14 Amtsblatt zur Wacher Zeitung Ur. 2. Dienstag den 3. Iiimm 1899. (5103) 3—1 I. 27.168. Licitations -Kundmachung. Wegen Hintangabe der mit dem h. k. l. Landeöregierungs-Erlasfe vom 17. December 1898, I. 17.842, im Bereiche des Baubezirles Rudolfswert pro 1699 zur Ausführung genehmigten Lonservationsbauten, bei welchen Holzmateriale in Anwendung zu kommen hat, wird die Minuendo-Nerhandlung am 16. Jänner 1899 von 9 bis 12 Uhr vormittags bei der l. l. Bezirlshauptmannschaft in Rudolsöweit abgehalten werden. Die hiebei zur Ausbietung kommenden Objecte sind: »j Auf der Agramer Neichsstraße: 1.) Conservationsarbeiten an der Werschliner Brücke im km 3—4/68 mit . . fl. 340 ^ 2.) ' ' » Munlenborfer Gurlbrücke im km 0-1/109 . » 1240, d) Auf der Karlftädter Neichsftraße: 3.) Vei- und Ausstellung neuer Geländer und Randsteine im km 4/17—18, 1—2/20 und 3—4/23 mit.......................st. 274 4,) Conservationsarbeiten an der Möttlinger Kulpabrücke im km 4/25—1/26 mit » 800 Zu dieser Verhandlung werden die Unternehmungslustigen mit dem Beisätze ringelnden, dass die bezüglichen Pläne, Einheitspreis «Verzeichnisse, summarischen Kostenüberfchlägc, dann die allgemeinen administrativen und speciellen Baubedingnisse bei dem hieramtlichcn Ingenieur in den gewöhnlichen Amtsstnnden eingesehen werden können. Jeder Licitant hat vor Beginn der mündlichen Verhandlung fünf Procent vom Ausrufs-.preise des Objectes, auf welches derselbe ein Anbot zu stellen gedenkt, als Reugeld zu erlegen, welches den Nichterstehern sogleich nach Abschluss der Licitation gegen Empfangsbestätigung zurückgestellt wird, hingegen von den Erstehern auf zehn Procent der Erstehungssumme zu ergänzen ist. Versiegelte, nach Vorschrift des ß 3 der allgemeinen Baubedingnisse verfasste, mit der zehnprocentigen Caution belegte und mit einer 50 lr.-Stempelmarke versehene schriftliche Offerte, worin jedes Object, wie in der Ausschreibung genau bezeichnet ist und auf deren Außenseite jedes Object, für welches ein Anbot gestellt wird, angegeben erscheint, werden nur bis vor Beginn der mündlichen Verhandlung bei der gefertigten l. l. Bezirlshauptmannschaft angenommen. «. l. Nezirlbhauptmannschast Nudolfswert am 27. December 1898. (5119) 3-2 g. 3646. Concurs-Aundmachuug. Mit Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 1898/99 gelangt am Staatsgumna» sium in Rudolfswert eine Lehrstelle für classische Philologie mit den gesetzlichen Bezügen zur Be» sehung. Bewerber um diese Stelle haben die ord< nungsmähig documentierten Bewerbnngsgesuchc unter Nachweis der obigen Lehrbcfähigung und der Sprachlenntnisse, und zwar solche Bewerber, welche auf Grund des ß 10, Abf. 1 und 2 des Gesetzes vom 19. September 1898, R. G. Bl. Nr. 173, die Anrechnung der bisherigen Suft-plentendienstzeit für die Stabilisierung, sowie zum Zwecke der Iuerlcnnung von Quinquennal» zulagen anstreben, überdies mit dem in, Gesuche diesbezüglich gestellten Ansprüche längstens bis zum 15. Jänner 1899 bei dem k. t. Lanbesschulrathe für Kram in Lai« bach im Dienstwege zu überreichen. K. l. Laudesschulrath fiir Krain. Laibach am 29. December 1898. (4993) 3-3 Nr. 903 ex 1898 Pr. Erledigte