Nr. 1298. V. 1903. Verordnungs-Katt für die Lavanter Zliöceje. 3itljnlt. 36. Das fünfundzwanzigjährige Pontifikatsjubiläum Sr. Heiligkeit Papst Leo XIII. — 37. De sic dicto catholicismo liberali, rationalismo ac de obedientia Superioribus debita. — 38. Sammlung für das österreichisch - ungarische Pilgerhaus in Jerusalem. — 39. Kundmachung des f. f. Finanzministers vom 25. März 1903, betreffend die Rückzahlung und die Abstempelung von Obligationen der einheitlichen Staatsschuld. — 40. Gesch vom 14. April 1903, betreffend den Schuh des Zeichens und Namens des roten Kreuzes. — 41. Tuberkulose-Heilstätte in Steiermark. — 42. Inventarisierung der alten Urbare und ähnlicher Register. — 43. Diözesan-Nachrichten. 30. Das 25jährige Pontistkatsjubiläum Sr. Heiligkeit Papst Leo XIII. Der 20. Februar und der 3. Miirz 1903 bleiben für immer denkwürdig sowohl in den Annalen der Kirchen-, wie iu denen der Weltgeschichte. Führte sich doch am elfteren Tage zum fünfniidzwanzigstenmale der Tag der Erwählung des Kardinals Joachim Peeei zum Oberhaupte der heiligen katholischen Kirche, während am letzteren Tage es fünfundzwanzig Jahre geworden find, seitdem das greise Haupt des großen Papstes Leo XIII. die goldene Tiara schmückt, lind da einerseits dieses besondere Glück von Gott in der Reihe der 263 Päpste nur St. Petrus und Pius IX. unsterblichen Andenkens erreichten, und andererseits Papst Leo XIII. in der Tat rühm« und segensreich die heil, katholische Kirche regiert, so ist es kein Wunder zu nennen, wenn die christlichen Volker der Erde anläßlich dieses silbernen Papstjnbilänins förmlich untereinander wetteiferten, um ihrem geliebten Heiligen Vater gegenüber die Gefühle ihrer Erfurcht, Liebe und Dank-darkeit, ihrer Treue, Anhänglichkeit und ihres Gehorsams in der würdigsten Weise zum Ausdrucke zu bringen. Unsere Lavanter Diverse blieb hiebei keineswegs zurück. In erster Linie verdient wohl genannt zu werden das Huldignngsschreiben. welches der hochwürdigste Ober-dirt für seine Diöeese an den Stufen des Thrones Seiner Heiligkeit niederlegen ließ und das dem Heiligen Rater zu großer Freude gereichte. Das Hoinagium lautete: Beatissime Pater! Ut Sanctitatis Vestrae lustra quinque in Summo Pontificatu felicissime peracta, quo fieri possct, sollemniori 'nodo Ecclesia Lavantina celebraret, initium sollemnitatum, fiaum clerum populumque litterae decretales de Nonis Iuliis 1901 (K.-V.-Bl. Nr. IX, art. 45) ad eas invitavissent, die ^Hl. Kal. Mart. 1902 in ecclesia catbedrali 8. loannis Baptistae Marburgi factum est Missa pontificali eiquo frequentissima fidelium multitudo interfuit. Tum vespere XI. Kal. Martias 1902 in singulis ecclesiis parocbialibus et conventualibus mediam per horam sollemnitatem die X. Kal. Mart. 1902 peragendam Campanarum clarae voces longe latcqne annuntiaverant. Praeterea in singulis Missis e praecepto dic IV. Idus Ianuariis 1902 (K.-V.-Bl. Nr. I, art. 5) totum per annum collecta pro Summo Pontifice interponebatur ac speciatim post litanias in ecclesiis publice celebrandas versus et responsorium cum oratione pro Summo Pontifice a clero et populo devote dicebantur. Deinde pro expensis, ad lacunar archibasilicae Lateranae restaurandum necessariis, 1200 stipendia Missarum a 400 sacerdotibus Lavantinis oblata sunt, unde 1940 K ad Reverendissimum Petrum Cardinalem Respighi Romam mitti potuerunt. Ad expensas porro aureae tiarae in tempore solvendas ex decreto die IV. Idus Aug. 1902 (K.-V.-Bl. Nr. 51) 2000 K et caes. ducatus aureus collectae sunt. Conventus etiam sollemnes variae societates in dioecesi Lavantina et inprimis urbe residentiali ad festivitatem hanc insolitam celebrandam saepius frequentabant. Inter alias societas perpetuae adorationis Ss. Sacramenti diebus 27., 28., 29. et 30. m. Aprilis 1902 in porticis ecclesiae suburbanae B. M. V. sacrorum paramentorum magnificam expositionem habuit, in ecclesia vero catbedrali eodem tempore Venerabile Sacramentum publicae adorationi expositum erat. Societas porro opificum catholica die IV. Kal. Martias 1903 et societas opificum adiutormn catholica die IV Non. Febr. 1903 ex occasione pontificii iubilaei festivitates, quibus magna opificum corumque familiarum multitudo interfuit, adornaverunt. Similes festivitates societates opificum etiam in oppido Gonobicicnsi, Cclleiensi aliisque habitae sunt. Ad sacerdotum qitoquc exercitia spiritualia, c titulo iubilaci gloriosissimi pontificatus indicta, cleri diocccsani numerus omni opione maior accurrit, quod quum Ordinarius publice contestaretur, non sine ipsius et cleri praesentis lacrymis exceptum est. In seminariis dioecesanis, maiori et minori, item in congregatione Sororum piarum scholarum III. ordinis 8-Francisci de Assisi festivae academiac ex argentei ut vocatur iubilaci pontificii occasione habitae sunt et folia periodica catholica tum in iubilaci initio die XIII. Kal. Martias 1902 cum die annivensario coronationis Vestrae Sanctitatis vigesimo quinto die V. Non. Mart. 1903 in festiva forma publice edita sunt. Eodem etiam die in omnibus ecclesiis, parochialitius et conventualibus, per totam dioecesim Lavantinam speciales sollemnitates peractae sunt, easque in vigilia campanae, mediam per horam pulsae, praemonuerant. In ecclesia autem cathedrali S. Ioannis Baptistae sollemnissima Missa pontificalis celebrata est eique cum magno populi fidelis concursu nobiles, patricii, magistratus publici, civiles et militares, devote interfuerunt. Allocutione Ordinarii praemissa benedictio pontificalis data est atque hymno Te Deum laudamus dicto hymnus papalis, ut vocatur, stando maximo animorum ardore decantatus est. Sacris ita peractis proceres urbis rcsidentialis, magistratuum apices, rectores scholarum, viri denique publici et privati, in urbe residcntiali ad Episcopum, in aliis vero locis ad ecclesiarum rectores precaturi se contulerunt, ut sua pro Summo Pontifice vota exciperent suaque nomina, si fieri posset, diligenter adnotarent. Caeterum quamvis gratissimi dies iubilaci pontificii Sanctitatis Vestrae brevi desinant, clerus tamen et populus catholicus dioecesis Lavan'inae pro salute supremi Christi in terris Vicarii precari non desinet, ut „Dominus conservet eum et vivificet eum et salvum faciat eum in terra, et non tradat eum in animam inimicorum cius.“ (Ps. 40, 3). Ad pedes Sanctitatis Vestrae provolutus benedictionem apostolicam enixe exorat Sanctitatis Vestrae humillimus, devotissimus et obsc-quentissimus famulus ac filius Michael, Episcopus Lavantinus. Marburg!, die IV. Idus Martias 1903. Voranstehendes Homaginm wurde zugleich mit dem in der Diverse gesammelten Obolus s. Petri an Se. Eminenz den Kardinal und Staatssekretär Sr. Heiligkeit M. Rampolla del Tindaro mit der Bitte geleitet, dasselbe dem Heiligen Vater ehrfurchtsvollst unterbreiten zu wollen. Die diesbezügliche Bittschrift lautete: Eminentissime ac Reverendissime Domine! Honori mihi duco, Eminentiam Vestram Reverendissimam certiorem facere, me mandatum c. r. officio postali cassae parsimonialis Vindobonensis dedisse, ut statini transmittat ad manus Eminentiae Vestrae 10.000 K id est : decem millia coronarum valoris austriaci, prosternenda ad pedes Sanctitatis Suae — et quidem summam 8320 K — qua obolum St. Petri e dioecesi Lavantiua, reliquas 1680 K vero qua usuram e variis fundationibus pro sacris missionibus inter paganos ac infideles factis. Insuper humillime rogo, ut Eminentia Vestra Reverendissima dignetur cum supradictis oblationibus fidelium etiam adi unctum homagium meum devotissimum ad pedes Sanctitatis Suae dirigere. Interea Deum ter Optimum deprecaturus sum, ut Eminentiam Vestram Reverendissimam diu incolumem conservet. Persisto Eminentiae Vestrae addictissimus ac obedientissimus famulus Marburg! in Austria, die 12. Martii 1903. Michael m. p., Episcopus Lavantinus. Eminentissimo ac Reverendissimo Domino, Domino Mariano Cardinali Rampolla del Tindaro, Secretario Status Suae Sanctitatis Romae. Und bereits unter dein 21. März 1903 gelangte bei Sr. Fürstbischöflichen Gnaden aus Rom vom ebengenannten Herrn Staatssekretär das folgende höchst liebevolle Dank-schreiben ein: Nr. 70.055. Illustrissime et Reverendissime Domine! Eximium gratulationis officium, quod Tu omnesque Lavantinae Dioecesis ordines tum ecclesiastici, tum religiosi et civiles in Summum Romanum Pontificem unitis studiis contulistis anno XXV exeunte Pontificatus Eius, pergratum Beatissimo Patri fuit. Praeclara enim humanitas et pietas vestra erga Ipsum splendide enitet in litteris, quas dedisti: enitet in muneribus, quae angustiarum memores, quibus Apostolica Sedes premitur, Eidem nobili consilio donastis. Quapropter benevolentis animi Sui sensus mutuumque studium Beatissimus Pater et Tibi praesertim, et Lavantinis Sacerdotibus et Clero populoquo Dioecesis Tuae profiteri gaudet, quibus omnibus coelestium munerum copiam adprecatus a Deo, apostolicam benedictionem peramanter in Domino impertitur. Interim peculiaris observantiae meae officium libentissime testor tibi, quo sum Amplitudini Tuae Romae, die XXI Martii a. 1903. Domino Michaeli Napotnik, Addictissimus Episcopo Lavantin. Marburgum. M. Card. Rampolla- Möge dieser vom Hl. Vater in liebevollster Weise gespendete apostolische Segen sich reichlich ergießen über Klerus und Volk der weiten Lavanter Diöcese! Das 25jährige Pontifikatsjnbiläum Sr. Heiligkeit Papst Leo XIII. wurde in dieser Bischofstadt weiters gefeiert: Am 28. Dezember 1902 bei den Ehrwürdigen Schul-schwestern in Marburg; am 2. Februar 1903 im Katholischen Gesellenvereine in Marburg; am gleichen Tage im F. B. Knabenseminar