Organ der GotMeer Deutschen. s«,»-»preise: Jugoslawien: ganzjährig 30 Din, halbjährig IS'— Din. D.-Oestcrreick: ganzjährig 6 Schill., halbjähng 3 Schill. Amerika: 2 Dollar. — Deulsches Reich 4 Mark. KoLenje, Donnerstag, den 1V. September 1931. Briefe ohne Unkerschrist weroen n.'.chk berücksichtigt. — Zuschriften werben nicht zurückgestellt. — Berichte sind an die Schristlestung zu senden. — Anzekgen-Aufnahme und -Berechnung bei Herrn Carl Erker in Kocev, e Vergleich zwischen der neuen und alten Verfassung. Das begreifliche Aufsehen und Interesse, das die neue vom 3. September l. I. geltende Ver- fassung überall erweckt, rechtfertigt den Versuch, einen Vergleich — soweit eine flüchtige Übersicht eine solchen gestaltet — zwischen den Bestim¬ mungen der neuen Verfassung, die mit dem 3. Sep¬ tember 1931 in Kraft tritt, und jenen der Vi- dovdan-Versassung, die vom 28. Juni 1921 bis zum 6. Jänner 1929 in Geltung war, anzustellen, damit die wichtigsten Änderungen erfaßt und die hiemit verbundenen Absichten beurteilt werden können. Im allgemeinen darf festgestellt werden, daß die neue Verfassung in den grundlegenden Bestimmungen mit der alten übereinstimmt und daß die Änderungen teils Ergänzungen darstellen, die offenbar als Lücken der früheren Verfassung empfundene Mängel beseitigen, teils Berichtigungen betreffen, die durch die mit dem früheren parla¬ mentarischen System gemachten Erfahrungen sich als zweckmäßig ober notwendig erwiesen, und teils Streichungen bedeuten, da einzelne Bestimmungen durch die Gesetzgebung inzwischen geregelt bezw. überflüssig geworden sind. Die allgemeinen Bestimmungen der neuen Verfassung weisen gegenüber jenen der Vidovdan- Verfaffung keine wesentlichen Abweichungen auf. Der Name des Staates bleibt unter der bishe¬ rigen neuen Bezeichnung „Königreich Jugoslawien" gegenüber der in der in der Vidovdan-Versassung festgelegten „Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen". Demgemäß entfällt auch in der Be¬ schreibung des Staatswappens die in der alten Verfassung enthaltene Dreiteilung in ein serbisches, kroatisches und slowenisches Wappen, aus denen sich das Staatswappen früher zusammengesetzt hat. Wichtig ist der Art. 13 der neuen Verfassung, der bestimmt, daß Vereine auf religiöser oder Stammcsgrundlage oder regionaler Grundlage für parteipolitische Zwecke oder für Zwecke der körperlichen Erziehung nicht gestattet sind. Diese Bestimmung ist neu und verfolgt augenscheinlich das Ziel, die Bildung von politischen Parteien, die eine konfessionelle, Stammes- oder örtliche Spaltung Hervorrufen könnten, unmöglich zu machen und die Neuschaffung oder Wiederbelebung von der körperlichen Ertüchtigung dienenden Vereini¬ gungen, die durch die Gründung des „Sokols des Königreiches Jugoslawien" abgelöst worden sind, zu verhindern. Von besonderer Bedeutung für die nationalen Minderheiten unseres Staates ist die Bestimmung des Artikels 16 der neuen Verfassung, derzufolge nebst den öffentlichen Staatsschulen innerhalb der Grenzen des Gesetzes auch Privatschulen bestehen können. Dagegen fehlt in der neuen Verfassung die Bestimmung des Artikels 16, Punkt 13, der früheren Verfassung, derzufolge den Minderheiten anderer Rasse und Sprache der Elementarunter, richt unter den Bedingungen, die das Gesetz fest- setzen wird, in ihrer Muttersprache zu erteilen ist. Diese Bestimmung wurde inzwischen durch das Volksschulgesetz geregelt und ist außerdem im Minderheitenschutzgesetz verankert, das auf Grund der Friedensverträge zu den Grundgesetzen un¬ seres Staates zählt. Die Bestimmung des Artikels 44 der alten Verfassung über die Errichtung eines Wirtschasts- rates kehrt im Arkikel 24 der neuen Verfassung wieder, doch wird jetzt ausdrücklich festgestellt, daß der Wirtschaftsrat als beratende Körperschaft für die königliche Regierung und die Volksver- tretung zu gelten Hal, denen er auf Verlangen sein Fachgutachten abgeben wird. Die Bestlmmungen der Artikel 38. 