'm . ■-? Í,*!.rî <$$ • ’ . •' '4' ¡I /'• m-0, % _ ■ : ■ ; i i ' '*¿>•1 :«oy fü$J \fß>••;''».ÏK\ • BIfi -h^iVr- '■ ■■' mçfci; ¡vhà, ,jf§íi)H8T3Íi fhî?M Ai ih.i¡<- « . tí*1^ nüt^- **í W- ., .Iti ÆZ A. f. Statthalter beantwortet die Interpellation, wegen einer Corrects. Maßregel gegen Johann Skubic. — Debatte über btc Ausschußanträge das Straßen -Kategonsirungsgesek betreffend. beantworten, die in der Landtagssitzung vom 9. d. ÜJt. an die h. Regierung gestellt wurde. Diese Interpellation betrifft die angeblich ungesetzliche Bestrafung des Herrn Johann Skubic, die aus dem Grunde erfolgt sein soll, weil er das Verlangen gestellt hat, daß künftighin Vorladungen vor Gericht an ihn nur in slovenischer Sprache zu geschehen hätten. Ich habe über diesen Vorgang den Bericht des Bezirksamtes Sittich eingeholt, und bin in der Lage, folgenden Sachverhalt bekannt zu geben: (Liest) „Johann Skubic zu einer Strafverhandlnng als Zeuge vorgerufen, verlangte die unverzügliche Berichtigung der 'Zengenerscheinungsgebühr und erklärte, daß er künftig nicht mehr vor Gericht erscheinen werde, wenn ihm nicht sogleich diese Gebühr auf die Hand gezahlt würde. Als ihm hierauf von dem Untersuchungsrichter bedeutet wurde, daß es schon Sache des Gerichtes sein werde, ihn dann im gesetzlichen Zwangswege zur Folgeleistung zu verhalten, trat Johann Skubic mit raschem Schritte und mit drohenden Handgeberden vor den Untersuchungsrichter und schrie ihn mit folgenden Worten an: Wenn ich wieder einmal kommen soll, so müffen Sie mir eine slovenische Vorladung schicken. Für den das Ansehen des Gerichtes verletzenden Ungestüm, welchen sich Skubic im Beisein anderer Parteien im Gerichtslokale gegen den Untersuchungsrichter erlaubte, verurtheilte ihil der Untersuchungsrichter nach Verordnung des Justizhofdekrctes vom 30. September 1806 Z. 787 zu einem 24stündigen, mit Fasten verschärften Arrest , welche Strafe nach §. 246 St. P. O. sogleich in Vollzug gesetzt wurde. Von dieser Strafe wurden über Ansuchen seines Tags darauf erschienenen Vaters, der den Vorfall mit dem heftigen Naturell seines Sohnes zu entschuldigen suchte, die noch fehlenden 4 Stunden nachgesehen. Es ist hieraus zu ersehen, daß Skubic nicht wegen des Verlangens, künftig Vorladungen ihm in slovenischer Sprache zuzustellen, sondern wegen des heftigen Tones und des verletzenden Ungestümes, den er sich hiebei erlaubte, vom Untersuchungsrichter im Disziplinarwege bestraft wurde. Glaubt er sich hiedurch beschwert, so steht ihm frei, seine Beschwerde bei dem competenten Obergerichte anzubringen. Die in der Interpellation gestellte Anforderung, slovenische Parteien mit ihren im Rechte begründeten Forderungen gegen eine derartige Terrorisirnng wirksam zu schützen, entfällt daher von selbst, da ein so zu bezeichnender Vorgang gar nicht stattgefunden hat. Was 'anbelangt die Ausfertigung der Vorladungen an slovenische Parteien in slovenischer Sprache, so bestehen Blangueten mit vorgedrucktem deutschen und sloveni-schen Texte. Die betreffende Vorladung an Skubic war aus Versehen nur in dem deutschen Vordrucke ausgefüllt worden. (Bewegung int Centrum.) Es wird die Vorsorge getroffen werden, daß die Blangueten von Vorladungen an slovenische Parteien, wo es bisher noch nicht geschehen sein sollte, künftig in der slovenischcn Sprache ausgefüllt werden". Ich übergebe diese Interpellation dem Herrn Vorsitzenden. (Uebcrrcicht dieselbe dem Präsidenten.) Präsident: Wir kommen nun zur Fortsetzung der jüngst unterbrochenen Debatte, betreffend die Katcgorisirung der Straßen. Die Generaldebatte ist geschlossen, und es hat nur noch der Herr Berichterstatter das Wort. Ich bitte den Herrn Berichterstatter sein Schlußwort zu ergreifen. Berichterstatter Deschmann: Als Berichterstatter des Ausschusses liegt es mir ob, die Anträge desselben und den vorliegenden Gesetzentwurf gegen die Einwendungen, welche dagegen erhoben worden sind, zu rechtfertigen. Diese gipfeln sich in der Behauptung, daß durch die vorliegende Kategorisirung der Straßen den zu bildenden Gemeinden in einem ihrer wichtigsten Rechte, nämlich in ihrer Autonomie, ein wesentlicher Abbruch geschehe. Vorläufig muß ich mir nur erlauben zu bemerken, daß der Ausschuß eher jeden anderen Einwurf vermuthet hätte, als diesen, indem er überall bestrebt war, der zukünftigen Wirksamkeit der zu bildenden Straßen-Comitü's den vollsten Spielraum zu gönnen und ihre vollste Autonomie zu wahren. Es wäre mir möglich, mit einer großen Anzahl von Beispielen dies zu belegen; doch gehe ich vorläufig darüber hinweg, indem die Spezialdebatte dazu Gelegenheit bieten dürfte. Ich will nun näher auf die Gründe eingehen, welche zur Rechtfertigung jenes Antrages, der von dem Herrn Abgeord. Dr. Costa gestellt worden ist, angeführt worden sind. Herr Dr. Costa beruft sich insbesondere auf den §. 16 des Straßengesetzes. Ich glaube jedoch, daß, wenn es sich um die Ausführung eines Gesetzes handelt, nicht eine abgesonderte Bestimmung desselben als Norm aufzustellen wäre, es hat vielmehr die ganze Technik des Gesetzes, sein logischer Zusammenhang auch für dessen Ausführung desselben als Norm zu gelten, und ich berufe mich diesfalls auf die §§. 2, 4, 16, welche in dieser Beziehung als maßgebend anzusehen sind. Es wird doch Niemand zweifeln, daß, wenn es sich um die Ausführung eines Straßengcsetzes handelt, für's erste eine genaue Bestimmung der Objekte und eine entsprechende Eintheilung derselben stattfinden müsse. Was ist nun der Maßstab bei der Kategorisirung der einzelnen Straßen? Etwa die Erklärung dieser oder jener Gemeinde? Keineswegs, sondern die Wichtigkeit eines Straßenzuges, wie dies in den §§. 2 und 4 des Gesetzes angedeutet ist. In dem Objekte selbst liegt das hier zu beachtende Merkmal. Mag die Gemeindeorgani-sirung in Zukunft wie immer ausfallen, die Wichtigkeit der Straße bleibt die nämliche, abgesehen von einigen Fällen, welche nur untergeordneter Natur sind, und auf die ebenfalls in der Spezialdebatte zurückzukommen sein wird. Der Verkehr selbst auf einer bestimmten Straße, die Verbindung größerer Landesstriche mit der Eisenbahn oder mit bedeutenden Centralpunkten des Verkehres durch dieselbe, dies sind die Momente, welche hier maßgebend sind. Der Ausschuß hat daher bei seiner Berathung vorzüglich diesen Gesichtspunkt ins Auge gefaßt, er hat sich aber auch genau an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten. §. 16 sagt: daß zur Einbringung eines diesfälligen Gesetzes die erforderlichen Verhandlungen mit den Bethci-ligten voran zu gehen haben. §. 16 sagt nicht, die Ver-handltmgen mit den zu bildenden Gemeinden oder mit den Gemeinden überhaupt, sondern mit den Bctheiligten. Betheiligt an einem Straßenzugc können auch andere Körperschaften außer den Gemeinden sein. Es ist z. B. die Handelskammer um ihr Gutachten angegangen worden, und wer würbe läugnen, daß das Votum dieser Körperschaft gerade in Beziehung der Stras-senkategorisirung ein sehr beachtenswerthes ist, wer würde läugnen, daß eine Gewerkschaft, die in irgend einer Gegend einen großen Verkehr vermittelt, nicht auch ein Be-theiligter an einem jene Gegend durchziehenden Straßenzuge sei, und daß daher ihr Votum ebenfalls zu berücksichtigen wäre. Wollten wir daher die nämlichen Consequenzen, welche der Herr Abg. Dr. Costa an die künftigen Gemeinden knüpft, überhaupt an die Bctheiligten knüpfen, so ergäbe sich im Falle, daß wenn in irgend einer Gegend wichtige Etablissements im Entstehen begriffen wären, mit der Kategorisirung der Straßen gar nicht vorgegangen werden könnte, falls diese Bethciligten noch gar nicht einvernommen werden könnten. Weiters ist den Gemeinden Gelegenheit geboten worden, ihre Anschauungen in dieser Frage dem Landtage zur Kenntniß zu bringen, sie sind auf Veranlassung der h. Landesregierung von den Bezirksämtern einvernommen worden. Das betreffende Gesetz ist ihnen in ihrer Landessprache mitgetheilt und des Nähern erörtert worden, ohne irgend einen auf sie geübten Zwang sind ihre diesfälligen Erklärungen zu Protokoll gegeben worden. Es hat nicht eine partielle, sondern eine bezirksweise Einvernehmung der Gemeinden stattgefunden, und es nimmt mich Wunder, wie Herr Dr. Costa, der doch ein so warmer Vertheidiger der Bezirksvertretung ist, gegen diesen Vorgang der Regierung ein Bedenken erheben konnte. Hier ist ja eben faktisch das geübt worden, daß die Gemeinden eines ganzen Bezirkes zusammenkamen und ihr Votum über die Wichtigkeit der einzelnen Straßen abgaben. Wären die Gemeinden einzeln -weis einvernommen worden und selbst vorausgesetzt, daß cS nur größere Gemeinden im Lande gäbe, so zweifle ich, ob wir jenen klaren Ausdruck über die Wichtigkeit einer Straße erlangt hätten, wie es bei diesem Vorgänge der Regierung der Fall war. Es ist ja bekannt, daß einzelne Gemeindevorstände eine Straße nur darum als Concur-renzstraße erklärt haben möchten, weil sie eben bei ihrer Besitzung vorüber führt, und die Erfahrung lehrt ja, wie einzelne Bürgermeister auf ihre Gemeinderäthe einen solchen Einfluß üben können, daß diese ihr williges Werkzeug sind. Bei partiellen Einvernehmungen könnten derlei Anträge. zur Geltung gelangen, während eben durch die bezirksweise Einvernehmung der Gemeinden derlei subjektiven Anschauungen einzelner Gemeinden der beste Riegel vorgeschoben worden ist. Der Abg. Dr. Costa beantragt, daß ein kumulatives Gesetz über die Straßenkategorisirung und über die Bestimmung der Coucurrenzrayon's vom Landesausschusse in den Landtag eingebracht und in der künftigen Session berathen werden solle. Ein solcher Vorgang würde nach meiner Anschauung einem neuen Chaos Thür und Thor öffnen, zumal der Antrag des Dr. Costa weiter lautet, daß keine Bezirksstraße als Landesstraße erklärt werden soll. Finden wir derzeit in den Protokollen der Gemeinden eine Menge von Bczirksstraßen von mitunter untergeordneter Bedeutung als Landesstraßen proponirt, so dürfen wir uns keiner Illusion hingeben, wie die Wünsche der betreffenden.Gemeinden bezüglich dieser Straßen nach dem gefaßten Beschlusse des h. Landtages, daß keine Lan-deöstraßen einzuführen seien, lauten werden. Es wird heißen, da sie nicht Landesstraßen werden können, so sollen sie aufgelassen werden, denn unserer Gemeinde ist diese Straße von gar keinem Nutzen, sie wird nur von den Nachbarbezirken befahren, warum sollen wir zu ihrer Erhaltung concurriren? Auf solcher Basis nun soll der Landtag über die Wichtigkeit einer Straße Beschluß fassen? Das Urtheil der Gemeinden, welche möglichst einzelne Concurrenzstraßcn abzuschütteln trachten werden, weil ihr Privatintercsse dabei betheiliget ist, soll für den Landtag maßgebend sein? Der bisher eingeschlagene Weg war ein ganz correcter, ein der Sachenlagc entsprechender. Der weitere Antrag, daß der Landcsausschuß nochmals mit der Vorberathung des Gesetzentwurfes der Slraßen-kategorisirung betraut werden solle, wozu noch die Con-currcnzrayons zu kommen hätten, dünkt mir ebenfalls ein sehr unzweckmäßiger zu sein. Um bei den verschiedenen Anschauungen über die Wichtigkeit einzelner Straßen sich ein klares Bild zu schaffen, ist oft die unmittelbare Anschauung das beste Hilfsmittel. Sie sehen ja, daß der Landcsausschuß wegen der Kategorisirung der Straßen schon heuer den Antrag gestellt hat, cs möge aus dem Hause selbst ein (Semite gewählt werden, da es ihm darum zu thun war, diese Angelegenheit dem Urtheile erfahrener Männer aus den verschiedensten Landcstheilen anheimzustellen, die über den Werth und die Wichtigkeit einer Straße das beste Urtheil abzugeben im Stande sind. Auch in Zukunft könnte der Landesansschuß nichts anderes thun. Er würde dem Landtage das Bekenntniß ablegen: Ich habe mich an die Arbeit gemacht, jedoch bei so divergirendcn Interessen, bei so verschiedenartigen Aussprüchen der Gemeinden ist es mir nicht möglich gewesen, ins Klare zu kommen, ich muß daher an die Erfahrungen der Volksvertreter abermals appelliren und den Antrag stellen, daß die Vorberathung über diesen Gegenstand durch ein aus dem Landtage zu wählendes Comite stattfinde, um allzu weitläufige Debatten im Hause zu vermeiden. Cur multiplicare entia? Der Ausschuß hat diesmal mit großer Sorgfalt jede einzelne Straße geprüft, soll im künftigen Jahre dies abermal geschehen? Diese Prüfung dürfte um so schwieriger werden, da in einzelnen Fällen die aufgestachelten Leidenschaften der Gemeinden mit ins Spiel treten dürften. Wir haben hier einen höhern Standpunkt time zu halten, als jenen der partikulären Anschauungen einzelner Gemeinden, cs ist dies der volkswirthschaftliche Standpunkt, es ist der Standpunkt der Landesinteressen. Von diesem Gesichtspunkte ans ist auch die Frage über die Kategorisirung der Straßen zu beantworten. Die Voten der Gemeinden bieten uns ein höchst schätzbares Materiale, es wurden uns in vielfachen Beziehungen durch dieselben sehr erwünschte Anhaltspunkte gegeben, namentlich in der Beurtheilung der höchst wichtigen Frage der Erhaltungskosten der einzelnen Strecken, ihrer zweckmäßigen oder unzweckmäßigen bisherigen Anlage u. s. w. Es ist sich auf die Landtagsbeschlüssc vom Jahre 1861 betreffend die Einstellung der damaligen Bauten neuer Bezirksstraßen bezogen worden. Eben jener Herr Abgeordnete, der in der sechsten Sitzung dieser Session mit so warmen Worten die Abänderung dcö Moorbrandgesctzes befürwortet hat, scheint in der Straßcnfragc einen andern Standpunkt time zu haben. Er will uns jenen Landtagsbeschluß gleichsam als eine Fessel in Erinnerung bringen, welche auch für die diesfälligen künftigen Beschlüsse für uns bindend sein soll. Ich erlaube'mir hier darauf hinzuweisen, daß jene Landtagsbeschlüsse in einer Art und Weise gefaßt worden sind, wie es bei unseren ersten parlamentarischen Tagen nicht anders möglich war. Wir hatten damals keine Geschäftsordnung, die Anträge wurden in einer Sitzung eingebracht, es wurde darüber sofort debattirt und auch sogleich Beschluß gefaßt. Ich will damit den Werth jener Beschlüsse keineswegs nachträglich bekritteln. Es fanden vielmehr in denselben die gerechtfertigten Klagen der Bevölkerung ihre momentane Abhilfe. Prüfen wir jedoch näher die Veranlassung zu, jenen Landtagsbeschlüssen, so finden wir, baß sie vorzugsweise durch drei neue Straßenbautcn, die für die Bevölkerung sehr drük-kend waren, provocirt worden sind, nämlich durch den Bau der Kaljer Straße, der Tschernathaler Straße und endlich der Reka Straße. Bei allen diesen drei Straßen bestehen noch jetzt die nämlichen Bau- und Erhaltungsschwierigkeiten, wie vorher. Die Regierung hat aber auch in Folge jener Beschlüsse den weitern Bau der Mertschctschendorfer Straße eingestellt, es ist die weitere Verhandlung wegen der Fortsetzung der Seisenberger Straße ins Stocken gerathen, das gleiche geschah mit dem wichtigen Projekte wegen der Umlegung des, Wagens-, bergeö. Welches sind nun die jetzigen Anschauungen der Bevölkerung, über die letztgenannten Straßenprojekte? Sind sie nicht wichtig genug, um auf ihre baldige Ausführung zu dringen? Lesen Sie die protokollarischen Aeußerungen, lesen Sie die Petitionen der Gemeinden, so werden Sie sehen, daß hier die Stimme des Landes bezüglich der Wichtigkeit dieser Straßen zu einem unumwundenen und klaren Ausdrucke gelangt ist. Es wird weiters dem Ausschußberichte der Vorwurf gemacht, daß eine Summe von 10.000 fl. für Straßen-bauten eingestellt werde, für deren Begründung eigentlich gar nichts vorgebracht worden ist. Ich kann Sie versichern, daß der Ausschuß hiebei nicht leichtfertig zu Werke gegangen ist, daß die Einstellung dieser Summe auf einem Wahrscheinlichkcitscalcul beruht. Was fürs erste den Grund ihrer Einstellung anbelangt, so ist es der §. 10 des Stras-sengesetzes, welcher also lautet: „Bei besonders wichtigen und kostspieligen Concnr-renzstraßen können vom Landtage den betreffenden Gemeinden Beiträge zu deren Baue oder Erhaltung aus dem Landesfonde bewilliget werden". Es liegt zwar nur die Petition der Gemeinde Sei-senbcrg um eine Subvention aus dem Landesfonde bei der Ausführung der Strecke von Teisenberg nach Groß-lnpp vor. Allein obwohl bezüglich der weitern zum Ausbaue beantragten Straßen keine Petitionen einliefen, so sind ja von den Gemeinden bei ihrer Einvernehmung Anträge gestellt worden, daß die betreffenden Straßen * als Landesstraßen erklärt, oder wie es bei der Branizäner Straße der Fall ist, daß die Kunstbauten auf jener Straße als ans dem Landesfonde zu erhaltende Objekte an Landesstraßen erkannt würden. Durch Einstellung jener Summe in das Präliminare des Landesfondes zum Zwecke der Straßenbauten ist keineswegs gesagt, daß mit dieser Summe nach Willkühr von den Behörden verfügt werde, daß sie ohne eingehende Prüfung verwenbet werden sollen. Ich erwähne daß bezüglich des Durchbruches der Mertschetschendorfer Straße durch die Krakauer Waldung die Pläne und die detaillirten Voranschläge vorliegen, daß der Durchhau bereits geschehen ist, daß die Kunstbauten demnächst in Angriff genommen werden müssen, und die Beistellung des Slraßenschotters wegeir Entfernung des Bezugortes mit Schwierigkeiten verbunden ist. Auch bei der neuen Straße durch das Branitzer Thal sind die Verhandlungen wegen der Grundablösung schon eingeleitet, die Pläne und Kostenvoranschläge detaillirt geliefert worden. Es handelt sich nunmehr um die Kostenvertheiluug aus die einzelnen Gemeinden. Wenn wir demnach den Landesausschuß beauftragen, daß er die einzelnen Subventionen nach dem wahren Bedürfnisse, nach seinem besten Einsehen festsetze, so können Sie versichert sein, daß diese Summe keineswegs eine ausgeworfene sei, sondern daß dieselbe, auch in entsprechender Weise in Verwendung kommen werde. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, auf andere Länder der österreichischen Monarchie hinzuweisen, wie es sich denn mit den Beiträgen aus dem Landesfonde für den Straßenbau dort verhalte? Da habe ich denn das Präliminare des Landesfondes von Obcrösterreich vor mir, und ich finde daselbst für die Landesstraßen die bedeutende Summe von 175.816 fl. pro 1865 eingestellt. Davon entfallen für Wegemacherlöhnung 57.670 fl., Beischaffung des Deckstoffes 42.000 fl., Kosten der gewöhnlichen Reparationen 15.200 fl., Kosten der Reparaturen 40.000 fl., außerordentliche Herstellungen und Neubauten 16.000 fl. Das kleine Kronland Salzburg hat für seine Lan-deöstraßen im Präliminare pro 1865 den Betrag von 33.151 fl. eingestellt. Das benachbarte Steiermark weist für Straßensubventionen im Präliminare pro 1865 den Betrag von 15.000 fl. aus. Ich frage nun, ist es nicht Zeit, daß der §. 10 des Straßengesetzes zur Wirklichkeit werde, soll er nur immer auf dem Papiere stehen? Glauben Sie, daß wir die Landgemeinden zufrieden stellen werden, wenn wir ihnen sagen werden: Ja der §. 