genommen. Wie auch das Vieh, so den Gotteshäusern gebürt hat, Hinweggetrieben und alles hindurch gebracht, daß also ein Eintrag über den andern bishero ganz straf-mässiger Weiß gefolgt, und an dem nicht genug, hat Er, Herr v. Auersperg, diese tag dem Pfarrherrn seine Wieß-mädter verkreuzigen lassen, gänzlich vermeinend, dieselben nicht allein abzumähen, sondern noch die angesäeten unb zu ermetbtcm Pfarrhof eigenthümlich gehörigen Aecker einfechs-nen unb in seinen Nutzen verwenden zu lassen, bet welcher Beschaffenheit der jetzige Pfarrherr nicht bestehen werde mögen. Seitemalen aber die Unterthanen vor vielen nuerdenk-lichen Jahren allein um der Ehre Gottes willen zu crmctbter Pfarr S. Kantian durch Die von Auersperg, so damalen gelebt und allein der katholischen Religion zugethan gewest, für frei eigenthümlich verstiftet worden, daß also dieselben Güter nie mehr weltlich, sondern geistlich sein, die jetzigen Herren v. Auersperg aber zuwider Ihrer in Gott ruhenden gottseligen Voreltern gethane Verordnungen sich der Unterthanen unb des Einkommens nit allein anmaßten, sondern noch darzue Tags zuvor als wir hinabkommeu, von allen der Pfarr S. Cantian gehörigen Filialen die Kelche, Meßkleider, Kirchenschlüssel und Anderes in das Gschloß Auersperg tragen lassen und noch bis auf dato verhalten thuen, daß also bei denselben Gottshäusern das Wenigste vorhanden ist, also werden E. F. Durchl. zu Erhaltung derselben Landsfstl. Reputation in Einem und Anderen gegen Ermeldteu v. Auersperg solche ernstliche Mittel für und au die Hand zu nehmen wissen, damit nicht allein die armen En. F. D. höchster Straf unb Unguad verboten worden) die Kinder taufen und seine vermeinten Sacramenta des Altars austheilen thuet, fürnemlich aber dieser Verdacht an Ihm vorhanden, weil vor wenigen Tagen S.Leonhard Filialkirchen so gar weit von den Häusern gelegen, durch Feuers Pruust ganz unb gar in Rauch aufgangen, daß das Feuer auf sein Anstiftung gelegt worden feie. Also wäre unser gehörst räthliches Gutachten, E. F. Dchl. geruhen Herrn Landsverwalter alhie ernstlich anzubefehlen, daß Er übt ernennten Snoilschickh zn Widerrestitnirnng des Jngend-zehents und genommenen Viehs durch ernstliche Mittel halten, Ihn auch seines geübten unb noch täglich übenden hohen Frevels wegen anderen zum Exempel ans dem Land verschaffen thue. Und weilen Herr von Auersperg seine Halsstarrigkeit und Ungehorsam in dem bei ihm keine gütliche Vermahnungen noch andere persuasiones gar nicht angesehen werden wollen, je länger je mehr erscheinen und spüren läßt, daß Er nemlich zu dem, was er bereits gethan, noch das übrig Getreid, so dem Pfarrer eigenthümlich gehörig, einfechsnen, ihn aber von der Pfarr zu verstossen vermeint, also wäre ingleicheu unser unterst). Erachten, E. F. D. hätten zu Erhaltung Derselben landesfürstlichen Anthorität gegen Ermeldteu v. Auersperg einen solchen Proeeß, inmassen es gegen Herrn v. Khenenhiller beschehen, fürnehmen und Ihn nacher Graz alfobald erfordern lassen, und alldort in Arrest so lang behalten, bis Er dem Pfarrer die entzogene Unterthanen widerumb relaxirt, auch Dasjenige, so Er dem Pfarrer es trübt gelassen, der seelische Prädieant auch von dorten, als Auersperg bei ernstlicher Leibstraf hinweggeschafft und dasjenige, so den Kirchen unfüglichen entzogen worden, alsbald nnabgängig reftituirt werde, unb weilen kein ordentliches Urbcri bei dem Pfarrhofe nicht vorhanden gewest, also haben wir auf der Unterhanen eigene Bekanntuuß, was sie Jährlich zu dienen schuldig, gleichwohl eins aufgerichtet, welches aber völlig noch nicht beisammen, Vrsach dessen aber, daß sich die Unterthanen bei Einantwortung der Pfarr nicht alle anwesend befunden. Sobald aber solches ordentlich verfaßt, solle dasselbe E. F. D. neben ordentlicher Speei-ficirung, was bei denen Kirchen, auch im Pfarrhof für Mängel befunden worden, zu derselben gnebigften ersehnng alsbald unterthänigst überschickt werden, und dieses haben E. D. wir sammt berne, so der Pfarrer absonderlich wider Unterthanen betn Pfarrer in sein Poseß wiederum übergeben fei in Einem oder in Anderem fürnemblich aber den Gotts-nnd Er sammt ihnen hinfüro bei der Pfarr allerdings unbe- Häusern von Kelchen, Meßgewändern und Anders gewalt- thätig genommen, unabgängig erstattet hätte, zum Fall Er aber solches nicht thuen wollte, sodann gernhe E. F. D. uns als Commissarien alle Gewalt zn übergeben und nebens zu befehlen, daß wir ans gedachts Herrn v. Auersperg hab und Gut, liegend und fahrend, zu greifen und von demselben soviel herzunehmen Macht haben sollten, davon dem Pfarrer das ©einige, wie auch den Gottshäusern Dasjenige wiederum zu reftituiren und im Fall seine, des v. Auersperg Ofsieiere (Beamten) als der Writber, Han unb der Khellner sich ferners also halsstarrig und widerwärtig erzeigen würden, daß wir ebensowohl allen Gewalt hätten, dieselben, wo sie nur zu betreten, aufzuheben unb gegen sie mit ernstlicher Bestrafung zu verfahren, und weilen es pm'culuin in mora, also werden E. F. D., doch ohne alle Maßgebnng eheste unb ernstliche Einsetzung auf einen oder Den v. Auersperg eingebracht, zu unserer Verrichtungsrelation andern Weg gnädigst zn thun wissen. Actum ut in Tris. gründlich hiemit berichtet. P. 8. Sintemalen Hans Snoilschickh, Lutherischer Predicant allhie wider unser Verbot den Jugendzehent bei S. Cantian, wie auch das Vieh von etlichen Kirchen, zu der Pfarr S. Cantian gehörig, durch seinen Mitgesellen, auch einen lutherischen Predieanten, der sich noch zu Auersperg aufhält und Predig thuet, nehmen lassen, sonsten auch au denen selben Orten ganz widersetzlich (ungeachtet Ihm solches durch Uns bei (dann fortgesetzt) unb weilen wir spüren unb vermerken, daß Solches E. F. D. allein zu Schimpf und Spott geschehen ist, also wellen wir als getreue Diener auf empfangenen Befehl und Vollmacht das Unsrige also dabei verrichten und vollziehen, damit En. F. D. an bero l. f. Reputation nichts Präjudieirliches fallen, sondern vielmehr dieselbe in gehorsamsten Respect erhalten werde. Actum ut in Tris. (?) 