Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. !>!-. tH. Samstag den 18. Jänner 1854. Z. 59. (2) Nr. 39. Edict. Von dem k. k. Landesgerichte zu Laibach wird bekannt gemacht: Es scy über Ansuchm der Frau Anna Golli, im eigenen Namen und als Vormunden« ihrer minderjährigen Kinder: Andreas, Jakob und Franz, ehegattlich und rücksichtlich väter-llch Jakob Golli'schen erklärten Erben, und des Johann Brcsquar, Mitvormundes, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 25. April 1849 verstorbenen Jakob Golli die Tagsatzung auf den 17. Februar l. I., Vormit tags um 9 Uhr vor diesem k. k. Landesgcrichte bestimmt worden, bei welcher alle Icne, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltcnd darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 7. Jänner 185!. 3. 48. (3) Nr. 3338. Klerc. Edict. Von dem k. k. Landesgerichte Laibach, als Handelssenate, wird hiemit kund a/macht, daß Über Einschreiten der Herren Johann Banmgart-ner und Peter Mayet hoffer, der zwischen ihnen am 3». Jänner 1833 geschlossene Gesellschafls-Vertrag im Mercantil« Ptotocolle unter Einem gelöscht wurde. K, K. Landesgericht, als Handelsgericht zu Laibach, am 3). December 1850. 2. 16 2. (2) Nr. 418. «Ioncurs'Ausschreibung. Durch den am 2. d. M. erfolgttn Tod des Herrn Üarl Rö'kenzaun ist bei dem k. k. Steueramte Frohnleiten die gewesene äontrollors-Stelle mit einem jährlichen Gehalte von 500 st, und mit der Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution im Betrage des Gehaltes erledigt worden. Jene, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre mit Original documentirten belegten Wesuche, in welchen sie sich über Geburtsort, Alter, Stand, erworbene Kenntnisse, besonders im Steuer« und Rechnungswesen, über ihre geleisteten Dienste, und über ihre Fähigkeit zur Einlegung einer Caution pr< 500 si. CM. längstens bis 15. Februar d. I. im Wege ihrer vorgesetzten Be-yörde an die k. k. Camcral- Bezirks-Verwaltung zu Gratz gelangen zu lassen. Won der k. k. Finanz-Landes Direction für Sleiermark, Kärnten und Krain. Gratz am 6. Jänner 1851. 3. 2l. ». (!) Nr. 117. Concurs. Bei der k. k. Prov. Postdirection in Vicenza ist die Stelle des ("us>0 ci' lM^o mit dem Gehalte von siebenhundert Gulden, und der Verpflichtung zum Erläge einer Caution im Gehalts-betrage, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diesen Dienstposten, od^r eine andtre durch dessen Besetzung offcn werdende Stelle eines <Ü2po oder Vioe.(^)0l!'ussici0 bei einer Prov. Postdirection, oder einem Postamte im Lomb. venet. Königreiche haben ihre gehörig documen-tirten Gesuche unter Nachmels.mg der Postdienst-und Sprachkcnutnisse im Negr chrer vorgesetzten Behörden bei k. k. Ober-Postdircction in Verona bis 25. Jänner l. I. einzubringen, und darin anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit ei> nem Beamten der Postoiremon in Vicenza oder anderer Postbihörden und Postämter im, Lomb. Ventt. Königreiche verwandt und pflschwsMt sind. K k. Postdireclion. Laibach am 12. Jänner 1851. Z. 25 a. (1) Nr. 58. E. St. Kundmachung der k. k. Bezirks - Hauptmaunschaft Laibach. Die Einreichung der Einkommen» st euer-Bekenntnisse für das Jahr 1851 betreffend: Da der, laut Kundmachung der k. k. Steuer» Direction für Krain vom 20 November 1850 auf den 31. December »850 festgesetzte Termin zur Einreichung der Einkommensteuer-Bekenntnisse für das ^erwaltungsjahr 1851 bereits ver-strichen ist, ohne daß sämmtliche Bekenntnisse bis nun eingelangt waren, so wird gegenwärtig für alle jene cinkommensteuerpflichtigen Parteien, welche dießfalls noch im Rückstände sind, der 10te Februar 185 l als jener Tag bezeichnet, bis zu welchem mit Zwangsmaßrcgcln noch zugewar-tet werden wird. Wer aber bis dahin die vorschriftmäßige Fassion nicht eingereicht haben wird, verfällt ohne wei« ters in ein Pö'nale von 5 si. C. M>, welche Maßregel auf Grundlage des §. 