10 steht ja im Gesetze. Es ist wahrlich Zeit, daß wir zu Thaten kommen! Der Herr Abg. Dr. Costa hat weiters den Antrag wegen der Verweisung der Petition der Gemeinde Grob-sche an den Finanzausschuß gestellt. Hätte jedoch Dr. Costa den Ausschußbericht genauer geprüft, so hätte er gefunden, daß darin die Anschauung des Ausschusses über die angesuchte Subventionirung jener Brücke ausgesprochen ist, und zwar im verneinenden Sinne, da sich derselbe ausdrücklich auf den Bericht des Landesauöschusses beruft, worin dieses Objekt als zur Subvention von den Gemeinden beantragt vorkömmt. Die betreffende Stelle des Ausschußberichtes lautet: „Die Subventionirung der „sub 2 und 3 angeführten Objekte liegt für den Fall, „als die Gemeindemitteln nicht ausreichen, zunächst der „Bezirkskasse ob". • Dorthin haben sich die betreffenden Petenten zuerst zu wenden, erst wenn aus dem Stande der Bezirkskassen die Unmöglichkeit, daß sie dort eine Subvention erhielten, hervorgehen würde, könnte ein Antrag an den Landtag um Aushilfe gestellt werden. Ich zweifle jedoch, ob das Straßcncomitö in der Lage wäre, diesen Antrag zu befürworten, da ein im Straßengesetze aufgestelltes Prinzip dadurch wesentlich alterirt würde. Ich gehe nun zu einigen weitern Einwendungen über, welche von Seite der anderen Herren Redner gegen die Ausschußanträge erhoben wurden. Der Herr Äbg. Koren, ein warmer Befürworter der Interessen seines Wahlbezirkes, und der durch den Straßenbau arg bedrückten Gemeinden des Bezirkes Planina hat abermals darauf hingedeutet, wie schwer die Herstellung der Bezirksstraßen im Bezirke Planina den einzelnen Grundbesitzern falle. Diese nämliche Anschauung hat ja auch das betreffende Comite getheilt; jedoch mit bestimmten Vorschlägen, wie diesen Üebelständen abzuhelfen wäre, konnte man diesmal nicht hervortreten, da zu wenig Anhaltspunkte vorlagen, um allenfalls eine be- stimmte Summe für Subventionen an jene Straßen dem hohen Hanse beantragen zu können. Wenn der Herr Abg. Koren sich ans Pie allfälligc Rentabilität der dort einzuführenden Wegmänthe beruft, so ist den Gemeinden kein Hinderniß in den Weg gestellt, sich diesfalls bei den Behörden um die Bewilligung einer Mauth zu verwenden. Die int Ausschußberichte angeführte Auseinandersetzung der Unzweckmäßigkeit der Straßeiimänthc int Allgemeinen, gilt dem Prinzipe als solchem, und der Einführung der Straßcnmäuthe auf den zu errichtenden Landcs-straßen. Es war nothwendig in die Erörterung der Frage einzugehen, ob die Mäuthe die entsprechenden Mittel wären, um die Erhaltung der Landesstraßen zu decken. ES müßte darüber auch im Berichte etwas angeführt werden, indem von den Bezirksämtern des Landes eine Unzahl von Mäuthen proponirt worden ist, und der Ausschuß daher diese Frage nicht umgehen konnte. Die Entgegnungen des Herrn Abg. Sagorz, die sich vorzugsweise auf die Mertschetschendorfer Straße beziehen, werden in der Spezialdebatte .ihre Erwiderung finden. Ein Herr Abgeordneter hat den Bericht des Ausschusses und den vorliegenden Gesetzentwurf eine schätzbare Arbeit genannt, jedoch bezüglich der Veldeser Straße einige Bemängelungen in ihrer Bezeichnung vorgebracht und erklärt, daß , wenn ein Schluß vom Bekannten auf das ihm Unbekannte erlaubt ist, man sich schon ein Urtheil bilden könne, welchen Werth das ganze Elaborat habe. Es wurde von ihm dem Ausschüsse der Vorwurf gemacht, daß er die beabsichtigte Umlegung der Radmannsdorfer Straße, und zwar in der Strecke von Podwein bis Rad-mannSdorf nicht aufgenommen habe. Ich kehre den Fall um, und nehme an, eö hätte der Ausschuß beantragt, die Veldeser Straße hat diese Richtung einzuschlagen, nämlich die neu projektirte Strecke mit Umgehung der jetzigen von Podwein bis Radmannsdorf, so wäre jener Abgeordnete sicherlich der erste gewesen, der dem Ausschüsse den Vorwurf gemacht hätte, daß er der künftigen Autonomie des Straßencomite's vorzugreifen sich erkühnt habe. Weiters erwähne ich, daß bezüglich dieser Strecke kein Antrag von den dortigen Gemeinden gestellt wurde, daß jedoch eine andere Straße zur Umlegung proponirt war, nämlich jene von VeldeS über Äsp nach Jauerburg. Allein der Ausschuß, hat eben ans Achtung vor der Autonomie der zu bildenden Straßencomite's es nicht gewagt, in dieser Beziehung irgend einen Ausspruch zu fällen. Seine Anschauung war diese.' Es solle einstweilen bei betn jetzigen faktischen Bestände sein Verbleiben haben. Es liegt ein Antrag auf Vertagung des Gegenstandes vor. Der Antragsteller sagt zwar, die Straßen-kategorisirung soll jetzt nicht in Angriff genommen werden; allein sein Antrag enthält doch eine Straßenkatego-risirung, und zwar eine negative Straßenkategorisirung aus zwei Punkten bestehend. Es hat keine Landes-straße zu bestehen, und zweitens eine mögliche Concur-renzstraße, nämlich die Kaljer Straße soll dem wahrscheinlichen Lose der Auflassung preisgegeben werden. Der Geist der Negation ist das Bezeichnende jenes Antrages. Ich zweifle jedoch, ob der Geist, der stets verneint, falls er sich einer Körperschaft bemächtigt, die in lauten und überzeugenden Worten von der Bevölkerung des ganzen Landes zur Abhilfe im Straßenwesen angerufen wird, sich Sympathien int Lande zu erwerben im Stande ist. Das Straßenwesen Krain's nahm die bisherige Thätigkeit des Landtages durch zwei Sessionen in Anspruch, bis das Straßengesctz berathen und zu jenem Stadium gelangt ist, daß es die Allh. Sanction erlangen konnte. Es liegt uns nunmehr ob, einen Schritt weiter zu thun, und was wäre die Folge der beantragten Ablehnung der Anträge des Ausschusses? Eine neue Enttäuschung für das ganze Land! Die in Aussicht gestellten Landesstraßen schienen einzelnen Gemeinden als ein Hoffnungsstrahl, • um von der sie schwer bcdrük-kenden Concurrenz erlöst zu werden. Das einzige Linderungsmittel, welches wir ihnen als Entschädigung dafür bieten können, daß keine bestehende Straße als Landes-straße erklärt wird, ist die baldinöglichste Anwendung des §. 10, ist die Einstellung einer Summe, um die das Landeswohl in seinen tiefsten Interessen berührende schleunige Durchführung einzelner dringend nothwendiger Stras-senstrecken möglichst bald ins Werk zu setzen. Nach dem gestellten Vertagiingsantrage sollen diese Ausführungen aufgeschoben werden, vielleicht ad graecaš calendas, da ja in der nächsten Session der Andrang der Petitionen um Subvention für Erhaltung bestehender Straßen ein so großer sein könnte, daß es vielleicht nicht möglich sein wird, auf jene Rücksicht zu nehmen, Hoher Landtag! Es ist nothwendig, daß Thaten eintreten. Beweisen wir der Bevölkerung, daß wir ihren Klagen durch Thaten zu Hilfe kommen, und nicht nur mit Worten und mit dickleibigen stenographischen Protokollen. (Bravo! Bravo!) Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen. Es liegt der Antrag des Herrn Abg. Dr. Costa vor, welchen ich den hochverehrten Herren zuerst in Erinnerung bringen muß. Dieser Antrag lautet: (Liest) „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag erklärt sich im Prinzipe einverstanden, daß von den nicht ärarialen Straßen dermals keine als Landesstraße erklärt werde. 2. Der Landtag geht über die Anträge des zur Berathung eines Gesetzentwurfes über die Kategorisirung der Straßen in Krain gewählten Ausschusses mit Ausnahme des die Kaljer. Straße betreffenden Antrages zur Tagesordnung über. 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, aus Grundlage der Vorlage des vorgenannten Ausschusses in der nächsten Landtagssession einen Gesetzentwurf einzubringen, welcher nicht bloß die Bestimmung zu enthalten hat, welche Straßen künftighin Concurrenz - Straßen sein sol-sen, sondern .der auch gemäß des §. 8 des Gesetzes vom 14. April 1864 Z. 9 Landesgesetzblatt für Krain bestimmt, welche Gemeinden für jede einzelne Straße con-curreuzpflichtig sind. Der Landesausschuß hat in beiden Beziehungen das Gutachten der neu constituirten Stadt-und Gemeindevertretungen einzuholen. 4. Die Petition der Gemeinde GrobSoe, eine Unterstützung für ihre Brücke über die Pojk betreffend, werde dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen". Ich muß nach dem §. 38 und 39 der Geschäftsordnung den Vertagungsantrag sub 2 zuerst zur Abstimmung bringen. Wird dieser angenommen, so wird über die Anträge 1 und 3 die Spezialdebatte eröffnet und über dieselben sofort abgestimmt werden. Wird der Vertagungsantrag sub 2 abgelehnt, so entfallen 1 und 3; Nummer t Abstimmung über den Vcrtagungsantrgg 6c6 Wbg. Sr. Costa. — Spezialdebatte über bit Ausschußanträgc, das Straßen. KategonsirungSgeseß betreffend. weil er bereits in dem vom Ausschüsse vorgelegten Gesetzentwürfe enthalten ist, und bei der Spezialdebatte über das Gesetz dcbattirt werden wird. Nummer 3 entfällt, weil er im Antrage Nummer 2 im genetischen Zusammenhange steht und implicite mit dem Vertagnngs-antrage abgelehnt wird. Der geschäftliche Antrag sub 4, welcher mit dem jetzt in Verhandlung stehenden Gegenstände in keinem Zusammenhange steht, wird, cs mag der Vertagungsantrag angenommen oder abgelehnt werden, jedenfalls am Schlüsse der vorstehenden Verhandlung zur Debatte und sofort zur Abstimmung kommen. Ich erlaube mir den hohen Landtag zu fragen, ob derselbe mit dieser Reihenfolge der Abstimmung einverstanden ist? (Nach einer Pause.) Wenn keine Einwendung geschieht, so betrachte ich diesen von mir gestellten Antrag als vom hohen Hause genehmiget. Ich bringe nun den Vertagungsantrag des Herrn Abg. Dr. Costa, der gehörig unterstützt ist, zur Abstimmung. Er lautet: (Lieöt Punkt 2 des Antrages.) Ich werde, um ganz sicher über das Resultat derAbstimmung zu sein, die namentliche Abstimmung vornehmen, und bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, mit „Ja", jene dagegen, welche damit nicht einverstanden sind, mit „Nein" zu antworten. (Mit „I a" antworteten die Herren Abg.: Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Kapelle, Koren, Rosman, Sagorz, Svetec, Dechant Toman, Dr. Toman.) Mit „Nein": Brolich, Derbitsch, Deschmanii, Jombart, Klemcntschitsch, Kosler, Kromcr, v. Langer, Mulley, Obresa, Dr. Recher, Rudesch, Baron Schloißnigg, Dr. Skedl, Dr. Suppan, v. Wurzbach. Abwesend waren: Baron Apfaltrern, Graf Auersperg, Baron Codelli, Guttman, Golob, Locker, v. Strahl, Fürstbischof Dr. Widmer und Baron Anton Zois. Schriftführer Brolich: Ich bin über die Abstimmung nicht ganz im Klaren, wegen des Herrn Abg. Kosler. Es ist indessen jedenfalls die Majorität. Gegen den Antrag (Dr. Toman: Er ist ohnedies gefallen) sind 13 Stimmen, für denselben 10. (Rufe: ScchSzehn gegen neun!) Ich habe mich bei der Abstimmung des Herrn Abg. Kosler geirrt. (Abg. Dr. Costa: Bei Kosler sich gleich um 2 Stimmen geirrt! Heiterkeit.) Präsident: Der gestellte Vertagungsantrag ist also mit 16 gegen 9 Stimmen abgelehnt worden. In Folge.dessen entfällt nach dem früheren Beschlusse des. hohen Hauses die Abstimmung über die Punkte 1 und 3. Punkt 4 wird am Schlüsse der ganzen Verhandlung zur Debatte und Abstimmung kommen. Wir schreiten nunmehr zu der Spezialdebatte und zwar ist der erste Punkt derselben, der Antrag des Lan-desausschüsses, welcher dahin lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Kaljer Straße wird als Concur-r e n z st r a ß e nur unter der Bedingung erklärt, w enn von dem k. k. M i l i t ä r - A e r a r ein entsprechender Beitrag zu ihrer Vollendung und eine jährliche Subvention von 2000 fl, ferner von der Domäne Landstraß die unentgeltliche U e b e r l a s s n n g d c S zur S ch o t t e r g c w i n n u n g nöthigen Materials zugesichert würden. Mit der Einleitung der diesfälligen wei- tern Verhandlungen wird der Landesausschuß beauftragt". Ich eröffne die Spezialdebatte über diesen Antrag. Abg. Dr. Toman: Ich bitte, Herr Präsident .... Präsident: Herr Dr. Toman wünschen? Abg. Dr. Toman: Ich habe den Herrn Präsidenten nicht genau verstanden , was er vorgetragen hat. Ist dieses Punkt 1 der Ausschußanträge? Präsident: Es ist jetzt der Antrag des Ausschusses über die Kaljer Straße in der Spezialdebatte, weil über diesen Antrag früher entschieden werden muß, ehe wir zur Spezialdebatte über das vorgelegte Gesetz gehen. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Deschmann: Es wird vielleicht dem hohen Hause erwünscht sein, die nähere Anschauung der betreffenden Gemeinden des Bezirkes Landstraß über diese Straße kennen zu lernen. Sie lautet folgendermaßen: „Von allen in diesem Bezirke befindlichen Straßen wäre nur die erst im Baue begriffene Landstraß-Kaljer Bezirks-Straße aus folgenden Gründen aufzulassen, und weder in die Kategorie der Landcsstraßen noch in jene der Gemeindcwege einzureihen. 1. Ist die Errichtung dieser Straße, welche das Kronland Krain mit der Militärgrenze des Szluiner-Grenzregimentes und in ihrer weiteren Fortsetzung mit Civil - Croatien verbindet, zwecklos, denn es wird auf derselben weder ein Personen- noch Frachtenverkehr stattfinden und dieselbe auch in strategischer Beziehung keine Vortheile darbieten. Der Personenverkehr beschränkte sich bisher lediglich auf den Besuch der Viehmärkte, Kirchweihfeste und der Weingärten, welche die Militärgrenzcr der Sichclburger-Compagnie in Krain besitzen, allein hiezu werden von den Reisenden nie die chaussacmäßig anzulegende Verbindungsstraße, welche von Landstraß bis zum Anknüpfungspunkte an der Bezirksgrenze 7042 Currentklafter mißt, sondern die bereits bestehenden Waldwege und Gehsteige, auf welchen sich für den Reisenden mit Rücksicht auf den Wohnsitz desselben und daS Ziel der Reise ein Zeitersparniß von 1 — 2 Stunden und darüber ergibt, auch in der Folge benützt werden. Was den Waarcnverkchr anbelangt, so beschränkt sich dieser feit jeher lediglich aus den unbedeutenden von einigen Viehhändlern und Fleischern betriebenen Handel mit Horn- und Borstenvieh, welches sie zumeist in Karlstadt einkauften, allein auch diese werden noch immer die 4 bis 6 Stunden kürzeren Waldwege und Steige der neuen Straße zwischen Karlstadt und Landstraß vorziehen. Seit dem Betriebe der Steinbrück-Sisseker und Karlstädter Eisenbahn, hat der Verkehr eine ganz andere Richtung genommen, und dieses wohlfeilere und schnellere Transportmittel wird der projcktirten Straße selbst das unbedeutendste Fuhrwerk entziehen. Auch in strategischer Hinsicht wird die Kaljer Straße keine Vortheile bieten, denn diejenigen Truppen, welche von dieser Straße mit Rücksicht auf ihre Standorte Gebrauch machen könnten, werden ihr Reiseziel mit ausschließender oder theilweiser Benützung der Steinbrück-Karlstädter Eisenbahn bei geringerem Kostenaufwande noch früher erreichen. Allein, wollte man sich auch der Illusion hingeben, daß jene alö zwischen der in einer unfruchtbaren Gebirgsgegend liegenden gänzlich verarmten Militärgrenze der Sichelburger und Osterzer Compagnie - Bezirke einerseits und den zunächstliegendcn Bezirken Landstraß, Gurkfeld und Nassenfuß andererseits ein regerer Verkehr eintreten werde, so bezweifeln wir noch immerhin, daß auf der projektirten Straße eine zahlreichere Frequenz stattfinden werde. Diesen Zweifel erregen in uns die natürlichen entweder gar nicht oder nur mit großen Kosten zu beseitigenden Hindernisse, als: a) Ist dieselbe zwischen den Dörfern Osterz und Kalje, obwohl mit Rücksicht auf den Anbindungspunkt eine kürzere Trace, welche die 2 Dörfer Črešnovca und Černečavas, die reichliches Trinkwasser haben, berührt hätte, hätte gewählt werden können, in einer sehr un-wirthbaren Waldgegend am steilsten Abhange des Opatova Gebirges angelegt worden, wo im Winter die Passage durch Schneeverwehungen, im Frühjahre durch La-vinen und Erdabsitzungcn voraussichtlich öfters durch längere Zeit gesperrt, im Sommer aber bei großer Hitze deshalb unmöglich sein wird, weil sich zwischen Landstraß und der Ortschaft Delešinovic in der Militärgrcnze d. i. in einer Strecke von 6 Stunden keine Wasserstation befindet, das Zugvieh aber ohne Gefahr der Erkrankung, des Wassers so lange nicht entbehren kann. b) Befindet sich auf der Trace zwischen Ostcrz und Kalje, d. i. in einer Strecke von ungefähr 4 Stunden auch nicht ein Haus, deshalb der Reisende, wenn ihn ein Unglück trifft, was sich bei den steilen Abhängen und Präcipizen, von denen die Abwehr anstatt der kostspieligen Geländer nur mit Streifsteinen bewerkstelliget wurde, an noch nicht in Angriff genommenen Baustellen aber projektirt ist, um so leichter ereignen kann, auf einen Beistand nicht Rechnung machen darf. c) Hat der bisher vorgcnommmene Straßenbau wegen den vielen Felscnspreiigungen, die schon eine- int* verhältnißmäßige Masse Pulver verzehrt haben, Scarpi-rungen und Aufdämmungen eine enorme Summe von Concurrenzbeiträgen in Anspruch genommen und cs ist bei dem Umstande, alö noch nicht ein Drittel des Stras-senzuges fahrbar hergestellt worden ist, und noch mehrere Kunstbauten vorzunehmen sein werden, vorauszusehen, daß der ursprünglich für die vollständige Herstellung dieser Straße präliminirte Kostenbetrag bis zur gänzlichen Herstellung derselben verdoppelt oder verdreifacht werden wird, zumal auch die R. Fondsdomäne Landstraß, durch deren Waldungen und Bergwicsen der größte Theil des Straßenznges tracirt ist, ungeachtet der vor dem Beginne des Straßenbaues gemachten Versicherung, für das zum Straßenznge abgetretene Terrain keine Entschädigung zu verlangen, in der Folge die Entschädigungsleistung beansprucht hat. Die Kosten der Anlage dieses Straßenznges, wozu der Bezirk Gurkfeld nur den Bedarf an Sprengpulver deckt, sind daher für den Bezirk Landstraß ebenso unerschwinglich als die Kosten der Erhaltung derselben. Letztere werden in Erwägung, daß bei dieser Straße, welche größtcntheils in der Schattenseite der sehr steilen Berglehne des Opatova Gebirges angelegt ist, oder erst ausgeführt werden soll, häufige Schneeverwehungen, Erdabsitzungen und Einstürze der ohne Beiziehung eines controlirenden Bauverständigen, ohne feste Grundirung, ohne Verbindungsmittel mit unzweckmäßigem Materiale (zumeist mit zu kleinen Steinen) nur locker aufgeführten Scarpen, wie dies sich bei der nächst Globošic oberhalb der Globočnik’ feben Mühle befindlichen schon zweimal eingestürzten Scarpe ereignet hat, — vorkommen werden, in Erwägung, daß in der Nähe des ganzen Straßenzuges kein Straßen-Schotter zu finden ist, daß deshalb daS Deckma-teriale nur durch kostspielige Fclsensprengung und Zerschlä-gelung wird erzeugt werden müssen, in Erwägung, daß die R. Fondsdomäne voraussichtlich auf eine angemessene Entschädigung für die Benützung der Steinbrüche und der zu denselben führenden Wege nicht verzichten wird, sehr große Geldsummen in Anspruch nehmen. — Daß die Insassen des Bezirkes Landstraß großenthcils zahlungsunfähig sind, ist notorisch und geht schon auch daraus hervor, daß bei denselben ungeheure Rückstände an l. f. di-rectcn Steuern, an Grund - Entlastungs- und Perzcntual-aebühren, an Schnlbauconcnrrcnzgeldern, an Collccturs-Beiträgen für die Geistlichkeit und Schullehrer, an Gemeinde-umlagen, an Feueraffckuranzgebühren k. aushusten, und daß selbst die häufigen Erecutioncn wegen Mangels eines Mobi-lars resultatlos sind, daß sehr viele Grundbesitzer kein eigenthümliches Vieh, dessen sie sich Behufs der Zahlung der Grund - Entlastungsgcbühren - Rückstände und Straßencon-currcnz-Beiträge entledigen mußten, besitzen und ihre Realitäten nur mit fremdem und in Zucht genommenem Viehe bewirthschaften, daß bei sehr vielen Grundbesitzern oft wochenlang nicht so viel Barschaft bei Hause ist, um sich das nöthige Salz beizuschaffen. Da aus dem Gesagten erhellet, daß die projcktirte Straße weder dem Bezirke Landstraß, noch der Militärgrenze oder Civil-Croatien oder Krain noch dem Staate einen Vortheil gewähren, und auch nicht benützt werden, wohl aber Nachtheile von unabsehbarer Tragweite für die Concurrenten und Schwächung der Contributionsfähigkeit für den Staat nach sich ziehen wird, so rechnen wir mit Zuversicht auf die Unterstützung unseres Antrages von Seite der hohen Staatsverwaltung und des Landtages. Sollte aber derselbe nicht angenommen werden können, so stellen wir den eventuellen Antrag, daß die Landstraß - Kaljer Bezirksstraße in die Kategorie der Rcichs-straßen eingereiht werde". Nun der Antrag des Ausschusses ist basirt auf die Berechnung, daß die Erhaltung der Straße beiläufig in der Länge wie sie angegeben ist, jährlich mindestens auf 2.000 fl. zu stehen kam, daher das Militär-Aerar in Anspruch zu nehmen wäre, welches ohnehin bedeutende Subventionen für die Ausführung dieser Straße in der Militärgrcnze gewidmet hat, da diese Straße zunächst der Militärgrenze zu Nutzen kommt, während sie für das Land Krain ohne Bedeutung ist. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich bringe nun den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Derselbe lautet: „Die Kaljer Straße wird als Concurrenzstraße nur unter der Bedingung erklärt, wenn von dem k. k. Militärärar ein entsprechender Betrag zu ihrer Vollendung und eine jährliche Subvention von 2.000 fl., ferner von der Domäne Landstraß die unentgeltliche Ueberlassung des zur Schottergewinnung nöthigen Materiales zugesichert würden". Ich bringe zuerst diesen Theil des Antrages zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche damit einver- standen sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der zweite Theil lerntet: „Mit der Einleitung der diesfälligen weitern Verhandlungen wird der Landesausschuß beauftragt". Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich gefälligst erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zu den Schlußanträgen des Ausschusses, und zwar zu dem ersten: „Dem angeschlossenen Gesetzentwürfe wird die Zustimmung ertheilt". Zn diesem Behufe ist es nothwendig, daß dieses Gesetz, welches aus mehreren Theilen besteht, einzeln von dem Herrn Berichterstatter vorgetragen wird. Ich bitte den Kopf des Gesetzes zu lesen. Berichterstatter Deschmann: (Liest) Gesetz wirksam für das Herzogthum Kram, betreffend die Kategorisirung der nicht ärariaten öffenttichcn Straßen und Wege. Präsident: Wenn nichts ..... Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort, ich spreche aber nicht zum Kopfe dieses Gesetzes, sondern ich spreche zum ersten Anfrage des Ausschusses, das ist, dem „angeschlossenen Gesetz-Entwürfe wird die Zustimmung ertheilt".. Ich spreche im Allgemeinen rücksichtlich dieses vorgeschlagenen Gesetzes, und ich werde nur wenige Bemerkungen machen. Der Herr Berichterstatter hat früher gesagt, daß es sich bei der Kategorisirung dieser Straßen um Landesinteressen handelt, daß bei solchen Interessen das Partikular-Jn-teresse der einzelnen Gemeinden zurücktrete» muß, und doch hat der Hnr Berichterstatter früher selbst geltend gemacht, daß nicht nur die um die einzelnen Straßen in-teressirten Gemeinden, sondern sogar einzelne Etablissements, als Gewerkschaften und andere wichtige Körper berufen sind ihr Votum abzugebeu, und als solche gehört werden sollen. Nun, da glaube ich, wenn einzelne Körper, als wie Unternehmungen irgend einer Art berechtigt sind, einen Straßcnzug zu lenken, oder wenigstens ihr diesbezügliches Gutachten abzugeben, so sind doch vor Allem die Gemeinden als solche zu hören, und eö handelt sich eigentlich darum, daß die Gemeinden sich noch nicht consti-tuirt haben, welche rücksichtlich der Straßen ihre Entscheidung zu geben haben werden. Der Herr Berichterstatter hat angeführt, daß die Länder Oberösterreich, Salzburg und Steiermark so und so viel für Straßen votirt haben. Da ist nun wieder von dem Herrn Berichterstatter übersehen worden, daß diese Länder bereits ihre neu con-stituirten Gemeinden haben. Der Herr Berichterstatter hat gesagt, es sei an der Zeit, daß wir zu Thaten schreiten. Nun, was sind Thaten? Die Kategorisirung selbst ist noch nicht die eigentliche That. Gegen die Kategorisirung hätte ich auch noch nicht so viel einzuwenden, wie wohl alle jene Gründe, die ich neulich angeführt habe, sich dagegen wohl recht gut anführen lassen, besonders jener, daß die Concurrenzbezirke sich nach Gemeinden bilden werden, und daß die Straßen nicht von den jetzigen, sondern von den neu zu constitnirenden Gemeinden beurtheilt werden sollen. Die That aber, welche der Landtag heute vollbringen soll, die Votirnng eines bestimmten Betrages für einzelne Straßen, und die Aufstellung des Grundsatzes, daß alljährlich ein bestimmter Betrag votirt werden soll, diese That eben erscheint mir wohl bedenklich, und über diesen Gegenstand werde ich ad Punkt HI sprechen. Was die Veldeser Straße betrifft, die der Herr Berichterstatter erwähnt hat, muß ich bemerken, daß er mich vielleicht irrig verstanden hat. Ich meinte, daß die Straße von Podwein bis Radmannsdorf nicht einmal nach der Veldeser Straße führen kann, es ist kein directer Zug nach Veldes, es ist eine Straße von % Stunde, die zum Bezirksamte in Radmannsdorf führt. Wenn man aber eine solche Straße als Concurrenzstraße nach einem Orte, wie Veldes, bestimmt, so habe ich mir erlaubt den Schluß zu ziehen, daß wohl viele Unrichtigkeiten in dem bezüglichen Gesetzentwürfe vorkommen können. Daß aber die Veldes-Asp-Jauerburger Straße nicht in die Kategorisirung als Concurrenzstraße aufgenommen worden ist, das ist noch ein Gegenstand der Frage, ob der Ausschuß damit etwas Gutes gethan hat oder nicht. Präsident: Darf ich den Herrn Adgeordneten unterbrechen? Wir kommen dann bei der Spezialdebatte ohnehin auf jede einzelne Straßen-Post.......... Abg. Dr. Toman: Mein Grund wird ein allgemeiner sein, Herr Präsident. — Ich will dem Herrn Berichterstatter, — der gesagt hat, wir wollten den zu constitnirenden Gemeinden nicht dadurch vorgreifen, daß wir diese Straße nicht als Concurrenzstraße eingestellt haben, — nur bemerken, ja eben dadurch gibt er aber zu erkennen, daß der Grundsatz gelten soll, daß die zu constitnirenden Gemeinden ihr Gutachten abzugeben haben; und in diesem Punkte hat er selbst den Grund, den ich neulich angeführt habe, ganz vollständig angenommen. Auch nicht der Geist der Negation ist es, der uns hier gegen die Anträge des Ausschusses sprechen ließ; hinter jeder Negation ist etwas Positives, und das Positive, das wir bezwecken, ist das Prinzip der Gerechtigkeit, daß nämlich jene Gemeinden und Körperschaften einvernommen werden, welche auch ihre Tangente dafür zu zahlen haben werden. Der Herr Berichterstatter hat gesagt, daß wir im nächsten Jahre so viele Petitionen auf den Hals bekommen werden, daß wir unmöglich allen einzelnen entsprechen können. Das ist eben, was mich im Allgemeinen bestimmt, gegen das Gesetz zu sprechen, weil ich glaube, daß der Landtag sich jedesmal in einer schwierigen Lage befinden wird, Gerechtigkeit nach allen Seiten zu üben, und weiters glaube, daß diese schwierige Position auch den Ausschuß dahin gebracht hat, daß er jetzt in Punkt III schon Bestimmungen solcher allgemeiner Natur aufgestellt hat, bei welchen aber die Controle über die zu verwendenden Beträge unmöglich wird, daher er auch heute schon diese Straßen kategorisirt hat, um diese Position aufstellen zu können. . Ans diesen Gründen bin ich daher entschieden gegen diesen Gesetzentwurf. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort bezüglich der Einleitung des Gesetzes? Wünschen der Herr Berichterstatter zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich den Titel des Gesetzes zur Abstimmung. Derselbe lautet: (liest denselben.) Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich,) Der Titel des Gesetzes ist angenommen. Der nächst folgende Passus: „Mit Zustimmung des Landtages meines Herzogthumes Krain finde Ich anzuordnen, wie folgt:" ist kein Gegenstand der Abstimmung. Abg. Dr. Suppan: Ich bitte, Herr Präsident, vielleicht doch. (Heiterkeit.) Ich würde mir erlauben den Antrag zu stellen, daß anstatt der Worte „Mit Zustimmung", es heißen möge: „über Antrag des Landtages", da nämlich dieser Gesetzentwurf keine Regierungs-Vorlage betrifft, sondern aus der Initiative des h. Landtages hervorgegangen ist, und mir daher dieser Ausdruck entsprechender erscheint. Präsident: Also, „über Antrag des Landtages". Wird dieser Antrag des Herrn Abg. Dr. Suppan unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche den Antrag des Herrn Dr. Suppan unterstützen, sich zu erheben, (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Berichterstatter Deschmann: Ich bitte um das Wort. Ich glaube, daß denn doch zu jedem Gesetze die Zustimmung der beiden gesetzgebenden Faktoren nothwendig ist, nämlich, der Regierung und des Landtages. Wenn es hieße: „Ueber Antrag Meines Landtages finde Ich zu beschließen", so vernachlässigen wir aber eine der wichtigsten Formen, welche ausdrückt, wie das Gesetz zu Stande zu kommen hat, und wir erklären damit, daß das Gesetz nur ausschließlich durch die Macht-Vollkommenheit der Regierung uns gegeben erscheint, indem es heißt „über Antrag", und nicht „über Zustimmung", wie es heißen soll, wenn wir überhaupt das constitutionelle Prinzip wahren wollen. Präsident: Beharren Herr Dr. Suppan aus Ihrem Antrage? Abg. Dr. Suppan: Ich muß bemerken, daß mein Antrag noch nicht unterstützt ist. Präsident: Er ist schon unterstützt. Abg. Dr. Suppan: In diesem Falle beharre ich auf meinen Antrag, weil er mir nicht genügend widerlegt worden zu sein erscheint, denn mein Antrag enthält selbstverständlich auch die Zustimmung von Seite des Landtages. XVI. Sitzung. Berichterstatter Deschmann: Vielleicht könnte dadurch Abhilfe getroffen werden, wenn es heißen würde: „Ueber Antrag und mit Zustim- mung". Abg. Freiherr v. Schloisinigg: Ich glaube, daß, da schon verschiedene Gesetze von Sr. Majestät dem Kaiser sanctionirt worden sind, welche vom Landtage angetragen, und von ihm selbst angeregt worden sind, es doch nothwendig wäre, überall den gleichen Vorgang einzuhalten. Ich ersuche daher um die Aufklärung, in welcher Weise es in diesen Gesetzen gelautet hat. Berichterstatter Deschmann: Als Grundlage hiezu diente der Kopf des Straßcn-gesetzes, wo es ebenfalls heißt: „Mit Zustimmung Meines Herzogthumes Krain" rc. (Abg. Dr. Costa und Brolich: Moobrennen-Gesetz.) Präsident: Es ist hier von dem Herrn Berichterstatter ein zweites Amendement gestellt worden, welches dahin geht, daß dieser Absatz zu lauten hätte: „Auf Antrag und mit Zustimmung Meines rc.". Wird dieser Antrag, der vom Herrn Berichterstatter nicht im Namen des Ausschusses, sondern in seinem eigenen gestellt wurde, unterstützt? (Nach einer Pause.) Er ist nicht hinreichend unterstützt. (Rufe: Hinreichend! Nach der Zählung) Ich bitte, meine Herren, stehen zu bleiben. Er ist hinreichend unterstützt. (Heiterkeit.) Ich werde, da der Herr Dr. Suppan bei seinem Antrage beharrt .... Abg. Dr. Suppan: Ich bitte, ich habe den Antrag Deschmanns unterstützt, imb ziehe selbstverständlich meinen Antrag zurück. Präsident: Nun so bringe ich den Antrag des Berichterstatters zur Abstimmung, welcher lautet: „Ueber Antrag und Zustimmung des Landtages Meines Herzogthnms Krain finde Ich anzuordnen, wie folgt:" Ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich bitte Herr Berichterstatter vorzufahren. Berichterstatter Deschmann: (liest) In Ausführung der §§. 2, 3, 4, 5 und 16 des Gesetzes vom 14. April 1864 St. IX. Gesetz - und Verordnungsblatt für das Herzogthum Krain wird von den nicht ärarialen Straßen dermal keine als Landesstraße erklärt .... Präsident: Ich bitte hier stehen zu bleiben. Ist etwas gegen diesen Absatz zu erinnern? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich den so eben verlesenen Absatz zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag des Ausschusses ist genehmiget. Ich bitte jetzt die nächste Alinea zu lesen. Berichterstatter Deschmann: (liest) „Hingegen sind folgende als Concurrenzstraßen im Sinne des gedachten Gesetzes zu behandeln". Präsident: Ueber diesen Punkt wird mit Vorbehalt der Beschlüsse des hohen Landtages über die einzelnen Concurrenzstraßen abgestimmt werden, daher glaube ich diesfalls sogleich zur Abstimmung schreiten zu können, und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Passus einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Um den verehrten Herren Abgeordneten die Mühe des immerwährenden Aufstehens zu ersparen, werde ich folgenden Modus bei der Abstimmung über die einzelnen Anträge einhalten, daß der Herr Berichterstatter jede einzelne Post vortragen wird, dann eine Pause macht; wenn dagegen keine Einwendung geschieht, und sich Niemand von den Herren erhebt, sehe ich den betreffenden Antrag als vom hohen Hause angenommen an, erhebt sich aber einer der Herren, so findet die Spezialdebatte statt. Ich bitte nun den Herrn Berichterstatter fortzufahren. Berichterstatter Deschmann: (Liest) „1. Weißenfclser Straße von Wurzen über Ratschach, Weißenfels bis an die Landesgrenze. 2. Veldeser Straße, von Podwein über Vormarkt, Lees, Veldes, Ratschitsch, Untergörjach, bis zur Einmündung in die Wurzner Reichsstraße, bei Jauerburg, mit folgenden Abzweigungen. a) in Lees über Hraschach und über Hlebitz bis an die Wurzner Reichsstraße, b) die Seitenstraße nach Obergörjach, c) die Wocheiner Straße von Auritz über Schal-kendorf, Seebach, Wocheiner Vellach, Bitnach, Feistritz, St. Johann am Wocheiner See, Althammer und zurück über Mitterdorf, Kerschdorf, Jereka nach Bitnach". Bezüglich des zweiten Punktes würde ich mir eine kurze Entgegnung auf die von dem Herrn Dr. Toman vorgebrachte Einwendung erlauben, daß diese Straße Veldeser Straße genannt wird. Es wird doch Veldes als Hauptpunkt jener Gegend bezeichnet , es ist nicht nur ein romantischer, weltberühmter Ort, sondern wie wir jüngst gehört haben, petitioniren einige Gemeinden, daß dorthin der Sitz des Bezirksamtes Radmannsdorf verlegt würde. Es ist sehr schwer, die richtige Nomenclatur festzustellen, man hätte sagen können, Radmannsdorf-Veldeser Straße, sie kommt jedoch schon im Straßcnverzeichnisse als Veldeser Straße vor. Ich glaube daher diesfalls keine Aenderung vornehmen zu sollen, weil die Bezeichnung sehr genau ist, und diesfalls kein Zweifel obwaltet, was darunter zu verstehen sei. Präsident: Wenn Niemand das Wort ergreift, und Niemand aufsteht, so betrachte ich diesen Antrag als genehmiget. Ich bitte den Herrn Berichterstatter fortzufahren. Berichterstatter Deschmann: (liest) „3. Radmannsdorf-Neumarktler Straße, von Vormarkt über Neudorf, Vigaun, Slatina, Sredna-vas, Feistritz nach Neumarktl. 4. Radmannsdorf-Steinbüchler Straße, nebst der Fortsetzung über Podnart bis an die Wurzner Reichsstraße mit der Abzweigung nach Kropp. 5. Neumarktl-Birkendorfer Straße, von Feistritz über Kaier und Swirtschach bis an die Wurzner Reichsstraße bei Birkendorf". Präsident: Ich bitte den Herrn Berichterstatter bei jeder Postnummer einen Augenblick Urne zu halten, um den Herren Zeit zu lassen, sich zu erheben. Berichterstatter Deschmann: (liest) 6. Neumarktl - Kanker Straße, über h. Kreuz, Terstenik, Höflein bis an die Kanker Reichsstraße, mit folgenden Abzweigungen: a) von Goritsche über T e n e t i s ch nach Krain-burg, b) über Unter-Vellach nach Kokritz bis zur Einmündung in die vorige. 7. Naklas-Predaßl-Freithofer Straße, von Pivka über Kokritz und Predaßl nach Freithof. 8. Krainburg-Steiner Straße, vonKlantz über St. Georgen, Unterfernig, Moste nach Stein, mit den Abzweigungen: a) bei Unterfernig über Zirklach nach Vaisach, und b) dem Seitenarme der letzteren über Olscheuk bis an die Kanker Reichsstraße. 9. Krainbnrg-Flödnig-St. Weiter Straße mit der Concurrenz - Brücke über die Kanker bei Tschir-tschitsch und den Seitenstraßen: a) Von Terboje über St. Georgen nach Vaisach, b) von Tazen über Skarutschna nach Vo- ditz. 10. Mautschitscher Straße von der Abzweigung aus der Loibler Reichsstraße bis zur abermaligen Einmündung in dieselbe. 11. Krainburg-Lacker Straße über Strasi-sche, Feisting, Safnitz, Dörfern, Jauchen bis Lack. 12. Lack-Eisnern-Jarzer Straße über Altenlack, Seljach, Eisncrn, Salilog bis Jarz. 13. Lack- Adrian er Straße über Pölland, Trata, Sairach bis Jdria mit der bei Terbia sich abzweigenden Savodenthaler Straße, letztere bis an die küstenländische Grenze. 14. Lack - Görtschach - Zwischenwässern Straße. 15. Lack-Flödniger Straße von Jauchen über Jeperza nach Flödnig, mit der Fortsetzung über Voditz bis Moste". (Nach einer Pause.) Präsident: Genehmiget. Abg. Dr. Toman: Ich möchte den Antrag stellen, daß von der Verlesung Umgang genommen werde, denn der Herr Berichterstatter hat schon so viel gelesen und gesprochen, daß es ihm vielleicht auch angenehm wäre und wir dadurch Zeit gewinnen würden. Ich bitte das hohe Haus darüber zu befragen, ob es damit zufrieden ist, daß der Art abgestimmt werde, daß die Anfrage gestellt wird, ob Jemand gegen irgend einen Straßenzug etwas einzuwenden hat. Präsident: Es ist der Antrag gestellt worden, daß von der Verlesung Umgang genommen, und derart abgestimmt werde, daß vorläufig von Seite des Präsidiums an das hohe Haus die Anfrage gestellt wird, ob irgend einer der Herren Abgeordneten gegen irgend eine einzelne Postnummer eine Einwendung zu erheben habe. Wird dieser formelle Geschäftsantrag genehmiget, so bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Und ich bitte jene Herren, die sprechen wollen, sich zu melden. Abg. Kapelle: Ich werde zu Post-Nummer 55 sprechen. Präsident: Wünscht noch Jemand über irgend eine Post zu sprechen? Abg. Mulley: Ich bitte, ich werde eine stplistische Berichtigung bei Post - Nr. 78 machen. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Poslanec Zagorec: Prosim k številki 50. Präsident: Wünscht noch Jemand über eine Post zu sprechen? Abg. v. Langer: Ich werde auch über Post -Nr. 50 ein Paar Worte sprechen. Präsident: Zu welchem Nro. ? Abg. v. Langer: Zu Post-Nr. 50. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren sich zu melden? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so sind die Anmeldungen geschlossen. Rücksichtlich der Post-Nr. 50 haben sich zwei Herren gemeldet, dann rücksichtlich der Post 55 und 78 je Einer. Gospod Zagorec naj besedo vzamejo. (Dr. Toman : Das erste Mal! Herr Präsident, Slava!) Poslanec Zagorec: Jaz ne bodem nič druzega govoril, ker sem že zadnjič rekel, da je ta cesta črez Meršečijovas kaj nepotrebna, pa bi vendar prizadela veliko stroškov; pa tudi zato, ker imamo črez Novomesto veliko državno cesto, ki nam nič stroškov ne dela. Pa tudi, če bi se ti hribi od Novegamesta opeljali, bi nas nič ne stalo, pa bi vendar bila lepa cesta in pomagala veliko krajem. V vsem se operam na to, kar sim zadnjič govoril. (Premišljaje.) Präsident: Prosim imajo še kaj govoriti ? Poslanec Zagorec: Jaz rečem, da bi te ceste ne bilo treba. Če se bodo nove občine volile, bodo že same previdele, ali je ta cesta potrebna ali ne, in če je bode treba, si jo-bodo napravile že same tako cesto brez tolikih stroškov. Ker pravim, da je ta cesta prav nepotrebna, želim, da se predlog pod številko 50. izbriše. Präsident: Ueber diesen Antrag wird ohnedies später abgestimmt und durch die allfällige Ablehnung der Post-Nr. 50 würde diesem Antrage entsprochen. Herr v. Langer hat zu demselben Post-Nr. das Wort. Abg. v. Langer: • Ich glaube, daß über die Nothwendigkeit einer di-rectcn Verbindung mit der Eisenbahn am linken Gurknfer für den Bezirk Neustadtl und dem untern Theile des Bezirkes Nassenfuß wohl kein Zweifel mehr herrschen kann, darüber sind bereits viele Petitionen von verschiedenen Seiten eingereicht worden, und ich glaube, daß selten eine Persönlichkeit der hohen Landesregierung nach Neustadtl kömmt, die nicht eben in dieser Richtung gebeten wird, und so oft als ich seit 3 Jahren aus der Landtagsseffion nach Hause gekommen bin, waren die Fragen vieler Bewohner, nicht nur der Stadt Neustadtl, sondern auch von weit entfernteren Gegenden über diesen Gegenstand diese: wird denn diese Straße gebaut werden, oder nicht? Es hat auch die hohe Landesregierung die Wünsche und Vorstellungen der bezüglichen Gemeinden, nämlich eine directe und geradlinige Verbindung an die Agram „Steinbrück Eisenbahn" anzubahnen, um nicht weiters bcmüsstget zu feilt, auf weiten Umwegen oder auf der Agramer Straße herunter zu fahren Und die sehr gebirgigen Theile derselben bis St. Barthelmä passiren zu müssen, gewürdigt und vollkommen anerkannt, und ich zweifle nicht im Geringsten, daß, wäre nicht in Folge der Regierungsvorlage des Straßenconcurreiizgesetzes die Sistirung aller Bauten eingetreten, und von Seite der hohen Landesregierung verordnet worden, diese Straße bereits vollendet und dem Verkehre übergeben worden wäre. Nachdem sich nun in der vorigen und in der gegenwärtigen Sitzung ein verehrter Herr Vorredner gemeldet und dahin ausgesprochen hatte, daß diese Straße nicht nothwendig, sehr kostspielig ist, und daß man durch andere Mittel, nämlich durch die Umlegung derBergevon Neustadtl bis St. Barthelmä zu demselben Zwecke gelangen könnte, so erlaube ich mir einige Worte über diese Straße zu bemerken. Vorerst muß ich den Herren, welche von den dortigen lokalen Verhältnissen nicht genau unterrichtet sind, bemerken, daß es sich nicht um eine neue Straße handle, sondern nur um die Durchführung des Baues einer noch fehlenden kurzen Strecke, nämlich der von Mertschetschen-dorf bis Großdorf, nämlich um die Anknüpfung dieser zwei Punkte durch den Krakauer Wald, und ich glaube, daß der Ausschuß in dieser Hinsicht das Ersprießlichste gethan hat, indem ihm einerseits die verschiedenen Wünsche und Protokolle der Gemeinden zu Gebote gestanden sind, anderseits er auch Mitglieder in sich zählte, welchen die Verhältnisse vollkommen geläufig find, ohne daß dieselben das geringste partikulare Interesse dabei haben konnten. Es wird wohl jedes gesunde Auge, welches einen Blick auf die Karte wirft, ersehen, daß die kürzeste und geradeste Verbindungslinie von Neustadtl an die kroatische Eisenbahn nur am linken Ufer über Weißkirchen, Mertsche-tschendorf, Großdorf nach Gurkfeld führen kann, während die gegenwärtige Verbindungslinie, wie sie bisher bestanden hat, die jedoch wenig mehr im Gebrauch ist, nämlich die Agramer Reichsstraße, ganz divcrgirend, über lauter Berge bis St. Barihelmä, bis über die Stadt Landstraß hinaus, und dann im rechten Winkel auf der heiligen Kreutzer Straße wieder nach Gurkfeld zurück geht, wodurch sich jedenfalls eine Differenz von wenigstens zwei Stunden Weges ergibt. Es hat sich übrigens, trotz aller der Hindernisse, daß die Straße von Mcrtschetschendorf nach Großdorf zwar durchgebrochen aber nicht gebaut ist, und trotzdem, daß der lange Archcrberg zu passtren ist, schon jetzt der Verkehr der Frachten von Videm nach Neustadtl meistens auf diese Straße hinüber gedrängt, und so kommt es, daß man auf jener Straße viele Fuhren mit Getreide, Holz und Wein und andere Ladungen findet, während man auf der Agramer Reichsstraße nichts mehr findet, als höchstens Truppen Reifnitzer, die nach Croatien Holz schlagen gehen. Es ist auch zu beachten, daß schon in früheren Zeiten diese Linie am linken Gurkuser in viel größerem Gebrauche gestanden ist und sich diese Nothwendigkeit naturgemäß aufgezwungen zu haben scheint; denn, wenn man die Karte betrachtet, so sieht man, daß auf dem rechten Gurkuser auf die Agramer Straße keine einzige Bezirksstraße von irgend einer Bedeutung ausläuft, während an der Neustadtl - Mertschetschendorfer Straße am linken Gurkuser die wichtigen Straßen von Nassenfuß und St. Margarethen, die Straßen von Wutschka, St. Kan-zian, Arch und Bründl u. s. w. einmünden. Es muß daher dort jedenfalls eine wichtige Verkehrlinie sein, indem man sonst dort nicht so viele Straßen gebaut hätte. Es mag die Ursache, daß der Landstrich am rechten Flnß-ufer nicht viele Straßen habe, nicht in der Fahrlässigkeit der Gemeinden oder Behörden liegen, sondern jedenfalls darin, daß auf dem rechten Gurkuser und dessen Hinterlande, nämlich, unsern Uskokcn, leider wenig zu holen und wenig zu verführen gibt, während auf dem linken Ufer die Straße durch das Gelände der besten Weingebirge, nämlich unter dem Stadt- und Görtschberge, dem Vinverch, die Archer, Wutschkaberger, Drenovitzer u. s. w. passirt, und ganz natürlich der Verkehr mit Wein dort auch ein bedeutender ist und ein bedeutender bleiben wird, abgesehen