K^. 8. DsntterstHK Ven 17» Jänner 1838. GsUbernial Verlautbarungen. Z.^i. (i) aäNr.5. St.G. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung in der Gemeinde 1oz>oiQV32, Bezirks Oapoäi^tri^liegenden Domamen - Realitäten. — In Folge hohen Staats- Güter-Veraußerungs- Hof- Comnns-sions- Decrees vom 4., November 1627., Zahl 767 / St. G. V. wird am 7.Februar 1826, in den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dem, k. k. Rentamie in(^u^o6i8lria^Istrianer- Kreises, zum Verkauft im Wege der öffentlichen. Versteigerung nachbenannter/, dcm Bruder-schaftsfonde gehöriger, im Bezirke ^a^olilstl-iH gelegenen Domamen - Realstatew geschritten werden, als: — 1). Des in der Gemeinde "lo^olov^ und in der Gegend 3!ivie liegenden, von der aufgehobenen Bruderschaft 3 (^i-rolamo äi in^oiavgL herrührenden, und 1 Joch , 679 A4 Quadrat - Klafter messenden Wiesen-Grundes, geschätzt auf i56st. 20kr,. 2) Des in der nähmlichen Gemeinde und Gegend gelegenen, oon der nähmlichen Bruder? ' schaft stammenden, und, 981-Quadrat-Klafter, messenden Acker-Grundes, geschätzt auf 71 fi., 40 kr. — z) Des m der nähmlichen Gemeinde liegenden, von eben derselben. Bruderschaft herrührenden, und 71g Quadrat-Klafter messenden Acker-Grundes, geschätzt auf 38 fi. 25 kr. — 4) Des m der nähmlichen Gemeinde und Gegend liegenden, von eben gedachter Bruderschaft herrührenden, und i?i Quadrat-5ss 5 ^Nsenden Acker- Grundes, geschätzt auf ^ ,.^? . -^5)Des in der.nähmlichen Gemcin-^ "?" der Gegend äwr22 liegenden, von der nahmüchen Bruderschaft, stammenden, und a'^n^ '""^'Klafter messenden. Acker-^undes, geatzt aufIfl^ gZW - 6) Des in der nähmlichen Gemeinde und Gegend lie. genden, von eben gedachter Bruderschaft stam. menden, und 1 Joch, 214^2 Quadrat-Klaf--ter messenden Wnde-Grundes, gesthätztj auf ZZ fi. 55 kr. -- 7) Des in der nähmlichen Ge-" meinde und' in der Gegend 8^1-22 äistro Iz iÜdiZa liegenden, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, und i/^5 Quadrat- Klaft ter messenden Weide- Grundes, geschätzt auf i3 st. 25 kr. — 6) Des in der nähmlichen Gemeinde,,. und ^n der Gegend I^ussino äi NZjizcä liegenden, von eben gedachter BruZ derschaft herrührenden, und 994 Quadrat-Klafter, messenden Wusen-Grundes, geschätzt auf 27 ft.. 10 kr. -— 9) Des in der nähmli^ chen Gemeinde und Hegend gelegenen, fton der.nähmlichen Bruderschaft stammendenf, und 2 Joch, 676 Quadrat- Klafter messenden Wiesen? Grundes., gcschatzt auf 168 fi. 55 kr. — 10) Des in der nähmlichen Gemeinde und in der Gegend Näliäca gelegenen, von der nahmüchm Bruderschaft stammenden, und 1 Joch, 1246 Quadrat- Klafter messenden Wiesen- Grundes, geschätzt auf 1I4 fi. 2Zkr. — 11) Des in der nähmlichen Gemeinde und Gegend liegenden, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, und i Ioch, 970 Quadrat - Klafter, messenden Wiesen - Grundes, geschätzt anf 114 fi, 10 kr. — 12) Des in der nähmlichen Gemeinde und in der Gegend V.38INN liegenden, von eben gedachter Bruderschaft stammenden, und 264Quadrat- Klafter, messenden Welde-Grundes, geschaht auf 5ss. 55 kr« — iZ) Des in der nähmlichen Gemeinde und in der Gegend Llrgn, von eben derselben Bruderschaft stammenden, und Zgc» Quadrat - Klafter messenden Weide- Gruw' des, geschätzt auf 4 fi. 10 kr« — Diest Reali- 1 täten werden einzelnweise, so'wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um dn beigesetzten Flskalpveise ausgebothen, und dem Mcisibiethenden mit Vor- ' behalt der Genehmigung der k. k. St. G. V.. Hof-Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal- >nM entweder in hagrer Conv. Münze oder. 6a m öffentlichen, auf Metall- Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staats-Papieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bei der Ver-steigemngs - CommWon erlegt/ oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlausig von der commission geftrüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstsllungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licltanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Vmteigerung zurück-Zestellt, jene des Meistbicrhers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich ,Zur Errichtung des dießfalligen