32 des allerhöchsten Einkommensteuer < Patentes vom 29. Oct. 1849, verfügt wird. Bezüglich bcr Fatirung selbst gelten die im vorigen Jahre aufgestellten Grundsätze, mit der alleinigen Abändetung, daß zur Ermittlung des steuerbarm reinen Durchschnitts » Erträgnisses die Jahre 1847, 184dl und l849 zur Grundlage zu nehmen seyen, und daß derjenige, der von den Erleichterungen des hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 18- April I85U, Z. 5034, Gebrauch zu machen gedenkt, auf Grundlage des letzt abgewichenen Jahres, d. i. des Jahres 1850, die Roh.-(Brutto-) Einnahmen und das reine Erträgniß gewissenhaft angeben müsse. Zur Vermeidung von I rruugcn wird bemerkt, daß unter Roh-Einahmen der ganze Verkehr (Umsatz) eines Geschäftes, ohne Abzug der Geschäfts - Auslagen, zu verstehen sey Als reines Erträgniß eines Geschäftes ist durchaus nicht jenes anzunehmen, welches nach Abzug sämmtlicher Auslagen erübrigt, sich sonach als reines Ersparniß darstellt, son-dcrn vielmehr jener Betrag, welchcr nach Abzug der Gewer 6s - oder G eschasts - A usl agen von der Roh-Einnahme sich berechnet. Es sind sonach bei einem Gewerbs - Betriebe wohl jene Auslagen, welche die Vorrichtungen, Hilfs-'Arbeiter, oder sonst die durch das Gewerbe selbst bedingten Umstände hervorrufen, m Abzug zu bringen, nicht aber auch die der Familien-Erhaltung, des Haus «Aufwandes :c., da gerade diese Auslagen, so ferne sie aus dem Erträgnisse des Gewerbes oder Geschäftes bestrittcn werden, schon ein reines Erträgniß des Geschäftes voraussetzen. Was insbesonders die Etwerbsteuer-Parteien betrifft, so ist von jedem Geschäfte, welches emer Erwerbsteuer unterliegt, eine besondere Fassion einzureichen; gemeinschaftliche Fassionirungen sind nicht zulässig. Nur jene Parteien, welche bis nun in der untersten Erwerbsteuer - Classe stehen, sind von der Ueberreichung einer Fassion bereit, sollte jedoch Jemand mehrere Gewerbe besitzen, so sind, wenn diese Gewerbe auch in der untersten Stcucrclasse stehen, Fassionen, und zwar von jedem Gewerbe besonders einzureichen. Der Nichtbetrieb eines Gewerbes befreit keineswegs von der Ueberreichung einer Fassion; dieser Umstand mag vielmehr in der Anmerkungs-Rlibrik angesetzt werden. Jener Betrag, welcher in der Rubrik: angebotene Einkommensteuer, angesetzt wird, wird Hieramts so verstanden, daß derselbe neben, der bisherigen Erwerbsteuer gezahlt werden will. Bezüglich des Einkommens aus jahrlichen stehenden Bezügen für eine oder die andere Dienst- leistung wird erinnert, daß derlei Bezüge, m so ferne sie bei Versorgunfts', Lebens. Versicherungs« Anstalten oder anderen Privaten ausbezahlt werden, nicht nur von den Bezugs-Berechtigten einzudekennen seyen, sondern es haben auch die besagten Casseanstalten und Privaten die vorge« schriedene Anzeige über die ausbezahlten Betrage zu überreichen. Die Bezugs' Berechtigten haben sich des mit O bezeichneten Blanquets zu bedienen, wobei die Rubriken IV, V, und Vl leer bleiben, in der Rubrik Vll die bezogene Iahres-Bumme, und in der Rubrik VIII jene Casse oder jene Privaten anzugeben sind, wrlche die Zahlung leisten; die Cassen und Pcivaten selbst haben sich dagegen Behufs der oben erwähnten Anzeige des mit k bezeichneten Blanquets zu bedienen. In Betreff des in der