Imts - latt zur Laibacher Zeitung. Hi-. ZO. Dinstag den 1«. Februar 18^l7. Gubernial - Verlautbarungen. Z. 243. (l) Nr. 777,16. Kundmachung. Vei dtr qalizisch.n k. k. Kammcrprocura-tur ist eine F,6cala5,u»cten - EltUe mit ocm Gehalte jälrlich^r 1200 ft. C. M. in Olledl-gung gekommen, — Fur Besetzung oicser SceU.', oder bet- dlirck Vorrückunq in Erlrdiaung komm^lidcn Fxalal'juncten « Stelle mir l()00 ft C. M. ,wild 0cr Concurs bis l. März l^'l? allsglschriedcn. — Die Beweger ua, di.se St,l!r haben ihre wohl »»stl'uirt.n Gesuche Mlttelst 'hr.r vülßlsetzten Behörden bei 0em k. k. qalizisäu'n Lanocs^ubcrnium innrrhalo der vorerwähl'len Eoncursfilst tinzudringen. — Die Grsuchr n.Mn mil den Zcugniff.n über die erllichte Oroßjährigkeit, eas cr^or-benc Doclcvat dl'r Rechte, die von oer Zeit des erworb.ncn Doktorats durch drei Jahre enlwedlr oel einem Fi^alamte, ooer del einer landessüMichen GerichtösteUr, oder b.i einem Akvocalen znqel?rachte enlsprechenke Pra-x«s, die Kenntniß wtNigsset's eintr slavischen Sprache, ul'er unt)cscholt»ne Moralität, end-lich über oie zur Erlangung einer Fic^laojunc-ten ' Llelle vor^cschriebine gut beslandene Prüfung versehen ftyn. — Auch haben die Compe« tenteu anzugeben, ob und ln welcliem Grade sie nnt «inem dli der galizischen Hammerpro curatur ^ngcsttlll^n Beamten verwandt oder verschwägert find. — Vom k. k galiz G^ver-»liutn. — ^llnbsrg am l3. Jänner lßl7. 3. 2N. (2) Nr. l765. Co ucurö- Verlautdarunft. Bei 0l>« l. f. Bezirksämtern NI. Classe »n Scnos^lsch, Adclsderqer. und in Nafsenfllft, Neust^dtlcr Kreis.s, find die Stellen des Be. zilkc-commijsHlß, zugleich Bezirkslicktl'ls, eilcdi' gec. — Nll oilsen ist der Genuß ?tr Besol« dung jährl, 600 sl., lcft: sechshundert Gul« den M. M., des Kanzlc>pauschc.l» jühlllch.r 200 ft., lssl: ^weii)underl Vuloen M. M detz Rrr (Zalitilin von l0()(1 ss, l.s,,. Einlösend Gulden M M., v.rdunden. — Rucksichciich dcr zur Bewe, l>unq um oiese Dienst, Plätze erforderliche <3iqet>s^afcen wird sich l.-, diglich «uf die mehl-crcn ähnlichen ConciirSv.r, lauto^lunssen berufen, inöb.sonderö aber nvä) wiedcrholt ausdrücklich «linncrt, d^ß die Com-prleulen etw^icze Berwandtschaft odcr Ver^ I^waqerunq mit Beamten deß deiltffe.,dcn Be-zokSanNiS s,en^u anzug.ben haden. - Die ^„ Werder um di.sen Dtenstplatz l)^en ü^ri^s ihre do^umcntnten G.suchc >m Wcae ihrer unmittelbaren Anitsvorst.h^r del den k. k. Kreis« ämlern in NenstoNl und ?ld.ls^erg einschl'cßlg bis !5. M Metzen Weizen, 1MW Metzen Korn, jedoch ohne Kukurutz, zu liefern, und zwar in ienem Preise, wie die oben bezeichneten beiden Parthien in dem bei der Licitation ausgefallenen Preise. — Es versteht sich jedoch von selbst, oasi die letzte im Monate August 1847 zu liefernde Parthie nur auf ausdrückliches Verlangen des k. k. Bergamtes Idria (welches mit Ende Juni 1847 erfolgen muß) geschehen darf. __ 1t) Sollte der Lieferant und respective Contrahent die Contracts - Verbindlichkeiten nicht einhalten, so ist dem Aerar das Recht eingeräumt, das Getreide auf anderm Wege, auf Kosten und Gefahr desselben entweder selbst einzukaufen und an den contrahirten Lieferungsort beizustellen, oder durch dritte Personen im beliebigen Wege liefern und beistellen zu lassen, und der Contrahent verpflichtet, den Mehrbetrag zu ersetzen, um welchen das Aerar theurer gekauft hat, oder um welchen demselben das Gttreide überhaupt höher zu stehen kömmt, als nach den Bestimmungen des Vertrages ausfällt. — Der "iefcrant ist auch verpflichtet, oen von dem k. k. Beraamte Idria ausgefertigten Kostenausweis über die auf seine Gefahr und Kosten erfolgte Beistellung der contrahirten Körnergattungen als eine öffentliche, vollen Glauben verdienende Urkunde anzuerkennen und den gedachten, darin ausgewiesenen Mehrbetrag ohne alle Einwendung zu berichtigen. Die erlegte Camion ist das k. k. Urar im Falle der nlcht genauen Zuhaltung des Vertrages jedenfalls