürstlichen Behörden, deren Amtswirksamkeit "urch die Errichtung solcher Vereine berührt wird, und die Ortsobrigkeitcn das Entstehen dieser vereine nicht nur nicht zu hemmen, sondern vielwehr solche zu erleichtern, und das gesetzmäßige birken entstandener Vereine für ihren rühmli- chen Zweck zu unterstützen. — Laibach am 31. Mai 164«. Leopold Graf v Nel sersheimb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. t. HusraU). Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z.^981. M Nr. '""/2.«° Kundmachn n g. In der Erwägung, dan bei den gerichtlichen Depositenämtern bedeutende Bar>ummen er-llegcn, welche dem allgemeinen Verkchr oft auf lange Zelt entzogen sind, und m Betrachtung der hleraus für den allgemeinen Erwerb, den Geldumlauf und die Milonal-Production vorzüglich in den gegenwärtigen bedrängten ZeltverlMm,l.en entstehenden wlchtlgen NacyryeUe, endlich um Rücksicht auf die unbedingte Nothwendlgrell, die gegenwärtig geltelgenen ^iaaloerior0emi>ie lm außerordentlichen Wege zu bedecken, sand ,lch der Mlnisterrath oestimnn, eme Maßregel zu ergrei-fen, durch welche die unfruchtbar erliegenden Nar-summen dem allgemeinen VeUehr zugeführt, fur die Eigenthümer de^ Deposit"' l^b>t nutzbringend ^,machr und dem Staatsschätze neue Hilfsquellen geöff"" werden. _^ Dem Belchlusse des Mini-sterrathes zu F^ ,^o in F"lge Yohen Finanz-MinisW'ial'Erlasscs vom 29. v. Monacs, Z. i«,^, verordnet: 1) Die bei den DcpolUenämtern der landesfürstlicheli, und der Patriuwmalgerichte er^ liegenden, od^- künftighin dort i" Aufbewahrung kommenden hären Summen, welche durch einen länger" Zeitraum als vier Wochen da,elo,t auf-bcwahU werd^ ohne zu einer andern Anlegung die BestllUmung erhalten zu haben, sie mögen in Papiergeld oder in klingender Münze bestehen, sind an die Depositcncajse des Etaalsschulden' Tilgungsfondcs abzuführen. -> 2) Die Deposi-tenämter sind verpflichtet, längstens binnen 14 Tagen einen Ausweis über die bei ihnen erliegenden Barbeträge, bei denen die bemerkte Be-dingllng eintritt, zu verfassen, und den nach diesem Ausweise sich ergebenden Betrag unter Anschluß des Ausweises entweder unmittelbar, oder wenn sich das Depositenamt in einem Orte befindet, wo die unmittelbare Ausgabe auf die Fahrpost-Anstalt nicht erfolgen kann, im Wege der betreffenden Krciscasse an die Direction des Staats-schu,dei!',Tilgungsfondes einzusenden. — 3) Von dieser Verpflichtung sind bloß diejenigen Deposi-tenä'mter enthoben, bei welchen im Ganzen nicht wenigstens ein Betrag von fünfzig Gulden erlieget. — 4) Alle Barsummen, welche kündig bei den Depositenämtcrn erlegt werden, sind am Schlüsse eines jeden Monates, in welchem die bemerkte vierwochcntliche Frist verstrichen ist, nebst dem bezüglichen Ausweise einzusenden. — 5) Alle Depositen werden vom Tage des Einlangens an die Direction des Staatsschulden-Tilgungsfondes bis zu dem Tage, an welchem sie dem betreffenden Depositenamte wieder zurückgesendet werden, mit 3 B verzinset. — ) Alle Eingaben und Verhandlungen aus Anlaß der Anlegung der Depositen bei dem Staatsschatze und deren Zurückforderung aus demselben sind stämpelfrci zu behandeln. — Laibach am 5. Juni 1848. Leopolo Graf v. Welsersheimb, ^ndesgcmverneur. Andreas Graf v Hohenwart, k. k Hofrath. Carl Frcih. v. Flödnig, k. k. Gubcrnialrath. Z. 983. (2) Nr. 132^9. C u r r e n d e oes k. k, illyrischen Guberniums. — betreffend die Freilassung aller Warensendungen, ivelche über die Gränzen von Tyrol und Vorarlberg eingehen, und über die