^" ^ Kamttaa den 30. Jänner ^^3ft. 2 96. (') 'ä Gub. Nr. .557. Kundmachung. ^ ^, ^ " k. allgemeine Hofkammer hat beschlossen, zur Beischaffung der für dle Gräni- ^n W^ss^" ""' c" ^""Nen erforde -chen Waffen eme freye Konkurrenz der L.eferungslust.qen zu eröffnen. - Dle /u lVe ^m''n^^'^"'^'^ bestehen füc Böhmen ln be.laung 2^00 Glück, für Gall.« z.en m ungefähr 290 Glück le. chte n F e u e r-^"'H'e sammt Baj.nnet, B^onnelschnde, radNock, Kugelpeher und Gewehrncmen, ^nn nner gleichen Anzahl Infanter »e-^abel mlt eisernem G..ffe, schwarzlederner Kuppel und lederner scheide, endllch derselben Zahl schw^rzlackirter P a tr 0 n tasch en ( (^»i-tn u « Ko) mit sckwarzlcdcrnem Umschwungriemen. — Dle Bestimmungen, nach welchen die Lieferung zu geschehen hat, sind: -> !« D»e zur Lieferung übernommenen Ge> genftande müssen ,n vollkommen gutem Zu-Nande. fest und dauerhaft verfertigt, abge« Ne2t werden, und mit dem Muster, welches der Abschließung des Vertrages zum Grunde Zclegt werden w,rd, genau übereinstimmen.— 2. vlnsbesundere die Fcuergewehre müssen in allen Setlandlhe.ltn sorgfältig gearbe.lN seyn, n^m^ "^ dosten der die Lieferung über, H^^^^er amtlichen Gchußprobe gehör^eweise^se^^^ scch« Pfund. '»mm.B»^ ^bn°Va,°nml "'"^n Orten .^.' F'" di.Un.e.mhmer «n° ^.r gon,m Dauer dn L.eferun« »r>ve> ten zu bestellen, mit dem sämmtliche, ouf d.« Llefcrung sich bezichenden Verhandlungen zu pflegcn sind. - 5. Dle Lieferung hat nut el-nem Fünfchelle der ganzen von der Parthel Übernommenen Menge bis i3. März dieses Jahrs zu beginnen. Mit derselben ist die folgenden vler Wochen dergestalt fortzufahren/ daß «n jeder derselben em weiteres Fünflheil abgestellt, und bis ,a. April dlcses Jahrs, die ganze Lieferung beendigt seyn muß. Dengle« feiungbt Unternehmern bleibt jedoch frey gestellt, die Lieferung auch früher zu beginnen, und dieselbe vor der bestimmten Frist der Beendigung zuzuführen. — 6. Sollte der Llcfcrungß - Unternehmer auch nur mit einer Abtheilung im Rückstände bleiben; m;d die vorgeznchneten Fristen nicht genau einhalten, so wird die Finanz-Verwaltung be« rechtigt ^eyn, nach eigener Wahl den Unternehmer zur genauen Erfüllung des Vertrages anzuhalten, oder auf Gefahr und Kosten desselben die gesammte, von ihm übernommene, nicht eingelieferte Menge m demjenigen Wege, den die Gcfälls-Behörden angemessen finden werden, anzuschaffen. Der mit dieser Anschaffung verbundene, über das von dem Unternehmer angebotene Preisausmaß entfallende Mehraufwand, dann die Kosten der zu dieser Belschaf-fung angewendeten Maßregel, müssen Hem Staatsschätze von dem Kontrahenten vollständig vergütet werden, ohne daß ihm das Recht zusteht, gegen die von den Gefälls-Behörden gewählte Maßregel der Nachschassung irgend eine Einwendung vorzubringen. — 7. Die mit der Vollziehung des Vertrages beauftragten Behörden sind befugt, gegen den Unternehmer die zur unaufgehaltenen Erfüllung des Vertrages führenden Mittel anzuwenden. Dem--selben bleibt hingegen in Hinsicht seiner Ansprüche gegen den Staatsschatz der Rechtsweg offen. — 8. Die Zahlung für die gehörig abgelieferten, und als dem Vertrage vollkommen entsprechend übernommenen Gegenstände wird sogleich nach vollzogener Lieferung entweder m dem Orte der Ablieferung/ oder.falls der un- 78 ternehmer die Zahlung an einem andern Orte zu erhalten wünscht, und sich daselbst eine zur Vollziehung derselben geeignete Staatskasse befindeten diesem Orte geleistet werden, jedoch sott die Abtheilung der Zahlung in kleinern Raten als Fünfthelle der ganzen Gebühr nicht Htatt finden. — 9. Dle zur Bekräftigung des Anbotes beigebrachte Sicherstcllung hat bis zur Zurückweisung desselben, oder im Falle derAn-nahme bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages in der Haftung zu bleiben, und es wird erst nach^diesem Zettpuncte die eingelegte Barschaft, ^taatsschulduerschrelbung, oder Hypothekar-Urkunde dem Unternehmer zurückgestellt. — Die Partheien, welche nach diesen Bestimmungen die bemerkten Gegenstande oder einen derselben zu liefern wünschen, haben ihren Anbot bis zum 8. Hornung