41, 42 und 43 der alten Verfassung über die Aufhebung der Fideikommisse und die Enteignung der Gro߬ grundbesitze sind in die neue Verfassung nicht aus¬ genommen, da diese Fragen inzwischen durch die Agrarreformgesetze geregelt wurden. Zu den grundlegendsten Verfassungsänderungen gehören wohl die Bestimmungen über die Ein¬ richtung der künftigen Volksvertretung, die aus zwei Vertretungshäusern, dem Abgeordnetenhaus (der Nationalversammlung oder Skupschtina) und dem Senat bestehen wird. Nach dem Muster an¬ derer Länder wird also auch bei uns das Zwei« kammersv^.em eingeführt. Der Senat wird berufen sein, ü. Zusammenarbeit mit der Nationalver¬ sammlung Gesetzesanträge zu stellen und zu be¬ schlügen, bezw. die vom Volks^ause angenom¬ menen Vorlagen zu überprüfen, zu bestätigen, ab- zuändern oder zu verwerfen. Durch diese Neu- einführung soll also dafür gesorgt werden, daß künftighin Gesetzesanträge, die in der National- Versammlung aus Grund von Parteivereinbarungen Zustandekommen, von einem über dem Parteige¬ triebe stehenden Forum begutachtet und genehmigt werden. Für den Fall, daß sich die beiden Häuser nicht einigen könnten, wird S. M. der König die Entscheidung treffen. Die Nationalversammlung wird wie bisher aus den Vertretern des Volkes gebildet werden, die in allgemeiner, gleicher und unmittelbarer Abstimmung zu wählen sind. Die alte Verfassung bestimmte außerdem, daß die Wahlen auch geheim durchzuführen seien, in der neuen Verfassung ist ein solcher Hinweis nicht enthalten. Es ist an- zun.hmen, daß das neue Wahlgesetz, welches die Einzelheiten der Wahl festsctzen wird, auch dar¬ über Aufklärung bringen wird, ob die Abstimmung geheim oder, etwa wie in Ungarn, öffentlich sein werde. Ebenso fehlt in der neuen Verfassung die frühere Bestimmung, daß kein Mitglied des kö¬ niglichen Hauses Minister oder Mitglied der Na¬ tionalversammlung sein könne, woraus gefolgert werden darf, daß diese Einschränkung fallen ge- lassen wurde und daß künftighin auch den Mit¬ gliedern des königlichen Hauses der Zutritt zu den Ministerposten und der Eintritt in die Volks¬ vertretung, insbesondere in den Senat offen stehe. Neu dagegen ist die Bestimmung, daß ein be¬ sonderes Gesetz auch die Frage des Frauenwahl- rechtes regeln werde. Vom neuen Wahlgesetze darf also erwartet werden, daß es die Frauen schon zur Wahl in die nächste Nationalversamm¬ lung zulassen und ihnen vielleicht auch das passive Wahlrecht, also das Recht, gewählt zu werden, einräumen wird. Eine weitere neue Bestimmung besagt, daß das aktive Wahlrecht außer den im Artikel 71 der alten Verfassung angeführten Fällen durch einen Urteilsspruch auch wegen eines Wahlvergehens anerkannt werden kann und daß der Verlust des aktiven Wahlrechtes auch die Wählbarkeit als Abgeordneter und Senator nach sich zieh!. Der Senat wird zur Hälfte von S. M. dem König berufen, zur Hälfte vom Volke gewählt werden. Die Zahl der Senatoren und die Art der Wahl wird noch durch ein eigenes Gesetz vor¬ geschrieben werden. Die Tagungsdauer des Senats wird mit sechs Jahren festgesetzt, während die der Nationalversammlung mit vier Jahren begrenzt wird, die Wählbarkeit wird bei Senatoren an die Erreichung des 40., bei Abgeordneten des 30. Lebensjahres gebunden sein. Neben der Nationalversammlung werden die Banalvertretungen die Träger des Volkswillens sein. Die Abgrenzung der in den Bereich dieser Körperschaften fallenden Angelegenheiten wird durch ein besonderes Gesetz erfolgen. Die Tätigkeits¬ dauer wird wie bei der Nationalversammlung vier Jahre betragen. Dem Banus sind durch die neue Verfassung besondere Vollmachten zugesicherr, die seine hohe Stellung und Machtbefugnis in den Verwaltungsgebieten stärker hervorheben werden. Durch die Beibehaltung der jetzigen Verwaltungs- einteilung des Staates sind natürlich die bezüg¬ lichen Bestimmungen der alten Verfassung gegen¬ standslos geworden. Staatsrechtliche Bedeutung kommt der Regelung der Erbfolge zu, die in der neuen Verfassung eine kleine Änve^ung zeigt. Während nach der allen Verfassung der König für den Fall, daß er keine männliche Nachkommenschaft hat, seinen Nachfolger mit Einwilligung der Nationalversammlung aus der Seitenlinie bestimmt, kann er nach der neuen Verfassung (Artikel 37) den Nachfolger allein be- stimmen, bedarf also hiezu nicht der Zustimmung der Nationalversammlung. Neu ist die Ergänzung, daß lm Falle, daß der König bis zu seinem Tode seinen Nachfolger nicht bestimmt hat, die Volks¬ vertretung in gemeinsamer Sitzung den König aus derselben Dynastie zu wählen hat. Neu ist auch die Bestimmung des Artikels 116, derzufolge im Falle eines Krieges, der Mobili- sterung oder eines Aufruhrs, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Staate gefährden, der König durch einen Erlaß verfügen kann, daß zeitweilig alle außerordentlichen, unbedingt not¬ wendigen Maßnahmen im ganzen Königreiche oder in einem seiner Teile unabhängig von der Ver¬ fassung und den gesetzlichen Vorschriften — jedoch gegen nachträgliche Genehmigung durch die Volks¬ vertretung — getroffen werden. Diese Bestimmung räumt dem Herrscher für außerordentliche Fälle