Metze und Verordnungen der Landesßehörden für das Österreichisch - Airifche Jf iftettea I. Jahrgang 1884. Triest. 1885. Buchdruckern deS Oesterreichisch-ungurischeu Lloyd. -h \ uahJMi •p2> Chronologisches Venrichniß der im Jahre 1884 durch die Landesbehörden deS österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. Numm e r Datum des Gesetzes oder der Verordnung 3 n Ij a 1 l des Stückes T 2> Sy W g © bi wob JS 8? Seite 1883 11 ■ November Gesetz, giltig für die Markgrafschaft Istrien, betreffend das Halten und Weiden der Ziegen VIII 11 19 9. December Gesetz, betreffend die Karstaufforstnng in der gefürsteten Grafschaft Gör; und Gradišča IX 13 25 26. December 1884 Gesetz, wirksam für die reichsunmittelbare Stadt Triest, womit eine Beitragsleistung der Feuer-Versichernngs-Gesellschaften zu den Kosten der Erhaltung der Feuerwehr eingesührt wird II 2 3 12. Jänner Kundmachung der f. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Fortdauer der in Pogled bestehenden Wegmauth I 1 1 14. Jänner Verordnung der k. k. kitstenländischen Statlhalterei, betreffend eine bei der vorübergehenden Einquartirung zu leistende Vergütung. . . . in 3 5 22. Jänner Kundmachung der k. k. küstenländischen Finanz Direktion, mit welcher die bestehende» Einzahlungstennine der direkten Steuern und die Folgen der Nichtzuhallnng derselben neuerdings verlautbarl werden IV 4 7 30. Iünner Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Heeresergänzung für das Jahr 1884 IV 5 8 24. Febrnar Kundmachung der k. k. kitstenländischen Statthallerei, womit die im Puncte 2 der Statthalterei-Kundmachung vom 2. März 1882 L.-G.-Bl. Nr. 9 enthaltene Bestimmung über die Zeit für Holzfällnngen abgeändert wird V 6 11 2 Mürz Kundmachung der k k. kitstenländischen Finanzdirection, betreffend die Erklärung eines Fußsteiges als Zollstraße V 7 12 14. Mür, Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend eine Abänderung des mit Statthalterei-Kundmachung vom 30. Jänner 1884, Nr. 5 L.-G.-Bl., kundgemachten Geschäftsplanes für die heurige Recrutirung auf den quarnerischcn Inseln VI 8 13 1 April Kundmachung der k. k. Post- und Telegraphen-Direction für das Küstenland und Krain, betreffend die Festsetzung des Postrittgeldes vom 1. April bis Ende September 1884 vn 9 15 3 April Kundmachung der k. k. kitstenländischen Statthalterei, betreffend die neue Dislocation des forsttechnischen Personale« der politischen Verwaltung des Küstenlandes VII 10 16 22. Mai Kundmachung der k. k. kitstenländischen Statlhalterei, womit die neue Wahlordnung für die Handels- und Gewerbekammer in Görz publi-cirt wird X 16 37 N u m m e r Datum d cs Gesetzes oder der Inhalt des Stückes 'S «= §■£ § Seite Verordnung © äi ® oi! £ K 1884 22. Mai Kundmachung der k. k. küstenläudischc» Statthalterei, womit die neue Wahlordnung für die Handels und Gewerbekammer in Roviguo publicirt wird X 17 43 X. Juni 3. Juni Verordnung der 1. k. kilstcnlandifcheu Statthalterei zum Landesgesetze für Jstrieu vom 11. November 1883 (L.-G.-Bl. Nr. 11 ex 1884), betreffend das Halten und Weiden von Ziegen Gesetz, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Llassificiruuq einiger Strasten vin 12 22 XI 18 51 11. Juli Kundmachung der i, k. küstenländischen Statthaltern, betreffend die Geschäftsordnung der Aufforstungs-Commission für das Karstgebiet der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča IX 14 29 11. Juni Verordnung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Wahl der von den Vorständen der im Karstgebiete der politischen Bezirke Görz, Gradišča und Sesana gelegenen Gemeinden »ach § 1 des Landesgesetzes vom 9. December 1883, L.-G.-Bl. Nr. 13 ex 1884 in die Karstaufforstuugs-Commission zu entsendenden Vertrauensmänner und deren Ersatzmänner IX 15 34 21. Juni Gesetz, giftig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, über die Vertheilnng der Gemeindegründe der Fraktionen Tabor, Vas und Miklavi der Gemeinde Reifenbcrg XII 19 53 20. Jimi Gesetz, giftig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, über die Vertheilung der Gemeindegründe der Fractiouen Korb, Britof und Mantelovse der Gemeinde Reisenberg XII 20 55 21. Juni Gesetz, giftig für die gefürstete Grafschaft Gör^ und Gradišča, über die Vertheilung der der Fraction Ossek der Steuergemeinde Schönpaß gehörigen, in den Steuergemeindeu Schönpast und Cernizza gelegenen Gemcindegründe XIII 21 69 10. Juli Gesetz, giftig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von St. Thomas . . • XIII 22 60 18. Juli Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Vertheilung der Gemeiudegritnde von Pliskovizza und der Fraction Kosovlje XIV 23 65 18. Juli Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, über die Vertheilung der Gemeindcgrüudc von Brestovica und Klanc . . XIV 24 68 26. Juli Gesetz, giftig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von Woltschach .... XV 25 69 1 26. Juli Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von Kozarska .... XV 26 75 26. Juli Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von Cigino xv 27 80 2. August Kundmachung der k. k. kitsteiüäudischcu Statthalterei, womit eine Bergführer-Ordnung für das Küstenland eingeführt wird XVI 28 85 27. August Gesetz, giltig für die Markgrafschaft Istrien, betreffend die Einsetzung einer Sanitätscommission in der Stadt Pola MM ii 33 106 8. September Gesetz, betreffend die Errichtung von Bezirksgenossenschasten der Land-wirthe und eines Laudescultiirrathes in der Markgrafschaft Jstrieu . U XXX 36 133 13. September Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Reiscgebühren und Zehrgelder der k k. Forstwarte der politischen Verwaltung bei Dienstreisen im Interesse der Parteien XVI 29 89 24. September Ban-Gesetz, giltig für die reichsunmittelbare Stadt Triest . . . XIX 35 111 N n m m e r Datum des Gesetzes oder der Verordnung J n l, a l t des Stückes <«> 05 _ö> £ § Jo <«> "o ä % 89 Seite 1884 28. September Kundmachung der k. k- Post- und Telegraphen-Direction sitr das Küstenland und Kram, betreffend die Festsetzung des Postrittgeldcs vom 1. October 1884 bis Ende März .1885 XVI 