Dienststellen. Beim l. l. Hauptzollamt in Laibach ist eine IollamtS'PralMantenstelle mit dem Adjutum jährlicher 300 fl, in Erledigung gekommen. Bewerber haben ihre Competenza.rsuche unter Nachweisung der vorgeschriebenen Studien (Maturitätszeugnis oder ein den entsprechenden Erfolg bestätigendes Abgangszeugnis über die Absolvierung des Obergymnasiums, der Ober» realfchule oder einer gleichgestellten Lehranstalt), dann einer gesunden Körperbeschaffenheit und der vollkommenen Kenntnis beider Landes» sprachen sowie unter Anschluss eines vorschrifts» mäßig ausgefertigten Unterhaltsreverses binnen vier Wochen beim Präsidium der l. l. Finanz«Direction in Laibach einzubringen. Präsidium der l. l. Finanz-Direktion fUr Kiain. Laibach am 18. December 1898. (22) Z. 12.753. Verzeichnis der am 2. Jänner 1899 verlosten Schuldverschreibungen des 4proc. kraini-schen Landesanlehens, deren Capitalsbeträge am 1. Juli 1899 im Nominalwerte zur Rückzahlung gelangen: «. lO.uoft ft.: Nr. 17. 5 l»UttKarten bestehenden Vorschriften entsprechen und die für den internationalen Verkehr vorgeschriebene Ausdehnung von 14 x 9 Centimeter nicht überschreiten. Zur Versendung als Gcschäftspapiere sind auch Schüleraufgaben zugelasfen. Sie dürfen handschriftliche Ausbesserungen, aber keine Beurtheilung der Arbeit tragen. Warenproben sind allgemein bis zum Gewichte von 350 Gramm zugelassen. Warenproben mit Glasgegenständen, Flüssig, leiten, Fetten, Oelen, Farbstoffen und lebenden Bienen find allgemein zugelassen. Hinsichtlich der Verpackunusuorschriftcn für solche Sendungen treten folgende Aenderungen ein: Die Glasgegenstäiide müssen in Behältnissen aus Metall, Holz, Leder oder Pappe derart fest verpackt sein, dass die Zufuhr einer Vefchä» digung des Postbedicnstrten oder der Post. scndungen ausgeschlossen ist. Die Fläfchchen mit Flüssigleiten, Fetten, Oelen :c. können in ausgehöhlte Holzblöcke ver-packt sein, die, mu einem Deckel versehen, an der schwächsten Stelle mindestens 2'/, Milli. meter start und an den Innenwänden ausreichend mit einem aufsaugenden Stoffe bekleidet fein muffen. Solche Holzblücke brauchen in lein anderes Behältnis mehr verpackt zu fein. Es ist gestattet, zum Warenprobentarif naturwissenschaftliche Gegenstände: getrocknete oder präparierte Thiere und Pflanzen, Mine. ralien :c. zu verscnden, vorausgesetzt, dass die Versendung nicht zu Haudclszwccken erfolgt. Zur Versendung als Druckfachen sind auch Albums mit Photographien zugelassen. Von dem Grundsätze, dass Drucksachen leine Aenderungen und Zusähe tragen dürfen, sind folgende neue Ausnahmen gestattet: Es ist zulässig: auf Visitlarten Höslichlcitsformen (Glück, wünsche, Danksagungen, Condolenzen lc) von höchstens sünf Worten anzubringen; Stellen ciues gedruckten textes zu unter, streichen; auf den Avisi über Geschäftsreisen den Namen dcs Reisenden, den Namen des Ortes uud daS Datum der Durchreise handschriftlich oder mittels eines mechanischen Verfahrens abzugeben oder zu corrigicren; auf Weihnachts« oder Neujahrskarten Hand« schriftliche Widmungen anzubringen; auf Subscriptionsscheinen für Bücher, Zeit« schriften :c. in gleicher Art, wie dies