67 Amtsblatt Mr Lailmcher Ieitnng Nr. 9. Mittwoch den 13. Jänner 1869. Erkenntnisse. Mit dem Ci'kclilitmsse des k. k. Landes- als Preß-M'ichtes in Prag vom 30. November 1868. Z. 23.929, 'st die Weitcrvcrdrcitlmg der Nr. 230, 239 nnd 241 dcs .^inu.Iüi l'cckl'oli", rücksichtlich der Artikel „^<^'l "cil'^lva cr>lls> ^. «luviuli'k^llo /.ülv^xüil" — „llislln'il' lül!()l'u lillu !>!, V!<-!>ll l)/.>!!!!!0" und „ I'l "! >Nl'!t»'I!>" wegen Verbrechens nach § 65 « St. O. und Vergehens "ach § 300 St. G. verboten worden. Das k. k. Landes- als Preßacricht in Prag hat "üttelst Urtheiles vom 7. December l. I. ml Nr, k. ^19 zu Nccht crlannt: Die Originalcorrcspondenz ,.^ lümi-lmi 3. >li»»l>" in Nr. 19 der „iXüi'mIni lwvi»^" yon, 4. August l. I. begründet den Thatbestand «es in § 300 Et. G. bezeichneten Vergehens, der Leit "Mel „l'oliückü (lusl^üo^" in Nr. 26 der „^-'»I'mlm "'"'«)'" vom 11. August l. I. begründet den Thatbesland des im § 305) St. G. bezeichneten Vergehens, und es^wcrde die Weitervervrcitung dieser Nummern verboten (5—3) .......' Nr. 1444. Concurs-Verlautbarung. An der k. k. Studienbibliothek in Klagcnfurt lst die Stelle eines Amannensis, mit welcher die zwölfte Diätcnklasse und ein Iahrcsgchalt von ^^0 fl. verbunden ist, zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig "vkumentirten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bis längstens Ende Jänner 1869 bei der gefertigten Landesregierung einzubringen. Klagenfmt, am 27. December 1868. K. k. Landesregierung. ^y Edict. ^^ In Folge der von der k. k. Bezirkshaupt-^nnschaft Littai im Wege der Ortsgemeiudeu ^gor, Kotrcdesch und Arschische gepflogenen Erhebungen befinden sich die in dem Bcrgbuche zll ^aibach '1'om. I, L'ol. 223 und 251 vorgetragenen, ^rch Heinrich Gottlieb Gocdicke vertretenen gesellschaftlichen Brauutohlenbauc: HerrmannMaß nebst Ucbcrschar in der Katastral - Gemeinde Scheming, "rtsgcmcinde Arschische, und das einfache Gruben-watz Daniel in der Katastralgcmcinde Locke, Orts-gemeiude Arschische, im politischen Bezirke Littai, >o wie die auf den Namen Heinrich Gottlieb Goe-^ selbst in deni Freischurfkatastcr 'I'om. VI, ^l. I vorgcfchriebencn, in den Gemeinden Sagor, 9/"^sch uud Arschische, ebeufalls im Bezirke iü>>" ^legmen Frcischiirfe EA - Nr. 143/i^, 1»^' ^^^' ^^^' ^" ^^56, Nr. 1835 clo ^^ und Ztr. 1058 äu 1860 seit einer Reihe fass 5 ^ert in eincin Zustande gänzlichen Ber-tri ^ ^ ^^chnugswelse uiehrjahriger gänzlicher Vc- ^vslosig^it. bir "s^^^"^ Beseitigung jedweder weiterer Ge-gsjfterre eracht somit an den obeugenanntcu ^""HmmchG.Goedickc, derzeit unbekannten Auft ^ltes, unt Bezug auf die §8 170, 174, 178, ^181 und 228 a. B. G. die Aufforderung, ^,, . binnen 90 Tagen Kmtsl? ^^'" Einschaltung dieses Edictes in das Bnmn " d" Laibacher Zcitnng, die fraglichen dieses "^ Freischinfe iu Betrieb zu setzen, ZU erl^s/" bauhaften Zustande und steten Betrieb das k s "' ^u rückständigen Bergwerksteuern an diesn- M ^"""mt Littai zu berichtigen, bezüglich dieser k"f^"" ^"cchtiguugcn einen im Amtsbezirke vollmaln ^"'lihauptuiannschaft wohnhaften Be-Wachtla^? ^" benennen uud sich über die Au-um so a "^ ^s Bcrgball- ilnd Freischurfbetriebcs nach Abli,- " ""her zu rechtfertigen, widrigcns 'llsgedehnA 3^" ^"st "'2'« f"^!