latt zur laibachci Zeitung, U,, .^_________________._____________________________________—------------------------------------------------------------ ^. <2s. Hamstag den zu. iDctover 1910. Glülernial - Verlautbarungen. Z. 1596. (2. ^ir. 2N22. Verlautbarung ü d . r verliehene Privilegien. — Zu Folqr ciNlj.l^nhllN hohen Hofk^uzli»-D. A»gisl l I, im Einne lücs all,rhöchsteu Patentes »o»N Hl. März l^^2, die nachfolgend,» Privilegien verliehen : l) DtM Fel'l Fr.isauff v. Neud^g, k. k. Hauplmann ln der Aim,, , R>lt«r dts k. k. often. Gt. Leopolds Ul'.o d.ö ilulca'schen Et Ludwigs ' Ordens, wohnhaft in Wl,n, Stadt, Nr. 625. für die Dau r von fünf Iah,»,,, auf dle Olsinoung, wtlchl ,:n W»siß mit H-lfe drciel Vor-rlcklun^en E:sseldln in d.r Edcne über 50 P«rcent «n Ejf,cc gewonnen, tziseubatin - 2racen von ei. NlM ^eli^lgen F>^lle gefahrlos lh.:lwäll6 be> fahren, und lndllch d,e größten Sibliecmaff.n ohne Anw.ndun^ von Wtnschcnh^lidtn, dloß durch da6 Locomol,?, in der großce« Schncl llgk'il von t,r Bahn hinloeggträumt werden tonnen. — 2) D»m Nicolaus Echlumberger und Eomp , Fadliköilchaber und Maschinen« Vtlfslt'ger, wohnhall in Guebwillrad,n, wclci'e im Wcsent« lichen darin besteh»«, daß die Bleirohre, wcl« che an d.r Un»dr.hungsachs< mit ei»rr p,pen« artig,n lZoli«'lruclion v,rs>hsn ist, weder Was» ftr noch Lust durchl^is.» tö»l,e. — 4) D»m Ia.ol) Barll), Prlvillgiulnslllhader und Ve« schäjlöführer, wohnhaft in Krcmß in Nieder« öslelreicr,, für rie Dau»r von ,i»e>u Jahre, auf dle Verb>fs.lungcn an den Blücke»wagen. - 5) D'ln läarl Goldschmlds, Privilegiums. inHader, wohnhaft in W'.n. Etalt, Nr 967, für dle Dau.r v^n eincnl I^hlr, auf die Ver« dessl'rung, welche im Wlselitlicyc« oari» bestchs, alle Valtuna.-n Patcitt» O,l»co (il)ne Rücken) auch ohnc Befestigung an einer (§rav«lr, in allen ßotm,n «nd auf icdcn Körper glnau paffend zu erzeugen, welche Patent ° GilttS ihrer b»sc»ndcr. Joseph Freiherr v. Weingarten, Lanoev ' Gouverneur. Carl Graf zu Welspcrg Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Friedrich Rltier v. Kreizberg k. k. Gllbernialrach. Z7^5^'."(3) " Nr^. 218W/n?6Ü. E d i c c Da bei dem k. k. innerö'llerr. küstenländ. Appellations' und Climinal'Obcrgerichte eine Nath'.protocoUisten - A^lncttnsttllc, Mlt dem jähil. G.halte >.'on 600 si. u>?d d^m Range eines jüugstel, Rathöproco.ollisten in Ell'di-gung gckommi" ist, sc> wir) dies.ö n^il d,m Ä^ifatz.' zur össenclichc» Kenntl.iß gebracht, daß die Bcwcrder um di^se EtcU< lhrc gcc hörig belegten (5,,suchc, worin si> sich voizüg-liä) ü'der oie zurückgl.'gt^'n Rechttzstudicn, Lie b.'stal,ce»rll ^ra»t.n Plüsu!g>'li uüd über ihrc ö pla^l k!>se auszu>vciscn unv zugleich z>.l erklal,dr oder vlls^wu-geil ssy-n, billlie» vicr Wochen, vom Tage" dtr elst.n (5ii»sckaltl,!,g oi.'scü E>>icles in die Z''ltu?,.^sblatlel, dlllch ihre 3>orstä«de hi.r-orcs zu ü envichin yad^-n. — Klagcnfurl am l?» Sepl.,">.'.r l>il6 Stavt' unv landlrchlliche Vcrlautbcllungrll. Z. 1585. (2) Nr. tt54l. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landn'chte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchender k. k. Kammerprocuratur, noiun»? der Armen d»,'r Pfarr Hönigstein, als Erben nachdem Pf«rrer Johann Salz, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 27. September 1833 verstorbenen k. k. Prov. Staatödllchhaltungs-Offizial Andreas Baiz, die Tagsatzung auf den 2«. October 184U Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und sandrechte bestimmt worden , bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechts-gründe Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewip anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen deö F. 814 b. G.B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 19. September 184t». Z. 1576. (3) Nr. 432. M. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Mcrcantil - und Wechstlgerichte in Krain, wird bekannt gemacht, daß die Handlungs-Fir-ma ,/Alois Ccmtoni" in dem dießgerichtlichen Mercantil - Gerichtsprotocolle gelöscht, und gleichzeitig die neue Handlungä.-Dita „Alois Can-toni t'l. Sohn" in Folge des errichteten Gesellschafts - Vertrages cilio, 22. August 184« pro-tocollirt worden sey. Der Etralcio der früher bestandenen Handlung, Alois (5antoni, ist an die neue Handlungs - Dita übergegangen. Laibach am 22. September 184ll. 941 Z. 1586. ft) Nr. 8554. Von dem k. k Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Witwe Maria Kramer, gegen Varthelmä Kramer, wegen lilw st. C. M. c. «. c-, in die össencliche Versteigerung, «.des dem Excqmrtcn gehörigen, auf 478 st. 55 Ikr. geschätzten, hier in der Carlstadter Vorstadt «uli Const. Nr. 7 gelegenen HauseS; 1i. des in Illouza -.u^» Map. Nr. tt, «, 1U, 1Il2 gelegenen, auf 2^4 st. 2tt kr. geschätzten Morastanthcils, und o. des in Illouza «nd Map. Nr. 217^2 gelegenen, auf 21 st. 40 kr. geschätzten Wiesen - Drittels gewilliget und hiezu drei Termine, und zwar: auf den 9. November, 14. December »846 und 18. Jänner 1847, jedesmal um IN Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt - und La-'drechte mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bei der ersten noch zweiten Fcilbietungs-Tagsatzung um den Schätzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Echätzungsbe-trage hintangegebcn werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die diesifälligcn Li-citationsbedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichcn Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Vertreter ter der Erccutionssührerin, Dr. Lindner, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 19. September 184«. Rreisämtliche Verlautbarungen. Z. l572, ('4) Nr. l5'485. Kundmachung. Zur Verp>'.chtunft der Volspanntzdeistsl-lung in d.r station Laibach während des Mi» litär^hl'ts 18l7>r>!rd am 9, October l. I. Vormittags um l() Uhr dci dusem k. k. Kr^isamte eine M'nucnooLcilation abgehallen werden.— Pachllüsliqe werden hiczu mit dem Bedeuten eingeladen, d^ß jeder Licitant ein Vadium von 300 st. zu erlegen habc, welches vom Erstcher als Caution einzulassen ist. — Die übrigen Llcitatiolikkcdingmsse können taglich wahrend den AmSsiundcn del dem k. k. Kr.isamte einge, sehen werden. — Bis zur Mittagsstunde des Lici^nionstagts wcrdcn auch schriftliche Of° fcrl»' angcnommsn, die jcdoch nach dcm fol-acnd.r. Foimulaie verfaßt wlldcn müßlcn. — Formulare. Der G.f.'rt'gce erklält hiemit, die Bcistellung der Vorspann in dcr Etation öaibcich währcnd des Verwaltlmgsj.chr»'s l8'l7 als Pachter gegen Vergütung von .... kr. pr. Pfcrd und Meile übernehmen zu wollen, und verpflichtet sich, die bczüglichcn Licitations» bedingnisse in allen Puncten genau zu erfüllen. — äugkich wird das bestimmte Vadium im Betrage von 300 si., oder der L^schtin über daS bci dcr k. k. Krciüc.'fse erlegte Vadium pr. 800 st. überreicht. — K. K. Rrciöamt Laibach am 25. Lcptclnber 18l6. Aemtllche Verlautbarungen. 3 !57^. (3) Nr. I526. Licitations ' Verlautbarung. Die hohe k. k, 3«ndes^lle hat mit De-cret vom '°/,gtcn Scpiember l8l6, Z. 17327, die theilwcise Neconstrustia« d<ö schadhaft gewordenen Tallldpflasters am rechten und linken Ufer des Lc^ibachsiuss.s in d,r Strecke von der CasVrnlN'ücke durch die Provinzial ^ Hauptstadt Laibach liis in die ^ssrak^u, in dtM duchhalte-risch richtigsscstclltc», K»stcubctlazjl von 932 fl. 5l kr. C. M. bcwllliqet. — Uebcr diesen Bau« gegenstand wird die Miliuendolicitalion bci der gefertigten Land.'sbaudirection am 2>. October l9'»6 Vormittags von 9 bis 12 Uhr abge» halten werden, wozu man Unternthmunqslu-stivie mit dem Beisätze einladet, d>Hsi das Vor« ausmaß und die Licttalionöbtdingnisse, »vclche letztcrce den Erlag des 5 A Vadiums vor Beginn der Llcitation und im Orstehungsfalle die Lcistuna der lO L Caulion vorschreiben, in den gewöhnlichen Amtöstunden hicramts tag-llch eingcschtn werden können. — Um einer« scits allfälligcn spätern Einwendungen vorzubeugen , andererseits die Unternehmung moq« lichst zu begünstigen, fixdtt man die ausdrück« liche Bedingung ftstiusctzen, daß die zahlbare Anweisung dn,e, dagegen aber die Reconstruction des T.iludpstasterö, wenn dieselbe im laufenden Ba«jahre, wegen der späten Jahres« zeit nicht zur Ausführung komme,» sollte, auf das nächste Baujahr übertragen werde, daher d»r Baucontrabtnt wahrend des Winters nur für die Beischaffung des Materials zu sorgen, den Bau selbst aber im Jahre !6'z7 iu Angriff zu nehmen hätte. — K. K. illyr. L«udeöbau« direction. Laidach am 30. September 18l6. 9« Z. 1545. (3) Nr. 2487. Kundmachung. Der hohe k. k. Hofkriegsrat!) hat die Si-cherstellung des sich im Solarjahre 1^4^ ergebenden Bedarfes an Monturs Tüchern, Hallina, Kotzenzeug zu Pferdedecken, einfachen zweiblätt-rigen Bettkotzen, Hemden-, Gattien-, Leintücher-, Futter-, Strohsack- und Emballage-Leinwand, Kittel- und Futterzwilch, Ober-, Pfundsohlen-, Terzen-, Juchten- und Brandsohlenleder; rohen rindsgeäscherten Alaun - und Sämischhäuten, braunen Kalbfellen, schwarzen Lämmerfellen, zu Sattelhäutcn und zu Pelzbrämen, endlich an Fußbekleidungsstücken und an Hutfilzen ü lil ^ol^l' und i» l<» l^'^x:, mittelst einer Offerten-Verhandlung anbefohlen. — Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgendem: 1. Im Allgemeinen müssen sämmtliche Gegenstände nach den vom hohen k. k. Hofkriegsrathe genehmigten Mustern, welche bei allen Monturscommiffionen zur Einsicht der Lieferungslustigen bereit liegen, und als das Minimum der Qualitätmäßigteit anzusehen sind, geliefert werden, insbesondere aber haben dafnr nachstehende Bestimmungen zu gelten: <'. Von Monturstüchern werden weifte, grau-melirte und hechtgraue, ferner krapprothe, lichtblaue, mit der Unterscheidung für die Infanterie und für die Kavallerie, endlich dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durchschnitte zu 2<> (Zwanzig) Wiener-Ellen gerechnet , zur Lieferung angenommen. — Es bleibt zwar den Lieferungslustigen freigestellt, eine, mehrere, oder alle der genannten neuen Tuchsorten anzubieten; jedoch werden bei billigen Preisen jene Offerte auf weiße und graumclirte Tücher vorzüglich berücksichtigt werden, mit