Zoll-Linie des illyr. Küstenla»!X5 al5 Durchfuhrgut ausqefütirt werden, von dem Durchfuhrzölle. — Laut Erlaß des Herrn Ministers der Finanzen vom A<>. v M , Z. «39, !),tt der Ministcrratl) in Erwaqlina. der gegen« lvärtigen Verhältnisse beschlösset,, daß alle Warensendungen, welche über die Gränze» vo>, Tyrol uud Vorallberq eingehen, und über die Zoll Linie oes illyr, Küstenlandes als Durchflchraut ausgeführt werden, von dem Durchflchrzolle frei ;u lassen sino — Diese Bestlinmung hat für die Dal,er e,ncs Jahres zu gelten, und aus alle Güter Anwendung zu finden, welche in der bemerkten Richtung über die genannte Zoll'öinie nach der öffentlichen Bekanntmachung der gegenwärtigen Anordnung ausgeführt werde». — Welches hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 4 Juni l«48. Leopold Graf v- W c lsershei mb , Landes-Gouverneur. Andreas Oi af v. H c> l) e n w a t t, k. k Hofl'ath. Carl Freiherr u. Flödnigg, k. k. lÄut'N'ni^ratl). 3. lW8. (!) Nr. »3812. K u n d m a ch u n g. Vom k. k juridisch polit Studien-Diiectorate der Carl-Franzens-Ilnioersitä't zu Gratz wird bekannt gemacht, daß die Privatstudielenden der 40« Rechte sich den Prüfungen für den zweiten Semester des laufenden Studienjahres, in dem Zeiträume vom 15. Juni bis Ende Juli 1848, an beliebigen Tagen unterziehen können. — Vom k k. juridische politischen Studien - Directorate. KreiHlimtliche Verlautbarungen. Z. 999. (2) 2cl Nr. 10275. Es wild hicmit zu Jedermanns Aeneh« mungöwissenschaft bekannt gvgeoen, duß man am l5. Juni 18t8, Voimitcags im Neustadt» ler Kreisamte eine Verhandlung zur Sicher» stelluna der 2ierpflestsltforhernisse für die k. k. Militär« Garnison Neustadt! und Concurrcnz, bestehend iu beiläufig täglichen 5o9 Brot-, 5 Hafer r, 5 Heu« und in vierteljärigen »06 Por-tioneil Beltenstrol) 0 l 2 Pfund pr. Bund, dann eine Verhandlung zur SlchcrstcUun^ des Brut» fuhr - oder Tragerlohlies in die verschiedenen Postirungen der im Neustadtler Kreise oei der Finanzwachc zugelhelllen Militär . Assistenz Mannschaft auf dic Dauer vom ,. August blS Ende Octod.r lgz8 pflegen wcrde. — Unter« nehmungslustlge werden daher eiügcladcn, sich bei der erwähnten Vei Handlung am obl^en Tage hierorts cinzuflnden. — K. K. Kr.isamt Neu-liadll am 2. Juni l^lK. Z. 976. (3) Nr. 7210MW6. Kundmachung. Es ist bei diesem Krcisamte eine Kanzlistenstelle mit3(w si. jährlichem Gehalt erlediget. — Diejenigen , welche sich um diese Etelle bewerben wollen, haben ihre Gesuche, in welchen das Studium der vier Grammatical-Claffen nachzuweisen ist, bis Ende dieses Monats hierorts einzureichen. — K. K. Kreisamt Neustadll am 2. Juni 1848. Stadt» u. lalldrechtl. Verlautbarungen. Z. wlN <1) Nr. 44:«. Von dcm k. k. Stadt5 und Landrechte in Krain wird anmlt bekannt gemacht: Es sey über da5 Ansuchen des Herrn Blasius Urbania, Pfarrers zu Hinach, in die Ausfertigung des Amortisations' Eliictes rücksichtlich der von der Laibacher Spar-casse ausgestellten, in Verlust gerathenen zwei Sparcasscbücheln, Nr. 13331, auf Namen der Ursula Vidmar lautend, mit dem Einlagscapitale pr. 5>5 ft,, und Nr. 11658, auf Namen der Ludo-vica Leapostin lautend, mit dem Einlagscapitale pr. 2Ul> st,, gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte zwei Sparcasscbücheln aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe binnen der Frist von sechs Monaten vor diesem k k. Stadt- und Land-rechte so gewiß anzumelden und geltend zu machen, widriqens auf weiteres Anlangen die obgedachten zwei Sparcassebücheln nach Verlauf dieser Frist für amortisirt, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Laibach den 3!