80 89 29. September Kundmachung der f. k. küstenländische» Statthalterei, bezüglich der Erhöhung des Limitosalzquantums zum Hausgebräuche für die Bewohner Istriens auf Grundlage der Volkszählung vom Jahre 1880. XVII 31 91 7. October Kundmachung der k. k. küstcnländischen Statthaltcrei, betreffend die Landesmnlngen für den GrundentlastungS- und Landesfond der Mark-graffchast Istrien pro 1885 XVII 32 105 24. October Kundmachung der k. k. küstenläudischen Statthalterei, betreffend die Fortdauer der in Pogled bestehenden Wegmanth XVIII 34 109 5. December Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mitlagskost für die ans dem Marschdnrchzuge befindliche Militärmannschast im Jahre 1885 XXI 37 141 17. December Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthallerei, betreffend die Wiedereinführung der Privatwcgmanth an der sogenannten Balloner Loncurrenzstraßc XXII 38 143 28. December Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterci, betreffend die Landesumlagen für den Grundentlastungs- und Landeöfond der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča pro 1885 XXIII 39 145 'j » m m a - *.. -Swn«mM-' m-1 »H ifigaWMW Alphabetisches Werzeichnih der im Jahre 1884 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Knsteulaudes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. *) Bauordnung für bie Stadt Triest vom 3. Juli 1854; wird allster Kraft gesetzt. 35, 131. A. Aborte und Unrathsgruben in den Häusern der Stadt Triest; wie dieselben construirt sein müssen. 35, 121, 126 li. 127. Abschlußmauern in den Gebäuden der Stadt Triest dürfen keine Rauchsänge, Abortröhren, Wasserläuse und keinerlei Gehölze enthalten. 35, 118. Aerarialvergütnng für die vorübergehende Militärein-qnartirung. 3, 5. Aerzte, welche als Mitglieder der Sanitäts-Commission in der Stadt Pota zu bestimmen sind. 33, 106. Armee. Siehe Heer. Aufforstung des Karstes in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisea; Gesetz hierüber. 13, 25. B Bauarbeiter! in der Stadt Triest; Befähigung und Verpflichtungen des Bauleiters. 35, 115 u. 128. — in der Stadt Triest; Einplankungen behufs Ausführung derselben. 35, 115. Baubewilligungen in der Stadt Triest; Erlöschung. 35, 114 it. 115. — in der Stadt Triest; Ertheilung. 35, 111—113 und 127 Bauflächen, welche durch Grundablheitung in der Stadt Triest gebildet werden; diesbezügliche Vorschriften. 35, 123 n. 125 Banführungen außerhalb des Umkreises der Stadt Triest: Vorschriften hierüber. 35, 126 u. 127. Bau-Geseü für die reichsniiniittelbare Stadt Triest. 35, 111. Baugesuche und Baupläne behufs Erlangung von Bau-bewilliqnnqen in der Stadt Triest. 35, 112—114 und 122. ' Baulichkeiten in der Stadt Triest; Wirkungskreis de« Stadtmagistrates. 35, 111 —115, 117, 119, 120, 122-130. ~~ zur Vornahme von Ober- und Unterbauten, Zubau ten oder Umänderungen in der Stadt Triest ist die Baubewilligung des Stadtmagistrates erforderlich. 36, Baupläne für Baubewilligungen in der Stadt Triest; Inhalt derselben. 35, 112 it. 126. Bauten zu industriellen Zwecken: diesbezügliche Vorschriften. 36, 126. Beiträge zu Gunsten des Karstaiissorstnngssondes für die gefürstete Grafschaft Görz-GradiSca. 13, 26. BeitiagSleiftnng der Feuervcrsicherungsgesellschaften zu den Kosten der Erhaltung der Feuerwehr der Stadt Triest. 2, 3, 4. Bergführer; Anforderungen zur Eignung eines behördlich autorisirten Bergführer«. 28, 85. — Bestrafung bei Ueberirctnng der Bergführer-Ordnung. 28, 87—88. — Führerbuch für dieselben. *28, 86. — -Ordnung für das Küstenland; Einführung. 28, 85. — -Tarif; Festsetzung durch die k. k. Bezirkshauptmannschaften. 28, 88. — Verpflichtungen derselben 28, 86, 87 Beschwerden gegen die Wahl der Vertrauensmänner und deren Ersatzmänner in die Karstanfsorstiings-Cominisston für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisea. 15, 35. Bewilligung zum Halten und Weiden von Ziegen in der Markgrafschast Istrien; Formulare und Bestimmungen über die Ertheilung derselben, i l n. 12, 20 23 u. 24. Bewohnungsbewilligung eines neuen Gebäudes in der Stadt Triest; Ertheilung. 35, 127 u. 128. Bezirksgenossenschaften der Landwirthe; Errichtung in der Markgrafschaft Istrien 36, 133 — der vandwirthe in der Markgrafschast Istrien; Beitritt als Mitglied. 36, 134 u. 135. — der l'andwirthe in der Markgrafschast Istrien; Zweck und Wirkungskreis derselben. 36, 134, 135 it. 136. Brestovica, Gemeinde; Vertheilung der Gemeindegründe. 24, 68. Britof, Fraction der Gemeinde Reisenberg; ®ertheilung der Gcmeindegründe. 20, 55. Brustlehnen und Geländer an den Gebäuden der Stadt Triest müssen ans Stein oder Metall sein: Höhe und Breite derselben. 36, 119. *) Die erste Nummer bezeichnet da« Gesetz oder die Verordnung, die nachfolgenden bezeichnen die Seite. *' C. Kadet - Officiers - Stellvertreter; Aerarialvergütung für die vorübergehende JBßquartmtttg von zwei derselben in einem Zlinmerv^^^ Ctgino, Steuergememo^ Vertheilnng der Gemeindegründe. 27, 80. Commissionelle Untersuchung eine« Gebäudes in der Stadt Triest nach vollendeter Eindeckung. 35, 127 it. 128. Commission für die Karstansforstung in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca. Siehe Karstaufforstnng«-Eommission. Kommissionskosten: Vergütung au die Mitglieder der Karstanfforstungs-Commifsion für die gefürfte Grafschaft Görz-Gradisca. 13, 26. Eoncurrenzstraße; als solche wird die Straße von der Grenze Krains bei „Jeserje" bis Storje erklärt. 18, 51. — als solche wird die Straße von Planina bis zur Grenze Krains gegen das „Kopavnica"-Thal erklärt. 18, 51. — al« solche wird die Straße von Podberdo über Pedro-voberdo bis zur Grenze Krains erklärt. 18, 51. — als solche wird die Straße von S. Martin am Eollio über Kozana und Bipulzano bi« zur Eoncurrenzstraße von Mossa-Medana erklärt. 18, 51. — Ausscheidung der von Karfreit über Starasella und Robn; an der Grenze Italien führenden Natisone-Straße. 18, 52. D. Dachräume, bewohnbare, in der Stadt Triest; Fußboden und Höhe. 35, 118. Dachrinnen an Gebäuden der Stadt Triest; Lonstruction derselben. 35, 121. Dcmoltrungen (Abtragungen) von Baulichkeiten in der Stadt Triest können von der Behörde angeordnet werden. 