denen zugleich entsprechende .Quantitäten lichtblauer Infanterie-oder anderer gefärbter Tücher, um annehmbare Preise angeboten werden. — Die weißen, graumelirten und hechtgrauen M^nturo-tücher muffen ungenäßt und unappretirt ^ (Sechs Viertel) Wiener-Ellen breit geliefert werden und dürfen im kalten Waffer genäßt in der Länge pr. Elle höchstens '/,, (Ein Vier und Zwanzigstel) und in der Breue des ganzen Stückes höchstens '/,« (Ein Sechzehntel) Elle eingehen. — Die lichtblauen Monturstücher zu Pantalons für Infanterie undCavallerie, dann die kropprothen, dunkelblauen, dunkelgrünen und dunkelbraunen Monturstücher muffen schwendungsfrei EineSieben Sechzehntel Wiener - Elle breit, und in der Wolle gefärbt, dann mit weißen Leisten versehen seyn, jedoch wie die übrigen Tücher unappretirt eingeliefert werden. — Die als schwendungsfrei eingelieferten Tücher werden bei der sie übernehmenden Monturscommiffion vorschriftma-ßig genäßt, und die Contrahenten sind verpflichtet, den sich daran etwa zeigenden Schwen-dungsverlust entweder mit anderem gleichen Farbtuche, oder mit dem dafür contractmästig entfallenden Geldbetrage zu ersetzen, der ihnen bei dem Fortgange der Lieferung vom nächsten Lieferungs-Erlöse oder bei Beendigung derselben von der Caution abgezogen würde. — Sämmtliche Tücher muffen ganz rein, die melirten und die Farbtücher aber cchtfärbig seyn, und mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch schmutzen. — Alle Tücher ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise a/wogm und jedes Stück derselben, das in der Regel 2U Ellen halten soll, muß, wenn es halb Zoll breite reiten- und Querleisten hat, zwischen 1^ und 21V», mit Zoll breiten Seiten - und Querleisten aber zwischen 19"/, und 22'^ Pfund schwer seyn, worunter für die '/, Zoll breiten Leisten 5/8 bis IV» und für die 1 Zoll breiten 1'/^ bis 2*8 Pfund gerechnet sind; Stücke unter dem Minimalgewichte werden gar nicht, und jene, welche das Maximalgewicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne eine Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie, unbeschadet ihres höhern Gewichtes, doch vollkommen qualitätmäßig sind.— Die Hallina muß °/, (Sechs Viertel) Wiener-Ellen breit, ohne Appretur und ungcnä'ßt geliefert werden, pr. Elle 1^ bis 1^ Wiener-Pfund wiegen und jedes Stück wenigstens 1 bis W Wiener-Pfund wiegen. — Sowohl die Hallina als das Kotzenzeug zu Pferdedecken und die Bettkotzen werden unter dem Minimalgewichte gar nicht angenommen; bei Stücken aber, welche qualitätmäßig befunden werden, jedoch das Maximalgewicht überschreiten, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. — Die Abwägung der Hallina und der Bettkotzen geschieht stückweise, jene des Kohenzeuges zu Pferdedecken aber in einzelnen Blättern. — Zu diesen WoUsorten ist rein gewaschene weiße Zackelwolle bedungen, und sie können eben so aus Maschinen- wie aus Hand- 9l3 gespunst erzeugt seyn. — o. Zu H e m den -, Ga t< tien- und Leintücher-Leinwänden müssen auch I« Prozent Futterlelnwand, lind ebenso zu Kittchwilch ^n Prozent Futterzwilch angeboten werden. — Die Galtten-und Leintücher'-Leinwanden werden nach emem gemeinschaftlichen Muster übernommen und^ es besteht daher auch für belde elne und dlejelbe Qualuät — Strohsack- und Emballage-Lem-wand kann für sich, oder auch mit den übrigen Leinwanden gemeinschaftlich angeboten werden. __Sämmtliche Leinwanden müssen eine Wlener- Elle breit seyn und pr. Stück im Durchschnitte 3« (Dreißig) Wiener-Ellen messen. — .i. Von den Ledergattungen werden das Ober-, Brandsohlen-, Pfundsohlen-.Terzen-u. Juchten-Leder nach dem Gewichte übernommen. — Die Abwägung geschieht stückweye und was jede Haut unter einem Viertel-Pfunde wlegt, wird nicht vergütet; wenn daher eine Oberlederhaut tt // und :w ^^. wiegt, so werden nur «'/< // bezahlt. — Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Häuten haupt,ächllch auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß, dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nlcht gefordert. — Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die leichten Oberleder-, dann die Pfund - und Brandsohlen - Häute zu schuhen und Stiefeln, die schweren Oberledechäute zu Riemzeug, die Terzenhaute zu Lsako - Schirmen und Patrontaschendeckeln und Sattcltajchen, daS Iuchtenledcr zu Säbelgehangen, dann zu Hand-und Stockriemen, das anstandlose Auslangen geben müssen. —Das Pfund sohlen led er muß in Knoppern ausgearbeitet seyn; die übrigen Ledergattungen werden, und zwar: die l^ohen Rindsdäute nach der Ergiebigkeit an Sitzleder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln, und die Sa'mischhäute nach der Ergiebigkeit an Infanterie-Patrontaschen - und Infanterie-Tornister - Tragriemen, mit unentgeltlicher Zugade von Bajonnet - Tascheln ; die geäscherten Alaun häute in zwei Gattungen zu gleichen Theilen, nämlich die erste Gattung mit der Ergiebigkeit von 1« Stück Husaren - Untergurten oder 12 Paar Steigriemen und die zweite Gattung mit der Ergiebigkeit von 8 Stück Husaren-Untergurten