Ausführliche Anweisung zur Entwerfung, Erbauung, und Erhaltung dauerhafter, und bequemer Dritter Theil. Enthaltend: die Anleitung zur zweckmäßigen Unterhaltung der herge¬ stellten Straßen ; das dabsy zu beobachtende ManipulationS- System; und die nöthigen Hülfsmittel zur Erhaltung des guten Standes der Haupt-Straßen, so wie der Seitenwege; nebst einem Anhänge. Verfaßt von Joseph Schemerl, e.k.niederbstcrrcichischcn Regierungsrath, und Beysiqer der* in nietervsterr Straficnangelegenh-iten ausgestellten Hoftommission. Mit 8 Kupfertafeln» ZN der Degenschen Buchhandlung, r 8 o 7. Inhalt des dritten Theils. Seite Einleitung ..... r Erster Ab sah. Von denen verschiedenen Arten der Beschädigungen, welche an denen Straßen, und Brucken durch ihre Be¬ fahrung, durch Elementar-Ereigniss«, und durch Ueber- trekungen der Straßen-Gesetze erfolgen, und den Mit¬ tel» derley Beschädigungen vorzukommen, und die er¬ folgten wieder schleunig, und zweckmäßig her- z »stellen. Seite Erstes Capitel. Von denen Beschädigungen der Straßen durch die gewöhnliche Befahrung, und durch Elemen- tar-Ereigniffe, und denen Mitteln die beschädigte, be¬ drohet?, oder unterbrochene Passage auszubeffern, stand¬ haft zu versichern, und schleunigst wieder hcrzustellen . 2r Zweytcs Capitel. Von denen Beschädigungen der Brü¬ cken durch ihre Befahrung, und Verwesung ihrer Be- fiandtheile, durch Elementar-Ereignisse bey Eisgängen, Fluthen, und Ueberschwemmungen, und denen Mitteln derley Beschädigungen vorzukommen, und die erfolgten sogleich wiederum herzustellen . . . 86 * 2 IV - Seite Drittes Capitel. Von denen Beschädigungen der Stra- ßcn duech dieUcbertretungen der Straßen-Gesetze: von der StraZen-Polizey, utt) denen Mitteln, selbe mit Er¬ folg, und Nachdruck zu handhaben . - ri? Zweyter Absatz. Von der nötchigen Aufsicht über die Straßen'; von denen Eigenschaften, Vorkenntnissen, und der nörhigeu Bil¬ dung des Aufsichts-Personals; von dem zweckmäßigsten Manipulacions-Sysicm der; der Unterhaltung ter Stra¬ ßen;,von der Bestellung der Straßen-Directionen, und denen Pflichten einzelner Beamten, und Aufsichts- Individuen. Seite Erstes Capitel.' Don der zweckmäßigen Aussicht, und Ein- theilung des Wcgpersonals, von dessen Eigenschaften, nothigen Kenntnissen, und den Vortheilen eines zur Bildung geschickter Weg- und anderer Baubcamten zu errichtenden Instituts. . . , > . >27 Zweytcs Capitel. Von dru: zweckmäßigsten Manipula¬ tions-System bcy dem Straßsnconservations-Gefchäf- ke: von den Straßen-Inventarien, Präliminar-Systc- inen, und andern Manipulations-Vorschriften: von der Auszahlung der Arbeiter, Verrechnung der Bau- -grlder, und der dabcy zu beobachtenden Cvntrole . 142 Drittes Capitel. Von der Bestellung der Weg-Directio- nen, von ihrer Bestimmung, und Geschäfte-Eintheilung 174 Viertes Capitel. Von denen einzelnen Pflichten, und Verrichtungen deren Einraümer, Wegmeister, und aus¬ gesetzten Weg-Commissare . , . > v Dritter Absatz. Won denen nöthigen HükfSmitteln zur Erhaltung des guten Standes der Straßen, und Chausseen; vo» Sei¬ tenwegen, und denen Mitteln solche zu erbauen, und gut zu unterhalten; von denen Bortheilen, uud der Nvth- wendigkeit genauer, und zweckmäßig bearbeiteter Straßen-Karte». Seite Erstes Capitcl. Von.den Wegmaukhen: von ihren Ein¬ nahmen , und der dabcy zu beobachtenden Controlc; von der LandeSconcurrenz bey Straßenarbeiten; von denen Vorzügen, und der Geschicklichkeit der Bewoh¬ ner mancher Gegenden, und Länder in Straßenbau- Arbeiten; von denen Vortheilen eines eigenen zum Stra¬ ßendienst zu errichtenden Straßencorps . 2I1 Zwcytes Capitel. Von Seitenstraßen, von ihrem Nutzen, und Unentbehrlichkeit, und denen Mitteln selbe in jd- dem Lande herzustellen, und gut zu unterhalten . 2yi Drittes Capitel. Von der Wichtigkeit, und dem Nutzen zweckmäßig aufgenommener Straßen-Karten, und von den Vortheilen eines von jedem Lande zu bearbeiten¬ den Straßen-Karten Atlaß . ; . Jo? A n h a n g. Enthaltend: verschiedene Bemerkungen über die Einthei- lung der Straßen nach Meilen, über die Meilenwciser, und den Gebrauch der so genannten Wegmesser. Neber Alleen, und die Bepssanzung der Straßen mit Obst- und andern Baumen, nebst einer kurzen Beschreibung der englischen Geleiswege. Seite - Von der Eintheilung der Straßen nach Meilen, und dem Gebrauch der so genannten Weg-Mester . ^sr vr Seite II. Bemerkungen über Alleen, und die Bepflanzung der Straßen mit Obst- und andern Bäumen . 33^ III. Beschreibung der englischen Geleiswege . 342 B e y l a g e n. Enthaltend: eine Sammlung mehrerer in den österrei¬ chischen Erbstaaten theils schon bestehender, theils noch mit Vortheil zu erlassender Stxaßen-Geseye, oder den Entwurfzu einem für alle Provinzen anwendbaren Stra- ßen-Patent, nebst dem unterm 9. Apris 17-76 für das Herzogthum Steyermark erlassenen Straßen-Normale 3^y D- Enthaltend: ein Straßen-Jnventarium, nebst dem For¬ mulare L zudem Präliminar-Systemfür einzelne Stra- ßen-Commissariate, und das darüber zu verfassende Summarium, welches zum Beyspicle aller ähnlichen Ausarbeitungen dienen kann . . . 889 Einleitung» Wey allen cultivirten Völkern ist von jeher der Stra¬ ßenbau als ein vorzügliches Mittel, den Wohlstand der Staaten zu befördern, angesehen, und daher auch die Aufsicht über ihre Herstellung und Unterhaltung nur Männern anvertraut worden, die man ihrer Verdienste und persönlichen Eigenschaften wegen besonders aus- zeichnen wollte. Schon die Lacedemonier übertrugen die Aufsicht der Wege ihren Königen. In Thebe waren die Straßen der Oberaufsicht der ersten und vornehmsten Personen der Republik anvertraut, seit dem der be¬ kannte Feldherr Epaminondas, dem einige seiner Feinde diese Stelle, welche bis dahin unbedeutend war, über¬ trugen, wahrend minder verdiente Personen mit anderen damahls viel angeseheneren Aemtern bekleidet wurden, ohne Widerrede mit der Aeußerung annahm: Ich werde alles anwenden, daß die Niedrigkeit dieser Stelle mir nicht so viel schaden, als die Würde meiner Person dem Geschäft nützen wird, dem ich verstehen solle. Bey den Römern lag die Aufsicht über die Straßen 3-Theil. A * anfänglich den Eensoren ob, welche sowohl den Instand der Gasten, und Platze in Nom, als der Straßen auf dem Lande zu besorge» hatten; als sich die Herrschaft Roms vergrößerte, und mit selber die Geschäfte zu¬ nahmen, wurden auch in Absicht der Straßenaufsicht Veränderungen vorgenommen: die Straßen in dem Um¬ fang der Stadt hatten die Ediles nebst ihrer Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, und die Lebensvorräthe für die Stadt zu besorgen, nebst ihnen wurden noch vier Personen angestclkt, welche l^uatuor Viri Lu- r-mäsrurn Viurum genannt wurden, deren Anzahl bey ihrer Unzulänglichkeit auf sechs vermehrt wurde; Auf dem Lande und in den Provinzen wurden besondere Commiffäre ausgestellt, die man LuratoreS Viarunr nannte, welche mit der nähmlichen Gewalt und Anse¬ hen bekleidet waren, welches vormahls die Censoren in Absicht aller auf den Straßenbau nnd ihren Justand Einstuß habenden Gegenstände hatten; diese Curarvren waren aus den angesehensten verdienstvollsten Staats¬ männern gewählt, die Anstellung derselben betraf ei¬ gentlich nur Italien und Rom, in den übrigen Provin¬ zen wurde das Straßengeschäft denen Gouverneurs der¬ selben, welche Consuln und Prätore» waren, ander, traut- Jur Zeit de- größten Wohlstandes, des größten Reichthums, und Ansehens des römischen Reichs 3 stand auch das Straßcngeschäft in dem größten Anse¬ hen , »der man kann es beynahe umkehre» und sagen: als dgF Straßengeschaft in dem größten Ansehen stand, befand sich aM, das römische Reich in seinem größten Glanz und Ansehen; als das römische Volk dem Ca¬ sar Augustus einen Beweis seiner Achtung und Vereh¬ rung geben,' und ihn auszeichnen wollte, ernannte eS selben zum Curatvr der nächste» nach Rom führende» Straßen, er nahm diese Stelle an, erbaute in Rom das Nilliar-e uureum, und theilte sich, um seinem Geschäft mit besserm Erfolg obliegen zukönnen, einige mit dem Charakter eines Prätors bekleidete Personen zu, deren jeder zwey Gehülfen (Victore«) erhielt*). Der Rang und die Würde eines Lurutor Viururn war so groß, daß die Familien und Freunde sich außer¬ ordentlich erfreuten, wenn einer aus ihrem Schvoß und Bekanntschaft eine Stelle dieser Art erhielt, welche durchgehends für eine besondere Auszeichnung gehalten wurde, zu welcher nur die angesehensten, die vornehm¬ sten Bürger, und Patricier gelangten. Cicero schreibt von einem edeln Römer, Rahmens Thermus, welchem die *) lunc -vuteni ipss Viarum, guse »nnr oiro» komeuv, errr«tor 6on»tituru« anreum, guoä voestur, ko- guigue Vü» inu^nisnSi» xrLesssent, ^-«ororio» V»ro» gui binii it.iotorit>u, urersnrur. A- 4 Herstellung der berühmten flamminischen Straße aufge¬ tragen wurde, daß, wenn er die Herstellung derselben vollendet haben würde, dieses ein Mittel war«, ihn zum Consul zu befördern: Itiei-rnus tüurutvr est Viue I Ismininige , cium erit sdsoluta, ssn6 kucile eum Lsessni (lonsulem L66i6erim. Die CuratoreS der Straßen auf dem Lande waren noch viel angesehener als jene in der Stadt, weil das Ge¬ schäft der erstem auf das Allgemeine einen viel größer« Einfluß als letzteres hatte, und an sich selbst viel müh- sanier war. Casar, und mehrere andere Curatores ver¬ wendeten beträchtliche Summen ans ihren Einkünften zum Laue, zur Erweiterung und Verbesserung der Straßen. Man weiß wie sehr sich die vorzüglichen römi¬ schen Kaiser, ein ^.UAustus, VespuLiuiius, 'Hüfunus und andere die Straßengeschäfte angelegen seyn ließen, und jene auszeichneten, die ihnen dabey wesentliche Dienste leisteten. Mit dem Verfall des römischen Rei¬ ches nahmen auch alle die großen Anstalten, und unter diesen die größte und wichtigste, die Besorgung der Straßen, und Wege nach und nach ab. Die zahlreichen Hülfsquellen, die den Römern zn Gebothe standen, legten ihnen eben keine so kärgliche Haushaltung auf, der Eigen¬ nutz, und niedrige Absichten legten sich mit ins Spiel, Leute wurden angestellt, denen es nicht mehr Ernst um die 5 Me Sache, sonder» nur um die Gelegenheit zu thun war, sich zu bereichern, und ihre Einkünfte zu vermehren; Straßrnarbeiten wurden Pachter», und Unternehmern übergebe«, welche nur das Geld bezogen, die Arbeit vernachlässigten; die Weggelder wurden verschleudert, die Arbeits- und Concurrenz-Pflichten durch Geld abge- teagen, welches nicht für andere freywillige Arbeiter verwendet, sondern in die Privatcaffe der Mancipnm und der Wegbeamteu floß, wovon erstere die Zuthei- lung der Arbeiten zu besorgen, die Abgaben für die Un¬ terhaltung der Wege zu bestimmen, und die Gelder ein¬ zuheben, letztere hingegen die gemachten Arbeiten zu be- urtheilen, und was nicht gehörig hergestellr war, aufdie Ko¬ sten der Unternehmer zu verbessern hatten. Dieses veran¬ laßte zu den Zeiten des Kaiser Tyberius den Cvrbulo laute Klage über den Betrug und die Nachlässigkeit der auf- gestellten Obrigkeiten zu führen, durch welche die Wege in Italien so zu Grunde gerichtet wurden, daß sie nicht nwhr zu befahren waren, er brachte es dahin, daß er stlbst alS Commissar zur Untersuchung dahin geschickt wurde, wo er um die Verschwendung seiner Kaiser vor¬ züglich des Galigulu zu unterstützen, die Güter und ererb- wnHabseligkeiten aller der Commissare und deren Mancipen einzog, und versteigern ließ, dasein- gevrachte Geld aber an den kaiserlichen Schatz lieferte, ohne 6 an der Straße eine wesentliche Verbesserung zu ver^ anlassen. Ich glaube hier mit Grund bemerken zu müssen , daß der Verfall des römischen Straßenbaues größten- Iheils auch dem Werfall des Ansehen- jener Personen, welche über die Wege zu wachen hatten, und dieser Verfall ihres Ansehens, allerdings dem Verfall ihrer Moralität, des Uneigennutzes, und der Thatigkeit zuge- schrieben werden müsse; als bey diesen Umstanden und dem zunehmenden Luxus, und Wohlleben die Aufsicht über dieses Geschäft nicht mehr jene große Auszeichnung seyn konnte, mit welcher ein Casar von seinem Volke beehrt wurde, als nicht mehr die edelsten, die ange¬ sehensten Bürger Roms es sich zur Ehre rechnen konn¬ ten , mit einem Amte dieser Art bekleidet zu werden, welches oft an unwürdige, eigennützige und unthätige Personen übertragen wurde, mußte» nothwendig verschie¬ dene Menschen dabey ihren Zutritt finden, welche nicht geeignet waren dem Geschäfte einen höher» Glanz zu verschaffen, dasselbe zu übersehen, den eigennützigen Absichten der Mancipen und Unternehmer Schranken zu setzen, die Straßengesetze zu handhaben, und dem gan¬ zen Geschäfte jenes Ansehen zu erhalten, in welchem es seit so langen Jähren stand, und welches nur vorzüg¬ lich durch die Integrität der Beamten, ihre Thätigkeit 7 und dem Eifer in ihrem Geschäfte «och ferner hatte erhalten undfortgepflanzt werden könne:!, eine Unord¬ nung erzeugte die andere, und das endliche Resultat derselben war der schädliche Verfall der Straßen in Ita¬ lien , der unter gleichen Umstanden aller Orten erfolgen muß, und aus welchem fie endlich die Thatigkeil eines Trajans wiederum empor hob, welcher sich um ihre Herstellung das größte Verdienst erwarb*). In gegenwärtigen Zeiten gibt es keinen europäischen Staat, die Turkey ausgenommen, in welchen die gu¬ te Unterhaltung der Straßen, und Wege al« ein Ge¬ genstand von äußerster Wichtigkeit nicht auch der be¬ sonderen Aufmerksamkeit seiner Beherrscher gewürdiger würde. Der Straßenbau, und jedes ähnliche öffentli. che Geschäft erfordert allerdings in mehr al< einer Rück- Gallicnus, der in dem nähmlichen Jahrhunderte leb¬ te, beschreibt die von dem Trajan unternommene Herstel¬ lung der Straßen und Wege in Italien folgender Maßen - Itagus, cuin sic ,e ll-chorsnt ornne, in Italia via«, sa, Tra¬ janu, relseit, guas guiäsm earnrn lrumiäae ae Intoiae par- tes «rank, lapiäidu, Sternen, , arlt Slliti» ax^osriontdu« exaltan«, gnae senricosa« et aspsrav «ranr, ea« expiirAan, , an llnmina, gnas tramiri nc>n po„onl, pontibn? junApn« : ubilongior, guam opn, «rar, via viäsdatur, aliarn bre- viorsrn ox«oinclsn5, sie udi vero proprer aräuum colleln äilkieiliz «rar, per rnitiora loca ileklevton,, jam »i ob,«,,» teri, , vsl äeierta erat , ad lila tranllersn«, ae per iladirula äneen,. sicht em Anseheu, rine Achtung und Würde ven dem Publicum, ohne welchem es nicht wohl möglich ist da- bry etwas Großes zu leisten, dieses Ansehen kann ei¬ nes TheilS und vorzüglich nur der Staat durch die Auszeichnung jener Personen, die über ähnliche Geschäf¬ te aufgesteüt sind, diesem Geschäfte gewähren; andern TheilS müssen die Personen selbst, die mit der Besor¬ gung ähnlicher Geschäfte beauftraget sind, durch ihren untadelhaftrn Charakter, die Integrität ihrer Handlun¬ gen , den Eifer, und die Thatigkeit bey Besorgung ihrer Amtsgeschäfte, und durch eine unausgesetzte Recht¬ schaffenheit aller Art ihrem Amte das nörhige Zutrauen, die Achtung gegen sich, und ihre Untergebenen, und das Ansehen dem ganzen Geschäfte verschaffen. Die gute Un¬ terhaltung der Straße» hängt größten TheilS von der stren¬ gen Handhabung der bestehenden Straßengesetze, oder eigentlich von der Straßenpolizey ab, ohne welcher der Straßenzustand nicht wohl aufrecht erhalten werde» kann; zu diesem Ende ist ein gewisses Ansehen, eine äußerli¬ che mit einem angemessenen Charakter verbundene Wür¬ de erforderlich; in so manchem Falle hängt es von dem bloßen Ansehen einer Person ab, um Unfü ze hint¬ anzuhalten, welche bey dem Mangel des ersteren ver- übet werden. Bey so vielen Gelegenheiten gewinnt die Arbeit, und die Beförderung eines Geschäftes durch 9 das Ansehen desjenigen, der es leitet, außerordentlich, und verliert im Gegentheile durch die Unbedeutenheit seines Vorstehers nicht weniger. Es ist daher zur zweck¬ mäßigen Beförderung des Straßenbaues wesentlich er¬ forderlich und nörhig, daß diejenigen, die solche Ge¬ schäfte leiten, die Ausführung besorgen, und Ordnung bcy einem so ausgedehnten Geschäfte handhaben sollen, mit einem angemessenen Charakter bekleidet werden, den sie bey der Verwaltung ihres Amtes gegen die Un¬ folgsamkeit oder den Ungehorsam schützet, und ihren Verfügungen einen besseren Nachdruck und Erfolg zum Besten des Allgemeinen verschafft, in so manchen Fäl¬ len gegen ihre Herabsetzung sichert, welche auf das Beste des Dienstes den empfindlichsten Nachtheil hin- werfen muß; aber eben so wesentlich ist es auch, daß diese Beamten durch ihren unbescholtenen Ruf, durch ihre eifrige Verwendung, eine rastlose Thatigkeit, und ein untadelhaftes Betragen das Zutrauen rechtferti¬ gen, welches der Staat in selbe setzt, und den Charak¬ ter, den ihnen der letztere zur desto besseren Besorgung ihrer Amtsgeschäfte verliehen, nicht mißbrauchen, durch die entgegengesetzten Handlungen nicht Schande und stnehre zufügen, dem Untergeordneten kein übles Bey- ipiel geben, und durch ihre Nachlässigkeit und Träg- Iv heit das Geschäft nicht einem verderblichen Untergänge znführen. Die zuderAufsicht, und Besorgung der Straßen be¬ stellten Manipulations-Beamten müssen auch auf eine Art behandelt, und versorgt sepn, daß sie nicht denen nagenden Nahrungssorgen preisgegeben, aus Mangel des Unterhaltes an ihrer Thätigkeit, an ihrem Fleiß, und Eifer ermangeln zu lassen in den Fall versetzt werden. Die billige Behandlung eines Beamten ist die beste Auf¬ munterung zur Thätigkeit, der sicherste Damm gegen schie¬ fe Handlungen, ein zureichendes Auskommen verschafft rin sorgensreyes Leben, welches den Beamten zur Ar¬ beit, zum Fleiß, zur Thätigkeit, und Nachdenken auf Verbesserungen aller Art fähig, und aufgelegt macht, eS versetzt denselben in einen wohlgeordneten Zustand sei¬ ner häuslichen Angelegenheiten, welcher selbst auf die Vermehrung seines Ansehens einen wesentlichen Einfluß hat, es verursacht zwar einerseits dein Fonde eine hö¬ here Auslage, aber eine Auslage, die sich andererseits durch hundertfache Wege mit einem solchen Wucher ver¬ zinset, daß sie vielmehr als ein wesentlicher Gewinn für den Staat angesehen werden soll. Auch die Vor¬ rückung im Dienste ist eine wesentliche, nothwendige An¬ stalt, und meistens eine höhere Aneiferung als selbst «ine Gehaltzulage, bep welcher keine Hoffnung einer ir «eiteren Vorrückung verbunden ist, die niedrigste Stek¬ le bey dem StrassenaufsichtSgeschafte soll als der An¬ fang und die erste Stufe angesehen werden, von welcher jedem die Aussicht auf die Beförderung bey dem Stra¬ ßenbaue, so wie bey den übrigen Baubranchen offen stehen sollte, wenn er mit den nöthigen Vorkenntnissen, und Wissenschaften auch jenen Fleiß, Verwendung, und Thätigkeit verbindet, von welcher bey seinem erweiter¬ ten Wirkungskreise der gewünschte Erfolg für die Be- fördererung deren ihm «»vertrauten Geschäfte zu erwar¬ ten ist; allein diese Einrichtung setzet eine hinlängliche An» zahl junger in denen nöthigen mathematische», und Bau- kenntniffen gebildeter Leute, und diese das Daseyn eines Instituts zum voraus, in welchem Zöglinge für daS Bau¬ fach gezogen, und in den verschiedenen Theilen der dahin gehörigen Wissenschaften vorbereitet, und gebildet werden. Ich stelle in dem ersten Capitel des zweyten Absatzes dieses Theiles den Nutzen, und die Nothwen- digkeit einer solchen Anstalt umständlicher dar, und ich glaube hier nur in Kürze «»führen zu müssen, daß ohne die¬ ser unentbehrlichen Anstalt in keinem Reich, am wenigsten >n den östereeichischen Staaten jene wichtigen Verbesse¬ rungen, von deren Daseyn vorzüglich die Erhöhung und Verbesserung ihres Wohlstände- abhängt, ausgesührt werden können. Dec Straßenbau ist in den neuen Zeiten beynahe in allen Landern, Frankreich ausgenommen, aus einem ganz falschen Gesichtspunkt als der einfachste Theil der Baukunst, über dessen Bearbeitung sich jeder wagen zu können glaubte, angesehen worden; ohne die kleine» Categoricn, und Chargen zu erwähnen, zu welchen mehrmahls die unwissendsten Leute angestellt wurden, welche die Aufsicht bey Brücken, Grundlagen, selbst bey mehreren Waffergebauden führen mußten, wurden öfters auch die höheren Stellen mit Personen besetzt, die nicht die gehörigen Kenntnisse , im Bauwesen besaßen, und alle Hülfswissenschaften entbehrten, welche in ihrem Verhältnisse unentbehrlich waren; war etwas zu unter¬ suchen, oder auszuführen, wo es auf mehr als auf die Beschotterung einer ausgefahrenen Straße, oder dieVer- klopfung der Grundlage ankam, so mußte ein Ingenieur zu Hülfe herbey gerufen werden, der aus der Noth hel¬ fen, und die Vorarbeiten verrichten mußte, auf welche sie sodann erst daß Wichtige ihrer practischen Kenntnisse ausführten, wozu sie glaubten, daß weder Grundsätze noch Vorkenntnisse in der Meß» und Baukunst, sondern einzig das gewisse ^avoir tuire, auf welches sie, alS den ganzen Schatz, und das Geheimniß ihrer Kennt¬ nisse pochten, erfordert würde. Die unglücklichen Straßenpachtungen, wenn sie »Z gleich in Absicht der Straßen in den österreichischen Staa¬ ten ein wesentliches Unheil verbreiteten, harten doch dieses Gute bewirket, daß bey ihrer Erlöschung bey dem Srra- ßengeschäfre mit klügerer Auswahl vorgegangen wurde; in Krain, welches eigentlich durch seine Vorstellungen, > und Anträge die erste Veranlassung zur Aufhebung der verderblichen Pachtungen gab, und wo letztere früher als in allen Erblanden aufgehoben wurden, wurde die Besorgung der Straßen kreisweise Straßen-Jngenieurs, und die Leitung der Bau-Direction übergeben, und nach diesem Beyspiele sollte in der Folge in allen Län¬ dern bey Aufhebung der Pachtungen vorgegangen wer¬ den ; die vielen wichtigen Verbesserungen, und neuen An¬ lagen , welche seit dieser Epoche in allen Provinzen vor¬ genommen, die nützlichen Vorschläge, welche seit dem bearbeitet wurden, verschaffen die sichere Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit und dem Vortheile dieses Sy¬ stems, welches durch seine weitere Vervvllkommnerung die Bvrtheile für den Staat in dem nähmlichcn Ver¬ hältnisse vermehren, und erhöhen muß. Es ist zwar wahr, daß bey dem Srraßenbaue vor¬ züglich bey dem Conservationsgeschäft eine Menge Ar¬ beiten verkommen, welche dem Ansehen nach von jedem geleistet werden können, die Beschotterung der Fahrt- bahne, die Ausschlagung der Geleise, die Ableitung *4 des Wassers vor« den Straßen, die Reinigung der Ser- tengräben, die Unterhaltung, selbst der Bau mancher Drücken, und Aufführung derVorräthe scheinen Anstalten zu seyu, die man besorgen kann, ohne die Meßkunst des EuclidiS, oder den Brückenbau eines Perouctö studiert zu haben; wenn man alles dieses als einzelne Arbeiten ohne Bezug aufdas ganze Manipulationssystcms, ohne Rück¬ sicht auf die mögliche bessere Wirtschaft, und einen zuver¬ lässigen Erfolg, ohne Zusammenhang mir dem Ganzen be. trachtet, so gestehe ich ganz gern, daß nicht allein diese, sondern die haklichstrn Arbeiten von jedem, wer er im¬ mer sey, versehen werden können, er kann sich für je¬ des Fach einen Werkmeister, der ihm seine Partie ver¬ fertiget, einen Maurermeister, der die Mauern und ge¬ wölbte Brücken bauen, einen Zimmermeisier, der die Joch¬ brücken schlagen wird, aufnehmen; allein wie das Gan¬ ze anssehen, ob es dem Zwecke entsprechen, oder sol¬ chen verfehle», ob die Anlage nicht in vieler Rück' sicht mehr Nachtheil verursachen, als Vortheile verschaf¬ fen, ihre kurze Dauer dem Baufond neue Auslagen, oder die fehlerhafte Anlage wohl gar eine gänzliche Umarbei¬ tung verursache» wird, dieses ist eine Frage, welche lei¬ der so manche übel gerathene Gebäude in jedem Lande sattsam beantworten. Die geringfügigste Arbeit, die a» sich unbedeutend scheint, hat meistens eine» wichtigen iS Einfluß und Bezug auf das Ganze, auf die Zweckmä¬ ßigkeit der Anordnungen, und die Oekonvmie im Gro¬ ßen, daß selbe nur aus einem wohlgeordneten Manipn- lationssysiem zweckmäßig hergeleitet werden kann, bey dessen Uebersicht und Anwendung nur ein geordneter, zur Combinirung, Berechnung und Vergleichung der eintre¬ tenden Umstände geeigneter Kopf, der sich zu ähnlichen Uebersichten und Benrtheilungen durch frühere Anstren¬ gungen und Beyfügung der dazu erforderlichen wissen¬ schaftlichen Vorkennnisse fähig machen konnte, die ge¬ wünschten Dienste leisten kann, der niemahls von ge¬ winnsüchtigen, unredlichen und nicht genug erfahrnen Handwerkern und Werkmeistern abhangen, vielmehr denselben die Verbesserungen angeben soll, die außer ihren Kenntnissen liegen, und wenn auch wirklich mehr- mahls Arbeite» und Verrichtungen bey dem Straßenge- schaft vorkommen, welche auch von jedem andern thä- tigen und klugen Beamten mit entsprechendem Erfolg verrichtet und geleitet werden können, so äußern sich gar bald wieder Fälle, wo neue Züge anzulegen, die feh¬ lerhaften abzuandern, Gebirge umzufahreu, Brücken zu verbessern, oder ganze Strecken gegen Ueberschwcm- mungen zu versichern, gegen Einbrüche zu verwahren, und mehrmahls um durch Ausführung eines beschwerli¬ chen FlußbaueS gegen die Zerstörungen und Unterbrec r.6 . chung der Passage zn rette» sind, wo ein unerfahrener, in der Bau- und Meßkunsi nicht hinlänglich bewanderter Straßenbeamte gar bald die Nvthwcndigkeit und den Mangel jener Kenntnisse einsehen wird, ohne welchen selber weder ein brauchbares Project zu entwerfen, noch solches zweckmäßig ayszuführeu, oder in dringenden Fallen sich Rath zu verschaffen im Stande ist. So lange der Straßenbau nicht durch geschickte, in einem eigenen Institut und Schule, gebildete Zöglinge besetzet, und bey selben im Allgemeinen eine gleiche Be¬ handlung, ein gleiches System eingeführl wird, werden auch im Allgemeinen nicht jene Vorthcile ganz er¬ reicht werden können, welche aus dem gehörig gelei¬ teten , und auf den wahren Zweck ausgedehnten Stra¬ ßenbau für jeden Staat, so wie vorzüglich für die österreichische Monarchie entspringen müssen. Die gute Unterhaltung der-Straße» ist eine wesent¬ liche, auf das Wohl der Länder, und selbst auf die Ehre einer Regierung den unmittelbaren Bezug habende Anstalt, eine Anstalt, welche nicht thätig, und sorgfäl¬ tig genug gehandhabel werden kann, von welcher Man¬ gel und Ueberstuß, Theuerung und Wohlfeilheit, und so viele andere höchst wichtige Umstände abhangen, eine Anstalt, welche sich durch sich sechsten erhalten, und »7 immer zu größerer Vollkommenheit erschwinge» kann, wenn die angemessensten Mittel angcwendet werden, welche jedem Lande und jeder einiger Maßen betretenen Straße zu Geboche stehen. Die Wegmauthen, die sich jederzeit nach dem Bedarf der Straßenarbeiten zu richten, niemahls die letzteren wegen der ersteren sich zu beschrän« ken haben, enthalten einen ergiebigen Fond, aus wel» chem die baaren Auslagen bestritten werden können, eine billige Concurrenz der Provinzen nut festgesetzten Fuhr-und Arbcitspreisen, die AuShülfe durch Militär, Hande, die Verwendung der Sträflinge zu den beschwerlich¬ sten Arbeiten sind die Mittel, durch welche die Straße unterhalten, und nicht nur die jährliche Beschädigungen wieder ausgebesscrr und hergestellt, sondern auch die wichtigsten Verbesserungen ausgeführt werden können. Die gute Administration und Verwaltung der Straßen in jedem Lande beruhet so wohl in ökonomischer, als technischer Hinsicht auf der rastlosen Thätigkeit der Be¬ amten, auf der genauesten Ucbersicht und Aufmerksam» knr über die Manipulation und die manipulirende Be¬ amten; die stäke Bereisung von Seiten der Vorgesetzten hält die ausgestellten Beamten in einer fortwährenden tegen Thärigkeic, und ist das vorzüglichste Mittel dem Verfalle des Straßenstandes und vielen andern Unord¬ nungen vorzubeugen, 2. Theil. B Zweckmäßige Manipulalivnsvorschrifren bey der De» sorguug der Arbeiten, und der Fürschreibung der Arbeiter, die Verfassung, und Anwendung brauchbarer Präliminar- Systeme, eine bündige Rechnungsführung, und eine gründliche Contrvle bey der Verrechnung der Straßen¬ gelder, endlich eine strenge Revision der verrechneten Auslagen sind die Seele der Ordnung, der guten Wirth- schaft, und eines gedeihlichen Fortganges der Straßen- geschafte, welche ohne diese Anstalten niemahls mit ei» uem glücklichen Erfolg bearbeitet werden können, ohne welche Unordnungen jeder Art sich einschleichen, welche ganz gewiß die nachtheiligsten Folgen auf selbe verbreiten, alle Uebersicht, alle Contrvle vereiteln, und das ganze Geschäft einem Zustand zuführen, welcher den Unter¬ gang der Straßen und die Versplitterung der Baugelder zur unausweichlichen Folge haben muß. Diese Anstalten und Verfügungen machen eigentlich das System aus, welches bey der Unterhaltung der Straßen in jedem Lande gehandhabt werden sollte, und welches der vorzügliche Gegenstand dieses dritten und letzten Theiles des Straßenbaues ist, welchen ich in die¬ sem Werke umständlicher behandle, und den ich so deutlich und ausführlich, als es der Raum eines Werkes dieser Art zulaßt, aus einander zu setzen mir die Mühe gab. Alle in selbem enthaltenen einzelnen Manipulationen sind durch Erfahrungen und mehrjährige Ausübungen nicht nur erprobet, sondern auch zweckmäßig befunden wer- den, nur eine nähere Verbindung einzelner Anstalten und Verfügungen, welche hier in ein ordentliches auf jedes Land und Reich anwendbares System zusammen getragen und geordnet worden, verschafft eine nähere Ucbersicht einer Verfassung, und jener Grundsätze, nach welchen die Straßen in jedem Lande auf das zweckmä¬ ßigste besorgt werden können; wenn man überlegt/ daß kein großes, kein ausgedehntes Geschäft ohne steter Uebersicht aller seiner Theile in gutem Gang, und Ordnung erhalten, keine kluge Oekonomie und Wirthschaft ohne einen jährlichen genauen Voranschlag aller Auslagen, und ihren Vergleich mit denen jährlichen Einnahmen Statt finden könne, und endlich daß ohne eine bündige Rech¬ nungsführung, und genaue Gebührung der Baugelder Unordnungen und Mißbräuche jeder Art sich einschleichen wüsscn, so dürste ein System, welches dieser Absicht entspricht, nicht weiter alö durch sich selbst empfohlen werden. Jeder Beamte, welcher in seiner Manipulation nach dieses. Anleitung zu Werke gehen wird, wird iu selber die Beruhigung für sich und sein Geschäft finden, jedes Amr, welches nach selber die ihm obliegende Geschäfte besorgen wird, wird durch die stete Uebersicht keines auch noch so ausgedehnten Wirkungskreises, durch B -» 2o die bündige Conrrole der Handlungen seiner Beamten, und durch den guten Straßensiand, welcher das Rrsul- tat der genauen Befolgung dieses Systemes seyn muß, für die kleine Mühe und Genauigkeit hinreichend ent¬ schädiget werden, weIhe selbes auf die richtige Befol¬ gung dieser Vorschriften anwenden wird, ohne welche kein wichtiges Straßengeschäft mit Erfolg geleitet und mit Ehren besorgt werden kann. Sr Erster Absatz. Von denen verschiedenen Arten der Be¬ schädigungen, welche an denen Straßen und Brücken durch ihre Befahrung, durch Elementar-Ereignisse, und durch Übertretungen der Straßengesetze er¬ folgen, und den Mitteln derley Beschä¬ digungen vorzukommen, und die er¬ folgten wieder schleunig und zweck¬ mäßig herzustellen. Erstes Capitel. Von denen Beschädigungen der Straßen durch die gewöhnliche Befahrung, und durch Ele- Mentar-Ereigniffe, und denen Mitteln die be¬ schädigte, bedrohete, oder unterbrochene Pas¬ sage auszubessern , standhaft zu versichern und schleunigst wieder herzuftellen. §. i, «V^ch übergehe zu dem dritten, und in vieler Rücksicht höchst wichtigen Theil der Straßeubaukunst, nahmlich Zur Unterhaltung des guten Zustandes deren einmghl er¬ bauten Straßen. Schlecht angelegte, und zweckwidrig 22 tracirte Straßen drücken zwar allerdings den Handel und Verkehr, vertheuern die Frachten, und legen dem Co¬ rner; manche Hindernisse in den Weg, welche auf das Allgemeine einen bedenklichen Einfluß haben, indessen wenn sie gut unterhalten werden, erschweren sie doch bey weiten nicht so sehr die Passage und den Handel, als schlecht unterhaltene und verwahrloste, wenn gleich gut und ordentlich geführte Strassen, erstere beschweren das Fuhrwerk durch übermäßige Vorspannszahlungen über gebirgigte, leicht zu vermeidende Wege, oder setzen den unvorsichtigen Fuhrmann der Gefahr aus über die stei¬ len Anhöhen verunglückt zu werden, aber letztere hem¬ men das Fortkommen, unterbrechen die Passage der Reisenden und Güterwagen, verspäten den Postenlauf, hindern die Zufuhr der Lebensmittel, der Products und Erzeugnisse aller Art, und verbreiten allgemeines Elend über ein Land, welches sic durchkreuzen. Die doppelte, oft auch mehrfache Vorspannung ist kaum hinreichend eine kleine Ladung von der Stelle zu bringen, Vieh und Rüstung geht zu Grunde, die Lebensmittel und andere Bedürfnisse steigen im Werthe, weil ihre Beyfuhr wo nicht gehemmt, doch äußerst erschwert wird, der Ver¬ schleiß der Landes-Erzeugnisse gerath ins Stocken, weil die schlechten Wege die Abnehmer abschrecken eine solche Gegend zu besuchen, der Ackerbau, die Fabriken, und S5 der Kunstfleiß liegt darnieder, und der Mangel am Um¬ lauf, und die daraus entstehende Armujh einer Gegend ist die unzertrennliche Folge des vernachlässigten Sira- ßenstandes. Die Aufrechthaltung der Straßen und Wege, der fortwährende gute Instand der Landstraßen, und aller- sonstiger Communicationswege ist also ein Gegenstand, der die vorzüglichste Rücksicht jeder Staatsverwaltung er¬ heischt. tz. 2. Ich habe bereits in dem ersten Theile erwähnt, daß der Straßenbau inOesterreichjederzeit der vorzüglichsteGegen- stand der Aufmerksamkeit seiner weisen Beherrscher gewe- sen,daßnicht nur sämmtlicheProvinzen mit denen schön¬ sten, und merkwürdigsten Straßen durchkreuzt, und die bequemsten Communicationen iu den rauhesten Gebirgs¬ gegenden, und über die größten, und ansehnlichsten Flüsse hergestellet seyn. Es sind aber auch zu ihrer El-Haltung besondere Maßregeln genommen, und entworfen worden, welche» in den meisten Provinzen jener Straßenstand zu verdanken ist, welcher in dieser Rücksicht die österreichi¬ schen Provinzen vor allen übrigen Landern auszeichnet. Alle Beschädigungen und Gebrechen, welche an denen Straßen erfolgen, werden durch folgende Ursachen ver- - ^lasset: S4 Erstens durch die gewöhnliche Befahrung der Straßen. ZweytenS "durch die gewöhnliche Einwirkung der Zeit und Witterung. Drittens durch außerordentliche Elementar-Er- rignisse. Viertens durch den Muthwillen, die Unfüge und Ei¬ genmächtigkeiten der angränzenden Besitzer, oder der Vorübergehenden. Denen ersteren kann vorzüglich durch die Solidität des Baues, durch die Wahl guter Materialien, durch die ficißige, und unverschiebliche Nachbesserung der entstehen¬ den Beschädigungen, und eine mit Klugheit und genauer Uebcrlegung aller Localumstände gewählte Straßenanlage vorgebeugr, und solcher Gestalt alle bedenklichere Folgen abgewendet werden; für die Hintanhaltung der letzte¬ ren muß durch strenge Polizeygesetze gesorgt, und zur Handhabung derselben das ausgestellte Weg-Personale mit hinlänglicher Vollmacht versehen werden. Zur Aufrechthaltung aller zur Unterhaltung des gu¬ ten Straßenstandes unentbehrlichen Anstalten ist die Aufstellung eines angemessenen Aufsichts - Personal- Standes, oder eine zweckmäßige Lirecrion erforder¬ lich , ohne derer Bestellung weder die entstehenden Ge¬ brechen, und Beschädigungen verbessert, uud gehörig 25 hergestellt, noch die Straßen-Polizeygesetze mit Nach¬ druck und Erfolg gehandhabt werden können, die Or- ganisirung dieser Direktion, die Eintheilung des ausge¬ stellten Directions-Personalö, die Pflichten und Amts¬ vorschriften aller einzelnen Individuen, die Maniyula- tionsinstructionen bey den Fürschreibuugen, Anstellun¬ gen, und Auszahlungen der Arbeitsleute, und Fuhren, die Verrechnungsart der Baugelder, und die Handha¬ bung einer sicheren und verläßlichen Controle bey dem Zahlungs- und Rechnungsgeschäfte werden iu diesem Theile umständlicher abgehandelr werden, wenn vorläu¬ fig die verschiedenen Arten, und zuverlässigsten Mittel die entstehenden Straßengebrechen auszubeffern, die größe¬ re durch Elemrnkar-Zufälle an diesen und den Brucken er¬ folgte Beschädigungen herznstellen, und die angemessensten Straßen-Polizeyanftalre» nebst einigen andern Vor¬ schlägen zur Erhaltung eines dauerhaften Straßenstan- des werden behandelt werden. H. 5. Kaum ist eine neue Straße hergestellt, und das Fuhr- werk auf selber eingeleiret worden, so fangen auch schon k'Ne Menge Ursachen an ihrer Zerstörung und an der Verschlimmerung ihres Zustauges zu wirken an: Ele- Wentar-Iufälle,unverhältnißmäßiy beladene, mit schma- len Radern versehene Lastwägen, anhaltende Regcngüs- 26 se, eigenmächtige auf mancherley Weise dem Straßen- stände nachtheilige Eingriffe angranzender Haus- und Grundbesitzer vereinigen sich gleichsam in die Wette Beschädigungen aller Art vorzubringen, deren Abwen¬ dung und Hindanhaltung einerseits, die schleunige Her¬ stellung und Ausbesserung der erfolgten andererseits der vorzügliche Gegenstand der Wirksamkeit deS aufgestell¬ ten Aufsichts-Personals seyn muß. 6. Die vorzüglichste Aufmerksamkeit bey der Unterhal¬ tung jeder neu erbauten Straße muß dahin gerichtet seyn, die Nässe von der Straße abzuhalten, und den Ab¬ lauf des Regen- oder sonst sich auf selber sammelnden Wassers möglichst zn befördern, zu diesem Ende muß die Converität derselben immerhin in der gehörigen Span¬ nung, und die Oberfläche in jenem Zustande erhalten wer¬ den, daß das Regenwaffer ohne allem Hindernisse, und Anstand nach dem Straßengraben abfließen, und letzte¬ re jeden Zufluß gehörig abführen können; ein gewisser Grad von mäßiger von Zeit zu Zeit eintretender Befeuch¬ tung ist zur Erhaltung der Straßen allerdings gedeih¬ lich, selbst nvthwendig, sie befördert, und unterhalt die Verbindung des Materials, und verhindert die Tren¬ nung und Zermahlung seiner Theile. Aber eine anhal¬ tende Nasse, und da- an der Oberfläche versitzende -7 Wasser ist der größte Nachtheil für jede Straße, eS be¬ fördert die Auflösung aller Verbindung zwischen dem Belegungs-Mareriale, die solcherGestalt getrennten Stei¬ ne werden durch die eingreifenden Rader aus ihrer Lage getrieben, immer tiefere Geleise und selbst Grüben, und Verliefungen durch die ausgewühlten Steine veranlasset, und dem Wasser solcher Gestalt immer ein größerer Aufenthalt in den vertieften Stellen verschaffet, die Stei¬ ne selbst lösen sich auf, wenn sie nicht von vorzüglicher Güte sind, werden bey eintretenden, und abwechseln, den Frösten zersetzet, und endlich in Staub und Koth aufgelöset; man wundert sich oft wohin daS Materiale, welches vor kurzen in die Straße gebracht worden, ver¬ schwunden sey, und ist bemüßiget wiederum ein neues auf selbe zu verwenden, welches in kurzen das nähm- liche Schicksal haben muß, wenn nicht durch eine fleißi¬ ge Unterhaltung der Ablauf deS Wassers unausgesetzt unterhalten wird. S- 7- So bald das Fuhrwerk über eine neuerbaute Straße eingelcitet worden, wird Anfangs nicht nur die oberste Beschüttung, oder Beschotterung gewöhnlich durch die Lastwägen ausgefahren, sondern bey anhaltender trockener Jahreszeit selbst die untere« Klopfsteine mehrmahls in die Zuordnung gebracht, und aus der Tief« an die Oberfläche durch die eingreifenden Wagen herauf gewühlt. ES müssen daher zu diesen Zeiten mehr Arbeiter angestellet werden, welche die von den Wägen auSgeführten Geleise, und Furchen sogleich einräumen, den Schotter ausglei¬ chen, die Klopf- oder größere Schottersteine wiederum einrichken, und zerschlagen, und solcher Gestalt die Ober¬ fläche der Straßen wiederum ausebnen; dieses muß so lange mit allem Fleiß, und Thätigkeit fortgesetzt wer¬ den, bis die Oberfläche der Straße in eine engere Verbin¬ dung gekommen, welches gewöhnlich erst in einiger Zeit geschieht, wen» mehrmahls ein Regen gefallen, und die Verbindung der Steine unter einander mittelst des durch die Zermahlung der kleinen Steine erzeugten, durch die Nässe zur Bindungskraft gebrachten Sandes, und Steines erfolget ist; wenn solcher Gestalt die Be¬ schotterung so wohl, als die Klvpfsteine durch den Schlamm mit einander verbunden worden, so erhält die Straße eine feste, und dichte Oberfläche, auf welcher die leichten Wägen, ohne so wie in der neuen Anschotterung einzugrei- fen, ungehindert fortrollen, die Lastwägen hingegen an¬ fänglich nur die Oberfläche zusammen drücken, aber da sie gewöhnlich auf einem Geleise bleiben, nach und nach Furchen bilden, welche den ersten Grund und Anfang zu wichtigeren Straßenverwüstungen legen. 2y h. 8. Die Vertiefung dieser Geleise muß mit möglichster Sorgfalt hinrangehalten werden, welches vorzüglich er¬ zielet werden kann , wenn die Fuhren nicht immer in einem Geleise zu fahren, sondern solches forthin zu wech¬ seln veranlasset werden. Ein fleißiger Wegmacher kann hierin seine Aufmerksamkeit, und Thätigkeit vorzüglich an Tag legen, wenn er nahmlich, so bald die Geleise merklicher zu werden beginnen, durch verschiedene indem Verfolg dieses Werkes anzuführende Mittel die Lastwa¬ gen aus der Richtung der alten Geleise bringet, und solcher Gestalt durch seine ununterbrochene Aufmerksam¬ keit die ganze Oberfläche der Straße, so viel es möglich g ichförmig befahren laßt; aufdiese Art wird die Stra¬ ße eine Oberfläche beybehalten, welche durch keine be¬ trächtliche oder merkliche Vertiefungen, und Furchen durchschnitten dem Wasser den erforderlichen Ablauf ver¬ hindern könne. Indessen kann man sich nicht wohl im Allgemeinen auf eine solche Pünktlichkeit und Genauig¬ keit der Einräumer verlassen, ein zahlreiches mehrmahls ungewöhnlich vermehrtes Fuhrwerk, eine anhaltende nasse Witterung, schwere Artillerie oder andere Trans¬ porte lassen mehrmahls dem fleißigsten Einräumer nicht Zeit seine Strecke gegen das Einschneiden tieferer und beträchtlicherer Geleise zu verwahre», und die Wäge« 3o aus dem einmahl gedahucen Geleise, m welchem sie be¬ quemer, als auf einer frischen Bahne fahren, heraus zu bringen. Diese Vertiefungen und Geleise müssen da¬ her so schleunig als möglich wieder cingeschlagen, oder wenn dieses nicht mehr zureichet, durch ein neues Ma¬ teriale ausgefüllt, und zu diesem Ende längs der Straße Worräthe angeführt werden, aus welchen also gleich die entstehenden Gebrechen ausgebeffert, und die Ober¬ fläche der Straße immer eben, und ohne Vertiefungen, folglich mit den kleinsten Kosten gegen fernere Zerrüt¬ tung bewahret, und in gutem Stande örhalten werden könne; durch diese Fürsorge und Manipulation wird das Regcnwaffer immer von der Straße abgeleitet wer¬ den, nnd von selbst wegen dem Abhang beyder Srra- ßentheile, und der durch keine Vertiefungen unterbro¬ chenen Oberfläche nach den Seitengräbe» abjließen, die Straße wird immer trocken erhalten, und gegen die schädliche Erweichung verwahrt werden, aus welcher die nachrheiligste Beschädigung, und endlich der Unter¬ gang der Straßen erfolgt. tz-9- Bis die entstandenen Geleise mit Schotter nicht aus¬ gefüllt, oder durch Einschlagung der vorstehenden Ge¬ leiseränder ausgeglichen werden, muß das in den Ge¬ leisen und Vertiefungen sich sammelnde Regenwasser Sr durch kleine Querableitungen, welche mir einer Dpitz- haue H Z«Z.ZZ. von einem Geleise ju dem andern und über das Bankette bis an die Straßengraben gezo¬ gen werden müssen, den Ablauf verschaffet, und sol¬ cher Gestalt die Straße durch Ableitung der Nässe tro¬ cken erhalten werden, bis solche durch die Einräumung des neuen Materials wieder in jene Lage versetzt wor¬ den, in welcher das Wasser von selber selbst abziehen kann. Diese kleinen Ableitungsgräben müssen solcher Gestalt angelegt werden, daß denen darüber fahrenden Wägen keine unangenehme Prellung verursacht werde. Sie müssen wieder ausgeglichen werden, so bald das Geleise mit Schotter ausgefüllt, wieder feine vorige Höhe und Figur erreicht hat. , H. io. Aus diesem erhellet, daß die Vorräthe eines der we¬ sentlichsten, der unentbehrlichsten Bedürfnisse zur Er¬ haltung des guten StraßensiandeS seyn, und ohne sei¬ he» sich keineswegs ein zweckmäßiger, mit Wirthschaft und Oekonomie verbundener guter Straßenstand geden¬ ken lasse. Die ganze Sorgfalt und Absicht bey der Con¬ servation der Straßen muß dahin gerichtet seyn, jedes Gebrechen sogleich in seiner Entstehung zu ersticken, nnd wir kleinen Arbeiten größeren Beschädigungen und AuS> lagen auszuweichen; wie wäre aber diese möglich, wenn man nicht das Materiale gleich an der Seite hat, wel¬ ches zur Ausbesserung des entstandenen Gebrechens un- enrbchrlich ist, und wenn bey der Entdeckung einer Beschä¬ digung erst das Materiale erzeuget, und Fuhren ausge¬ sucht werden müssen, um solches bcyzuführen? Letztere schlagen gewöhnlich im Preise auf, wenn sie sehen, daß man sich derselben unumgänglich bedienen müsse, und solcher Gestalt wird selbst die Unterhaltung der Straße viel theurer und kostspieliger. Ansehnliche Materialvor» rathe sind das vorzüglichste Mittel die hohen Fuhrwesen- Preise in den billigen Schranken und Gleichgewicht zu erhalten, den» wo diese in hinlänglicher Menge vorhan¬ den sind, kann man die Straße immer aus selben aus- beffcrn, und die Fuhren so lange entbehren, bis letztere keine andere Beschäftigung finden, wo sie sodann um billige Preise zu haben sind, um die Vorrarhe wieder zu ergänzen, und solcher Gestalt fürs künftige Jahr abcrmahls den Wegfond gegen jede übertriebene Forde¬ rung ungenügsamer Fuhrleute in Sicherheit zu stellen. tz. n. Die Vorrathe müssen nach dem Verhaltniß der star¬ kem öder mindern Befahrung und Abnutzung einer Straße beygeschafft, und nach dem Materialbetrag, wel^ cher auf eine laufende Klafter für die Erhaltung deS guten Straßenstaudes, das Jahr hiedurch erforderlich ist, brrccynot, und angeschlagen werden. Sie werden in ver- haltnißmäßigen prismatischen Haufen a von gleicher Ge- < statt an den Banketten in gleiche» Distanzen solcher Ge¬ stalt angeführt, daß wenn diese Vorräthe zu beyden -Seiten angelegt werden, niemahls Hänfen auf Haufen, sondern jeder derselben auf das Mittel eines Zwischen¬ raumes der gegenüber stehenden Seite zutreffe; wenn eine Straße zu ihrer Erhaltung jährlich auf eine lau¬ fende Klafter 16 Cubikschnh, oder eine Truhe Schotters erfordert, und die Borratbshaufen zu beyden Seiten der Straße anfgeführt werden, so wird die Entfernung des Mittels jedes Haufens von dem andern zehn Klafter scyn, wenn auf jeden 80 Cubikschnh, oder 5 Truhen angenommen werden, welches eigentlich auch das beste Verhaltniß für diese Haufen ist, welche weder Zu klein 'Wch zu groß seyn müssen, nicht zu klein, damit selbe uicht zusammen getreten, überführt, und solcher Ge¬ stalt das Materiale verschlaudert werde, nicht zu groß, damit solche die Straße nicht zu sehr schmälern, oder wenn sie um ihre Breite zu vermindern nach der Lange ausgedehnt werden, dem Ablauf des Wassers nach den Seitengräben kein zu großes Hinderniß in den Weg legen. Diese Haufen werden nach der in r 3-Theil. C 34 entworfenen Zeichnung 3 Schuh breit, 3 Schuh hoch, und i l Schuh lang anzulegen, und in die ordentlichen Figuren nach diesen Dimensionen aufzuschlichten semi, welche den Körperinhalt von 8i Schuhen, folglich um einen Schnh mehr als die angenommenen 5 Truhen s 16 Schuh auömachen, welche aber jedoch ganz füglich durch eine etwas größere Dossirung der schmalen Seite 3 und b eingebracht werden kann. 12. ' Wo die Straße beschranket, imd durch die anzufüh- renden Vorrathe noch m^hr eingeengt werden muß, können entweder, besondere wenn auch etwas mehr ent¬ fernte Platze ausgesucht werden, auf welche ein gewisser Vorrath zusammen gehäuft, und von diesem sodann zur Ausbesserung der Straßengeleise, wenn auch etwas weiter verführet werden kann, oder wenn die ganze Straße, oder eine beträchtliche Strecke von der Art ist, daß selbe durch die Anführung der Materialvorrathe zu sehr beschranket würde, so können in den verhalt- nißmaßigen Distanzen eigene Plateforms a u ange¬ legt werden, welche durch Wasen-Stücke von der Gra^ benseire verkleidet werden müssen, durch welche nicht nur das Talus der Straßengraben für dieses Stra¬ ßenmateriale gewonnen, sondern auch durch die ho¬ rizontale Bettung derselbe» das Einrollen des Schot' 3S / ters, welches bey der abhangendeu lind convexen La¬ ge der Strasse Start finden würde, hintangehalten wird; indessen schmälern diese Platesormes den Ablauf des Wassers in den Seitengraben, wo daher in selbe eine große Quantität zusammen lauft, muß der. Graben, ander gegen über stehenden Seite erweitert, und nach r. bey c c e verbreitet werden, damit keine Schwellung des Wassers entstehe. Die Bettung dieser Platesormes muß horizontal seyn, und kann höchstens an der Grabenseite einen Wasenrand von drey Zoll haben, damit das Einrollen des Schotters desto besser gehindert werde. Das Profil 2. stellet diese Plate- fvrmeö nebst denen auf selbe aufgeschlichtcten Vorraths- Haufen vor. i3. Ws Bruchsteine zum Borrath angeführet werden, wüssen solche nach Umstanden in halbe. Drittel- oder Viertel-Klaftern längs den Straßen aufgeschlichret wer¬ den. Sie werden aus der Stelle zu Klopfsteinen zerschla¬ gen , und wenn die Geleise mit selben ausgebessert wer¬ den, müssen selbe wiederum gut eingeklopfet, so klein als möglich an der Straße zerschlagen, und dann mit Sand ans den Seitengraben, oder bey dessen Ermange¬ lung mit magerer Erde überdecket werden, damit selbe sicher Gestalt in die Bindung grrathen, und das Fah- E 2 36 ren der Wagen über selb« erleichtert werde, ohne welche Vorsicht dcrley mit groben Steinen ausgelegte Geleise nicht überfahren werden können , und nur zu neuer Be- schädigung der Straße Anlaß geben. Jede neu erbaute Straße, wenn selbe durch eine lange Zeit, vorzüglich durch ein frequentes Fuhrwerk überfahren wird, wird merklich zusammen geführt, ih¬ re Setzung so wohl als die Zermahlung der Steine ver¬ ursacht, daß die ursprüngliche Converitat nach und nach abnehme, und in diesem Grade auch der Ablauf des WafferS immer mehr und mehr aufgehalten, und der Straycnstand größeren Beschadiguügen preisgegeben werde; um dieses zu verhindern, ist es erforderlich, daß von Zeit zu Zeit durch Aufführung einer stärkeren Schot¬ terlage der Straße wiederum jene Converitat verschafft und ertheilet werde, die selbe verloren hat. Die Vor- rathshäufen sind meistens zu derlcy starken Aushöhlun¬ gen unzureichend, es muß daher zu diesem Ende ein mehreres Materiale zugeführt, und sogleich zur Strichen verwendet werden; gewöhnlich wird die Straße von de» Lastwagen nicht an der ganzen Oberfläche gleich befah¬ ren, meistens nnr eine Seite, oder wo das Beschottc- rnngsmateriale grob, nicht gut gewählt, und anfäng¬ lich schwer zu befahren ist, zu beyden Seiten »eben den 37 Banketten in der Breite eines Wagens zwey Geleise u» auögcführt, die aber auch, da alles in selbe fahren will, Mehrmahls so tief eingedrücket werden, daß nicht nur tiefe Schläge entstehen, sondern auch nicht einmahl das Regenwasser aus selben abgeleitet werden kann. Das Fahren wird solcher Gestalt außerordentlich erschwert, während die ganze übrige Straße üvch mit gutem Ma¬ teriale belegt ist. Die Ausfahrung dieser Geleise, deren Entstehung sicher ein Beweis der Unchätigkeit der Einräumer, Und des Aufsichtspersonais ist, muß mit aller Sorg¬ falt gehindert, und hintangehalten, und dieses kann vorzüglich, wie bereits H. 5. angeführt worden, da¬ durch bewirket werden, wenn die Lastwägen nicht im- wer in einem Geleise zu fahren, sondern solches zu wech¬ sln veranlasset werden, welches eiu fleißiger Einräumer 8anz füglich durch Aufführung einiger von Distanz zu Distanz über das untere Geleise anzulegende Traversen aus dem Straßenmatcriale bewirken kann, so bald er sicht, daß die Geleise zu rief anSgefahren werden. Durch Traversen x x werden die Wägen gezwungen, ihre Bahn gegx„ das Mittel der Straße vorzurütken, wo ^dann die ersteren mir gutem Materiale ausgeschlagen, 'uw dje Vertiefung der neu eingeschlagenen Geleise chermahls durch die fleißige Einräumung des neuen Ma- 7^. !' '7.2 unL Z. 38 terials, welches die Wagen scheuen, bewirket wer¬ den kann. tz. i5. Indessen haben doch die durch eine längere Zeit über¬ fahrenen Partien bey aller Nacharbeitung, Fleiß und Mühe der Einräumer eine verhältnißmäßige Vertiefung erhalten, welche, wie bereits erinnert worden, wieder ausgeschüttet werden muß, um die Straße in die vori¬ ge Converität zu bringen. Vor dieser Beschotterung, und Ueberschüttung der ausgefahrnen, und vertieften Straßenthcile wird jeder¬ zeit der Koth vorläufig abzuziehen, oder wo eine tro¬ ckene Witterung dieses nicht zulässig macht, der ver¬ härtete Koth abzuhanen, und zur Seite zu schaffen seyn, ehe der Schotter überführet wird; diese Vorsicht muß hey allen Straßenreparationen angewendet, und nie- mahls der Schotter über den Koth anfgeführet werden, weil solches nur noch das letztere vermehret und niemahl^ «inen guten und soliden Straßenstand gewähren kann. H. -6. Der aufgeführte Schotter muß gehörig ausgeglichen- das gröbere Materiale in die größeren Geleise, und son¬ stige Vertiefungen gebracht, das dünne darüber aufge- führt werden, welches bis es sich einiger Maßen ge¬ griffen nnd verbunden hat, immer gehörig eingeramn.rt/ Zy die großen Steine verklopfet, und solcher Gestalt ge¬ trachtet werden muß, alle Vertiefungen der Fahrt- bahne hintauzuhalren, wahrend das Fuhrwerk über die¬ se beschotterten Strecken immerhin einzuleiten, und mit den Geleisen, so viel es thunlich , immer zu wechseln seyn wird, damit die Straße allenthalben gleich, und an keiner Stelle zu tief ausgefahren werde. Wenn eine neu beschotterte Straße sich bereits gegriffen, und in den Grund verbunden hat, so bleiben doch an der Ober¬ fläche mehrere Steine von ungleicher Graste liegen, wel¬ che ohne Verbindung nur hin und her durch die darüber fahrenden Wägen geschlaudert werden, das Fahren er¬ schweren, wenigstens unbequem machen, und selbst durch den Eindruck der darüber fahrenden Lastwagen mehr- mahlS der Grund zu neuen Vertiefungen, und Be¬ schädigungen der Oberfläche abgeben. Diese Steine müs¬ sen entweder mittelst eiserner Rechen nach den Banketten gezogen, oder in kleine Haufen gesammelt, nnd zu den Vorräthen hinterleget, oder einzeln durch den Einrau¬ mer von der Fahrtbahn entfernt werden, welche immer¬ hin von solchen einzelnen außer Verbindung befindlichen Steinen svrgfältigst gereiniget werden muß. 17- Die vorzüglichste Zeit zu denen Reparations-Arbeiten mittelst Beschotterung ganzer Partien sind das Frühjahr, 4« und der Herbst, wo nähmlich öfterer Regen fällt, wel¬ cher zur Verbindung der Schottersteine vorzüglich zur und zuträglich ist. Die Sommermonache find zu Arbei¬ ten dieser Art ganz, und gar nicht geeignet, der Schot¬ ter bleibt an der Straße ohne Verbindung, erschwert das Fortkommen der Lastwagen außerordentlich, und diese zermahlen endlich die Steine zu Staub, und Sand, und die Winde vertragen dieses solcher Gestalt zerrie¬ bene Materiale in häufigen Wolken von den Straßen hinweg, ohne Mß selbes den Zweck erfüllet, zu wel¬ chem es auszeführt wird, Geld, und Materiale geht verloren, und wenn die nasse Jahreszeit eintritt, so bi finden sich die Straßen demungcachtct in einem schlech¬ ten,, wenigstens nicht in jenem Zustande, der sich von denen verwendeten Summen, und der aufgeführten Ma¬ terial-Menge erwarten ließ; eigentlich soll man sich zur Richtschnur setzen, nur bis halben May im Frühjahre die Beschotterungen vorzunchmen, und diese gegen den Herbst nicht eher als frühestens mit dem Anfänge.des Septembers anzufangen. tz- r8. Die Sommerarbeiten sind auch außer dem, daß sol¬ che ihrem Endzwecke nicht entsprechen, viel kostbarer, als jene , welche im Früh- und Spatjahre, ,n einer Zeit, wo der Laudmann weniger Beschäftigung hat, somit 4» um geringere Preise arbeiten, und beyführen kann, un¬ ternommen werden, und da im Sommer selbst nach einem durch eine längere Zeit anhaltenden Regen die Straßen wiederum bey dem ersten Sonnenschein aus¬ trocknen, so legen selbst die etwas mehr beschädigten Straßenstrecken in dieser Jahreszeit dem Fortkommen kein Hinderniß in Weg, wo mehrmahls selbst schlechte Strecken den Anschein eines guten Zustandes besitzen; uebst dem, daß durch diese Manipulation eine beträcht¬ liche Auslage erspart wird, welche sonst in den Som- Mcrmonathen vergeblich gemacht wird, so wird auch durch die bessere und längere Dauer der im Frühjahre, und Herbste gemachten Arbeiten auch in dieser Hinsicht vieles erspart. Eigentlich sollen die Conservatiousarbeiren solcher Gestalt eingerichtet, und eingeleiret werden, daß im Frühjahre die durch den späteren Herbst und Winters- Zeit erfolgten Beschädigungen eigentlich nur durch die Äusfülluug der Geleise, und die Herstellung der größe¬ ren Gebrechen aus den VorrathShäusen ausgebesserr, durch die Svmmcrmonathe nur die Entstehung größerer Gebrechen abgehalten, übrigens aber der nöthige Ma- lerial-Vorrath in denen Steinbrüchen, »nd Schottergra/ beu erzeugt, auch an die Straße, so weit die Fuhren Aufgebracht werden können, beygeführet, im Herbst 4» hingegen die Hauptarbeiten an dm Straße selbst vor- gcnommen, und allenthalben die Cvnservationshäufcn ergänzet werden sollen, werden solcher Gestalt im Spatjahre die Straßen in den gehörigen Stand durch die in dieser Jahreszeit vorzunehmettden Hauptarbeiten versetzt, so werden solche über den Winter nicht so be¬ trächtlich Schaden leiden, und im Frühjahre mir einer mäßigen Arbeit wiederum in einen sehr guten Zustand versetzt werden können, in welchem selbe bis zum Ein¬ tritt der Herbstarbeiten werden ausharren können, wo ohnehin wiederum die Hauptarbeiten anfangen, mir welchen die an der Straße entstandenen Beschädigungen abermahlS hergestellt, und solcher Gestalt von einem Jahre zu dem andern mit der zweckmäßigsten Orkono- mie, und Ersparung beträchtlicher Auslagen fortgefahren werden kann. §. 19. Bey der Beschotterung, und Bearbeitnng der Stra¬ ße muß immer darauf gesehen werden, diese solcher Gestalt vorzunehmeu, daß das Wasser über dir Ban¬ kette nach den Seitengraben ungehindert abfließen kann; nachdem erstere nicht befahren, die Straße hin¬ gegen durch die darüber fahrenden Lastwagen, und Fuh¬ ren, immer mehr eingedrückt, und vertiefet wird, st erfolget meistens bey den Straßen, die nicht immer 43 unter einer fleißigen, und thatigen Aufsicht gehalten wer¬ den, daß diese Bankette gegen den Rand der Stra¬ ßengraben eine größere Höhe als bey ihrem Anschlüsse an die Fahrtbahne besitzen, und solcher Gestalt das Wasser von der Straße entweder gar nicht, otzer nur durch Einschneidung sehr tiefer Quercanäle abgeleitet werden kann, wie solche- das Profil / vorstellet; es muß daher jeder Zeit die entstehende Ver¬ tiefung L ausgefüllet, und in der mit dem ganzen Con- veritatsbogen zutreffenden Spannung erhalten werden, damit der Ablauf des Wassers ungehindert Statt fin¬ den könne. 8- 20. Der Rand der Bankette an den Straßengräben ver¬ wächst sich meistens in einem oder zwey Jahren solcher Gestalt, daß das Gras, und Unkraut so an selben vor¬ schießt, das Abziehen des Regenwaffers nicht wenig erschwert; dieser Rand muß daher rein gehalten, im¬ mer abgeschärft, und dem Grase nicht Zeit gelassen werden längs selbem aufzuschießen. Nicht minder verwachsen, und verschlammen sich die Seirengräben in einigen Jahren, daß sie dem Abzüge des Wassers ein bedenkliches Hinderniß entgegen stei¬ len, mehrmahls einen solchen Aufenthalt verursachen. 44 daß das Wasser in solchem siehen bleiben, »nd die Stra¬ ße nothwendig erweichen, und einer stärkeren Beschädi¬ gung aussetzen müsse. Die Reinigung, und Räumung der Scitengräben ist ei¬ ne wesentliche Anstalt, welche jederzeit mit allem Fleiß, und Sorgfalt vorgenommen werden muß, die ange- schlämmre und verwachsene Sohle derselben muß bis zu dem erforderlichen Abhange geräumet, und vertiefet, der Rand von Seite der Straße, wie bereits erwähnt worden, abgeschärft, und abgestoßen werden, hingegen müssen die verwachsenen Böschungen der Seitengraben keineswegs ganz abgesiochcn, sondern nur in so weit gereinigt, und allenfalls ausgeglichen werden, damit das Wasser ungehindert ablaufen könne. 