Intelligenz - Matt zur Naibacher Leitung HamaaF '^" V3N 22. August 183Z A 3 m t l i ch e V s r l a u t b a r u tt g e n. Z. 1147. (2) Nr. 70.'.lj'^k 7042^5.11. Nr. 10928. Kundmachung. Von der k. k. Camera!-Bezirks - Verwaltung in Görz wird dckanlit gedacht, daß dcr Bezug der allgemeinen Verzehrungssscuer von den nachbenanntcn G'clle> Objecten in den unten angeführten politlschenBezirken aufdasVer« waltungszahr l356, oder auch unter Vorbe» halt der drei Monat vor Ablauf eines jeden Verwaltungsjahres zu geschehen habenden Ver-tragsaufkünbigung, auf d»e Dauer der wette» r?n Verwaltungsjahre versteigerungsweise in Pacht ausgeboten, und die dießfallige münd« llche Versteigerung, bei welcher auch d»e nach den küstenl. Gubernial - Eurrenden vom 25. Juni i83/z, Nr. i33o3, und 29. Mai ,835, Nr. 11842, dann illyr. Gubern»al»<3urrenden vom 26. Juni i83H, Nr. 979b, und 29. Mai i335, Nr. 119^9, verfaßten und mtt dem Vadium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pgchtlusiigen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung der klcitations,Commis» swn zu übergeben, an den nachbenannten Tagen und Orten werben abgehalten werden : Ausruftprcis für «ln Jahr von Politischer Haupt, ^, ^ N..i,k » ^' W"N Fleisch em Grunde der in der aUgememen Kundmachung der Wegmauth-Verpachtungen enthaltenen Bestimmungen ab« gehalten , und zum Ausrufspreise für em Jahr der Betrag uon i5i5 st. M. M. werde angenommen werden. — Hlezu werden vie Pacht, lustlgen mit dim Velsa^e eingeladen, daß die Llcltat!0nShedingnisse täglich hleramts, wie auch btl der genannten Vezirksobrigkelt eingesehen werden können. Lalbach am ig. August iÜ35. Z.^ll26."(2) Nr. 243Hl5c)7. N. Kundmachung. Mit Bewilligung der löbl. k. k. Cameral-Bezlrks-Verwaltung, ^0. 25. Juli l. I., Nr. 9613MI. 1 wlrd eine neuerliche Versteigerung der un Handel erlaubten Contredand-Waaren, bestehend in Kaffeh, Raffmad-Zuk-ker, Zuckelmehl, Pfeffer, Eacao und andere Gewürzgattungcn n. N., bei diesem k. k. Hauptzoltamte abgehalten, und den Meistbie« thenden gegen gleich bare Bezahlung hintan» gegeben werden. — Die Licitation beginnt am z. September l. I., und wird nur durch fünf Tage m dün gewöhnlichen Amtsstunden, Vormittags von 9 b>s i2 Uhr, Nachmittags aber von 5 bis 6 Uhr, fortgesetzt werden. — Hiezu werden die Kauflustigen mit dem Beisatze eingeladen, daß der Kaffee, Cacao, gestoßene Zucker und das Zuckermehl in Parthien von fünf und zchn Pfund, der Naffmadzucker aber hutwclse wird ausgebothe-n werden. — K. K. Hauptzollamt Lalbach am ,4. August i3)5. M» > > -----.„„,,,., .... , . , , . > ..... vermischte Verlautbarungen. 3. !!26. (3) Nr. 6o5» Licitation, executive, der Thomas S cboklitsch'schen hübe zu Veldes. Vom Bezirtögcrichle der (Zameralherrschaft Vildcö wird hiermit bekannt gemacht: M sei auf Anlangen des Johann Klinir oon Seebach, rregen aus zweien gerichtlichen Vergleichen vom 25. Feoruar t<^Z,^, Z. 220 «t 22,. schuldiger »äia ft. l5 sl. c. ä. c., in die ex«cut»oe Feildletung t>er, dem Tdomas HchoNitscl), vulgn Finscbgar zu Vel« des, h. Z. », gehörigen, der (Zameralherrschaft Beldes »ul^ l.1rb. Nr. 4?3 dienstbaren, gerichtlich auf 5554 ss. M. M. geschätzten Ganzbude gewil-l>'.tt worden. Eü werien demnach hierzu drei Dcmine, und zwar: der erste auf den 3o. Juni. der ,w kr., im Weae der Execution bewilli' get worden. Da nun hierzu drei Telmine, unll