oder 12 Stück Hinterzeugen, dann die braunen Kalbfelle in 3 Gattungen, nämlich 2/z der 1. Gattung, mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Besetzleder zu Cavallcrie-Pantalons und 12 Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen, 2/5 der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von 1'/, Paar Besehleder zu Cavallerie - Pantalons und 14 Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen, endlich V, der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von 1 Paar Besctzleder zu Cavallerie-Pantalons, 1 Stück Schweißleder zu Infanterie-Esako und 10 Garnituren - Knopfschlingen zu Gamaschen geliefert. — e, V o n s ch w arzen Lä m m e r fe l l e n werden vier Stück zu einer Sattclhaut und 2 Stück zu einem Pelzbräm gefordert und soge-staltig angekauft. — Zu einer Garnitur dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen werden, uno cs mü^en durchgehends naturschwarze Winterfelle seyn, welche in Schrott gearbeitet, jedoch nicht auögeledert sind. — Von den Fellen zu Sattelhäutcn kann nur 1 Stück, welches zum Mittelsitz gehört, etwas rö'thliche Spitzen haben, die übrigen Felle zu Sattelhäuten aber, wie auch zu Pelzbrämen müssen durchge-hends naturschwarz seyn. — <'. Von Fußbeklei-dungsst ü ck e n werden sieben Gattungen, nämlich: deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halbstiefel, Husaren - Ezismen, Matrosen - Schuhe, Fuhrwesens-Stiefel und Csitosen - iäzismen übernommen. — Jede Fußbetleidungs-Gattung mus; in der dafür bei Abschliesiung des Eontractes festgesetzten Gasse geliefert werden; — doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich am Anfange der Lieferung gebunden, sondern es wird nur gefordert, daß in keiner Gasse eine Ueberlieferung geschieht, und daß das früher in einer oder der andern Classe weniger Gelieferte bis zum 'Ablauf der Frist nachgetragen werde. — Wer eine Lieferung anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes Hundert Paar deutsche Schuhe auch litt Paar ungarische Schuhe, 15 Paar Halbstiefel, und 8 Paar Husaren-lZzismen mitzuliefern, wenn eine solche Anzahl gefordert wird; doch können Halbstiefel und Husaren Czismen eben so, wie Matrosen-Schuhe, Fuhrwesens - Snefcl und Csikosen - Czismen für sich allein und unabhängig von den andern Borten angeboten werden. —> Die Fußbekleidungsstü-cke können ganz fertig oder complet zugeschnitten angeboten werden. Wenn sie fertig angenommen werden sollen, müssen solche nicht allein dem äußern Ansehen, sondern auch ihrer innern Beschaffenheit nach muster- und cnlalitätmaßig befunden werden. — Zur Erkennung der innern Beschaffenheit müssen sich die Lieferanten der üblichen Trennungsprobe mit 5» Procent des Ganzen unterziehen und sich gefallen lassen, die aufgetrennten Stücke, wenn auch nur Eines davon unangemessen erkannt wird, ohne Anspruch auf eine Vergütung für das geschehene Auftrennen sammt den übrigen nicht aufgetrennten 95 Procent der überbrachten Parthie als 941 Aus'ch'H zurückzunehmen. — Die bloß zugeschnitten gelieferten Fußbeklcidungbstücke müssen ebenfalls in allen Bestandtheilen vollkommen entsprechen und qualitätmasug seyn. — Der Zuschnitt liegt dem Lieferanten ob, und er kann zu diesem Behufe die Patronen, nach welchen geschnitten werden soll, von der MoiMlr- (commission erhalten. — ^) Die Hutfilze ^ l« ^^r.^.' und n i:> ?.is)(>^ muffen nach den bestimmten Gattungen in der Kopfweite, in der vorgeschriebenen Höhe, Breite, Weite und Schwere eingeliefert werden; sie müssen von der besten, unverfälschten Läm-merwolle erzeugt, gut geformt, gleich und kernhaft gefilzt, nicht zu stark geleimt oder gesteift, nicht langhaarig, schuppig oder schadenfra'ßig, noch weniger aber mit Lochern oder Brüchen behaflet, schön schwarz, echt und gut gefärbt seyn, und außerdem zu jedem Hute eine halbe Elle 'Stulpschnüre eingeliefert werden. 2. Von den contrahirtcn Objecten soll '/z bis Ende April, das zweite und dritte Viertel zwischen dem I. Mai bis Ende Juli, und das letzte Viertel zwischen dem I. August bis (5ndeSeptember 184? geliefert werden. Doch wird es dem Offerenten freigestellt, hierbei gleich ursprünglich andere Einlieferungstermine zu stipuliren, nur dürfen diese nicht über den letzten September 1847 hinausgehen, und es mus; wenigstens die Hälfte des zu contrahirenden Ouantums in einem frühern, als dem Schlußtermine abzuliefern angeboten werden. — 3. Wer eine Lieferung zu erhalten wünscht, mus; die Quantitäten und die Preise, die er fordert, in Conventions-Münze und zwar: für Tücher, Halli-na, Leinwanden und Zwilche pr. eine Wiener-Elle; für Kotzenzeug zu Pferdedecken und Vcttkotzen pr. ein Wiener-Pfund; für Oberpfundsohlen- und Terzen- , Juchten - und Brandsohlen - Leder pr. einen Wiener Centner; für rohe Rindshaute pr. eine Garnitur; Sitzleder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln, für geäscherte Alaunhäute und braune Kalbfelle gattungsweise pr. eine Haut, und rücksichtlich pr. ein Fell; für Sämischhäute pr. 1l> Infanterie- Patrontaschen-und 21 Infanterie- Tornister-Tragriemen, mit