davon, daß die Straße in ihrer letzten Ausführung den über 6000 Joch großen Krakauer Eichenwald berührt, der immerhin manches Merkantil-Holz zu verwerthen gibt. Ich glaube daher, baß über die Nothwendigkeit dieser Straße nicht leicht ein Zweifel erhoben werden kann. Der Herr Abgeordnete von St. Barthelmä hat weiter vor bet' Kostspieligkeit dieser Straße gewarnt. Nun die Kostenüberschläge derselben und nominell der Kunstbauten, welche zuletzt diejenigen sind, welche eine Straße billig oder theuer gestalten, liegen vor, und wir finden, baß die Gesammtziffcr derselben im Geld nur 1259 fl. beanspruchen , daher sich die Besorgniß des Herrn Abg. Sa-gorz wohl behebt. Was die Einwendung wegen der Schwierigkeit der Beschotterung anbelangt, so muß ich gestehen, daß dieselbe nicht unbegründet ist. Ich habe zwar von anderer Seite gehört, daß in der Nähe der neuen Anlage Schotterbrüche vorfindlich seien — ob und wo, kann ich jedoch nicht behaupten. Ich muß jedoch bemerken, daß auch der Ausschuß diesen Umstand nicht vergessen hat und eben deshalb wegen des möglichst grossen Schotterconsums, oder allfallstgen Ueberschwemmun-gen und besonderer Zufälle, diese Straße unter diejenigen rangirt hatte, welche bei besondern Gelegenheiten den Anspruch auf Unterstützung aus dem Landesfonde machen könnten. Es hat sich endlich Abg. Sagorz heule und auch in der letzten Sitzung dahin ausgesprochen, daß eine Umlegung der Berge zwischen Neustadtl und St. Barthlmä immerhin denselben Zweck erreichen würde, welcher durch den Bau der Mertschetschendorfer Straße erreicht werden soll, nämlich eine leichtere Verbindung mit der Bahnlinie in Gurkfeld. Ich weiß zwar nicht, aus welchen Fonden Abg. Sagorz die Mittel hiezu flüssig gemacht zu haben wünscht, allein auf Eines möchte ich aufmerksam machen, darauf nämlich, daß die Umlegung des St. Mareinerberges auf der Agramer Straße allein nahe an 40.000 fl. gekostet hat, daß es zwischen Neustadtl und Sk. Barthlmä einige Berge gibt, zwei wenigstens, die die Concurrenz bezüglich der Steilheit und Länge mit dem St. Mareinerberge ganz gut aushalten können, daß es außerdem noch viele steile, wenn auch kürzere Riegel bei Froschdorf, Cikava, Naßfeld, Gradische u. s. w. gibt, daß daher die Umlegiingskosten und die Ebnung der Straße gegen St. Barthlmä oder Landstraß, jedenfalls mehr als 100.000 fl., daher vielleicht das 20fache von dem kosten würde, was der Durchbruch und der Bau der Straße von Merčečendorf nach Großdorf beanspruchen würde. Endlich ist die Idee, auf dieser Straße zu fahren, zu gehen, zu commerziren, keine neue mehr; denn diese Straße hat bestanden, bevor noch die Mauern dieses Hauses bestanden haben, sie hat bestanden, bevor noch unsere Ritter im Harnisch einherspazierten, sie ist eine uralte Römerstraße und mit Zuhilfenahme der Steine aus dieser mehr als 1000jährigen Straße möchten wir jetzt ein ganz geringes Stück, eine kleine Verbiudungsstraße nach Großdorf hinüber erbauet sehen. Ich glaube, meine Herren, Sie werden daher einverstanden sein, für diese Straße, die wirklich nothwendig ist, wenig kostet, und von bedeutendem Nutzen, nicht nur für einzelne Orte, sondern für weite Landstriche sein wird, und die der Beachtung des h. Hauses vom Ausschüsse anempfohlen wurde, eine Subvention zu bewilligen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren über Post 50 zu sprechen? Wünschen der Herr Berichterstatter das Wort zu ergreifen? Berichterstatter Deschmann: Nein! Präsident: Es ist hier kein Antrag gestellt worden, indem Herr Zagorec nur gegen die Aufnahme dieser Postnummer in das Gesetz Einwendungen erhoben hat. Ich bringe daher Post 50 zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit Aufnahme dieser Post in das Gesetz einverstanden sind, sitzen zu hleibcn. (Einige Abgeordnete erheben sich.) Er ist mit überwiegender Majorität angenommen. Wir kommen nun zur Postimmmcr 55. Abg. Kapelle hat daö Wort. Abg. Kapelle: Ich muß hier bemerken, daß nach Radoviča zwei Wege führen, u. zw. Einer von WuLinSdorf und einer von Möttling, u. zw. ist dieser erstere Weg vor Kurzem durch den Bezirk Möttling neu hergestellt worden, weil er die Verbindungslinie für jene Fuhrleute ist, welche aus Oberkrain Wein u. s. w. holen und er um etwa zwei Meilen den Weg abkürzt, die Fuhrleute haben nicht nothwendig, jetzt nach Möttling von der Commerzialstraße zu fahren, sondern pasfiren über WuSiiisdorf-Radovica, wodurch 2 Meilen Weges erspart werden; deswegen würde ich auch diese Strecke als Coucurrenzstraße erklärt wissen wollen, und ich würde daher nur den Antrag stellen, daß zu dieser Post noch ein weiterer Zusatz gemacht würde, u. zw.: „Möttliug-Radovicaer Straße mit der Abzweigung über Draöic beide Züge bis an die Landesgrenze, und von Radoviča nach WüZinsdorf hart an der Commerztalstraße". Präsident: Ich bitte, Herr Abgeordneter, mir den Antrag schriftlich zu überreichen. Abg. Kapelle: Ja. Abg. Derbrtsch: Ich erlaube mir eine ganz kurze Bemerkung zu machen , weil ich als Mitglied des betreffenden Canute's eigentlich die Ursache bin, daß diese Straße nicht in die Kategorie der Concnrrcnzstraßen aufgenommen worden ist. Mir sind die Verhältnisse aus meiner Amtirungsperiode genau bekannt, ich kenne diese Ortsverhältnisse und bin überzeugt, daß die jetzt bestehende Straße von Möttling über Steiudors nach Radoviča den Bedürfnissen der Gegend vollkommen entspricht. Ich hätte gar nichts dagegen , daß diese Straße, wie Collega Kapelle beantragt hat, in die Kategorie der Concurrenzstraßen aufgenommen werde, nur bin ich der Ansicht, daß die Erhaltung dieses Zuges großen Schwierigkeiten unterworfen sein wird. Es ist eine ganz steile Gegend, die von Radoviča nach der theils waldigen, theils kahlen Fläche bis Wu-Zinsdorf führt. Die Weingegend dacht sich von Osten ab, u. zw. gegen die von mir erst genannte Straße, nämlich von Radoviča über Steindorf nach Möttling und verbindet gar keine andere Ortschaft, als bloß die Ortschaft Radoviča mit WuLinsdorf. Es ist wegen ihrer Unwichtigkeit meiner Ansicht nach kaum lohnend, daß man für die künftige Erhaltung dieser steilen und wirklich schwer zu erhaltenden Strecke eine ncucKategorisirung vornehme, im Wesen aber muß ich sagen, bin ich dafür, daß die Concurrenzpflicht so viel möglich in allen Gegenden erleichtert werde. Aber hier sehe ich keine Erleichterung, sondern nur eine Beschwerde für die künftige Erhaltung, und aus diesen Gründen habe ich im Comite den Antrag gestellt, daß man diese Straße nicht in die Kategorie der Concurrenzstraßen aufnehme. Dies wollte ich bloß zu meiner Rechtfertigung vorbringen. Präsident: Haben Herr Abg. Kapelle Ihren Zusatzantrag bereit? (Abg. Kapelle überreicht seinen Antrag.) Herr Abg. Kapelle hat zur Postnummer 55 des vorliegenden Gesetzentwurfes nachstehenden Zusatzantrag gestellt, daß die Postnummer 55 so lauten solle: (Liest den Antrag.) Wird dieser Zusatzantrag unterstützt? Jene Herren, welche denselben unterstützen, bitteich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist genügend unterstützt. Wünscht Jemand das Wort über diesen Zusatzantrag ? (Nach einer Pause.) Wünschen Herr Berichterstatter zu sprechen? Berichterstatter Deschmmm: Es hat schon der Abg. Derbitsch die Gründe angegeben, warum das Comite sich gegen diesen Antrag entschieden hat. Es haben wohl auch im Comite Stimmen für diesen Zug sich erklärt, indem es doch für jene Weingegend von Wichtigkeit zu sein scheint, daß auch den Weinkäufern, welche aus der Gegend von Laibach kommen, ein kürzerer Zug eröffnet würde, was eben durch diese neue Straße geschehen würde, wo der Weinfrachter nicht mehr den Umweg über Möttling zu machen braucht, sondern direct von Radoviča nach WuZiiisdorf fahren würde. Für den Fall, daß das h. Haus den Antrag des Abg. Kapelle annehmen würde, wäre vielleicht die Stylisirung folgende: „Möttling-Radovicaner Straße mit der Abzweigung über Dra8ica beide Züge bis an die Laudesgrenze und mit den Seitenarmen von Radoviča nach WuSiiisdorf bis an die Reichsstraße". Das Wort „hart" könnte aus dem Antrage ausgelassen werden. Präsident: Bitte mir den Antrag schriftlich zu überreichen. (Abg. Deschmaun überreicht den Antrag.) Der Herr Berichterstatter Deschmaun hat auch einen Abänderungsantrag eingebracht, u. zw. im eigenen Namen; deshalb unterliegt derselbe der Unterstützungsfrage. Er beantragt, daß Post 55 lauten solle: (Liest den Antrag.) Wird dieser Antrag unterstützt? Berichterstatter Deschmann: Ich bitte, es ist ja nur eine stplistische Abänderung. Abg. Kapelle: Ist ja mein Antrag, nur anders stylisirt! Abg. v. Langer: Es ist ja der nämliche Antrag. Präsident: Ich muß ihn doch zur Unterstützungsfrage bringen, weil stplistische Aenderungen bei einem Gesetze oft von Belang sind. Jene Herren, welche den in dieser stplistischeu Form vorgebrachten Antrag unterstützen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist genügend unterstützt. Es kommt also, da der im Gesetzentwurf sub Nr. 55 enthaltene Passus in diesen Anträgen aufgenommen ist, einer von diesen beiden Anträgen zur Abstimmung. Ich glaube, es ist in formeller und materieller . . . (wird unterbrochen von) Abg. Kapelle: Ich ziehe meinen Antrag zurück, wenn der Antrag des Berichterstatters angenommen wird. Präsident: Es kommt also der vom Berichterstatter gestellte Antrag zur Abstimmung. (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Abänderungsantrag einverstanden sind, bitte ich sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. (Abg. Dr. Costa: Einstimmig! Heiterkeit.) Wir kommen nun zur Post-Nr. 78. Abg. Mulley: Bei Post 78 ist der Straßenzug folgendermaßen bezeichnet: „Oberlaibach-Billichgratzer Straße über Hölzenegg bis zum Anschlüsse an die Waitsch-Dobrova-Billichgratzer Straße nebst der Abzweigung über Horjul nach Schönbrunn. Hier sind zwei Abzweigungen. In der Terti-rung ist lediglich jenes Anschlusses gedacht, der gegen Laibach nach Waitsch-Dobrova führt, während noch eine kleine Abzweigung von beiläufig y2 Meile bis gegen Billichgratz hinauf, wie die Karte vorweiset, führt. Es könnte sich in der Folge der Anlaß ergeben, daß man diese Abzweigung als nicht zur Concurrenzstraßen - Strecke gehörig ansehen und als Gemcindeweg bezeichnen würde. Um hier eine deutlichere Stylisirung zu bewerkstelligen und allfällige Mißverständnisse zu beheben, würde ich bloß die Einfügung „bis Billichgratz und bis zum Anschlüsse an die Waitsch-Dobrova-Billichgratzer Straße" beantragen. Nachdem ich mich aber gegenwärtig aus der Karte überzeugt habe, daß dieser 2te Zug eine besondere Nr. hat — es hat nämlich dieser Straßenzng die Nr. 142, so würde ich von diesem Antrag abgehen, würde mich aber dann einer Vervollständigung der Position sub Nr. 82 bedienen. Dort ist diese Abzweigung genau unter Post-Nr. 141 enthalten (den Abgeordneten des Centrums eine Karte vorweisend), und da würde ich den Antrag stellen, jedoch nur zur bessern Stylisirung und deutlichen Kennzeichnung bei Nr. 82, daß es heiße: „Waitsch bis Billichgratz", daß bloß der Endpunkt dieses Straßen - Concurrenzzuges deutlicher bezeichnet würde, um eben Mißverständnisse seiner Zeit zu beseitigen, als ob diese kleine Abzweigung nicht zur Concurrenzstraße gehöre. Präsident: Ich werde dann bei Post 82, da der Herr Abgeordnete sich vorbehalten haben, dort Ihr Amendement zu stellen, darüber die Unterstützungsfrage stellen, und die Abstimmung einleiten. (Abg. Dr. Bleiweis: es handelt sich hier bloß um eine Stylisirung!) Hier handelt es sich bloß um Post 78, welche von keiner Seite beanständet worden, daher als vom hohen Hause genehmigt anzusehen ist. Bei Post 82 hat Herr Abg. Mulley ein Amendement, welches eigentlich stylistischcr Natur ist, (wird unterbrochen vom) Abg. Mulley: Stylistische Verbesserung zur Beseitigung eines Mißverständnisses! Präsident: Bitte also vorzutragen, wie Sie diese Post stylisirt wünschen. Abg. Mulley: „Waitsch bis Billichgratz". Präsident: Das Uebrige wird also bleiben? Abg. Mulley: Alles Uebrige bleibt, nur der Zug wird bezeichnet, d. i. dieser kleine Streifen (auf die Karte zeigend), der sonst nicht darin zu finden ist. Präsident: Wird dieser Znsatzantrag des Abg. Mulley unterstützt? Ich bitte sich zu erheben. (Geschieht.) Ist hinlänglich unterstützt. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? Berichterstatter Deschmann: Ich glaube eben, um jeden Zweifel zu beseitigen, wie weit diese Waitsch-Dobrova-Billichgratzer Straße reiche und um dem Wunsche des Abg. Mulley zu entsprechen, wäre bei: „Waitsch - Dobrova - Billichgratzer Straße" ein Beistrich zu machen, und beizufügen „von Waitsch bis Billichgratz", mit den Abzweigungen von Dobrova u. s. w. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Antrag des Abg. Mulley ist vom Berichterstatter adoptirt worden, und ich bitte nun den Herrn Berichterstatter, da es sich hier um ein Gesetz, folglich um den Wortlaut handelt, den amendirten Antrag zum Behufe der Abstimmung vorzulesen. (Abg. Deschmann liest denselben.) Präsident: Sind Herr Abg. Mulley damit einverstanden? Abg. Mulley: Ja. Präsident: Ich bringe also den Abänderungsantrag des Herrn Berichterstatters zur Abstimmung und bitte die Herren, welche mit dieser Abänderung einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Die Abänderung ist einstimmig angenommen. (Heiterkeit im Centrum.) Ich stelle schließlich nochmals die Frage: Wünscht noch Jemand der Herren zu irgend einer Post das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht .... (wird unterbrochen vom) Berichterstatter Deschmann: Ich bitte, Herr Vorsitzender. Es ist ein Wunsch wegen der Abänderung der Nomenclatur der „Veldeser Straße" ausgesprochen worden. Es ist zwar darüber schon abgestimmt worden, vielleicht könnte man aber doch entsprechender sagen: „Radmannsdorf-Veldeser Straße", weil Radmaililsdorf doch ein Bezirkssitz und auch eine Stadt ist. (Heiterkeit.) Wenn der Name übergangen würde, so könnten sich die Bürger vielleicht verletzt fühlen, und da doch auch der Zug Radmannsdorf direct berührt, so wäre cs nur billig, die Straße sub Nro. 2 als „Radmannödorf- Veldeser Straße" zu bezeichnen. Präsident: Es ist vom Herrn Berichterstatter der AbänderungsAntrag gestellt worden, ad Post 2, daß diese Straße „Radmannödorf-Veldeser Straße" heißen soll. Abg. Mttlley: Ich unterstütze diesen Antrag, auch ans dem Grunde, weil die Straße wirklich zuerst Radmannödorf berührt; Vormarkt ist ein integrirender Theil der Stadt, und wir haben ohnehin den Grundsatz festgehalten, die Straßenzüge in der Art zu benennen, daß sie nach End- und Ausgangspunkte den Namen erhalten, und so ist das nichts als eine Konsequenz davon. Abg. Dr. Toman: Daß ich diese Straße angeregt habe, war ein anderer Grund. Ich hätte gern, daß das Prinzip, wornach man die Concurrenzstraßen benannt hat, und hier namentlich anderswo gesucht worden wäre, als es der verehrte Ausschuß sich angeeignet hat; ich hätte gern, daß vom Amtssitze aus und hier von Radmannsdorf der Straßenzug als solcher bezeichnet worden wäre. Dann wäre dieser Fehler in der Bezeichnung nicht vorgefallen; hat man aber die Abzweigung als Hauptstraße, dann hätte ich gedacht, sollte man den längsten Punkt nehmen, dann wäre diese Straße Podwein-Wocheiner Straße zu nennen gewesen, weil der letzte Punkt in Wochein endet. Freilich geht dort keine Reichsstraße vorbei, weil die Straße sich dort über Bačia hinüber ins Friaul'sche verläuft und nicht fortgesetzt wird. Allein nachdem ein anderer Grundsatz im Ganzen zu obwalten scheint, so stelle ich mich mit dem zufrieden, was der Herr Berichterstatter hier beantragt hat, daß rücksichtlich der Radmannsdorf-Veldeser Straße die Benennung in dieser Art und Weise vervollständigt werde. Präsident: Es ist hier ein Abänderungsantrag des Herrn Berichterstatters vorliegend, nach welchem Post 2 „Rad-mannsdorf-Veldeser Straße" lauten solle; ich muß jedoch nach der Geschäftsordnung zuerst die Unterstützungs-srage stellen. Wird dieser Antrag unterstützt? (Einige Abgeordnete erheben sich). Er ist unterstützt. Ich bitte jene Herren, welche mit dem so abgeänderten Antrage, daß es zur Post 2 heißen solle „Rad-mannsdorf-Veldeser Straße" einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich die Minorität.) Der Antrag ist angenommen. Wenn nun Niemand der Herren Abgeordneten zu den einzelnen Posten des vorliegenden Gesetzes eine Bemerkung zu machen hat, so erkläre ich diese Posten in der Art und Weise, wie sie beschlossen worden sind, als vom hohen Hause in zweiter Lesung genehmiget, und ich würde mir den Antrag erlauben, es solle dieses Ge- setz, weil es aus mehreren Theilen besteht, auch gleich in Dritter Lesung zum Beschlusse erhoben werden. Wenn diesfalls keine Einwendung geschieht, würde ich den Gesetzentwurf in dritter Lcsimg zur Abstimmung bringen, und bitte ich jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß der vorliegende Gesetzentwurf auch in 3. Lesung nach den gefaßten Beschlüssen angenommen werde, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist mit überwiegender Majorität angenommen. Hiemit ist der erste Antrag dee Ausschusses ipso facto angenommen, und es bedarf keiner weiteren Abstimmung. Wir kommen nun zum II. Antrage des Ausschusses. Berichterstatter Deschmann: (liest) „II. Als dringend nothwendige, möglichst bald in Angriff zu nehmende Straßenstrecken werden anerkannt: a. Die Strecke der Rudolfswerth-Gurkfelder Straße (50) von Meröeöendorf durch den Krakauer Wald nach Großdorf, b. die Fortsetzung der Seisenbcrger Straße (51) gegen Loitsch, Schalna nach Großlup, c. die neue Straße im Wippacher Bezirke über Manöe durch das Branizathal bis an die kustenländische Grenze. Diesen zunächst ist die Umlegung der Littai-Plus« kaer Straße (28) möglichst bald in Angriff zu nehmen". Präsident: Wünscht Jemand über diesen zweiten Antrag und zwar: zur Post a das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Einige Abgeordnete erheben sich.) Er ist mit überwiegender Majorität angenommen. Wünscht Jemand zu Absatz b das Wort? Berichterstatter Deschmann: Bezüglich dieser Straßenstrecke liegt das Gesuch der Gemeinden von Seisenberg dem h. Landtage zur Beurtheilung vor. Nicht nur der Bezirk Seisenberg, sondern auch der Bezirk Neustadt! und die tiefer gelegenen Bezirke Un-terkrains haben das größte Interesse an der baldigen Ausführung dieser Straße, deren Anlage durch die Natur vorgezeichnct ist, indem hier die kürzeste und ebenste Verbindung zwischen der Hauptstadt des Landes und dem tiefen Unterkrain stattfindet. (Rufe: Richtig!) Der Bezirk Seisenberg hat die Regelung dieser Straße schon vor mehreren Jahren mit einem Kostenauf-wande von, wenn ich nicht irre, 16.000 fl. vorgenommen. Die Durchführung der neuen Strecke ist ferner vom größten Interesse für die Gewerkschaft Hof. Es sind in diesem h. Hause schon zu wiederholten Malen die Nothrufe der gesunkenen Eisenindustrie KrainS erhoben worden. Es handelt sich im vorliegenden Fall auch um die Erhaltung einer Eisenindustrie, welche für jene Gegend gewiß von der größten Wohlthat ist. Es ist zu wünschen, daß der Gewerkschaft Hof erleichterter Absatz der Eisenprodukte verschafft werde, und die Verfrachtung auf einem bequemeren und kürzeren Wege nach Laibach stattfinde, als dies bisher wegen dcS Umweges über Sittich der Fall war. Es muß ferner bemerkt werden, daß der Badeort Töplitz immer mehr und mehr in Verfall geräth. Die Heilkraft feiner Quellen steht jenen der südlichen Steiermark sicherlich nicht nach, es ist nur die unbequeme Communication mit Töplitz eines der Haupthindernisse, warum der Badeort so wenig besucht ist. Endlich darf nicht unberührt gelassen werden, daß in der hiesigen Handelskammer bereits der Antrag gestellt worden ist, es möge eine Eisenbahn nach Unterkrain über Tschernembl gebaut werden, welche der Anlage nach mit eben dieser Straße, in ihrer weitern Fortsetzung zusammenfallen würde. Ein Reichsinteresse liegt für diese Eisenbahn nicht vor, allein ich glaube, es ist gewiß im Interesse des Landes, wenn aus dieser Strecke eine gute Concurrenz-straße hergestellt wird. Es ist ferner im betreffenden Gesuche der Gemeinde daraus hingewiesen, daß die Gottschee-Laibacher Straße, welche über den Auerspergberg geführt ist, in diese neue Straßenanlage einmünden könnte, wodurch auch die Umgehung des gefährlichen Auerspergberges bewerkstelliget würde. Zu all diesen Umständen tritt auch noch folgender hinzu. Es hat das Landespräsidium in einer vor Kurzem an den Ausschuß eingelangten Note aus die Wichtigkeit der baldigen Durchführung dieser Strecke auch deshalb hingewiesen, »peil sich vielleicht da ein geeignetes Mittel ergeben würde, um dem in jener Gegend ausgebrochenen Nothstände ans diese Art, »venigstens iheilweise, aufzuhelfen, daß den Gemeinden, »velche die Naturalrobot zu leisten hätten, für die Ausführung dieser Straßenstrecke ein Entgelt geleistet imtrbc. Natürlich müssen der Durchführung dieser Straße die weitern Erhebungen vorangehen, allein für ihre Zweckmäßigkeit