Contractes nlcht herbeilassen wollte/ oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgelegen Zeit nicht berichtigte, bei pstichtmaßigär Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der er-lsgte Betrag an der ersten Kaufsthillmgs-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anborh machen will, ist verbunden, die dießfallige Vollmacht seines Commitenten der Versteigerungs - Comnission vorläufig zu überreichen. — Der Meisthie-ther hat die Hälfte des Kaufsthlllmgs innerhalb 4 Wochen nach erfolgrer und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs? Actesund noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andem, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit ö vom Hundert in Conventions - Münze verzinset, und die Zinsen - Gebühren in halbjährigen Verfall- Raten abführt, in fünf gleichen jahrlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Vrste-hungs - Preis den Betrag von 5o st. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kauffchillingshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die erste r.vahmm Beding-nisse berichtiget werden muffen. — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich °zur sogleichm oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeiläßt. — Die übngm Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rcnt-amte in^Ipoäislria eingesehen, so wie die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der k. k. Staats- Güter - Ver« Kußerungs-Prov. Commission. Triest am 20. November 1627. Sigmund Ritter v. Moßmillern, ^ k. k. Gubernial? und Prasidial-Sscretar. Z. 5o, (1) ' Nr. 2223Zj4379. Ci V cu la r e des k. f. illyrischen Landes - Gubermums zu Laibach. Mittelst welchem angeordnet wird, daß in den Einlagen an die Landesstelle, jederzeit, nebst dem Datum und der Unter-schrift, auch der Wohnort und die Haus-Nummer des Bittstellers anzumerken sey. — Es tst zwar durch dle im Jahre 1761, bekannt gemachte Vorschrift zur verlaßlichen Bestellung der ergehenden Erledigungen angeordnet worden, daß am Ende einer jeden Einlage, welche von den Partheyen bey den Behörden eingebracht wird, stets der Ort, in dem der Bittsteller, sich befindet, beygerückt werden soll, um sonach diesem den ercheil-ten Bescheid desto zuverlässiger zustellen zu können. Da sich aber demungeachtet Falle ergeben haben, wo zwar der Ort des Bittstellers auf dessen Einlage angemerkt, der Bitt-stellev aber dennoch sehr schwer aufzufinden war; so wird zur gänzlichen Beseitigung der-lep dem Geschäftsgangs nachthelligen Hindernisse oder Verzögerungen hiemit allgemein bekannt gemacht; daß von nun an kein Ges such von irgend einer Parthey bey dem Ein -reichungs - Protocols ,dteser Landesstelle werde angenommen werden, worauf nebst dem Dam.n und dem Aufenthaltsorte des Bittstellers nicht auch die Nummer seines Wohn-hausti angemerkt ist. — Laibach am 27. DZ-cember 1827. Iojeph Ta.nills Freyherr v. Dchmidburg, Landes - Gouverneur. I 0 hann Garf u. Welsperg , Vice - Präsident. Peter Ritter 0. Ziegler, k. k. Gubermalrath. Z?^o. (2)""" acl Nr. ä- St. G. V. "Kundmachung der Versteigerung der k. k. Nieder - Oester. Cammeml-Hercsthafr N;ede ra chleiten im V. O. W. W., mir den dazugehörigen Cam-meral - Gütern Wolfring un V. O. W. W. und Ru PF echtsh 0 fen im Mühlviertel. Am 26. Januar 1828, Vormittags um 10 Uhr, wird im Rathsaalc der k. k. Nieder-Oester. Landesregierung die k. k. Nieder - Oester. Cammeral'- Herrschaft ,Nisder-achleiten im V. O. W. W. mit den daz,u gehörigem Cammeral - Gütern Wolfrmg im -V. O. W. W. und Ruprechtshoftn im Mühlkreise des Landes ob der Enns gelegen, ,m Wege der öffentlichen Versteigerung, mit dem Vorbehalte der höheren Ratification, anöden Msistbitthendm verkauft werden. ^- Der 6i Ausrufsprels dieser Realitäten ist auf achtzigtausend Gulden Conventions-Münze fenaefttzt. Die vorzüglichsten Bestandtheile der Herrschaft Niederachletten^ (die nahe an der Poststraße am Strengberge liegt), Ond: Erstens. An Gebäuden: 2) Das herrschaftliche Amtsgebaude zu Nicderachleiten, sammt allen zur Oeconomie nöthigen Gebäuden, als: Schmer, Stallungen/ Schupfen n. s. w., dann die abgesonderte Wohnung des Anus- und