Beilage zur Laibacher Zeitung. ! ^lo. 84. i8c>c>. Kurrende. Wegen der lateinischen Haus-oder Privatinstruktorn. Gemäß der bestehenden Vorschriften vom 27ten April 1792. und 6ten Okt. 1796. haben in Hinkunft alle Privatlehrer, welche lnerlandes den Schullehrem der lateini chen Schulen zu Hause Privatunterricht ertheilen wollen, und nickt schon hiezu approbiret sind, sich ohne Ausnahme vorher au hierortigen/ oder an einer anderen nabe acleaenen Gymnasial-Lehranstalt aus allen üblichen Lehrge-g:nftanden zur Prüfung zu stellen; und es darf kein derlei Lehrer V3N iemald 'n alttaenommen werden, der sich Nlcht über dtcßfalls aus-aestandene besondere Prüfung seiner Fähigkeit mtt einem Zeugnisse des betreffenden Gymnassal-Präfekten auswelseu rann, indem die von emem blos 'nachWillkühr derAeltern, Vormünder, oder Kost-aeber.^e. aufgenommen, nicht öffentlich hiczu tauglich bemnde-nen Privatlehrer Unterricht empfangende Jünglinge weder bey dem hierländigen Gymnasien, noch zu einer öffentlichen Pruffung, oder zu einem Stipendium zugelassen werden sollen. Laibach am isten Oktob. 1820. Kundmachung. Von der k. k. Landeshauptmannschaft in Kram wird auf Ansuchen des Richters, und Raths der königlichen freyen Stadt Kaz ls-stadt vom 8ten Erhalt iztm dieses allen, und jeden, denen es oaran aeleaen seyn mag, bekannt gemacht, daß/ nachdem Franz Kouar Kammeral-Lotto-Kollektant zu Karlsstadt mit Tod abgegangen ist, M Berichtigung dessen Verlasses, ungeachtet, daß wegen des dort vor sich gehenden allgemeinen Aufgeboths d.-e gerichtlichen Handlungen unterbrochen worden sind, zum Behuf dcs zurückgelassenen Puppillen der Konkurs dergestalt erösswt worden seye, daß derjenige, welcher auf den Verlaß des gedachten Franz Kollar eine Fodnung stellen zu tönnm vermeint, solche am nm Dezember laufenden Jahres bei dem Richter, und Rath der königl. freyen Stadt Karlsstadt anzumelden habe. Laibach den ^ten Oktob. ^8oo. Von dem Magistrat der k. k. Hauptstadt Laibach wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen am mit bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über das gesammte im Lande befindliche, beweglich-und unbewegliche Vermögen des zu Vigaun in Oberkrain verstorbenen Weltpriesters Ulrich Dermastia gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der'an erstqedachten Verschuldeten eine Fodcnmg zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 3/. Dez. l. I. die Anmeldung seiner Foderuna M Gestalt einer förmlichen Klage wider den Herrn Dr. Niklas Mlch ass Vertreter der obbesagten Konkursmasse bey diesem Stadtma-Mrate alsogcwiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, Kraft dessen er in dkse, odcr jene Klasse geftßt zu werden herlangte, zu er-^ejsen: als widngens nach Verfiießung dcs erstbestimmten Tagcv Niemand mehr angehöret werden, und diejenigen, die ihre Fo-derung bis dahin nicht anaemeldet haben, in Rücksicht dcs ge^ fammten im Lande Krain beftudlicken Vermögens dcs Eingangs beuanntcn Verschuldeten, ohne Ausnahme auch dann abgewiesen styn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensazionsreckt gebühret, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu for-dcrn hatt« n, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldelen vorgemerket wäre; daß also solche Glau-bigcr,w?nn sie etwa m die Masse schuldig seyn sollten, die Echulv ungehindert des Kompcnsazions-Eigenthums oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden. Lalbach den 3. Oktober ^02. Kurrende. Die Hcrabsenlwg des deutsch erbländischen Ko«sumo,lolls von '2 ans 6 kr. pr. Pftrd, von dem in Hungarn erzeugten, „nd nack den deutschen Erblauden verfül)rten Kron-und ganz Rasche betreffend. ,^. Da der Zoll für dte zänttlichen böhmisch-mährisch schlenswen. und deutscherMndischen