Maximilianuin-Viktorinuin in Marburg; am 15. und Ili. Februar 1903 vom Anbctnngsvereine in Marburg durch eine Betstunde vor dem ausgesetzten Allerheiligsten und durch einen besonderen Festgottesdicnst; am 15. Februar 1903 im Katholischen Arbeitervereine in Marburg; am 8. März 1903 durch eine Academia sollemnis musicalis et rcthoriea im F. B. Priesterhause in Marburg. Außerdem wurden auch noch in anderen Teilen der Diöcese von verschiedenen katholischen Vereinen (so z. B. in Gonobitz, St. Barbara bei Wurmbcrg u. s. w.) sehr sinn-und lehrreiche Festlichkeiten zur würdigen Erinnerung an das 25jährige Pontifikatsjnbiläum Sr. Heiligkeit Päpst Leo XIII. veranstaltet, wie es auch mit Freude und Genugtuung verzeichnet werden muß, daß schon im Laufe des Jahres 1902' wie auch im laufenden Jahre 1903 sehr viele Jubiläums-Missionen und andere fromme Andachten als Papstfeier abgehalten worden sind. Aus diesem Jahre seien nur erwähnt die große I u b i l ä n m s - A n d a ch t, welche vom 21. Februar bis zum 1. Mürz 1903 anläßlich des 25jährigen Regiernngs-lubilänins Sr. Heiligkeit Papst Leo XIII. in der Dom- und Stadtpfarrkirchc zu Marburg bei großem Volksandrange unter der bewährte» Leitung von Priestern aus der Gesellschaft Jesu (l1!1. Hörtnagel, Zehengruber und Kilper) mit gesegnetem Erfolge sich vollzog, und die herrliche Mission zu St. Josef 111 Brnnndorf bei Marburg in den Tagen vom 17. bis zum 25. März d. I., bei welcher der hochw. Oberhirt das Mis-sivnskreuz weihte imb die Schlnßpredigt hielt. Als kirchlicher Festtag aber wurde zur Feier des 25jährigen Pontifikatsjubiläuins durch das Fastenhirtenschreiben U°M Jahre 1903, dessen Gegenstand das Leben und Wirken Papst Leo XIII. war, für die ganze Diöcese der 3. März 1903 als der Gedüchtnistag der feierlichen Krönung Leo XIII. bestimmt, wobei die nachstehende Anordnung getroffen worden ’ft: „Am kommenden 2. März, welcher zugleich der 94. Geburtstag des Heiligen Vaters ist, soll um sechs Uhr abends durch eine halbe Stunde in allen Kirchen feierlich geläutet werden. Am 3. März ist ein Dank-Festgottesdienst zu halten, ,'vvzu alle Behörden freundlich einzuladeu sind. Zum Schlüsse 'ft das Te Deum laudamus anzustimmen. 1 Siehe Pcrsvnalstaiid des Bistuines Lavant für das Jahr 1903, 207. ’ Kirchl.-Bcrvrd.-Blatt für die Lavanter Diverse, 1903, II., S. 2 Und 32. Wie wurde nun diese kirchliche Feier in der F. B. Residenzstadt Marbllrg begangen? 1. In der Dom- und Stadtpfarrkirche. Schon am Vorabende ertönte majestätisch der Klang sämtlicher Glocken der Kirche. Am Festtage selbst sah man bald nach 8 Uhr früh von allen Seiten Beamte und Offiziere, Direktoren und Professoren in glänzenden Uniformen, Bürger und Frauen im Festgcwandc, sei es zu Wagen, sei es zu Fuß, zur festlich geschmückten Domkirche wallen. Darin hatte inzwischen der Katholische Arbeiterverein mit seiner schönen Fahne und der Katholische Fraueuverein im Schiffe der Kirche, mitten unter den anderen zahlreichen Kirchenbesuchern Ausstellung genommen. Die zwölf Chorbänke wurden einerseits von den Herren k. k. Beamten aller Zweige, von den Vertretern der Stadtgemeinde und von den Herrn Schuldirektoren, andererseits vom k. und k. Militär verschiedener Branchen voll besetzt. Schlag 9 Uhr hielt der hochw. Herr Fürstbischof Dr. Michael Napotnik, unter Vorantritt der Priesterhausalumnen und des Stadtklerus in Begleitung seines hochw. Domkapitels den feierlichen Einzug, während dessen der Cäcilien-Vcreinschor unter Instrumentalbegleitung den Versikel: Oremus pro Pontifice nostro Leone XIII. vortrug. Nun begann das feierliche Pontifikalamt. Als das Hochamt zu Ende war, ergriff der hochw. Oberhirt abermals seinen festlichen Hirtenstab und hielt von der oberste» Stufe des hell-beleuchteten Hochaltares ans mit wunderbar sonorer Stimme eine Herz und Gemüt erhebende Ansprache, beiläufig folgenden Inhaltes: Andächtige, im Herrn Versammelte! Ein denkivürdiges Jubelfest hat uns heute in diesen heiligen Hallen versammelt. Am 3. Mürz 1878, also gerade vor fünfundzwanzig Jahren, ward der gegenwärtige, glücklich und glorreich regierende Papst Leo XIII. mit der Tiara oder dreifachen Krone, dem Sinnbilde der obersten Priester-, Lehr-und Hirtengewalt feierlich gekrönt. Nur der erste Papst, St. Petrus, und der (vor)letzte, der 262., Pins IX. unsterblichen Andenkens, erreichten diese Jahre in der Regierung des Reiches Gottes auf Erden: der heiligen katholischen Kirche. Fünf Lustre», ein volles Vierteljahrhundert die Tiara tragen, der Statthalter Christi auf Erden sein, den katholischen Erdkreis mit seinen gegen 300 Millionen Bewohnern lenken zur Glorie Gottes und zum Heile der sündigen Menschheit — welch' eine pflichtenrciche und verantwortungsvolle Aufgabe! Aber Leo XIII. zählt wie als Papst 25 Jahre, so als Priester 65 Jahre, als Bischof 60 Jahre, als Kardinal 50 und vollendete gestern das 93. Lebensjahr — also feiert er gleichsam ein fünffaches, in der laugen Reihe der Päpste einzig dastehendes Jubiläum. Wer sollte einem solch' ehrwürdigen Jubilar nicht huldigen wollen — aus ganzer Seele und ganzem Herzen? Ruhm- und segensreich regiert Leo XIII., der weise Lehrer und gute Hirt, der ersehnte Friedensvermittler und kluge Reformator, der unbeugsame Beschirmer der gottgewollten Autorität in Kirche und Staat, der große Gelehrte und geistvolle Dichter, der freigebige Mäcenas der Künste lind Wissenschaften, der sichere Führer des wichtigen Werkes der christlichen Kultur und Gesittung. Ja, so vielseitig, so zielbewusst, so andauernd und eindringend ist die Tätigkeit des gotterleuchteteu Papstes, daß sie auf der ganzen weiten Welt den Gegenstand rückhaltlosen Staunens und Bewunderris bildet. Kein Wunder darum, daß Volker aller Zungen nnd Zonen ans dem willkommenen Anlässe des silbernen Papst-jnbilänms schaarenweisc der ewigen Roma zuwandern, um ihre begeisterte Huldigung dem großen unter den größten Päpsten dankbarst darzubrrngen. Fürwahr, die christlichen Volker wissen es, daß die höchsten Güter der Wahrheit und Tugend, des Friedens nnd Segens, daß die kostbarsten Schätze der Freiheit und des Rechtes durch die feste Burg, die der göttliche Welterlöser auf dem unerschütterlichen Fels Petri gebaut hat und sie bis an das Zeitenende beschirmen wird, am getreuesten und sichersten behütet werden. Alle Christgläubigen richten nach dem Mittelpunkte des Christentums ihre Blicke, Gedanken und Gefühle; denn der Heilige Vater Papst Leo XIII. vergißt ans keines seiner lieben Kinder. Der Priester hat an ihm seinen Hort. Der Adel findet bei ihm die seinein Stande gebührende Achtung, wie dies die Audienzen (im Vatikan) sattsam erweisen; aber auch der schlichte Bürger und der einfache Landmann nnd Arbeiter stehen seinem Herzen nicht fern. Darum beugen die Großen der Welt und die Kleinen der Erde ehrfurchtsvoll ihr Haupt vor Leo, dem hehren Jubelpapste. Dorthin, nach der ewigen Siebenhügelstadt am Tiberstrome blicken heute auch die biederen Bewohner der österr.-nngar. Monarchie. Sechshundert Österreicher huldigen heute unter Anführung Sr. Eminenz des Fürsterzbischofes von Wien, Kardinal Gruscha, dein Heiligen Vater, und wir schließen uns im Geiste dieser glücklichen Schaar willig au nnd zollen Sr. Heiligkeit dem Jnbelpapste den Tribut unserer Liebe, Treue, Verehrung und Folgsamkeit. Papst Leo XIII. hat unseren lieben Kaiser nnd unser teueres Vaterland stets in bevorzugter Weise geschätzt und und geliebt. Viele herrliche Schreiben hat Papst Lev XIII. an die österreichischen Bischöfe gerichtet. Aber geradezu unvergeßlich bleibt das Schreiben, welches er anläßlich der zweihundertjährigen Feier der wunderbaren Befreiung Wiens aus Türkengefahr an die treuherzigen Bewohner Österreichs erlassen hat. Wie erhebend ist das innige Freundschaftsverhältnis zwischen Sr. Heiligkeit, dem Jubelpapste, und Sr. Majestät, dem Jnbelkaiser, allerhöchstwelcher ein ebenso kostbares als kunstvolles Geschenk — eine aus reinem Golde gegossene und auf wertvollem Postamente stehende Statue des guten Hirten — Leo XIII. zum fünfundzwanzigjährigen Regiernngsjubi-länin machte und widmete. Und so jubeln denn auch wir Lavantiner aus vollem Herzen dem Priester-, Bischof-, Kardinal- nnd Papstjnbilar heute zu. Viele hochgestellte nnd auch viele schlichte Diöcesanen haben sich seit dem 20. Februar d. I. bei mir eingefunden mit dem Ersuchen, ihre Huldigungen an die Stufen des Päpstlichen Thrones gelangen zu lassen. In einer eigenen Adresse werden sie alle dem Heiligen Vater zu Füßen gelegt werden. Und ich huldige jetzt im eigenen Namen, wie im Namen des hochw. Domkapitels, der hochw. Geistlichkeit nnd aller meiner liebwerten Diöcesanen, zumal der hier im Herrn versammelten hochverehrten Vertreter der hohen Zivil- und Militärbehörden, ich huldige hier an den Stufen des Altars unserem Heiligen Vater, indem ich rufe : Sei gegrüßt und sei gesegnet Heiliger Vater jetzt und immerdar! Fünfundzwanzig Jahre wandelst du mit apostolischem Mute den Weg der Wahrheit und der Tugend, des Segens und des Heils, Du lehrst uns Alle, ihn mit Dir zu wandeln. Sei versichert, daß wir Dir willig nnd beharrlich Nachfolge» ! Wir erneuern heute das Gelöbnis hingebender Liebe, unentwegter Treue und unwandelbaren Gehorsams zu Dir, dem Stellvertreter Christi, dem Oberhaupt«' der Kirche, dem gemeinsamen Vater und Lehrer der Christenheit. Sei glücklich, Heiliger Vater! Der allgütige Gott stehe Dir mit seinem allmächtigen Schutze stets helfend zur Seite! Es bewahrheite sich an Dir stetsfort das Bittgebet des gekrönten Psalmendichters David: Der Herr behüte und erhalte ihn beim Leben nnd mache ihn selig ans Erden; und übergebe ihn nicht in den Willen seiner Feinde." (Ps. 40, 3.) Te Deum laudamus — Te per orbem terrarum sancta confitetur Ecclesia ! Amen. Nun war die versammelte Gemeinde in die rechte Stimmung versetzt, um den ambrosianischen Lobgesang wenigstens im Geiste mit der Priesterschaft nnd dem Kirchcnchore mitzusingen. Nachdem vom hochw. Pontisikanten noch der sakramentale Segen erteilt ivorden war, stimmte man das schöne Leo-Lied an, das von der ganzen Kirche begeistert mitgesnngen worden ist. Hierauf kehrte der hochw. Kirchenfürst in der obenangegebenen Weise in die bischöfliche Residenz zurück, wohin hvchdemselben die berufensten Vertreter der k. k. Beamtenschaft, des k. nnd k. Militärs, tuie der Bürgerschaft von Marburg gefolgt sind, um die tiefstgefühlten Glückwünsche für &• Heiligkeit ehrfurchtsvollst dortselbs! zum Ausdruck zu bringen. 