dieses Jahres um 12 Uhr Mittags schriftlich und versiegelt mtt der Ucberschrift: „Anbot des N. N. zur Lieferung der Waffenerfordernisse für die k. k. Granz-wache in—"zufolge der Kundmachung vom 12. Jänner i33o in dem Einreichungs-Protocolle der k. k. allgemeinen Hofkammer zu überreichen. Hierbei ist zu beobachten: 3. Der Anbot hat deutlich die Gattung und Menge der Gegenstande anzugeben, deren Lieferung die Par-thei zu übernehmen wünscht. Es wird den kieferungslnstigen freigelassen, den Anbot auf die ganze erforderliche Menge oder einen Theil derselben für beide genannte Provinzen, oder eine derselben zu stellen, jedoch wird kein geringerer Anbot, als auf fünfzig Stück angenommen werden. — l). DieFeuergewehre sammt Zugehör, die Säbeln und die Patrontaschen machen d<.n Gegenstand getrennter Anbore aus. Auch für die Gewehrriemen und dle Kuppcln der Säbeln, können abgesonderte Anbote gestellt werden. Dagegen muß die Lieferung des Bajonnetes, der BajonnetZ scheide, des Ladstockes und des Kugelziehers stets vereint mit dcmFcucrgewehre, jene der Scheide mit dem Säbel, und des Umschwungrie-.mens mtt dcr 'Patrontasche geschehen.— 6. In dcm Anbote hat die Parthei zu erklären, daß dieselbe dle Lieferung für den Fall der Annahme des Anbotes nach den in der gegenwärtigen Kundmachung enthaltenen Bestimmungen zu vollzlchen verspreche. — c.Dem Anbote lst cln Muster des Gegenstandes, auf den der Anbot lautet, beizulegen. An dieses zur Grundlage des abzuschließenden Vertrages bestimmte Musser hat die Parthei ihre eigenhändige Namens-Unterschrift auf emer besondern Karte mittelst ihres Siegels zu befestigen, und auf dieser Karte ausdrücklich anzusetzen, daß das Muster ;u dem überreichten Anbote gV< höre. — f. Dem Anbote ist ferners eine den zehnten Theil desjenigen Betrages, der nach dem gestellten Anbote für das in dem Letztern begriffene ganze Lieferungs - Object entfallt, umfassende Sicherheit anzuschließen. Dieselbe kann entweder im Baren , oder mit verzinslichen Staatsschuldoerschreibungen nach ihrem Curs-werthe, oder mittelst einer von der Kammer prokuratur geprüften, und als gesetzmäßige Sicherstellung erkannten Hypothekar - Vev< schreibung geleistet werden, — 5;. Der von der Parthei gestellte Anbot ist für dieselbe, bls nicht die Zurückweisung von Seite der k. k. allgemeinen Hofkammer erfolgt, eben so verbindlich, als ob der förmliche Vertrag mit ihr auf der Grundlage der gegenwartigen Be« sslmmungen abgeschlossen worden wäre. — k. Der Bescheid, ob der gestellte Anbot von der allgemeinen Hufkammer angenommen wor« den sey, oder nl.ht, wird am 12. Hornung dieses Jahrs, m dem Expedite der genannten Hofstelle erhoben werden können. — i. Bei der Auswahl unter verscdltdencn Anboten, in sofern solche zur Annahme geeignet gefunden werden , wird man auf das vortheilhaftere Preisausmaß, die vorzüglichere Beschaffenheit der angebotenen Waare und die größere Men« ge des Anbotes Rücksicht nehmen. Bei Feuer, gewehren wird eS insbesondere als ein Vorzug betrachtet werden / wenn dieselben m,r qlncher FeM'gkett, Dauerhafc-gkeil und Brauchbarkeit ein g?r«ngeres Ge^»chc verbmdcn, als andere im Uebrlgen gleich qcartete Musserssücke. — k. Gtellt eine Parihei Anbote für mehrere oben als Gegenstande getrennter Anbote er-klä'te Art'kel, so ,si dieselbe nicht bcfuqt, von dem Andole für emen odcr den andern Artikel zurückzutreten, weil ihr Antrag nlcht für age Gegenwände durchgehends angenommen wurde. — 1. Eben so wcmg soll hlezu die Parthei, welche den Anbot auf d,e Menge des ganzen Bedarfes für jede d als oben ausgedrückt ward, erfolgt. — m. Sollte d,e P.irlhei, d?« ren Anbot angenommen wu'de, von demselben zurücktreten/ und die Autftrti^ung der föcmilHen Vertrags'Urkunde onwngern, so 79 nnrd dieselbe als vertragsbrüchig angesehen werden, und es sollen dem Staatsschätze ge-yensie d.e oben 6. und 7. ausgedrückten Rechte dem vollen Umfange nach zukommen. — W.en am 12. Jänner >LIo Z< 87* a y v i as Gob' Nr- 89a# Trovandosi vacante Ü po'slo d> i# r# Cassiere circolare in Ragusa al qUale e an-nesso lo st.pendio antmale di üorlm otlo. cento in moneta di convenzione verso i' obbhgo di prestare una cauzione'di siorini nnlleduecenlo neila siessa moneta o-sto sino al 15 fel.brajo del prossimo venture anno. - I concorrenli dovranno nell' mdicato termine prodarre al protocoilo di quest i r. Governo, medianie U dicastero Quadrat» Klafter messenden Wlcscnarundes, geschätzt auf 6 ft. 20 kr. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie. sie die betreffenden Fonde besitzen und genießen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wären, um den beigesetzten Fiscalpreis ausgeboten, und dem Meistbietenden mit - Vorbehalt der Genehmigung der kmserl. königl. St. G. V. Hof-Co'.nnnss>on überlassen werden. — Nlcmano wn'd zur Verltnceluna zugelassen, der mcyr vortansiq den ze >' lcn Zhclt des Fiscalpre>ses, entweder m barer Eonv. Münze, oder m off n < Ucdcn, aniMetall-V ürzc und ""f den Mb r brir,g r lotenden Slaatspap.eren nach 'hrem 8o cuvsmaßlgen Werthe bky der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlausig von der Commission geprüft?, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt.— Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Melstbleters nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, ,ene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfalligen Con-tractes mcht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pstichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Halfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Drttten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfallige Vollmacht seines Commi-tenten der Versteigerungs-Commission vorlaufig zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Hälfte des Kaufschlllings innerhalb vier Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt gemachter Be^ stätigung des Verkaufs-Actes, und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßi-ge Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mN fünf vom Hundert in Conoentions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfalls-Naten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-Prcis den Betrag von 5o fi. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillings- Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeylaßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in Lujs eingesehen werden. — Von der k. k. Staats -Güter - Veraußenmgs - Provinzial-Commisslon. Trieft am 19. December 1829. Joseph Franz Englert, k. k. Gubermal- und Präsidial-Secretav. Stavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 99. (2) ^ Nr. 85. Von dem k. k. Btadt e und Landrechte in Kram wird den unbekannten Erbe.' des Ludwiz v. KHluderbach, mittels gegenwar- tigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Slgmund Skaria, die Klage auf Bezahlung am Zehendpachtschlllmge schuldiger 210 ft., o. 8. <:. eingebracht, worüber die Tagsayung auf den 59 April d. I., um 9 Uhr VormntagS uor d,esem k. f. Stadt« und llandrechie angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort der beklagten Erbm des Lud-w»g v. Schluderbach, diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vlellelcht aus den k. k. Eldlanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf deren Gefahr und Unkosten den hlerortlgen Gerichts-Aduo-caien Dr. Lorenz Eberl, als Curator bestellt, mlt welchem dle angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wlrd. Dle unbekannten Erben des Ludwig v. Schluderbach, werden dessen zu dem Ende erlnnert, damit sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechisbehelfe an dle Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt »m rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich dl< aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen silbst belzumcssen haben werden. Lalbach den ,2. Jänner i83o. Z. 10!. (2) Nr. 25«. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey übcr das Gesuch des Johann Evang. Wut« scher, Realitäten Besitzer zu kalbach, m dle Aukfertlgung der Amoltlsatlons- Edicts, ruck-sichlllch der vom Joseph Pocoischnig, an seme Ehegattinn Iulianna , geborne Trlegler, aus« aesUlllen , selt ä< November 1820 , auf der Tscheischker'schen Gült, zur Slchcrhcit der Iu-lianna Pctocschnlg'schen Helrachz-sprüche »Nta, bulnten Sicherstellungs- Urkunde, 660. 