2041 Amtsblatt zur Laibacher Ieitnng Nr.283. Montag den l 2. December 187N. (469—3) Ni, 85??, Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres 18'"/^ kommen folgende Studcntcnstiftungen zur Wiederbesetzung: 1. Die von Blasius Blaznik angeordnete Stiftung jährlicher 30 fl. ö. W., welche für studi-rende Jünglinge aus der Verwandtschaft des Stif-ters und bei Abgänge solcher für Studircnde, welche in der Pfarre Cclzach gebürtig sind, bestimmt ist und in allen Studienabteilungen genossen werden kaun. 2. Bei der Andreas Chronischen Stiftung der zweite Platz jährlicher 74 fl. 52 kr., zu dessen Genusse studirendc Söhne armer Bürger von Laibach, Krainbnrg und Oberburg, vorzugsweise aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obergymnasimu angefangen bis iu die Theologie, berufen sind. Das Präscntationsrecht steht dem fürstbischöflichcn Ordinariate in Laibach zn. 3. Der erste Platz der Franz DcmZar'schcn Stndentenstistung jährlicher 52 ft. 50 kr., auf welche arme, wohlgesittete, talentvolle und gut studircnde Jünglinge aus der Stadt Krainburg, von der ersten Gymnasialclasse angefangen, den Anspruch haben. Das VcrleihungMcht gebührt dem Stadtpfarrer in Krainburg gemeinschaftlich mit den Kirchen-Vorstehern. 4. Die Caspar Glavatic'sche Stiftung jährlicher 47 fl. 40 kr. Das Präsentationsrecht zu dieser ausschließlich sür die von den Brüdern oder den Schwestern des Stifters abstammenden Studi^ rcndcn bestimmte Stiftung steht dem Aeltcsten der Familie Gl^vatic zu. 5. Die von Valentin Hoicvar errichtete Stiftung jährlicher 32 fl. « kr., auf deren Gcnnß Studirendc aus der Anvcrwandtschaft des Stifters und sodann folchc, welche in der Laibachcr Borstadt Krakau gebürtig sind, den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. 6. Die vom Nudolfswerthcr Chorherrn Franz Xav. Iclovsek laut Stiftbriefes vom 14. April l. I., Z. 1789, angeordnete Studentcustiftung jährlicher 50 fl. Auf den Genuß dieser Stiftung, welcher schon in der Hauptschule bcgiunt und in allen Studienabtheilungen fortdauert, haben Studircndc aus der Bcfreundschaft des Stifters und bei deren Abgang brave Studenten aus Laibach oder Nudolfswerth überhaupt den Anspruch. Das Präscntationsrecht steht dem fürstbischöflichen Ordinariate in Laibach zu. 7. Die Lucas Icrovöeg'schc Studcntenstiftung jährlicher 47 fl. 38 kr., zn deren Genuß blos Studircnde aus der Nachkommenschaft der Töchter des Stifters berufen sind. 8. Bei der von Mathias und Friedrich Kastclic errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 28 fl. 94 kr. Zum Genusse dieses vom Gymnasium an auf keine^Studienabtheilung beschränkten Stifluugs-Platzcs sind vorzugsweise Studircnde ails der Verwandtschaft der Stifter, mit dem Zunamen Kastelic, und in deren Ermangelung Studircnde überhaupt berufen. Das Präscntationsrccht übt der Aclteste der Familie Kastelic ans. 9. Bei der von Blasius Korke errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 39 fl. 22 kr., auf welchen vorerst studirende Anverwandte des Stifters, sodann aber Studircnde aus der Gemeinde Schwarzenbcrg bei Wippach den Anspruch haben. Der Stiftungsgennh beginnt im Gymuasium und dauert in allen Stndieuabtheilnngcn fort. Das Präscntationsrccht steht dem Curaten zu Schwarzen-b"g zu. 10. Der zweite Platz des Valentin Kus'schen Studentcnstipendinms jährlicher 47 fl. 16 kr., welcher für Studircndc aus des Stifters Verwandtschaft, sodann aber für solche, welche in der Stadt Stein gebürtig sind, von der ersten bis zur sechsten ^ymnasialclasse bestimmt ist. Das Präscntations-lecht wird von dem Stadtpfarrcr in Stein ausgeübt. 11. Bei der Lorenz Lakner'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 43 fl. 86 tr. Derselbe ist für arme Studircnde in Laibach überhaupt bestimmt. 