sprechen alle hier angeführten Gründe in einer solchen Weise, daß der Landtag sich dadurch zu der Erklärung bewogen fühlen dürste, daß diese Strecke als »vichtig in Angriff baldigst zu nehmen wäre. Präsident: Ich bringe nun den ad 2 lit. b gestellten Antrag zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, »velche mit dem Ausschußantrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Einige Abgeordnete erheben sich.) Der Antrag ist angenommen. Litt. c. II lautet: (liest dieselbe.) Wünscht Jemand der Herren diesfalls das Wort? Berichterstatter Deschmann: Die Begründung der Zweckmäßigkeit dieser Straße ist ebenfalls im Berichte angeführt, wo sie ad Nr. 75 bei der Urabčer Straße einbezogen wurde. Jetzt »vird nämlich der Verkehr des Wippackthales mit dem Karst und mit Triest durch die Urabčer Straße vermittelt, »velche sehr steil und eine wahre Gebirgsstraße ist. Der Wunsch der Bevölkerung des Wippachthales ist schon seit Jahren, daß ein bequemer Weg gegen Triest eröffnet würde. Die Steigung der neuen Straße wäre sehr gering , die Anlage stellt sich jedoch als kostspielig heraus, »veil viel Weingärten-Terrain abgelöst »verden muß. Die eingehendere Darstellung all dieser Momente findet sich in der Erklärung auch der dortigen Gemeinden und in dem Gutachten des Bezirksamtes Wippach. Es wird jedoch vielleicht als überflüssig erkannt »verden, das diessällige Gutachten des Bezirksamtes vorzulesen. Präsident: Wenn Niemand bet Herren das Wort ergreift, so ist die Debatte über II lit. c. geschlossen. Ich bringe daher diesen Punkt zur Abstimmung, und bitte jene Herren, »velche mit dem Antrage des Ausschusses, »velcher lautet (liest denselben) einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Einige Abgeordnete erheben sich.) Der Ausschußantrag ist angenommen. Wir kommen nun zum Antrag III. Ich bitte, Herr Berichterstatter! Berichterstatter Deschmann: (liest) „III. Zur Subventionirung besonders »vichtiger und kostspieliger Concnrrenzstraßen »vird alljährlich in das Präliminare des LandeSsondeö ein nach dem je»veiligen Be-darse zu bestimmender Betrag eingestellt, und der Landesausschuß mit der entsprechenden Verwendung desselben betraut. Hiebei hat dieser an den Grundsatz festzuhalten, daß die Herstellung und Erhaltung aller Concnrrenzstraßen in der Regel nur von den Gemeinden des betreffenden Concurrenzra»)onö zu besorgen und zu bestreiten sei, daß deinnach nur eine mit bedeutender entgeltlicher Erpropria-tion verbundene Neuanlage oder Umlegung großer Straßenzüge, die Beseitigung ausgedehnter durch ganz ungewöhn-liche Elementar-Ereignisse veranlaßter Verkehrsstörungen oder sehr kostspieliger Kunstbauten, oder endlich eine ob der starken Frequenz und des schwierigen Schotterbezuges sehr kostspielige Erhaltung großer Straßenstrecken eine theilweise Subvention aus dem Landessonde rechtfertigen könne. Die Noth»vendigkeit einer jeden bewilligten Subvention ist dem Landtage speziell nachzuweisen". (Nach der Verlesung) Präsident: Wünscht Jemand der Herren zum Antrag III das Wort? (Abgeord. Dr. Toman meldet sich zum Wort.) Dr. Toman hat das Wort. Abg. Dr. Toman: Es »vird in diesem Absätze der Grundsatz ausgestellt, daß nebst der Kostentragung für die Concurrenzstraßen gemäß des Straßenconcurrenz-Gesetzeö auch in einzelnen Fällen eine Subvention aus dem Landessonde bewilligt »verden solle. Die Regel ist also, daß die Concnrrenzbezirke resp. Gemeinden derselben die Concurrenzstraßen zu erhalten haben, und die Ausnahme ist, daß für einzelne wichtige Concurrenzstraßen aus Landesmitteln eine Subvention betvilligt »verden soll. Da entsteht nun die Frage: Welche Vorsicht soll der Landtag in Anwendung bringen, daß die zu bewilligende Subvention auch ihrem Zivecke so zugeführt »verde, tote es der Landtag »vünscht? Da ist die Vorsicht nöthig auch Bestimmungen zu treffen, nach welchen Grundsätzen alle Jahr der Bedarf, »velcher diesbezüglich ins Präliminare eingestellt »verden soll, zu bestimmen ist. Es ist ferner nothwendig, die Vorsicht zu hegen, anszusprechen und festzustellen, rücksichtlich der Vertven-dung der bezüglichen Gelder. Denn ein so schwer belastetes Land, »vie das Unfrige, muß, wenn es sich entschließt, Beiträge für Concurrenzstraßen zu geben, doch Vorsichtsmittel aufstellen, daß es sich die Ueberzeugung verschaffen kann, daß die Gelder richtig verwendet worden sind. Diese meine Rede geht nicht für den vorübergehenden Zeitpunkt, sie geht für die ganze Zukunft, die dem nachfolgen soll, wo die bezüglichen ComitöS die Gelder vom LandeSausschuffe bekommen und verwenden sollen. Es wird mir daher nicht der Vorwurf gemacht werden können, als ob ich ein Mißtrauen gegen die bezüglichen l. f. Organe hätte, welche bis zu jener Zeit vielleicht die Verwendung der einzelnen Summen in Händen haben werden. Es handelt sich ja um Feststellung der Grundsätze, nach welchen für alle Zukunft solche Beträge präliminirt, für einzelne wichtige Straßen hingegeben, verwendet und endlich in einer Rechnung, die zur Controle nöthig ist, ausgewiesen werden. Dieser Punkt ist auch der wichtigste und ist jener Punkt, welcher eigentlich eine That ist, wie es der Herr Berichterstatter genannt hat. Darum erlaube ich mir meine Kritik über diesen Punkt III in der Richtung anszusprechen, daß dieser Punkt nicht klar präcisirt und stylisirt ist in jener Rücksicht, wie der jeweilige Bedarf alljährlich zu bestimmen und in daS Präliminare einzustellen ist. Ich weiß, daß sich das im Speziellen nicht bestimmen, aber im Allgemeinen doch klar feststellen läßt. Der Ausschuß hat die Nothwendigkeit gefühlt, daß dies näher präcisirt werde, und hat am Schluffe dieses Absatzes den Satz ausgesprochen: „Die Nothwendigkeit einer jeden bewilligten Subvention ist dem Landtage speziell nachzuweisen". Das ist vom Ausschüsse rücksichtlich der nachträglichen Nachweisung gewissermaßen zur Controle des Landtages hingestellt worden, allein was der Ausschuß hier ausgesprochen hat und eigentlich nachträglich wirken soll, ist meines Erachtens ein Punkt, welcher bei Aufstellung des Präliminars und bei Berücksichtigung der einzustellenden Beträge für Concurrenzstraßen in's Äuge gefaßt werden soll. Aber in der Richtung der endlichen Controle der Verwendung der bezüglichen Gelder verlange ich mehr als der Ausschuß hier im Schlußsätze beantragt hat. ^ Was die Verwendung der präliminirten Gelber betrifft, so fehlen für mich alle Bedingungen. Wer controlirt die Verwendung? Wer bekommt die Gelder? Wer erstattet die Rechnung? Dies Alles vermisse ich darin, und ich vermisse schließlich, daß dem Landtage für die in Pauschalsumme bewilligten Beiträge für Concurrenzstraßen Rechnung gelegt wird, wie diese Gelder verwendet worden sind. Der hohe Landesausschuß ist mit der Verwendung dieser Gelder betraut. Es wird ihm sehr angenehm sein, daß er auch eine Directive hak, wie er sich darüber ausweisen soll, wie diese Gelder verwendet worden sind , und ob nun die Behörden oder Comitö'ö die Gelder verwendet haben, ist es gewiß ein Gebot, nicht der Vorsicht, sondern der gewöhnlichen Art und Weise der Verrechnung, daß darüber dem Landtage Rechnung gelegt wird, daß der Landtag steht, wie die Pauschalsumme der für Straßen in's Präliminare eingestellten Beiträge ihre endliche Verwendung gesunden haben wird. Ich spreche diese Sätze auö, weil es sich schon im vierten Punkte zeigt, daß die Subvention von 10.000 fl. festgestellt ist, davon aber nur 1000 fl. für eine Straße, der Rest für zwei andere Straßen bewilliget werden soll; daraus geht hervor, daß es schon allgemeine Nothwendigkeit ist, hinsichtlich dieser Straße, jener Straße oder einer dritten Straße zu bestimmen, was für dieselbe gegeben wird, und endlich zu bestimmen: Wie ist jeder dieser Beiträge für jede einzelne Straße auch verwendet worden. Dieses Alles sinde ich im Antrage III nicht hinlänglich ausgesprochen. XVI. Sitzung. Es ist auch die Frage, ob alle jene Rücksichten, aus welchen man eine Subventionirung der Straßen wird gewähren können, in den h i er aufgestellten inbegriffen sind. Es ließe sich vielleicht noch irgend welche Rücksicht finden; kurz der ganze Punkt HI, wie er dasteht, ist mir nicht genügend. Ich kann ihn kaum amendiren, es müßten Grundsätze nach mehreren Richtungen ausgestellt werden, und zwar: rücksichtlich der ersten Einstellung in's Präliminare, rücksichtlich der Verwendung für die einzelnen Straßen und rücksichtlich des Punktes, wie für diese einzelnen Straßen die Gelder verwendet worden sind und rücksichtlich der Rechnungslegung an den Landtag, damit wir uns überzeugen können, wie diese Gelder verwendet worden sind. Ich kann, wie gesagt, keine Amendements stellen, höchstens würde ich ein Amendement zum letzten Satze: „Die Nothwendigkeit einer jeden bewilligten Subvention ist dem Landtage speziell nachzuweisen", rücksichtlich der Richtung über die Verwendung des Subventionsbeitrages stellen können. Aber wen» alles Andere bleibt, so würde ich glauben daß auch das Amendement nicht eintreten kann. Ich habe das ohne Rücksicht aus etwas anderes gesprochen als nur aus dem Grunde, in welchem ich meine Pflicht sehe, daß nämlich bei volirten Geldern auch die nöthige Vorsicht getroffen werde. (Abg. Kromcr meldet sich zum Wort.) Präsident: Ich bitte, Herr Abg. Kromcr! Abg. Kromcr: Ich kann die hier aufgenommenen Bestimmungen nicht so zweifelhaft und so unbestimmt finden, wie der verehrte Herr Vorredner. Denn zur Klarstellung, wann Subventionen bewilliget werden dürfen, ist der Landes-auöschuß zunächst an den allgemeinen Grundsatz gewiesen, daß die Herstellung und Erhaltung aller Concnrrenz-straßen in der Regel nur von den Gemeinden des betreffenden Coucurrenzrapon's zu besorgen und zu bestreiten sei. Nach diesen Hinweisungen ans die Regel wurden dem Ausschüsse die Fälle thnnlichst klar vorgezeichnct, in welchen Subventionen bewilliget werde» dürfen, nämlich erstens: nur für eine, mit bedeutenden entgeltlichen Erpropriationen verbundene Neuanlage oder Anlegung großer Straßenzüge; zweitens: zur Beseitigung ausgedehnter, durch ganz un-tzewöhnliche Elementar-Ereignisse veranlaßten Verkehrs -Störungen; drittens: bei sehr kostspieligen Kunstbauten und viertens: bei sehr starker Frcguenz an einem oder dem andern Straßenzuge, verbunden mit sehr schwierigem Schotterbezuge, und zwar nur aus größeren Straßcn-Strecken. Ich glaube diese vier Ausnahmen stellen doch klar, daß der Landesausschuß nur in seltenen Fällen, wenn nämlich diese Bedingungen eintreten, Subventionen bewilligen dürfe. Endlich ist der Laiidesausschnß ungeachtet dieser Präcisirung der Ansnahmssälle gebunden, jeden einzelnen Fall einer bewilligten Subvention vor dem versammelten Landtage zu rechtfertigen. Demnach glaube ich, es sei jene Vorsicht beobachtet worden, welche nur getroffen werden kann, wenn der Ausschuß überhaupt berechtiget sein soll, ohne Zustimmung des Landtages Subventionen zu bewilligen. Der Herr Vorredner fragt: Wer denn die an- gemessene Verwendung der Gelder controliren, und wer hierüber Rechnung legen soll? Auch diesfalls sind die 3 bestehenden Vorschriften maßgebend. — Gegenwärtig, so lange die Straßcnrayon's nicht gebildet, so lange die Straßen - Comites nicht aufgestellt sind, wird über die Verwendung dieser Gelder nach den derzeit bestehenden Vorschriften zunächst das Bezirksamt, und in weiterer Linie die Landesregierung wachen. Diese wird auch die Rechnungen controliren. (Bewegung im Centrum.) — Sobald aber die Straßenravon's gebildet und die Straßencomites aufgestellt sein werden, hat nach den Bestimmungen des Straßencvncurrenz - Gesetzes der Obmann dem (Somite die Rechnung zu legen, und von den gelegten Rechnungen kann jedes Mitglied der betreffenden Gemeinden Einsicht verlangen. Alle Beschwerden über derlei Rechnungslegungen gehen an den Landesausschuß. Es ist also die Art und Weise, wie die Rechnung zu legen, und von wem sie zu controliren sei, in den Gesetzen ohnehin bestimmt. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Abg. Svetec meldet sich zum Wort.) Abg. Svetec: Das hohe Haus möge mir gleichfalls gestatten, daß ich gegen diese Punkte einige Bedenken vorbringe. Mir kommt dieser Vorschlag: dem Landesausschuß die Bewilligung zu ertheilen, über eine so bedeutende Summe verfügen zu können, als etwas Ungewöhnliches vor. (Wird unterbrochen von) Präsident: Ich bitte, wird sind bei dem Artikel Ul. Abg. Svetec: (fortfahrend:) Ja, bei dem Artikel III. Es handelt sich nämlich hier darum, daß dem Landesausschuffe das Recht eingeräumt würde, über die zu Subventionen bestimmten Summen selbstständig zu verfügen. Run, das kommt mir gegen den Geist der bestehenden Einrichtungen vor. Wenn wir sonst ein Präliminare prüfen, so müssen uns nicht bloß die Hauptrubriken genau nachgewiesen sein, nein, auch die Subrubriken müssen immer speziell und genau dargestellt werden. Im jetzigen Falle würde aber im Präliminare nur die Hauptrubrik: „Subventionen" vorkommen, die Subrubriken jedoch: an wen und in welchem Betrage diese Subventionen ertheilt werden, oder welche Subventionen überhaupt ertheilt werden sollen, darüber käme im Präliminare keine Spur vor. Wenn wir bedenken, daß die Hauptrubrik: „Subventionen" gewöhnlich sehr bedeutend sein wird, wie z. B. hier im vierten Punkte ein Betrag pr. 10.000 fl. für Subventionen beantragt wird, und daß diese Hauptrubrik auch viel bedeutender sein könnte, vielleicht 20.000 fl., so glaube ich, daß es doch etwas bedenklich sei, so große Pauschalsummen dem Landesausschuffe zur Verfügung zu stellen (Abg. Dr. Costa : ganz richtig !), und deswegen wäre ich der Ansicht, daß dieser dritte Punkt einer neuerlichen genaueren Stylistrung unterzogen werden sollte. Es ist hier ein weiterer Passus, der allerdings gegen meine Ansicht zu sprechen scheint, nämlich, es heißt: auch dann sind Subventionen zu bewilligen, wenn sie zur Beseitigung ausgedehnter, durch ganz ungewöhnliche Ele-mentarereignisse veranlaßter Verkehrsstörungen nothwendig sind. Nun das ist zu berücksichtigen. In solchen Fällen ist augenblickliche Abhilfe nothwendig und ich möchte damit einverstanden sein, daß man für diesen Fall eine Vorsorge treffen würde, aber im Allgemeinen wünschte ich nicht, daß dem Landtag die Bestimmung in Betreff der einzelnen Subventionen entzogen würde; ich würde nämlich wünschen, daß über jeden einzelnen Fall einer Subvention immer der Landtag zu beschließen hätte und nicht der Landesausschuß. (Äbg. Dr. Costa: Gut!) Es heißt freilich, der Landesausschuß werde verbunden sein, dem Landtage immer nachträglich die Gründe anzugeben und die Bewilligung zu rechtfertigen, allein, das ist häufig schon zu spät, denn man muß offenbar den Säckel so lange zuschnüren, als etwas darinnen ist; ist der Säckel einmal leer, dann hat man das bloße Nachsehen. Also mein Antrag geht dahin, diesen Punkt dahin abzuändern, daß der Landtag in jedem einzelnen Falle die Subvention zu bewilligen habe. Wie aber die Styli-sirung einzurichten wäre, um dieses Recht des Landtags zu wahren, darüber getraue ich mir in dem Augenblicke noch nicht einen Antrag zu stellen, sondern ich glaube, es wäre am Zweckmäßigsten, den ganzen Punkt an das betreffende Comite zur neuerlichen Stylisirung in diesem Sinne zurückzuverweisen. Ich stelle also in der That den Antrag dahin, daß der Punkt III zur neuerlichen Stylisirung an den betreffenden Ausschuß zurückgewiesen werde. Präsident: Der hohe Landtag hat so eben den Antrag des Herrn Abg. Svetec vernommen, ich stelle nunmehr die Unterstützungsfrage zu demselben. Jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Ich erlaube mir, die Bitte zu stellen, die Sitzung auf zwei Minuten zu unterbrechen; ich bin durch eine Zuschrift abberufen und werde in wenigen Minuten wieder da sein. (Die Sitzung wird um 1 Uhr 18 Minuten unterbrochen; nach Wiederaufnahme der Sitzung um 1 Uhr 27 Minuten.) Präsident: Die Sitzung ist wieder eröffnet. Abg. Dr. Toman: Ich bitte um daS Wort. Präsident: Der Herr Dr. Toman hat das Wort. Abg. Dr. Toman: Ich habe schon früher mir zu bemerken erlaubt, daß es sehr wichtig ist, diesen Punkt III zu amendiren und ich befürworte daher den Antrag des Herrn Abg. Svetec. Sollte jedoch derselbe abgelehnt werden, so würde ich bitten, daß ein Antrag, den ich mir jetzt zu stellen erlauben werde, zur Abstimmung zu kommen hätte. Dieser Antrag bezielt so viel als möglich: „das Recht, Gelder zu votiren dem Landtage zu wahren", u. zw. nicht bloß rücksichtlich allgemeiner Pauschalsummen, sondern rücksichtlich der einzelnen Objekte. — Weit sei es von mir dem Landesausschuffe, dem wir durch die Wahl unser Vertrauen geschenkt haben, und dem wir auch heute noch volles Vertrauen schenken, weit entfernt, sage ich, sei es von mir, diesem Landesausschusse dadurch ein Mißtrauen bezeigen zu wollen. — Der hohe Landesausschuß wird auch nicht gerne die Last auf seine Schultern legen, welche schwer auf ihm lasten würde bei der stets wiederkehrenden Wahl: wohin ist die se, wohin jene Subvention zu geben, nachdem der Landtag mir keine bestimmte Directive gegeben hat. Darum soll der Landtag sich das Recht wahren, daß er für dieses oder jenes Objekt diese oder jene Subvention ertheile. Dieses würde erzielt werden, wenn der Absatz 111 so lauten würde: (liest) Zur Subventionirung besonders wichtiger und kostspieliger Con-currenzstraßen wird alljährlich in das Präliminare des Landeöfondcs ein nach dem jeweiligen Bedarfe zu bestimmender Betrag eingestellt". Punktum und nichts mehr! (Heiterkeit.) Durch diesen Satz hat sich der Landtag das Recht gewahrt, für ein bestimmtes Objekt eine bestimmte Subvention hinzugeben, und cö ist nicht nöthig, daß der Landesausschuß in die unangenehme Lage komme, bei so vielen Petitionen selbst zu entscheiden und dann nachträglich vielleicht eine schwierige Verantwortung hierüber zu geben. Freilich ist dadurch noch nicht jene Rücksicht erreicht, welche ich in Bezug auf die Verwendung des Geldes und rück-sichtlich der Rechnungslegung selbst früher ausgesprochen habe; ich anerkenne, daß in dieser Richtung große Schwierigkeiten obwalten; ich hätte auch sehr gewünscht, daß in dieser Beziehung solche Grundsätze aufgestellt worden wären, wornach wir auch sicher wären, daß das für Strassen bestimmte Geld so und nicht anders, so wie daß es gut verwendet worden ist. Ich empfehle daher diesen Antrag dem hohen Hause, wenn der Antrag des Herrn Abg. Svctec nicht angenommen werden würde, dem ich aber entschieden auch den Vorzug vor diesem Antrage gebe. Präsident: Darf ich den Herrn Antragsteller bitten, mir seinen Antrag zu überreichen? (Dr. Toman überreicht denselben.) Abg. Dr. Costa: Ich bitte Herr Präsident um das Wort. Zu dem Antrage des Herrn Dr. Toman stelle ich den Znsatzantrag, daß aus dem dritten Absätze nach den Worten des Herr» Dr. Toman es heißen möge: „Es „ist hiebei an dem Grundsätze festzuhalten, daß die Her-„stellnng und Erhaltung aller Concurrenzstraßen in der „Regel nur von den Gemeinden des betreffenden Coucur-„renzrayous zu besorgen und zu bestreiten sei, daß demnach nur eine mit bedeutender entgeltlicher Erpropria-„tion verbundene Neuanlage oder Umlegung großer Strcfs-„senzüge, die Beseitigung ausgedehnter, durch ganz ungewöhnliche Elementarereignisse veranlaßter Verkehrsstö-„rungen oder sehr kostspielige Kunstbauten, oder endlich „eine ob der starken Frequenz und des schwierigen Schot-„terbezuges sehr kostspielige Erhaltung großer Straßenstrck-„ken' eine theilweise Subvention aus dem Landesfonde „rechtfertigen könne". Die weiteren Worte des Ausschußantrages : „Die Nothwendigkeit einer jeden bewilligten Subvention u. s. w." blieben sodann weg. Ich werde gleich die Ehre haben, dies schriftlich .vorzubringen. Präsident: Ich werde nun bezüglich des Antrages des Dr. Toman die Unterstützungsfrage stellen. Der Antrag lautet folgendermaßen: (liest) „Zur Subventionirung besonders wichtiger und kostspieliger Concurrenzstraßen wird alljährlich in das Präliminare des LandesfondcS ein nach dem jeweiligen Bedarfe zu bestimmender Betrag eingestellt"; das übrige des Ausschußantrages hätte sodann wegzubleiben. Jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen sich gefälligst erheben. (Geschieht ; nach der Zählung:) Er ist hinreichend unterstützt. Ich erwarte nunmehr den Zusatzantrag deS Abg. Dr. Costa. (Dr. Costa überreicht denselben.) Ich bringe nunmehr den Zusatzantrag des Herrn Dr. Costa zum Antrage Toman's, welcher durch diesen Zusatzantrag intact gelassen wird, zur Unterstützungsfrage. Derselbe lautet: (liest denselben.) Jene Herren, welche dieses Sub-Amendement zum Dr. Toman'schen Antrage unterstützen, wollen sich gefälligst erheben. (Geschieht; nach der Zählung:) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren zu sprechen? (Abg. Kromer meldet sich zum Wort.) Ich bitte, Herr Abg. Kromer haben das Schlußwort. Abg. Kromer: Ich würde den Anträgen der beiden Herren Vorredner recht gerne beitreten, wenn sich die Objekte, für welche, und das Maß, in welchem die Subvention geleistet werden soll, immer schon a priori bestimmen ließe. Ich will zugeben, daß kostspielige mit bedeutenden Er-propriationen verbundene Straßcnumlegungen oder neue Anlagen immer schon einige Zeit vorher bekannt sind, daß es sohin in derlei Fällen leicht ist, rechtzeitig beim Landtage um die Subvention einzuschreiten. Ich will auch zugeben, daß jene Straßenzügc, welche ob der ungewöhnlich starken Frequenz und des schwierigen Schotterbezuges eine Subvention erheischen können, dem Landtage schon derzeit bekannt sind, und daß diese Subventionen alljährlich in einem beiläufig gleichen Betrage sich wiederholen werden. Aber anders ist es bei Subventionen, welche in Folge größerer Elementarereignisse und hiedurch veranlaßter Verkehrsstörungen eintreten. Hier haben wir vorläufig gar keinen Maßstab. — Subventionen zu derlei Zwecken können 2 — 3 Jahre und noch länger gar nicht nothwendig sein, das 4., 5. Jahr werden sie vielleicht in einem ganz ungewöhnlichen Maße plötzlich herantreten. Da läßt sich auf den Landtag nicht warten, sondern es muß der Landesausschuß die Ermächtigung haben, für derlei Fälle zu subventionircn. Nehmen wir einen zweiten Fall an, wenn nämlich ein großartiger Brückenbau derart schadhaft wird, daß die Communication nicht durch Elementarereignisse, sondern in Folge eines plötzlichen Einsturzes ober auö sonstigem Anlasse unterbrochen wird. Ein solcher Bau ist gleichfalls sehr dringend, kann daher auf die Bewilligung des nächsten Landtages nicht warten, und auch hier muß der Landesausschuß nur auf Grund einer Ermächtigung handeln. Für solche Fälle muß sohin dem Landesausschusse die Ermächtigung gegeben werden, zu subventioniren, daher ihm ein bestimmter Subventionsfond angewiesen werden. Es ist selbstverständlich, daß der Landesausschuß von dieser Ermächtigung nur bann Gebrauch machen wird, wenn dies unumgänglich nothwendig wird, baß er jedoch in allen Fällen, wo es noch Zeit ist, den Beschluß des nächsten Landtags abzuwarten, sich lieber an diesen wenden und dadurch sich vor Verantwortung sicherstellen wird. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Abg. Svetec meldet sich zum Wort,) Abg. Svetec hat das Wort. Abg. Svetec: Es ist ganz richtig, daß man in jedem einzelnen Fall den Bedarf nicht in Boraus wird bestimmen können; es ist richtig, daß unvorhergesehene Fälle eintreten können, welche bedeutende Summen in Anspruch nehmen können. Das wünsche ich aber eben auch, daß eö_ berücksichtiget werde; ich wünsche, daß auch eine Subrubrik in das Präliminare für solche Fälle aufgenommen werde, allein ich wünschte, daß der Landtag das Recht über so bedeutende Summen zu verfügen nicht aus der Hand ließe, daß also die Fälle, wo der Landesausschuß zu entscheiden habe, auf das Nothwendigste beschränkt werden, nämlich nur für Ausnahmsfälle, daß aber gewöhnlich über die Subvention der Landtag zu entscheiden habe. Daß, aber diese Entscheidungen nicht so störend einwirken können, geht ja aus dem hervor, daß der Landtag alle Jahr auch die Subventionssumme überhaupt zu bewilligen haben wird. Wenn nun die Subventionen von Jahr zu Jahr bewilliget werden, warum sollen dann nicht auch die Beiträge für bestimmte Objekte von Jahr zu Jahr bewilliget werden können? Ich glaube, daß in dieser Beziehung gegründete Einwendungen gegen meine Ansicht nicht gemacht werden können und deßhalb wünsche ich, daß mein Antrag zum Beschlusse erhoben werde. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Ich muß aber doch den Herrn Abg. Svetec bitten, seinen Antrag schriftlich zu überreichen, er war ursprünglich nur auf eine Abänderung in der Stylisirung gestellt (wird unterbrochen vom) Abg. Svetec: Nein, durchaus nicht, sondern Punkt III sei an den betreffenden Ausschuß zu einer Abänderung zurückzuweisen im Sinne der heute hier vorgebrachten : . . (Rufe: Nochmalige Berathung!) Abg. Brolich: Zur neuerlichen Stylistrung! " Abg. Svetec: Mit Rücksicht auf die heute (wird unterbrochen vom) Präsident: Mit Rücksicht auf die lediglich von Ihnen, oder auch von den beiden Herren Abgeordneten Dr. Toman und Dr. Costa gemachten Bemerkungen? Abg. Svetec: Ich habe nichts dagegen einzuwenden, wenn auch diese Bemerkungen berücksichtigt werden. Präsident: Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Deschmann: Ich werde mir erlauben, zuerst über den Antrag des Dr, Toman und dann über daö Amendement des Dr. Costa zu sprechen. Würden diese beiden Anträge angenommen, so würden wir einen ganz eigenthümlichen Beschluß fassen; ja er wäre nach meiner Ansicht ein Uni-cum aller Beschlüsse, die wir bis jetzt gefaßt haben. Der Landtag würde sagen: ich habe das Recht in Zukunft Beiträge für Straßenbautew zu bewilligen, jedoch werde ich dabei so vorzugehen haben. Das Recht des Landtages zur Bewilligung von Subventionen ist ohnedies schon im §. 10 gewahrt, wo es heißt: „Bei besonders wichtigen.oder kostspieligen Concur-rcnzstraßen können vom Landtage den betreffenden Gemeinden Beiträge zu deren Bau oder Erhaltung aus dem Landesfonde bewilliget werden". Hiemit ist der von Dr. Toman gestellte Antrag überflüssig, der Zusatzantrag des Dr. Costa, da er die Richtschnur feststellt, wie der Landtag bei Bewilligungen vorzugehen hat, ist ebenfalls überflüssig. Es werden sich ja immer spezielle Fälle ergeben, wo der Landtag in der Lage sein wird, zu sagen: diese oder jene Straße subven-tionire ich mit dieser Summe. Die gestellten Anträge sind eben ein Beweis, in welch' schwieriger Lage sich der Ausschuß bei Festsetzung dieser Position befunden hat. Es wurden darüber mehrmals Berathungen gepflogen, doch legt man dem Artikel III, glaube ich, eine zu große Wichtigkeit bei. Es wird ja durch denselben dem Rechte des Landtags, für Straßen Subventionen zu ertheilen, gar nicht präjudicirt, sondern er enthält nur eine subsidiarische Verfügung, worin das festgesetzt wird, wie der Landesausschuß vorzugehen habe in dem Falle, als das hohe Haus sich bewogen findet, demselben eine Pauschalsumme zur Verfügung bereit zu stellen. Ist letzteres nicht der Fall, so wird ohnehin der LandesauSschuß ■ über keine Gelder für Straßenbauten zu verfügen haben. Es heißt gleich im Beginne des Antrages: „Es wird in daö Präliminare des Landesfondcs ein nach dem jeweiligen Bedarfe zu bemessender Betrag eingestellt". Wenn nun der jeweilige Bedarf der Maßstab der einzustellenden Summe sein soll, so ist ja ohnedies der Landeöausschuß verpflichtet, bei Legung des Präliminares die Straßen speziell anzuführen, für die Subventionen beantragt werden. Die Festsetzung der Summe für die einzelnen Fälle wird dem Landtage vorbehalten bleiben, und es ist daher auch die Besorgniß des Abgeordneten Svetec eine unbegründete. — Man müßte dem Ausschüsse für den Fall, als entweder demselben eine Pauschalsumme zur Verfügung gegeben würde, oder für den weiteren Fall, als durch die vom Landtage bewilligten Subventionen nicht die ganze Summe erschöpft würde, denn doch eine allgemeine Norm geben, wie er bei Verwendung derselben vorzugehen habe. Es war dies um so nothwendiger, um ihn von einer Fluth von Petitionen und Einlagen zu befreien, die sich etwa nur auf Subventionen von Gemeindewegen oder geringfügigen Objekten an Concurrenzstraßen beziehen würden, und um demselben bei Abweisung solcher unbegründeter Petitionen einen Beschluß des hohen Landtags an die Hand zu geben, auf die er sich beziehen würde. Dies ist die Bedeutung dieses Antrages, wie er hier gestellt worden ist, es wird dadurch den künftigen Bestimmungen des Landtages nicht präjudicirt, sondern wie gesagt, eö können nur zwei Fälle eintreten, wo die angeführten Bestimmungen in Anwendung zu kommen ha- ben, und diese sind hiebei vom Ausschüsse in Berücksichtigung gezogen worden. Die Verwendung der Summe anlangend, so ist schon neulich darauf hingewiesen worden, daß dieselbe derzeit wohl den landesfürstlichcn Behörden anheimgestellt werden müsse. Es wird nun Sache des Landesausschusses sein, alle jene Vorsichten bei der Verwendung eintreten zu lassen, die ein guter Hausvater, der mit der Verwendung eines Vermögens betraut ist, zu beobachten hat. Ich glaube jedoch die Thatsache nicht übergehen zu sollen, daß vom Landesausschusse schon zu wiederholten Malen Gelber an die landesfürstlichen Behörden zu einer entsprechenden Verwendung, wie z. B. für Unterstützung nothleidcnder Bezirke übergeben wurden, und daß hierüber stets Rechnungen gelegt worden sind, Rechnungen, worin die Vertheilmig bis auf einen Heller nachgewiesen worden ist, und ich bin überzeugt, daß der Landesausschuß auch für den Fall, als cs nöthig sein sollte, Summen für Straßeubauten den l. f. Behörden zur Disposition zu stellen, dies nur unter Weisung der nöthigen Controle, und gegen seinerzeitige Rechnungslegung thun wird. Man soll jedoch nicht Mißtrauen gegen die l. f. Behörden säen (Dr. Toman: Wer säet es denn?) zumal bei der so wichtigen Frage des Straßenbaues. Nirgends wird es so nothwendig sein, daß Eintracht zwischen den autonomen Landcsbchörden und den l. f. Behörden stattfinde, als gerade im Straßenwesen. Ich glaube nicht, daß die künftigen Straßen-Comites auf Rosen gebettet sein werden, vielmehr werden sie oft genöthigt sein, die Hilfe der l. f. Behörden in Anspruch zu nehmen und nur durch Eintracht wird in dieser Beziehung etwas Nützliches erzielt werden können. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Es sollte nun zuerst der Vertagungs-Antrag des Herrn Abg. Svctec um Rückweisung des Ansschußantrages an den Ausschuß zum Behufe einer neuen Stylisirung rücksichtlich seiner Begründung zur Abstimmung kommen. Herr Abg. Svetec hat aber ausdrücklich erklärt, daß er in seinen Antrag auch die Anträge der Herren Dr. Toman und Dr. Costa ciiibezogen haben wolle; in Folge dieser Erklärung kann ich den Vertagungsantrag des Herrn Svetec erst dann zur Abstimmung bringen, wenn über die Anträge deö Dr. Toman und die Sub - Amendements des Dr. Costa abgestimmt sein wird. Abg. Svetec: Ich bitte, ich ^habe nur gesagt: „Berücksichtiget bei Aenderung der Stylisirung". Präsident: Sind Herr Abg. Svetec mit meinem Ansinnen, daß Ihr Antrag, der eigentlich ein Vertagungsantrag ist, und durch Ihre nachträgliche Erklärung diesen Charakter nicht verloren hat, indem Sie nur wünschen, daß der Toman-Costa'sche Antrag bei der beantragten neuen Stylisirung berücksichtigt werde, erst nach der Abstimmung über die Toman-Costa'schen Anträge zur Abstimmung komme, nicht einverstanden und wollen Sie Ihren Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht haben? Abg. Svetec: Jedesfalls habe ich nicht gemeint, daß die andern Anträge in den meinigen einbezogen werden sollen, son- dern weil es sich eben um eine Umarbeitung in der Stylisirung handelte, so sollten die heute gemachten Bemerkungen bei dieser Gelegenheit berücksichtigt werden. Präsident: So muß Ihrer eigenen Erklärung gemäß Ihr Antrag jedenfalls von dem Ausschußantrage d. h. nach den Anträgen der Herren Toman und Costa zur Abstimmung kommen. Abg. Dr. Costa: Ich bitte, zur Geschäftsordnung! Wenn der Toman'sche und mein Antrag angenommen werden, so entfällt der Antrag des Abg. Svetec von selbst; denn dann sind wir ja über die Stylisirung einig und brauchen nicht erst auf die Stylisirung zu warten. Darum muß zu allererst der Vertagungsantrag kommen und dann höchstens der Zusatzantrag des Dr. Toman mit meinem Sub-Amendement, daß das Comite gleichzeitig beauftragt werde, diese beiden Anträge mit in Berücksichtigung zu ziehen; dieser Antrag könnte gestellt werden, den stelle i ch vielleicht. Präsident: Um aber eine richtige Beschlußfassung anzubahnen, muß folgende Reihenfolge in der Abstimmung Statt finden. Zuerst Antrag Toman, dann Sub-Amendement Costa (Abg. Dr. Costa: Nein, nein!), endlich Antrag des Abg. Svctec zur Zuweisung an den Ausschuß, weil ja Herr Svetec selbst die Anträge des Dr. Toman und Costa vom Ausschüsse berücksichtiget haben will, wornach der Umfang des Svetec'schcn Antrages von dem Resultate der Abstimmung über die Anträge der Herren Toman und Costa abhängt. Wird ein anderer Abstimmungsmodus beliebt? Ich bitte diesfalls den Antrag zu stellen. Abg. Kromer: Ich muß mich auf die Geschäftsordnung berufen, nach welcher vertagende Anträge vor allen andern zur Abstimmung zu bringen sind. Der Antrag des Abg. Svetec ist ein vertagender, nämlich dahin gehend, daß heute nicht Beschluß gefaßt, sondern daß vorläufig dieser Antrag an den Ausschuß zur bessern Stylisirung gewiesen werde; ich glaube also, der muß zuerst zur Abstimmung kommen. Präsident: Es ist gar kein Zweifel, daß der Antrag des Abg. Svetec ein vertagender ist, und in der Form, in der er zuerst gestellt war, vor allen andern zur Abstimmung zu bringen wäre; allein die nachträgliche Modification desselben hat dann eine Alterirung in der Abstimmungsreihe zur Folge, und ich mache auf Folgendes aufmerksam: Wenn der Vertagungsantrag des Abg. Svetec angenommen wird, so können die Anträge des Dr. Toman und Dr. Costa heute gar nicht mehr zur Abstimmung kommen, weil ein Vertagniigsbeschluß jede weitere Debatte und jeden weiteren Beschluß abschneidet; wir würden dann erst in einer der nächsten Sitzungen über die Anträge des Herrn Dr. Toman und Dr. Costa zu debatliren und zu entscheiden haben. Abg. Dr. Costa: Dann will i ch den Zusatzantrag gestellt haben, daß wenn der Vertagungsantrag angenommen wird, der Ausschuß gleichzeilig beauftragt werde, auch auf die übrigen heute geltend gemachten Ansichten zu reflective« und sie in Berücksichtigung zu ziehen. Präsident: Dieser Antrag lag mir aber nicht vor, er ist erst in diesem Momente gestellt worden; also wenn das der Fall ist, so hat es keinen Anstand, daß der Antrag des Abg. Svetec zuerst zur Abstimmung komme, mit dem Vorbehalte, den Dr. Costa jetzt gemacht hat, aber nicht früher; denn ich muß darauf sehen, daß die Landtags-Beschlüsse keinen Widerspruch in sich enthalten. Ich bringe also den Antrag deö Abg. Svetec zur Abstimmung. Derselbe lautet: (liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Vertagungsantrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht, nach der Zählung.) Er ist gefallen, hiemit behebt sich auch die Abstimmung über den Zusatzantrag, den Abg. Dr. Costa zuletzt gestellt hat. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Dr. Toman, und des Sub-Amendements des Herrn Dr. Costa. Sollten diese beiden Anträge fallen, so kommt der Ausschußantrag zur Abstimmung. Dr. Toman hat den Antrag gestellt: (liest denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht, nach der Zählung.) Er ist gefallen. In Consequenz davon kann ich, da Dr. Costa seinen Antrag ausdrücklich als Sub-Amendement zum Antrage des Dr. Toman gestellt hat, den Antrag des Dr. Costa nicht zur Abstimmung bringen. Es kommt nun der Ausschußantrag zur Abstimmung, dessen Inhalt den hochverehrten Herren vorliegt, und ich bitte jene Herren, welche mit Antrag III des Ausschusses einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Herr Berichterstatter, Artikel IV. Berichterstatter Deschmann: (liest) „Für das Jahr 1866 wird für Straßensubventio-nen ein Betrag von 10.000 fl. nachträglich in das Präliminare des Landesfondes eingestellt, wovon dem Bezirke Senožeč als Beitrag für die in diesem Jahre zur Auszahlung gelangenden Kosten für Kunstbauten der Reka Straße 1000 fl. bewilliget werden, während der weitere Rest zunächst für Subventionen der sub II angeführten Straßenstrecken in Verwendung zu kommen hat". Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Abg. Dr. Toman meldet sich zum Worte.) Dr. Toman hat das Wort. Abg. Dr. Toman: Ich habe schon früher gegen diese Position gesprochen und habe allen Grund auch dagegen noch einmal zu reden; denn, wenn ein Betrag von 10.000 fl. zu Subventionen gegeben wird und die Bestimmung nur dahin lautet, daß 1000 fl. für die Reka Straße, der Rest aber für die zwei andern Straßen verwendet werden sollen, so ist das wirklich eine derartige Votirung der Landesgelder, die ich nicht für gerechtfertigt halten kann. Ich werde nicht weiter darüber reden, ich habe schon viel über die Straßen gesprochen, ich erlaube mir nur einen Antrag zu stellen, um wenigstens nachträglich zu erfahren, welcher Betrag für diese oder jene Straße verwendet worden ist, nämlich diesen Antrag, daß nach dem Schlußpunkte noch der Satz zugefügt werde: „Der Landesausschuß hat die Verwendung dieser Subvention dem Landtage speziell nachzuweisen". Präsident: Wird dieser Antrag des Herrn Dr. Toman unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemanb der Herren das Wort? Abg. Svetec: Ich bitte um das Wort. Wie recht ich gehabt habe, eine Verbesserung in der Stylistrung des III. Punktes zu beantragen, ergibt sich bereits aus dem IV. Punkte. Der Herr Berichterstatter hat nämlich gemeint, der Landtag behalte ohnehin es immer in seiner Hand, Subventionen zu bewilligen und dadurch, daß der jeweilige Bedarf maßgebend ist, auch das Recht über Subvention für die einzelnen Objekte zu entscheiden. Im IV. Punkte nun wird der Antrag gestellt, sogleich für das Jahr 1866 einen Subventionsbetrag von 10.000 fl. ins Präliminare nachträglich einzustellen. Nun ich frage, meine Herren, ist uns in diesem Falle der Bedarf nachgewiesen? Es hat geheißen: der Bedarf wird ohnehin immer vorliegen; wo liegt nun der Bedarf vor? (Dr. Costa: Ganz richtig!) Es ist wahr, der Herr Berichterstatter hat es früher angeführt, die Gemeinde Sei-senberg habe um eine Subvention angehalten; wie viel ist uns nicht gesagt worden. Es ist dann im Berichte selbst vorgebracht worden, daß die Landesregierung für die Reka Straße eine Subvention angesprochen habe, und es wird zu dem Behufe eine Subvention von 1000 fl. beantragt. Nun damit ist noch bei Weitem nicht der ganze Betrag von 10.000 fl. erschöpft und das ist eben dasjenige, wogegen ich mich verwahren wollte, ich wollte nämlich das Recht des Landtages, Gelder zu bewilligen, wahren, ich wollte, daß der Landtag es in seiner Macht behalten hätte, nur das zu bewilligen, worüber er sich Klarheit verschafft hat, daß es auch nothwendig sei. Nun dürste es aber kaum zweifelhaft sein, daß wir uns schon jetzt in einem Falle befinden, wo wir eine sehr namhafte Summe bewilligen sollen, ohne zu wissen wofür. Ich werde aber diesfalls noch weiter ausführen, daß wir in der That nicht wissen, ob diese Subvention nothwendig sei oder nicht. Es ist ja den Herren bekannt, daß die Präliminarien für die Bezirkskassen pro 1866 bereits festgestellt worden sind; das hat zur Folge, daß auch die Bedürfnisse für die Bezirksstraßen festgestellt, und daß höchstwahrscheinlich die betreffenden Quoten auch bereits auf die Steuern repartirt worden sind. Wenn wir nun noch 10.000 fl. dazu bewilligen, so wird das Erfordcrniß für die Bezirksstraßen in dem laufenden Jahre eine doppelte Bedeckung haben: erstens die Summe, welche dafür in die Bezirkspräliminarien ausgenommen worden ist, und dann die aus dem Landcs-sonde bewilligte Subvention pr. 10.000 fl., also eine doppelte Bedeckung. Ich frage aber, meine Herren, sind die Verhältnisse darnach angethan, daß wir beim Baue der Straßen so splendid sein können? (Dr. Toman: Wahr ist es!) Es ist bekannt, daß im verwichenen Jahre für viele Gegenden, für den größeren Theil des Landes ein Miß- jähr war, die Noth klopft bereits an unsere Thüre (Dr. Toman: Hört! Hört!), es sind bereits aus den verschiedenen Gegenden sehr betrübende Nachrichten eingelaufen, wir haben erst unlängst in der Laibacher Zeitung einen dringenden Aufruf zur Hilfe gelesen, es steht, wenn man die heutige Tagesordnung ansteht, ein Dringlichkeitsantrag auf derselben; sogar zwei Posten (Dr. Costa: Ja, zwei!) kommen auf der heutigen Tagesordnung vor, wo der Landesfond für sehr dringende Bedürfnisse in Anspruch genommen werden soll. Während, meine Herren, die Staatsverwaltung die Auslagen für die Straßen sehrre-duzirt, um sehr vieles vermindert hat, sollen wir die unseren vermehren; wir sollen eine doppelte Bedeckung anweisen. Das, meine Herren, kommt mir nicht angemessen vor. Man. könnte zwar einwenden, der Landesausschuß wird gewiß keinen Kreuzer verausgaben, ohne von der Dringlichkeit der Ausgabe überzeugt zu sein; das sind wir berechtiget, vom Landeöausschusse zu erwarten und auch vorauszusetzen, allein wenn einmal ein Fond besteht, und wenn einmal dieser Fond in Anspruch genommen werden kann, so ist doch die Frage, ob nicht schon die Möglichkeit allein, daraus eine Aushilfe zu erhalten, auch die Bedürfnisse, auch die Ansprüche steigert (Dr. Toman: Richtig!), und deshalb, um nicht die Möglichkeit zu bieten, daß in einem Jahre, wo die Bedürfnisse in anderer Beziehung so groß sind, Ausgaben aus dem Landesfonde für BezirkSstraßcn gemacht werden, müßte ich mich gegen die Bewilligung der hier eingestellten Subvention pr. 10.000 fl. verwahren. Es ist hier angeführt, daß zum Ausbaue der Reka Straße ein Betrag pr. 1000 fl. nothwendig sei; nun ich kenne die speziellen Verhältnisse dieser Straße nicht; wenn das Bedürfniß wirklich