16. Occober 1820, gewilllget'worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Gl« cherstcllungsurkulide, aus was immer für einem Röchtsgrunde Ansprüche machen ,u können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drev Tagen, vor dlesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und anhang,g zu machen, als »m Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Johann Eo. Wutfcher, die obgedachle Urkunde nach Ver, lauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft-und wirkungslos erklärt werden wnd. Lalbach den 16. Jänner i3äo. 8i C5ubernial- Verlautbarungen. Z.96- (1) ' Nr. 28579j/;80^ C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu Laiback. — Wegen Bestimmung em'.qer aussern Erfordernisse der Bezugs-oder Verkaufs- Arten von Baumwollenwaaren — Um die Vollstreckung der sollgesetze zu sichern, hat die k. k. allqememeH-fklimmer mlt der Verordnung vom 2i. Novemberd.I., ^,hl ^c,.^-folgende Bestimmungen, die 00^ ,^.1 d ' e Bezu g s- Au swe ls e ü h e 5 Baumwoll waaren — . > ^ d^ Bezugs- oder V e r k a u'fs - N 0 t e über Baumwolle, Baumwollgarne, oder an-dere Baumw^waaren muß deutUch ausdrül d.7^l^ ^ Gattung der Waare, d" Zahl der stücke, oder bn Waaren dle nlcht nach Glücken nn Verkehre uor^u-k.mmen psiegen, der Einheiten, nach denen tne Veräußerung geschieht, bc» der Baumwolle das Gewicht, bei Baum-wollgarnen und Wlrkwaaren den ^ etn , Nummer der Garne , und das Gewicht derselben , be» Geweben die lange und Brelte der einzelnen Stücke, bei Baumwollgarnen endlich auch d (3- 5lmt^^3icttt Str. 13. d, 3o. Sanner i83o.) 82 werbsbetricbe erforderlichen Stoffe, dann den Absatz 0er erzeugen Fabrikate, oder der verbliebenen Abfalle bezieht. — lo) In diesen Büchern ist anzugeben: — ». Die unterscheidende Gattung des angeschaffcen, verfertlgcen oder ueraußerien Gegenstandes, dle ^ ahl der Hl ü ck e oder derjenigen Einheiten, nach welchen der Gegenstand im Verkehre gewöhnlich gekauft und ueraußert zu werden vstegt ; insbesondere be» der baum-woile das Gewicht, bei Baumwollgarnen dle H a l) l der ^) a ck e, der N ll m m e r, der Feinheit und das Gewicht; bel Geweben dle Lange und Breite, dann die Farbe der einzelnen Krücke. — K. Der Zelt« punct, zu ^velHem die Anschaffung, dle Verfercigung oder der Verschleiß geschah. — «'. O»e einzelnen Posten sind m den Gewerbs-bühern inll, oom Anfange bis ;un Znde des Jahres , unulNöri>rochcn fortlaufenden Posten« ol) er Ar r lk el - Z a h l e n zu oelse< hen. — i,.) Jede Anschaffung muß täglich , sogleich nach dem dlcl'elbe geschah, eingetragen werden. Nebst der vollständigen Be« zelchnung des angeschafften Gegenstandes muß aufaen'llnt wnocri: — H. Dle Partel von welcher die H lbnk denselben erwarb. — ^>. In so fern der Gegenstand unmittelbar aus dem Ausland? bczo.^n ward, oder;u den, in Gc« maßheit dc? bestehenden Gesetze von dem freyen Verkehre tm Innern abgenommenen Waaren gehört, de:l Tag und dle Zahl der Zoll b o ll ette, welche die richtige Verzollung ausweiset, in andern Ha^en hingegen dle Bezeichnung der zur Sed.'ckung erlangten Bezugsnote. — lI.) Ole Verwendung der oerarbnteten Gegenstande ist wenigstens am 3hluße emer j.>ocn Woche in das Ge-werbsbuch einzutragen. — Es sind aufzuführen: — 2. Die Waaren, deren Verfertigung bis zu dem Z ttouncte der Eintragung beendigt w jrde. Gegenstande, die ftch noch m der Bearbcllung oder Bereitung befinden, brauchen, wahrend der Dauer des Verfahrens der Fadrlkallon mcht eingetragen zu werden. — d. Ole Menge und Gattung der hiezu o e r w e n d e t e n Zt offe. — c. Die Nummer der Fein « spin n< Maschi-nen und Druckercyen, der Modelle und Walzen die verwendet wurd?n. — cl, Oie Namen der Spinner und Orucker, die bei diesen Gewerbsoerribtungen besteilt waren. —» o. Endlich die M enge der nach der Fabrikation gebliebenen Abfalle. — ZZ.) Der Verkauf »st jedesmal sogleich einzutragen. — Indem Buche muß angege« ben werden: — u. Der Gegenstand der veräußert ward. -» ^. Dle Partei, an welche die Veräußerung geschah. __ 5. Der bedungene prels. — 6. F>«lls der Ziqenthü-mer der Fabrik noch andere Gewerhs? Unternehmungen besihr, ;n welche die verfertigte Waare zur weltern Verwendung übergeht, ^. B. wenn der Inhaber emer Garnspinn« fabrlk zugleich Weberei treibt, jo sind die ner« fertigten Gegenstände, welche m dlese zweyte Gewerbsanstalt übergeben werden, gleich anl dern veräußerten Gegenständen, in das Ver, kaufsbuch einzutragen. — 1^.) Aus demTa? gcbuche über dle Verkaufe sind die Ver» kaufsnoten, die den Käufern übergeben werden, an derjenigen Stelle, an welcher d,e Veräußerung eingetragen erschemr, auszu« scheiden, daher auch dieses Buch die Einrichtung emer Jurte erhalten muß. — i5. Hur größeren Deutlichkeit werden Muster derFabrl« kanons, und Verka^lfßbücher, (Muster ^.. Z.) welche die erforderlichen Abtheilungen für e»ne Bcnimwollsolnnfabrlf enthilten, beigeschlossen. Für B.,uin:volldruckfabrlken ergibt sich dle An« wendun^ von selbst. Statt der rohen Baum« wolle erscheinen bet den Druckfabriken Baum» woll - Gewebe als Etojfe, deren Anschaffung und Verwendung auszuweisen ist. Den Parteien bleldt übrigen» gestattet, ihre Gewerbs-bücher ln einer von diesen Mastern abweichenden Gestalt zu fühlen, w.nn nur dieselben »n der Wesenheit sammcltche vorgeschriebene All' gaben deurllch und voilstän3lg enchllcen. — 16.) Die Vorschriften der Gericht«. Ordnung über die Elfordernljfe der Gewerb'chücher, bleiben unberührt. — 17 ) Dle Finanzbehörden, und lhre Abgeordneten sind berechtiget in die Gemerbgbücher Emsichr zu nchmen/ daher ih< nen dlese Bücher sammr den Urkunden, aus dle sich darin berufen wird, auf jedeemcillges Verlangen vorzuleaen sirid. — ig.) Bollte eine zur Führung der Gcw^rbsbücher nach der gegenwärtigen Anordnung vervstichtete Partet dieselbe gänzlich unterlassen, die Bücker nicht ununterbru^en während deß Gewerbsbelriebes führen, oder in'der Arc der Führung dleVor-schrlft nicht genau beovachten, so wird gegen dieselbe oon der Landesbehörde, der d,e Ver-waltung des Zollgefälls anvertraut ist, eine den Umständen angemessene Geldstrafe, die jedoch nicht unter fünf Gulden (für das lomb. venez. Königreich i5L«re) zu ftehm, und ElN-handert Gulden (3ao Llre) n'.cht zu übersteigen hat, verhängt weroen. — Dieß w;rd h'.emit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Lalbach am 2H December ,829. Joseph Lamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brand is, k> k. Gubermalrach. ^ Fabrikations-Nuch für e in e B a um w o l l spin n erei. Monat ,-------------- A n s ch a f f u n g_______________________Verwenoung_________ l Z^ Gcg'nstan Var.e^j^^ G ewicht Z I'D I^ "' '"ur.cn i^ onward Es,e^ ^ ^ü »>^»^^. ^ ? ^ >' ! ^ ! ' "I ZH « Anschaf. Erwerbung Ausweis G F t: 3 Z^ z'--------^--------------i---------------------- ^"— " l K " fung geschah 6'"'^' klammen Z Z ^Z ^^ s,„ ^^icht G.t- Gcwlcht Gewicht ^ -.' - '^—-~-----------^>""!Pfo,lL°n.,jPfo.^......I^jZZj ^ j^'/e^^^ ^71^^^, ' N- Verkau fs-Bu ch für e i n e B au m w o l lfpi nn er e i. Monat - Partcyan G Baumwoll - Garne ^°' Verkaufs-Preis 'V welche die 3^ ^" "-------------l ^ Tag Veräuße- 3§ Zahl Fein- ^ V e r k a U f s N 0 t t. ^ ?L Gewicht Gewicht Einzeln ^ rung ZG der Num- " ""l"« ^^^ I geschieht -3" Päcke mer 9; 3? , ' ,_________________________________________________ ^^.____^ ^_______ Cent.j Pf. Cent. jPf. fl. l kr. fl. l kr. _________ - ______. , ' ' ! ! ' ! ^ ! 85 , Aemtliche ^erlautbaruttgen. 