zivar: für d^n ersten der 29. Juli, für den zwei. ten der 29. August und für den dritten der 2Z. September l I. mit dem Beisaye bestimmt wur« din, daß wenn diese Huben sammt An- und Zu« qehör weder bei dem ersten now zweiten Termin« um die Gchähung verlauft werden würden, dei der leyten Tagsayung sie auch unter der Oä'ähung ver« äußert werden würden. lIs haben die Kau^ustigen an dem ecstgedachtcn ^Tage 9 Uhr früh in looo der Realität zu erscheinen. Die Licitationsdedingnifse sind täglich in d«n Amtsstunden bei diesem Gerichte einzusehen. Bezirksgericht Kreutb«rg am »5. Juni »839. Anmerkung. Bei der ersten Feildletung hat sich tein Kauftustiger gemeldet; daher zu der zweiten am 29. August 0. I unter glei« chen ^eoingnissen geschritten wird. Bezirksgericht Krcutdcrg am 4- August ,635. Z. Il22. (3) Nr. i563. <3 d i c t. Von dem Vereinten l. s. BezirssqerichteMi-chelstetten zu Krainburg. al§ Nealinstanz. wird dem Anton und der Theresia Nossar, dann dem Io« hann Georg Thomann und deren Erben, mittelst gegenwärtigen Edicls erinnert: GZ habe Frau An« tonia Koch, .lls erklärte väterlich Anton H^inische Erbinn, wider sie unterm z5. Juli d. 3. ?ie Kla« ge eingebracht, und um Verjährt, und Erloschen-ertlärung, dann sobinige Ext^dulalion der, auö dem Schuldscheine clclu. l. Juni 179», für dis Eheleute Anton und Theresia Oossar mit ,6aa ff. L. W. sammt 5 ozo Zinsen, dann der aus der tZ.ssion . 9. August ,793 für Johann Georg Thomann mil ,5oo ft. L. 'W. sammt 5 o^o Hin°> sen/ auf ocm zu Krainburg 5"li haus«Nr. 172 alte, 191 neue, gelegenen yauje sammt ^irkachantheilen incabulirt haftenden Darlehenslorderung gebeten, wolüd« die Ta^ahung auf den 5l. Ocll?bcl l, H. 525 Vormittags um 9 Uhr in hiesiger Gencktskanzlei anberaumt wurde. Da nun der Aufentdalt der Beklagten oder deren aNfäINger Orden diesem Gerichte unbekannt ist, und well stc vielleicht aus den l. l. (Klbläntcrn odwesend sind, so h.n man zu ihrer Bertheidigulig und auf idle Oefabr und Kosten den Primus Pc» l^y von .^rainburg als Eur^lor aufgestellt, mit N'eicdcm die angebrachte Rechtssache nacd Por« schl'ft der bestehenden Oerichieortnuna. ausgeführt und entschieden werden wild; dessen die Beklagten zu dem Onde erinnert werden, daß sie allenfalls selbst zu rechter 3eit erscheinen, oder dem aufge« sicslcen Kurator ihre Ncchtsbehelfe an die Hand ge-den, oder sich. sclbst einen Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu machen haben, nidrigens sie die aus ihrer Bcrabsäumung cntste« benden Rechtsfolgen sich selbst zuzuschreiben haben N'erden. Vereintes k. f. Bezirksgericht Michelstetten zu Krainbulg am 3o. Juli »U55. Z. »125. (3) Nr. 164. Executive Vi citation ter Maria Dodrauh'schen Drittelhube in Dobrava. Bom Bezirksgerichte zu Veldes wird hiermit tckannt gemacht: Es fti üder Ansuchen der Hcle» na Schottnsch, wider Maria Dobrauh zu Do» biava, wegen schuldigen »3o fi. iL kr. c. 5. c., in die executive Feilbittung der, der Letzteren gehö« rigen, zur (Zameralherrfchaft Vclves zul^ Urb.