lll. Classe bestcueiten Einkommens von Zinsen, von Darlehen und an-dein stehenden Schuldforderungen wird bemerkt, daß der Zinsengenuß aus Staatsschuldverschrei« düngen gleich jenem, welcher von Privaten gelei» stet wird, fatirt werden muß, und daß nur hypoe thezirte Capitalien der Fatirung nicht unterliegen, und zwar wieder nur in so fern, als sie einen 5^ Abzug an Interessen erleiden. Ueber den Zeitpunct, welcher dießfalls im Auge zu behalten ist, wird bemerkt, daß die Zinsen und Renten nach dem Stande des Vermögens und Einkommens vom 31. October 1850 einzudekcnnen seyen. Die Fassionsbögen selbst können beim Stadt-Magistraie Laibach und bei den k. k. Eteueram-tcrn Umgebung Laibachs und Oberlaibach erhoben werden. K. k. Bezirkshauptmannschaft Laibach am 13. Jänner 1851. Z. 23. a. (1) Nr. 6808 Kundmachung. Von der gefertigten Bezirkshauptmannschaft wird hiemit bekannt gemacht: Es scy mit Verordnung der hohen k. k. Statthalter« vom 5. November 1850, 3. 1452N, sowohl die auf den Kostenbetrag pr. Einhundert Em lund Neuenzig Gulden C. M. veranschlagte Herstellung eines neuen Hochaltars in der zur Pfarre Pradaßl.gehörigen Filialkirch e des h. Lorenz zu Kokritz, als auch die an derselben nothwendige Baureparatur, wofür bezüglich der Meisterschaften und Materialien die Kostensumme pr. Neunhundert sechs und vierzig Gulden 5,6 kr. (5.M veranschlagt ist, — bewilliget worden, wor-über zur Hintangabe der Meisterschaften und Lie« ferung der Materialien, mit Ausnahme der Tanderzeugung, welche, so wie die bei diesem Baue vorkommenden Hand - und Zugarbeitcn von dcn Kirchengemeinden in.niUm« prästirt werden, eine Minuendo « Licitation am 2l> Februar l> I. um 10 Uhr Vormittags in der AmtS« kanzlei dieser Bezirks Hauptmannschaft abgehalten werden wird. Von dem zum Ausrufspreise bestimmten Kostenerfordernißbetrage pr. 94« fl. 5« kr. für die oderwahnten Baureparationen entfallen auf die Maurerarbeit sammt Materiale 54« st. 10 kr. Stcinmetzarbeit dto dto 32 „ 25 „ ZimmermannSarbeit s. dto 155 „ 7 „ Tischlerarbeit sammt dto 42 „ ^- „ - Schlosserarbeit dto dto 15 „ 50 „ Schmidarbeit dto dto 29 „ — „ Glaserarbeit dto dto 20 „ 24 „ Dessen werden die Uebernahmölustigen mit dem Beisätze in die Kenntniß gesetzt, daß bis zum Tage der Licitation die Vorausmaße, der Bauplan und die Licitationsbedingnisse Hieramts eingesehen werden können. K. K. Beziikshauptmannschaft Krainburg am 10. Jänner 1851. 35 Z. 2«. ll. (l) Kundmachung wegen Herstellung eines Kohlenmagazines zu Bad Tuff". In Folg? huhen Mllnstcrial - Erlasses vom 4. Jänner 1851, Z. 5830 Ü, wird die Herstellung eines hölzernen Kohlenmagazins mit Blechbcbachung und Lagerbühne auf dem Sta tionsplatze zu Vad Tüffer auf der k. k. südlichen Staatseisendahn, im Wege der öffentlichen Con-currenz durch Uederreichung schriftlicher Offcrte an den Mindcstfordernden überlassen. Denjenigen, welche diese Bauführung zuüber-nehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben. 4) Die für diesen Bau genehmigte Totalsumme beträgt 34)7 si. 40 kr., jedoch wird ausdrücklich bemerkt, daß dieser Betrag nur appro-rimatio lediglich zur Bemessung der zu leistenden Caution diene, indem die Verdienstbeträge nach der wirklichen Ausführung, auf Grundlage der in dlr Preistabelle enthaltenen Einheitspreise vergütet werden, daher auch die Offerte rücksichtlich des anzubietenden Procenten - Nachlasses sich «uf diese Einheitspreise beziehen müssen. 2. Rücksichtlich des BauooUendungs - Termi« nes wird festgesetzt, daß sogleich nach erfolgter Eröffnung der Offertsgenehmigung, die nöthigen Einleitungen so getroffen werden müssen, da.