2. "^ (0 Nr. 90. Kundmachung. In Folge Verordnung der wohllöbl k k «bersten Hof-PostVerwaltung, ääo. 10 d M ' Zahl 265/ wird hiemit zur allgemeinen Kennt-niß gebracht, daß die hohe k. k. allgemeine Hof^ kammer, im Einverständnisse mit der hchen k k siebenbürgischen Hofkanzley mit dem Decretp vom 22. December v. I., Zahl äU8i8.i8ssn die Postrttt-Ta,e .m Großfürstenthume Si^ benburgen vom ersten Februar i83o ana^ fangen, von ^5 kr. auf Vierzia Kreu:/v in EM für e.n Pferd und e^fachf^st^ twn herabgesetzt habe, daß hingegen das Po-siülons-Trmkgeld bel dem bisherigen Ausmaße von9kr C. M. für ein Pferd und H che PoststaNon, und das Schmergeld bei d r ^buhr von 8kr. C.M., wenn der Postme di. M^ü^7^ ^^'" dWm Zeitpuncte an ! n ^K^tt^' ben Gebrauch einer halbgedeckten Postkallesche auf 20 kr., und für eme offene auf 10 kr. E. M. für eine einfache Post-statlon bestimmt. > > ^ » K. K. illynsche Ober - Postverwaltung. ^albach den 29. Jänner i33o. vermischte Verlautbarungen. Z. !o5. (1) Edict. Von dem k. f. Bezirfscommissarwte der Umgebung Lalbaäs irnd hiemit csscnlllch fund gemalt: Es bade das lcbliäc s. s. ^lklsamt zu Lalback, mrtteD Abfilftungs. Clsenntnisils vom ,2. November «829, Z. z2^o5. in t,e csscnUiäe ZeMietung der, tem Johann Kotermarn gehöri- sen, der hensHaft Kreuz und 0lttftein/5ub Rect. Nr. 422 tlenssbaren, zu Tscternutsid ßele. ae""'' auf ,670 fi.^ fr. steriätlick ae ckähten ,j4 hübe, wegen e,nes feit mehreren Jahren an erlaufenen landessurMicten Steuerrückftan s r" ?9 st. 53 fr ,m polnischen Erecutio.s.reqe aew,N . «et, und es feoen zu diesem Ende drey Taasa7un s"' und zwar.: auf den 27. ^druar, 27^? d.n,'^ .. Vormutaqz ron 9 bis 12 Uhr mit eem Nelsaye anfteordnet rrotd«n, tah, wenn a<-achte Real'tät bei der erssen oder zn-eittn T?g. lahung nlcht uw oder über den Scdahungswerth an Mann gebracht werden sollte, selbe bei der drit. !«? auch unter demselben hintangegebln werden würde. D»e Schähuna, der Grundbuchs«lZxtracc und die Licttationsbedinanisse, vermöq welch Ley. lern unter andern jeter Licitant vor Annahme seines AnboteS ein Vadium pr. »67 fi. 4 tr., wel. ches dem Grsteber in den Meistbot eingerechnet, den übrigen Licitanten aber nach der Licitation sogleich zurückgegeben werden wird, zu Handen dec Llcitat,onS.ßommlflion bar erlegen muß , sind in dieser Amtölanzley in den gewöhnlichen Amts. stunoen einzusehen, die Realität aber tann besich. tig t werten. «. « «- Es werden demnach aNe Kauflustige» z» diesen Licttationen eingeladen. K. K. Bezirks. Eomm'ssar»at der umgevung Laibachs am »6. Jänner iL5o. Z. 97- (>) I. Nr. 66. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Grafschaft Au«. fperA in Untertraln w»rd allgemein begannt ge» macht: daß alle Jene, welche in den Verlaß des am 4. Februar 1829 zu Podhoinihrio verstorbenen halbhüdlerZ, Michael Iavornig, etwas schulden, o5er aus demselben was zu fordern haben, zu der am 5. Februar d. I., 9 Uhr Vormittags bei die» sem Gerichte zur Erhebung dessen wahren Ver« möqensstandes anberaumten Tagfahung so gewiß zu erscheinen haben, als rridrigens gegen Erstere der gerichtliche Klagweg eingeschlagen werden wür» de/ Letztere ader sich feldsi die nachtheiligen Folgen nach §. 6,4 a. b. G. B. weg?n ihren bei dieser Tagsayunq nicht angemeldeten Forderungen zuzu« schreiben haben werken. Bezirksgericht Auersperg den 24. Jänner ,63a. Z. »o3. (z) Nr. 46. Edict. Vom Bezirksgerichte des herzogthumS Gott. schee rrirs hiemir bekannt qemacht: Es seo in die Versteigerung des, aus 3o3 fi. 2o tr. geschätzten Gregor Rauchischen Real» und Mobilalvermögens, ous Nesseltbal, wegen an Joseph Kump von Un» terdeutfchau schuldigen ,4 ft. M. M» c. «. e., g«. williget, und hiezu drey Termine, und zwar: der ersie auf den 2. Mär,, der zweite aus den 5 Apr,!, und ker dritte auf den 2. Mao d «5 ' jederzeit Vormittags 9 Uhr mit dem Beisaß fest' gefetzt, daß wenn dieses Vermögen weder be, um 7e« "^ ""'/" ^ags.hung nicht weniafteni um den Schayungswertb oeer darüber an Mann gebracht werden könnte, solches bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden wuroe. ,.