35, 128. Demoltrungs- und Ausgiabungsardetten in der Stadt Triest dürfen ohne Bewilligung de« Stadtmagistrates nicht vorgenommen werden und sind einer behördlich autorisirten Person anzuvertrauen. 35, 112 u. 122 Dienstreisen der k. k. Forstwarte bei der politischen Verwaltung im Interesse der Parteien; Reifegebühren. 29, 89. Dislocation des forsttechnischen Personales der politischen Verwaltung des Küstenlandes. 10, 16 u. 17. E. Einkommensteuer; Einzahlungstermine und Folgen der Nichtzuhaltung derselben. 4, 7 u. 8. Einplanknnge» behufs Ausführung eine« Baue« oder einer Demolirung in der Stadt Triest. 35, 115. Etnquartirung, vorübergehende; Aerarial-Bergütung für die Einguartirung von zwei Eadet - Officiers - Stellvertretern oder zwei Rechnungs-Unterofficieren in einem Zimmer. 3, 5. Etntheilnng der Forstbezirke der politischen Verwaltung des Küstenlandes nebst der Dislocation des betreffenden Personales. 10, 16 it. 17. Einzahliingsterintne der verschiedenen directen Steuern; Verlautbarung und Folgen der Nichtzuhaltung derselben. 4, 7 n. 8. Entschädigungen für Grundeinlöfungen zum Zwecke der Karstaufforstnng in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca. 13 u. 14, 28 ii. 32. Ersatz des in Folge unbefugten Haltens und Weiden« von Ziegen in der Markgraffchaft Istrien verursachten Schadens. I I, 21. Ersatzreserve; Bestimmung der Lheilcontingente für da« Küstenland, sowie der Stellungsbezirke und Abstellungslage für das Jahr 1884. 5 it. 8, 8, 9 u. 13. Erwerbsteuer; Einzahlnngstermine und Folgen der Nichtzuhaltung derselben. 4, 7 u. 8. F. Feldschäden, durch Ziegen in der Markgraffchaft Istrien bewirkt; Schadenersatz. 11, 21. Feuerversicherung« > Gesellschaften; BeitragSleistung zu den Erhaltungskosten der Feuerwehr der Stadt Triest. 2, 3 u. 4. Feuerwehr; BeitragSleistung der Feuerverstcherungsgesell-f(haften zu den Kosten der Erhaltung der Feuerwehr der Stadt Triest. 2, 3 u. 4. Fond zur Bestreitung der Regiekosten der Karstauffor-stnngs-Eommissiou für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca ; Bildung und Verwaltung. 13 it. 14, 26 n. 33. Fonde; Landes- und Grundentlastiingsfond in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča; Festsetzung der Landesnmlagen für dieselben im Jahre 1885. 39, 145. — Landes- und Grnndcntlastuugsfond in der Markgras-schaft Istrien; Festsetzung der Landesumlagen für dieselben im Jahre 1885. 32, 105. Forstbezirke der politischen Verwaltung des Küstenlandes; Bestimmung. 10, 16 it. 17. Forstfrevel, welche an den in den Anfforstniigskataster der gefürsteten Grafschaft Gürz-GradiSca verzcichncten Grundstücken verübt werden; Bestrafung. 13, 28. Forsttechnifchc« Personale der politischen Verwaltung de» Küstenlandes; Dislocation desselben. 10, 16 n. 17. — der politischen Verwaltung de« Küstenlandes; Wirkungskreis und dienstliche Stellung. 10, 16. Forst- und Feldschutzpersonale in der Markgraffchaft Istrien; dasselbe ist verpflichtet, wahrgeuommcne lieber-tretungen des Gesetzes, betreffend das Halten und Weiden von Ziegen, der zuständigen Behörde anztt-zeigeu. 11, 22. Führcrbnch für die Bergführer. 28, 86. Fußsteig, welcher ans Eeplatischie in Italien über Luiko und Golobi nach Iberska führt; Erklärung al« Zollstraße. 7, 21. G. Gaffen; Bewerber um die Genehmigung von Grund-abtheilungcn zu Bauzwecken in der Stadt Triest müssen den zur Herstellung einer Straße erforderlichen Grund unentgeltlich und lastenfrei der Gemeinde abtreten. 35, 124. ~ in der Stadt Triest projectirte, müssen geradlinig laufen und eine Breite von wenigstens 15 Meter haben. 35, 123. Gebäude für industrelle Zwecke in der Stadt Triest; wie dieselben construirt sein müssen. 35, 126. — in der Stadt Triest, neu zu bauende oder zu con-struirende; vorgeschriebene Höhe. 35, 116. — Verbot de« Baues in der Stadt Triest mit mehr als vier bewohnbaren Stockwerken über dem Erdgeschosse. 35, 116. Geldstrafen wegen Fostfrevel, welche an den in den Aufforstungskataster der gefürsteten Grafschaft Görz-Gra-disca verzeichuetcn Grundstücken verübt werden, fliesten in den Aufforstungsfond. 13, 28. — wegen Uebertretung der Bergführer-Ordnung. 28, 88. — wegen Uebertretung des Gesetzes, betreffend das Halten und Weiden von Ziegen in der Margrafschaft Istrien; Anwendung der Bestimmungen der §§ 43 und 44 des Feldschutzgesetzes vom 28. Mai 1876 (L.-G.-Bl. Nr. 18) behufs Zuwendung derselben. 11, 21. — wegen Uebertretung des Gesetzes, betreffend das Halten und'Weiden von Ziegen in der Markgrafschaft Istrien; Festsetzung. 11. 21. — wegen Uebertretung des Gesetzes, betreffend die Beitragsleistung der Feuerversicherungs-Gesellschaften zu den Erhaltungskosten der Feuerwehr der Stadt Triest. 2, 4. Gemeindeämter in der Markgrasschaft Istrien; Verpflichtung zur Erstattung der Anzeige an die politische Bezirksbehörde über die Zahl der angemeldeten Ziegen, der angesprochenen Bewilligungen zum Halten derselben und über die erfolgte Abschaffung jener Ziegen, welche von den Behörden angeordnet wurden. 12, 22 bis 24. Gemeindegründe der Fractionen Korb, Britof und Man-telovse der Gemeinde Reifenberg; Vertheilung. 20, 55. — der Fraction Ossek der Steuergcmeinde Schönpaß; Vertheilung. 21, 59. — der Fractionen Tabor, Vas und Miklavi in der Gemeinde Rcisenberg; Vertheilung. 19, 53. — der Gemeinde Pliskovizza und der Fraction Kosovelje; Vertheilung. 23, 65. der Gemeinde St. Thomas; Vertheilung. 22, 60. der Steuergemeinde Cigino; Vertheilung. 27, 80. ~~ von Brestovica und Klanc; Vertheilung. 24, 68. ~~ von Kozarska; Vertheilung. 26, 75. ~~ von W oltschach; Vertheilung. 25, 69. Gendarmerie in der Markgrafschaft Istrien; dieselbe ist verpflichtet, wahrgenommene Uebertretungen des Ge->ehc«, betreffend das Halten und Weiden von Ziegen, ber zuständigen Behörde anzuzeigen. 11, 22. Gerüste und Signale; wie dieselben construirt und angebracht sein müssen bei Baulichkeiten in der Stadt Triest. 35, 116. Geschäfts-Ordnung der Aufforstungs-Commission für das Karstgcbiet der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca. 14, 29—34. — der Sanitätscommission für die Stadt Pola; dieselbe wird von der Statthaltern im Einvernehmen mit dem Landesausschusse sestgestellt. 