^7 ""d 241 a N «< """^ässigung nach § 244 und ^gbaub^' "" ^' Entziehung obgcnanuier "-")Ngungcn vorgegangen werden wird. "" der n. k. ßergl)ln,ptmnnschaft. ^lbach, ^4.^^.^^ Dc»,' l, t. Vcrgrcuh ,,nd Verghauptmann: Trinker. (8—2) Nr. 18. Kundmachung. Auf Grund des im Neichsgesetzblatte unter Nr. 157 veröffentlichten Gesetzes vom 23. December 1868, mit welchem das Ministerium znr Forterhebung der bestehenden dirccten und indi-rcctcn Steuern sammt Zuschlägen nach Maßgabe der gegenwärtig bestehenden Besteucrungsgesctze für die Zeit vom 1. Jänner bis Ende März 1869 ermächtiget wurde, wird Nachstehendes kund gemacht: 1. Zur Ueberreichung der Bekenntnisse über das Einkommen von Handels- und Gewerbs-, dann sonstigen steuerpflichtigen Unternehmungen, von Pachtungen und Renten, und endlich der Anzeigen über stehendeIahresbeznge, —behufs der Einkommensteuer-Bemessung pro 1869, wird mit Bezug auf den hohen Finanz - Ministerial - Erlaß vom 8. October 1864, Z. 43507 — 2133, die Frist bis Ende Jänner 1869 festgesetzt, und werden die p. t. EinkommeusteucrpfUchtigen der Stadt Laibach mit Hinwcifnng auf die § 32 und 33 des Einkommensteuergesetzes vom 29. October 1849, und auf die ^>ollzugsvorschrift hiezu vom 11. Jänner 1850 eingeladen, ihre Fafstonen und rücksichtlich Anzeigen innerhalb der obgcdachten Frist bei dieser k. k. Steuer-Lokal-Commission zuverlässig zu überreichen. 2. Den Bekenntnissen über das Einkommen der I. Classe für das Jahr 1869 sind zur Ermittlung des reinen durchschnittlichen Einkommens die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 1866, 1867 und 1868 zu Grunde zu legen. 3. Die von den Verpflichteten einzubringenden Anzeigen über stehende Iahrcsbczüge haben die Iahreögchalte der Bezugsberechtigten nebst den, denselben allenfalls zukommenden Naturalleistungen zu enthalten. Andere Einkommensarten der II. Classe hingegen, welche nicht in vorhinein festgesetzten Iah-resgebühren bestehen, sind auf gleiche Art, wie für die I. Classe vorgezeichuet, einzuoet'cnuen, uud kommen hiebei die HH 10 und 11 des Einkommensteuergesetzes zu beobachten. 4. Die Zinsen und Renten der M. Classe, zu deren Einbct'ennung die Bezugsberechtigten verpflichtet bleiben, sind für das Jahr 1869 nach dem Stande des Bermögcns und Einkommens vom 31. December 1868 anzugeben. 5. Die Prüfnng uud Richtigstellung der Be-, kenntnisse nnd Anzeigen sür die Einkommensteuer, daun die Festsetzung der Stenergebühr wird nach den bestehenden Vorschriften erfolgen; über einschlägige Recnrse wird die hochlöbliche k. k. Finanz-Direction entscheiden. 6. Icne, welche ihre Gewerbe verpachtet haben, wollen in ihrcn Bekenntnissen die Pächter namhaft machen und zugleich angeben, in welchem Hause die Gcwerbsausübung stattfindet. Die Gewerböpächter habeu über den Pachtnutzen abgesonderte Einkommensteuer - Bekenntnisse vorzulegen. K. k. Stcuer-Local-Commission Laibach, am 7. Jänner 1369. ______ (ßl..