2. Erlaß Kaiser Ferdinand's, Graz 25. Juli 1598, an Landesvicedom und Landesvcrwalter in Krain. Edler und Lieber Getreue! Was Uns nculicher Zeit von dem erwählten Bischof zu Laibach, dem Abt zu Sittich und Dir, Landesviccdom, der Pfarr S. Kantian und deren angehörigen Filialkirchen wegen für eine gehorsamste Relation übersendet worden, haben wir der Länge nach und dabei merklichen Uns durch Weykharten v. Auersperg, Freyherrn und die ©einigen, zumal aber seinen bei gedachter Pfarr bis dato aufgehaltenen seetischen Prcdicanten Hansen Snoil-schneckh (sic) crwisncn strafmäßigen Ungehorsam und Ber-schimpfung unserer Verordnungen mit Mehreren vernommen, welche Tcmerilät dann also geschaffen, daß wir billig die darauf gehörige Einsehung zu Erhaltung unserer l. f. Autorität keineswegs unterlassen können. Wie wir dann Ihn von Auersperg bei dieser ablaufenden Post zu Vernehmung der Ursachen solcher seiner Widersetzlichkeit alhero citirt. Damit aber auch im Uebrigen die Gebühr in allweg gehandelt und gcmcldt, unsere rechtmäßige Verordnungen vollzogen und gchandhabt werden, so ist unser gnädiger Befehl, daß Ihr den ordentlich eingesetzten Pfarrhcrrn der Pfarr Unterthanen von Neuem der Ordnung nach wiederum cin-antwortet, die verkreuzigten Güter lediget, die etwa weggenommenen Fexung, Vieh und Anders, so der Pfarre entzogen worden, Ihm rcstituiren lasset und Ihn bei denselben sowohl als anderen seinen spärlichen Gerechtigkeiten durch alle Mittel und Weg, wie Ihr am besten wisset, wirklich schützet und handhabet. Ferner ist Unser Will und Befehl, daß Ihr den ehcgenannten Prcdieanten in unserem Namen seiner begangenen unleidenlichcn und allzu groben Ungebühr wegen aus allen unseren Fürstcnthumben und Landen alsbald ans ewig bandisiret und Ihm darzue 8 Tag solchergestalt ansetzet, wann er nach Vcrstreichung derselben weiter zu betreten, daß er stracks eingezogen und alsdann Leib und Leben verwirkt haben solle. Inmassen Ihr dann auch neben derselben Ausschaffnng alsbald auch zugleich auf seine (des Suoilschek) Güter greifen und chcgcdachtcm Pfarrer durch des Predicantcn Verursachung erlittenen Schäden und entnombenen Zehends vergnügen. Darneben auch auf ihn Predicanten ganz fleißige Achtung geben, und im Fall er nach den bestimmten 8 Tagen zu erforschen, Ihn ohne alles Mittel und die wenigistc Verschonung gefänglich einzihen, wohlvcrwahrlich enthalten lassen und unseren weiteren gnädigen Bescheid erwarten wollet. Also sollet Ihr euch auch Gedachtes v. Auersperg Aufbruchs in der Stille mit Fleiß erkundigen, und wann er auf berürt unsere Citation alhcr verreist sein wird, alsdann seinen Pfleger und Schreiber Hansen Peer für Euch von unsertwegen zu erscheinen erfordern, Ihnen Ihr begangnen sehr strafwürdigen Unfug fürhalten und sic nach Gestalt ihrer Verantwortung und Bekanntnuß entweder verarrestiren oder gar in die Verhaftung nehmen, und uns Fvlgcnds in Einem und anderen Euer gehorsame Erinnerung nnverzögerlich zukommen lassen, als Ihr Ihm dann unserem gnädigen Vertrauen und En. bekannten Bescheidenheit nach allenthalben wohl recht zu thun wissen werdet. Also sollst Du, Landsverwalter, auch alle durch den v. Auersperg denen armen Unterthanen aufgeladene unbillige Neuerung mit sonderem Ernst abstellen und darob sein, daß er ihnen alles, was er von ihnen durch Peenfäll genommen, wieder rcstituire und die Gefangnen stracks auslasse. Daran re. 3. Erlaß des Landcsvcrwalters und Vicedoms vom 13. August 1598 an Andreas Piscator, Pfarrer zu S. Kantian, sich mit allen zur Pfarr S. Kantian gehörigen Unterthanen, insonderheit mit allen Jenen, die zur Zeit von dem v. Auersperg oder seinen Dienern beschädigt worden, auf Laibach zu verfügen und beim Vicedomamt zu melden. 4. Erlaß des Laudesvcrwaltcrs und Bicedoms, womit im Grunde obiger kais. Verordnung vom 25. Juli 1598 Hans Snoilscheck bandisirt wird, dergestalt, daß, wenn er bis 23. August sich noch betreten lasse, er gefänglich eingezogen werden und Leib und Leben verwirkt haben solle. Detto an die Landschaft und Verordnete, womit das Decrct an Snoilschcck intimni wird. „Und weil Er Snoilscheck vielleicht E. E. Landschaft provisionirter Diener sein möchte, also haben wir denen Herrn zu deroselbcn Nachrichtung diesen Ihrer D. publicirtcn Bando nachbarlicher Meinung anzufügen nicht umgehen mögen. Damit sich dieselben ihres theils Ihrer D. Mas. gnädigster Resolution nach zu rcguliren und darnach zu verhalten wissen." 5. Bericht ddo. Laibach 5. Sept. 1598 von Sigmund Freih. zu Egkh, Landesverwalter und dem Landcsvicedom — Ihrer Fürst» Durch» zu eignen Handen. Durchleucht. Erzh. gned. Herr und Landesfürst! Auf E. F. D. an Uns wegen der Pfarr S. Kantian jüngst ausgefertigte Commission haben wir nicht unterlassen, derselben Inhalt nach eines und anders gehorsamst und besten Verstand nach wirklich zu vollziehen. Und haben erstens alle die zu ermeldter Pfarr eigenthümlich gehörigen Unterthanen für uns erfordert*) und dieselben dem jetzigen Pfarrer bcfohlcnermasscn in sein Gewalt von neuem zu übergeben, welche auch allen schuldigen Gehorsam gelaist. Und nachdem auch fürkommen, das Herr Weikard von Auersperg in seinem anjetzo zu Gräz sein alles Dasjenige, was etwa die vorige Herrn Commissaricn **) gründlich in Derselben nberschicktcr Verrichtungsrclation angedeutet, auch was der Pfarrer für unterschiedliche Gewaltsklagen wider Ihn (den v. Auersperg) eingebracht, widersprochen und damit sein und seiner Officianten