12. Das von Clemens Thadäus Grafen Lanthicri angeordnete Studentenstipcndium jähr lichcr 67 fl. 20 kr., welches sür arme Schüler ans der Ortschaft Nippach nnt ausgezeichneten Sitten und gutem Stndienfortgange, von der dritten Normalclasse angefangen, bestimmt ist. Das Ver-leihungsrccht steht dem Pfarrdechante in Wippach zu. 13. Bei der Georg Lenkovic'fchen Stiftung der erste Platz jährlicher 43 ft. 68 kr., auf welchen wohlgesittete Stndirende den Anspruch habeu, die Priester zu werden und dem Baterlande zu dienen, daneben aber auch für das Seelenheil des Stifters zu celebrircn und zu beten verbunden sind. Der Stiftungsgenuß ist nach zurückgelegten Gylnnasialstudien auf die Theologie beschränkt. 14. Bei der von Polidor Montagnana errichteten Stiftung der zweite uud vierte Platz von je jährlichen 73 fl. 78 kr. Zum Genusse dieser aus die Studien in Laibach beschränkten Stiftungsplätze sind arme Studirende in Laibach überhaupt vom Gymnasium an berufen. 15. Die von Franz Oblak angeordnete Studcntenstiftung jährlicher 129 ft. 26 kr., welche für Studirende ans der AnVerwandtschaft des Stifters und in deren Ermangelung für solche arme Studircnde ohne Unterschied der Religion und der Studienabtheilung bestimmt ist, die in Laibach gebürtig und dahin zuständig sind. 16. Bei der Christof Plankelj'schen Stiftung der zweite und dritte Platz mit je jährlichen 27 fl. 94 kr. Auf den Genuß dieser Stiftungsplätze, welcher durch fünf Jahre der Gymnasialstudien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre dauert, haben studirende eheliche Bürgerssöhne aus der Stadt Stein und sodann aus Laibach den Anspruch. 17. Das von Thomas Poklukar errichtete Studentenstipendium jährlicher 20 fl. 50 kr. Dasselbe ist für studirende Anverwandte des Stifters unter speciellen Bedingungen, und bei Abgang solcher für Studirende aus der Pfarre Obcrgörjach bestimmt. Der Stiftungsgenuß ist unbeschränkt und steht das Präsentationsrecht dem Neffen des Stifters und dessen Nachkommen zu. 18. Der zweite Platz der Johann Presern-fcheu Studcntenstiftung jährlicher 139 st. 92 kr. Zum Gcuussc dieses Stiftungsplatzes sind Studirende in Krain, welche Hoffnung geben, daß sie zum geistlichen Stande gelangen dürften, mit vor-zugswciser Berücksichtigung der Anverwandten des Stifters, berufen. Dieses Stipendium, dessen Präsentationsrecht dem hiesigen fürstbischöslichen Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gymnasia lstudien nur in der Theologie noch fortgenossen werden. 19. Bei der von Anton Naab errichteten ersten Stiftung der zweite Platz im Iahrcsertragc von 102 fl. 32 kr. Derselbe ist für gut studirende Bürgerssöhne Laibachs, von der vierten bis zur Beendigung der sechsten Gymnasialclasse, bestimmt. 20. Von demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 fl. 4 kr. Dieselbe ist blos für Studirende alls des Stifters oder dessen Gemalin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling Weltpriester wird oder in einen geistlichen Orden eintritt. DasPräsentationsrccht bei beiden lctztgcdachten Stiftungen steht dem hiesigen Stadtmagistratc zu. 21. Bei der von Lorenz Racki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 79 ft. 16 kr. Zum Genusse desselben sind blos Studirende aus der Auvcrwandtschast des Stifters berufen,! wobei jenen, welche von männlicher Seite abstain-men, vor dcncn aus der weibliche» Linie der Vorzug gebührt. Der Stiftungsbezug ist von der Normalschule angefangen auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Fara bei Kostet aus. 22. Der zweite Platz der Matthäus Rau nicher'schen Studentenstiftung jährlicher 101 ft. 38 kr. Dieselbe ist vorerst für Studirende aus der mütterlichen und väterlichen Verwandtschaft des Stifters, sodann für Studirende aus dem Markte und der Pfarre Vai, ferner für Söhne der vormaligen Unterthanen des Graf Lamberg'schen Ca< nonicates und endlich für Studirende aus Krain überhaupt bestimmt. Das Präfentationsrecht steht dem hiesigen fürstbifchöflichcn Consistorium zu. 23. Der zweite Platz der Franz Roic'schen Stiftung jährlicher 43 fl. K0 kr., auf deren Ge nilß vorzugsweise stndirende Verwandte des Stifters, sodann aber Studircnde aus der Pfarre Dcutschruth im Görzcr Gebiete den Anspruch haben. Die Stiftungsdauer ist auf keine Studien abtheilung beschränkt und das Präsentationsrccht gebührt dem Pfarrer in Dcutschruth. 