^ Nr. 50. Lintatious-Kundmachung über die Herstellung nachbenannter, an den NcichZ-straßen des Laibacher Baubezirkcs im Jahre 1869 ausznführeuden Conscrvationsdauten, und zwar: Auf dcr Wiener Straße: 1. Die Conservationsarbcitcn an der Tscheruutscher Savebrücke im D. Z. 0_ii___i2 . 2420 fl. 80 kr. 2. Die Reconstruction des ersten iu: D. Z. 1-3—4 befindlichen Durchlasses mit . . .258 „ 87 „ 3. Die Durchlaßherstellung außerhalb Vir in II-5—6 mit 387 st. 99 kr. 4. Die Durchlaßherstellung außerhalb Kraxen im D. Z. 111-9—10 mit . . 121 „ 46 „ 5. Die Herstellung der Grabenstützmauer im D. Z. III-,10—11 mit . . . . 729 „ 33 „ 6. Die Durchlaßhcrstellung in Oberlokc D. Z. 111.15— IV'l) mit . . .126 „ 76 „ 7. Die Stützmauerherstellung vor der Mlacker'schen Brücke im D. Z. III.15—IV-0 mit . 104 „ 83 „ 8. Die Durchlaßreconstruction nächst der Kapelle vor St. Oswald in IV-12—13 mit 110 „ 30 „ 9. Die Straßenstützmaner - Reconstruction längs des Bolska- baches in V-8—-9 mit . 190 st. 4 kr. Auf der Triester Straße: 10. Die Durchlasircconstruction uuter Lukoviz im D. Z. 1-3—4 mit .... 105,, 97 „ 11. Die Durchlaßreconstruction in Oberlaibach beim IellouZek-schcn Hause im D. Z. Il-s—9 mit . . . . 269 „ 53 „ 12. Die Reconstruction mehrerer Parapetmaucrn zwischen D.Z. 11-10—11 — III-5—6 mit 140 „ 84 „ Auf der Agramer Straße: 13. Die Erneuerung der Geländer in den D. Z. 0-9—10 und III-4—5 mit dem Betrage von .... 119 st. 59 kr. Auf der Loibler Straße: 14. Die Conservationsarbciten an der Zeyerbrücke in: D. Z. 1-9—10 mit . . . 838 ft. 80 kr. In Littai: 15. Die Couscrvationsarbeiten an der Littaicr Savcbrücke mit 1543 fl. 12 kr. Wegen Uebernahme dieser Ballten zur Ausführung wird die Minueudo - Bersteigeruug im Amtslocale des Baudepartements der k. k. Landesregierung am 23. Jänner 1869 stattfinden, Bormittags um 9 Uhr beginnen und nach den einzelnen Objecten in der angeführten Reihenfolge vorgenommen, wozu Uutcrnehmungs-lnstige mit dcm Beisätze eingeladen werden, daß jeder, dcr für sich odcr als legal Bevollmächtigter für einen andern licitircn will, das 5perc. Vadium des FiZcalprcises von dein Objecte, für welches eiu Anbot beabsichtiget wird, vor den: Beginn der mündlichen Verhandlung zu Handen der Berstei-gernngscmnmission zn erlegen oder sich über den Erlag desselben bei irgend einer öffentlichen Casse mit dem Legscheine auszuweisen hat. Schriftliche, nach Borschrcibung des ß 3 der allgemeinen Baubcdinauisse verfaßte, mit dcm 5pevc. Rcugelde belegte, mit einer 50 Kreuzer-Stcmpel-marke versehene Offerte werden jedoch nur vor dem Beginne der mündlichen Versteigerung angenommen. Die allgemeinen und speciellen Vaubeding-nissc, sowie die Kostenüberschlägc einschließlich Ein-h^itsprcisvcrzcichnissc kennen vom 14. Jänner 1869 an täglich in den gewöhnlichen Amtsstundcn und am Licitationstagc bei genanntem Baudepartemcnt eingesehen werden. Laibach, am 2. Jänner 1869. Von der k. k. Landesregierung für Kram.