359 Ämtsblatt.zur Laibacher Heilung Nr. 49. Mittwoch den 1. März 1871. (91—1) Nr. 422. Edict. Bei dem k. k. Landesgerichte in Graz ist eine Grundbuchsamtskanzellisten-Stelle mit dem Iahres-gehalte von 509 st. in Erledigung gekommen. Bewerber um dieselbe haben ihre belegten Gesuche bis 14. März 1871 hier einzubringen. Bom k. k. Landesgerichts-Präsidiulu Graz, am 25. Februar 1871. (87—3) Nr. 245. Concurs-Ausschmbllng. Zur Besetzung einer Gefangen-Aufsehersstelle I. eventuell II. Classe in der k. k. Männerstrafanstalt in Laibach, mit der jährlicher Löhnung von 300 eventuell 260 st. ö. W., dem Genusse der cafernmä'ßigeu Unterkunst nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brotportion von 1 '/^ Pfund und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniforulirungsvorschrift wird der Concurs bis 5. März 1871 ausgeschrieben. Die Bewerber um diefe Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, und bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienstwege bei der gefertigten Strafhausverwaltung zu überreichen. Als Gefangen-Aufseher werden nur solche Bewerber angestellt, welche des Lesens und Schreibens und der beiden Landessprachen kundig sind, auch wird darauf gefehen, daß jeder anzustellende Aufseher wo möglich in einer gewerblichen Beschäftigung geübt oder doch erfahren sei. Jeder aufgenommene Aufseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhnung und Bezügen zurückzulegen, woruuch erst bei erprobter Befähigung dessen definitive Ernenmmg erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine längere Militärdienstleistung nachweisen, und insbesondere vorgemerkte Militär-Aspiranten für das Justiz-Ressort werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 25. Februar 1871. K. k. Itrafhauo-Verwaitung. (58-3) Nr. 151. Kundmachung. Im Vollzuge des Gemeinderathsbeschlusses vom 3. l. M. werden die Ergänzungswahlen der hierortigen Gemeindevertretung für das Jahr 1871 auf folgende Tage ausgeschrieben. ^. Für den III. Wahltörper, welcher zwei (Vemeinderathe M wählen hat, auf den ft. Mär.; l. I. von 8 bis 12 Uhr Bormittags. ». Für den II. Wahltörper mit der Wahl von vier Gemeinderathen am ? März, für den Fall einer engeren'Wahl am tt. Mär., l. I zu gleichen Vormittagsstunden, und d. für den I. Wahlkorper, der gleichfalls vier Gemeinderäthe zu wählen hat, auf den 9. Mär.; l. I. von 8 bis 12 Uhr Vormittags. Alle diese Wahlen werden im städtischen Rathssaale vorgenommen werden. Hievon werden die Wahlberechtigten zu ihrer Darnachachtung mit dem Beifügen in die Kenntniß gesetzt, daß denselben die Wählerliste uud Stimmzettel demnächst werden zugeschickt werden, und daß denselben nach § 39 der hierortigen Gemeindeordnung freigestellt bleibt, gegen die Giltigkeit der seinerzeitigen Wahlen binnen 8 Tagen nach vollzogenem Wahlacte ihre etwaigen Einwendungen bei dem Gemeinderathe einzubringen. Stadtmagistrat Laibach, am 3. Februar 1871. Der Bür meister: Dr. Jos. Suppan.