^'e d,eßfal!,gen Netiignisse können in den gewöhnlichen Amtsstunten in der Gerichtstanzley emgesehen werden. Bezirksgericht Gottschee den ,8. Jänner,63o. Z^ »02. (i) Nr, 4Z Edict. , Vom Bezirksgerichte deö herzogthums Gott, fctee wno hlemir bekannt gemacht: Gs sey über Ansuchen des Andreas Bidmer von Moschwald/ gegen Mlchl und Iera Iatlitsch. ven daselbst. HauS.Nr. i3, wegen schuldigen 79 st. M. M. e. « c., in die öffentliche Versteigerung des gegne» rischen, auf ,04 ft. 3o tr. gerichtUch geschätzten Real « und Mobilarv• 3o, Sannec i83oj 86 2l« dritte auf den 22. April i33a, lederzeit Vor. mittags 9 Uhr mit dem Beisätze angeordnet/ daß, Wenn dieses Real« und Mobilarvermögen rvedec bei der ersten noch zweiten Taqsahung nicht we« nigstens um oder über den Schayungswertb an. Mann gebracht werden tonnte, solches bei der dritten auch unter bemfelden hintangegeben werden würde. , ,. - Die s!icitation5bedlngnisse können, sowohl »n dieser Gerichtstanzleo in den gewöhnlichen Amts-stunden, rvie auch bei der Licitation selbst.eingeschen werden. ^ „, Bezirksgericht Gotisches den »9. Jänner »850° Z^ L4, (ZI Nr° 18. G d i c t. Von dem vereinten Bezirks. Gerichte Mün-fendorf wird bekannt aemackt: Os sey über Ein. schreiten des Herrn Du. Joseph Orel, a!s auf» gestellten Curator des minoeljäbriqen Barthelmä Hlade von Kreuz, bedingt erklärten Erden, zur Erforschung des Passivstandes nack dec am »3. Februar 1.629 , zu Klanz velstorl-enen Agnes Puntschach, die Tagfttz.ung auf den 17. Februar st83o, Vormittags um 9 Udr vor dicsem Be« zirts' Gerichte angeordnet rrorden. Os haben daher alle Jene, welche auf diesen Nachlaß, aus was immer für einem Rechtsgrunde An. spcüche machen zu können vermeinen, hiebei so gewiß zu erscheinen, und ihre vermeintlichen Rechte darzuthun, als sie sich widliqens die all-fälligen Folgen des §. 8,4, b. G. B.,. selbst beizumesfen hätten. BezirtS. Gerlcht Münkendorf am »3. Iän. ner i83o. 2-63. (3) "^ " B e kan n t m a ch u n g«. Von dem vereinten Bezirksgerichte Ncu-degg wird allgemein kund gemacht, daß es von der wit Edict vom i^. December 1829, auf den 28. Jänner, 2. Mar; und 2°. April d.. I., anberaumten Feilbletungs-Tagsatzun- gen der Joseph Pollanz'schen Realitäten M Neudegg, auf dringende Vorstellung des Exe-cuten, einstweilen abzukommen habe. Vereintes Bezirks-Gericht Neudegg den i6. Iänn° Z. 65. (2) ' — In dem sogenannten Hirschenwirthischen Hause, Nr. 5o, am Marien-Platze/ ist ein Laden für einen Professzomften / und ein großer Weinkeller für einen Wemhandler geeignet, für kommende Georgi - Zelt l83c>, zu vermlethen. Das Nähere erfahrt man bei dem . Untrrzelchneten, Michael Ios. Gofsar. Z. io6. (i) In dem Hause Nr. 202, im zweiten Stocke, wird ein Bediente, welcher am 9. März k. I. die Dienste antreten kann, gesucht. Derselbe hat sich mit empfehlungswürdigen Zeugnissen, versehen im oberwähnten Hause und Stockwerke, in der Zwischenzeit bis zum g. März l. I. darum persönlich zu bewerben. Laibach den 26. Jänner i83o. Z. 508.. (1) Im Hause Nr. i3, in der alten Markt-Straße, sind für die kommende Georgi-Zeit im dritten Stocke: neun Zimmer nebst zwei Küchen Speis, Holzlegen und Keller, zusammen, odet theilweise, gegen billigen Zins zu vermiethen. Nähere Auskunft gibt der Hauseigenthümer I. Koß. NiterarisOe Anzeige. Im hiesigen Zeitungs- Comptoir ist so eben wieder erschienen, und wosse von den s? 1) Herren Pranumeranten gefälligst in Empfang genommen werden: Kotzebu e's Theater, no., m- und 112. Bandchen. Ferner ist noch ganz neu angekommen und im vbigen Comptoir zu haben: Iurrende's Mährischer Wanderer. Geschäfts - und Unterhaltungsbuch für alle Provinzen des österreichischen Gesammtreichs. igz^. Neunzehn« ter Jahrgang. Or. Heinrich Felix Paulizky, Anleitung zu einer vernünftigen Gesundheitspflege, insbesondere für Landleute, gr. 8. Wien. Preis: 2 fi. C. M. Was fangen wir heute an? Oder: Unterhaltendes Gesellschaft s - Panorama für heitere und lebensfrohe Elrkel. Für Freunde des Froh, sinns und der Kurzwelle, gecrdnet und herausgegeben von Hllarius Iocosus. Preis: 2o kr. E. M. Anhang zur Naibacher TeitunK. Meteorologische Beobachtungen zu Laibach. Barometer Thermometer _______ Witterung ______ No«at 3 Früh Mittag Abends Früh Mittag j Abend Früh Mittag l Abends " ZTsLT'Z^^ 3^ 'KTsW^M s^lW bis 9 Uhr bis 2 Uhr > bis 9 Uhr Jänner »L2o. 20. 27! 5,o «7 4,^27 2!---------1 — 2 trüb trud — — l trüb trüb Echne« » 25, l? 6,8 27 8,9 ,7 9,0 1 — 0'^- 2 — trüb trüb trüb 26.»!? 