33, 107. Geschästsplan für die Recrutirung ans den quarnerischen Inseln im Jahre 1884; Abänderung. 8, 13. Gesetz, betreffend die Karstanfforstung in der gefürstete» Grafschaft Görz-Gradisca. 13, 25. — gütig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Classificirung einiger Straßen. 18, 51. — gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilung der Gemeindegrüilde der Fractionen Korb, Britof und Mantelovse der Gemeinde Reifenberg. 20, 55. — gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilung der der Fraction Ossek der Steuergemeinde Schönpaß gehörigen Gemeindegründe. 21, 59. — gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilung der Gemeindegrüilde von Brestovica und Klanc. 24, 68. — gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilung der Gemeindegrüilde von Cigino. 27, 80. — gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilung der Gemeindegrüilde von Kozarska. 26, 75. — gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilnng der Gemeindegründe von Pliskovizza und der Fraction Kosovelje. 23, 65. — giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von St. Thomas. 22, 60. — giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von Woltschach. 25, 69. — giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, über die Vertheilung der Gemeindegrüilde der Fractio nen Tabor, Vas und Miklavi der Gemeinde Reisenberg. 19, 53. — giltig für die Markgrafschaft Istrien, betreffend das Halten und Weiden von Ziegen. 11, 19. — giltig für die Markgrafschaft Istrien, betreffend^ die Einsetzung einer Sanitätscommission in der Stadt Pola. 33, 106. — gütig für die Markgrafschast Istrien, betreffend die Errichtung von Bezirksgenossenschaftni der Landwirthe und eines LandeSculturrathes. 36, 133, — giltig für die reichSumnittelbare Stadt Triest, womit ein neues Baugesetz erlassen wird. 35, 111. — wirksam für die reichsnnmittelbare Stadt Triest, womit eine Beitragsleistnug der FeiierversicheruiigSgesell-schaften zu den Kosten der Erhaltung der Feuerwehr eingeführt wird. 2, 3 it. 4. Görz, Handels- und Gewerbekammer; Angabe der actiu wahlberechtigten Mitglieder de« Handels, und Gcwerbe-standcS. 16, 39 n. 40. — Handels- und Gewerbekammer; Angabe der passiv wahlberechtigten Mitglieder des Handels- und Gcwcrbe-standeS. 16, 40. — Handels- und Gewerbekammer; Angabe der wahlberechtigten Mitglieder des Handels- »nd Gewerbe-standes. 16, 39 u. 40. — Handels- und Gewerbekammer; Anzahl der Mitglieder. 16, 38 u. 41. — Handels- und Gewerbekammer; Eintheilung in zwei Sektionen. 16, 38. — Handels- und Gewerbekammer; Einsprüche gegen die Listen der Wahlberechtigten. 16, 41. — Handels- und Gewerbekammer; eventuelle Auslösung. . 16, 40. — Handels- und Gewerbekammer; Fnnctionsdauer der wirklichen Mitglieder. 16, 40. — Handels- und Gewerbekammer; Legitimationskarten und Stimmzettel. 16, 41 u. 42. — Handels- und Gewerbekammer; Listen der Wahl berechtigten. 16, 41. — Handel«- und Gewerbekammer; von der Wählbarkeit sind jene Kausleute ausgeschlossen, welche in Eoncur« verfallen sind. 16, 40. — Handels- und Gewerbekammer: Wablcommission. 16, 40 u. 41. — Handels- und Gewerbekammer; Wahlkategorien (Wahl körper). 16, 38, 39. 41 u. 43. — Handels- und Gewerbekammer; Wahlordnung für dieselbe. 16, 37. — Handels- und Gewerbekammer: Wahl-Scrutinium. 16, 43. Görz und Gradišča, gefürstete Grafschaft: Festsetzung der Landesumlagen für den Grundentlastungs- und Landessond für das Jahr 1885. 89, 145. — gefürstete Grafschaft; Gesetz, betreffend die Elassifici rung einiger Strasten. 18, 51. — gefürstete Grafschaft; Gesetz, betreffend die Karst aussorstnng. 13, 25.' — gefürstete Grafschaft; Gesetz über die Bertheilnng der Gemcindegriindc der Fraktionen Tabor, Vas und Mi klavi der Gemeinde Reisenberg. 19, 53. Grundeinlösung zum Zwecke der Aufforstung de« Karstes in der gefürsteten Grafschaft Görz-GradiSea. 13 it. 14, 28 it. 32. Griindenteignunge» und Entschädigungen in der Stadt Triest au« gemeinnützigen Rücksichten. 35, 124. Grundentlastungsfond in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča: Festsetzung der Landesumlagen für denselben im Jahre 1885. 39, 145. — in der Markgrasschast Istrien; Festsetzung der Landesumlagen für denselben im Jahre 1885. 32, 105. Grundsteuer; Einzahlungstermine und Folgen der Rieht-zuhaltnng derselben. 4, 7 n. 8. H. Handels- und Gewerbekammer in Görz. Siehe Görz. — in Rovigno. Siehe Rovigno. Hausclassensteucr und Hauszinssteuer; Einzahlung« termine und Folgen der Nichtznhaltnng derselben. 4. 7 n. 8. Hänser. Siche Gebäude. HeereSergänznng im österreichisch-illirilche» Küstenland»; Bestimmung der Theilcontingente für das stehende Heer (Kriegsmarine) und für die Ersatzreserve im Jahre 1884, sowie der Stellungsbezirle und Abstellungstage. 5 li. 8, 8, 9 u. 13. Hochwälder; Bestimmung der Zeit, in welcher die Holz-fällnngen gestattet sind. 6, 11. — die Entscheidung über deren Eintheilung in die Kategorie de« Hochgebirge« oder der tieferen Region steht der politischen Bezirksbehörde zu. 6, 11. Hosräumc und Terrassen in den Häusern der Stadt Triest; kleinste Area derselben. 35, 121 Holzarten, strauchartige, als: Dornsträucher, Wachholder, Heidekraut, Besenpfrieme, Hartriegel u. bergt.; Bestimmung der Zeit, in welcher dieselben gewonnen werden können. 6. 11 u. 12. Hvlzfällnngen in den Nieder- und Mittelwäldcrn sowie in den Hochwäldern; Bestimmung der Zeit, in welcher dieselben gestattet werden. 6, 11. Instruction für Architekten, Baumeister und Maurermeister in Triest vom 28. December 1854; Außerkraftsetzung. 35, 131. Istrien, Markgrasschast; Durchführungs-Verordnung der k. k. küstenländischen Statthaltern zum Landesgesetze, betreffend da« Halten und Weiden von Ziegen, 12,22. — Markgrasschast; Erhöhung de« Limito-Salz-Onantnm« zum Hausgebräuche der Bewohner. 31, 91. — Markgrasschast; Gesetz, betreffend das Halten und Weiden von Ziegen. 