Y Gesetz- uni) Verordnungsblatt für das österreichisch - istirische .Kusteiifmii), bestehend au« den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsumnittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang 1893. XVII. Stück. Ausgegeben und versendet am 12. September 1893. 34. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei vom 4. September 1893, Z. 15033, betreffend bte Zuerkennung des OeffentUchfeitörechtc« an die Ge-meindespitäler in Mostar, Banjaluka, Bihaö, D. Tnzla und Travnik. Im Einvernehmen mit den Landesausschüssen der reichsunmittelbareu Stadt Triest mit ihrem Gebiete, der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča und der Markgrafschaft Istrien werden die Gemeindespitäler in Mostar, Banjaluka, Bihast, D. Tnzla und Travnik als öffentliche Krankenanstalten mit allen hinsichtlich der BerpflegS-Kosten-Bergütung daraus resultirenden Rechtsfolgen anerkannt Für den k. k. Statthalter: Der k. k. Hofralh: Krekich Edler v. Treuland m. p. . ,