ein Notverordnungsrecht ein, wie ein solches in ähnlicher Weise auch den Oberhäuptern anderer Staaten verfassungsmäßig gewährleistet ist. Im Artikel 101 der neuen Verfassung wird die Ständigkeit, bezw. Unabsetzbarkeit der Richter in Übereinstimmung mit dem Artikel 112 der alten Verfassung ausgesprochen, doch wird im Z 119 der neuen Verfassung die Einschränkung gemacht, daß diese Bestimmung fünf Jahre nach In- krafltreten dieser Verfassung nicht angewendet werden kann. Zum Schluffe sei noch erwähnt, daß, wie an anderer Stelle bereits bemerkt wurde, durch die neue Verfassung auch die Preßfreiheit wiederher- gestellt wird. Da aber die Preßbeschränkungen vom 6. Jänner 1929 noch nicht aufgehoben sind. 2 Gottscheer Zeitung — 26 Javr-c-ng XI!.. vo bleiben diese noch weiterhin so lange in Kraft, is das alte Prcßgesetz wieder in Geltung gesetzt oder ein neues Preßgesetz von der Regierung er¬ lassen bezw. von der Volksvertretung beschlossen wird. Satzungen des Schwäbisch-Deutschen Kulturbundes. (Fortsetzung.) 8 8. Die Beträge der Bauherren, Stifter, Gründer, Förderer und Helfer sowie die aus¬ drücklich hiefür bestimmten Zuwendungen bilden das Stammvermögen des Bundes. Zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für die Verwirklichung der Bundeszwecke werden die Beiträge der ordentlichen Mitglieder, die Zinsen des Stammvermögens und alle sonstigen Ein¬ nahmen herangezogen. Das Stammvermögen kann auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung in Investitionen, welche den Bundeszwecken dienen, angelegt werden. Mitglieder. §9. Die Bundesmitglieder sind: s) Bauherren, b) Stifter, c) Gründer, ci) Förderer, e) Helfer, k) ordentliche Mitglieder. Außerdem kann die Hauptversammlung um die Verwirklichung der Bundeszwecke besonders ver¬ diente Männer und Frauen ohne Rücksicht auf deren finanzielle Beitragsleistung ernennen: ->) hohe Bundesfunktionäre zu Ehrenbundesobmännern, b) sonstige Personen zu Ehrenmitgliedern. Der diesbezügliche Beschluß der Hauptversammlung muß mit zwei Dritteln aller anwesenden Stimmen gefaßt werden. H 10. Bauherr des Bundes kann werden, wer dem Bunde einen einmaligen Mindestbeitrag von 12.500 Dinar entweder auf einmal oder in Teil- Zahlungen binnen zwei Jahren zuwendet. 8 11. Stifter des Bundes kann werden, wer dem Bunde einen einmaligen Mindestbeitrag von 2500 Dinar entweder auf einmal oder in Teil¬ zahlungen binnen einem Jahre zuwendet. 8 12. Gründer des Bundes kann werden, wer dem Bunde einen einmaligen Mindestbeitrag von 1250 Dinar entweder auf einmal oder in Teilzahlungen binnen einem Jahre zuwendet. 8 13. Stifter des Bundes kann werden, wer dem Bunde einen einmaligen Mindestbeitrag von 500 Dinar auf einmal oder in Teilzahlungen binnen einem Jahre zuwendet. 8 14. Helfer des Bundes kann werden, wer dem Bunde einen einmaligen Mindestbeitrag von 250 Dinar entweder auf einmal oder in Teil¬ zahlungen binnen einem Jahre zuwendet. 8 15. Stifter, Gründer, Förderer und Helfer des Bundes können jederzeit durch Leistung der erforderlichen Nachzahlungen in einen höheren Grad der Mitgliedschaft aufsteigeu. Zu einmaligen Bundesbeiträgen verpflichtete Bundesmitglieder, welche ihrer Zahlungsverpflich¬ tung trotz schriftlicher Mahnung seitens des Bundes- ausschusfes nicht nachkommen, können der Bundes- milgliedschast verlustig erklärt werden, ohne einen Anspruch auf Ersatz der etwa schon eingezahlten Teilbeträge zu haben. 8 16- Ordentliche Mitglieder sind diejenigen, welche einen fortlaufenden Jahresbeitrag von 15 Dinar entweder auf einmal oder m zwei Teil¬ zahlungen entrichten. Die Ortsgruppen können für die nicht erwerbstätige Jugend den Beitrag bis zu 5 Din herabsetzen. 8 17. Mitglieder des Bundes können als Einzelpersonen deutscher Volkszugehörigkeit ohne Unterschied des Alters, Standes und Geschlechtes werden. Mitglieder können nur Staatsbürger des Königreiches Jugoslawien sein. Der Bundesaus- schuß, dem der Eintritt jedes neuen Mitgliedes seitens des zuständigen Ortsausschusses oder des Vertrauensmannes zu melden ist, kann die Auf¬ nahme ohne Angabe eines Grundes verweigern. Inländische Gemeinden, Vereine und sonstige Körperschaften können nur entweder Bauherren, Stifter, Gründer, Förderer oder Helfer werden. 8 18. Die Ehrenobmänner und Ehrenmit¬ glieder erhalten künstlerisch ausgestattete Diplome, desgleichen die Bauherren, Stifter, Gründer^ För¬ derer und Helfer, sobald sie ihre Mitgliedsbei- träge voll einbezahlt haben. Auch die ordentlichen Mitglieder können Di¬ plome erhalten, wenn sie hiefür einen einmaligen Beitrag von 50 Dinar erlegen; mit der Aus¬ stellung dieser Diplome erlischt jedoch nicht die Pflicht zur Zahlung der weiteren Mitgliedsbei- träge. 