Gloveniens Blatt. Verantwortlicher Redacteur: FraNI Poläk. ^/ 8. Dienstag den 2V. August «84^. Erscheint jeden Dienstag. Abonnement in iooo halbj. 1 fi. ganzj. 2 fl. Vei Postversendung halbj. 1st. 15 l«. n:j. 2 fi. 30 kr. (5onv. Mün^c. Vic Urdarialfragc vom Vtandpuncte des Pauperismus. Iweitcr Artikel. Fortsetzung „nd Schluß.1 Diesem Zustande des laudwirthschaftlichcn Proletariates wird und muß ein schleuniges Vnde ssemacht werden durch unverzügliche Abschaffung aller bäuerlichen Lasten , durch gänzliche Aufhebung des Unterthansvcrlmudes. Nur auf diesem Wege wird es gelingen die Gefabren, die für die bürgerliche (Gesellschaft aus dem Proletariate ent« springen, zu beseitigen, im Vereine mit allgemeiner und ausreichender Volkserziehung einen kräftigen Arbcitrrstandzn schaffen, und den östcrreich'« schrn Agrilulturstaat scincr vollen Blüthe entgegen zu führen. DasBedülfmß nach cincr solchen Aen» derung wurde schon längst erkannt, und der Uebel» stand im Wege der Gesetzgebung zu beseitigen versucht. Eine solche Maßregel der Gesetzgebung enthielt insbesondere das Hofkanzleidecret vom 31. Iänn. 1847 Z. 31!)44. Sie gmg chnc nachhaltige Wirkung, beinahe spnrlos vorüber, weil sie die Znstandebringnng der Ablösungsverträgc dem freiwilligen Uebercinkommen der Belheiligtcn über-ließ, weil sie die Heilung elnes staatsrechtlichen Gebrechens auf privatrechtlichen Wege erwartete, vorzüglich aber deshalb, weil sie, ohne Rücksicht lNlf den landwirthscdastlichrn Pauperismus, die Uebernahme einer erschreckenden Napllalslast dem ohnehin im Uebermaße Gedrückten znmnthetc, und somit eine Unmöglichkeit verlangte. Sollte es aber auch möglich sem, eine Maßregel wie die bespro-chene durchzuführen, welches waren wohl ihre Folgen? Durch die Bestimmung eineo Ablösnngskapi-tals im privatrechtlichem Wege wird die Urbarial« schuld in eine Privatschuld verwandelt und nach den Grnndsätzen des Privalrrchtcs eingebracht. Da entstehet nun vor Allem die Gefahr, daß der Ansind im Ereculionswcgc und zwar durch Veräußerung der Realität, worauf das Ablösnngs-tapital haftet, realisirt werde, weil der Verpflichtete die nöthigen Geldmittel aufzubringen uicht in der Lage ist, und voraussichtlich aus dem Ertrage seines zur Ungebühr bclastcteteu Grnndes niemals so viel erübrigen wird, um seiner Verbindlichkeit Genüge zu leisten. Durch diesen Verkauf wird der Bauer mit seiner gangen Familie zum Taglöhncr, noch mehr gedrückt durch den unverhältnißmässig ge« ringen Verkaufspreis, fast immer die leidige Folge gezwungener Verkäufe. Wer aber vermag eine solche Realität zu erstehen? Der klei::e Grundbesitzer , der Rachbar gewiß uicht; denn er befindet sich rücksichtlich seines eigenen Besitzes mit dem Ere^irten in aleichcr Lagc; auch er entbehrt der nötigen Fondc zur Tilgung seiner eigenen Urba» rialschnld, und muß vorerst diese abgctragen ha« ben, ehe er daran denken kann, ein anderes Br« sitzthnm zu acaniriren, ulid bannt sein eigenes zu vergrößern, bansen kann daher niemand Anderer, als der Gutsherr selbst oder der große reiche Grundbesitzer, der Capitalist, der seiue Capitalien in Ländcrcien anlegen nill. Eine nothwendige Folge davon ist die Vereinigung der Ländercien in einer Haud, das allmälige Verschwinden des kleinen Grundbesitzes, wornach nur große Wirthschafts« ccmplere und Arbeiter (Taglöhner), nnr Reiche und Abhängige, Herren und knechte übrig bleiben. N'cht nnr fülnen wir auf diesem Wege, obwohl mit verschiedenen Hebeln, die uranfänglichen landwirthschaftlichcn Zustande wieder herbei, son« dern wir vermehren das Proletariat gerade durch diejenige Maßregel, durch welche wlr es beseitl' geu wollteu. Nicht viel besser ist der Vorschlaa. Creditsanstalten zu Hllfc zu rufen, odcr die Ver-miltlung deS Staates in Anspruch zu nehmen, um wenigstens nach clner Reihe von Jahren die vollständige Emanlipation des untcrthänigen Grund« besitzes zu Stande zu bringen. Wäre diese Maß regel, abgesehen von der Unzulänglichkeit zur Beseitigung des Proletariates, vor dreißig Jahren m das ^eben gctretten, so hätte die Sonne de5 15. März einen obwohl mit schweren Opfern er-kauften Zustand begrüßt, der der errlmgcnen bürgerlichen Freiheit würdig war; heute kommt sie zu spat: ecl ist nicht mehr au der Zeit, mit ein« - 3V - Maßregel zu beginnen, die bereits durchgeführt scin sollte; das Gefühl des Elendes ist ein zu schmerzliches geworden, und auch die gegenwärtige Generation sehnt sich nach dem Gennße jener Olücksgüter, die ihr schon zu lange vorenthalten wurden. Also vollständige Aufhebuug aller der Bezugsberechtigte» aus Staatsmitteln bleibt allein noch übrig, diese Frage einer befriedigenden Lösung entgegen zu führen. Wenn wir jedoch die einzelnen aus dem Ur-barialverhältuisse entspringenden Gaben uud Lei« stungcn durchgehen, so erblicken wir nicht alle auf dem glcichcu Standpuucte der Berechtigung. Der auf privatrcchtlicheu Titeln beruhende Zehend, der llrbarszius, das Zinsgetreide, das Bergrecht, die sogenannten Kleingabcu uud jede audere als Entgelt für das Nuhungseigenthmn uud zur Anerkennung des Obercigenchumsrcchtcs zu betrachtende Leistung ist vollständig zu entscha» digen, weil der Zweck dieser Entschädigung eben kein anderer ist, als die Erwerbung des vollstäu« digen Eigenthums. Zu derselben Eathegorie von Veistuugen gehört auch die No both, wobei jedoch ein augenscheinliches Mißverhältniß gerechte Würdigung finden muß. Zweck der Noboth war ur-springlich kem anderer, als die Bcischaffung der nöthigen Arbeitskraft zur Vcwirthschaftung der Homilucalgriindc. Sie war ursprünglich auf kein bcstlmmtes^Miß beschränkt, und jeder Grundherr verlangte so viel als er eben bedürfte. Als im ^aufe der Zeit dieser wlllkührliche, zu Vedrückuu-gen mancker Art führende Zustand geregelt, und das Maß dcr Arbeit auf eine bestimmte Anzahl jährlicher Arbeitstage zurückgeführt wurde, scheint der erwähnte ursprüugliche Zweck, obwohl durch die Bestimmung, daß jede am Schlußc des Ial> res ulcht verwendete Arbeit nicht mehr gefordert werden dürfe, deutlich iu's Auge gefaßt, doch nicht mit strenger Eonsequcnz durchgeführt worden zu sein; vielmehr erblicken wir in dieser Hinsicht eine zweifache den Gruudsätzcu des Rechtes und der Billigkeit mcht entsprechende Ungleichheit. Die Anzahl der zu leistenden jährlichen Arbeitstage wurde nähmllch nicht nach der wirklichen Ausdehnung des unterthänigcn Grundcompleres, sondern nack der Vcansagung ausgemcssen, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, daß diese m der Wirklichkeit keine gleichförmige ist, und zu große und häufige Verschiedenheiten darbiethet, um einen richtigen Maßstab für die Größe der Leistung