«Nr. 23 dienstbaren, auf 200 fi. M. M. geschaßten Drittelhube zu Dodrava, gewiliiget/ und hiezu blei Tagsahungen und zwar: l)ic erste auf den 2I. Juli, d»e zweite auf oen 24. August und die dritte auf den. 2/». Septcmdir d. I., jederzeit um 10 Uhr Vormittags, iin Orte der Realität mir dem Bei» laße festgesetzt worden, daß, wenn dicsc Realität te« der ersten und zweiten Feildielungslagsahung mcht über oder um den Schähungswerth an Mann gebracht werden foNte. sclde bei der dritten auch unter demselben Hinlangegeben werden würde. hlevon lveroen 5 sCähten Drüleldube, und der auf 28 st. Ha kl. lelheuc,ten Lahrnlsse gewllliget, und 0le Velsw- gerungstagsahungcn im Olle der Realität aus den 9. September, 6. October und 9. November ,tt35, jedesmal BormillagS um 10 llhr mtt tem Beis^Ve angeordnet worden, daß, wenn die Reali« tät und Fahrmsse weder bti der eisten noch zweiten Bersieigerungtlclgsabung um oder über den Schäz» zungswerlh angctracht wcrten können, selbe bei dcr dritten auch unter dem Scbähungswerthe hint' angegeben werden. Kaufiustige und die intabulirten Gläubiger, welche Letztere ohnehin besonders verständig: wur» den, werden mit dem Bedeuten h'erzu eingela. den, daß die Schätzung und die Licitalionsbeding« n,sse täglich in dieser AmtSkanzlei eingtjehen wel-den lönnen. Bez'rksgericht VeldeS am 3a. Juli »835. Z. ,i3o. (5) Nr. ,077. Convocations . Edict. Vom Bezirksgerichte Thurnamhart wild hie» niit bekannt qlmachr, daß zur Orhedung kcg rei« ncn Bermögensstantes nach dem zu S>emitst ver« storbenen Martin Saverschnig, die Tanfahung auf den 3i. August ,655 Nachmittags 3 Uhr uor diesem Gerichte best»mmt worden ist. hievon werden alle Jene, welche zu diesem Perlcsse ecwas schulden, oder bei solchem etrrasan« zusprechen haben, vorgeladen. Bezirksgericht Tduln«mbart am 23. Juli lL35. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Vorstchung der, von der k. k. illyllschen hohen Landcbstelle sanciio-lnrten kaufmälinischen Lehranstalt hrmgt hler-mit zur Kenntniß, daß sich dle Aufnahme^ der Zöglmge in dteses Institut für das nächste Schuljahr mit Ende September schllcßl. Darauf Rcfiectircnde können die Statuten der An« stalt uncntgeldlich gcgen portofreie Briefe erhalten. Die Lehrfächer sind: Die Rcligionslehve. „ Mer'kantilrcchenkunst. Der kaufmännische Geschäfts- und Cor- rcspondenzsiyl. Die Waarenkunde. „ Calligraphic oder Schönschreibekunst. „ Handels- und Vewerbskunde. „ Handelswisscnschafr. Das Handels, und Wcchsclrccht. Die kaufm. Buchführung, einfache und doppelt italienische. „ deutsche, italienische, französische und englische Sprache. Das Zeichnen. Die Musik,, bei freier Wahl des Instrumentes. kalbach den 3o. Iull »335. Jacob Franz Mahr, Vorsteher. Z. 1070. (3) -- 626 — Große Lotterie der bei Dl. Coith's Sohn ^ c«- in Wien. Ziehung am 26. November d. I. Diese große und besonders rcicd ausgestattete Lotterie zieht die allgemeine Aufmerksamkeit znn so mehr aus sich, alv hier ein Gutskörpcr ausgespielt wird, der zu den werthvoWcn und grösiten Grunddesitzungen in Galizien gehört, und daher für die zahlreichen Gutsbesitzer und Oet'onomen beson» derö anziehend erscheint. Diese Herrschaft, die gröstte in dem fruchtbaren IaSlocr Kreise, enthält 6 Dörfer mit 4 herrschaftlichen Meierhöfen und ciner Bevölkerung von 325a Seelen, an herrschaftlichen Gründen über 460c. Joch des fruchtbarsten Bodens. Die Unterthans - Schuldigkeit besteht außer den sehr bedeutenden Natural« und Gcld° Zinsen in i5,32 zweispäningen Zug. und ,225^ Handtagen. Daö herrschaftliche Brauhaus, die Branntweinbrennerei, die Bret« und Ä^ahlmühlcn, die Pcttasch-slcderei, fünf herrschaftliche Wirthshäuser und 6 Dorsschenken, die Zi?gelo'fen, die Steinbrüche, diebedeutenden