8 19. Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunchmen. 8 20. Das Recht der Antragstellung und das Stimmrecht in der Hauptversammlung haben nur diejenigen Mitglieder, welche dem Bunde min- bestens drei Monate angehören und ihre Mit¬ gliedsbeiträge restlos eingezahlt haben. Wählbar sind nur großjährige Mitglieder. 8 21. Ordentliche Mitglieder, welche mit ihren Mitgliedsbeiträgen ein Jahr im Rückstände sind, verlieren ihre Bundesangehörigkeil. 8 22. Alle Mitglieder sind berechtigt, die Veröffentlichungen des Bundes unter den von der Bundesleitung festzusetzenden Bedingungen zu beziehen. Austritt aus dem Bunde. 8 23. Der Austritt aus dem Bunde steht den Mitgliedern jederzeit frei, doch haben sie ihn schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung des Aus¬ trittes enthebt jedoch nicht von der Verpflichtung, den gezeichneten Beitrag für das laufende Jahr zu entrichten. Ausschluß eines Mitgliedes. 8 24. Die Bundesleitung ist berechtigt, die zeitweilige oder dauernde Ausschließung von Mit¬ gliedern, die den Bundeszweck schädigen, zu ver¬ fügen. Dem Ausgeschlossenen steht das Recht zu, die Beschwerde gegen die Verfügung der Bundes¬ leitung vor dem Schiedsgerichte binnen vier Wochen anhängig zu machen. Aus Stadt und Land. KoLevje. (Das „Gotische er Volkstum" von W. T s chi n k e l) ist nun versandbereit. Auf 268 Druckseiten tritt uns in würdiger Ausstattung die geliebte Heimat entgegen. In beredten Worten erzählt sie uns selbst von allen möglichen Lebens¬ gebieten und Altersstufen. Man staunt über den Reichtum und die ergreifende Schönheit der Gott- fcheer Erzählungskunst. Von den Sagen, Märchen, Schwänken bis zu den kindlichen Auszählreimen und Glockensprüchlein ist alles vertreten, was dem eifrigen Sammler Tschinkel zugekommen ist. Pro¬ fessor P. Jonke, der nach zehnjährigen vergeblichen Versuchen Tschinkels, das Buch herauszubringen, mit opferbereiter Entschlossenheit erst sein Er- scheinen ermöglicht hat, hat mit gutem Rechte das Werk „Gottscheer Volkstum" betitelt, weil wirkliches Volkstum, ohne künstliches Beiwerk, geboten wird. Es wird das beste Hausbuch sein, das sich denken läßt; es wird aber auch der Schule ein unentbehrlicher Behelf werden und den Forderungen des bodenständigen Un¬ terrichtes in jeder Hinsicht entsprechen. Das Lesen des Buches wird allgemein den edelsten Genuß bieten und der Heimatliebe frisch-fröhliche Jugendkräfte zusühren. In Deutschland und Österreich, wo man der Heimatkunst eine große Hochschätzung entgegenbringt, ist man schon äußerst gespannt auf das „Gottscheer Volkstum" und dies ist auch in der Vorbestellung zum Ausdruck ge- kommen, wogegen die Heimat sich noch wenig gemeldet hat. Gerade für sie ist jedoch, mit Rück¬ sicht auf die schwierige wirtschaftliche Lage, die billige Ausgabe im eleganten blauen Leinenein- band mit Goldausdruck bestimmt. Preis 65 Dinar, ohne Postgebühr, gilt sür ganz Jugoslawien. Für das Ausland bleiben die bereits veröffent¬ lichten Preise vorläufig noch in Geltung. P. I. — (Neue Briefmarken.) Am 1. Sep¬ tember 1931 gelangten neue Postmarken mit der Aufschrift „Kraljevina Jugoslavija" in den Verkehr. Alle Marken der bisherigen Ausgabe mit der Aufschrift „Kraljevina Srba, Hrvata i Slovenaca" sowie die Millenniumsmarkcn des kroatischen König¬ reiches werden aus dem Verkehr genommen, können aber bis 30. November umgelauscht bezw. bis zu diesem Termin noch für die Frankierung von Postsendungen verwendet werden. (DieBezeichnungderÄmter.) Die kgl. Banalverwaltung in Ljubljana teilt mittelst Rundschreibens mit, daß die Beifügung „königlich" nach dem Gesetz über die innere Verwaltung nur für das Amt der Banalverwaltung zulässig ist, für alle übrigen Staatsämter ist sie unzulässig, weil im Gesetz nicht begründet. — (Österreichisch-jugoslawischer So¬ zialversicherungsvertrag.) Zwischen Öster¬ reich und Jugoslawien wurde ein Gegenseiligkeils- vertrag auf dem Gebiete der Sozialversicherung Unsere ectile icoi-iiticn rivnonic. unterzeichnet. Der Vertrag grenzt die An¬ wendung der beiderseitigen Sozialversicherungs- Vorschriften und die Zuständigkeit der beiderseitigen Versicherungsträger für übergreifende Betriebe und übergreifende Beschäftigungen ab, sichert die Ge¬ währung weitgehender gegenseitiger Rechts- und Verwaltungshilfe und erleichtert die Vertretung der Rechte der Sozialversicherten des einen Staates im anderen Staate. Hinsichtlich