einzuziehen und beliebig zu verwenden berechtiget. — Uebrigens soll es dem k k. Bergamte Idria und überhaupt den über die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei stehen, alle jene Maßregeln zu er. greifen, welche zur unausgchaltenen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Contrahenten der Rechtsweg für alle Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — 12) Zur Sichcrstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Con-tracts-Bedingnisse hat der Contrahent mit seinem ganzen Vermögen zu haften, und sogleich bei der Ausfertigung des Vertrages eine Caution von Zweitausend Gulden in Conventions-Münze entweder im Baren, oder mittelst Bürg-schafts-Instrumentes mit Pragmatcal-Sicherheit, oder mit auf den Zweck ihrer Wldmung zu vin-culirenden annehmbaren Etaatsobligatioticn nach dem letztbekannten Wiener Börsencurse über Abzug von 1UF zu erlegen. — 13. Von dem nach crfolgtcr Ratification des Licitations- oder Offerten - Resultates auszufertigenden Vertrage werden zwei gleichlautende Exemplare errichtet, wobei der Contrahent den classenmäßigen Stäm-pel für das dem k. k Bergamte Idria zukommende Exemplar aus Eigenem zu bestreiien hat. — Sollte sich der angenommene Erstehcr weigern, den Contract zu fertigen, so vertritt das ratificirte Licitationsprotocoll oder Offert die Stelle des förmlichen Vertrages und das k. k. Ärar ist berechtiget, gegen den säumigen Ersteher nach dem §11 dlcser Bedingniffe vorzugehen. —> 14) Mit Bezug auf die bisher angegebenen Puncte des abzuschließenden Vertrages wird Montag den 15. März 1847 früh 9 Uhr bei der k. k. BerggerichtS-Substitution und Frohn-amtscasse zu Laibach eine Licitation abgehalten, bei welcher jeder Lieferungslustigc ein, der oben K. ' 12 aufgeführten Caution gleichkommendes Vadium von 2W st. entweder dar, durch Bürgschaft, oder mit Sraatsobligationen, so wie bei der Caution H 16 erwähnt wurde, zu erlegen hat. Dieses Vadium wird jenen Licitanten, die nicht Ersteher bleiben, sogleich nach der Licitation wieder zurückgestellt, von dem Ersteherund respective Mindestfordernden aber sogleich als Caution zurückbehalten, und das in so lange, bis sämmtliche Vertragsbedingniffe erfüllt sind, wobei es jedoch dem Ersteher freigestellt wird, bei Abschluß des Vertrages das erlegte Vadium gegen eine andere, im K. 12 aufgeführte Caution umzutauschen. — 15) Die Licitation wird in der Art abgehalten, daß jeder Lieferungslustige bis zum 15. März 1847 um 9 Uhr früh ein wohlversiegeltes Offert bei der k. k. Berggerichts - Substitution und Frohngefallen-Caffe zu Laibaä) einzureichen hat, in welchem sich derselbe erklärt, unter oben bezeichneten Be-dingniffen das Getreide bis Idria zu liefern; die bis zur Stunde eingelaufenen Offerte werden dann von der Licitations - Commission eröffnet, in dem Protocols verzeichnet und untcr cmzelner Voriufung der Offtrentcn mit dcr Licitation fortgefahren. — 1«) In dem Offerte muß das Vadium von 2AW st. bar, oder mittelst den geeigneten, im §. 14 bezeichneten rechtskräftigen Urkunden beigeschlossen seyn, oder gleichzeitig mit Uebcrreich«ng des Offertes der Lici-tationscommission übergeben werden. — 17) Die-, jenigen Liefcrungslustigen, welche nicht selbst bei der Licilation erscheinen wollen, können ihre rechtsförmlich unterzeichneten Offerte auch schon 144 früher schriftlich einsenden, wobei sie sich der Adresse: „An die k. k. Bcrggerichts-Substilution und Frohnamtscasse zu öalbach," zu bedienen haben; diesen Offerten muß aber das Vadium pr. 2MW si. entweder dar oder in Urkunden, wie sie §. 