2. A in k. k. Staatsoberg hm n a si um in Marburg. A. Der Religionsprofessor Dr. Anton Medved hielt beim Gottesdienste für die I. Abteilung (das Obergymnasium und bie A-(Staffen des Untergynniasiniiis) am 8. Februar l. I. ein Predigt über das Leben Lev XIII., am 22. Februar und am 1. Marz wurde der heurige Hirtenbrief Sr. F. B. Gnaden des hochwürdigsteu Fürstbischofes Dr. Michael Napotnik, handelnd über das Papstjubilünin, vorgelesen, am 8. März aber fand eine Predigt über das Thema: „Die Bedeutung des Papstjnbiläums Leo des XIII. für die ganze katholische Welt" statt, hierauf wurde ein feierliches Amt gesungen, welches mit dem majestätischen Leolied von Katschthaler schloß, trefflich vorgetragen vom Mannerchore des Oberghinnasinins. Außerdem wurde in jeder Klasse das Leben und Wirken Leo XIII. noch besonders erklärt, vornehmlich mit Zuhilfenahme des großen Werkes „Leo XIII., von Dr. Bern. O'Reilly", und in der nächstfolgenden Stunde wurde das Borgetragene wie ein obligater Gegenstand geprüft. 1$. Na slovenskih paralelkah se je papeževa slavnost vršila tak o-le : V cerkvi se je prebral pastirski list, na katerega imenitnost so bili učenci opomnjeni zadnjo šolsko tiro in še tisto nedeljo pred službo božjo. Med tednom se je v vsakem razredu ponovilo, kar so v cerkvi slišali. Nato je bil govor in sicer 1. o spoštovanju, katerega uživajo Leon XIII. pri raznih narodih in vladarjih, in kako se tisto ob različnih priložnostih razodeva ; 2. o pomenu Leona XIII. za avstrijske narode, posebno za Slovane, in o Njihovem teženju, da so združijo razkolniki se sv. katoliško cerkvijo. Ob koncu je še bila kratka razprava, k čemu sc za svetega Očeta nabira.* V vseh razredih se jo za papeža skupno molilo. Za dan kronanja sc je še posebej učencem na srce položilo, iti k sv. maši in za svetega Očeta moliti. Nastopno nedeljo je bila sv. maša v lepo okrašeni kapeli in pela se je papeževa himna. Pred službo božjo so se opozorili učenci, da darujejo molitve med sv. mašo za papeža Leona XIII 8. A n der k. k. Staatsoberrealschnle in Marburg. Schon während der Unterrichtsstunden Hat der sup-Plierende k. k. Religivnslehrer Anton Jerovšck die Schüler auf das seltene Jubiläum aufmerksam gemacht und denselben aus den Jugendjahren des großen Papstes verschiedenes Erbauliche erzählt. In der Anstaltskapellc aber wurde am Sonntag den 1- März ans diesem feierlichen Anlasse ein svllennes Festamt gehalten, bei welchem die Schüler mit großer Gewandheit die Schnbert'sche Messe sangen. Das Hl. Meßopfer wurde speciell für die Erhaltung des großen Jubilanten ans dem Stuhle Petri Gott dem Allmächtigen dargebracht. In der Ansprache betonte der Offiziator die Seltenheit eines solchen Papstjnbiläums, hob das wichtigste aus dem Leben des Hl. Vaters hervor, mit besonderem Nachdruck hinweisend auf dessen beispiclvvlle Jugendjahre, in welchen ber nun greise Jubilant durch seine Frömmigkeit, durch seine Elternliebe, durch seinen Mannesernst und unermüdlichen Eifer in den Studie» seinen Genossen voranlenchtete, so daß er im Wettbewerb mit den talentiertesten Kollegen in allen Gegenständen, auch in der Mathematik und Physik und in der Chemie mit dem ersten Preise ausgezeichnet wurde. (Vita di Leone XIII. von Bern. O’Reilly, pag. 31). Außerdem feierte der Prediger den Jubilanten als mächtigen Hüter des Glaubens und der Autorität sowie auch als großherzigen Gönner und Förderer der Wissenschaften. Zum Schlüsse ermunterte er die Schüler, den geistesgroßen Lenker der katholischen Kirche, welchem Könige und Fürsten ihre Achtung nicht versagen können und den auch Seine Majestät Kaiser Franz Joseph I. stets hochgeschätzt und verehrt und auch anläßlich des jetzigen Jubiläums mit einem fürstlichen Geschenke ausgezeichnet Hat, ebenfalls zu ehren, zu schätzen, zu achten, und ihm als Stellvertreter Christi in Liebe treu ergeben zu bleiben bis zum letzten Atheinzuge. Die seltene Feier wurde dann mit dem Te Dcum geschlossen. 4. An derPrivatlehrerinnenbildungsanstalt der Ehrw. Schuls ch weste r n i n M arbnrg. Nachdem sonntags das Hirtenschreiben vorgelesen worden mar, wurde es während der Woche in den einzelnen Jahrgängen wiederholt und dann daran ein Vortrag angeknüpft und zwar 1. über die erhabene Aufgabe der Päpste überhaupt und wie Leo XIII. dieselbe realisiert Hat; 2. über die Bedeutung Leo X111. für Österreich und seine Beziehungen zum erlauchten Kaiserhause. Zum Schluße wurde den Schülerinnen die Wichtigkeit des Gebetes und des Almosens für den Heiligen Vater ans Herz gelegt. Am 3. März, dein Krönungstage Sr. Heiligkeit, wurde ein feierliches Amt gesungen, zu welchem alle Schülererinnen zn erscheinen hatten. Die Kirche war festlich geschmückt. Während der hl. Messe kam die Papsthymne zum Vortrage und am Ende der Verrichtung wurde das Te Deum angestimmt. — Auf mündlichem und schriftlichem Wege Hat das F. B. Ordinariat zu seiner größten Freude vernommen, daß auch in den übrigen Kirchen der Stadt Marburg, wie auch in allen Pfarr- und Klosterkirchen der weiten Diöcese »ach dem feierlichen Glockengelänte am Abende des 2. März der ungeordnete Festgottesdienst am 3. März in der feierlichsten Weise abgehalten worden ist. Voil den Hieramts eingelanfenen Berichten seien unter anderen nachstehende erwähnt: 1. V Cirkovcah so se prijaznemu povabilu, naznanjenemu v pastirskem listu, odzvali vsi uradi ter obiskali jubilejno slovesnost dne 3. mavcija v župnijski cerkvi v Cirkovcah : a) Polnoštevilno udje orožne postaje; b) občinski odbor ; c) šolsko vodstvo z vsemi gg. učitelji, ozir. učiteljicami in otroci vseli razredov ; d) velika množica pobožnega ljudstva obojega spola, tako da je bila cerkev izredno natlačena. 2. V G o r n j e m g r a d u se je vršilo sv. opravilo ob priliki papeževe petindvajsetletnice dno 3. marca ob navzočnosti c. kr. uradov, občinskega odbora, šolske mladine z učitelji, s popevano sv. mašo, zahvalno pesmijo „Te Deum laudamus“ in blagoslovom. Na koncu pele so se ncktere kitice papeževe himne. Na predvečer je bila kn. šk. graščina razsvitljena. 3. V Loki se je vršila od 1. do 8. marca ponovitev sv. misijona ob ogromnem udeleženju ljudstva domače in sosednih far. Zlasti so se ga udeleževali v obilnem številu železniški uslužbenci. V torek t. j. 3. marca je bil poseben govor o papežu-jubilarju in slovesna sv. maša, katere sc je udeležilo obilo ljudstva in šolska mladina, kateri je krajni šolski svet ta dan prosto dal. 4. Ju Pettau wurden sämtliche Behörden der Stadt zu dem anläßlich des 25jährigen Papstjubiläums Sr. Heiligkeit Papst Lev XIII. am 3. März l. I. um 9 Uhr abgehaltenen feierlichen Hod)cmtte eingeladen, zu welchem auch alle Civil- und Militär-Korporationen mit ihren Chefs erschienen waren. Es beteiligte sich auch die Schuljugend der Knaben- und Mädchenvvlksschule sowie der Mädchen-Bürger-unb Fortbildungsschule mit der sämtlichen männlichen und weiblichen Lehrerschaft, so daß die geräumige Stadtpsarrkirche von Andächtigen ungefüllt war. Audi die autonome Bezirks-Vertretung war tmrd) den Obmann-Stellvertreter Herrn k. k. Rotar Ožgan vertreten. In allen Pfarrkird)en im Dekanate Pettau wurde am 2. März abends mit allen Glocken geläutet und am 3. März iu feierliches Meßamt abgehaltcn, woran sick) die Pfarrs-insassen reck)t gerne und recht zahlreich beteiligten. 5. In Rann hat sick) die Jubiläumsfeier am 3. März d. I. unter großartiger Beteiligung der Bevölkerung unerwartet schön entfaltet. Auf Einladung des Stadtpfarramtes halten sich bei dem Hochamte sämtliche k. k. Beamte und Funktionäre, Gemeindevertretungen, der Lehrkörper und die Schuljugend eingefunden. Was jedoch speziell heroorgehoben werden muß, ist der Umstand, daß der k. k. Bezirkshauptmann Julius nob. Vistarmi ' beim Ranner Stadtpfarrer er- schienen war, um im Namen der Beamtenschaft des politisck)en Bezirkes Rann die aufrichtigsten Glückwünsche für Seine Heiligkeit Papst Lev XIII. darzubringen mit der Bitte, dieselben im Wege des hvchwürdigsteu F. B. Ordinariates zu Füßen Sr. Heiligkeit niederzulegen. Na Vidmu sc je na predvečer 2. marca nažgal lep kres „na Libni“, kteri je tudi našim sosedom po Kranjskem napovedoval naše posebno veselje, da nam jo ljubi Bog svetega Očeta v taki starosti ohranil še zdravega in čilega na duhu in na telesu. Drugi dan 3. marca : delavnik, lepo vreme, vse polno dela na polju in v vinogradih ; vendar pa se je zbralo toliko ljudi v cerkvi pri slovesni sv. maši, kakor jih prihaja ob nedeljah k božji službi. Na Bizeljskem sc je na predvečer petindvajsetletnice 2. marca zvonilo pol ure v župni cerkvi, kakor po vseh peterih podružnicah. Ko pa sc jo po tem zvo-nenju odzvonilo angeljevo češčenje in se je pričelo ubrano pritrkavanje zvonov, zažarelo je po veselih vinorodnih gričih med pokanjem možnarjev več kakor 500 velikanskih kresov, ki so javili, kako časti verno ljudstvo papoža-jubilarja Leona XIII. Drugi dan 3. marca pa jc zopet ubrano zvonjenje in pokanje topičev na vse zgodaj budilo pobožne vernike k preredki svečanosti. Ob 8. uri zjutraj jc bila pridiga in slovesna sveta maša, katere se je udeležila vsa šolska mladež, župan, načelnik in udje krajnega šolskega sveta, otroci vseh šol in natlačeno polna cerkev vernega ljudstva. Milo petje marljivih pevcev, ki so še po „Te Dcum“ zapeli papeževo himno, je krasilo vso slavnost. So erfülle denn Gott in seiner unendlichen Güte und Barmherzigkeit das heiße Flehen der Katholiken der ganzen Welt, das da ausgedrückt ist im Gebete der Kirche: t. Oremus pro Pontifice nostro Leone ! R. Dominus conservet cum et vivificet cum et beatura faciat cum in terra et non tradat eum in animam inimicorum cius ! 