erzeigte Widersetzlichkeit beschonen wollte. Also haben wir auch nicht unterlassen, die Unterthanen deswegen anderen Mals nothwendig zu examiniren, befinden auch anders nichtes dann, daß Alles, was hievor sowohl von den gewesten Herren Commissaricn als dem Pfarrer mit Grund angebracht worden, *) Vgl. oben Nr. 3. **) Vgl. oben Nr. 1. mehr als zuviel wahr und wissend ist, wie cs dann noch kein Aufhören, sondern es werden dem Pfarrer durch des Herrn v. Auersperg Diener allerlei muthwilligc Gewalt mit Entziehung seines Zehents und Getreids auch Einforderung der Steuer und sonst in andcrweg vielfältig erwiesen. Damit wir aber dennoch das Unsrige aufs möglichste thun, fi und verrichten könnten, also haben wir Hans Peern und Hansen Wolfingcr Predicanten durch Amtsbcfehl und in Kraft E. F. D. gemessener gned. Verordnung für uns erfordert, die aber die Amtsbefchl nicht allein nicht annehmen wollten, sondern lassen es noch vor dem Schloß Auersperg, wo sie der Bot gelassen, zu großer Beschimpfung E. D. und Derselben nachgesetzter Obrigkeit uneröffnct liegen. Wie sich dann der Peer lauter vernehmen läßt, E. D. und die Landsobrigkcit wären seine Herren nicht, sondern Die von Auersperg und ob er sich Jemalcu hievor widerspenstig erzeigt, so hat er erst nach bescheheuer Citation seinen Ungehorsam scheinen lassen. Auf Dits haben wir Wolffcn Han als Curator ad lites und Obristen Pfleger der anderen Aucrspergischen Officiantcn für uns erfordert und von ihm wissen wollen, ob Er nichts mit ihm Peern und dem angc-deuten Predicanten zu gebieten hätte. Darauf er beantwortet: Ja, soviel als mit anderen Aucrspcrgischcn Dienern. Darüber wir ihm bei Pecn 500 Goldd. auferlegt, er sollte sie beede inner 3 Tagen auf die allhicsige Landshauptmann-schast gebunden führen lassen. Ans dieses Auferlegen hat f, er diese Entschuldigung vorgewcndet, er könnte es dieser Ursachen halben nicht thun, dann sein Herr oder Herr Weikhard von Auersperg hätte dem Peern ausdrücklich geboten, Er sollte hierinnen keinen Menschen, weder E. D. noch der Landsobrigkeit nicht gehorsamen, sondern in Dem fortfahren, was Er ihm befohlen hat, und die Verantwortung auf Den von Auersperg legen und der Predicant, der wäre unter E. E. allhicsigen Landschaft Schutz und Schirm. Wir aber haben uns dieses nichts irren lassen, sondern ihm abermals das Vorige bei gesetzter Straf zu vollziehen ernstlich auferladen, hätten uns auch keines Anderen bei ihm dann des wirklichen Vollzugs versehen. So ist er aber heutiges Tags bei uns mit Einbringung dieses beiliegenden Schreibens von Hansen Peern ausgehend, einkommen, vermeinend sich darmit allerdings ledig zu machen. Aus daß aber Alles Dasjenige, was E. D. dits orts mit wohlerwogener Berathschlagnng gnädigst ausgefertigt und uns mit Genaden befohlen, aufs Aeußerste vollzogen werde, so haben wir gedachten Han bei Verbiet und Ansschaffung aus allen E. F. D. Erblanden auferlegt sich stracks auf die Landeshauptmannschaft zu stellen und allda fernern Bescheids zu erwarten. Sobald wir nun vermerken werden, daß er solchem Auferlegen nachkommen, sollte er ohne alle Verschonung in ein Gefängniß geworfen und darinnen so lang s erhalten werden, bis er den Peern und Predicanten gcpund-ner alhero gestellt, oder aber die aufgesetzte Pecn der 500 Goldd. erlegt habe. Und weilten uns von E. D. auch Dieses anbefohlen, diese ernstliche Verordnung zu thuen, auf daß der jetzige Pfarrer alles seines eine Zeit her wider alle Billigkeit erlittenen Schadens wiederum ergetzt werden möchte, also haben wir nach genügsamer Erwägung der Sachen, daß bei betn bandisirtcn Lutherischen Predicanten Hansen Snoilschcck durchaus nichts dann Armnthci zu holen et, ja kein besseres Mittel dadurch der Pfarrer zum Theil möchte contentirt werden, zu erdenken gewußt, dann, daß alles Getrcid, so um das Schloß Auersperg vorhanden und denen Herren von Auersperg zugehörig, sintemalen alle die gcwaltthütigcn Handlungen auch Entziehung des pfarr-lichen Einkommens allein von ihnen herflicsscn eingcfcchsnet, ausgedroschen und der Pfarrer davon befriedigt werde. Jngleichen alles ihnen von Auersperg zugehöriges Vieh, sobald dasselbe auf der Halt zu betreten sei, alt)er auf Laibach geführt werde. Und was wir wieder also deswegen, wie auch wegen Behändigung ernents Hansen Peern dem Landrichter und allen denen um Auersperg gesessenen, auch der Herrschaft Zoblspcrg unter der Supp Schleinitz gehörigen Unterthanen mit Znsagnng 100 fl. Rh., wenn sic den Peer gebundner alher bringen, durch offne Patent bei Ver-lierung eines Jeden Hnbgerechtigkeit auferlegt, das weisen beiliegende cöllationirte Copeyen, darauf wir uns um geliebter Kürz willen referirt haben wellen, mit Mehreren aus. Dabei auch zu ersehen, was dem jetzigen Inhaber obbe-rürtcr Herrschaft Zobelsberg deswegen, wie auch Denen, o das durch den Snoilschcck von der Pfarr S. Kantian weggetriebene Vieh erkauft haben anbefohlen worden. Ungeachtet aber alles Dessen wäre nit ans dem Weg, E. D. hätten an ehrdachten Herrn v. Auersperg ernstlich auferlegt, daß er für sich selbst sowohl den Hans Peern als Walten Wolfingcr Lutherisch Predicanten gebundner alhero auf Laybach stellen thue. Im Uebrigen aber werden E. D. dero von Gott höchst'erleuchteten Verstand nach gegen wohl-gedachten Herrn von Auersperg ernstliche Verordnung zu thun wissen. Das haben E. D. wir zu unserer Vcrrich-tungsrclation sich dieselben in Einem und Andern hierauf zu rcsolvircn haben, gehorsamst andeuten, neben aber zum Wissen soviel untcrthünigst anfügen wollen, daß mchrer-mcldtcr Hans Snoilschcck über den durch uns kraft E. D. gned. Resolution pnblicirten Bando sich alsbald von dannen hinweggcmacht hat, gleichwohl bei E. F. Landschaft um Schutz und Schirm und soviel angehalten, daß er sich unter derselben Gültpfcrd stellen möchte, vermeinend, sich dadurch dieser Orten noch länger aufzuhalten, dasselbe ist ihm aber Alles abgeschlagen und an Statt seines Begehrens (gleichwohl mit großen Herzeleid) zn Rath gegeben worden, daß er Demjenigen, so ihm auferlegt, nachkommen sollte, gleichwohl Etliche starke Jntercessionsschriftcn und jetzt gehaltene große Ausschuß für ihn einkommen, uuzweifenlich daß dic-elbcn E. D. überschickt werden. 