abzugeben. Wenn die elnc Ganzhubc doppelt so groß ist, a!S die andere, so leistet diese bei gleicher Anzahl von Arbeitstagen um die Hälfte zu viel; und wenn eine Halbhnbe, wie es häufig der Fall ist, einer Ganzhube iu der Ausdehnung gleichkommt, so leistet sie in Verhältniß zu dieser um die Hälfte zu wenig. Die zweite dem Zwecke der Rob oll) wider- streitende Rcchtöungleichheit erqicbt sich auf Seite des Gutsherrn, dem durch diese Bemeffungftnrl mehr Arbeitskräfte zuerkaunt worden sind, als er zur Bewirthschaftung benöthiget, was zur Folge hat, daß er sich diesen Mehrbetrag im Gelde re-luircu läßt, und sich auf diese Art ein Ungebühr' lichcs Einkommen zueignet, welches er zur Zeit der ungemesscnen Arbeit nicht besaß uud nichts erlangt haben würde, wenn die Vertheiluug det Arbeitslast der sämmtlichen Unterthanen eines Do-mittimus nach richtigern Prinzipien durchgeführt worden wäre. Gegenstand dcr Entschädiguug kaun daher keiu größeres ArbeltsPlautum sein, als das« jenigc, welches zur Bestelluug der Domiuical-Wirthschaft ausreicht. Das Laudcmium endlich ist unter allen bänerlichcn Lasten die drückendste uud verderblichste Abgabe; sie greift das Kapital an gerade in einem Äugeublicke, wo der angehende Wirthschafter ein eompattes Zusammenhalten aller seiner Kräfte am nöthigsten hat, und setzt ihn dadurch häufig außer Staude sich je wieder gauz zu erhöhten. Sie ist dem Lchenvcrhältniße uachgebildet, und hätte mit dem Aufhören des Uuterthausverbaudes von selbst ohue aller Ent« schädigung ") wcgzufalleu, weil der ursprüugliche Vczugstitcl auf einem wechselseitigen Vertrags« Verhältnisse beruhet, währeud der gründobrigkeit« liche Schutz, welcher !m Lause der Zell oyncytn alle und jede Bedeutuug verloren hat, aufhören soll, und mit ihm die Verbindlichkeit des Bezugs« berechtigten, durch welche diese Leistuug bedingt gewesen ist. Wenn auf diese Art der Agriculturstand m seine ursprünglichen Rechte wieder eingesetzt und durch fortgeschrittene Bildung zur vollen Erkennt« niß seiner wahren Interessen gelangt ist, dann *) Zur Zeit der französischen Occupation wurde das Lehcnverhältniß in Illirien ohne allcr Entschädigung aufgehoben. Der Entwurf der Vcrfassungourlunde für den preußischen Staat, wie er von der Vcrfas-sungscommission definitiv beschlossen, und den Ad» thcilungcn der Rationalversammlnng zur Vorbera^ thxng übergeben worden ist, verfügt über die flehen und bäuerlichen ^'.«sten Folgendes: „Art. !j1. Die bestehenden Vchen und Familicnsidcicommissc werden ohne Entschädigung der Erbsolgcbercchtigten freies Eigenthnm in dcr Hand desjenigen, welchem am Jage dcr Verkündigung der gegenwärtigen Verfassung das 5'ehcn oder Fideicominis, angefallen war. Art !55. Die Aufhebung der <'cl,enghcrrlisl,feit erfolgt ohne Entschädigung. Art 5!7. Aufgehoben o1>e Lntschädignug sind: a) die Oerichtöhcrrlichleil. die gnticherrliche Polizei und obrigkeitliche Gewalt, so wie die gewissen Grundstücken zustehenden H^ l)citsrechtc und Privilegien. wogegen die Lasten unb Veistuugen wegfallen, welche den biöher Verechtigten oblagen; i,) die aus diesen Vefuguissen, aus der Echlltzherrlichleit, der srüheren Erbnnlerthänigkelt, . der jrühercn Steuer- und Gemeindevcrfassung h»«« stammenden Velpsiichtungen." - 3« - «kd er auch jenen Aufschwung wieder gewinnen, der ihn zum mächtigsten