> Mai 1848 Aemtliche Verlautbarungen. Z. N»U5> (l) Nr. "'"/«5« Concurs - Ausschreibung. Im steiermärkisch-illyrischcn Cameral-Gcbiete ist eiue Amtsoffizialen-Stel^ der ersten Gehaltsstufe mit Siebenhundert Gulyen, mit welcher zu-gleicb die Verpftlchtung zum Ellage einer Caution im Gehaltsbetrage verbunden ist, zu besehen. -D,e Bewerber um diese DiensteosteUe, oder im Falle der stufemvelsen Vorrückung, um eine Amtb-offizialen-Stelle der niedern Gehaltsstufe von <»W, 55>. (2) Nr. 3482. Kundmachung. Die in Folge hohen Ministerial-Erlasses vom ÜU. Mai l. I., Z. 235, angeordnete Urwahl der Wahlmanner eines Abgeordneten zum ersten constituirenden Reichstage in Wien aus dem Laibacher Wahlbezirke wird am 15. Juni l. I. beginnen, und hat am 111. desselben Monares beendet zu werden. — Der Wahlbezirk Laibach ist von dem Magistrate und dem vollzählig versammelten Bürgerausschusse in zwölf Wahldistricte eingetheilt worden. D o m p f a r r e. 1. Wahldistrict umfaßt die Bewohner der Hauser in der Stadt von Nr. 1 bis 14, dann die Hauser von Nr. 1«8 bis 2W. Die Wahlen für diesen District werden im städtischen Rathssaale vorgenommen werden. 2. Wahldistrict. Demselben wurde die Einwohnerschaft der Häuser in der Stadt von Nr. 2U1 bis 2U0, und dessen Wahlfunctionen werden im magistratllchen Expedite, im zweiten Stockwerke, vor sich gehen. 3. Wahldistrict umfaßt die Bewohner der Hauser der Stadt von Nr. 2i>1 bis3l4, und wird seinen Sitz im deutschen Ritler-Ordens-Hause nehmen. Pfarre St. Jacob. 1. Wahldistrict. Demselben werden die Bewohner der Häuser »n der Stadc von Nr. !5 bis Iltt zugewiesen, und der Wahlact wird in dem stand»scheu Redou ten-Saal e vorgenommen werden. 2. Wahldistrict umfaßt die Einwohnerschaft der Hauser in der Stadt von Nr. 111 bis N»7, dann die Earlstädter-Vorstadt von Nr. I bio 24, und Hühnerdorf von Nr. 1 bis 22, uno wlrd semen Sitz in den Nebenlocalitaten des Redouten-Saales nehmen. Pfarre Tyrnau. 1. Wahldistrict. Diesem werden die Bewohner der Häuser in der Gradischa - Vorstadt von Nr. 42 bis 49, und 51, 52, 53, 57, von «2 bis cinschließig 70 und Nr. 72, dann die ganze Vorstadt Krakau von l bis 75 zugewiesen; sein Amtssitz aber in dem deutschenRitter-Ordens-Haiise seyn. 2. Wahldistrict umfaßt die ganze Vorstadt Tyrnau von Nr 1 bis rw, dann den Karolinen-gründ von Nr. 1 bis 2!>, Die Wahlen für diesen District werden in dem Tyrnau er Psarr-hofgebäude vorgenommen werden. P f a r r e M a r i a - V e r k ü n d i g u n g. 1. Nahldistrict. Diesem sind die Bewohner der Häuser von Nr 1 bls 8, dann von 11!) bis 147 m der St. Peters-Vorstadt, und die Bewohner der Hauser von Nr. 1 bis 34 in der Capuziner-Vorstadt zugewiesen worden. Die Wahlen für diesen District werden in dem Franziscaner - (5 onoents - (Äebaude Statt finden. 2. Wahl district umfaßt die Bewohner der Häuser der Capuziner-Vorstadt von Nr. 35 bis 8l, und wird seinen Amtssitz auch iu dem gedachten Klostrrge baude haben. 3. Wah l d i stri ct wird au5 den Bewohnern der Häuser der Gradischcv Vorstadt von Nr. l ms 41, und Nr 5 ', 54, 55, 5«, 58, 59, 60, 6l, ?l, 7il, 74, 76 gebildet, und wird seine Wahl-^ sunclwncn in dem deutschen Ritter» Or-^ deno-Hause vornehmen. Pfarre St. Peter. ». Wahldistrict. Demselben wird die ganze Polana-Vorstadt, dann von Hühnerdorf die Häuser Nr. 2l, 23, 24, 25 und 26 zugewiesen. Die Wahlen werden in dem bürgerlich c n S ch i e ß st a t t g c b ä u d e vorgenommen werden. 