6. Erlaß der n. ö. Regierung vom 3. October 1598 an den Vicedom Sigm. Frcih. zu Egkh und Hungerspach, Erbstäblmeistcr und Josef von Rabatta Edl. zu Dornberg, Vicedom in Kram, womit die von Weikard Freih. von Auersperg wegen der Pfarr S. Kantian überreichte Supplication und Rechtfertigung zur Begutachtung zugefertigt, zugleich befohlen wird, alle fernere Execution einzustellen. 7. Punkte aus dem Einvernehmungsprotokolle von 7 Unterthanen der Pfarr S. Kantian, aufgenommen in der Bischöfl. Pfalz Laibach 3. Jenner 1599 in Beisein des Bischofs von Laibach, des Rectors und Vicars der Jesuiten P. Henrici und P. Nicolai und Herrn Vicedoms. 1. Sie gedenken 4 catholische Pfarrer: Herr Mcrkh, Herr Hannß, Georg Matschek und Leonhart. 2. Unter Herrn Weikard dem Aclteren haben die catho-lischen Priester in der Capelle im Gschloß Auersperg celc-brirt, an S. Pongrazen Tag hat man die Dedication und an h. Frohnlcichnamstag die Procession darinnen gehalten, und abgemcldte Unterthanen haben selbst das Opfer der h. Meß darinnen besucht. 3. Primus Petelin hat 1 Vtl. Fleisch für der Herrn Commissarien (bei ihrer Anwesenheit in Auersperg) Noth-durst verkauft, derselbe ist zehn Tag darum im Gefängniß gehalten worden. 31tonats=TJer|ammsimQ. In der Versammlung vom 13. August gab der Vereins-Secrctär „Urkundliches z u r G e s ch i ch t e d e s S ch ü tz e n w e s c u s in Krain." Bei dem Herannahen der Enthllllungsfcier der von Sr. k. k. Majestät Kaiser Franz Josef den Schützen Laibach's aus Anlaß des dreihundertjährigen Jubiläums der Laibachew Schießstätte huldreichst gespendeten Büste dürften einige ans Urkunden geschöpfte Beiträge zur Geschichte des krainischcn Schützenwesens nicht unwillkommen fein. Radies „Geschichte der Laibachcr Schützengesellschaft" übergeht das 16. Jahrhundert fast ganz und es scheinen dem Verfasser Quellen für diese Zcitpcriode nicht zu Gebote gestanden zu sein. Der Anfang eines, „gemeinen Schießens", d. i. eines förmlichen Schießstandes, ist urkundlich in den Regierungsantritt Erzherzog Carl's (1565) zu setzen *), und die Bürger Laibach's waren es, welche die Initiative zu diesem Acte ergriffen. Noch waren die Erinnerungen an das kriegerische Mittelalter frisch, die Waffe galt als Zierde des freien Mannes, die Uebung in der Handhabung derselben als „Ritter-spiel." Zudem forderten die kriegerischen Zeiten, der Jahr für Jahr sich erneuernde Andrang des Erbfeindes jeden Streitbaren zur Vertheidigung der Heimat auf. Im 1.1587 zählte Laibach 30 Schützen. Diesen war vom Erzh. Carl ein Schießgeld von 15 fl. Rh. jährlich aus den Gefällen des Viccdomamtcs bewilligt worden. Die Stadt steuerte einen gleichen Betrag bei. Diese Summe war auf 12 „Ge-winnetcr" vertheilt, um welche 12 Sonntage nach einander geschossen wurde. Um Erhöhung obigen Schießgeldcs ist die Bürgerschaft im Jahre 1587 an den Erzh. Carl eingeschritten, indem sic vorstellte, daß die Zahl der Schützen sich vermehrt habe, auch noch Viele unter der Bürgerschaft seien, die sich in dieser „ritterlichen Kunst" zn übe» Lust tragen, um sich derselben in vorfallender Noth gegen den Erbfeind zn gebrauchen. Auch müßten bei dem gegenwärtigen Schußgelde Viele leer ausgehen und würden dadurch voin Schießen abgeschreckt. In die „gemaine Puxen" falle gar wenig, und so könne die „Schicß-hüttc" nicht in gutem Stande erhalten werden. Die Stadt Laibach sollte doch billig vor andern (Städten) den Vorzug haben **). Da- *) Eingabe der Bürgerschaft und Schicßgcscllc» in der Hauptstadt Laibach vom Jahre 1587 an Erzh.' Carl zn Oesterreich. **) ES bestanden nam(ict) Schicßstiinde in Stein, Rudolfswerth. Krainburg, RadmannSdorf. In'Stein vor 1584, in Krainburg von 1577 angefangen. Diese Städte genossen bis auf RadiuauuSdorf das gleiche Schießgeld aus gegen versprachen die Bittsteller, mit Uebergebnng der Schützenbnchse, jährlich ordentliche Rechnung zu legen. Diese Eingabe gelangte mit Erlaß der n. ö. Regierung vom 10. April 1587 zur gutächtlichen Aeußerung an de» Vicedom in Kram. Dieser berichtete bereits unterm 26. ejusd. und unterstützte das Ansuchen der Bürgerschaft auf das Wärmste. Die Hauptstadt stelle mehr Mannschaft, als die andern l. f. Städte. Zudem gebe es da viel junge Leute vom Bürger- und Adelstand, die sich gern in diesem „bevorab an dieses Landes Grenzen nützlichen Rittcrspiel" üben möchten, wenn nicht das Schießgeld zu gering wäre. Auch würde durch das Schießen die Jugend von anderer unrühmlicher Kurzweil, als Spielen, Trinken u. dgl. abgehalten. Doch sollten die Schützen bei Empfang des Schießgeldes jederzeit ihr „Schützenbnch" dem Vicedomamt überantworten, damit man die Ueberzeugung erlange von der entsprechenden Verwendung der Gabe. Indessen scheint auf diese Verwendung kein gewährender Bescheid erfolgt zu sein, denn anno 1596 finden wir ein neuerliches Bittgesuch der Schützenmeister, Schützen und Schießgesellen der Hauptstadt Laibach" um Bestätigung des seither genossenen Schießgeldes jährlicher 15 fl. und Bewilligung eines weiteren Schicßgeldes jährlicher 30 fl. zur Uebung mit „Pürsch-pllxen" und „Mnschketen." In diesem Gesuch wird einleitnngsweise angeführt, daß die Bewilligung des Schießgeldes durch Erzh. Carl (welchem inzwischen Ferdinand, später 1619 Kaiser, nachgefolgt war) im I. 1570 geschehen, und zwar zur Uebung mit den „Zylröhren." Diese Uebung werde in guter Ordnung erhalten und fortgesetzt; es finden sich aber viele aus den jungen Burgern und andern angesessenen Leuten zn diesem „Ritterspiel" so geneigt und begierig, daß sie sich zur besseren Wehre für Feindcsgefahr, auch im Gebrauch der „Pürschpüxen" und „Muschketen" üben möchten. Für die hohe Bewilligung wollten sie sich mit Gut und Blut dankbar erzeigen. Dieses Gesuch gelangte mit Erlaß der n. ö. Regierung vom 26. März 1596 an den Vicedom in Kram zur Begutachtung; leider findet sich darüber nichts weiter vor. Ein ähnliches Ansuchen um Erhöhung des Schicßgeldes, und zwar auf 20 ft. Rh., hatten die Burger von Krainburg int 1.1594 vorgebracht, und es wurde von der n. ö. Regierung im 1.1594 des Vicedoms Gutachten darüber eingeholt, welcher unterm 16. Jänner 1595 berichtete, daß sowohl das Schicßgcld zu bestätigen, als zn erhöhen wäre, weil „die Snpplicantcn sich hierin vor Andern was eifrig zu diesem anjetzo Fcindsgcschrei halber nit nndienlichcm Ritterspiel erzeigen." Unterm 1. Dec. 1595 erfolgte abschlägiger Bescheid. Nebenbei bemerkt, war das Schießgeld für Krainbnrg durch besondere Patente bestätigt worden 1580 (5. Mai), 1582 (8. See.), 1586 (13. Mürz), 1589 (3. März), Die letzte Spur von dem Schicßgelde finden wir in einer Verordnung der n. ö. Regierung vom 28. Sept. 1640 an den Vicedom Orpheo Grafen Strassoldo. „Wir wären zwar nicht nngeneigt, denen Schützen zu Stein auf des Herrn unterm 14. d. eingebrachten Bericht und dabei mutestirfer Intercession zu willfahren. Sintemal aber Schieß- oder Schützengeld noch vor Etlich Jahren auf gemessene Kais. Resolution durchgeh c n d s bei allen Städten und Märkten unter e i n i st e n a n f g e h e b t tv o r d e n rc." Im 17. Jahrhunderte, wenigstens in seiner ersten Hälfte, welche die Stürme des 30jährigeu Krieges durchtobten, scheint das Schützcnwcsen in Abnahme gekommen zu sein. Es erhielt sich als alter löblicher Brauch jedoch fort *), und wurde dieses „bürgerliche Exercitium" jährlich im Juni (und zwar im I. 1775 am 1. Juni, 1706 am 20. Juni) gefeiert, wie wir aus zwei Actenstücken: 1. Eingabe desI. Bapt. Hardt, als Oberschützeu-meister, vom Mai 1705 an Bürgermeister, Richter und Rath der Stadt Laibach, um Bewilligung zur Abhaltung des Schießens und Reparirung der Schießhütte durch das Stadtcammeramt, und 2. Bericht den Vicedomgefällen, wie Laibach, Nadmannsdorf nur 7 fl. Die Bewilligung mußte von 3 zu 3 Jahren erneuert werden, und erlosch für Alle einige Jahre vor 1640. *) Unterm 7. Juli 1689 bewilligte die Landschaft nach dem Herkommen zum Kranzclschießen 30 fl. Les Stadtrichters Carl Mally, ddo. 3. Juli 1706, an den Verwalter des Vicedomamtes, Carl de Coppinis, ersehen. Dieses letztere Steten: stück läßt aber auch einen Blick in den Verfall dieses von unseren Vorfahren im 16. Jahrh, so hoch gehaltenen Schießens thun. Bei der Schlltzenmeister-Wahl im Juni 1706 beschwerten sich etliche aus denen Schützen, daß sie durch das Schießen von ihrer Handthierung abgehalten würden, und es ihnen hart fiele, bei diesen „sperrn" Zeiten und „üblen Jahren" Geld, dessen ohnehin wenig vorhanden, zu verschießen, worauf über solches Samentimt vieler Personen der anwesende Bürgermeister Gabriel Eder v. Edenburg „ans einer Gähheit" gesagt: „Kann schießen, welcher da schießen will." Worauf sich Etliche von den gemeinen Bürgern wegbegeben, der größere Theil der Schützen aber auf der Schießstatt verblieben. Daß endlich unter den Schützen Unzufriedenheit über Mißbräuche und Wahl unfähiger Persönlichkeiten zu Schützenmeistern herrschte, und daß die Unzufriedenen nach einer Reform des Schiitzenwcsens und Herstellung einer bessern Schiitzenordnung strebten, zeigt uns die Eingabe der „continuirendcn Liebhaber bürgerlicher Schützen an den Franz Engelbrecht Pelzhoffer, Verwalter des Landes-Vioedomamtes", eigentlich eine Replik auf einen Bericht des Magistrates. Die Mißvergnügten unter Anführung eines Chyrnrgus, Joh. Bapt. Fanton, beschwerten sich hauptsächlich über das übliche Abkaufen und die Verwendung der Leggelder. Es scheint, daß Jeder, der am Schießen nicht Theil nahm, sich durch Erlegung eines Betrages loskaufen mußte. Es scheint ferner eine Verpstichtung für jeden Bürger bestanden zu haben, sich wenigstens drei Jahre lang, jedes Jahr sechs Mal am Schießen zu betheiligen. Zum Oberschützenmeister wurde allezeit ein Mitglied des Magistrates gewählt, das oft kein Schütze war, noch Schützenbrauch kannte. Den Schützenmcistern standen Freischüsse zu, und zwar mehr als einer, was auch ein Beschwerdepunkt war, da bei anderen Schießstätten bloß der Oberschützenmeister oder sein jeweiliger Vertreter Einen Freischuß habe. Gastmäler bei dem Oberschützenmeister, übermäßiger Aufwand an Schützenbedienten, Trommelschläger, Ansager, Pritschenmeister, Zieler rc. waren weitere Beschwcrdepnnkte. Die Spaltung war so weit gediehen, daß einmal das (auf den Pfingstmontag angesetzte). Schießen wegen Richtbetheiligung der Reformfreunde nicht abgehalten werden konnte, indem nicht einmal 12 Schützen zugegen waren. Uebrigens deuten die Bittsteller am Schlüsse auf ein terroristisches Vorgehen des Magistrates hin, der^nit „Thurnsetzung" der Malcon-tenten drohe, und bitten um Einstellung des Schießens bis zum Erlaß einer besseren Schlltzenordnnng. — Der Director Dr.H. Costa las über: „Ein Porträtcn-Album ans dem vorigen Jahrhunderte", wie folgt: Der fleißige Forscher und Bearbeiter der kraimschen Geschichte, P. v. Radies, hob au? dem Museum in Laibach drei alte Stammbücher heraus, und lieferte davon in den „Mittheilungen" der Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale eine Beschreibung, zu welcher der gelehrte Herr Custos Josef Bergmann ein gediegenes Vorwort über den Werth