der Leistungen aus der Sozialversicherung stellt der Vertrag die beiderseitigen Staatsbürger grundsätzlich einander gleich; ferner bringt er eine Reihe von Sonderbe¬ stimmungen für die einzelnen Versicherungszweige, die darauf abzielen, die Erbringung von Leistungen aus der Sozialversicherung des einen Staates an Personen, die im anderen Staate wohnen, möglichst zu erleichtern. Auf dem Gebiete der Versicherung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen sieht der Vertrag eine Zusammenrechnung der in den beiden Staaten im gleichen Versicherungszweig verbrachten Zeiten mit der Wirkung vor, daß der Versicherte nach Maß- gäbe seiner Gesamtbeitragszeit von den Versiche¬ rungsträgern beider Staaten eine kombinierte Rente erhält, wodurch ein weitgehender Ausbau der zwischenstaatlichen Wanderversicherung erzielt wird. — (Von der privaten deutschen Lehrer¬ bildungsanstalt.) Nach dem 10. September werden keine Gesuche für die Aufnahme in diese Anstalt berücksichtigt. Gleichzeitig werden alle Be- Werber, die bis zum 10. September unter Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente angesucht haben, verständigt, sich am 14. und 15. September d. I. der Leitung der Lehrerbildungsanstalt in Veliki Beckerek im Klostergebäude wegen ärztlicher Unter¬ suchung vorzustellen. Die Aufnahmsprüfung wird im Anschlüsse an die ärztliche Untersuchung am 16. September und in den darauffolgenden Tagen stattfinden. Wegen des Unterrichtsbeginnes geht allen Lehramlszöglingeu rechtzeitig endgültige Mit¬ teilung zu. Am 14. September ist gleichzeitig zwischen den Eltern der Zöglinge und den Jnteriiatsleitungcn das Übereinkommen über die Unterbringung in den Internaten zu treffen. Formulare liegen bei den Jnternatsleitungen nuf. Alle Bewerber werden ersucht, die diesbezüglichen Bestimmungen für die Ausnahme in die Lehrerbildungsanstalten einzu- fehen (erschienen im „Deutschen Volksbatte" Mit- woch den 2. September 1931, Seite 2). — Die Bundesleitung des Schwäbisch.Deutschen Kultur¬ bundes. — (NeueKarte derTschechoslowakei mit Namensverzeichnis.)Jm geographischen Institut der Flemming-Wiskott A. G. in Slogau ist soeben eine neue Generalkarte der Tschecho¬ slowakei erschienen, die zum Preise von RM 2.40 durch jede Buchhandlung zu beziehen ist. Der vorliegenden allen Ansprüchen genügenden Karte im Maßstabe von 1:1,000.000 ist ein geographisches Namensverzeichnis beigegebeu, aus dem alle amt¬ lichen tschechischen Namen und die durch die ge¬ schichtliche Entwicklung bedingten anderssprachigen Bezeichnungen ersichtlich sind. Das Verzeichnis erstreckt sich auf sämtliche innerhalb der Tschecho¬ slowakei befindlichen Ortsnamen, auf die wichti¬ geren Gewässer, Gebirge, Landschaften usw. In¬ teressierte Kreise werden behufs Anschaffung auf diese Neuerscheinung aufmerksam gemacht. — (Einwohnerzahlen im Draubanate.) In unserem Banat gibt es 25 Städte, hievon vier, die weniger als 1000 Einwohner zählen. Jahrgang Xtli. Gottickcer Z-stuna — Nr. 26. nämlich ViSvja gora (363). Loz (621), Gornji grad (756) und Radovljic: (836). Nach der Zahl der Einwohner ist die Reihenfolge der Städte die nachfolgende: 1. Ljubljana 59.768 Einwohner (Zuwachs seit der Volkszählung vor zehn Jahren 6474); 2. Maribor 33.149 (Zuwachs 2487); 3. Celje 7602; 4. Jesenice 6383 (Zuwachs 881); 5. Krško 5473; 6. Pmj 4261; 7. Kranj 4191 (Zuwachs 1286); 8. Novo mesto 4045 (Zuwachs 1586); 9. Radeče 3938 (Zuwachs 1224); 10. Trzic 3244 (Zuwachs 862); 11. Kočevje 3079; 12. Kostanjevica 2693; 13. Kamnik 2548; 14. Škofja Loka 2400; 15. Slovenska Bistrica 1773; 16. Šoštanj 1735; 17. Ljutomer 1480; 18. Slovenjgradec 1309; 19. Ormož 1276; 20. Bre¬ žice 1229; 21. Laško 1084; 22. Radovljica 836; 23. Gornji grad 756; 24. Loz 621; 25. Višnja gora 363. — (Die Herbstpastoralkonferenz) findet am 28. September statt. — (Der Geburtstag des Kronprin¬ zen.) In allen Pfarrkirchen würbe Sonntag den 6. September das Geburtsfest des Kronprinzen Peter mit feierlicher heil. Messe und Tedeum be¬ gangen. — (Feierliche Denkmalenthüllung.) In Ljubljana ist vergangenen Sonntag unter großem Gepränge das vor dem Rathause stehende Denkmal des am 16. August 1921 verstorbenen Königs Peter I. enthüllt worden. — (Professor Dr. Josef Binder -j-.) Am 3. September ist Professor Dr. Binder beim Baden im Faaker See in Kärnten ertrunken. Bis zur staatlichen Neuordnung hatte das krainische Deutschtum einen seiner bekanntesten Verfechter an Realschulprofessor Dr. Binder in Ljubljana. Mit Dr. Eger und anderen verließ er aber nach dem Kriege