2. Wahldistrict umfaßt die Bewohner der St. Peters-Vorstadt von Nr, 9 bis l»8, und die Häuser Nr. 77 und 78 aus der Kapuziner-Vorstadt in sich, und die Wahlen für diesen District werden in dem Pfarrhofgebäude bei St. Peter vorgenommen werden. Es werden sonach alle wahlberechtigten Einwohner der Stadt-Communitat an den obbe« stimmten Tagen und angedeuteten Districtsorten zur angeordneten Urwahl zu erscheinen eingeladen. — Vom Stadtmagistrate und Bü'rgerausschusse. öaibach am tt. Juni 18^8. Vermischte Verlautbarungen. Z. 994. (2) Oeffentliche Prüfung der Privatschüler. Von der Oberaufsicht der Volksschulen in Laibach wird hiemit bekannt gegeben, daß die öffentliche Prüfung jener Schüler, welche häuslichen Unterricht erhalten haben, am 3. und 4. Juli d. I., Vormittags von 8-12 Uhr und Nachmittags von 2 U Uhr schriftlich und mündlich Statt finden wird. Die Anmeldung der Privatschüler wolle am 2. Juli, Vormittags von itt-12Uhr, bel den, Diocesan-Schulen-Oberaufseher geschehen, wobei die Stcnldestabelle einzureichen, die Schulzeugnisse der Kinder über »illenfalls schon früher bestandene Prüfungen, wie auch die Lehrfähigkeitszeugnisse threr Prmatlchrer vorzuweisen, uud die gewöhnlichen Prüfungö-Honorare zu entrichten seyn werden. Laibach am 8. Juni 1848. 3. 99«. (2) Nr. 255". Edict. Alle Jene. welche aus dm Nachlaß des am »3. Mai ,8-lH zu W.liüch 5>il» ^onsc. Nr. 48 verstorbenen Hausbrsiyerö und Wirihen, /kalrmin ^ictiar, aus was mimcr uii' einem Rechlsqiuilds eine Foidesung zu stellen relmeinei!, oder in den Nachlaß elwas schulden, werd«'!, .nuqefl,nc>e!l. zu der e>al!M!cil A,>me>du!iqs Ta^salzuil^ so qewiß zu erschemen und il)»e Rcchts^nsprliche dlir^U' ihm,, als !igr<,s die Hollen des K. U«4 blirql. G. B. nur sell'sl ^uuNchlcidel» haben melden. K. K. Bezilkt'gclicht Uiugedung ^albachs am 3. Juni l8ä^. Z. 997. ll) ^il. 25Ü8. Edict. Alle Jene, welche auf dLn Nachlaß des au» l5. Mai l848 zu Lello bei Nudni^ Nr. 4 verstorbenen Haldhübleis, Andreas Pewuschet, aus waü ilumer Ilir einem Rcchlsgrunde eine Fordelung zu stellen ver» ineinci,, oder in den Nachlaß eiwas schulden, wl^den auigcforbeN, zu der am den 2s. Juni l. I., fil'ih g Uhr. anberaumen Anmeldui^s' und Abl)andlu„gö-ca^chlmg so ^ewii; zu ersch.inen und ihie Nechts-ansft'lichc darznihun, als sie sich widrigens die Folgen des 3^14 bü'gl. G. Ä. nur selbst zU)Uschleil)en haben wcrdell. K. K. Bezilksgencht Umgebung Üaibachs am ^ Juni »>'4^> 3. «73. («) Nr. ,»»2. Edict. Vom k. k. Bezilksqerichie Gurkfelb wlrd l)ie^ un: bekannt gegeben: Es sey die erecniive Feilbie» !ling der, der He>r,chasc Savenstcin iiub Uld. ^lr-5» und ^0'/,i dienstbaien, l.nu Lchäyunqs'proll'colls ,on, 27. Ma,z l I., Nr. U.,, aus 26', si. 40 kr. dcwcliheim H.ilbhude in lluer, des ^iorenz Knap, we' gcn miüelst UriheilS vom 30. Norcmber l8^i7, Nr. .'40l, oxt,'cl,tivl? inl^b. 7, Februar lü^N, von Äi,-^oil Baibo von Oulkseld, ^ig (>essiouär des Joseph m,d der Mai-^aitll) Ozwiik, l'edauplelen <5api:als< iV'^erung P-. .52 fi., „cbst den seit 2^. Ap,il lÜä^ ians>üdcn 5 °,^ ^i^^ess^ ^,^ ^ciicdiskosten pr 9 si^ ^i^'.!« tl. bewilliget, und zu o ^eali'äl „,it den, Beisai^e bestimmt, daß die§^ Hebungen die Maiiana K>ul;, Besi^erln einer Halb< hube zu Hride. Gemeinde St. Valcniini, als iirfi-'nig und zur Verwaltung ihres Ve,mögens unfähig cltlarl, und de>selben als Curator den Georg Veffeu von Kerich^ dors ausgestcll, hat. ^. K. K. Bezirksgericht zu Wallenberg am 2. ^u ni »8^8.