37. De sic dicto catolicismo liberali, de ratio nalismo ac de obedientia Superioribus debita. Leo XIII. ad Episcopos Angliae. In maximis occupationibus variisque acerbitatibus solatimi! Nobis non mediocre scraper all'erre consuevit sunnna et constans Episcoporum cum Apostolica Sede coniunctio. Qua laude abundare vos, Venerabiles Fratres, et antea cognoveramus, et hoc postremo tempore idem agnovimus; quo tempore communes litteras vestras, ad populum pro potestate datas, Nostris subiicicndas oculis, curavistis, nura responderent indicio Nostro exquisituri. Sapientes illae visae sunt et graves. Vos videlicet a Spiritu Sancto positi Episcopi regere suam quisque partem Ecclesiae Dei, nostis optime omnium quid postulet populorum vestrorum salus, atque id, quod facto opus est, tempestive suadetis et prudenter. Nimis est cognita pernicies, quae partim premit, partirn impendet, ex opinionibus iis fallacissimis, quarum universum genus designari „Catholi-cismi Liberalis“ appellatione solet. Magnitudinem discriminis quod in catholicum nomen apud Anglos hoc tempore intenditur, nequaquam augetis dicendo, sed cuiusmodi et exprimitis ; itemquc in documentis praeceptisque Ecclesiae defixa, nihil ultra veritatem vestra excurrit oratio. Quod enim docendo, quod monendo complexi estis, id est omne a Decessoribus Nostris saepe tractatum, a Patribus Concilii Vaticani distincte traditum, a Nobismetipsis non semel vel sermone illustratum vel litteris. Saluberrimum consilium, caveri a „Rationalismo“ iussisse, qui callide versuteque grassatur, nec venenum est ullum tidci divinae nocentius. Similiquo ratione quid rectius, quam quod praeceptum a Vobis est de obsequio Episcopis debito? Siquidem episcopali subesse ac parere potestati nullo modo optio est, sed plane officium, idemque praecipuum, constitutae divinitus Ecclesiae fundamentum. Itaque hisce vos de rebus et laudamus magnopere et probamus. Quae autem commemoratis dolentes mala, et recte sentientibus ad praecavendum ostenditis, ex eo fere, ut prima ah origine, nascuntur quod mundani plus nimio valuere spiritus, refugientibus animis Christianam consuetudinem patiendi, atque ad molliora detinentibus. Atqui conservari fidem inviolate et pro Christi causa propugnare, nisi magna et invicta a difficultatibus constantia, nemo homo potest. Dent igitur studiosius operam colendis animis, quotquot catholicum profitentur nomen; fidei grande munus prudentiae vigilantiacquc armis tueantur: elaborent vehementius in Christianarum cultu atque exercitatione virtutum, potissimumque caritati, abnegatici»!, humilitati, rerumque caducarum contemtioni assuescant. Adhortati sumus alias, comprecari Deum omnipotentem insisterent., ut ad religionem avitam universum An- glorum genus restituat, vim autem impetrandi per mores probos, per innocentiam vitae quaeri diximus oportere. Iterum hodie monemus ac rogamus idem. Atque huius rei causa propagari frequentarique piam Sodalitatem valde cupimus, titulo „Mariae Matris Perdolentis“ auctoritate Nostra institutam (1). Ita nempe catholicos singulos convenit pro salute aliena contendere, ut studeant insimul suae, ad sanctitatem ipsimet omni ope connixi. „Sic luceat lux vestra coram hominibus, ut videant opera vestra bona et glorificent Patrem vestrum, qui in coelis est.“ (Matth. V, 16). Ad extremum sancta sit apud nostros observantia Romani Pontificatus ; ac si qui ex adversariis auctoritatem eius aut elevare dictis, aut in suspicionem adducere nitantur, cos refellant non pavidi, Venerabilis Redae Ecclesiae doctoris obiecta sententia: Sed ideo beatus Petrus, qui Christum vera fide confessus, vero est amore secutus, specia-literclaves regni coelorum et principatum judiciariae potestatis accepit, ut omnes per orbem credentes intelligerent, quia quicumque ab imitate fidei, vel societate illius semetipsos segregent, tales nec vinculis peccatorum absolvi nec ianuam possint regni caelestis ingredi. (Hom. lib. 16). Divinorum munerum auspicem benevolentiaeque Nostrae paternae testem vobis, Venerabiles Fratres populoque vestro Apostolica»: Benedictionem peramanter in Domino impertimus. Datum Romae apud Sanctum Petrum dic 11. Februarii 1901, anno Pontificatus Nostri vicesimo tertio. Leo PP. XIII. 38. Sammlttiiq für das österreichisch-ungarische Pilgerhaus in Jerusalem. pie im Monate März des Jahres 1902 in Wien versammelten Bischöfe haben angesichts der minder günstigen materiellen Lage, in welcher sich das österreichisch - ungarische Pilgerhans in Jerusalem befindet, den Beschluß zur Anordnung in ihren Diöeesen gefaßt, daß bei der Charfreitags-saiumlnng neben der Sammelbüchse oder dem Sammelteller für das heilige Grab auch eine Sammelbüchse oder ein Sammelteller für das österreichisch-ungarische Hospiz in Jerusalem angebracht werde und daß das Ergebnis dieser Sammlung an das hvchwürdigste F. e. Wiener Ordinariat einzusenden wäre. Das österreichisch - ungarische Hospiz in Jerusalem ist für die Pilger unseres Vaterlandes, die an die durch das Leben, Leiden und Sterben unseres Erlösers Jesu Christi geheiligten Stätten wallen, von der größten Bedeutung; denn sie finden in demselben nicht nur freundliche Aufnahme, sondern die Priester vom Pilgerhanse oder andere sichere und wohlunterrichtete Führer begleiten sie auch gerne zu den heiligen Stätten, sorgen liebevoll für alle ihre Bedürfnisse und geben ihnen bereitwilligst alle nötigen Aufklärungen über die vielen Heiligtümer des heiligen Landes. Die Erhaltung des großen Hospizes aber erheischt bedeutende Opfer an Geld und dies noch jetzt umsomehr, wo an demselben größere Reparaturen vorzunehmen sind. Da nun das Pilgerhaus selbst, wie aus dem nachfolgenden Berichte des Kuratoriums zu ersehen ist, über keinen Fonds verfügt, das so wichtige Hospiz aber erhalten bleiben muß, so sollen die Kosten hiefür auf dem Wege öffentlicher Sammlung in den Kirchen aufgebracht werden. Demgemäß wird hiemit auch für unsere Diöeese die Anordnung getroffen, daß vom Jahre 1904 an gefangen in allen Pfarrkirchen bei dem heiligen Grabe mit 6har» frei tage neben der bisher üblichen Sammelbüchse für das heilige Grab auch noch ein Sammelteller oder eine Sammelbüchse mit der Bestimmung „für das österreichischungarische Pilgerhaus in Jerusalem" — rza avstrijsko ogrsko romarsko hišo v Jeruzalemu“ anfznstcllen ist. Die gesammelten Beträge sind hierauf im Wege der F. B. De-kanalämter unverzüglich an die F. B. Ordinariatskanzlei in Marburg abzuführen. Der vorerwähnte Bericht des Kuratoriums des österreichisch-ungarischen Pilgerhauses in Jerusalem lautet: „Wie alljährlich fühlt sich das Wiener Kuratorium des österreichisch-ungarischen Pilgerhauses in Jerusalem verpflichtet, über das Wirken dieser Anstalt in der Heiligen Stadt im ab-gelaufenen Jahre Bericht zu erstatten. Nach den letzten Vorlagen und Rechenschaftsberichten der beiden Vorsteher dieses Hauses wurden im Jahre 1902 daselbst 198 Pilger mit 1939 Verpslegstagen beherbergt. Davon entfallen auf Niederösterreich 5, auf Oberösterreich 4, Böhmen 9, Mähren 15, Österrcichisch-Schlesien 3, Vorarlberg 1, Steiermark 2, Kärnten 2, Krain 6, Istrien 6, Dalmatien 2, Galizien 3, Ungarn 102, Kroatien 1, Deutschland 13, Amerika 4, England 1, Rußland 7, Dänemark 2, Egypten 5, Italien 2, Rumänien 1 und Türkei 2 Pilger. Daraus erhellt, daß Pilger aus jenen Ländern, welche eigene Hospize in Jerusalem nicht besitzen, mit Vorliebe das österreichische Hospiz gegen ein mäßiges Entgelt als Herberge wählen, ein Beweis, daß unser heimatliches Institut in dieser Weltstadt einer besonderen Beliebtheit sich erfreut und gewiß nur die Interessen unserer Monarchie im Auslande befördert. Die Zahl der im Hospize verpflegten Pilger beträgt seit dem Bestände (1863) bis Ende Dezember 1902 9245. Die Gesamtanslagen für das verflossene Jahr betragen 27.529 Francs 25 Centimes. Da das österreichisch-ungarische Pilgerhaus außer dem Stiftsmessenkapital über keinen Fonds verfügt und die ans den Sammelgeldern für das Heilige Land bestimmten 12.000 Kronen für den Unterhalt des Hauses, geschweige denn für die nötigen Restaurierungen, Adaptierungen und Einrichtung desselben ganz unzureichend sind, so ist die materielle Lage des Institutes eine derartige, daß das Kuratorium mit Recht befürchten muß, daß dieses Haus ans die Dauer ohne eine Subvention nicht mehr erhalten werden könnte. Der hochw. Episkopat Österreichs sah sich daher in Würdigung der Bedeutung dieses Institutes an der Wiege der gesamten Christenheit genötigt, eine Aktion einzuleiten, von deren Erfolg es abhängen wird, ob der Bestand desselben gesichert werden kann.' Man darf doch wohl voraussetzen, daß das österreichisch-ungarische Pilgerhans, welches, wie der