24. Das Freiherr von Nossctti'sche Stipen dium jährlicher 19 st. 6 kr., dessen Genuß auf die ersten sechs Gymnasialclassen beschränkt ist. Das Präsentationsrecht steht, nachdem die Anver-wandtschaft des Stifters erloschen ist, nun der k. k. Landesstelle zu. 25. Der zweite Platz der Georg Thomas Rumplcr'schen Stiftung jährlicher 26 fl. 38 kr., welcher für Studirende aus der Verwandtschaft des Stifters und in Ermanglung von solchen für jene ans der Verwandtschaft des Friedrich Pcrse bestimmt ist, und wobei alsdann auch andere Studirende berücksichtigt werden können. Das Präsen-tationsrecht übt derzeit der Domherr am Agramer Metropolitancapitel Dr. Lukas Ad. viumplcr aus. 26. Bei der von Adam Franz Schagar angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 39 fl. 58 kr,, welcher vom Gymnasium angefan gen bis zur Theologie genossen werden kann. Auf dieses Stipendium haben vor allen die Verwand ten des Stifters Anspruch, welche den Namen Schagar führen, dann die entfernter« Seitenverwandten und endlich studirende Bürgerssöhne aus Stein. Das Präfentationsrecht steht dem Aeltesten aus der Schagar'schen Abstammung zu. 27. Bei der Matthäus Schigur'schen Stif-tnng der zweite Platz jährlicher 43 fl. 44 kr. Derselbe ist für Studirende aus der väterlichen und mütterlichen AnVerwandtschaft des Stifters, dann sür Studirende ans der Gemeinde St. Veit bei Wippach, und endlich aus dein Bezirke Wippach bestimmt und auf keine Studienablheilung beschränkt. Der Pfanvicär von St. Veit bei Wippach ült hiebei das Präsentationsrecht ans. 28. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jähr lichcr 27 fl. 70 kr., welche blos für Studirende aus den drei hiczu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schnrbi, Mathias Sluga und Marcus Vavpetiö im bestandenen Bezirke Münkendorf sind, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist aus keine Studienabtheilung beschränkt. 29. Der zweite Platz der Friedrich Skerpin-schen Stiftung jährlicher 43 ft. 40 kr., auf dessen Genuß Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters und alsdann solche, welche in der Stadt Stein geboren find, den Anfpruch haben. Das Präsentationsrecht zu dieser Stiftung, welche von der zweiten Gymnasialclassc angefangen, durch sechs Jahre genossen werden kann, übt der hiesige jubil. Magistrats-Secretär Josef Viditz, als Aeltester aus der Verwandtschaft des Stifters, aus. 30. Bei der Christof Skofitz'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 56 fl. 36 kr. Zum Genusse dieses Stistungsvlatzes, welcher nur an, Gymnasium und in der Theologie genossen werden kann, sind arme Studirende überhaupt berufen. Das Präscntationsrecht steht dem fürstbischöftichen Ordinariate in Laibach zu. 2lU2 31. Bei der von Mathias Sluga errichteten! Stiftung der dritte und sechste Platz von je jähr- ^ lichen 62 fl. 14 kr. Hiezu haben solche Studi^ rende Anspruch, welche i a.) von den iln Dorfe Zauchen bei Vischoflack und anderweitig sich befindlichen Anverwandten des Stifters, aus der väterlichen Sluga- und mütterlichen Krok'schen Familie, abstammen; d) mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; o) aus der Nachbarschaft St. Johann zu Zauchen gebürtig, und ä) endlich Kramer überhaupt sind. 32. Bei der von Anton Thalnitfcher v. Thal-dcrg angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 103 ft. 06 kr. Hiezu sind vorzugsweise Studirende berufen, welche von den Schwestern des Stifters abstammen, in Ermanglung solcher aber auch arme, gut gesittete und gut studirende Jünglinge, welche Neigung und Beruf zum geistlichen Staude haben, und insbesondere Zöglinge des hiesigen fürstbischöflichen Knabenseminars (Aloi-sianum). Die Stiftung, bei welcher das hiesige Domcapitel das Präsentationsrecht ausübt, kann nach zurückgelegtem Gtzmnasium nur noch in der Theologie fortgenossen werden. 