und das Interesse solcher Stammbücher nebst biographischen Notizen über die aus denselben ausgewählten Personen schrieb, wobei er das Bedauern ausspricht: „daß man damals die Photographie nicht kannte, welche uns die Bildnisse ausgezeichneter Männer und Frauen überliefert hätte." Dieses veranlaßt den Schreiber dieser Zeilen eines, in seinem Besitze befindlichen Porträten-Albums ans dem vorigen Jahrhunderte, gleichsam als Pendant zu den Beschreibuitgen jener Stammbücher des Laibacher Museums, zu erwähnen. Im vorigen Jahrhunderte lebte in Laibach der Med. Dr. Johann Chrysost. Pollini als Arzt und k. k. Physicns, welcher sich mit dem noch jetzt seinen Namen führenden Decocte wider die Lustseuche (Decoctum Pollini) viel Geld und Ruhm erwarb, 1779 in den Ritterstand mit dem Prädicate „Edler von" und 1784 sogar zum Freiherrn erhoben wurde. Ueber sein als Slreanum behandeltes Sccoctum, welches einen europäischen Ruf erhielt, erschien ein eigenes Werk, und zwar 1798 in zweiter Auflage, von Josef Ferdinand Fridrich, Medicinä-Doctor, unter dem Titel: „Das Pollinische Decoct und die reinigende Wir- kungen der welschen Nußschalen wider die Lustseuche und mehrere schwere Krankheiten. Wien, bei Franz Josef Rötzcl *)." Dr. Pollini hatte einen Sohn, welcher sich durch männliche Schönheit, feines Benehmen und die Kenntniß mehrerer Sprachen, wie auch in schönen Künsten, vorzüglich tm Zeichnen und durch Virtuosität auf der Violine und im Gesänge auszeichnete. Mit diesen geselligen Eigenschaften ausgestattet, begab er sich auf Reisen und war in der Fremde wie in der Heimat als guter Gesellschafter und schöner Mann gern gesehen. Als der Träger eines berühmten freiherrlichcn Namens standen ihm allenthalben alle Kreise offen, in denen er sich, mit zahlreichen Empfehlungsbriefen und mittelst feiner hervortretenden Eigenschaften einführte; das aber erheischte viel Geld, und zwar mehr, als er davon vom Hause aus hatte, wiewohl ihn sein vermöglicher Vater reichlich damit ausstattete. Unser junger Herr v. Pollini verwickelte sich in Paris so sehr in Schulden, daß er dort wegen 100.000 Liver, die er nicht bezahlen konnte, in den Schuldenarrest kam. Pollini hatte in Paris mit der Nichte eines Cardinals eine Liaison angeknüpft, und ehe die Rimesse ans Laibach zur Bezahlung seiner Schulden durch die damaligen Wechsler v. Weitenhüller und Freih. v. Zois von Laibach nach Paris gelangte, wurde er vom Onkel Cardinal bereits ans dem Schuldenarreste 61freit; Herr v. Pollini wurde aber mit den 100.000 Liver und was er sonst noch von seinem mittlcrweil verstorbenen Vater ererbt hatte (darunter das schöne Haus Nr. 34 am alten Markte zu Laibach) bald fertig, so daß über sein Vermögen der Concurs ausbrach. Pollini, der als Dandy von Laibach, an der Spitze der damaligen hiesigen Dilettanten-Gesell-schast im deutschen und kraimschen Schau- und Lustspiel und als ausgezeichneter Sänger auftrat, verließ Laibach, wohin er in Folge des Todes seines Vaters kam, bald wieder und ging nach Italien, wo er in Verona, Bologna, Mailand, Rom, Turin und Neapel als Opernsänger auftrat. In Neapel vermälte er sich mit einer Sängerin. Aus seinem Nachlasse in Laibach kam dem Verfasser dieser Zeilen vom Masse-Curator durch Familienbandc das Recept des eigentlichen Pollinischen Decoctes, welches von jenem im obgedachten Werke abweicht, und das Porträten-Album des Pollini Sohn zu. Dieses nun besteht ans zweien, in braunem Leder mit Goldleisten steif gebundenen Theilen in Quart von 44 und 43 Seiten. Die Porträts sind mit Crayon in Kniestücken, mitunter auch in ganzen Figuren angelegt, jedoch sind in der Regel nur die Köpfe mehr ausgeführt, und zwar mit Kunstfertigkeit und alle von einer Hand, offenbar von jener des einstmaligen Besitzers des Albums, nämlich von Pollini selbst. Es sind Porträten von mitunter berühmten Persönlichkeiten, mit denen Pollini mehr oder weniger in nähere Berührung gekommen sein mag, und gibt am Ende jedes Theiles oder Bandes ein Verzcichniß mit Nummern die Namen derselben in französ. Sprache, von denen einige hier folgen, 1. Theil: 1. M. L’Eveque de Triest, Comte de Herberstein; 3. M. le Prince de Montmorency a Gand: 4. M. le Comte de Wagensperg; 9. Le Marqs. de Bellegarde Colonel a Groe-ningen; 11. Le Comte de L’Hopital a Turin; 12. Le Comte Sigismund de Salm a Vienne; 15. M. Guinige a Amsterdam; 22. 11 Dr. Biaggio Tornadi Medico a Gradisia; 23. M. e Mad. Boost a Dordrecht; 28. Madcll° Marie de Conti; 44. M. Dominique Poggi, Virtuoso in a bito di Scena da Vachio. — 2. Theil: 3. Comte de Schrattenbach; 5. Bailie de Fleury; 13. Mad^ff Barbou; 36. M. de Hardenberg, Mr- Gourzac; 37. M ^Do-ringer, Mr- Prevot; 41. Le Roi he Pologne; 42. Le Comte Thomas et le Comte Philippe de Tlnrnn ; 43. Le Comte Malachowskj Grand Chancellor de Pologne. Man sieht daraus, wo der Zeichner herum und mit wie mancherlei Leuten er in Berührung kam. *) In der von unserem Vereine veröffentlichten, höchst interessanten „Marci Podili n Bibliotheca Carnioliac" ist S. 76 ZU lesen : „Pollini (Joan. Chrysost.) comunitcr Paulini Medic. Doctor Labaci et alibi Celebris : a) Neu Vermehrte heilsame Dreck-Apotheke, wie nämlich mit Koth und Urin fast alle, ja auch die schwersten, geistigen (?) Krankheiten in- und äußerlich glücklich eurirt werden. 2 Thle. Franks. 