22. In Gebirgsgegenden müssen die längs einem Abhan¬ ge angelegten Straßengräben, so wie die Durchläufe unter den Straßen immer rein, und offen gehalten wer¬ den, damit, wenn bey einem jähen Platzregen, oder bey anhaltenden starken Güssen von den Gebirgen eine un¬ gewöhnliche Menge Wassers zusammen läuft, solches ohne Aufenthalt seinen Ablauf nehmen könne , und nir¬ gends eine Hinderniß antreffe, an welchem es aufge¬ halten, die Straße zu übersteigen, und selbe zu zer¬ stören veranlasset werde; wenn aus Versehen, oder aus 45". Unthätigkeit des Einräumers die Seitengräben in ge- birgigten Gegenden überstiegen, und das von denen Gebirgen herab fließende Wasser durch die Verschüttung der Seitengräben, oder weil sie nicht hinlänglich ge¬ raumer sind, gezwungen wird, seinen Lauf über die Straße zu nehmen, so nimmt es gewöhnlich bis zu dem nächsten Stützcanal, und wenn dieser durchgerissen wird auch weiter, und gewöhnlich auf eine ansehnliche Wei¬ te seinen zerstörenden Ang über die Straße, schwemmt die ganze Beschotterung, und Belegung der Straße mit sich fort , und wenn die Waffermaffe, und das Gesäll der Straße beträchtlich ist, wird die Straße bis auf die Grundsteine ausgewaschen, oft die Arbeit von mehreren Wochen in einigen Minuten ganz zerstört, und die Stra¬ ße unkennbar gemacht, die dann wiederum neu über¬ schlagen, und mit Schotter überzogen werden muß; derley Unfällen, wenigstens der Vergrößerung des Scha¬ dens kann nur vorzüglich durch gut gereinigte, und ver¬ tiefte Seitengraben, und gut unterhaltene Srützcanale vvrgebauet werden, auf welche mit möglicher Thätig- Eeit gesehen werden muß. Durch die Erweichung des Fußes der Böschungen eines längs einer Straßenstrecke ßinsireichenden erhabenen Grundes geschieht es nicht sel¬ ten, vorzüglich bey einem anhaltenden Regenwetter, daß an Stellen, wo die Straße eingegraben ist, ein Theil LeS erwenhren Seitengruuoes nachgeschobcn, und die Straßengraben ganz verschüttet werden, in diesen Fal- len muß ungesäumt die Räumung vvrgenommen, dem Wasser sein ordentlicher Ablauf verschafft, und eine bessere Versicherung in derley Strecken hergcsiellt wer¬ den, welche durch Wandmauern n, durch Flechtwer¬ ke b, oder durch flachere Abgrabungen, und Dossin rungen des Terrains c bewirket werden können, auch Lurch den aus Bergschluchten herab geschwemmten Sand, Schotter, und andere abgelöste Erdtheile werden die Sei- tengräben mehrmahls plötzlich verschüttet, und das gan¬ ze Wasser ;um Austreten gereitzt, welches in allen ähn¬ lichen Fällen nach der Straße seinen Ablauf richtet, und diesen bis zu dem nächsten Stützcanale fvrtsetzek, welcher, wenn er sich in gutem Zustande und in der gehörigen Höhe befindet, solches seitwärts ableitet, im entgegen gesetzten Falle hingegen durchgerissen wird, wo sodann das Wildwaffer seine Verheerungen an der Straße forrsetzet, bis es durch einen andern Stützcanal aufgehalteu, und seitwärts geworfen, oder sonst durch die Lage, und Richtung der Straße von sel¬ ben abgeleitet wird. tz. -3. Derley Elemenrarereignissen sollte man bedacht seyn jederzeit bey der Constructivn, und den, Bane einer neuen Straße durch eine gute, und vorsichtige Anlage vor- jukommen, und ähnliche Wildwässer mittelst eines ge¬ räumigen unter einer verhältnißmäßigen Erhöhung der Straße anzubringenden Durchlasses abzuleiten, aus dessen Anlage und Erbauung jederzeit nach der Hand Bedacht genommen werden muß, wenn entweder aus Mangel hinlänglicher Localkenntnisse, oder aus Ueber- sthen bey dem ersten Bau eine derley Strecke nicht mit der gehörigen Vorsicht für ähnliche Fälle hergestellt wur¬ de; man trifft an mehreren Straßenstrecken derley Ge¬ genden an, welche bey jedem starken Regengüsse durch eine Menge des aus den Gebirgen herab geschwemmten San? des, Schlammes, und Steine überschüttet, und von dem über die Straße strömenden Wildwasser nach allen Rich¬ tungen Einrisse, und Vertiefungen ausgewaschen werden, welche jederzeit theils durch die Wegräumung des an¬ geführte» Schuttes, rheils durch die Herstellung der abgerissenen Straßentheile sogleich wiederum in fahr¬ baren Zustand hergestellet, folglich immer beträchtli¬ che Kosten verwendet werden müssen, auf deren Er- iparung durch eine zweckmäßige Erhöhung der Straße, und Durchleitung der meistens zu ssenig beschränkten, oder in ihrem Falle nicht genugsam aufgehaltenen Wild¬ bäche bey jeder Gelegenheit der Antrag zu machen ist. /,3 24. Die Verminderung des Gefälles bey derley Wildba- chen ist eine der vorzüglichsten Maßregeln, welche zur Abwendung ähnlicher Versandungen, und der Verschal¬ tung jener niedrig angelegten Straßenstrecken anzuwen¬ den ist. Das starke Gefall belebt meistens die Wilkbä- che mit einer Kraft alles mit sich fort zu reissen, was denselben im Wege stehet, fruchtbare Gründe zu ver¬ heeren, und die abgerissenen Steine, Schotter, und Er¬ de mit sich fort zu schwemmen, bis sie in eine flachere Gegend gelangen, wo sie mit dem fortgeschwcmmten Materiale alles überschütten, und überdecken. Die Ver¬ minderung des Gefälles bey derley Gebirgswaffcrn ist daher eine vorzügliche Anstalt, weil durch selbe die Ur¬ sache der Ablösung, und Fortschwemmung deren bey ih¬ rem raschen Lauf, und Gefälle beschädigten Gründe, und Ufergehoben wird, somit auch die Verschüttung, und Ver¬ sandung der Straße als eine Wirkung derselben nicht mehr Statt finden kann. Durch Ueberfälle, welche theils durch Holzkasten n, durch Verzäunungen, oder Steinwehren hergestellt werden können, kann ein be¬ trächtlicher Lheil ihres Gefälles vermindert, und sol¬ cher Gestalt derley Wasser unschädlicher gemacht werden. Djc Bepflanzung derley Gegenden trägt sehr viel bey, die Geschwindigkeit der Wässer zu brechen, wenn einmahl 4§ die Pflanze» sich ausgewachsen, und ein dichtes Busch¬ werk bilden, an welchen sich die Gewalt, und die Wuch des Wassers bricht. Indessen wird eine verhältnißmäßi- ge Chauffirung solcher Straßensirecken auch ein vorzüg¬ liches Mittel seyn, sich gegen derley Ueberschwemmun- gen, und Beschädigungen zu verwahren, unter welcher mehrere Oessnungen zur Beförderung des Ablaufes des zuströmenden Wassers angelegt werde» müssen. tz. 25. Wildbäche, welche von dem Gebirge gerade nach den Seitengraben herab schießen, und solche nicht nur durch die Gewalt ihres Gefällcö beschädigen, sondern auch der Straße selbst gefährlich, und uachtheilig werden können, können mittelst einigen senkrecht ausgestellten Pausche» aus dürren Reisern ganz unschädlich gemacht werden, an den Köpfen, oder Stammenden dieser Rei- Wr wird die ganze Gewalt des Wassers gebrochen, wel¬ ches zwischen selben durch die Zwischenräume ganz lauft abläuft, und in dem Durchlässe, oder in den Sei- wngräben seinen weiteren Ablauf findet. FeF. 7. 7^6 ck. wacht eine solche Anlage vorstellig, in welcher die Pau- kchen u » »»ter einem raschen Gebirgswaffer angelegt sind, wittelst welchen selbes durch einen überdeckten Canal ^wler der Straße wiederum abgeleitet wird. Sie sind ein wohlfeiles und zweckmäßiges Mittel, und können in 2. Theil. D So viele» andern Fallen selbst bey lieber fallen mitVortheil, und gutem Nutzen angewendet werden. tz. 26. Der Herbst ist gewöhnlich für die Straßen die übel¬ ste Jahreszeit; häufige, lang anhaltende Regen, Nebeln und die langen feuchten Nächte lassen selten Vie Straße austrockuen, selbst wenn durch mehrere Lasse eine gün¬ stige Witterung eintritt; statt de» trockenen Frühlings¬ winden, welche den Straßen durch das schleunige Aus¬ trocknen die beste Erhohlung gewähren, herrscht immer der nasse Südost-Wind, gewöhnlich ist in dieser Jahres¬ zeit auch das Fuhrwerk häufiger, und bey der Zusammeu- treffung solcher Umstände müssen die Straßen auch im¬ mer stärker, als in anderen Jahreszeiten hergenomme» werden; in dieser Jahreszeit ist es, wo die rastlose Thä- tigkeir, und eine unermüdete Aufsicht des angestell¬ ten Wegpersonals erfordert wird, um die Straßen gegen Verwüstungen zu bewahren, und die entste¬ henden Gebrechen entgegen ohne Zeitverlust wiederum auszubessern; zum Glück wird diese üble Jahreszeit durch den Winter abgelöst, wo die Fröste über den gan¬ zen Erdboden, so wie über die Straßen eine Erstar¬ rung verbreite», und selbe gegen jede Beschädigung ' eines noch so häufigen Fuhrwerkes in Schutz nehmen; der Schnee gewähret denselben «ine Decke, aus welcher Z« Ach nach und nach eine Eisrinde bildet, unter welcher die Straße gleich unter einem Gehäuse verwahret, und gegen alle Beschädigung gesichert ist, bis durch die ge¬ lindere Frühlingswitteruug das Eis verzehret, und die Straßen einer günstigeren Jahreszeit überliefert werden, in welcher die Wunden, die ihnen der nasse Herbst geschla¬ gen har, mit besserem Erfolg geheilet, und die Beschädi¬ gungen in Bälden ausgebessert werden können, welche sel¬ be in der nassen, und feuchten Herbstwittcrung erdulden Utußten. Die Natur scheint in dieser Jahreszeit jenes gut wachen zu wollen, was selbe in dem Spätjahre ge¬ wöhnlich bey den Straßen sich zu Schulden kommen laßt; wenn indessen auch in Absicht auf den unmittel¬ baren Straßenbau in dieser starren Jahreszeit nichts vvrzunehmen ist, so muß doch die unausgesehte Auf¬ sicht zur Offenhaltung, und Beförderung der Durchgän¬ ge getragen werden, ohne welche mehr, als in anderen ^whrszeiren die Communication gehemmt, wenigstens außerordentlich erschwert werden kann. Das erste Einfrieren der Straßen verursacht kein geringes Hinderniß dem Fortkommen des Fuhrwerkes, wenn die Straßengcleise noch nicht eingeschlageu wor- beu, und bey der jähen Veränderung der Temperatur vorstehenden Ränder derselben erstarren, man muß D 2 daher die Einräumung der Geleise bey der Annäherung des Winters, und der Fröste sich vorzüglich angelegen seyn lassen, um die Straße gut vorbereitet dem Win¬ ter zu überliefern; wird man jedoch vom Froste über¬ fallen, so müssen sogleich die vorstehenden hohen Ge- leisrander abgeschlagen, doch nicht in die Vertiefung eingeworfen, sondern zur Seite nach den Banketten geschafft werden, wo sie, da sie meistens aus gutem aufgeworfenen Materiale bestehen, ihre Auflösung bey gelinderer Jahreszeit abwarte» können, nm sonach wie¬ derum zur Straße verwendet zu werden. , tz. 28. Der Schnee veranlaßt an den Straßen oft die wich¬ tigsten Hindernisse, vorzüglich wenn er zur Zeit, wo heftige Winde wehen, geworfen wird. Es entstehen bey solchen Gelegenheiten in Hohlwegen, und tieferen Stre¬ cken die bedenklichsten Verwehungen, welche die Straße mehrmahls nach der Lage des Lvcals auf viele Schuhe, auf mehrere Klafter überdecken; die Ebenen, über wel¬ che der Wind seinen freyen Zug nimmt, werden nebst der Straße ganz nberschneyet, die Seitengräben ga»j ausgesüllet, und wenn keine Zeichen vorhanden sind, durch welche die Straße begränzct ist, so ist die Rich¬ tung derselben nicht mehr kennbar, die ganze Passat wird unterbrochen, und gehemmet, wenn nicht die Aus' 55 raumung, undAusschaufiung des Schnees vorgenommen, und eine Bahn geöffnet wird, auf welcher die Wagen ungehindert fortkommen können. SHP9- .Die Ausschauflung muß daher in solchen Fallen, so bald der heftige Wind, der die Verwehungen verur¬ sacht, nachgelassen hat, mit aller Thäligkeit vorgenom¬ men werden, diese muß nicht, wie es öfters geschieht, nur in der Breite eines Wagens, sie muß solcher Gc- statt vorgenommen werden, daß zwey Wagen sich leicht ausweichen können, denn man weiß welches Elend, und welche Ungemachlichkeiten eintreten, wenn zwey Wagen einander in so engen Passagen entgegen kommen, und welche Hindernisse, und welchen Aufenthalt das Fuhrwerk zu befahren hat, wenn derley enge Passagen zwischen hohen ^chneewandcn Statt finden. Die hohe Schncemasse muß sodann von der Straße ganz entfer¬ net, und über die Graben geworfen werden, nach letz¬ teren müssen von Entfernung zu Entfernung Einschnitte in den Schnee gemacht werden, damit durch selbe bey dem wechselnden Wetter, wenn eine Schneeaufthauung eivtritt, das Wasser seine» Ablauf finde. Z. 3o. Da, wo durch offene Canale ein Wasser über die Straße geleitet wird, und bey der strengen Kalte sich Z4 Eis über selbe bildet, muß die Eisrinde immer aufge- schlagen, und arlfgeeiset werden, weil sonst das Was¬ ser zum Austreten gerecht wird, die anliegende Gegend nebst der Straße selbst übeHhwemmet, und die Pferde beym Eintreten der Eisdecke sich ganz sicher beschädigen müssen. » tz. 3i. Durch das ungleiche Zusammendrücken und Ausschau¬ feln des Schnees entstehen gewöhnlich, vorzüglich nach einigen Thautagcn, und darauf wieder erfolgten Frösten Vertiefungen und Löcher, welche bey nachmahligerAuf- thanung keine geringe Gefahr des Umwerfens veran¬ lassen; man hüthe sich in solchen Fallen diese Löcher mit Schnee auszufüllen, vielmehr muß , wenn ein solches Loch an dem einen Geleise befindlich ist, ein anderes neben selbem für das zweyte Geleis Gleich tief ausge- graben werden, damit solcher Gestalt beyde Rader in gleicher Tiefe darüber setzen können. Das uahmliche ist auch von denen tiefen Geleisen über steile Bergstraßen zu verstehen, wo durch die eingelegten Reißketten ei¬ nerseits das Geleise vielmehr vertiefet, und auögerisscn wird, als an der andern Seite, und wo jederzeit ge¬ trachtet werden muß die Wagen in gleich tiefen Gelei¬ sen zur Verhinderung des Umschlagens zu erhglren. 55 3:-. In der Epoche des Anfthaueus des Schnees, und Ei¬ ses muß auf die Offenhaltnng der Seitengräben vorzüg¬ liche Rücksicht, und Sorgfalt getragen werde», damit das schmelzende Schneewasser seinen ungehinderten Ab¬ lauf finde; von den Straßen müssen die Ableitungen unausgesetzt besorget, und alles Wasser entgegen von selber fortgeschafft werden, daher in dieser Zeit das Wegpersonale zu seiner besonderen Pflicht und Thätig- keit zu verhalten ist. 33. Große und lange Strecken, die durch ihre fehlerhafte Anlage tiefer als die seitwärts gelegenen Felder liegen, folglich mit dem Horizont der letzteren zu gleicher Höhe verschneyet werden, selbst ordentlich angelegte Straßen, wenn sie mit hohem frisch gefallenen Schnee überdeckt werden, unterbrechen auf einige Zeit die Passage, bis im ersteren Fall Leute zusammen gebracht, und die Ver¬ wehungen ansgeräumt werden, im letzteren hingegen durch leichtere Wagen die Bahne im Schnee durchgebrochen, und einigermaßen consolidirt wird, um den schweren Lastwagen nicht bey jedem Schritte durch das Einschnei« den in den tiefen Schnee ein unübersteigliches Hinder- uiß entgegen zu setze», indessen gehet dieses sehr lang¬ sam zu, «nd der Fuhrmann ist bemüßiget mit Pferden, S6 und Knechten mehrere Tage in den thenern Wirthshau- sern einen großen Theil seines Verdienstes zu verzehren, wenn er nicht Gelegenheit findet, seine Ladung auf ein¬ zelne Schlitten zu überladen, um solcher Gestalt das Fortkommen zu erleichtern; man hat bisher überhaupt zu wenig auf Mittel fürgedacht, das Fortkommen des Fuhrwesens bepm gefallenen Schnee zu erleichtern, un¬ geachtet dieser Gegenstand allerdings eine große Auf¬ merksamkeit so wohl wegen der Beförderung der Com- municationen aller Art, als zur Erleichterung der Fuhr¬ leute verdient hatte. Die einzige dießfalls bestehende Anstalt ist das Außschaufeln des in höheren Massen zu¬ sammen getragenen Schnees durch Menschenhände, die gewöhnlich nicht so schleunig für sich gehet, als solches die Beförderung der Fuhrleute erfordert, nur in einzel¬ nen wenigen Gegenden, und Strecken mancher Provin¬ zen findet man Maschinen, mir welchen die Räumung des Schnees von den Straßen voraenommcn wird; al¬ lein diese Operation wird nur im Kleinen, so viel mir bekannt ist, nirgends im Großen auf den Post- und Landstraßen vorgenommen, welches doch zur Beförde¬ rung der Passage, und Erleichterung des Fuhrwerkes lla- 7. von großen Vortheilen seyn würde. Diese Schneeräumer sind sehr einfach, und bestehen in einer keilartigen Zu¬ sammensetzung der Pfosten, welche durch einige Quer- Z7 stücke verbunden den Widerstand des wegzuschaffenden Schnees überwinden, und solchen in der Weite beyder Flügeln zur Seite schaffen, an diese Maschine müs¬ sen nach Erforderniß, und der Höhe des auszuschaufeln¬ den Schnees eine Anzahl Pferde vorgespannt werden, welche diese Maschine durch die auszuräumende Stre¬ cke ziehen, und solcher Gestalt, da der Schnee in der Breite der äußersten Entfernung der Flügeln von 9 bis io Schuhen seitwärts geschafft wird, eine eben so breite Bahne Herstellen, auf welcher unmittelbar hinter der Maschine die Wägen ihren Zug nehmen können; die bequemeren AusweichSplätze können sodann von Ort zu Ort hergestellet, und die Räumung des zur Seite geworfenen Schnees kann durch die Landleute mit mehr Gelegenheit vvrgenommen, und die Fahrt ver¬ breitet werden, wenn nur einmahl die Passage eröffnet worden. Diese Maschinen müssen gut, und fest verbun¬ den werden, sonst werden sie zusammen gedrückt, sie müssen ihre gute Schwere besitzen, sonst werden sie über den Schnee geschläudert, ohne die gehörige Wirkung zu leisten; sie können zu diesem Ende mit Steinen be¬ schwert werden, damit sie sich gegen den Grund besser drücken, und solcher Gestalt eine größere Masse des Schnees vor sich theilen mögen; derley Maschinen kön¬ ne» mit sehr gutem Vorkheil, selbst mit sehr großer Er- 58 sparnng der Laudlente angewendet werden, denen ohne¬ hin die Räumung des Schnees von den Straßen obliegt; wenn selbe in angemessene Strecken beygeschafft, und bey dem ersten gefallenen hohen Schnee sogleich in die Manipulationen gesetzt wurden, so wurde nebst dem, daß denen Fuhrleuten vieler Vorschub geleistet wurde, auch den Gemeinden eine wesentliche Erleichterung ver¬ schafft werden. 3^. In tiefen Schneeverwehungen sind diese Maschinen nicht anzuwenden, diese müssen ohne weiters mit Men¬ schenhänden durchgebrochen werden, und es liegt denen aufgestellten Wegdirectionen ob, jene Einleitungen zu tref¬ fen, und zu handhaben, »volnit unverzüglich an diese Arbeit Hand angelegt, und so schleunig als nur mög¬ lich , die Passage wiederum eröffnet werde. . Z. 35. Vor allem sollte man trachten die Ursachen, und die Veranlassungen solcher Schneeverwehungen hintanznhal- ten, und in dieser Rücksicht muß schon bey der Con- struction der Straße der nöthige Bedacht genommen wer¬ den, daß die neue Anlage nicht derley hinderliche Schneeanhaufungen begünstige, daß Hohlwege ver¬ mieden, und die Straße über den Horizont der anlie¬ genden Felder gehoben werde, es muß auch in der Fol- Sy ge von dem Aufsichtspersonale mit aller Strenge darauf gesehen werden, daß längs der Straße nicht Verzäu¬ nungen, Pinken, und derley Gegenstände hingebaut werden, welche den Schnee anfhalfen, und dessen An¬ häufung veranlassen, worüber weiter unten bey Anfüh¬ rung der nöthigen Straßenpolizey-Anstalten das mehre- re gesagt werden' soll. h. 36. Mitten im Winter tritt mehrmahls durch einige Ta¬ ge eia Thauwetter ein, welches jähling wiederum durch Fröste abgewechselt wird, oder es fällt bey einem eintre¬ tenden Südost-Winde ein Regen, der bald darauf durch einen kalten Nordwind vertrieben wird; bey diesen jähen Veränderungen wird die Straße mit Glatteis, oder einer Eisrinde überzogen, welche das Fortkommen der Pferde höchst erschwert, und die Lastwagen durch das Schläudern der Gefahr aussetzt, vorzüglich über sseile Bergstraßen verunglückt zu werden. In diese» Fällen, welche nicht selten eintreten, und denen Fuhr¬ leuten ein großes Hinderniß und Beschwerlich in Weg legen, wird von Seite der Staatsverwaltung keine Er¬ leichterung verschafft. Die Fuhrleute behelfe» sich da- wit, daß sie ihre Pferde scharf beschlage», und beym Hinabfahren über die Berge ihren Rädern doppelte Iieißketten umlegen, 6v Bey allen dem ist ihre Fahri mit Gefahren verbunden, welche durch Unglücksfalle in Ereilen Gebirgsgegenden D--./. nur zu sehr bestätiget werden. In 7s--. 7.^7^. g. schla- ^s-9- ge ich eine einfache, aber zur Abhülfe dieser Gefahren allerdings zweckmäßige Maschine vor, durch welche der- ley Passagen bey einem eintretenden Glatteise aufgcris- sen, somit für Pferde als Wagen sicher gemacht werde» können; sie bestehet, in einer 5 Schuh langen, 12 Zoll dicken Walze von einem schweren Eichenklotz, welche mit dicken eisernen Spitzen e-n beschlagen ist, an derer Achse, oder Zapfen zwey Stangen eingehängt sind, welche die Stelle einer Gabel vertreten, an welche ein Pferd «»gehängt wird, welches diese Walze über die glarteisigc Straße fortzieht, bey seiner Bewegung durch die Eisenfpitzen der Walze das Eis anfreißt, und sol¬ chergestalt eine rauhe Oberfläche bildet, auf welcher ohne Gefahr Pferde, und Wagen fortkommen können. Der Gebrauch dieser Walze wäre vorzüglich in bergig- ten Straßen von guter Anwendung, auf welchen in einer solchen Zeit das Fortkommen um so mehr erschwert wird, ihre Anschaffung ist nicht kostbar, die Construc- tion, und Anwendung höchst einfach, und ohne weite¬ re Erklärung begreiflich, dem Pferde, welches diese Maschine hin und her zu führen hatte, können, damit es auf dem Glatteise ohne Gefahr fortkommen könne, 6r um die Fußtritte grobe Fetzen, oder ein grobes Tuch umgebunden werden, bcy jedem erheblichen Berge wür¬ de eine solche Walze anzuschaffen, und bey dem all- dort starionirten Einräumer aufzubewahren sey«7 wel¬ cher den Auftrag haben sollte, von dieser sogleich Ge¬ brauch zu machen, wenn solches die Umstände erforder¬ lich machen würden. Diese Walze kann auch zum Sper¬ ren eingerichtet werden, wenn die an der Gabel befe¬ stigte Hcmmkette mittelst eines Hakens in den an der Walze eingelassenen Ring eingehenkt wird, wo sodann durch ihre Fortziehung breitere Furchen eingerisskr wer¬ den , statt dem, wenn sie sich herumbeweget, nur ein¬ zelne Vertiefungen durch die Spitzen in die Eisrinde eingedrücket werden, welche den Pferden einen sicheren Tritt verschaffen. S- 3?. Eine der wesentlichsten Ursachen des in den neueren Zeiten verschlimmerten Zustandes der Chausseen, und der öfteren Klagen über ihren Zustand ist die Beschaffenheit un- serer Frachtwägen, und vorzüglich die Bauart ihrer Räder. Die bcsiangelegte Straße kann nicht lang dem Eindrücke widerstehen, welchen die unverhältnißmäßigen Lasten, wel¬ che denen Wägen aufgebürdet werden, mittelst der schma¬ len, oft kaum 3 Zoll breiten Felgen der Grundlage mit- lhejlen. Die Römer, die Griechen, und alle alten Pöl« 62 ker hatten bey ihren Wagen meistens sehr breite wal¬ zenförmige Rader, durch welche die Straßen mehr ge¬ ebnet, als anfgeriffen, und ich möchte sagen, durch die Befahrung mehr verbessert als verwüstet wurde. Die Türken haben noch immer an ihren Fuhrwerken sehr breite Räder; der Mangel an gemachten Straßen, und der fette Gründ macht bey ihnen diese Einrich¬ tung zur Nothwendigkeir, ohne welche sie ihre Frach¬ ten nicht fortbringeu könnten. Unter de» civilisirten Ländern ist England, wo Fuhrwerke mit den breiten Rädernlm Schwünge sind, deren einige über 12 Zoll in der Breite enthalten, dafür sind aber auch die englischen Straßen in einem vortrefflichen Zustande, man sieht keine Geleise, von denen unsere Straßen so leicht durchge, schnitten werden; sie haben die vortreffliche Wegmauth- ordnung, daß die Wägen nach dem Verhältnisse ihrer breiteren, oder schmäleren Räder ein größeres oder kleineres Weggeld entrichten. In unseren Provinzen kann man die schmalen Räder als die Hauptursache der Verwü¬ stung der Chausseen, und deren für ihre Unterhaltung erforderlichen beträchtlichen Summen ansehen, sie mö¬ gen noch so gut, noch so standhaft hergestellt sey», fahren einige schwer beladene Lastwägcn mit ihren schma¬ len Rader» bey einer nassen Jahreszeit über selbe, so müssen die Räder lüit ihren schmalen Felgen in den Grund 6S einschneiden , solchen aufwühlen, und Geleise verursachen, in welchen die Nasse sitzen bleibet, und wenn sie nicht gleich eingeräumer, oder ausgeschlagen werden, den An¬ fang, uüd Grund zst größeren Verwüstungen legen. tz. 38. Eine der vorzüglichsten Anstalten zur Erhaltung gut gebauter Chausseen in gutem Zustande, ist daher die Ein¬ führung breiterer Rader. ES ließe sich diese Anstalt ohne Zwang einführen, wenn z. B. Lastwagen, welche weniger als 6 Zoll breite Rader hatten, ein doppeltes; jene mit 6Zoll breiten Rädern nur ein einfaches Weggeld zu entrich¬ ten, die in der weiteren Gradation bis 12 Zoll breiten Rader die verhaltnißmaßige Verminderung zu genießen hätten, jene, so 12 Zoll, oder noch breitere Rader hatten, von der W.egmaurh ganz befreyet würben; auf diese Art konnte eine bessere Bauart der Rader am füglichsten in Schwung komme», und wenn einmahl die Fuhrleute den Vvrtheil dieser Bauart einzusehen Gelegenheit haben wür- den, so würden sicher solche allgemein eingeführt wer¬ den , und dem Straßenbau den Vortheil gewähren, daß Man auf eine leichtere ArtStraßen construiren könnte, wel¬ che denen nähmlichen Lasten mit besserem Erfolge widerste¬ hen könnten, als gegenwärtig, wo durch die schmalen Rä¬ der selbst in den Felsen Furchen eingeschnitten, das Be- legurigsmateriale statt zusammen gedrückt, und geebnet 64 zu werden, zn Staube zerrieben, bey eintretender Nas¬ se in Koch verwandelt wird, bey trockener Witterung hingegen den unerträglichen Staub verursacht, welcher Lenen Reisenden so lästig wird.' ^9- Keine unwichtige und zur Erhaltung eines besseren, und dauerhaften Straßenstandes unzweckmäßige Anstalt sind die Sommerwege. Sommerwege sind längs denen gebauten Chausseen befindliche Seitenwege, auf wel¬ chen in trockenen Iahrszeiten gefahren wird, um die Chausseen zu schonen, welche nur bey nasser, und schlech¬ ter Witterung, wo der Feldgrund die Schwere der La¬ sten nicht ertragen kann, befahren werden; diese Seiten¬ wege sind entweder natürliche, und bereits bestehende Feld¬ wege, oder es sind künstlich angelegte Sommerstraßen. An vielen Orten befinden sich neben den gebaute» Stra¬ ßen Feldwege, welche allerdings mit Vortheil zu Som¬ merwegen benützt, und selbst durch Einlösung der Grün¬ de, da wo sie nicht bestehen, erweitert werden können, und sollen; diese Wege gehen bald zur rechten bald zur linken Seite der Chaussee, und es müssen zu diesem Ende da, wo man von einer Seite nach der andern übersetzen muß, über den Straßengraben solide Brücken angelegt, und gut unterhalten werden; diese Weg? er¬ fordern keine weitere Unterhaltung, als daß von Zeit 65 s» Zeit ausgefahrene größere, und gefährlichereGeleise aus- geichlage», dem Wasser so viel es möglich der Ablauf ver¬ schaffet, und über die Bache, und kleine Graben Brü¬ cken angelegt werden, welche das Fortkommen erleich¬ tern. Die Haupr-Chaussee wird zu der Zeit, wenn der Seitenweg gut, und fahrbar ist, mit einem Dauere ge¬ schlossen, und solcher Gestalt kein unbeträchtlicher Theil der jährlichen Unterhaltungskosten ersparet. Von Ort zu Ort Müssen, wo dieser Seitenweg enge ist, oder gar in Hohl¬ wegen foulauft, AuSweichsplatze angelegt werden, da- wit die Wagen voreinander kommen können. JmMark- Irafthume Mahren sind diese Seitenwege mit gutem S'fvlge eingeführt. tz. 4o. Die künstlichen Sommerwege können zu beyden Seir luz. cku der gebauten Straße angelegt werden, solcher Ge- schlt,daß die Chaussee im Mittel gleich einer Aufdam- ^ung, zu beyden Seiten derselben aber ein Sommerweg b s"r einen Wagen angelegt werde, der nur mit Schotter ^'cht überzogen, für trockene Jahreszeiten hinreichen Wllte; hey dieser Anstalt müßte die Einrichtung getroffen ^'den, daß jeder der hin- und herfahrcnden Wagen je- ^'»eit auf die nahmliche Seite, rechts, oder links ein- ^' 49- Die Vernachlässigung der Räumung der Bäche har de» nachtheiligste» Einfluß aus die in der Nachbar¬ schaft derselben angelegte Straßen so wohl, als aus die Landescultur überhaupt. Einer solchen Vernachlässigung hatten schon in den alten Zeiten die pontinischen Süm¬ pft ihre Entstehung, und die berühmte ihre Verschlämmung zu verdanken gehabt. DieUfer der Land¬ bäche müssen von Zeit zu Zeit von denen zu weit über einander wachsenden Bäumen und Gesträuchen gereini- get, die Versandungen, und Erhöhungen der Bach- statte auf das erforderliche Niveau vertiefet, die em- springenden engen Stellen erweitert, die zu breiten ein- geeuget, und überhaupt nach 7 alles aus dem Wege geschafft werden, was den ungehinderten Ablauf des Wassers aufhalten, oder dessen Geschwindigkeit, ^d Kraft lähmen kann. Z. 5o. Fehlerhafte Mühlwehren, unter welchen alle Kasten- Gehren, wenn sie auch mit Ablässen versehen sind, begriffen werden, sollten an keinem Bache, noch we¬ niger an großen Flüssen geduldet werden. Der Scha¬ den, de» willkührlich, und schlecht angelegte Wehren in 3. Theil. der Welt bereits angerichter Haden, übersteigt ohne Zwei¬ fel de» Nutzen, den sic durch die erleichterte Vermah¬ lung eines unentbehrlichen Lebensbedürfnisses, welche auf mehrere andere Arten erreicht werden kann, dem menschlichen Geschlechte gewahret haben; große in fau¬ lende, unfruchtbare, die ganze Gegend vergiftende Mo¬ raste verwandelte Landesstrecken, anhaltende Überschwem¬ mungen fruchtbarer Gründe, die Verwüstung der schön¬ sten Saaten, und tausendfältige andere Nachtheile sind die gewöhnlichen Folgen ähnlicher Anlagen, welche bey- nahe in jedem Lande anzutreffen sind, und bald ein grö¬ ßeres, bald ein kleineres Uebel über selbes verbreiten. Statt Kasienwehren sollen jederzeit nur Archen mit Freyschützen angelegt, ihre Grundbettung in das gleiche Niveau mit der Sohle des Bach- oder Flußbettes an¬ gelegt, und die Schwällung des Wassers immer nur durch Schützen bewirket werden, welche bcy anlaufen- fendem Wasser gezogen werden müssen, um dem Flusse seinen ungehinderten Ablauf zu verschaffen. 5i. Niedrige Ufer, welche bey jeder Anschwallung der Flüsse überstiegen werden, und das austretende Wasser durch ihre Vertiefungen über die in ihrer Nachbarschaft vorüber gehende Straße abströmen lassen, müssen mit ge¬ hörigen Dämmen versehen, oder die Straße so weit erhö- 83 her werden, daß selbe nicht von dem Ueberschwemmungs- waffer überstiegen werden könne, im letztem Fall müssen unter dem Straßendamme verhaltnißmäßige Durchlässe gebauet werden, damit das hinter selben sich sammelnde Wasser seinen freyen Ablauffinde; derley Damme müssen gegen die Wasserseite durch Verzäunungen aus frischen Weiden verkleidet werden, damit die ganze Böschung sich verwachse, und begrüne, und solcher Gestalt dem Was¬ ser einen desto besseren Widerstand leisten möge; auch wird es gut seyn, wo solches die Lokalität zulaßt, den zwischen dem Damm, und dem Strome befindlichen Grund zu bepflanzen, und solcher Gestalt eine Aue von zarten niederen Felbern, und Weidenstauden zu schaf¬ fen, zwischen denen das Wasser seine Gewalt, und Ge¬ schwindigkeit verliert, und dem Straßendamme weni¬ ger schädlich werden kann. 5^. Wo vorzüglich die tiefe Lage eine Srraßenstre- ^e der öfteren Überschwemmung aussetzt, kann dem Uebel mit Anschüttung, und Erhöhung derselben, oder "w diese zu große Kosten erfordern würde, mittelst Unv- legung, und Abänderung der ganzen Straße abgeholfen, werden; rin großes Beyspiel letzterer Art gibt die neue Zwischen Adelsperg und Oberlaibach im Herzogthume Crai» abgeänderte Straße durch das Planiner-Thal. Dieses F 2 ö4 Thal wird sehr oft durch die Mauniz überschwemmt , und die mitten durch selbes angelegte Straße wurde auf 4 bis 5 Klafter überrennen, und mehrmahls durch eiu ganzes Vierteljahr unfahrbar gemacht. Die neue Stra¬ ße wurde an der Gebirgslehne von Planina bis Gertscha- rienrsch in einen über 11 Schuh über das höchste Ueber- schlammswasser erhabenen Horizont geführt, und sichert gegenwärtig bey jeder Ueberschwemmung die Passage, und Comnnmication mit der größten Bequemlichkeit. S- 23. / Mehrmahls wird durch heftige Schneeverwehungen der Ablauf kleiner Bache ganz verdammt, durch die ein¬ tretenden Fröste das ohnehin seichte Wasser in denen dem Anfalle der Nordwinde mehr ausgesetzten Strecken in Eis verwandelt, der ganze Abfluß des Wafsers ge¬ hemmt, und oft die ansehnlichsten Strecken durch eine» unbedeutenden Bach nebst der Straße überschwemmt, und mit Eis bedeckt. In diesen Fallen kann nicht anders als durch die Aufeisung der zugefrornen Bachengen, und Auswer¬ fung des angehauften Schnees Rath geschafft wer¬ den , wodurch dem Wasser wiederum der freye Ablauf verschafft werden kann. Das an der Straße zurück ge¬ bliebene Eis muß sodann gleich wiederum zur Seite ge¬ schafft, und die Straße rein gemacht werde». Gegen Eis- 35 stopfungen an großen Flüssen, und Strömen ist nicht so leicht Abhnlfe, weil diese mchrmahls außer der mensch¬ lichen Macht liegt, zu verschaffen, die dadurch ent¬ standenen Überschwemmungen der Straßen müsse» so, wie jene der anliegenden Stromgegend mit Geduld er¬ tragen werden, bis durch die Hebung der Eismasse der Wasserspiegel sich gcsenket hat, und das Wasser wie¬ derum in seine Schranken zurück getreten ist. tz. 54. Die meisten deren zur VermeidungderUeberschwemmun- gen erforderlichen Anstalten, vorzüglich die Räumung der Bache, die Abänderung schädlicher Wehren, und Einbaue, und die Eindämmung der seicl-ten, und vertieften Ufer gehö¬ ren z» denen öffentlichen Landesverbefferungs-Anstalten, welche von Seite des Landes vorgenommen werden sollen, und welche nicht der Straßenbau-Casse, als nur in Absicht eines verhältnißmäßigen Beytrages zur Last fallen können. Ich habe darüber nur das Röthige hier angeführt, da- wit jeder Straßenbeamte auf die Hinlanschaffung jener Hindernisse, und Anstände, bey deren Daseyn auch die öf¬ fentliche Passage bedrohet ist, Bedacht nehmen, und die Beseitigung, und Forcschaffung derselben nm so gründli¬ cher betreiben, und erwirken könne. «s ZweyteZ Capitel. Won den Beschädigungen der Brücken durch ihre Befahrung, und Verwesung ihrer Be- standtheilc/ durch Elementar-Ereignisse bey Eisgängen, Fluthen, und Überschwemmun¬ gen, und denen Mitteln, derlei) Beschädigun¬ gen vorzukommen, und die erfolgten soglciA wiederum herzustellen. H. Knicken sind zur Unterhaltung einer bequemen, sichre ren, und ununterbrochenen Communication die zweck¬ mäßigste, die wichtigste Anstalt; ihre Unterhaltung er¬ fordert eine unausgesetzte thatige Aufsicht, weil bey ih¬ rem Verfalle die Communication der Straßen selbst auf¬ gehoben, oder sehr erschweret wird. In mehreren Lan¬ dern pflegt man durch seichte Flüsse und Bache die Pas¬ sage ohne Brücken durchzuleiten; allein man weiß, wel- , chen Erschwerungen, und selbst Gefahren bey dem An¬ laufen solcher Wasser die Passage, und das Fuhrwerk ausgesetzt ist, Die Römer hatten bey vielen ihren Stra¬ ßen, vorzüglich an denen in Italien, dieses Gebrechen an den meisten Flüssen, und Wassern, welche gewöhnlich überfahren werden konnten, im Schwung erhalten. An unseren Straßen sind über alle Flüsse, und Bache Brücken hergestellt, und dieser trefflichen Anstalt hat man zu verdanken, daß man bey den höchsten Fluthen so wie bey dem niedrigsten Waffcrstande mit gleicher Sicherheit bey Lag und Nacht ohne Aufenthalt seine Reise fort- setzen könne. Brücken unterliegen Beschädigungen mancherlcy Art; erstens durch die Ströme und Flüsse selbst, über welche sie erbauer sind; zweytens durch ihre Benützung, und Befahrung; und endlich drittens durch die Verwe¬ sung ihrer Bestandtheile. Eisgänge, und hohe Fluthen sind vorzüglich für hölzerne Brücken sehr gefährliche Feinde; jährlich hort man von allen Flüssen, an denen sich Eisstöße bilden, Nachrichten von zerstörten, oder be¬ schädigten Brücken, und mchrmahls steht es gar nicht in der Macht der thätigstcn Aufsicht, die Wirkungen der zerstörenden Eissiöße abzuwenden. Die Thcilnng dcr großen Eisfelder in kleinere Stücke ist das vorzüglichste Mittel, Brücken gegen Beschädigungen und Zerstörun¬ gen zu sichern: aber die Ausführung dieses Mittels ist eine Aufgabe, die eben nicht so leicht aufzulöse» ist; man hat Eisbrecher, welche mitten im Strome vor denen Brückenjvchen geschlagen werden, an deren scharfen Rn- 88 cken die aufgeschobeneu großen Eisfelder durch ihre eige¬ ne Schwere brechen, und unbeschadet durch die Brücken¬ felder durchziehen. An den preußischen Flüssen sind diese l Eisbrecher sehr gewöhnlich, und ich habe an der Oder, und an der Elbe schöne Werke dieser Art gesehen, welche ihrem Endzwecke entsprachen, aber mehrmahls auch der Göwalt der Eisstöße nicht widerstehen konn¬ ten, und ihrer soliden, und guten Bauart ungeach¬ tet nicht im Stande waren, die Brücken gegen Beschä¬ digungen zu sichern, und dem Cisstoß zur Beute wer¬ den mußten. S- 2. Man kann große Eisfelder, welche beym Losgehen , des EisstoßeS der Brücke gefährlich werden können,durch eiserne Sagen theilen, welches an der Donau bey den hierortigen Brücken mehrmahls mit gutem Erfolge aus- gcführet wird. tz. 3. 3. Auch durch Bomben läßt sich die Lheilung großer Fel¬ der unternehmen, wer,« nahmlich durch eine in das Eis¬ feld gemachte Oeffnung, eine gefüllte, mit einem langen Brandrohre versehene Bombe auf zwey an ihren Handha¬ ben befestigten Seilen unter das Wasser gelassen, und mittelst zweyer über das Eis gelegter Hebeln, an wel¬ chen die Seile angebunden werden, unter das Eisfeld e'mgehänget wird. Die Brandröhre, welche über das Eis hervorragen muß, muß so dicht, und genan in die Bombe eingelassen, und Verdichter werden, damit kein Wasser in selbe eindringen könne; in die mit Pulver ge¬ füllte Röhre wird eine lauge Stopine eingerichtet, und mittelst selber die Feuerung in die Bombe gebracht, wel¬ che durch ihre Zerplätznng das Eisseld theilen muß- S- L- Sind die Eisfelder nur von solcher Größe, daß sie durch die Brückenöffnungen ohne Anstand durchgeführt werden können, so müssen dessen ungeachtet die Brückenjoche gegen das Antreiben derselben möglichst gesichert wer¬ den, weil nicht nur die Brückenbander los geschlagen, sondern auch die Jochstecken beschädiget werden können. Man hat bey denen hiesigen .Brücken eine ganz einfache Vorrichtung, welche für diese Falle sehr gute Dienste leistet. Sie bestehet aus zwey iu einem Winkel zusam¬ men lauftnden, vorne gut verbundenen, und mit Eisen beschlagenen Flügeln u », welche ^or dem Eisgänge an bie» Brückenjoche b gebracht, und an selben so lang "gelassen werden, bis das Eis abgezogen ist; da diese Eiöflügel mit dem Wasser spielen, weil sie an keinem Vuncte befestiget, oder in einer festen Steilung ange- bcftet sind, so leiten sie die ankommenden Eisftücke, ohne von selben vieles zu leiden, nach der schiefe» P« Richtung ehre Flügelbaume durch die Felder ohne Nach-' theil der Brückenjvche durch. Z. 5. Bey kleinen Flüssen können die ankommenden Eisfel¬ der durch eine Anzahl auf der Brücke augestellter Arbeit ter mittelst langer starker Haken von den Jochen ab- und zwischen den Brückenöffnungen durchgeleitet wer» den, welche bey Tag und Nacht sich au der Brücke befinden, und durch ihre unausgesetzte Arbeit einer Be¬ schädigung der Brücke Vorkommen müsse». tz. 6. Steinerüe Brücken sind nicht so leicht ähnlichen Be¬ schädigungen ausgesetzt, als hölzerne. Indessen hat man mehrere Beyspiele auch von Beschädigungen stei¬ nerner Brücken. Die massive Prager-Brücke über die Moldau gibt davon ein neueres Veyspiel, welche durch den EiSstoß von 1784 einen beträchtlichen Schaden er¬ litten hat. An der gewölbten Weser-Brücke bey Minden sind im Jahre 1795 zwcy Gewölbbogcn nebst den Pfei¬ lern durch den Eisstvß, und das ungewöhnlich große Wasser unterwaschen, und cingeworfen worden. Bey steinernen Brücken muß auf den guten Stand des Mauerwerks, und der Quadern an den Pfeilern fleißig gesehen, jede Beschädigung der Quadersteine oh- «e Verschub wieder ergänzet, und letztere entweder durch starke Klampfen gut befestiget, oder durch Einsetzung neuer Steine ausgewechselt werden, denn findet ein an¬ haltender ungewöhnlicher Eisstoß eine Oeffnung in den Quadern der Pfeiler, an welche die Eisfelder wirken können, so wird ganz leicht ein Stein nach dem andern los geschlagen, und die Drücke mancher Gefahr einer wichtigen Beschädigung ausgesetzt. 7- Wird bey der Anhäufung des Eises vor der Brücke, und der dadurch verursachten Schwällung des Wassers der Grundbau unterwaschen, so ist die Gefahr für die Brücke höchst dringend: nur ein solider Grundbau, tief genug eingeschlagene Falzbürsten, und ein nicht allzu leichter, und lockerer Grund kann die Brücken in solchen Fällen vor dem Untergänge retten; ist jedoch das Eis ohne Beschädigung des Brückengebäudes selbst abgelaufen, so kann nach Umständen, und der Beschaffenheit der Grund- beschädizung auf verschiedene Arten Rath geschafft werden. Es kann der Pfeiler mir einer tiefen Pfahlwand in einer Entfernung von 5 bis 6 Schuhen mit dem niedrigsten -Lasser gleich tief eingefasset, diese gegen die Pfeiler verankert, und mit Steinen, und Schutt gut ausge- füllet, überpflastert, und dieser Vorgrund mit einer Bettung von Pfosten versehen werden, oder wenn diese Pfahlwand nicht ausführbar wäre, kann der ausgewa- ys 2'.--.^. scheue Kolk durch große schwere Sterne sru, anSgefül let, zwischen diese kleinere Abfälle mit Schotter, und Sand lagenweise eingeworfen, alle Höhlungen mög¬ lichst verdichtet, und solcher Gestalt wieder das ausge¬ waschene Flußbett ausgeglichen werden. Die Steine müssen schwerer seyn, als die Kraft ist, mit welcher der Strom bey Fluthen gegen den Grund dieser Brücken¬ öffnungen zu wirken pflegt, und solcher Gestalt werden sie von dem Strome nicht fortgeschwemmt werden können, und eine sichere Schutzwehre des Pfeilers blei¬ ben, dessen Grund sie umgeben werden: wenn keine großen Steine vvrrathig sind, die Gefahr dringend ist, und die Abhülfe nicht verschoben werden kann, durch die Einschlagung einer Pfahl- oder Pilotenwand dec von seinem Grund entblöste Pfeiler zu viel erschüttert, und selbst das Gewölb einer Gefahr ausgesetzt werden wür¬ de, so können Schottersieine in grobe Sacke b b gefüllet, diese zusammen gebunden , und solcher Gestalt der ausge¬ waschene Kolk mit selben auögefüllet werden; damit diese Schottersacke in eine ganze Verbindung unrer einander ge- rathen mögen, müssen selbe mit eisernen Kreuzhaken ver¬ sehen werden, deren Widerhaken die Sacke zusammen halten, und selbe zu einem Körper vereinige». Das Ein¬ werfen der Sacke muß immer nach der nahmlichen Rich¬ tung geschehen, daizrit sie sich desto enger an einander legen, die oberste Schicht muß mit Schutt und Schot¬ ter gut überworfen, und die Ungleichheiten möglichst ausgeglichen, und ausgefüllet werden. Ich kann aus eigener Erfahrung die Anwendung dieses Vortheiles für alle Fälle ancmpfehlen, wo in der Geschwindigkeit Rath geschafft, ein ausgewaschener Kolk oder Vertiefung ver¬ sichert, und das weitere Auswaschen hintangehalren werden solle, wo mehrmahls auf eine andere Weise nicht Hülfe geschafft, und ein Werk seinem Untergang, oder einer beträchtlichen Beschädigung Preis gegeben wer¬ den müßte. 8- Bey hohen Fluchen, mit welchen in höheren Gegenden von denen Ufern abgerissene Bäume, Wurzeln, abgestockte Stämme, Bestandtheile abgerissener Schiffmühlen, und Brücken, fortgeschwemmte Schiffe, Stege, und Flöße mit- öeführet werden, sind vorzüglich hölzerne Brücken keiner geringen Gefahr ausgesetzt, wenn derley Gegenstände an ihre Joche angetragen, und die zu engen Oeffnungen mit selben nach der Quere verleget werden. Die dadurch ver¬ ursachte Schwällung veranlasset eine gefährliche Grund¬ vertiefung, und sind die Joche niHt lief genug einge¬ rammt, so wird die Brücke ein Raub der Fluchen. Es wüsten daher um derlcy Zufälle hintanzuhalten bey ho¬ hen Wässern auf alle Brücken, wo, eine Gefahr obwal- ten kann, Arbeiter auSgesteller werden, welche mit lan¬ gen Haken, und Seilen versehen, alle mit dem Strome herab schwimmende Gegenstände durch die Brückenöffnun¬ gen durchzuleiten, alle Baume und Gesträuche, die sich an die Joche ansetzen, von selben los zu machen, und die Ver¬ legung der Oeffnungen mit aller möglichen Lhärigkeit zu verhindern sich angelegen seyn lassen müssen. Es must hierin eine feste Anstalt getroffen, die Leute dazu ans de» anliegenden Ortschaften bestimmt, und aufge- botheu werden, bey jedem auwachsenden Wasser sogleich herbey zu eilen, um die nöthige Hülse zu leisten, damit jeder Schaden hintangehalten, und die Eommunication durch die Fortschwemmung der Brücke nicht unterbrochen werde; zu diesem Ende müssen alle nöthige Gerarhschaf- ren, als lange Haken, Seile, Leitern u. s. w. bey je¬ der großen Drücke im Vorrathe gehalten werden, da¬ mit es an nichts gebreche, was in der Noth Hülse und Rettung verschaffe» kann. S- 9- Die Beschwerung der Brücken durch aufgehaufte Steinkasten ist oft ein gutes Mittel, Drücken gegen das Fortschwemmen zu sichern, denn da das Wasser selbst einiger Maßen mitwirkt, die Brückenjoche aus dem Grun¬ de in die Höhe zu heben, da jeder ins Wasser getauchte Körper einen Theil seiner Schwere verliert, folglich vor- . y5 jüglich bey tief ausgewaschenen Jochen schon ans dieser Ursache die Gefahr der Fortschwemmung dringender ist, wenn auch der Anfall des Wassers an selbe nicht so ge¬ waltig wirkt, so ist die Beschwerung der Drücke in sol¬ chen Fallen ein sehr bewährtes Mittel, die Joche gegen Beschädigungen, und die Brücke gegen die Zerstörung iu sichern. ' F- io. Indessen ist doch bey aller angewendeten Vorsicht, und Arbeit nicht allezeit zu hindern, daß ein Theil der Brücke den Eisgängen, und Fluchen zum Opfer, und durch ihre Zerstörung die Communieation unterbrochen werde. In dieser Rücksicht liegt es dem Straßenbaue für die schleunige Herstellung der unterbrochenen Gemeinschaft mit aller Thätigkeit zu sorgen, diese ent¬ weder durch Anlegung einer Nothbrücke, oder bey grö- ßeren Flüssen, und wo wegen den rinnenden Eisfeldern, oder dem hohem Wasser letztere nicht gleich ausführbar Wäre, mittelst einer guten, sicheren Uoberfuhr so lange in unterhalten, bis das gefallene Wasser die Herstel¬ lung der Brücke selbst, oder wo diese eine zu lange Zeit erfordern würde, die Erbauung einer Nothbrücke zulas¬ sen wird. H. n. Nothbrücke« werden nur ganz leicht, und so einfach als möglich eingerichtet, weil ihre Bestimmung ist/ nur so lange Dienste zu leisten, bis die Hauptbrücke wieder hergcstellet ist. Diese Nothbrücken leisten vor- züglich nur an kleinen unschiffbaren Flüssen, und Ba¬ chen gute Dienste; an großen Flüssen werden gut einge¬ richtete Ueberfuhren fürzuwahlcn sepn, welche, bis die Hauptbrücke hergestellet ist, die Communication unter¬ halten können. Ueberhaupt entscheidet in solchen Fallen alles die Localitat. Bep Wildströmen, und Dachen, die oft ganz unvermuthet anlaufen, und in dieser Epoche ihre Zerstörungen anrichten, muß allerdings, wenn über einen solchen Bach eine Brücke zerstöret wird, ein schick- samer Platz ausgesucht werden, an welchem von der zur Brücke führenden Straße ausgelenket, der Bach über¬ setzet, und dann wieder bequem in die Straße eingefal¬ len werden kann. Ast das Flußbett, oder die Bachstatt so breit, daß durch Ueberlegung einzelner Baume nicht Rath geschafft werden kann, so lasse man in der Mitte ein oder mehrere leichte Joche schlagen, lege über selbe einige Endbaume, und über diese die Streuhölzer; die Au- und Abfahrt lasse man beschottern, oder wenn der Grund erweicht/ und der Schotter nicht bep der Hand ist, überlege man diese Zufahrten mit Pfosten, Streuhöl¬ zern, oder mit was immer für einem anderen Holzwerk, damit solches dem Eindrücken der Lastwagen widerstehe" --7 kann, dieses Streuholj überziehe man mir etwas Schot¬ ter, damit die Ungleichheiten ausgeglichen, und das Holz selbst gegen das Ausfahren verwahret werde, so wird für die Nvth hinlänglich gesorgt seyn. Ist die Bachstatt so schmal, daß selbe mit einzelnen Daumen überlegt werden kann, so kann die Passage sehr geschwind hergestellet werden. Sind diese Bäu» we hinreichend stark, so werden fünf bis sechs Stücke' hinlänglich seyn, die Lasten ohne Gefahr über sich fah- ten zu lassen. Hat man kein genug starkes Holz, so Müssen die dünneren Bäume ganz aneinander gelegt, und solcher Gestalt nur eine größere Anzahl derselben Verwen¬ der werden. Ueber diese werden die Brückenpfosten ge- legt, mittelst welchen die Wirkung der darüber fahren¬ den Lasten auf sammtliche Bäume vercheilet wird. Auch gehängte Brücken können bey dem Mangel am langen, oder hinlänglich starken Holze eine gute Aushülfe leisten, wenn >nan nur zwey starke Endbäume besitzt, au welche die Trag- däunre gehängt werden können, über welche die Ueberleg, oderEndbänme zu liegen kommen, welche in jedem Falle d'o nöthigen Dienste leisten können, weil, wenn sie auch "och so ^rz sind, nur einige Tragbäume mehr untcr- iogen werden müssen, welche ersteren zur Unterlage dienen. 7/8/9 stellen verschieden« Zeichnungen der H. Theil. G Nachdrücke» vor, welche über kleine Bache und Flüsse angelegt werden können. tz. 12. An größeren Flüssen können nach der Verschiedenheit der Lvcalitat niehrmahls auch Schiffe, oder in Ermange¬ lung der Schiffe selbst Tounenbrücken angelegt werden. FlrL. io und 11 stellen diese Art Brücken vor, welche r-K. »o. ii. Verschiedenheit der Lvcalumstande entweder unmit¬ telbar über die Schiffe, oder mittelst in den Schiffen anfge- richcetcr Gerüste, oder Tragjoche die höheren, oder nie¬ deren Ufer vereinigen, durch Anker in ihrer Richtung erhalten werden, und solcher Gestalt selbst für die Schiff¬ fahrt eine hinreichende Oeffnung verschaffen können. tz. i3. Es gibt Zeiten, wo auf keine Art weder mit lieber- fuhren, noch mit Schiff- oder anderen Nachdrücken die Passage eröffnet werden kann, wenn nehmlich anhalten¬ de Hobe Fluchen, und das ununterbrochene EiSrinnen jede gewöhnliche Anstalt vereitelt, und unthunlich macht, die Eröffnung der Cvmmunicatiou jedoch von außerstet Wichtigkeit seyn kann. Auch für solche Falle kann cS Mittel geben eine Ab-, hülfe zu verschaffen, wenn die Oeffnung,'welche durch die Zerstörung der Brücke entstanden, nicht allzu groß iss Ich will ein Beispiel dieser Art anführen, weicht 9S 'm Jahre i8o5 bey der hierortigcn großen Donaubrü- cke ausgeführet wurde. Der Eisstoß riß zvöey Jo¬ che, von dieser Brücke an der Spitzseite weg, und vcr» anlaßte dadurch eine Leffnung von 2^ Klaftern. Das fortwährende Eisrinuen, und das hohe Wasser ver¬ hinderten nicht nur alle sonst angewandten Mittel, um in der Zwischenzeit, als die Brücke hergcstellet wer- den sollte, die Gemeinschaft zu eröffnen, sondern cs waren selbst die Fahren gehindert, bey diesen Umstanden der Noth abzuhelfen. Es war äußerst dmigend, die Zu¬ fuhr der täglichen Bedürfnisse der Stadt von dieser Seite nicht langer vorzuenthalten, da ähnliche Gelegenheiten sogleich einen nachtheiligeu Einfluß auf die Preise der ohnehin sehr hoch gestiegenen Lebensmittel haben könn¬ en. Man entschloß sich das Aenßerste zu thun, selbst !u wagen, um nur die bereits durch mehrere Tage un¬ gebrochene Communication wieder zu eröffnen; der Vor- schlag, die ganze Oeffnung mittelst über einander vor- springender, an denen beyden äußersten Jochen, und uu- ge einander mit starken Seilen zu befestigenden Endbäu- wen horizontal zu übersetzen, schien das einzige Mittel fryn, in der Eile Rath zu schaffen. Die Ausführbarkeit dieses Vorschlages konnte nicht ^stritten werden, wenn selber gleich nicht wenig gewagt ^ar. Da die Umstande dringend waren, so wurde kein G 2 -L 00 Anstand genommen, die Ausführung desselben sogleich anzuorhnen. In dek Mittagsstunde wurde der Anfang mit Zuführung der Baumstämme gemacht, und u>n drey Uhr des Morgens war dieser gefährliche Nothbau hergestellt. Die Schwere der größten, längsten, in ei« ncr solchen Weite horizontal über einander gelegten, bloß durch Seile verbundener Baumstämme verursach« te, daß diese Brücke sich iu der Mitte stark senkte, und , einen Vogen bildere, dessen Pfeil drey Schuh betrug. Der Anblick dieser Brücke war nicht wenig schauderhaft. Um g Uhr des Morgens wurden die ersten Fußgänger und einige leere Wägen darüber gelassen. Gleich darauf sing ein Trupp von ^.00 Ochsen einzeln über selbe zu defilircN an.Manbemerkte'kein besonderes Schwanken, wenn auch mehrmahls 6 bis 7 Ochsen auf der Mitte derselben mit ziemlicher Geschwindigkeit darüber setzten, folglich eine Last von wenigstens ^0 Zentnern sich über selber bel wegte. Mau ließ sodann halb, und nach der Hand ganz beladene Wägen darüber, und als die Passage den ganzen Tag mit gutem Fortgänge darüber befördert wurde, wurden auch schwerere Lastwagen darauf gelas¬ sen, und die Gemeinschaft mit der Stadt mittelst dieset Brücke durch einige Wochen erhalten, bis von dem neuerdings ««geschwollenen Strome, und darauf erfolg¬ tem starken Eisrinnen eines der Joche, welche diese'' Brücke zur Widerlage, oder eigentlich zum Anbindungs- puncte dienen mußten, in der Nacht zerstöret, und nebst der ganzen Nothbrücke davon geschwemmet wurde. Da aber daß Wasser gleich darauf zu fallen anfing, so konn¬ te nicht nur durch eine hinlängliche Anzahl von Fahren die Passage wieder eröffnet, sondern auch mit dem Schlagen der weggerissenen Brückenjoche zur Herstellung der gewöhnlichen Communication der Anfang gemacht werden,'welche auch binnen vier und dreyßig Stunden ju Stande gebracht wurde. l4- Zur schleunigen Herstellung einer unterbrochenen Com- wunication ist ein hinlänglicher Vorrath des nöthigen Bauhofes, eine Anzahl starker Endbänme, Streuhöl- rer, Pfosten, Breter, und anderer Holzgattnngen, so wie aller zu einem schleunigen Baue nöthigen Vorrich¬ tungen, und Erfordernisse, als Ramm-Maschinen, Hand- tawmen, Hacken, Ketten, und Seile verschiedener Art, Krampen, Schgufeln, Nägel, Klampfen, Pfahl- schnhe, große Sägen, Wagenwinden, einige Zillen, Lei¬ ten u.s. w. erforderlich, von welchen allen ein hinläng- l'cher Vorrath unter guter Verwah ung bey jeder be¬ trächtlichen Brücke gehalten werden solle. Daß Holz soll Zur gehörigen Zeit geschlagen, und in die Magazine ge- , bracht werden, wo es^für jeden Fall bereit liegen, und rvD wenn kein besonderer Fall eintritt, znr gewöhnlichen Un- terhaltung der Drucke verwendet, und nach dessen Ver¬ wendung sogleich wieder mit einer gleichen Anzahl von Baumstämmen ersetzet werden muß. Dieser Borrath kann sich nach Umstanden auf den vierten, fünften oder sechsten Theil der Brücke erstrecken, und man kann, wenn man eine außerordentliche Reparation eines großen Thei- les der baufällig gewordenen Brücke vor hat, das er« forderliche mehrere Holz zu diesem Ende in dem verge¬ henden H.rbsi, oder Winter anschaffen, ohne einen größeren Vorrath in den Magazinen zu halten ; als wel¬ cher zu der gewöhnlichen Unterhaltung, und für außer¬ ordentliche Falle, für welche allerdings aus der mehr¬ jährigen Erfahrung die nöthige Quantität bestimmt wer¬ den kann, erforderlich ist. Für kleine Brücken soll an einem schickfamen Orte für mehrere zusammen ein angemessenes Magazin gehalten, und dieses mit einem vcrhaltnißmaßigen Vorrath von denen zu jeder derselben nvthigen Vestandtheilen hinter¬ legt werden, damit ungesäumt, und ohne allen Um¬ trieb, wenn ein zufälliger Schaden geschieht, die No¬ tlüge Abhülfe gele. stet werden könne. S- tZ, Es soll übrigens bey jeder so wohl kleinen, als großen Urücke derPunct, und die Stelle bestimmt, und vorhin ausgesucht werden, an welcher, wenn die Fortschwem- mung der Brücke erfolgen sollte, die Nothbrücke ge¬ schlagen werden solle. Es wird sehr dienlich seyn, für solche Brücken, welche über reißende, hoch anschwallen- de, und öfters die Zerstörung der Brücken nach sich zie¬ hende Bache, oder Wildströme angelegt sind, schon ganz fertige Nothbrücken mit allen Vestandtheilcn in Bereit¬ schaft;« halten, damit solche bcy verkommenden Fallen in wenig Stunden geschlagen, und die Passage in kurzer Zeit wieder hcrgestellet werden könne. Von jeder derley Nothbrücken muß die Zeichnung in dem Magazine aufbewahret, und die in dem Magazine befindlichen Besiandthcile mit den nahmlichen Buchsta¬ ben, oder Zeichen in dem Plane bemerkt werden, damit jeder neue Wegbeamte sich sogleich auskenne, und den Gebrauch der übernommenen Besiandthcile nach dem übernommenen Bauplan zu machen wisse. Die Bestimmung der Dauer der hölzernen Brücken »nd ihrer Bestandtheile muß nicht der Willkühr eines Werkmeisters, oder des Wegbeamten überlassen werden, und von selben abhaugen, wenn ein neues Joch geschla¬ gen, die Endbaume ansgewechselt, oder neue ^treuhöl» jer eingezogen werden sollen. Die Dauer eines jeden vie¬ ler Bestandtheile muß von der Direktion mit Rücksicht > die in jeder Gegend obwaltende Qualität des Hol- ,04 . > , zcs, und die Verwahrnngsart desselben bestimmt, und eine Anzahl von Jahren festgesetzt werden, nach deren Verlauf jederzeit dieses, oder jenes Stück ausgewechselt, und mit einem neuen ersetzt werden soll. Die Dauer des Eichenholzes bey Brücken, wo solches dem Einflüsse der Witterung ausgesetzt ist, wird in manchen Gegenden auf i5 Jahre, das Larchenholz auf die nahmliche Zeit auch mehrmahls auf 20 Jahre, das weichere Holz auf b bis 7 Jahre festgesetzt. Man darf daher nur, um nach Verlaufdieser Zeit die Auswechselung ordentlich vorzüneh- men, in die neu eingezogenen Thcile die Jahreszahl durch das Einbrennen, oder Einschneiden bemerken, nebstbey aber auch solche in das Bauprotokoll besonders eintragen. Wenn nach einem solchen Systeme bey der Unterhal¬ tung der Brücken fürgegangen wird, so wird man nicht nur manchem ansonst zu besorgenden Zufalle dadurch vor¬ beugen, sondern auch solcher Gestalt die beste Wirlh- schafc pflegen, das alte Holz wird in so weit es zu keinem andern Baugebrauch verwendet werden kann, an die Meistbicthenden verkauft, übrigens muß Be¬ dacht genommen werden, in wie weit einzelne Theile größerer Baumstamme nicht etwa zu andern minder wich¬ tigen Baulichkeiten verwendet, und bey der Brücke selbst, oder bey Durchlässen, Tarieren, Magazins-Ge¬ banden, und derley benützet werden können. h- -6. Die wichtigen Daubestandtheile der hölzernen Brü¬ cken müssen mit aller Sorgfalt gegen den Einfluß der wechselnden Witterung verwahret werden. Endbaume, und Kronbalken können nach dem Profil Z^. r3 gegen alle Nasse gesichert, Baume, welche zu Hang- oder Sprengwerkcn dienen, durch ein leichtes Bretcr- oder Schindeldach nach i/s verwahret werden. Der Ab¬ lauf des Regenwaffers lnuß übrigens von den Fahrt¬ bahnen der Brücke möglichst befördert, und unter dem Cchotterbaume ein schiefes Bret angebracht werden, damit der äußerste Endbaum vor der Nasse bnuahret werde. Die Köpfe in den Gelandersaule» oder den vordersten Brückenpfahlen müssen jederzeit, so wie jene der Hang¬ säulen bey Sprengwerken mit Bretchen überdeckt wer¬ ben, damit die Nässe nicht zwischen die Ringe, und Äahre des Holzes eindringe, und solcher Gestalt die Äaulung, und Verwesung desselben befördere. Das Beschlagen der Bcsiandtheile der Brücke mit Tupfer, oder Blech ist mehr schädlich, als nützlich. Das uähmliche ist auch von der Verschallung mit Bretern zu verstehen, weil durch eines so wie das andere der frer-e Luftzug abgehalten wird, und das Holz solcher Gestalt er¬ sticken kann. Man muß das Holz von dem Anfalle der Nasse »öS durch eine schicksame Eindeckung möglichst versichern, indessen demselben nie den freyen Luftzug entziehen. / Zur längere» Dauer, und Erhaltung des Holzwer¬ kes pflegt man selbes da, wo es .dem Einflüsse und dem Anfalle der Witterung auSgesetzt ist, mit heißem Schiff« theer, noch besser aber mit Schiffpech zu überziehen. Diese Vorsicht ist allerdings gut, und löblich, und bey allen der Witterung ausgesetzten Holzgebauden anzu¬ wenden. Nur muß das Holz gut ausgetrockuet seyn ehe es betheeret wird, und damit das Theer so tief als mög¬ lich eindringe, durch ein Stroh- oder anderes Flam- menfeuer vorläufig erwärmt, und angescnget werden, ehe es mit dem in einem eisernen oder kupfernen Kessel flüs¬ sig, und warm gemachten mit Theer vermischten Schiff¬ pech überstrichen wird. S- 17- Nicht leicht wird mit einem Materiale so unwirth- schaftlich gebaaret, als mir dem Holz, dessen bestmöglichste Schonung, und ökonomische Benützung doch der allgemein eingetrctenc Mangel desselben allerdings zu erheischen scheint; wenn man einerseits die schlechte Oekonomie, welche mit dem Holz als Brennstoff getrieben wird, andererseits die Verschwendung erwäget, welche dey selbem als Baumateriale Statt findet,-so muß man wirklich immer einer schlimmeren Zukunft entgegen sehen, wenn hierin nicht kräftige Maßregeln ergriffen werden, um dieser Verschwendung durch einen klügeren Gebrauch und dem heraneilenden Mangel durch eine zweckmäßige¬ re Verwendung des letzteren, denn vom ersten kann hier nicht die Rede seyn, vorzubeugen. Schon in den Forsten, und Waldungen laßt man die Baumstämme nicht allezeit zu ihrem vollen Wachschume gelangen, nach dem Bedürfnisse der Maßen, und Dimen¬ sionen des Gehölzes, welches man verwenden will, wer¬ den Baume abgestockt, welche manchmahl in vollem Wachschume begriffen, in dreyßig Jahren