zahlreichen Wirthscdafts-Gebäude, wie die Schätzunqs« Urkunde und der Spielplan dieß al« leö näher ausweisen, liefern den Beweis, daß noch wenig herrschaftliche Besitzungen von diesem Wer-the zur öffentlichen Verlosung gebracht worden sind. Dem Gewinner der Herrschast werden als Ablösung C.M.fl. 100,000 oder: 250,000 fl. W.W. gebothen. Die vereinten Gewinnsie dieser so ungemein ausgezeichneten Lotterie betragen laut Spielplan Gulden 6 0 0)000 W. W. UNd sind eingetheilt in Geldtrcffcr von Gulden 250,000, 20,000, i5,000, I 2,U00 , 10,000, 6c»00 , 5000, /,000, 35o0 , 325c>, 3000, 2250, 2000, l50(), iZoQ, 1200, 1OOO, 5o0, 25o, 200, »25, IO0 ^c. betragend 525,000 Gulden, so wie fcvner ^Z^N) schwarze kosc laut Ausweis. Für die besondere Prämlen-Zichung der blauen Gratis.Gewinnst-'7 e r l a u t b a r n n g e tt. Z. !i3^. (2) N<-. l29^ü)6326^75i. Kundmachung. Verzehrungssteuer - Verpachtung von d er B > e r e r z e u g u n g. — Vender k. s. vereinten Camera!» Gefallen - Verwaltung lN Gteicrmark w,rd zur allgemeinen Kenntniß gebracht, d.,ß der Bezug dcr Verzch: ungßsteuer von der Blercr^eugung in dcr ganzen Provinz Stelermark, Mit Einschluß dcr Hauptstadt Gray, dann d/r Verzehrunqssteuer von der Vranntwem - ^rzlugung sämmtlicher :n dcr Stadt Gray befil,dllchen Braugewerbe a>lf ein Jahr, d.i. vom crsten November i335 b,s lrtzten October ig)6, »m Wege schriftlicher Offerte in der Art »n Pacht gegeben werde, daß, wenn der Vertrag drei Monate vor Ab» lauf desVcrwal'ungßj chres von der einen oder andern Gelte mcht aufgefüllet nnrd, derftlbe auf ein wcu>r>s Jahr unter den gleichen Bedingungen gllllg sein soll. —» AlS Ausrufs-preis für d>c Verzehrungösteuer von dcr B>er« erzeugung der ganzen Provinz wird der Betrag von Emmalhundrrc sechzehn lausend fünfhundert Gilden, und für dle Verjehrungilsteuer von der Branntwein' Erzeugung sämmtlicher in der Stadt G-ay befindlichen Bräug5we,bc, der Betrag von Fünfhundert Gulden m Eonv. Münze für em I^hr festgcftyt. — Dll Pacht« antrage können jedoch entweder für die gan« ze Pro>.)lnz Gteiermark, oder getrennl, bloß für die Haupstadl G>a^, und die m der Um» gebl^ng derselben befindlichen vier Brauhäuser zu Gosilng, Hratwein, lm großen Maulh« hause und »m Mcsscnd^rf?/ bann für die außer dem genannten !.lm kreise auf d^m flachcn ^ande 0le!cr Proux'.j bcsi-idllben Bräuuntclnchlnun-gen qeslellt werden. Unter dieser Verpachtung ifi demnach n»cht anldegrlff^n, die bt> d^r i?,nfuhr dlb Bieres und des Branntweines in dic Haupte fladt Gray an l?en Listen zu entrichtende Ver, zchrungSsseuer. — Die Offerte müffen auf em hcflimmtl^ Pachlobjkct lauten, und den be, flimmlen in Zahlen und Buchstaben auezud^ük-k.l'.den PachlsMllngsanboth, so wie den Nomen, Charakter,, Wchnort des Ausstellers, jcdoch keine mit d.n ^,citationsbesiimmur>gen mcht im Einklang stehende Bedingung, sondern vielmehr die Versicherung enthalten, daß der Offerent alle fcliges.tzten Bedingungen erfüllen »"volle. — Die Coticurrenden haben einem den zehnten Theil des AuSrufeprelses gleich kom, wenden Betrag entweder im Baaren, oder in öffentlichen Obligationen nach dem zur All des Evlages bekannlcn l^icn börscmaßlgen Eourswertl), oder endlich mittelst einer siscal» amlllch geprüften hppoch. falschen Slcherstel» lungsuikunde ol6 An^cld zu leisten, und ent< weder dem Offerte be^usch!,ehcn, oder sich m den bcidcn ersinn Fallen über den bei ciner k. k. Gcfällkcasse geschehenen '^llag in dem Of» ftrte auszuweisen. !