33. Die Carl Umek'sche Stiftung jährlicher 78 ft. 50 kr., aus welche studirende Anverwandte des Stifters und bei Abgang derselben andere arme, gut studircnde Jünglinge den Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium angefangen unbeschränkt und das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. 34. Bei der eisten Stiftung „Unbekannt" der zweite Platz jährlicher 40 sl. 62 kr., sowie auch! 35. die zweite Studentenstiftung „Unbekannt" j im dermaligen Iahrcsertrage von "i3 fl. 40 kr. Beide sind für wohlgesittete und dürftige Studirendc in Laibach bestimmt. 36. Das von Johann Iobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 fl. 96 kr. Dasselbe kann von einem gut studircnden Bürgerssohne aus Laibach von der vierten bis zur Bollendung der sechsten Gymnasialclasse genossen werden. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagistrate aus-! geübt. 37. Bei der von Andreas Weischel angeordneten Studenteustistnng der zweite Platz jährlicher 60 fl. 22 kr. Auf den Genuß dieses auf die Gymnasial- und theologischen Studien beschränkten Stiftungsplatzes haben Studirende aus der Weischel-oder Gorjanc'fchen Vefreundfchaft und, bei Abgang folcher, studirende Jünglinge aus dem Dorfe Ober-feuchting den Anspruch. 38. Endlich das von Friedrich Weitenhiller errichtete und für einen armen, gut studirenden Gymnasialschüler der sechsten Classe bestimmte Stipendium im jährlichen Ertrage von 41 ft. 98 kr., bei welchem das Präsentationsrccht dem bevollmächtigten Weitenhiller'schen Patronatsrcpräsentanten Herrn Vincenz Seunig in Laibach zusteht. Studirende, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits- und Impfungs-zeugmfse, dann mit den Studienzcugnissen von den zwei letzten Sämlsemcstern, und im Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der Auver-wandtfchaft bcanfprnchen würden, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche bis Ende December 1870 im Wege der vorgesetzten Studicndireclion hie her zu überreichen. — Laibach, am 19. November 1870. K. k. faudesrlglerung für Krai«. "(484—3)" Nr. 6960. Kundmachung. Bei dem k. k. Obcrlandesgerichte Graz ist die ! Stelle eines Officials mit dem Gehalte jährlicher 600 fl. und dem Borrückungsrechte iu die höheren Gehaltsstufen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 20. December d. I. bei dem gefertigten Präsidium zu überreichen. Graz, am 3. December 1870. Vom Psüsidiunl dcs k. k. Oberlnndesgerichtes. (489—1) Nr. 7135. Kundmachung Bei diesem k. k. Obcrlandcsgerichte ist eine Rathsstelle mit dem Gehalte von 2625 fl. und im Vorrückungsfalle von 2300 ft. erlediget. Bewerber um diefelbe habcn ihre Gesuche im ordentlichen Dienstwege binnen vier Wochen bei dein Präsidium dieses k. k. Obcrlaudesgerichtcs eiuzubringen. Graz, am 8. December 1870. (474—3) Nr. 11572. Edictal-Vorladung. Nachstehende, Hieramts in Vorschrcibung stehende Gewerbsparteicn uubekanntcn Aufenthaltes werden mit Bezug anf den hohen Stcuerdircctions-Erlas; vom 20.Juli 1856, Z. 5156, hiermit aufgefordert, binnen 14 Tagen, von der letzten Einschaltung dieser Kundmachung an, um so gewisser hicramts sich zu melden nnd den auswärtigen Stcuerrückstand zu berichtigen, als man im widrigen Falle die Löschimg ihrer Gewerbe von Amtswegen veranlassen würde. Andreas Votanschck, Schuster, Art.-Nl. 688, pro ,^,9 6 fl, 6l.) kr., 1870 6 fl. 6, kr. Josef Lmisch, Persouexfahrt, Art.-Nr. 3.-N9, pro »808 17 fl. 64 kr., I8C.9 17 fl. f>4 kr., 1870 17 fl. 64 tr. ssrauz Smwan, Schuster, Art.-Nr. 2871, pro l868 4 fl. 28' kr., 18<;<).'. si. s)i.; kr.. 1870 6 fl. 6! z kr. Maria Hautschki, Greisler!,,, Art.-Nr. 3566, pro 1870 6 si. 6N kr. Amm Kmiscfcr, Klcinkrämcrin, Art.-Nr. 3665, pro 1870 6 fl. 61 z kr. Salamo» Arnstci», Hcmrhimdlcr, Art. > Nr. 3627, pro !«70 17 fl. 64 tr. Maria Voder, Nä^lverkauf, Art.-Nr. 358!, pro 18'!9 6 fl. 6U kr.. l«70 6 fl. 61.^ kr. Iohauu Mrcder, Schuhuertauf, Art.-Nr. 3574, pro 1870^:; fl. .;o,^ lr. N-rcmz Cik, Tischler, Art.-Nr. 2<)74, pro 1870 6 ft. ! 6!.^ kr. ! Agues Karner, Kleinkrämerin, Art.-Nr. 2714, pro 1869 6 fl.6iz kr., 1870 6 fl.6lz kr. > Stadtmagistrat Laibach, am 22. November 18 70. -——,——^—————»^»»»__________________»^