Grundpfeiler der socialen Verhältnisse ausgeprägt; dann wird er der Staats' gesellschaft durch das nngcmcin vermehrte Pro-ductionscapital mit dessen national-öconomischcn Consequenzen die seiner Emancipation gebrachten Opfer mit Wucher erstatten; dann wird auch der Landmann seinem mühevollen Vcrufc gestärkt durch das freudige Bewußtsein, dasi er die Früchte desselben sein eigen ncilncn kann, emsiger obliegen, und in der Lage sein der Schöpfer seines eigenen Glückes zu werden durch die beiden Eardinaltu-gendcu der bürgerlichen Gesellschaft, Fleist und Sparsamkeit, welche die einzige aber ewig un-verfigbarc Quelle alles Wohlstandes sind. N. Einladung ^ur Campctcnz betreffend dte Wicdcrbesetzung eines im Vlindeuin« stitutc zu Linz erledigten Stiftplatzes. Unter dem 23. v. M. hat der Hochwürdige Herr I'< l«>- VX< «l<',>nav< r, Director des Blin^ deninstitutes in Linz nüch brieflich ersucht, die Einleitungen zu treffen, daß der nun schon durch ein Schuljahr unbesetzt gebliebene Stittplatz daselbst durch ein bildungsfähiges Kind besetzt werde. Der ausdrücklichen Aufforderung zufolge verwende ich mich dicßfalls auch an die hohe Landes' stelle. Schon in vorigem Jahre wurde ich von Linz aus veranlaßt, meine Aufmerksamkeit diesem Gegenstaude zuzuwenden, und es schien nur vor Al-lem wichtig, alle blinden Kinder des Laibacher Gubernial-Gebiethes auszumitteln, welche außer der Blindheit mit keinem unheilbaren Gebrechen behaftet sind, Lernfähigkeit besitzen, das 0. Lc-bcnsjahr erreicht, das 15. aber noch nicht über» schritten haben. Es schien mir am passendsten, die Unterstützung der Hochwürdigsten Herren Fürst« bischöfc zu Laibach, Gurk und Lavant zu erbitten , welche auf das Bereitwilligste meiner Bitte entsprachen. Der l». 1'. Herr Fürstbischof von Laibach hat mir mittelst Schreiben vom 2. Dezember v. I. folgende in der Lalblicher Diocese befindliche Blin-de ausgewiesen : Im Decanate li«-:; i n l» „ ,- ^: Pfair V>,.: Pf. >;,. Nil,)il<1»t. O. Veil» Nr. 25, Johann Lunka 4), alt l4. I.; Pf. heil. l>«'<'il:lllj^l.it. O. l^llnil« Nr. 1, Franz Iclleuz 5), alt 10 I. Im Decanate durk- s.;!<1 - Pf. Lu/^a. O. «writ Nr. N, Johann Vradula 6), alt 12 I.; Pf. «l'l»s«<1<..-„, O. Un-lcr'^nn<'nk Nr. 9, Thomas Lcvizhar 7), alt 14 I.; Pf. 8»vliN8t«il,, O. I^'p<>v:ll.,>l.<'i^ Nr. 2, Josef Maußcr 0), alt 0 I. Im Dccanate ^<)lilillss: O. ttulmik. Nr 4, Paul Grachek 10), alt 14 I.; Pf. u. O. /.li<^. nilll^ Nr. 00, Anna Kokajl, alt 11 I<; Pf. /»..'. „.»...I»!, O. 1'n»'/.I)''l^ Nr. 2!1, Josef Pin-hak, alt 13 I. Im Dccanatc n. Pfarr .Xll«-!«-I)oi-llc«llllll Nr. ?, Maria Plattner 13), alt 1l I, Im Decauate Oder-^illlllll, Pf. ^»t. «lucnd, O t>lil»jiu:ll Nr. 8, Josef Ebner. Im Decanate Ii!:,<5<'lillli-l Iosefa Verdinlgg 14), alt 11 I. — Ob Vlinde der Art in den übrigen Decanatcn vorhanden sind, ist nicht bekannt. Der I'. V. Herr Fürstbischof von'Lavant theilte mir unterm !). Dezember 1847 mit, daß in seinem Sprengel ein solches blindes Kind nicht ist. Aeltcrn und Vormünder solch unglücklicher Kinder werden eingeladen , sich um den erledigten Platz mittelst der Bez Ol'llgkeiten — oder Eommls-sariate und dem k. k. Krelöamte bei dem Guber« nio zu bewerben. Die Bildungszelt dauert (j Jahre. Die Ge-suche müjjcn mit dem Taufscheine, dem von dem betreffenden Pfarrer ausgestellten und