-mit der Bau bis zu Ende Mai 1851 ganz vollendet, collaudirt, und von der Staatsverwaltung übernommen werden könne. 3) Die auf einem 15 kr. Stämftel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis zum 4. Februar 1851, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung des Kohlenmagazines zu Bad Tüffer versehen, bei der k.k. General-Baudirection für die Staats» Eisenbahnen in Wien, Wollzcile Nr. 867, eingebracht werden. 4) Jedes Offert muß den Wor- und Zunamen des Offerentcn, und die Angabe seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Procenten,und zwar sowohl mit Ziffern als Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nlcht ent, sprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. 5) Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatseisenbahncn nicht bereits dargethan hat muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, Kostenüberschläge, Preistabellen, allgemeinen und besondern Baubedingnisse und die Baubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstan« den habe und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe cr die erwähnten Document« noch vor der Ueberreichung des Offertes unterschrieben habe. Die gebachten Behelfe werden bei der Civil' bau!e,tung für die südliche Staatseisenbahn zu Clllt m den gewöhnlichen Amtsstunden bis nic!u5. 2. Febr. zur Emstcht für den Offerenten bereit gehalten. s) Dem Offerte ist auch dcr Erlagsschein über das bei dem k. k.Universal-Camera!- Zahlamte in Wien, oder bei einem Provinzial - Ca^ meral« Zahlamte erlegte Vadium mit 5 Proccnt von der annahcruugsweise ausgemittelten Bausumme bchuschließen. Das Nadiurn kann übrigens in Barem oder in hiezu gesetzlich geeigneten österreichischen Staats-papieren nach dem Börsenwerthe des dem Erlags-tage vorausgehenden Tagcs (mit Ausnahme der nur im Nennwcrthe annehmbaren Obligationen der Verlosungö-Anlchen von den Jahren 1834 u. 183») erlegt werden. Auch können zu diesem Bc, Hufe nach dem Paragraph 1374 des a. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschrelbungen, welche jedoch vorher m Beziehung auf ihre Annehmbarkeit vvn der k. k. Hof - und niederosterreichischen oder von einer Provinzial-Kammer - Procuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen, beigebracht werden. 7) Dle EiMcheldung über oaS Ergrdnch 5er (Zoncurrenz» Verhandlung wird von dem hohen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungswürdigkeit des Offerenten erfolgen. Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offe^ rcnt vom Tage dcs übcrrelchten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle als sein Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. 8) DaS Vadium des angenommenen Anbo« tcs wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht) die Caution in anderer gesetzlich zulässiger Art bestellen will. Die Badien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Offerentcn zurückgestellt werden. Von der k. k. General - Baudirection. Wien am 10. Jänner 1851. Z. «4. (3) Kundmachung. Vom Magistrate der Hauptstadt Laibach wird in Vollziehung der Beschlüsse des Bürgrr-rathes bekannt gemacht, daß das Pfund Rindfleisch, vom 16. d. M. an, um die bestimmte Satzung pr. Zehn Kreutzer ausgeschrottet werden muß, daß Jedermann ohne Ausnahme das Fleisch in den Fleischbänken zu kaufen habe, sohin Nie» mand dasselbe sich in das Haus führen oder tragen lassen dürfe, daß die Herren Landsteischer: Franz und Barthelmä Slonscha, Thomas Pleu-nig, Joseph Zherne und Joseph Sever zur tag« lichen Fleischausschrottung in der Stadt berechtiget