Jahrgang 1897. Tricst. 1898. Buchdriickerei des Oesterreichischen Lloyd. y~ der im Jahre 1897 durch die Laudesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. N n m in c r Datum des Gesetzes oder der Verordnung 3 n D n 1 t des Stückes «ö cn § «t JO ® js 2 Seite 185)4 17. September m«; 23. December 185)7 2. Jänner Gesetz, gittig für die gefürstete Grafschaft Görz und GradiSca, betreffend die Fischerei in de» Binnengewässern Verordnung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht, betreffend das für- das Amt eines Rabbiner« in dem österreichisch-illirischen Küstcnlandc erforderliche Maß allgemeiner Bildung Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die ans dem Dnrchzuge befindliche Militär-mannschafi im Jahre 1897 XII XI I 16 16 1 29 27 1 2. ff Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die provisorische Feststellung der Landesumlagen in der Markgrafschaft Istrien für da« Jahr 1897 . . I 2 2 9 *• ’ „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Finanz-Direction, mit welcher die Einzahlungstermine der verschiedenen dirccten Steuern und die Folgen der Nichtznhaltnng derselben neuerdings verlautbart werde» . II 4 5 •t. „ Kundmachung der k. f. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Feststellung der Landesumlagen für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča für die Zeit vom 1. Jänner bis 30. April 1897 . . I 3 3 18. Februar Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Hcereserqänznng für das Jahr 1897 III 5 15 26. „ Gesetz, betreffend die Ableitung des Mondinabaches in den Jsonzato . VI 8 7 11. Marz Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthaltern, betreffend die Freigeduiig des Verkehres mit Reben und anderen Reblausträgern zwischen Orts-, bezw. Steuergemeinden, rücksichtlich deren ein Ans-fnhrsverbot ans Grund der §§. I und 4 des Gesetzes vom 3. April 1875, R.-G.-Bl. Nr. 61, erlasse» worden ist . IV 6 9 23. „ Verordnung der k k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Entwaffnung der Bevölkerung in den Gemeinden Parcnzo, Orsera, Montana, Visignano und Bisinada de« politischen Bezirkes Parcnzo V 7 13 30. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit das Übereinkommen, betreffend die Durchführung der Ableitung des Mondinabaches in den Jsonzato, vcrlantbart wird. . . VI 9 17 3i n ui in e r Datum des Gesetzes oder der Verordnung Inhalt des Stückes 2 -p ® a J Seite 7. April Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Umlagen ‘für den Landesfond der Markgrafschast Istrien pro 1897 VII 10 19 27. „ Kundmachung der k. f. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Freigebung des Verkehres mit Reben und anderen Reblausträgern zwischen Orts-, bezw. Steuergemeinden, rücksichtlich deren ein Aus-fuhrSvcrbot auf Grund der §§. 1 und 4 des Gesetzes von 3. April 1876, R.-G.-Bl. Nr. 61, erlassen worden ist VIII li 21 29. „ Kundmachung der t. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Feststellung der Lanoesumlagen für die geftirstete Grafschaft Görz und Gradišča für die Zeit vom >. Mai bis zur verfassungsmäßigen definitiven Feststellung des Landesvoranschlages pro 1897 VIII 12 22 6. Mai Kundmachung der f. f. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Heerescrgänznng für das Jahr 1897 IX 13 23 1. Juni Kundmachung der k. k Finanz-Direction über die Einbringung der Erklärungen zum Schuft der Bemessung der allgemeinen Erwerbstener im Sinne des Gesetzes vom 25. October 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, für die Veranlagnngsperiode 1898 und 1899 in der reichöunmittel-baren Stadt Triest und ihrem Gebiete, der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča und der Markgrafschaft Istrien • X 14 25 30. „ Verordnung der k. k. küstenländischen Statthalterei, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, in Betreff der Revierbildnng nach dem Fischereigesetze vom 17. September 1894, L.-G.-Bl. Nr. 16 XII 17 56 30. „ Verordnung der t. k. küstenländischen Statthalterei, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die fischereipolizeilichen Durchsllhrnngsbestimmnnge» zum Fischereigesetze vom 17. September 1894, L.-G.-Bl. Nr. 16 ex 1897 XII 18 67 19. Juli Verordnung der k. l. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Beleuchtung der Wägen und Fuhrwerke ans Reichsstraßen . . . . XIII 19 83 25. „ Gesetz, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Cnr-wefens und Erlassung einer Curordnung für den Curbezirk Porto Rose bei Pirano sestgestellt werden XV 21 87 I. August Kundmachung der f. „I. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Zuerkennnng des Hfsentlichkeitsrechtes an das Bezirks-Spital in Kljn« in Bosnien XIV 20 85 23. „ Kundmachung des k. k. Landesfchulrathes für Istrien in Triest, womit die Durchführungsverordnung zum Landesgesetze für die Markgrafschaft Istrien vom 7. August 1896, L.-G.-Bl. Nr. 25, betreffend die Einführung des Schulgeldes au den öffentlichen Volksschulen, erlassen wird XVI 22 89 22. September Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit der laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom >4. September 1897, Zl. 28253, mit der Allerhöchste» Entschließung vom 6. September 1897 genehmigte Beschluss des Görzer LandcsnusschusscS vom 6. Juli 1897, betreffend die Vertheiluug der Gemeindegründe vonTol-meiner Lom, verlautbart wird ' XVII 23 93 27. December Kundmachung der k. k küstenländischen Statthalterei, betreffend die Gemeindezuschläge und selbstständigen Auflagen für die Gemeinde Triest XVIII 24 99 Alphabetisches Verzeichnis der im Jahre 1897 durch die Laudesbehördeu des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Beiordnungen. A. Abgaben von geistigen Flüssigkeiten im Kleinverschleiße für den Görzer Landesfond; Einhebnng pro > S97. 3'), 3. 12, 22. Ablösung von Fischcreirechte» in der Prov. Görz-Gradisca. 10. 40. Ackerbanniinisterinm: Entscheidung über Beschwerden in Fischereiangelcgenheitcn in der Prov. Görz-GradiSca 17. 62. Ansprüche ans Anerkennng von Wasserstrecken als Fischerei-Eigenreviere in der Prov. Görz-Gradisca; Einbringung und Begründung. 17. 57. Auflage auf Bier im Kleinverschleiße; Einhebung zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde in Istrien pro 1897. 2, 2. 10, 11). — auf Bier im Kleinverschleiße zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde in der Grafschaft Görz-Gradisca pro 1897. 3, 3. 12, 22. — auf gebrannte geistige Getränke und Flüssigkeiten im Kleinverschleiße; Einhebung zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde in Istrien pro 1897. 2, 2. 10, 11). Auflagen von dem im Linien-BerzehrungSstenergebicte von Triest erzeugten Biere pro 1898. 24. 91). Ausfuhrverbot von Reben und Reblansträgern im Verkehre zwischen verseuchten Gemeinden; Aushebung. 6, 9. 11, 21. V. Behörde, politische; Amtswirknngskreis in Angelegenheit des Fischereiwesens in der Prov. Görz-Gradisca. 16. 29. Beleuchtung der Wägen und Fuhrwerke auf Reichsstraßen betreffend. 19. 83. Beschwerden in Fischereiangelegenheiten in der Prov. Görz-Gradisca; Einbringung. 