Beigabe von 3 Stück Bajonnet-Ta-scheln; für schwarze Lämmcrfellcpr. Garnitur, bestehend in 4 Stück zu einer Sattelhaut und in 2 Stücke zu einem Pelzbram; für Fußbekleidungen pr. Paar; für Hutfilzc pr. Stück, in Ziffern und Buchstaben, dann die Monturscommission, wohin, und die Termine, in denen er liefern will, deutlich angeben, für die Zuhallung des Offertes ein Reugeld (Vadium) mit fünf Procent des nach den geforderten Preisen ausfallenden Lieferungswerthes,' entweder an eine Monturs - Commission oder an eine Kriegscasse, erlegen, und den darüber erhaltenen Depositenschein nut dem Offerte einsenden. — 4. Diese Reugelder können auch in österreichischen Staatspapieren, in Ncal-Hyporheken oder in Gutstehungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmäßig von dem LandeSsiscus anerkannt und bestätiget ist. __ 5>. DiejenigcnOfferenren aufLeinwaren,welcheschon in den Offerlen diesen Wunsch ausdrücken, wird gegen vorher zu leistende gesetzliche Sicherstellung ein unverzinslicher Vorschu st bis zur Höhe eines Viertheilödcs ganzen Lieferungswcrthes bewilliget, dieser kann jedoch erst nach Natificirung des Contr.-ctes behoben u. must im Laufe der ratenweise bedungenen Lieferung, durch Rücklaß eines Viertels des Lieferungserlöses wieder abgezahlt werden, nach dessen Tilgung erst die eingelegte Vorschuß-Caution zurückbehobcn werden kann. — kr. Stämpel geschrieben senn. — 8. Offerte mit andern, als dm hiermit aufgestellten Bedingungen und namentlich solche, in welchen die Preise mit dem Vorbehalte gemacht werden, daß keinem Anderen höhere Anbote bewilliget, und wenn doch solche^angenommen würden, diese auf den wohlfeileren Osserenten, oder umgekehrt dem theurem Offercnten, deren Preise zu hoch befunden werden, die Lieferungen zu minderen Preisen, wie sie Andere angeboten und bewillige: erhalten, zu tractsbeoingungen können bei jeder Monturs-(5om-Thcil werden sollen, wie auch Nachtrags - Offerte mission eingesehen werden. — Vom k. k. Militär-bleibcn unberücksichtigt. — !). Die übrigen Eon- GeneralcommandoinGratzamI3.Se^t.'mber1^4.n Betrage von . . . si. Conv. Münze wurde unrer einem an .... übergeben. —'(Von Innen). Ich Endesgefertigter, wohnhaft in.....(Stadt, Ort, Herrschaft, Viertel, Kreis oder (5omitat, Provinz) erkläre hiemit in Folge der geschehenen Ausschreibung: . . . . st. — kr. . . Gulden — Kreuzer. — ... Wiener Ellen krapprotheö 1^ W. Elle breites, schwen-du:igsfrcieö, in Wolle gefarbces, unappretirtes Monturtuch, die Elle zu . . si. — kr. . . Gulden — Kreuzer. — ... Wiener Ellen lichtblaues I'/,, W. Ell. breites, schwcndungsfreies, in Wolle gefärbtes, unapprttirtes Monturtuch zu Pantalons für Infanterie, dk'Elle zu . . ft. — kr. . . Gulden — Kreuzer, — W. Ellen lichtblaues 1 V,6 W. Ell. breites, schwendlmgsfreies, in Nolle gefärbtes, unappretirtes Monlurtuch zu Pantalons für Kavallerie, die Elle zu . . st. — kr. . . Gulden — Kreuzer. — ... Wiener Ellen dunkelblaues 1'/,« W.^ gefärbtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu.. st. — kr... Gld.— Kzr. —... Wiener Ellen dunkelgrünes I ?/.« W. Elle. breites, schwendungsfreies,in Wolle gefärbtes,unappretirtes Monturtuch,die Elle zu . . st. — kr. . . Gulden — Kreuzer. — ... Wiener Ellen dunkelbraunes 1^ ZZ. Ell. breites, schwendungs-freics, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturtuch, die Elle z^^ . . st. — kr. . . Gulden — Kreuzer. — ... Wiener Ellen graumelirtes, ^ W. Ell. breites, ungenäßtes, unappretirtes Monturtuch, die Elle zu . . si. — kr. . '. Gulden — Kreuzer. — ... Wiener Ellen hechtgraues, ^ W. Ell. breites, ungenaues, unappretirteö Monturtuch, die Elle zu . . si. — kr. . . Gulden— Kreuzer.— . . . Wiener Ellen ^ W. Ell. breite, ungenaue und unappretirte Hallina, die Elle zu . . si. — kr. .. Gulden —Kreuzer. — ... Blätter Kotzenzeug zu Pferdedecken für leichte Kavallerie, das W.Pfd. zu.. kr. ., Kreuzer. — ... Stück einfache zweiblättrige Bettkotzen, das Wiener Pfd. zu . . kr. . . Kreuzer. ... W/Ell. Hemden- i l die Elle zu — kr. . . Kreuzer. ... >> » Gattien u. Leintücher s .«>. <«.„, > die Elle zu— kr. . . Kreuzer. ... " » Futter- / breite Leinwand ^ die Elle zu- kr. . . Kreuzer. ... „ » Strohsack- ^ br.lttwnwand ^ die Elle zu— kr. . .Kreuzer. ... .> » Emballage- ) ^ die Elle zu— kr. . . Kreuzer. . . W. Ell. Kittel- > I W. Elle breiten i die Elle zu — kr. ... Kreuzer. ' . . » » Futter- ^ Zwilch l die Elle zu — kr. . . . Kreuzer. ' . . Ctr. lohgares Oberleder zu Schuh-u. Stiefelriemen, derW.Ctr.,zu . . st. — kr...Gld.—Kzr. ... „ idcrW.Etr.zu . . si. — kr. ..Gld.—Kzr. ... » lohgares Brandsohlen- (, p. ) der W.Ctr. zu .. fl. —kr... Gld. —Kzr. ...» do. Terzen- ^ ^""' ^derW.Ctr.zu. . si. —kr...Gld. —Kzr. ... » rothes Juchten- ) sder W. Ctr. zu . . st. — kr... Gld. - Kzr. — - - Stück I.Gattung < gierte Alaunhäute s dieganzeHautzu . . si.-kr. . . Gld. - Krz. . . . » 2. >> ) " '^ ^ z^ dle ganze Haut zu . . si. —kr. . . Gld.— Krz. , . . . „1. >> ) c das Stück zu . . fi. —kr. . . Gld. — Kzr. ... »2. » ? lohgare braune Kalbfelle, ) das Stück zu . . st. —kr. . . Gld. — Kzr. . . . » 3. » ; ^ dasStückzu . . st.