einen vier¬ fachen Nutzen gewahren konnten; start ganz ausge¬ wachsene Stamme abzustocken, und solche auf Sage¬ wühlen auf die kleinen Dimensionen zu zerschneiden, werden einzelne Stamme zu Dachsparren, Schließen , Baudern, und derley schwächeren Baugehölze abgesto- Eet, und solcher Gestalt der Nachwachs vermindert, während durch die Schneidung ausgewachsener Stämme Wder Bedarf befriediget, und dem verderblichen Miß- branche der Abfällung im Wachsthume begriffener Bän- we vollkommen gesteuert werden konnte. Keine mindere Unwirthschaft wird mit der Verwen¬ dung selbst getrieben. Unsere Dachstuhle haben noch Troßen Theils ihren Mechanismus, und Bauart von den Zeiten her, wo Deutschland, und die meisten Provinzen zo8 nut Waldungen überbedeckt, den Werth des Holze? nicht zu schätzen wußten, und der Bauherr seinem Gebäude, wer weiß, welche Festigkeit, und Dauer zu verschaffen glaubte, wenn er einen ganzen Lheil seines Waldes auf sein Haus übersetzte. Man glaubt die Festigkeit der Gebäude durch die Stärke, und Dicke des Bauholzes,und dessen Ueberhäufuug zu vermehren, und überlegt nicht, daß nicht eben die Di¬ cke, und Stärke des Holzes, nur seine zweckmäßige Ver¬ bindung, und die am rechten Puucte angebrachte Stü¬ tzung gegen den Druck, die Starke, und Dauer des Zim¬ merwerkes ausmache, man verwendet starke Hölzer, nm die Lasten desto wirksamer zu unterstütze», und nimmt kein Bedenken, solche zur Anziehung der Binder, Anker, Büge, und derley solcher Gestalt zu verschneiden, daß ftlbe kaum mit der halben Holzdicke den Widerstand lei¬ sten können, und es eben so viel ist, als wenn dop¬ pelt schwächere, aber zweckmäßig verbundene Holzer verwendet würden. Ganze Walder werden abgetrieben um Brücken über Flüsse, und Ströme z» schlagen, die man unbekümmert der freuen Einwirkung des wechselnden Wassers, der Hitze, und Nässe, und allen Veränderungen der Witte¬ rung Preis gibt, und binnen 6 bis 7 Jahren ihrem Untergänge überliefert; eine kleine Vorsicht, eine zweck¬ mäßige Anstalt, um das Eindringen des Wassers zwi- LOY schm die Fugen, und in die Zapfenlöcher zu verhindern, die Hauplbestandtheile auf eine leichre Art gegen die un¬ mittelbare Einwirkung des Wassers, und der Witterung zu schützen, könnte die Dauer des Holzes auf die doppelte Zcir verlängern. Die Jvchstecken werden gewöhnlich bey dem Wechsel des Wassers von der Faulung ergriffen, der ranze Theil in Wasser ist fest, der obere nicht min¬ der in gutem Zustande, dem ungeachtet müssen die Ste¬ ffen gezogen, und durch neue ersetzt werden. Ein Grund- . Schwellenwert, welches immer unter dem Wasser zu ver¬ bleiben halte, und in welches der obere Theil der Joche ein¬ gelassen, und befestiget werden könnte, würde nicht nur an dem Gebölze, sondern auch bey der Arbeit bey den höl¬ zernen Brücken eine außerordentliche Ersparung leisten, weil nur immer der oböre Theil ansgehvben, die Grund- pillvten niemahls mehr geschlagen, und zu denen Jochsie- ffen immerein kleineres Holzwerk verwendet werden kön¬ ne. i, 2,3. stellen die Bauart eines sol- x chen aufgesetzten Mitteljoches nebst dem Grundbaue und Schwellenwerke vor, welches so wohl an der Dauer, als Solidität die gewöhnlichen Joche weit übertreffen wür¬ de, weil die Grundpillote» viel tiefer als die gewöhnli¬ chen Jochstecken geschlagen werden können, folglich selbst in Absicht der Auswaschung, und Fortschwentmung der Brücken eine viel größere Sicherheit, als die geschlagenen tto gewahren würden, nur müßte die Vorsicht angewendek werden, daß das ganze Grund-Schwellenwerk, in welches die Joche eingesetzt werden, mir dem kleinsten Wasser bedecket, nnd immer naß erhalte» würde. Durch eiser¬ ne, glühend im siedenden Oehl getauchte, mit Pech über¬ zogene Schrauben, und Klampfen müßten die Grund- schwcller mit denen Grundpilloren, und die ober» Joch- siecken zwischen den Grundschwellen befestiget, und die beei¬ den äußersten mittelst eichenen, oder lärchbäumcnen Quer- schließen gegen einander verbunden werden, wie solches die Zeichnung in der 7^. deutlich vorstellet. Die gute Versicherung, und Verkleisterung des auf offene Land- und Waffergebande verwendeten Holzes mir Theer, und Schiffpech verlängert dessen Erhaltung außerordentlich; aber wie selten trifft man diese Vorsicht an? Auf die er¬ forderliche Austrocknung des Holzes, auf seine Abste¬ ckung in der rechten Zeit wird eben so wenig gese¬ hen. Man trachtet nur ein Gebäude geschwinde in die Hohe zu bringen, um die Zinsen des darauf ver¬ wendeten Eapicals desto eher zu ziehen, die Materia¬ lien mögen beschaffen sepn wie sie wollen, diese unseli¬ ge Gleichgültigkeit erstreckt sich beynahe auf die Gebäu¬ de aller Art, dafür erreichen aber viele vor der Zeit ihr . Ende, während sie bey einer sorgfältigeren Auswahl, und til Verwahrung der Hölzer durch Jahrhunderte sich erhal¬ ten könnten. tz. iS. Durch die Befahrung werden so wohl die hölzernen, als steinernen Drücken verhaltnißmäßig beschädiget, nur eine fleißige sorgfältige Unterhaltung des guten Zustan¬ des der Fahrtbahne jeder Brücke kann größere Beschädi¬ gungen, und Nachtheile, folglich höhere Auslagen ab¬ wenden, welche unvermeidlich werden, wenn die gute Unterhaltung der darüber führende» Straße außer Acht gelassen wird. Ueber steinerne Brücken müssen die Was- serablanfe fleißig gereinigt, und immer offen gehalten werden, das Pflaster muß stets in aufrechtem Stande erhalten, und so bald da, und dort einige Steine aus ihrer Lage verdrücket werden, die Vertiefungen sogleich aufgeiwoche», mit neuen Steinen gut, und tüchtig "usgepflasiert, und die ursprüngliche Converitat forthin erhalten werden. Der auf der Oberfläche sich sammeln¬ de Kvth muß von Zeit zu Zeit zusammen gescharret, und fvrtgeschaffr, so wie der zur Winterszeit gefallene, und Zwischen den Parapeten angehaufte Schnee immer aus selben ausgeworfen werden, die Vrückenparapeten wer¬ den vorzüglich durch die Anfahrtssteine gegen die Be¬ schädigung, und Zerstörung gesichert, daher letztere im- wer erhalten werden müssen. Die Parapetplatten wer- 1 iL den mehrmahls durch die diebische, und nächtliche Enl- fremdung der eisernen Klamnieru, mir welchen sie zu¬ sammen verbunden werden , der Beschädigung und Ent¬ fremdung ausgesetzt; so bald ein derley Unsug be¬ merkt wird, müssen sogleich die Steine neuerdings ver- klampfet, übrigens aber auf die Entdeckung derley muth- williger Frevler alle mögliche Sorgfalt verwendet wer¬ den, um sie nach denen bestehenden Gesetzen zu bestra¬ fen, und durch ernstliche Beyspiele künftig derley Unfu¬ gs zu verhindern. Ueberhaupt wird die fleißige Aufsicht der Wegmacher größten TheilS solchen Unfügen Vorbeu¬ gen können, daher cs auch zweckmäßig ist, letztere sür den Erfolg derley Beschädigungen verantwortlich zu machen. i^. Hölzerne Brücken werden durch die Befahrung ge¬ wöhnlich mehr, als die steinernen beschädiget; Ich ha¬ be bereits in dem ersten Lhcile im vierten Capitel H. 3-s. die Bortheile, und Nachtheile erwähnt, welche die offe¬ ne, und unbeschotterte Brückenstsireu in Hinsicht der Dauer des Brückenhvlzes gewähret, und zugleich jene Mittel vorgeschlagen, durch welche eine.offene Brücken¬ streu gegen die zu schleunige Ausfahrung, und Beschä¬ digung gesichert werde» kann, ist die Streu überschot- fert, so müssen die Geleise immer fleißig eingemauert, rrZ der fernere Ablauf des Wassers nach beyden Seiten stets unterhalten, und das Eindringen desselben auf die Brückenstreu verhindert werden, weil diese Nässe un- nnsweichlich die Faulung, und Vermoderung des über¬ schotterten Holzes beschleuniget. Bey der Unterhaltung derley beschotterten Brücken wuß das Alter, oder die Zeit, durch welche jeder Theil der eingezogenen Vrückensireu in der Brücke liegt, genau vor Augen gehalten werden, denn weil man we¬ gen der Ueberschotterung die Daufälligkeit der einen oder der andern Partie dieser Streuhölzer nicht entlieh- wen kann, so muß man bloß nach der erperimentirten Dauer des Holzes die Auswechselung desselben vorneh- wen, um jedem Unglücke vvrzubeugen, welches durch das Eingehen der vermoderten Brücklinge entstehen könnte; so wohl die Schwere der Beschotterung, welche, wie sie gewöhnlich vorgenommen wird, ein Brückeufcld vvn Zz Klafter Breite, und 3 Klafter Länge mit einer Last von wenigstens zsoo Zentnern auch manchmahl dar¬ über belastet, als auch die sichere Vorbeugung der Gefahr °'nes Unglückes effordert, daß die Endbaume bcy über-, schotterten Brücken sehr nahe an einander gelegt, folglich nw so mehr Holz verwendet werden müsse, welches bey ber offenen Vrückensireu weder in der einen noch in der andern Rücksicht erforderlich ist, bey welcher jede Be- Theis. H L 1 H schadigung, jedes Gebrechen gleich in die Augen fallt, semit auch eben so geschwind verbessert werden kann, durch dieUeberschotterung hingegen nur verborgen wird; aber der größte Wvrtheil unbeschottcrter Brücken beste¬ het darin, daß die Brückenöffnungen ansehnlich erwei¬ tert, und dem durchziehenden Strome hinlänglich weite Lcffuungcn, somit dem Brückengcbaudc alle gewünschte Sicherheit bey hohen Anschwällungen verschafft werden könne, welche bey denen beschotterten Brücken, wo wegen der großen Last der Beschütttuug die Oeffnungen verenget werden müssen, nicht wohl Statt finden kann. S-20. Die Beschlagung der Brücklinge mit Eisen ist ein wohlfeiles, und zweckmäßiges Mittel die Brückenbahne und Vrückenstreu recht lange zu erhalten. Ich kann daher nicht anders, als solche für stark befahrene Brücken zur Conservirung derBrückcnstreu statt der Beschotterung anrathen. Eine genauere Berechnung wird jedermann überzeugen, daß selbst in ökonomischer Rücksicht diese ' Art der Versicherung für die längere Dauer der Brücken- streu viel vvrtheilhafter sey, als die Beschotterung, und Pflasterung der Brücken, oder die ganz freye Brü- ckensireu, welche bey stark befahrenen Straßen mehr- mahlS im Jahre ausgewechselt werden muß, wahrend die beschlagenen, odcr'mit eisernen Schienen überlegten Hol- 115 Zer so lauge dauer», als das Holz nicht von der Faul« niß, oder Verwesung ergriffen wird. Ma» erhält auch dabey noch den Vortheil, daß zur Vrückcnstreu füg¬ lich geschnittene Pfosten, somit lauter ausgewachsenes Holz verwendet werde» könne, während nunmehr ge- » wohnlich dünne Holzer, somit meistens junge nicht ausgewachsene Bäume mit Nachstand der Wald-Cul- tnr verwendet werden; wenn aber weiters überlegt wird, daß beschotterte Brücken keine weiten Brücken¬ öffnungen zulasten, welche doch wesentlich bey Brü¬ cken eingeführt werden müssen, so muß schon aus die¬ ser Rücksicht die Beschotterung aller über Flüsse, Strö¬ me, und alle stark anschwällcnde Wässer erbauter Brü¬ cken eingestellt werden, um die Brücken selbst gegen ck)re Fortschwemmung zu versichern, und manche Un¬ ordnungen in denen Flüssen hintanzuhalten, welche durch enge Brückenöffnungen veranlasset werden. Da die Hauptbeschädigung der Brückenstreue durch die Näder der schweren Lastwägen, nicht so viel durch die vorge¬ nannten Pferde verursachet wird, so könnten an den Brücken eine Art Geleisewege für zwcy Wägen solcher Gestalt durch kürzere, einerseits mit einem Zoll hohem Rande versehene eiserne Schienen, hergerichtet werden, daß die Räder immer auf diesen Schienen fortrol- H 2 n6 len müßten, wie solches der Plan, und Profil r5 vorstellet. §-2I. Gewöhnlich darf über Brücken weder schleunig gefah¬ ren, noch geritten werden, bey Städten, wo Wachen an den Brücken stehen, wird diese Ordnung beobachtet, auf dem Lande, oder wo keine Aufsicht gegenwärtig ist, wird nicht so pünktlich darnach gehandelt. Die starke Erschüt¬ terung, welche durch eine geschwinde Bewegung der über die Brücken fahrenden Lasten, den Brücken mitge- thcilcc wird, der heftige Eindruck, welcher auf die Brü¬ ckenstreu, und die Endbaume wirket, verursacht gar Wicht, daß, wenn einer oder der andere dieser Bcstand- theile in einem baufälligen Zustande sich befindet, selber füglich Schaven leide; es solle daher auf jeder Brü¬ cke bey Städten, und aus dem Lande eine Warnungsta¬ fel angeheftet seyn, auf welcher das Werboth ersichtlich, und zugleich die Strafe bezeichnet seyn soll, welche die Straßenpolizey-Gesetze gegen die Uebcrtreter dieser An¬ ordnung verfügen. Die Einränmer, die Wegmeisier, und die Brückeumauth-Vealyten sollen übrigens unaus¬ gesetzt wachen, daß diese Unfuge verhüthet, und die Be¬ tretenen nach den Gesetzen bestraft werde». Drittes CapiLel. Von denen Beschädigungen der Straßen durch die Uebcrtretungen derStraßengesetzc: von der Straßenpolizcy, und denen Mitteln selbe mit Erfolg und Nachdruckzu handhaben. r. O' «>^ch habe bis nun jene Beschädigungen, welche durch die unmittelbare Befahrung der Straßen, und die man- cherley Elementarzufälle erfolgen, nebst den Mitteln, durch welche die einen oder die andere» ausgebessert, und die auf manche Art beschädigten Straßen wiederum in Late» Stand hergestellet werden können, umständlicher auseinander gesetzt. Ich übergehe nun zu denenjenigen, welche aus Eigenmächtigkeit, und Unfolgsamkeit der kugranzenden Grundbesitzer gegen die bestehenden Lan¬ dey- und Straßenpolizey-Gesetze, aus Mnthwille» und wchrmahls ans Bvßheit der Vorübergehenden an denen braßen verübt werden, und zu den Mitteln, durch Welche derley Unfügen am zweckmäßigsten Ziel, und ^kaß gesetzt werden könne. Die Straßen- oder Sei- tengräbeu, diese zur Erhaltung des guten Straßen« n8 standes so wesentliche ?lnstalt, find verschiedenen Be¬ schädigungsarten ausgesetzt: die anliegenden Grundbe¬ sitzer nehmen sich gewöhnlich aus, nicht nur ihre Grün¬ de bis zum Grabenrand anfzuackern, sondern auch die Furchen immer der Breite nach aufzureissen, solcher Ge¬ stalt mit ihren Pferden, und Pflngzeug über die Stra¬ ßengräben zu setzen, wenn sie das Ende des Ackerfeldes erreicht haben, um sodann wiederum die zweyte Furche zu beginnen; durch diese Manipulation, welche ohne¬ hin durch Gesetze verbothen ist, wird immer viele Er¬ de in die Graben hinein gebracht, ihr Rand locker ge¬ macht, und die Straße selbst mit Erde und Unrath ver¬ unreiniget. Ich kenne Straßen, welche in Folge einiger Jahre auf diese Art nicht nur ihr? Seitcngraben verlo¬ ren haben, sondern auch solcher Gestalt cingeenget wor¬ den, daß ihr§ Breite kaum 18 Schuh betragt, da doch die ursprüngliche ss Klafter enthielt. Mehrmahls pflegen auch die Eigeuthümer deren denen Straßen zur Seite gelegenen Wiesen, oder anderer sum- pfigten Gründe ihre Ableitungen nach denen ihnen eben bequem gelegenen Seitengraben zu führen, für das Wildwaffer Einschnitte, und Einläufe anzulegen, und solcher Gestalt die Verschlammung, und Versandung auf die Straßengräben zu übertragen, welche nicht nur mit vielem Wasser überladen, sondern selbst in Bälden ver- iiy fandet, und verschlämmt werden, und sodann nicht mehr im Siande sind, das Gewässer abzuführen, welches durch seine Stockung die Straße erweichet, und verwüstet. Sie? pflegen ihre Gründe, Wiesen, Garten, selbst Manchmal)! unbedeutende Felder mit Zäunen, Planken, und drrley Barieren einzufasscn, die sie aus den Rand der Straße selbst einsetzen, und de» zu dem Graben eingelööten Grund sich selbst zueignen; sie hindern da¬ durch nicht nur den sreyen Ablauf des Regeuwassers von der Straße, nach den Seitengraben, sondern veranlassen auch zur Winterszeit Anhäufungen von Schnees und einen schädlichen Schatten, der die Anstrocknnng der Straße hindert, und selbe großen Beschädigungen aus- setzer, sondern greifen auch ein fremdes dem Staate ge¬ höriges Eigeuchum an, und machen sich in doppelter Rücksicht sträflich. Anpflanzungen der Baume neben dem Rande der Seitcngräben, Vorrückungen der Gebäu- de zu der Straße, Verlegungen der Straßengräben mit Dung, Holzwerk, verschiedenen Geräthen, und Haus- drfordernissen, Einleitungen alles Unrathcs nach denen ^eitengräben, und mehrere dcrley dem Straßenstande llachtheilige Unfüge werde» allenthalben ansgeübt, wo nicht die Wachsamkeit des Aufsichtspersonals den gehö¬ rigen Damm derley Unordnungen zu setzen weiß. -2c- tz. 2. . Die Straßen zwischen Dörfern und Markten sind denen meisten Beschädigungen dieser Art ausgesetzt, und eben ans dem Grunde auch meistens in dem schlechte¬ sten Anstande, außer dem, daß die bcyderseits gelege¬ nen Hauser ohnehin der Straße den freyen Luftzug be¬ nehmen, die Austrocknung derselben hindern, und sie an vielen Vrten ungewöhnlich schmälern, werden die Scirengraben bald durch Einwerfung des Uurathö, bald durch Anhäufung des Holzwerkcs, und anderer Bau¬ materialien, bald auf andere Art unbrauchbar gemacht, zur Winterszeit der von den Bedachungen hinab gefalle¬ ne, oder abgrworfenc Schnee nicht fortgefthafft, oder nicht gehörig weggeraumct, und solcher Gestalt Unfüge aller Art verübet, denen selbst bey der thatigsten Auf¬ sicht nur mit Mühe gesteuert werden kann. S- 3. Bey Gebirgsstraßen, welche die Lastwagen nur mit gehemmten Radern abwärts befahren können, werden dis Straßen außerordentlich beschädiget, wenn denen gehemmten Radern keine Nadschuhe unterlegt werden, die Straße, und die Stützcanale werden aufgerissen, und sodann dem Regcnwasser Gelegenheit verschafft, durch diese Einrisse seine Verwüstungen so wohl an denStntz- canalen, als an der Straße zu erweitern. ISI Ein weiterer höchst verderblicher Unfug, welcher auf den schlechteren Zustand der Straßen, und ihre kostspie¬ ligere Unterhaltung einen höchst wesentlichen Einfluß hat, ist die Ueberladung der Frachtwägen. Es bestehet zwar in allen Ländern der Monarchie das weise Gesetz, daß kein Wagen mehr dann 60 Zentner Wiener Gewicht laden solle; allein wie wenig dieser Befehl befolget wer¬ de, erweisen die täglich vorüber ziehenden Lastwägen, die mehrmahls Ladungen von 9s bis r 00 Zentnern fuh¬ ren, und mit dieser Last mittelst ihrer kaum 3 Zoll brei- len Felgen auf die beste» Straßen höchst nachtheilig wirken, die sich in dem besten Zustande erhalten, und den Fuhrmann wesentlich befördern würden, wenn er durch seine gesetzwidrige Ueberladung nicht selbst den Grund zu ihrer Beschädigung, und zu seinem eigenen llutergang so muthwillig legen würde. S- Allen diesen, und noch andern Beschädigungen, und dlnfügcn kann nur durch nachdrückliche Gesetze, und durch die unausgesetzte, und strenge Handhabung dersel¬ ben, durch eine rastlose genaue Aussicht des Wegper- stnals, und die kräftige Unterstützung der Kreisämter gesteuert werden. Es bestehen schon in allen Provinzen Gesetze, Verordnungen, und Vorschriften, welche alle ähnliche Unfüge, und Unordnungen verheben, und mit r22 ausdrücklichen Strafen derley Uebertretungen belegen; es beruhet alles darauf, daß derley Anordnungen, und Straßenpolizey-Gesetze genau, und streng gehandhabt, aller Lrten bekannt gemacht, und die Uebertrcter ohne Schonung' nach selben bestraft werden; zw diesem Ende ist es erforderlich, daß allenthalben, wo Straßen erbauet werden, und, wie es erforderlich, gut unterhalten werden sollen, alle zur Aufrechthaltung des guten Zustandes derselben gedeihliche bereits bestehende, oder neuerdings zu machende Gesetze, und Vorschriften in eine eigene Sammlung, in Gestalt eines Weg- und Scraßcnpateuts, zusammen getragen, allenthalben im Lande durch die ' Kre;Santter den Dominien, und Unterthäuen, den frem¬ den, und durchziehenden Fuhrleute» durch Aushangung bcy den Wegamtern kund gemacht, auf die Handha¬ bung derselben genau, und mit aller Strenge gewacht, und die Uebertrcter unnachsichtlich gestraft werden. Ich habe aus denen verschiedenen in Absicht auf Straße» bereits bestehenden Gesetzen, und Verordnungen mit ei¬ nigen Zusätzen, und Erweiterungen einen Entwurf z» einem Straßenpatent verfasset, welches für jedes Land anwendbar, in der Ausübung von großem Nutzen und Vortheile seyn würde, und aus der Beylage um» H. stündlicher zu ersehen ist; ähnliche Vorschriften und Ge¬ setze sind unumgänglich, ohne selbe würden die bescher- 123 gestellten Straße» in Bälden in ihren gänzlichen Wer¬ fall gerathen; sie müssen in Druck gelegt, und nicht nur denen Kreisamtern zur Bekanntmachung an die Do¬ minien, sondern auch durch letztere allen Richtern und Gemeinden mitgetheilet werden, damit alle Gemeind¬ glieder aus selben ihre Pflichten, und Verbindlichkeiten ersehen, und gegen jede.Uebertrenmg gewarnt werden. Die durchziehenden Fuhrleute müssen durch Aushangung solcher Patente an den Wegmauthämtcrn, und selbst durch die Weggeld-Einnehmer, in so weit solche ihre Person betreffen, verständiget werden, tz. 5. Die Wegmauth-Acmter müssen eine vorzügliche Assi¬ stenz, und Beystandden ausübenden Wegbeamten leisten, da diese im Stande sind durch die Sperrung des Schcan- kcnbaumes jeden übertretenden Fuhrmann aufzuhalten, und von ihm die gesetzliche Genngthuung zu fordern, ehe selber seine weitere Reise antreten kaum Der' Ueberladuug der Lastwagen könnte durch die tha- ^ge Aussicht der Bankalbehvrden an denen Aufladungs¬ stationen, oder bey denen so genannten Lcgstatten am nachdrücklichsten Ziel, und Maß gesetzt werden, wenn nahmlich dem Fuhrmann nicht mehr Ladung eingestan¬ den würde, als welche er nach dem Verhaltniß der An¬ zahl seiner Wägen abführen darf; über dieß aber für jeden Wagen eigene Fracht-Bolleten ausgefertigt wür¬ den, welche der Fuhrmann bey jedem Wegamte, w» selbe von ihm gefordert würden, aufweisen, und sich über seine Fracht rechtfertigen wüßte; dieser Einrichtung, wel¬ che in den bereits bestehenden Verordnungen gegründet ist, konnte allerdings, vieler Unfug hintangchalten werden. Noch sicherer.aber würden die Wagbrücken einem Un¬ fugs steuern, welcher auf die Beschädigung der Straßen, und die muthwilligen Versplitterungen der Weggelder einen so entschiedenen Einstuß hat. Wagbrücken sind eine Art Vorrichtung, mittelst welcher das Gewicht jedes Wagens ohne alle Mühe, und Zeitverlust in Erfahrung gebracht werden kann. Eine Bettung, oder Brücke wird über einer an einem schicksamen Orte unter der Straße angebrachten ansgewauerten Vertiefung solcher Gestalt eingerichtet, daß selbe durch den Druck des darüber fahrenden Lastwagens auf den Arm einer in dieser Verr tiefung angebrachten Wage wirke, und mittelst dieses Druckes durch eine einfache Vorrichtung das Gewicht anzeige, welche der Lastwagen besitzet. In England sind diese Wagbrücken sehr im Schwung; mittelst eines sinnreichen, und einfachen Mechanism weiset dem Weg' mauth-Beamtcn in seinem Zimmer ein durch den Wag' balken nach dem Verhältnisse des größeren, oder mindere» Gewichtes i» Bewegung gesetzter Zeiger das Gewicht des »L5 Wagens an, der an der Wagbrücke sichet. In Frank¬ reich werden nun an allen Chausseen derley Wagbrücken errichtet, um das Gewicht der Last-Wage» zu besiim- wen, ihre Anzahl ist auf 126 festgesetzt, von denen bis Ende des vorigen Jahres r8o5 bereits roo an Ort und Stelle angekommen sind, die übrigen bis 25. Juny dieses Jahrs abgcliefert werden mußten. In denen neun Depar¬ tements des vorigen Belgiens befinden fick) davon i6. Und sind bereits die meisten in voller Thätigkeit, die sämmtlichen Kosten dieser Wagbrücken belaufen sich auf 1 Million 26,619 Franken. Diese Wagbrückcu sind eine sehr nützliche und wesentliche Anstalt, welche auf allen wichtigen Straßen eingcführet zu werden verdient; sie kann nicht allein dienen, das Uebergewicht eines Last¬ wagens ohne Aufenthalt, und viele Mühe zu entdecken, sondern selbst dieWegmauthen nach einem verläßlichere» Maßstabe zu bestimmen, als jener ist, der gegcnwär- k>g in den meisten Ländern nach der Zahl der Pferde ange- twwmcn ist. Nachdem übrigens bey der Bestimmung deS Gewichts der Lastwagen die Breite der Felgen an den Wagenrädern in ein billiges Verhältniß gezogen, und selbst die Zahlung des Weggeldes bey gleich großen La¬ ske» nachdem Verhältniß der größeren Breite der Felgen vermindert, und 'solcher Gestalt ein zweckmäßiges Re¬ gulativ so wohl für die Lasten, als die zu entrichtende» 125 Wcggeldcr festgesetzt werden könnte, so ist die Einfüh¬ rung der Wagbrücken an allen Straßen eine höchst nütz¬ liche nicht genug anzuempfehlende Anstalt, deren Her¬ stellungskosten sich durch den aus selben entspringenden Vortheil reichlich ersetzen müssen. 6. Um so wohl die Straßenpolizey-Gesetze in ihrem An¬ sehen zu erhalten, als auch die Straße gegen ihre immer fortdauernde ununterbrochene Beschädigungen durch die Befahrung, und die Elementar-Aufalle zu sichern, in gutem Stande zu erhalten, und jeden Nachtheil abzu¬ wenden, der selbe ihrem größeren Verderben Preis geben, und in Bälden zu Grunde richten konnte, endlich uM die erforderliche Erweiterung der Communicationen, und die zweckmäßigsten neuenAnlagen, und Verbesserungen der bestehenden mit dem sichersten und besten Erfolge Herstellen zu können, müssen die Straßen einer besonderen stets ge¬ genwärtigen Aufsicht untergeordnet, und zu diesem Ende so wohl auf allen Straßen im Lande ein verhältnißmäßi- ges Aufsichrspersonale ausgesetzt, als über das Ganze ei¬ ne besondere Direction in jeder Hauptstadt des Landes aufgestellet werden, welche mit jener, der die Leitung sämmtlicher Baugegenstände im Lande anvertrauet ist, vereiniget sepn sollte, und unter ihrer Obleitung zu stehe» hatte. —-— Zweytcr Absatz. VondernöLhigenAufsichtüberdieStra- ßen; von denen Eigenschaften, Bor¬ kenntnissen, und der nöthigen Bildung des Ztussichtspersonals; von dem zweck- maßigsten Manipulations-System bey der Unterhaltung der Straßen; von der Bestellung der Straß end irection en, und denen Pflichten einzelner Beamten und Aufstchtsindividuen. Erstes Eapitel. Bon der zweckmäßigen Aussicht, und Eint Hei¬ lung des Wegpersonals, von dessen Eigenschaf¬ ten, nöthigen Kenntnissen, und den Vortheilen eines zur Bildung geschickter Weg-und anderer Baubcamten zu errichtenden Instituts. . . ^Zede Straße muß in gewisse Distrikte, und kleinere Theile, so wohl in Absicht der unmittelbaren Bearbei¬ tung der verschiedenen Strecken, als der darüber zu suhrenden Aussicht, und Leitung aller an selben vorkom- 128 inender Arbeiten, und Geschäfte eingetheilt werden, nach dem Verhältnisse einer mehr, vder weniger befahrenen, wichtigeren, vder unwichtigeren Straße werden nach größeren, oder kleineren Strecken Arbeiter, die man Ein¬ raumer, oder Wegmacher nennt, angestellt, deren Geschäft die unausgesetzte Erhaltung des Straßenstandes seyn soll, und welchen es eigentlich obliegen muß, die M beiten, die zur unmittelbaren Unterhaltung der Straße erforderlich sind, votzunehmen; eine Anzahl dieser Arbei¬ ter, vder Einranmer, welche forthin im Sold erhalten werden müssen, und die sich ebenfalls nach der größeren, und Mindern Wichtigkeit der Straße, zu richten hat, wird der Aufsicht eines Wegmeisters untergeordnet, des¬ sen Distrikt nach der stärkeren vder minderen Befahrung einer Straße ebenfalls bald größer, bald minder seyn kann. Endlich ist eine Anzahl dieser Wegmeister, die sich eben nach der Beschaffenheit, und Wichtigkeit der Stra¬ ße richtet, einem Commissär unterzuordnen, welcher auf alles, was die Erhaltung, und den Bau, der in seinem District befindlichen Straße, betreffen kann, Aufsicht zu führen hat, und der über den Straßenstand seines Bezirkes verantwortlich seyn muß. tz. 2. Zwey Tausend Klafter sind für einen Einraumer ber- stark befahrene» Straßen hinlänglich, um ihn das ganze l2) Jahr zu beschäftigen, und in den Stand zu versetzen seine Strecke gut, und nrttadelhaft zu erhalten; in Oester¬ reich sind snoo Klafter für eine Einraumer-Station bemessen, wobey ihm jedoch bcy schlechtem Wetter Ar¬ beiter zugetheilt werden, die das Wasser ableiten, die Geleise einschlagen, und die nothigen Eonstrvationsar- beiten zu verrichten helfen; es können aber auch Stra¬ ßen seyn, die nur auf jede Meile einen Einraumer er, fordern, wenn sie nicht zu.häufig befahren werden, und keinen besonderen Elementar-Beschavigungen unterliegen. Im Ganzen kann wenigstens auf jede halbe Meile ein Einraumer angeschlagen werden; aufzwey, und Key weniger befahrenen Straßen auf brey Meilen ein Weg- weister, und über vier Wegmejster ein DistrictS-Cpm- wiffär aufgesiellet werden, welche aber nicht allein über ben Stand der Haupt- sondern auch über jenen der Seiten- wege, sh weit solche jeden» Distrikte zugetheilet werden können, ihre Aufsicht zu führen hätten. Die Einran- wer solle,, in dem Mittel ihrer Stationen wohnen, und banrst sie eines TheilS nicht von den Dorfbewohnern, ""d Landleuteu abhangen, bey denen, falls sie ihre ^sticht, und Schuldigkeit gena» erfüllen, indem sie lctz- kere j» denen häufigen Mißbrauchen , und Straßeypoli- ^H-Uebertretungtn hindern, .und solchen nicht Willkühr- lichkeiten, und Eigenmächtigkeiten angchen lassen, nicht ^.Tbril. I iJ» , leicht ein Unterkommen finde», so ist es am zweckmä¬ ßigsten, wenn d enselben eigene Wohnungen, ans dem Wegfond erbauet werden, wovon eine Zeichnung i» dem Prvjecr-Plau ?///. des ersten Theiles ent- worfett ist; auch für die Wegmeister wäre diese eine sehr erwünschte-Anstalt, weil solcher Gestalt jeder an den Punct gebunden seyn würde, wo seine Gegenwart am wesentlichsten ist, wo >m Gegenkheil, wenn solche sich die Wohnung für ihr Geld miekhek müssen, selben auch ein minder zweckmäßiger Standort nachgesehen werden muß, wenn selber Mir mindew Unkosten der Mie- khe verbunden ist; selbst die'Erleichterung der Subsistenz rechtfertiget eine solche Anstalt, von welcher ein nach- ahmungswürdigeö Bcyspiel in Absicht der Einraumer kN SKHbrmark -Statt findet, welche allenthalben ih¬ re eigenen Wohnungen in' der Mitte ihrer Stationen besitzen. ' Z. Z. Bey einer gUt'ljergestellten Straße, nbev welche ein» zweckmäßige Aussicht organisirk ist, unv die anfgestelk- teil Eiliränttier ihre Schuldigkeit thnn, gibt cs viele Zei¬ ten im Jahre, wo der Districts^Commissär nicht sonder¬ lich beschäftiget ist, und füglich auch bey andern Arbeiten verwendet werden kann, dadurch wird nicht nur deM Aerarib eine wichtige Ersparung verschafft- sondern auch der Dienst gewinnt im Allgemeinen, so wie ins beson¬ dere in Absicht auf den Straßensiand wesentlich, weil die Aufsicht viel enger concentrirt wird, und die Stra¬ ßen bey denen durch eine vermehrte Beschäftigung ver¬ mehrten Reisen einer öfteren Bereisung, und Nachsicht, folglich auch das Aufsichtspersonale einer mehreren Cvn- trvle unterzogen wird. So wohl in Wasserbau- als in Civil-Baugegenstaiiden, und Reparationen gibt es aller Drts auf dem Lande häufige, und zerstreute Bauführun- 8en,die nicht selten aus Mangel einer guten Aufsicht, und Leitung nicht dem Zwecke ihrer Bestimmung gemäß aus- Zcfuhrt werden; cs ist schwer für jeden einzelnen Fall sogleich geschickte, und verständige Individuen ausznfin- dcn, denen die Nachsicht, und Ausführung anvertraut werden könnte, die Baudirectionen sind nicht mit so 'Melem Personale versehen, daß sie für jeden einzelnen Bau ei« Individuum abgebeu können, oder rbas nicht weniger wichtig ist, die gute Aufsicht über die ihrem Wir- ^Mgskreis unterstehende» Gebäude mit Erfolg führen ^unen; dieser Mangel verursacht, daß gewöhnlich Ar- beite» Werkmeistern, oder auch andern Arbeitern ins beding übergeben werden, welche nicht allezeit der Er¬ wartung entsprechen, weil die Arbeiten nicht zweck¬ mäßig controlirt werden können; Behebungen einzel- 'wr Baureparationen, und Bauprojecr« würden durch lZL diese Einrichtung wesentlich befördert, und erleichtert werden könen, weil das Straßenpersonale bey allen derlei) Puuctcn viel naher gelegen bst, als jenes derEaudirectio- nen, mehrere Localverhaltnisse in Abficht auf den Werth/ und Qualität der Materialien, die Verläßlichkeit der Arbeiter, und der Landmeister sich eigen machen, und mit wenigeren Unkosten öfters an die nörhigen Pune« te sich begeben kann. Das Wegpersonale wurde da¬ durch nicht nur eine ausgedehntere Beschäftigung, son¬ dern auch die Gelegenheit erhalten, sich ein besseres de¬ nen Zeitumstanden, und einer guten Verwendung an¬ gemessenes Auskommen zu verschaffen, und durch letzte¬ res, und eine eröffnete günstigere Aussicht geschickte, und fähige Talente aufgemuutert werden, sich dem Baufa¬ che zu widmen, von dessen Vervollkommnung der Wohl¬ stand, und das Aufblühen der Staaten großen Thei^, abhangt. L. 4- Dieses, was ich jetzt kürzlich in Absicht auf die 'M Wendung des Wegpersonals anfnhrte, wird allerdings den Vorschlag rechtfertigen, daß die Straßen, so wie al^ übrigen Bauabtheilungen jener Behörde in jedem de zugewiese» werden sollen, welche die Baugesch^ im Ganzen zu leiten hat, deren Trauung weder Absicht auf die Beförderung des Dienstes, noch die § r3Z zielung einer klugen Oekonomie gedeihlich seyn kankr, weil jede Branche, wenn sie fürsich selbstständig ist, ihre ei- §rnen Material- und Werkzeugsmagazine, Instrumente, lassen, und Beamte haben muß, statt daß bey einer zweckmäßigen Vereinigung eine die andere unterstützen, bas Materiale, die Werkzeuge, und sonstige Instru¬ mente von einem Baue zum andern abgegeben, auch selbst bev dringenden Arbeiten mit ihren Individuen ausgeholfen, und solcher Gestalt-die Anhäufung der¬ selben ersparet werden kann; allein darauf fließt eine weitere Folge, daß die Straßenbeamten gute Bau¬ kenntnisse besitzen müssen, und nicht jeder geeignet seyn könne, bey dem Straßenbaue angestellt zu werden, dem erstere ermangeln. Der Straßen- und Wasserbau ist mir einander so innig verbunden, daß letzterer vom ersteren nicht getrennt werden kann; man kann beym ersteren unmög¬ lich etwas Ersprießliches leisten, wenn man nicht imletz- tern bewandert ist, und man kann sich den letztem nicht ei« gen machen, wenn man nicht die unumgänglichen Vor- kenntnisse in der Mathematik, und Physik, und ihre An¬ wendung auf den Gebrauch in dem bürgerlichen Leben sich vorläufig beygelegr hat; dieses alle- aber setzet eine Anstalt voraus, in welcher junge, hoffnnngsvolleJünglinge z» ihrer künftigen Bestimmung angeführt, und zu brauch- biweu, und geschickten Männern geschaffen werden können, in welcher sic jene Vorkeuntnisse von geübten, nnd erfahre- nenLchrern erlangen würden, die sie sonach bey denen prac- tischeu Ausführungen, und denen ihnen zugewiesenen Bau- geschaffen anweuden, nnd durch die bey ihrer Ausführung verschafften Bortheile dem Staate die Unkosten abrragen könnten, welche selber auf ihre Bildung verwenden würde. 5. Die Fianzosen haben hierin schon lange anderen Na¬ tionen vorgearbeitet; sie haben seit vielen Jahren ein Corps für die Brücken- nnd Straßen-Jngenieurs, und eine vortreffliche Schule, in welcher letztere ^gebildet werden, aus welcher so manche große Manner hervor ge¬ wachsen sind, welche der Welt durch ihre Schriften, und Bauwerke bekannt sind. Ein Gautier, ein Peronet, ein St.Laurent, der bekannte Prouy, und andere mehr waren Iögliuge dieses Instituts, deme sie ihre Bildung zu ver¬ danken hatten, und welches ihnen seinen Ruf verdanket, den sie durch ihre nützlichen Schriften, und berühmtenBan- werke nicht wenig erhöhet, und erweitert habe». Diese Brücken- und Straßenbau-Ingenieurs werden in aste Provinzen, und Abtheilungen des Reichs versendet, und angestcllet, und der sammtliche Straßen- und Brücken¬ bau stehet unter ihrer Leitung; auch Preußen hat eine ähnliche Anstalt gegründet, welche unter der Leitung gro¬ ßer der Welt durch ihre Schriften, und Werke bekannter »35 Manner ihrem Vaterlande die geschicktesten Zöglinge, und Architekten liefert. Es wäre überflüssig den Nutzen umständlicher an¬ zuführen, welcher durch die Einführung eines solchen Instituts für jeden Staat erwachsen würde; die Nvch- wendigkeit selbst gebeut auf derley Mittel fürzuden- ken, durch welche geschickte Talente zu einem Fache gebildet werden können, durch welches nur der Staat seine wichtigsten Verbesserungen anSzuführen, und seine Einkünfte auf die zweckmäßigste Art zu vermehren im Stande ist. ' . H. 6. Militär- und Kriegs-Schulen bestehen in alle» Staa¬ ten; in allen Reichen wird die Kunst offene Plätze öu befestigen, die befestigten zu vertheidigen , oder zu zerstören, das Geschütz mit der größten Verläßlichkeit zu bedienen, und jene Mittel, durch welche dir äußer¬ liche Sicherheit gehandhabt, und dem Feinde, wo es "ur möglich, Abbruch geschehen kann, mit dem mög¬ lichsten Erfolg in Ausübung gesetzt werden können, in eigenen Schulen, und Akademien mit beträchtlichen Aus¬ lugen gelehret; nur die Wissenschaft, den innerlichen Kreis¬ lauf zum Vvrtheile der Lander und des Handels zu verbes¬ sern, und zu vermehren, Verbindungen aller Art zu Wasser, ">'d zu Lande herzustellen, den Handel, und Ackerbau zu be- »Z6 günstigen, Wildströme zu bezähmen, unschiffbare Flüsse schiffbar zu machen, und die schiffbaren in ihrem Staude za erhalten, überschwemmte Gegenden in sruchtbare Gründe zu verwandeln, ganze Landesstriche gegen die Zerstörun¬ gen der Flüsse, und Ströme zu beschützen, und durch zweckmäßige Operationen in -en eigenen Reichen Pro¬ vinzen zu erobern, nur diese Wissenschaft ist, kanmsoll- maues glauben, meistens nur sich selbst, und ihrem ei¬ genen Schicksale überlassen. S- 7- Nur meistens durch Zufalle werden Civil-Jngenieurs gebildet. Bey diesen Umstanden ermangelt nvthwendig der Gemeingeist, des zur gute» Leitung jedes große» Geschäftes nvthwendig ist, eS ermangelt ei» festes Sy¬ stem, nach welchem bey Ausführung wichtiger Bau¬ lichkeiten zu Werke gegangen werden soll; es ermangelt Ordnung, und Gleichheit in der Manipulation, und bey der Behandlung der Geschäfte, weil jeder das, was er auf eine eigene Art erlernet, oder erfahren hat, für zweckmäßig halt, und darnach handelt; es ermangeln nicht selten die gehörigen Vorkenntnisse, zu deren Erlernung die wünschte Gelegenheit nicht vorhanden ist. Der verewigte Professor Büsch eiferte schon mit vielem Grunde in der Vorrede zu seiner trefflichen Uebcrsichc der Wasserbaukunst über den Mangelaüdemnöchigen Unter- i^7 richt, und den Vorkenntniffen bey Jenen, welche sich dem Wafferbaue widmen, in welchen vor allen eine gute Ueber- sicht der so weitläufigen.Kenntnisse nvthig ist, in welche sie einzudringeu suchen; er klagt über den Mangel an Anstal¬ ten, in welchen geschickte Hydrotekten, und Civil-Jn- gcnieurS gebildet werden können, er bemerkt sehr rich¬ tig , wenn er sagt: „sehr viele gelangen an diese Ueber- stcht erst durch zufällige Veranlassungen, wenn ihnen z. B. Gelegenheit entstehet, sich bey einzelnen Unter¬ nehmungen im Wasserbau anstelle» zu lassen, derglei¬ chen in unseren Gegenden (in Niederdeutschland) vorzüg¬ lich beym Dachbau sind. Sie nehmen ihre Aussicht dar¬ auf, ihr Brot in diesem einzelnen Fache zu finden, schrei¬ ten von einem Geschäfte zu dem andern, steigen im Range, und Auskommen allmählig, und sehen sich dann unerwartet zur Theilnehmung, oder gar zur Auffüh¬ rung bey solchen Wasserbauten aufgefordert, auf wel- che sie durch ihre vorigen Geschäfte gar nicht vorbe- reitet sind; fast alle Hydrotekren in unserer Gegend, welchen ich in meinen jungen Jahren habe reden gehört, waren Leute, welche in ihrem Geschäfte durch ^fällige Umstände cingeleitet waren; sie waren Söhne, Schreiber, oder wohl gar Bedienten eines beym Wasser- ^au.angestcllten Mannes gewesen, hatten aus Neigung, "ber aus Befehl ihres Principalen, dessen Arbeiten zu- >3tl gesehen, an der Ansicht darüber Lheil genommen, Ris¬ se copirt, oder auch nur eine unvollkommene Skizze ins Reine gebracht, und dann, wenn -sich die Umstände fügten, ein Dicnstchen in diesem Fache gesucht, und hatten sie eß erlangt : so stiegen sie dann mit denen Jah¬ ren, wie man im Militär steigt, bis zu derf» ersten Po¬ sten in diesem Fache, und so weiter:" was Büsch von Niederdeutschland, und Niedersachsen anführt, kann mit einigen veränderten Umständen auch auf manche andere Länder, und Staaten, vorzüglich auf frühere Zeiten angewandt werden. Die Straßenbaukunst ist noch mehr, als die übrigen Abtheilnngen der Baukunst, und der angewenderen Ma¬ thematik in dieser Rücksicht außer Acht gesetzt worden, zu dieser glaubte man sey jeber fähig, wenn er auch alle Vor- kenutnisse der Meß- und Baukunst entbehrte; ohne mehr- mahls in diesem Fache sich durch geringere Dienstleistun¬ gen geübt, ohne bey einem Bau die nöthigsten Erfahrun¬ gen erlangt, ohne Risse copirr, oder eine Skizze ins Rei¬ ne gebracht zu haben, wurden oft Leute angestellt, wel¬ chen die wesentlichsten Kenntnisse mangelten, welche zu ihrem Dienste erfordert wurden; bewußt von ihre* Unzulänglichkeit wendeten sie sich in Fällen, aus welche" sie ihre Unwissenheit nicht retten konnte, an Werkmei¬ ster, die mehrmahls eben so wenig zureichende Erfahr««- gen besaßen, projcctirten, und führten Brücken, und andere Gebäude aus, die bey dem ersten Anblicke die ^Kenntnisse ihrer Urheber verriethen, und nach einigen Jahren das Schicksal einer zweckmäßigen Umstaltüng, und Abänderung erfahren mußren, wozu der Staat wie- derhohlte Auslagen bewilligen mußte, welche füglich erspart werden konnten, wenn mau gleich anfänglich Männer auf jene Posten gestellt hätte, welche für sol¬ che die nothigen Kenntnisse besaßen. Durch ein eigenes Bildungs- und Erziehungsinsii- tut für Civil-Jngenienrs konnte allen diesen Bedürfnis¬ sen abgeholfen, und jedem Staate unzählige nicht genug zu berechnende Vortheile verschafft werden, welche die wenigen Kosten, so auf die Etablirung desselben ver¬ wendet werden müßten, weit übersteigen würden. 8-8. Oesterreich, welches in seinen Staaten so viele, so gro¬ ße Anstalten verschiedener Art mit so ansehnlichen Fonds gegründet hat, hat, mit Bedauern muß ich es be¬ kennen, für die Ausbildung des Cwilbaufaches nicht "och jenes geleistet, was von einem Staate, welcher von so ansehnlichen, so vielen Flüssen durchkreuzet ist, dessen zahlreiche Producte nur durch gute künstlich ange¬ legte Communication, und Ausfuhrwege zum auslan- I-jv » , dischen Verkehr gebracht werden können, mit Recht ge¬ fordert, und etwarret werden kann. Es ist hier nicht der Ort, einen Vorschlag nach denW» nähern Detail zu beleuchten, dessen Rcalisirung für un¬ sere Monarchie ein unentbehrliches Bedürfniß ist, ich meine die Gründung einer eigenen Anstalt zur Bildung junger, und geschickter Zöglinge für die Baugeschäfte über¬ haupt, derer Nothwcndigkeit der weisen Einsicht der hohen Behörden keineswegs entgangen ist; wenn diese nützliche, diese in so vieler Rücksicht unentbehrliche Anstalt nicht »och ausgeführet wurde, so lag es nicht wohl in der Verkennung ihres Nutzens, und ihrer Zweckmäßigkeit, vielleicht einzig nur in der Ausdehnung eines Plans, dessen Ausführung wegen den damit verbundenen, aber durch den aus sel¬ ben entspringenden Nutzen für die Monarchie vielfach zu ersetzenden Kosten wahrscheinlich bis nun verschoben wurde. Indessen läßt sich auch mit einigen Beschränkungen die Gründung eines solchen Instituts mit sehr mäßigen Koste» ausführen, wenn einige bereits befindliche Lehranstalten vorzüglich unsere in so vieler Rücksicht berühmte Aka¬ demie der bildenden Künste benützet, und nur einige Lehrer mit neuen Unkosten angestellt werden würde»/ wenn die Unkosten zum Unterhalt der Zöglinge, zu wel¬ chem aus allen Provinzen nur die vorzüglichsten Talent« emszuwahlen waren, von jeder Provinz, deren Vorzüge liches Jntersse ohnehin seyn muß, für ihr Land geschickte Civil-Jngenieurs zu besitzen, herbeygeschossen,so wie;ene Auslagen bestritten» würden, welche von Zeit zu Zeit auf die Neisekosten für einige jährlich nach fremden Staaten abzuschickende Zöglinge, für Maschinen, Bü¬ cher, Modelle, Instrumente, dann andere unentbehrliche Erfordernisse gemacht werden müßten. Und wenn end¬ lich -dhch ich entferne mich etwas zu weit von dem Endzweck, den ich verfolge, und Lehre zu dem Stra¬ ßenbau, und zur Erklärung des Manchulatious-Sß- stcms bet) dem Straßenconservations-Geschafte wieder zurück. -4- Zwcytcs Capitel. Von dem zweckmäßigsten Manipulations-Sy¬ stem bey demStraßenconservatrons-Geschäftc; von den Straßeninventaricn, Präliminar-Sy- stemen, und andern Manipulations-Vorschrif¬ ten: von der Auszahlung der Arbeiter, Ver¬ rechnung der Baugclder, und der dabey zu beobachtenden Controle. i. §)em ausgesetzten Straßen-Aufsichts-Personale müßen seine bestimmten Pflichten, und Amtöobliegenheiten be¬ kannt gemacht werden, von deren pünktlicher Erfüllung die Erhaltung des guten Straßenstandes abhangt. Die¬ se Pflichten müssen sich auf ein zweckmäßiges Manipu¬ lations-System gründen, welches nicht nur bey der Besor¬ gung der Conservations-Arbeiten, und Führung der nö- thigeu Aufsicht, sondern auch bey der Veranschlagung der Arbeiten, bey dem Iahlnngsgeschafte, und der Ver¬ rechnung der Baugelder gehandhabt werden, und den zweckmäßigsten Erfolg, und die beste Controle gewah¬ ren soll. 14Z Dieses System werde ich vorläufig erklären, ehe ich i» denekr Änzelnen Pflichten jedes ausgestellte» Indivi¬ duums übergehe, welche sich vorzüglich nach dent ersteren richten müssen. Das ganze System, welches bey'der Besor¬ gung der zweckmäßigen Unterhaltung einer Straße be¬ folget- Und handgehabet werden solle, läßt sich auf fol¬ gende Hauptgegenstände zusammen ziehen: r) Auf die erste Behebulig des Straßenstandes, oder die Verfassung des Straßeubau-Inveütariums. 'S) Auf die' Mrfaffung der jährlichen Praliminar- Systeme über die erforderlichen Bau- und Repa¬ rations-Arbeiten. 3) Auf die zuverlässigste Manipulationsart bey der Be¬ sorgung der Arbeiten, bey der Eintheilung der nö- rhigen Aufsicht, und der ordentlichen Fürschrcibung der Arbeiter, Fuhren, und Materialien. -f) Auf die Auszahlungen der verwendeten Fuhren, Arbeiter, und anderer Bauauslagen. Aufdie zweckmäßigste, und bündigste Verrechnungs¬ art der bewilligten Baugelder, und endlich 6) auf die Revision der Baurechnungen selbst. - H.2. Jeder Beamte, jeder Commiffär muß für die Stre¬ be, welche selber zu besorgen, und zu unterhalten har, vorriutwortlich gemacht werden können: es muß dem- i44 selben seine Vcrnachlüßigung,vd?rderÄorfall einer, ltnd der andern .Streche „bestimmt. gasAewjesen, stn- selber davon überführet werden können, ehe er zurlBer-nt« wortnng gezogen wird; zu diesem Ende muß ihm sein Lismer, und die Straße nach dem erforderlichen De- tail, und ihrer genauen Beschreibung übergeben, und ein ordentliches verläßliches Inventarium ausgenommen werden, in welchem die ganze Straße mit allen ihren Bauwerken nach ihrem genauen Stande, und Beschaf¬ fenheit beschrieben erscheinen muß , diese Beschreibung solle zur Grundlage der Untersuchungen dienen, welche über den Straßenstand jedes Straßendistrietes.jährlich vorgenommen werden muß. ü- Um diese Slraßen-Jnventarien mit einer deutlichen, und ordentlichen Beziehung auf gewisse bestimmtere in gleichen Entfernungen längs der Straße befindliche Pürie¬ re vornehmen zu können, müssen die Straßen in klei¬ nere Abtheilungen, am zweckmäßigsten jede Meile iu sechzehn Theile, jeder zu 260 Klaftern eingetheilt wer¬ den; jeder dieser sechzehn Theile wird mit einer Schub über die Erde vorragendcn Säule bezeichnet, auf wel¬ cher mit einer Bruchzahl die Anzahl der Meilen, u"d jene der Untertheilungen, erstere mit römischen, letzte^ mit arabischen Zahlen bemerket, zugleich aber auch a»l *4^ jeder Säule unter der Bruchzahl die Anzahl der zurückge- legteu Klaftern «»gesetzt wird. Z. B. wenn die sechste Meile angenommen wird, von welcher gegen die siebente die Eintheilung zu geschehen hat, so wird die sechste Meile mit der gewöhnlichen Meilensäule bezeichnet, in der Entfernung von 25o Klaftern wird die erste Ab- VI theilungssaule mit der Aufschrift"^, bei) denen zweyten 2-0 Kl. L5o, oder im Ganzen bey 5oo Klaftern die zweyte " Vk dlntertheilungssäulemit der Aufschrift - , bey denen drit- 5oc>K>. ten 25o, oder im Ganzen bey ?5o Klaftern mit der VI VI Aufschrift ' ,beydenen vierten mir , , bey denen fünften vi 47° Kl. «x-oKl. Wit 5 bezeichnet, und so bis zur siebenten Meile solcher i25oKI. . Gestalt sortgefahren, daß der Zähler jederzeit die Mei- von welcher gegen die nächste die Eintheilung für sich gehet, der Nenner hingegen die Folge der Unterthei- ^ung jeder Meile von i bis 16 oder bis ^.000 Klafter, die siebente Meilensäulc anfgestellet ist, andeutet. Diese Untertheilung ist überhaupt bey jeder Stra- ßeubcreisung für den Cvmmissär nicht minder, als den Director sehr bequem, da man alle Vorgefundenen Gr¬ iechen unter die Zahl der Urnerabtheilungen setzen kann, ie man sogleich zu Gesicht bekommt, ohne sich, wie es bey dem Abgänge derselben geschieht, auf ungewisse, "ud unbestimmte, mehrmahls viel zu weit entfernt« ->Theil. K 1^6 Puncte / deren Distanz nur ganz unzuverlässig nach dem Ungefähr beurtheilet werden muß, binden zu dürfen. S. L. Die Gegenstände, welche zur Verfassung eines zweck« Stmüen- mäßigen Straßen-Jnventariums ausgenommen werden nen!"" müssen, sind folgende: Erstens. Die Beschaffenheit des Straßenstandes: hier müssen die bloß beschotterten, oder mit einer Scein- lage versehenen Scraßenstrecken nach ihrer Länge, dann Breite, und Hohe ihrer Anlage beschrieben, ihre Eon¬ verität bemerket, der Zustand der Seitengräbcn, die 'Dariers, alle offene, und gedeckte Ablaufscanäle, und Durchlässe angezeiger, ihr Bausiand genau erhoben, und zugleich angeführt werden, ob, und welchen Elemen¬ tar-Beschädigungen, Ueberschwemmungrn, oder andern Zufällen die eine, oder die andere Strecke ausgesetzt sey, nicht minder müssen die Norrathshaufen nach ih¬ rer Anzahl, und Inhalt aufgeführt werden. Zwey teils. Alle gemauerte so wohl, als Holzers über kleinere, oder größere Flüsse aufgeführte Brücke» müssen nach ihrer Länge, und Breite, nach der Anzahl der Pfeiler, und Joche, und überhaupt nach ihrem g»"' zen Baustande beschrieben, und nebst diesem auch de» Zustand, und Beschaffenheit der Flüsse, und Bach^ die unter selben durchfließen, die allfälligen Bemerk»»- i47 gen deygefüget werden, die Materialien, und Werkzeu¬ ge, welche sich bey der einen oder andern Brücke zum Vorrathe befinden, müssen genau ausgenommen, und diesem Jnoentario in besonderen Ausweisen beygefügt werden. Ueberhaupt aber werden zur Grundlage der ge¬ naue» Beschreibung der Brücken, und ihrer Bestandkher- von jeder die Zeichnungen, und die Detail-Plans dem jnventario beygelegt werden müssen. Drittens. Alle Schotter- und Steinbrüche, ihre Ausdehnung nach der bereits geschehenen Einlösung, und Vergütung, die Qualität, und Beschaffenheit der Brücke, ihrer nothwcndigen Abraum, und ihrer Entfernung von denen Straßenstreckeu, welche aus diesem, oder jenem Bruche ihre Belegungsmareriale erhalten, die Beschaffen- heit der Zusuhrswegc, und die bereits in denen Brü- Hen vvrfindige Stein- oder Schottervvrrathe müssen "ach ihrem Körpermaße aufgeführt werden. Viertens. Sammtliches bey dem Constructions- ^der Districts-Depot ft wohl, als bey den einzelnen Ab- chnlungen der Wegmeister, Und Wegniacher befindliche mid Schanzzeug, alle sonstigen Vo?rathe, Ge- a^hichafren, Requisiten, Instrumente, und Maschinen ^affe» genau beschriebe», und in besonderen Ausweisen dein jnventario eingeschaltet werden. diünftenK. Alle Wohngebäude der Einraumer- - K 2 und der Wegmauthbeamten, die Magazine, Baraken, und Hütten, welche etwa auf entlegenen Stationen M Unterbringung der Arbeiter, und der Fuhrwesenszüge/ errichtet worden seyn dürften, müssen nicht minder in genauen Planen mit beygefügter Beschreibung des Bau- siandes jedes einzelnen Objecrs dem Jnvenrario einge¬ schaltet werden. Sechstens. Muß der ganze Personalsiand wü seinen Gehalten, Dienstjahren, und Standorten be¬ schrieben, und diesem Jnventario beygesetzt werden. Aus der nach dieser Grundlage vorgenommenen Be¬ schreibung und Inventur einzelner Distrikte, oder Co»>- missariats-Bezirke wird sich der Zustand der sammtlich"" Straßen in jedem Lande so genau, als es möglich, heben lassen; von dieser Beschreibung werden für jede" einzelnen Distnct eines Commissars zwey Exemplare Z" verfertigen seyn, wovon eines mit der Unterschrift d^ Commissars, und deren ihm unterstehenden Wegrncis^ bey der Direktion aufbcwahrt, das andere mir der rectionsfertigung jedem Cvmmiffar auszufolgeu wird. Letzterer wird aus seinem Districts-Jnventand jeden Wegmeisier Abschriften der ihm zugetheilten St""' cken zu veranstalten, und solche demselben zu übelg"' ben haben. -49 ö- 5. Jeder Commifsär, und Straßenbeamte ist zu verhal¬ ten, die ihm in gutem Zustande übergebenen Straßen¬ strecken auch immer fort in dem nähmlichen, und unta- delhasten Zustande zu erhalten, die schlechter» Strecken «ach dem Verhältnisse des ihm zu ihrer Herstellung be¬ willigten Geldbetrages zu verbessern, in dieser Rücksicht bey der jährlichen Visitation seines Districts sich auszu¬ weisen, und bey seinem Austritte die Straße in dem Untadelhaften Zustande zu übergeben. Ein solches In¬ ventarnim wird, wenn cs von Jahr zu Jahr nach dem bey jeder Visitation befundenen Straßenstande rectificirt wird, zur Grundlage auf immerwahrende Zeiten die- uen können, nach selbem wird der Fleiß, oder die Un- thacigkeit der Beamten beurtheilt, ersterer belohnet, letz¬ ter geahndet werden können; nach selben wird sich die Aufnahme, und Verbesserung, so wieder bey einer gu- te» Aufsicht uiemahls zu erwartende Verfall dieser, oder lener Straßenstrccke ersehen, und über die Verwendung brr Wegbeamten die beste Controle führen lassen, ohne welcher niemahls der bessere, oder schlechtere Zustand ei¬ ner Strecke mit Verläßlichkeit erhoben , folglich weder b" saumselige Beamte zur Verantwortung gezogen wer- d°n kann, weil er sich auch bey dem schlechtesten Zn- stande auf die Uebernahme des noch schlechter» entschuld Jährliche Präliminar- Gysteme, i5c> digen kann, der thätige hingegen eben so wenig olM einem solchen Uebernahms-Jnventario seinen Fleiß, unv gute Verwendung darstellen kann, weil dessen Straßen¬ strecke nicht mit icnem Zustande verglichen werden kann, in welchem derselbe solche übernommen hat. Die Versassung dieser Kaustand-Jnventarien ist da' her eine wesentliche niemahls außer Acht zu lassende An¬ stalt, ohne welcher kein Wegbeamter angestellt werden soll, wenn er anders sür seine Pflichten und Handlun¬ gen verantwortlich gemacht, Ordnung in der Manipu- pulation eingefuhrt, die Straßen in ihrem gutpn Zm staube erhalten, oder einem besseren zugeführt, und endlich der fleißige Beamte von dem pflichtvergessenen unterschieden werden soll. Die Beylage 8 enthält das Formular zu einem sol¬ chen Jnventario, nach welchem man sich in ähnlichen Fällen zu richten haben würde. 6. Bey jeder ordentlichen, mit einer vernünftigen Wirth- schäft verbundenen Verwaltung eines ökonomischen Ge¬ schäftszweiges müssen die jährlichen Ausgaben immer nach den Einkünfte» beschränket, und letztere niemahls von den erstem überschritten werden, ohne, wenn es Loch dringende Umstände, oder andere Vortheile erhei¬ schen, größere Auslagen zu veranlassen, Mittel auszm ' »5, finden, durch welche die Einkünfte vermehrt, und sol¬ cher Gestalt das durch eine größere Auslage entstehende Deficit der gewöhnlichen Einkünfte gedeckt werden können. Um diesen wichtigen, und wesentlichen Endzweck zu erreichen, müssen alle Auslagen, welche durch die un¬ ausweichliche Nothwendigkeit veranlasset werden, oder als nichr dringend verschoben werden können, nach einer bestimmten Gränzlinie abgetheilt, und in einer genauen, und u'mständlichen Berechnung deren für selbe erforderli¬ chen Kosten ausgewiesen werden, damit diese denen Er¬ tragnissen jener Fonds, aus welchen die vorgeschlage¬ nen Auslagen bestritten werden müssen, entgegen ge¬ halten, und solcher Gestalt in Ueberlegnng genommen werden könne, welche Auslagen bewilliget, welche be¬ schranket, vder gar beseitiget werden sollen. Diese Ausweise, in welchen alle durch den Laufeines Jahres zu machende Auslagen ausgewiesen, und nach ihrem Detail berechnet werden müssen, werden bestimm- wr der jährliche Praliminar-Antrag, oder das jährliche ^t'aliminar-System genannt. Diese Präliminar-Syste- we sind zur gründlichen Beurtheilung der Zulässigkeit bereu in Antrag gebrachten Auslagen wesentlich, sie die- uen der leitenden Stelle zu eineru sicheren verläßlichen ^aßstabc, nach welchem selbe ihre Bewilligungen ab- weffen, und die Ausgabe nach den Einkünften abwägen IZ2 kann , und jedem sdministrirenden Beamten zu einem Spiegel, in welchem selber die Verhältnisse seiner Aus¬ lagen gegen die Bewilligung ersehen, sich in erstere» beschränken, oder ansdehnen, und solcher Gestalt immer in denen Gränzen derOrdnung, und des Gleichgewichtes zwischen der Verwendung, und den Einkünften erhalten kann. Sie befördern, und erleichtern die Manipulation, und verkürzen die Geschäfte anßerordentlich, weil durch selbe mit einmahl der ganze Etat aller vorzusehenden, nach denen einzelnen Erfordernissen jedes Gegenstandes berechneten Ausgaben vorgelegt, beurtheilt, und geneh¬ miget werden kann, wo sodann die zweckmäßigsten Dispositionen nach dem bewilligten Etat eingeleiter wer¬ den können, um ohne weitern Umtrieb, ohne weitern Bewilligungs-Gesuchen jenes ins Werk zu setzen, waS nach diesem Präliminar-Antrag bewilliget wurde. Sie sind der Grund, und die Seele der Ordnung, der wirth- schaftlichen Gebarung, und einer zweckmäßigen wohl¬ geordneten Manipulation; sie sind bey dem Bauwesen überhaupt, ins besondere bey dem Straßen-Unterhal- tungsgeschäfte von unentbehrlicher, und unausweichli¬ cher Nothwendigkeit, wenn anders Ordnung, Wirth- schaft, und eine zweckmäßige Verwendung bey einem Geschäfte Statt finden solle, welches wegen seiner gro¬ ßen Ausdehnung, und denen zerstreuten Abtheilungc» immer eine genaue Uebersicht der Verwendung, und eine ununterbrochene Vergleichung der Geldanlagen mit den > bewilligten Betragen erheischet. 