11, 19. — Markgrasschast; Gesetz, betreffend die Einsetzung einer Sanitätscommission in der Stadl Pola. 33, 106. — Markgrasschasl; Gesetz, betreffend die Errichtung von Bezirksgenoffenschasten der Landwirthe und eines Lan-deScultnrratheS. 36, 133. — Markgrasschast; Landes Umlagen für den Grundentlastung« und Landesfond für das Jahr 1885. 32, 105. K. Karfrcit. Siche Eoncurrenzstraßen. 18, 52. Karstanfforstung in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gra-disca; Gesetz hierüber. 13, 25. Karstaufforstungsfond für die gefürstete Grafschaft Görz Gradišča; Bildung und Verwaltung. 13 u. 14, 26 n. 33. Karstaufforstungs-Commissto» für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; Aufstellung, Wirkungskreis und Einberufung. 13 u. 14, 25—34. — für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca ; Beschluß-fühigkeit derselben. 13 u. 14, 26 n. 31. — für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca ; Geschäfts-Ordnung für dieselbe. 14, 29—34. — für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; Ber-gütnug der Reisekosten an ihre Mitglieder. 13, 26. — für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; Wahl der von den Gemeinde-Borständen zu entsendenden Vertrauensmänner und Crlahmänner. 15, 35. Kataster über Parzellen, welche zur Karstanfforstung in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca bestimmt werden ; Anlegung und Führung. 13 u. 14, 27 u. 32. Klane, Gemeinde; Vertheilung der Gemeindegründe. 24. 68. Kopastnica-Thal. Siehe Concurrenzstraßc. 18, 51. Korb, Fraction der Gemeinde Reisenberg; Vertheilung der Gemcindcgründe. 20, 55. Kosarska. Gemeinde; Vertheilung der Gemeindegründe. 26, 75. Kosovelje Fraction der Genieinde Pliskovizza; Berthei-lnng der Gemeindegrllnde. 23, 65. Kozana. Siehe Concurrenzftraste. 18, 51. Kriegsmarine; Bestimmung des Theilcontingentes für das Küstenland, sowie der Stellungsbezirkc und Abstellungstage im Jahre 1884. 5 u. 8, 8, 9 n. 13. Kundmachung der k. t. kllstenliindischen Finanz-Direction, betreffend die Erklärung eines Fußsteiges als ftollstraße. 7, 12 — der k. k. küstenländischen Finanz-Direction, mit welcher die bestehenden Einzahlnngstermine der verschiedenen direkten Steuern und die Folgen der Nichtzuhal-tuug derselben neuerdings verlautbart werden. 4, 7 U. 8. — der k. k. küstenländischen Statthallerei, betreffend die Einführung der Bergführer-Ordnung für das Küstenland. 28, 85. — der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Geschäftsordnung der Aufforstungs-Commission für da« Karstgebiet der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca. 14, 29. ~~ der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Landesumlagen für den Grnndentlastnngs- und Landes-iond der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča pro 1885. 39, 145. ~~ der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Landcsumlagen für den Grundentlastungs- und Landesfond der Markgrafschast Istrien für das Jahr 1885. 32, 105. der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die neue Dislocation des forsttechnischen Personales der politischen Verwaltung des Küstenlandes. 10, 16. ~~ der t. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Reisegebühren der k. k. Fostwarte der politischen Verwaltung bei Dienstreisen im Interesse der Parteien. 29, 89. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die auf dem Marschdnrchznge befindliche Militärmannschaft im Jahre 1885. 37, 141. — der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Wiedereinführung der Privatwegmauth an der sogenannten Balloner Concurrenzstraßc. 38, 143. — der k. k. küstenländischen Statthalterei, bezüglich der Erhöhung des Limitosalzguantums zum Hausgebrauche für die Bewohner Istriens. 31, 91. — der k. f. küstenländischen Statthalterei vom 25. September 1872 L.-G -Bl. Nr. 22, betreffend die Bestellung des Forstpersonales und die Eintheilung der Forstbezirke; wird außer Kraft gesetzt. 10, 16. — der k. k küstenländischen Statthalterei, womit die im Puncte 2 der Statthalterei-Knndmachnng vom 4. März 1882, betreffend die Zeit für Holzfälluugen, abgeändert wird. 6, 11. — der k. k. küstenländischen Statthaltern, womit die neue Wahlordnung für die Handels- und Gewerbe- kammer in Görz pnblicirt wird. 16, 37. — der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit die neue Wahlordnung für die Handels- und Gewerbekammer in Rovigno pnblicirt wird. 17, 43 Kundmachungen der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Fortdauer der in Pogled bestehenden Wegmauth. i u. 34, 1 u. 109. — der k. k. küstenländischen Statthaltern, betreffend die Heeresergänzung für das Jahr 1884. 5 n. 8, 8 n. 13. — der k. k. Post- und Telegraphen-Direetio» für das Küstenland und Kram, betreffend die Festsetzung des Postrittgeldes. 9 u. 30, 15 u. 89. Küstenland; Dislocation de« forsttechnischen Personales der politischen Verwaltung. 10, 16 n. 17. — österreichifch-illirischcs; Bestimmung der Theileontin-gente für das stehende Heer 'Kriegsmarine) und die Ersatzreserve, sowie der StellnngSbezirke und Abftel-lnngstage für das Jahr 1884. 5 it. 8, 8, 9 it. 13. — österreichisch-illirisches; Einführung einer Bergführer-Ordnung. 28, 85. — österreichisch-illirisches; Festsetzung des Postrittgelde«. 9 it. 30, 15 ii. 89. L. Lundesausschuß für die Markgrafschast Istrien; Wirkungskreis in Angelegenheiten der BezirkSgenossenschaf-len der Landwirlhe. 36, 133, 136—140. Landesciiltnrrath; Errichtung für die Markgrafschast Istrien. 36, 136—140. — für die Markgrafschaft Istrien; Ernennung des Präsidenten. 36, 137. — für die Markgrafschast Istrien; Fnnctionsdauer. 36, 137. — für die Markgrafschast Istrien; Mitglieder. 36, 137. — für die Markgrafschaft Istrien; Sitz desselben. 36, 137. — für die Markgrafschaft Istrien; ständiger Ausschuß. 36, 137—140.' SdttDceitmlufl«! für beti GrnndentlastungS- und Landes-foitb in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča; Festsetzung für das Jahr 1885. 39, 145. — für den Grundentlastung«- und Landesfond in der Markgrafschaft Istrien; Festsetzung für das Jahr 1885. 32, 105. Landwehr; Bestimmung des Theilcontingentes für bas Küstenland, sowie der StcllungSbezirke und AbstellnngS-tage im Jahre 1884. 