17. 62. Bier, betreffend die Einhebung einer Auflage von solchem im Kleinverschleiße, zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde in Istrien pro 1897. 2, 2. 10, 19. Bier, betreffend die Einhebung einer Auflage von solchem beim Kleinverschleiße, behufs Deckung der Abgänge im Landesfonde der Grafschaft Görz - Gradišča pro 1897. 3, 3. 12, 22. — Bewilligung eines l00°/„igen Gemeiiideznschlagcs pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. C. Enrtaxc im Eurbezirkc Porto Rose bei Pirano; Znlässig-keit der execntiven Einhebnng. 21. 87. Cnrwcscn für den Eurbezirk Porto Rose bei Pirano; Regelung. 21. 87, D. Durchführungsbestimmungen zum Fischereigesetze für die Prov. Görz-Gradisca. 18. 64. E. Edictnl Eitationcn behufs Eintheilnng der fließenden Gewässer in der Prov. Görz-GradiSca; Erlassung. 19. 56. Einkommensteuer; Bestimmung des Fälligkeits-Einzahlungstermines im Küstenlande. 4. 5. — Einhebnng eines Zuschlages zur Gesanimtvorschreibilng derselben, behufs Deckung der Bedürfnisse pro 1897 beim Landesfonde Görz-Gradisca. 3, 3. 12, 22. Einznhlnngstermi» der verschiedenen direkten Stenern im Küstenlande; Festsetzung. 4. 5. Entwaffnung der Bevölkerung in mehreren Gemeinden des polit. Bezirkes Parenzo. 7. 13. Erlaubnisschein zum Fischfänge in der Prov. Görz-Gradisca; Formulare. >8 71, 72. Erwerb sie» er; Bestimmung des Fälligkeitstermine« zur Einzahlung derselben im Küstenlande. 4. 5. — betreffend die Einhebnng von Zuschlägen zur Ge-sammtvorschreibung der Erwerbsteuer für den Görzer Landesfond pro 1897. 3, 3. 12, 22. ') Die erste Nummer bezeichnet das Gesetz oder die Verordnung, die fettgedruckten die Seiten. Erwcrbsteuer; betreffend die Einbringung von Erklärungen zur Bemessung derselben. 14. 25. Erwerbsmiternehmungen, »vclche eine gewinnbringende Beschäftigung angilben, unterliegen der allg. Erwerb-stener. 14. 25. F. Fuug von Fischen während der Laichperiode; Berbot in der Prov. Görz-GradiSca. 16. 45. Federvieh, Kapaune, Gänse re. ; Bewilligung eines iOO%igen Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Feilhaltmig von Fischen zur Schonzeit; Berbot in der Prov. Görz-Gradisca. 16. 45. Fischfang während der Schonzeit; Verbot in der Prov. Görz-GradiSca. 16. 45. Fischerbüchel für die Prov. Gorz-GradiSca; Formulare. 18. 77. Fischereibetrieb in den stehenden Gewässern der Prov. Görz-Gradisca; Einrichtung. 16. 40. Fischcreigesctz; Durchführungsbestimmungen zu demselben. 18. 64. Fischerei Pvlizcivorschriften ftir die Prov. Gürz-GradiSca. 16. 45. Fischereirecht und Fischereibetrieb in den Binnengewässern der Prov. GiJrz-GradiSca. 16. 21). Fischereircchte der Prov. Görz-Gradisca; Ablösung. 16. 40. Fischereireviere in den fließende» Gewässern der Prov. Görz-GradiSca; Bildung und Anerkennung an Fischereiberechtigte. 16. 31, 32, 33. — in der Prov. Görz-GradiSca; Eintheilnug und Abgrenzung durch die Statthalterei im Einvernehmen mit dem LandcSauSschnssc. 17. 60, 61. Fischereircvier-Ansschüssc in der Prov. Görz-GradiSea; Einsetzung. >6. 36. Fischereischub durch bestellte Wachorgane in der Prov. Görz-GradiSca. 16. 49. Fischcrkartc für Fischfangberechtigte in der Prov. Görz-GradiSca; Formulare. 18. 73, 74. Fischerkartcn, von de» Parteien beigebrachte in der Prov. Görz-GradiSca; Behandlung. 17. 59. Fischcrzeuge der Fischer in der Prov Görz-GradiSca; Kennzeichnung. 16. 48. Fiumicellv, Gemeinde; BeitragSleistnng zur Ableitung des Mondinabaches in den Jsoiizato 8, 15. 