vorhanden ist, so würde ich am Ende nichts dagegen haben, daß diese Aushilfe bewilliget werde, allein jedenfalls müßte ich die Beruhigung haben, daß diese Auslage wirklich nothwendig sei, und zu diesem Behufe wäre es nothwendig gewesen, daß die betreffenden Kostenüberschläge vorgelegt worden wären (Dr. Costa: Das ist gewiß!); denn die einfache Behauptung: es sei nothwendig, kann doch für uns, die wir den Landessäckel schonen wollen, nicht maßgebend sein. Wenn daher diese Post, welche man für die 9Mn Straße anspricht, nicht näher begründet wird, so bin ich wohl dagegen, daß man sie schon derzeit bewilligt und aus diesen und den früher von mir vorgebrachten Gründen würde ich dem hohen Hause rathen, den IV. Punkt für das laufende Jahr abzulehnen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Freiherr v. Schlorsinigg: Ich bitte um das Wort. Präsident: Ich bitte, Excellenz. Abg. Freiherr v. Schloißnigg: Es fällt mir schwer, gegen den Ausschußantrag das Wort zu ergreifen, es fällt mir schwer, weil ich den Ausruf des Herrn Berichterstatters, daß eine That nothwendig sei, vollkommen gegründet erkenne, und weil ich der Ueberzeugung bin, daß derjenige, sei es nur ein einzelner Functionär oder eine Corporation, welche den Wirkungskreis und die Macht hat, etwas Nützliches zu thun, aber auch die Verantwortung dafür trägt, bisweilen in die Lage kömmt, diese Macht dazu zu benützen, um etwas Nützliches durchzuführen, wenn der Augenblick nicht dafür spricht; allein, um einen solchen Schritt zu thun, um eine solche That zu vollziehen, ist es nothwendig, daß er nicht nur die Ueberzeugung in sich trägt, daß sic gemeinnützig ist, sondern er muß auch die Grundlagen haben, um zu beweisen, wenn auch die Beweise im Augenblicke nicht durchdringen mögen und weiters, daß die That so dringlich sei, daß cs nicht möglich ist zuzuwarten, bis sich die Meinung klärt. Die Regierung hat, wie schon im Ausschußberichte erwähnt und dem h. Hause ohnehin bekannt ist, verschiedene Bauten an Straßen eingestellt, nicht nur die erwähnt worden sind, sondern auch noch ein Paar andere; die eine oder andere Straße hat die Landesregierung für äußerst nothwendig erkannt, allein sie hat die Bauten eingestellt, nicht nur aus billigen und nothwendigen Rücksichten für den Druck, der gegenwärtig auf der Bevölkerung deö Landes lastet, sondern hauptsächlich auf den Wunsch der Landeövertretung, welche berechtiget war, im Namen des Landes einen solchen Wunsch vorzubringen. Ich sage also, daß die Landesregierung mit einer gewissen Selbstüberwindung das Gute und Nützliche nicht ausgeführt hat, weil ihr die volle Grundlage dazu zu mangeln schien. Ich glaube, daß dieser Vorgang der richtige war, und daß der Landtag sich denselben zur Richtschnur nehmen sollte. Der Artikel HI, der so eben vom h. Hause angenommen worden ist, sagt: Die Concurrenzstraßen sind in der Regel von den Gemeinden des betreffenden Concur-renzrayons zu besorgen; haben wir denn irgend eine Grundlage, um für die angetragenen Straßen den Bedarf auszumitteln, nachdem wir ihren Concurrenzrayon gar nicht kennen? wenn der Concurrenzrayon nicht im Stande ist, die zugewiesenen Pflichten zu erfüllen, dann hat die Unterstützung aus dem Landesfonde einzutreten. Wir haben jetzt keine Concurrenzrayone, wir wissen nicht, was sie zu leisten im Stande sind (Im Centrum: Sehr gut! Richtig!), und wir können daher den Bedarf nicht ermitteln, wenigstens können wir ihn nicht dem Lande darlegen. Es ist gewiß, daß wir durch die Bewilligung der vom Ausschüsse angetragenen Unterstützung diesen Gegenden des Landes — denn drei sind, glaube ich, genannt — eine Wohlthat erweisen, die werden zufrieden sein, was werden aber die bei weitem zahlreichern Bewohner anderer Gegenden des Landes sagen? Die werden kaum damit zufrieden sein (Im Centrum: Sehr gut! Heiterkeit), und werden im besten Falle in der Verfügung des Landtages eine wohlthätige Willkühr sehen. (Dr. Costa: Richtig! Dr. Toman: Sehr gut!) Man kann nicht dagegen einwenden, daß das in Zukunft auch der Fall sein wird, daß der Landtag immer mehr Petitionen vor sich haben wird, daß man am Ende nicht alle, sondern nur einen Theil derselben berücksichtigen kann, allein dann hat der Landrag die Grundlage vor sich, die Eoncurrenzbezirke sind gebildet, er kann die Kraft beurtheilen, und er kann nicht nur sich selbst überzeugen, sondern auch dem ganzen Lande darlegen, auf welcher Grundlage er dem einen eine Unterstützung bewilligt, das Gesuch des andern aber nicht berücksichtiget hat. Die Sache ist aber auch an und für sich, glaube ich, nicht so dringend, daß schon im Jahre 1866 eine so bedeutende Auslage gemacht werden sollte. Ich kann mich daher mit dem Ausschußantrage nicht vereinigen und nehme einzig und allein davon nur den Antrag auf Unterstützung von 1000 fl. für den Bezirk Senosetsch aus, und zwar ans dem Grunde, weil es sich hier nicht um eine erst zu errichtende Straße oder erst vorznnchmende Bauführung handelt, sondern weil hier Kosten bereits aufgelaufen sind, welche der Bezirk erwiesenermaßen, wie der Ausschußbericht nachweist, zu bestreiten nicht im Stande ist. Die Reka Straße ist in die Concurrenzstraßcn aufgenommen worden; hier ist die Bedingung wirklich vorhanden , die Bezirkskasse soll jetzt schon zahlen, hat aber das Geld nicht dazu und der Landtag wird eine solche Anweisung ohne weiters vor dem ganzen Lande rechtfertigen können, daher bin ich gegen den Ausschußantrag, jedoch für die Unterstützung von 1000 fl. für den Bezirk Senožeč. (Dobro, Dobro!) Präsident: Ich glaube, Herr Mulley hat das Wort. Abg. Mnlley: Es nimmt mich Wunder, daß diese Summe von 10.000 fl. für gar so enorm für den Nutzen — ich könnte sagen — des ganzen Landes angenommen wird. Es handelt sich hier nicht allein um diese einzige Subvention bei Senožeč, es sind drei andere, besonders als wichtig her-vorgekommcne Straßenzüge, die umgelegt werden sollen. Ich frage, was bleibt denn für die anderen drei Stras-senzüge übrig? Der Abgeordnete von Laibach muß selbst am besten wissen, was man bei Kunstbauten, bei diesen drei Straßenzügen mit dieser Summe ausrichten kann, nachdem die einzige Schusterbrücke 30.000 bis 40.000 fl. vielleicht verschlingen wird. Ich frage, was sind 30 Bezirke hiegegen? Ich glaube, wenn man bloß Stras-senkanäle bauen würde, welche an den Bezirksstraßen so nothwendig sind, würde ich diese Summe für kaum ausreichend finden. Zudem ist ja, wie der unmittelbare Herr Vorredner sagt, die Nothwendigkeit von dem noch nicht gehörig präliminirt; ich frage, sind denn die 10.000 fl. schon bewilliget? Sie sind erst präliminirt und zur Ausführung unvermeidlicher Zwecke bestimmt. Sache des Landesausschusses wird cs sein, jedes Detailprojekt, welches über die Umlegung dieser Straßen geliefert wird, gehörig zu prüfen und in Erwägung zu ziehen, und dann zu bewilligen oder zu versagen. Ich glaube demnach, daß, wenn wir das bloß als Präliminare , als Subvention in Aussicht stellen, die Bewilligung dazu noch nicht vorhanden ist, weil dies speziell noch immer von jedem dieser drei Straßenzüge dem Landesansschusse projektirt und gehörig beleuchtet wird werden müssen. Darum kann ich nur für den Ausschußantrag stimmen. Präsident: Der Herr Abgeordnete Kromer hat das Wort. Abg. Kromer: Ich habe mir auf die Bemerkung Sr. Ercellenz des Freiherr,! v. Schloißnigg, daß nämlich derzeit noch keine Concurrenzrayone festgesetzt seien, erwidern wollen, daß auch derzeit Coneurrcnzrayone allerdings bestehen. — Denn so lange, bis das neue Straßenconcurrenzgesetz in allen einzelnen Stadien durchgeführt sein wird, bis auch die Straßencomite's aufgestellt sein werden, bleiben noch immer die früheren Gesetze aufrecht; und nach diesen noch aufrecht bestehenden Gesetzen haben jene Bezirke den Con-cnrreiizrayon zu bilden, durch deren Terrain die Straßen-züge eben geführt werden sollen. Wir haben also in den Bezirks-Territorien auch die Concurrenzrayone. Was jedoch die im Punkte IV beantragte Quote pr. 10.000 fl. anbelangt, so wäre wohl angezeigt, vorerst den Herrn Berichterstatter hierüber zu hören, wie er im Name» des Ausschusses Me' für das Jahr 1866 beantragte Subvention mit Rücksicht auf den Punkt III rechtfertigen könne, nach welchem nur in Ausnahmsfällen eine theilweise Subvention bewilligt werden darf. Wenn der Herr Berichterstatter darüber sich ausgesprochen haben wird, wie nämlich der Ausschuß bei der Präliminirung dieser 10.000 fl. vorging, und welche Anhaltspunkte er hatte, um diese Summe zu entziffern, dann erst wird sich darüber weiter sprechen lassen. Präsident: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Abg. Freiherr v. Schloißnigg: Ich habe die Einwendungen des Herrn Abgeordneten Kromer nicht vorhin widerlegt, weil ich wirklich nicht erwartet habe, daß sie gestellt werden würden. Es ist gar kein Zweifel, daß die Concurrenzrayone für die gegenwärtig bestehenden Bezirksstraßen da sind und aufrecht erhalten werden müssen, bis das neue Gesetz kommt; allein ich glaube nicht, daß, wenn das neue Gott* currenzgesetz kommt und neue Concurrenzstraßen creirt werden, wir zu gleicher Zeit annehmen, daß die eilte Gott* currenz verpflichtet sei, für diese Straßen beizutragen. (Im Centrum: Ganz richtig! Heiterkeit.) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort wünscht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Deschmamr: Vorerst erlaube ich mir die lithographirte Vorlage in etwas zu berichtigen, es ist nämlich beim Abschreiben etwas ausgelassen worden, und zwar muß nach den Worten für Subventionen der sub II angeführten Straßenstrecken . . . nach sub II eingefügt werden a, b, c. Es war das int Ausschüsse beschlossen, und ich sehe erst jetzt, daß es beim Abschreiben ausgelassen worden ist. Präsident: Ich bitte den Herrn Berichterstatter mir anzugeben, wie der IV. Absatz lauten soll? Berichterstatter Deschmamr: Es soll nach sub II eingeschaltet werden: a, b, c, weil eben bezüglich der Umlegung des Wagensberges an der Littai, Pluskaer Straße keine nähern Daten vorliegen und in diesem Falle wegen Bestimmung einer allfälligen Subvention in gar keine Detailberathung eingegangen worden ist. Es ist nun zu erörtern, wie denn der Ausschuß zu dieser Summe von 10.000 fl. gelangt sei. Sie ist nicht eine willkührliche Annahme, sondern sie wäre eine Ausgabe, welche nach Recht und Billigkeit, schon in diesem Jahre ins Präliminare eingestellt werden könnte. Was sürs Erste die genauere Festsetzung der Subvention für den Bezirk Senožeč anbelangt, so ist das Bezirkskasse-Präliminare pro 1866 an den Ausschuß geleitet worden, in diesem sind die zur Ausbezahlung gelangenden Kosten für Kunstbauten genau beziffert, sie betragen nicht 1000 fl., sondern eine höhere Summe, sie beziffern sich nämlich auf 1500 fl. und circa 30 fl., wenn ich nicht irre. Es wurde jedoch in dem Ausschüsse der Antrag mir auf die Bewilligung von 1000 fl. gestellt. Die Gemeinden des Bezirkes selbst wurden bei Feststellung des gedachten Präliminares vernommen und ihre Schilderung der gedrückten Lage des Bezirkes ist eine höchst berücksichtigungswerthe, es ist der Nothstand bis zu einer Höhe gediehen, daß man sagen muß, dieser Bezirk geht mit Riesenschritten der Verarmung entgegen, und es ist ihm unmöglich seine in diesem Jahre fälligen Strassen-Auslagen zu decken. Wenn eö den Herren erwünscht ist, so würde ich die bezügliche Erklärung der Gemeinden vorlesen, sie ist ziemlich umfassend. Präsident: Ich stelle die Anfrage, ob das hohe Haus die Verlesung wünscht, und bitte jene Herren sich gefälligst zn erheben. (Es erhebt sich Niemand.) Berichterstatter Deschmann: (fährt fort.) Es bleibt immerhin den einzelnen Herren Abgeordneten vorbehalten, allenfalls auch den Antrag zu stellen, daß die ganze Summe aus dem Landeöfonde gezahlt werde, bereit Deckung der Bezirkskasse in diesem Jahre obliegen wird, allein der Ausschuß glaubte, daß die Summe von 1000 fl. ohnehin schon ein ziemlich bedeutender Beitrag für die Reka Straße sei. Was nun die weitern Straßenzüge anbelangt, so liegen dem Plane der Umlegung der Merčečendorfer Straße die genauen Kostenausweise bei. Die Kostenvoranschläge für Materialien und Meisterschaften bei Kunstbauten beziffern sich auf beiläufig 1250 fl. ES tritt bei dieser Straße der Umstand ein, daß der Bezirk Gurkfeld an ihrer Herstellung kein Interesse hat, indem sie nur den benachbarten Bezirken zu Gute kömmt. Es ist das ganz gewiß ein eben so berücksichtigungswerther Umstand, wie jener bei der Reka Straße. Letztere ist eine wichtige Straße, sie liegt an der Grenze des Adelsberger und Senosetscher Bezirkes, die Grundbesitzer verbrauchen einen halben Tag um zur Robotleistung an die Reka zu gelangen, wo außerdem die Beischaffung des Schottermaterials eine sehr schwierige ist. (Ruf: Gut!) Aehnliche Verhältnisse sind auch bei der Merčečendorfer Straße vorhanden, auch hier ist die Beistellung des Straßenschotters bei dem sumpfigen Terrain mit Schwierigkeiten verbunden; der Umstand, daß nach den jetzigen Eoncur-renzbestimmungen die Beistellung des Krakauer Zuges den Gemeinden des Bezirkes Gurkfeld allein obliegen würde, ist insbesondere berücksichtigungswerth; die weitere Rücksicht der Dringlichkeit der baldigsten Dnrchführung dieser Strecke ist etwas, worüber wir alle im Klaren sind. Bezüglich der Fortsetzung der Seisenberger Straße, liegt nur ein allgemeiner Plan vor, wie sie zu führen XVI. Sitzung. wäre, die Detailvoranschläge sind noch nicht geliefert worden. Jedoch auch hier haben wir einen mit den Verhältnissen der beiden früheren Straßen ganz analogen Umstand zu berücksichtigen. Die Durchführung der neuen Straßenstrecke hat nämlich durch den Bezirk Sittich zu geschehen, dessen Interessen durch diese Straße in hohem Grade beeinträchtiget würde. Welches Interesse jedoch der Bezirk Teisenberg an der Weiterführung dieser Straße hat, können Sie daraus entnehmen, daß die armen Gemeinden des gedachten Bezirkes sich bereit erklärt haben, für eine Strecke, die in einem fremden Bezirke durchgeführt würde, einen Beitrag von 3000 fl. zu leisten, daß die Gewerkschaft Hof 1000 fl. beisteuern und das Schanzzeug beim Straßenbaue um den GestehungSpreis liefern will. Die beiläufigen Kosten dieser Straße würden sich, wie dies aus dem Berichte des Bezirksamtes und aus dem Gesuche der betreffenden Gemeinden ersichtlich ist, beiläufig auf 13.000 fl. belaufen. Wenn demnach die Gemeinden des Bezirkes Teisenberg sich mit einem für die dortigen Verhältnisse nicht unerheblichen Geldbeiträge au dieser Straße betheiligen wollen, wenn der hohe Landtag es ausgesprochen hat, daß diese Strecke dringend nothwendig und möglichst bald in Angriff zu nehmen sei, so glaube ich, dürfte der Beitrag von circa 3000 fl. wahrscheinlich das Minimum sein, unter welches hinab der Landesausschuß bei Festsetzung der Subvention nicht gehen dürfte. Demnach würden von den 10.000 fl. mit Einrechnung der Subvention für die beiden früher genannten Straßen nur mehr beiläufig 5000 fl. übrig bleiben. Die dritte in Angriff zu nehmende Straße ist die Branica Straße im Wippacher Bezirke. Auf derselben sind die^ Materialien und Meisterschaften für Kunstbauten auf 3356 fl. veranschlagt. Die Gemeinden des Bezirkes Wippach sind bekanntlich arme Gemeinden, wenn ihnen keine Unterstützung zu Theil wird, so wird diese Straße unausgeführt bleiben müssen. Die Kosten der Grundab-lösuug erreichen ohnehin eine bedeutende Höhe, und diese werden die Gemeinden, wie sie es auch erklärten, zu tragen haben. Der Ausschuß hat auch hier kein Luftgebäude aufgeführt wenn er kalkulirte, die Kosten für die Kunstbauten dürften ebenfalls aus dem Landesfonde bestritten werden. Eö verbliebe demnach nach Abschlag dieser int Prinzipe anerkannten Subventionen vielleicht ein Betrag von kaum 2000 fl. dem Landesausschusse zur Disposition übrig, welche von demselben für einzelne, diesmal nicht zur Sprache gekommene Subventionen in dringenden Fällen bewilliget werden könnten. Sie sehen daher, daß der Ausschuß keineswegs nach Willkühr jene Summe für Subvention eingestellt hat. (Bewegung.) Was nun die Bedenken des Herrn Abgeordneten Svetec anbelangt, daß nämlich die gedachten Summen für Straßenbauten in doppelter Weise bedeckt würden, nämlich durch die Bezirkskassen einerseits und andererseits durch die 10.000 fl. im Landesfonde, so inuß ich dagegen bemerken, daß die Bezirke die gedachten Summen für die neuen Straßenanlagen gar nicht zn erschwingen im Stande sind, daher auch ihre Einstellung in das Bezirkskasse - Präliminare nicht zn besorgen ist, ferner wird es dem Landesausschusse obliegen Einsicht in die betreffenden Präliminarien zu nehmen, endlich wird dieser bei der Festsetzung der einzelnen Subventionen nach den Vorschriften, die überhaupt über die Gebarung mit dem Landesvermögen bestehen, vorzugehen haben; wenn auch die Nothlage einzelner Bezirke unser werkthätiges Mitleid in Anspruch nimmt, 4 so dürfen wir doch auch nicht unsern Blick vor den nothwendigen dringenden Bedürfnissen des Verkehres verschließen, denen vor allem abzuhelfen Noth thut, und wo zum Theile auch ein Werk der Wvhlthätigket und des Mitleides geübt wird. Man erreicht damit zwei Zwecke: Man schafft etwas Zweckmäßiges, und eö kann wie dies z. B. bei der Seisenberger Straße der Fall sein dürfte, der Betrag auch zur Unterstützung der nothleidenden Gemeinden verwendet werden. Wenn wir jedoch anerkennen, die Ausführung der genannten Straßenstreckcn sei norh-wcndig und wir sagen: Wir bewilligen nichts für dieselben, so glaube ich, würde ein solcher Vorgang der Würde des Landtages nicht entsprechen. Werfen wir endlich einen Rückblick auf die bedeutenden Kosten, welche die Herstellung der Straßen bisher einzelnen Bezirken Krams verursacht hat, wobei ich beispielweise auf die Jdria-Loi-tscher Straße hinweise, die mit einem Kostenaufwands von 200.000 fl. hergestellt wurde, wovon 50.000 fl. auf das Montanärar und kaum zu erschwingende Summen auf die einzelnen Grundbesitzer entfielen, ferner auf die Herstcllungskösten einzelner Straßcnzüge in Jnnerkrain, in den Bezirken Planina und Laas, dann auf die Reka Straße; so ist wohl jener Betrag von 10.000 fl. aus dem Landesfonde nach meiner Anschauung kein übermäßiger. Er eröffnet eine neue Rubrik des LandeSprälimina-reö, und ich glaube mich keiner Täuschung hinzugeben, wenn ich behaupte, daß das zukünftige Präliminare des Landcsfondes für die Straßcnbanten viel höhere Summen auszuweisen haben wird. Präsident: Die Debatte über Absatz IV des Ausschußantrages ist geschloffen. Wir schreiten nun zur Abstimmung. Abg. Svetec: Ich werde noch vom Herrn Berichterstatter eine Aufklärung bitten. Nachdem nämlich, in dem zum Beschlusse bereits erhobenen Punkte III ausdrücklich die Anordnung enthalten ist, daß die Subvention immer nur nach dem jeweiligen Bedarfe zu bestimmen sei, so wünschte ich vom Herrn Berichterstatter zu erfahren, welche Bedeckung für die sub II. a, b, c, angeführten Straßen in den betreffenden Bezirkspräliminarien vorhanden sei, indem man nur dann mit Bestimmtheit wissen kann, wie groß der Bedarf sei, wenn man weiß, welche Bedeckung bereits vorhanden sei. Vielleicht wird man auch selbst dann noch nicht mit Bestimmtheit wissen können, weil der bestimmte Bedarf für diese Straßenzüge nicht ausgewiesen ist. Präsident: Sind der Herr Berichterstatter in der Lage diese Interpellation zu beantworten? Berichterstatter Deschmann: Ich glaube schon früher angedeutet zu haben, daß eö Sache des Landesausschusses sein wird, die betreffenden Bezirkspräliminare zu prüfen (Ruf: Wer sagt denn das!), manscheint diese Ausgaben dahin nicht einstellen zu wollen und auch nicht zu können, indem der Nothruf der Bezirke deutlich genug ist, daß die Gemeinden diese Straßen nicht bauen können, wenn ihnen nicht Hilfe gewährt wird. Präsident: Die Debatte ist geschlossen, ich schreite nun zur Abstimmung. Es liegt hier ein Antrag des Ausschusses vor. Für den Fall der Annahme dieses Antrages, hat Tr. Toman den Zusatzantrag gestellt, eö habe am Schluffe beigefügt zu werden: (LicSt) „Der LandeSanöschuß hat die Verwendung der Subventionen dem Landtage speziell nachzuweisen". Dieser Antrag ist bereits unterstützt. Im Laufe der Debatte hat Se. Excellenz Freiherr von Schloißnigg einen Abänderungsantrag gestellt, welcher lautet: (Liest) „Der Antrag IV habe, zu lauten: Dem Bezirke Senožeč werde als Beitrag für die im Jahre 1866 zur Auszahlung gelangenden Kosten für Kunstbauten der Reka Straße 1.000 fl. bewilligt, und sei diese Subvention nachträglich in daS Präliminare des LandcsfondeS einzustellen". Obgleich dieser Antrag im Antrage des Ausschusses enthalten ist, so ist doch seine Stylistrnng derart, daß er im Ganzen als ein Abänderungsantrag erscheint, indem der die Subvention von 9.000 fl. auszuschließen scheint; ich muß nun diesen Antrag zur Nntcrstützungs-frage bringen, und ersuche jene Herren, welche denselben zu unterstützen gedenken, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Die Reihenfolge, in