Gesetz- «n» Verordnungsblatt für das öfterreidjtftf) - lffylische KülTenfttiiö, bestehend aus der gefürsteten Grafschaft Görz und GradiSca, der Markgrafschaft Istrien und der reichsunmittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. --------------- Jahrgang 1912. IX. Stiirf. 21 u«gegeben und versendet am 22. Mai 1912. 9. Kundmachung der k. k. kustenländische» Statthaltern vom 30. April 1912, Zl. Pr. 1513/9. Das k. k. Ackerbanministerium hat mit dem Erlasse vom 10. September 1910, Zl. 33703, bzw. 6. April 1912, Zl. 14835, aus dem bisherigen aus den politischen Bezirken Mitterburg und Pola bestehenden Forstinspektionsbezirk zwei Bezirksforstinspektionen, und zwar eine für den politischen Bezirk Mitterburg mit dem Amtssitze in Mitterburg und eine für den politischen Bezirk Pola mit dem Amtssitze in Pola gebildet. Dies wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der k. k. Statthalter: Hohenlohe m. p.