»MM A m t «- -^M V l » t t. MM 2^"' 83. ______Dienstag drn 13. Null 1830. Efttbernial- ^erlautvarnttgctt. Z. 661. (i) Nr. 1^43^2607. E u r r e n d e des k. k. illyrischen Lander-Gubermums. — Wegen Entrichtung des Transilo-Zolles für die Viehgattungen bei, Durchziehung kurzer Strajsenstrecken. — Seine Majestät haben mit a. h. Entschließung vom 22. Mai d. I. aller-gnädigst zu verordnen geruhet, daß die in,dem §. 4 der allgemeinen Bestimmungen zu dem, neuen Durchfuhrzull-Tanffe vom vorigen Jahre ausgesprochene Begünstigung fur die, die Erbstaaten deiner Majestät in einer Strassenlänge von Nicht mehr als zehn österreichischen Meilen durchziehenden Waren, auch auf die verschiedenen Vichgattimgen verhältnißmäßig anzuwenden sey- — Es werden demnach:. i.)> Für Ochsen, stiere, Kühe Und Kälber über tln Jahr, sogenannte Iunzen und Terzen, dann für Pferde, Esel und Maulthiere zwei Kreuzer vom Stucke^ 2.) für Kälber unter einem Iahr e, für Schafe, Widder,- Ziegen und Böcke, Hammel, Schöpse, Lammer und Kltze, dann gemastete und ungema-stete Schweine mit Inbegriff der Frischlinge ein Kreuzer vom stücke an Tralrjuo-Zoll zu entrichten seyn, wenn diese Thiere, das Staatsgebieth nur in kurzen, zehn österreichische Meilen nicht übersteigendenStrecfen,durchziehen. — Diese a. h. Bestimmung wird in Folge hoher Hoffammer-Verordnung vom 20., Mai d. I., Zahl 18609, mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Wirksamkeit derselben mit dem Tage der öffentlichen Kundmachung zu beginnen habe. — Laibach am 1. Juni 18Z0. Joseph Camillo Freyherr v.Schmidburg/ Gouverneur. Joseph Edler v. Fälsch/ k. k. Hofrath. Clemens Graf v. Brandis, k> k, Gubernialrath. Z. 857. (1) 26 Gub. Nr. I/F55. Kundmachung über die Ausnahme der Mannschaft zur Granz-rvache für Tirol und Vorarlberg. — Zur Bildung der an die Stelle der bisherigen Gränz-aufsicht, an der lirollsch vorarlbergischen Gränze gegen das Ausland tretenden Gränzwache, werden Männer für Dienstpläne der Führer, ^bcriager und gemeinen Gränzjager, aufgenommen werden. — Zur Aufnahmsfähigkeit werden folgende Elgenschaften erfordert:' 1.) die österreichische Staatsbürgerschaft; 2.) ein rüstiger, vollkommen gesunder Körperbau; I.) der unverehelichte Stand, und in so fern es sich um Witwer handelt, die Kinderlosigkeit; 4.) ein Lebensalter nicht unter 22 und nicht über, Z<)< Jahre: NlN' Diejenigen, welche aus dem activen Dienste der k. k. Armee unmittelbar, oder doch vor Ablauf eines Jahres nach Erlangung des Militär-Abschiedes zur Gränzwache übertreten wollen,, genießen die Begünstigung, daß sie bis zum vollendeten Alter von Z5 Jahren aufgenommen werden dürfen; 5) die Kenntniß des Lesens und Schreibens, der Anfnngsgründe der Rechenkunst und der deutschen Sprache; 6.) Uebung im Gebrauche der Waffen; 7.) eine tadellose, Sittlichkeit und be-friedigende^Auswcisung des frühern Lebenswandels., — Ist der Bewerber in öffentlichen Cl-vil- oder Militärdienste gestanden, so hat derselbe sich insbesondere auszuweisen, daß er sich in diesem Dienste stets tadellos benahm, mit Ehre aus demselben trat, und während des Militärdienstes mit keiner Strafe belegt wurde, welche mehr als eine bloße Compagmestrafe für gcringere Vergehen gewesen war. — Zur^ Erlangung einer Oberjäger-, und um so mehr einer Führersstelle-wird überhaupt eine höhere Befähigung und Verdicnstlichkeit erfordert. Diese Dienstplätze werden nur solchen Männern verliehen werden, welche durch bereits geleistete Dienste ihre Tauglichkeit und Leitungsgabe erwiesen haben. — Die tägliche Löhnung 562 ber Granzwachmannschaft bestehet: für den Fährer in 43 kr. C. M. W. W.; für den Ober-Jäger in 28 kr. W. W. C. M.; für den