Ganz - oder ./ogena^ Erleichterung der sich mit diesem Artikeln beschattlg den Falm. kanten bei der Einführe nach Hungaru, Kraft der unterm ^tcn März 1797 Nro. 22^2. allgemein kundgemachten höchsten Verord-nuna auf 1 PfenVina ^Mw. und 2 kr. ^ ^nlummo pr. Pfund, folg'ch auf di Halbscheide der vermittelst Tarifs vom Jahre 1795 beSmmtm Me he abgesetzt worden ist; So haben Setne Ma< 'eM aus dem nämlichen Grunde, und dannt auch m Hinsicht dieser mM gemeinen Landvolte gebraucht w^ d nden Waare deutsch erbländischerseits etn verhalttttwtäßtges re" p^o^ beobachtet w allcrgnädtgst zu bewzlltgen geruhet, daß auch von den in Hungarn erzeugten Kron-und ^an^Nasche, welche nach den deutschen tzrdlanden gefuhret w^en der deutsch erbländijchcn (^ uaim^c,'Zoll, gleichfalls « ?!! s.^^'>e von 12 kr. auf 6 kr. pr. Pfund herabgrselzet werde «vk d^r UlN,«-Zoll durch die odderuffene Ver.rd-^na vom Vre 797 für die deutschen, und hunganschen Erb-Ve obne^tterschicd bereits auf 25 kr. pr. Cten oder . Psen mng pr. Pfund festgesetzet wordelt ist. Diese ho bste Bewilligung wird nun aus dem unterm ic>ren enrr. eingelangten hohen Hofkammer Dekrete 2)ten v. M. zur allgemeinen Wissenschaft kund gemacht. Laibach den 15tcn Ottob. i8ao. Vom Gerichte der landesfmM- Stadt Krainburg wird hie' wir auacmein bekannt aemacht: Es scy m die Eröffnung eines Hmtwrs^ über das gelammte im Lal^de Krain befindliche beweglich uFund^ Vermögen des Jakob Fuchs, hiesigen Fletschhauers aewilliqet worden. Daher wud jedermann, deran em-gedackten V^r^^^ eine Jodcrung zu stellen berechtiget zn /eyn alaubt, am 6. Nov. d. I. Vormittag um 9 Uhr am dem dassa»'!, Natbhauft zur mündlichen Anwe!d-und Aqmdirung der For> derunaen soacwlß zu erscheinen vorgeladen, al? im widrigen nach Veriließuna des erstbestimmten Tages Niemand mehr angchort, und diejenigen, die ihre Forderungen nickt angemeldet baben werden , in Rücksickt des gesalnmten im Lande Krain besindllchen Vermögens des Eingangsbcnannten Verschuldeten, ohne ^usttah-we, auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen auch wlMich ein KoMv3nsätions-R''cht' gebührete, oder wenn sseauch ein eigs--l?cs Eut von der Masse m fordern hatten / oder wenn ihre Forderung a -f ein lirqendes Gut des verschuldeten vorgemerket wäre, also daß diese Gläubiger, wenn sie rtwa in die Masse schuldig seyn sotten, die Schuld ungehindert des KompensaNons-Eigenthums od r ^fandrecbtrs, das ,hnen sunst zu Statten gekommen wäre, adäuttage'i verhalten werden würden. Kramburg, den 29. Sept. 1800^. Zirkularverordnunq« Dem Fiumaner Rosogllo - Fabrikanten Andreas Vorri iss eine gleiche Vegül'stttmn l, wie es dte übrigen plivtleglrten Nosoqllo-Fabnkanttn der österreichlschen freyen Sechäven geniessen, in der Entführe seiner Erzeugnissen in die k. k. deutschen, und hungarlschen Elbsiaatm höchsten Orts gestattet worden. So wie hievon die k. Hungattsche Hofkammer von ihrer hohen Hofgehörde in der Absicht, die betreffenden Aemter dahin anzuweisen bereltü verständigt worden ist, daß die Borrijchen Llgueurs nur mit für die freyen Seehäoen bemessenen larifmässigen 9 fr. pr. Maß gegen jedcSmaltae Belbringung feiner Attestate, und Fabrlkszeichen belegt werden sollen: so eden wird gemäß hohen Hofkammerdekrets vom 2. des v. Fmpf. den 3. d. M. diese höchste Begünstigung zur allgemeinen Wissenschaft, besonders ader zurNachrtcht des Handelstan--; des hltmit kund gemacht. Laibach den 8. Okt. 1820. Tod t e nverzeichni ß.. Den 11. Okt. Helena Saberschnjsin, ledig, att zo Jahr, inderKrafauNr.36^ — — Anna Walbrikin, Wittib, alt 70 Jahr, bei den Barmherzigen. — ,4. Franz Kramer, Tazl. S., alt n Tag, in der^othgasse Nr. 107. -.,5. ssranziska Krä3in,Ftzischhaker3.,alt ls2Iahr, in der Ex. Franziskaner Gaffe Nr.2iZ,