bezüglich der buchhäudlerischen Nestellzettel gestattet ist, die verlangten oder angebotenen Werke Hand» schriftlich anzugeben und den gedruckten Text ganz oder theilwcise zu durchstreichen oder zu unterstreichen; auf Ausschnitten aus Zeitungen und anderen periodischen Schriften handschriftlich oder mittels eines mechanischen Verfahrens den Namen, das Datum, die Nummer und die Adresse der Zeit. schrift, ans der der Artikel stammt, anzugeben. Recommandierte Nachnahmesendungen sind »lit einer Nachnahmebclastung bis zu 500 fl., beziehungsweise dem Gegenwert dieses Betrages in der Währung des Bestimmungslandes zu. gelassen im Verkehre mit Belgien (1000 Franken), Frankreich (1000 Franken). Italien (1000 Fran-ken), Luxemburg (U»00 Franken), dm Nieder« landen (500 Gulden niederländische Währung), Norwegen (720 Kronen skandinavische Wahrung), Schweden 720 Kronen (skandinavische Währung), Lchwnz (1000 grankn), Tunis (1000 Fraulen) Laibacher Zeitung Nr. 2. 1b 3. Jänner 1899. und den l. l. Postämtern in Beyrut, Constan« tinopel, Salonich und Smyrna (1000 Franken). Die Nachnahmebelastung ist zulässig bis zum Betrage von 250 st., beziehungsweise dem Gegenwette in der Währung des Bestimmungslandes im Verkehre niit Chile (100 Pesos), Dänemark (360 Kronen skandinavische Währung), Portugal (130.000 Reis) und Rumänien (500 Franken). Der Absender einer recommandierten Sen» dung ist berechtigt, auch nach der Ausgabe einen Rückschein zu verlangen. Er hat zu diesem Zwecke den Aufgabeschein vorzuweisen und die Rückscheingebür zu erlegen. Die Francogebür sür Warenprobesendungen über 250 bis 350 Grämn, betragt im Verkehre mit Deutschland 10 kr. -- 20 Pfennig, Der Hochstbetrag der Nachnahmebelastung von re» commandierten Nachnahmesendungen ist im Ver» lehre mit Deutschland auf 500 st,, beziehungs» weise 800 Mark festgesetzt. Großbritannien ist dem internationalen Uebereintommen über den Austausch der Briefe und Schachteln mit Wertangabe beigetreten. Die Versicherungsgebür für Wertbriefe nach Großbritannien beträgt 13 kr. für je 300 Franken. Die Wettangade ist bis zum Betrage von 3000 Franken zulässig. Wertschachteln sind nicht zugelassen. Schachteln mit Wertangabe sind nunmehr auch im Verkehre mit Belgien zugelassen. Zur Verpackung der Wertschachtrln lönnm auch feste Metallbehältnisse verwendet werden. Die Bestimmung, dass die Wände mindestens 8 Millimeter stark sein müssen, gilt nur für die Holzbehältnisse. Die Nachnahmebelastung der Wertsendungen ist zulässig bis zum Betrage von 500 st, be« zichungsweise dem Gegenwert dieses Betrages in der Währung des Bestimmungslandes im Verkehre mit Belgien (1000 Franken), Egyftten (1000 Franken), Frankreich (1000 Franken). Italien (1000 Franken), Luxemburg (l000 Franken), den Niederlanden (500 Gnlden nieder» ländische Währung), Norwegen (720 Kronen skandinavische Währung), Schweden (720 Kronen skandinavische Währung), der Schweiz (1000 Franken) und Tunis (1000 Franlcn). Die Nachnahmebelllstung ist bis zum Be-trage von 250 st., beziehungswcije dem Gegen-wert dieses Betrages in der Währung des Bestimmungslandes zugelassen im Verkehre mit Dänemark (360 Kronen skandinavische