Gcrichtsdieners; b) d^s'alte Schloß in der Achleitcn, und c) das sogenannte Fisch Häusel in Gerstberg. Zweyten s. An Grund.stücken, und zwar: 3) an Dominical - Aecrern 7 Joch, I76 Quadrat-Klafter; d) an. Dominical - Wiestn 20 Joch, 260 iM Quadrat-Klafter; c) an Dominical-Huthweiden 620 M Quadrat-Klafter; an Dominical - Waldungen und Auen 187 Joch, 1022 2)6 Quadrat - Klafter. Dret -tens. Die Grundherrlichkeit, und zwar über 201 Unterthanen in dem Markte Sirengberg, und in den Rotten Buch, Langcrs-berg, Gerstberg, Achleiten, Lnnbach, Haag, Kroisbach, Plappach, Otrendorf, Unrer- und Ober-Ramsau, Mosing^ Koxcck, Thalmg, Mnsterharten, Lehofen,, Hamburg, Glandlng, Heining, Thürnbuch, Maierhofen, Linden, Berg, Mähring, Alt, Hauptmannsberg, Pan-taleon und Reisberg; ferner über 63 Ueber? landgewahren. Viertens. An Zehenten. Die Herrschaft erhebt den Zehent von allen -schweren und geringen Körnergattungen und vom Flachse, und zwar: Den ganzen Zehent von 7Z Bauerngütern und von 17 ledigen Gründen, und alle Zweyte Jahre von 3^ Bauerngütern; den zwey Drittel-Zehent von Einem Bauerngute; den Halden Zehent von Ein ein Bauerngute., und ein Drittel - Zehent von Einem Bauern-gute. Diese Zehen ten werden von den psti tigen Unterthanen in der unentgcldlichen Ro-both in den" herrschaftlichen Stadel geführt, und ihr Ertrag bestehet im Durchschnitte jHr-nch in 'Vtroh: 1027 Mandel Weitzen, 559 Mandel Korn, L Fuhren Gerste 10 Fuhren ^vl^en und Halbgetrnbe, 12 Fuhren Hafer, i5 Pnmd Flachs und Io Pfund Ham. — Fünftens. An Gelddiensten und so n-N/gen Bezügen: 2) an finrten Urbarial-Gaben ,ahrl:ch 4985. 45H4 kr. Wiener-Wahrung, dann an Dienst 6 fl. 46 kr. Wiener-Wahrung. Die Inleutsteuev betragt von einem verheirathetm Einwohner 3o kr., von einem ledigen iZ kr. Wiener-Wahrung jahrlich; d) an permanenter Reluition jahrlich für 12 Fahrtel Heu a ä fi. 46 fi. W- W., für woo StüL KrssUtpstqnzm 20 kr. W. W. und für 9 FriMnge ^1 fi. 9 fi. W.W.z c) 2540 Stück Hühnerevsr, 2i5 Stück Hahnen, ^2 Stück Gänse jahrlich; 1,) an Matura!-Roboth, die dermahl um ^23/fi/52 kr. Conventions - Münze verpachtet istFi/i I)io Tage mit d'cm ganzen, und 192 chio Tage mit dem halben Zuge, dann 9I7 Tage mit der Hand; «) ferner entrichten ^3 behauste Unterthanen jahrlich nach einem eigenenMa-ße (beyläufig I,l4 Nieder - Oesterreichische Ms-tzen) 79 Metzen Weitzen, 1ZL6 Metzen Korn, 26 Metzen Gerste und 1491 Metzen Haftch als Dienst, wofür sie jedoch bey Sterbfallen keine Mortuars - Gebühren, sondern nur ein sogenanntes Sterbhaupt zu 5o und 20 st. E 0 n 0 enti 0 ns - Münze zu entrichten haben; f) an Absent- Hafer werden von der Pfarre Strengberg jahlich 72 Metzen Stockerauer-Maßes, und von mehreren Unterthanen an Vogidienst jahrlich 126 Metzen Hafer desselben Maßes geschüttet; ß) das zehnpercentt-Ze Laudemium von allen herrschaftlichen Unterthanen und Gnmdholden, und das zehn-percentige Mortuarium von denselben, mit Ausnahme der oben erwähnten 46 Körnerdiensthol-den. Der jahrliche Ertrag des Laudemiums, Mor-tuarlums und der MriZen Taren wird im zehnjährigen Durschnitte zu 1292 fl.46 i^kr. Conventions- Münze berechnet. — Sechstens. An besonderen Gerechtsamen: 2) die Onsobrlgkcit über alle in dem ^^rrbezirke Sn-engbcrg liegenden Ortschaften und Rotten; 1)) die nttdere Iagd in einem Bezirke der herr-fthaftlichen Jurisdiction; <> die Fischerep in d c r D on au in einer besti mm ten Au sdehnung; 6) das Ueberfuhrsrecht über die Donau in der Achleiten; 0) derTatz von vier Gastwirthen zu Strengberg, und einem Gastwirth zu Thürnbuch; l) die Wastnmeisterep in dem Pfarrbe-^ke Sirengberg. — Das zu der Herrschaft ^zcderachleiten gehörige Gut Wolfring bestehet aus der grundherrlichen Jurisdiction über sechs Unterthanen, und über sechs und zwanzig Ueberlandhotden in Wolfrmg. Sie entrichten jahrlich 5fl. Zi kr. Wiener-Wahrung Haus - / und 55 Zj4 kr. Wiener - Wah r u » g Uebcrlanddienst; dann bezahlen sie in Verande-rungsfallen das fünfpercentige Laudemium und fünfpercentige Mortuarium nebst den übrigen Taxen. Diese VeranderungsgebührenUund Taxen betragen im zehnjährigen Durchschnitte jährlich 22 fi. 5/ kr. Wiener - Währung. Das ebenfalls zu der Herrschaft Niedevach leiten gehörige Gut Ruprechtshofen besteht aus der grundherrlichen Iurisdicrion über einen Unterthan und zehn Ueberlandgewahren in der Pfarre Nmn w Mühlknist.