und verpflichtet wutden, daß jeder Kaufer den verfügten Controlls-Maßregeln zur Verhinderung von Verkürzungen im Maße oder Gewichte oder in der Beschaffenheit dcr Ware sich zu fügen, anständig sich zu benehmen und anständige Begegnung zu fordern habe — und daß alle dießfalligen Wünsche und Beschwerden oder Anklagen bei diesem Magistrate anhängig zu machen sind. Laibach am 14. Jänner 1851. Z. 2396. (3) Nr. 5769. Licitation der Joseph Gutt'manschen Realitäten in und bei Marburg. Von dem k. k. Bezirksgerichte Marburg wird hiermit bekannt gemacht: daß es üder Einschreiten des Herrn Dr. Franz Duchatsch in die öffentliche Versteigerung nachbezeichneter, dem ab« wesenden Joseph Guttmann gehörigen Realitäten, als: 1) der im Grundbuche dcr ehemaligen Stadt, pfarrgült Marburg 5ul> Urb. Nr. 26 einkom« menden, gerichtlich auf 1688 si. CW. geschätzt ten, aus einer gemauerten Tenne und einem Garten, im unverbürgten Flächenmaße von Utt2 ^" bestehenden Realität in der Kärntnervorstadt zu Marburg; 2) der im Grundbuche des bestandenen Pa-ttimonialgerichts Burg.Schleiniz «ud Urb. Nr. 4 Dom. Nr. 5 und 51 eingetragenen, in der Gemeinde Sckleiniz gelegenen Realität, bestehend aus 5 Joch 6U lü° Aeckern, 7 Joch 12tt ^ ° Wiesen und 3*Ioch 915 lD ° Waldungen, ,m unverbürgten Flächenmaße, dann aus den gemauerten Wohn- und Wirthschaftsgebäuden und einer Heuschoppe, sämmtlich im guten Baustande und im Schätzungöwcrthe von 568U st.; 3) der am Wienerberge bei Marburg gelege, nen, im Fraydenegger Grundbuche sud Berg-Nr. 43N und 431, im Wiedenauer Orundbuche «ud Berg-Nr. 26/,, im Wartenheimer Grundbuche 8ud Berg-Nr. 5 und im Stadt Marburger Grundduche 8ub Fol. itt eingetragenen, eine wohl arrondirte Weingartdesitzung bildenden Rea« lität, welche im unverbürgten Flächenmaße aus 8 Joch 1353 lH° Rebengrund, aus 1 Joch 4lll° Wiesen, 908 lD" Aeckern, 2 Joch l354 ^" Weide und 664 l^" Weide mit Obstbäumen, aus emem gemauerten, mit Ziegel gedeckten Herrenhause mit einem gewölbten Keller auf 5tt Atartin, 3 Zimmern, einer Küche, Speis- a.«wölbe, emer Weinpresse, emud Nr. 228 einkommenden, auf 8300 si. LM. geschätzten Hauses, - grwilliget und zur Li« citation der Realität in der Kärntner-Vorstadt den 27. Jänner 1851, Vormittags um 11 Uhr im dießgmchtlichen Rathssaale; zu jener dcr zwei« ten Realität in Schleimz den 28. Jänner 185,1, Vormittag um 11 Uhr im Orte der Realität; zu jener dcs Wemgartens am Wienerberge den 29. Jänner 1851, Vormittags um 1l Uhr im Orte der Realität, und, Falls dieselbe hiebei verkauft würde, zur Licitation der dort befindlichen, auf 39N si. 54 kr. CM. geschätzten Fahrnisse, denselben Tag Nachmittags um 2 Uhr; endlich zu jener des HauseS in der Lendgasse den 3l Jänner 1851, Vormittags um 11 Uhr im dieß« gerichtlich-en Rathssaale bestimmt habe. Die zur Licitation kommenden Fahrnisse im Weingarten am Wlenerberge bestehen in Fässern, beschlagen mit eisernen Reifen, in Bettgewand, in Bettstätten, Sophcn, Sesseln, Kästen, Küchengeschirr, in 4 Küchen« und anderer Hausund Witthschafts« Einrichtung. Es werden demnach alle Kauflustigen zu diesen Versteigerungen mit dem Beisatze eingeladen, daß die Bewerber um die erstbezeichnete Realität ein Vadium mit 200 si. CM.; jene um die zweite Realität ein Vadium mit 600 st. CM.; jene um die dritte Realität ein Vadium mit 900 si. CM., und jene um die vierte Realität ebenfalls mit 900 st. CM. zu Handen der Licitations. Commission zu erlegen haben, und daß die Schä-hungsprotocolle, wie die übrigen Licitationsbe« dingnisse sowohl in der dießgerichtlichen Registratur, als in der Kanzlei des Herrn Dr. Du« chatsch eingesehen werden können. K. k. Bezirksgerlcht Marburg am I. December 1850. 