Währung), Portugal (130.000 Reis) und Rumänien (500 Franken). Im Verkehre mit Egyftten, Frankreich, Italien, den Niederlanden und der Schweiz ist! es den Absendern der Wertschachteln gestattet,! die Bezahlung der im Nestimmungslande ent« ^ fallenden nicht.postalischen Gebüren (Zoll», Pun-, zierungsgeliüren :c.) unter denselben Bedingungen, die hinsichtlich des Iollsrancoverfahrens im Post« paletverlehre gelten, auf sich zu nehmen. Die nachträgliche Aenderung der Adresse ist allgemein zugelassen sür Briefe und Schach» teln, deren Wertangabe den Betrag von 10.000 Franken nicht übersteigt. Der Hüchstbetrag einer Postanweisung ist auf 500 st,, beziehungsweise den Gegenwert dieses Betrages in der Währung des betreffenden Landes, festgesetzt ini Verkehre mit Belgien (1000 Franken), Chile (1000 Franken), dem Congostaate (1000 Franken), Deutschland (800 Mark), den deutschen Schutzgebieten: Kamerun, Tago, Ostafrika, Süd-westafrila und deutsche Postämter in Shanghai, Tientsin und Tsintau (800 Mark), Egyptcn (1000 Franken), Frankreich (1000 Franken), Italien (1000 Franken), Luxemburg (1000 Franken), Montenegro (500 st.), Niederlande (800 Mark ^ 500 sl. holländische Währung), Norwegen (800 Mark --- 720 Koronen slandi. navische Währung), Portugal (1000 Franken), Schweden (800 Mark -- 720 Koronen slandi. navische Währung), Schweiz (1000 Franken), Serbien (1250 Franken), Tunis (1000 Franken), den k. l. Postanstalten in der Levante (1000 Franken). Die Postanweisungen sind bis zum Betrage von 250 st., beziehungsweise den Gegenwert dieses Betrages in der Währung des betreffenden Landes, zuzulassen im Verkehre mit Argentinien , (500 Franken), Bulgarien (500 Franken), Däne» mark (450 Mark — 360 Koronen skandinavische Währung), den deutschen Schutzgebieten Neu-Guinea und dein deutschen Postamte in Apia (400 Mail). Finnlaud (400 Mark), Großbri. tanuien (500 Franken), Japan (500 Franken), Niedelländisch.Indien (400 Mark -^ 250 st. holländische Währung), Rumänien (500 Franken), Siam (400 Mark) und mit den Vereinigten Staaten von Amerika (500 Fmnlen). Die Gebür sür gewöhnliche Postanweisungen nach dem Auslande (mit Auönahme von Deutsch« laud, Großbritannien, Montenegro, Serbien, der k. l. Levante Postanstalten und der Vereinigten Staaten von Amerika) wird für Postanweisungs-betrage bis 40 st. mit 10 kr. jür je 10 st. oder! deren Bruchthcil und für die 40 ft, üoerstei' genden Beträge mit 10 kr. für je 20 st. oder deren Bnichtheil bemessen. Ncclamationcn wegen Auszahlung von Postanweisungen an Unberechtigte sind nur innerhalb der Frist eines Jahres vom Ablanse der ordentlichen Giltigkeitsfrist der betreffenden Anweisung (ohne Rücksicht auf eine etwaige Datumerncuerung) zugelassen. Vritisch-Indien ist dem internationalen Pustpaletvertrage beigetrctcn. Postpakete nach Britisch "Indien sind bis zum Gewichte von 5 Kilogramm zulässig und unterliegen der Gebür uun 2 st. 35 kr. Die Wertangabe ist bis zum Betrage von 1250 Franken zugelassen. Sperrgüter sind nicht zulässig. Postpakete von länglicher Form, die in der Länge 1 Meter und in der Breite und Hohe je 20 Centimeter nicht überschreiten, werden nicht als Sperrgüter augeschen und daher allgemein zugelassen. Die Nachnahmebelastung der Postpakete ist zugelassen bis zum Betrage von 50!