5 u. 8, 8, 9 u. 13. Landwirthschaftlicher Unterricht in der Markgrafschast Istrien; Förderung durch die Bezirksgenosscnschaften der Landwirthe. 36, 34. Landwtrthschaftliche Vereine in der Markgrafschaft Istrien, werden in ihrer Thiitigkeit von den Bezirks-genosscnschaften der Landwirthe und vom Landescultur-rathe unterstützt. 36, 134 n. 137. Leiter von Bauarbeiten in der Stadt Triest; Befähigung und Verpflichtungen desselben. 35, 115 u. 128. Limito-Salz; Erhöhung des Quantums für den Hausgebrauch der Bewohner Istriens. 31, 91. Localaugcnschein; Fälle, in welchen ein Localaugenschein vor Ertheilung der Banbewilligung in der Stadt Triest vorzunehmen ist. 35, 113. Lutko; Errichtung eines Nebenzollamtes zweiter Elassc dortselbst. 7, 12 M. Malaria in der Stadt Pola; Einsetzung einer Sanitäts-commifsion behufs Ausforschung der Ursachen und Beseitigung derselben. 38, 106. Mauteloväe, Fraktion der Gemeinde Reifenberg; Vcr theilung der Gemcindegründe. 20, 55. Materialien; zu Baulichkeiten in der Stadt Triest dürfen nur gute und dauerhafte Materialien verwendet werden. 35, 116. Mauern und Scheidewände in den Gebäuden der Stadt Triest; vorgeschriebcne Stärke. 35, 117 n. 118. Maiith an der sogenannten Balloner Concurrenzstraße; Wiedereinführung. 38, 143. — in Pogled; Fortdauer derselben. 1 u. 34, 1 u. 109. Mtklavi, Fraktion der Gemeinde Reisenberg; Bertheilung der Gemeindegründe. 19, 53 Militär - Ginquartirung, vorübergehende; Aerariat-Ver-gütung für die Einqnartirung von zwei Cadet-Osficiers-Stellvertretern oder zwei Rcchnungs-Unterosficieren in einem Zimmer. 3, 5. Militär-Mannschaft auf dem Durchzuge; Ausmaß der Vergütung für die Mittagskost im Jahre 1885. 37, 141. Mitglieder der Karstausforstungs-Commission für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; Anspruch auf Vergütung der Reisekosten 13, 26. Mtttagskost der auf dem Durchmärsche befindlichen Mili tärmannschaft; Ausmaß der den Quartierträgern im Jahre 1885 zu leistenden Vergütung. 37, 141. Mtttelwäldcr; Bestimmung der Zeit, in weicher die Holzfällunge» gestattet sind. 6, 1|. Natisone-Straße. Siehe Concurrenzstraßen. 18, 52. Nedennutzungen in den Wäldern, als: Gewinnung von Futterlaub, Faßreifen, Weinpfählen, des SumacheS, des Lorbeerlaubes, der Eichrinde für Gerberlohe n. dgl ; Bestimmung der Zeit für dieselben. 6, 11 u. 12. Niederwälder; Bestimmung der Zeit, in welcher die Holzfällungen gestattet sind. 6, 11. O. Organisirung des forsttechniichen Personales der politischen Verwaltung des Küstenlandes. 10, 16 u. 17. Ossck, Fraktion der Stenergemeinde Schönpaß; Berthei-lnng der Gemeindegründe. 21, 59. P. Petrovoberdo. Siehe Concurrenzstraße. 18, 51 Pflanzen zur Aufforstung des Karste« i» der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca werden aus den staatlichen Baumschulen unentgeltlich überlasse». 13, 26. Planina. Siehe Concurrenzstraße. 18, 51. Pliskovizza, Gemeinde; Bertheitnug der Gemeindegründe. 23, 65 Podbcrdo Siehe Concurrenzstraße. 18, 51. Pogled, Prival-Wegmauth; Fortdauer. I u. 34, 1 und 109. Pola, Stadt; Einsetzung einer Sanitätscommission. 33. 106. | Politische Bezirksbehörde» in der Markgrafschast Istrien; Wirkungskreis bei Einleitungen zur Bildung von Be-zirksgenoffenschasteu der Landwirthe. 36, 134. — in der Markgrafschast Istrien; Wirkungskreis in Betreff des Haltens und Weiden« von Ziegen. 11 u. 12, 19-24 — Wirkungkreis bei Bestimmung der Zeit für Holz-fällungen in den Wäldern. 6, 11 u. 12. im Küstenlande; Wirkungskreis in Angelegenheit de« Berg und Grottenführerwesens. 28, 85—88. Postrittgeld für da« Küstenland und Krain; Festsetzung 9 11. 30, 15 H. 89. Privatmauth in Pogled; Fortdauer derselben. 1 u. 34, 1 n. 109. Privatwegmauth an der Balloner Concurrenzstraße; Wiedereinführung. 38, 143. Q. Ouarncrischc Inseln; Erhöhung des Limito-Salz-Ouantums für den Hausgebrauch der Bewohner. 31, — Feststellung der AmtSlagc zur Durchführung der Heeresergänzung im Jahrc 1884. 5 n. 8, 8, 9 u. 13- xnr Qnartierträger; Aerarial-Vergütung für die vorübergehende Einquartirung von zwei Eadet-OfficierS-Stell-Vertretern oder zwei Rechnungs-Unterofficieren in einem Zimmer. 3, 6. — Bestimmung der denselben zn leistenden Vergütung für die auf dem Durchzuge befindliche Militärmann schuft im Jahre 1885. 37, 141. R. Souchfäitgc und Ventilationöröhren; wie dieselben in der Stadt Triest zu construiren sind. 36, 119. Rechnung« - Unterofficiere; Aerarial-Veryütuna für die vorübergehende Einquartirung von zwei derselhen in einem Zimmer. 3, 5. Reifenberg, Gemeinde; Vertheilung der Gemeindegründc der Fractionen Korb, Britof und Mantelvvse. 20, 55. — Gemeinde; Vertheilung der Gemeindegründe der Frae-lionen Tabor, VaS und Miklavi. 19, 53. Reiscgcbnhren der k. k. Forstwarle der politischen Verwaltung für Reisen im Interesse der Parteien; Festsetzung. 29, 89. — für die Mitglieder der SauitätScominissioii i» der Stadt Pola, welche ihren Wohnsitz nicht daselbst haben. 33, 107. Reisekosten; Vergütung an die Mitglieder der Karst ausforstlings-Eommission für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca. 13, 26 Recrntirnng im üsterrcichisch-iUirischen KUstenlande; Be stimmung der Theilcontingente für da« stehende Heer (Kriegsmarine) und für die Ersatzreferve, sowie der Stellungsbezirke und AbstellnngStage für da« Jahr 1884. 5 II. 8, 8, 9 N. 13. Recurfe gegen abschlägige Bescheide der politischen Bc-zirksbehörden zum Halten von Ziegen; Vorlage an die Statthalterei und Frist zu deren Einbringung. 11 u 12, 20 li. 23. —- gegen die Beschlüsse der Karstausforstungs Lommission für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; Vorlage an da« k. k. Ackerbauministerinm und Frist zu deren Einbringung. 13 u. 14, 26 u. 32. — gegen die Listen der Wahlberechtigten der Handel«-und Gewerbekammern in Görz. 16, 41. — gegen die Listen der Wahlberechtigten der Handels-und Gewerbekammer in Rovigno. 17, 47. — gegen die Wahl der Vertraucnsinänncr oder deren Ersatzmänner in die Karstausforstungs-Commission für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradi«ca. 15, 35. — gegen Entscheidungen de« Stadtmagistrate« in Triest iii Bauangelegenheiten. 