9, 17. Fleisch; betreffend die Einhebung von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Fleisch, zur Deckung der Bedürfnisse beim LandeSsondc in Istrien pro 1897. 2, 2. io, 19. — betreffend die Einhebung von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von solchem zur Deckung der Bedürfnisse beim Görzer LandeSsondc pro 1897. 3, 3. 12, 22. — frisches, eingesalzenes k.; Bewilligung eines 100%ige» Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Fleisch im Territorium von Triest; Einhebung eines 100-percentige» Gemeindezuschlages pro 1893 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Flüssigkeiten, gebrannte geistige; Einhebung einer Auflage ans solche im Kleinverschleiße zur Deckung der Bedürfnisse beim LandeSsondc in Istrien pro 1897. 2, 2. io, 19. — gebrannte geistige: betreffend die Einhebung einer Abgabe Von solchen im Kleinverschleiße behufs Deckung der Abgänge beim LandeSsondc in der gefürsteten Grafschaft Görz-GradiSca pro >897. 3, 3. 12, 22. Fuhrwerke auf Reichsstraßen; Beleuchtung betreffend. 19. 83. G. Gebührenbcgünstiguugen in Fischereiangelegenheiten in der Prov Görz-GradiSca. 16. 54. Genicindegründe von Tolmeiner Lom; Bertheilung. 23, 93. Gemeindeznschlügc für die Gemeinde Triest; Bewilligung pro 1898. 24. 99. Gesetz, gütig für die Prov. Görz-Gradisca, betreffend die Ableitung des Mondinabaches in den Jsoiizato. 8. 15. — für die Prov. Görz-GradiSea, betreffend die Fischerei in den Binnengewässern. 16 29. — zur Regelung des Cnrwesens und Erlassung einer Curordilniig für de» Cnrbezirk Porto Rose bei Pirano. 21. 87. Getränke, gebrannte geistige; Auflage ans den Kteivcr-schleiß zur Deckung der Abgänge beim Görzer Landes-fonde pro 1897. 3, 3. 12, 22. Görz-GradiSca, Provinz; betreffend die Einhebung von LandcSnnilagcn zur Deckung der Abgänge beim Sandes-fonde pro 1897. 3, 3. 12, 22. — betreffend die Vornahme der Recrutenstellnng im Jahre 1897. 5, 7. 13, 23. Grundsteuer; Bestimmung des FölligkeitStcunineS zur Einzahlung derselben im Kitstenlande. 4. 5. — betreffend die Einhebnng eines Zuschlages zu derselben behufs Deckung der Abgänge beim LandcSfonde der Grafschaft Görz-Gradisca pro i 897. 3, 3. 12, 22. H. Hansclasscustener; Einhebung eines Zuschlages zur Ge-sammtvorschreibniig derselben behufs Deckung der Bedürfnisse pro 1897 beim LaudcSfoude Görz-Gradisca. 3, 3. 12, 22. HanSclafse» und HanSzinSstener; Bestimmung des Fäl-ligkeilslcrmines zur Einzahlung derselben im Küsten-laiide. 4. 5. Hnuszinsstcucr; Einhebung eines Zuschlages zur Ge-sainnitvorschreibniig derselben behufs Deckung der Bedürfnisse pro 1897 beim LandcSfonde Görz-Gradisca. 3, 3. 12, 22. Heeresergiiuznug im österr.-illir. Küstenlaude pro 1897; Zeitbestimmung, in welcher dieselbe in den einzelnen StellungSbezirken stattzufinden hat. 5, 7. 13, 23. J. Istrien, betreffend die Vornahme der Recrutenstellung im Jahre 1897. 5, 7. 13, 23. Provinz; betreffend die Feststellung der Landesumlagen pro 1897 zur Deckung der Bedürfnisse beim Land- und GrundentlastiingSfonde. 2, 2. 10, 111. — Provinz; Einführung de« Schulgeldes an öffentlichen Volksschulen. 22. 89. Jagd ans wildlebende Schiere, welche dem Fischereistande fchSdlich sind; Gestattung. 16. 45. K. .(Ujuv, Bezirksspital in Bosnien; Zuerkennung des öffent-lichkeitsrechtes. 20. 85. Kundmachnng der küstenl. Finanz-Direclion, mit welcher die bestehenden Einzahlnngsterinine der verschiedenen directe» Steuern und die Folgen der Nichtznhaltnng derselben verlantbart werden. 4. 