von der Be« zirtsobrigkeit — oder Eommissariate bcslättigten Armlllhszeugnisse, endlich mit dem vom t. k. Di» strikts- oder Kreisärzte ansgestellten Zeugnisse über die körperliche Gesstndhcit und Bildungofahigtelt des Kindes documcntnt sein und die ausdrückliche Erklärung enthalten, nachfolgenden Erfordernissen zu genügen. Es muß nähmlich der Zögling beim Eintritt mit doppelter Kleidung, Belt- und Leibwäsche, wie auch mit einem ordentlichen Bette versehen sein, welch' letzteres demselben auch von dem Institute für 15 — Ili fl. E. M. besorgt werden kann. Die Kenntniß der deutschen Sprache ,st wohl wünschcnswcrlh aber nicht nothwendig. Es diene zur Nachricht, daß dieses Blinden-institut in einem sehr großen mit einer schönen Kapelle versehenen, in eine männliche und weibliche Abtheilung zerfallendes für 30 Schüler und 40 Versorgte vollkommen eingerichtetes, ncucS, herrlich gelegenes Gebäude untergebracht ist, Un> mittelbar an dieses stößt ein 1580 6 Klafter gro- - 32 - ßen mit etwa 300 Obstbäumen und 2 Lusthäusern, in welchen Douche-Apparate angebracht sind, versehener in 2 Halsten getheilter Obst-, Gemüse«, Lust« und Ziergarten. Die in Ersparung gebrach' ten Fonde betragen etwa 30000 ft. C. M.Vei einer Produeten-Ausstellung haben die Instituts-Zoglingc als Anerkennung für ihre Arbeiten die broncene Medaille erhalten. In dem Wochenblatte M, ^ L/ln^ lies't man in Nr. 18 vom 29. v. M.: Die öffentliche Prüfuug mit den Blinden« zöglingen in Linz, welche am 15 d. M. im neuen Instituts-Vocale Stattgefunden hat, ließ in mir einen Eindruck zurück, denn ich nie vermuthet hätte. Zeigt schon die ganze Eintheilung des schönen großartigen Hauses von einer mit klugem Sinne ordnenden Hand, und die überall ersichtliche Reinlichkeit und das blühende Aussehen der 27 Zöglinge von einer sorglichen Pflege, wie man sie nicht überall findet; so erstaunt man erst vollends, wenn man die fröhlichen Jungen so weit es Alin-den möglich ist aus allen Lehrgegenständen der dcut-scheu Hauptschulen eine durch und durch erquickende Prüfung machen, Singen, Dcclamireu, und Pianoforte spielen hört, wenn man ihre oft kunstreichen und sehr manigfaltigcn Handarbeiten sieht, oder eine P^rthie Aarten oder Domino mit ihnen spielt, und dabei bedenkt, mit welchen Mitteln dieses Alles geleistet wird. Nicht irgend eine Un< terstützung aus Staatsmitteln, nicht großartige Stiftungen sind zur Vcnützung vorhanden, nein, durch die aufopfernde Liebe der Direction und ihre Thätigkeit in Anspruch nehmen der Privatwohlthätigkeit ward diese vaterländische Anstalt, mit der auch eineVliudenversorgilngs- und Heilanstalt verbunden ist, bisher erhalten. Möchte die Zeit nicht ferne sein, wo ihr ein wohl verdientes besseres Loos fallen wird! Ich bitte alle verehrlichen ZeilungS-Redac« tionen des Laibacher Guberrialgebiethes diese Einladung im Interesse der Unglücklichen der mög. lichsteu Verbreitung wegen in ihre Spalten aufzunehmen. Neustadtl am 17. August 1848. Nr. Vest, k. k. Kreisarzt. Locales: Dienstag am 15). d. M. fand die Celebrirung des Sie. gcs der österreichischen Armee in Italien Ctatt. Cs wur» de ein feierliches Hochamt abgehalten, bei dem sich außer dem zahlreichen, schalllustigen Publicum die Civil« Behör« den und der Officicrlörper einianden. Die Nationalgarde und die uniformirtrn Bürger standen