Jugoslawien und siedelte sich in Villach an, wo er bis jetzt als Leiter einer hö¬ heren Töchterschule tätig war. Ehre seinem An- denken! — (Die deutsch-österreichische Zoll- gemcinschaft fallen gelassen.) Noch vor der Entscheidung des Haager Gerichtshofes haben beide Staaten die beschlossene Zollgemeinschaft fallen gelassen, da diese bei anderen Staaten zuviel böses Blut machte. Nun hat auch der Haager Gerichtshof mit acht gegen sieben Stim¬ men gegen die Zollunion sein Urteil abgegeben. Die acht Richter, die für diese Schlußfolgerung gestimmt haben, sind: der Vizepräsident des Haager Gerichtshofes Guerrero (San Salvador), ferner die Vertreter von Polen, Frankreich, Ko¬ lumbien, Kuba, Rumänien, Südslawien und Spa- nien. Vier Richter haben außerdem erklärt, daß nach ihrer Auffassung das im Wiener Protokoll vorgesehene Regime der Zollunion auch mit dem H 88 des St. Germainer Friedensvertrages nicht vereinbar sei und sechs von den acht Richtern haben eine Erklärung unterzeichnet, daß die Er- richtung der Zollunion die wirtschaftliche Unab¬ hängigkeit Österreichs gefährden würde. Sieben andere Richter sind dagegen zu der Schlußfolge, rung gelangt, daß die Zollunion nicht gegen das Genfer Protokoll verstoßen würde. Dieser Min- derheitsbericht ist unterzeichnet vom Präsidenten des Gerichtshofes Adashi (Japan), ferner vom Vertreter Deutschlands Prof. Schücking, vom Ver¬ treter Amerikas Kellog, vom Vertreter Englands Lord Cecil Hourst und den Vertretern Hollands, Chinas und Belgiens. Der dritte Bericht stammt vom italienischen Richter Aecilotti, der zwar mit der Mehrheit übereinstimmt, dessen Rechtsauffas- sung sich aber in einigen Punkten von der Mehr¬ heit wesentlich unterscheidet. — (Der reichsdeutsche Katholiken¬ tag), welcher in den letzten Augusttagen in Nürn¬ berg abgehallen wurde und der wie seine Vor- gänger das Interesse der ganzen katholischen Welt erregte, hat einstimmig mehrere wichtige Entschlie¬ ßungen angenommen, die unter anderem besagen: Das deutsche Volk ist zurzeit in biologischem Niedergang begriffen. Aufgabe der deutschen Po- litik ist es infolgedessen, die Lebensgesetze zur Anerkennung und die N.nurordnung, auf der die Erhaltung und Aufwärtsentwicklung eines jeden Volkes beruht, zur Geltung zu bringen. Im Sinne der Encyclica qaadragcsima ist der wei- teren Proletarisierung der Arbeiterschaft und dem Nbsinken des selbständigen Mittelstandes entgegen¬ zuwirken. Wichtige gesetzliche Maßnahmen zur LZolksgesundung sind u. a. die Verbesserung des Bodenrechtes und die planmäßige Förderung des Wohnungsbaues, des Heimstätten- und Siedlungs- wesens. Der Katholikentag in Nürnberg hat sich urit den Zersetzungscrscheinungen befaßt, die neben ?ersil sctrvirt rlie WäselRe! Luk je 3 LimsrWssssr(25-30 >) kommt ein Paket Persil. t.össr> Sie Persil stets allein uncl kalt auf! Xccttsn Lis ctis Wssctte nur einmal eine Visrtslstuncts uncl schwem¬ men Lis erst warm, clsnn kalt! Wenn Sie einmal so wssctten, wsrclsn Lis es nie mehr anclers machen. Oer gute Lrkolg üdsrrsugt Sie! Persil kür alle ^Vasclre! dem Kampfe gegen die christliche Ehe und Fa¬ milie gegenwärtig unser Volk bedrohen. Als Er¬ gebnis dieser Tagung erheben wir folgende For- derungen an Gesetzgebung und öffentliche Ver- waltung: Die zerstörende Propaganda des Bol¬ schewismus ist mit unbedingter Entschiedenheit zu bekämpfen. Gegen die Freidenker- und Gottlosen¬ bewegung ist die in der Reichsverfassung verbriefte Vorzugsstellung der christlichen Religion mit allen gesetzlichen Mitteln zu verteidigen. Die herab¬ setzende Propaganda gegen die christlichen Reli- gionseinrichtungen und -gebräuche ist gemäß dem geltenden Strafrecht und der Noiverordnung des Reichspräsidenten zu verhindern. Die Erhaltung und Pflege des echten Volkstums in der Jugend setzt die Freiheit der Jugendpflege und Jugend¬ bewegung voraus. Geistige Vergewaltigung des jungen Lebens nach faschistischem oder bolschewi- schem Muster lehnen wir für die deutsche Jugend entschieden ab. Zum Schluffe erklärte die Ver- sammlung, daß die Karitas nicht mit Worten be¬ ginnen, sondern in die Tat umgesetzt werden müsse. Zu diesem Zwecke wird der Katholikentag am Montag gegen 2000 arme Kinder speisen. — (Was die Hausfrau selbst kocht, schmeckt doppelt.) Wenn die Hausfrau die Wäsche selbst wäscht, geht sie mit ihr vorsichtiger um, wie die Waschfrau. „Zlatorog- Seife schont die Wäsche!" muß man daher der Waschfrau einprägen! Stara cerkev (Mitterdorf). (Eheschließung.) Am 30. August hat in der Loschiner Kirche die Trauung des Verderber Ferdinand