1748, in 8. quo anno prima editio facta sit, ignoro. b) Examiuatio omnium per Carnioliam existentium tbermarum , acidularum et sanitati conducentium aquarum. M. 8. et alia." Vereins - Nachrichten. In der Directions-Sitzung vom 1. August l. I. wurde beschlossen, Laß in den „Mittheilungen des histor. Vereines" der Bericht über die Monats-Versammlungen, dann „Vereins-Nachrichten", insofern sie nicht schon in der vorigen Rubrik vorkommen, weiters die „Erwerbungen des Vereines" und die neu eingetretenen oder aufgenommenen Mitglieder als stehende Rubriken erscheinen sollen. Da der bedeutende Rückstand an Jahresbeiträgen wahrscheinlich zum größten Theil darin seinen Grund hat, daß es den auswärtigen respective!! P. T. Herren Vereins - Mitgliedern an Gelegenheit fehlen dürfte, dieselben an die Vereins-Direction einzusenden, so beschloß die Direction, die Abtragung und resp. Einbringung der über ein Jahr rückständigen Beiträge durch Postnachnahme in der Art zn erleichtern, daß die betreffenden Herren Mitglieder mittelst auf den ausständigen Betrag lautenden Postnachnahms-Adressen zu dessen Berichtigung eingeladen werden. Sollte diese Adresse nicht angenommen und eigentlich bei deren Anlangen der bezügliche Betrag nicht erlegt werden, so würde dieses als eine Austritts-Erklärung angesehen werden, und die Zusendung der „Mittheilungen des Vereines" nicht mehr stattfinden. Die Postgebühren für die Nachnahms-Correspondenz wären selbstverständlich dem betreffenden Mitglieds zuzuschreiben. Der Secretär de 1’ Annuaire des Socidtes savantes de la France et de l’Etranger in Paris ersuchte den Vorstand des histor. Vereins um nachstehende Notizen zur Aufnahme in das genannte Annuaire: 1. Den Stand der Direction des histor. Vereins, 2. um Bekanntgebung der Publicationen des Vereins, welche im Jahre 1862 und 1863 stattgefunden haben, und 3. die Preisausschreibungen des histor. Vereins für 1863 u. 1864. Diesem Ansuchen wurde durch Mittheilung der gewünschten Daten, jedoch mit dem Beisatze entsprochen, daß der histor. Verein nicht in der Lage ist, Preise auszuschreiben. Das Directions - Mitglied , Herr Bezirks-Vorsteher Globočnik, erhielt seine Bestimmung als Vorsteher des k. k. Bezirkamtes zu Adelsberg, wohin derselbe bereits abging, und muß die Direction dessen Abgang von Laibach umsomehr beklagen, als der Herr Bezirks-Vorsteher bei der jüngst stattgefundenen Vertheilung der Geschäfte der Direction des histor. Vereins, die Abtheilung des Archivs und der Numismatik übernehmen zu wollen sich erklärte. Mit Dank muß die Direction die Bereitwilligkeit des Herrn Gymnasial - Professors Melzer erwähnen, während der gegenwärtigen Ferienzeit der Ordnung der Bibliothek des Vereins sich tvidmcn zu wollen. Um die Theilnahme an dem Erscheinen eines in die Geschichte unseres Vaterlandes einschlagenden, Sr. Hochwohlgeboren dem Herrn Landeshauptmann und hochverehrten Protector unseres Vereins, Frei-hcrrn v. Codclli, gewidmeten literarischen Productes zu bezeugen, hat die Direction auf das Tableau: „Die Bürgerschaft Laibach's seit dem Jahre 1786", vom Herrn Martelanz, pränumerirt. Es verließ soeben die Presse, ist im größten Imperial-Formate und enthält die Gemeinde-Vertretung, die Ehren- und sonstigen Bürger der Hauptstadt Laibach in alphabetisch-chronologischer Ordnung, mit Angabe des Datums, wann das Bürgerrecht von jedem Einzelnen erworben wurde, und endlich die materiellen Rechte (Bürgerstiftungeu), auf welche die Bürger Anspruch haben. Dieses Tableau ist ohne weiters, insbesondere für die darin Genannten und ihre Familien vom Interesse, und wenn dasselbe Lücken enthält, so mögen sie wohl nur im mangelhaften Materiale, welches dem Verfasser zu Gebote stand, ihren Grund haben. Derzeichniß der seit dem Erscheinen des letzten Verzeichnisses neu aufgenommenen Mitglieder. Ehrenmitglied: Se. Excellenz Herr Anton Ritter v. Schmerling, Sr. k. k. Apost. Majestät wirkt, geheimer Rath, k. k. Staatsminister rc. rc., in Wien. Correspondirende Mitglieder: Herr Dr. G. Göth, Director des histor. Vereins für Steiermark rc. in Graz. Herr Peter Petruzzi, emerit. k. k. Gymnasial-Profcssor, in Wien. Wirkliche Mitglieder: Herr Belovič Josef, Privat-Jnstitutslchrer in Laibach. „ Boncclj Johann, Pfarrcoopcrator in Nenmarktl. „ Baron de F i n Hamilkar, 1. k. Hauptmann im 7. Jäger-Bataillon zu Laibach. „ Globočnik Leopold, Eisengewerk in Eisnern. „ Hudovernig Johann, k. k. Bezirkamts-Actuar in Sittich. „ Ivanetič Martin, k. k. Staatsbuchh.-Jngrossist in Laibach. „ Ja n er i č Maximilian, k. k. Finanz-Concipist in Laibach. „ Juvanz Franz, Gutsbesitzer in Grundlhof bei Sittich. „ Kappler Dr. Josef, Districts-Physiker in Gottschce. „ Klatzer Bernhard, k. k. Notar in Sittich. „ Kleinmayr Josef Edler v., k. k Stcueramts-Assistcntin Laibach. „ Kokalj P. Adolf, k. k. Gymnasial-Lehrer in Ncustadtl. „ Pfeifer Josef, k. k. Landcsregierungs-Accessist in Laibach. „ Schrey Edler v. Redlwerth Dr. Franz, k. k. Bezirksvorstcher in Sittich, zugleich Vereins-Mandatar. „ Schrey Edler v. Redlwerth Dr. Robert, k. k. Concepts-Practikant bei der Finanz-Procuratur in Laibach. „ Seifert Moriz, k. k. Gestüts - Controllor in Pröftranegg. „ Supp an Dr. Josef,- Hof- und Gcrichts-Advocat, Landtags-Abgeordneter und Mitglied des Landes-Ausschusses von Kram, in Laibach. „ Trenn Mathias, Handelsmann in Laibach. Čitalnica - äScretn in Laibach. Herr Ach čin Anton, Pfarrcooperator in Sairach. „ Päuer de Bndahegy Johann Carl, k. k. Fregatten-Capital! (Marine-Oberstlieutenant), in Fiume. „ Globočnik Anton, Eisenwerks-Besitzer in Eisnern. „ Ziakowski Emil, k. k. Realschul-Lehrer in Laibach. Verzeichn iß der (Erinerßumjen im OaQrc 1863. (Fortsetzung.) XCIII. Vom Herrn Alois St übel, k. k. Bezirksamts-Kanzellisteii in Littai: 166. Ein Thaler vom Kaiser Josef I. vom I. 1706 für Steiermark. 167. Ein Viertel-Scudo des Dogen Alois Mocenigo If. 168. Ein Groschen des Erzh. Ferdinand Carl für Tirol. 169. Ein Groschen des Salzburger Bischofs Max Gandnlf vom I. 1681. 170. Ein Sechskrcuzcr-Stück des Großherz. v. Baden. 1841. 171. Ein Silbcrgroschcn Kaiser Carl VI. vom 1.1738 für Oesterreich. 172. Zwei Silberkrcuzcr Kaiser Leopold I. vom I. 1698 für Tirol. 