ge-memcn Granzjäger in 25 kr. C. M. W. W. Ausserdem gehen dem Granzjäger vom Führer abwärts folgende Genüsse und Vortheile zu: i.) freye Wohnung; 2.) dle Beischajfung der wesentlichen Kleidungsstücke, der Waffen und des Rüstzeuges aus dem Staatsschätze, 3.) die erleichterte Verpflegung in Gemeinschaften; 4,) die Erwerbung von Zulagen bei längerer ladelfreyer und thatiger Dienstleistung von ausserordentlichcn Belohnungen bei besonderer Auszeichnung/ und selbst die Erlangung der silbernen oder goldenen C-iuil-Ehrenmedallle, wovon die Erste den Nebenbezug des vierten Theils der Löhnung, und die Letzte den Ne-benbczug der Hälfte der Löhnung begründet: 5.) Eontrabandanthnle und die gesetzlichen Belohnungen für Einbringung von Militaraus-reißern, Raubern oder Flüchtlingen; 6) die Befreuung von der Militärpflicht wahrend sei-ncr Anstellung in der Granzwache; 7.) die Pro-visionirung bei eintretender Dienstuntauglich-keit nach den allgemeinen bestehenden Vorschriften für sich, und für die Witwen und Kinder, wenn chm die Verehclichung bei der Granzwa-che bewilliget worden ist. — Dle erste Aufnahme geschieht in der Regel auf die Dauer von fünf Jahren, nach deren Verlaufe bei ei-n^'N an den Tag gelegnen entsprechenden Benehmen, die Verlängerung der Dienstzeit auf wettere fünf Jahre erfolgt. Nach vottstreckter tadelfreyer zehnjähriger Dienstleistung wird der Granzjäger gegen seinen Willen nur in den durch das Gesetz ausdrücklich bezeichneten Fallen vom Dienste entfernet, und es kommen ihm dle allgemeinen Begünstigungen zu, auf welche eine durch zehn Jahre fortgesetzte Dienstleistung im Civil-Htaatsdienste Ansoruch gibt. — Diejenigen, welche in die Gränzwache einzutreten wünschen, können gegenwärtig schon ihre Gesuche und Nachweisungen schriftlich oder mündlich bei einem der drei Gefälls-Inspectorate: Innsbruck, Imst und Bregenz anbringen. Ergibt sich aus den Verhältnissen des Bewerbers, das er aus Abgang der vorgezeichneten wesentlichen Bedingungen sich zur Aufnahme m die Granzwache offenbar nicht eigne, so wird er sogleich hievon unterrichtet werden. Kann er aber nach den beigebrachten Belegen für aufnahmsfähig erklart werden, so wird die eigene Aufnahms-Commission die im Sitzi des Gefälls-Inspectorates zusammengesetzt werden wird, sich mit der genauen Prüfung seiner Auf-nahmsfahigkeit befassen, ihn zur Untersuchung seiner körperlichen Beschaffenheit vorfordern, und ihm dann eröffnen, ob, wann, und in welcher Eigenschaft seiner Aufnahme zur Granzwache statt gegeben werde. — Nach der Aufstellung der Aufnahms-Commissionen die abgesondert kund gemacht werden wird, haben sich die Bewerber statt an die Gefälls-Inspectorate sogleich unmittelbar an Jene zu wenden. — Damit den von den Standorten der Auf-nahms-Commission weiter entfernten Bewerber die Gelegenheit erleichtert werde, sich der vorläufigen Untersuchung über die Tauglichkeit zum Eintritte in d>e Gränzwache zu unterziehen, sind bci den k. k. Krelsamtern: Schwatz, Bruneck, Botzen^ Trient, Rovcrctto, eigene Commissionen errichtet worden, welchen aufgetragen ist, schon gegenwartig, und bis die erste Aufnahme zu Stande gebracht ist, mit Jenen, die sich daselbst einfinden, die Voruntersuchung lhrer Aufnahmsfähigkett vorzunehmen , die mcht Befähigten zurückzuweisen? Jene hingegen, welche zur Aufnahme geeignet scheinen, und als gemeine Granzjäger odn Oberjäger einzutreten wünschen, an die nächste, zur Errichtung der Granzwache bestellte Auf-nahms-Commission zuweisen, von welcher die Entscheidung erfolgen wird« — Die Gesuche um die Aufnahme als Führer bei der Granzwache sind schriftlich und mit den gehörigen Belegen versehe::,, entweder unmittelbar dei d."c k. k. vereinten Gefällcn-Verwaltung, ode« bei einer der genannten Bezirks-Commissionen zu überreichen, von welchen sie, wenn nicht der Abgang der vorgeschriebenen Erfordernisse sogleich deren Zurückweisung rechtfertiget, zur Entscheidung an die vereinte Gefallen-Verwaltung werden geleitet werden. -— Diejenigen, welche bei der gegenwartig bestehenden Gränzaufsicht dienm, werden von Amtswegcn einer Untersuchung unterzogen werden, ob, und wie ferne sie sich zum Uebcrtritte in die Granzwache eignen. Z. 656. (2) Nu. i4l52^2l45. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Lander-Gubcrniums. — Aufhebung der Bestimmung des §. 25 des Ver-zehrungssteuerl Gesetze^, ^ nach welcher die zur Einbringung in die Städte der höheren Ta-nffsordnung bestimmten, umsteuerbaren Gegenstände, wenn sie ln so geringer Menge vorkommen, daß die davon entfallende Verzehrungssteuer den Betrag von drei Kreuzern mcht erreicht, von der Entrichtung der Gebühr befreiet sind. — Seme k. k. Majestät haben mit a. H. Entschließung vom 24. Mai d. I. die, in dem 532 §, 25 des Vcrzchrungssteucr-Gesetzes enthaltene Bestimmung aufzuheben geruhet, nach welcher die zur Einbringung in dle Städte der höhern Tansssordnung bestimmten, versseuer-baren Gegenstände, wenn sie in so geringer Menge vorkommen, daß die davon entfallende Verzehrungssteuer den Betrag von drei Kreuzern ni'cht erreicht, von der Entrichtung der Gebühr befreiet sind. — Welches hicmit in Folge Decrets d?c hohen k. k. allgemeinen Hof kammer vom 29. Mai i83c>, mit dem Bemerken zur Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemacht wird, daß diese a. H. Entschließung vom Tage der öffentlichen Kundmachung in Kraft zu treten habe. — Lcubach am 24. Juni i3Zc>. Joseph Camiilo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hvfrach. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrctth. Z. S5c>. (3) aä Gub. Nr. 1^17. Nachricht vom k. k. m. schl. Landes - Gubernium. — Die Troppaucr Kreiskassa-Controllorsstelle ist durch die Beförderung des domgen Control, lors zum Kreiskaffler ln Tcschen, erledigt wor< den. — Es wird sonach zur Wiederbesetzung dieser Stelle, mit welcher ein jahrlicher Gehalt von Vier Hundert Gulden C. M., und die Verpflichtung zum Erlag einer Caution pr. 200Q fi. verbunden ist, der Concurs bis 24. Iull d. I. ausgeschrieben. — Diejenigen, welche diese Dienststelle zu erhalten wünschen, haben, wenn sie sich über die zur Erlangung derselben vorgeschriebenen Eigenschaften, insbesondere aber über die erforderlichen Kenntnisse im Rechnungs- und Kassagcschafte, dann über ihre gute Moralität auszuweisen vermögen, ihre diesfalligen gehörig belegten Gesuche in oblger Frist bei dleser k. k. Landesstelle einzureichen. Ktavt - unV lanvrechtlicht Verlautbarungen. Z- 6^2. (Z) Nr. 4218. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in ^ram wird bekannt gemacht: daß über Ansuchender Eleonora G.regoranz, nun verehelichten ^lapnltscher, wider Joseph Sever, wegen schuldigen 279 fi. 5o kr. 0. 5. c., die executive Versteigerung der gegnerischen, mit dem Pfandrechte belegten Fährnisse, bestehend in zwei Pferden, vier Kühen, dann in Haus- und Zimtnertmnchnmg, a:^. ,4. und 28. Juli/ dann 1-4. August i85o, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, uny von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, in dem Hause, Nr. 72, an der Wiener Straße, vorgenommen, und bei der ersten und zweiten Licitarion nichts unter dem Schatzungswerthe, bei der dritten Feilbietung aber die bis dahin nicht veräußert seyn sollenden Gegenstande um seden Betrag werden hmtangegeben werden. — Laibach den Zo. Juni i83c>. AemtliOe Verlautbarungen. In der