^>e gehorzg belegten Of» fcrle sind versiegelt biß Fünf und Zwanzigsten August duse5 Jahres, Mliiags um ,2 Uhr, im Bureau deb k. k. sieie: märkischen Eameral-Administrators zu Gray «m Amlkgebaude dek vereinten Camera! - Gefallen » Verrvoltung mit der Aufschrift: „Anboth für den Bezug d«r all« glmemen Verzehlungsteucr von der Bier- und Branntwein-Erzeugung, zu überreichen." — Bn der Eröffnung der Offerte können die Of-fereniln zugegen stln. — Offerte, welche nach dem «Schlußtermin einlangen, oder welche ab? weichende Bedingungen enthalten, bleiben au» hcr Berücksichtigung. — Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher noch den bestehen» den Gtseycn und nach der Landesverfassung von solchen Unternehmungen nicht ausgcschlos, sen ist. Namentlich lst derjenige ausgeschlossen, wacher wegen eines Vetbrectens mit einer Strafe belegt gewesen, oder welcher in eine strafgerlchtllche Untersuchung verfallen ist, die bloß aus Abgang rechil'cher Beweise aufgehoben wurde. — Der sontractabschluß wird erst nach crfolgter Entscheidung der hohen k. k. all» gemeinen Hofkammer, und zwcr rrnt denjeni» gen Statt finden, dessen Anboth unter den obwaltenden Ve> Haltnissen fich am angemessensten darstellt. Ohne Rücksicht auf den Erfolg bleiben die Offerenten bis dahin für ihre An» böthe rcchtsuelblndlich. — Diejenigen, deren Offerte mcht angenommen werden, können das Angeld gleich nach erfolgter Entscheidung sie» gen Zurückstellung der Origlnal'Ou'llung be» hcben. — Von dem Erficher derPaKtung wird aber das Angeld vls zur erfolgten Eaulions-lllstung ,n Verwahrung behalten. Der Pachter lst verbunden, zugleich mit der allgemei» nen Vcrzehrungssttuer von der Biercrzeugung auch den der Hauptstadt Gratz bewilligten Ge-memde-Zuschlag auf dem nämlichen Wege und zu derselben Zell, wie den Pochlschilülrg abzue führen. — Als Flkcalpreis für denselben wird dcr Betrag von sechzehn Taulend Gulden fest, geseyt, ouf welchen das Verhältniß des obige.» dcr allgemeinen Verzehrungssteuer eine Erhöhung eintreten sollle. — Dle Contractßbedlngungen find folgende: — istens. Der sachter lst verpflichtet, sich genau nach den mit dem Circular des k. k. Guberni« Ums vom i. Juli !3-2g, Zahl il35), und dem beigefügten Anhang, oann den ,n dem Gubernial - Clrculare vom i5. Juni d. I., Zahl 95^5, berufenen Vorschriften und Be» stlmmungkn, so w»e nach dem nachträglichen «uf d»e Pachtobjecte Beziehung nehmenden Entscheidungen und Verordnungen zu benehmen.— 2tens. Dem Pachter »st unbenommen/ die Pachtung ganz oder theilwelse an llnler-Pachter zu überlassen, unler der Bedingung jedoch, daß ein solcher llnterpachter d«e bereits obenerwähnten, zur Zulassung zur Pachtung erforderlichen Elgenschafcen besitze. — I:enS. Werden Unterpächter von der Gefälls-Ver« waltung in jcde.n Falle, und in jeder Hinsicht bloß als Agenten der Pachter argeschen, we!» che letztere allein für die genaue Erfüllung all ler Puncte des Pachtvertrages m der Haftung und dcr Gefällz - Verwaltung veralilworilich bleiben. — /;tcnil. Die bedungenen Pacht-schi^ge müssen in zwölf gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eineS jeden Monats, und wenn dleser ein Sonn - oder Filrtag ware, am vorausgehenden Werklage an die Eamcral-Vejlrkscafse in Grätz genau und