7- Damit diese Präliminar-Systeme gehörig, und zweck¬ mäßig verfasset werden, müssen die für jeden Straßen- oder Commissariats-Disirict vorzuschlagenden Arbeiten in drey Classen abgetheilr werden, nähmlich u) in jene, welche durch die gewöhnliche Unterhaltung, d) in jene, so durch die außerordentliche Herstellung wiederum in den guten, und vorigen Zustand versetzt werden sollen, und endlich c) in ganz neue Auslagen entweder einzel¬ ner Objecte, oder ganzer Straßenzüge; diese Classifi¬ cation muß so wohl bey der Straße selbst, als bey de¬ nen an selber erbauten wichtigeren Objecten, als Brucken, Durchlässen, Ufer, und allen Wasser- oder sonstigen Ge¬ bäuden beobachtet werden; die nähere Beschreibung, und Veranschlagung deren erforderlichen Straßen-Arbeiten soll nach der bestehenden Untertheilung von25o zu 25oKlaf- tcrn geschehen. §.8. Bey der Erhebung, und Verfassung deren zu denen , Präliminar-Systemen erforderlichen, und beyznlcgenden Überschlägen muß daher jede Einraumcrs-Station ge¬ nau benrtheilt, und untersucht werden, welche Strecke i5^ durch die gewöhnliche Erhaltung, und welche durch eine außerordentliche Herstellung in den vorigen guten Zu¬ stand versetzt, oder welche ganz neu erbauet werden solle. MitRückstcht aufdie Unterabtheilung jeder Station wird die Lange der ersten, so wie jene der zweyten, und dritten Claffe auszusetzen, bey jeder das nachdem Er¬ forderniß berechnete Materiale nebst dem Geldpreise zu bestimmen, und solcher Gestalt der Kosten-Anschlag von Station zu Station zu verfassen seyn. Z, 9- Für jeden der verschiedenen Baugegenstande werden auch besondere, und abgerheilte Detail-Ueberschlage zu entwerfen seyn; das ist : für die Reparatur der eigent¬ lichen Straße selbst werden die Ueberschlage besonders zu verfassen, so wie für die Brückengeländer, Ablaufs- canale, Seitengraben, Wohngebäude, und alle Ufer- und Waffcrgebäude abgesonderte Berechnungen zu ent¬ werfen seyn. Vorschläge zu neuen nützlichen Straßenabanderungcn, oder andern was immer Nahmen habenden Bau-Objec¬ ten müssen besonders bearbeitet, mit denen nöthigen Plans, Standrissen, und Querschnitten beleget werden. Wichtige Vorschläge zu großen Straßenabänderungen, oder wichtigen neuen Baugegenstanden können unter den Jahren mit besonderen Berichten überreicht werden, Weil solche eine längere Zeit zur Eenrtheilung, auch eine nähere Untersuchung, somit auch mehr Zeit erfordern. Die Anschaffung des erforderlichen Arbeitszeuges, die Ausbesserung, und Unterhaltung des beschädigten, so wie die Gehalte aller in einem District angestellten Weg-Aufsichts-Jndioidnen müssen in besondere Aus¬ weise eingetragen, und diesem Operate beygelegt werden. Die solcher Gestalt bearbeiteten einzelnen Banüber- schläge werden in ein Summarinm einzutragen seyn, welches zur Uebersicht der Arbeiten für eilten ganzen Di¬ strict, oder ein ganze« Commissariat dienen wird, und welches nachdem subfffft.k bcyliegenven Formular ab¬ gefaßt werden kann, i r«, , Nebst diesen solcher Gestalt bearbeiteten Präliminar- Tystemen über die für die jährlichen Arbeiten und Re¬ parationsgegenstände erforderlichen Geldauslagen wird ^'gleich auch das Materialien- Handlanger- und Fuh- ren-Erforderniß in eine besondere Uebersicht zusammen zu ziehen, „„d auf ein besonderes Blatt anznsetzen seyn, damit daraus jeder Commissär sogleich ersehati kann, wie viel von jeder Materialgattung zu dieser, oder jener Re¬ paration erfordert werde, somit angeschafft werden müs- Welche Anzahl Arbeiter aller Arc täglich angestellt H^deu müsse, damit jede deren in dem Präliminar- rää System vorgeschlagenen Arbeiten auch sicher in der be¬ stimmten Arbeitszeit vollendet werden könne; endlich auch welche Anzahl Fuhren verwendet werden müssen, damit die nöthigen Materialien beygesührt, und die Arbeit mit allem versehen werden könne, was zu ihrer Herstellung nvthig, und erforderlich- ist. Ich habe bereits in dem zweyren Theile dieses Werkes umständlicher ge¬ zeigt, wie diese Anzahl der Arbeiter, und Fuhren aus denen Überschlagen entwickelt, und der tägliche Bedarf nach der Zeit berechnet werden soll, in welcher eine, oder die andere Arbeit beendigt werden soll; ich enthalte mich daher diesen Gegenstand hier uochmahls zu wiederhoh¬ len. Wenn nun nach der jetzt angeführten Vorschrift von jedem CommissariatS-Districr in einem Lande die einzelnen Praliminar-Systeme verfasset, und au ihre Direktion zur bestimmten Zeit längstens bis halben No¬ vember eingesandt worden, wird es letzterer obliegen, solche gehörig zu prüfen, und mit ihrem Gutachten der vorgesetzten Landesstelle längstens bis halben December zu überreichen. Z. l>. Ueber sammtliche.commissariatische Summarien har die Direktion ihren Totalausweis mit ihren nöthigen Be¬ merkungen zu verfassen. In diesen Ausweis werden statt dellen in den commiffariatischen Systemen angenomwer »en Einräumers-Stativnen die Commissanats-Distric- te selbst anzusetzen, und nebst jeden unter jeder Division bey denen betreffenden Rubriken die daselbst angesetzten Summen einzntragcn scyn, und sonach durch die Zu¬ sammenziehung die Total-Summe über das ganze Stra- ßenbauerforderniß b^ygescht werden müssen. Bey dem Praliminar-Systeme des zweyten Jahres müssen in dem Summario drey Rubriken eröffnet wer¬ den, die Bewilligung des vorhergehenden, die Ausgabe des »ahmlichen, und der Antrag für künftiges Jahr. Die Ausgaben für das vorhergehende Jahr werden von der Wegdirection nach denen Praliminar-Systemsrubriken aus den Rechnungen zu ertrahiren , und bey Verfassung des Summariums diese Colonne von selber auözufnllen seyn, und solcher Gestalt müssen die Systeme von Jahr zu Jahr fort geführt, und niemahls von dieser Vorschrift abgewichen werden. Das in der Beylagc 6 entworfene Formular gibt die nähere Aufklärung, wie diese Syste¬ me so wohl nach einzelnen Districten verfasset, als auch das Totale darüber entworfen werden solle, welches kei¬ ner weiteren Erklällmg bedarf. H. l2.. Bey jedem Bau, und bey jeder Arbeit, sie möge im Taglohn, oder mit Accord unternommen werden, ist es erforderlich, daß eine unausgesetzte Aussicht aufgestel- r5K let werde, welche nicht nur in Bezug auf die Zweckmä- ßigkeit, und die Güte Ar Arbeit, und des Baues, son« deru auch wegen der Handhabung der vorgeschriebenen Ordnung, Beobachtung der gewöhnlichen Arbeitsstun¬ den, und der gehörigen Verwendung aller auf jeder Station bestimmten Arbeiter höchst wesentlich, und un¬ entbehrlich ist. Die unmittelbare Aufsicht bey der Arbeit kann zwi¬ schen dem^Wcgmeisier, und dem Wegmacher selbst ge- theilt werden, wenn die Arbeiten nicht zu sehr zerstreuet sind, wo hingegen die Nothwendigkeit erfordert, solche an mehreren Orten zu gleicher Zeit zu unternehmen, müssen auf die' Zeic der dringenden Arbeiten besonders Aufsichts-Individuen gegen Taggclder ausgenommen werden, damit nirgends die gute Aufsicht, diese Seele des guten Betriebes der Arbeiten ermangle. Die Eintheilung der Arbeiten wird am zweckmäßig¬ sten solcher Gestalt einzurichten seyn, daß unter jedem Wegmeister, der zwey Meilen zu besorgen hat, auf nicht mehr dann zwey Puncten die Hauptarbeiten be^ trieben werden mögen; bey der einen, und der wiche tigsteu Abtheilung wird der Wegmeister selbst, bey der zweyten ein Wegmacher, oder eiu auf eine gewisse Zeit angenommenes Individuum die Aufsicht führen, jeder Abtheilung werden die Einraumer, und Wegmacher zu- »Z9 Mheilen seyn, wovon einer an der Straße selbst, wo ge¬ arbeitet wird; der andere in denen Schotter-oder Sreiu- brüchen, wo das Material erzeugt/ und aufgeladen wird, «»gestellt wird; zeder derselben hat die Vormerkung aller unter ihm arbeitenden Handlanger, und Fuhren zu zu führen, diese kann schriftlich in dir Wochen- oder Arbeitökosien eingetragen werden, wenn der Einraumer, oder Wegmacher des Lesens, und Schreibens kundig ist, bey jenen hingegen, welche dessen unkundig sind, kann diese Vormerkung gar wohl durch Robischc unterhalten werden. Die Anzahl jeder Claffc der augestellten Arbei¬ ter wird auf der einen Seite des mit sechs Seiten, als so vielen Wochentagen versehenen Robisehes mit so vielen Einschnitten bezeichnet, als Arbeiter jeden Tag vorfin¬ dig waren, auf jeder Seite des Robisches muß der Wo¬ chentag verzeichnet werden, das nahmliche geschieht «uch mit den Fuhren; nur muffen bey Wagen, welche »ach der Zahl, oder nach dem Eeding fahren, so viele Mo¬ dische gemacht werden, als Wagen zur Arbeit erschei- »en, jeder Wagen muß mit einer sichtbaren Nummer »ach der fortlaufenden Zahlenreihe an der Truhe, oder st»>st an einem sichtbaren Bcstandkheile bezeichnet wer¬ den, welche auf jedem Robisch oben an eingeschnitten wird; jeder Fuhrknecht erhalt einen Robisch, den an¬ dern kehalk der Wegmacher, oder sonstige Aufseher; bey rüo jeder zurückgelegten Fuhr werden die beyden Robische, jener des Fuhrmanns, und dieser des Einranmers von Letzterem zusammen gehalten, und über beyde ein Ein¬ schnitt gemacht, sodann der erstere wiederum dem Fuhr¬ mann zurück gestehet, und solcher Gestalt den ganzen Tag fortgefahren, und den folgenden wiederum neuerdings aus die nahmliche Art unter dem Datum des Tages auf der zweiten Seite des Modisches mit dieser Vormerkung der Anfang gemacht, bis die ganze Woche verstrichen ist. H. >3. Der Wegmeister seinerseits hat täglich die Fürschrei- bungen der Arbcitsleute, und Fuhren so wohl an der Straße, als in dcuen Stein- und Schvtterbrüchen vorzu¬ nehmen , und solche mit ihren Nahmen, und Zunahmen, nachdem er selbe früh Morgens, und Abends verlesen hat, in seine Wochcnliste in die Colonnc des betreffenden Arbeitstages einzutrage», die Abwesenden hingegen mit einem liegenden Strich anzudeuten; bey den Gcdings- fuhren, für welche besondere Listen verfaßt werden müs¬ sen , welche mit denen Handlanger-Listen nicht zu ver¬ mischen sind, müssen ohnehin die abgeführten Truhen entgegen bemerkt, übrigens aber auch die Zahl, u»d die Nahmen deren täglich fahrenden Fuhrleute eingetra¬ gen werden, welches in anderer Rücksicht erforderlich ich wie solches im zweyten Capitel des zweyten Th"^ r6r umständlicher bemerkt worden. Mit Ende jeder Woche müssen die schriftlichen Vormerkungen des Wegniacherö, vder Einraumers mit jenen des Wegmeisters, oder zeicli- chen Aufsehers zusammen gehalten, und von dem Weg¬ macher, oder Einräumer jene des Wegmeisters mit un¬ terfertiget werden; wo hingegen der Wegmacher, oder Einräumer des Lesens, und Schreibens unkundig ist, und seine Vormerkungen durch Nobische führet, must dieses von dem Wegmeister in der Wochenliste, da, wo dessen Un¬ terschrift zu stehen hat, angemerkt werden, damit von dem Commissär bey seiner nächsten Straßeubereisung die An¬ zahl deren in der Wochenliste eingeschriebenen Arbeiter, und Arbeitstage mit jenen an denen Robischen bemerkten verglichcn werden könne, zu welchem Ende jeder Wegma¬ cher, oder Einräumer seine Robische so lange bey sich zu bewahren hat, bis mittelst selben die Revision, und nach dieser dieLiquidirung, und Anweisung der Zahlung für die ausgewiesenen Arbeiter, und Fuhren von dem Dlstncts- Eommiffstr vorgenommen werden kann. tz. i^. Die ausbezahlten Tag- oder Wochenlisten, so wie an- dere berichtigte Dokumente sollen von jenem Beamten, sicher zu denen Zahlungen bestimmt ist, mitVeysctzung des Tages, wenn die Zahlungen geleistet werden, und dem Wegmeister, in dessen Gegenwart selbe geleistet 3-Thei«. L r6S worden, der richtig geschehenen Zahlung wegen, unter¬ fertigt werden) alle Zahlungs-Documente werden von Vem Districts-Commifsar bey seiner nächsten Straßen- bereisung wiederum eingcsammelt, und dafür dem zah¬ lenden Beamten vom ersten: eine Quittung, vom letz¬ tem dem erster» hingegen ein Gegenschein ausgestellet, in welchem einem, und dem andern die Dommente ausge¬ setzt, ihre Zahl, und Inhalt,«ebsi derGeld-Summe aus¬ gedrückt werden muß, welche in den Docnmenten ent¬ halten ist. -Mit diesen Quittungen beleget der die Zah¬ lungen besorgende Beamte die Ausgaben seiner Verlags¬ gelder, oder die Verwendung der amtlichen aus seiner- Caffe behobenen Gelder, der Districls-Commissär hinge¬ gen tragt diese Zahlungs-Documente sogleich in ein Jour¬ nal ein, welches nach dem in dem zweyten Theile dieses Werkes bcyliegenden Formular geführet, und mit Ende jedes Monaths mit allen Docnmenten an die Direc- tion eingesendet werden muß. Dieses Journal ist von dem gewöhnlichen einzig nur in dem unterschieden, daß es keine Empfangs- sondern nur lauter Ansgabs- Posien enthalt, da der journalisirende Beamte keine Gelder empfangt, sondern nur die gegen seiner Quit¬ tung eingelösten Zahlungs-Documente in seine Ausga¬ ben setzt. Der Uebertrag ans dem Journal in die Rech¬ nungen kann auch von dem journalisirenden Beamten , r6Z da er keine Rechnung zu führen hat, in die betreffen¬ den Conti-Bücher nicht geschehen, sondern dieser wird bey der Direktion, bey welcher diese Conti- oder Rech¬ nungsbücher geführet werden sollen, zu geschehen ha¬ ben; daher diese Colonne: Ueber tragen in die Rechnungen ganz unausgefüllet zg verbleiben hat, eben so muß in der Beschreibung der Ausgaben der in dem Journals-Formular enthaltene Ausdruck: Bezahle abzeandert, und statt diesem: ist bezahlt worden angesetzt werden, weil die Zahlungen nicht von dem journalisirenden Beamten, sondern von einem dritten geschehen sollen. Ein ähnliches Journal hat jeder zahlende Beamte zu sühren, in welches so wohl die ihm zugesandten Ver¬ lagsgelder, als die aus seiner Amts-Caffe behobenen Vorschüsse unter die Empfangs-Rubriken, die Sum¬ men der ausbezahlren Dokumente hingegen in die Aus» gabs-Rubriken eingetragen werden, und statt erstem die 'hm für seine abgegebenen ausbezahlten Dokumente aus¬ gestellte Quittungen dem Journale beygelegt, und mit Ende jedes Monarhs ebenfalls au die Direction einge- ffndet werden müssen, damit letztere immer in derKemtt- niß der Vorschüsse und der wirklichen Ausgaben sich befinde. Das nahmliche ist auch von denen Materialien und L - a.64 Werkzeugen zu verstehen, über welche der Districts-Com- miffar monathlich mit dem Geld-Journal auch das Ma¬ terial-Journal einzusenden hat. t5. Die solcher Gestalt verfaßten Geld- und Material-' Journale sind mit einem Bericht über die hergestellten Arbeiten, die erzeugten, und verwendeten Materialien, die angeschafften, und verwendeten Werkzeuge, und über die sonstigen Borfalle, die von einigem Belange, und Wichtigkeit seyn können, an die Direktion einzubc- gleiten. Der Dircctionö-Rcchnungsführcr hat solche durchzu- sehen, und vorzüglich zu untersuchen, ob die darin ent¬ haltenen Zahlungspreise der Tag- und Fuhrlöhnungen, so wie andere Zahlungsposten denen dazu erhaltenen Be¬ willigungen , oder Dircctions-Befehlen gemäß angesetzt, s oder überhalten siyn, damit ungesäumt an den betref¬ fenden Beamte» das Nöthige erlassen, und die Preise wieoer in ihr Geleis eingeführet werden können. Sodanu werden zu Folge des bewilligten Praliminar-Systems nach Verschiedenheit der Baugegenstande für jeden CoM- missar besondere Conti, und in diesen die vvrfallende Haupt-Rubrik auf Fuhren, Handlanger, Maurer, Zim¬ merleute, angeschaffte Materialien an Stein, und Schot¬ ter n.f.w. auf erkauftes Werkzeug, Aufsicht und Ertra- -auslagen eröffnet, ober jeder Rubrik die in dem Prali« minar-Systeme für selbe bewilligte Summe angesetzt, uird aus dem Journal nach der in dem zweyten Theile gegebenen Weisung mit wechselseitiger Beziehung auf das Journal, und deS letzteren auf die Rechnung über¬ tragen, in der Kolonne des Journals: Uebertragen i» die Rechnungen, die Buchstaben, oder Zahlen, deren Conti-Bücher, nebst der Seite, und Zahl der ver¬ schiedenen Posten eingetragen, und solcher'Gestalt mit allen Posten des Journals fortgefahren, und wenn die¬ ses geschehen, die einzelnen Journale durch die Landes¬ stelle der Buchhalterey zur Revision, und Censur über¬ geben , auf welchem Wege sodann auch die Erledigun¬ gen herab gelangen. tz. 16. Jedes Eommissariat must ein Ban- oder Werkzeug- depot besitzen, um aus selbem die Arbeiter zu versehen, und aus Mangel derselben niemahls die Arbeit einer Stockung anszusetzen. Dieses muß nach dem Verhalt- uiß deren in einer Strecke mehr, oder minder beträcht¬ lichen Arbeiter dotiret seyn. ES soll in dem Standorte des Commissariats in einem sicheren Behältnisse unter der Sperre deS CommissarS aufbewahret werden; jeder Commissar muß einen hinreichenden Theil des Werkzeu¬ ges unter seine Werkmeister, diese unter die Wegmacher i66 vertheilet halten; der Rest, welcher das Doppelte des auf die Stationen ausgelieferten Werkzeuges seyn kann, soll in dem commiffariatischen Magazine anfbewahret werden, auS welchem die Filial-Stationen wiederum ersetzt werden können. S- '7- Jeder Wegmeister, jeder Einraumer, so wie der Com- miffär selbst ist für das empfangene Werkzeug und alles Materiale, und zwar letzterer an die Direktion, der Wegmeister an den Comnüssar, und der Wegmacher an den Wegmeister verantwortlich. Ueber dieses Werkzeug und sonstiges Materiale muß, wie bereits gesagt worden, von jedem Cvmmiffar ein Material-Journal geführt werden, ans welchem bey der Direktion ebenfalls die Ma¬ terial-Rechnung conficirt werden soll, welche nach dem dem zweyten Lheile im sechsten Capitel des zweyten Ab¬ satzes bcyliegenden Formular, und der in selbem gege- benen Anleitung verfaßt werden solle. i8. . Bey der Direction selbst kann höchstens nur in so weit ein Verlags-Magazin einiger Erfordernisse, und Werkzeuge vorfiudig seyn, als etwa für unvorgesehene Falle,-für außerordentliche Arbeiten eine gewisse Quanti¬ tät Schanzzeuges, und Requisiten bey der Hand seyn kann. r.6^ um aus selben dahin, wo es die Umstande erfordern, sogleich die Aushülfe verschaffen zu können; diese- De¬ pot kann der in dem Standorte der Direktion befindli¬ che Eommissar in seiner Verwahrung haben, darüber das Journal führen, ohne mir dessen Aufsicht ein be¬ sonderes Directions-Jndividuum beschäftigen zu dürfen, es sey dann, wo ein besonderer Bauhof etablirt, und ein eigener Materialverwalter aufgestellet ist, für wel¬ chen Fall letzterer diese Vorräthe unter seiner Aufsicht zu bewahren hatte. '9- Die Zahlungen,, und Geldgebahrungen sollen nie« mahls denen manipulirenden Beamten aufgebürdet wer¬ den, welche die Fürschreibungen zu besorgen, und die Documente durch ihre Unterschriften zu bestätigen, folg¬ lich gleichsam die Anweisungen zu machen haben. ES haben sich daher die Wegbeamte, welche auf den Be¬ trieb der Straßenarbeite», auf ihre Ordnung, Mani¬ pulation, und die Richtigkeit der verwendeten Fuhren, Handarbeiter, und Materialien, und überhaupt auf den guten Fortgang, und Betrieb deö Baues zu sehen ha- beu, niemahlS mitwen Caffen- und IahlungSgeschaften befangen, sondern vielmehr über die richtige Lei¬ stung der Zahlungen die Controle zu führen. Außer dem, baß Zahlungsgeschafte bey einem mit andern Pflichten, ;65 belasteten Beamten einen wichtigen Abbruch bey der zur Nachsicht der Arbeiten bestimmten Zeit verursachen, kön¬ nen sie noch andere wichtige Folgen nach sich ziehe»/ Lenen in jeder Rücksicht vorgebeugt werden kann, wenn die Auszahlungen denen Bau- und Wegbeamren gänzlich entzogen werden; jeder Verdacht, jede üble Nachrede, welche sich nicht selten die Verläumdung gegen Beamte - erlaubt, die nebst denen Bauarbeiten auch mit der Zah¬ lung der letztem sich zu befangen haben, fallt dadurch gänzlich hintan, jede Gelegenheit, die ein pflichtver¬ gessener, mehrmahls selbst der rechtschaffene Beamte in dem Drange der Umstande ergreifen kann, um sich aus einer Verlegenheit zu reißen, in welche selben der Man¬ gel, oder das Bednrfniß einer zahlreichen Familie ver¬ setzt hat, wird dadurch ganz hintan gehalten, und die Ursa¬ che aus dem Wege geräumt, bey deren Nichtdaseyn alle» schiefen Handlungen die Gelegenheit entzogen, und jeder Beamte von einem Abgrund gesichert wird, in welchen selber in dem entgegen gesetzten Falle verirren kann. Bey dem Umstande, daß die Distriecs-CommiffarS je mehr, desto besser an den Straßen sich aufhalten , somit vom Hause abwesend seyn müsse», werden die in ihren Hän¬ den befindlichen Verlags- und Cassengelder keiner gerin¬ gen G.fahr, und Unsicherheit ausgesetzt, weil solch e ent¬ weder in ihrem Hause ohne hinreichende Aufsicht gegen Einbruch, Feuersgefahr, oder andere Zufälle belassen, oder von selben immer mit sich geführt werde» müssen, wo sie allerdings dem Verluste, oder einem gewaltsa¬ men Anfalle ausgesetzt, somit in dem einen, oder dem andern Falle keiner geringen Gefahr Preis gegeben sind. Diese wichtigen Gründe müssen allerdings den Antrag, und die zweckmäßige Einleitung rechtfertigen, daß der Wegmanipulations-Beamte aller Zahlungen, undCassen- sührungen enthoben, und diese entweder denen Wrgge- fälls-Einnehmern, oder andern an der Hand gelegenen Beamten übertragen, ersterm hingegen nur die Controls über die vom letzter» richtig geleisteten Zahlungen ein- gcräumt werde. tz. 20. Die Weggefällen-Veamte, welche ohnehin meistens M der Entfernung von zwey Meilen längs denen Stra¬ ßen angestcllt sind, sind zu dieser Absicht am vorzüg¬ lichsten geeignet, erstens weil selbe ohnehin eineCasse verwalten, auS welcher die Wegunterhaltungen bestrit¬ ten werden, und durch diese Einleitungen nicht erst die Weggelder durch Umwege abgeführet, und wiederum ^r Auszahlung der Arbeiter an die nähmlichen Sta- t'-vnen zurück geführt werden dürfen. 3 weyte ns, weil ihr naher Standort das Auszah« ^ngsgeschäft erleichtert. ' . Drittens, die Gelder keiner Gefahr ausgesetzt, son¬ dern immer unter guter Verwahrung ausbehalte» sind, maßen bey jedem Amte ein Connoleur bestellt seyu solle, folglich bey der Abwesenheit oder Entfernung des einen oder andern Beamten zur Auszahlung der Arbeiter, die ohnehin nur eine kurze Zeit am längsten 2 bis 3 Stunden wahren kann, weder die amtliche Caste, noch das Amt der nölhigen Aufsicht beraubet wird. H. 21. Diese Beamten können entweder aus ihren Cassengel- der» die wöchentlichen Zahlungen an der Straße in denen ihnen zu diesem Ende zugewiesenen Distrikten leisten, oder wo diese nicht zureichen, auch besondere Vorschüsse aus der Direcrioüs-Casse erhalten, um durch selbe der Unzulänglichkeit ihrer Geld-Einnahme» zu Hülfe zn kommen, und die wöchentlichen Zahlungen ohne Anstand bestreiten zu können. In Ermangelung der Wegbeamten können auch andere nahe gelegene Bancal- oder Camera» beamte auch Brückenmauth-Einnehmer die Aushülfe bey den Zahlungen leisten. §- 22. Die Manipulation dieser Beamten soll ganz einfach seyn, de» Betrag, welchen selber jeden Sonnabend au» seiner Caste nimmt, und der ihm vorläufig von deM Wegmeister wenigstens beylaufig bekannt gemacht wer- »7* den kann, schreibt selber auf einen in die Casse zu hin¬ terlegenden Vormerksbogen,^ nach geendigter Zahlung hinterlegt er die auöbezahlten Dokumente statt dem aus- gehohenen baaren Gelds nebst dem ihm verbliebene» Rest in die Casse, und streicht die vorgemerkte Summe >u dem Bogen aus. Wenn der Straßen-Commiffar die Dvcumcnte mir seiner Quittung ausgelvset hat, so bleibt diese so lang in der Caffentruhe liegen, bis die Zeit Zur Abfuhr der eingchobenen Gelder anlangt, wo sodann diese Quittungen entweder statt baarem Gelde an den cvllectirende» Oberbcamten abgegeben, oder an das vor¬ gesetzte Amt abgeschickt werden, und sodann von erster» vder letztem bey der Directions-Casse wieder ins baare ^eld umgesetzt, und der Casse, zu welcher sie gehören, vergütet werden. > tz. 23. i Der guten Ordnung halber soll von jedem Beamten auch ein eigenes Journal geführt werden, in welchem Vie aus seiner Casse ausgehobenen, oder die von der Di- ^ttivn empfangenen Berlagßgelder in die Empfangs- ^lonnen, die bezahlten Dokumente in dieAusgabs-Ru- v'iken gesetzt, die ausfallenden Summen mit einander ^''glichen, und solcher Gestalt monathlich an die Direc- cingeseudet werden sollen, damit die Direktion in r?2 der beständigen Kenntniß des Standes seiner Ausgaben und Vorschüsse erhalten werde. §. 2§. Die Zahlung soll jedem Arbeiter oder Fuhrmann, und überhaupt jeder Parthey auf die Hand geleistet, keineswegs einem vorgeblichen Stellverw teraasgefolget werden, weil andnrch viele Mißbrauche gehoben wer« den, die sich sonsten gar füglich einschleichen können. Die Wegmcister und Wegmacher sollen bey der Zahlung an ihren Stationen gegenwärtig seyn, und erstere wie bereits gesagt, auf das Documcnt die richtig geleistete Zahlung mit so viel — fl. — kr. bestätigen. Laglöhner und Fuhren, welche nicht durch Contra- henten gestcllct, sondern unmittelbar unter der Regie arbeiten, sollen von Woche zu Woche ihren Verdienst ausgezahlt erhalten. Für andere durch Contrahenten ge¬ stellte Arbeiter, und Fuhrleute haben die Contrahenten selbst zu sorgen, denen ohnehin von Zeit zu Zeit die , ausbedungenen Vorschüsse bezahlet, entweder bey einer Filial-Station, oder auch bey der Directions-Casse an¬ gewiesen werden können. Damit durch die Zahlung bey der Arbeit keine Zeil verloren gehe, und zu ihrem Nachtheil ein Abbruch ge¬ schehe, auch dem Wegmeister, und Wegmacher Zeit verschafft werde, diese» Auszahlungen bcyznwohuen, t" wird die Verfügung zu treffen seyn, daß alle Sonnabende die Arbeit Morgens um eine Stunde früher anfange, und Abends um eine Stunde früher aufhcre, wodurch den entfernteren Arbeitsleuten und Beamten mehr Zeit verschafft wird, bey guter Zeit nach Hause zu gelangen. §- 25. Für die besondere Bemühung der Beamten, denen die Auszahlung der Straßen-Arbeiter obliegen kann, ist es billig eine verhältnißmäßige Belohnung zu bewil¬ ligen , welche für jeden Zahlungsrag in einem angemes¬ senen Taggeld bestehe» könnte. Uebrigens muß selben auch, wenn die Entfernung vom Hause über tausend Klaf¬ ter betrüge, eine verhältnißmäßige Passirung auf ein Reitpferd bewilliget, oder von der Direktion die Ver¬ anstaltung getroffen werden, daß selben eine Gelegenheit ^schafft werde, nach der Zahlungs-Station abzu- Hetze». «... r?4 Drittes Capitel. Von der Bestellung der Wegdirectionen, von ihrer Bestimmung und Geschäfts-Ein- theilung. Die Wegdirectionen sind die Behörde, welche für die zweckmäßige Verwendung aller zum Unterhalt der Straßen bewilligten Gelder verantwortlich seyn müssen, weil von ihrer Einleitung, und dem Grad der Tharig- keit und Betriebsamkeit die Ersirarung oder Verbitte¬ rung beträchtlicher Summen abhängt. Nur von diese» muß die Rechenschaft über die Verwendung aller Gelder gefordert werden, daher auch die Ordnung erfordert, daß nur von selben die Rechnung über die jährlichen Em¬ pfänge, und Auslagen gelegt werden. tz. 2. Die ausgesetzten Commissare sollen eigentlich wie oben gesagt, keine Zahlungen, keine Lassen zu führe» haben, folglich können sie auch keine Rechnung lege»/ sie sollen einzig die durch ihre Quittungen eingelvSte» »7^ Dokumente in ihre Monaths-Journale sammel» , und diese an die Direktion einsenden, damit von selber für jedes Commiffariat die Rechnung verfasset, und aus dem Journal die verschiedenen Ausgabs-Posten in die Rechnung übertragen werden können. Sie sollen eigent¬ lich nur die Materialien zur Rechnung liefern, aus dem Präliminar-System und den in selbem enthaltenen einzel¬ nen Passirungen wird ersichtlich,was jeder Cvmmissär auf diese oder jene Arbeit zu verwenden berechtigt war, folglich wird aus dem Vergleich der Ausgaben mit der Verwendungsbewillignng an jedem Tag, in jeder Stunde ersichtlich, wie sich die Ausgaben gegen die Paffirung verhalten, wodurch man einzig in den Stand gesetzt wird, jeden Beamten in den Schranken einer ordent¬ lichen Oekonomie zu erhalten. ' . tz. 3. DieRechnungwirdbeyderDirection genau nach der in zweyten Theil gegebenen Anleitung nach denen dem- ielben beygefügten Formularien zu conficiren seyn; eö wäre daher eine weitere Erklärung dieser Methode nur eine ^Rcderhohlung der bereits gegebenen Anweisung. tz. Dey der Direktion wird für jedes Commissariat eine ^sondere Geld-und Material-Rechnung consicirt, weil jedem ein besonderes Geld- und Material-Journal ge- *76 r' führt wird. Jeden Monath werden die mit dem Jour¬ nal eingesendete Dokumente in die jedes Commissariat betreffende Rechnungsbücher eingetragen, solcher Ge¬ stalt das ganze Jahr fortgefahren, bis selbe mit Ende Deko¬ ders jedes Milikarjahrs abgeschlossen, und sodann sammt- liehe Rechnungen an die vorgesetzte Behörde abgegeben werden. Die Buchstaben, oder Zahlen der Contobücher, welche für jedes Commissariat eröffnet werden, werden von Seite der Rechnungs - Confection in die Journale bey den betreffenden Posten, welche in dieses oder jencS Rechnungsbuch, folglich unter d/esen oder jenen Buch¬ staben gehören, nach der Hand eingetragen, und Las Rühmliche in Absicht jener Rubrike, aus welcher die Beziehung der Journal-Posten auf die Rechnung zu er¬ sehen ist, zu befolgen seyn, damit sodann auch die Journale ihre Vollkommenheit erhalten, welches vor¬ läufig durch die Commissare nicht bewirket werden kann/ weil sie lediglich die Journale führen, ohne die Rech¬ nungen aus selben zu verfassen. §.5. Außer den Rechnungen für die ausgesetzte» Commis- fars hat die Direktion auch noch die Rechnungen über die eigene Verwendung zu legen, zu diesem Ende ei» eigenes Journal für die Direktion, und ein Haupt-ReA *77 nungvöuch zu führen, welches nach dec dafür bereits in, zweyten Theil gegebenen Weisung zu entwerfen, und in denen zu eröffnenden Conti nach den Umstanden die erforderlichen Abänderungen zu verfügen seyn wer¬ den, worüber das Smumarium sämmtlicher Empfange und Ausgaben, und endlich über sammtliche Rechnun¬ gen ekn summarischer Caffen-Abschluß zu verfassen seyn wird. §. 6. Ucber die Materialien, Werkzeuge, Requisiten, Ee- rärhschaften und Maschinen muß ebenfalls nach der in dem zweyten Theil gegebenen vollkommenen Anweisung für jedes einzelne Commiffariat die besondere Rechnung aus jedem einzelnen Journal, und sodann über alle ein Summarium verfaßt werden, damit so wohl der wirkli¬ che Stand bey jedem einzelnen Depot, «lS auch im Ganzen ersehen werden könne. Nach diesem in der Natur und den Eigenschaften ei- *"r sichern, evidenten und einfachen Rechnungsart gegrün¬ deten Systeme wird die möglichste Evidenz in der Ver¬ rechnung, und die verläßlichste Controls gehandhabt wer¬ den können, eine Menge Schreibereyen werden beseiti¬ get, und die Buchhaltungen erhalten vorbereitete Ar¬ beiten, welche ihnen durch das vorlausig bewilligte, und ^derzeit mitzutheilende Pralimjnarsystem die RevisionS-- Theil. M 47« Arbeiten ungemein erleichtern, und sie in den Dtand setzen wird, eine vollkommene Uebcrsicht über das ganze Gebahrungs-Geschaft zu führen. tz. 7- Die jährlichen Vanrechuungen werden längstens bis zum Ende Novembers von LerWegdirectwnan ihre vorge¬ setzte Behörde abzugcben seyn, von welcher selbe zur weitern Revision an die Buchhaltung gelangen, welche bereits von Mvnath zu Wonach die einzelnen Journale aller Districte, so wie jenes der Direction selbst mit al¬ len dazu gehörigen Veylagen zur Einsicht und Revision erhalt, und bcy der Erlangung der Rechnungen selbst vorzüglich auf die Richtigkeit der Beziehungen aus dem Journal auf die Rechnungen und auf die Vergleichung der verausgabten mit denen durch das Praliminar-Sh- stem bewilligten Summen zu sehen hat. Aus der Natur einer unbefangenen Rechnungs-Revi¬ sion stießet die Folge, daß diese ganz unabhängig vo» der Direction, und daher eine Abtheilung der Landes- Buchhaltung seyn müsse, welche in jedem Land z»l Richtigstellung der Rechnungs-Geschäfte aufgestellt ist- Es gehöret daher ihre Bestellung und Organisation kei¬ neswegs zu dem gegenwärtigen Buch, welche nach de» mehrern und mindern-Geschäften, und Arbeiten, die ilst ein ausgedehnteres, oder beschrankteres/Straßengesch^ »7- verschafft, bald mit mehrer» bald mit wenigem Jndivi- dnen bestellet seyn solle. Die schleunige Bearbeitung und Erledigung aller Journale und sonstiger ihr zugerheilten Geschäfte muß der erste nnd vorzüglichste Zweck ihrer Bestellung seyn, damit eines TheilS die Direktion und die manipulirenden Beamten so schleunig als möglich die allenfallsigen Mangel berichtigen, die nötigen Aus¬ klarungen geben, und durch die Erledigung der Jour¬ nale und Liquidirung der von ihnen bestätigten Documeme rhemöglichst beruhiget, und das ganze Geschäft immer im laufenden erhalten werden könne. 8. Die Leitung des ganzen Straßenbau - Geschäftes in jedem Lande, nnd aller bey selben angestellten Indivi¬ duen, so wie die Aussicht über die genaue Beobachtung der Straßen-Polizeygesetze und der Bearbeitung aller Zur Verbesserung und Erweiterung der Straßen abzielen- ben Entwürfe liegt der Wegdirection ob, welcher das Ganze bey dem Straßcngeschaft angesiellte Personale un» tergeordnet seyn solle. Damit diese ihrer Bestimmung Entsprechen, nnd aller Orten die zweckmäßige Ordnnng 'n der Manipulation handhaben, die nöthigen Ver¬ besserungsvorschlage beheben und ausarbeiten, jede» Vorschlag gehörig benrtheilen, und mit dem erwünsch¬ ten Erfolg ausführen könne, muß diese Direktion mit M 2 r6o dem erforderlichen Amtspersonale versehen, und solcher Gestalt organisirt seyn, damit die Geschäfte immerhin ordentlich besorgt und gehandhabt werden können. Um dieses zu erzielen, must jede Direction nach der Abthei- lung ihrer vorzüglichsten Geschäfte mit dem erforderliche» Personale gehörig versehen seyn, die sich auf folgend« Gegenstände beziehen. Erstens auf die Besorgung des eigentlichen Bau¬ oder scientifischen Faches. Zweytens auf die Besorgung des Rechnungs- und Cassen-Wesens. Drittens auf die Besorgung des Kanzelleyfaches. 9- Das scientisische, oder das eigentliche Straßenbaufach hat der jeweilige Wegdircctvr unmittelbar zu leiten, dem« zur Aushülfe bey denen sich anhaufeuden Geschäften und Amts-Reisen nach Vcrhaltniß eines größern oder kleinern Landes auch eine verhaltnißmaßige Aushalfe ' mit einem oder mehreren Atnts-Jngenienrs zugetheilet werden muß. Das Rechnungsfach hat aus einem Rechnungsführer und Cassenverwalter, ans dessen Controlor, und nach dem Werhaltniß der mehreren oder mindern Geschäften aus einem oder mehreren Calculauten zu bestehen. Das Kanzelleyfach sollte durch einen Actuar, einige» lür Kanzellisteu und Zeichnern, deren Anzahl sich nach der Menge der Geschäfte in jedem Lande richten muß, be¬ setzet seyn. tz. io. Die Vereinigung der Straßenbau-Geschäfte mit den übrigen jeder Landes-Baudirection kann verschiedene Char¬ gen ersparen, und wechseläweise eine Abtheilung die andere unterstützen, ohne im Ganzen größere Auslagen zu veran¬ lassen. Die Besetzung der Anzahl der verschiedenen Dienst- calegorien hangt ohnehin von Umstande» ab, welche bey- nahe in jedem Lande verschieden sind, aber die Organi sirung nach den drey Hauptgcschäfts-Abtheilungen verbleibt aller Orten gleich, und da ich mir in diesem Werk nun ein System Zu bearbeiten vorgeuommen, welches allenthalben, und auf alle Provinzen anwendbar seyn solle, so enthalte ich wich die Anzahl einzelner Individuen für jede Abtheilung anzugeben, und werde mich nur über die Bestimmung jeder Gtschafts-Abtheilung etwas umständlicher ausdehnen. §. n« Die Abtheilung im Baufache, welche der Wegdirec- unmittelbar zu leiten hat, hat auf alles zu sehen, ^as zur Aufnahme des Straßenstandes und der fort¬ währenden guten Unterhaltung desselben beytragen kann, selber hat die unausgesetzte Aufmerksamkeit zur Verbesse¬ rung der alten, und Anlegung nützlicher neuer Straßen l8L zu verwenden, die dießfälligeu Vorschläge zu beheben, und zu bearbeiten, und auf die möglichste Vervollkomm¬ nung und Verbesserung des Straßenstandes den vorzüg¬ lichsten Bedacht zu nehmen. Die Einführung einer zweck¬ mäßigen Oekonomie, die möglichste Vermehrung dec Straßen-Einknnste, und ihre zweckmäßigste Verwendung soll der unausgesetzte Gegenstand seines Bestrebens seyn, durch die immerwährende Bereisung der Straßen und der einzelnen Districte, durch die längere Beobachtung der in jedem Districte befolgenden Manipulations-Vor¬ schriften, durch nähere Untersuchungen anderer Local- Verhältnisse wird mehr wirklicher Erfolg und Nutzen verschafft werden, als durch schriftliche Aufträge, von deren Befolgung sich der Vorsteher nicht durch die eigene Nachsicht überführet; es kann daher ein Wegdirector niemahls in seinen Vereisungen beschränkt werden, wenn er selbe zu der wirklichen Nachsicht der Straßenarbeiten und der Manipulation in den einzelnen Distrikten vor- nunmt, weil die mit selben verbundene im Ganzen unbe¬ deutende Auslagen mit jenen Vortheilen gar nicht ver¬ glichen werden können, welche dessen öftere Gegenwart bep den Arbeiten in den verschiedenen Straßendistricte» gewährt; ein Beamter, welcher nur auf einen seltenen Besuch seines Vorgesetzten rechnen kann, wird endlich auch lau, und in der Versicherung von selbem nicht über- »85 rascht zu werden , erlaubt er sich Bequemlichkeiten, welche mit der Beförderung des Straßendienstes nicht l erträglich sind; diese Lauigkeit erstreckt sich bis auf den letzten Einräumer, welcher in seiner Pflicht auch fahrlässig wird, wenn er Maugel'an Nachsicht und Tä¬ tigkeit bey seinen Vorgesetzten wahrnimmt: Wenn hin¬ gegen bey den abwechselnden Straßen-Bereisungen der Directions-Individuen das ausgestellte Personal keine Woche sicher ist, von dem einen oder dem andern über¬ fallen zu werden, wenn von dem Director Arbeiten an¬ gegeben werden, deren Herstellung selber auf einen gewissen Zeitraum anvrdnet, sich von dem befolgten durch seine Nachsicht überzeuget, aller Orten theils in eigener Person, theils durch seine Amts-Ingenieur'abwechselnd gegenwärtig ist, den Thätigen durch Belobungen und Anempfehlungen zu verdienten Belohnungen aufmuntert, den Lauen zur Verantwortung ziehet, und über die Vefol- gung der Vorschriften sich öfters unvermuthet überzeu¬ gt , dann verbreitet sich unter allen Beamten eine Tha- tigkeit, welche auf den guten Stand der Straße, auf die Ordnung in der Manipulation, und auf die Oeko- "vmie im Ganzen einen wesentlichen Einfluß hat. tz. I 2. t Damit aber alle diese Vereisungen mit dem gehörigen Nutzen und Borthcil geschehen, und selbst der Director oder die Dircctionsbeamten über die durch sie bewirkte Verbesse¬ rungen und verschafften Vortheile sich auswcisen, und nach bccndetrr Reise immer die nöthigen Verfügungen zur Ausstellung der bemerkten Gebrechen, oder zur Ver¬ anlassung deren zweckmäßig befundenen Einleitungen getroffen werden mögen, muß jederzeit ein besonderes Reisejournal mit der nöthigen Bemerkung über den Straßen-Stand, die Manipulations-Ordnung, den Fleiß und Betriebsamkeit der einzelnen Individuen in allen bereisten Commissariaten geführt, bep der Rück¬ kehr dieses Journal zum Protokoll gegeben, und alsdann über jenes, was bereits schon mündlich auf der Reise" verfügt worden, die nöthigen Erledigungen und Verfü¬ gungen schriftlich an die Commiffare erlassen werden. tz. i3. Von Zeit zu Zeit hat auch der Direktor selbst, oder der Amts-Ingenieur die von der Hauptstraße seitwärts ge- l-gcncn Grgendnr zu bereisen, sich über den Zustand, der Wichtigkeit und dem Nutzen der verschiedenen Seiten¬ wege zu überzeugen, und solcher Gestalt sich die genaue Kennrniß des ganzen Landes bepzulegen, und die Sutrnwege als eine höchst wesentliche zur Beförderung des Ackerbaues, der Industrie und des Handels unent- bchilliche Anstalt zu würdigen. r«Z S. »L. v Die Verfertigung der Straßen-Karten soll eine der vorzüglichsten Pflichten der Straßendirection seyn. Diese sollen nicht allein die Haupt- oder Post-Straßen, sondern auch alle Seiten- und Iwischenwege enthalten, Zu dieser nützlichen Anstalt werden die ausgestellten kom- wissäre und Wegmeister auf die zweckmäßigste Art Mit¬ wirken können, und wenn das Land in so viel Theile, als Straßen-Commiffariare sind, vertheilet, und jedem Com- miffäreine Section überlassen wird, so wird allerdings zu erwarten seyn, daß man eine vollständige Karte aller Haupt- und Nebenwege mit allen erforderlichen Beschrei¬ bungen des Lecals, des Niveau und aller sonstigen zur genauen Beurtheilung über die Ausführbarkeit einer Srraße nach der darüber im ersten Theil gegebenen Anweisung erhalten könne, um auf eine solche Karte verschieden,, nützliche Vorschläge und Verbesserungen grün- jn können. Wie diese Straßen-Karten beschaffen seyn Muffen, wird in der Folge umständlicher erklärt werden. §. i5. Dieses sind die wesenttichsten Pflichten des Directors, u»d überhaupt der wissenschaftlichen Abteilung bey der ^egdirecne». Uebrigcns hat auch der Wegdirectvr über die ganze Ordnung bey der Manipulation genau zu wachen, ^e einlaufcnden Berichte und schriftlichen Anzeigen zu er- >86 öffnen, und selbe zue Bearbeitung an die betreffende Amts-Individuen zuzutheilen, er hat darob zu seyn, daß alle entlaufende Stücke schleunig erledigt werden, er hat alle entlaufende Berichte, Auftrage, und Corre- spondenzcn so wie die Jahrsrechnungen zu unterfertigen, sammtliche Journale zu vidiren, und alle über empfangene Verlagsgelder von dem Rechnungsführcr auszusiellende Quittungen mit dem Coramme zu unterzeichnen, übrigens zu wachen, daß in dem Directivns-Vüreau Ordnung, Fleiß und Betriebsamkeit herrsche, und sein untergeord¬ netes Personal sich durch die gute Verwendung, so wie durch einen untadelhafchn moralischen Charakter aus¬ zeichne. Im Abwesinheirsfalle vertritt der erste Amts- Ingenieur die Stelle des Direktors. i6. Das Rechnungsfach hat unmittelbar unter dem Di- rections-Rechnungsführer und Cassenverwalter zu stehen, dem zur Sicherheit der Manipulation und zur erforder¬ lichen Aushülfe ein Controlor zuzutheilen ist. Unter die¬ sen Beamten soll nicht nur das unmittelbar das Amt oder die Direktion betreffende Rechnuugs- und Cassen- wesen vcrtheilet seyn, sondern demselben auch die Con- fection der sammtlichen Cvmmiffariats-Rechnungeu ob¬ liegen. Die einlangendcn Monathjournale und die Boy¬ lagen werden von dieser Abtheilnug in so weit durchgo- i8>7 gangen, daß die Direction sich ehemöglichst überzeugen könne, daß allenthalben nach dein von ihr ertheilten Weisungen in Absicht auf Arbeits- FuhrlvhnS- und der Marerialien-Preise fürgegangen, nicht übertriebene Löhnungen oder Gedingspreise ausgefolget, und in den einzelnen Stationen nichts unternommen werde, was dem im Ganzen zu beobachtenden Systeme entgegen Ware, damit für den Fall einer entdeckten Unordnung sogleich Nach geschafft, und daS Erforderliche durch die Direction an die betreffenden Commiffare »»verweilt ver¬ anlaßt werden könne. Diese Abtheilung hat nach den Ru¬ briken der Praliminarsysieme fürjeden Commiffär die erfor¬ derlichen Conti zu eröffnen, und in selben die mit den Journalen eingesendeten Beylagen und Dokumente mit den einzelnen Beziehungen jeder Beylage auf das Journal in selbe einzutragen, so wie den Buchstaben, oder die Zahl jedes Contobuches in dem Journal dem Posten zur Seite zu setzen, in welches selber übertragen worden. Die ganze Rechnungs-Confactions-Manipu- lation har nach der Art zu geschehen, welche in dem sweyten Theil im sechsten Capitel des ersten Absatzes dwses Werkes umständlicher erkläret, und aufge- suhrt worden. Die Journale werden, wie bereits ernannt worden, so bald iste dießfallsigen Beylagen in die eröff¬ nen Conti übertragen worden, durch die vorgesetzte iS8 Landessielle an die Landes-Buchhaltung zur Revision zu übergeben, und bey Einlangung der dießfalligen Mangel oder Erledigungen die einen, so wie die andern deren be¬ treffenden Commissaren, erstere zur schleunigen Erläute¬ rung, letztere 'zu ihrer Bedeckung ffogleich zNzustellen seyck. Mit Ende des Jahrs werden sodann alle Rech¬ nungen mir den Summarien und Cassen-Abschläffen durch den nahmlichen Weg abzugcben seym Die Direktion erhalt von Zeit zu Zeit BerlagS- grlder aus der Easse, dahin die Weggefalle im Ganzen abgeführt werden, gegen die von dem Rechnungsfnhrer «nd dessen Eontrolor ausgestellte, und von dem Director mit seinen Vidi bezeichnete Quittungen. Diese Gelder muffen an einen sichern Ort in einer wohl verwahrten eisernen, mit einer doppelten Sperre versehenen Truhe hinterlegt werden, wozu den einen Schlüssel der Rech¬ nungsführer , den andern dessen Eontrolor haben solle. Da aber täglich bey einem Amte dieser Art Zahlungen Vorkommen, welche nicht wohl verschoben werden kön¬ ne», welche selbst oft von so geringer Bedeutung sind/ daß die Beamten durch die fortwährende Auf- und Zu¬ schließung der Eaffe nicht wohl die zu ihren obigen Amts- geschaften bestimmte Zeit damit verlieren können, st können zur Bestreitung der kleinen Current-Auslage» fünfzig Gulden in eine Handcaffe hinterlegt werden, welche der Controler zu führen hat, und welche so ost wieder durch einen neuen Verlag ersetzt werden, als die^ Verwendung des ersten durch Documente und Quittun¬ gen ausgewiesen worden. tz- l8. Der Rechnungsführer und der Controler müssen sich in ihren Amtsgeschäften solcher Gestalt theilen, daß der Rechnungsführer unmittelbar die Zahlungen zu leisten, die Vorschüsse, wohin cs erforderlich, abzusenden, und das Journal nebst dem Hauptbuch zu führen, der Con- trolor hingegen die Uebcrtragung der Posten aus den rommissariatischcn Journalen in die Rechnungsbü- ' cher zu besorgen habe, nach dem durch den Rech- unngsführer bep der Durchgehung der Jouruals - Po-^ sten die Conti zu denen verschiedenen Posten bezeich¬ net worden, in welche letztere aus dem Journal über¬ rage» werden sollen. Der Rechnungsführer hat die ^onti zu eröffnen, und überhaupt die Geldverrechnung ö» besorgen, hingegen liegt die Verfassung der Mare- ralrechnung dem Cvntrolorvb. Die Berichte und Cvrre-- spvndenzen , welche in Absicht auf Rechuungen und die ^ahin einfließende Gegenstände Statt finden, können "ach Umständen erstere von dem RcchnnngSführer, letz- rre von dem Controlor verfasset, und selbe unter bey- derseitiger Fertigung dem Director zur Approbation Vor¬ gelege werden. 19- Ueber die sammtlichen Vorschüsse und ih-e Tilgung hat der Controler nach Verschiedenheit der Distrikte und der Zahlungs-Stationen besondere Vormerkungen für jeden Zahlungs-Beamten zu führen, dessen Nahmen und die Station auf der Außenseite bezeichnet, inwendig hingegen die Vorschüsse, die selber aus der Directions-Casse oder aus seinen eigenen Gefallen behoben, mit dem betref¬ fenden Datum, so wie die Quittungen, welche ihm von dem Commissar für die abgegebenen Zahlungs-Docu- mente ausgefolget worden, in eigenen abgesonderten Collonen eingetragen werden, wodurch sogleich ersehen werden kann, wie sich bey jeder Station und in jedem Distrikt die Ausgaben gegen die Vorschüsse verhalten. tz. 20'. Die Rechnungs-Abtheilung hat zu sorgen, daß bey allen Commissariaten die vorschristmaßige Manipulation in Absicht der Fürschreibungen und Journalisirungen, so wie der ordentlichen Zahlungen durch die besonder» zu diesem Geschäfte bestimmten Beamten für sich gehe, jedem Beamten muß daher die dießfallige Instruction mit den nöthigen Beylagen zugestellet, und selber angewie¬ sen werden, nach dieser unabweichlich fürzugehen. 1YI Die Besorgung des Kauzelley-Geschaftes, und alle- dahin gehörigen liegt dem Direcrions-Actuar ob. Er hat für die ordentliche Eintragung aller GcschaftSstücke, für ihre schleunige Bearbeitung, und überhaupt für die bal¬ digste Abgabe und Erledigung aller amtlichen Berichte und die fordersamsie Austeilung aller an das ausgesetzte Personale zu erlassenden Auftrage zu 'sorgen. Die Ver¬ fassung aller Berichte, Auftrage und sonstiger Corre- spondenzen, insoweit selbe nicht entweder von den Rech¬ nungs-Beamten, oder von dem Director selbst bear¬ beitet, oder dem Amts-Ingenieur zngetheilet werden, liegt demselben ob; das ganze Kanzelley-Personal muß unmittelbar demselben zugewiescn werden, unter wel¬ ches selber die Arbeiten zu vertheilen, und zu sorgen hat, daß alles in Ordnung und Gang erhalten werde; die Sammlung der Karten und Vanplane, welche bey je¬ der Direcrivn mit Sorgfalt und Genauigkeit besorgt werden solle, stehet unter seiner Aufsicht, und selber hat durch sei» unterhabendes Kanzelley-Personale, zu welchem nur geschickte im Zeichnen und den Elementar- Grundsätzen der Bau- und Meßkunst zugleich bewan¬ derte Individuen fürzuwahlen sind, diese Sammlung 'a die gehörige Vollkommenheit zu bringen, und in selbe alle auf den verschiedenen Straßen des Landes befind- liehe neu aufgeführte, oder abgeanderte Bau-Gegen- s^ande nach dem gleichen und nahmlichen Maßstab auf- zunehmen. Er hat zu sorgen, daß die Kanzellch-Geschaste mit der möglichsten Geschwindigkeit und Verläßlichkeit be¬ handelt, die Amts-Acten in gehöriger Ordnung und Verwahrung aufbehaltcn, diese ordentlich indiciret, und gegen Verschleppung gesichert werden, daß mit de¬ nen Schreib- und Zeichnungs-Materialien wirthschaftlich gebaaret, und überhaupt bey denen ihm «»vertrauten Geschäften Ordnung und Pünktlichkeit fortwährend erhalten werde. -r Viertes Capitel. Bon denen einzelnen Pflichten, und Verrich¬ tungen deren Einräumcr, Wegmeistcr/ und ausgesetzten Wegcommissäre. Von denen Pflichten derer Einräumer. Der gute Baustand einer hergestellten Straße beruhet großen TheilS auf der Thatlgkeit, dem Fleiße, und der rastlosen Verwendung treuer, und unermüdeter Ein¬ raumer, oder so genannter Wegmacher; von der un¬ ausgesetzten Pflegung deren ihnen anvertrauten Distric» te hängt die Hintanhaltung der größeren Gebrechen, und folglich auch der höheren Geldverwendung ab, welche mit der Herstellung verwahrloster, und Übel unterhal¬ tenen Straßen mit so wesentlichem Nachtheile des Weg- fonds so wohl, als des Eommerzes verbunden ist. Ar¬ beitsame, nüchterge, treue, und geschickte Einraumer stnd das vorzüglichste Bediugniß, ohne welchem die Straße weder gut, noch mit der erforderlichen Oekonomie unterhalten werden kann; ihr Amt, und ihre Pflich- ^n sind allerdings beschwerlich, wenn sie denselben ge» 3-Theil. , N 2Y4 hörig nachleben, und den Zweck ihrer Bestimmung ganz «füllen sollen, die schlechteste Witterung ist eben jene Zeit j welche ihre Gegenwart vorzüglich auf den Stra¬ ßen erfordert, wo sie. hauptsächlich wirken, und den Straßen durch Ableitung des Wassers zu Hülse kom¬ men sollen. Es müssen daher nur junge, starke, und arbeitsame Leute zu Wegeinräumern fürgewahlet wer¬ de», weil hohes Älter, und Gebrechlichkeiten die Fati- guen nicht erträgt, welche mit ihrer Dienstleistung ver¬ bunden sind. Daraus stießet die Folge, daß eiuem Ein- räumer keine allzu große Strecke übertragen werden müsse, weil er sonst außer Stand seyn würde, solche gehörig zu pflegen, und zu unterhalten. Die Wegmacher sind unmittelbar dem Wegmeister untergeordnet, dem sie in allen Dienstangelegenheiten die volle Subordination, und Gehorsam zu leisten schuldig sind, von diesem müssen sie auch in allen dieselben be¬ treffenden Pflichten, und Obliegenheiten nach dem Lo- rale unterrichtet, in Absicht auf die einzelne das Maß der Vorralhshaufen, und Schottertruhen, die Dimen¬ sionen, und Verhältnisse der Straßengräben, die Be¬ handlungsart in denen Schotter- und Steinbrüchen, und anderen auf das verschiedene Locale Bezug habende Ge¬ genstände unterrichtet, mit den üblichen Dimensionen bekannt gemacht, und überhaupt in allen jenen Begrift fen unterwiesen werden, welche denenselben bey ihren täglichen Dienstleistungen unentbehrlich sind. Eine Lauge von 2000 Klaftern ist an den stark be¬ fahrenen Straßen die größte Strecke, welche einem Ein¬ räumer übergeben werden kann, dessen Pflicht, und un¬ ausgesetzte Sorgfalt seyn solle, die ihm anvertraure Strecke immer in dem besten Stande zu erhalten. Er Hat unmittelbar die dabey erforderliche Handarbeit zu verrichten, und muß von frühem Morgen bis zum Abende sich unausgesetzt in seiner Strecke aufhalten, durch stäte Aufsicht, und Arbeit die entstehenden Ge¬ brechen verbessern, und solcher Gestalt größeren Be¬ schädigungen vorbeugen, auf diese Art den Instand seiner ihm anvertrauten Straße immer gut, und tadel« frey erhalten. Seine Pflicht ist überhaupt nebst der gehörigen Bear¬ beitung der Straße auch darauf zu sehen, damit die Srraßen-Pvlizey-Gesetze gehandhabet werden, in denen Seitengräben kein Viehweide, ihre Böschungen, und Bankette nicht zertrete, die an den Straßen befindlichen Geländer, und Meilenweiser nicht beschädiget, oder um- Schauen, aus den Stellungen der längs der Straße anliegenden Häuser kein Uuralh auf die Straße gelei« t", ihre Breite durch Anhäufung hinderlicher Gegen¬ stände, als Bauhölzer, und andere Materialien nicht N s 196 geschmälert, mrd alles hintangehalten werde, was der« guten Straßenstande nachtheilig seyn kann. Der Wegmacher har wöchentlich seine Strecke mehr- »nahlö durchzugehcn, alle Brücken, Durchlässe, Canä¬ le, und was zur Strasse gehörig chi untersuchen, und wenn eine Beschädigung entdecket worden, solche ent¬ weder sogleich zu verbessern, oder wo eine grössere Ar¬ beit erforderlich, solche seinem Vorgesetzten Wegmeister auzuzeigen; er hat in dem Mittel seiner Strecke seinen Wv'morc aufzuschlagen, und an dem Hause eine Lasel mir dem kaiserlichen Adler, und der Inschrift: K. K. Wegmachers-Wobnung üufzuhängen, damit selber von jedem Fuhrmannc, odet R.iseuden gefunden, und im Falle eines dringenden Umstandes, z. B. einer erfolgten Beschädigung eines Canals, Brücke u. s. w. von jedem Vorübergehenden davon benachrichtiget werden könne. Seine gewöhnlichen Arbeiten in Absicht auf die Con¬ servation der ihm anvertrauten Strecke bestehen : r) in dem sorgfältigen Einschlagen, und Cinraumen deren durch die Fuhren bey nässend Wetter verur¬ sachten, und aufgecriebenen Geleise, welche the>^ durch die Einräumung der aufgeworfenen Ränder, theils durch die Ausfüllung der Vertiefungen mit Schotter aus den Vorrathshäufen wiederum ans- '»7 geebnet werden müssen. Dis seichten Geleise sollen nicht mit Schotter ausgefüilt werden, weil dieser sich wegen seiner geringen Höhe nicht wohl verbin¬ det, sondern die einzelnen Steine nur fruchtlos auf der Straße herum geschaudert werden, unter 3 bis 4Zoll sollen die Geleise nicht ausgeschottert werden, man wird wohl thu», wenn diese Schottersteine, vor¬ züglich aber wenn start letzteren Klvpfsteine verwen¬ det werden, mit dem aus den Geleisen, oder der Stra¬ ße abgezogenen Koch, der ohnehin meistens sandig ist, überdeckt werden. r) In der Ableitung des Regenwasserö nach denen Sei¬ tengraben , welches mittelst Vertiefung kleiner Rinn¬ sale, welche aus den Vertiefungen, in welchen daS Regcnwasseo sich sammelt, nach denen Seitengraben gezogen werden, geschehen soll. Der Wegmacher muß in dieser Rücksicht vorzüglich beym Negcnwetter die Straße nicht verlassen, um eben in dieser Zeit die Straßengebrechen am deutlichsten zu bemerken, selbe sonach verbessern, und das stehende Wäger ^gleich ab- leite» zn können, der Einräumer wird zu di^em Ende, und damit er diese Arbeiten desto zweckmäßiger und be¬ hender verrichte, immer mit sich die in // F/F. 9 entworfene Spitzhaue, und den eisernen in 10 vorgestellten Schlägel tragen, erstere ist sehr bequem. nnd vorzüglich geeignet die kleinen Ableitungsgraben nach der Quere von der Srraße gegen die Seitengra- be» zu ziehen, die Geleiserander auszuhauen, und einznräumcn, die einzelnen Steine von der Straße aufzufaffen, und gegen die Mitte, oder die Bankere zu werfen; mit letzterem hingegen können die aufgewühlten Klopf-und andere größere Steine zerschlagen, und sol¬ cher Gestalt die Fährlöhne viele Mühe erleichtert,und - das Gaffer abgeleitet werden. 