^Die Jurisdictions- 62 Gebühren betragen im -zehnjährigen Durchschnitte jährlich Hfl. -532^4 kr. Convention s - M ü n z e. — Zum Ausrufe wird Jedermann zugela'M, der hier Landes- Reakta-ten zu besitzen geeignet n^- — Denjenigen, die in der Regel nicht landtafelfähig sind, kommt' hierbey für sie und .ihre Leibeserben in gerader absteigender ^Linie, mit der Regierungs-Circus lav-Verordnung vom 24. April. 1616/ kund gemachte allerhöchst bewilligte Nachsicht der Kcmdtafelfähigkeit, und die damit verbundene Be-freyung von Entrichtung der doppeltenGülte zu. Statten. Wer an der.Versteigerung als Kauflustiger Antheil, nehmen will, hat. als Caution den zehnten Theil des Ausrufspreises bey derVerstei-gerungs-Commission bar, oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf Ueberbringer lautenden Staatspapieren, nach ihrem cursmaß'.gen, Werthe zu,erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, von der- k° k. Hof-und, Nicder-Oesterr. Kammer-Procuratur vorläufig geprüfte, und als bewahrt bestätigte ^icherstel-lungs-Acte beyzubringen. — Das Driutheil des Kaufschillings ist von dem Ersteher der Herrschaft vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Kaufes, noch vor der Uebergabe der Herrschaft in die Verwaltung des Käufers, zu berichtigen, die verbleibenden zwey Dntttheüe. kann derselbe gegen dem, daß er sie auf der erkauften Herrschaft und den dazu gehörigen zwey Gütern in erster Priorität versichert, und mn jährl chen fünf vom Hundert in Conventions- Münze und in halbjährigen Raten, verzinset, binnen fünf Jahren,, von, dem Tage angerechnet, an welchem die Zahlung des ersten Dritttheiles der Kaufs? Summe erfolgte, mit fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen. — Die übrigen Verkaufsbedingniße, Beschreibungen u. s. w. der obigen Herrschaft, s>) wie der gedachten zwey Güter,, können an° ledere Montage f Mittwoche und Sonnabende, -'" ' 'l'afr selbst auch in Augenschein genom-m^: ^srdcn kann..— Wien den 14. December iÜ2". — Von der k. k. Nieder-Oesterrv Staatsgüter- Beraußerungs- Commission. Z. 37. (3)^ EdiIt^Ää^ub.K'am.26299. Da bey deiw k. k. kärntnerischen Stadt-und Landrechte die Stelle eines Hof - und Gerichtsadvocaten für Karnten, durch die ^ UeberfttzANg des vr. v., Bewer nach Gratz, in Erledigung gekommen ist, so wird dieses zur allgemeinen-Kenntniß gebracht, damit die dießfalligm Competenten ihre gehörig be-legten Gesuche binnen visr Wochen von dem Tage der, in den öffentlichen Blattern erscheinenden ersten Kundmachung, bey diesem k.k. Stadt- und Landrechte einzubringen wissen. Uebrigens wird jeder Competent besonders aufmerksam gemacht, sich sowohl über seine Fä-higkeiten,als auch über seine Moralität und seine, bisherige Verwendung genau auszuweisen. Klagenfurt den 20. December 1827. Z. 3^ (3)"^'^ ää^Nr?26236? Ku n d m a ch' u n g. Die k. k. Postwagens - Direction hat die Anzeige erstattet, daß die Eilfahrt von Wien nach Udine, auf die Dauer des Winters, Vom 20. December vorigen Jahres angefangen, sysiirt werden wird, da bey der Mlechtern Jahreszeit nie die erforderliche Anzahl Reisendem für diese. Eilfahrt vorkömmt, daß jedoch die Fahrt von Wien über Udine nach Venedig und zurück noch ferner beybehalten wird., —- Dieses wird in Folge hohen Hofkammerdecretes vom 20^ December 1827, Zahl 52279, allgemein bekannt gemacht. — Von dem k. k.. illprischm Dubernium. Lai> bach am '3. Jänner 2.628» KtaVt - unV lnnvrechtliOe ^erlautbarungen. Z. 46, (1) Nr. 740!. Von dem k. k. Stadt - und kandrßchl te in Kram wnd annnt bekannt gemacht: Es sey über das Gcsuch des Kaspar Doberlech, Ez-genthümer des Hauses in der Tyrnau, Nr. Iz. sammt Gürten und Waldanthnl, «^d Ngp-p36 Nr. 1H1 er 172/ Recttf. Nr. 1I6, ,n die Ausfertigung der Amortisations-Edckte, rück-sichtlich des zwischen Johann Doberleth und Gertraud Thomatin errichteten Heiraths - Vertrages, ääo« 19. September lygZf rucksichtlich dessen über die den Kindern erster Ehe, Jakob knd Mltza Doberleth, jedem mtt 200fl.gebührenden mütterliche Erbschaft bestehenden Ong. Intabulations 5 Ctrtifikats^ ääo. 26.Deptember 179S/gewilliget worden. Es habe« demnach alle Ikne,. welche auf gedachten Heiraths-Vers trag aus was ltnmer fur einem Rechtsgruns de Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe bmnsn der gesctzttchen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt s und kandrechte ss gewlß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers/Kaspar Doberleth, die obZ gedachte Urkunde und das Intabulatwns-Cer-tifikat nach Verlauf dieser gesetzlichen F«st für getödtet, kraft- und wirkungslos MlsN werden wird. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram. Lmbsch dm 18.. December 2837. Anhang zur Naibacher Neitung. Meteorologische Beobachtungen zu Laib ach l Barometer lTherM0M»t«r _______ Witterung Monath .3 Früh Mitt. ^ Abends Früh l W'tt. l Abend Früh Mitt. l Abend, "3.^ L."^ L. ^ L. K.zN K jW K.jW b.9Uhr b.ZUHr ^ b.gUhr Jänner. 9. 2?^ 5,9s27? 6.?l2? 6.7 8,— b!—i «l—l schön trüb trüb , !». 27 ?,oj«7 7.8 37 7,1 4 — 2 — 2 — trüb trüb trüb - , ii. 27 ?,!.«? 7.H H/ 7,2 ,— Q.-^ — 2 trüb trüb trüb , i2. 27 7,2 2? 6,2 ,7 5,9 — 2 — 4 — « trüb trnb trüb , iZ. 37 5,o «7 5,a 27 4,0 — 5 — 6—5 trüb trüd trüb ! , 14. 27 ^5 27 4,5 «7 Z,5 — 5 — 6 — 6 trüb trüb trüb j, » ^5.^27 iZ 27 1,8 ^»7 T,^ ^. 7 — L — b trüb ^ trüb______l_h«ite^^j. Sours dsm w. D»nner l323. Mitttlpi«ts. Staatsschuldverschreibungen zu Zo.H. sin CM.) 8929^9 vetw. detto zu2i>2v.H. fmCM.)ätii^2 detto. dctto zu, vH. (in CM.) i3 Darlehens tn^lain u. Aela«^^ "".^ r^OvUgat. der Stände v,^^«.H^ -^^^ Darl.mit Verlos. v.J. 1820 fürest, (in CM.) l4Z »j< detto. detto. »321 fütRsofi. (in CM.) i,55F 'Wten.Stadt'Banco'Odl. zu 2 i^z v. H. Act!en pr. Stück ic>36 2>5 in Conv. Münz«. WUasserstanv Ves Naibachstuffts mn PeM 3er grmauertkn Sanal-Vrücke, bey ^kv öffnung Ver TNehr: Den ,6. Iün. :« V chuh, 2 Zoll, o Lltti, U, untet der Schleußenbettung. Theater. ' Samstag: Der Empfehlungsbrief. Sonntag: Doctor Krampe rt. 3- ö?. (,) Th«atst. Nachricht. Dem ehrfurchtsvoll Unterzeichneten ifl von der Unternehmung des hiesigen ständischen TheaterS der Absnd des 24. Jänners 1S2L, zu seiner Btnefice-Norftesung eingeräumt n-orden. Me Bewetse von Großmutbund Güte, die das Verehrte, kunstsinnige Publicum Laibachs, bisher anen memen Kunstgenossen zu Theil werden lleß, haben auch mich mit tröstender Hoffnung erfüllt» ^und auf Ihre huldvolle Unterstützung, vertrauungsvoll bauend, Habs ich es mir angeleaen seyn lassen, Zhnen einen heiteren Abend zu bereiten, indem ich Saphir 0 und I s a; oder: Die wahrscheinlichen Unwahrscheinlichkeiten, und unwahrscheinlichen Wahrscheinlichkeiten, «'» »!e» «och ganz unbekannte« Schau». Lust. und Rührspiel, in S Auszügen, °"s °«m Englischen dei 2>r Wensi Künglayck, »on Nr, Pen»«,, ,«r Auffühiung blinge. hobln t°nn7^nn^«^^^ungen, °°ß °>" ««««'«'« ««heil üi°> lieft« Weis nur °ann V!„,z Dero untßtthamgssen Carl Bentzis, . ' Schauspieler» 64 Vuvernial - Verlautbarungen. Z. Z2. (!) 2ä Nr. ^i3. Kundmachung wegen Wiederuerpachtung der Pvstftallgerech-tlgkeit in Triest, auf die Dauer von 9 Iah, ren. — Die k. k. allgemeine Hoftammcr hat beschlossen, vom 1. November 1628 , angefangen , die Poststallgerechtlgkeit in Tneft, auf die Dauer von neun Jahren, gegen Abschließung eines Vertrages, wieder zu verpachten. — Die Bedmgmffe, gegen welche die Poststallgerechtigkett hmtangegeben wer-den wird, sind folgende: 1) dem Unternehmer steht das ausschließende Recht zu, die Briefposten, Estaffetten, die k. k. Fahr-Posten, die Eourire und die Reisenden mit der Extrapost von Tnest, bis auf dle nächst« liegenden Poststationen, gegen Bezug der jeweilig bestimmten Postrttt « Taxe zu be-fördern. 