^ fl., beziehungsweise dem Gegenwert in der Währung des betreffenden, Landes im Verkehr mit Bel-gien (1000 Franken), Egypten (1000 Franken), Italien (l000 Franken), Luxemburg (1000 Franken), den Niederlanden (800 Mark -- 500 st. holländische Währung), Serbien (1250 Franken), und mit den t. l. Levante« Postanstalten anßcr Adrianopel, Ianina, Jerusalem und Sau Giovanni di Medna (1000 Franken). Die Nachnahmelielastuug ist bis zum Be» trage vou 250 st., beziehuugsweise dem Gegen« wert in der Währung des betreffenden Landes, zugelassen im Verkehr mit: Dänemark (400 Marl -- 360 Koronen skandinavische Währung), Frankreich (500 Franken), Norwegen (400 Marl - 3600 Koronen skandinavische Währung), Rumänien (500 Franken), Schweden (400 Mark - 360 Koronen skandinavische Währung) und Tunis (500 Franken). Außer einer offenen ssactur darf in den Postpaketen anch eine Abschrift der Adresse der Sendung mit Angabe der Adresse des Ab« senders, sonst aber leine schriftliche Mittheilung erhalten sein. Die Haftung für die Postpakete erstreckt sich auch auf Fälle höherer Gewalt im Verkehre ! zwischen Oesterreich und Norwegen, Russland ^ und Schweden, wenn der die Haftung begrün« dende Fall sich auf dem Gebiete eines der genannten Länder ereignet hat. ! Die Ausdehnung der Haftung auf Fälle ' höherer Gewalt gilt auch im Verkehre mit Egypteu für Postpakete mit Wertangabe rück« sich'.lich der Landbeförderung, wenn der Absender ! hiefür eine besondere Vcrsicherungsgebür von 5 Centimen — 2'/« kr. für je 300 Franken des ^ angegebenen Wertes bezahlt. l Rücksichtlich der Seebeförderung besteht die Haftung für höhere Gewalt nur für die Be« , förderung durch Schiffe des österreichischen Lloyd, sowie durch rumänische Schiffe gegen Entrichtung einer besonderen Versicherungsgebür von 30 Centimen — 15 kr. für je 300 Franken des angegebenen Wertes und für die Beförderung durch eguptische Schiffe gegen Entrichtung einer besonderen Versicherungsgebür von 10 Centimen — 5 kr. für je 300 Franken des angegebenen Wertes. Die Nachnahmebelastung bis zum Betrage von 500 st., beziehungsweise dem Gegenwert in Franken» oder Mariwährung ist auch im Fahr« postverkehre mit Deutschland und der Schweiz zugelassen. Der Höchstbetrag der in einem Postauftragsbrief enthaltenen Forderungsdocumcnle ist allgemein auf 500 st., beziehungsweise den Gegenwert dieses Betrages in der Währung des Bestimmungslandes (Deutschland 800 Mark), Belgien, Egypten, Frankreich, Italien, Luxem« bürg, Rumänien, Schweiz, Tunis und l. t. Post« ämter in Adrianopel, Beyrut, Cunstantinopel, Salonich uud Smyrna I000 Franlen; Nieder« lande und Niederländisch «Ostindien 500 st, hol« ländische Währung- Norwegen 725 Kronen skandinavische Währung; Schweden 730 Kronen skandinavische Währung) festgesetzt. Den Zinsen« und Dwidendcncoupons, die zu der gleichen Gattung von Wertpapieren gehören und bei der gleichen Zahlstelle ein« zucassieren sind, ist ein besonderes Verzeichnis beizugeben. Sie werden sodann als ein einziges Forderungsdocument behandelt. Zu einer