36, 130 u. 131. — gegen Statthalterei-Entscheidungen hinsichtlich der Enteignung von Grundstücken oder der Rechte Dritter, zum Zwecke' der Karstansforstung in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca. 13, 28. Reperaturen an Gebäuden der Stadt Triest können von der hiezu berechtigten Behörde ungeordnet werden. 35, 128. Robit Siehe Eoncnrrenzstrafien. 18, 52 Rovigno; Handels- und Gewerbekammer; Angabe dev activ wahlberechtigten Mitglieder de« Handels- und Gewerbestande«. 17, 45 n. 46 — Handels- und Gewerbekammer; Angabe der passiv wahlberechtigten Mitglieder de« Handel«- und Gewerve-stande«. 17, 45. — Handel«- und Gewerbekammer; Angabe der wahlberechtigten Mitglieder de« Handels und Gewerbestandes. 17, 45 u. 46. — Handel«- und Gewerbekammer; Anzahl der Mit- glieder. 17, 44 u. 48. — Handel«- und Gewerbekammer; Einsprüche gegen die Listen der Wahlberechtigten. 17, 47. — Handels- und Gewerbekammer; Eintheilung in zwei Seetionen. 17, 44 — Handels- und Gewerbekammer; envenlnelle Auflösung. 17, 46. — Handels- und Gewerbekammer; FnnctionSdauer der wirklichen Mitglieder. 17, 46. — Handel« und Gewerbekammer; LegitimationSkarten und Stimmzettel. 17, 47. — Handels- und Gewerbekammer: Listen der Wahl- berechtigten. 17, 47. — Handels- und Gewerbekammer; von der Wählbarkeit find jene Kanfleute ausgeschlosien, welche in Concnr« verfallen sind. 17, 45. Handels- und Gewerbekammer: Mahlkategorien (Wahlkörper). 17, 45, 46, 48 u. 49. — Handels- und Gewerbekammer; Wahlordnung für dieselbe. 17, 43. Handel« und tKewerbekammer; Wahlscrutininm. 17, 48. S. Saliuenbesitzcr in Eapodistria und Pirano wählen ein Mitglied der Handels- und Gewerbekammer in Rovigno. 17, 44. Salz, Limito zum Hausgebrauche der Bewohner Istrien«; Erhöhung de« OuanlumS. 31, 91. SanitätScoininisston-. Einsetzung in der Stadt Pola. 33, 106 — in der Stadt Pola; FunctionSdauer. 33, 106 — in der Stadt Pola: Wirkungskreis. 33, 106. St. Martino am Eollio. Siehe Loncnrrenzstrahk. 18, 51 St. Thomas, Gemeinde; Vertheilung der Gemeindegründe. 22, 60 Schadenersatz für den durch Ziegen in der Markgrasschaft Istrien bewirkten Feldschaden. 11, 21. Schönpaß. Sleuergemeinde; Vertheilung der Gemeinde-grllnde der Fraction Offek. 21, 59. Stadlmagistrat in Triest; Bestimmung de« Jahresbeitrages der Feuerversicherungs-Gesellschaften zu den Erhaltungskoste» der Feuerwehr. 2, 4. Starafella. Siehe Loncurrenzstrasien. 18, 52 Statthalter, !.f.; Wirkungskreis tu Angelegenheiten bei BezirkSgenossenschaften der i'anbroirthe in der Mark-grafschaft Istrien. 86, 133, 135, 136, 137 u. 139. Statthalterei, t. k.; Wirkungskreis in Banangelegen-heiten in bei" Stabt Triest. 35, 124 n. 130. Stellung. Siehe Recrutirung. Stellungsbezirke und AbstcllungStage bes Ergänzungs contingentes fitr bas stehcnbe Heer (Kriegsmarine) uttb für bic Ersatzreserve; Bestimmung. 5 it. 8, 8, 9 u. 13 Steuern, birecte; Kunbmachung Uber bie EinzahlungS-termine unb bie Folgen der Nichtzuhaltung berselben. 4, 7 u. 8. Steuerzuschläge. Siche Umlagen. Stiegen der Gebäude in ber Stabt Triest müssen aus Stein construirt feilt. 35, 119. Storje. Siehe Concurrenzstraße. 18, 51. Strafen, Gelb- unb Arreststrafen wegen Uedertretung bet Bergführer-Orbnnng. ‘28, 88. Strafbestimmungen wegen Uebertrctnngen des Bangesetze« für die Stadt Triest. 35, 129. Straße, Eoncurrenzstraste. Siehe Eoncurrenzstraste. Straßen. Siehe auch Gassen. Subventioneu zur Förderung der LaudeScultur in der Markgrafschaft Istrien; diesfällige Anträge werden von den Bezirksgenossenschaften der Landwirthe oder vom LandeSculliirrathe erstattet. 36, 134, 136 it. 137. X. Tabor, Fraction der Gemeinde Reifenberg; Bertheilung der Gemeinbegrttnbe. 19, 53 Tarif für bie Bergführer; Festsetzung durch bie k. k. Be-zirkshauptmannschaflen. 28, 88. Termine zur Einzahlung ber verschiedenen birecten Steuer»; Kunbmachung berselben. 4, 7 u. 8. — zur Einbringung der Recursc gegen abschlägige Be scheibe ber politischen Bezirksbehörden zum Halten von Ziegen. 12, 23 — zur Einbringung der Rceurse gegen bie Beschlüsse der Karstaufforstungs-Commission fitr die gefürstete Grafschaft Gbrz-Grabi«ea. 13 it. 14, 26 it. 32 — zur Einbringung der Necurse gegen die Entscheidungen der k. k. Statthalterei hinsichtlich der Enteignung von Gründen oder der Rechte Dritter zum Zwecke ber Karstaufforstung in der gefürsteten Grafschaft Gcirz-Gradisca. 13, 28. Triest, reichsunmittelbare Stabt; Baugesetz für dieselbe. 35, 111. — reichsunmittelbare Stabt; Gesetz, betreffend die Ein fithrnng einer Beitragsleistung der Feuerversicherungs-Gesellschasten zu den Kosten der Erhaltung der Fetter wehr. 2, 3 tt. 4. — Stadtmagistrat; Wirkungskreis in Banangelegenheiten. 85, 111-115, 117, 119, 120, 122—13(4 Trottoir und Barrieren in der Stadt Triest; sind von den Hanseigenthümern herzustellen und in gutem Zu-stande zu erhalten. 35, 121 Uebertretunge» der Bergführer-Ordnung; Bestrafung 28, 88. — de« Baugesetzes für die Stadt Triest; Srasbestimm-ungett. 85, 129. — des Gesetzes, betreffend das Halten und Weiden von Ziegen in der Markgrafschaft Istrien; Bestrafung. 11, 21 tt 22. — des Gesetzes, betreffend die Beitragsleistung der Feuerversicherungs-Gesellschaften zu den Kosten der Erhaltung der Feuerwehr der Stadt Triest; Bestrafung. 2, 4. Umlage, jährliche, der Feuerversicherungs-Gesellschaften zur Erhaltung der Feuerwehr der Stadt Triest. 2, 3 it. 4. Umlagen, Landesumlagen für den Grundenllastuugs- und Landesfond in ber gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Festsetzung für da« Jahr 1885. 39, 145. — Lanbesumlagen für den Grnnbcntlastnngs- unb L«m-besfond in ber Markgrafschaft Istrien: Festsetzung flltt bas Jahr 1885. 32, 105. Unterirdische Loealitätcn und ebenerdige Räume, deren Fufiboden nicht die vorgcschriebcnc Höhe hat, dürfen tu der Stadt Triest nicht zu Wohnungen benutzt werden und tnilssen eingewölbt sein. 35, 117 tt 118. Unterstützutig: Gewährung an die Besitzer jener Gründe, welche zur Aufforstung de« Karstes in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca bestimmt werden. t3 tt. 14, 27 it. 32. B. Ballon er Eoneurrenzstrahe; Wiebcreinführnng der Pri-vatwegmauth. 