Name besagt, ein gemeinsames Institut beider Reichshälften ist, jenseits der Leitha jene Beachtung finden wird, welche es mit Recht verdient, umsomehr, weil ja auch die Ungarn von der Gastfreundschaft dieses vaterländischen Institutes Gebrauch machen, was daraus erhellt, daß im Vorjahre die im Hospize verpflegten Pilger aus Ungarn mehr als die Hälfte sämtlicher Pilger ans-machten. Das Kuratorium erachtet es daher als seine Pflicht, die Bedeutung dieses Pilgerhauses klarznstellen, um daraus zu ersehen, daß der Verlust dieses Institutes in der Heiligen Stadt für die Machtstellung der österreichisch - ungarischen Monarchie im Oriente eine nicht zu unterschätzende Beeinträchtigung ihrer vitalsten Interessen zur Folge haben müßte. Der in den Fünfziger-Jahren gefaßte Beschluß, ein der politischen Großmachtstellnng Österreichs und dessen Bedeutung als katholische Vormacht entsprechendes Institut zu Jerusalem zu gründen, war ein durchaus richtiger. Er entsprach vor Allem den ältesten Traditionen der Pilgerung, die, wie die großen Stiftungen Karl des Großen, des heil. Stephan und Anderer erweisen, eine nationale Gliederung anstrebten. Es war in der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts auch vorauszuahnen, daß die begonnene Entwicklung des modernen Verkehres Dimensionen erreichen wird, denen die bis dahin wohl entsprechende Hospizanlage des Franziskaner-Ordens im Heiligen Lande kaum mehr genügen würde. Aber auch in politischer Richtung war die Gründung unseres heimatlichen Institutes eine bedeutungsvolle Tat. Es bedarf keiner näheren Ausführung, daß die politischen loie wirtschaftlichen Ziele unserer Großmachtstellnng dem Oriente zndrängen und nichts versäumt werden darf, dies auch äußerlich geeignet zum Ausdrucke zu bringen. Denn der Orientale bedarf mehr als jeder andere einer demonstratio ad oculos, aus deren Eindrücken er die Bedeutung und das Gewicht einer Machtstellung ableitet. Nun ist aber Jerusalem nach Mekka die heiligste Stätte des Islam, und drei Weltteile senden islamitische Pilger nach der Heiligen Stadt. Rußland hat dieses Moment sehr richtig erkannt und seine großartigen Kirchen- und Hospizanlagen zu Jerusalem haben viel dazu beigetragen, den Ruf und die Bedeutung der nordischen Großmacht bis in die entlegensten Gebiete des Islam zu verbreiten. Unsere Monarchie war der erste katholische Grvßstaat, welcher in richtiger Würdigung Jerusalems als religiösen Zentrums der christlichen und islamitischen Welt und im Hinblicke auch auf die politische Bedeutung der Heiligen Stadt dortselbst ein überaus stattliches Hans erbaute, das heuer 40 Jahre lang die kaiserliche und königliche Flagge zum Ruhme und zur Ehre unseres Vaterlandes führt. Frankreich ist uns mit dem Baile eines noch großartigeren Hospizes gefolgt und Deutschland ist eben im Begriffe, einen gewaltigen Pilgerhausbau aufzuführen, sowie an der Stätte der Entschlafung Mariens ans Sion eine herrliche Kirche zu bauen, welche Deutschlands Ruhm in der Heiligen Stadt in ungeahnter Weise erhöhen lvird. Schon diese Erscheinungen lösen die Frage, ob unsere Monarchie ans den weiteren Bestand des heimatlichen Hospizes verzichten darf. Es sind aber außer diesem kapitalen Momente noch mehrere andere zu berücksichtigen. Die Monarchie besitzt zu Jerusalem kein Konsulats-gebände, die Räume des Hospizes werden nun infolgedessen häufig bei Empfängen und sonstigen Gelegenheiten der Repräsentation unserer RegiernngsvertretuUg, ebenso wie die Hospizkapelle als die Nationalkapelle Österreich-Ungarns bei allen Kirchcn-festen auch von offizieller Seite in Anspruch genommen. Das Pilgerhaus gilt als Repräsentant der Monarchie ini Heiligen Lande und es ist der Sammelpunkt der dort lebenden Untertanen unseres gemeinsamen Vaterlandes, ivo sie die patriotischen Feste und Gedenktage begehen. Am Vorabende des Geburtstages Sr. Majestät unseres Kaisers wird das Hospiz festlich beleuchtet und die hoch in die Luft steigenden Rateiteli verkünden den Bewohnern der Heiligen Stadt, daß unser Kaiser, der große Wohltäter des Heiligen Landes, in der weiten Ferne von seinen Untertanen innig geliebt und verehrt wird. Am ‘2. Dezember jeden Jahres wird zur Erinnerung der glorreichen Thronbesteigung Sr. Majestät, gemäß einer Stiftung, in der Hospizkapclle ein feierliches Hochamt gehalten, dem das österreichisch-ungarische Konsulatspersonale in Uniform sowie alle in Jerusalem wohnende» Österreicher und die Vertreter der übrigen Mächte beiwohnen. Alle Sonn- und Festtage wird in der lieblichen Hanskapelle zur Heiligen Familie für die österreichisch'ungarischen Untertanen und das k. und k. Konsulat Gottesdienst gehalten. Die zwei Vorsteher des Hauses sind daher nicht nur für die Pilger, die dort Aufnahme erhalten, sondern für alle dort lebenden Österreicher und Ungarn die eigentlichen Seelsorger. Die Monarchie hat bei dem Mangel eines staatlichen Gebäudes wohl auch zu beachten, daß die Heilige Stadt den Pilgern und Pilgerinnep des allerhöchsten Regentenhauses, dem Episkopate Österreich-Ungarns, aber auch allen Anderen, selbst den ärmsten Pilgern der Mon archie, ein entsprechendes Heim bieten soll und die Pilgerung unserer Völker nicht auf die Unterkunft in fremdländischen Hospizen angewiesen sein darf. Das Amt eines Vorstehers des Hospizes ist allen Weltpriestern der österreichisch-ungarischen Monarchie zugänglich. Fünf Jahre hindurch stand an der Spitze dieses Hauses ein verdienstvoller Priester der Grauer Diöcese, und gegenwärtig wird das Hospiz von je einem Weltpriester der Linzer und Gurker Diöcese in anerkennenswerter Weise geleitet. Diesen dahin abgescndeten Priestern obliegt, gemäß den Intentionen der Gründer dieses Hauses, auch die Pflicht, den Studien »ach jeder Richtung sich zn widmen, tun nach ihrer Heimkehr die Früchte derselben zum Nutzen der Kirche und des Staates zn verwerten. Ohne in weitere Erörterungen des religiösen Momentes einzugehen, genügen wohl schon diese Andeutungen, um die zwingende Notwendigkeit zu erkennen, daß die Monarchie das Hospiz nicht preisgebcn darf, daß sonach dessen Bestand gesichert, ja sogar dessen Ausgestaltung angestrebt werden muß. Die Monarchie hat der Pilgerung nach dem Heiligen Lande durch die Krcieritttg großer und billiger Volkswallfahrten eine in der ganzen katholischen Welt gewürdigte mächtige Anregung gegeben. Es ist dies das unbestreitbare Verdienst des Herrn Heinrich Himmel von Agisburg, k. und k. Obersten i. R., welcher bereits vier großartige Pilgerzüge nach Jerusalem in den letzten Jahren unter unsäglichen Mühen und Arbeiten organisiert und geführt und sich dadurch ein unsterbliches Verdienst für das Heilige Land gesichert hat. In dem Augenblicke nun, da das von Österreich gegebene Beispiel überall zn Aktionen drängt und das religiöse wie politische Interesse für Palästina in mächtigem Wachsen ist, wäre das Aufgeben unseres Hospizes ein schwerer Schlag für das Ansehen Österreich-Ungarns in der christlichen und islamitischen Welt, es wäre die Äußerung einer Abdikation unserer Groß-machtstellung und der vitalsten Interessen, die wir im Orient zn wahren haben. Der Entschluß, das Hospiz zu erhalten, führt nun zu der nächsten Erwägung, welche die hiezu passendste Form wäre. Das Hospiz kann, wie bisher, in eigener Regie von einem Kuratorium verwaltet werden; es könnte aber auch einem geistlichen oder Ritter-Orden übergeben werden. Die beiden letzten Kombinationen jedoch bieten viele Schwierigkeiten. Abgesehen davon, daß der Heilige Stuhl, wie sich dies bereits bei der Gründung des Pilgerhanses herausstellte, kaum geneigt sein würde, die Etablierung einer geistlichen Ordensgeniein-schaft in Jerusalem ad hoc zu gestatten, würde die Übergabe des Hospizes an einen Orden überhaupt dasselbe, wenn auch nicht gleich, so doch mit der Zeit seines offiziellen österreichischungarischen Charakters entkleiden; das Hospiz würde ein Ordenshospiz. Der gemeinsame Charakter unseres Hospizes erheischt die Führung in eigener Regie, die sich seit der Zeit (1895), als die Oekonomie des Hauses in die Hände der deutschen Barmherzigen Schwestern von der Kongregation des heil. Karl Borromäus gelegt wurde, vollkommen bewährt hat; die mit dem Klima und den Ortsverhältnissen vertrauten Schwestern leisten auch den erkrankten Pilgern die liebevollste Pflege, wie es auch in der Heimat nicht besser geschehen könnte. Ist auch diese Notwendigkeit erkannt, so drängt sich die Frage auf, mit welchen Mitteln das Hospiz zu erhalten und auszugestalten ist. Wir wollen nur flüchtig die Tatsache streifen, daß die Mittel zum Baue des Hospizes zum übergroßen Teile in Österreich und nur in geringem Maße in Ungarn gesammelt wurden. Der Fonds, der so zusaninienkani, sollte nicht nur den Ban des groß geplanten Institutes — es besteht derzeit nur der für Repräseutationsräume und einen Teil der Pilgerzinuner bestimmte Mitteltrakt — decken, sondern auch ein Dotationskapital schaffen, aus welchem die laufenden Regiekosten des Hauses bestritten werden sollten. Unberechenbare Schwierigkeiten der Fundierung und des Baues, wie andere ungünstige Zwischenfälle zehrten jedoch die gesammelten Fonds völlig auf, ohne daß die äußere Form und die innere Ausstattung planmäßig fertiggestellt worden wären. Sv kam es, daß das Hospiz die ganze Zeit seines Bestandes über ohne einer ausreichenden Dotation auf die Sammlung außerordentlicher Hilfsmittel gewiesen war. In den ersten Jahrzehnten wurden die dringendsten Regiekosten über allseitige Zustimmung des hochw. Episkopates Österreichs den Sammelgelder» für das Heil. Land entnommen, bis ein im Jahre 1895 