5. — der Finanz-Dircction in Triest über die Einbringung der Erklärung zum Behnfe der Bemessung der allg. Erwerbsteuer im Küstenlande. 14. 25. — de« LandeSschulrathes für Istrien in Triest; betreffend die Einführung des Schulgeldes an den öffentlichen Volksschulen in Istrien. 22. 89. — der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die ans dem Durchzuge befindliche Militärmannschaft im Jahre 1897. 1. 1. — der küsteul. Statthalterei, betreffend die Feststellung der Landesninlage» in der Markgrafschaft Istrien für das Jahr 1897.' 2. 2. 10, 19. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Feststellung der Landesunilagen für die gefluchtete Grafschaft Görz-und Gradišča pro 1897. 3, 3. 12, 22. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die HeereSergän-zung für das Jahr 1897. 5, 7. 13, 23. — der küstenl. Statthaltern, betreffend die Freigebnng des Verkehres mit stieben und anderen ReblanSträgern zwischen Gemeinden bezüglich des Verbotes der Ausfuhr. 6, 9. 11, 21. — der küstenl. Stalthalterei, betreffend die Entwaffnung der Bevölkerung in den Gemeinden Parenzo, Orfera, Montana, Bistgnano und Visinada in Istrien. 7. 13. — der küstenl. Statthalterei, betreffend das Übereinkommen hinsichtlich der Durchführung der Ableitung des MondinabachcS in den Jfonzato. 9. 17. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Znerkenmtng des öfsentlichkeitsrechtcs an das Bezirksspital in Kljuö in Bosnien. 20. 85. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Vertheilnng der Gemeindegründe von Tolinciner Lom. 23. 93. — der küstenl. Statthalterei, betreffend die Gemeinde-znschläge und selbstständigen Auflagen für die Gemeinde Triest pro 1898. 24. 99. Küstenland, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die auf dein Dnrchzuge in verschiedenen Marschstationen befindliche Militärmannschast im Jahre 1897. 1. 1. Küstenland, Bestimmung des Termines zur Einzahlung der verschiedenen directe» Stenern. 4. 5. — Lsterr.-illir.; Bedingung einer allg. Bildung für die anznstellcnden Rabbiner. 15. 27. — Zeitbestimmung, in welcher die Recrutenstellung in den einzelne» Stellnngsbezirken pro 1897 stattznfinden hat. 5, 7. 13, 23. L. Lachsschonstättcn in den Fischereigewässern der Prov. Görz-Gradisca; Kennzeichnnng. 16. 41. LandeSfvnd in der Provinz Istrien; betreffend die Enthebung verschiedener Landesumlagen zur Deckung der Bedürfnisse bei demselben pro 1897. 2, 2. 10, 19. — in der Provinz Görz-GradiSca; betreffend die Eitu Hebung von verschiedenen Zuschlägen und Abgaben zur Deckung der Abgänge bei demselben pro 1897. 3, 3. 12, 22. Landcöninlagcn zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesund Grnndentlastnngssonde in Istrien pro 1897; Enthebung. 2, 2. 10,'19. — betreffend die Enthebung von solchen für den Görzer Landesfond pro 1897. 3, 3. 12, 22. Lammet und Kitze; Bewilligung eines I00%tgett Ge-meindezufchlages' pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Legitimation für die Fischer in der Prov. Görz-GradiSca; Ausstellung. 16. 48. Lom, Tolineiner; Vertheilnng der Genteindegrttnde. 23. 93. M. Militär Aerar; Vergütung der Mittagskost für die auf dem Dnrchzuge in Triest und im Küstenlande befindliche Militärmannschaft im Jahre 1897. I. 1. Mittagskost für die ans dem Matschdttrchzttge in Triest und im Küstenlande befindliche Miltkännannschafl; Ausmaß der den Quartierträgern zu leistenden Vergütung pro 1897. 1. 1. Mondinabach in der Prov. Görz-Gradisca; Ableitung in den Jfonzato. 8, 15. 9, 17. Montana, Genteindebcvölkerung; Entwaffnung. 7. 