9,2 »7 9,2,27 8,9 5,— Zj— 5— trüb trüb ^ trüb____ ck?remven-Anzeige. ""gtkonlmen den 24. Jänner 1820. _. . ^"u Aise Er„^ Handelsmanns-Gattinn, von Trlest nach Grätz. ^. H^ Friedrich Hoffmann, Professor; Hr. Joseph Mayer, Handlungs-Compagnon, und Hr. August Schulz, Dr. der Philosophie; alle dlil von Wien nach Trieft. Den 25. Hr. Alphons Manna, Edelmann, und Arolina Manna, Sängerinn: beide von Neapel und Mailand nach Wien. Abgereist den 2,. Jänner 4830. Hr. Anton Marschall, erster Tenorist des ständischen Theaters zu Grätz, nach Grätz. Verzeichnis ver hier verstorbenen. Den 21. Jänner 1830. Frau Maria Fatig, Tischlermeisters-Witwe, «tt 71 Jahr, in der Kothgasse, Nr. HZ^ , an de« Abzehrung. Den 24. Dem hochgeborncn Herrn Ferdinand Grafen von und zu Aicheldurg, k. k. wirklichem Käm» merer und Gubernial- Secretär in Illyricn, fein Sohn Franz Seraphin, alt 9 1^4 Jahr, am Deutschen-Platz, Nr. 202, an Uebersetzung des Krankheitsstoffes auf das Gehirn. Den 26. Hr. Ignaz Rinki, Diurmst, alt 55 Jahr, am alten Markt, Nr. 154, starb gähe, und wurde gerichtlich beschaut. Im k. k. Militär - Spital. Den 22. Jänner 1330. Mathias Perkov^tz, Gemeiner vom illyr. inner-österreichischen Militär-Gränz-Cordon, geboren von Brdsemmel aus Krain, ledig, 22 Jahre alt, an der Lungensucht. N A. Nottomzungen. In Grätz am 2Z. Jänner i63o: l?. 6l. 1. ^6. 16. Die nächsten Ziehungen werden am 6. und 17. Februar i83o in G ratz abgehalten werden. VNasserstanV ves Naibachssusses am Vellel oer gemauerten Canal-Drücke: Den 27. Jänner »L2o. 2 Schuh. 0 Zoll, 0 L>«. unter der Schl«uß«nbetlung. Z. 35. (l) In dem sogenannten Hirschenwirthischen Hause, Nr. 5o, am Marien-Playe, lsi e,n ^aden für einen Professionlfien, und ein großer Weinkeller für einen Weinhandler geeig« net, für kommende Georgi - Zcit z33o, zu vermlethcn. Das Nähere erfährt man bei dem Unterzeichneten. Michael Ios. Gossar. Z. ?8. (2) Wohnungen zu vermiethen. Zukünftige Georgi-Ausziehzett d. I. sind zwel Wohnungen Halbjahr rig zu vermiethen. Die erste ist auf dew platze, Nr. 2ä., im zwettm Stocke rückwärts, bestehend aus nvei schon ausgemalten Zimmern, Küche, Keller und Dachkammer; auf Verlangen wird sie auch mit Einrichtung hlntangegeben. Die zweite ist bei St. Florian, in der Krengasse, Nr. 93, im ersten Stocke vorwärts, bestehend aus zwei Zimmern, Küche, Keller und Holzlege, kann auch täglich vermuthet werden. Das Nähere hierüber erfahrt man in dem auf dem Platze, Luk Haus-Nr. 24«, befindlichen Nürnberger Waaren-Gewölbe des Herrn Matthäus Kraschovitz, oder auch im ersten Stocke eben da. 76 Stavt r und lanvrechtliche Verlautbarungen^ 2.99. (l) Nr. 65. Von dem k. k» Stadt-und Landrechte in Kram wird den unbekannten Erben des Ludwig v. Schluderbach, mlttels gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider sie der diesem Gerichte Slgmund Skaria, dle Klage auf Bezahlung am Zehendpachtschlllmge schul-diger 2li>ft., 0. 5. 0, emgebrachc, worüber die Tagsayung auf den 19. ^p^l d. I., um g Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort der beklagten Erben des Ludwig V. Schluderbach, Vtesem Gerichte unbekannt, und well sie vielleicht aus den k. k, Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf deren Gefahr NnV Unkosten den hlerortlgen Gerlchts-Aouo-caten Dr. Lorenz Eberl, als Euracor bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wiro. Die unbekannten Erben des Ludwig v. Schluderbach, werden dessen zu dem Ende erinnert/ damlt sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre RechtSnehelfe an dle Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten lvlssen mögen, insbesondere, da sie sich dle aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Lalbach den 12. Jänner i83o. 3- l»i, (1) ^ Nr. 25l. Von dem k. k. tzvtadt-und Landrechte in Kram nnrd anmlt bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Johann Evang. Wut-fcher, Realitäten- Besitzer zu Lalbach, »n d«e Ausfertigung der Amortisations-Eoicie, rücksichtlich der vom Joseph Pototschnig, an seine Ehegattinn Iulianna, geborne Trlegler, aus« gestellten , seit 4. November 1820 , auf der Tschecfchker'schen Gült, zur Sicherheit der Iu-l»anna Potoischnlg'schen Heirathssprüche lnta-bulirten Svlcherstellungs- Urkunde, 6äa. 16. October l82