—kr. . . Gld.— Kzr. ^. ..^ M4 . ^ cc^- c-.. ^> in^..^ ^I0St.Patrontaschenu.21St. Tornister-Trag-. . . Stuck »St.Bajonnettascheln zu . . st. - ... ,> Tormstertrag- ^zeichneten Samlschhauten,^ ^^ ^ ^ ^^^ ^ ^.^ ' . . . Garnitur-Sitzleder mit Bindriemen zu ungarischen Satteln in ausgezeichneten rohen Rindshäu- häuten, die Garnitur zu . . si. -_ kr. . . . Gld. — KZr. . . . Garnitur schwarze Lämmcrfelle zu Sattelhauten, die Garnitur zu.. si.—kr. . .Gld. — Kzr. . . . Garnitur schwarze Lämmerfclle zu Pelzbräme, die Garnitur zu . . fl. — kr. . . Gld. — Kzr. — 816 — ^ < . < Paar deutsche Schuhe » ... st. — kr, ... Gld. — Kzr. ... » ungarische Schuhe / , . . st. — kr. . . < Gld. — Kzr. ... ,) Halbsticfel s im ganzen fertigen ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » Husaren-Czismen > Zustande, das ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » Matrofenschuhe l Paar zu ... st. — kr. ... G!d. — Kzr. ... » Fuhrwcsensstiefel ^ ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » Cöikosen - (5zismen s ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » deutsche Schuhe ,' ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » ungarische Schuhe / ^ ... st. — kr. ... Glb. — Kzr. ... » Halbstiefel f complet zugeschnit- ^ ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » Husaren - Czismen ', ten, das Paar / ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » Matrosenschuhe zu ^ ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. ... » Fuhrwcsensstiefcl ^ F ... st. — kr. ... Gld. — Kzr. . . . » Csikoscn-Czismen ' ...st. — kr. . . . Gld. — Kzr. . . . Srück Hutfilze ü I:» (^ot^«) das Stück zu . . st. — kr. ... Gulden — Kzr. ... » do. i« l<< j'u,x>, das Stück zu . . st. — kr. ... Gulden — Kzr. in Conv. Münze in folgenden Terminen: Ein Viertel mit Ende April, zwei Viertel bis Ende Juli und ein Viertel bis Ende September 1847 in die Monturscommisfion zu N. nach den mir wohlbekannten Mustern und unter genauer Zuhaltung der, mit der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen, für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Contrahi-rungs - Vorschriften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von .......Gulden hafte. — Gezeichnet zu N. am.....ten I84U. — Unterschrift des Of- ferenten, sammt Angabe des Gewerbes. Vermischte Vrrlantbarungcn. Z. »58N. (2) Nr. 2054. (5 d i c t. Von dem gtscüiglci' Bezirksaelickte wi:d all. ssemein kund gem.sch.ift ^cif-ni^ «»>!» Uid. Fol, 3^9 ditnsl^nen , und gcockllich auf 8>9 st. ^cschä!)ten l.^ ^ul'e sammt ^lige:,m, wegen der Vlslc>u schult'gcn '^9 s.. »-. «. <:. govilU-gel, und zu r»len Voln.U)mc 3 T;satzungsii, l'.ämr lich aus vcn '^6- Slplenibet, 28. ^clvbei' und 28. November l. 5-, jebc5,N5l Vo.nill:»,^ um 9 l.!hr iu loco der .'Ileali'.äl »nil dcn, ^.^i ^l^e an^coldnel, d^ß diese !nk^Il!al nur dei tcs duncn Tags^tzUl'.^ .inch unlec dcm Ech^»ill>'übwcrthe hinl^ngcgedcn wclocn wttd. Der O,undbuck5erts6ll, l?^'s Ech^l'-ungspiocc" coll U!>d die ^ililalion^dcringnissl können wg^ich hier-amls ti'igefcden we^en- ^, ^ Beziikvgkllchc Reifniz den », August l««6. Anmllkung: Bei dil ersten Zciidiclungslagsayil t)>»l sicd tcin .^alifiusliger glM'ldtt. H. 1579 (!i) Nr. l9i>^. Edict. Von dem k. k. Bt^lltsgeiickle Rlilüiz wi,d be-kanlU ^elnachi: Eb sey übcr Ansuchen drü Mloviz, in die erecmive Feildielung te>, dem Iod^nn Aiku gehöli^ell, der lodl, Herr>ch>lft Rtilniz «'lli U»b. Fol 88« Hinboaren ^ldcn ^ubc in tilpl'usdiz, >nill^q u>n 9 Ul?l, in ^ipc'ushiz mit tem ^eis^^e btstimnu N'0>dcn, d'ib dieselbe, wenn sic »ved,r bei der ersten noch zweilen Tagsa-l,'Ung um den Schäyun^c'wellt) oder d.'lüdel an Man» c;lbr.lci>l n«rd^n tönüle, dci dtr diiüen auch uiuer der Schäi^uüg vc.l.nni wlldcn wmds. Der ^lundt'llchi'srli^cl, das ^ch^<.'unqsproto« coll und die tiici:a:ionsb»dingmsse tmintn hier einge» schcn weiden. K. K. iüezirksgliicht Ncifniz a,n l2, Elplein« der ^«'lb. ^. l558. (3) Hr. 3780. E d i l t. D.,K Äe^itkvge»ich: H.,a5delg mach: kund: Es sey über Ansuchen deö Olorq ^aklüsch ron Koschakje, indie Nelicilaiion des, dcm Mühiaö Weulfchiisch von Gliede:do>f gcdö.iq gewesenen, ron des Elisabeth Wcu:schiisch eist.-ü'dencii, der Hnlschafl Hac^'bcrg »ul> :>>ecis. 5tt4 dicustb^-en, ge>ich:l:ch auf »50 fi. stesch.iiilen '/« S.!<,st>nlanlhcill'H, »vcgen nicht zugl-d.U'.eiler Liciaiionvbcdi.ignine btwiUi^et, und hiezu. dic l'ii^iqe T.'.^sa^ung auf den 23, Oclob«r l. I. i^oimmagb 9 Uln i,i loco öliedttdorf auf Gefahr und Kosten der säunliqen Elsicherinn mit dem Au<-hlNiqc dcsiilnml wo-rc,', daß dieser Sa^ntantheil um waö iinmcr snr einen Anbol dem Bcslbieicnden zu^ geschlagen melden wird. Das ^chal-nn^pioloirll, der Grundbuchser« tr^clund dlci.'i'ila:ion^bldingl:issc können laglich hier» amsb c'.nglsclc» N'frde-i. Dczl.tsgcrich: Haaöbcrg am 29. August 1846. — 947 — A em t l i ch e Verlautbarungen. Z. 1598. (2) Nr. W^VI. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung Laibach wird bekannt gemacht, das; der Bezug dcr allgemeinen Verzehrungssteuer von den nachbenannten Eteuerobjecten in dem unten angeführten politischen Bezirke auf das Verwaltungsjahr 1847, jedoch lmtcr Vorbehält der wechselseitigen Vertrags-Aufkündung drei Monate vor Ablauf - des Pachtjahres von Seite des Aerars, und bis 15,. Juli 1647 und rncksichtlich 1848 von L'cite des Pächtcro, auch auf die Dauer eines weitern Jahres unter der gleichen Bedingung, mit dem Bedeuten, daß durch die Unterlassung dieser Auf-kündung der Vertrag wicder auf ein weiteres Jahr erneuert werde, mit Ende dcs Verwaltungsjahres 18 l!>, jedoch ohne vorhergegangene Aufkündung zu erlöschen habe, dann auf drei Jahre, ohne Bedingung dieser Aufküudung, versteigerungsweise in Pacht auögeboten, und dicdieMlligc mündlicheVer-steigerung, vor welcher auch die nach der h. Gub. Currcndc vom 20. Juni 183<», Zahl 13Ü38, verfaßten und mit dem N> ^ Vadium belegten schrist-lichen Offerte überreicht werden können, an dem nachbenannten Tage und Orte werde abgehalten werden; wobei bemerkt wird, daß die schriftlichen Offerte bis 14. October Ü8l6, « Uhr Abends, versiegelt und mit der Bezeichnung des Packt-objectes, für welches sie lauten, von Außen versehen, bei der k. k. Camera!-Bezirks-erwaltungs-Vor« stehung in Laibach eingebracht werden müssen. — Schriftliche Offerte, welche nach dem für die Einbringung festgesetzten echlußtermmc einlangen, so wie solche, welche anderswo, als au dem bezeichneten Orte überreicht werden, und welche nicht mit dem 10)6 Vadium belegt sind, bleiben außer Berücksichtigung. Ucbrigens unterliegen die letzteren dem Einlagen-ötämpel. Ausrufs preis für Wein, Weinmost, Für die Im und Maische, Fleisch Am Bei der dann Obstmost Hauptgemeinden Bezirke ... .,. ^ ^ ^ ^ Verzehr.-^Vl. Verz.-St. ___________s__________! I I si. ^s"k^7 fl. "s"kr7 Planina 15. October k. k. K«ltenfeld i84o Gutenfeld ili-2^ ^ 2 Johann Sadnig Marolt 6 St. Gregor „ « 3 Jacob Pcrouscheg Kottu 2 iiaschizh „ 7 /» Iot)ann Eadukoutz Medn-cjek 6 „ ^ ^>ohne Paß abwesend, b Anten Marolt Berlog H , " ^ ti Andreas Tscherne Kukmak 2 " „ U 7 Ioyann Maliner Iunzhe 1 St. Gregor >ü^ f U Matthäus Douschag Oberstermetz 5 ^aschizt) ^ mit Paß abwesend. 9 Anton l^jerm Raplou l6 Strugg iü^^ detto ic> Anton sunder Badneke 6 Ct. Gregor ^ ohne Paß abwesend, i» Mathias Mochar Kleinrazhna Z Kopain ,82< mit erloschenem Wanderbuch abwesend. i2 Joseph Hozhevar Kompollc 5^ Gutenfeld „ > ,3 Simon Virant Zesta .^2 " ., 5 ,^ Anton Babizh Podgora Z3 " „ ^oh',e Paß abwesend. l5 Martin Iakllzh Großlaschizh 16 Laschizh ,^ ^ »b Joseph <3noy Großlozhnig 7 St. Kanzian „ ) l? Mathias Primoschih Praprezhe 3 St. Gregor ^ mit Paß abwesend. »8 Georg Hozhevar Schaaa H Üaschizh lü^i) f . c« <- ^ l- ». ^ ^orenz Sever Usmane I Roob / ^ohne Paß abwesend. 20 Marcin Schurga Auersperg 3 Auerspcrg „ m. Wanderbuch abws. 2» Joseph Adamizh Groslivitz 22 Laschizh ,^17 ^ 22 Martin Ierrizh Kleinrazhna 12 Kopain »8»b ^ohne Paß abwesend. 23 Andreas Zwett Zhernze ^ St. Gregor ^ ^ ^l^ Anton Marolt Ho'zhe ^ ^ „ mit Paß abwesend. 25 Matthäus Hozhevar Schaga 3 Laschizh „ 26 Johann Waudek . Podschaga 4 ? « 27 Michael Skull Brankou 3 ". 2Ü Franz Stuppnig Großrazhna 10 Kopain ,^i.^ 29 Ancon Schnidcrschizh Kompotte ,5 Gutenfeld 30 Anton Hozhevar „ 52 " .6»? 31 Georg Ilnnder Großslivitz i, öaschizh 3-2 Jacob Herblan Kollenzdorf 6 Strugc, ,6l, ohne Paß abwesend. 33 Anton Marolt Podpollane 3 Laschizh „ 5/» Barthl. Marolt Sgonzhc 4 Noob 35 Franz Suppanzhizh Kleinrazhna ,ti Kopain ,610 36 Franz Miklizh Sagoritza 5 Gutenfeld 37 Jacob Kallischcr 3ioob ^ Roob hiemit aufgefordert, binnen vier Monaten, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictes, zuverlässig Hieramts zu erscheinen und sich über ihre Abwesenheit zu rechtfertigen, widrigenö sie als Re-krutirungsflü'chtlinge nach den bestehenden allerhöchsten Vorschriften angesehen und behandelt werden würden. — K. K. Bezirkscommijsariat Aucrsperg am 20. September 184«. — 949 — Z. 17,4«. (3) Edict. Nr. 2U46. Von der Bezirksobrigkeit Münkenoorf werden nachstchm)e, auf die Vorladung nicht erschienene, zur Militarstellung berlifene Individuen, als: ^.....^,,------.___^»^«>,.........__^.« ,, ^ D e r M i l i t ä r p f l i ch t i g e n ! ^ P f a r r e ^ -3 Anmerkung. ^ Namen W o h n o r t Z^ Z^ 3»._________________________ .Z^ ^ , Martin Hotschevcr Prapretsche 7 St. Martin »62ft ! 2 Joseph Poddregar Podbregelm i Sello ,^2ti > I Johann Krau Oderdomschale 4) Mannsburg 8^l) «: /» Johann Flörin Oberfeld 3« Neul >tt2t) " 5 Johann Schager Okroglu » Streine >6Z<1 ' " 6 Anton Prelcsinig " 6 ,/ l62li 7 Joseph Erjauscheg Supainenive 9 „ g2ti " U -Valentin Orjauscheg " »7 „ >82l, ^ 9 Gcorg Plcvcu Stadt Stein 76 Stein lg^d ' lu Joseph Dollinscheg Okloglu 2 Streine 182b ', « », Georg Pistottmg Prapretsche ^ St. Martin ,«25 / Z2 Lorenz Gioschel 3>elkihril) l) Odertuchein ,8-25 ." l5 Anton Stelle Psdworst ^5 (Zommenda »«26 « 14 Joseph Prettner Vorstadt Schutt » Stein ,62^ 15 Peter Ullscher Hometz ,9 Hometz ,82^ " 16 Lukas Preleßnig Okroglu 6 Streine ,82/, ^. l? Joseph Pollanscheg Schwarzenbach 9 Goisd '824 » 18 Jacob Schinkoutz Goisd 2> . '82^ «) 2c) Georg Samlen Prapretnusakal « Streine >8^/» 20 Mathias Wallantitsch Kregarjou 5 ', l3z/, 21 Johann Sina Obertuchein l8 Obertuchcin >N2.