13. Most; betreffend die Einhebung von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Most pro 1897 für den Landesfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca. 3, 3. 12, 22. O. Obstmost; Bewilligung eines 100 %igen Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Orfera, Gemeindebevölkernng; Entwaffnung. 7. 13. Öffcntlichkcitsrecht an das Bezirksspital in Kljuö in Bosnien; Anerkennung. 20. 85. P Parcnzo, Gemeindebevölkerung; Entwaffnung. 7. 13. Porto Rose bei Pirana; Regelung des Curwesens. 21. 87. Q. Quartierträgcr; Festsetzung der denselben zu leistenden Vergiitung für die auf dein Durchmärsche in Triest und im Kiistenlande befindliche Militärmamischaft im Jahre 1897 beigcstcllte Mittagskost. 1. 1. R. Rabbiner im öftere -illir. Kiistenlande; Rachweisnng des erforderlichen Bildungsgrades. 15. ‘27. Reben und Reblaus träger; Aufhebung des Ansfuhrvcr-botcs im Verkehre zwischen verseuchten Gemeinden. 6, !>. 11, 21. Recrutenstcltnng im Kttstcnlandc; Bestimmung der Zeit, in welcher dieselbe in den einzelnen StellnngSbezirken pro 1897 stattzufinden hat. 5, 7. 13, 23. Reviertaxe für Fischereien in der Provinz Görz-Gradisca; Entrichtung. 16. 38. Rindvieh bis 120 Klgr. Gewicht; Bewilligung eines i00°/„igen Gemcindezuschlages, pro 1898 für die Gc-Gcineindc Triest. 24. 100. — bis 400 Klgr. Gewicht; Bewilligung eines 1000/„igeii GemeiudezuschlageS pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. — über 400 Klgr. Gewicht; Bewilligung eines 80 °/„igen Gemcindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Rnda, Gemeinde; BeitragSleistnng zur Ableitung des Mondinabacheö in den Jsonzato. 8, 15. 9, 17. S. Schafe; Bewilligung eines lU00/0igcn GemeiudezuschlageS pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Schonzeiten für Fische in den Gewässern der Provinz Görz-Gradisca; Zeitangabe. 18. 75, 79. Schulgeld an den öffentlichen Volksschulen in Istrien; Einführung. 22. 89. Schweine, d. i. Spanferkeln, Frischlinge, bis 25 Klgr. Gewicht; Bewilligung eines I00"/Otgett Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. — über 35 Klgr. Lebendgewicht; Bewilligung eines 5O0/oigcu GemeiudezuschlageS pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Seefischerei, auf Gewinn ausübende; Entrichtung der Erwerbstener. 14. 25. Spital in Kljnv in Bosnien; Znerkennuug des Osfent-lichkeitSrechteö. 20. 85. Staatszufchliigc zu den directen Steuern; Bestimmung der Zeit zur Einzahlung. 4. 5. Statthalterei; Berechtigung zur Eintheilung und Abgrenzung der Fischereireviere in der Provinz Görz-Gradisca. 17. 59, 60. Stempelb cgiinstigungen in Fischereiangelegenheiten in der Provinz Görz-Gradisca. 10. 54. Stenern, direetc; betreffend die Einhebnng eines Zuschlages zu denselben zur Deckung der Bedürfnisse beim Jstrianer Landesfonde pro 1897." 2, 2. 10, 19. — direetc; betreffend die Einhebnng eines Zuschlages zn denselben zur Deckung der Bedürfnisse beim Görzer Landesfonde pro 1897. 3, 3. 12, 22. — direrte; Bestimmung der Zeit, in tvelcher dieselben zn entrichten sind. 4. 5. — 5 "/„tgc von jenen Häusern, welche wegen Banführung von der Gebändestener befreit sind; Bestimmung des TermineS zur Einzahlung. 4. 5. Strafverfahren bei Übertretungen des Fischereigesetzes in der Prov. Görz-Gradisca. 16. 49, 53. T. Triest, Gemeinde; betreffend die Einhebnng von Gemeindezuschlägen und selbstständigen Auflagen pro 1898. 24. 99. — Stadt; betreffend die Vergütung der Mittagskost für die auf dem Marschdurchzuge befindliche Militärmannschaft im Jahre 1897. l. 1. — Stadt und Umgebung; Bestimmung des Termines zur Entrichtung der HanSzinsstcner. 