2S5 Amtsblatt zur Laibacher Zeituna Nr. 37. Montag den 1«. Februar 1874. M —3) Nr. !01l>. Da infolge der am !). d. M. zu Lokve, Orts' gemeinde Pretna, am 10. d. M. zu Sela bei Hinach, Drtsgemeinde Seisenberg abgehaltenen Schlußre-Visionen die Rinderpest als erloschen erklärt wird, !» werden alle Verkchrsbeschränkungen in den vorerwähnten Ortschaften mit dem Bemerken aufgelassen, daß nunmehr diese aanze Bezirkshaupt' Mannschaft wieder seuchenfrei ist. K. k. Bezirkshauptmannschaft Rudolfswert, am 11. Februar 1874. (76.-2) Nr. 1212. Kundmachung. Auf mehrseitiges Ansuchen verlängert das l. k. Neichs - Kriegsministerium den mittelst Kundmachung vom 15. Dezember 1873 auf den 20. Fe. bruar d. I. festgesetzten Termin zur Einbringung von Offerten auf Lieferung der Monturs und AuSrüstungs - Erfordernisse für das k. k. Heer bis zum 20. April 1874 , mittags 12 Uhr. Im übrigen bleiben die in der oben an geführten früheren Kundmachung aufgestellten Offert dedingungen ihrem vollen Umfange nach aufrecht. (80-2) Nr7"i765^ Postezpedientenstclle. Iur Vefehung der Posterpedientenstelle in Salloch, Bezirkshauptmannschaft in Laibach wird hiemit bis zum 15. März l. I. der EoncurS ausgeschrieben. Die Bezüge besteben aus der Iahrcsbestal-lung von 150 ft. (Einhundert fünfzig Gulden), Amtöpaufchale jährlicher 40 fl. (vierzig Gulden), und dem Botenpauschale von jährlichen 188 ft. (Einhundertachtzigacht Gulden), für die täglich nothwendigen Botengänge zu den Tag« und Nachtzügen zum gleichnamigen Bahnhofe. Der Post expedient hat dagegen unter Anderem eine Caution per 200 si. bar, oder in 5perz. Staatsobligatio-nen oder hypothekarisch zu leisten, sich vor dem Dienstantritte der vorgeschriebenen Poftmanipula tionsprüfung zu unterziehen und einen Dienstver-trag abzuschließen. Die Bewerber haben in ihrem, der Gefertigten bis längstens 15. März l. I. vorzulegenden Gesuchen das Alter, die genoffene Schulbildung, die Vermogensverhältnisse, das Wohlverhalten und die bisherige Beschäftigung nachzuweisen und zu gleich anzugeben, bei welchem l. k. Postamte sie die erforderliche Postmanipulationspraiis zu nehmen wünfchen. Trieft, am 3. Februar 1874. K. k. Poftdireclis».