welcher ich zur Abstimmung schreiten werde, ist nun folgende: Der Abänderungs-Antrag Sr. Excellenz des Freiherrn von Schloißnigg muß nach der Geschäftsordnnng zuerst zur Abstimmung gebracht werden (Dr.. Costa : Ganz richtig!), jedoch, wenn derselbe auch angenommen wird, so muß dann doch der Antrag des Ausschusses rücksichtlich der übrigen 9.000 fl. zur Abstimmung gelangen. Werden beide Anträge vom hohen Hause angenommen, so ist der ganze Antrag des Ausschusses hicmit angenommen, wenn nicht, wenn nur der Antrag Sr, Excellenz angenommen wird, so fällt der Antrag des Ausschusses und mit ihm auch das Sub-Amendement des Dr. Toman. Berichterstatter Deschmann: Ich bitte, Herr Landeshauptmann, ich glaube, daß zuerst im Prinzipe abzustimmen wäre, ob dem Bezirke Senožeč 1.000 fl. bewilliget werden. Präsident: Ich glaube, daß zuerst der Antrag Sr. Excellenz des Freiherrn von Schloißnigg zur Abstimmung kommen müsse (Berichterstatter Deschmann: Ick bitte!), dann kommt der Antrag des Ausschusses rücksichtlich der übrigen 9.000 fl., sobald dieser angenommen wird, ist eö klar, daß der ganze Antrag des Ausschusses angenommen ist; sollte dieser Antrag aber fallen, so ist der Antrag Seiner Excellenz in seiner Gänze angenommen, und . . . . (Wird unterbrochen von) Berichterstatter Deschmann: Ich halte folgenden Abstimmungsmodus für richtig: Es hat zuerst der Antrag des Ausschusses darüber zur Abstimmung zu gelangen, ob nachträglich die 10.000 fl. eingestellt werden; — fällt er, so gelangt der Antrag des Freiherrn von Schloißnigg zur Abstimmung, wird er angenommen, so kann der weitere Antrag des Ausschusses zur Abstimmung gelangen, in welchem ohnehin der Antrag des Freiherrn von Schloißnigg enthalten ist. Präsident: Nun ich glaube Se. Ercellenz haben selbst angedeutet, daß der Antrag des Ausschusses in zwei Theilen zur Abstimmung kommen müsse, indem Herr Baron Schloißnigg nicht für die vollen 10.000 fl., sondern nur für 1000 fl. stimmen kann; wenn ich also den Ausschuß-antrag mit 10.000 fl. zur Abstimmung bringe, so kann Se. Ercellenz nicht stimmen, das ist ganz natürlich. Ich beharre daher darauf, daß wir zur richtigen Abstimmung nur derartig schreiten können, daß zuerst über den Antrag des Freiherrn von Schloißnigg und dann über den Antrag des Ausschusses rücksichtlich der übrig, bleibenden 9000 fl. im Prinzipe abgestimmt werde, nur dann sind wir darüber im Reinen, ob der AnSschußantrag im Ganzen oder nur bezüglich der 1000 fl. für den Bezirk Senožeč angenommen wird. Abg. Freiherr von Schloißnigg: Ich will nicht über den Abstimmungsmodus sprechen, aber mir scheint, daß, wenn der von mir gestellte Abündcruugsantrag die Majorität erhalten würde, dadurch der Ansschußautrag gefallen wäre. (Dr. Costa: Ganz richtig!) Abg. Brolich: Es heißt: Der Antrag IV habe zu lauten: . . . Präsident: (Lieöt den Antrag des Freiherrn von Schloißnigg.) Berichterstatter Deschmann: Ich glaube, wir gerathen dadurch in folgende Jn-conseqncuz: für den Antrag des Baron Schloißnigg muß ich stimmen und ich glaube auch die meisten der Herren, (Dr. Costa: Nein, das glaube ich nicht!), denn er ist conform mit einem Theile des Ausschußantrages; wenn nun der Antrag des Freiherrn von Schloißnigg angenommen wird, und wenn dann der Antrag des Ausschusses zur Abstimmung gelangt, so hätten wir zwei Anträge angenommen, deren Stplisirung wieder neu vorgenommen werden müßte, um einen ganzen vollständigen Antrag zu haben, während hingegen, wenn nur im Prinzipe.abgestimmt wird, ob für Senožeč 1000 fl. bewilliget werden, bei der weiteren Annahme der übrigen Punkte des Ausschußantrages der letztere in seiner Gänze angenommen würde, wenn hingegen die übrigen Punkte des Ausschußantrages nicht beliebt würden, so hätte man dem Antrage des Freiherrn von Schloißnigg Folge gegeben. Abg. Dr. Costa: Ich bitte zur Abstimmnngöfrage. Ich halte einzig und allein den Modus, denn Se. Ercellenz angegeben hat, für den richtigen. Es sind zwei entgegengesetzte Anträge, einer lautet auf 10.000 fl., der andere auf 1000 fl.; kommt der Abänderungsantrag mit der kleineren Summe zuerst zur Abstimmung, so können diejenigen, die für die 1000 fl. für den Bezirk Senožeč und die übrigen 9000 fl. sind, dagegen stimmen, weil sie gewiß sind, daß in den 10.000 fl. auch die 1000 fl. für den Bezirk Senožeč begriffen sind. Ich erlaube mir daher zu beantragen, daß zuerst über den An- trag Sr. Ercellenz und wenn dieser fällt, über den Antrag des Ausschusses abgestimmt werde und beantrage zugleich , daß über den Antrag Sr. Ercellenz namentlich abgestimmt werde. Präsident: Ich bin mit dem Antrage des Dr. Costa, jedoch ohne der Abstimmung über die 9000 fl. zu Präjudiziren, ganz einverstanden und würde, wenn das hohe Hans keine Einwendung gegen diesen Abstimmnngsmodus macht, sogleich zur Abstimmung schreiten. Abg. Kromcr: Da wäre einfach über die Ziffern abzustimmen, nämlich, ob wir für die Straßcnsubventionen den Betrag von 10.000 fl. oder 1000 fl. Bothen. (Dr. Costa: Nein, über die Anträge ist abznstimmcii.) Präsident: Nein, die Abstimmung über die Ziffern kann nicht stattfinden. Denn die 1000 fl. sind schon einem bestimmten Territorium zugewiesen. Berichterstatter Deschmann: Herr Landeshauptmann - Stellvertreter! ■ Wie wir jetzt gehört haben, ist der Antrag Sr. Ercellenz bei der beantragten Modalität der Abstimmung sehr verfänglich. (Heiterkeit im Centrum.) Ich stimme dem Antrage Sr. Ercellenz bei, allein würde dieser Antrag angenommen werden, so würde nach den bisherigen Erörterungen, der Ausschußantrag gefallen sein. (Dr. Costa: Natürlich!) Das ist nicht richtig; denn int Ausschußan-trage ist auch der Antrag auf 1000 fl. für Snbventioni-rung der Scnožečer enthalten. (Dr. Costa: So stimmen Sie gegen den Antrag deö Freiherrn von Schloißnigg!) Ich stimme aber nicht dagegen. Wie kann ich dagegen stimmen, wenn ich für die Subvention überhaupt stimme. (Heiterkeit.) DaS ist ein logischer Unsinn, den man uns aufbürden will. (Bermehrte Heiterkeit und Unruhe. Der Präsident läutet.) Wenn Anfangs festgestellt wird: Man stimme über die Summe von 10.000 fl. ab und fällt diese Summe, nun gut, so ist dem Antrage des Freiherrn von Schloißnigg das Recht gewahrt, daß darüber abgestimmt werde; wird jener Antrag angenommen, so ist der Antrag des Freiherrn von Schloißnigg ohnehin schon im Ausschußantrage enthalten. ,(Dr. Costa: Das ist nicht wahr!) Präsident: Es liegt mir hier der Antrag Sr. Ercellenz in der Formulirung vor: „Der Antrag IV habe zu lauten: (Liest den Antrag des Freiherrn von Schloißnigg.) Aus diesem geht hervor, daß er einen Abänderungsantrag be-zielt, welcher den Antrag des Ausschusses geradezu anshebt. Abg. Brolich: Ich muß mich auch der Ansicht des Abgeordneten Deschmann anschließen; der Antrag Sr. Ercellenz ist so unbestimmt, daß ich nicht weiß, was daraus zu schließen wäre. Wenn er angenommen wird, schließt ein Theil den andern aus, — wird er abgelehnt, so lehnt man zum 90s) Abstimmung über die Mittrage, den Straßen - Katcgoriffrungs - Gesetzentwurf betreffend. — Verhandlung über die Petition *ou der Gemeinde Grobše, die Unterstützung des Brückenbaues über die i*oik betreffend. Theile einen Betrag, welchen der Ausschußanlrag schon angenommen hat, auch ab; es ist bas wirklich eine Inkonsequenz, man stimmt einmal gegen die Bewilligung der 1000 fl. für Senožeč und das zweitemal für die Bewilligung. Es ist das eine Inkonsequenz, deren sich das hohe Haus durchaus nicht schuldig machen soll. (Heiterkeit. Rufe: Oho'. Dr. Costa: Das ist ganz richtig!), überhaupt so unbestimmte Anträge sind nicht zur Ab-Abstimmung zu bringen. (Vermehrte Heiterkeit. Dr. Costa: Der Antrag ist sehr bestimmt!) Präsident: Ich muß, um allen Theilen gerecht zu werden, die Abstimmung in jener Reihenfolge, wie ich sie ursprünglich beantragte, vornehmen lassen, nämlich zuerst den Antrag auf Subvention pr. 1000 fl. für den Bezirk Senožeč und wird Dieser Antrag angenommen, so kommt der Antrag, ob Das hohe Haus die 9000 fl. für die übrigen Straßen bewilliget; wenn dieser Antrag angenommen werden sollte, so käme dann das SubamendemenI des Herrn Dr. Toman. Nur auf diese Art sind alle Herren in der Lage, ihr Votum mit voller Beruhigung abzugeben, und es ist nur auf diese Art möglich zu einem der wahren Meinung des Hauses entsprechenden Beschlusse zu gelangen (Beifall), über dessen Folgen sich Niemand beschweren kann, weil Jeder sein Votum ohne allen Zweifel über dessen Consequenzen abzugeben in der Lage ist. Sind dieHerren damit einverstanden? (Rufe: Ja wohl!) Abg. Dr. Costa: Jetzt erlaube ich mir meinen früheren Antrag nur dahin abzuändern, daß über die 9000 fl. namentlich abgestimmt werde. Präsident: Ich gebe diesem Antrage statt. Der Antrag Sr. Ercellenz Freiherrn von Schloißnigg lautet: (Liest denselben.) Jene Herren, welche mit demselben vorbehaltlich der Abstimmung über die 9000 fl. einverstanden sind, wollen sich erheben. (Die Versammlung erhebt sich.) Er ist einstimmig angenommen. Nun kommt der Antrag des Ausschusses, reduzirt ans die Summe von 9000 st., zur Abstimmung: (Liest:) „für das Jahr 1866 wird für Straßensnbventionen ein Betrag von 9000 fl. nachträglich in das Präliminare des Landcsfondes eingestellt und zwar wird er für Subventionen der sub II a, b, c, angeführten Straßenstrecken in Verwendung zu kommen haben". Ich werde jene Herren, welche mit dem Antrage, daß 9000 fl. für die Straßenbauten über die bereits bewilligten 1000 fl. aus dem Landesfonde votirt werden sollen, einverstanden sind, bitten, mit „Ja" und jene, die anderer Meinung sind, mit „Nein" zu antworten. Ich bitte den Herrn Schriftführer zu scrutiniren. lMit „Ja" stimmten die Herren Abgeordneten: Brolich, Derbitsch, Deschmann, Jombart, Kvsler, Kromer, von Langer, Mulley, Obresa, Dr. Recher, Rudesch, Dr. Skedl, Dr. Suppan, Dechant Toman. Mit „Nein" stimmten die Herren Abgeordneten: Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Kapelle, Klemenčič, Koren, Roöman, Sagorec, Freiherr von Schloißnigg, Svetec, Dr. Toman. Abwesend waren die Herren: Fürstbischof Dr. Widiner und die Abgeordneten: Freiherr von Apfaltrern, Graf v. Auersperg, Freiherr von Codelli, Gollob, Gutlman, Mer, von Strahl, Freiherr von Zois.) Abg. Brolich: Es haben 14 Herren mit „Ia" und 10 mit „Nein" gestimmt. (Mulley: So ist es!) Präsident: Der Antrag des Ausschusses puncto der 9000 fl. ist also angenommen. Abg. Brolich: Mit 14 gegen 10 Stimmen. Präsident: In Folge dieser Beschlußfassung ist daher der IV. Absatz des Ausschußantrages in seiner Gänze angenommen. Es bleibt nur noch der Zusatzantrag des Herrn Dr. Toman. Berichterstatter Deschmann: Ich bitte diesfalls um das Wort. Ich glaube vorliegend ist dieser Antrag überflüssig, indem ohnehin schon im Absätze HI die diesfälligen Weisungen an den Lan-besausschuß enthalten sind, daß er über jede Subvention dem Landtage Rechnung zu legen habe. Abg. Dr. Toman: Ich ziehe auch meinen Antrag zurück. Präsident: Nachdem der Antrag zurückgezogen wurde, so fällt er aus, und die Anträge des Ausschusses sind angenommen. Da der Bericht des Ausschusses mehrere Anträge enthält, so bringe ich in Vorschlag, sämmtliche Anträge in dritter Lesung anzunehmen; wenn keine Einwendung dagegen geschieht, so bitte ich diese Anträge in dritter Lesung als genehmigt zu erklären. Jene Herren, welche mit diesen Anträgen in ihrer Gänze einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Sie sind angenommen. Ich komme noch zum letzten Antrage, den der Herr Dr. Costa gestellt hat, welcher mit diesem Verhandlungs-gegenstande nicht unmittelbar verbunden ist, nämlich es sei die Petition der Gemeinde Grobše' die Unterstützung des Brückenbaues über die Poik betreffend dem Finanzausschüsse zur Antragstelluilg und Berichterstattung zuzuweisen. Ist etwas gegen diesen Antrag zu erinnern? Berichterstatter Deschmann: Ich bitte um das Wort. Der Ausschuß für die Straßen - Kategorisirung hat dieses Gesuch geprüft und gefunden, daß zunächst die Bezirkskasse eine diesfällige Subvention zu leisten verbunden wäre, indem dies eine Brücke ist, die zu einem Gemeindewege gehört und wo es denn nicht angezeigt zu sein scheint, durch die Schaffung dieses Präcedens den Petitionen um Subventionen für Gemeindewege Thür und Thor zu öffnen. Ich mache weiters darauf aufmerksam, daß im Bezirke Adelsberg nicht nur die Gemeinde Grobše um eine Subvention pe-titionirt, sondern daß das dortige Bezirksamt, das auch eine weitere Subvention für eine Brücke, welche über die Reka zu errichten wäre, um die Ortschaft Ostrožno-brdo mit dem Bezirke zu verbinden, befürwortet hat. So Verhandlung über die Petition der Gemeinde Grobše, die Unterstützung des Brückenbaues über die Poik betreffend. — Veriff- , lining einer Landtagsabgcordnetcn-Wahl. 281 berücksichtigungswerth die Lage dieser unbemittelten Gemeinden sein mag, so widerstreitet doch das Gesuch dem im Straßengesctze aufgestellten Prinzipe, und wir sollten wenigstens derzeit von demselben, so wenig als möglich, Umgang nehmen, nämlich von dem Prinzipe, daß Gemeindewege Gemciudeangelegenheiteii sind, und daß, wenn die Kraft der Gemeinde zu ihrer Herstellung nicht ausreicht, dieselben zunächst die Bezirkskasse zu unterstützen hat. Präsident: Ich erlaube mir dem Herrn Deschmann zu bemerken: Es geht hier aus dem Antrage des Herrn Dr. Costa hervor, daß diese Petition noch gar keinem Ausschüsse zugewiesen worden ist (Rufe: O ja!), so hat mich Dr. Costa nicht recht berichtet (Dr. Costa: Ich bitte!), und wenn er dem StraßenconcurrenzanSschuffe zugewiesen ist, so kann eine Zuweisung an einem neuen Ausschuß — den Finanzausschuß — nicht mehr stattfinden. (Dr. Costa: Allerdings!) Ob Sie aber die jetzige Berichterstattung und Erledigung, wie sie der Herr Berichterstatter vorgetragen, als eine solche ansehen wollen, muß ich, nachdem die Petition nicht an der Tagesordnung steht und gar nicht vorliegt, der Entscheidung des hohen Hauses überlassen. Abg. Dr. Costa: Ich erlaube mir zur Aufklärung ein Wort. Ich habe bei Einbringung dieser Petition bereits darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Inhalte, soweit ich^ihn verstanden habe — es sich nur um eine einmalige Subvention handelt, weil eine bereits bestandene Brücke niedergerissen worden ist und die Gemeinde nickt in der Lage ist, eine neue Brücke zu erbauen. Es ist also nicht zu vergleichen mit der vom Herrn Referenten angeführten Brücke, wo es sich um die Wiederherstellung einer so(cken Brücke handelt, welche durch Elementarereigniffe niedergerissen worden ist. Ich glaube, die Sache sollte doch geprüft werden, ob hier nicht eine einmalige Unterstützung zu gewähren wäre und deswegen habe ich bei der Einbringung der Petition gesagt, daß sie nicht an den Straßen-concurrenzausschnß, sondern an den Finanzausschuß gehört, weil es sich um eine einmalige Unterstützung, handelt, und ich wüßte nicht, gegen welchen Paragraph der Geschäftsordnung mein jetziger Antrag verstoßen würde. Abg. Brolich: Nach meiner Ansicht handelt es sich gegenwärtig nicht mehr um die Abstimmung dieser Petition; Dr. Costa hat bei der Ueberreichung derselben den Antrag gestellt, diese Petition wäre an den Finanzausschuß zu weisen; dem entgegen hat der Vorsitzende sie nicht an den Finanzausschuß, sondern an den Straßenconcurrenzausschuß gewiesen, folglich bedarf es jetzt keiner Abstimmung, und es ist auch nicht mehr zulässig über etwas abzustimmen, was bereits durch den Vorsitzenden entschieden wurde (Rufe: Oho! Heiterkeit), und der Antragsteller hat sich an das Haus zu wenden. (Abg. Kromer meldet sich zum Worte.) Abg. Freiherr v. Schloißnrgg: Ich muß mir nur erlauben (zum Abg. Kromer gewendet) — mit Ihrem Zugeständnisse — die Worte des Herrn Vorredners dahin zu ergänzen, daß nicht der Vor- XVI. Sitzung. sitzende es gethan, sondern daß darüber abgestimmt wurde und das Haus es beschlossen hat. Abg. Mulley: Ich habe nur die Berichtigung beizufügen, daß dieses Gesuch ganz einfach, ohne irgend welchen Beleg überreicht wurde, und so viel ich mich entsinne, hat sich der Ausschuß dahin geeiniget, dieses Gesuch an die Landesregierung zu leiten, damit durch die Lokalbehörde die weitern Verhältnisse. erhoben und constatirt werden, ob die ' Verhältnisse wirklich derartig sind, und wenn nicht, so haben sie in erster Reihe die Bezirkskasse anzusuchen. Präsident: Damit wir der Sache ein Ende machen, muß ich bemerken, daß der Gegenstand nicht an der Tagesordnung steht und nach den gegebenen Aufklärungen bereits einem Ausschüsse zugewiesen worden ist. Hiemit ist der Gegenstand für heute abgethan, und kommt der 4. Punkt des Antrages des Herrn Dr. Costa nicht weiter in Berücksichtigung. Abg. Dr. Costa: Ich beantrage Schluß der Sitzung. Präsident: Es ist der Schluß der Sitzung beantragt worden, allein es ist hier ein Dringlichkeitsantrag, betreffend die Bewilligung einer Unterstützung für die Abgebrannten des Dorfes Sckweinbcrg. Nun hat der Herr Anrragsteller rücksicktlick der Dringlickkeit dieses Antrages erklärt, daß er denselben in dieser Beziehung zurückziehe, und daß vor seinem Antrage der Bericht des Landcsausschusses über die, durch den Großgrundbesitz vorgenommene Wahl eines Landtagsmitgliedes vernommen werbe. Ich frage nun ... (Rufe: Schluß der Sitzung!) also muß ich diesen Gegenstand auf die nächste Sitzung übertragen. (Deschmann: Ich bitte abstimmen zu lassen!) Jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß wir gegenwärtig den Bericht des Landesausschusses über die vom Großgrundbesitze vorgenommene Wahl eines Abgeordneten hören und darüber beschließen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen. (Rufe: Er ist nicht angenommen! Zählen! Zählen!) Ich bitte jene Herren, welche diesen Bericht vernehmen und darüber Beschluß fassen wollen, stehen zu bleiben. (Mulley: Noch einmal zählen!) Es sind 24 Herren anwesend. Für denselben stimmen (Nach der Zählung) 12 Herren und ich — sind 13 Stimmen, also die Majorität. Wir werden wohl sehr bald damit fertig werden. Ich bitte den Herrn Berichterstatter vorzutragen. Berichterstatter Deschmann: (Liest) „Durch die Mandatsniederlegung des Herrn Gustav Grasen Auersperg ist die Stelle eines Landtagsabgeordneten für den Großgrundbesitz erledigt worben. Zur Vornahme einer diesbezüglichen Neuwahl hat das hohe k. k. Landespräsidium nach vorausgegangener Verlautbarung der Wählerliste für den Wahlkörper deö Großgrundbesitzes mit Kundmachung vom 19. December 1865, Zahl 2578, welche in der Laibacher Zeitung vom 22. v. M. veröffentlicht worden ist, den 5. Jänner 1866 bestimmt, und es ist der betreffende Wahlact dem Landes- 5 auSschusse zur Prüfung und Berichterstattung an den hohen Landtag übermittelt worden. Von den 112 Wahlberechtigten haben sich 28 persönlich an der Wahl betheiliget, während 22 ihr Wahlrecht durch einen Bevollmächtigten im Sinne des §. 16 der Landtagswahlordnung für das Herzogthum Krain ausübten. Die Vollmachten der letzteren nebst den Legiti-mationskarten der Wähler liegen dem Wahlprotokolle bei. Die Wahl wurde unter Leitung der nach §. 36 zusammengestellten Wahlcommission vorgenommen und es sind die Abstimmungsverzeichnisse und Stimmzählungslisten nach den Bestimmungen des Gesetzes geführt worden. Von den abgegebenen Stimmen entfielen 33 auf Herrn Ludwig Ritter von Gutmannsthal - Benvenutti; 12 auf Herrn Anton Ritter von Gariboldi; 3 auf Herrn Dr. Julius von Wurzbach; 2 auf Herrn Josef Grafen Barbo-Warenstein. Da im Entgegenhalte zu der Gesammtzahl von 50 Wählern, welche sich an der Wahl betheiligt haben, die absolute Stimmenmehrheit sich mit 26 herausstellt, so erscheint Herr Ludwig Ritter von Gutmannsthal - Benvenutti nach §. 48 der Landtagswahlordnung zum Abgeordneten gewählt. Da bei diesem Wahlacte nach den Bestimmungen des Gesetzes vorgegangen wurde und auch bezüglich der Person des Gewählten alle Erfordernisse des $j. 17 der Landtagöwahlordnung vorhanden sind; so wird der Antrag gestellt: „Der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn Ludwig Ritter v. Gutmannsthal als Landtags-Abgeord- neten aus der Wählerclasse des Großgrundbesitzes genehmigen". Präsident: Wünscht Jemand gegen diesen Antrag das Wort? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Die nächste Sitzung beantrage ich Donnerstag den 18. Jänner. An die Tagesordnung kommt zuerst der heute vertagte Dringlichkeitsantrag betreffend die Bewilligung einer Unterstützung für die Abgebrannten des Dorfes Schweinberg und alle übrigen Gegestände, die durch die heutige Tagesordnung nicht erschöpft sind und eventuell der Bericht des Ausschusses über die neue Territorial-Eintheilung und . . . (wird unterbrochen vom) Schriftführer Brolich: Es wird wohl das Folgende nicht mehr dazu kommen ! Präsident: Und der Bericht des Petitionsausschusses über das Gesuch des Steiieramtsoffizialen Blechschmidt um Remuneration für seine Verwendung bei der Grundentlastungseinhebung. Die Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung 3 Nhr 5 Minuten ) Druck von I. Rud. Miltitz in Laibach.