38, 143. Bob, Fraelion ber Gemcinde Reifenberg; Bertheitung der Gemeindegründe. 19, 53. Vergütung für die vorttbergehende Einguartirung von zwei Endet-Osficicrs-Stellvertretern oder zwei Rech-uungs llnterosficieren in einem Zimmer. 3, 5. Verordnung der k. k. kiistenländischen Statthalterei, betreffend die Wahl der von den Gemeinde - Notständen in die Karstaufsorstungs-Eomtnission für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca zu entsendenden Vertrauensmänner und deren Ersatzmänner. 15, 34. — der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend eine bei der vorübergehenden Einguartirung zu leistende Vergütung. 3, 5. — der t k. küstenländischcn Statthalterei zum Landesgesetze vom 11. November 1883 (L.-G.-Bl. Nr. 11 ex 1884), betreffend da« Halten und Weiden von Ziegen in der Markgrafschaft Istrien. 12, 22. Versicherung«! - Gesellschaften gegen Feuerschäden; Beitragsleistung zu den Erhaltungskosten der Feuerwehr der Stadt Triest. 2, 3 it. 4. Vertrauensmänner und deren Ersatzmänner, welche von den Gemeinde-Vorständen in die KarstaufforstitngS-Commission für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca zu entsenden sind. 13, 14 it. 15, 25, 26, 29, 30, 31, 34, 35 it. 36. Verzugszinsen für die Nichtzuhaltung der Termine bei Einzahlung der directen Stenern; Festsetzung derselben. 4, 7 u. 8. Vipulzano. Siehe Concurrenzstraße. 18, 51. Vorsprünge an Gebäuden der Stadt Triest; Weite derselben. 35, 120. W. Wachen zur Beaufsichtigung der von der Karstaussor-stungs-Commission für die gefürstete Grafschaft Görz Gradišča auszuführenden Arbeiten; Ernennung und Dislocation. 14, 32. Wahl der von den Gcineindevorständen in die Karstaus-sorstungs-Commission für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca zu entsendenden Vertrauensmänner und deren Ersatzmänner. 15, 35. Wahlordnung für die Handels- und Gewcrbekammer in Görz. 16, 37. — für die Handels- und Gewerbekammer in Novigno. 17, 43. Waldcultur im Küstenlandes Abänderung des Punetes 2 der Statthalterei-Kundmachung vom 4. März 1882, betreffend die Erhaltung und' Verbesserung derselben. 6, 11 Wald- und laudwirthschaftliche Kulturen in der Mark grasschast Istrien; Bestimmungen zur Hintanhaltung von Beschädigungen durch Ziegen. 11, 19—22. Wälder; Bestimmung der Zeit für Nebennutzungen, wie: Gewinnung von Fntterlaub, Faßreifen, Weinpsählen, des Snmaches, des Lorbeerlaubes, der Eichenrinde für Gerberlohe u. dergl. 6, 11 u. 12. — Bestimmung der Zeit, in welcher die Holzsällungen gestattet sind. 6, 11. Wegmauth an der Valloner Concurrenzstraße; Wieder einsührung. 38, 143. ~~ in Pogled; Fortdauer derselben, l u. 34, 1 u. 109. Weiden und Halten von Ziegen in der Markgrasschast Istrien; diesbezügliche Bestimmungen. 11 ». 12, 19 bis 24 WerkSgebände in der Stadt Triest; wie dieselben een struirt sein müssen. 35, 120. Wirkungskreis der Bezirksgenossenschafte» der Landwirthe in der Markgrafschaft Istrien. 36, 134, 135 u. 136. ~~ der Karstausforstungs-Commission für die gefiirstetete Grafschaft Görz Gradišča. 13 it. 14, 26 it. 34. der k. k. Statthalterei in Bauangelegenheiten in der Stadt Triest. 35, 124 u. 130. der politischen Bezirksbehörden im Küstenlande in Angelegenheiten des Berg- und Grvttensiihrerwesens. 28, 85—88. ~~ der politischen Bezirksbehürden in der Markgrasschast Istrien bei Einleitungen zur Bildung von Bezirks genossenschasten der Landwirthe. 26, 134. " bet politischen Bezirksbehürden in der Markgrasschast Zstrien in Angelegenheiten der Haltung und de« Weiden« von Ziegen. 11 u. 12, 19—24. ~~ der Sanitätscommission in der Stadt Pola. 33, 106. Wirkungskreis des k. k. Statthalters in Angelegenheiten der Bezirksgenossenschaslen der Landwirthe in der Markgrafschaft Istrien. 36, 133, 135, 136, 137 n. 139. — des Landesausschnsses für die Markgrasschast Istrien in Angelegenheiten der Bezirksgenoffenschasten der Landwirthe. 36, 133, 136—140 — des Landesculturrathes für die Markgrasschast Istrien. 36, 136-140. — de« Triester Stadtmagistrates in Bauangelegenheiteu. 35, 111-115, 117, 119, 120, 122—130 — und dienstliche Stellung der Forsttechttiker bei der politischen Verwaltung des Küstenlandes. 10, 16. Wohnungen, ebenerdige in der Stadt Triest, müssen den Fußboden erhoben haben und gewölbt sein. 35, 116 u 118. — in der Stadt Triest; vorgeschriebeue Höhe. 35, 116. Woltschach, Gemeinde; Bertheilung der Gemeindegründe-25, 69. 3 i Zehr und Weggelder für die t. f. Forstwarle bei der politischen Berwaltuug bei Dienstreisen im Interesse der Parteien; Festsetzung. 29, 89. Ziegen; das Weiden derselben in der Markgrasschast Istrien darf nicht vor Sonnenaufgang beginnen, und muß vor Sonnenuntergang beendet sein. 11, 20 — Durchführungs-Verordnung der k k. küstenländischen Statthaltern zum Landesgesetze, betreffend da« Halten und Weiden von Ziegen in der Markgrasschast Istrien. 12, 22. — Formulare der Bewilligung zum Halten und Weiden von Ziegen in der Markgrasschast Istrien 11 u 12, 20 it. 24 — Gesetz, betreffend das Halten und Weiden von Ziegen in der Markgrasschast Istrien. 11, 19. — Berbol des Eintriebes an« einem anderen Lande zur Weide in Istrien. 11, 19. — Verbot des Haltens derselben in der Markgrasschast Istrien ohne behördliche Bewilligung. 11 it. 12, 19 it. 22 — Verfall bei unbefugtem Eintriebe aus eigene oder fremde Grundstücke. 11, 21 Ziegenbesitzer nt der Markgrasschast Istrien; Verpflich tnng zur Anmeldung der Anzahl der Ziegen beini Gemeindeamte. 12, 23. Ztegenstand in der Markgrasschast Istrien; entsprechende Verminderung. 11, 22. I Zinsen; Verzugszinsen für die Nichtzuhaltung der Zahlungstermine der directen Steuern; Festsetzung derselben. 4, 7 ii. 8. Zollstraße; als solche wird der aus Ceplalischie in Italien über Luiko und Golobi nach Iberska führende Fußsteig erklärt. 7, 12. I Zuschläge. Siehe Umlagen. ' -4it»9 -n. T.'-Üiiti« Mflihf-hp»# m .*■ ■■ i:r . , ?’r> ... • j--- ' .«ndirft-d ;«»’:•'S fnbjt}-! jid pualpointffi ■ -h" : ... ■ ■ : ■ ■ ■ i • ' . • . . ■ ; . 'i ' rS- ; -v - r; . 13'J ' !W' iiJBtS .1 '«tl-n i? - v';*u- n d ni u - ^ ? v.tg .