2) Er genießt den Tttel eines k. f. Postmeisters, und die damit verbundenen Persönlichen Auszeichnungen und Freyheiten. Z) Ist er vnpfttchtet: Z) sich ,n dleser Be-zichung nach den bestehenden Postverordnun' Zen, und denjenigen / dle in der Folge noch erlaffen werden würden, genau zu benehmen; b) m dem Postftalle zu Trust wenigstens zwanzig Postpferde , zwey halbgedeckte und Zwey offene Kaleschen, zur Beförderung der Reisenden, und vnr kleine Wagen zur Verführung der Bnefposten unausgesetzt im guten und brauchbaren Stande zu erhallen; G) in der Nahe der k. k. Oberpossoerwal-tung »mmer zwey Pferde für Estaffetten zu unterhalten, den Hauptpoststall aber nie außer den Linien von Trieft zu verlegen, und die Einleitung zu treffen, daß die Pferd« bsstallungen in dem Estafetten, Poststalle gc? macht werden können; ä) die Vorspanns -Pferde zu den Postntten selbst bevzustellen, und sowohl über d,e Anzahl derfclbsn, als such wegen Abnahme der Vorsoannsgebüh, ren sich nach der Hofkammer - Verordnung, vom 9. August 1620, genau zu benehmen; «) stets mit einer angemessenen Anzahl mannbarer, gut gesitteter und vollkommen verläßlicher Postillons versehen zu seyn; l) die PostftallgereKtigkett sslbst auszuüben, wtdril gens aber, und wenn er »n dn Nothwendigkeit käme, sie an eine -andere Perwn zu übertragen, die Bewt3igung dazu vorlausig anzusuchen und zu erwirken , welche ihm ftber auch mcht uersagt werden wird, wenn gegen dle Ettlen, Rechtlichkeil und Verläßlichkeit der nahmhaft gemachten Person kem Bedenken obwaltet; ^) eins Caution von Zwey Tausend Gulden Conventions - Münze bar, oder mit einer annehmbaren Verbürgung einzulegen, woran sich nöthigen Falls, und insbesondere als dann gehalien werden würde, wenn eme Vernachlässigung des Dten« sies die Einsetzung eines Administrators nothwendig machen sollte. 4) Obgleich die Post, ftallgerechtigkeit auf 9 Jahre, folglich bis letzten October 1837, verliehen wird, so soll es doch dem Unternehmer frey stehen, die Unternehmung nach Verlauf der drey erssen/ sder der drey folgenden Jahre, folglich mit letztem October iLZt, oder 18Z4, nach vor-ausgegangemr halbjähriger Aufkündung aufzugeben; der Staats ? Verwaltung hmgegen bleibt das Recht der halbjährigen Äufkün« dung emzlg für den Fall vorbehalten, wenn dieselbe wegen Dtenstesvernachlasstgungen in die Nothwendigkeit gesetzt werden würbe, emen Oomtmfk-ator aufzustellen. 6) Der Pacht-schlang, den der UnternebWer etwa zu ent-nchcen sich verpßlchict, muß in vierteljährig gen Raten tmmer vorhinein an die k. k. Ober: post-Verwaltung in Triest erlegt werden.— Dieses wird mit dem Bepsatze bekannt gemacht , daß nach dem Durchschnitte der Iahl re zg2/z, l325 und 1826 dem Postssallhal-ter m Triest für di.e Beförderung der Brief-posten 32Z ft. Der Dienstestaffetten 17 fi. und der Wagen der k. k. Fahrpost-Anstalt 1753 ft-, zusammen m einem Jahre 2692 st° C. M. an Rtttgeldern aus der Post - sasse erfolgt worden sind. — Diejenigen, welche diese PoftftaügerechNgkeit zu erhalten wünschen, haben folgende Puncte zu beobachten: 22) die Gesuche müßen schriftlich und versie» gelt unter der Aufschrift: „An das Hoch-löbliche Präsidium des k. k. k ü st e n-länd. Gubernlums in Trieft", bts lehren März 1828, eingesendet, oder eingelegt seyn, da auf spätere Gesuche, oder auf eme nachträgliche Erklärung keme Rücksicht mehr genommen, sondern die Unter« nehmung Demjenigen zugesprochen, und der Vertrag Mit ihm abgeschlossen werden wzrd, der sich bis zum letzten März 1828, für die genaue Erfüllung der «orangeführten Ver-pftlchtungen erklärt, zureichende Sicherheit ausweiset, den besten Anboth macht, «»> gegen deffen Person nichts eingewendet wer? den kann. dii) In dem Gesuche muß das her eins, dielen Anforderungen entsprechende bestimmn Erklärung, und dieses insbefon« dZrs, sb, und welchen jahrlichen PZchNchll- (Z. Amts-Blatt Nr. 6. d. l?. Jänner ;823.) 65 ling in Eonv. Münze der GesuchMsr zgh-len will , oder welche Vergütung derselbe etwa ansprechen ;u können vermeine, dann wie er die Verbürgung oder Eautwn, von 20U0 st. C. M., oder etwa von elnem höhern Betrage zu lelstcn gesonnen tst, e.nt-halten seon, nnt dem ausdrückllchen Bepsa? tze , daß stln Gej^lch sogleich verbmdllche Kraft haben, und er acht Tage nach geschehener Aufforderung die Caution emzule-gen und den Pachtvertrag zu unterfertigen hat; wldrlgens aber für jeden Nachtheil ober Wchaden zu haften verpachtet sevn soll. c<:) Der Aufenthaltsort des GesuchsteLerb' muß ln dem Gesuche genau angegeben seyn, und diesem ein Zeugniß von der Ortsodngkett unter Mnferngung des k. k. Krelsamteb, oder der k. k. Polizeo - Behörde beyliegen, worin der sittliche Wandel, der gute Ruf und die Vermögens-Umstände des Blttstellcrs bestätiget werden, ää) Würden mehrere Personen in Gesellschaft die Ausübung dieser Poststallgerechtigkeit zu erhalten wünschen, so muß, dieses im Gesuche angeführt, und diejenige oon ihnen, welcher die Lcuung des Geschäftes übertragen werden wollie, ausdrücklich genannt werden, well die persönliche Auszeichnung , wovon im §. 