richtig abgeführt werben. —- silens. D'?.i Päch« ter der Vcrzehrungssteuer für degt die Verbindlichkeit ob, von dem,n Gray erzeugten, und über d«e Verzehrungssseuer - L«n»e dieser Stadt ausgeführten Bier, die Mehrdlfferenz zwischen den Hariffssätzen für die Bier-Erzeugung auf dem Lande, und der Erzeugung m der Hauptstadt Gratz, dann von dem, von den Brauern in Gray erzeugten, und nach dem Tariff? versteuerten, über die Verzchrungs« Steuer-Lmie von Grätz ausgeführten Brannt« wem, dle nach dem Tariff eingehobene Ver, zehrungs-Gteuer, rveiters auf den uollen für das ausgeführte Bier und den ausgeführten Branntwein eingehobenen Gimeis.de-Zuschlag unter den vo,gezeichneten Modalltaten, wel> che bel der Reglstraturs < Direction der verein, ten Eameral>Äefällen,Verwaltung, dann bel der sameral-Bezirks'Verwaltung zu Grätz eingesehen werden können, an die betrcssen< den Parlheien zurück;u vergüten. — 6^ns. Dle Vorralhe an tar'.ffmaßig versteuertem Bi^r,. und rücksichtlich dcr G,aug?rperbe ,n der B^adt Gray, auH von tariffmaßig vei steu-, icmBrannt« wem, welche zu Ende dcr Pachljeit sowohl in den 3rzeugungs, als auch Ausschank-^ocalien/ oder w>e immer gearteten Aufbcwahrungsor« ten der Brauer vorhanden sind, oder ln fremden Localltälen bloß von dem Bläuer hinter» legt wurden, ohn? daß diese in fremden koca» lllälen aufbewahrten Verrathe erweislich auf eine rechtsgiltige Art beretts den Abnehmern in ihr E,si,m:hum übergeben wordcn sind, hat dcr »n Folge der gegenwartigen Verhandlung eintretende Pachter entweder dem Aer^r, oder dem auf ihn folgenden neuen Pachter, falls das Aerar demselben die Sthm gemietheten Locale «»or, gefundenen Vorrälhe bereits das Eigenthum eines Abnehmers seien, muß von dem in Folge der gegenwärtigen Verhandlung eintretenden Pachter rechtkverständlg erwiesen werden; Diese Vergütung bezieht sich auch auf solche Vorracbe der obenerwähnten Nrt, von wel« chen erst nachträglich erhoben wird, daß die» selben bereits nnt Ende der gegenwärtig eing<> leiietcn Pachtzelt vorhanden waren. — Jene in den obbezeichnete^ kocalltäten vorgefunden Nl,'n Vorräche, die «in Eigenthum dcr B>auer sind, welche sich mll dcm austretenden Pacht.f, wenn auch erst »n der letzten Zeit abqcfunden> hatten, werden m Gemaßhe>t des Vubernial« Elrculares vom 7. August 18I0, Zahl 1H57, von den Bräuern dem Aerar oder dcm cintre« tenden Pachter, >m Falle dießfalls ein? neuer» liche Ahsindung unterbleibt, tariffmäßig ver, steuert, und die daron entfallenden Gemeinde» Zuschläge cnlr,chtlt werden. — ^tens. Die C zelt vorfindlgen Bier- und Branntwein < Ri» manenzen, wenn nämlich solche, wegen Un-teibleidens eines gütlichen Uebereinkommens zwischen dem dermal eintretenden, und dem auf ihn folgenden Pächter, oder dem Aerar falls d,e Al'rarlal-Ncgle eintreten sollte, nothwenH dig wüvde, soü durch die k. ?. Cameral^Gel falls-Behörden mittelst eines Gefa'llsbeamten/ unter Beiz,ehutiq eines Abgeordneten der OrlS< obrlgkeit, geschehen. Zu dlesen Erhebungen rver- 529 den der dermal eintretende Pachter, und der allenfalls auf ihn folgende Pächter, oder deren Bevollmächtigte vorgeladen werden. — Das Nichterscheinen der Vorgeladenen schadet jedoch der Gllt'gkelt des Crhedungsacles nicht; der Pächter verpflichtet sich vielmehr ausdrücklich, den auf dlcseZ Art zu Stande gekommenen Erhedungsact über die am Ende seines Pacht: jahres