4. 5. — Stadt und Umgebung; Zeitbestimmung zur Vornahme der Recrutenstellnng im Jahre 1897. 5, 13. 7, 23. 11. Umlage» für den Görzer Landesfond; betreffend die Enthebung pro 1897. 3, 3. 12, 22. — zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde in Istrien pro 1897; Feststellung. 2, 2. 10, 19. Übertretungen des Fischereigesetzes in der Provinz Görz-Gradisca; Behandlung. 16. 49, 53. V. Verordnung des Ministeriums für Cnltns und Unterricht, betreffend da« für das Amt eine« Rabbiners in dem österr.-illir. Kiistenlande erforderliche Mast allgcm. Bildung. 15. 27. — der kitstenländifchen Statthalterei in Betreff der Rc-vierbildung nach dem Fischereigesetze für die Provinz Görz-Gradisca. 17. 56. — der küstenländischen Statthalterei, betreffend die fischereipolizeilichen Durchführungs-Bestimmungen für die Provinz Görz-Gradisca. 18. 64. — der küstenländischen Statthaltern, betreffend die Beleuchtung der Wägen und Fuhrwerke auf Reichsstraßen. 19. 83. Bertheilung der Gemeindegründe von Tolmeiner Lotit. 23. 93. Verzeichnis über ausgestellte Fischerbüchel in der Provinz Görz-Gradisca. 18. 81. — über ausgestellte Fischerkarten in der Provinz Görz-Gradisca;" Formulare. 18. 76. Verzugszinsen; Verpflichtung zur Zahlung bei verspäteter Abstattung der fälligen Stenerschnldigkeit. 4. 5. Villavicentiiia, Gemeinde; Beitragsleistnng zur Ableitung des Mondinabaches in den Jsonzato. 8, 15. 9, 17. Bifiguaua, Gemeindebevölkerung; Entwaffnung. 7. 13. Bisinnda, Gemeindebevölkerung; Entwaffnung. 7. 13. Volksschule» in Istrien; Einführung des Schulgeldes. 22. 8». W. Wasserbriintzniige», welche keiner behördlichen Bewilligung bedürfen; Bestimmungen. 16. 42. Wasserswecke», in die Fischereireviere nicht einbezogene der Provinz Görz-Gradisca; betreffend die Benützung. 16. 20. Wäge» auf Reichsstraßen; Beleuchtung betreffend. 19. 83. Wein; betreffend die Eiiihebnng von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Wein, zur Deckung der Bedürfnisse beim Landesfonde in Istrien pro 1897. 2, 2. 10, 19. — betreffend die Einhebnng von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Wein pro 1897 für den Landesfond der gefürsteten Grafschaft Görz-GradiSea. 3, 3. 12, 22. — in Flaschen; Bewilligung eine« 250"/„igen Gemeinde-Zuschläge« pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 99. Wciit in Gebinde»; Bewilligung eines I70°/Oigeii Ge-meindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 99. — im Territorium von Triest; Einhebung eines 100-percentigen Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Weimuaische und Weinmost; Bewilligung eines 250-percentigen Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 99. Weintrauben; Bewilligung eine« 200 %ige» Gemeinde-Zuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Wildpret; Bewilligung eines 100% igeit Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. 3. Ziegen; Bewilligung eines I00%iaen Gemeindezuschlages pro 1898 für die Gemeinde Triest. 24. 100. Zuschläge, Gemeinde-, für Triest; Bewilligung pro 1898. 24. 99. — zn sänimtlichen directen Steuern behufs Deckung der Bedürfnisse beim Grnndentlastnngssonde der Markgrasschaft Istrien pro 1897; Einhebnng. 2,2. 10,19. — zur Hauszins-, Hansclassen-, Erwerbs- und Einkommensteuer; Einhebnng für de» LandeSsond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca pro 1897. 3, 3. 12, 22. — zu Verzehrungssteuer von Wein, Most und Fleisch für den Görzer Landesfond; Einhebnng pro 1897. 3. 3. 12, 22.