Postauftragss.ndung dürfen nicht Forderungsdocumente vereinigt fein, die auf mehr als fünf verschiedene Schulduer lauten. Im übrigen ist die Zahl der Postauftrags-documente nicht befchränlt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten im gesammten in« uud ausländischen Poftaustrags« verlehre mit der Ausnahme, dass im inländischen Verkehr und im Verlehre mit Ungarn und dem Occupationsgebiete die Zahl der Forderungs« documente, die zu einer Postauftragssendung vereinigt sind, auf fünf beschränkt bleibt. Trieft am 24. December 1698. Von der l. l. Post- und Telegraphen-Direktion. (5116) 1.3598, Kundmachung. Zufolge Erlasses des hohen Ministeriums sür Cultus und Unterricht vom 15, December l I, Z. 31,464, entfallen von den Gebarung«. Ueberschüsfen des l. l. Schulbücheroerlages in Wien für das Jahr 189? auf das Herzogthum Krain 654 Gulden. Dies wird mit dem Bemerken zur all« gemeinen Kenntnis gebracht, dass der obbezeich« nete Betrag im Sinne des ß 62 des Gesetze« vom 29. April 1873, L. G. Bl. Nr. 22 , dem Irainischen Vollsschullehrer - Pensionsfonde zugeführt wurde. K. l. Landesschulrath flir Krain. Laibach am 28. December 1898. "(5135) Präs^ 15.18?/ 12/98. ! Concurs-Ausschreibung. ! Beim l. k. Oberlandesgerichte in Graz kommt eine Kanzlei»Dfficialstelle II. Classe mit den systemmäßigen Bezügen der X. Rangsclasse zur Besehung. Bewerber um diese, eventuell um eine andere bei einem Gerichtshofe oder Bezirks« gerichte diefcs Oberlandesgerichtssprengels frei« ! werdende Kanzlei - Official'stelle II. Classe haben . ihre Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis längstens L.Februar 1899 beim Oberlandesgerichts - Präsidium in Graz einzubringen. K. l. Oberlllndesaerichts-Präsidium. Graz den 27. December 1898. (5136) 3-1 Präs. 474 6/98. Diurnist mit stinker, gefälliger Handschrift, wird fofort aufgenommen. Diurnum 30 st. monatlich. K. l. Bezirksgericht Krainburg, Noth. II, am 29. December 1898. (14) 3-1 Präs. 603 14/98 Ausschreibung. Bei dem gefertigten Bezirksgerichte wird ein Schreiber gegen ein Taggeld per 1 fl. sofort aufgenommen. Bewerber um diefe Stelle haben sich über die bisherige Verwendung auszuweisen. K. l. Bezirksgericht Radmannsdorf am 31. December 1893. Anzeiaeblatt. 6. Verzeichnis derjenigen Wohlthäter, welche sich zu Gnnsten beb Laibacher Urmensondtz vou den üblichen Besuchen am Neujahrstage losgekauft haben. Die mit eiuem Stern Bezeichneten haben sich auch von Namens« und Geburtstags«Gratulationen losgelaust. * Herr Anton Luckmann mit Frau. * Familie Peter Laßnil. Herr Franz Trenc, t. k. Staatsanwalt. * » Peter Kosler s. Frau. * » Johann Perdan s. Familie. * » Stefan Nagy s. Familie. * » Adolf v. Socher. Oberingenieur, s. Frau. * » Egon Baron Zois. * » Guido Zeschko s. Frau. * Familie Victor Galle. * Herr Alfons Graf Auerspcrg. * Frau Emilie Heinricher, l. l. Hofrathswitwe, f. Tochter, in Graz. * » Olga Muys, Bibliothrlarswitwe. * Herr Johann Dejal, Brauereibesitzer, s. Frau. ———^~- (823) Garantiert reine 52—41 BtanenwaohRkerzen, Waohistöokel, Waoh» und Honig en gios und en detail, diverse leine Lebknohen; garantiert echter Krainer Waoholderbrantwein per Liter ": l"20, Honlgbrantweln per Liter fl. l'~ gene Erzeugung), ärztlich anempfohlen, bei O»-Osiav Dolenec La>bach, Wolf-(Theater-)Gasse Nr. 10. wsm mit Zucker zum Backen und Kochen fertig verrieben. Köstliche Würze der Speisen. Sofort löslich, feiner, ausgiebiger und bequemer wie die jetzt enorm theuere Vanille. Kochrecepte gratis. Fünf Originalpäckchen 55 kr., einzelne Päckchen 12 kr. Zu haben in Laibach bei: Jogllö & Leakovlo, Anton Staoul, J. Buzzollnl, J. Klauer, Peter Lasanik, F. Terdlna, Joh.Praunaelss, Josef Kordin, Kham & Murnlk, Joh. Fabian, Rudolf Klr-blnoh; in Rudolfswert bei M. Seidl; in Krainburg bei F. Dolea». (4400) 10-8 (5085) 3—1 T. 6/9Š Razglas L zaradi dokazovanja smrti. Martin Jakša, 39!eten poseslnik iz Sei pri sv. Duhu št. 1 pri Semièu, rojen v Seinitu na št. 109, se je pred veè leti podal v Ameriko, odkoder se ni Se vrnil. Po le-lü znanih izkazih delal je na zadnje v Pueblo (Collo-rado) od koder se je podal 28. junija 1.1. èez New-York y domovino. Po on-dotnein izkazu potnikov se je odpeljal s paketno ladjo splošne èezmorske družbe (Compagnie (J6nerale Trans-Htlantique) «La Bourgogne», ki je 4. ju-iijd 1898 ob 5. uri zjutraj sredi morja Iröila /. angleSkim parnikom «Cro- maty.shire» in se precej potopila z veèjim delom potnikov. Od tedaj se Martin Jakäa, ki je bil v listi potnikov za prav vpisan kot Martin Jakec ali Jakee, pogresa. Na zahtevanje soproge pogre^a-nega Marije Jakše se prièenja posto-panje v dokaz njegove smrti, po-stavlja se mu skrbnikom Janez Sever, posestnik iz Sei pri sv. Duhu št. 10, ter se konec oklicnemu obroku po-stavlja na 4. julija 189 9. Do takrat je temu sodisöu ali ime-l novanemu skrbniku povedati vse, kar bi dalo sklepati na življenje ali smrt pogrešanega Jakša Martina, ker se bode potem o teh okolnostih razprav-ljalo in odloèilo. G. kr. okrožno sodišèe v Rudolfo-vem, odd. HI, dn6 20. decembra 1898. (4984) L. 366/98 5. Bersteigerunsts-Edict. Auf Betreiben des t. l. Steueramtes in Adelsberg, in Vertretung des l. k. Nerars, findet am 27. Jänner 1899. vormittags 10 Uhr, bei dem untm bezeich' neten Gelichte, Zimmer Nr. 6, die Versteigerung der Realität Einlage Z. 35 C^tastralgcmemde Nadanjeselo ^ammt Zubehör, bestehend aus 2 Pferden, 1 Wa. gen, 1 Pfluge, statt. Die zur Versteigerung gelangende Liegenschaft ist auf 4164 fl. 90 lr., das gxbehür auf 220 st. bewertet. Das geringste Gebot beträgt 2923 fl-37 kr., unter diefem Betrage findet ein Verlauf nicht statt. Die Versteigerungsbedmgungen und die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden (Grundbuchs-, Hypotheken-auszug, u. s. w.) können von den Kauflustigen bei dem unten bezeichneten Gerichte. Zimmer Nr. 6, während der Geschäftsstunden eingesehen werden. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im anberaumten Versteigerungstermine vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Von den weiten Vorkommnissen des Veisteigerungsoerfahrens werden die Per« sonen. für welche zur Zeit an der Liegenschaft Rechte oder Lasten begründet sind oder im Laufe des Verstngerungs-verfahrens begründet werden, in dem Falle nur durch Anschlag bei Gericht in Kenntnis gesetzt, als sie w<>der im Sprengel des unten bezeichneten Gerichtes wohnen, noch diesem einen am Gerlchtsorte wohn« haften Zustellungsbevollmächtiglen nam« haft machen. K. l. Bezirksgericht Adelsberg, Abth, ll, am b. November 1896. Laibacher Zeitung Nr. 2. 