vorsindigen Remanen,en als vollkom, men beweiskraftig anzuerkennen, und nach deren Resultat ine ihm obliegende Stcuerver-gütung dem auf »hn folgenden Pachter oder d.'in Aerar zu leisten. — Dle Kosten dieser Erhebung werden von dem eintretenden Pach« tcr, und nach Umstanden vom in die Regle eintretenden Aerar getragen, und es hat sich der Pächter zu erklären, im Voraus m»t dem durch die s. k. Befalls-Behörden dießfalls zu bestimmenden Ausmaß einverstanden, und zu dessen Berichtigung verpflichtet zu se»".— Dem Pachter wlrd dagegen das Recht überlassen, die Vergütung der tarzffmaßigen Gebühr und des Gemeinde? Zuschlages für dte Vorrathe m der nämlichen Ausdehnung und auf die näm» llche Art von dem vorigen Pachter zu fordern, w»e dieser nach den Bedingungen lclnes Pacht? contracts hiezu verpflichtet lst. — ßtens. Der Pachter wird hinsichtlich der Stadt Gray auf den Bezug der Verzchrungssteuer und des Ge-mtinde-Zuschlages von jenem m Gratz erzeugten Bier beschrankt, welches von den zum Bilrbra^en ln der Stadt Gratz eilends befug« ten Vrauern ber^let wird, wogegen ausdrücke lich der Vczug der Steuer für jenes Bier von dir Pachtung ausgenommen und der Gefall len - Verwaltung vorbehalten wird, welches don Individuen erzeugt wlrd, die bloß zmllch ihre Gewerbe m Gray ausüben, ohne e»n be-solideres Gewerbbefugrnß für dle Stadt Grä^ zu besiyen. -- gtens. N'enn der Pachter bei dem Bezüge der Gebühr einen höhern Vetrag «inHeben soll, als der Tariff, und ,n Ansehung der Gemeinde»Zuschlage ble dleßfallige BestlM» mung festsetzt, so hat derselbe außer der Entschädigung derParthei, welche es betrifft den zwanzigfachen Betrag dessen, was widerrechtlich emgehoben wurde, dem Gefall, und be, zlehungbweise für dle zum Bezüge des Percen-tual ' Zuschlages berechtigte Stadt Gray, als Strafe zu erlegen. — Der Pachter haftet, so wie überhaupt insbesondere ln diesem Falle, für das Benehmen der zur Handhabung ihrer Pachtrechte bestellten Personen. — lotens. Wenn .ischl"gre, der Pro» vlnzial-Hauptstadt Gratz zum Vorthflle gereie chen. Dieselben Rechte sollen der Otfälls-Ner- 53c> Wvaltung zustehen, wenn der Pachter din An, Utrilt der Pachtung des emcn oder des andern Packtobjectes verweigern, oder wenn wahrend der Pachtung eines der oben im Allgemeinen angedeuteten Hindernisse der Fortsetzung der Pachtung ln den Weg treten sollte. — ,/,ten«l. Fur den Aass, wenn der Pächter dle uerlrag» mäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen soll« te, sseht es den mtt der Sorg« für ble Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgeh>nq der Bier« brauer in Gray über jedesmalige Aufforderunz vorzulegen. — »6tens. Dem Pachter liegt ob, die Slampelgebühr für das «n den Handen der k. k. sseiermarkischen vereinten Cameral Gefallen-Verwaltung verbleibende, mit dcm classen-maßlgen Btamvel zu vers hcnde Vertrags-lfxemvlar ui bestreiten. — K. K. vereinte Cameral-Gefallen-Verwaltung für Gtcicrmark. Gratz am Zi. Iull i3)5. Z. li/,3. s2) Nr. i07/.^VlII. Kundmachung. Die k. k. Camera!» Bejllkf«Vn'w5ltung zu 9a>bach hrinit zur öff'sitllchssi Kenntniß, daß für den Weg- und Bcückcnmaulhbe;llg an,der Glatwn Zvlschenmassern für das Ver-waltung^jahr i33ss, oder für die Verwallungs« jähre i836, l3Z7 od l833, am 3. Gep, tember l335, V^lmitta.,s von y b-s 12 Uhr, der dritte Pacht'^r^<,ierungsoersuch ln lhrem Aints^ebaude am Gchulvla!)