perfekt gewordenes Arangement die Dotation des Hospizes ans diesen Sammelgeldern auf 12.000 Kronen festsetzte. Das Kuratorium war durch acht Jahre hindurch bemüht, das Hospiz zu erhalten und hat durch stetes Sammeln und umsichtige Inanspruchnahme wohltätiger Gönner die Mittel bisher gefunden, unserem Hospize den Rang und den Ruhm des vornehmsten und bestgeleiteten Pilgerhauses zu erhalten. Obwohl das Hospiz seit seinem Bestände Ungarn wie Österreicher mit gleicher Nächstenliebe aufnahm, so sind die Beiträge Ungarns für das Hospiz immer nur minimale gewesen und die Belastung der Wohltätigkeit Österreichs blieb die gleiche, selbst seit das Hospiz den Charakter der Gemeinsamkeit auch in seinem Titel als österreichisch-ungarisches Pilgerhaus zum Ausdrucke brachte. Diese Tatsache, wie die gesteigerte Inanspruchnahme öffentlicher Wohltätigkeit überhaupt üben einen lähmenden Einfluß auf die Spendenwilligkeit bisheriger Gönner, und das Kuratorium sieht sich außerstande, die Mittel zur Erhaltung des Hospizes auf dem bisherigen Wege zu beschaffen; noch weniger ist das Kuratorium in der Lage, die innere Ausstattung des Hauses, aber auch dessen Ausgestaltung mit den Bedürfnissen der Gegenwart und nächsten Zukunft iii Einklang zu bringen. Soll das Haus erhalten bleiben, muß für dessen Erhaltung eine regelmäßige ausreichende Dotation beschaffen werden, weil bauliche Herstellungen, fixe Gehalte und Löhne, wie die Regie eines im Auslande befindlichen Institutes nicht von dem ganz zufälligen Ergebnisse der Privatspenden abhängig bleiben können. Mit bangem Herzen, aber auch im Vertrauen blicken wir auf die vom hochw. Episkopate und vom Hochadel in Österreich eingeleitete Aktion, welche hoffentlich das Kuratorium von den drückenden materiellen Sorgen erlösen wird. Nicht mit Stillschweigen können wir eine der schönsten Zierden des Pilgerhauses übergehen, nämlich die vom Herrn Oberst Heinrich v. Himmel unter unsäglichen Arbeiten und Schwierigkeiten ailsgeführte Wappensammlung der adeligen Geschlechter, die ins Heilige Land im Laufe der Zeiten pil-gerten. 22 Wappenschilder der Mitglieder des allerhöchsten Kaiserhauses Habsburg zieren die liebliche Hospizkapelle und 150 Wappen der Adeligen irnb Prälaten unserer Monarchie hängen an den Wänden des breiten Korridors im erste« Stockwerke, die von allen Bewohnern Jerusalems bewundert werden und, wie >vir hören, auch Nachahmung bei den übrigen Nationen finden werden. Diese Galerie wird künftigen Geschlechtern verkünden, daß in der Zeit des Realismus und Materialismus die Pilgerung ins Heilige Land nicht bloß ein Erbteil der niederen Volksschichten ist, sondern daß die Sehnsucht nach den heiligen Stätten der Erlösung auch eine Herzenssache der Adeligen und gebildeten Kreise Österreichs gewesen ist. Abgesehen von de» vielen Gnaden und Tröstungen, welche jedes Herz und besonders das eines Priesters an der heiligsten Stätte der Welt empfindet, und den Erfahrungen, die eine Weltstadt wie Jerusalem, wo alle Völker der Erde zusammenströmen, bietet, entbehrt das Leben der beiden Vorsteher unseres Hospizes nicht mannigfacher Opfer, welche die klimatischen Verhältnisse, die veränderte Lebensweise und der Verkehr mit Andersgläubigen aller Art mit sich bringen. Mehrere Rektoren haben bei längerem Aufenthalt in Jerusalem den Keim einer Krankheit mit in die Heimat gebracht und einige derselben mußten frühzeitig ins Grab steigen. Als im Jahre 1865 die Cholera in Egypten und Syrien pestartig grassierte, erlagen von den in Jerusalem Zurückgebliebenen über 3000 der Seuche; mit stiller Resignation mußte man tagtäglich dem Tode ins Auge schauen. Auch im verflossenen Jahre klopfte dieser unheimliche Gast an die Thore Jerusalems. In Gaza, Jaffa, Lydda und der ganze» Umgebung der Heiligen Stadt fielen Unzählige der Cholera zum Opfer. Wir erachten es für nötig, aus dem letzten Berichte der beiden Hospizvorsteher einige Daten beizufügeu. Die Quarantaine in Bittir, der letzten Eisenbahnstation vor Jerusalem, ist seit 14 Tagen aufgehoben. Jaffa ist cholera-srei, der Mangel au Lebensmitteln hat aufgehört, doch sind die Preise noch immer sehr hoch. In Damaskus, Nablus, Cava und Liberias herrscht die Cholera noch, Jericho, Nazareth und Haifa sind frei; doch fürchtet man ärztlicherseits, daß die Seuche mit Aufhören der kühlen Regeuszeit neuerdings, und zwar mit erneuerter Heftigkeit ausbrechen werde. Vielfach sind gar keine Vorsichtsmaßregeln augewendet, die Todten einfach verscharrt worden ohne Desinfektion der Häuser, Kleider ». s. w. In Ramleh, Gaza, Liberias, welche unbarmherzig total abgeschlossen waren, sind die Leute vielfach vor Hunger gestorben; denn die Preise stiegen enorm; 100 Eier, die sonst in Jerusalem um 20 Piaster verkauft wurden, stiegen ans 50 Piaster, ein Rottel Lammfleisch, sonst 12 Piaster, kostete 24 Piaster. Welche Verwirrung die Quarantaine verursacht, zeigt folgendes Beispiel : In Jaffa bekam man um einen Piaster 100 Orangen, in Jerusalem kostete eine Orange einen Piaster, da von Jaffa Kraut, Orangen und dergleichen nicht gebracht werden durften. Da auch das Ostjordanland geschlossen war, stieg der Preis von ein Paar Hühnern ans 23 Piaster. So ist denn, um zum Schlüsse zu eilen, unser Pilger-Hans am Fuße von Golgatha der heimatliche Herd, in welchem, wie die Pilgerlisten zeigen, alle Nationen unseres Kcnserstaates, Deutsche und Czeche», Ungarn und Kroaten,. Italiener und Slovene» friedlich unter einem Dache wohnen und in Lieb und Eintracht sich die brüderliche Hand reichen, ein Wegweiser und ei» Mahnruf, das; unter dem Schatten und Zeichen des heiligen Kreuzes auch die verschiedenen Nationen im Heimat-lande in gegenseitiger Liebe sich vereinigen sollen, um so den Wahlsprnch unseres greisen und vielgeprüften Kaisers: „Viribus unitis !“ in die Tat umzusetzen, welcher Erfolg seinen Lebensabend noch einigermaßen versüßen könnte und würde. Je mehr der Segen Gottes von den Völkern Europas sich zurückzuziehen scheint, umso inniger werden unsere geistlichen Vertreter in der Heiligen Stadt ihre Gebete am Grabe des Erlösers entsetzen, ans daß Gottes Barmherzigkeit und Vaterliebe wieder in die heimatlichen Fluren unseres geliebten Vaterlandes einkehren und das Glück der Völker begründen. Wir können nicht glauben, daß unser Kaiserstaat, dessen Monarch den Ehrentitel eines Königs von Jerusalem führt, und dessen überwiegende Einwohnerschaft der katholischen Kirche angehört, mit leichtem Herzen darauf Verzicht leistet, daß wir am Grabe unseres Erlösers nicht mehr in geistlicher Hinsicht vertreten sein sollen. Wien. ìli,s ìiimitovium des ösirrr.-i,»,,. Uilgerhauses in Jerusalem. Tr. Hermann Zschokke, Kurator." 39. Kundmachung des k. h. Finanjininisters vom 25. Mär; 1903, D.-G.-Kl. Dr. 72, betreffend die Mirini,HIiiiu, und die Aliffemprlung tum Obligationen der einl)eitliri|en Staatsschuld. jKlit 27. Februar 1903 ist die laut Kundmachung des f. f. Finanzministers vom 18. Februar 1903, R.-G.-Bl. Nr. 38, anberaumte Frist abgelaufen, innerhalb welcher Obligationen der mit dieser Knndmachnng zur Umwandlung auf-gerufenen Kategorien der in Noten und in klingender Münze mit effektiv 4 2 Prozent verzinslichen einheitlichen Staatsschuld zur baren Rückzahlung angemeldet werden konnten. Sämtliche innerhalb dieser Frist zur Rückzahlung an-gemeldeten Obligationen der bezeichneten Schuldgattnngen werden hiemit zur baren Rückzahlung mit der Fälligkeit per >. Mai 1903 und mit der Wirkung gekündigt, daß mit diesem Termine die Verzinsung der gekündigten Obligationen aufhört. Die Rückzahlung der gekündigten Obligationen erfolgt am I. Mai 1903 zum vollen Nennwerte und zwar: a) der Obligationen der Notenrente des Verzinsungstermines Mai—November für je 100 Gulden Nominale mit K 200; der am 1. Mai 1903 füllige Kvnpvn wird abgesondert eingelöst; b) der Obligationen der Silberrente des Verzinsnngstermines Jänner—Juli unter Vergütung der vom 1. Jänner bis 1. Mai 1903 laufenden 4 2 Prozent viermonatlichen Zinsen für je M) Gulden Nominale mit K 202 80; c) der Obligationen der Nvtenrente des Verzinsungtermines Februar—August unter Vergütung der vom 1. Februar bis 1. Mai 1903 laufenden 4'2 Prozent dreimonatlichen Zinsen für je 100 Gulden Nominale mit K 202 10. Zum Behufe der Rückzahlung sind die Obligationen der Gezeichneten Kategorien bei der Stelle, welche die Anmeldung entgegennahm, und zwar die Überbringerobligationen mit dem am 1. November beziehungsweise 1. Juli 1903 und später fällig werdenden Koupons und dazugehörigen Talons beizu-öringen, widrigens der Betrag der etwa abgängigen noch nicht fälligen Koupons von dem auszuzahlcnden Kapitale abgezogen werden würde. Die Rückzahlung wird geleistet in Österreich-Ungarn in Kronen, in Deutschland in Mark d. R.-W., in Frankreich, Belgien und der Schweiz in Francs, in Holland in holländischen Gulden, in England i» Pfund Sterling, und zwar in den ausländischen Währungen zum jeweiligen Wechselkurse, zu welchem der Rembours erfolgt. Behufs Rückzahlung der auf Namen lautenden, beziehungsweise vinknlierten Obligationen der bezeichneten Kategorien sind die für die Freischreibnng (Umwechslung in Über-bringereffckten) vorgeschriebeuen Bedingungen zu erfüllen, wobei bezüglich der Beibringung der erforderlichen Zustimmung der zuständigen Gerichts- oder Aufsichtsbehörde ans die in der Kltndmachltng vom 18. Februar 1903 gestellte, bereits am 12. Marz d. I. abgelaufene dreiwöchentliche Frist sowie speziell betreffs der als Militär-Heiratskantion gewidmeten Obligationen ans die Zirknlarverordnung des k. k. Reichs-kriegsministerinms vom 18. Februar 1903, präs. Nr. 992, Normalverordnungsblatt für das k. und k. Heer, 7. Stück, verwiesen wird. Gemäß § 2, Absatz 2 des Gesetzes vom 16. Februar 1903, R.