Nacht am 26. Mai l. I. hatte Joseph Gabrouscheg von Mühlthal,'im Bezirke und As-securcmz-Districte Haasbcrg, Adeloberger Kreises, das Unglück, daß ihm seine eigenthümliche Sägemühle ganz abbrannte. Nachdem dieses Gebäude bei der k. k. privile-girtcn inncrösier. wechselseitigen Brandschaden - Ver-sichcrungs-Anstalt versichert war; so ist dem Ber« unglückten die ihm zu Folge den Statuten dieser Anstalt zugesicherte Entschädigung, durch den betreffenden Herrn Districtscommissionär, ausbezahlt worden. Von der Inspection der k. f. prw. innerösier« rcichischen wechselseitigen Brandschaden - Versiche-rungs-Ansialt. Laibach den 5. Juli i83a. Heinrich Ritter v. Gariboldi, Inspect. Actuar. Z. 609. (1) Concurs - Ausschreibung. Auf der k. k. Cameral-Herrschaft Oberstockstall in Oesterreich unter der Enns V. U., M. B., ist die Verwaltersstelle mit einem, durch hohes Hofkammer-Decret vom 17. d. M., Zahl 2oo56, sistemisirten Gehalt von Sieben Hundert Gulden Conv. Münze barer Besoldung, 16 Metzen Weitzen, 24 Mctzen Korn und 18 Metzen Gerste m n»tura, dann 8 Klafter harten, und 10 Klafter weichen Holzes zur Beheizung der freyen Wohnung im herrschaftlichen Schloßgebaude, endlich mit dem Genusse von zwei Joch Ackerfeld, und dem Schloßgarten gegen mäßigen Zins, in Erledigung gekommen. — Mit dieser Dienstcsstel-le lst der allsogleiche Erlag einer Caution von i5o0 fi./ und die weitere Verpflichtung verbunden, gegcn den Bezug von jährlicher 104 Metzen Hafer, 73 Centner Heu, 6 Schober Roggenstroh, und 24 fl. C. M. im Gelde, zwei Dienstpferde zu halten, und mit solchen alle Gattungen Amts- (Kallesch) Fuhren un- 584 entgeldll'ch zu leisten. — Die Bewerber um diesen Dienstposten, vor allen die staatsherrschaftlichen Qmescenten, haben lhre Gesuche, die mit glaubwürdigen Urkunden über ihre Moralität und zettherige Dienstleistung, dann Mlt den Fahigkeits-Decreten für das Ciuil-und Criminalrichteramt,, so wie für das Rich-teramt in schweren. Polizeyübertretungen und für die politische Geschafrspflege, belegt seyn müssen, längstens bis i5>. August d. I. im, Wege ihrer vorgesetzten Behörde an die gefertigte Staatsgüter-Administration: gelangen zu lassen. — K.. K. n., öfter., Staatsgücer-Admmlstration. — Wien- am Zo.. Juni 1800. vermischte Vnlautbarungell. Z.858. (2) , , ^ Ar. 7»,. Fei lbietung s ° Edict. Van dem k. t. Bezirks-Gerichte der Umge. bungen Laibachs wird besannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des. Joseph Per.uzi von Nrefoviz, in. die öffentliche Feildietung der, dem Johann Ko-slna gehörigen, zu B^resie, 5ub Eonfc. Nr. 20, liegenden, dem Gute holzenegg,, sud Urd. Nr^ 399, Rectif. Nr. 260t 29, dienstbaren, gerichc« lsch auf452 ft. M. M-geschätzten ,j6 Kaufrechts, hübe, dann des dazu gehörigen, auf 23 ft. bethcu« erten lunäus insti-ucw», ob aus dem gerichtlichen Vergleiche, den 2^, Juli/ die zweite auf den 3o. August, und die dritte auf den 3a. September »85o, jederzeit Vor« mittags von 9 bis 12 Uhr, in I^-o der Realität, zu Bresie mit dem Anbange angeordnet« daß die» se ij6 hübe. sammt slinäus insti-lictus, falls s^lbe. bei der ersten und zweiten Tagsahung um den^ Schätzungswerch oder darüber nicht an Mann ge. bracht werden sollte, bei der dritten Feilbietung auch unter der Schätzung hintangeHtden. weeden würde.. Sämmtliche Kauflustige und Tabular»Mä«. diger werden hiezu zu erscheinen mit dem Beisätze eingeladen/ daß die diehfäNigen Licitationsdeding-, nisse und die Schätzung der ,j6 H«he taglich hier« amts eingesehen werden können. K. K. Bezirts. Gericht zu Laibach am 57. Fum ^63o^____________ 3- Nr. 902. Edict. Von dem Bezirks»Gerichte Haasberg wird hlkmit bekannt gemacht: Es seoe