aus Breg 4 (Rain) mit der Besitzerstochter Högler Magdalena aus Gornje Lozine (Oberloschin) stattgefunden. Viel Glück! — (Ein Feigenbaum mit reisen Fei- gen) steht im Hofe unseres Gemeindevorstehers und wird der Seltenheit halber viel besichtigt. — (Überfüllte Klassen.) Die hiesige erste deutsche Klasse zählt Heuer 74 Kinder; die zweite auch über 60 Anterffiegendorf. (Schadenfeuer.) Am 29. v. M., in der Zeit nach der Dämmerung,' brannte hier ein Heustadl samt den darin be¬ findlichen Futtervorräten nieder. Das Entstehen des Brandes kann man sich nur dahin erklären, daß ein Wanderer, der dort vielleicht übernachten wollte, durch Unvorsichtigkeit das Heu in Brand steckte. Nur der damals herrschenden Windstille, der Wachsamkeit der Ortsbewohner sowie der rasch herbeigeeilten Verdrenger Feuerwehr ist es zu verdanken, daß das Feuer nicht auch auf die Nachbargebäude Übergriff. Der Besitzer des ab¬ gebrannten Gebäudes Herr Putre erleidet einen nicht unbeträchtlichen Schaden, welcher nur zum Teile durch Versicherung gedeckt ist. Poljane (Pöllandl). (Verschiedenes.) Am 18. August 1931 wurde unser Pfarrer Johann Weider nach Oberkrain bei Skosja Loka übersetzt. — Im Monat August sind Ernest Luscher und Johann Krische aus Altsag gestorben. — Am 15. August, bei einem Feuerwehrfeste, brach in unserem Nachbard^rfe Podturn (Unteriurn) ein furchtbares Feuer aus, welches in kurzer Zeit ein Wirtschaftsgebäude, zwei Viehställe, zwei Dresch¬ böden und zwei Schweinställe einäscherle; nur dem raschen Eingreifen der Feuerwehr ist es zu ver- danken, daß nicht das ganze Dorf von 40 Num- mern eingcäschert wurde; an diesem Branoe waren beteiligt die heimische Feuerwehr Podturn, die Feuerwehr Pöllandl, Toplice, Valtavas (Wallen¬ dorf) und Ursna sela. Die Ursache des Brandes, wie mau hört, dürften abgeschossene Raketen gegen Strohdächer gewesen sein. HVLice (Krapflern). (Besuch.) Herr Franz Wuchte, Eisenbahnbeamter in Wien, ist am 15. August auf einen mehrwöchigen Besuch hier an¬ gekommen und weilt bei seinen Heimatangehö¬ rigen. Pogorelc. (Todesfall.) Am 26. August starb in Kandia im Spiral der 25 jährige Fer¬ dinand Mische aus Pogorelz an Tuberkulose, welche Krankheit er sich vor zwei Jahren beim Militärdienst zugezogen hat. Er ruhe sanft! Hotenica (Göttenitz). (Verschiedenes.) Am 28. v. M. gegen 9 Uhr abends ertönte die Sirene bei der Dampfsäge in Mrzli Studenec (Kaltenbrunn) zum Zeichen, daß dort Feuersgefahr entstanden sei. Sofort eilte die hiesige Feuerwehr mit ihrer Spritze dorthin, nebst einem großen Teile der Bevölkerung. In der Tat war dort beim Maschinenhause ein Feuer ausgebrochen, welches die Heimischen ohne Spritze nicht zu löschen vermochten. Auch in Grcarice (Masern) und Koce (Kotschen), hatte man das Signal der Maschine gehört, die dortigen Feuerwehren waren an die gefährdete Stelle gekommen, brauchten aber nicht mehr in Aktion zu treten, weil das Feuer bereits gelöscht war. — (DerBaueinesWasserbehälters.) Nach dem großen Brande in Kočevska reka (Rieg) vor zwei Jahren, hatte die hiesige Gemeinde be¬ schlossen, zwei große Wasserbehälter zu bauen, um auch im Hochsommer bei herrschender Trocken¬ heit im Falle einer Feuersgefahr mit Wasser hin¬ reichend gesichert zu sein. Das eine der Reser¬ voirs sollte am oberen Ende der Ortschaft, das andere am unteren Ende in der Nähe der Kirche hinter dem alten Friedhöfe angelegt werden. Von diesem Plane stand man aber später wieder ab, die obere Ausgrabung wurde wieder verschüttet, und der Bau eines einzigen aber großen Reser¬ voirs im Ausmaße von 100 beschlossen. Diesen Bau hat vor kurzem der Maurermeister Belaj um den Preis von 18.000 Din übernommen, und hat mit der Zufuhr des Materials auch bereits begonnen. Kukovo (Kuckendorf). (Spende.) Frau Jo- fifine Zaletel aus Kuckendorf 16 spendete der Kirche in Kuckendorf 105 Dollar für eine Monstranze und eine Herz Jesu-Statue. Die Monstranze sowie die Statue sind bereits angckommen und alle sind damit sehr zufrieden. Die Herz Jesu- Statue sowie die von Frau Theresia Maußer aus Kuckendorf 14 gespendete Theresien-Statue wird am 13. Juni nächsten Jahres eingeweiht werden. — (Ab gereist) nach Amerika sind am 10. August Herr und Frau König samt Familie, des¬ gleichen auch Frau Verderber samt Kind. Wir rufen ihnen ein herzliches gesundes Wiedersehen nach. Koprivnik (Nesseltal). (Die Telephon¬ leitung) Kočevje — Koprivnik — Črnomelj ist nun fertiggestellt und am 5. September dem öffent¬ lichen Verkehre übergeben worden. Sie passiert von Kočevje aus