5 52. !,q zur mündlichen Verhandlung auf den ll. "Plil !85l, Früh 9 Uhr, mit dem Anhange de« §. 23 a G. O- hiergelichls anberaumt, zugleich auch dem unbekannt wo befindlichen Geklagten und dessen allfälligen Rechttnachfvlgern Herr Johann Ivanz von Olvßlaschitz als Ourawr »6 »elum be» stellt wolden, mit welchem die Nechibsache verhan« delt unv nach der Gerichtsordnnug entschieden werden wird. Dessen werden die Geklagten mit dem Anhange verständige!, damit sie bis zur Tagsatzung entweder scibst erscheinen, oder einen andern Sackwalter an, her namhaft machen, oder dem bestellten Curator ihr« Behelfe mittheilen, überhaupt im ordnunqsma» siigen Wege vorgehen, widngens sich dieselben die auS ihrer Veraosaumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben. H. k. Bez. Gericht Großlaschitsch am 19. No« vtmber 1850, Der k. k. Bez. Richter: Panian. Z- 74- (l) " " 'NrTI^ Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Sittich wird be' taunt gemacht: Es habe über Anlangen des Herrn Johann Tschosch von St. Rochus, in die executive Feilbietung der, tMn Herrn Johann Linz gehörig/l», «m Grundbuch- der Pfarrgilt St. Veith 8ul) Urb. Nr. 19, R,ct. Nr. l7, vorkommenden, auf 500 fi. geschaßten Hofstatt zu St. Veith Hau« Nr. 45 sammt An. Zugebt gewlliiget, und h»,zu drei Termine, als: d,n eisten auf den 27. Jänner »85l, den zweiten auf den 3. März ,85l und den dritten auf den 3. April 1851, jedeSmal um >0 Uhr Vormittags mit dem Anhange bestimmt, daß diese Realität bei der dritten Feilbietungs-Tagsatzung auch unter dem Schahwerthe hintangtgeben werden würde. 36 Da» Sch.ihuligsprorocoU, der Gi undbuchs-Enracc uud die Licitations > Bedingnisse können hieramts elnge^ sehe« werden. Sittich, am 26. December 1350- Z. 4?- (2) Nr. 30 40. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirks- und (Zolle-gialgtiichte wird hitmit allgemein kund gemacht: Alle Jene, welche auf d tern gehörigen, im ^rundbuche der S>adt liaioach, resp. d» magistralllchen Cosalie ' Alill »ull Reci. Nr. >7s volkommenden Hauses samm« Gruntstlicken in Hühncrdorf ^onic,. ^)lr. 5, sammr Gemeinstlecke Rect. Nr. 25^, im gerichllich erhodenen SchätzunizS. werthe von 7l4 fi. 20 k>. (ZM. gerviUiv,el , und zul Vornahme dtrselden vor diesem He,ichle die diel Flllbieiungstagsatzungcn au! den 5!. Ia'l.ner, auj den 14. Fldluar und au, den 1>i. Mä,z l8^I, j«' desmal Vo.mittags um 9 Ul)r mit dem Anhaügc bestimmt worden, daß diese Realiiaitn nur bei der letzten auf d,n l4 März 18bl angedeuleien Feil' bieiung bei allenfalls nicht erzieUem oder überbole-nem Sckäyungswtrthe auch unter demselben an den Meistbietenden hiniangegeben werden. Die Licitationsbcdingnissl, das Schä^ungspioto» coU und der Äiundbuchoertlact können bei tieftm Genchte in den gewöhnlichen Am?sstunden emgcse. hen werden. K. k. Bezirksgericht Laibach II. Eiction am 6. November 1850. Z. 42. ^(2) Nr. ^!99. Edict. Von dem k. k. Vezirksglrichie Gotischee wird bc. kaunt gemacht: lös h^be m der EretlniunSsache der Lena Scherze:,durch ihreBevoNmichsicüc Maria Mau^ nn vonOssiunitz, gegen LenaIanesch v. Weiffenbach, pct. aus dem Urtheile lilla. IU. Juli !ü^6. Z. 23 U,, schuldiger wl) fi. «. 