16 3. Jänner 1890. Im Hause Rain Nr. 20, III. Stock ist eine Wohnung bestehend aus fünf Zimmern, Küche und sonstigen Nebenlocalitäten, mit 1. Februar zu vergeben. (5088) 3—3 Näheres beim Hausmeister. Wer will reich werden?! Sowohl derjenige, der*'diesen Wunsch nährt als auch jener, der darauf weise verzichtet, thut gut, seinen Bedarf an Thee, Rum und Cognac bei einer direct importierenden, soliden und billigen Firma zu decken. Es empfehlen echten Jamaica-Rum, eine Flasche 60 kr.; Pecco Souchong-Thee, neuer Ernte, ein Deka 5 kr.; die feinste englische Kaiser-Melange, eine Dose 60 kr.; garantiert echten, alten Cognac, eine Flasche fl. 1 • 40. Kavöic & Lilleg, (4588) 14 Preserngasse. <6126> Schöne junge 8-8 Hunde an Thierfreunde abzugeben Polana-damm 48, I. Stock. Lungen- und Halsleidende, Asthmatiker und Kehlkopfleidende! 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(4709) 10—2 Im grossen Saale der Tonhalle. Freitag den 6. Jänner 1899, abends halt» 8 Uhr Concert des I. österr. Damen-Quartets Frau Rosina Ederet, I. Sopran; Frl. Emilie Schreiber, II. Sopran; Frl. Amanda Brandl, I. Alt; Frl. Maria von Tonazza, II. Alt. Unter Mitwirkung des Claviervirtuosen Herrn Karl Freund. —~—......- (5082) 2 1. R. Wagner: «Tanhäuser-Ouverture». 2. a) W. Kiencl: cLiebchen, ade!» b) Alex. Wolf: cDort sinket die Sonne», Terzett. c) R. Schumann: «Die Bleicherin». d) L. Rackernann: «Heraus!» 3. a) Rubinstein: «Barcarolle», G-dur. b) » cEtude». 4. a) Brahms: «Die Nonne». b) » cAm Wildbach die Weiden». c) » «Der Bräutigam». d) > «Minnelied». Concertflügel Könendorser aiiH dem k. u. k. Hof-Clavier-Etablissement Albert Fiedler. b_A:.*» A~~. Dlu* Ä. Cerclesitz fl. 21—; Sperrsitze zu fl. 1*50 und Preise der Platze. n.i_; Gaiiem n. i--; Eintritt eokr. Kdl LuIidUöjjdUlj 1111 K. L ± dUdlL xLaUJILVcl Idyc, ndlülldllSpidlZ. Zum Quartalwechsel! Abonnements - Einladung auf Fliegende Blätter, Preis halbjährlich.......fl. 4-02 nach auswärts . . » 4'28 Frauenzeitung, illustrierte, Preis vierteljährlich ...» 150 nach auswärts . . » 1*56 Modenwelt, Preis vierteljährlich.......r. . . » -75 nach auswärts ..»-'81 Grosse Modenwelt, Preis vierteljährlich.....» --75 nach auswärts . . » -'81 Wiener Mode, Preis vierteljährlich........» 1*50 nach auswärts . . » 1*56 Bazar, Preis vierteljährlich.............» 1-62 nach auswärts . . » 1*74 Elegante Mode, Preis vierteljährlich.......» l-— nach auswärts . . » 1*06 ferner: Ueber Land und Meer, Alte und Neue Welt, Das Buch für Alle, Katholische Welt, Die illustrierte Welt, Für alle Welt, Zur guten Stunde, Moderne Kunst, Vom Fels zum Meer, Die Gartenlaube etc. etc., sowie auf sämmtliche Moden - Zeitungen, illustrierte Zeitungen und Lieferungswerke (5061) 6—4 des In- und Auslandes. ^»roToe-iT-a.iri.rjaerrL a.-a.f "Verlang-en. gratis». Hochachtungsvollst Ig.v. Kleinmayr & Fed. Bamberg Buchhandlung in Laibach. Druck und Verlag von Jg. v. Kleinmayr sl Fed. Vamberg.