^ ' 22 3orcnz Slappnig Neuthal 29 Neuthal .8^2 2) Anton Slappnig r^cle Okcog 5 " »8^6 Schlaßnig 2^ Michael Aubcl Möttnig ^5 Möttnig ,8l6 25 Johann Saveru Salloch ^. Zirklach ,6>U 26 Thomas Debmh Mitterdorf 6 SeUo 18,5 27 Jacob Steffel Moste 58 Commenda ,3^5 28 Jacob Sdescher Studa ,5 Mannsburg ,«,) 29 Matthäus Verbetz Tersine 72 „ ,82ft Zo Valenten Zhad Dragomel ,3 » ,8,5 31 Matthäus Oßenar Oberfeld 3 Neul »624 32 Barth. Stamzer " /i " ,8i5 35 Joseph Dollinschcg Dkrog 4 Neuthal 18^ 3/. Lukaö Stör Kerstetten 6 „ .«,/, 35 Johann Glavatsch Suhadolle 3 Commenda 18 »^ 36 Thomas Thomaschitsch " ^»2 ., »6l^ 3? Georg Kern Breg 6 ^, ,8,4 38 Paul Tüchcl Geminza 4 „ !6>/. 39 Gregor Pavoutz Deppelsdorf 10 « 18,^ /,0 Jacob Wogathey Oberjarsche 9 Mannsburg ,Nl/, ^»l Anton Diiiz Tersein ßä " »6»'» ^»2 Jacob Traun Topolle ,2 ., 18,5 /,3 Jacob Sorr " iH „ >6i3 — N5l> — ^. Der Militärpflichtigen «. ^. I Pfarre Z H Anmerkung. A Namen W o h „ o r t Z ^ ^ ^ /^/^ Michael Snoy Homctz 25 Mannsburg .8,3 ' " ^f) Primus Virient Uscheuk » Ncul >3 /^ ^6 Anton Iantscher Goditsch ! >>2 Münkendorf >6 /^ 47 Kaspcr Schager », »5 » »tti. ^8 Michael äLidmar Wisterschitza io Etreinc ltti^ ^<) Jacob Klemenz Klementschou 2 „ >8,H bu Simon Spruk Praprctnusakal 6 „ 18l.» 5» Igl'az Debcutz Vorstadt Schutt ^ 2cj Etein >tt»^ ^2 Vinccnz Skraber Stadt Stein 36 „ >3i/, 55 Anton Albrecht „ i 65 ., '6, < hiemit aufgefordert, am II. October!. I. auf hiesige Amtükanzlci, oder aber an den darauf folgenden Tagen, das ist d?n l/ und 13. nämlichen Monats früh« Uhr auf den Affcntplatz nach Laibach sich zu stellen, widrigens dieselben die Behandlung als Rekrutirungssiüchtlmge nach den bestehenden Gesetzen zu gewartigen haben. Bezu'ksobrigktit Münkendorf am 10. September 184il. Z. l57l). (3) Nr. 2559. E d i c l. ^ion dein gefeni^teü l k. Blzirksqerichte wild hiemit bckamu gcm^chl: daß in dll ^rtllilic»»!'>ache dcö M.nli!^ Gu!^ von ^ioriusch, ge.,en ^altiuin Echuschlu.q von ^.'^u, »sfttii, au5 dcm w. cl. !i;«rglei-che^do. 23. ^ciobtr l845, Z l«7, schllldigtl ü0 fi e »,. c., in die osse-UIlche Vllst,igclung d,r, don Letztern ftlhöligln, dem Gute Geil^chslei,! ^„j, ^^ Nr. l » dicnst^.lc» ^»nftbe sammi A»- und ^ligehöl gewllkqel, und seyln ^ur Vornahme die TclMlne in lc><-<» l-^i «itl»<^ auf den '^6. illio^cl, den '^6, ^io-vcmber .'ind den '^4. ^)lccml,',l d. )., 9 Uh> 3'0lmit-tag, mit dem ^tisai^c desnmmt wolden, d..s?dadli die Realität nur bei ter dnilci, ßelldiflunzz U!i!el dem Schätzwcl lhe pr. 3^7 si. 55 lr. hiiu^ligegeben n cr-den wird. Dll (^'''rundl'Uchölxiralt, die Licitalionödedmg. nisse und da ö SchaiiUnqi'pro^'coU töiu,e>i lägllch hitl. amis und a. n llicili'.iioll5lag, linqcseyln «erden. H. K ^ezirksgclicht <5gg und Kleu:dllg am 9. Elp'.ember lti^l», Z« l5?l. (:>) Äir. ^s»28. Edict. Von dcm g lf^:.^:cn vlleilue» k k. Bliirksae-richte wl>d ton un^ecainn wo befindlichen Llu"at. Iemz, und scinn ' gleichfalls unbek.ninien Eiden nii« ttlst ge^e-nvärli^»^ ^t'lcies ttiinicr! : i?s h^>de wide, sic Johann ^cnnic.'er, von Snvschel, die Klc,si^>lng de> , an ^icat! Icmz vcr§e>rä^>!ei:, ^n-D. O. !ii ^omiuci, t>i Laibach «ut» Url). i)acl)l, worüber zur münd^ lichen Noidduttlcn.-^ '^Handlung dic ^agsaljlln^ auf den ,<8. Te.enidcr d. /; , Voü.'iiicag 9 Uln/roi die-sem Gtlichi^ aül'cialüll t 'lu>dlii ist. — Die ^ctlaa.-len, denn Aufcnihalt ^its.,n Gerichte undetannl ist/ und da sie auch aus den f, k ^,d!u,den abwesend seyn könnten, werdcn dessen ^» dem ^nde tlinnerl, da(' sie allenfalls selbst ,!,ur rech!,:, Zeit erschemen, oder deml ihnen in der PeN'on dei^ Andreas IelleiU von Jauchen auigestcüiei, l.'uiiUor »eral)sallnnl,i.q entssehlndcil F^lgtN fclbsl jUzU^ schreir'en haben wcrdcn. K. K. Be.iilsgerichl i^gg u^d Kreutberg am l'^. September l846. _____^ q. I?«9. (3) Nr. 2500. Edict. V»n bem vereinte» t. k. ^c^:'-5.qcuchle sgg und Kreuiberg wird hiemit bel.'nnt gcmach: : ^s sey laut Epel'iderichltv ir. 2500 proiocollirtei' Testamen» teö aesiorben, woiin sie idrcn oor ihr ocrstoldeneil ^chwiegslfohn, Jacob De'noufckeg zum Universale» ben emqcse^l hat. ^. Da bei der nun eintrelcnden gestrichen ^'bfc-lge diesem Gtlichlc unbekannt ist, od und welchen Personen auf ihre, m si„i^tn Activ-ford,runden besttdendr Verlas,enscha!t zusieht, so wer» den hieiuit alle Jene, welche hierauf Ansprüche aus was immer für eincm ^echl^runde zu machen gedenken, e!innert, ihr ^rbrcchl ^>i„<„ ejinm Jahre um so gewisser bn diesem ^''clich.c, a!ö ^^handlungöin-sl^n,., «n,>umrlden lind ftch gchönq auc-^nweisen, als widriaensallö dilse ^e,l^ssenfchaft mit den, in der Person des Herrn Dr. Orjia^ auf.qcüellltil Curator und den sich aUenfaUs audweisendcn i^roen nach Vol-schlisl der besehe werde vnhaodeli weiden. K. K. ^e,nk5gcricht ^gg und Kreulberg am 3. EepU'mdcr l84ü.