2. d:e Rede ist, nur dieser allem zu Theil werden kann, dagegen aber auch nur von dieser das Zeug-Nlß, dessen im vorhergehenden Absätze erwähnt wurde, einzulegen seyn würde. — D»e übrigen Bestimmungen des Dienstuertra-ges sind bey der k. k. Oberpostoerwaltung in Trieft einzusehen. — Vom k. k. küstenlandischen Gubernium. Triest am 24. Decemb. 1827. Z.42. (1) aäNr.Z.St.G.V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer in der Gemeinde.^,22»r6tw5 Bezirks Opoäislria, liegenden Domainen-Realitäten. — In Folge hohen Staats - Güter - Veraußsrungs - Hof-Commissions- Decvets vom 5.November 1627, Kapl 766 /'St. G. V. wird am ;i. Februar ib26, und nöthlgen Falls in den darauf fol-ftlgenden, Tagen in den gewöhnlichen Amts-Mnden, bey dem k. k. Rentamte in (^noäi-slri^ ^stnaner Kreises, zum Verkaufe unWege der öffentlichen Versteigerung nachbenann-ter, theils demMeugions-, theils dem Bruder-schafts-Fonde gehöriger, im Bezirke ^poäl-swia gelegenen Domainen - Realitäten geschnt- ^ ten werden^ als: — i) Des zn der Gemeinde Laxxaretto und im Orte 3.2NiöeÜH gelegenen , von dem aufgehobenen Sevviten-Kloster zu ^apoä^tria herrührenden,. und 2 3och, 7?l Quadrat-Klssfter messenden Ott- ven-, Neben- und Acker- Grundes, geschätzt auf 276 fi. ^0 I^ kr. — 2) Des in der nahm^ lichen Gemeinde und im nähmlichen Orte gelegenen, vom nähmlichen Kloster herrührenden, und IZ8 Quadrat-Klafter messenden Acker? Grundes/ geschätzt auf 29 fl. 1 I^ kr. — 5) Des in der nähmlichen Gemeinde und im Orte gleichcs Nahmens gelegenen, von eben demselben Kloster stammenden, und 1 Joch, 5i5 Quadrat- Klafter messenden Reben - und Acker - Grundes,, geschatzt auf 123 fl. 5 kr. — /^) Des in der nähmlichen Gemeinde und im nähmlichen Orte gelegenen, von eben gedachtem Kloster herrührenden, und 1 Joch, 20 Quadrat- Klafter messenden Acker-Grundes, geschätzt auf n6fi. 7 kr. — 5) Des in der nähmlichen Gemeinde und im nähmlichen Orte gelegenen, von dem nähmlichen Kloster herrührenden, und 1 Joch, 9Z6 Quadrat-Klafter messenden Reben-und Acker-Grundes/ geschätzt auf i66fi. 6 2^.4 kr. — 6)^ Des in der nähmllchm Gemeinde und im nähmlichen Orte geleaencn, von eben demselben Kloster herrührenden, und 2 Joch, 1147 Quadrat-Klafter messenden Oliven-, Reben-und Acker« Grundes, geschaht auf Z26fi. 17 1^4 kr. —-7) Des in der nähmlichen Gemeinde und im Orte semiäLlI^ gelegenen, von eben gedach-ttm Kloster stammenden / und 36o Quadrat? Klafter messenden Reben-und Acker-Grundes, geschätzt auf 29 fi. 1 A/;kr. — ö) Des in der nähmlichen Gemeinde und in der (^an--traäg Li-IliL gelegenen, von.dev aufgehobenen Bruderschaft V.V. und 3. V^emino cU I^a2-^Ltto herrührenden, und 1Z49 1)2 Quadrat-Klafter messenden Oliven -, Reben - und Acker-Grundes, geschätzt auf 99ft. 40kr. — g)Des in der nähmlichen Gemeinde und in der 6an-li-^äa ?uli?H» gelegenen, von dem aufgehobenen Kloster 3. Ljs^^io 6i (^pnäl'zti-ig stam« menden Gartens, nn Flächenmaße von iZ4 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 55 fl. 55 kr.— 10) Des in der nähmlichen Gemeinde und im Orte 3c. 3rlMno liegenden, von dem aufge^ hobenen Kloster 3. DoniLinca 6i (^po^iItri» herrrührenden, und 1 Joch, 212 Z)4 Qua< brat-Klafter messenden Weide- Grundes, ge« schätzt auf 38 fi. 99 kr. — 11) Ein anderer eben daselbst liegender, und auch dem Reli-gionsfonde gehöriger Weide-Grund, 1 Ioch^ -14 2)4 Quadrat - Klafter messend , geschätzt auf 26 fi. 21 kr. ^7- Diese Realitäten werden einzelnweise/ ss wie sie die betreffenden Fonde besitzen und genießen, oder zu be^ sitzen und Zu genießen berechtiget gewesen waren, um die beigesetzten Fiscalpreise angebothen, und dem Meistbiethenden mit Vo«-" behalt der .Genehmigung der k. k. St. G. V. 66 Hof/Commission'überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal-Preises entweder in baarer Cono. Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze, und auf den Ueberbringer lautenden Staats-Papieren nach ihrem cursmaßlgen Werthe bei der Ver-steigerungs - Commisswn erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Commission, geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherste!lungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mezstblcthers dagegen wird als verfallen angesehen' werden, falls er sich zur Errichtung des oießfalligen Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfllchtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten KaufschMings-Hälfte abgerechnet, oder ^die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wcr für einen Dntten einen Anboth machen wtll, ist verbunden, die dießfalllge Vollmacht seines Com-mitenten der Vcrsteigerungs - Commission vorlaufig zu überreichen. — Der Meistbicther hat die Hälfte dcs Kaufschillings innerhalb ^ Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs - Actes, und noch vor der Uebergabs zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder a«7 einer andern, normalmaßige Sicherheit gewahrenden Realität, in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions - Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfall - Rann abführt, in fünf gleichen jahrlichen Raren - Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs- Preis den Betrag von 5o st. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillings - Halste binnen Jahresfrist vom Tage dcr Uebergabe gerechnet, gegen bis ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben wsrden, bev> sich zur soglnchen, oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeilaßt. — Die übrigen Verkaufsbedingmsse, der Werthanjchlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den. Kaustustis gen bei dem k. k. Rentamte in l^poäistrjä eingesehen, so wie die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der^k. k. Staats - Güter - Veraußenmgs - Prov. Commission. Tnest am 26. November 1627. Sigmund Ritter v. Moßmillern, k. k. Gubernial - und Präsidial > SeeMtz Vermischte Verlautbarungen. Z. 5g. (i) Edles. Von dem Bezirksgerichte Nassenfuß, Neu. städtler. Kreises , nnrd bekannt gemacht: Es sey in die executive Feildiethung der dem Isftph waller, von Oübruson^Hvass, gepfändeten, unZ auf !?5n. i6tr. gerichtlich geschätzten Fahrnisse gewiMget, und seyen hiezu 5 Termine, als: der 25. Jänner, der 9. und 22; Februar l. I. in Len gewöhnlichen Licitanonzstunden im Orts Da-dru^ckkÄvals, mit dcm Bemerken festgesetzt wor^ den, daß/ wenn die Pfanoftücke nieder beo der ersten nsch zweyten FeUwerdung um den Schä» ßungswerth oder oarüder verkauft werden soNten, solche bey der dcirtcn auch unter dem Schähungs» werche hintan gegeben werden ^würden- Kaukustlge weroen demnach zur zahlreichen Erscheinung an sdbestlmmteu Tagen vorgeladen. Bezirksgericht Nassenfuh den 6. Jänner »826. Z.6a. (t) Kundmachung. Die nach der Kundmachung der mit der ersten österreichischen Sparkasse vereinigten allgemeinen Vcrsorgungs-Anstalt voM 10. Februar 1827, für das abgelaufene Jahr 1827^ vom 2. Jänner 1826, angefangen, gcgen Quittung und Lebensbestatigung bey der Haupt-Anstalt oder ihren Command:ten (in Laibach bep der Sparkasse-Direction) von jeder tNOl!«.iu Eil^ läge pr. 200 fi. C. M. zu behebenden Dividenden, werden für die Interessentsn bereit gehalten, ünd zwar: für die Interessenten ») der ersten Iahrsgesellschaft 1626. in der Classe l. die Dimdcnde von 6 fi. 17 kr. C. M, ^ ,z ^l. ^ ^ 5, u „ ^2 „ "^- D» ^ KlL.. ^ ^ «» d) ,z / » ^^ n « ^ ' ^ , « « 9 « ^^ !' —- »3 W ^ ' » '» U ^ ^ Z5 ' « « ^ -l.« » ,5 « ^ N „ -"- « « V^- ^ .^ .''?,^ '» 7 « — b) der zweyten IahrvgcMschafc 1826. in der Classe I. die Dividende von 6st. —kr.C.M. n ^ II. ^ ^ ,^ 0 ^ Ja ,, --» ,z 55 ^^' « » ?^ 9 » """ « « « ^' " " „ 9 » 3o » — « » ' ^. « 5, ^ lä „ 65 ^ Alle Interessenten werden hi emit zur Bßk Hebung aufgefordert. Die verhattnißmaßigen Dividenden der theilweisen Einlagen werden zur selben Zeit den Interessenten statutenmäßige gut geschrieben. Von der Administration der mit der ersten ö'ierrei-bischen Sparkasse vereinigten allgemei-nsn Versorgungs-Anstalt«