? Nr. 297, auf dem Grunde dcr li der asl^emeüien K>'nd-machu^.^ der Wegmauihviroachtungen enthaltenen Nel^lmmlingen abgalten, und zum Ausruf^prelse für ein Jahr dcr Betrag von I060 st. ^5 kr. M. M. wcrde angenommcn werden. — Hiezu werden die Pachtlustigen mit dem Beisätze eingeladen, daß die ?!c;t^, tionsbedinqnlff« hicramts t^a^icb einaesehsu werden können. — K. K. Eameral Be k ' A n z e l g e. Bei Unterzeichnetem sind folgende, von ihm ganz neu componirle Kirchenmusikalien, sowohl für Land- als auch Matkichöre j« ha» ben, als: Das deutsche Amt mit neuen Melodien und krainerlschem Texle für nneoder ;wei Emgst. und Orgel......2 ft. — kr. 2 Tant. ergo'6 (leichte) für 1 cder 2 Slngit. et, Orgel . . . — „ 3o „ 2 3ant. ergo's (schwerere) für 1 oder 2 Gingst, et, Orgel . —,» än „ I Viln^« ^in^n,-» für 1 oder 2 Gingst. «<, Orgel . . . . — „ Zo „ ^ neue Msßliedcr für 1 oder I Sing»?. 6l Orgel . . . . -> „ 48 ^ 1 Todtenlted mit kralnerischem T>ne.......— „ 2^ « L deutsch. Offertorium an Frauenfesten für i oder 2 G'ngst., Orgel und 3 Vlasinstrumente — „ 5c? ^ l dto. dto. am Joseph,feste für dto.— „ I6 „ dann l Gmglchule (leicht faßllchc) 1 „ 3c> ,, 1 Horn-Schule.....1 „ — ,, 1 Klapvenlrompeten« Schule . 1 „ ,2 ,. Obergorjach den l. August i3Z5. Jot), bapl. Dragatin, (^ompositeur. Z. l^6. (2) Buch-, Kunst« und M u sik - Anz ei ge. Be, N50P. W^tcrNÄllt in Laib ach am Haul)lp!ay>: sind nebst noch mehreren sl0U.:r, wetteren Verwaltungsjahre vcrstel-gerungsweise ln Pacht ausgebothen, uno die dießfalligc mündliche Versteigerung, bei welcher auch die nach dcn h. Gubernial - Curren-dcn vom 26. Juni »83/,, Z. 9795^1.523, 4. Absatz, und 29. Mai i635, Nr. 71909)2610, verfaßten und mit dcm Vadium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, rrcnn es die Pachllusilgcn nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung dem k. k. Verzehrungs-Steucr:Eommissa< riate in Krainburg zu übergeben, an dcn nach-benannten Tagen und Orlcn werde abgehalten «vcrdcn: Ausrufsprels für ^. ^. c^ Vei der ß Fur d»e >HtN gcbrann- « Wcn'.W^!^ Haup!g°,n°,nde Bezirk- ^" ^''",^""^ ^^^NS« s^" und Veldes l 5)^ ^ ' .?. Geldes — — — — 5oo — Feisirch ^ormnlags Dcn zehnten Thcil dieser Ausrufl^preise haben die mündlichen Llcltantcn vor dcr Verweigerung als Vadmm zu e« legen; die sckrift^ l»chen Offerte aber würden, wenn sie nicht mir dem lt) pvozentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uebrigcns können die sämmtlichen Pachtbedingnisse sowohl bci dieser Camcral-Bczirks-Verwaltung, als bei dcn unterstehenden k. k. Verzehrungssicuer-Commissarlaten eingesehen werden. — K. K. «5amcral-Bezirks» Verwaltung Laibach am ly. August i8)5. vermischte ^crlautbärnnZett. Z. »164. (,) 2ic. 253,. G d i c t. Von -dem Ne^rssgerickte öaasdera wird dem Unwissend wo destidl^Hcn Herrn I^dann Bapl. Scdll^ec von Zchllcxniel'', »i»d seinen alci^. lts er'nnerc: sZZ habe w'del sl< del t^sem (tze< lictte als Re^ltinst nz der Herr Franz Hl^balsch. nia, s. k. Po^mcister zu kandstsaß, ersläll, AndreaK Obcesa scttl Tesiamclllk.Hlbe, die Klage auf .^ucitcnnung des Oiqcntbums ber, dem Grund^ duche der Pwrcmcaciäis.Kllchengült St. Marqcllt^ d^fi'iv^lien, zu Unlii-rl^nina l^eiknt'ett Wiesen, Üsi.imcn5: Wolsova, üVUaka, Peslin'iza , per .Mo-sJ-oku, na Kladenzah, Gabrainuu Laas unC Sker" ^Z. Intelligenz-Vlatt Nr. ioi. p. 22. August i3)5.) 5 532