rn i'nrnclo^ und ga. bcn recht gelungen die Salven. Das Hochamt wurde mit einem >/1'« I^l>uin" beschlossen. Pöller trachten. Wäre diese Feierlichkeit nicht das Zeichen einer frommen Anhänglichkeit dieser Kreisstadt an das angestammte Herr« scherhauö so gäbe sie zu vielseitigem Nachdenken Anlas). AlS das Fest der Constitution der durch Menschen alter ersehnten Gleichstellung der Volker, der Sprachen, und man konnte sagen, der Stande gefeiert wurde, fand auch eine sollemne heil. Messe, doch ohne ein ,/IV Deum" Ctatt, dem gebildeter» Theile der Beiwohnenden zum Aerger; auch rückte damals lein Bürger-Corps aus ; -gegenwärtig, wo es sich blosi um den Triumph über die Unterjochung eines Voltes bandelte both man gutmüthig zur Verschönerung des Festes Alles ans. - Also (5l>nsNNition und Freiheit wären Unordnungen; der Sieg in Italien gäbe Hoffnung der Rüclstclluug der guten alten Zeit, die uns in fünf und dreißig fahrigen Frieden so schone Früchte trug! — (hegen Abend versammelte sich das Bürger«Corps mit Einigen im benachbarten l^^nv-Walde; dort wurden 8tli vio's auf das Wohl Sr. Majestät, des Fcldmarschalls Na-dczky, dann aber auf das mehrerer Anderer getrunken. Die sonst für den Slaviömnö eingenommene dortige Menge sang, wahrscheinlich aus Unkenntnis! anderer bieder, das Nationalgar-denlied; ,,Und Österreich schließt sich an Deutschland an"! — Abends fand eincBelcuchtung der Stadt Statt; die Van-da des Bürger-Corps spielte; die Jungen schrien: Hlx'vin.— Doch das Fest war von kurier Dauer; nach dem Durchmärsche der Banda verloren sich alle Töne; — Neustadtl schien ungewöhnlich schnell verstummt; die Kerzen wurden bald alle ansgclöscht. — Brüder! wenn wir das Fest unserer, sder osterreich'schenj siegreichen Waffen und lodeoverachtendcn Helden feiern, vergessen wir auf unsere Freiheit nicht! 1. ^ernfähig; etwas skrofulös. Dr. Nagy. 2. Bildungsfähig; gesund. Josef Steinmetz. 3. Bildungsfähig; gesund. Dr. Potozhnik. 4. Bildungsfähig; Freund der Musik. Dr. Papesch. 5. Soll sehr gute Gcistesfähigkeitcn verrathen. U. Soll nicht in 3l,tl-lt sein. Dafür fand sich Johann Lckshc, 8u!> Nr. 8, alt «2 Jahre. Barth. Pezhnik. 7. Zart, hübsch, gesund ; lernfähig. Es erliegen bei mir ein Ccrtificat und ein Taufschein ausgestellt vom Hrn. Vfarrer Jos. Snanz. Vest. 8. Hübsch. Scheint sehr lcrnfähig. Vest. 9. Stumm. Johann Olipitsch. 10. Lcrnfähig; gesund, c^ht eine halbe Stunde weit ohne Führer in die Kirche; stickt sich die Kleider selbst; merkt das leicht, was der jüngere Bruder laut lernt. Vest. K. 5!trnfahig; gesund. Dr. Vessel. 12. Ltrnfähig; gesund. Loren; Wellwich. 13. Bildungsfähig. Simon Petschnig. 14. Nicht talentlos. (5. Tomanlschgcr. Aus Hiebenbürgen. Das General-Commando aus Siebenbürgen hat d,m Kriegsminister eröffnet, das, die Häupter einer in der Mol« dau und Walachei entstandenen Verschwörung die Walachei, ans Siebenbürgen eingeladen haben. Ihnen MM) Mann zu Hilfe zu senden, dafür wollen sie ihnen so dann gegen die Magyaren zu Hilse kommen. Aus diesem i^run« de ist eine grosie Bewegung und Crhebnng unter den Wa-lachen entstanden, weßwegen auch die Scälcr Husaren, welche nach Szegebin bestimmt waren, zu Hause bleiben mußten. „3lov." Neustadtl in Illirien. Druck und Verlag von Maria Tandler 6 Sohn. Dem heutigen Blatte ist eine Beilage angeschlossen.