3) In Ausfüllung, und Anschüttung deren bey ei¬ nem Regeuwettcr bemerkten Vertiefungen, in welche aus den Vorrathshaufen, oder allenfalls aus den naben Brüchen so viel Tchotter/vder anderes Stein¬ materiale zugcführt werden muß, damit die Straße ihre zum Ablaufe des Mass, rs erforderliche Converi¬ tät wieder erhalte. Diese Anschüttung muß niemahls zu seicht vorgeuommen, und auf wenigstens Zoll angeführt «erden, ohne diesem erfolget keine Verbin¬ dung , die Schottersteine werden herum geschlaudert, und das Fahren erschwert, AMnssendie Seitengraben immer rein und offen erhalten werden, damit daS Wasser seinen guten Ablauf ohne aller Hemmung behalte; in Gebirgen aber muß vor¬ züglich auf die fortwährende gute, und standhafte Erhaltung der Stützcanäle Bedacht genommen wek- ven. Die Straße darf in Gebirgen eine ganz unmerk» liche Converirät erhalten, weil das Wasser ohnehin längs der Straße abfließet, und übrigens das Aus¬ weichen erschwert, und gefährlich gemacht wird. Da¬ mit die Stützcanale in der trockenen Jahreszeit gut erhalcen werden mögen, muß denselb-n mit Wasser Zu Hülfe gekommen werden, damit solcher Gestalt die Bindung erhalten, und die Auflösung deS Materials gehindert wird. 5) Hac der Einraumer, oder Wegmacher zur Winters¬ zeit dem Wasser mittelst Wegraumung des Schnees von der Straße den Ablauf nach den Seitengra¬ ben immer offen zu erhalten. Die Anfeisung der Quercanale, welche zur Ableitung.des Gebirgwas- sers dienen, unausgesetzt zu besorgen, und die An¬ häufung des Schnees, so viel es in seinen Kräfte» gelegen, von der Straße hintan zu halten. Dieses Wird geschehen, wenn selber auf die Entfernung, oder Zurücksetzung der iu jedem Betrachte für den Straßenstand nachtheiligen allzu nahe angelegten He¬ cken, Zaune, Verplankungen, und Erdoufwürfe an den Seitengraben, welche dem Schnee einen Aufent¬ halt, somit eine schädliche Verwehung der Straße veranlassen, die genaueste Aussicht tragen, und jeden Sov derley Unfug entweder selbst hintan halten, oder sei¬ nem vorgesetzten Wegmeister anzeigen wird. Wenn häufige, und anhaltende Schneeverwehungen eine beträchtliche Straßenstrecke unfahrbar machen, hat selber sogleich jenen Gemeinden, welche in seinem Di- stricte die Auöschanfelung zu besorgen haben, die Arbeit bekannt zu machen, und bey dem Richter des Ortes mit Nachdruck auf die schleunigste Handanlegung zur Eröffnung der Communication zu dringen, für den Fall, wenn solche nicht zur bestimmten Zeit erscheinen, sogleich durch Aufnahme einiger freywilligen Arbeiter die Aus¬ schaufelung vorzunehmen, und solches seinem Wegmeister zu melden, damit die weitere Anzeige ans Kreisamt gemacht, und die Bezahlung für die aufgenommenen Arbeiter eingebracht werden könne. Wo hingegen der Schnee mittelst besonderer Ma¬ schinen zur Seite geschafft wird, hat der Einraumer dar¬ auf zu sehen, damit die Maschine mit Nutzen, und or¬ dentlich geführet werde, und jene Wirkung leiste, die dem Zwecke entspricht. Wenn ein Frost einfällt, ehe die Straße gehörig ein- gegleisct, und eingeräumet worden, verursachen die auf¬ recht stehenden gefrornen Ränder der aufgetricbenen Ge¬ leise dem Fortkommen des Fuhrwerkes eine große Be¬ schwerlichkeit. Das vorzüglichste Mittel, dieser Ungele- Loi zenheit vvrzul'ommen, ist, die Straße immer gut und fleißig eingeräumt zu halten, und den Koch von selber möglichst zu entfernen, weil, wo dieses nicht vorfindig ist, mich keine tiefen Geleise entstehen, somit auch kei¬ ne so hohen Ränder aufgetrieben werden können, allein da dieses doch im Ganzen nickt wohl immer zu erwar¬ ten ist, so muffen in solchen Fallen mittelst Ausstellung Mehrerer Arbeiter die gefrornen Ränder so schleunig als möglich abgehauen, und zur Seite geschafft werden; bestehen sie aus Schotter und Sand, so können sie bei¬ der nächsten Anschauung wieder verwendet werden, sind sie bloßer Koth, so werden sie über die Gräben gewor¬ fen , oder nach der weiter zu gebenden Anleitung ver¬ wendet. Bey trockenem Wetter, wo die Straße gewöhnlich Mit Staub überdecket ist, der bey einfallendem Rege» wir einen desto größeren Koth verursacht, soll der Weg¬ wacher entweder selbst, oder wenn selber andere dringende Arbeiten zu verrichten hat, durch eine» oder mehrere, Wit Bewilligung seines vorgesetzten Wegmeisters aufzu- uehmende Handlanger, in jenen Strecken, welche selber zur unverschjeblichen Reparation geeignet findet, mit Krücken den Staub von der Straße abziehen, ehe solche vorgenom- wen wird, wodurch beym einfallenden Regenwetter ein gro- f^er Lhcil des Koches vermindert wird, und der Schotter auf Lor «inen festen Grund zu liegen kommt. Die allzu trocke¬ nen Jahreszeiten sind für die Straße nichts weniger als zuträglich, die Straße kommt aus ihrer Verdin- düng, ihre Oberfläche wird durch das Fuhrwerk zer¬ mahlen, und zu Staub zerrieben, und selbst mehrmahls die Grundsteine locker gemacht; wo es möglich, und die Lvcalitat erlaubet, wird es allerdings zuträglich seyn zu solchen Zeiten ein Wasser, oder eine Quelle über die Straße zu leiten, vorzüglich in gebirgige» Gegenden, wo die Stütz- und Rastcanale immer in dem gehörigen guten Zustande erhalten werde» müssen- Der abgezogene Staub kann gleich über die Sei¬ tengraben geworfen, der Koch, wenn solcher abgezo¬ gen wird, muß keineswegs auf der Straße in Hau¬ fen erliegen bleiben, sondern so schleunig, als möglich fort geschaffet werden; eS kann dieser Koch eutweder zur Verbreitung der Bankette, oder zur Herstellung deren plcheiorm«« für die Schotter- oder Lonscrva- tionshaufen, manchmahl auch für die Ausgleichung der Seiten- oder Sommerwege, oder auch zur Erhöhung der tieferen Slraßenstrecken verwendet werden, welches jederzeit durch den vorgesetzten Wegmsister anznordnen iste nach dessen Aufträgen sich der Einraumer zu richten bat» Da bry trockenen Jahreszeiten, auch wenn die letzte Be¬ schotterung schon sich verbunden hat, doch immer einzelne ro3 Steine auf der Oberfläche erliegen bleiben, und diese da- Fahreu erschweren, und selbst der Straße nachtheilig wer¬ den, so sind solche von dem Einräumer immer fleißig zur Seite zu räumen, damit die Straße eben, und vH- ne solche Hindernisse sich befinde. Der Wegmacher hat die zu Vorrathen angeführ¬ ten Bruchsteine, wo selbe bey Ermangelung des Schot¬ ters zur Reparatur verwendet werden müssen, auf Schlägelstcine zu zerschlagen, wo die Brüche nahe an der Straße liegen, die Vorrathe in denselben anzu¬ brechen , und überhaupt zu sorgen, Laß er einen hin¬ länglichen Materlalvorrath, welcher das Haupterfvr« dcrniß zur guten Erhaltung der Straße ist, immer in seiner Strecke erhalte. Es versteht sich, daß jeder Wegmacher zu diesen in seiner Strecke vvrzunehmrnden Arbeiten, das nöthige Schanz- und Werkzeug für sich, und einige Arbeiter Nach Verschiedenheit des LocalS, und der Gegend erhal¬ ten, und solches nach dem ihm übergebenen Inventar forthin erhalten müsse; nebstbey hat selber auch für al¬ les andere in seiner Strecke, oder seinem Wohnorte ihm in Verwahrung gegebene zu größeren Arbeiten bestimmte Werk- und Arbeitszeug, Schubkarren, Baumateria¬ lien, Pfosten, und sonstiges Holzwerk zu Drücken, Ca¬ nälen, Geländern, Schranken u. s. w., daS kleinere un- ro4 . ter stater Sperre , das übrige unter einer gegen den Ein¬ fluß der Witterung versicherten Verwahrung zu erhalten. Er hat bey schwerester Verantwortung, auch bey Ent¬ lassung von seinem Dienste, von diesem Werkzeuge, und Materialien niemanden etwas auszuleihcu, viel weniger zu verkaufen, oder zu verschenken, und fleißig darauf zu sehen, damit sich alles immer in gutem Stan¬ de befinde, zu welchem Ende die kleineren Reparaturen von ihm selbst zu besorgen seyn werden. Die Wegmacher, oder Einraumer müssen in ihren Amtöverrichtnngen gegen die Beschimpfungen, und An¬ fälle eines jeden, der gegen die Straßeuvorschriften han¬ delt, gesichert seyn. In diesem Ende schreibt das Stra¬ ßenpatent.jene Strafen vor, welchen jene sich unterzie¬ hen müssen, die sich erkühnen, an einen in seinem Dien¬ ste handelnden Wegmacher Hand anzulegen, oder sel¬ ben auch nur mit Worten zu beschimpfen. Damir aber dieser jedermann kennbar seyn möge, so muß jeder Wegmacher ein messingenes Brustschild mit dem kaiser¬ lichen Adler, und der Zahl seiner Station, oder Meilcn- faule an einem schwarzen ledernen Riemen von der linken Schulter quer über die Brust hangend tragen, durch welches selber jedem kennbar gemacht wird, und eben dadurch für alle Beleidigung die vorgeschriebene Genug- thuung, und pateutmaßige Strafe fordern kann. SOZ Wenn wahrend der Hanptarbeitszeit in der Stre« cke des Wegmachers größere Reparationen, und Ar¬ beiten vorgenommen werden, hat derselbe unausge¬ setzt sich bey den Arbeitsleuten aufzuhalten. Er muß die Vormerkung aller Arbeiter führen, welche unter seiner Aufsicht stehen, und solche, wenn er des Le¬ sens, und Schreibens kundig ist, schriftlich, sonst aber mittelst der Rcbifche vormerken, auf welchen selber die Anzahl der an jedem Tage der Woche in Arbeit gestan¬ denen Handlanger auf eine besondere Seite dieser Rvbi- sche durch so viele Einschnitte, als Handlangerin Ar¬ beit gestanden, anmcrkt. Die Halben- und Bierteltage müssen bey jedem einzelnen Arbeitstage ebenfalls ange¬ merkt werden. Bey Fuhren werden doppelte Robische gemacht, wovon einen der Fuhrmann, den andern der Einraumer behalt. Die Zahl der gemachten Fuhren wird jederzeit von dem Einraumer an beyde zusammen ge- haltene Robische eingeschnitten, und der eine wieder dem Fuhrmanns übergeben, der so, wie jener, welchen der Einraumer behalt, mit jener Nummer bezeichnet 'st, welchen sein Wagen führt. Diese Robische muß Einraumer von Woche zu Woche für sich sammeln, und jeden Bund mit der Woche und dem Objecte be¬ rechnen , zu welchem selber gehört. Er muß solche ikt fciner Verwahrung behalten, bis sie von dem Wegcom- 2vS rniffar abgefordert, oder nur zur Einsicht bey der Re¬ vision abverlangt werden. Diese Vormerkung dient zur Controlle für den Weg« meister, welcher einerseits die ordentliche Einschreibung zu machen, und die Wochenlisten für Arbeiter, und Fuhren zu verfassen hat, welche von dem Cinraumer gleichfalls gefertiget werde» müssen, der, wen» er des Le« se»s, und Schreibens unkundig ist, von einem von ihm erbethenen Fertiger, dessen Nahmen, Aufenthaltsort, Grundobrigkeit, und Charakter beygesetzt werden muß, die Zahl der täglich in Arbeit gestandenen Fuhren, und Handlanger summarisch in der Wochenliste ansetzcn laßt. Der Wegmacher muß auch in die Kenntniß der be¬ handelten Arbeitskreise gesetzt werden, die er sich ge¬ hörig vorzumerken hat, damit er bey der Ankunft dc» CommiffarS Rede und Antwort geben könne. Wenn da» Materiale aus den Schotter- und Steinbrüchen ausgefüh- ret wird, so muß die vorgeschriebene Vormerkung der Fuh¬ ren erst auf dem Orte der Abladung geschehen. Bey den Aufladungsplatzen des Schotters, und der Steine hin¬ gegen immer besonders bey jedem Fuhrmanne von ei¬ nem in denen eigenen Brüchen oder Aufladungsplatze» bestellten Aufseher die Zahl der aufgeladenen Fuhren an¬ gemerkt, und sodann Abends mit den Modischen an der Straße zusammen gehalten werden,, woraus ersichtlich §07 wird, ob nicht eine oder die andere Fuhr des Materials zur Seite geschafft, und alles richtig ans die Straße gesich¬ tet werden, waö aus denen Aufladungsplätzen dahin be¬ stimmt worden ist. Der Wegmacher hat Dich alle» Einverständnisses mit den Fuhrleuten, und Handlangern zu enthalten. Bey der mindesten Entdeckung eines solchen Fehlers ist selber seines Dienstes zu entlassen, hingegen sollen die recht¬ schaffenen, thärigen, und treuen Einraumer von Zeit zu Zeit auf eine angemessene Art für ihre guten Dien¬ ste belohnet, und zu ihrer thatigen Verwendung auf¬ gemuntert werden. Es ist einleuchtend, daß ein einziger Wegmacher ei¬ ne Strecke von 2000 Klaftern wohl übersehen, aber nicht auch allein bearbeiten, und dann die Conservationspflich¬ ten ganz allein ohne weitere Aushülse gehörig ausüben tonne. Es wird daher erforderlich seyn, daß demselben nach Erforderniß der Umstande zwey, dreh, oder auch mehr Gehülfen, oder Handlanger von Zeit zu Zeit zu- Zerheilt werde», welche bey einfallendem Regenwetter das Wasser abzuleiten, die Geleise, und entstehenden ^cher auszufüllen, und alle jene Arbeiten zu bestreiten haben, von welchen die Erhaltung des guten Stra» Anstandes abhängt, und welche von dem Wegmacher allein nicht bestritten werden können. Der Wrgmacher so8 wird zu diesem Ende sich befleißen sich in seiner Dtation- strecke um einige verläßliche, und gute Arbeiter umzusehen, welche zu diesem Ende von Fall zu Fall gegen eineubilligen Taglohn verwendet, und welchen die Anwartschaft auf eine erledigte Wegmachersstelle ^- gesichert werden kann, um selbe zu ihrer Arbeit desto mehr anzucifern. In trockenen Jahreszeiten, und im Sommer ist die Beschotterung möglichst, außerordentliche Falle ausge¬ nommen, zu vermeiden. Im Frühjahre, wo die Wit¬ terung mehrmahls mit Nässe abwechselr, und die Hitze nicht jenen Grad erreicht har, der die Verbindung des Materials hindert, ist die Ausgleichung, und Beschotte¬ rung der tieferen Partien, so weit es zur Beförderung des Wasserablaufes, und zur Herstellung der nölhigen Converitat erforderlich, vorzunehmen; im Herbst hin¬ gegen ist die Hauptarbeit zu unternehmen, weil die¬ ses die Zeit ist, in welcher das Materiale am wenigste» zu Grunde gerichtet wird, und in die gute Bindung übergehet, daher der Einraumer vorzüglich seine An¬ stalt darnach zu treffen hat, damit das Materiale nicht ohne Noch versplittert, sondern immer nur in je¬ ner Zeit verwendet werde, wo selbes seine beste kung zu leisten vermag. Im Sommer ist die Straße niemahls ein«, anhaltenden Nasse ausgesetzt, sie trock¬ net nach jedem Regen bald aus, daher auch in diest* , Loy Jahreszeit die Beschotterung ehe schädlich, alS nützlich wiro. Größere Vertiefungen, und Geleise müßen nur in so weit auSgefüllet werden, als solches die zur Beför¬ derung deS Wafserablaufeö Herzusiellende Converität er¬ fordert. Der Einränmer muß sich von seiner Strecke von allen in selber befindlichen Ldjeclen, Schotter- und Steiubrü- chen, und denen Mitteln, die ibm in selber zur Un¬ terhaltung seiner Strecke zu Gebothe sieben, von alle» Canälen, Durchläufen, Brücken, und sonstigen Gegenständen die genaueste Uebersicht, und Kenntnis¬ se verschaffen. Gebrechen, dir er selbst Herstellen kann, sogleich verbessern, größere entweder seinem Weg- meister anzeigen, oder wo eine Gefahr am Verzug baft, mit Juhülfnrhmung anderer Arbeiter Abhülfe ^'schassen. Er Hat auf die Erhaltung der Meilensaulen, und deren von 200 zu 25o Klaftern ausgestecktcn Unterthei- lungs-Psähle die sorgsamste Aufsicht zu' tragen. llebrigenS hat jeder Einraumer von seinem Wegmeister Belehrung über die ibm noch sonst obliegende, durch die Zeit- und Localumstande veranlaßte Pflichten, Besvr- SU'igen, und nölbige Anstalten zu erhalte», der ihn "ach der in diesem Lheile umständlicher gegebenen Aulei- in allen Fallen zu unterrichten haben wird. Theil. S 210 Von denen Pflichten der Wegmeister. Der Wegmeister hat unmittelbar alle Arbeiten in feinet Strecke anzuordnen, und auf die Erfüllung deren denen Einräumcrn obliegenden Pflichten, und Dienstleistungen -n sehen, er hat gewöhnlich an den stark befahrenen Straßen eine Strecke von zwey Meilen zu «spicken, deren gute, und vvrschriftmäßige Erhaltung seine vorzüglichste Pflicht ist, für welche selber verantwortlich ist; da seine Be¬ stimmung erheischet, nicht nur für die gute Unterhaltung der ibm anvertrauten Strafiensirecke unausgesetzt zu sor¬ gen, sondern auch alle in selber befindliche Bauwerk«/ als Lücken, Canäle, Stütz- und Wandmauern, und, überhaupt die ganze Straße in ihrem guten Zustand zrr erhalten, dir stärker beschädigten gut hrrznstellen, und selbst bey der Lbändernng dieses, oder jenes Objectes/ oder einer ganzen Straßenstrecke den Bau zu führen/ und demselben unmittelbar vorzustehen, so können nur sol¬ ch« Individuen einem Wegmeisterdienste mit Erfolg ver¬ stehen, wrlche mit denen unentbehrlichsten Kenntnisse" der Meßkunst auch jene der Baukunst verbinden, n>'b nebst diesen Kenntnissen «inen nntadelhaften moralisch"' Charakter, eine unermüdete Thatigkeit, und eine Leides schäft für ihr Fach besitzen; auf diese Eigenschaften «m so nithr bep der Anstellung der Wegmeister hen werden, als selben, um ihren Eifer durch besst^ Lu Ans sichln zu vermehren, die Einrückung in die Cvm- missarßstelle, und von dieser in die höheren Cale» gorim bey denen Baudirectionen offen stehen solle. Die Pflichten, und Dienstleistungen eines Wegmei¬ sters erfordern lhätige, und rastlose Leute, denen keine ' Witterung, und Jahreszeit zu streng, kein Weg zu be, schwerlich, und keine Arbeit zu gering seyn solle, wenn es auf die Erhalrung der Straße, auf dir Hintanhal- tung größerer Beschädigungen, und auf die Pflegung der nöthigen Aufsicht bey de» Arbeiten ankommt. Sie können für ihre guten, und pünktlichen Dienste Vorzug, lich nur mit der Hoffnung deö Borrückens im Dienste, und Gehalt belohnet werden, weil die Anzahl derselben gewöhnlich zu groß ist, um sie mit dem für selbe be» meffenen Gehalte hinlänglich schadlos zu halten, und diese als die unterste Stufe bey der Wegdirection auch gewöhnlich mit einem verhältnißmaßigen geringeren Ge< halte verbunden ist. Da die Gegenwart der Aufsicht die vorzüglichste An» effttung für den guten Fortgang der Arbeit ist, so hat der Wegmeister seine Strecke ohne Unterlaß zu begehr«, *"'d sich unausgesetzt auf selber aufzuhallen, damit er emcö Theil« die Einraumer immer in Lhatigkeit erhal» te, andern Lheils bey dm Straßenarbeiten due gehörige O - SIS Aufsicht führe, und die erforderliche Thatigkeit, und Fleiß unter den Arbeitern verbreite. Er har die Einschreibung aller Arbeiter, und Fuhren in die Wvchenlisten zu führen, und muß daher über ihr reu Stand, und Anzahl sich immer genau, und pcrsiun lieh überzeugen. Sind die Arbeitsabthttlungen nahe an einander, so hat er selbe wohl täglich während der Hauptarbeit zu besuchen, und zu revidiren. Sind sie weiter entfernt, so wird es zuträglicher seyn ihm noch einen Aufseher zuzutheilen, damit jeder bey einer Ab- »Heilung unmittelbar die Aufsicht führe, und die Arbeit/ und den Bau beschleunige. Alles was zum guten Betriebe, und Gedeihen der Arbeiten gehört, muß von selben mit Aufmerksamkeit beobachtet, und getrachtet werden, in die Ausführung zu setzen. Die Verladung der kleineren Arbeiten ins Geding/ die Behandlung der verschiedenen Preise, die zweckmäßigste Anstellung, und Beschäftigung der Arbeitsleute, endlich der gute, und standhafte Bau, und Reparation der Stra- ße sind die Hauptpflichten, und die vorzüglichsten Ob¬ liegenheiten des Wegmeisters, welcher nur dann seiner Bestimmung entsprechen wird, wenn er die Straße selbst zu seinem vorzüglichsten Aufenthaltsorte wähle»/ und sich befleißen wird, die ihm untergeordneten 2,5 raumer und Arbeitsleute zu ihrer Pflicht/ und Arbeit mit gehöriger- Anleitung zu verhalten. Der Wegmeisier muß auf alles jenes genau, und strenge sehen, waS denen Wegmachern zur gehörigen Aufsicht, um der Verwüstung der Straße vorzubeugen, zur Pflicht ge¬ wacht werden. Der Wegmeister ist für die Einraumer, verantwort¬ lich, wenn selbe nicht unausgesetzt ihrer Pflicht gemäß «Er¬ ster den Rasistnndcn auf der Straße sich befinden, die erforderliche Arbeit an selber verrichten, und bey der Er¬ haltung der Straße sich eine Nachlässigkeit zu Sch lüden kommen lassen. Hingegen ist es auch seine Pflicht, jene Wegmacher, welche ihre Schuldigkeit nicht erfüllen, dem vorgesetzten Commissar anzudeuten, und auf ihre Entlassung anzur earhen. Der Wegmeister wird den Einraumer am sichersten in der beständigen Thatigkeit, und Arbeit erhalten, wenn selbst fi^h unausgesetzt auf der Straße befinden wird. Ee muß dem Wegmacher von Tag zu Tag die nothi- 8> größeren Arbeiten nicht in Verlegenheit, und Mangel gesetzt zu werden. Er hat alles Werk- und Schanzzeug beym Antritte seiner Station nach einein genauen, und deutlich be¬ schriebenen Jnventario zu übernehmen, in der Folge hin¬ gegen ein genaues Journal über die Empfange, und Abga¬ ben zu führen, auswelchcn der wirkliche Stand täglich er¬ scheinet, und sich solcher Gestalt die Rechnung bilder, nach L2» welcher die Revision seines ganzen Depots, somit des ur¬ sprünglichen Uebernahms-Jnventarii vorgenommen wer¬ den kann. Lenen Wegmeistern soll, so w je jedem bey demStra- ßnrbaue ang.-stcilten Jndividuo, zur Hiutaühaltung wichtiger Unordnungen ans das strengste verbothen seyn, Pferde zu dem Straßendienste zu halten. Sie ha¬ ben vielmehr die Fuhren zu controlwen, auf ihre fleißi, ge Arbeit, richtige Ladung, und fleißige Verwendung zu sehen, welches sich von keinem erwarten laßt, der sein eigenes Fuhrwerk bey der Arbeit halt, und gegen welchen immer der Verdacht einer eigennützigen Schonung, oder einer größeren Fürschreibung fallen muß. Die Entlassung vom Dienste solle jedem unausweichlich zu Theile wer¬ den, der gegen diese Anordnung handeln sollte. Das Jnventarium, nach welchem der Wegmeister seine Straßeustrecke bey seinem Antritte übernommen, muß d^selbe stets vor Augen halten, und immer be- 1""'gt seyn, jene Strecken in gutem Stande zu erhalten, die ihm als gut übergeben worden, die schlechten hinge¬ gen nach Zulassung der ihm bewilligten Geldmitteln zu verbessern, und in den guten unradelhaften Instand zu verhetzen. Er muß alle Verbesserungen an der Stra¬ ße mittelst ordentlicher, nach dem nähmlichen Maßsta¬ be, in welchem ihm di« Straßenobzecce übergeben wor- 22L den, ausgezeichneten Profile, mit Beysetzung der Maße» Vorwerken, und solcher Gestalt sich unausgesetzt mit sei¬ ner Arbeit auf dem Papier, und an der Straße selbst ausweiscn können. Jeder Wegmeister muß die Karte, und den Plan sei¬ ner Straßenstrecke mit den Zeichnungen aller an selber erbauten Objecte, Brücken, Canäle, Durchlaufe, Stütz- und Wandmauern, Gelander, Schotter- und Steinbrü¬ ck)« nebst ihren Entfernungen von der Straße besitzen, und seine Arbeits-Rapporte, mit Bezug aufdiesen Plan, und die in selben eingetragene Untertheilnngen an sei¬ nen Commissar erstatten. Er muß alle an den Brücken, und sonstigen Objecten von Zeit zu Zeit vorzunehmende Reparaturen, oder Umftaltungen durch deutliche, nach dem ihm von dem Commsffäre zu bestimuunden Ma߬ stabe zu «ntwerfende Prosile, und Zeichnungen darstel¬ len, und solche seinem über die durch das Jahr her^e- siellte Arbeiten zu führenden Geschäfts-Journal bey- legen, und solcher Gestalt die Geschichte der Stra¬ ßenunterhaltung seiner Strecke von Jahr zu Jahr bear¬ beite» , um selbe seiner Zeit seinem Nachfolger übergebe» zu können , für welchen sie in mehr daun einer Rücksicht lehrreich, und unterweisend sey» muß. Alle'schristlichen Auftrage, die ihm von Zeit zu Zeit zugestellet werden, müssen von selbem vrdeulich gesam- L 25 melt, und die darüber erstatteten Berichte denselben bey, gelegt solcher Gestalt alle Acten in Ordnung gehalten, und seinerzeit, so weit sie nicht die einzelne Person deS Wegmeistcrs, sondern nur die Arbeit und diedießfälligen Anstalten, oder eigentlich den Dienst betreffen, dem Nach¬ folger übergeben werden. Eine der vorzüglichsten Pflichten der Wegmeister ist, die ihnen unterstehenden Einräumrr in allen ihren Dienst und ihre Pflichten betreffenden Gegenständen genau zu unterrichten, selbe mit der Wesenheit deren zur Erzie¬ lung eines guten Straßcnsiandes erforderlichen Mittel bekannt zu machen, die wichtigsten Vortheile in der Be¬ handlung der Straßen, die nvthigen Begriffe von denen Dimensionen überhaupt, und dem erforderlichen Verhält¬ nisse der Materialtruhen denselben beyzubringen, selbe zur Thätigkcit, und zu einem rastlosen Fleiß anzuhalten, und sie unter stäter unausgesetzter Aufsicht zu erhalten. Wenn größere und wichtigere Arbeiten,zum Beyspiele Bcichstlermigen ganzer Strecken, vorgenvmmen werden müssen, soll die Arbeit möglichst concentrirt werden, um solche immer unter guter Aufsicht zu erhalten, daher höchstens in zwey Puncten diese Arbeit eiuzuleiten styn solle; hey deren einen der Wegmeister, bey dem zwey« te» ein vertrauter Einräumer, oder ein auf die Zeit aufgenommeuer Nachsteher die Aufsicht führen sollte. 224 auf diese Art kann ganz füglich die ganze dem Weg- meisrer unterstehende Strecke bearbeitet werden, und da die Arbeit immer unter gehöriger Aufsicht geführet werden würbe, solche auch viel zweckmäßiger, und ge¬ wiß viel wohlfeiler hergestellet werden, als wenn selbe zerstreut auf mehreren Punkten ohne hinlänglicher Auf¬ sicht, und Controle geführet würde. Die Verfassung deS jährlichen Präliminar-Systems ist eine zur ökonomischen, und zweckmäßigen Besorgung des Straßenbaues höchst wichtige, und wesentliche An¬ stalt. Sie liegt für jede Wegmeisterstrecke dem in selber angestellten Wegmeisier ob; dieses ist nach der in die¬ sem dritten Theile enthaltenen Anweisung über alle in seiner Strecke vorzunehmende Cvnservations- Wieder¬ herstellung-- oder neue Arbeiten zu machende Ausla¬ gen unter der Leitung, und Anweisung des Commis- särs jährlich bis halben Ocrober zu verfassen, und mit den nöthigen Planen, Ueberschlägen, und Vorausma¬ ßen dem vorgesetzten Commiffär rinzusenden, wel¬ cher sodann daS Totale von seinem ganzen Distrikt zu entwerfen, die überreichten Vorschläge nach Bil¬ ligkeit, und Erforderniß zu mäßigen, und an die Direktion einzusenden habe» wird. Jeder Wegmeistee wird sich angelegen ftyn lassen, alles, wa« zur Ver- beffcruug seiner Strecke gedeihlich, und zweckmäßig - - . / 225 ist, von Zeit zu Zeit in dieses Präliminare einzutragen, die dießfälligen Ueberschläge nach dem wahren Erforder¬ niß, und den billigsten Localpreisen zu entwerfen, und allen Vorschlägen, so weit es erforderlich, und zur deut¬ lichen Erklärung derselben nöthig seyn sollte, Profile, und Plane beyzulegen, auf welche sich die Vorausmaßen gründen, und die Anträge mit Bestimmtheit beziehen sollen. Bey Erledigung dieser Präliminür-Systente werden die bewilligten Arbeiten genau nach den genehmigten, oder abgeänderten Anträgen zu führen, und keineswegs von selben in der Ausführung nbzuweichen seyn, eine Ueberschreitung der bewilligten Auslagen würde dem Weg- msister eine strenge Verantwortung zuziehen, es sey daun, daß unvorgesehene Zufälle eintretcn würden, welche je¬ derzeit, wie sie sich ereignen, dem Commiffär anzuzei- ge» sind. Uebrigens ist der Wegmeister auf alles jenes ange¬ wiesen, was demselben der vorgesetzte Commiffär auf- ä"tragcn deS Dienstes befinden wird, und sich überhaupt bey der Bearbeitung seiner Strecke nach jenem zu be¬ nehmen haben, was in diesem dritten Lheile der Stra-- ßenbaukunst umständlich über die Unterhaltung der Stra¬ ße enthalten ist, Theis. - P 226 Von denen Pflichten der Straßencommissäre. Der Straßencsmmissär ist in seinem Districte über alles, was den Straßenbau, und dessen gute Erhal¬ tung, die Anlage neuer, oder zu verbessernder, was im¬ mer für Nahmen habender Bauobjecte, das Betragen der Wegmeistcr, Aegmacher, und Einräumer, mit ei¬ nem Worte, alle zur Erhaltung des grstön, und Ver¬ besserung deS beschädigten Straßrnstandes erforderliche/ elüwevkr von der Direktion anbefvhlcne, oder aus.der Narur seiner Bestimmung fließende Anstalten verant¬ wortlich, daher das sammtliche in dessen .Distritt ange- stellte StraßenaufsichtS-Personale unmittelbar an densel¬ ben an;uw«iscri ist, dem eS in allen den Dienst betreffen¬ den Gegenständen, Anstalten, und Verfügungen den schul¬ digen Gehorsam, und die pünttliche Folge zu leisten hat. Da die Gegenwart des Vorgesetzten bey jedem Ban< der größte Antrieb zum Fleiß, und Lhatigkeit der Un¬ tergeordneten ist, die unvermutete Erscheinung des¬ selben bey dieser, oder jener Bauabtheilung die Unter- beamttn so wohl in ihren Arbeits-Stationen immer ge¬ genwärtig , als auch im Betriebe ihrer Arbeit-anstaltt" stets kharig, und aufmerksam, auch selbst die Arbeiter i" größerer Thatigkeit erhalt, überhaupt aber bey jede"' Bau der ^ifer, und Vie Betriebsamkeit vermehret wird, wenn der Vorgesetzte solchen durch seine Gegenwart be- lebt, bald da/ bald dort uiivermuthet erscheint, über den Verdienst der Arbeiter, ihre Behandlung, und ver¬ gleichen, air-Ort, und Stelle die nöthigen Kenntnisse sammelt, Ordnung, und Zweckmäßigkeit bey allen Anstal¬ len einleilet, so hat der Commiffar durch die ganze Bau¬ zeit sich mit rastloser Thaligkeit seiner Bestimmung zu lvidmen, und unausgesetzt eine Station nach der an¬ dern zu besuchen, selbe unvermuthet zu überfallen, die Tagelisten der Arbeiter von dem Wegmeister abzufor- der», und die Zahl der Arbeiter, und Fuhren nach die¬ ser, und der Vormerkung de» Wegmachers zu coutroli- ren, »brr die gemachten Arbeiten, ihre Zweckmäßigkeit, die Beschaffenheit des Materials, die Bauart, und dir verschiedenen Anlagen sich durch seine längere Gegen¬ wart zu überzeugen, allenthalben die vorgeschriebcne Ordnung einzuleiten, und solcher Gestalt den Nutzen des Fonds, und de- höchsten Aerariums zu befördern; har darauf zu sehen, daß die Wegmeister sich uuaus» besitzt auf dem Baue befinden, so wie die Wegmacher, v^'r Eiuraumer sich niemahlS von selbem entfernen, und siers die Arbeit-leute unter Augen erhalten, das Mate- ^ale immer mit gehöriger Sorgfalt gewählt, die Schot- wrhanftn, und Steine in gehörigem Maße aufgeschlich- wl, undvas Materiale auf keine Weise verschleppt, oder ^'splirierr werde. LLtz In Gegenden, wo das Materiale weit entfernt ist/ müssen neue Brüche ausgesucht, und die Leute durch Verheißung angemessener Belohnungen aufgemuntert werden, dicßfalls ordentliche Untersuchungen vor;"- nehmen. Er hat die Anstalten zu treffen, damit die Arbeiten jederzeit solcher Gestalt eingeleitet werden, damit solch? mmer von dem Aufsichtspcrsonale übersehen werden ken¬ nen. Es ist viel vorthcilhaftcr in stärkeren, und wenst s-creu Bauabtheilungen die Arbeiten zu betreiben, und solche unter einer guten Aufsicht zu erhalten, als allent¬ halben einige Handlanger zerstreut zu haben, und si¬ cher Gestalt nirgends mir Anstrengung zu arbeiten. In jeder Wegmeister-Station sollen jederzeit dst Handarbeiten höchstens in zwey Abthcilungen geführt werden, deren eine unmittelbar der Wogmeister zu leiten/ und die andere allenfalls ein acs tempus mitTaggeldcr" aufzunehmender Aufseher unter der Aufsicht dcS erstere" zu respicircn hätte. Der Strüßencommissar hat sich bey seinem Eintreffen einer, oder der andern Strafenban-Abtheilung genau üb?' die ihm von Zeit zu Zeit zu Händen gekommenen Tag^ listen, und die geleisteten Arbeiten zu erkundigen, sich entweder aus den wirklichen Fürschreibungen, den einzuführendcn Modischen von der Richtigkeit, 229 Anzahl der durch den Wegmeister vecrechu'ten ArbeitS- tage, und Fuhren zu überzeugen, und solche erst als- daun durch seine Unterschrift zu bestätigen; wenn ein Unterschied in der Aufrechnung bemerkt werden sollte, wird die genaueste Untersuchung sogleich zu vrrs.ig-m seyn. Sollte ein gegründeter Verdacht einer Pv.m - unz geschöpfrt werden, so solle bis zur vobm Eelung der Verdächtige seiner Dienstleistung zu cnthL- be», und die Anzeige unverzüglich an die Du'r> rivu z<: Wachen seon. Bey Actordarbeiten must der Commissar die unaus¬ gesetzte Sorgfalt darauf verwenden, damit nach der billigen Bemessung desjenigen, waS ein Arbeiter nach den verschiedenen Localnmstanden in diesem oder jenem Verhältnisse zu leisten vermag, waS eine Fuhr auf die- se, oder jene Entfernung mit Juschlaguug der zum Auf- Abladen erforderlichen Zeit, und mit Rücksicht aufdje Beschaffenheit der Wege abzuführen vermag, die Preise bestimmt werden, welche für Akkordarbeiten geleistet werden sollen. Der Commissär hat wöchentlich die Rapporte von semen unterstehenden Wegmeistern abzufordern, in wel, Hei, die Anzahl der auf jeder Abteilung in Brüchen, °ber auf der Straße angestellren Arbeiter, und Fuhren, b'e Quantität des erzeugten, jene deö abgeführten , so ssic» wie deS verwendeten, und verarbeitete» Materials / dann jene Strecken, welche mit selben oder auf eine andere Art verbessert, oder hergestellet wurden, m l st dem wöchentlichen Geldbeträge, welcher nach den ge¬ fertigten Taglistcu aufgegangen, angemerkc werde» müssen; aus diesen hat der Commiffär seine Rapporte über die ganze seiner Leitung anvertraute Strecke zu¬ sammen zu tragen, kurze Bemerkungen über wichtige¬ re Vorfälle, über Entdeckungen neuer Stein- und Schottergruben, so wie überhaupt über den Fortga»S aller unter ihm stehenden Arbeiten zu verfassen, u»d der Direktion einzusenden. Jeder Wegcomyüssar soll von der ihm anverlraute» Strecke eine genaue Karte besitzen, welche dem Jnve»' tario, welches über die ihm unterstehende Strecke aus¬ genommen , oder bey seiner Anstellung ihm übergebe» worden, zum Grunde liegen muß, in dieser Karte m»^ der ganze Straßensiand nach seiner Beschaffenheit, An¬ lage, und Converilat mit allen vvrfindigen Seitengr»- ben, Durchlässen, Brücken, Ablanfscanalen, mit le» Schotter- und Steinbrüchen, ihrer Beschaffenheit, und Ergiebigkeit, dem Niveau der gebürgi'gen Gegenden? und allem jenen, waS zu einiger Aufklärung über de» Straßenfiaud dienen kann, durch deutliche Profile, Grund¬ risse, und Durchschnitte der einzelnen Lbjecte, al- Dr»' 2'^ ckeu, Canäle , Stütz- und Landmanrru, Waßerwerke, Wohngebäude für das Weg- und Wrgmauthpersonale angemerkt, und durch nmstandlichr Beschreibungen er¬ läutert und aufgeklärt werden. Er soll bey alle» seinen Bereisungen auf alle Hinder¬ nisse, auf alle Gebrechen der Straße, und die an sel¬ ber so wohl in Bezug auf Direktion, als das vermin¬ derte Steigen mögliche Verbesserungen, Verbreitungen der engen Passagen, die Ableitungen des Wasser-, und die Hintanhaltnng der Schneeverwehungen, mit einem Wor¬ te auf alles da- den sorgfältigsten Bedacht nehmen, was zur Verbesserung, und Aufnahme des seiner Auf¬ sicht anvertrautcn Districts zuträglich s-yn kann. Diese Verbcsserunzsvorschlage kann selber von Jahr zu Jahr wit dem Praliminar-Sysiemc, oder in dringenden Fal¬ le» auch von Zeit zu Zeit mir besonderen Berichten der Direcrion verlegen, und mit den gehörige» PlanS, und Vorschlägen einsenden. Es ist außer der Bestimmung des CommissärS, al» eines den Bau und die Manipulation leitenden Beam. teus sich zugleich mit de» Geldauszahlungen, und Vcr- "chuungsgeschafrcn zu befassen, vielmehr hat seiber bie Richtigkeit der geschehenen Zahlungen zu contrvliren, und darauf zu sehen, damit jeder, der zur Straße eine »der andere Arbeit liefert, oder leistet, nach der mit ihm getroffenen Behandlung, und in der vvrgeschriebenen Zeit richtig, und unausbleiblich bezahlt werde. Es ist auS diesem Grunde die Einleitung höchst zweck¬ mäßig, daß von den Geldzahlungen die Wegbeamten, so viel als möglich enthoben, und solche den Wegmauth- pder andern Cammeral- Salz- und Bancalbeamten über¬ tragen werden. Damit aber dieses in der gehörigen Ordnung gesche¬ hen könne, würden folgende Anstalten, und Eiuleitun- gend erforderlich scyn: Der Wegmeister soll in seinem Bezirke die Hag- und Wochenlisten verfassen, und selbe mit jedem Samstage abschließen. Diese Wochenlisten bilden sich von jedem halben zu halben Tage, wenn nähmiich in der Colonne der halben Tage jeder Arbeiter, der in der Rubrik: Nahmen der Handlanger, mit seinen, Vor- und Zunahmen ausgesetzt ist, mit einem senkrechten Stri¬ che, falls er bey der Verlesung gegenwärtig gewesen ist, bezeichnet, und jede Fuhr auf die nähmliche Art bemerket wird. Der Wegmacher, oder Einräumer, der seiner Seit» ebenfalls die Vormerkung führt, hat diese Listen mit zu unterfertigen, und die in selben ausgezeichnete An¬ zahl der Tage mit seinem eigenen, oder eines bekannten Nahmensfertiger Unterschrift zu bestätigen. Wenn nun 255 der Commissär auf eine, oder die andere Station b y dem Schlüsse der Arbeitswoche gelangt, so kann diese Liste nach vorhergegangcner Untersuchung von ihm gleich bestätiget werden; aber auch, wenn diese nicht erfolgen kann, so wird demjenigen Beamten, der die Zahlung in der Strecke zu leisten hat, selbe vorgelegt, und nach geendigten Arbeitsstunden, welche, wie an allen Ar, beitstageu, nicht minder auch an den Zahlungstazen, doch so beobachtet werden - müssen, daß in letzteren die Arbeit eine Stunde früher anfange, und um eine Stun¬ de früher aufhöre, um die Zahlung desto bequemer vornehmen, und beenden zu können, jedem Arbeiter in Gegenwart des Wegmeisters und Wegmachers die Zah¬ lung für so viele Tage, als deren in der Liste bemer¬ kt sind, abgercicht. Nach der geschehenen Zahlung, wird diese Liste abermahls von dem zahlenden Beam- teu mit seiner Unterschrift, und mit dem Beysatze: killt — ff'. — fr. von mir N« 9!- ausbezahlt, bestä¬ rkt. Der Wegmeisier bestätiget dieselbe gleichfalls mit dein Beysatze: iu meiner Gegenwart ausbezahlt. N. N. Wegmeistrr, Kein Arbeiter, kein Fuhrmann, der nicht selbst zur Zahlung erscheinet, soll das Geld erhalten, und ist solche niemanden, der sich meldet, für andere in die 2^ Liste eingetragene Arbeiter,den Taglohn, oder den Ver¬ dienst empfangen zu wollen, auszufolgen. Bey Tccord- arbeiten wird demjenigen, aufdessen Nahmen das Gcding geschlossen worden, nach denen dießfalls erforderlichen in Verlauf dieses Werkes bestimmten Vorsichts-Maßregeln die Zahlung ausgcfolget. Ist ein Handlanger, oder Fuhr¬ mann in den Wochenlisten eingetragen, und erscheinet nicht an dem Iahiuuzstage, so ist am Rande die Be¬ merkung zu machen: tlbweskils). Der Wegmeister be¬ halt ohnehin ein? Eopie seiner Liste, und macht diese nahmliche Bemerkung. Eo'lte stchs nun fügen, daß ein Arbeiter durch eine jähe Krankheit, oder andere Zufäl¬ le gehindert werde, zur Zahlung zu erscheinen, so ist selber auf den nächsten ZahlungStag zu bescheiden, wo selber am Ende, und nach dem Schlüsse jener Wochen- kiste mit der Bemerkung einzutragen seyn wird, daß selber in jener Liste, wo er gearbeitet hat, als abwesend nicht gezahlt worden, und nun nachträglich seine» Lohn zu empfangen habe. Die auSbezahlmi Wochenlisten behalt der die Zah' lung leistende Beamte in seiner Verwahrung, bis der Wegcommiffär diese Dokumente einsammclt, weichet gliche'.,en kann, so oft selber bey dem die Zahlung leisten¬ den Beamten cinrrisst. Der Commiffar berechnet den Geldbetrag der ZahlungSlistcn, oder sonstigen DocumeN- te, und stellt dem Beamten eine Quittung über den ganjen Betrag der Dokumente auö, in welchen die Iahl der eingelösten Doeumente, und der Betrag eines je¬ den einzelnen angezeigt wird. Der Beamte hingegen stellt einen Gegenschein über diese Doeumente und ihren Betrag dem Commiffär auö. Mit dieser Quittung kann der zahlende Beamte ent¬ weder seinen Vorschuß, wenn er einen erhalten, oder jenen Betrag decken, und auSweisen, den selber aus seinen Amtsgeldern zur Auszahlung der Arbeiter verwendet hat. Der Commissär hingegen belegt mit selben sein Jour¬ nal, welches er so, als wenn er wirklich gezahlt hatte, zu führen, und monathlich an die Direktion einzuscn. den hak. Nur muß selber über alle ihm zu Händen ge¬ kommene Arbeitslisten sein Amt handeln, und bey allen von ihm vorgenommene» Bereisungen die Untersuchung vornehmen, ehe er dieselbe bestätiget. Was die Vorschüsse für Contrahenten belangt, so kann unmer nach genommener Einsicht jenes Betrage-, welchen lolche nach den von dem Wegmeister eingerichteten Accords- Kabrilen ins Verdienen gebracht haben, ein verhält, "ißmäßiger Betrag, der sich entweder nach dem ringe» Sangenen Contratte richtet, außer diesem aber nicht zwry Drittel de- ganzen Verdienstes übersteigen darf, gegen Ein von dem Wegmeifter ju fertigendes durch de« 256 nrissar nach den eingerejchten Rapporten,'oder Wochen- ausweisen zu revidirendes, und bestätigendes Eertißcak denenselben angewiesen werden, wenn dis ganze Sunrme des Verdienstes nicht 3oo fl. übersteigt. stteber größere Summen muß von der Directiou die Bewilligung er- bethcn, und ertheilet werden. Der Commiffar hat darauf zu sehen, daß von dem Wegmeister das ordentliche Journal über asten Schanz- und Werkzeug in seiner Station geführt werde, und eben so bedacht seyn, daß selber seiner SeitS dieses Journal über alle in seinem Bezirke verwendete Ma¬ terialien, und Requisiten führe. Nebst jenem, was je¬ der Wegmeister in seinem Bezirke zur Arbeit in Ver¬ wahrung hat, wird in dem Wohnorte eines jeden Com- miffars ein verhaltnißmäßiges Depot zu halten seyn, welches unmittelbar unter seiner Sperre, und Auf¬ sicht steht. Der Commiffar hat in seinem Districte über alle Ar¬ beitspreise, über aste Gedingarbeiten, und alle Ausla¬ gen was immer für einer Art, sich die nöthige Kennt- niß zu verschaffen, dem Wegmeister hierin keine Eigen¬ mächtigkeit zu gestatten, und seiner Seits über eines und das andere immerhin in den Wochenmpportcn durch besondere Bemerkungen die Wegdireetion in dre gehörige Kenntniß jU setzen. Er hat Coniracte zu entwerfen,Behänd- 257 l-ungen cinzuleitcn, aber nicht anders in wichtigen Gegen- stäukcn, als mit Vorbehalt der höheren Ratification solche abzuschließcn. Er maß darüber bepzeiren einen ausführli¬ chen, und gründlichen Bericht erstatten, und die Direc- tiousbewilligung abwartcn, in jedem Falle aber sehen, ob die im Conrracte, oder in der Behandlung begriffene Arbeit die in dem Präliminar-Systeme bewilligten Summen, und Preise nicht übersteige; wenn solche aber auch nicht überstiegen werden, so muß er doch möglichst nachten, dabey, so viel es thunlich, zu ersparen, denn das Praliminar-System berechtigt ihr, nicht, unbedingt jene Summen auszulegen, die in selbem enthalten sind. Die Anordnungen der Direktion sind jederzeit pnnctr lich zu befolgen, und in keinem Falle durch willkührli- che Verfügungen, und Handlungen, die einmahl von selber festgesetzten Accorde, und Preise abzuandern, oder von dem vvrgeschriebcnen Operauonsplane abzugehen, "ud bey dem Baue gegen den bewilligten Plan Abän¬ derungen zu treffen, ohne dießfalls, wenn etwa Local- derhalknifse, oder unvcrmuthere Falle es erheischen soll¬ ten, über die von ihm an die Direktion erstattete, und Motiviere Anzeige die Bewilligung erhalten zu haben. Außer der Arbeitszeit solle der Commissär wöchentlich seiue Strecke bereisen, um sich über ihren Zustand, über den Fleiß der Wegmeisicr, und Emräumer zu über- 238 zeugen, und alles jene einzuleiten, was zur Beförde¬ rung deS guten Straßenstandes, und'Hiutanhaltuug der größeren Beschädigungen erforderlich ist. Die bloßen Bereisungen sind aber nicht hinlänglich, wenn solche nicht mit den gehörigen Anordnungen, Dis¬ positionen , und Veranlassungen verbunden werden, um alles zu leisten, was von einer rastlosen Aufsicht, und Thatigkeit eines rechtschaffenen Beamten mit Grund er¬ wartet werden kann. Der Commiffar wird daher bey solchen Vereisungen allen entdeckten Gebrechen sogleich abzuhelfen, größer« Beschädigungen durch zweckmäßige Einleitungen hint¬ an zu halten, und das ganze ihm untergeordnete Per¬ sonale in fortwährender Thatigkeit, und Bewegung zu erhalten, sich angelegen seyn lassen. Damit der Commiffar über seine Amtsverrichtungen sich jederzeit auSzuweisen, so wie sich selbst über seine erfüllten Amtspflichten zu beruhigen im Stande seye, so wird selber von Tag zu Tag ein ordentliches Beschäf¬ tigungs-Journal, oder Tagebuch über alle seine Ver¬ richtungen, Anordnungen, Reisen und dabey getroffe¬ nen Veranlassungen, und alles, was in Absicht des Dienstes von einiger Wichtigkeit und Belang seyn kann, führen, und in solches von Tag zu Tag seine Hand¬ lungen ordentlich eintrage», damit es jederzeit bey der 1 von der Direktion vorzunehmenden Bereisung abgefor» dort, und eingesehen werden könne, um in jedem Falk le die Verwendung, und Beschäftigung des CommiffärL daraus zu ersehen. Die erhaltenen schriftlichen Auftrage, und Verordnun¬ gen sind nach der gewöhnlichen Ordnung ihrer Zustellung in gehöriger Aufbewahrung zu halten, und jeder Verordnung das Concept desjenigen beyzufügen, was darüber veran¬ lasset , oder einberichtet worden. Eben so müssen die Ko¬ pien der Rapporte, so wie aller an die Direction eingee sandten.Ausarbeitungen sorgfältig ausbewahret, und in Ordnung erhalten werden. Die untauglichen, oder lauen Eiuräumer müssen vhn« Schonung jederzeit der Direction angezeigt, und auf ihre bessere Besetzung der,Antrag, und Vorschlag sikmacht werden. Die ihrer Pflicht nicht nachkommenden Wegmeistcr sollen anfänglich ernstlich gewarnet, und sollten Ermahnungen fruchtlos bleiben, der Direction Anzeige gemacht werden. Die mindeste Veruntreuung, v^r Einverstanbniß mir Len Arbeitern, und Contrahen» Muß sogleich angezeigt werden; doch ist vorläufig genaue Untersuchung zu pflegen, ehe dir förmliche Anzeige gemacht wird. Co wie Vergehungen an dem dem Commiffär zu- öctheilten Personale ohne Nachsicht geahndet, und b«- 240 ' strafet werden müssen, so sollte noch wenigere Scho¬ nung Statt finden, wenn sich ein, oder der andere Commiffar eines niedrigen Vergehens schuldig machen sollte. Selbst jeder gegründete Verdacht muß die Direk¬ tion veranlassen, einen Mann, der mehr untergeordne¬ te Beamte zu übersehen, und auf deren Ordnung, Treue, und Pflicht zu sehen hat, von einem Amts, welches einen Mann von erprobter Treue, Rechtschaf¬ fenheit, und Thatigkeir erfordert, zu entfernen, oder wenigstens zu einem andern zu übersetzen, wo selber un¬ schädlich seyn könnte. Bey erwiesenen pflichtwidrigen, oder auch nur eine nicht zu verbessernde Lauigkeit ver- rathenden Handlungen, würde die Entfernung vomDien- sie eine nothwendige Fplge der Nichterfüllung seiner Pflichten, und Vorschriften seyn müssen. Der Commiffar hat genau darauf zu sehen, daß we¬ der ein Wegmeister, noch Wegmacher Pferde halte, und selbe bey Zuführung der Straßenmarerialien verwende- Dieses kann in keinem Falle geduldet werden, weil von jenem, der auf die bestmöglichste Behandlung der Fuhr- lvhnSpreise zu sehen, und die Fuhren zur Thatigkeit, und Arbeit anzuhalten hat, nicht gedacht werden kann, daß selber bey seinen eigenen Fuhre» mit jener Unpar- teylichkeit fürgehen könne, welche im Dienste erforder¬ lich ist. In dem würde solcher Gestalt der sein eigenes 2-jr Fuhrwesen haltende Beamte, der die Fürschreibungen, und Bestätigungen der geleisteten Fuhren zu machen hat, sich selbst die Arbeitstage bestätigen, und sonach aller« dings auf sich den Verdacht eines sträflichen Eigennutzes und der Parteilichkeit laden , wenn auch selbst das Acra- rsitm in Absicht auf Geld, und diegeleistete Arbeit nicht hintergangen würde. Aus dem nähmlichen Grunde hat auch der Commissar in keinem Falle eigene Pferde zur Arbeit anzustcllen,der- ley'Unfüge sind bey Strafe der Entfernung vom Dienste allenthalben einzustellen. Der Commissar hat sich aus seinem Districte ohne Bewilligung der Dircction nicht-zu entfernen, so wenig als der Wegmeisier, und Einräumer aus dem seiuigen ohne Bewilligung des CommissärS sich entfernen darf. Der Commissar hat zu trachten, daß an der Erzen* ^ung des Materials immer solcher Gestalt gearbeitet ^'"de, daß in Stein- und Schottcrbrüchen immer eini- ger Vorrath erübrigt, davon ein Theil nach Zulässigkeit der Anstande auf die Straße verführt, und jener ergänzet wcr- der aus denen Conservatioushaufen verbraucht wurde« Die Verführung muß immer in Accorde eingeleitet werden. Das Zerschlagen der Steine, wo kem Schot« vvrrälhig ist, muß ebenfalls nach Klaftern accor» »„d immer Sorge getragen werden, daß die billig« Theil. . Lt 242 sie» Preise behandelt werden. Daher größere Gedinge nut Vorbehalt der Direktions-Bewilligung abzuschließen sind. Die angebrochenen, und zur Straße beygeführ- ten Steine müssen fleißig, und genau aufgeschliche tct, und zur Ausfüllung der Zugen, und Höhlungen, die kleinern Abfälle, und der Schutt auS den Steinbrü- chcn verwendet werden. Der Commissar kann veranlass sen, daß ein Wegmeister, und Cinraumer, wenn in ih- rer Station keine wichtige Arbeit verkommt, auch auf einige Zeit in andere übersetzt werde, wo vielleicht ei¬ ne stärkere Aufsicht erforderlich, oder wegen eines un- vorgesehenen Zufalles auf einmahl eine dringende Ar¬ beit gewacht werden muß. Er muß jedoch Sorge tra¬ gen, daß die von siinem Wcgmacher entblößte Stativ» durch audere Arbeiter besorgt, und die kleinen Conserva¬ tions-Arbeiten geleistet werden, welche unverschieblich sind. Die Aufsicht selbst aber kann dein nächsten Weg¬ meister übertragen werden. Der Commissar hat auf den guten und festen Staub, der in seinemDistricte befindlichen Brücken unausgesetzt Aufsicht zu tragen, und zu sorgen, daß bey selben i"^ mer ein verhaltnißmaßiger Vorrath von Streuholz ter guter Verwahrung erübrige, bey größeren hingeg^ rin besonderer Schoppen oder Holzsiadel errichtet werde, m welchem die unentbehrlichsten Bestandtheile nebst de" 24? Notlügen Maschinen, und sonstigen Brückenbau-Erforder- Nissen vorfindig seyn mögen, über welche eine eigene Auf. sicht ausgestellt werden muß. Der Instand der Mauern, oder sonstiger Gebäude muß unausgesetzt untersucht^ und entstehende Gebrechen sogleich verbessert werden. Wenn durch Elementarzufalle, durch Wegschwem- wung einer Brücke, oder den Einriß einer Straße die Passage gesperrt werden sollte, so ist mit Juhülfneh- Nnmg der nächsten Werkmeister sogleich, und ohne min¬ desten Verschnb die Passage wieder herzustellen, und wenn es'nicht-anders rhunlich, durch Nachdrücken, und derley in der Geschwindigkeit anzuwendende Hülfsmittel die Communication zu eröffnen, bis der erfolgte Schaden uach einer soliden Bauart wieder hergesiellet seyn kann. Dey Schneeverwehungen hat der Eommissardieschlcu- U'.gste Eröffnung der Passage zu besorgen, daher auf die Erscheinung der Gemeinden, denen diese Ausschaufe- obliegt, zu dringen, und hierin sich keinen Vcr» lchub zu Schulden kommen zu lassen, weil solcher immer ^wselben zur Last gelegt werden wirh. Er wird sich da- allzeit an das betreffende Kreicamr mit Anfang deS Unters mit dem Ersuchen verwenden, damit die^uge, feilten Gemeinden unter Beraatwortuug jedes Richters schärsssen Auftrag erhalten, so bald sie zur AuS. ^aufelung einberufen we-oen, sogleich «nverweiger. Q L 244 lich, »nd in der geforderte» Anzahl zu erscheinen, um die Straße zu öffnen. Sollten diese saumselig erschei¬ nen, oder es an dem nöthigen Fleiße ermangeln lassen, so hat der Commiffar Leute, gegen was immer für ei' neu Taglohn, aufnehmen zu lassen, den Verdienstbetrag der Direktion berichtlich einzusenden, die sonach sorgen wird, den Betrag auf Kosten der Schuldtragenden durch das k. k. Kreisamt einzutreiben. Endlich hat der Commiffar sorgfältig zu wachen, da¬ mit das bestehende Weg- und Straßenpatent, oder die bestehenden Straßenvervrdnungen in genauer Erfüllung/ und Beobachtung erhalten werden; daher jedem Weg¬ meister ein Eremplar desselben zuzustellen ist, so wie je¬ der Wegmacher auf das aufmerksam gemacht werde» muß, was in diesem Patente vvrgeschricben wird, und worauf selber stets zu sehen verbunden wird. Die gedruckten Tabellen, Wochenlisten, und an¬ dere Formularien hat der Commiffar von Zeit zu Zell gegen genaue Verrechnung bey der Direction zu empfan¬ gen, und sich dießfalls über die ganze Verwendung^' gen die Direktion, von welcher selber den Verlag gen Empfangsschein zu erhalten har, auszuweisen, die Ausgabe durch die Verwendung, welche aus de» eingesendeten Ausweisen, und denen Journalen gelegten Dokumenten sich entwickelt, zu belegen. Da zur guten Unterhaltung' einer hergestcllt-sn Stra¬ ßenstrecke hinlängliche Materialvorräthe das wesentlich¬ ste Vedürfniß, und Erforderniß sind, so hat der Com- missär seine vorzügliche Aufmerksamkeit, und Thatigkeit dahin zu verwenden, daß die Straße immer mit hin¬ längliche» Material-Vorrathcn besetzt, und versehen scye. Die Vorrathshaufen sollen, wo es rhunlich, eine halbe Klafter Schotter enthalten. Daher nach dem Ver¬ hältnisse der Breite der Straße ihre Dimensionen jeder¬ zeit berechnet, und solcher Gestalt auch die Auffüh¬ rung eines Vorrathßhaufens in Geding gegeben werden kann, wobey jedoch zu sehen ist, daß die Fläche, über welche der Borrathshaufe aufgeführet wird, nicht in der Mitre erhoben seye, daß die berechnete, und vorge- lchriebene Höhe genau beobachtet, übrigens durch den Einräumer die vorgeschriebene Figur gehörig hergestellet werde, damit die Quantität des Materials genau durch selbe verschaffet werde. Was die Entfernung der Schotterhaufen von einan- der betrifft, so kann hierin keine bestimmte Vorschrift ge¬ geben werden, sonder» man muß es der Beurtheilung d" Direktion überlassen, nach der Beschaffenheit der Localmnstände die nöthige Entfernung der Haufen zu ^stimmen. Das Inventarium, nach welchem dem Commissär -46 sein.Distnct übergeben worden, muß derselbe unausge¬ setzt vor Augen halten, und immerhin besorgt seyn,die Straße in jenem Stande zu erhalten, der ihm als gut übergeben wurde, die schlechten Strecken »ach Zulassung der bewilligten Geldmittel zu verbessern, und wiederum in den guten, und untadelhasren Zustand zu versetzen, alle wesentliche Verbesserungen an der Straße, alle neu her« gestellte, oder abgeanderte Bauobjecte, Brücken, Cana- le, Durchlässe, Geländer, Stütz- und Wandmauern,, alle Schutzanstalken gegen die Wilvbache, und Flüsse müssen durch deutliche Plane, und Prosile in jenem Ma߬ stäbe, nach welchem ihm der Stand seines Commiffa« riats übergeben worden, ausgezeichnet, und doppelt v-rsasset werden, wovon das eine Eremplar an die Di- rection abgegeben, das andere von dem Commissar auf¬ bewahret, und seiner Zeit de» Nachfolger überantwor¬ tet werden muß, welcher dadurch in die vollkommene Kenntlich der Straßenbaugeschichte deS ganzen neu an« getretenen CommissariateS gelangen, und solcher Gestalt mit viel größerem Erfolge seinem Amte vorstehen kaum Jeder Commissar muß die Karte seines Commissariats nebst den Plans und Profils aller in selbem befindlich^ Brucken, Canäle, Srraßenmauern, Durchlaufe, WohM gebände, Wasserbauwerke, nud welch immer zu deM Wegfond, und unter Vie Wegdirecnvn gehörigen S47 jecte, aller Schotter- und Steinbrüche, nut ihrer genauen Ausdehnung in die Länge, Breite, und die Höhe, nebst ihrer Entfernung von der Straße besitzen ; er soll das Ni- veau seiner ganzen Straßendecke aufnehmen, und sei¬ nen ganzen District nach seinem kleinsten Detail zu Pa¬ pier bringen, nm jederzeit den Stand desselben überse¬ hen, und mittelst Juhülfnehmnng der neuen Profile, und Pläne die nach und nach bewirkten Verbesserungen , und Veränderungen sogleich mit einem Blicke übersehen, und sich wlchcr Gestalt jederzeit über die hergeüellten Arbei¬ ten ausweisen, und mit der Arbeit selbst controlircu lassen zu können. Die Verfassung der jährlichen Prälinnnar-Systeme ist eine zur ökonomischen und zweckmäßigen Besorgung des Straßenbaues höchst wichtige ganz unentbehrliche Anstalt; sie liegt jedem Commissär für seinen District ob. In dem ge¬ genwärtigen Theile der Straßenbaukunst ist die Anleitung selben umständlicher entworfen, daher die Commis- särs nur auf selbe verwiesen werden. Jeder Comnirgär "urß sich angelegen seyn lassen, alles, was zur Ver¬ besserung seines CommissariatS gedeihlich, nützlich, und rweckmäßig seyn kann, von Zeit zu Zeit in dieses Prä¬ liminare einzuschalten, die betreffenden Ucbcrschläge nach dem wahren Erforderniß, und den billigsten Localprei« si'n zu entwerfen, und allen Vorschlägen, so weit es er- forderlich, und zur deutlichen Erklärung derselben nö- rhig scyn sollte, Profile, und Plane beyzulegen, auf welche sich die Vorausmaßen gründen, und die Anla¬ gen mit Bestimmtheit beziehen sollen. Bey de» jährlichen auf die Straßenreparationen zu verwendenden Auslagen wird dem Straßencommissär keineswegs erlaubt seyn, von dem durch das Präliminar- System bestimmten Verwendungsbetrage abzuwcichen, und solchen eigenmächtig zu überschreiten; wenn unvorge- sihene Falle eintreten, welche eine mehrere ZLuslaze nörhig .mach 'n sollten, so müssen solche angezeigt, die Ueberschlä- ge, und allenfalls die nöthigen Plane beygelegt, und die vießsällige Bewilligung der berechneten mehreren Ko¬ sten rrbclhen werden. Uebrigcns wird der Commissac auf die umständ¬ lichere in diesem dritten Lheile dec Straßenbaukunst enthaltene Anweisung in Absicht auf die Manipula¬ tion-- und Arbeitsvsrschristen angewiesen, und die unterstehenden Wegmeister und Einräumer nach je¬ nem zu verhalten haben, was hier eben für selbe in den beygefügten Instructionen besonders vorgeschricben worden. Die Pflichten, die Obliegenheiten, und die Bestim¬ mung eines Comwissäi S, welcher in seinem Distrikte alle Straßenbaulichkeiten zu besorgen, auch von M zu Zeit die 24Y bestehenden Züge zu verbessern hat, in dessen Districte Brü¬ cken über reissende Ströme, und Wildbache geführt, Skra- ßenzüge an den Ufern anschwellender Flüsse erbauet, mehr- mahls durch zweckmäßige Waffergebäude geschützt, oder von steilen Gebirgen abgeleitet, und durch ein bequemeres Thal, oder nach einem zweckmäßigeren Niveau an den Gebirgsabhangen zur Erleichterung des Fuhrwerkes ge¬ führt werden müssen, der über dieß in einer mehrmahlS sehr beträchtliche» Strecke bey beschränkten Geldmit¬ teln die Straße in einem untadelhafccn Zustande er¬ halten, und daher mit genauer Ueberlegung das Ver- hältniß bcurtheilen muß, nach welchem er diese oder jene Strecke behandeln solle,damit nicht durch eine stärkere Be¬ arbeitung einzelner Strecken, die Geldmittel für die übri¬ gen ermangeln, und solche unbearbeitet ihrem Verderb¬ nisse Preis gegeben werden, sind wirklich von der Art, daß bey Besetzung ähnlicher Stellen die vorzüglichste Rücksicht Kenntnisse, Moralität, und Thätigkeit genommen werden muß, ohne mathematische und geo» "lettische Vorkenntnisse, ohne Grundsätze, und Erfah¬ rungen in der Baukunst überhaupt, und insbesondere indem Wasserbau, wird selber auch bey dem Stra¬ ßenbau nichts gedeihliches, und entsprechendes leisten, uls höchstens nur Materiale auf Materiale häufen, und Key jedem Elementar- oder anderem Vorfälle, wo selber 25tt mir seinen Kenntnissen, und Erfahrungen zu Hülfe kommen sollte, von dem Urtheile unkundiger Werkmeister abhan¬ gen, statt daß selber den letztem -Weisungen ertheilen, und die Arbeiten angeben solle; ags Mangel prakti¬ scher Baukentniffe wird selber auch ihren überspannten Überschlägen blindlings huldigen müssen, und keines¬ wegs seine Bestimmung erfüllen können: diese unum¬ gänglichen Kenntnisse müssen sich bis auf die Wegmeister erstrecken, welche, da sie unmittelbar die Arbeiten auszu- sühren, und durch ihre Gegenwart zu betreibe» haben, allerdings auch die nöthigen Kenntnisse besitzen müssen, um Fehler zu entdecken, und Verbesserungen angeben zu können. Es wird daher bey dem sammtlichen Wegpersonale nebst denen sich eigen zu machenden praktischen Kenntnissen immerhin eine besondere Verwendung in dem wissenschaft¬ lichen Fache erforderlich seyn, und der Commissäre.vor¬ zügliche Pflicht auch noch darin bestehen, ihren Wegmei- sieru die gehörige Anleitung zu ihrer Vervollkommnung zu geben, bey selben den Eifer zur Arbeit, und Wissen¬ schaft zu erwecken, und ihnen praktisch die Belehrung über verkommende Falle zu ertheilen, um sie immer Z" fähigeren, and brauchbareren Menschen zu bilden, und ih¬ nen solcher Gestalt den Weg zu ihrem weiteren Fortkom¬ men zu erleichtern. L5l Dritter Absatz. Von denen nökhigen Hülfsmittelu zur Erhaltung des guten Standes der-Stra- ßen und Chausseen; von Seitenwegen, und denen Mitteln solche zu erbauen, und gut zu unterhalten; von denen Vor¬ theilen, und der NothwendigkeiL ge¬ nauer, und zweckmäßig bearbeite¬ ter Straßen-Karten. Erstes CapiLel. Von den Wegmäuthen: von ihren Einnah¬ men, und der dabey zu beobachtenden Contro- le; von der Landesconcurrenz bcy Straßcnar- bnten, von denen Vorzügen, Und derGeschick- llchkert der Bewohner mancher Gegenden, und bänder in Straßenbau-Arbeiten; von denen Vortheilen eines eigenen znrn Straßendienst zu errichtenden Straßencorps. §. I- Wege, und Straße» werden gewöhnlich auö de- "en Gefallen unterhalten, welche von denen dieselbe be- ros fahrenden Fuhren, und Lastwagen entrichtet werden. Diese Abgaben sind sehr ungleich, und beynahe in jeder Provinz so wohl in Absicht auf die Zahlung, als die Entfernung der Stationen verschieden, in welchen diese Zahlung behoben wird; oder sie werden durch die Con- currenz, und Verwendung der Unterthanen des Landes, welche die Fuhren, und Arbeiter unentgeltlich zu stellen haben, bearbeitet. Ehe ich von letzteren handle, will ich in Bezug auf die Wegmauthe einige Bemerkungen an¬ führen, welche in Absicht auf ihren Einfluß auf daS Eoürmerz, die genaue Einhebnng der Weggelder, und die dabey erforderliche Coutrole eine besondere Rück¬ sicht verdienen. tz. 2. Jederzeit soll sich die Wegabgabe nach dem Bedarf der Unterhaltungskosten, niewahlS die Unterhaltung der Stra¬ ße nach diesen richten: die Wegmauthe sind die geringste, und unbedeutendste Last, die das Commerz drücket, viel mehr sind sie eine wahre Erleichterung für den Handel, vorausgesetzt, daß sie auch zu dem Zwecke verwendet wer¬ den, wegen welchem sie erhoben werden, weil dadurch der 4Stand der Straßen immer aufrecht erhalten, daS Fort¬ kommen aller Lastwagen ohne Hinderniß, und Aufenthalt befördert, und alle jeneMühseligkeiten, und Unkosten ersp<^ ret werden, welche bey grundlosen, und verfallenen Straßen L53 das Fuhrwerk drücken, und selben eine hundertfach grö¬ ßere Auslage verursachen , als jener Betrag seyn kann, der für die zweckmäßige Unterhaltung der Straße abge¬ nommen werden kann. Wenn auch angenommen werden will, daß ein mit vier Pferden bespannter, mit 60 Zentnern beladener Wagen auf jede Meile das Doppelte der gegenwärtig in Niederösterreich üblichen Mauth mit 8 Kreuzern vonjedem Pferde als Weggeld bezahlen sollte, und dieser eine» Weg von 60 Meilen zurück zu legen hätte, um seine Fracht an den §rt ihrer Bestimmung zu bringen, so betrüge das ganze Weggeld 6^ st., oder vom Zentner 32 kr. , und vom Pfund nicht einmahl ; Kreuzer. Wenn aber bey einem kleinen Weggeld auS Man¬ gel der Unterhaltungskosten die Straße im elenden Zu¬ stande sich befindet, der Fuhrmann mit seiner gewöhn¬ lichen Bespannung nicht forrkommen kann, so muß er "leisie„g durchgehends eine Borspannung nehmen, er wird, »m seine Last von 6o Zentnern in der nähmlichen Zeit fort zu bringen, wenigstens zwey Pferde vorspan¬ nenmüssen; diese werden ihn auf die Zeit von wenigsten- Tagen, in welcher er seinen Weg von 6o Meilen, wenn gut gehet, zurück legen kann, im geringsten An¬ schläge sawmt dem Knechte, und Trinkgeld täglich 4 st- kosten, folglich in 2^ Tagen eine Auslage von g6Gnl- 254 den, und mit Zuschlagung der Wegmauth, welche doch immer noch bezahlet werden muß, und die ich nur auf 2 Kreuzer vom Pferde auf jede Meile annehme, von ic>4 fl. verursachen. Die Beschädigung seiner Rü¬ stung ,»deö Wagens, und übrigen Geschirres nebst den Zufallen, die ihm der üble Skraßeustand zuziehen kann; der Aufenthalt in Wirthshäusern, die Beschädigung sei¬ ner Frachten, das lange Ausbleiben von seinem Besiim- , mungsorte kann ihn in Auslagen versetzen, welche ei¬ nen beträchtlichen Theil seines Verdienstes.verschlingen, wahrend selbe bey der Bezahlung des erst gedachten et¬ was höheren Weggeldes fl. an der Vorspannung, jede Beschädigung seiner Rüstung, und diemitdem bey einem elende» Wege höchst langsamen Fortkommen verbundene unausweichliche Unkosten ersparet; auch auf die Ver- theuerung der Producte, und Handlungsartikel kann ein Betrag von 3s Kreuzern auf ioo Pfund auch bey Ge¬ genständen, die einen geringeren inner» Werth haben, keinen Einfluß haben. Ich glaube daher, daß bey jeder Straße, die zu ihrer guten, und untadelhaften Unter- halrung nothwendige Summe mit einefli hinlänglichen Ueberschuß für unvorgcsehene Fälle ohne allen Anstand auf die durchziehenden Güter, und Frachten gelegt, und nach diesem Bedürfniß jederzeit die Weggefälle regulirt, * memahlö aber die Straßenunterhaltnng, u»d die bey Lös selber erforderlichen Arbeiten nach dem Gefalle beschrän¬ ket werden sollen. 3- Ich kann diesen Satz nicht deutlicher erweisen, als wenn ich den practischen Fall hier anführe, der sich in Niederösterreich ergeben hat. Bey dem durch verschiede« ne mitwirkende Ursachen erfolgter, Verfall der nieder- österreichischen Straßen, zu deren Erhaltung das alte geringe Weggeld bey den allenthalben gestiegenen Ar- beirs- und Fuhrlohnspreisen nicht mehr hinreichte, wurde unter denen zu ihrer Herstellung ergriffenen Mitteln auch die Erhöhung des Weggcldes bewilliget; diese Erhöhung, welche das vorige beträchtlich über¬ steigt, hatte so wenigen Einfluß auf die besorgte Erhö¬ hung der Fuhrlohnspreise, daß, nachdem mit dem Spät» lahre des iLo^ten Jahres die wichtigsten, und elende- stev Straßensireckcn hergeflellet wurden, die Frachten sd- glc-.ch um mehr dann ein Viertel sielen, wahrend die ^heuerung des Hafers, Stroh, und Heues, wie allge- Niein bekannt, aus das Doppelte sich »rhöhete. Dieser Erfolg muß zu allen Zeiten, und in allen Ländern sich äußern, und immer werden die Frachten wohlfeiler werden, je das Weggeld ist; vorausgesetzt, wie bereits erinnert worden, daß solches zu seinem wah- Zwecke verwendet wird, weil dadurch die Straße im- r56 mer in einen vollkommeneren Zustand versetzet, und die Hindernisse beseitiget werden, welche den Preis der Frachten, und die Theuernng der Producre erhöhen. Die Einhebung der Weggefalle pflegt durch eigene Beamte zu geschehen, für welche eigene Wohn- und Ma¬ nipulationsgebäude in denen zur Einnahme bestimmten Stationen gebauet, oder gemiether werden müssen, bey welchen ein Schranken errichtet wird, welcher nächtlicher Weile geschloffen wird, damit Niemand durchfahren könne, der daS Weggeld nicht entrichtete. Für die Genauigkeit der Einnahme der Wegmauthgefälle muß durch die Auft stellung einer zweckmäßigen Controle bey der Einnahme selbst, durch die Verhinderung aller Schleich- und Aus- weichungswege, und endlich durch eine zweckmäßige Aurschreibung, und Verrechnung der eingehobeneu Gel¬ der gesorgt werden. Wo die Einnahme des Gefälles einiger Maßen beträchtlich ist, soll neben dem Einnehmer, und einem Schrankenzieherauch ei»Controler aufgestellt wer¬ den. Der Schrankenzieher nimmt gewöhnlich das Weggeld rin, und reicht dafür die Bolleten ab, die er gegen die Ue- bergebung des WeggeldeS von dem Einnehmer empfängt. Letzterer nimmt solches in Empfang, schließt gewöhnlich alle Abende ab, da er das eingegangene Geld mit dein abgegebenen Bolleten,Werth vergleicht. »57 5. Die Wegamts-Conttvleurs sollen eine ganz andere Be- skimmung erhalren, als welche gewöhnlich Beamte dieser Art nunmehro Haden; mehrmahlS ist ihr Daseyn zu keinem andern Zwecke, als daß der Einnehmer durch selbe erleichtert, und Letzterem Zeit gelassen werde, von seiner Amtirung von Zeit zu Zeit auszuruhen. Eigent¬ lich soll die Contrvile schon bey dem ersten Empfange der Weggclder ansange», und sodann bis zur Abfuhr fortwähren. Durch eine einfache Einrichtung kann diese Controlle sehr zweckmäßig gchandhabet werden: die Abstreifung der Bolleten, oder die eigentliche Abgabe derselben an einen dritten, wenn sie ordentlich gepflogen wird, con- lrvlirt am sichersten dir Manipulation bey der Ab-- Sabe des Weggeldes; die Abstreifung an der nächsten Wegwauth-Station jst zwar vorgeschrieben, allein sie ^'spricht nicht immer der Absicht; außer dem, daß wischen einer Entfernung von einigen Meilen mchrmahls ^agen verbleiben, oder seitwärts fahren, ohne au die nächste Station zu gelangen , so erweiset auch die Er« sahrung, daß dich Abstreifung nicht immer mit der er- s°t'derlichen Püncllichkeit geschehe. Ich würde daher die CounolcurS vorzüglich zur Ab« ssteifulig der Bolleten verwenden, und selben dem Schram ^-'Theil. R 258 kniamt gegen über die Wohnung anweisen. An den Contto- leur mußten die für das erlegte Weggeld von dem Einneh¬ mer ausgefolgten Bolleten von dem Fuhrmanne, oder Rei¬ senden abgegeben werden, welcher solche nach derfortlau« senden Zahl zu sammeln, und mit jedem Monathe an seine Behörde abzusühren hatte. Das Recht den Schranken zu öffnen stünde nur bcy diesem Controleur, welcher niemahls eher, als die Bolleten abgegeben werden, de» Wagen durchzulaflcn hatte, die Vormerkung, und Be¬ scheinigung des Weggeldes selbst soll niemahls mit dein so genannten Werth, oder Valvr-Bvlleten, sondern immer durch Jurten geschehen *). *) Valor-Bolleten find einzelne Bolleten von einem br¬ stim, Uten Weiche, von den, ganzen, halben, oder Viertthell pes gewöhnlichen Weggcldcs, welche den Aemtern, die sich mit der Erhebung der Gefälle befassen, in einer Verhältnis mäßigen Anzahl ausgegeben werden, und wofür wiederum so vi^ Geld abgeführt werden muß, als der Werth derselben au^ trägt. Juxten find doppelte auf einer Seite jedes'halben Bo¬ gens neben einander gedruckte gleiche Bolleten, in welche die Anzahl der Pferde, die Dualität des Fuhrwerkes, und de< dafür entrichteten Weggeldes beydcrseits eingetragen werdet soll; diese Bolleten werdenjederzeit mit der fortlaufenden Zahl bezeichnet, die rechts befindliche wird abgeschnittcn, und bM' Fuhrmanne abgegeben, die andere von den: nähmlichen 2'^ halt wird bcy dem Amte zurück behalten; mittelst vies^ wird die Einnahme, und Abfuhr beleget, und weil die geschnittenen Bolleten an denen nächsten Stationen abg^ streift werden müssen, und die abgefireiften zu jener Behö>^ gelangen, bcy welcher auch die Einnahmen, und ih>e 25h §. 