Cvizlarje-Zwischlern, Onek-Hohen- egg, Neufriesach, Koprivnik- Nesseltal, Ovcjak- Schäflein, Topla reber-Warmberg, Mavrle-Mai- erle, Cernomelj. Koprivnik- Neffcltal Hal eine Seite 4. Gottscheer Zeitung — Nr. 26. Jahrgang XIII. Telephon-Sprecbstelle im Postlokale und beträgt die Einzelgesprächsgebühr bis Kočevje 5 Dinar, bis Ljubljana 15 Dinar für die Dauer von drei Minuten. Die Drahtlänge von Kočevje bis Čr¬ nomelj beträgt 40 Kilometer. Die Benützung der eröffneten Telephonstelle steht jedermann zur Ber- fügung. Sie ist eine wesentliche Erleichterung bei dringenden Anfragen, bei Bestellungen, bei plötz¬ lichen Erkrankungssällen, in denen rasch ein Arzt erwünscht wird. Herausgeber u. Eigentümer: Josef Eppich, Stara cerker. Schriftleiter: Alois Krauland, Koöevje. Buchdruckerei Joses Pavliöek u. Co. in Koöevje. 100 Din Aeiohnung! erhalt jener, der dem Gefertigten angibt, wo sich sein Fahrrad, Marke Lirman, das ihm am 5. August d. I. im Walde nahe von Malagora gestohlen wurde, befindet. K. Siegmund, Molom. Keschästseinrichtung komplett, ist zu verkaufen. Anzusragen bei Peter Göstl, Tischlermeister in Kočevje 64. Billige Preise. Au verkaufen hat schöne, billige Ferkel Stephan Hönigmann, Koblarje Nr. 25, Post Stara cerkev. Eine Milchkuh wird gekauft mit guter Milchergiebigkeit und schönem Äußeren, ge- su<> und jung (4—7 Jahre alt. Angebote mit Angabe des Preises und Alters sind an die Verwaltung der Gottscheer Zeitung unter „Milch¬ kuh" bis 20. d. M. einzusenden. öffentliche Danksagung. Mein Sohn Friedrich Scheriau, Angestellter bei der TPD in Kočevje, war seit einem Jahre bei der Lebens- versicherungsgesellschast „Feniks" auf ein Kapital von 20.000 Dinar versichert. Der Erwähnte ist am 9. Juli l. I. eines tragischen Todes gestorben und die Versiche- rungsgesellschaft „Feniks" hatte wegen der Todesursache im Sinne der Versicherungsbedingungen gar keine Ver¬ pflichtung zur Auszahlung der versicherten Summe. Ab¬ gesehen hievon hat die Versicherungsgesellschaft „Feniks" von ihrem gesetzlichen Rechte gar keinen Gebrauch gc- macht und im Kulanzwege die volle Versicherungs- summe zur Auszahlung gebracht. Für diese äußerst ku- laute und soziale Geste fühle ich mich verpflichtet, der Lebensversicherungsgesellfchaft „Feniks" im öffentlichen Wege meinen verbindlichsten Dank auszusprechen. Kočevje, den 25. August 1931. Ariedrich Scheriau Bergmeister der Trboveljska premogokopna drurba, rudnik Koäevje. 500 Din Aehatt wöchentlich zahlen wir beredsamen Personen mit großem Bekannten¬ kreise. Persfons, Ljubljana, Postfach 307. Retourmarke beilegen. N>««/ — N'/s rüEZH ckrv VcEb/e z«äau? zlrdrÄ 2«/ mE mm merckeu r/Zk- //«uz/r-ukr u/?7 OuZ/Zu «u/ krr/ Leset die Hottlcheer Zeitung! gestaklte Muskeln, rukige Nerven, Oleickgewickt im Organismus entwickeln im Hlenscken jenes 8elb8tbewuüt8ein und eine l'atkrakt, welcke ikn ru den aukeror- dentlicken l.ei8tungen der keutigcn Lebensweise dekäkigen. Vie verbrauckten Kräkte müssen bei Körperlicken und geizigen Arbeitern gleick8sm ersetzt werden. >Venn 8ie lkre Olieder vor dem 8eklaken geben mit einigen l'ropien ecktem NILdßL- einreiben, sickern Sie sied einen prücktizen, er- quiclrenäen Scklsk. Sie werden morzens susße- rukt erwscken und den xsnren "vag Ikre Arbeit unermildlick verrickten. Viele sieben in ikr Vssck- odcr Oadewssser einizs KSklel von llisnn-krrinr- dranntweln und beodnckten dieselbe wokltätiM Virkunx. LrkAllick in silen ^potkelren, Oro^crien und besseren OesckMen. l-reis: Kleine vlsscke vin 10 —, mittelxroLe ?Isscke vin 2ö—, xroke kisscke Din 52 —. IZescklen Sie den klsmen „Oisns- und kilten Sie »ick vor wertlosen binckskmunxev I - fgijssgllSs - Opel, Ls Xs, Vikioris Mä Simsoll ^Ile» Weltmarken mit /.rveijäliriAsr Osrsntis! Orosse ^ustvskl! Lilligs Preise! Oünstixe patenraklungen! krslls Isodillkel, Xoöevje Haus ersten Ranges! Mehrmals diplomierte gut bür¬ gerliche Küche! Besitzerin Gottscheerin! Empfiehlt sich allen Landsleuten aufs beste. Hochachtungsvoll Maria ßrukoviö. Z.« 5pap uncl varlekenskassr, WM- k ' Kinkagenstand>m 30. Juni 1931 18,767.77015 Al« Ketdverkehr im Jahre 1930 165,273.115 Al« -vernimmt kinlagen auf Sücbri und In laufender Kecbnung ru verten Dedingungen. kew-brr Daneben gegen Sicberrteiiung durcb lllecbrel oder bVpotbeli villlg und »ebnen. Nuianie kiontoirsrrentvedingungen für Kaufleute. Itortenlore Durcbtübrung der Intavuiatio» und Stempel treibe» für die Zcbuidrcbeine. Däueriicbe Kredite r°/°, lllecbrellrredlte i»'/«, Kontolrorrent io°/°. Karrartunden von r dir ir Ubr und von r vir 4 Ubr an allen Werktagen.