8. c., die Reli^iiatiun der zu Weißenback Nr. 7 gelegene!', im dnßgcrichüichrn Gllmdduche «nb Necl. Nr, 16) ss. ro,kommendem und von der Lena Ianesch laut ^eildiklU!,göps0to-colls l1 M. erstandenen Oeraulhdube, wegen mcht zugehal-lener Feildieiungsbcdingnisse bewilliget, und zu deren Vornahme die TagsatzUlig mis den 2l. Februar l85I, Vormittags ron 9 bis 12 Uhr in locu Weissenbach mit dem Btisaye angcordnet, daß bei dieser Tagsa. tzung obgedachie Realität um ieoen Meistbot auch unlcr dem Schahungswerlhe pr. 170 fi. <äM. werde hintanfiegebeli weidet,. __ Da's EHatzungspiolo' coll, der Giundbuchserlratt und die Licitalirnebe-dingnisse können »aglich Hieramts eingesehen werden. H. t. Bezirlsgtticht Gottschee am 13. Dec. I850. Z. 37. ^(2) Nr. l?62. Edict. Vom s. k> Bezirksgerichte Goltsche« wird bekannl gemacht: Vs habe in der Ereculionösache des Herrn Johann Miklilsch oon Obergraß, gegen Herrn An'.ori Ecbager von Suchen, wec,cn »ms dem genchUichtn Vergleiche eilrl> HlldlrlS l!o,el>^ Marlmeiö von Niederdorf Ni. 61, alb Glaudigci' eine Forderung zu stellen haben, zuc Anmeldung und Darthuulig derselben den 31. Jänner 1851, Früh 9 Uhr hiergtlichls zu erscheinen, oder bis dahin ihr An-meldunsssgesuch schnfllich zu überreichen, widrigens diesen Gläubigern an die iUerIassel,schast, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein wei'e er Anspruch zustänoc, als in so ferne ihnen ein Psandrecd! gebührt. K. k. Bez. Gerlcht Planina am 30. Ocl, 1650. Z. 19. (3^> Nr. 5425. E d i c ,. Vor dem k. k. Bczirkögerichle Planina haben alle Diejenigen, welche an die Aeilassenschaft deö den !i(l. April 1849 »k into«l9l Courant in Besitz einer baren Summe von ungefähr Sweimalhundert Tausend Thalern qelangtn kann, darüber ertheilt das unle,zeichnete Commissions . Durea» unentgeltlich nähere ?luskunss. D^s Bureau wild auf deßfalssge. bis spa t c si en s den 3!, Jänner 185l bei U)M eingehende fraukirte Änflllsten prompte Antwort ertheilen, und erklärt hl'ennt ausdincklich, daß, außer dem d^nm j^u wenden» den aerinstea Porlo von Seuen detz lln'r^qenden, für die vom Commissions . Büieau z«, ertheilende nähere Auskunft Niemand irgend etwas zu entrichten hat. Lübeck, im December 1850. Commissions - Bureau, Pelri-Kirchhof Nr. 308 in Lübtck. K. K. ausschließend priv ilegirtes, von der Wiener mediz. Facultät als der Gesundheit unschädl. befundenes Zahnreinigungsmittel, unter dem Namen: vom Zahn- und Augenarzt P. Pfeffermann. «Viese Zahnpasta, welche mit Recht als daS allerbeste »nd bequemste Zahnreinigungsmittel zu empfeh, len ist, da es zur Festigkeit des Zahnfleisches wesentlich beiträai, so wie das i!ockeiwe,den u„d Herausfallen der Zähne verhütet, indem bei Anwendung dieser Zahnpasta, der an den Zähnen haftende so schädliche Zahn-stein beseitigt, und der Zahn stets weis; ei halten wnd; so auch ist dieselbe für Seeleule und Tee-Neisende vom groß." Vortheile, weil dadnrch der Scorbut vechätet wuo. Der Gebrauch ist ganz einfach: eine gewöhnliche, nicht zu fest« Zahnbürste in Wasser getaucht, wird einige Mal über die Pasta gestrichen, und damit die Zähne geputzt. Die Poi'zellan.-Dcse zu l fi. !2 tr. reicht ein Jahr aus. Den Vei'kauf dieser Zahnpasta hat für das Kronland Krain Hers Johann Paul Snppantschitsch, Handelsmann in Laibach neben dem Theater, übernommen, derselbe directe vom Hcrrn Zahn» und Augenärzte P. Pfeffermann erhält, daher die Echtheit verbürgen kann. Nach Aussage Allei-, die von dieser Pasta Gebrauch machten, ist sie allen andern Zahnpasten, Pulvern, Teige,, u. s, ». vorzuziehen; auch ist zu berücksichtlgen, daß eine Dose für's ganze Jahr ausreicht. Für Jene, die zum Weiterverkauf ! Duyend Dosen abnehmen, ist der Preis einer Dose nur I fi. 6 kr., bei Abnahme von halb Dutzend l fi. 8 kr., bei Abnahme von nur 3 Stück 1 fi. »<) kr.; auch werden die leeren, unbeschädigten Dosen um l2 kr. pr. Stück zurückgenommen. Zahnpasta