6. Umfahrungen der Schranken muffen strenge verbvthen seyn, und daher an solchen Wegen, wo die Wegmauth- Ekarivn umfahren werden könnte, immer Wehr-Schran¬ ken errichtet werden, beywelchm von denen die Hauptstraße Umfahrenden die bestimmte Wegmauth entrichtet werden wüßte. Ueberhaupt aber müssen die Manlh-Statio- nen so eingerichtet und gestsllet werden, daß sie derley Eeitenausfälle, wo möglich, vollkommen sperren. §- 7- Die beste, und genaueste Coutrole kann zwar übrigens dem Untcrschlcife, und der Bequemlichkeit bey der Ein¬ nahme bestimmte Granzen setzen, doch niemahls alle Mißbräuche hintanhalten, die sich bey dec Einnahme dieser Gelder einschlcichen können; ein zweckmäßige- Mittel manchen Unordnungen vorzukommen, die Thä- Ugkeit, und die Genauigkeit der Wegämter immer re- 8^ zu erhalten, ist, dem bey der Einnahme angestell- Personale ein hinreichendes Auskommen zu verschaf- fe». Die Schranken-Zieher sollen in jeder Rücksicht so Schalten werden, daß sie bcy ihrem Gehalt ihr chrli- 'kchuung nebst denen Juxten einlaufen, so können bcy derRe- vP'vn die abgeßsfj^^,^ Polleten mit jenen in denen Juxten erhaltenen mittelst den corrcspondirenden Nummern entgegen Schatten, und oje einen mit den andern controlirt werden. R 2 L6o chrS Auskommen finden, und nicht zu Abwegen verlei¬ tet werden, welche die Einnahme schwächen. Sie find durchaus bep der Einnahme die wichtigsten Personen, und sind am elendestem bezahlt; sie sollten zur Sicherheit des Gefälles ebenfalls eine Vormerkung führen, welche ver¬ mähl ganz und gar nicht Statt findet, und welche allenfalls mittelst so vieler Kügelchen, welche nach der Anzahl der Bespannung verschiedene Zeichen haben kennten, die Zahl der paffirenden Wägen entgegen bemerken sollten, nach welchen der Geldbetrag controlirt werden könnte, der zur Caste abgeführt wird. §. 8.' Indessen so manche, und viele Controlen, und Vor¬ sichten auch Statt finden können, so find doch immer mit der eigenen Administration dieser Gefälle manche An¬ stände, und Schwierigkeiten verbunden, die auch bcy der größten Vorsicht nicht ganz beseitiget werden können. D>r Verpachtung derselben setzt allen diesen Besorgnissen Zn'fi und Maß,wrspart eine Menge Auslagen, und da dct Pächter gewiß so genau, als der redlichste, und fleißig^ Beamte für sein Einkommen, und Erträgnis, sorget, so ka"" man auch behaupten, daß auf diese Art die Gefälle eher als abnehmen müßten, vorzüglich wenn alle drey 3^ re die Versteigerung vvrgenvmmen, und dem biethenden die einzelnen Stationen überlassen würdr"- r6i Ium Ausrufungspreis könnte allenfalls ein sechsjähri¬ ges Darchschnittserträgniß nach Abzug der Ncgieko- sicn angeuoiuinen, und die Sicherheit deS Gefälles kann durch eine vcrhaltnißmäßige Anrieiparion, oder durch eine Cautiou geleistet werden. Als unglücklicher Weise die Conservation der Straßen in unserer Monarchie mit dem Jahre 1781 verpachtet wurde , wurden auch die Weggc- fälle in Verpachtung überlassen; der Versuch mit erster» fiel zwar sehr schlecht anS,doch war jener mit der letzten, vortheilhaftrr, und ich glaube, daß, gleich wie die Verarbeitung der Gefälle niemahls verpachtet werden soll« te, die Einnahme derselben mit klugen Beschränknngrnmm vvrrhrilhastrsicn durch die Verpachtung besorget wer¬ ben kann. 9- Eine wohl eingerichtete Coucurrenz zur Beförde¬ rung öffentlicher Arbeiten, und insbesondere der We¬ ge, und Straßen ist daS Mittel, die größten Denk- wahle des menschlichen Unternehmungsgeistes der Nach- ^elc zu hinterlassen, und die wichtigsten Berbesftrun- gcn j» Lander» anszuführen, wenn solche mit der wah¬ ren Klugheit, und Ordnung benutzet wird. Ich habe in dem erste» Theile erinnert, daß die größten Monuments deö Alrerthums dieser Art wichtige Unternehmungen auSzuführen, ihr Daseyn zu verdanken hatten, und s6r der größte Theil jener Straßenanlage», und der berühm¬ ten Wasserleitungen der Römer würde nicht zu Stande gekommen seyn, wenn sie nicht die Reiche, und Pro¬ vinzen , in welchen selbe aufgeführt worden, zu diesen Unternehmungen aufgebothen, und zu deren Beförde¬ rung ihre zahlreichen Kriegsheere mit verwendet harren. §- io- Diese Art, öffentliche Gebäude aufzuführen, hat sich nach, und nach in den spateren Zeiten ziemlich ver¬ loren, und ist nur noch in jene» Reichen üblich, wo sich das Feudal-Spstem erhalten hat. In Frankreich hat sich diese Zwangsanstalt unter den Nahmen: Gorvsa 6es liÄvuux pudlrcs, (iorvs« 6ss ^orrts, et ckiLUssser, von jeher erhalten; man weiß aber auch zu welchen Beschwerden, und Unordnungen diese Einrich¬ tung Anlaß gegeben hat. Ungeachtet der zahllosen Han¬ de, die man aufbiethen konnte, wurden jedoch die Stra¬ ßenarbeiten höchst saumselig, und schleppend fortgeführt; mehrmahls ermangelten die Nurse cUaussssL um die Widerspanstigen zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten, ein anderes Mahl unterzogen sich die Gemeinden viel lie¬ ber der bestimmten Geldstrafe, die auf alle einzelne Glie¬ der verthcilt eine unbedeutende Dividende von einigelt Sous ausmachte, wahrend jeder die Arbeit von mehre- > reu Tagen für sich ersparte, und mit diesem unbede"^ 26Z tenden ganz unzweckmäßigen Strafgelde, sich eine ohne Vergleich größere Wohlthat erkaufte. Herr Bonlanger, Sous-Ingenieur bey dem Brücken- und Straßenwesen in der Generalität von Tours, hat einen umständlichen Aufsatz über die Art, und Beschaffenheit, die Nachtheile und Mangel dieser 6orv6n8 geliefert, welchen die Ver- siaffer des Dickiormuire rnisormec des Sciences, ^68 u?ls et meliers in ihrem vierten Thelle unter dem Warte dorvees umständlich benutzt haben. Un¬ garn, und Galizien sind aus denen Provinzen unserer Monarchie diejenigen, wo die öffentlichen Arbeiten durch die unentgeldliche Concurrenz des Landes bestritten wer¬ den muffen; Tausende von Menschen, und Fuhren sind auf jeden Befehl bereit , sich dahin zu verfüge», wo man sie verwenden will, und doch, kaum sollte man eS glau- be», hat Ungarn sehr wenig Straßen, und Galizien ge¬ nießet nur seitdem, als es dem österreichischen Zepter unterworfen worben, die guten Communicarionen, wel» ehe nach einigen Hauptrichtungen des Reichs gezogen Morden. Nach der Menge der Arbeiter, welche dem Laude zu Gebvthe stehen, und anch wirklich jährlich verwendet wer- sollte man schließen, daß in Ungarn keine Stadt, selbst ke>n Dorf sey, welches nicht durch die schönsten Straße», Wit bene» übrigen Theile» des Reichs vereinigt, und vcr- 264 bunden wäre. Allein, leider i wenn man sich von den Hauptstraßen entfernt, welche selbst bey einem anhalten¬ den Regcuwstter in einem sehr üblen Zustande sich befin¬ den, mehrmahls beynahe kaum befahren werden kön¬ nen, trifft man nirgends gebaute Straßen an; in den i nassen Jahreszeiten ist das Fortkommen entweder ganz gehemmt, oder außerordentlich erschwert, und mehrmahls ist ein mit hinlänglichen Getreidvorrathen versehenes Co- mirat nicht im Stande, dem Mangel eines andern zu steuern, weil die Wege grundlos sind, und das Fort¬ kommen ganz unterbrochen wird. tz- Dieser Umstand sollte zwar die Vortheile der Concur- renz-Arbeiten nicht gans empfehlen; indessen sind es nicht diese HülsSmittel, nur ihre zwecklose Verwendung, welche die große' Anzahl Arbeitsleute dem Ackerbaue entziehet, ohne mit selben für den Straßenbau etwas Gedeihliches zu leisten, der Mangel an einer systemati¬ sch m gehörig organisieren Aufsicht, der Abgang einer durch das ganze Königreich ausgebreiteten Wegdirection,. welche die Arbeiten gehörig anznordnen, einznlelten/ und den Ban nach einem wohl überdachten Systeme ausznführen im Staude wäre, welche durch ausgestellte Wegbeamte, und Wegmachcr die kleinen Gebrechen st" gleich zu verbessern, und die Entstehung größerer r" 265 verhindern im Stande »vare, und welche auf die ge¬ hörige zweckmäßige Verwendung der Arbeiter, und Fuhren, wozu es mehr denn ein Wirtel gibt, ohne eben zu großen, in der Verfassung deS Reiches nicht gegründeten Auslagen schreiten zu dürfen, zu sehen hat¬ te, dieser Mangel vorzüglich iss es, dem bey so vie¬ len Hülfsmitteln, welche dem gesegneten Ungarn zu Gebothe stehen , der so geringe Erfolg bey seinem Stra¬ ßenbau 'zuzuschreiben iss. L- 12. Wenn ein Haufe von einigen hundert Arbeiter» auf einen Punct ohne zweckmäßige Anstellung, ohne Auf¬ sicht, ohne zureichende, oder angemessene Werkzeu¬ ge, ohne hinlängliche Austheilung der Arbeit augestellt wird, so ist nicht wohl etwas anderes zu denken, als, daß die meisten ihre Stunde» im Nichtötbun, oder nur Key einer anscheinenden Arbeit durchzubringen suchen; dee Umstand , daß sie für ihre^Arbeit keine Zahlung er¬ halten , scheint sie zum Nichtsthun zu berechtigen. §. i3. 3n Galizien bat man der Anstellung einer ordent- l'chen Bau- und Straßen-Direction zu verdanken, daß seit dem dieses Königreich unserer Monarchie ein« derleibt worden, mehrere beträchtliche Straßenzüge an« Helegt worden, mit deren Erweiterung, und Ausdehnung S66 jährlich fortgefahren wird, und daß der Erfolg der nahmli- chen Hülfsmittel in Galizien, von jenem in Ungarn so verschieden ist; wenn der Arbeiter bedenket, daß anö seiner Verwendung ein Erfolg entspringe:, so ist er zur Arbeit mehr geneigt, und viel thanger, als wenn er wahrnehmen muß, daß die Verschwendung so vieler für den Ackerbau verlornen Tage, mit einem sehr geringen, oder keinem Erfolg begleitet ist. Die Aufstellung einer ordentlichen Aufsicht, und Lei¬ tung ist daher bey Landes.Cvncurreuzen das erste, und vorzüglichste Mittel, von ihrer Verwendung den ge¬ wünschten Nutzen zu ziehen; alle übrigen Verfügungen, und Anstalten, oder daß ich mich so ausdrücke, die Or¬ ganisation der Concurrenz selbst hangt von dieser ersten und vorzüglichsten Einleitung ab. Die unentgeldliche Arbeit ist sicher die grüßte Last, das größte Hinderniß der gewünschten Fortschritte in der Arbeit; eine mäßige und bestimmte Zahlung, durch welche der Arbeiter, wenn auch nur für seine unentbehrliche Nahrung gedeckt wird, ist daher d.e vorzüglichste Anstalt, welche bey Landes- Concnrrenzen für alle öffentliche auf das allgemeine Wohl Bezug habende Arbeiten eingeführt, und durch die Einkünfte der Wegmäuthe gar leicht gedeckt werden kann; dagegen müssen die Arbeitsstunden auch ge"«w 267 bestimmt, und gehalten werden; um die Arbeiter de¬ sto mehr zur Tätigkeit anzueifern, müssen die Arbei¬ ten denen nach einem klugen Verhältnis, ausgeschriebe¬ nen Arbeitern, so viel möglich ins Gcding überlassen, denen Handarbeitern eine gewisse Klafteranzahl Graben, eine verhältnißmaßige Flache der Abräume in Brüchen, eine gewisse Quantität des Schotters, oder Steinmate- rialß, denen Fuhrleuten eine gewisse Anzahl Fuhren auf¬ getragen werden, nach deren Abfuhr, und Vollendung der vorgeschriebenen Arbeit ihre Rastende, oder ihre Entlassung erfolgen solle. Es versteht sich, daß diese Bemessung der Arbeit nicht nach jenem Maßstabe ge¬ schehen soll, was ein Mensch bey seiner vollen Nah¬ rung, die Pferde bey ihrer vollen Fütterung zu leisten im Stande sind; es muß Rücksicht anfdie Umstande genom- wen, und einem schwachen Zugvieh nicht aufgebürdet werden, was nur ein starkes zu leisten vermag. tz. i5. Das Arbeits- und Werkzeug soll zwar von der Ge- Mrinde mitgebracht werden, allein es kann höchstens nur 'n solche» Gattungen bestehen, welche der Landmann Hause hat, als Schaufeln, Krampen, Hauen; ""ch diese sind meistens abgenutzt, und von schlechter Gattung; es sollen daher iu solchen Fallen Stations- ^"gazine errichtet werden, auS welchen jene Werk-- s68 zeugsgattungen, welche der Landmann nicht mit sich brin¬ gen kann, vorgegeben, hingegen nach beendeter Arbeit wiederum pünktlich abgelicfert werden müssen. §- i6. Jn Krain ist die hergebrachte Landesverfassung, daß je¬ der ganze Grnnd das Jahr durch zwölf Tage einen Hand¬ langer, oder eine Fuhre durch sechs Tage zudenStraßen- arbeiten stellen muß; die Zahlung ist in dem Ober- und Jn- ner-Äraiuer-Kreise i l Kreuzer für einen Handlanger, und 22 Kreuzer für eme einspännige Fuhre; im Unter-Krai- ner-Kreise hingegen 9 Kreuzer für einen Handlanger, und 18 Kreuzer für eine Fuhre festgesetzt. Für die Seitenstraßen hat jeder ganze Grund mir dem vierten Theile seiner Con- cürrenz mitzurvirken; in Steyermark müssen von den Ort¬ schaften, die nicht über 2000 Klafter von der Straße lie¬ gen, die Fuhren unentgeldlich zur Straße gestellt werden. In der Grafschaft Görz ist die Unterhaltung der Straße unter die Gemeinden streckenweise vertheilt, für deren gu¬ ten Zustand sie zu sorgen, das nöthige Materiale zu er¬ zeugen, beyzuführen, und einzuarbeiten haben. Der Umstand, daß die dortigen Straßen vorzüglich di« Ausfuhr, und den Verschleiß ihrer Waare, welche das Hauptproduct dieses Landes sind, befördern, somit der gut« Zustand der Straße ein unmittelbares höheres Jnteress« für die Gememden selbst hat, um die Käufer von ihr«»" 26y Besuch nicht zu verscheuchen, ist nebst der guten Aufsicht die Ursache, daß die dortigen Straßen selbst bey dieser nnemgeldlichen Bearbeitung sich meistens in einem gu¬ ten Stande befinden. In Oesterreich unter der Enns wird die Cvncurrenz-Ar- beit für die Straßen mit einem unbedeutenden Be- trag im Grlde reluirt, und nur in dem außerordent¬ lichen Falle der Wiederherstellung dieser Straßen im Jahre i8o3, und i8ozs wurde eine doppelte An¬ zahl der Fuhren gegen einen Taglohn von 2 st. gelei¬ stet. Man ist auf diese Art der Willkühr der Fuhrleu¬ te ausgesetzt; nur der gute Straßrnstand, und die al¬ lenthalben angeführten Vorrathe können einen Damm gegen die übertriebenen Forderungen setzen, weil man solcher Gestalt auf die Zeit mit der Arbeit nicht ge¬ bunden ist, und solche alsdann vvrnehnren kann, wenn der Landmann keine andere Nahrung von einem anderen Fuhrwerke hat, somit um billige Preise arbeitet. 3n Böhmen werden, so weit ich von diesem Lande Kenntnisse habe, durch das Zuthun des Landes, und der Gemeinden viele Straßenarbeiten auSgeführt; der ar- ^'tsaine Böhme, der übrigens seinen eigenen Nutzen, der ihm von guten Straßen zufließet, nicht verkennet, ist y'ehr als andere Nationen geeignet, hierin jenes zu lei» sten, mas der Vortheil aller Lander erheischet. !7' Die Bestimmung, und Festsetzung einer gewissen Anzahl Arbeits- und Fuhrtage im Jahre gegen eine bestimmte mä¬ ßige Zahlung ist für jede Provinz, und für jedes Land eine sehr vorteilhafte Einrichtung; man kann dadurch nie- mahls in Verlegenheit wegen der Arbeitsleutcgerathen, die Arbeiten vornehmen, wenn eS Zeit, und Umstande rathlich machen, man darf nicht von den Umstanden und Zufallen abhangen, und kann übrigens selbst auch eine fleißige, und gute Arbeit machen, wenn man diese Concur- renz recht anzuordnen, und in Thatigkeit zu setzen ver¬ steht. Veynahe am besten ist es, wenn man ganze Stre¬ cken ganzen Gemeinden zutheilt, selbe für Materialien, und ihre Zufuhr sorgen läßt, und endlich solche unter guter Aufsicht einarbeiten laßt. tz. i8. Die Romer pflegten durch eine strenge Behandlung der Civil-Arbeiter für ihren Fleiß und Thatigkeit zu sor¬ gen. Die Klagen sind bekannt, welche darüber von Letztern geführt wurden; sie wurden sehr oft den Legio¬ nen zugetheilt', mit welchen selbe vermischt zu deiit" Arbeiten angestellt wurden , und da mußten sie gewöhnlich mit so mehr Anstrengung arbeiten, damit der römische Soldat sich nicht zu sehr austrengen dürfte. Allerdings ist es nvthwcndig, und wünschenswerth. L^r daß, wo die Concurrenz?Arbeiten eingeführet sind, svl- che auch durchtzute, zwcckmaßigeAnstalttwsür den Staat und das Land entsprechend, und nützlich gewacht wer¬ de». Man weiß, wie viele Menschen in Ungarn nützli¬ chen Beschäftigungen durch die mit schlecht geleiteten Ar¬ beiten verbundene Trägheit der Arbeiter entzogen werden; daraus fließet das gründlichste Resultat, daß die Con- curr,enz in jedem Lande eine zur Ausnahme der öffent¬ lichen Anstalten höchst zweckmäßige Sache seye, daß aber die unentgeldliche Concurrenz nur höchstens bet) Seitenwe¬ gen, in so weit solche, als eine unmittelbare denen Ge¬ meinden zugehende Wvhlthat anzusehen sind. Statt fin¬ den sollte; bey allen sonstigen öffentlichen, auf das All¬ gemeine Bezug habenden Arbeiten sollte diese Concur- tenz durch eine mäßige Zahlung erleichtert, folglich die Arbeiten vereinigt durch die Concurrenz, und die Geld¬ mittel am zweckmäßigsten ausgeführt werden- tz. 19. Manche Länder, und einzelne Gegenden haben den Vorzug, daß ihre Bewohner, oder ein Theil derselben, gewissen Arbeiten sich auszcichnen, und auch vvrzüg- Mit selbe» sich ihren Unterhalt zu verschaffen, und ru erleichtern wissen, wo sie dann auch in selben eine solche Artigkeit, und Uebung erlangen, daß mit diesen Zenten nicht nur die zweckmäßigsten, sondern selbst die wohlfeilsten Arbeiten hergestellet werden können; so sind die böhmischen Teichgräber allenthalben bekannt, und die Erdarbcitcn von was immer für einer Gattung gehen unter ihren Händen mit einem großen Erfolge von Statten; von einer ähnlichen, aber noch vorzügli¬ cheren Art sind die so genannten Manggiotti ans dem venedischen Friaul, die sich vorzüglich nur mit AuS* trocknung der Sümpfe, Ausgrabung der Abzugs-Ca¬ näle, und Aufwerfung der Dämme beschäftigen. Sie haben unter sich eine Art von Verein, gewisse Ge¬ wohnheiten, und Maßregeln, nach denen sie Arbeiten übernehmen, und mit Verläßlichkeit ansführen; sie übernehmen ganze Arbeiten ins Geding, und man kann nicht auf eine wohlfeilere Art, als durch diese Leute, eine Unternehmung dieser Art ausführen; Sümpfe, und schlammichte Gründe sind ihr Element, den Schotter, und harte Gründe scheuen sie; sie streifen in ganz Ita¬ lien aus ähnlichen Unternehmungen herum; die Pon- tinischen Sümpfe wurden von diesen Leuten dnrchge- graben, die Moraste bep Aquileja von ihnen auöge- trocknet, an dem Po große Arbeiten ausgeführt: übet- hanpt zeigen in Ferara, und der Polesine viele wichtig Arbeiten von dem Fleiße, und der Geschicklichkeit diesig thatigen, unternehmenden Menschen. 27Z tz. 2V. An cinem andern Theile des adriatischcn Meerbusens längs dem Golšo diCamerv an dem Fuße jener Gebirgs¬ kette, die sich über Kram durch Bosnien, Servien, und Bulgarien gegen das schwarze Meer erstrecket, in einem felsichtcn, von der Natur höchst-kärglich bedachtem Stri¬ che Landes zwischen Portv-Re und Zeng, wohnet eine Art Menschen, welche sich sehr häufig mit dem Stra¬ ßenbaus beschäftiget; sie heißen in der Landessprache Permurzi, oder Leute, die dießseits des Meeres, oder an der See wohnen, das Gegenstück von Samurzi, wel¬ che- in der rrahmlichcn Sprache die Mohren, oder Leute, die jenseits des Meeres wohnen, andeutet; ihr Acker¬ bau gewahrt ihnen kein zureichendes Auskommen; kleine Plätze, die sie zwischen den rauhen Klippen der Natur durch ihren Fleiß, und Arbeit abgewinnen, und mit Mauern aus Steinen, durch deren Ausbrechuug und Ausgrabung sir sich ihr kleines Feld zubereiten, einfassen, ist ihr ganzes Ackerland; ihre Weingärten müßen mit mehr Windeier Mühe in den Felsen, und Klippen angelegt, und erhalten werden; nächst diesen erleichtert ihnen die M)erey einiger Maßen ihren Unterhalt; die Noth,und 'hre örtliche Lage hat sie zu denen schwersten Arbeiten abgehärtet, ohne welchen sie nicht eine Spanne Erde be- sitzrn würden ; mäßig in ihrer Nahrung, unbekannt mit 3.L.heil. S 274 Wohlleben, und dem aus fclbein.entspringendcii Mü¬ ßiggang der Landleute glücklicherer Lander, unternehmen sie die schwersten Arbeiten, und führen sie mit einer Leichtigkeit ans, die ihnen durch die tägliche Uebung bey Bearbeitung ihres Acker- und Weinbaues zur Na¬ tur geworden ist. Mit jener Leichtigkeit, mit welcher die böhmischen Teichgraber, oder die Friaulischen Manggioti mit ihrer Stichschaufel Graben auswerfen, und Dam¬ me bauen, überwältigen diese Leute die härtesten Klip' pen, und Gesteine, durchbohren Felsenmassen, und füh¬ ren die größten Steinmauern mit aller Behendigkeit auf; sie besitzen eine große Fertigkeie in dem Straßen- Laue, und pflegen am liebsten ganze Strecken ins Ge- ding zu übernehmen, wobcy sie sich nur meistens ve» der laufenden Klafter zahlen lassen, und dafür alles Mauerwerk, alles Aussprengen, die Steinlage, und ihre Verklopfung besorgen; sie haben unter sich Maurer/ Mineurs, und gemeine Handlanger; jener, welcher un¬ ter ihnen eine Arbeit ins Gcding zu erhalten, und siä) daher eine Anzahl Arbeiter zur Ausführung einer vo» ihm übernommenen Kaufübrnng aufzubringen weiß, ver¬ tritt die Stelle eines Proto (Poliers); er har mit siü nen Arbeitern den gleichen Dividenten von ihrem Mr- dienste, und bedingt sich noch insbesondere etwas von der laufenden'Klafter, ohne jedoch die Handarbeit ver- richten zn dürfen, dafür aber muß er für alles übrige sor¬ gen, die Bussteckung, und die einzelnen Behandlungen bey denen Arbeiten aus sich nehmen, für das Unterkommen, und die Lebensmittel seiner Leute, so wie für alles sor¬ gen, was den Bau betrifft, er muß für das Werkzeug haften, die Zahlungen seiner Leute nach dem gepflogenen Ausmaß bestreiten, und ist für die gute. Mannszuchl, Und Ordnung seiner Leute verantwortlich. Die Anstrengung, und der Fleiß dieser Arbeiter ist au¬ ßerordentlich ; vis Sonne findet sie bey ihrem Aufgange bereits in voller Arbeit, und verläßt sic bey ihrem Un¬ tergänge noch in voller Ahatigkcit; das Mondenlicht muß ihnen mehrmahls zur Aushülfe dienen, um ihre Arbeiten zu beschleunigen; gleich einem Haufen umr- wüdeter Ameisen ist ein Lheil beschäftiget die Steine "»zubohren, und zu sprengen, der andere die gerhcil- ten Massen aus einander zu raumen , der diikte sie de- Maurern zuznlragen, die sie zu denen Straßen¬ bauern verbauen. Mit Hülse ihrer an den Rücken zu- rück gelegter Hande tragen sie die größten Steine auS drn Lhaleru zu dem Baue, und überwältigen mit au- ßrrvrdentlichcr Leichtigkeit, und Gewandtheit die größten Dtein- und Felseumaffen; indessen müßen diese Arbn- ^r bey Gegenständen, wo es auch auf eine gute, und so- lide Arbeit ankommt, z. B. bey Straßenmauern, und Aus- S 2 Ll-,6 dämmungen, bey Durchlässen, und Canälen einer be¬ sonders guten Aufsicht untergeordnet werden; die Ge¬ schwindigkeit des aufwachseudeu Baues, und der Antrieb zum größeren Verdienst verleitet sie mehrmahls die Ar¬ beiten zu übereilen, wenn sie sich ohne hinlänglicher Aufsicht sehen. Man muß daher ähnliche Arbeiten von denenselben viel¬ mehr im Taglohn Herstellen lassen, wo sie sodann auch mit aller Verläßlichkeit, und selbst auch fleißig genug arbeiten; was hingegen die Aus- und Einsprengungen der Steine, und Klippen, oder die Durchgrabung dec verkommenden Bergrücken, die Grundlagen, und dieVer- klopfmrg derselben belangt, so kann man sich ganz aus ihre Thatigkcit verlassen, da ohnehin die vorgeschricbe- ne Breite ausgebrvchen, und auögehoben werden muß, und dabey kein weiterer Fehler unterlaufen kann, als Höch- stens bey der Grundlage, die aber ganz wohl überse¬ hen werden kann. Bey der Ausstossung der Straßen selbst muß niu» bey diesen Leuten sich besonders zu benehmen wisse» i da sie immer die Arbeit sich zu erleichtern suchen, »"' sich auf einen höheren Verdienst hinauf zu arbeiten/ so gibt es meistens Anstande, und Demonstrativne»/ wenn zur Behauptung der zweckmäßigen Richtung be¬ trächtlichere Vertiefungen übersetzet, und stärkere Anhö- Heu durchgesprengt werde» müsse»; indessen muß mani» solchen Fällen nicht nachgeben, und den Contract anfeine solche Art mit ihnen abschließen, daß sie nach der Richtung, und dem Niveau, welches ihnen durch dieDirection ausge- sieckt wird, und bey der vor Abschließung des Bau-Con- tracts vorläufig vorzunehmcnden Reambulirung der Stra- , ßtN-Tracc jederzeit auSgewiese» werden sollte, zu beneh» Men gehakten seyn. Uebrigens ist ein wesentlicher Vorthcil, wenn man um denen stäken Einwendungen ausznwei- chen, den Proto auf seiner Seite hat, und selben, wenn er sich ordentlich, gutwillig betragt, und die Arbeit zur Zufriedenheit herstellet, eine angemessene Beloh¬ nung zusichcrt; denn wenn dieser einer entgegen gesetz¬ ten Meinung ist, so ist es auch seine Schaar, die er leitet, ist selber geneigt eine Arbeit zu unternehmen, so sind es anch gewöhnlich seine Leute, In den ver¬ schiedenen Theilen des österreichischen Küstenlandes sind große Arbeiten durch diese Menschen zu Stande ge¬ macht worden, mit denen noch größere Dinge ausge-- lührt werden könnte», wenn ihre weite Entfernung, und ihre häuslichen Umstände es zulassen würden, selbe systematisch zu dem Straßenbau« zu verwenden. Sie krbe» äußerst mäßig, ein Stück Kuchen von türkischem Weitzenmehh, Brot, und Wasser ist ihre gewöhnliche Nahrung, der leidige Boden, und das Stroh unter 2^8 einem schwachen Obyache von Aest-n, und Reisern an dem Orte ihrer Arbeiten ist ihre Liegerstatt; ibrAenßeres ist etwas abschreckend, welches durch ihre Kleidung noch mehr erhöhet wird, allein sie sind in sich gute Leute. Ihre Sprache ist die Jllnrische; wenn mau mit ihnen Arbeiten ausführen will, so muß man ihre Sprache verstehen, und reden. Sie entschließen sich auch auf größere Entfernungen den Arbeiten nachzugehen, wenn man ihnen ihre Reise erleichtert, ein Zehrungsgelb für diese Zeit bewilliget, und zu ihrer Neberfahrung einige Wagen beyschaffet; mit Ende Juny pflegen sie auf vier¬ zehn Tage zur Bestellung ihrer kleinen Ernte nach ihrer Heimach abzugehen, gewöhnlich auch zur Weinlcsezeit- Wöchentlich muß ihnen die verfertigte Arbeie bemes¬ sen, und sogleich auch das gemachte bezahlt werden; hingegen wird eine verhältnißmaßiae Caution für die Anhaltung ihres eingegangenen Contracts in der Caste zurück gelassen, die sie erst nach vollendetem gänzlichen Baue, und wenn sie nichts mehr nachznbessern haben, erheben. Aufdammnngen würde ich diesen Leuten nicht an¬ ders, als wo hinlänglich Steine vorhanden sind, unr solche mit Steinen herzustellcn, ins Geding überlasse», auch wichtige Mauern mir unter guter Aufsicht, und von bekannten Arbeitern nicht gedingweise Herstellen, sondern vielmehr in Taglohn, mit der gehörigen Vor- sicht, und unter guter Aufsicht bearbeiten lassen; alle übrigen Arbeiten können ihnen unbekümmert verdinget werden. Wo sie durch Waldungen die Straßen anzulegen, und durchzubrechen haben, pflegen sie die im Wege ste¬ henden Baume auf die einfachste Art aus dem Wege za schaffen; auf ungefähr ß der Lange des BaumeS wird ein starkes Seil umgeschlagen, die beyden Ende dessel¬ ben durch eine Anzahl von 60, auch 100 Arbeitern ergriffen, und so lang mit allen Kräften angezogeu, bis der Baum unter einem starken Krachen aus seinen Wur¬ zeln gerissen, und zu Boden geworfen wird, wo selber sodann von seinen Aesten entlediget, der Stamm über- krochen, und zu seiner Bestimmung verwendet werden kann; diese Manipulation gehet mit einer Geschwindig¬ keit für sich, die gewiß auf keine andere Weise erreicht werden kann; freylich ist die Kraft beträchtlich, die so viele Menschen an einem Baume ausüben, allein hier kostet die Kraft beynahe keine» Aufwand, da eine große Anzahl derArbeiter sich bereits einfindet, und nicht beson¬ ders wegen der Aushebung der Baume erst aufgebracht werden muß. Ich habe mitdiesc» Leuten manche wichtige Arbeit ausgeführt; vor kurzem ist durch selbe die neue Straße zwischen Adelsberg, und Ober-Laybach im Her/ 28 o zogthume Krain beendet worden, eine Straße, die irr so mancher Rücksicht einzig in ihrer Art bleiben wird. §. 21.' Die Castuaner in Istrien sind für die Straßenarbei- ten nicht minder, als die jetzt erwähnten Bewohner der gegen über liegenden Meeresküste anwendbar, nur kann man selbe nichr in dieser Anzahl als die letzteren haben, auch entfernen sie sich nicht so weit von Hause, alS die jenseitige» Küsten-Bewohner. Eine ähnliche Gat¬ tung Menschen sind die so genannten Metzenseiffer in den ungarischen Vergstädtrn, die ebenfalls aus dem Weg- und Straßenbau ein Gewerbe machen, und ganze Stre¬ cken ins Geding, und Accord übernchmdn. Die Tyroler, und die Schwarzwälder sind nicht minder in Straßenarbei¬ ten sehr geübt, arbeitsam, nnd fleißig, allein nicht so unternehmend, vielleicht auch nicht so überblickend, und entschlossen, daß sie auf eigene Gefahr eine große, und beträchtliche Arbeit übernehmen sollten. §.22. Es ist eine große Wohlthat, wenn man ausgedehn¬ te Bauanlagen mit Hülfe solcher Menschen ausführe» kann, welche die gehörigen Kenntnisse, Geschicklichkeit, und Gewandtheit bey allen in den Straßenbau einschla' genden Arbeiten besitzen, welche durch die Hoffnung eines größeren Verdienstes zu einem außerordentliche» 28 l Fleiße , und Anstrengung angefpornet werden, und einen Bau solcher Gestalt in seinem Fortgänge befördern, daß mir jeder Stunde das Wachsen, und Zunehmen desselben sichtbar werde, und in kurzer Zeit Arbeiten zu Stande gebracht werden, welche auf eine andere Art kaum in der sechsfachen Zeit ausgerichtet werden können; nur muß eine hinlängliche und thätige Aufsicht, und eine gute Leitung, bey solchen Umständen Statt finden, da¬ mit bey dem raschen Fortgänge der Arbeiten nichts über¬ sehen, und an der Solidität durchaus nicht jenes verloren gehe, was an der Zeit gewonnen wird. Indessen kön¬ nen nur wenige Länder von der Mitwirkung solcher Ar¬ beiter einen Vortheil ziehen, da mau selbe doch auf große, und weite Entfernung von ihrem Vaterlan¬ de nicht leicht bringen kann, die Reisekosten beträchtli¬ che Auslagen verursachen, und »die Besorgung ihrer häuslichen Verrichtungen selbe selbst unter der.Bau- Zeit mehrmahls nach ihrer Heimath auffordert, aus welchem Grunde selbe auch einen entfernten Bau nicht leicht übernehmen, wenn sie einen andern in der Nähe ihrer Vaterstadt wissen. Es kann daher im Ganzen nie- Utahls, sondern nur in denen angränzenden Provinzen ans svlche Leute eine Rechnung gemacht werden. tz. 2Z. Die Nothwendigkeit, den so wichtigen Straßenbau nicht 28r von Aufallen, nicht von der Willkühr, dem Mangel/ oder der Unwissenheit der Arbeiter abhängig zu machen, veranlaßt mich, bey dieser Gelegenheit einen Vorschlag Zu einer Anstalt zu machen, welche vorzüglich geeig¬ net wäre, den Straßenbau in der ganzen Monarchie anßcrordentlrch zu erleichtern, die Kosten des Baues zu vermindern, und den Bau selbst auf seine größte Vollkommenheit zu bringen, eine Anstalt, welche ohne Unkostendes Staates ansgcführt, und in so vieler Rück¬ sicht geeignet seyn könnte, dem Staate die größten Bor- thcile zu verschaffen, und die wichtigsten Ersparungen zu Stande zu bringen. Es ist nicht allein genug, wenn man sich der Anzahl der erforderlichen Arbeiter bcy einem Baue versichert, man muß diese auch von solchen Eigenschaften, und jener Geschicklichkeit zu erhalten trachten, daß man einer gu¬ ten, und zweckmäßig herzustellenden Arbeit mit Beru¬ higung, und Ueberzcugung entgegen sehen könne. Ge¬ wöhnlich muß man Arbeitsleute aufsuchen, die sich an- biethen; von den Maurer- Zimmer, und andern Werk¬ meistern muß man, wenn in eigener Regie gearbeitet N'ird, dießfalls jene Arbeiter annehmen, die sie stelle» können, oder wollen, und sie selbst muffen sich bey Ge- dingarbeiten oft mit jenen Leuten behelfen, die ihnen zukommen; eine große Auswahl findet selten Statt. De» 283 dene» größten Theils ungeübten Arbeitern muß sich das AufsichcS-Personale meistens mit ihrer Zurechtweisung, die eben auch nicht von großem Erfolg seyn kann, ab- geben, und bey allen seinem Bestreben etwas Gutes, etwas Zweckmäßiges zu leisten, doch seine Bemühung mit keinem besonderen Erfolge belohnt sehen; gewöhn¬ lich kommen erst die Leute in eine Art von Uebung, und zu practischeu Vorrheileu, wenn die Arbeit bereits zu Ende gehethdann verlaufen sie sich wieder, wo sie einen neuen Werdienst erhalten, und wenn ein neuer Aerarial-Bau beginnt, muß man wiederum nur mit unabgenchtere» Leuten die Arbeit beginnen; dieser Umstand ist ein gro¬ ßes wichtiges Huiderniß bey dem Fortgänge aller Ar¬ beiten, dessen Abhü fe höchst wesentlich ist. Der Staat unterhalt in Bezug auf die äußere Sicherheit die zweckmäßigsten Anstalten selbst in den Zeiten des Frie¬ dens , nm Leute zu bilden, die im Falle der Noch theils durch ihre wissenschaftlichen Kenntnisse, theils durch die mechanische Fertigkeit, Uebung, und Geschicklichkeit sich dem Feinde furchtbar machen, und jene Arbeiten, und Manipulationen verrichten, von deren Zweckmäßigkeit, Und Beschleunigung der glückliche Erfolg, und Ausschlag Wichtiger Actionen abhängt. Das Ingenieurs-, und Artil- lerie-, das Sappeurs-Mineurs- und Pontoniers-CorpS dch der Armee sind Institute, bey welchen nicht nur die SSL wissenschaftlichen in jedes Fach gehörigen Zweige mit allem Nachdrucke gslehret, sondern selbst die Belehrun¬ gen, und Uebungen mechanischer Handgriffe, und Vor- theile nach allem Detail, und mir dem glücklichsten Er¬ folge betrieben werden; wje würde es anch ohne diese Anstalten um die Belagerung, oder die Beschützung der festen Platze, der Landesgränzen, und die Sicherheit des Staates aussehen, wenn man bey dem Ausdrucke eines Krieges erst Leute aufsuchen, und in Dienst auf¬ nehmen wollte, welche Belagerungs-Plane entwerfen, belagerte Plätze beschützen, Batterien bauen, Tran- cheen eröffnen, Minen-Gallerien durchgraben, Brücken über reissende Flüsse für den Uebergang der Armee schla¬ gen, und alle jene Dienste verrichten sollten, ohne wel¬ chen auch die tapfersten Armeen unwirksam bleiben, und dem Feinde allenthalben das Feld raumen müssen ? Aehn- liche Gründe, welche für das Militär-Fach das Daseyn zweckmäßiger Bildungs-Instituts nothwendig machen, sprechen auch für die Einführung dieser Anstalt bey dem Eivil-Baufache; ist das Miiitär-Baufach für die Be<- schützung, und die Sicherheit des Staates unentbehrlich; so ist eS da-Civil-Baufach für die Erhaltung desselben, für die Verbesserung des Wohlstandes der Provinzen, für die Erweiterung des Hanhelö, die Belebung des Ackerbaues, und der Industrie, für das Aufkommender M L8K briken, und selbst zur Erleichterung, und Beförderung §er Feldzüge durch die erleichterten Transporte mittelst bequemer Eommunicalivns-Wege zu Wasser, und zu Lan¬ de nicht minder unentbehrlich; dessen ungeachtet hat-sich dieses für den Staat so wichtige Fach in keiner Rück¬ sicht eines eigenen Bildungs-Instituts weder für dar wissenschaftliche Fach, noch für die mechanischen Hand¬ griffe , und Uebungen Key den verschiedenen zur zweck- -mäßigen Ausführung wichtiger Gebäude erforderlichen Arbeiten zu erfreuen. Eanäle müssen gegraben, Stra- Yen angelegt, Sümpfe ausgetrvcknet, Damme aufge¬ worfen, Brücken, und Schleusen erbauet werden, ohne auf geübte, und geschickte Arbeiter rechnen zu können, ohne Handwerksleute zu besitzen, auf deren Kenntnisse, Geschicklichkeit, und Erfahrung man sich verlassen kann, ohne sechst Leute zu haben, denen die Aufsicht der Ar¬ beit mit Beruhigung anvertraut werden könne. tz- 2^ Das Daseyn eines zweckmäßigen Vildungs-Jnsti- tuts für das wichtige Civil-Baufach in einem Staa¬ te, der jährlich Millionen auf Baulichkeiten verwendet, der j« ^ge, und selbst in der unausweichlichen Nvth- wendigkeir sich befindet, zur Aufrechthaltung, und Er¬ weiterung seines Handels, und Herstellung seiner in¬ ländischen CvmymnicativNen die wichtigsten Unternehmmr- »86 gen ausführen zu müßen, ist ein Bedürfniß, dessen Wichtigkeit nicht leicht in Abrede gestellt, und dessen Existenz nicht schleunig genug herbeygeführr werden kann. Es ist hier nicht der Ort von der Einrichtung und Ver¬ fassung eines Instituts dieser Art umständlich zu reden, es ist hier nicht der Platz diesen für jeden Sraar so äu¬ ßerst wichtigen Gegenstand ausführlich zu behandeln, ich will hier nur einzig den lauten Wunsch äußern, und wiederhohlen, daß durch die schleunige Einführung eines solchen Instituts, und eine mir selbem zu vereinigende weitere Anstalt zur Bildung des gemeinen Arbeiters, und Werkmannes, auf dessen Geschicklichkeit und me¬ chanische Kenntnisse bcy der Ausführung wichtiger Un¬ ternehmungen so vieles ankommt, dann zur Formirnng ge« schickter, und kundiger Bauanfscher denen so manchen Ge¬ brechen abgcholfcn, und gesteuert werden möge, welche beynahe in jedem Lande bey jeder großen Bauausfüh- rnng so wohl in Absicht auf die Oekonvmie, als die Zweck¬ mäßigkeit des Baues nothwendig einrreten müssen. tz. 25. Oeffentliche Bauanstalten müssen nicmahls von. In»' fällen abhanqen, sondern für jeden Bau auf die nöthi- ge Zahl geübter Werklente rechnen können; sie sollten, wenn sie nicht ein eigenes vrganisittes Corps, doch we¬ nigstens einen Fuß, eine Grundlage solcher Arbeiter, und e ÜÄ-? Werkleute besitzen, nach welchen in jedem erforderliche« Falle, bey jedem großen Bau die Anstalt ausgedehnt werden könnte. Sie müßten eine Pflanzschule für eine Anzahl in jedem Fache geübter und geschickter Arbeiter, Poliers, Piqueurs besitzen, durch welche die Landar¬ beiter jeder Art bey jedem großen Baue angeführt, und solcher Gestalt bey selben die erforderliche Genauigkeit, Und Solidität in allen einzelnen Arbeiten gehandhaber wer¬ den konnte. Es dürfte selbst sein Gutes haben, wenn ein solches Institut eine Art militärischer Einrichtung, wie solches bey dem Bergbaue in mehreren Wergstädten der Fall ist, erhielte. Diese Anstalt müßte sich durch sich selbst erhalten, und durch Gewährung einiger Begünstigungen geschick¬ te Leute anfgcmuntert werden, derselben beyzutretcn. Die Sommers- und Arbeitszeit würde die praktische Lehrschule dieser Ansialtseyn; die Winterszeit hingegen zur -Beybringung deren für die Arbeiter, und Wrrkleute selbst erforderlichen Grundsätze, und Begriffe verwendet wer¬ den müssen. Diese Anstalt müßte Arbeiter jeder Art, vorzüglich aber in den verschiedenen Arbeiten wohl UN- terrichtete Aufseher bilden, welche die nvthigsten Bau- «nd Manipulations-Kenntnisse bey Ausführung neuer Straßen, und anderer Bauentwürfe besitzen sollten, um sicher Gestalt nicht nur die Arbeiter gut, und gehörig S68 zu leiten, sondern auch größere Arbeite» auf eigene Gefahr ins Gediug übernehmen zu können, wobey jederzeit ein Theil des Verdienste- für die unumgänglichen Auslagen dieses Instituts verwendet werden konnte. Nach denen Verdiensten, und dem Wohlverhalten der einzelnen Individuen dieser Anstalt müßte nicht allein ein gewisses Vorrücken unter selben, mit einem verhalt- nißmäßigen höheren Gehalt, und Rang Statt finden, son¬ dern mit selben auch die bey denen Weg- und Bau-Directio- 'nen in denen Provinzen erledigte Stellen besetzt werden. Dieser Anstalt müßten mehrere geschickte Ingenieurs zugeihrilt werden, welche nicht nur die äußerliche Ord¬ nung zu handhaben, sondern auch die nöthige Bildung und Unterricht zu besorgen hätten. Das Ganze müßte unter den Landes-Bau-Directionen stehen, die sich die Erweiterung, und Vervollkommnung dieser Anstalt vor¬ züglich angelegen zu halten hätten. Ich habe diese Grundlinien zu einer für den Staat höchst wichtigen Anstalt nur ganz oberflächlich entwor¬ fen, um diese Idee allgemeiner zu verbreiten , und jene Behörden, in deren Wirksamkeit es gelegen ist, auf die Realisirung einer Anstalt aufmerksam zu machen/ welche ohne Unkosten des Staates dem Staate so wich¬ tige Vortheile, und dem Straßenbane eine außeror¬ dentliche Erleichterung bey der Ausführung der wichtigst"' 28v Anlagen so wohl, als bey der Unterhaltung der Straßen gewahren würde. tz. 26. Dieses ist das vorzüglichste, ich nachte sagen das ein¬ zige Mittel allen jenen Verlegenheiten abzuhelfen, wel¬ che gewöhnlich bey der Bewilligung eines großen, und wichtigen Baues einzntreten pflegen, wo man nebst dem Mangel guter, und geschickter Arbeiter auch den Abgang verläßlicher, erfahrner, und geübter Aufsichts- Individuen immer mit empfindlichem Nachtheile der Ar¬ beit, und der Bau-Casse fühlen muß; gewöhnlich dran¬ gen sich bey solchen Gelegenheiten vacirende Leute von allen Classen, und Standen herbey, welche nicht immer die verläßlichsten, und brauchbarsten sind, um zu einer zeitlichen Anstellung zu gelangen. Schreiben, und Rech¬ nen sind nach ihrer Meinung die Kenntnisse, welche sür einen Aufsichts-Beamtep hinreichen; ans Mangel anderer in denen Manipulations- und Baukenntnissen geübter Jnuividuen müssen endlich doch nur solche aufger kommen werden; jeder, welcher große Baue geführt hat, wird von denen Folgen überzeugt seyn, welche durch schwache, ungeübte, und unerfahrne Aufsichts-Indivi¬ duen für den Bau, und seinen Fond entstehen, und wit mir gewiß die Nealisirnng eines Vorschlages höchst Wünschenswerth finden, der diesen wesentlichen Gebrr- 3. Lbeil. T chen im Baufache auf eine standhafte Art steuern, und abhelfen kann, wovon ich die Ideen hier nur im Allge¬ meinen entwickelte, welche eine nähere detaillirtere Be¬ arbeitung, und Auseinandersetzung erfordern, wen« solche in die Ausführung übergehen sollten. Aweytes Capitel. Von Seitenstraßen, von ihrem Nutzen, und Unentbehrlichkeit, und denen Mitteln selbe in jedem Lande herzustellen, und gut zu unterhalten. Die Haupt- und Postraßen sind allerdings zur Beför¬ derung des Handels unentbehrlich, und für den Wohl¬ stand der Länder, und die Erleichterung des gegenseiti¬ gen Verkehrs ein wesentliches Bedürfniß; ohne selbe kann der Ueberfluß des eine» Landes dem andern nicht "MgerhM, die aus fremden Staaten, und andern Welttheileu bezogenen Bedürfnisse nicht nach jenen Ge¬ genden gebracht werden, welche von der Seeküste, oder d" Landesgränze entfernt sind. Die Vortheile der Durchfuhrzölle, der Accisen, des Fährlohns, und un- Zählige andere Erwerbe müsse» entbehret werden, die sich auf Me Theile der Industrie, und der Eonsumtion ^strecken; ohne Straßen liegt der Ackerbandarnieder, und alle jene nachtheilige Folgen müssen auf ein von bequemen EvMmnnicationen mit den benachbarten Provinzen ent-- T 2 blößteS Land zurückwirken , die ich bereits umständlich in dem Verfolg dieses Werkes angeführt habe. ES war daher von jeher das erste Augenmerk aller Re¬ gente»/ welche ihre Lander beglücken, und blühend mache» wollten, jene Haupt-Routen hrrzustelle», mit welche» die vortheilhafteste Gemeinschaft mit denen benachbar¬ ten Provinzen, oder mit der See hergestellet werden konn¬ te , um durch selbe der Zufuhr der eigenen Bedürfnisse zu Hülfe zu kommen, den Absatz der eigenen Product? und Erzeugnisse zu erleichtern, und solcher Gestalt aus ! eine, und die andere Art die Eultar, den Handel, lind den Fleiß ihrer Staaten, und Provinzen zu beleben. 2. Aber bald erkannte man, daß dieses noch nicht alles seye, was zur Aufnahmeder Provinzen durch gute Stt' ßen veranlasset werden könne. Der Absatz, und der Ha»- del der einzelnen Provinzen mit ihren Produckcn kann n>" in so weit zur Aufnahme gebracht werden, als denen Be¬ wohnern derselben die Gelegenheit verschafft wird, ihre!?- bens- und Kunsterzeugnisse nach denen bestehenden Haupt¬ straßen abführen, und sich ihre Bedürfnisse zu allen bei¬ ten nach ihren oft mehrere Meilen von letzteren entfet¬ ten Wohnorten zuführen zu können. Daher sah man auch gar bald ein, daß grundlose Seitenwege, der hergesteistt Hauptverbindungen ungeachtet, die Zufuhr der Lebens- L.); Nüttel, und aller nöthigen Bedürfnisse äußerst erschwerten, ausgetretene Flüsse, der Mangel über selbe geschlagener Brücken, und derley Zufalle eine Stockung in dem Ver¬ schleiß, und selbst in denen fruchtbareften Provinzen Ver- theuernngen der Lebensmittel, und nachtheilige Hindernis¬ se des Absatzes ihrer Produkte veranlaßten, welche in grö߬ tem Ueberflusse an Orte» angehäufel waren, zu wel¬ chen, und von welche» die zu Grunde gerichteten un¬ fahrbaren Wege alle Zu- und Abfuhr unmöglich mach¬ ten. Man erkannte, dnrch diese Vorfälle aufgeweckt, gar bald die Nothwendigkeit guter Land- und Seiten¬ wege, auf welchen zu allen Zeiten die Verführung der eigenen Erzeugnisse nach jenen HauptrRouten Statt finden könne, von welchen selbe entweder zum auSlän« Züchen Debit, oder zur AuShülfe des Landes selbst nach dessen verschiedenen Städten und Märkten mit Bequem« iichkeir, folglich mit geringen Kosten verführet werde» Knuten. In dieser Rücksicht wurden in den österreichischen Provinzen die »achdrucksamsten Verordnungen, und sehr iweckmäßige einzelne Maßregeln zur Herstellung, und Aufnahme der Seitenwege erlassen, auch wirklich die« s"' Anordnungen zu Folge beträchtliche Seitenverbin« ^""gen hergestellet. 3- Ändeffe» so vieles auch in Absicht auf Seitenstraßen in den meisten unserer Provinzen verfüget, zum Theil auch ausgeführt wurde, so ist doch bey weitem der grö¬ ßere, und wesentlichere Theil noch auszuarbeiten, und ich glaube, daß hierin weit größere Fortschritte in alle» Ländern gemacht worden wären, wenn dieser Gegenstand immer aus seinem wahre» Gesichtspunkte berücksichtiget, und mit der seiner Wichtigkeit entsprechenden Thätigkeit, und Theilnahme bearbeitet worden wäre. Die Seitenstra¬ ßen befinden sich meistens ohne eine systematische Leitung, einzig der zu wenig bestimmten Aufsicht der betreffenden Dominien untergeordnet; von der mehreren, oder minde¬ ren Thätigkeit, und dem guten Willen dieses, oder jenes HerrschaftSbeamte» hangt es vorzüglich ab, daß die grundlosen Strecken solcher Wege verbessert, oder zur Qual des Fuhrwerkes, und der Landleute in ihrem un¬ wandelbaren Zustande belassen, und dieses auf das Un¬ vermögen des.Unterthans, oder gar auf das Daseyn un- übersteiglicher Hindernisse gewälzet werde; von seiner Theilnahme an den Landesverbcsserungö-Anstalten hängt es ni.ht wenig ab, daß die Herstellung, und Erbauung dieses oder jenes Scitenzuges zur Sprache komme, wel¬ cher mchrmahls wegen den Beycrägen, und den zur Aus¬ führung nöthigeu HülfSmittcln durch mehrere Jahre heran» gezogen, und endlich aus Mangel einer guten Aufsicht »'Hl . . 2yS einmahl Zweckmäßig hergestellet, und nach der erfolgten Herstellung meistens schlecht unterhalten wird. Die Wichtigkeit der Seitenstraßen erfordert allerdings, daß auch diese einer eigenen Leitung untergeordnet, und für ihre Herstellung, und Unterhaltung ein System aufgestellet werde, nach welchem mit entsprechender Thatigkeit dieser wichtige Lheil der öffentlichen LandeSverbefferungen gehandhabt werden möge; die Seitenstraßen sind die ersten Adern, die ersten Canale, auf welchen der Fleiß des Landmannes seinen lohnenden Absatz, und sein ein-! tretendes Bedürfniß die gewünschte Befriedigung er« halten kann, durch welche die Betriebsamkeit, und die Cultur aufgemuntert, die Erzeugnisse aller Art befördert, und durch ihren Ueberfluß die Preise der Lebensmittel, und anderer Bedürfnisse in einem vortheilhaften Gleich¬ gewicht erhalten, und von denen ersten Erzeugungö- puucten nach jenen Hauptorten verführt, und abgesetzt werden, auf welchen sie denen entlegenen Gegenden in größere» Partien zugeführt werden können. Ohne guten Seitenwegen stockt der Handel jeder Provinz; sie sind, ich möchte mich beynahe ausdrücken, '» Hinsicht des Verkehrs der eigenen Producte, nnd ö"r Aufnahme des Ackerbaues beynahe so wesentlich, so Uvthwendig, als die Hauptstraßen, an welchen ohne 896 letztere der Handel, und der Verkehr gehemmt ist. Es muß daher der Zustand der Seitenwege möglichst ver¬ bessert , alle Wege in jeder Witterung gut fahrbar er¬ halten, und dieser Zustand durch zweckmäßige Maß« regeln herbeygeführt, und immerhin erhalten werden. Die Anzahl dieser Seitenwege ssllte keiner Beschränkung unterliegen, zu jedem Städtchen, und Markt, selbst zu ein« zelnenDörfern sollten die Wege in einen immer gut fahr¬ baren Zustand versetzt werden; je mehrere Wege eine Provinz durchschneihen, desto blühender muß ihr Zu¬ stand, desto glücklicher ihre Bewohner^ seyu. Holland und China sind auf diese Art durch Canäle durchschnit¬ ten, welche nicht allein von einer Stadt zu der andern, sondern selbst zu Dörfern führen. Die Anlage der Ca¬ näle unterliegt doch viel größeren Schwierigkeiten, als die Herstellung der Wege; warum sollte man daher Vie Seitenwege nicht allenthalben Herstellen können, zu wel¬ chen größten Theilö die Nachbarschaft guter Materialien die bequemste Gelegenheit darbiethet, und die wvhlthä- tige Natur selbst durch den Ueberfluß angeschwämm-' ter Schottergründe, oder durch die Ansetzung großer Fel- senmassen die Unthätigkeit träger Landleute aufzufor¬ dern scheint, sich ihren Instand durch eine mäßige Ar¬ beit zu verbessern? Gute Seitengraben, welche da» Was¬ ser von den Nrbengründen, und Feldern aufnehmen, und LY7 «bleiten, aus welchen die ausgegrabene Erde zur Er» Höhung eines i8, bis 21 Schuh breiten Fahrtdamme» verwendet werden kann, sind die erste, und vorzüglichste Anstalt bey Anlegung solcher Seitenwege. Die Beschotte¬ rung, oder Belegung dieser Fahrtdämme mittelst einer Schotter» oder Steinlage gewähret sodann das gute un¬ gehinderte Fortkommen zu jeder Jahreszeit, und kann immerhin in gutem Zustande erhalten werden, wenn der Landmann in der Zeit, wo ihm der Feldbau keine Be¬ schäftigung verschaffet, die nöthigen Materialvorrärhe beyfuhret, aus welchen die entstehenden Gebrechen wie¬ der verbessert werden können. tz. 5. Die gute Aufsicht ist bey jedem Straßengeschäfte die Seele seines guten Zustandes; das nähmliche System, welche- ich für die großen und Hauptstraßen bisher um- ßändlicher erklärte, kann ohne Anstand auch auf die Seitenwege ««gewendet wrrden. Auch auf Seitenstra¬ ße"/ und Wegen sollen auf verhältnißmäßige Entfer- unngen Wegmeister, und LommissärS, und nach Be- schaffenheir der mehreren, oder minderen Wichtigkeit Einränmer, oder Wegmacher angestellt werden, wel- che j« ordentlichem Sold gehalten werden müßten. Die Bemessung einer gewissen Quantität an Früchten, än Wein, und andern Lebensmitteln, eine freye Wohnung Lyö in einem herrrschaftliche», Gemeinde« oder andern Hans mit einem verhaltnißmaßigen Gartengrund dürfte dessen Gehalt ersetzen, dessen baare Auszahlung den Gemeinden empfindlicher, als die wenigen Victualien fallen wür¬ den, die solche» Arbeitern abzureichen waren. In den Wegmeistern müßten herrschaftliche Individuen in ihren eigenen Bezirken bestimmt, und die Cvmmiffarsstelleu müßten in verhaltnißmaßigen Strecken die herrschaftli¬ chen Beamten selbst vertreten. In jedem Commissariat müßte jedes Jahr eine neue Strecke hergestellet, und die alten bestehenden Wege- so gut, als thunlich, erhalten werden, solcher Gestalt würden durch die jährlichen in jedem einzelnen Com¬ missariat herznsiellende Abtheilungen nach, und nach alle Wege hergestellet, und die bestehenden im guten Zu¬ stande erhalten werden können. ES verstehet sich von selbst, daß alle diese Seitenwege von denen betreffenden Gemeinden selbst hergestellet, und unterhalten werden sollten. Es würde nur auf die gute Einleitung ankommen, daß in den Zeiten, wo der Landman» keine dringende Feldarbeiten zu verrichten hat, daö Materiale erzeuget, und an jene Orte beygeführet werde, wo dessen Ver¬ wendung erforderlich seyn wird, wozu seiner Zeit eine vcrhaltnißmaßige Anzahl Arbeiter nach der ordentlichen Mepartition auf die Gemeinden auszuschreiben, und von 2y9 denen Commissaren anzustellen seyn würde. Die baare Auslage auf die verschiedenen Profeffionisten-Arbeiten, auf Werk-und Sprengzeuge sollten, wie solches bereits in mehreren Provinzen eingeführt ist, die Dominien, und Grundobrigkeiten vorschießen. S. 6. Indessen lehrt die Erfahrung bis nun hinlänglich, daß »ach dieser Verfahrungsart das Gedeihen dieser höchst wichtigen Anstalt viel langsamer vor sich gehe, als solches der allgemeine Nutze» der Provinzen, und jedes einzelnen Besitzers und Grundeigenthümers erfor¬ dert; wir haben keine Zeit zu verlieren, keine Gele¬ genheit zu versäumen, um jene Verbesserungen zu be¬ schleunigen, und früher herbey zu führen, von welchen so wesentlich der Wohlstand ganzer Lander, die bessere Sub- ststenz ihrer Einwohner, und die Beförderung des Acker¬ baues abhangt. Die unentgeltliche Concurren; ist mei¬ stens eine sehr kostspielige, Zeit und Arbeit versplittern- be, und ohne einer guten, und thatigen Aufsicht, immer ""Zureichende Anstalt, gewöhnlich ist dabey die Aufsicht* eben ft schläfrig, al« die Arbeiter; und meistens ist nach dem Verlauf einer Woche von der Verwendung einer beträchtliche« Anzahl Arbeiter nicht jener Erfolg zu se¬ hen,/der bey einer zweckmäßigen Einrichtung von dem vierten Theile gut geleiteter, und für ihre Arbeit ent- Zu o schädigter Menschen erhalten werden kann. Ich muß da- her auch hier jenes wiederhohle», was ich in meinem ersten Theile im achten Capitel tz. i6. über die Mittel zur schleunigen Herstellung der Seiren-Communicarions- Wege angeführt habe, nahmlich: daß es eine sehr wich» tige, und für unsere Provinzen höchst günstige Anstalt wäre, wenn die Herstellung der Seiten-Commnnicario-- nen in jedem Lande aus dem Allgemeinen bestritten, und die sämmtlichen Auslagen auf den Contributions« Gulden veriheilt würden; hierbey müßte aber eine ver- hältnißmaßige Eintheilung des Straßenbaues in jedem Kreise deö Landes vorgenommen werden, damit jedem derselben jährlich eine mit dessen Beyträgeu im Ver¬ hältnisse stehende Wohlthat, durch einen Theil der her» gestellten Seitenwege zugewendet werden möge; die Ar¬ beiten, und Fuhren müßten zur Erleichterung deö Unter- thans, nach einem billigen, und mäßigen Preise bezahlt, und letztere von den benachbarten Ortschaften, in deren Bezirk, und zu deren Vortheile die Straßenstrecke erbauet wird, in einer gewissen Anzahl gcstellet, erstere hingegen zur Schonung des Ackerbaues durch Militarhande ersetzet werden; dabey stünde es jedem Unterthan frey, sich bei¬ der Arbeit seinen Verdienst zu suchen, und jenen Autheist den selber zu dieser für ihn, und da« ganze Land ge¬ meinnützigen Anstalt bryzutragen hätte, sich bey selber 30! wiederum mehrfach zu verdienen. Die durch diese An¬ stalt verbreitete Wohlthat guter, zu allen Zeiten zu be¬ fahrender Seitenwege müßte in allen Provinzen auf alle Theile der Erzeugnisse, und der Bedürfnisse, und die Wohlfeilheitcher Lebensmittel, so wie überhaupt auf den erleichterten Verkehr, und Absatz den wesentlichsten Ein¬ fluß haben, und weit entfernt ein Druck, oder Last für den Unterthan zu seyn, werden selbe.vielmehr vor¬ züglich beytrage» seinen Wohlstand zu erhöhen, weil sie ihm zu allen Zeiten das Ab- und Zuführen seiner Erzeugnisse, und Bedürfnisse, und die Gemeinschaft mit der Hauptstraße, und jenen Ortschaften, wo er sei¬ nen guten Absatz findet, erleichtern, und jene Ausla¬ gen ersparen, oder wenigstens ansehnlich vermindern würden, welche demselben bey den gegenwärtigen, mehr- wahls grundlosen nicht zu befahrenden Seitenstraßen Zur Last fallen. Die Cvncurrenz der Verkäufer, und die Menge der Lebensmittel würde durch diese Anstalt auf En Markten zunehmen, und nebst der außerordentli¬ chen Erleichterung des Landmanncs, dem die Zu- und Abfuhr zu jeder Zeit nach allen Gegenden geöffnet wür¬ de , der bey anhaltender übler Witterung nicht mehr in Gefahr stünde, seine Rüstung und Zugvieh zu Grunde zu richten, würden im Allgemeinen die Bewohner in Tkadteu die wichtigste Erleichterung fühlen, und nicht mehr von zufälligen Umstanden, von ausgetretenen Flüssen, von durchgenäßten Straßen, und derlei)'Unfällen, wel¬ che den Landman» so oft von der Besuchung der Wo¬ chenmarkte abhalten, abhangen; der Spekulant, und Handelsmann würde mit größerer Beruhigung seine Con- tracte mit seinen entlegenen Freunden eingehen, und zuhalteu können, weil die wesentlichsten Hindernisse aus dem Wege geschafft seyn würden, welche alles gu¬ ten Willens ungeachtet selben ost außer Stand setzen, seine eingegangenen Bedingniffe zu erfüllen. Der Käu¬ fer würde zu allen Zeiten die Orte der ersten Erzeugung besuchen, und solcher Gestalt der Erzeugung den Ab¬ satz erleichtern, Fabriken und Manufacturen durch die erleichterte Zufuhr ihrer Bedürfnisse, mrd die Abfuhr ihrer Erzeugnisse von mancher Last befreyet werden, welche bey dem Mangel guter Seitenwege nothwendig die Preise der Fabrikate erhöhen, und verlheuern muß; selbst eine beträchtliche Anzahl des Zugviehes würde so¬ dann in Ersparung kommen, und das Capital, welches solcher Gestalt auf der Erzeugung liegt, vermindert wer¬ den können, weil auf guten Wegen mit einem Pferde eine größere Last hcrbeygeschafft werden kann, als auf schlechten und grundlosen die doppelte und dreyfache Be¬ spannung fortzubringe» vermag. S- 7< Die obere Leitung des ganzen Seitenstraßen-GeschafteS sollte der in jedem Lande aufgestellten Weg-Direction ein¬ beraumet seyn, die Besorgungsaufsicht aber denen Kreiß- Ingenieurs übertragen werden. Da nun vorzüglich die Kreisämter die Kräfte ihrer Kreisbewohner am besten kennen, so müßte die Straßen-Direction jährlich in Ab¬ sicht jener Straßenstrecken, welche in denen verschiede¬ nen Kreisen hergestellt werden sollten, mit den KreiS- amtern di« nöthige Rücksprache führen, und nach der Be¬ stimmung der letzter«, sodann die Arbeiten in Vorschlag bringen. Jeder Commissar hätte von seinem Commissa- riate, und denen ihm unterstehenden Seitenwegen die Plane durch. die Directivn zu erhalten, und sich mit Ende jedes Jahres über seine Thätigkeit, und die her¬ gestellten Arbeiten berichtlich auszuweisen. tz. 8. Die Eintheilung nach Meilen, mid dieser nach kleine¬ ren Untertheilungen sollte auf denen Seitenwegen «ben- sallö Statt finden, aber die Zählung ihrer Distanz müß- te von dem Punkte, wo der Weg von einer Hauptstraße seitwärts abgehet, angefangen werden. Bey den verschiedenen sich in einander kreuzenden We¬ gen müßten Wegweiser mit Armen, und Aufschriften auf- gestellet werden, nach welchen der unbekannte Reisende 3°4 sich richten könnte, um den wahren Weg einzuschlagen, auf welchem er an das Ziel seiner Reise gelangen kann. Bestimmte Straßengesetze müßten ebenfalls für die Sei¬ tenwege Statt finden, diese einer strengen Pvlizey unter- gevrdnet,die für die Hauptstraßen bestehenden Gesetze auf erstere angewendet, und nur nach Umstanden nwdificirt werden- Der Richter in jedem Dorfe soll dem Einraumer für jeden Fall die nöthige Assistenz leisten, nnd bey den kreis- amtlichen Bereisungen sollte der Zustand der Seitenwege ein vorzüglicher Gegenstand der Untersuchungen seyn. 9' Der Landstraßen-Directvr sollte jährlich auch die Sei¬ tenwege des Landes bereisen, und das uahmliche die Kreis- Jngenienrs in ihren Kreisen leisten, welches aber ohne Unkosten gelegenheitlich anderer Amtsreisen mit verrichtet werden könnte. Der thatige, und eifrige Beamte müßte zur Kenutniß der Landesstelle gebracht, durch Belobun¬ gen, und andere Auszeichnungen für seine auf das gemei¬ ne Wohl so vielen Einstuß habende Verwendung bedacht, so wie der Unthatige nach Verdiensten geahndet wcrde»- Z. io. Ich habe nicht nvthig hier zu wiederhohlen, was ohnehin aus der Natur der Sache fließt, daß dit Kreisamter selbst sich zur vorzüglichen Pflicht mache" müßten, den guten Zustand der Seitenwege, über- 3oZ Haupt in ihren Kreisen bestens zu befördern , die so manche Mittel in Händen habe», ein Geschäft dieser Art in jene Thacigkeit zu versetzen, daß der dadurch entspringende Nutzen für das Land, und die einzelnen Gemeinden in kurzen fühlbar werden müßte. i l. Damit jede Straßeu-Direction desto leichter in den Stand gesetzt werde, das Geschäft der Seitenstraßen mit der erforderlichen Thätigkeit, und Wirksamkeit zu betrei¬ be», so müßte derselben ein besonderer Amts-Ingenieur für diese Abtheilung in beträchtlicheren Ländern zuge- theilt werden, der diese Gegenstände zu bearbeiten, allenfalls auch in den verfallenden Bereisungen die Di- rectivn zu überheben hatte, dessen Gehalt in der Bil¬ ligkeit aus der ständischen Caffe jedes Landes ange¬ wiesen werden, so wie Letztere in vielen Gelegenheiten, wo die Kräfte der Unterthanen nicht zureichen würden, eine Aushülfe verschaffen könnte, weil die Herstellung der Seitenwege zum unverkennbaren Wohlstände des Tanzen Landes gereichen, und die Steuerfähigkeit der Ge¬ meinden auf einem hohen Grade erleichtern würde. Die Plane, und Karten von allen gebauten, oder unge- hamen Seitenwegen, und Straßen sollten allerdings mit *inrr genauen, und deutlichen Erklärung aller phvstschen Hindernisse, und der Beschaffenheit deö Terrains, nebst 3.Theil. U 3o6 der Beyfügung aller übrigen zur Beurtheilung neuer Straßenbau-Projecte im Allgemeinen zu beobachtenden in dem sechsten Capitel des ersten, und dem drit¬ ten Capitel des dritten Absatzes dieses Theiles be¬ merkten Umstande in jedem Lande ausgenommen, diese General-Karten aller in jedem Lande befindliche» ge¬ bauten, oder »«gebauten Straßen, und der Commu- nicationswege aller Art zum Grunde aller durch die er¬ weiterten Verbindungen in einem Lande zu bewirken¬ den Verbesserungen gelegt, und diese in so vielen Rück¬ sichten höchst gemeinnützige Anstalt unter der Leitung der Weg-Direction jede- Landes je eher, desto besser ausgeführt werden, weil ohne selber keine Uebersicht Statt findet, ohne welcher Vebesserungü-Vorschläge die¬ ser Art weder gehörig projecliret, noch hinlänglich^ gründet werden können. .2 07 Drittes CapiteL. Von der Wichtigkeit, und dem Nutzen zweck¬ mäßig aufgenommener Straßen-Karten, und von den Vortheilen eines von jedem Lande zu bearbeitenden Straßen-Karten- Atlaßcs. §. l- ^)ie Straßen-Direction jedes Landes muß sich Vorzug« lich, und vor allem die genaue Kenntniß jenes Gebiethes beyznlegen suchen, über welches sich ihr Wirkungskreis Zu erstrecken hat. Man kann zu dieser Kenntniß nicht wohl anders gelangen, als durch öftere Bereisungen des ganzen Landes, und durch zweckmäßige, und umständlich aufgenvmmene Karten, welche nicht allein über alle be¬ reits erbauten Wege, und Straßen, sondern auch über jene Communicativncn, welche zur Verbindung der vor¬ züglicheren Ortschaften, Markte, und Städte angelegt werden können, ausgenommen werden sollten; mit einem Worte, jede .Orrection solle sich von dem Lande, in wel¬ chem sie bestehet, die vollkommenste Karte zur Grund¬ ige ihrer Operationen wählen, aus dieser, nach einem u 2 3o8 vergrößerten Maßstabe eine deutliche General-Karre aller Straßen des Landes, welche bereits bestehen, und noch anzulegen waren, entwerfen, von allen bereits ge¬ bauten Straßen deutliche, nach einem größeren Maßstä¬ be gezeichnete Detail-Plane mit allen darauf befindlichen Bauwerken aufnehmen, und solcher Gestalt den Grund zu einem brauchbaren Straßen-Karten-Atlaß legen; nach einer guten General-Karte lassen sich die Vorrheile, und die Zweckmäßigkeit der verschiedenen Seiten- und Iwi- schemCommunicaiionen gehörig beurtheilen, combiniren, berechnen, und die Werbesscrungsplane entwerfen; so wie dieser, oder jener Zug hergestellet, und erbauet wird, ist solcher in die General-Karte einzutragen, zugleich aber nach einem größeren Maßstabe die einzelne» Plane mir allem Detail den vorhandenen Straßen-Kar- tcn bepzulegen. Ich habe bereits erinnert, daß durch das Straßes Directions-Personale ganz füglich die Straßen jedes Landes ausgenommen werden können; bey dieser Auf¬ nahme müßte in Absicht der ungebauten Straßen vor¬ züglich eine genaue Beschreibung der Localitat beylst' fügt, und fürs erste die Beschaffenheit der «»gebaute" Wege, die Hindernisse deS Fortkommens, die An¬ höhen, die Berge, und Sümpfe, die zu übersetzende" Wasser, die Schotter- und Sreinbrüchc und derlcp 3oy in einer besonderen Beschreibung angeführt/ nebsibey auch bemerkt werden, wie, und mit welchen Hülfs- Mitteln ihre Herstellung ausführbar seye? auch müs¬ se» die Gegenstände der Erzeugung, und künftiger Ver¬ führung, die bestehenden Manufacturen, und Fabri¬ ken, die Bergwerke, Hammer, Hochöfen, die Salz¬ end Mineral-Quellen, die Waldungen, die Steinbrüche, Steinkohlenwerke, und derley beschrieben werden, um sol¬ cher Gestalt eine nützliche, und brauchbare Topograpl^e der Gegenden zu erhalten, durch welche Straßen eröffnet werden könnten; selbst nach den einzelne» Dorfschaften sollten die Wege angezeigt werden, weil solche auch nach selben hergestellt, nicht eben Chausseemaßig, oder wer weiß, mit welchen Unkosten gebauet, sondern nur solcher Gestalt angelegt werden sollten, daß die Iu- und Abfuhr zu jeder Zeit bequem, und offen seye; zu diesem Ende aber muffen nur die Seitengraben allent¬ halben geführt, die Wasser-Auslaufe hergestcllt, über¬ wache, und andere Wasser Brücken angelegt, die tie- len, und sumpfigten Strecken entweder auö denen Zu bcyden Seiten auszuhebenden Graben ausgeschüttet uud erhöhet, oder durch Ableitungs-Canäle entwässert, fahrbar hergcstellt, und dem Wege überhaupt eine Brci- gegeben werden, auf welcher zwey Landwägcn ern- uader bequem aus weichen können. 