in Folge Ansu-lde'ns des Herrn Anton Moschet von Planina, al5 SefsionärS des Marcus Laurenzhizh von Mauniz, I<)l)iIai-L, ^v^« gen schuldigen 62 ft. 35 kr. c. 5. c., gtwllliget worden.. Zu- diesem Ende werden nun drei Licitations» Tagsuhungcn,, und zwar: die erste auf den 25. Mai, die zweite auf den 25. Juni und die dritte auf ten 27. Iull, l. I.,. jedesmal um 9 Uhr Srüh, iin Orte Mauniss mit dem Anhange angeordnet/ daß, wenn die gedachte i)3 hübe, oder das eine oder das ankere Stück der Fährnisse/ oder des fungus ir,5ti-uctu5 bei der ersten oder zweiten Lici« tallon um die ^chähuna oder taiüber an Mann nicbt gebracht werten tonnte, das nicht verkaufte Stuck oter tie hübe bei der drutenauch unter der Schalung hintangegeden nerden solf. Wovon tie Kauflustigen durch Gdicte, und die intabulirlen Gläubiger durch Rubriken verständiget rrcrden. B^zilks^. Gericht haasberg-am 28. März i83c>. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Llcit2tlon haben sich keine Kauflustige ge-m-eldet». Z. S53> (3> Nr. 2273. E d i c ^. Vom Bezirks'GeMteRupertshofzu Neustadt! wird aNen Jenen, welch« auf die auf dem Joseph Wechapp'säen, zu Neustadtl, 8ul) Consc. Nr. 94, gelegenen, der Stadt^ült Neuslatll, 5ub Rec'lif. Nr. 6, 54< et 104, dienst! aren hause, sammt da» zu gehörigen Gntllöten intat^ulirle, an die Anton Gklm'sche PupiNalmassa lautende Schuleobligation vom..3o^ Octob-er »777, inta^ulIto 2,. März 1778, pr. 2uo st. 4 0^0 Interessen, einen gegründetenAn» spruch zu machen vermeinen, hiermit aufgetragen/ ihre dießfalligen Rechte und Forderungen so gewiß binnen, einem, Jahre, ,f?chs Wochen und drei Ta» gen, geltend zu machen^ als sonst nach Verlauf die« fer Frist der erwähnte . Früh um 9^ Uhr, in ter Kanzlei zu Eit. tich, angeordnet worden; lrozu aNe Iene, welche auf diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtg. gründe einen Anspruch zu. machen gedenken, oder hiezu schulten, um so gewisser zu erfchcinen haben, widrigensnach §,, 8,4 des büraerl.Gcsehduches ohne Rücksicht auf Erstere der Verlaß abgehandelt, gegen die Schuldner aber im Rechtswege einge» schritten werden würde. Bezilts. Gericht zu Sittich am >4. Juni »83o. 8. 854- CO 3fo 1622/p, Uebersicht der Geschäfts - Erträgnisse der priv» österr* National - Bank« Erstes Semester. Vom 1. Jänner bis 3o. Juni i83o. Bank-Valuta. " ¦_ Bank-Valuta. S ° l l ~1C~T~^ Habe n. fl. | h. | Für Besoldungen der Beamten und Kanzley - Für Zinsen von escomptirtcn Effecten I Requisiten -----...... £0,874 20 im Betrage von 47,991,425fl. 47 kr. 545,4090.22 kr. / „ Geld-Transporte, Anschaffungen, Druckko- llievon ab, den Vortrag der Zinsen sten, Briefporti, Stämpelgebührfiir die Cou- von jenen Effecten, die nach dem pons des ersten Semesters, Haus-Spesen, 1. Juli i83o, verfallen - - - - SofooQtt. 47>fcr» 4o4;ööo 55 und andere Auslagen -------- G7^ö5° *8 „Zinsen und Gebühren für Vorschüsse auf Pfänder ......148,401 fl. 28 kr. Hicvonab, den Vortrag der Zinsen Vortrag des Saldo -.--.......1,723,648 *23/j Von jenen Vorschüssen, die nach dem 1. Juli i83o, verfallen - - 23,734 fl. 3 kr. 124,667 25 /„Zinsen von dem übrigen fruchtbringenden Stammvermögen der Bank - ----- i,i4o,5g5 i2 „Erträgnisse des Reserve-Fondes ------ 9M&* ^o j „Provision von Provinzial-Gasse- i Anweisungen............ 2o,63g 83/4 „ Münzgewinn.....____-._ ayß g0 i,842,i53 203/4 i,842,i53 2o3y4 Für 5o,62i Actien beträgt die halbjährige Dividende ä 3i fl. - - - - 1,669,251 fl. — Vortrag des Gewinnes in das zweite Sernester ------- 164,397 fl, 12 3/2^ kr. j 1,723,648 fl, 12 3Akr, Von der Buchhaltercy der priv» österr. National-Bank, Fuanz Salzmann, Max. Litomisky, Ober- Buchhalter. Buchhalter,