-G.-Bl. Nr. 37 und der Kundmachung vom 18. Februar d. I., R.-G.-Bl. Nr. 38, sind alle Obligationen der zur Umwandlung aufgerufenen Schuldkategorien, welche bis 27. Februar nicht angemeldet wurden, als konvertiert zu betrachten. Um diese Tatsache ersichtlich zu machen, werden die Besitzer von ans Überbringer oder auf Namen lautenden Obligationen dieser Schuldkategorien aufgefordert, ihre Obligationen, und zwar ersten: samt zugehörigen Kouponsbogen zur Abstempelung in mit jährlich 4% steuerfrei in Kronenwührnng verzinsliche Obligationen im gleichen ans Kronenwährung lautenden Nennbeträge, das ist nach dem Verhältnisse von 100 fl. ö. W.—200 K mittelst einer Konsignation in zweifacher Ausfertigung bei einer hiezu berufenen k. k. Staatskasse oder einer hiezu vom k. k. Finaliziniiiisteriilin autorisierte» Ver-mittluugsstelle des Juu- oder Auslandes einzureichen. Für die Obligationen jedes Verzinsnngsterinines sowie für auf Überbringer und für ans Namen lautende Obligationen sind gesonderte Konsignationen zu versasse», in welchen die Überbringerobligationen geordnet nach den Nennbeträgen und nach Nummern in arithmetischer Reihenfolge, die auf Namen lautenden Obligationen mit Nummer, Betrag und Anschrift zu verzeichnen sind. Die Abstempelungsstelle hat nach Prüfung und Konstatierung der Übereinstimmung der beigebrachten Obligationen mit den Konsignationen die Obligationen samt dazugehörigen Kvnpvns und Talons der Abstempelung zu unterziehen und sodann dem Einreicher zurückzustellen. Bei auf Namen lautenden Obligationen wird, insoferne Zinsenzahlungsbogen für dieselben bestehen, in diesen gelegentlich der nächsten Zinsenzahlung die Tatsache der vollzogenen Konvertierung durch Änderung der Verzinsung angemerkt werde». In Ansehung jener konvertierte» Obligationen, welche sich bereits am Tage des Erscheinens der Kundmachung vom 18. Februar 1903 in einem ausländischen Staate befände», und mit einem den Vorschriften des betreffenden Staates entsprechenden Effekteustenipel versehen sind, wird der infolge der Umwandlung in 4prozentige Obligationen nach den Vorschriften jenes auswärtigen Staates etwa erforderliche Effekteustenipel von der betreffenden ausländischen Vermittlungsstelle unter Beobachtung der hiefür geltenden Vorschriften bis 15. Juli 1903 auf Kosten der k. k. Finanzverwaltung besorgt werden. Die Abstempelungsklansel für die Obligationen mit dem Wortlaute: „Umgewaudelt gemäß dem Gesetze ' vom 10. Februar 1903, R.-G.-Bl. Nr. 37, in eine mit jährlich 4% steuerfrei in Krouenwährnng verzinsliche Staatsschuldverschreibung, lautend auf de» gleichen Nennbetrag in Kronenwährung nach dem Verhältnisse von 100 fl. v. W.— 200 K", dem Datum Wien, 25. Mürz 1903, der Firmiernng der k. k. Staatsschuldenkasse und der Kontrasignatur der Staatsschulden-kvntrollkommission des Reichsrates, wird Ln roter Farbe auf der ersten Seite der Obligation (Mantelbogen) in der Mitte zwischen dem in Buchstaben ausgedrückten Nominalbeträge (Ei» Hundert Gulden, Ein Tausend Gulden re.) und dem Trvcken-stempel der k. k. Staatsschuldenkasse aufgedruckt werden. Ebenso wird jeder Koupvn und der Talon quer durch die Mitte mit dem Aufdrucke: „Umgewaudelt auf 4 Prozent in Kronen steuerfrei" versehen werden. Die Abstempelung wird kostenfrei besorgt: Bei der k. k. Staatsschuldenkasse in Wien, bei dem k. k. Postsparkassenamte in Wien, bei den k. k. Landeskassen außerhalb Wiens (Landeshauptkassen, Finanzlandeskassen, Landeszahlämtern, Finanzlandeskasse in Krakau), bei den k. k. Finanz- und gerichtlichen Depositenkassen in Wien und bei den k. k. Steuerämtern, bei der königlich-ungarischen Staatszentralkasse in Budapest, und der königliche» Staatskasse in Agram, bei den Hauptanstalten und Filialen der Österreichisch - ungarischen Bank, ferner in Wien sowie an größeren Plätzen des Jn-nnd Auslandes bei den daselbst besonders bekanntzugebenden Vermittlungsstellen. Bis 15, Juli 1903 wird die Abstempelung bei sämtlichen hiezu berufenen Staatskassen und Vermittlungsstellen, nach diesem Zeitpunkte aber nur bei der k. k. Staatsschuldeu-kasse in Wien und bei den obgenannten k. k. Landeskassen außerhalb Wiens stattfinden. Wien am 25. März 1903. D e r k. k. Finanz in i » i st e r: Böhm m. p. Mit Bezugnahme auf die im K.-V.-Bl. Nr. 111, Abs. 25 S. 45 gegebene» Zusicherungeu folgen nachstehende Weisungen : 1. Zur Abstempelung sind, ohne hierämtliche Intervention, einzureichen : a) sämtliche vinkulierte und nicht vinknlierte Obligationen der in klingender Münze verzinslichen einheitlichen Staatsschuld mit den Zinsenfälligkeits-Terminen vom 1. Jänner und 1. Juli; 1>) sämtliche vinknlierte und nicht vinknlierte Obligationen der in Noten verzinslichen einheitlichen Staatsschuld mit den Zinsenfälligkeits-Terminen vom 1. Mai und 1. Noti c in b e r. c) von den in Noten verzinslichen Obligationen der einheitlichen Staatsschuld mit den Zinsenfälligkeitsterminen vom 1. Februar und 1 August nur jene viukitti erte it Obligationen, welche ans Betrüge von mehr als 20.000 Gulden lauten. Nicht abgestempelt werden also jene vinkulierteu Februar —August-Obligationen, welche bis 20.000 Gulden und darunter lauten, ferner alle nicht vinknlierte» Obligationen mit den Zinsenfälligkeits-Terminen vom 1. Februar und 1. August. Ebenso werden nicht abgestempelt sämtliche Obligationen der in klingender Münze verzinslichen einheitlichen Staatsschuld mit den Zinseufälligkeitstermiuen vom 1. April und 1. Oktober. 2. Es sind zunächst von den nicht vinkulierteu Obligationen j e d e s Verziusungstermiues je zwei gleichlautende Konsignationen selbst zu verfassen, in welchen diese Obligationen geordnet nach den Nennbeträgen und nach Nummern in arithmetischer Reihenfolge zu verzeichnen sind; also für alle Obligationen mit den Fälligkeitsterminen 1. Jänner und 1. Juli je zivei Konsignationen und für die Obligationen mit den Fälligkeitsterminen 1. Mai und 1. November wieder zwei eigene Konsignationen. Diese Konsignationen sind samt den betreffenden Obligationen, den dazugehörigen Konpons und Talons bei der Absteinpelnngsstelle (k. k. Steueramt) vvr-zulegen. Ebenso sind für die vinkulierten Obligationen gesonderte Konsignationen, und zwar wieder für die Obligationen jedes Zinsentermines je zwei zu verfassen und vorzulegen, in welchen die Obligationen mit Nummer, Betrag und Anschrift zu verzeichne» sind. Die notigen Drucksorten sind bei den k. k. Steuerämtern unentgeltlich zu bekommen, könne» aber auch nach folgenden Mustern angefertigt werden. I. Für Überbringer (Ko n p v n s)-O b l i g a t i v n c n. a) Verzeichnis der zur Abstemplung ans 4°/„ beigebrachten nicht vinkulierten Obligationen der Silberrente des Jä nn er-Juli-Termines. 11 10.000 fl. à 1000 fl. à 100 fl. à 50 fl. Nr. Nr. Nr. Nr. Z n s a m m e it à 10.000 fl. 11 1000 fl. 11 100 fl. à 50 fl. Stück. Rekapitulation. Gesamt-Nominalbetrag fl.............. Name und Adresse des Anmeldestelle: Einreichers: K. k. Steueraint in ................ b) Verzeichnis der zur Abstempelung auf 4°/0 beigebrachten nicht vinkulierten Obligationen der Noteurente des M a i-Novei»ber-Termi»es. à 10.000 fl. k 1000 fl. à 100 fl. ü 50 fl. Nr. Nr. Nr. Nr. Z n s a m m e it à 10.000 fl. ii 1000 fl. it 100 fl. ii 50 fl. Stück. Rekapitulation. Gesamt-Nominalbetrag fl................ Name und Adresse des Anmeldestelle: Einreichers: K. k. Steueramt in . . II. Für a uf Namen lautende (vi nkulierte) Obligationen: a) Verzeichnis der zur Abstempelung 4% beigebrachten vinkulierten Obligationen der Silberrente des Jänner-Juli-Termines. Nummer (arithmetisch geordnet) Betrag fl. Anschrift 10.100 100 R.-k. Pfarrkirche in 11.451 550 N.-k. Pfarrarineu-Institut in 12.120 50 R.-k. Pfarrpfründe in ii. zw. . . Zusa» . . Stück . . Stiiti . . Stück tute» Stück. pr. à . . . . fl. — fl. pr. ii .... fl. — . . . . fl. pr. ii .... fl. — fl. Gesamt-Nominalbetrag .... fl. Name und Adresse des Anmeldestelle: Einreichers: K. k. Steueraint in . . . b) Verzeichnis der zur Abstempelung auf 4% beigebrachten vinkulierten Obligationen der Notenrente des M a i-Nvvember-Termines. N »m mer (arithmetisch geordnet) Betrag fl. Anschrift 951 150 R.-k. Pfarrkirche in 990 200 R.-k. Pfarrarineu - Institut in 1345 300 R.-k. Pfarrpfründe in Zusammen Stück. it. zw Stück pr. à . . . . fl. — fl. .... Stück pr. à . . . . fl. — fl. .... Stück pr. ii ... . fl. — fl. Gesamt-Nominalbetrag . ... fl. Name und Adresse des Anmeldestelle: Einreichers: K. k. Steueraint in . . . Nach diesem Muster sind eventuell auch die Konsignationen über die aufgerufenen vinkulierten Februar-August-Obligationen über mehr denn 20.000 fl. zu verfassen. Da diese Veränderungen an den Kapitalien mich in den verschiedenen Jnventarien und in den Stiftungen-Tabellen genau vorzumerken sein werden, darum sind die von den k. k. Steuerämtern zurückgelangten Papiere der eiugereichteu Konsignationen längstens bis Mitte Juli 1903 in originali anher in Vorlage zu bringen, von wo aus die im Gesetze vorgeschriebene Anzeige an die staatliche Oberbehörde erfolgen wird. 40. Gesetz vom 14. April 1903, A.-G.-Kl. Ar. 85, brtrifrnD Drn 5d)iift des Zeichfits und ilitmrns des rotfit lirruirs. Mit Zilstiiiimuiig beider Häuser des Reichsrates finde Ich anzuordue» wie folgt: § 1. Zum Gebrauche des durch die Genfer Konvention vom 22. August 1864, R.-G.