3id Ich habe bereits bemerkt, daß die General-Straßen- Karte ^ebcn keine so scharfe geographische Richtigkeit er¬ fordere, sie dienet einzig zur Uebersicht des Landes, und aller in selben bestehenden, rheilS hergestcllten, theils noch hcrzustcllenden Verbindungen, und Commu- nicationcn mit den benachbarten Provinzen, mit schiff¬ baren Flüssen, oder mit der See selbst. Die bestehenden Straßen müssen ans denen vorhandenen Detail-Plans in selbe übertragen, und die Eintheilung nach ganzen, halben, und Viertel-Meilen vorgenommen werden; al¬ le Berge müssen angedeutet, die Flüsse, die größeren und kleineren Bache, alle Brücken, die Wegmanth- Stationen, die Brücken-Aemter, die Schotter-und Stein¬ brüche in selbe eingezeichnet, die gebauten Straßen von den ungebauten, die chaussremaßigen von den landar¬ tigen, die Commu ücacionöwege von den bloßen An¬ fahrtswegen nach einzelnen Markten, Dörfern, Fa¬ briken, Bergwerken, oder andern Etablissements unter¬ schieden werden. Eigentlich können alle Straßen in jedem Lande drcy Classen getheiir werden: Erstens; in die Haupt- oder ans einer Provinz ü' die andern führende Dnrchzugsstraßen. A weyt e n s; in die größeren Commnnicationsstraß^ im Lande selbst. 3 L k. Drittens; in die Seiten/ oder Landwege, welche entweder von denen Haupt- oder denen Communi- cationsstraßen nach einzelne Ortschaften, Städte, Markte, oder Oör, er geführt werden. Die Hauptstraßen können nach der größeren, oder minderen Wichtigkeit ihrer Befahrung abermahlS indcey Classen zerfallen: in jene vcm ersten Range, zu welchem die an: häu¬ figsten, und mit denen schwerestcn Wagen befahre¬ nen, vorzüglich die in der Nahe größerer Hauptstäd¬ te befindliche Straßen gezahlt werden können; in jene vom zweyten Range, zu welchem alle Stra¬ ßen gezahlet werden können, welche zwar mit schweren, doch nicht so häufigen Fuhren befahren werden, endlich in jene vom dritten Range, zu welchem die nur mei¬ stens durch Landfuhren betretene Straßen gerechnet werden können. Jeder Rang wird durch die verschiedene Breite der Straße unterschieden; jene vom ersten Range sollen 26 Schuh zur Stein- oder Schotterlage, und 5 Fuß breite Bankette; diese vom zweyten Range 20 Schuh önr Grundlage, und 5 Schuh breite Bankette; endlich jene vom dritten-Range eine 18 Schuh breite Srem- 'age, und 3 Schuh breite Bankette besitzen. ^>12 Dre Breite der letztem sollen auch alle Communica-- tionswege besitzen, bey welchen jedoch mehrmahls die Ban¬ kette beseitiget werden können. Die Seiten- oder Landwege können nach Umstanden eine Breite von i5 bis 18 Schul) erhalten; die Ver¬ schiedenheit der Straßen kann durch Farben angedeutet werden: so können jene vom ersten Range roth, jene vom zweyteu gelb, die vom dritten blau, die Com- mnnicationswege grün, und die Landwege braun angedeutet werden, die unausgebauten oder nicht voll¬ endeten Wege mässen ohne Farbe einzig durch Linien angedeutet werden, und sodann, wenn eine und die andere Strecke ausgebaut, und hergestellt seyn wurde, diese mit den betreffenden Farben angedeutet, und an- gezeigk werden. Die Weg- und Brückenmauthämter, die Meiten-Säulen, die Brücken, Fabriken, die Bergwerke, die Hämmer, die Stein- und Schotterbrüche, die Wohn¬ häuser der Commissäre, der Wegmeister, und Einräm wer, und alle sonstige Gegenstände können mit denen in ^Z. zu ersehenden Zeichen angedeucet werden. Die Detail-Pians über einzelne Straßen müssen nach einem deutlichen Maßstabe gezeichnet, und ausgenom¬ men werden, die von Ort zu Ort beyzufügenden Quer- p'osils müssen die Bauart, und die Breite genau bezeich¬ nen; alle au der Straße bestndliche offene, oder gedeck- 3i3 te Canäle, alle Durchlässe, und Brücken müssen in be¬ sonderen Detail-Plans, Querschnitten, und Aufrissen nach einem, und dem nähmlichen Maßstabe gezeichnet, die zur Straße gehörigen Wegmauth- und Brückenge¬ bäude mit ihren Grundrissen, Aufrissen, und Durch¬ schnitten nebst dem möglichsten Detail der Beschreibung des Baustandes jedes einzelnen Objectes ausgenommen werde». Das Niveau, oder das abwechselnde Steigen, und Fallen der Straßen muß von Entfernung zu Entfernung mit denen auf den nahmlichen VergleichungSplan, zu welchem der höchste, oder tiefste Straßenpunct im Lan¬ de anzunehmen ist, reducirten Nieveau-Zahlen bemer¬ ket werden. Die Berge, welche mit Vorspannungen paffirt werden, nebst der Anzahl deren auf eine gewisse Last gewöhnlich vorgespannten Pferde müssen bemer¬ ket, und der Standort der Meilen-Saulen, und ihrer klntertheilungS-Pfahle in dem Plane ersichtlich seyn, welcher überhaupt mit einer so umständlichen Beschrei¬ bung, als es nur möglich ist, beleuchtet seyn muß. ^ijeiin nun auf diese Art die bereits auSgebauten Stra¬ ßen nur allen Detail-Plans ausgenommen, und verfer- k'get worden, wird von Jahr zu Jahr dieser Atlaß fort¬ gesetzt, und erweitert werden können. Es werden alle Zeit zu Jeck neu gebaute Straßenstrecken mit Be- 3i4 zng auf den General-Plan auf besonderen nach einem, und dem nähmlichen Maßstabe gezeichneten Detail- Plans entworfen, und diejem Maß beygelegt, so¬ dann die Beschreibung der ganzen Bauart, der Her¬ stellungs-Kosten, uno aller sonstigen wichtigeren Um¬ stände beogefügk werden; jede neu erbaute, oder verbesserte Brücke muß durch Plane, Aufrisse, und Querschnitte vvrgestellet zu denen bereits vyrfindigeu Baurissen dieses Objects nebst einer deutlichen Beschrei¬ bung beygefägt, mit einem Worte, jede Veränderung, Verbesserung, oder neue Herstellung an der Stra¬ sse, und ihren einzelnen Objecten solle in deutlichen nach einem gleichen Maßstabe gezeichneten Planen, und Baurissen entworfen, denen Straßen-Karten bey- gelegt, und solcher Gestalt dieser Maß von Jahr zu Jahr fortgesetzt werden. Nur auf diese Art kann eine vollständige, höchst interessante Straßen-Karten- Sammlung erhalten werden, welche nebst den nützli¬ chen Aufklärungen in Absicht auf den Bau der Stra¬ ssen, und ihrer Objecte zugleich auch die docmncntirtr Geschichte der Erbauung, Unterhaltung, und Verbesse¬ rung der Straß,» in jedem Lande liefern, und in jeder Rücksicht höchst nützlich, und wichtig seyn würde. J'r- l.-rm Districks-Jngenieur, oder Commissär muß ohM- Zur Seite 4^5. ' Zu dem Präliminar-Systcm fax das Jahr 1807. - Ausweise Utber die iu der'ersten Hälfte des Cvmmiffariats N. N. für daö Militär-Jahr 1807 zur gewöhnlichen Unterhaltung, außerordentlichen Herstellung, oder zur neuen Cvnstruction der verschiedene» Straßenstrecken erforderlichen Material- und Geldbeträge, mit Bezug auf den inveutirten, und genau untersuchten Straßenstand. 3iZ hin die seinen Distrikt betreffende Sektion mit denen Zeichnungen der einzelnen Bau-Objecte übergeben wer¬ den, auf welche sich das Juventarium seines Di- stricts, und die jährliche Untersuchung dessen Baustau- d«S gründen muß; die Detail-PlanS, und die Zeichnun¬ gen zu jeder Sektion, so weit solche noch abgängig und nicht bearbeitet seyn sollten, müssen, wenn nicht die Aufnahme durch besonders ausgestellte Individuen beschleuniget werden wollte, von dem Commiffäre be¬ arbeitet, und nach dem Locale genau ausgenommen der Direktion eingesendet, sodann entweder bcy letzterer, oder nach Umstanden auch von denen Commissaren die Copien in den vorgeschriebenen Formaten gezeichnet, und auf diese Art auf die leichteste, und zweckmäßig¬ ste Art die nörhigen Beyttage zu einem Arlaß erhalten werden, welcher einzig in seiner Art so wohl in Absicht der Ausführlichkeit, als Les daraus entspringenden Nutzens seyn würde. Ueber jeden an denen Straßen dorgenommenen Bau, über alle von Zeit zu Zeit vor- genommenen Verbesserungen, über alle durch Elemen-- tar-Zufälle erfolgten Beschädigungen an Brücken, und Srraßen müßten, so weit selbe nur durch Pläne, und Durchschnitte ausgedrückt, und deutlicher vorgestellet werden können, genaue Zeichnungen verfertiget, und 3l6 mit Beziehung auf die Sectio», die Meile, und die Untertheilungs-Pfahle mit einer kurzen, jedoch erschö¬ pfenden Erklärung diesem Atlaß angefüget werden. Alle neuen wichtigeren Arbeiten, diedabey getroffenen größe¬ ren Bauanstalten, die vorzüglicheren angewendeten Ma« schinen, und die beschwerlicheren Arbeiten des Grundbaucs sollen theils beschrieben, Heils in besonderen Zeichnungen dargestellet werden; auf diese Art würde man nicht nur die ausführlichste Bau-und Unterhaltungs-Geschichte der Straßen in jedem Lande, sondern auch jedes einzelnen Bauobjects, jeder Brücken- und sonstigen Bauanlage, aller gewöhnlichen, oder durch außerordentliche Zufalle veranlaßten Beschädigungen, und Zerstörungen erhal¬ ten, und von Jahr zu Jahr fortsetzen, sondern auch eine Anstalt gründen, welche zur vorzüglichen Belehrung je¬ des Straßen-Jngenieurs, und zur vollkommenen Bil¬ dung der Straßen- und Wegbeamten dienen würde. Die Besorgung dieser Anstalt, oder die genaue Samm¬ lung, Ordnung, und Fortsetzung aller einzelnen Detail- Plans müßte bey jeder Direction einem geschickten, ge¬ nauen, und unermüdeten Beamten unter der unmittel¬ baren Leitung deS Amts-Ingenieurs übertragen werden, welchen zu diesem Ende nach Umständen ein Zeichner zu- getheilt werden könnte, um mit diesem Atlaß immerhin Zr7 in dem nähmlichcn Verhältnisse fvrtzuschreiten, in wel¬ chem an denen Straßen die Arbeiten im Lande vorge- nvminen, und ausgeführt werden. Ich schmeichle mir keine weitern Gründe anfüh¬ ren zu dürfen, um den Nutzen, und die Vortheile, selbst die Nvthwendigkeit einer solcher Gestalt einge¬ richteten Karten-Sammlung bey denen Weg-Directio- nen zu beweisen; viel mehr glaube ich behaupten zu könne», daß ähnliche Sammlungen nicht nur bey den Straße», sondern auch bey allen sonstigen Bau- Branchen, wo anders Ordnung, und Zweckmäßig¬ keit in der Manipulation nebst einer genauen, zur wirthschaftlichen Gebahrung unentbehrlichen Uebersicht aller dem Wirkungskreise der administrirenden Behörs den unterliegenden Baugegenftände, ihrer inneren Be¬ schaffenheit, und des Bauftandes derselben erhalten, und gehandhabet werden will, ganz unentbehrlich siyen: es solle daher» eine der vorzüglichsten Bemü¬ hungen der Bau-Directionen seyn, diese Anstalt auf alle mögliche Weise in Gang zu bringen, ohne wel¬ ch-sich im Daufache nicht viel Ordentliches erwarten, und keine zweckmäßige Bau-Oekonvmie beobachten laßt, weil ohne der nöthigen Uebersicht eines ausgedehn¬ ten Bau-Geschafteö beträchtliche Summen versplittert 3i8 werden, welche einzig bey der gründlichen Ueberficht aller einem bestimmten Wirkungskreise unterstehenden Gegenstände, die nur bey dem Daseyn einer solchen Anstalt, die ich so eben erkläret habe, Statt finden kann, mit entsprechendem Erfolg, und nach einem zweck¬ mäßigen System verwendet werden können. Anhang. Enthaltend: verschiedene Bemerkungen über die Einteilung der Straßen nach Meilen, über die Meilenwei¬ ser, und den Gebrauch der sogenannten Weg¬ weiser» Ueber Alleen, und die Bepflanzung der Straßen nnt Dbst- und andern Bäumen, nebft einer kurzen Beschreibung der englischen Geleiswrge, 221 I. Won der Einteilung der Straßen nach Mei¬ len , und dem Gebrauch der so genannten Weg-Messer. öOie Cintheilung der Straßen nach.Meilen ist eine höchst wichtige nicht allein sehr nützliche, sondern bey- nahe ganz unentbehrliche Anstalt; durch diese Einthei- lung nach einem bestimmten Längenmaße wird'jeder Rei¬ sende in die genaue Kennlniß der Entfernung seines Standortes von jenem, von welchem er abgereisct ist, gesetzt , die Frachtlöhnungen für Commerzial-Maaren, und andere Transporte können genauer bestimmt, die Ent¬ fernungen der Posten mit Verläßlichkeit bemessen, die Megmamhe nach gleichen, und billigen Verhältnissen ein- Senchret, selbst in Absicht auf die Manipulation bey der Unterhaltung der Straße, und ihrer Eontrolle, bey der Nächste der Arbeiten, und denen mir entsprechen¬ dem Erfolg vvrznuchmenden Visitations-Reisen, so wie dey so vielen andern Fallen wird jene wichtige Erlcich- icrung verschaffe ohne welcher nichr füglich eine si-ste- Theil. X ZS2 mansche Unterhaltung und Behandlung des Straßen- geschaftes Statt finden kann. " 2. Die Meilen-Eintheilung an denen 'Straßen bestand schon zu den Zeiten der Romer, ob sie gleich ein anderes Maß, und daher eine andere Einiheilung hatten. jede römische Meile (8tLr Stadt die Messung aller Straßen-Entferuun- gm vorgenommen, und dieser Mittelpunct mit einer Pyramide, welche für die erste Meilen-Säule gelten soll¬ te, bezeichnet würde; ein gleiches geschah in Rom mit dem iVüüslsii uureo des Augustus. In vielen Provin¬ zen, und Gegenden würde eS auch weit wirthschastlichcr seyn, wen» start der hölzernen Meilenweiser, welche nach wenigen Jahren zu Grunde gehen, und mir neuen ersetzt werden müssen, steinerne Säulen nach einer ein¬ fachen Zeichnung, nach und nach errichtet wurden. Neben der Eintheilung, oder der Zahl deren von dem rrsten Ni lisri der Residenz-Stadt zurück gelegten Mei« len sollte auch die Entfernung von den einzelnen Pro- dinzial-Haupt-Slädteu bemerket werden, wie solches in denen in 7 siegst st // aus denen st/zw 5, 6, 7, und krsichrlichen Zeichnungen umständlicher dargestellet, und entworfen ist. Die Entfernung von der Residenz- und jene von den Provinzial-Hanpt-Stadten ist auf selben eingehauen, und in den Feldern a sind Sonnenuhren angebracht, welche zur Bequemlichkeit der Reisenden, und selbst zur Bestimmung der Arbeitsstunden bcy den Elraßenarbeiten mehrmahlö eine wesentliche Anstalt 3S6 gewahren würden; ihre Einführung konnte nach und nach, so wie es die Umstande des Wegfonds erlauben würden, vorzüglich in Gegenden, wo Ucberfluß an Steinen ist, Statt finden; jährlich könnten nach Zulassung der Geld-' mittel einige Meilen in jedem Lande auf diese Art be¬ zeichnet werden, und solcher Gestalt könnte in 20 bis 25 Jahren in der ganzen Monarchie eine Anstalt aus- geführet werden, welche in Absicht der Unterhaltungs¬ kosten für die Hinkunft alle Auslagen ersparen, und de¬ nen österreichischen Straßen auch in dieser Rücksicht einen Vorzug vor allen übrigen gewahren würde. Am Fuße jeder Säule könnte eine steinerne Bank zum Ausruhen der Fußgänger angebracht werden, welches eine Bequemlichkeit verschaffen würde, die der müde Wanderer dankbar benutzen, und eine Staatsverwal¬ tung segnen würde, welche bey ihren zum öffentlichen Wohl ausgeführteu Anstalten auch die Erleichterung der durstigen Reisenden berücksichtiget. tz. 5. Ich r^anbe mir hier auch noch eine weitere Bemer¬ kung über eine Anstalt zu machen, welche mkt denen jetzt erwähnten Meilen-Saulen einige Aehnlichkeit hat, und s'r fremde, in einer Provinz unbekannte, oder nicht h'nlangli.h bewandert- Reisende von keinem unbedeu¬ tenden Nutzen ist. Diese betrifft die in unseren Staa- 527 len eingesührtcn konscriptions- oder Cantons-Tafsln, welche bey denen Dörfern, Markten und Städten er¬ richtet, und auf welchen die Nahmen der Oerter «ufge- jeichnet sind, vor welchen sie siehen. Sie erleichtern jedem Reisenden außerordentlich die Übersicht seines Standpunctes, und die Beurtheilunz des gemachten, und noch zurück zu legenden Weges, wenn selber mit Hülfe einer guten Karte veifolget wird. Diese Tafeln, deren Erhaltung, und Erneuerung mir Rechr der Gegenstand der öffentlichen Aufsicht, und Lan- des-Polizey seyn solle, verdienen mit aller Sorgfalt unterhalten zu werden, da ihr Dasein außer ihrer we¬ sentlichen Bestimmung jedem Reisenden die Bequemlich¬ keit gewahret, sich so wohl von der Entfernung, und der Größe seines zurückgelegten Weges, so wie von seinem Standpuncte selbst mir Hülfe einer guten Karte sehr ge¬ naue Begriffe zu machen. tz. 6. Die Meilen-Sanlen sollen jenseits des Straßengrabens gesetzt, keineswegs an der Straße selbst, oder an denen Banketten aufgestellet werden. Siebleiben solcher Gestalt gegen das Anfahren, und selbst gegen den Muthwillen der Vorübergehenden viel mehr gesichert; daS nähmli- che ist auch von den Untertheilungs-Saulen zu verste¬ hen. Die Aufschriften müssen von Zeit zu Zeit erneuert, A28 und auSgebcssert weiden, wenn die Zahlen, und der Sinn der Aufschrift nicht mehr deutlich genug zu ent¬ nehmen ist; wenn die Säulen von Oteiu gemacht wer¬ den, kann die Aufschrift ebenfalls auf einer blechernen weiß bemahlten Tafel in einer Vertiefung, wie solches 6 darstellec, angebracht werden. Es seye denn, daß man compacte Steine hätte, in welchem die Inschrift deutlich auf einem vertieften Felde eingehauen, und fortwährend gut erhalten werde» kann. S- 7> Die Bestimmung der Meilen, und ihrer Unterthei- ' g> g muß allerdings mit geometrischer Genauigkeit v . .genommen, und darauf immer eine uni so größere Sorgfalt verwendet werden, als diese Ausmaßen nicht nur ni so mancher auf daS Ocffeittliche, und Allgemei¬ ne wirrenden Rücksicht von vieler Wichtigkeit sind. Die besten Plant», und richtigsten Straßen-Karten gewäh¬ ren keine verläßliche Bestimmung, weil diese die Län- gen-Durchschnitte nicht enthalten, nach deren Rich¬ tung dcch nur das Längenmaß, und die Anzahl der Meilen bestimmt werden kann.. Die einfachste, doch nicht die geschwindeste Art diese Meilcnbestimnumg vorznneh- men, ist die Ausmessung der Straße mittelst der ge¬ wöhnliche» Meßkerte. rsy tz. 8. Indessen hat man doch auch das Mühsame, das Lang¬ same, und selbst auch unter manchen Umstanden, und Verhältnissen das Unzureichende, selbst das Unerlä߬ liche dieser Messungsart nicht verkennet, und hat in verschiedene.! Zeiten ans Mittel nachgedacht, die;e Mes¬ sungen auf eine geschwindere, doch verläßliche Art zu verrichten. Man hat Meilen- und Klaftermeffer erfun¬ den, welche mirtelst eine» an den Achsen, oder andern Destandtheilen des Wagens zu befestigenden, in einem Ge¬ häuse verschlossenen künstlichen Radwerkeö die Anzahl der Klaftern, und Meilen andeuten, welche von dem Wagen zurück gelegt werden; bey jeder Umdrehung des Wagen¬ rades wird in diesem Radwerke eine Bewegung veranlas¬ set , welche nach dem Verhältnisse der inneren Einrich¬ tung die Lange des zurnckgelcgten Weges in den vere halmißmaßigen Untertheilungen durch einen Zeiger gleich einem Uhrwerke andcutet. §- 9- Diese Meilenmesser waren schon zu Zeiten der Römer bekannt. Vilruoiuö beschreibt einen solchen Meilcnmes- s" im X. Buch seiner Architektur, bey welchem mittelst dein Fall eines Steinchens in eine Röhre jederzeit eine jurückgelegte Meile angedeutet wurde, und es ist aller- zu vermuthen, daß die Römer sich bey der Aus- 33o Messung ihrer ausgedehnten Straßen auch solcher Vor¬ theile bedienten. In spateren Zeiten hat man verschiede¬ ne Erfindungen dieser Art gemacht, welche im Ganzen auf eines hinaus gingen, nur in Absicht der Anwendung, und ihrer mehreren, oder minderen Complicirung von ein¬ ander unterschieden sind. §. rc>. In Herrn Prof. Johann Beckmanns in Göttingen herausgegebenen sehr interessanten Beylagen zur Geschich¬ te der Erfindungen im i. Bande, i. Stücke Seite i6 findet man einen Aufsatz, worin die verschiedenen bekannten Weg« Messer angezeigt werden; Herr Nicolai führt diesen Beck« mannischen Aufsatz über die Wegmesser in seiner Reisebe¬ schreibung im i. Theile in chronologischer Ordnung mit mehreren Zusätzen an, und führt zugleich einen ähnlichen Wegmesser an, welchen Herr Catrl in Berlin für sel¬ ben verfertigte. Da Herr Nicolai versichert, daß dieses Instrument auf seiner weiten Reise, die er im Jahre i 782 durch Deutschland, und die Schweiz unternommen, an sich unverändert verblieb, und immer richtig gezeiget, auch bcy seiner Rückkunft an denen innerlichen Theilen keiner Reparatur nöthig hatte, so will ich hier, um meine» Lesern, denen allenfalls noch diese Art Instrumente nicht bekannt seyn sollten, einen deutlichen Begriff von selbe» zu verschaffen, die Beschreibung desselben wörtlich an- 33, setzen, wie sie Herr Catel'selbst nach der von ihm hin- zugefügten Zeichnung aufgesetzot hat: Diese sehr einfache Maschine wird auf der Achse des Hinteren Rades eingeschraubt, und durch einen am Rade angebrachten eisernen Stift in Bewegung gebracht. Sie besteht ans zwey Radern, einem Triebe, einer Schrau¬ be ohne Ende, und einem Sterne von fünf Flügeln. Die beygefügten drey Figuren auf der ^///. Tafel werden alles sehr deutlich zeigen, und den ganzen Mechanis¬ mus begreiflich machen. i. jst xj„e eiserne Büch¬ se, welche das ganze Werk enthalt, und durch Hülfe her eisernen Bänder hinter dem Rade an die Achse mit Schrauben befestiget wird. Der Stern 6 ist beweglich an einer Achse, welche durch die Büchse geht, an derselben Achse befindet sich eine Schraube ohne Ende, deren Ge¬ brauch hernach gezeigt werden wird. An dem Rade, hinter welchem die Maschine befesti¬ get ist, befindet sich an einer Speiche ein eiserner Stift*) in solcher Hohe, daß er den Stern fassen kann. Wenn *) Dieser Stift ist so eingerichtet, daß er, wenn das Ge¬ leise schmäler wird, um so viel verkürzt werden kann, als rö- thig ist, indem der Stift aus zwey über einander geschraub¬ ten Stücken bestehet, wovon man das längere abschraubt, und das kürzere oben läßt. Herr Pohl, ein geschickter Mcchanicus Basel, der den äußeren Stern, welcher in Bern, nachdem 3Z2 also das Rad einmahl hemm gehet, faßt der Stift einen Flügel des Sternes 6, and treibt ihn vorwärts; wenn also das Rad fünf Mahl herum gegangen ist, har sich der Stern ein Mahl um seine Achse gedreht) und folglich auch die Schraube ohne Ende, welche daran befestiget ist. Diese Schraube ohne Ende greift in ein Rad 3, von vierzig Jahnen; da nun diese Schraube bey jeder Umdrehung nur einen Jahn fasset, so muß der Stern 6 sich vierzig Mahl umdrchen, wenn sich das Rad v/ ein- Mahl um seine Achse bewegen soll, und da zu einer Um-" drchnng des Sternes fünf Umdrehungen des Wagenra¬ des gehören, so folgt von selbst, daß sich das Wagen¬ rad zwcy hundert Mahl umdrehen müsse, ehe das Rad .R ei nm a bl n n seine Achse kommt. Dusts Rad ch/F. 3, hat an seiner Achse einen Drilling von sechs Zähnen, und greift in ein Rad von sieben und vierzig Jahnen, folglich muß sich das Aad7 z Mahl herum drehen, ehe ö sich ein Mahl umdre- hetz da nun, wie aus dem oorhergegangeneu ersehen wor- Ricolai ihn verloren hatte, höchst unverantwortlicher Weise vo n schlech keaen Eisen, und w schlecht gearbeitet worden war, das er in Biel, wenche Meilen davon, schon unbrauchbar wurde, besser verfortiate, machte für den Stift die noch sim¬ plere Ersmdunq, das da« lange Ende mittelst eine« Gewinde« an o-m kurzen befestiget war, und wenn man es brauchte, a» Las Rad angcschraubet wurde. den, das Wagenrad zweybnndert Umgänge machen muß, dmnic sich ein Mahl hci nm drehe, so muß sich das Wa¬ genrad 1566z'Mahl herum drehen, ehe/>'ein Mahl um seine Achse kommt. An der Achse des Rades /k, Z, ist der Zeiger /^, 2, dermaßen befestigt, daß er zwar mit dem Rade herum gehet, dennoch aber rückwärts, und vorwärts kamr beweget werden, wenn das Rad Z siille stehet, welches darum uöthig ist, nm die Maschine zu stellen, wenn man abreisen will; denn alsdann müssen behde Zeiger auf gcstellet werden. Es muß also, wenn der Zeiger ansdem Zifferblatt« äb/A-, 2, ein Mahl herum gehen soll, das Wagenrad sich i566ZMahl um seine Achse drehen; wir werden unten sehen, daß dieß eine deutsche Meile betragt. Zuvor aber muß noch gesagt werden, daß man auf diese Art nur eine Meile bemerken könnte, wenn nicht rin zweyter Zeiger vorhanden wäre, weil der Zeiger A bey feder Meile wieder aus k) zu stehen kommt; darum ist noch der zweyrer Zeiger § gemacht worden, welcher Zwanzig Mahl langsamer als der Zeiger gehet. Auf diese Art kalt» man zwanzig Meilen weil fahren, und Zu jeder Zeit bemerken, wie viele ganze, halbe, vier¬ tel, oder achrel Meilen man vorwärts gerückt ist. Die Art, wie dieses bewerkstelliget wird, ist allen Uhrma¬ chern ohnehin hinlänglich bekannt. 334 Damit aber der Stern 6 bey jeder Umdrehung des Wagenrades nicht mehr als ; Mahl vorwärts geworfen werde, ist hinter dem Stern ein kleiner Stern /, 3, angebracht worden, welcher durch eine Feder und durch einen Schießhakr» K, der oben winkslrechr ist, in seiner gegebenen Lage erhalten wird, so, daß wenn keine andere Kraft gebraucht wird, dieser Stern allezeit in seiner Ruhe liegt. Lben ist gesagt worden, daß sich das Wagenrad 1566k Mahlumdrehe, indeß der Meilenzeigerden Zirkel rin Mahl durchlauft; da nun das Wagenrad so einge¬ richtet ist, daß dessen Umkreis i5Fnß i Zoll halt, so ergibt sich, daß solches ^363o rheinländische Fuß durch¬ lauft, wenn der Meilenzeiger eine Stunde zeigt. Da nun die deutsche Meile zu 2362c; rheinländische» Fuß gerechnet wird, so ist nur ein Fuß zu viel, welches aber von gar keiner Bedeutung ist. Es hat sich aber bey Diesem Instrumente ein Fehler «ingefunden, welchem auf diese Art kann abgeholfen werden; nähmlich: da der Stern oben an der Maschine angebracht worden, wie aus der Figur zu ersehen ist', so hat die Erfahrung gelehrt, daß er etwas zu weit vom Centrum des Rades angebracht sine; denn durch die schnelle Umdrehung des Rades war der Schlag zu heftig, und also auch die Reibung zu stark, welches die Maschine, 35S und sonderlich den Stern zu sehr abnutzte. Diesem Man, gel abzuhelfen ist nur der Stern unter der Maschine an¬ zubringen, oder auch die ganze Maschine umzukehren, und so zu befestigen. Dadurch wird der Stern dem Cen¬ trum des RadcS naher gebracht, und da die Geschwindig¬ keit gegen den Mittelpunkt, und die Achse des Rades immer mehr abnimmt, so hat die Maschine dadurch viel weniger Reibung auszuhalten, und ist folglich viel dauerhafter, und sicherer. S. 'i. Dieses jetzt beschriebene Uhrwerk und Mechanism kann auch außer dem Reisewagen angewendet werden, mit welchem man nicht allenthalben, vorzüglich in Gegen¬ den, wo die Straße nicht gebauet ist, fortkommen kann, die Ausmaß ihrer Langen hingegen doch auf schlechten Seitenwegen, über Felder, Wiesen und Haiden nach Erforderniß ihrer neuen Anlage vorgenommen, und »och eher in Erfahrung gebracht werden soll, als der or¬ dentliche Plan ausgenommen werden kann. Man kann diese Wegmesser aufdie Achse eines einzelnen etwa 2 Schuh hohen Rades anbringen, welche- zwischen einer Gabel ein¬ gerichtet werden kann, welche ein Mensch gleich einem Schubkarren vor sich schieben, oder auch hinter sich zie* Heu kann. Mau kann auf diese Art alle Linien auf de« Indern, und selbst in unwegsamen Gegenden, so wie 336 . auf gebauten Straßen mir hinlänglicher Derlafl:,'*". 't meßen, und die Beyschaffung eines solcher .lvegm- ist bey jedem Au le von grošem Nutzen, welchem sie ö.d- miuisirativn der Wege in einem Laude, öder auch in beschrankteren Districten auvrrlrauct ist. ,D»r »nechaui- sche Witz hat selbst Schrittmesser erfunden, ein Instru¬ ment, welches man steh an den Bund der Beinkleider fest macht, von welchem eine Schnur längs dem Schen¬ kel in der Gegend des Knies au die Beinkleider mit Hiner gebogene» stählernen Spitze befestiget wird; bey jedem Schritte zeiget der erste Zeiger zwey, weil der Schritt, den der entgegen gefetzte Fuß »pacht, sonst nicht angezeigt würde. Herr Nicolai rühmt sich in sei¬ ner Einleitung zum ersten Theile seiner Rcisedeschrci- bung, daß ihn» dieser Schrittzähler auf sciner Reise zu Fuß in einigen Gegenden der Schwei; vorircffliche Dien¬ ste geleistet habe; auch am Pferde lassen sich diese Instrumente anbringen. Indessen sey das bisherige hin¬ länglich zu der Absicht gesagt, in welcher diese Weg¬ messer bey den Straßen angewender werden können, welche bereits so bekannt sind, daß sie von jedem ge¬ schickten Mcchanicus, Uhren- oder Instrumentenmacher mit den verschiedenen Anwendungen, und Variationen in Bezug auf den mit selben zu machenden Gebrauch, und Einthcilung verfertiget werden können. II. Bemerkungen über Alleen, und die Bepflan¬ zung der Straßen mit Obst- und andern Bäumen. §. i. Wlan setzet da, und dort einen besonder» Vorzug, und Schönheit in die mit Baumen besetzten Landstraße», man hat sogar in einigen Laudern Gesetze, und Auf--> munterungen von Seite der Staatsverwaltung erlassen, ,um die Landstraßen mit Obstbaumen zu bepflanzen; in andern ist die Anpflanzung der Baume an denen Stra¬ ßen nicht nur verborhen, sondern selbst befohlen, die in¬ nerhalb eines gewissen Maßes an den Straßen stehenden Bäume auszuhauen. Wenn man in Absicht dieser An¬ stalt etwas nach Grundsätzen entscheiden solle, so muß man den Einfluß in Ueberlegung nehmen, welchen der- ley Anlagen an den Straßen, und ihren Instand neh¬ men können, und die Bortheile von der einen mir denen Rachrheile» auf der andern Seite gehörig abwägen, tz. 2. Bäume verhindern den frepen Luftzug, halten den Son-- "imschem von den Straßen ab, sie verursachen einen be« 3. Theil. P A38 ständigen Schatten, und hindern die Austrocknung der Straße , welche zur Unterhaltung ihres guten Standes so wesentlich ist; Baume erleichtern den Aufenthalt böser Leu¬ te, welche auf di« vorübergehenden Reisenden unbemerkt lauern, und selbe ihres Eigenchums berauben können ; Baume verhindern endlich die freye Aussicht, und hem¬ men dem Reisenden die Reitze der ländlichen Aussichten, und die mannigfaltigen Schönheiten der immer abwech¬ selnden Natur/ und ihrer Bilder zu genießen, deren An¬ sicht durch die aneinander folgenden Baume auf jedem Schritte unterbrochen wird: Alleen veranlassen eine er¬ müdende Einförmigkeit, und vernrsachen, daß der Rei¬ sende aus Mangel der Abwechselung das Ende solcher beschrankten Passagen kaum erwarten kann, wahrend ihm die freye Ansicht reihender Landschafien mehkmahls den Weg gegen seine Erwartung verkürzt; sie gewah¬ ren zwar bey heißen Sommcrtagen denen Pferden, und Menschen einen angenehmen kühlenden Schatten, und bezeichnen in stürmischen finsteren Nachten dem geäng¬ stigten Wanderer/ und Reisenden einen sicheren Pfad, von welchem er nicht tvohl abweichen, und auf Irrwe¬ ge gerathen kann; Lbstbamne gewahren selbst einett Nutzen dem Lande, und dem angranzenden Besitzer, m'd erwecken bey dem Vorübcrfahrenden den Begriff, und die Wonne des Ueberfiustes, die ihm seinen Weg angeneh- Mer, und vergnügter macht. Allerdings sind dieses einige Beweggründe, welche Baumen, und Alleen das Wort führen können; allein man ertragt leichter einen heißen Tag, als eine elende Straße, welche durch den Schat¬ ten der Baume veranlasiet wird. Eine schlechte Straße läßc einem gär nicht das Angenehme genießen, welches schöne, mit reichen Früchten belastete Baume dem Rei¬ senden gewahren können, der mM auf seine Sicherheit, und auf das Gleichgewicht seines Wagens, als auf an¬ dere außer ihm gelegene Dinge bedacht sepn muß; al¬ lerdings ist das Bewußtseyn angenehm, daß mau bey finstern Nachten die Richtung der Straße nicht verlie¬ ren, bey verschneyten Wegen nicht seitwärts verirren könne; allein es ist noch viel angenehmer, wenn man für den Mangel dieser Beruhigung durch eine gute, siche¬ re, und bequeme Straße entschädiget wird, an welcher man selbst durch die Material-Vorraths-Haufen, wel¬ che allenthalben der Straße zur Seite liegen sollten, durch die längs den Banketten eingesetzten Abweiser, selbst durch Schneepstöcke gegen Abweichungen von verwahren Richtung gesichert, wird; alle diese Gründe bestimmen mich, die Alleen an stark befahrnen Straßen, denn von Lust- oder Spazierwege» ist hier nicht die Rede, als schädlich für den Straßenstany, nachtheilig für die öf¬ fentliche Sicherheit, und selbst ermüdend für das Auge 340 des Reisenden vollkommen abzurathen; im äußersten Falle können auf großen Ebenen über Heiden, und auf ausgedehnten Feldern zur Bezeichnung der Straßen» Richtung einzelne auf sso bis 5o Klafter entfernte, und von den Strafien-Graben auf 2 Klafter abstehende Baume, am vorzüglichsten die schlanken italiänischeü Pappeln gesetzt, und. solcher Gestalt gezogen werden, baß ihr Stamm von üuten auf 3 bis Klafter von al¬ len Auswüchsen entlediget werde, damit sie den fteye» Luftzug nicht hindern, und immer so wenig Schat¬ ten als möglich, an die benachbarte Straße werfen können. tz. 3. Die Römer sahen die Schädlichkeit der Bäume für die Straßen gar wohl ein, ihre Straßengesetzt verbo- thcu die Anpflanzung der Baume längs denen Stra¬ ßen ; in den meisten österreichischen Provinzen bestehet das Gesetz, bis auf die Entfernung von 2 Klaftern vom Rande der Straßen die Baume auszuhauen, und nur Obstbänme in einer minderen Entfernung von 6 Schuhen zu belassen; in Waldungen hingegen müssen die Bau¬ me noch auf eine größere Weite, nach Verhältniß der Local-Umstande in Absicht auf öffentliche Sicherheit, von 6 bis 5o Klafter» ausgehauen werden. Luft, und Sonne sind für die Erhaltung gut angeleg- Z^l ter Straßen höchst gedeihlich; ihr Zugang muß auf alle Art befördert, und erleichtert, nicht durch Anlegung so wesentlicher Hindernisse, als Baume, und Alleen sind, ge- hemuiet werden; auch Stauden und Gestrippe müssen zu Heyden Seiten der Straße, allenthalben emfernet, und alle Hindernisse von der Straße hintangehalten werden, an denen der Schnee einen Aufenthalt findet, und die Verwehungen befördert werden können. 34L III. Beschreibung der englischen Geleiswege. §)ie Geleis- oder Rollwege (englisch Kail ^vs^s, L.sil roü6s genannt) bestehen ans e.nör doppelten Reihe in der Entfernung zweycr Wagen-Rader aus einander gelegter, und auf den Grund befestigter Bahnen,-wel¬ che an der ausücndigen Seite mir einem vorstehenden, 3, 4i bis 6 Zoll hohen Rande versehen sind., damit die Räder nicht ans dem Geleise abwcichen, und seitwärts ausgleitcn können. Diese Dahnen werden vorzüglich von gegossenem Eisen verfertiget. 2nS. / In asi/F-. i6 /. ist der Grundriß eines solchen doppelten Geleisweges, in F/A-. 17 hingegen das Prosil desselben vorgestellt, aus letzterm ist zu ersehen, daß die Sohlbau,ne er auf einige, in gewisser Entfernung in de» Grund eingelegte Polstcrbäume l> eingerichtet, und über die ersteren die Geleise 0 auS gegossenem Eisen befesti¬ get werden, auf welchen die Wägen fortrollen. Da nun die Reibung auf diesen Geleisen sehr klein ist, so ist es ganz einleuchtend, daß mit einer geringe» Kraft beträchtliche Lasten fortgeführt werden können, 34^ In den Gruben, und Bergwerken sind diese Geleis- wcge eine schon lange bestehende Anstalt, wo mittelst der so genannten Hunde auf hölzernen Geleisbahnen die ge¬ wonnenen Erze zum Tag hinaus gefördert werden. Von diesen entlehnten die Engländer ihre eisernen Iffnr!-rvu^s, und wendeten solche zur Verführung ihrer Materialien und Erzeugnisse an, wenn sie selbe nach den Canalen, und schiffbaren Flüssen zur weiteren Transporcirung, oder an andere Platze zur Verarbeitung überführen wollten. Wo ein tiefes Thal die Fortsetzung eines CanalS hin¬ dert, wird die Ladung auf Rollwagen gelegt, und auf den Vergabhang in einem Geleiswege mittelst eines Bremse-Rades hinab gelassen, auf der andern Seite wieder hinauf gezogen, und weiter auf den Canal verschiffet. Diese Geleiswege haben ihre AuSweichS- platze, damit doppelte Geleiöwege ersparet, und da¬ durch die Passage für zwey Wagen immer offen gehal¬ ten werden könne. Solcher Gestalt sah man Geleiswe- ge von wichtigen, und großen Etablissements nach einer Haupt-Route eines Canals, Flusses, oder Chaussee ge¬ zogen, und mehrere glaubten ans dem guten Fortgänge, und den Vortheilcn, welch- diese Anstalt auf eine Lan¬ ge von einigen Meilen, in welchen diese Iffuil loaffs außer aller Concurrenz mit andern fremden, und nicht zu dem Etablissement gehörigen Fuhrwerken standen, gewahr- 544 re, auf ihre allgemeine Einführung, und Benützung siatt den gewöhnlichen Chausseen amathen zu können. Englän¬ der, welche aus dem Gelingen im Kleinen auf den nahm- lichen Effect im Großen zu folgern keinen Anstand nah¬ men, priesen diese Rollwege als das vorzüglichste Mit¬ tel an, die wohlfeilesten Frachten in einem Lande zu erwirken. In mehreren Journalen wurde der Nutzen dieser Ge- leiswege so übertriebe», daß man selbe, ich will nicht sagen, allen auf gewöhnliche Art gebauten Straßen, son¬ dern selbst den Tchifffahrts-Canalen, und schiffbaren Flüs¬ sen vorziehen wollte. Indessen waren dieses nur einseitige, nicht gehörig geprüfte, noch weniger mit denen verschie¬ denen Local- und sonstigen Verhältnissen verglichene, und erwogene Behauptungen, es waren Vorurtheile, welche auö einzelnen glücklichen Versuchen, und Anwendun¬ gen bey den verschiedenen Fabriken, Bergwerken, und andern Etablissements geschöpfet wurden, und deren An¬ wendung im Großen auch auf den öffentlichen Laub- und Poflstraßen Statt finden sollte. Allein dieses ist nicht ans- füi rbar, und folgende Gründe werden die vorgefaßte Meinung widerlegen, welche vor kurzen aus Mangel der näheren Kcnntniß dieser Geleiswege nicht wenig Auf¬ sehens machte. GeleiSwege erfordern einen gleich weiten Abstand der > 3/jZ Rader jener Fuhrwerke / welche diese Bahnen befahren, daraus erhellet, daß sie für Wagen, die eine größere, oder kleiuere Entfernung ihrer Rader als die Weite der Geleisbahne ist, besitzen, nicht dienen können. Wollte mau mehrere Bahnen mit verschiedenen Brei¬ ten anlegeit, so würde dieß eine übermäßige Breite der Straße erfordern, da von jeder Breite doppelte Bah¬ nen wegen der Ausweichung der gleichen Wagen ange¬ legt werden müßten, ein Umstand, der an einer Haupt¬ straße, auf welcher Fuhrwerke aller Art zusammen tref¬ fen , ganz unausführbar seyn würde. Das Ausfahren, und Ausweichen von der Straße würde nicht minder vielen Schwierigkeiten unterworfen styn. Es wüßten unmittelbar aneinander dergleichen Ausfälle, oder Ausweichsgcleise angebracht werden, welches demungeachrcr bey einem häufigeren Fuhrwerke groß? Stockungen veranlassen würde, weil doch eben diese Ausweichsplatze oder Seitengeleise auch nicht so häufig angelegt werden konnten, folglich immer ein Wagen so lauge still halten müßte, bis der entgegen kommende an den Punct der Ausweichung gekommen seyn würde. Bey Seitenwegen, und jenen Puneten, wo von den Hauptstraßen nach denen seitwärts gelegenen Markten, Dörfern, oder anderen Besitzungen, und Hausern, selbst zu denen an der Straße gelegenen Wirths- 346 hau sc n! gefahren werden müßt«/ müßten diese Gelers- bahnen auf eine verhaltnißmaßige Lange ganz uurerbro- chcn seyn; diese würden in kurzen ganz ansgesahren, der Koch, welcher durch das Austrcten der Pferde ver¬ ursachet wird, in die Sigetien Geleise gebracht, und die' se sogleich unbrauchbar gemacht werden. Die Bespannung könnte nicht neben, sondern müßte nur vor einander geschehen, welches aber im Allgemeinen nicht ausführbar ist, weil in denen meisten Landern der Landmann außer der Feldbauzeit auch Fuhrmann ist, und dieser sich für diese Geleiswegc nicht andere Wagen an¬ schaffen würde, als die er bcy seiner Wirthschaft braucht. Dec Ablauf des Wassers würde durch diese Geleise, und ihre aufrechtstchende Seiten gehindert, der Koth würde sich hart an selbe ansetzen,' und eine kostbare un¬ unterbrochene Reinigung derselben veranlassen, oder im Widrigen die Geleise in wenig Wochen ganz verschlam¬ men, und unfahrbar machen. Auf steilen Bergen würden diese Geleiswegc, wenn sie auch sonst ganz ausführbar waren, eine viel größere Kraft zum Hiuaufzirhcn, so wie zum Aufkalten erfordern, als die gewöhnlichen Wagen. Die Unkosten der Anlage dieser Geleise waren sehr be¬ trächtlich, vorzüglich in unseren Laudern bey den so seht .gestiegenen Eisen-Preisen; ihre Unterhaltung, nahn'lich 347 die unausgesetzte Reinigung, und Säuberung der Geleis- bahnen, und Ausfallsplätze nach den Seitengegenden würde große Summen erfordern, und bcy einer stark befuhrnen Straße nicht einmahl von Erfolg und guter Wirkung seyn. So wenig diese Geleiswege für große Land- und Post- straßen anwendbar sind, so nützlich können selbe für ein¬ zelne Förderungen von Fabriken, Bergwerken, Kalköfen, Steinbrüchen, Iiegelplätzen, und Niederlagshausern zu einer Hauptstraße, zu einem Canal, oder zu einem an¬ dern Pnncte seyn, bis z>, welchem selbe von einem gleichförmigen Fuhrwerke in einer beständig ununrerbro- ' chenen Richtung befahren werden können. Ich wollte dieses von den Geleiswegen etwas um¬ ständlicher anführen, um über ihre Anwendung einige Begriffe zu verbreiten, und zu zeigen , daß selbe im Gro¬ ßen , das ist auf öffentliche Land- und Poststraßen nicht ausführbar seyen, es wäre denn in dem beynahe nicht denk¬ bare» Falle, wenn eine Gesellschaft die Verführung al- k" auf einer Straße hin, und herziehcnden Waaren auf sich hätte, wo selbe so wohl ihre Wägen nach einer glei¬ chen Gelciöwcite Herstellen, als auch sonstige Einrich¬ tungen nach ihrer Willkühr treffen lasten könnte, wel¬ ches jedoch auf Land- und Poftstraßen in anderen poli¬ tischen , commercial- und auch selbst ökonomischen Rück-- 348 sichten eben so wenig, als die Anwendung der Geleis- wege im Großen überhaupt ausführbar ist. Zu dieser Absicht werden diese Geleiswege auch nur vorzüglich in England angewendet, und die größten dieser Art sind jene in dem Saverne-Thal, oder in Coalbrook- dale, wo die Straßen, um die zahllosen merkwürdigen Eisenarbeiten, und Gußwaareu zu transpvrtiren, über den dortigen sandigen Boden in eimm Umfange von io bis i2 Meilen mit viev-^eisernen Geleisen besetzt sind, von denen zwey für die ankommenden, zwey für die abfahrenden Wägen dienen, so daß die Wägen sich auf jedem Pnncte ohne Veirrung kreuzen, und einan¬ der vorüber fahren können. Die Wägen sind indessen alle nach einem Maße gemacht; ihre Spur ist genau so weit, als die Entfernung der Geleise, in welche die Räder einpassen, und mit ungemeiner Leichtigkeit hin¬ rollen. Einen solchen Geleiöweg findet man auch seit einigen Jahren bey Hattingen in der Grafschaft Mark, wo große Hüttenwerke, und Eisenmanufacturen etablirt sind. B e p l a g e. Enthaltend : eine Sammlung mehrerer theils schon beste¬ hender , theils noch mit Vortheil zu erlast sender Straßen-Gesetze, oder den Entwurf zu einem für alle Provinzen anwendbaren Straßen-Patept, nebst dem unterm 9. April '776 für das Herzogthum Steyermark er¬ lassenen Straßen-Normale. Anmerkung. ' Zu diese Sammlung sind größten Lheils Vie in denen für die Straßen im Hcrzogthume Steycrmark und Krain im Jah¬ re 1776, und »1778 ersoffenen Patenten enthaltenen Vor¬ schriften eingetragen; die Zusätze, und besonderen Para¬ graph?, welche zur besseren Beförderung der Straßen- Pvlizey eingeschaltet sind, sind als Resultate der Erfah¬ rung bcygefugt worden, um einige rücken zu ergänzen, welche in denen bestehenden Vorschriften sich befinden; sie sind daher bloß als Vorschläge zu betrachten, das Gänze hingegen keineswegs als etwas Neues, sondern nur als ein« etwas modificirte, in denen bereits bestehenden Vorschriften gegründete Anwendung auf jedes Land anzuseyen, daher auch das stcyrischeSkraßen-Patentvom g. April 1776, wel¬ ches so wie das krainsche vom 17. Marz 1778 die meisten auch für die übrigen Provinzen erlassenen Verordnungen ui Stra- ßen-Sachen enthalt, am Ende dieser Sammlung beygc- druckt worden, damit aus selben entnommen werden kön¬ ne, daß der ganze Vorschlag grollten Theils auf früheren bereits lang bestehenden Anordnungen beruhe. 35i Sammlung rnchrercr ^ur Erleichterung des Straßenbaues, und zur Beförderung des guten Straßenstandes theils schon in den meisten Provinzen beste¬ hender, thcils noch mit Vortheil zu erlassender Srraßcn-Gesche, oder Vorschlag zu einem in allen Provinzen anwendbaren Straßen¬ rand Weg-Patent. Nanut die Straßen, welche noch nicht aller Orten je¬ ne Breite besitzen, welche dencnselben nach der Verschie¬ denheit ihrer stärkeren oder minderen Befahrung, Wich¬ tigkeit, und Classification gegeben, und ertheilet werden solle, ungehindert verbreitet, anderer Tcits aber zur Be¬ quemlichkeit drS Commerzes, und der Reisenden fehler¬ hafte, und die Passage erschwerende Inge verbessert, und ohne Anstand umgeleget werden mögen, sollen alle Grund- horrschaftcn, und Grnndeigenthumer, verhalten seyn,die Gniude, welche zur Verbreitung der alten, oder zur An¬ lage neuer Straßen, und der dazu gehörigen Bankette, Seitengräben, Depots, und Wasserableitungsgraben er¬ forderlich sind, ohne Unterschied zwischen Dvminical- und '-Hlistjcal-Gruudeu nnvcrweigerlich, und ohne Hindernisse, 3Zs oder Verzögerung gegen gleich zu erfolgende Ablösung von ihren anliegenden Gründen abzugegeben, nicht min¬ der die zur Eröffnung, oder Erweiterung der Schottergrü- ben, oder Steinbrüche, und Anlegung der nöthigen Zu- und Abfahrtöwege, dann die zur Erbauung der Wegmauth- ämter nöthigen Gründe unverweigerlich abzutretcn. 2. Jur Ausmessung aller zum Straßendienste erfor¬ derlichen, und cinzulöscndcn Grunde soll jedes Mahl auf Verlangen des betreffenden Weg-Commissars ein grundvbrigkeitlicher Beamter, nebst dem Gruudeigen- thümcr zu erscheinen verbunden seyn, wo sodann an Orr, und Stelle das erforderliche Erdreich abgemessen, nach den festgesetzten Vergütungspreiscn der Betrag der Ablösung ausgesetzet, und sodann von dem Commissar, dem Herrschaftsbeamten, und Grundeigenthümer, oder wenn dieser des Schreibens unkundig wäre, von den zwcy erstem unterzeichnet werden soll. 3. Bey obbcmeldter Einlösung der Gründe soll für jede lü Klafter, von welch immer für einer Gattung, ein be¬ stimmter Preis*) zur Vergütung festgesetzt werden, nach *) In N. Oesterreich sind kr. für alle Grünye; in Steyer- mar? für Obst, und Weingärteg 6kr., für Accker und Wiesen Hkr. , fürWatder, und alle andern Gründe - kr.; in Ärain für Gärten, und Aecker ra kr., für Wiesen 8 kr., für hubtheilige Wäl¬ der, und alle andern Gründe außer Gemeinden S kr.; und s» für jedes band gew-iffe Preise festgesexr. welchem jeder den zum Straßenbau erforderlichen Grund abzurreten verhalte» seyn soll. 4-' Der Weg-Commissar hat die nach §. 2. gefertig¬ te Ablosungs-Note, welche stampelsiey, und nachdem »rib l^it. /V beyliegendcn Formulare zu verfassen s.yn solle, der Weg-Direcrion einzusenden, von welcher sel¬ be bestätiget, dem Commissar wiederum zurück geschickt. Und zugleich die Weisung gegeben werden soll, wo der dafür zu vergütende Geldbetrag zu erheben sey. Die Zahlung ist zu Händen der Grundherrschast abzufüh- ren, wo der grundobrigkeitliche Beamte auf die nahm- liche Note gleich die Quittung auszufertigen, so wie der Unterthan, oder Grundbesitzer seiner Seits die erhal¬ tene Zahlung zu bestätigen hatte. 5. Die Seitengraben sollen immer unangetastet, und unverletzt erhalten werden; sollte sich jemand unterfangen solche zu beschädigen, das Vieh darin zu weiden, oder silbe auszuschütten, so sollen aus des Thaters Unkosten alle Beschädigungen hergesiellet, und dieser noch beson- ders zur Strafe gezogen werden; daS in den Gräben weidende Vieh aber solle von dem aufgestellten Einräu- Ulcr eingetcieben, und für jedes Stück nebst der Vergü¬ tung des Futters ein verhaltnißmaßiger Betrag *) bezahlt, *) 2n Inner-Oesterreich ist - Thaler, in Nieder-Oesterreich ZE, jedes Stück festgesetzt. ' 3. Aheil. I ZZ4 jenem hingegen, der einen solchen muthwilligen Frevler, und Wegverdcrber einbringt, eine Belohnung abgereicht werden *). 6. Da jeder Seilen- oder Straßengraben seinen Aus- und Ablauf haben muß , und dieser da, wo es erforder¬ lich , und thunlich ist angebracht werden muß, so solle sich diesen Ableitungen niemand widersetzen, oder sich un¬ terfangen selbe zu verstopfen, sondern jeder Grundeigen- thümer hat die Aufwerfung des zu dieser Ableitung er¬ forderlichen Rinnsales, oder Ablaufes unverweigerlich zu gestatten, und geschehen zu lassen. 7. Da, wo zwischen den Seitengräben, und den daran stoßenden Feldern keine Einfriedung bestehet, müssen längs " dctt Straßengräben die Vorhäupter der Felder wenigstens in der Breite von 3 Klaftern, nach der Quere gepflnget sryn, weil sonst die Gräben unausweichlich verschüt¬ tet, und die besten Straßen ihrem Untergange preisge¬ geben werden. 8. Niemand soll sich unterfangen, ein was immer für Nahmen habendes neues Gebäude unter der Distanz von zwey Klaftern **) von dem Rande der Seitengraben? *) Zu Folge Hofverordnung vom 20. Nov. 17L2 ist fürNie- dcr-Oesterreich 1 Speeies-Ducaten bestimmt. -*) Die n.bst. Regicrungs-Vcrordmmg vom ,5. May -ö»* bestimmt die nähmliche Entfernung von 2 Klaftern für Nie- der-Oesterreich. 355 Key sonst auf dessen Kosten zu gewärtigender Einreiffung aufzufnhren *), ohne hiervon die Grundlinie, und die - Hohe, oder eigentlich den Bauplan dem betreffenden Cvnrmissar «»gezeigt, und die Bewilligung erhalten zu haben. 9. So wie die Hauser, so sind auch die zu nahe an der Straße stehenden Planken, Baume, und Stau¬ den durch ihren Schatten der Austrocknung hinderlich, und gewahren dem Schnee zur Winterszeit einen län¬ geren Aufenthalt. Es soll daher in der Entfernung von zwei) Klaftern von dem äußersten Rande der Sciren- gräben kein Baum gepflanzt, keine Planke angelegt wer¬ den. Die Zäune, und Hecken dürfen bis auf eine Klaf¬ ter von den Straßengraben stehen bleiben, wenn sie die Hohe von /s Schuhen nicht übersteigen. Doch sollen erste¬ re bepm Eintritt des Winters ausgehvben, oder nieder¬ gelegt werden, damit der Schnee hinter selben keinen Aufenthalt finde. 10. Wo dje Straße durch Waldungen gezogen wird, soll diese auf wenigstens 6 Klafter zu beyden Seiten ^gehauen, und von Distanz zu Distanz einige Durch¬ schlage zur Beförderung des Luftzuges angelegt, wo hingegen die öffentliche Sicherheit eine mehrere Rück- . H 3» Inner-Oesterreich ist diese Einreiffung durch das Mi- "lär ungeordnet. Z - 356 sicht erfordert, die Aushauung nach Umstanden auch auf größere Distanzen von io, 20 bis 5o Klaftern vorge¬ nommen werden. 1 r. Solle» alle Wasserausleitungen, und Ausgüsse von den Hausern, aller Abstuß aus den Stalluügen über, oder neben der Straße abgegraben, und für immer abgcschafft bleiben, damit die Straße von keiner der- ley Feuchtigkeit durchnäßt, erweicht, und unflathig ge¬ macht werden könne, und solle nach Verlauf dieses Termins von jedem dagegen handelnden Hausinhaber eine ange¬ messene Geldstrafe*) erecutive eingebracht, zugleich auch die Erecution so lange eingelegt, und bey noch fortwäh¬ render Renitenz, von Zeit zu Zeit so lange verdoppelt werden, bis Hand ans Werk gelegt, und diesem rpichti- gen Nachtheil abgeholfen seyn wird. 12. Soll nicht minder bey einer bestimmten Stra¬ fe **) verbothen seyn, was immer für Unrath, von Fütterung, Holz, Kehricht, Unkraut, besonders aber den Schnee von den Hausern auf die Straße, oder in die Seitengraben zu werfen. Bey den Wirthshäu- sern muß die Fütterung, so viel möglich, nicht an der Straße geschehen; wo aber dieses nicht khunlich *) In Inner-Oesterreich"sind -o Thaler festgesetzt. In Inner-Oesterreich sind 6 Thaler bestimmt. v' 3-'7 ist / sollen die Wirthe gehalten seyn, den vor ihren Hau- ' fern gemachten Unrath täglich rein abzuraumen, und von den Straßen fortzuschaffen. Die Grund- und Orts¬ richter haben über die Hintanhaltung dieser Unfüge zu wachen, daher auch diese für jede derley Übertretung zur Verantwortung gezogen, die Kosten der dadurch veranlaßten Reparationen hingegen auf die Schuldtra- genden repartirt werden sollten. Diejenigen Grundbesitzer, welche von denen Stra¬ ßen, oder Chausseen nach ihren Feldern, jene Gemein¬ den, welche auf denen von der Straße seitwärts abgeleite¬ ten Feldwegen nach ihren Ortschaften fahren, sollen ver¬ bunden seyn, auf eigene Koffen über die Straßengraben bewegliche, oder feste Brücken zu legen*), durch welche dem Laufe des Grabens in dem Lichte nichts benommess, und der Ablauf des Wassers nicht gehindert werden kann; und da übrigens dir meisten Grundbesitzer, selbst die an den Seitenwegen Theil nehmenden Gemeinden sich erlauben, die Gräben auszuschütten, nm solcher Gestalt von der Straße ungehindert auf ihre Felder, oder nach den Seitenwegen zu fahren, solcher Gestalt den Ablauf des Wassers zu hindern, und der Straße einen empfindlichen Nachtheil znzufügen, so sollen alle N. öst. Regierungs-Verordnung vom 2Z. Iuly 1799, lyrisches und krainisches Straßen-Normale A. >«. 558 Gemeinden, und sonstige Parteyeu durch das Kreisamt verhalten werden, die solcher Gestalt zugeschütteten Graben zu öffnen, bey Nichkbefolgung dieses Befehls hingegen sind auf Kosten der Schuldtragendeu die Gra¬ ben zu raumen; und wenn abermahl ein derley Un¬ fug verübet werden würde, so soll der Remittent nebst dem Kostenersatz noch besonders, und stufenweise im¬ mer strenger bestraft werden. irf. Nachdem an vielen Orten die Graben ganz ein¬ geackert werden, wo von de.m höchsten Arrario nicht nur auf die Breite der Straßengraben, sondern auch aus jeder Seite noch über den Graben der Grund auf niedrere Schuhe eiugelöset worden, somit ein Eigcn- tnnm desselben bleibt, und diese Einackerung, und Be¬ nutzung eines fremden Grundes ein sträflicher Eingriff in das dem Wegfsnd gehörige, zum Besten des Pu¬ blikums eingelösre Eigenthum ist, so hat die Weg- Direktion nicht nur ernstlich darüber zu wachen, auf daß die Graben wieder hergesteuek, und der eingelööte Grund für die Sicherheit, und zum Besten der Straße auf solchen Stellen wieder in Anspruch gekommen wer- ! dc D, sondern die Krewa'mccr haben auch die bett'effenden Grundbesitzer, und Gemeinden zu verhalten, diese Gra¬ ch N. oft. Regierungs-Verordnung vom 2, July 1799. 35q den auf eigene Kosten auszuheben, im Unterlassungsfälle hingegen suf ihre Kosten ausheben zu lasse». i5. Allen Weg-Directionen soll dasBefugniß einge- räumet seyn, die nvthigen Sreine, und den Schotter al¬ ler Orten ungehindert aufzusnchen, zu brechen, und ans- zuheben, nm nach der kürzesten Linie zur Straße fah¬ ren zu dürfen, jedoch gegen, dem, daß der dadurch ver¬ ursachte Schaden nach obigen festgesetzten Preisen ver¬ gütet werde. Im Falle aber, daß zu einer Zeit, wo die Früchte, und das Gras noch im Wachsthume begrif¬ fen sind, über Felder, und Wiesen unausweichlich ge¬ fahren werden müßte, welches der Straßen-Direction in Ermangelung anderer bequemen, und wohlfeilen, Ausfuhrswege nicht verweigert werden kann, fo haben die betreffenden Eigenthümer sich von Fall zu Fall bei¬ der Directivn um eine angemessene, verhältnißmäßig« Entschädigung zn melden *). r6. Da ungeachtet der erlassenen, und wiederhohlt be¬ kannt gemachten Verordnungen immerhin die so höchst nachtheilige Ueberladung der Frachtwägen, ohne alle Rücksicht auf die mit 60 Zentnern anbefohlene Beschrän¬ kung der Ladung, von dem Fuhrleuten fortgesetzt wird, so sollen die bereits mehrmahls erlassenen Verordnun- *) Inncr-Oesterreichische Straßcn-Patente K. 16., iwu> Hof- Verordnung voin r6. Deccmb- 1772. 36c> gen, und die in selben enthaltenen Werbothe dahin er¬ neuen werden, daß kein Fuhrmann mehr als 60 Zentner auf einen Wage» laden soll *). Wer dieses Gesetz übertritt, soll jedes Mahl mit ro Gulden bestrafet, und dieß- falls bey denen Mackthstationen zur Bezahlung, zugleich aber auch dahin ««gehalten, und nicht eher von der Stelle gelassen werden, bis selber das Uebergewicht auf einen besonderen Wagen zur weiteren Fortbringung überlegt haben wird **). Damit aber dieser zur Erkal¬ tung der Straßen unumgänglich erforderliche Befehl um so gewisser befolget werde, so sollten die Wegmauth¬ und sonstige Bancal-Beamte den bestimmt'« Auftrag er» h, lwn, von jedem Fühl manne die GewichtstBvlletr« zur .Einsicht zu verlangen, jede Wagenladung nach selber zu überseben, und jeden Straffälligen zur Entrichtung obiger Strafe zu verhalten, welche Strafgelder, nach Ab¬ zug des dem Amte verbleibenden Dritttheiles, gleich allen übrigen Weggefallen, in die Weg-Fond-Casse einzusenden kommen. Es solle daher jederzeit die Zahl der Wagen, . auf welche die übernommenen Frachten bey diesem, oder jenem Zollamt oder Legsiatt geladen worden, auf den Bolleten bemerkt werden. 