173. Eine kleine Silbcrmünze dcS türkischen Sultans Abdnl-Medschid vom I. 1839. 174. Eine Fünf - L-oldi - Münze Kaiser Napoleon I. als König von Italien vom I. 1810. 175. Fünf Stück kleinere Silbermünzen, schon etwas verwischt. Dann 176. Zwei Abschriften römischer Steininschriften. XCIV. Vom histor. Vereine für Niedcrbaiern in Lands-Hut, dessen 177. Verhandlungen. Landshnt 1863. 8. Neunter Band. XCV. Von der Geschichts- Mid altcrthumsforschenden Gesellschaft des Osterlandcs zu A l t e n b u r g, deren 178. Mittheilungen. Altenburg 1862. 8. Fünfter Band. XCV1, Vom Herrn Anton Aufrecht, Inhaber und Director der Handelsschule in Marburg: 179. Patent Kaiser Josef II. ddo. Wien 21. April 1784, womit die Grundsätze über die Verwaltung der Gerichtsbarkeit in Streitsachen und die Geschäfte des adeligen richterlichen Amtes kundgemacht werden. Gedruckt. Zwei Bogen. Fol. 180. Circular - Verordnung des k. k. innerösterr. küstcnl. AppellativnSgcrichtcs Klagenfurt vom 8. Jänner 1834, betreffend die Bestellung von Vormündern für Findel-odcr Waisenkinder. XCV11. Von der juristischen Gesellschaft in Laibach: 181. Verhandlungen und Mittheilungen. Rcdigirt vom ersten Secretär Dr. E. H. Costa. Laibach 1863. 8. I. 11. 12. XCVIII. Vom Herrn Ludwig Gcrmonig, k. k. Biblio-theks-Amauucnsis in Laibach: 182. Das Denkmal in Ferlach. Bon Ludwig Germonig. Klagenfurt 1854. 4. 183. Ein Bild. (Das Denkmal in Ferlach.) XC1X. Vom Herrn Peter Koslcr, k. k. Notar in Sessana: 184. Neuverändcrtcs Rußland, oder Leben Katharina II., Kaiserin von Rußland. Riga und Mictan 1769. 8. Erster Theil. 185. Ein Fascikel Gedichte und Jubellieder, gedruckt in Wien im März 1848. 186. Ein Fascikel, enthaltend Verfassungs-Urkunde, Manifeste, Dccrcte, Circularicn, Petitionen. 187. Ein Fascikel Adressen, offener Sendschreiben an die Bewohner Krain's, Laibach's, an das Volk der Slovencu ans dem I. 1848 und Slovenka. 188. Ein Fascikel Miscellanea. 189. Zwölf Inaugural-Dissertationen. XCX. Vom Herrn Hamilkar Baron de Fin, k. k. Hauptmann im 7. Jäger-Bataillon in Laibach: 190. Eine römische Kupfermünze des Kaisers Conslanlinus M. R. Vat. XX. Dn. Constanlini Max. Aug. 191. Eine römische Kupfermünze des Kaisers Constantinus M. R. Soli invicto comiti T. T. 192. Eine römische Kupfermünze des Kaisers Conslanlinus M. R. Gloria exerdtus. 193. Eine römische Kupfermünze des Kaisers Conslanlinus M. R. Verwischt. 194. Eine römische Kupfermünze des Kaisers Constantinus jun. not), cces. R. Clarilas reipublkae. 195. Eine römische Kupfermünze des Kaisers Maximianus R. Concordia militum. 196. Eine gut erhaltene, in Siebenbürgen gefundene Bronce-Münze der Sabina, Gcmalin des römischen Kaisers Hadrianus R. Pudicitia. 197. Eine Venetian. Kupfermünze des Dogen Nie. Tronus vom I. 1473. 198. Zwei Stück kupferne Vcnetianer Stadtmünzen. 199. Ein Görzer Saldo vom I. 1762. 200. Eine ungar. Kupfermünze aus der Empörung unter Rakoczy vom I. 1705. Pro übertäte. 201. Ein Kupferkreuzer K. Franc, vom I. 1762. 202. Drei Kupfermünzen, verwischt. 203. Drei Stück Silberkrcnzer K. Ferd. H. für Ungarn. 204. Ein Silberkreuzer Leop. I. für Tirol. ____ 205. .Ein Silbergroschen des röm. K. Ferd. I. 206. Eine Venetian, kleine Silbermünzc des Dogen Andr. Dandolo. 1354. 207. Ein Silbcrgroschcn des Gabriel Bathori, Fürsten von Siebenbürgen, vom I. 1611. 208. Ein Silberkreuzcr von Christian Ulrich, Fürst von Oels zu Bcrnstadt. 1680. CI. Vom Herrn Freih. Anton v. Co belli, Landeshauptmann von Krain und Protector des histor. Vereins: 209. Eine Denkmünze auf Se. Heil. Papst Pius IX., in Silber. CH. Vom germanischen Museum in Nürnberg: 210. Anzeiger Nr. 7 de 1863. 4. Clll. Vom Herrn Josef Kord in, Handelsmann in Laibach: 211. Vidimus fundalionis canonici Labacensis JacobiStopper ddo. 25. Martii 1649. 212. Reversales senalus Labacensis, pro aeternum manu-tenenda fundalione Jacobi Stopper, Canonici Labacensis ddo. 8. Novembris 1649. Original auf Pergament, mit Unterschrift ohne Siegel. CIY. Vom Herrn Peter Petruzzi, cmerit, k. k. Gymn.-Professor in Laibach: 213. Eine Münze aus Erz. Caes. Vespasianus. 214. Eine Münze aus Erz von Kaiser Marc. Aurel. (Germ. Sarmatious), gefunden bei Sissek im August 1851. 215. Eine Münze aus Kupfer. Aug, Caes. (Sehr gut erhalten.) 216. Eine Münze aus Erz. Constans. 217. Zwei Kupfermünzen aus der Zeit Conslantius des Großen, betreffend die Uebertragnng der Residenz von Rom nach Constantinopcl. 218. Zwei Münzen des Claudius. 41—54. 219. Eine Münze des Nero. 54—68. 220. Eine Münze aus Erz von Marc. Aurel. Cons. HL 180—192. 221. Eine Münze Gallienus. 260—268. 222. Eine Kupfermünze K. Claudius II. 268—270. 223. Eine Kupfermünze von K. Aurelianus. 270—275. 224. Eine Kupfermünze von Maximilianus Herculeus. 284—305. 225. Eine Münze des Constantinus Aug. Gest. 337. 226. Zwei Münzen des Consiantius. Gest. 361. 227. Eine Münze des Valentinianus II. Ermordet 392. 228. Eine Silbermünzc. Solidus von Arlongus, Bischof von Triest. 1254'—1282. Im R- Halbmond und Stern. 229. Eine Silbermünze von Andreas Dandolo, Dogen von Venedig. 1343—1354. 230. Eine Silbermünze von Franz II. von Carrara, Herrn von Padua. 1390—1406. 231. Ein Silbcrgroschcn von Sigismund, Grafen von Tirol. Gest. 1496. 232. Ein Salzburger Groschen. 1681. 233. Eine Kupfermünze vom Dogen Alois Contarenus. 1676—1684. 234. Ein Groschen Leopold H. für Tirol und Burgund. 235. Ein Silberkreuzer von Friedrich, Markgrafen von Brandenburg. 1749. 236. Eine Silbermünze von BenedictXIV. annoXVl. (1756.) 237. Eine Kupfermünze: 5 Tornesi vom Königreiche beider Sicilicn. 1797. 238. Messingene Krönungsmünze der Königin Victoria vom 28. Juni 1838. __________(Fortsetzung folgt.)_______________ Verlag des histor. Vereins für Krain. — Druck von Jgn. v. Kleinmayr 8» F. Bamberg in Laibach.