-Bl. Nr. 97 cx 1866, als Neutralitätszeichen eiugeführten roten Kreuze auf weißem Grunde als Abzeichen auf Armbinden oder Fahne» sind — unbeschadet der Verwendung im militärischen Dienste — nur berechtigt: 1. die österreichische Gesellschaft vom roten Kreuze und deren Hilfs- und Zweigvereine, sowie die nach den Satzungen dieser Vereine hiezu berechtigten Personen; 2. der Deutsche Ritter-Orden und der suveräne Mal-teser-Ritter-Orden und die nach ihren Satzungen hiezu berechtigten Personen. Das Ministerium des Innern kann im Einvernehmen mit dem Landesverteidigungsininisterinni auch anderen beut militärischen Sanitätsdienste gewidmeten Vereinen gestatten, das rote Kreuz in bestimmter Art als Abzeichen zu gebrauchen. § 2. Zur Aufnahme der Worte: „rotes Kreuz" i» den Namen der Vereinigung sind nur die österreichische Gesellschaft vom roten Kreuze und deren Hilfs- und Zweigvereine berechtigt. Ebenso dürfen nur diese Vereine den Namen des roten Kreuzes zur Anrufung der öffentlichen Wohltätigkeit im Wege von Sammlungen oder anderen Veranstaltungen gebrauchen. § 3. Der Gebrauch des roten Kreuzes auf weißem Grunde oder der Worte „rotes Kreuz" zur Bezeichnung von geschäftlichen Unternehmungen oder Betriebsstätten, zur Bezeichnung feilgehaltener, zur Schau gestellter oder in Verkehr gesetzter Waren, auf bereit Verpackung. Umhüllung oder Gefäßen, in Ankündigungen, Circularien, Preislisten u. dgl., sowie als Bestandteil von Firmen, ferner das Feilhalten, Zurschaustellen oder Jnverkehrsetzen von Waren, die mit diesem Zeichen oder Namen versehen sind, ist nur auf Grund einer besonderen Bewilligung der politischen Landesbehörde gestattet. Die näheren Vorschriften über die Erteilung dieser Bewilligung sind im Verordnungswege zu erlassen. Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden ans die satznngsmäßige Tätigkeit der im § 1 bezeichnet»» Vereine und Körperschaften keine Anwendung. § 4. Mit Geldstrafen von 2 bis 200 K oder mit Arrest von 6 Stunden bis zu 14 Tagen sind von der politischen Behörde zu bestrafen: a) der unbefugte Gebrauch des roten Kreuzes auf weißem Grund als Abzeichen auf Armbinden oder Fahnen und der gegen die Vorschrift des § 2 verstoßende unbefugte Gebrauch des Namens des roten Kreuzes; b) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des § 3, 1. Absatz; c) jeder andere unbefugte Gebrauch des roten Kreuzes auf weißem Grunde, wenn der Gebrauch des Abzeichens den Schein zu erwecken geeignet ist, daß jemand Organ eines der gemäß § 1 zur Führung des roten Kreuzes befugten' Vereine und Körperschaften ist, oder daß es sich um Gegenstände oder Veranstaltungen dieser Vereine und Körperschaften handelt. Im Falle der Verurteilung ist außerdem auf die Beseitigung der unbefugten Bezeichnung, wenn aber diese Beseitigung nicht mehr möglich ist, auf den Verfall der diese Bezeichnung tragenden Gegenstände zu erkennen, soweit dem Verurteilten noch das Recht zur Verfügung über diese Gegenstände zusteht. § 5. Die Anwendung der Bestimmungen der §§ 3 und 4 wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß das Zeichen des roten Kreuzes mit solchen Zusätzen oder Veränderungen gebraucht wirb, die bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit nicht wahrzn-nehmen sind. § 6. Die Geldstrafen fließen in den Armenfond des Ortes, wo die Übertretung begangen wttrbc. § 7. Die Bestimmungen des § 3 und des § 4, lit. b) treten mit dem 1. Jänner 1905, alle anderen Bestimmungen dieses Gesetzes mit dem Tage seiner Knndmachnng in Wirksamkeit. Die vor Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes erteilten Bewilligungen zum Gebrauche des Zeichens oder des Namens des roten Kreuzes bleiben aufrecht und sind den auf Grund dieses Gesetzes zu erteilenden Bewilligungen gleich-zuachten. § 8. Vom Tage der Kundmachung dieses Gesetzes dürfen Firmen, die den Namen des roten Kreuzes enthalten, nur dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn die im gegenwärtigen Gesetze vorgesehene behördliche Bewilligung zum Gebrauche dieser Worte in der Firma beigebracht wird. Inhaber bereits registrierter Firmen, in welchen diese Worte enthalten sind, haben, falls die im § 7, Absatz ài — 2, erwähnte Bewilligung fehlt, bei der politischen Landesbehörde um die Bewilligung der Weiterführung dieser Worte in der Firma anzusuchen und die Erlangung dieser Bewilligung bis 1. Jänner 1905 dem Handelsgerichte auszuweisen, widri-gens sie von demselben zur entsprechenden Änderung der Firma anzuhalten sind. § 9. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind Meine Minister des Innern, des Handels, der Justiz und der Landesverteidigung beauftragt. Wien, am 14. April 1909. Franz Joseph m. p. Koerber m. p. Call m. p. Welsersheiml» m. p. 41. Tuberkulose-Heilstätte in Steiermark. Muter Bezugnahme auf das kirchliche Verordnungs-Blatt vom 25. Mürz 1902, Stück V, Absatz 26, in welchem zufolge Aufrufes des Komitees zur Errichtung einer Tuberkulose-Heilstätte in Steiermark die hochw. Diöcesangeistlichkeit eingeladen wurde, die Gründung einer solchen Heilstätte mit milden Beiträgen zu fördern, wird dem hochw. Seelsorgeklerus anmit mitgeteilt, daß der hochivürdigste Herr Fürstbischof zum obbelobten Zwecke als Stifter den Betrag von 1000 K erlegt und daß das hochw. Domkapitel in Verbindung mit dem hochwürdigen Seelsorgeklerns hiezu 891 K 96 h gespendet hat. Hierüber sind nun vom löblichen Präsidium des Aktionskomitees für die Errichtung einer Tuberkulose-Heilstätte in Steiermark nachstehende zwei Dankschreiben eingelangt. Z. 88/,, A. C. Graz, am 10. April 1903. iiodpuüröigflcr iirrr $iirflbifd)of! Im Namen des Aktious Komitees zur Errichtung einer Tuberkulose-Heilstätte in Steiermark gestatte ich mir, Euere fürstbischöfliche Gnaden für den von Hochdenselben in mitili» fizenter Weise gewidmeten Stifterbeitrag von 1000 K den aufrichtigsten und verbindlichsten Dank auszusprechen. Genehmigen Hochdieselben den Ausdruck meiner Verehrung und Ergebenheit Aktions-Komitee für die Errichtung einer Luberknlofe-Heilstätte in Steiermark. Der Vorsitzende: Manfred Graf Clary-Aldringen m. p. I. k. Statthalter. 3- 88/03 A. C. Graz, am 10. April 1903. An das hochwürdige Kom-Kapitrl des Vislnmes fanant in Marburg. Gestatte mir im Namen des Aktions-Komitees für die Errichtung einer Tuberkulose-Heilstätte in Steiermark für den in Verbindung mit dem hochwürdigen Seelsorgeklerus überwiesenen Betrag von 891 K 96 h i. e. Achthundert-neunzig eine und 9%oo Kronen den verbindlichsten Dank auszusprechen. Mit dem Ausdrucke der vorzüglichsten Hochachtung Aktions-Komitee für die Errichtung einer ftuberkulofe-Keilßätte in Steiermark. Der Vorsitzende: Manfred Graf Clary-Aldringen m. p. k. k. Statthalter. 42 Inventarisierung der alten Urbare und ähnlicher Register. Aie kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien | hat am 15. April 1903 an das hiesige fürstbischöfliche Ordinariat nachstehendes Schreiben gerichtet: „Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften beabsichtigt durch ihre Weistümer- und Urbar-Koinmission eine möglichst vollständige Jventarisierung der in Archiven und Registraturen vorhandenen Urbare und ähnlichen Register der Gerichts-, Guts- und Grundherrschaften ans den verschiedenen Jahrhunderten vornehmen zu lassen, um diese wichtige Quelle der Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte, der historischen Topographie und Sprachenknnde vor Vergessenheit, Zerstörung und Verlust zu bewahren. Es besteht die Absicht, alle wichtigeren Urbare, soweit sie nicht schon in guten Editionen vorliegen, nach einem einheitlichen Plane sukzessive zu bearbeiten und zu veröffentlichen, ähnlich wie das schon mit den Weistümern (Pantaidingen, Ehehaften re. re.) geschehen ist. Die kaiserliche Akademie erlaubt sich daher an das hochtu. fürstbischöfliche Ordinariat die ergebene Bitte zu richten, es wolle die von ihm ressvrtierenden Ämter und Dienststellen anweisen, nach dem Vorhandensein solcher Urbare in ihren Archiven und Registraturen Nachforschungen zu pflegen, die Vorgefundenen Stücke »ach dem mitfolgenden Muster in ein der in dem Archive (der Registratur) der Verzeichnis zu bringen und diese Verzeichnisse der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften gefälligst einzusenden. Das Präsidium der philisopli.-histor. Kliisst brr knif. Aknbrmir brr Wiffnisii, asten: v. Hartel Karabarck Vizepräsident. Sekretär." Verzeichnis .......................,.............................. in.................................... befindlichen Urbare und ähnlichen Register. Nähere Bezeichnung des Stückes (Urbar, Gültbuch, Rodel, Liber bonorum oder sonstige Bezeichnung) Name der Gerichts- oder Guts-(Grund-) Herrschaft, bezw. der einzelnen Gutskörper, auf welche das Stück sich bezieht Gesamt- Zeit- oder bestim- Teil- mung urbar von. . . (für bis . . . einzelne (so genau Guts- als körper) möglich) Anzahl der beschriebenen Blätter, Format (Folio, Quart, Oktav) Per- gament oder Papier Besondere Bemerkung Das F. B. Ordinariat würde sich sehr freuen, wenn es den hochw. Pfarrvorstehnngen gelingen würde, eine größere Anzahl derartiger Register aufzufinden und in einer kurzen Zeit, längstens bis Ende Juni 1903, in einem nach dem obigen Muster verfaßten Verzeichnisse anher nur anszuweisen, nicht auch einzusenden. 43. Diözesan-Uachrichten. Bestellt wurde Herr Gregor Hrastel, Pfarrer in Zelluiz, als Mitprovisor der Pfarre St. Oswald im Drauwalde. Übersetzt wurden die Herren Kapläne: Josef Kroline nach Hoheneck (II.) und Dr. Joses Somrek nach St. Marein bei Erlachstein (H.). Resigniert hat Herr Pfarrer Franz Klepač aus die Pfarre St. Oswald im Drauwalde. F.-B. Lava «ter Ordinariat zu Marburg, am 15. April 1903. f Fürstbischof. St. Cyrillus-Buchdruckerei.