17- Die zweckmäßigste Eontrole wegen der Ueberla- *) Hofoerordnung vom ich Decemb. i^chch **) Das inner-österreichische Straßen-Normale §. ig. 36i düng der Frachtwagen sind die Wag-Brücken, auf wel¬ chen jeder Wagen durch das bloße darüber fahren oh¬ ne vielen Aufenthalt gewogen, und cvntrolirt werdeii kann. Diese Wag-Brücken sollten daher bey allen Leg- st.itten, an den Gränzen der verschiedenen Provinzen, Und überhaupt bey jeder größeren Stadt, und Niederla¬ ge, wo Frachten aufgenommen werden, angelegt, und am zweckmäßigsten unmittelbar bey einem Wegmauth- Amre erbauet die Lastwägen aber unverweigerlich auf selben abgewogen werde». i8. Dagegen aber sollen von denen in dem vorherge¬ henden H. enthaltenen Verbothe, und darauf gesetzten Strafen diejenigen Fuhrleute gänzlich ausgenommen, und ihnen so schwere Ladungen, als sie immer können, Zu führen gestattet seyn, welche Wägen mit 6 Zoll brei¬ ten Rädern zu führen, und das Vorurtheil, als ob da- Fuhrwerk dadurch erschweret würde, zu bekämpfen sich bequemen werden. ^9- Da die schmalen, in unseren Provinzen üblichen Näder zur frühen Beschädigung der Straßen vorzüglich beytragen, so ist alles anzuwenden, damit nach und nach üu den schweren Fnhrwerken breitere Näder eingeführet, durch diese Anstalt die Straßen gegen die früheren Be¬ schädigungen gesichert, und der Weg-Fond in seinen Ans¬ ätzen dcsio mehr geschont werde. Es soll in dieser Rück- "62 sicht gestattet seyn, daß jenen Fuhrwerken, welche sich mit 6Zoll breiten Radern versehen werden, ein Viertel, jenen aber, welche 8 Zoll, und darüber breite Rader fuh¬ ren, dee Halbscheid von der erhöheten Wegmauth nach- geschen werden solle. Damit dieft breiten Räder dem Fuhrwerke keine Erschwerung durch eine mehrere Rei¬ bung verursachen mögen, kommt es nur darauf an, daß die äußere Figur der Räder conver gemacht werde, da¬ mit selbe bey trockenem Wetter nicht mit der ganzen, sonder» nur mit einer Breite von etwa 2 bis 3 Zoll die Straße berühren, die ganze Breite derselben hingegen nur bey nassem Wetter gegen das tiefe Einschneiden der Geleise ihre Dienste leiste. 20. Alle beladene Wägen sollen mit Radschuhen ver¬ sehen seyn, welche, wenn sie über Berge, oder steile Hügel fahren, den Radern bey Strafe unterlegt wer¬ den müssen *). Das Weg-Personale hat auf die Beob¬ achtung dieser Vorschrift sorgfältig zu wachen, und ein derley Fuhrmann wird bey der nächsten Mauth-Station nicht durchzulassen styn, 'is er die Strafe erlegt hat. Soll¬ te aber der Schranken u weit entfernt seyn, so haben alle Dominien, und Ortsobrigkeiten d§n Straßenbcamten, *) N- ost. Repräsentation^- und Kammer-Verordnung 2g. Damit aber durch Einwendungen und Recurse, der bey dem Straßen-Geschafte so nöthige Nachdruck nicht vereitelt, und durch einen längeren Aufschub der Befol¬ gung der einzig zum Besten des Straßenstandes erlasse- uen Gesetze, der Zweck, und die Wirkung der letztem" uicht gelahmt, und vereitelt werde, so sollte die Befol¬ gung der Straßen-Gesetze durch keine Einwendungen, oder über die von den Parteyen an die Kreisamter ergrif¬ fenen Recurse einzulritende Untersuchungen gehemmt, und in die Lange hinaus gezogen werden, sondern es ist jederzeit über die von der Weg-Direction geschehene Anzeige von denen zur Assistenz der Weg-Direction angewiesenen Be¬ hörden jenes auf dem kürzesten Weg zu veranlasse». Jntier-Ocsterreichische» Straßen-Normale ^5. 3-Theil. An was in dem» bestehenden Sttaßen-Gesetzen vorgeschncben wird, die Parteyen mögen dagegen Einwendungen ma¬ chen, oder nicht, maßen es denenselben immer frey bleibt, wenn sie einen Grund zu hab > , . , *) Die Straßen sind ein Eigenthum des gesummten Pu- blicums, von deren Aufrechterhaltung der Wohlstand des Staa¬ tes, und so viele andere höchst wichtige Folgen grölt n TheilS abhängcn» Jeder Frevel, jede Mißhandlung, welche gegen erstere verübet wird, ist eine Beleidigung des letzteren, welchem durch die Bestrafung der Schuldigen ohne Nachsicht,und Scho¬ nung Genugthuung verschafft werden muß. Die Weg-Dircctio- nen sind die zur Aufrechthaltung des guten Straßenstandes, und der Straßen-Polizey vom Staate aufgestellten unmittelba¬ ren öffentliche^ Behörden; ihren Anzeigen, und Angaben muß Glauben beyßemessen, nicht erst verzögernde Untersuchungen ge¬ pflogen werden- wo Schutz und Beystand geleistet werden solle; wenn einzelne Individuen kein Zutrauen verdienen, so muffen diese von einem Amte entfernet werden, welches von einen« so wichtigen Einflüsse auf das Allgemeine ist. Das Ansehen der Wcg-Directionen muß niemahls durch Untersuchungen solcher Gegenstände, deren Entscheidung eigentlich ihrem Wirkungskreise einberäumet ist, oder zusiehet, herab gesetzt, sondern in sol¬ chen Fällen lediglich Vie durch die Gesetze vorgeschriebcne Assi¬ stenz von denen zu diesem Ende angewiesenen Behörden geleistet werden. Werden die Wcg-Directionen bsp Gegenständen, »>cl- Patent 6.-t.. 9. April 1776. Das neue SLra- ßen-Normale für das Herzogtum Steyer- mark betreffend. §3jr Maria Theresia, von Gottes Gnaden römische Kaiserin» Wittib, Königin» zn Hungarn, Boheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien rc. rc. rc. Entbielhen allen und jeden Unseren getreuesten Landes-Insaßen, che selbe ihres Amtes wegen abzustellen beauftraget sind, zu einer Partey herab gcwürdiget, oder gar letztere gegen er¬ stere in Schutz genommen , so last sich mit Gewißheit Vor¬ hersagen, daß der Straßenstand sich seinem Verfalle nä¬ hern" müsse; weil aller Eifer und Thatigkeit bey dem Auf- sichts-Personale abgespannt, und solcher Gestalt allen Mi߬ bräuchen, Eigenmächtigkeiten, und Uebertrctungen der Vor¬ schriften Thür, und Angel geöffnet werden. Es ist daher noch keineswegs hinlänglich, bestimmte Straßen - Gesetze vorzu¬ schreiben, sondern cs ist nicht minder wesentlich, ihre genaue Erfüllung zu handhaben, die.Ucbertrejungcn ohne Nachsicht, und langem Verzüge zu ahnden, und dabey jeden Umtrieb' möglichst zu beseitigen, mit welchem gewöhnlich die Kraft der Gesetze um so gewisser verloren gehet, als a>rele Ueber- tretungen von vorüberziehenden Fuhrleuten verübet werden, welche mit ihren Fuhrwerken nicht füglich aufgehalten werden können, und doch bestraft werden müssen, damit das-Beyspiel der Straflosigkeit bey dem einen oder dem andern nicht ein übles Beyspiel hervor bringe. Aus diesem Grunde sind in allen unseren Provinzen be¬ sondere Straßen-Gesctze, und Anordnungen weislich vorge¬ schrieben, deren Handhabung vorzüglich denen Weg-Directio« "en einberaumct ist, zu deren Assistenz bey der Handhabung 'Hees Amtes die betreffenden Kreisämter, Magistrate, Domi¬ nien, und Ortsobrigkeiten mit allem Nachdrucke angewiesen An 2 Unterthanen, und Vasallen, was Standes und Würde sie scycu. Unsere Kaiserlich-Königliche undLandesfürstli- che Gnade, und geben hiermit gnadigst zu vernehmen. Welchergestalteu in Erwägung, daß es der hierlan- digeu Commerzial-Straße noch größten Lheils an einer regelmäßigen Anlagernangle, ohne welcher zu empfindli¬ cher Bcschwcrniß des darauf ziehenden Commerzial-Fuhr- wesens so wohl, als der Reisenden bey auch so viel dar¬ auf wendenden Materialien, Arbeit, und Kosten, diese Straße niemahls zu standhafter Güte gebracht werden könne, Wir allergnadigst entschlossen haben, gedachte Commerzial-Straße in diesem Unserem Herzogthmne Stcyer, und zwar so geschwind, als möglich regelmä¬ ßig, und so viel es die natürliche Lage zulassen wird, aller Lrten bequem, und ihrer Bestimmung gemäß Her¬ stellen zu lassen. Damit aber diese Unsere so gemeinnntzliche Absicht we¬ der in ihrer Ausführung gehemmt, noch, auch dieses so kostbare Werk nach seiner Herstellung wieder verletzet und vereitelt, sondern für allezeit ordentlich, und mit sind. Von der genauen Befolgung dieser Straßcn-Gesetzc hängt größten Theils der gute, und aufrechte Stand der Straßen in jedem Lands ab, welche, so lange die Straßen-Polizcy- Gesetze aufrecht erhalten, und mit Thätigkeit, und Nachdruck gehandhabct werden, nicht leicht ihren Verfall, und Unter¬ gang zu besorgen haben, welcher im Gegentheile in jedem Land« über lang oder kurz unausweichlich erfolgen muß. müßigen Koste» erhalten werden könne: haben Wir fol¬ gendes allerznadigst als ein fortdauernd, und bey Un¬ serer sch wertsten Ungnade unverbrüchliches Gesetz fest zu setzen befunden : und -zwar i. In Anbetracht, daß Unser Straßen-Opcrations- Perfvuale, und zum öfteren die Weg-Einraumer theilö durch Schmahworre, und Drohungen, theils wohl gar durch gewaltsame Handaulegungen (ungeachtet die Ein¬ raumer zu dessen gewisserer Vermeidung die Brusischilde mit Unserem allerhöchsten Wichen tragen) beleidiget/ und von vorschriftmaßiger Befolgung ihres Dienstes abge- schrecket worden sind: so wollen Wir hiermit, daß alle, und jede, welche diese aus Unserm Aerario unmittelbar belohnte Einraumer entweder mit Schimpfungen, oder Bedrohungen, oder mit Schlagen, oder auf was immer für eine Art ungebührend behandeln, und folglich in Unserer Commerzial-Arbeit hindern, stören, oder abhal¬ ten werden, das erste Mahl unnachsehlich mit 6, das Lweyte Mahl aber mit 12 Reichsthaler belegt, bey öfte¬ rer Uebertretnng aber als Verächter dieser Unserer Satzung wit einer empfindlichen Leibesstrafe andern zum abschre¬ ckenden Beyspiele angesehen werden sollen ; in diesem je¬ doch so wohl als übrigen vorkommenden Straffallen, wann solche Unterthanen betreffen, so sind zwar diese kiernahlö in Geld, dagegen aber mit empfindlichen Lei- 3.74' besstrafen, und zwar vorzüglich mit Straßenarbeiten zu belegen: was aber die den in Pflicht und Eid sichen¬ den Weg-Commiffaren wider alles Verhoffen zufügende Unbilden, Schiwpfnngen, Verbal- und Real-Injurien, auch Widersetzlichkeiten in Ausübung ihrer Amtsoblie¬ genheiten anbelangt: so ist unser ernstlicher Befehl und Willeusmeinung, daß wider die Thater und Uebercre- tcr nach Vorschrift und Maß Unserer sonst bestehende» Generalien vorgegange», dergleichen Vergehungen, so wie bey andern Cammcral-Veamten ganz unverschonr bestraft, und denen Beleidigten die rechtliche Genug- thuung verschafft werde. 2. Kommt mißfällig zu vernehmen, daß, unerachtet Wir schon unterm 22. December 1744 nachdrücklichst, befohlen, daß alle Zaune Z Schuh, und respective 1 Klaf¬ ter von dem Rande der Straßen hiutangesetzt werden sol¬ len , solches gleichwohl noch heut zu Tage an sehr vie¬ len Orten nicht befolget worden; daher befehlen Wir hiermit neuerlich, daß, wo immer solches annoch nicht befolget worden, es jetzt so bald eö von dem betreffen¬ den Commiffario unverlangt werden wird, unweigerlich, und unter sonst unausbleiblich zu gewarten habender militärischer Erecmion anchEintreibung des schon vorher statuirten von, ,o Thaler geschehen solle, und zwar so, daß, wo keine Graben erforderlich, wenigstens 3 Schuhe, da aber, wo Gräben erforderlich, wenigstens i Klafter weit mit den Jaunen oder Planken Hintange» wichen werden solle. 3. Da aber ferner Unser allergnädigsier Wille ist, daß, wo es möglich, der eigentliche Fahrweg zf Klafter, dann die beyderseitigen Vernen jede 3 Schuh, desglei¬ chen jeder Seitengraben 3 Schuh haben sollen, ferner, daß au einigen Orten die Straße abgeändert, und neu gezogen werden solle: als wolle» Wir hiermit alle Grund- Herrschaften, und Grundeigenthümer verbunden haben, was zu solcher Anlage der Straße erforderlich ist, ohne Unterschied zwischen^ Dominiral- und Rustical-Gründen unweigerlich, und ohne Hindernisse, oder Verzögerungen gegen gleichfvlgender Ablösung von ihren anliegenden Gründen Herdanzulaffeu. zf. Sollen zur AusmessunA dieser zur Straße erfor¬ derlichen Gründe aufAnverlangen des Weg-Commissarius ein grnndobrigkeitlicher Beamter, und der Grundbesitzer »u erscheinen jeder unter 2 Thaler Strafe verbunden seyn, und sodann am Orte das erforderliche Erdreich gemeinschaftlich nach Quadrat-Klaftern ausgemessen, "ach folgender'Schatzung der Betrag der Ablösung aus¬ gesetzt, und dann von dem Commissario, demHerrschafrS- beamten und Grundbesitzer, falls aber dieser des Schrei- 376 bens unkundig, nur von den zwey ersteren unterzeich¬ net werden. 5. Haben Wir zu obbemeldter Ablösung (welche ausier dem tz. 2. angeführten Falle, oder einer sonst beschehe- nen erweislichen Abzwackung alle Mahl Statt haben solle) nachstehendes Vergütung?- und Ablösungs-Sche¬ ma zu bestimmen befunden: für Obst- und Äeiagarten die Quadrat-Klafter zu . . . . . 6kr. — dl. Äecker und Wiesen - — - Walder und alle andere Gattungen Gründe 2 - — - 6. Hat der Weg-Cvmmissarius die so gefertigte Ablö- sungs-Notl, so Wir hiermit stämpelfrey erklären, mir sei¬ ner am Ende deö Monaths zu legenden Rechnung zu Unserm Weg-Directvrio einzusenden, von welchem ihm besagte Notl sammt dem Geldbetrag zurückgeschickt wer¬ den, und er sodann die Zahlung zu der Grundherrschafts Händen abführe» wird, wofür der grundobrigkeitliche Beamte auf diese nahmliche Notl gleich unterhalb die Quittung nnter seiner Nahmens- und Amtsunterschrift mit Beydruckung des Siegels ausfertigcn wird. 7. Jenen Parteyen, für deren abgenommene, und un¬ ter -ine Herrschaft gehörige Grundstücke der Preis sich nicht auf 3c>fl. zusammen belaufet, hat die Zahlungin Barem zu ihren Händen verabfolgt zu werden; wo aber unter einer Herrschaft die,wjewohlen verschiedenen Par- 377 teyen abgenommene Grundstücke sich auf 3o und mehre¬ re Gulden erstrecken, ist der Betrag bey dem Latsslro ^rovinciüs auf der Herrschasts Nahmen perpetuirlich anzulegen, und derselben der landschaftliche Schuldbrief gegen Revers hinaus zu geben, daß selbe das betreffen¬ de Interesse sothanen Parteyen an ihrer jährlichen Gie¬ rigkeit pro ickatL zu guten halte, allermaßcn auch we¬ gen Annehmnng sethaner Eapitals-Posten untereinstens das Vehörige an den landschaftlichen Ausschuß erlassen Worden ist. 8. Iu mehrerer des UnterthauZ Sicherheit aber, muß diesem gleich bey der Ausmessung eine Abschrift dcrAö- lösungs-Notl unter des Weg-Commiffarii, und des grund- vbrigkeitlichen Beamten Fertigung behändiget werden, welche, in dem Falle, daß die Ablösung wcuiger als 3o fl. betrage, der herrschaftliche Beamte bey Auszah¬ lung des Geldes wieder zurück nehmen; im andern Falle aber ihm allezeit zu doppelter Sicherheit in Händen las. >en wird. 9. Und damit der dießfalls erforderliche Aufsatz desto bekannter, und deutlicher seye, ist sich des suft an- befugten Formulars zu gebrauchen. r o. Soll sich Niemand unterfangen in die Seitenstra¬ ßen an der Straße etwas hinein zu werfen, oder zu fchütten, oder ftlbe sonst zu beschädigen, noch auch ein 37» - Vieh darauf zu weiden, als widrigenS im ersteren Falle jede Beschädigung auf des Thaters Unkosten reparier, und von demselben noch 6 Thaler Strafe bezahlt; in dem andern Falle aber das an den Graben betretende Vieh von dem ausgestellten Weg-Einraumer eingetrieben, und demselben für jedes Stück, nebst Ersetzung der im¬ mittelst abgercichten Fütterung i Thaler Strafe bezahlt werden solle. ' n. Diejenigen, so von der Straße auf ihre Felder fahren, müssen auf eigene Kosten über den Graben ein Brückel lege», wodurch dem Lichte des Grabens nichts benommen, noch sonst ein Schaden zugefügt wird unter obiger Strafe der Reparation und 6 Thaler. Gleichwie jeder Seitengraben seinen Abstuß ha¬ ben muß, und diese, da, wo eS erforderlich oder thun- lich ist, angebracht werden müssen: als solle sich diesen Ableitungen Niemand zu widersetzen, oder selbe zu ver¬ stopfen, unter sonst von Unserem Landeö-Gubernio zu bestimmender unausbleiblicher Strafe unterfangen; son¬ dern ist vielmehr jeder Grundeigenthümer die Aufwer¬ fung des zu dieser Ableitung etwa erforderlichen Rinn¬ sales, oder Ablaufes zu gestatten, und geschehen zu lassen verbunden. 13. Da, wo Vaufelder nächst an der mit Seiten- graben versehenen Straße liegen, und keine Zaune da- Zwischen sind, müssen unter ebenfalls 6 Thaler Stra¬ fe die Bvrhäupter dieser Felder wenigstens 3 Klafter breit in die Quere gepflügt und gcegger werden, maße» anfonssdie Graben Schaden leiden, gleichwie viele der bereits gewesenen ganz zugebauct werden sind. irf. Weil die nahe an der Straße stehenden Baume und Stauden durch den werfenden Schatten die Aus¬ trocknung verhindern: so befehlen, und ordnen Wir hiermit zu jedermanns Beuehmung,und Maßregel, daß in der Entfernung von 3 Klaftern von den Streifsieinen ans, oder auf 2 Klafter von dem auswendigen Rande des Grabens kein was immer Nahmen habender Baum stehen bleiben, oder neu gepflanzt werden dürfe. Die lebendigen Zaune und Hecken, dürfen zwar naher an den Graben stehen, dagegen aber die Hohe von 7 Schuh nicht übersteigen, einzelne Stauden aber sind auf obige Distanz ganz anszurottcn, und soll diese Abthuung, und Ausrottung über von dem Straßen-Commissario be- sthehende Ansage alsvgewiß binnen 8 Tagen befolgt wer¬ de», aH selbe im widrigen durch militärische Erecution^ auf der Renitenten Kosten bewirket werden wird; und da auch *5. Die zu nahe an der Straße stehenden Gebäude selber sehr nachtheilig sind: als soll sich Niemand, was "»Mer Nahmen habendes neues Gebäude in der Distanz von 2 Klaftern von der Commerzial-Straße, bey sonst zu gewarten habender Cinreißung durch das Militär auf eigene Kosten, aufzuführen unterfangen, ohne ehevor die Grundlinie, und Höhe dem dortigen Weg-Commissario angezeigt, und über desselben an Unsere aufgestellte Weg-Direction erstatteten Bericht, die Bewilligung er¬ halten zu haben. 16. Befehlen Wir hiermit ernstlich, daß alle Wasser¬ leitungen, Ausgüsse von den Hausern, Ausflüsse aus den Stallen über oder neben der Straße in Zeit von i Ta¬ gen nach kund gemachtem Patente alsogewiß abgege¬ ben, und für allezeit abgethan seyn sollen, damit die Straße von keiner derley Nasse, oder Feuchtigkeit mehr berührt, unflalhig gemacht, und erweicht werden kön¬ ne , als nach Verlauf dieses Termins von jedem dieß- fallS sträflich befindenden Haus-Inhaber i o Thaler Stra¬ fe erecntive eingebracht, zugleich aber auch die Erecu- tion so lang eingelegt, und bey noch bezeigender Saum¬ seligkeit, oder Renitenz alle zweyte Tag so lang fort ver¬ doppelt werden solle, bis ernstlich Hand ans Werk ge¬ legt, und diesem wichtigen Nachtheile standhaft abgehol¬ fen seyn wird. 17. Verbiethen Wir hiermit gleichfalls unter 6 Tha¬ ler Strafe, was immer andern Unrath als von Füt¬ tere»), Holz, Gewachsen, Kehricht, ins besondete aber 58r auch Winterszeit den Schnee ans den Hausern auf die Straße, oder in die Seitengraben zu werfen, und soll daber bey denen Wirthshäusern, wo immer möglich, die Fütterung der Pferde neben, und nicht auf der Stra¬ ße selbst geschehen, wo aber solches nicht anders thun- lich, sollen die Wirthe unter obiger Strafe verbunden senn, den vor ihren Hausern gemachten Unrath alltäglich sauber abraumen, und auf die Seite schaffen zu lassen. i8. Erneuern, und bekräftigen Wir hiermit Unserem Weg-Directorio die Befugniß und Gewalt, daß selbes die nothigcn Steine, und Schotter ungehindert und aller Orten aufsuchen, brechen, anfheben, und nach der ge¬ radesten Linie zur Straße führen könne, gegen dem je¬ doch, daß der andurch verursachte Schaden nach dem öden H. 5. festgesetzten Schema vergütet werde. Im Fal¬ le aber, daß zu einer schädlichen Zeit über Wiesen oder Wecker gefahren, und andurch nur für damahls eiuScha« den verursacht würde, wie auch in dem Falle, wenn vie¬ le Schotterfuhren über von ivstis zu unterhaltende Brücken (deren Befahrung Unserem Straßen-Personali nie verweigert werden darf) geführt würden: werden die betreffenden Eigenthümer sich pro cusu bey Unserem Weg-Directorio um einen billigen und verhältnißmäßi- Len Ersatz oder Beytrag zu melden haben. 19. Da Unser, wegen so höchst uachtheiliger Ueberla- 382 düng der Wagen, und wegen Anlegung der Radschnhe bereits unterm 12. August r 7^7 emanirtcs Patent, so sehr außer Beobachtung gekommen, daß heut zu Tage die Commerzial-Straße größeren Thcils mit Fuhren, so dieses Gewicht weit übersteigen, und wohl mehr als 1 oo Zentner aufhabcn, befahren, andurch aber der Stra¬ ße gar zu beträchtlicher Schaden zngefügt wird: so wol¬ len Wir hiermit obbemeldtes,Patent, und die in demsel¬ ben enthaltene Verbothe dahin erneuert haben, daß kein Fuhrmann mehr als 60 Zentner auf einen Magen laden solle. Wer dieses Gesetz übertritt, soll jedes Mahl un- nachsichtlich um ivfl. bestraft, und deßfalls bey näch¬ ster Mauth-Station zur Bezahlcchg oder Cautionölcgstung zugleich aber auch dahin angehalten, und nicht eher von der Mauth-Station entlassen werden, bis selber nicht das Uebergswicht ab- und auf einen besonder^ Wagen zur weiteren Fortbringnng überlegt haben wird. Um aber diese Unsere so ernstlich, als zu Erhaltung der Straße unumgänglich erforderliche Willensmeinung künftig de¬ sto gewisser befolgen zu machen, geben Wir hiermit al¬ len so tvvhl Unseren selbst eigenen, als auch all und je¬ den im Lande Steyer befindlichen Privat- Mauth- und Schranken-Beamten nicht nur allein die Bcfugniß, son¬ dern den ganz gemessensten Auftrag, von jedem Fuhr¬ manns die Gewichts-Bollcten zur Einsicht anzuverlan- ' . 3VS gen, jede Wagensladung, nach selben zu überschauen, und jeden Straffälligen zu Entrichtung obiger Strafe und Anordnung zu verhalten, welche Strafgelder nach Abzug des dem Iollamte xro kemuneratione ver¬ bleibenden Drittels, gleich all übrigen Weggefällen an Unsere Bancal - Administration ciuzuschicken kommen. Nicht minder sollen 20. Die über 3o Zentner führenden Fuhrleute (wann und so oft sie von Berg zu Thal fahren) die dabey ge¬ sperrten Wagenräder mit einem wenigstens 7 Zoll brei¬ ten hölzernen, oder eisernen Radschuhe zu belegen schul¬ dig siyn; wer solches außer Acht läßt, dem soll nebst Abnehmung seines etwa habenden schmaleren Schuhes, das erste Mahl ^fl., das änderte Mahl 8 fl. Strafe, und so weiter Ou^plicanelo abgenommen werden; der¬ gleichen breite Radschuhe aber werden bey den ersten Mauth-Stationen dieses Landes um billigen Werth je¬ des Mahl zu bekommen senn. 2i. Dagegen aber befehlen Wir hiermit ausdrücklich, daß von denen im i c). und 20. §. enthaltenen Verbo¬ ten, und darauf gesetzten Strafen, diejenigen Fuhrleu- gänzlich ausgenommen, und ihnen so schwere Ladung sie immer können und wollen zu führen gestattet, seyn solle, welche Wägen mit 6 Zoll breiten Radern zu führen, und das Lorurtheil, als ob (wenn selbe nur gehörig gemacht 384 sind) das Fuhrwerk andurch erschweret würde, zu über¬ winden sich bequemen werden. 22. Ergehet nach so viel fruchtlos beschehenen Auf¬ lagen Unsere nochmahlige Warnung, und gemessenster Befehl hiermit, daß alle und jede Obrigkeiten, Naßi- ! strslus iocor um, rstid alle Mauth-Inhaber, welche auf der Connnerzial-Hauptstraße im Lande Steyer ge¬ legen, und in ihren Districten, besonders aber in denen Städten, Markten, und Vorstädten den Weg zu ma¬ chen haben, selben in standhaften, guten und leicht wan¬ delbaren Stand setzen, und künftig erhalten sollen, alS im widrigen selbe 3 Tage nach vvrgegangeucr kom¬ missarischer Warnung mit 12 Thaler Straf« angesehen, und überhin mittelst militärischer Erecutivn zu schul¬ diger Herstellung des Weges verhalten werden sollen. Da¬ mit aber die Commissarien desto aufmerksamer gemacht werden: so sollen selbe von ersterwähnten i2ThalerndaS Drittel bekommen; wofern aber selbe diese Anzeige nicht machten, sollen die betreffenden Commissarien selbst, je¬ doch nur das erste Mahl mir 12 Thaler Strafe belegt werden, bey öfter sich ereignenden derley Unterlassungen aber, ist wider selbe mit der Suspension, oder nach Be¬ fund der Umstände, wohl gar mir Amotion fürzugehen- 23. Von allen in gegenwärtigem Patent augeordne- ten, und ohne Nachsicht einzutreibenden Strafgeldern Z8> sollen zwey Drittel in Unsere Weg-Direcrions-Bau-Casse entrichtet, daS letzte Drittel aber dem Denuncianten, oder Einbringer, wovon Wir so wohl unsere Mauth» als Weg-Beamte nicht ausgeschlossen haben wollen, ver¬ abfolget werden. 2^. Damit aber allen diesen vorgeschriebenen Geho- then der schuldigste, genaue, und ungehemmte Voll¬ zug geleistet werde, so haben Wir nicht nur allein Unserem Weg-Dircctoriv in Steyer anbefohlen, auf alle vorstehende Satzungen die beste Obacht zu tragen, und bcy ersehender Uebertretung der demselben eingeraumten Ge¬ walt sich zu betragen, auch respective bey Gehörde die Anzeige zu thun, sondern, und hauptsächlich auch ist Un¬ seren sammtlichen KreiSamtern an der Commcrzial-Straße durch Gehörde aufgctragen worden, daß selbe aufdieBe- solgung dieser Unserer allein zum Besten des Landes, und des gemeinen Wesens abzielenden Anordnungen <;x otli- Unserem Weg-Directvrio Assistenz leisten, die wider¬ setzenden Unterthanen, auch allenfalls ihre Obrigkeiten, Und Verwalter zum schuldigen Gehorsame verhalten, sv- sern aber dem nicht nachgelebet werden wollte, die wei- Anzeige machen sollen. Gleichwie Wir dann endlich «Uch allen Grundobrigkeitcn, Iurisdicenten, und deren samten, allen Unseren so wohl als Privat-Maurh- 'tnd Schranken-EinnehmerN, wie auch allen und jeden, 3. Lheil. B b 386 in deren Vermögen es stehet, hiermit bey Unserer.Un¬ gnade »nd empfindlich schwerer Strafe gcbiethen, so wohl auf die Beobachtung dieses Unseres Gesches Sorg¬ falk zu tragen, als auch zu Handhabung desselben beson¬ ders Unserem Straßen-Persvnali auf jedesmahliges An¬ suchenrechtliche und thätige Assistenz zu leisten. Gegeben in Unserer Kaiser!. Königl. und Landcsfürstl. Hauptstadt Gratz den 9. Monathstag April des 17?6sten Jahres. Aloysius Graf von Podftatsky-Lichtenftcm, kruesiciont. Christoph Freyherr von Rottenberg. Lx Lons. 8. L. issest. Lubernii I. Joseph Edler v. Ebenau. 387 k ^8ir EndeSgeftrtigte haben heute Dudo nachstehenden, vermög Patent kl. 6. Zu Erbteile, Unig der Straße von der K. K. Weg-Direction anve» Engten Grund gemeinschaftlich auögemessen : Als 8m Straßen-Nr. 36. ^vn des Joseph Kogler VuIZo Gemeinbauern an der Cvmmerzial-S^-aßc gelegenen Baufeld, so zur Herr¬ schaft N. N. unterthauig in der Breite .... — Klafter 3 Schuh in der Lauge .... 26 6etto . - - Zusammen also . . . i3 Quadrat-Klafter. Wofür die Ablösung betragt . sl. — kr. — Urkund dessen Unsere Fertigung, so geschehen am oberwahnten Grunde der . . . t . N. N. K.K. Straßen-Commissarlus. R. N. Herrschafts-Verwalter. Joseph Kogler, Grundbesitzer. , Hiervon muß jeder Parten aksogkeich eine gleichlautende und von allen gefertigte Notl behändiget werden. ' ' Bb 2 268 Quittung. ^aß mir Endesgrfertigtrn heut Oslo vcm dem K. K- Herrn Straßen-Commissario N. N. obbenannter Ablö- sungö-Betrag mit— fl. — kr. — dl. baar oder mittelst Landschast-Schuld-Brief «ub iXr. zn meinen Händen gegen Obliegenheit des landesüblichen Interesse-Di trags benanntem Unterthan bey der Steuer-Entrichtung zu ver¬ güten (oder aber diese Vergütung ihm Unrerthan zu behänd digen) entrichtet worden. Quittire hiermit. Herrschaft R> R.N. Verwalter. B e y l a g e. Enthaltend : einStraßen-Jnventarium, nebstdem Formula¬ re O zu dem Pralimmar-System für einzelne Straßen-Commissariate, und das darüber zu verfassende Summarimn, welche zum Beyspiele aller ähnlichen Ausarbeitungen dienen können- -- Anmerkung. Die Bruchzahlen in diesem Inventar,» bezeichnen die Mei' len-Säulen, und die UnterabtheilungS-Pfahle, der Zähler deutet die Meilen, der Nenner die Unterabthejlungs- Pfähle an. Die in eben diesem Inventario angeführten Plane, und Profile sind lediglich der Eremplification wegen angeführt, und lje* gen in keiner Kupfertafel bey. ZnvenLarimn > - oder Beschreibung der ersten Hälfte des — — Stra- ßen-Commissariats/vom Ende der Peterö-Vor- ftadt/ oder der ersten Straßen-Säule bis zur Meilen-Säüle Nr. vi, mit Einschluß der — — Seiten-Straße, welche bey dem Abtheilungs- Pflockc^-anfängt, und bis zu dem städtischen Burgfricd außer-sich erstreckt, mit Bezug aufden dießfälligen Straßenplan, und die dem¬ selben bcygefügten Detailplans, und Profile der Straße, und aller an dieser Strecke erbau¬ ten einzelnen Objecte, als Brücken, Durchlässe, Barrieren, Wohngebäude, Stein- und Schot- terbrüche, nebst dem Ausweise aller in diesem Commissariate ausgestellten Aufsichts-Indivi¬ duen, sämmtlicher Werkzeugs- und Material- Worräthe, Instrumente, Schriften mld Plane. Die ersteHalfte dieses Commissariats nimmt seinen A-:- Leinde »nv fang am Ende der Peters-Vorstadt bey der dortigen Stra- ßen-Sanle, und erstreckt sich bis an die Meilen-Sauls miffan'ats. Nr. Vl auf 12000 Klafter; zwischen V und VI bey geht die --Seitenstraße von der Hauptstraße rcchtS üb, und erstreckt sich auf eine Lauge von Zgöo Klaftern bis an den Burgfried der Stadt .— — Grundanla- Von der ersten Scraßen-Saule bis das ist aufiooo gedcrHaupt- Ktaf^.^ ist dir Straße mit guten Materialien !2Zoi! ' straße. hoch beschottert. Von Z bis i58 Klafter über^, oder auf ?.5o Klafter, ist diese Beschotterung mit einem etwas schlechteren Materiale aus der Niederdorfer Schottergru¬ be die Hälfte auf 9, die Hälfte auf 12 Zoll aufgeführt. Weiter bis i5o Klafter über ist die Straße mit einer Stein-Grundlage nach Weisung des anliegenden Profites, nähmlich mit 10 Zoll hohen Bruchsteinen, und darüber 6 bis 8 Zoll hoch überklopften kleinen Steinen angelegt, welche sodann mit einer 6Ioll hohen Schot¬ terschichte überzogen sind. Sodann ist die weitere Stre¬ cke von loo Klaftern bis zur Stations- oder ^teilen- Saule Nr. I l2 Zoll hoch beschottert. Von der Säule Nr. 1 bis 200 Klafter über ist die Straße aus der Niederdorfer Schottergrube 12Zollhoch beschottert, weiterhin in einer Länge von 100 Klaftern, das ist 5o Klafter über ist eine Grundlage nach dem oben angeführten Profile erbauet, sodann bis wieder 12 Zoll hoch aus der Niedeihorfer-Grube, und weiter bis i5o Klafter über aus der Grube bey der Engelsmühle auf die nähmliche Hohe beschottert. Die Breite der Be¬ schotterung, >o wie die Steingrundlage ist in dem ange- 3y3 fng'en whnten Prosile nmstaudlich, und deutlich nach ihren wahren Maßen so wohl in der Breite als Höhe, so wie die ganze Breite mit Einschluß der Sommerwege z« ersehen. Sodann bis 100 Klafter über ist eine Grundlage von Schlagelsteinen 6Zvll hoch', welche eben so hoch mit Schotter überzogen sind, wie dieses das anliegende Pro¬ fil 11 ausweiset. Bis zur Meilen-Säule Nr. II auf die weiteren -foo Klafter ist die Straße 12 Zoll hoch mit dem Ma¬ teriale aus der Engelsmühl-Grube bloß beschottert. Von Nr. H bis 10O Klafter über^— ist die Straße aus der nahmlichen Grube halb zn <) Zoll, halb zn i2 Zoll hoch beschottert, bis hingegen auf weitere ^oo Klafter mit Schlagelsteinen angelegt, und 6 Zoll hoch überschottert, wie das Profil 12 erweiset. Von 4 bis zur Säule Nr. III auf IVOO Klafter ist die Straße mit einer Steinlage, und einer g Zoll hohen, doch schlech¬ ten Beschotterung nach Profil i3 hergesicllt. Von III bis i5o Klafter über ^-ist die Straße mit Klopfsteincei, und einer 6 Zoll hohen Beschotterung aus der schwarzen Grube, weiter bis 100 Klafter über 12 Zoll hoch mit gutem Schotter aus de/ weißen Grube bey Nußdorf überschottert, sodann weiter bis zur Säu¬ le Nr. Hl 12 Zoll hoch aus der Niederhorfer-Grube mit mittelmäßigem Materiale überführt. Von der Meilen- , ^4 Säule II! bis IV ist die Straße durchgehends neu ge¬ baut, mit einer Stcingrmsdlage von io bis 12 Zoll hoch/ welche mit Klopfsteinen 6 Zoll, und diese mit ge¬ läutertem Schotter 4 Zoll hoch überzogen sind. Das Pro¬ fit i Z stellt die Bauart dieser Strecke deutlich vor. Von der Meilen-Säule Nr. IV bis 5o Klafter über . kV -—ist die Straße ebenfalls aus obiger Grube 12 Zoll hoch beschottert, sodann weiterhin bis 100 Klafter über ist selbe mit einer Steinlage,dann 6,nnd ^Zollho¬ hen Beschotterung ans obiger Grube, und bis 5c> Klafter über H, ebenfalls mit einer Steinlage 6 Zoll hoher 7 Klopfsteine, und eben so hoher Beschotterung ans dem Krcbsbache angelegt, und weiter bis Nr.Vans dem - näbmlichen Krebsbache 1.2 Zoll hoch beschottert. Die Profile Nr. 1 4 und i5 stellen die Bauart und Anlage dieser Strecken vor. Von V bis VI ist die Straße eben so wie zwischen III und IV ganz,neu gebaut. Grundanla- Die-- Straße ist von ihrem Anfang an der Haupt- Sette'nßra^ chaße bis i5o Klafter über ° mit mittelmäßigem Schot¬ ter aus der Hundsdorfer-Grube 6Zoll hoch beschottert. Weiter bis 200 Klafter über T ist eine Lage vonSchla- gelsteinen mit ftner 4 Zoll hohen Beschotterung, und sodann bis an den städtischen-Burgftied mit geworfenem Schotter-Material auö der Kleinstadm-Grube 6 bis 8 Zoll 3^5 hoch hergestellt. Die Profile r6, 17,18 stellen die Bau¬ art dieser Seitenstraße vor; ihre Richtung und Trace hin¬ gegen erweiset die Straßen-Seetion dieses Commiffariats. Die Straßenbreite betragt nach der vorgenommenen Straßen« , ' breite. Regulirung der Seitendämme mit Einschluß der Seiten¬ graben und Bankette durchgehends ^8 Schuh, nur in der erste» Station von 700 bis i3oy. dann durch Nieder¬ dorf, Nußdorfuud 600 Klafter vor Weißkirche» ist die vor- mahlige Straßenbreite von >86 Schuhen belassen worden. In den Strecken, diHpiit Grundlagen versehen wor¬ den sinh, ist solche 20 Schuh, die Bankette 5 Schuh, und die Seitengraben 5 Schuh angelegt worden. Indessen erweisen die anschließigen Querprofile deutlich, die in jedem abwechselnden Puncte der Straße eigenthüm« liehe Dreke, so wie selbst die Anlage mittelst der Grund¬ lage von Steinen, oder nur mittelst der vorgenommenen einfachen Beschotterung, auf welche sich hier ganz be¬ zogen wird. Die ersten i vooKlafter von der ersten Straßen-Saule Convexität. bis beträgt die Converitat 9 Zoll; von da bis zur Mei- , len-Saule I nur 6Zoll, von I bis II halb zu ö halb zu ftZoll. Von II bis III zwen Dritttheile 6, ein Drititheil 9 Zoll, von III bis IV durchgehends 12 Zoll, nur 600 Klafter haben Zoll,zur Converitat. Won IV bis V kann die Convexität auf Klafter 3y6 von 6", auf 800 Klafter von 12", und auf roo Klaf¬ ter von 9 Zoll angenommen werden. Von V bis VI ist die Couvcricät 12 Zoll, die —> — Seitenstraße ist durchgehends auf.9 Zoll gewvlbet. Ueberha.ipt ist die.Converität auf dem Querprofile jeder Station genau zu ersehen, in welchen selbe nach ihren genauen Dimensionen bezeichnet ist. SeieengrV Die Seitengraben sind in allen sechs Stationen, mit Ausnahme dec Freudenberger, durchgehends zu beyden Seiten der Straße geschnine^H welche 5 Schuh breit, und 2^ Schuh tief mit der Böschung wie l zu c ange- ilegt worden. ' Au der--Seitenstraße sind auf t5oo Klafter die Seitengraben geräumt; in den übrigen Strecken ' müssen solche theils noch hergestellct werden,,theils macht die Anlage des Hegeö solche an mehreren Orten über¬ flüssig. Barrieren. In der ersten Station sind an dem Neubach und der Froschbrücke ss6 laufende Klafter, dann zu Anfang der IV. Station lO2, und in der V. Station zwischen und Vh>8 laufende Klafter hölzerner Geländer mit von 3 zu 3 Klaftern aus einander entfernten 8 Zoll dicken Säulen, und darüber aufgezapften 6Zoll starken Ge- läaderbäumcn b-finblich, wovon erstere 2 Jahre, die zwepten 3, und die dritten nun i Jahr alnsind, un» 3y7 fammtlich in gutem Stande sich befinden; ihreVerbin- dungsarl ist aus dem Profil 19- zu ersehen. In den ersten.200 Klaftern der ersten Station defin- Abzugs- det sich ein gewölbter 8 Klafter langer, 5 Schuh drei- ^näle. ter, und hoher Canal, welcher mit Ziegeln gewölbt ist. Weiter ist in der Entfernung von 1000 Klaftern ein zweyter gewölbter Canal 6 Klafter lang, 4 Schuhe breit, und im Lichten eben so hoch von Ziegeln gebauet, Endlich auf weitere 1700 Klafter ist ein dritter Ca¬ nal ^2 Klafter lang, 12 Schuh hoch, und 9 Schuh breit ebenfalls mit Ziegeln eingewolbet. In der Station Nr, III ist gegen ^ein 7 Klafter, - Schuh langer, i Klafter hoher, Schuh breiter über¬ wölbter Canal. Zwischen und wieder ein ähnlicher aber nur Schuh hoher, und weiter zwischen und 816 ein gleicher nach den nahmlichen Dimensionen erbauter Canal. Zwischen und ist ein Canal von gleicher Art, und Dimensionen, und in der Station IVzwischen und ist ein ähnlicher aber nur Z6i Schuh langer, LZSchuh breiter, und 6; Schuh hoher Canal. Zwischen und ist ein 36^ Schuh langer, 5ZSchuh hoher, und ^2Schuh breiter mit Ziegeln ein¬ gewölbter Canal. In der V. Station abermahls zwischen und 3y8 ist cin Canal von gleicher Lange, Schuh hoch, und 5L Schuh breit mir Steinen gewölbt. Zwischen-^ und ist aberniahls ein Canal von ' gleicher Lange üö Schuh hoch und breit mit Steinen ein- gcwölbet. Dieser befindet sich in eineni ziemlich baufälligen Stande. Es werden bey ivov Ziegel erforderlich seyu, nm die beschädigten Ein- und AuölauMügel, dann die Widerlagsmaueru herzustellen. Die übrigen bis nun an¬ geführten Canäle befinden sich durchgehends in gutem Stande, nur müssen alle« geraumer, und von dem ziem¬ lich häufigen Schlamme, und Erde gereiniget werden. Auf der — — Straße befinden sich zwischen der Hauptstraße und f zwey efngcwölbte Canäle, der erste 24 Schuh lang, und 5s Schuh hoch und breit; der zwey- rc von gleicher Länge und Höhe. aber nur ssz Schuh b-eic, beyde mit Lärchenholz überlegt. Zwischen 2 und 2- ist ein dritter Canal 27-z Schuh laüg, 5 Schuh breit, und -f: Schuh hoch mir Steinen efngewölbct. Zwischen - und 2- ist der vierte Canal Schuh lang, 6' Schuh hoch und Schuh breit. Zwi,chen 2 und 2 ist der fünfte Canal Schuh lang, 5 Schuh hoch, gnd eben so breit; beyde mir Ziegeln emgewölbet. Letzterer ist sehr baufällig, ein Drittel muß abgetra¬ gen , ganz neu aufgemauert, und eingewölbet, das übrige aber mit ungefähr roo guten Mauerziegeln aus¬ gebessert werden. Zwischen und ist der sechste Canal 214 Schuh lang, und 5L Schuh hoch, und eben so breit. Dieser muß ehestens gereiniget werden, denn er ist beynahe über 2 Schuh hoch angeschlämmt. Zwischen und ist d^r siebente Canal Schuh lang, und zwischen ! und -- ist der achte Canal eben- falls 42 Schuh lang, ss; Schuh hoch und breit. Die Flügel der Stirnmauer dieses Canals sind ganz ein- , gegangen. Nicht weit davon ist der neunte Canal Schuh lang, 5- Schuh hoch, und eben so breit mit Steinen eingewölbet. Zwischen der Säule H und-! ist der zehnte Canal Schuh lang, 5 Schuh breit und eben so hoch, mit Steinen gewölbet. Zwischen und I! ist der eilfte Canal 24; Schuh lang, 5 Schuh hoch und breit; bald darauf folgt der zwölfte, welcher 2-s Schuh lang, uud 5 Schuh hoch ist; dieser wird ganz hergcstellec werden müssen, da er kaum noch ein halbes Jahr in seinem dermahligen baufälligen Stande belassen werden kann. 4oo Zwischen- - »Kd -H- ist der dreyzehnte Canal 3o Schuh lang/ und 5 Schuh breik und hoch, und endlich bald darauf der vierzehnte Canal/ der 24 Schuh lang/ ch'Schuh hoch, und 4^ Schuh breit ist; bryde sind von Steinen gebauet, und gewölbet. . Letzterer ist zur Halbscheid in einem sehr elenden Zu¬ stande/ und wird längstens in einem Jahre neu herge- stellet werden müssen. Auch die jetzt erwähnten Canäle an deri -Straße sind meistens bcrschlä.amt, sie Müßen daher bis an die Sohle geraumer werden, damit das Wasser seinen gehörigen Ablauf erhalte. I ' Die Bauart aller dieser jetzt erwähnten Canäle ist- aus den denen Planen V, V I angefügtcn Zeichnungen, im Grundriß und Durschschnitt genauer zu ersehens auf welche sich in dieser Rücksicht bezogen wird. Worraths- In den ersten sechs Stationen der Hauptstraße sind Schotter" Conservativns-Schotter-Haufen, wovon 700 zu und Stci- 5Truhen, 460zu 7 Truhen, und 348 zu roTruhen st 16 Schuh enthaltend, befunden worden sind. An Bruchstei¬ nen sind zwischen Nußdorf und der Engelsmühle 1541 Ku- bikklaftcr, und 35 Truhen geschlägelter Steine st l6 Schuh angetroffen worden. Ander — — Straße befinden sich 280 Vorraths¬ haufen, 200 zu 4 Truhen, und 3o zu 5 Truhen st 16 Schuh. Ju der Station und ist eine hölzeme Brücke über Hölzerne / "Ärürtrn den Alt-Bach, die eben dermahlen in der Arbeit begrif¬ fen ist, und 16 Schuhe lang, 33 Schuhe breit, und ro Schuhe hoch ist. Der Plan IV stellt im Grund-, Standriß, und Prosil den ganzen Bau dieser Brücke mit allen Dimensionen der Heizer, und den bepderseülgen Widerlagen vor. In der Station IV zwischen den ersten 25c> Klaftern ist über den Milden-Bach bey Nußdorf eine hölzerne, 3c> Schuh lange, Schuh breite, und 9 Schuh hohe Brücke, die größten Lheils baufällig ist. Der Repa- rationskosten-Ueberschlag liegt bereits bey dem Pralimi- nar-Systeme. Die ganze dermahlige, so wie die künf¬ tig angctragene Bauart ist aus denen im Plane V beplie- geudcn Zeichnungen umständlich zu ersehen. In der ersten Station ist zwischen ? nnd ° eine mit Gemauerte drey Bögen überwölbte Brücke über den Mühlbach, Lücken. 2chz Schuh lang, Schuh breit, und 9 Schuh hoch erbauet. Die an dieser Brücke erforderlichen Reparatio¬ nen sind in dem, dem Praliminar-Anschlag bcyliegendcn, Ilebcrschlage bereits enthalten. Der ganze Plan der Brü¬ cke ist in dem PlaneVI im-Durchschnitt, und Standrist Henauer, und umständlicher entworfen, und allenthalben Nach der Beschaffenheit der Besiandtheile beschrieben. Außer Hundsdorf ist über den Brunnbach eine o.Lheil. C c 4-oL gewölbte Brücke mit gemauerten, mit behauenen Plat¬ ten überdeckten Parapeten befindlich. Die Unterhal¬ tung derselben betrifft die Herrschaft N. N., und nicht die Weg-Direction; diese hat nur die Fahrrbahne über dieselbe zu unterhalten. Schotter- Vey der Peters-Linie befindet sich die so genannte Mrüche. Schneegrube, aus welcher das Materiale in der er¬ sten Station bis 1000 Klafter über 2 verführet wird. Bey Niederdorf ist die zweyte Grube, welche 60 Klaf¬ ter lang, i6Klafttr breit, 4- Klafter hoch ist, ans wel¬ cher das Materiale 1200 Klafter rechts, und eben so weit links verführt wird. Das Materiale ist von mit¬ telmäßiger Güte. In der Station III befinden sich drey Schottergru¬ ben, als: jene hey der Engelsmühle; beyrn schwarzen Kreuze, und am Haid-Wirthshanse, welche sehr ausgie¬ big sind, ein gutes Materiale enthalten, und beynahc keinen Abraum haben. Die schwarze Grube zwischen und ist 5o Klaf¬ ter lang, 20 Klafter breit, und 9 Schuh hoch. Aus die¬ ser wird das Materiale 1200 Klafter weit verführt. In der IV. Station zwischen und ist die wei¬ ße Grube 89 Klafter lang, ,6 Klafter breit, 5 Schuhe hoch. Aus dieser wird die Straße rechts und links auf 14oo Klafter beschottert. Ist der V. Station zwischen ') und ist die Hunds- 4 ? dorftr Grube 78 Klafter lang, 15 Klafter breit, 2 Klaf¬ ter hoch. Aus dieser wird die Straße rechts und links auf 1 ion Klafter beschottert. Am Ende der VI. Station befindet sich der Krebs-- Lach, aus welchem eine Strecke von ^.oo Klaftern be¬ schottert wird. Bey Kleinstatten befindet sich eine Grube 5n Klafter lang, 10 Klafter breit, io Schuh hoch, aus welcher eine Strecke von i5oo Klaftern beschottert wird. Alle diese Scholtergruben sind in dem anliegenden Situations-Plane X, XI nach ihrer wahren Ausdehr uung, und Einlösung nebst der genauen mit eigenen Pfah¬ len bezeichneten Granzeder anliegenden Nachbarn, und Grundbesitzer entworfen, und gegenseitig gefertiget. Bey Perlsdorf befindet sich ein Steinbruck), im Frosch- Stein- thale genannt, 20 Klafter lang, io Klafter breit, 10 Gliche, bis 15 Klafter hoch, aus welchem die Strecke von der Säule i bi» 2; versehen werde» kann. Bey Nirnstein befindet sich der so genannte Hochko- gel,3o Klafterlang,2o Klafter brcit,nnd8 bis io Klaf¬ ter hoch, von welchem die Strecke von 22 bis 4 verse¬ hen werden kann. Hinter Wölling in dem so genannten Luftthale befin¬ det sich ein anderer Steinbruch 22 Klafter lang, 15 Klas- Cc 2 . Loch ter breit, 6 bis 8 Klafter hoch, von welchem die Steins auf die Strecke von -4 bis 3 verführet werden. Bey Weißkirchen befindet sich ein 22 Klafter langer, 20 Klafter breiter, 5 bis 7 Klafter hoher Bruch, von sehr guten harten Sandsieinen, von welchem das Mate- riale auf die fünfte Station verführt wird. Endlich bey Kleinstädten befindet sich der Einsiedler- Steinbruch, der 3o Klafter lang, 12 Klafter breit, und 6 bis 8 Klafter hoch ist, von welchem Bruche das Ma¬ terial auf die Stationen 5 und 6 verführet wird. Alle diese Steinbrüche sind in dem Plane XII nach ihrer ganzen Ausdehnung im Grundrisse so wohl, als in ver¬ schiedenen Profilen gezeichnet, die allenthalben die Schich¬ ten nach ihrem Streichen, und ihrer Höhe anzeigcn. Auch befinden sich bey dem Commissariate aus allen Stein- und Schottcrbrüchen die Mustersteine, nebst der genauen Beschreibung ihrer besseren, oder schlechteren Qualität. Trockene Von diesen befindet sich nur unter dem Freudenberg, diesseits Niederdorf an der Stelle, wo die neue Grund- Mauern. läge mit Steinen im Jahre i8o3 hergesiellet wurde, eine 3 Schuh hohe, und 60 Klafter lange Strecke aus ziemlich kleinen schlecht zusammengesetzten Steinen, wel- . che eine sehr kurze Dauer verspricht. 4»^ An der Hauptstraße befinden sich 6 Meilen-Saulen Mellen- von Larchbaumholz, wovon die zwep ersten im Jahre ^hcMings- 1795, die dritte im Jahre 1796, die vierte im Iah- -Pflöcke, re 1 70/, die fünfte und sechste endlich im Jahre l8oo eingesetzt wurde». Au der-- Straße sind zwey ähnliche Sausen vom Jahre 179Z. Von denen auf jede n5o Klafter ausgesteckten klei¬ nen Untertheilungs-Saulen befinden sich an der Haupt¬ straße ^7, an der-Straße 17 Pfahle, deren je¬ der 8 bis 9 Zoll stark, Schuh über den Grund erho¬ ben, oben abgerundet, und schwarz und gelb angestri- chsn ist. Ein Fascikel Verordnungen, und die darüber erstatte- Schriftliche tcn Berichte und Erledigungen von Nr. 1 bis 198. Documcnte. Das Jnventarium des ganzen CommiffariatS, wie solches im Monathe October 1800 ausgenommen worden. - Drey Praliminar-Systeme von den Jahren 180^, 5, und 6. .Ein GeschaftS-Journal. Zwölf Geldverweydungs-Journalt. Eine AmtS-Jnstruction. Der Straßen-Plan des ganzen CommiffariatS in 3 Plans und Blättern. Zeichnungen. Zwölf Detail-PlanS über sammtliche in dem Commiffa- 4o6 riate befindliche Brücke» und Canäle auf 6 Blat¬ tern von I bis VI. Ein Blatt VII mit i6 Straßen-Constructions-Prosilem Awey Blatter VIII, IX mit den Decail-Zeichnnngm der in diesem Commiffariate befindlichen Weg-Maurh- Gebäude, und 2 Baraken, nebst dem Inventarje ihres Baustandes vom Jahre ltzoo. Drey Blatter X, XI, XII, auf welchen sammtliche in diesem Commiffariate befindliche Schotter- und Steinbrüche nach ihrer ganzen Ausdehnung und Einlösung ausgezeichnet sind. Sechs Blattervon XIII bis XVIII, auf welchen die durch die Zeit des übernommenen Eommissarials zu Stan¬ de gebrachten Straßenverbeffcrungen, und die ver¬ schiedenen neu abgeandertm Brücken, und Straßen¬ züge ausgezeichnet sind. , Bau' und In diesem Commiffariate befindet sich derStraßen-Com- wiffar N. N. wohnhaft in Niederdorf. Der Wezmeister N. N., welcher die Strecke von der Linie bis zur Meilen-Saule IV respicirt, und in . Niederdorf wohnt. Der Wegmeister N. N. für die Strecke von IV bis VI, dann für die ganze Seitenstraße, wohnt in Wei߬ kirchen. Der Nachstehcr N-N. für die-Seiten-Straße. 407 Acht Einkäufer (diese werden nach den Stationen, die sie zu versehen haben, mit ihren Nahmen und Au- ' nahmen, ihren Alter und Dienstjahren ins Jnven- tarium eingesetzt). Unter' dem Wegmeister N. N. in Niederdorf befindet Schanz-und sich folgender Bauzeug, und Requisiten, als: 4o8 Zeichenbret . . . . Verschiedenes Eisenwerk Alt sH»- branch-! brauch- ! bar > bar Pfund Unter dem WegmeiAcr N. N. in Weißkirchen besinden sich folgende Stücke: Faßschanfeln Cuchschnufeln .... Krampen. . - - > - - Hanen Cpitzlmnen ..... Steinschlägel Rechen Wnrfgittcr . . . - - . Keile, zuni Steinsprengen . . Brechstangen ..... Steinbrecher ..... Scbiebmchen .... Hc izerne Schneeschanfeln . . Dchneeranmungs-Maschinen Tracicr-Schunre . . Klafter Anssi ecc-Pflöcke Meßkerien ..... Kothdanen ..... Spitzhaum ..... Modische ...... Verschiedenes Eisenwerk . Pfund 80 I o 3o 20 8 20 2 6 10 4 6 5o 5o 6 8 6o IOO 20 5o 3o 8 3o 8 8 6 ' 8 20 I csoo 82 i 8 8 20 io io 20 1 102 I» den, D-prt des Commiffars selbst bcsiuden sich: Scha.srln ...... ^00 — — Kranipen ........ j 60 — — 4vy Anmerk. Jene Stücke, welche bey den Einräumern zu ihrem täglichen Gebrauche und zu sonstiger Verwendung liegen, müssen in dem Inventario mit der Bemerkung der» Einräumers üdd seiner Station angeführt werden, damit auch bey vorfallcnden Amtsbereisungen nach Beste« den jeder derselben über den Stand seiner Schanzzeugs untersucht werden könne. Außer denbeyden bey Niederdorf und Weifikirchen auf¬ geschlagenen Baraken, welche in denen Planen VIII und IX nach ihren Dimensionen, und milder Beschreibung des Baustaudeseiithalten, und ausgezeichnet sind, besindet sich in diesem Commiffariate einWegmauthhaus in Niederdorf, und ein zweyres in Kleinstädten; bcpde sind in denen Pla¬ uen VIII, und IX «ach allen ihren Maßen, und Bestand- Wohnge bäude- 4 iv theilen im Grund-, Staudrisse, und Prosite mit dem gan¬ zen zu selbigen gehörigen Grunde entworfen, und der ganze Bausiand dieser Hauser so umständlich, als genau nebst denen Zeichnungen ihrer einzelnen Theile entwor¬ fen, auf welche sich somit ganz berufen wird. Daß dieser hier beschriebene, und umständlicher aus¬ einander gesetzte Bau- und Straßen-Vefund deö CommissartakS der ersten Abthcilüng der—-- Straße, nebst allen an selber beschriebenen Bau¬ werken, Schotter- und Steinbrüchen, Brücken, Canälen, Abzugsgräben, Matcrialvorrärhen, der Straßenbreite,und ihres Convexikät sich genauso, nnd nicht anders verhalte, das vorrathige Bau- und Schanzzeug in der beschriebenen Quantität auch wirklich vorgefunden, so wie alle angeführten Zeich¬ nungen der Strasienprofile, Brücken, Canäle und Wohngebäude mit ihrem Baust.mde vollkommen übereinstimmend angetroffen worden, wirb hiermit bestätiget. Niederdorf den 3t. Octob. 1806, N.R.Straßen-Jnspector. R. N. Directionö-Actuar. R. N. Districts-Comlnissär der -Straße. N. N. Wegmeister. N. N. Wegmeister. N. N. Nachsteher an der-- Seitenstraße. A n m r ot. Das Inoentarium der ändern HNfte diete« Com- missariatS wird zur Ersp^run.z des Raunies hier nicl)t beygeseht,da die erste Hälfte zur Exemplißmtion him eicht. st. kr. kr si. kr. st. kr. 4 und so weiter durch alle Stationen - 12 Ilio 100 3 und - 12^ ein¬ zeln "Gewöhnliche Unterhaltung zu-, sa in- men ein¬ zeln 5 6 7^ 8 ff 6 8 9 io ! st- g6o st. 1920 0 weiter durch alle Stationen 3 ff 5^ 6 s! 10! Summe der Erdarbeiten,: «nd Fürtrag . . . j zur Bearbeitung Per. Striche erfordert zwi¬ schen . . 1 und 2. Summe der i. D i v i si 0 n Zweyte Division, ; alle Erdarbci'tcn, Stra- ßengraben,Aufdömmun- gcn, Cxcavationcn, Bar-^ rieren,Meilen-Säulen ! betreffend. Laut Ausweis S auf Erd-i arbeiten: InderStationvon 1 bis 2 ° 2 - 3 - ff - 5 - 6 - 7 ' s 8 s 10 e. 4tr Präliminar-S.yftem des-—Straßen-Commiffariats für das Milit. Jahr 78'07', llieue Anlagen Geldbetrag Erste Division, die unmittelbaren Stra- . ßenacoeiten anderFabrt- oahne betreffend, i Laut Ausweis „ werden zur Bearbeitung " - scheu jAuherordentli- l che Herstellung Geldbetrag Geldbetrag zu- l sain- s men ein¬ zeln § st.' kr. f8o — >! zu- i sam- I meN- kr^ 4^2 lieberkrag . Laut Ausweis « aufBar vieren Zn dcrStation von i bis 2: - L - 3! - z - - 4 - 5! - 5 - 6 - Ü - 7^ -- 7-8! » 8 - gi , 9-im - 10 -11! - 11 -12^ Summe der Ausgaben auf Barrieren . Sumaik der 2. D i v ist0 n Dritte Division, Drücken,Abla'lf^canale, Flüsse und all? Wasser¬ arbeiten. Laut Ausweis, auf Brü¬ cken und Ablaukscanäch zwischen . - und 2 2-3 Z - / 4-5 Z . 6 6 - 7 ^r 8 8-9 9 - ro ro - i' . rr - i-2 Summe für Brücken und Ubkautscauule, und Fürtrag. - . * 41*2 si Gewöhnliche j Unterhaltung j , Geldbetrag Auherordentl. Herstellung Geldbetrag Neue Anla gen , Geldbetrag/ Ilebertrag. LaukAusweissaufDurch- schneidung einer Ser¬ pentine, und zur An¬ lage eines Faschinen- Deckwerkes . . . Summe für Waffcrar- beiten . . . , , Summe der 3. D i v i si o n Vierte Division. Wohngebäude, Schanz¬ zeug, Requisiten, Perso¬ nal-Gehalte, Canzel- ley-Auslagcn. Laut Ausweis /sind zur Antcrhaltung der Weg- mauth- und Wohnge¬ bäude erforderlich . Laut Ausweis L auf An¬ schaffung dcrReguMcn, und des Schanzzeuges Laut Ausweis auf Ge¬ halte, Linräumer-boh- nungen, Canzelley-und Extra-Auslagen Summe der 4. D i v j si 0 n 4*4 Zusammenziehung. fl. ! kr. Erste Division . ... . . — Iweyte Division ...... — Dritte Division ...... — Vierte Division . . . . . . — ; — Summe aller Divisionen, oder des ganzen Präliminar-Bau- antrags fürs — --Commissariat für das Militär- Jahr 1807 ...... — 4'7 Zu rem Präliuu System für d. J. 1S0». Ausweis b. Uebeb die in der ersten Halste des Cvmmiffariats N. N. für das Milit. Jabrr 80-7 bey Räumung der alten, und Schncidung neuer Stra¬ ßengräben, dann fürandere Erdarbciren erforderliche Auslagen nut Be¬ zug auf den inveniirtcn, und untersuchten Stcaßenstand. Gewvhnlichs Uuierhalrung Sluficrvrdcnll. Wiederherste.lt. Neue Anlagen und Herstellungen Zwischen i und 2 sind die Straßengräben zu räu¬ men auf 2000 Klafter, dieKlaftcr ä 3 kr. . 5oc> Klafter ganz neu aus- zustechelr st 7 kr. nach Profil 1 . . . . Ferner sind indem Hohl¬ wege bey dem Dorfe N. N. zur Erweiterung derj Passage abzugraben in der Lange 5o Klafter Höhe r. 3 Dicke 1 7^ die Klafter ä 1 fl. . Die Kothdämme müssen außer dem Dorfe N. N.! bis unter den Straßen-^ Horizont abgegraben, u.- weggeräumt werden ick der Lange von 800 Klft- Dicke - 1. Z Höhe - 1 1200 Klft. die Klaftern 48 kr. - Zwischen 2 und 3 und wei¬ ter ist aufdieseArt die! erforderliche Erdarbcit zu beschreiben, bis sol-I ches durch das ganze Commissariat gesche¬ hen ist. Zürtrag . 4r» Zu dem Prälim. Lystom für L. Z. 1.807. Ausweis c. Ueber die in der ersten Helfta des Cvmnüssariats N- N. für das Militär-Jabr »vo^zur gewöhnlichen Unterhaltung, und H'eräellung einiger neuen Ge>aiider beuöihigte Geidauslage», mit Bezug auf den mvcutirlen, und nnlersuchlen Straßenstand. Geldbetrag einzeln irusmn- i n men Geldbetrag ein- . zusam- zeln st men Zwischen r und 2 sind 3o laufende Klafter verfallebe^Larrieren herzustellen, dazu werden erfordert rc> starke Geländer- Säulen von tzärchenhvlz, jede 7 Schuh lang, das Stuch pr. 1 fi. . . ... 2c, Klafter Geländer-Bäume vom stahm- lichen .s olze dick a 48 kr.. . . An Zimmerarbeit nebst Einsetzung der-^ selben j Zwischen 2 und 3 an dem Bergabhange gegen das Dorf N. N. sind von dem go'o Klakter langen Geländer 60 Klafters ganz baufällig, und sind zu ihrer Her-- Stellung erforderlich 20 starke lärchbäu- rnene 7 Schul) lange Säulen ä I st. . (lo Klafter GeländebbaUme s 48 kr. . ' An Zimmcrmannsarbeit .... Zwischen 3 und 4 werden an dem Abstürze gegen den. Wildbach auf i5 Klafter neue Geländer eingesetzt, und erfordern 3 starke Säulen k 1 fi. .... i5Eeländcrbaumc « 42 kr, ... An Zimmermannsarbeit . . . - Zwischen 4 und 5 befinden sich die Gelän¬ der und Barrieren in gutem Zustande, und wird für dieses Jahr keine Repa-, rativn erfordert, u. s. w. Fhrtrag . st. kr. 25 — 25 — 4iY Zu vem Prälim. Syst. für». 1,1807. Ausweis«^. lieber die in der ersten Hälfte des Cv-nmissnrmt» N.N. für das Milit. Zühr itio7au den Brücken und ÄblaufS-Eanälcn erforderlichen Reparatioiien ,^odec ganz i>ei>e Herstcllunqeii, mir Bezug aussen invemirren, uus genau iiiitecüi.hieii Lira i-muaud. Brückern und Slblimfe-Lanäle. Zwischen 1 und r ist an der steiner¬ nen Brücke das Parapet gan; zusammen geführt, und muh ganz wieder hergcsieller >vcr- den; wird nach dem detaillir- 7 ten Ueberschlage > kosten . Der hölzerne Ablausü-Eanal bei, Eappendorf must ganz neu hergestellct werden; da selber vermodert ist, und wird zn A Folge UeberschlagS kosten An der grasten hölzernen Brü¬ cke bei) Tcndliug ünd So Eiid- bäumc, roöklafrcr Geländer, dann auf roKlst. neue Streit- hölzcr cinzuziehcn, dieses ko¬ stet nach dem drtaittirlcn UeberschlagS . . . - Zwischen 2 und ö ist eine hölzernf Brücke über den Nabben-Bach herzustellen, weil die dcrmah- lige raum »och dieses Jahr auS- halcen könnte, wofür zu Folge - ^anliegenden UeberschlagS ger- erfordert werden . . . Zwischen Z und 4 ist an den Brü¬ cken und ÄblaufS-Eanälrn für das kommende Jahr keine Re¬ paration vorzunehmen.- Zwischen , und L wäre die Herstel¬ lung einer gewölbten c5< zvci- . ten Brücke überden Eisen-Bach höchst wünschenSwerth, iveil bey AuStrerung des KacyeS dis Massage unterbrochen wird oder wenigstens mit Gefahr verbunden "ist; dem von dem -Maurermeister N. N. versah, ten UeberschlagS A zu Folge würde diese Brücke nebst de>i beyderseitigenAuffahrten kosten Und so ivcitec. Cumme für Brücken und Ablaufö- C inäle ....... 3, Lheil. i Gewolttiliche Unterhaltung i Geldbetrag ; ein- üzusam- j zeln men Austeroroeiuli- che Herstellung Geldbetrag pzeue Bguoor- !_sthlage , - '^Geldbetrag ein-- ! zusant- zeln I men ein- ll zusam- gsln z! men cr 4?» Zu dem PeälNn. System füe d. Jahr 1807. Ausweis e. Der in der ersten Hälfte des Strafien-Commissariats N. N. für das Militar-Jahrv 1807 auf verschiedene Wafferarbeite» an dem Nieder-Bach erforderlichen Arbeite». 42 r Zu dem Präll m. System für d. Jahr 1807 Ausweis k. Der in der ersten Hälfte des Straßen-Commiffariats N. N.für das Militar-Iahr 1807 auf die Unterhaltung der Wegmauth- und Wohngebäude erforderlichen Reparations-Auslagen. Geldbetrag Dd 2 42L ! zusam¬ men ein- kr. kr. st. io5 3c> 76 9 740 181 ^u dem Prallm. System für d.Jahr 1807. Ausweis 8- Heber das in der ersten Ha!fte deF Cvmmiffariats N. N.für das Mi¬ litär-Jahr 1807 zu re^arirende alte, und anzuschaffende neue Schanzzeug, und andere- Requisiten. Unrcr dem Wegmeister N. N. Werden auf die Reparation des durch das abgewichene Baujahr beschä¬ digten Werkzeuges nach dem benlic- genden Ausweis 1 erforderlich segn x Für dieBeyschaffung neuer Schiebe - truhen werden laut lleberschlag 2 anaeschlaqen § Auf Beyschasfung eines neuen in der s Beylage 3 ausgewiesenen Vorra- thes zum Ersätze der zu Grunde ge¬ gangenen Schaufeln, Krampen, und sonstigen EistnzeugeS werden ange-j schlagen . . . Unter dem Wegmeister N N. ! A Werden auf die Reparatur des durch' fst das abgewichene Baujahr beschädig-! ten Werk-und Schanzzeizges erfor¬ derlich seyn nach dem Ausweis 4 . 8 Aus Reparatur der beschädigten Wurf- gitter lapt Ausweis 3 . Auf Reparatur der Schiebüruhcn . S Auf Anschaffung eines ueuen Werkzeu-' oj pes zum Ersätze des zu Grunde gc- richteten laut Ausweis 6 . - . x Auf Anschaffung neuer Schaufel- und^ Ätainpenstiele laut Ausweis 7 . Bez? dem Commistariat-Depdt -- ivird zur Anschaffung des Vorrarhs an i, Arbeitz- und WercheugS-Requisitrn Geldbetrar, 's Geldbetrag zusam¬ men "st- _ . ein¬ zeln ! men ! zcln Arbeitz- und WercheugS-Requifiten laut Ausweis 8 Ungeschlagen eine Summe von ü x Für Benschaffung eines Schlagwerkes — laut lleberschlag 9 - - - Aul Anschaffung verschiedenen Bau- " ' holzvorrathes für die Brücken laut -c> Ausweis ec> u. s, w, —77--'-1 »summe . 1 4S3/ Zu rem Pralim. System fürd. Jahr 1807. Ausweis K. Ueber die in der ersten Halftö des Straßen-Commiffariats N.N.für das Mliitär-Jahr 1807 auf Personal-Gehalte, Reisejpesen, und Kanzellcy-Noihdürfre erforderlichen Betrage. Der Eommissar N. N- genieß^ einen jährlichen Gehalt von .... An Reisespesen Für Liefer- und Zehrungsgelder werden prüliminirt . . . . . . . Der Wegmeister N. N. genießt einen Ge¬ halt von . . ...... Der Wegmeister N. N. einen Gehalt von Der Nachsicher N. N- beziehet monath- lich 22fl'. L Einraumcr, jeder genießt monathlich i3 fl. 20 kr. . . . . . . > - Für Aushülfs-Arbeiter in schlechtem Wet¬ ter zur Beschleunigung des Wasser- Ablaufes, und Einräumung der Geleise werden angeschlagen . - . Auf Ertra-AuSlagen , Bezahlung eines oder des andern Nackstehers bey grö¬ ßeren Arbeiten u. s. w. .... Auf Kanzelley-Spesen .... Summe . Geldbetrag einzeln zusammen Dd 3 424 A n m erk u n g. Sammtlichen Ausweisen über die verschiedenen Bau-Erfor- dernifsc müssen jederzeit die vorschriftmaßigen Vorausmaßen, Kosten-Ueberschlage, Plane, und Profils beygelegt, und bey denen Materialien, vorzüglich dem Schotter, und Steinen die Distanzen der Zufuhr, somit die Grüben, und Stein¬ brüche, aus welchen das Materiale auf die verschiedenen Stationen verführt wird, genau angegeben werden. Verbesserungen zum dritten Theil Unterhaltungs- die zweyte die neuen Her¬ stellungskosten« L /// F «S. ) L^--rL^^ <2^?' 7<5^7^ ^77LT77-- x ^LS.VI. .