12 und 14 bezeichnet sind, beigeschloffen, oder die Quittung einer t. k. montanistischen Casse beigelegt seyn, bei welcher für Rechnung des k. k. Bcrgamteö Idria das Va-dium bar erlegt wurde. — Auch muffen diese Offerte die ausdrückliche Bestätigung enthalten, daß der Offerent die dießfälligen, in der Zeitung eingeschalteten, von ihm zu beobachtenden Liefcrungöbcdingniffe genau kenne, und daß er sich denselben in allen Puncten unterwerfe. — Auf Offerte, welchen das vorgeschriebene H5a-dium nicht beilicat und die vorgcdachte Bestätigung nicht beigerückt erscheint, odcr bei welchen die beiliegenden Urkunden von der Licita-tions-Commission nicht als rechtsgültig erkannt werden, wird bei der Llcitation keine Rücksicht genommen werden. — 18) Ueber den Licita-nonsact wird sich von Seite deö k. k. Berg-amtes Idria lzie Ratification von Seite des k. k Oberbergamtes Klagenfurt und respective der hohen Hofkammer in Münz- und Bergwesen vorbehalten; bis zur Emlangung dirser R tisi-cation oder deren Verweigerung ist aber das Licitations-Protocoll oder respective das schriftliche Offert für den Mindestfordernden rechtlich bindend und der Bestbicter leistet auf jeden Rücktritt aus dem Grunde des H 862 dcs a. b, G. wegen allfälliger verspäteter Einlangung odcr Vekanntgcbung der h. Ratification ausdrücklich Verzicht. — 1!>) Mehrere, welche die Lieferung in Gesellschaft übernehmen wollen, haften dem k. k. Ärar Einer für Alle und Alle für Einen für die genaue Erfüllung des Vertrages, so wie gegenüber dem k. k. Ärar Einer für Alle und Alle für Einen berechtiget sind, daher was immer für eine Anweisung nur an den Einen erlassen zu werden braucht, um auch für den Andern zu gelten. — 20) Der Ersteher leistet auch Verzicht auf jede Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte. — 2l) Nach geschlossener Limitations - Verhandlung werden keine nachtraglichen Anbote mehr ««genommen. — K. K Bergamt Idria am 6 Februar 1847. Vermischte Verlautbarungen.. Z. 23«. (l) Ar. 627l. Edict. Von drm k. k. Bezirksgerichte Umgebung 3ai-back's wi>d hieinit bekannt gegeben: Os dabe dasselbe über Ansuchen dcs Caspar Vnant von llaibach, durch Herrn Dr. Wurzbach, in die executive Feilbie-tung der, dem Ios. Saller von Grunndorfeigenthümlichen, ebendaselbst 8,i!i H. Z, 97 übenden, de/Hcvrschaft Eonnegg 8>ll) Urb, Nr. 36 u. Rect. Nr 33 dienstbaren, gcilchtticl) al>f 893 st bewerthetcn Drittlhube, wegen aus dem Urtheile ddo. l0. März 18^,6, Z. 9?^, schuldigen 300 fi. e. «. «. gewittiget, und es werden daher zur Vornahme derselben die Tagsatzungen auf den l5. März, »5. April und l7. Mai l. I,, jedes-mal Vormittag um 9 Uhr, im Orte der Realität mit dem Anhange anberaumt, daß bei der ersten und zweiten Liciiation die Hub'calilät nur um oder über den Sckatzungswerlh, bei d?r dritten aber auch unter diesem weide hiiUal'gegedtN »veiden, daß jeder Lici-t^uc ein Vadium von l 20 si. noc!) vor B^inn der Licilation zu eilca.z l. I., Vormittag um 9 Uhr, im Haus,,' des ^rccuicn angsord-neten Feilbielungslagsamliigen der, dem Joseph und Ursula Kallin von Gosche gebörigen Realitäten, we»-gen, vom i5r,'cucionS!ühver, Hrvvn Eugen Mayer, an-gesuchter Sä)ätzuugsergan,-ung deranig von Am'Z. wegen zu übertragen, daß die ^wute auf den.8. Fe^ biUar l. ). angeovdnelc Tagsal^ung sür die erste, die aus den l l. März l. I. angcoldnclc sür die zweite bestimmt, uno sür die diitte ein »cuevlicher 2,'ermiü aus den 1'^ Aftul l. I., mir Beibehaltung dcö Or-teö und der Suniden anberaumt wird. Se^ksgerickt Wipp,:ck am ^. Jänner 1547. A n m elkung : Dle eiste Feilbieiuugslagsa^ung wuide zusolge einvelsian^lichen Aulailgens cc« Erccutionefüyrers und Er^uici, nichl abgehal» :en und lsl als geschehen ali^Uichcn. Z. 242. (l) Nr. 43?. (s d i c t. Von dem gcfcrugsen Bc^iksgenHle wild hie«' mit bekannt gemacht: Cs sly übcr Oinschrcileri des ^,anz Maborihizh l'on Senosetsch, als (^rssionar des Machms Premiou von Biündel, des Michael Iurza von Senosetsch und des Anton Mejat von ebenda, pol, in Summa schuldiger ^,19 fi. Zl kr. c. ». c?., wider Maria Prem.ou von Nrm-.del, in die Ucber-nagung der mit Bescheide vom 9, October v. I , Z. ?>038/auf du erscheinen hicmit eingeladen werden. K. ,K. Bc^ilksgencht Senoletsch am ll. Fe. bruar l^^?.