Imts- Nlatt zur Laibacher Zeitung. ^ 132. Dinstag ven il. October 18H3. Nubermal - Verlautbarungen. Z. 1606. (2) Nr. 23947. Won Selte dcs königlich ungarischen To-rontalcr Comttats wird Wenzel Graf, Maurerpolier, welcher aus dem Orte Beodra wegen Schulden flüchtig geworden ist, aufgefordert, slch am 1., 2. oder 3. November d. I. daselbst zu stellen, widrigens seine Effecten verkauft und nnt dem Erlöse die Gläubiger befriediget werben. — Laibach den 27. September 1642. Nrriöämtliche Verlautbarungen. I. 1623. (2) Nr. 6571. Kund m a ch u n g. Zur Bcsttzung dcr hierorts in Erledigung gekommenen Kreisbotcnstelle wird dcr Concurs cröffllct. Die Bewerber habcn ihre Gesuche bis 20. d. M. October bei diesem Kreiöamte einzureichen. <- K. K. Kreisamt Adclsbcrg am 26. September 16^2. "^^»,«»,,»»»»»»»...........»>„,,,_______ Aemtllchr Verlautbarungen. 2' t6iy. s2) Nr. 6i6a. ^'.'^^^ Herstellung gemauerter Flelsch^ danke am^chabiek, dercn Kosten von der k. k. ^rcv. Staatsbuchhaltung auf 722 fl. lg kr. ^'.ebenhulidert zwanzig zwei Gulden in kr.) avlust.n worden si^d, wird ln Folge löbl. k. k. .nrelsanus. Verordnung vom 26. v M H 15837 , am 12. d. M., Vormittags uon »1 b.s ^'^gerlchts. Actuars- 'NNNe. ^. Bttderk. k. Came^lherrschaft kack »st die Stelle des Bezirkgerichts « Actuars in Elledigulig gekommen, wonnt tin Gehalt jährlicher /^00 fi., und ein Deputat von ^6 Klaftern Haltes Schcilerholz Nlbsl freier Woh? nung verbundln lst. — Zur provisorischen Wttderbesetzung dieser Actuarsstelle wird der Concurs bis Zz. October eröffnet. — Dicjeni« gen, welche sich um diese Bedienstung bewerben wollen, habcn sich über die mit gutem Erfolge zurückgelegte» juridisch- politischen Studien, mit dem Wahlfahigkeitsdccrete zur Auss Übung dcs Eivll-Nlchteramtes, der vollkommenen Kenntniß dcr deutschen und kramischcn Sprache, lhre bisherige Dienstleistung, cndllch über lhre Moralität lcggl auszuweisen/ unv die gehörig documcntirtcn Gesuche, falls sie in SlaütsvlensltN stehen, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde an die k. k. Eameralbezirks-Verrvaltung in Laibach zu leiten, zuglcich abcr anzuführen, ob und in welchem Grade sie mit den Beamten der Staatsherrschaft Lack, oder jclien der genannten Eameralbezlrksbehörde verwandt oder verschwägert seyen. — Von de« k. k. steyrisch-lllynschen Cameralgcfallcn'Verwaltung. Gral) am 23- September 16^2. Z. 162a. (2) Nr. 7337MU. Kundmachung. Von der k. k. Camera! - Bezirks , Vero Wallung zu Laibach wn'd zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf ein Jahr, und zwar vom ersten November ,8/»2 bis Ende October 1843, oder auf zn?ci Jahre, und zwar vom ersten November 16^2 bis Ende October 164H, für den Wegmauth. Bezug an der Station Ncumarkll, mit dem Ausrufsprelse von i^yl fi. als jährlicher Pachtschillmg, eine vl«rte Pacht-vevstcigcrus'g aln i5. October i9/»2 um 10 Uhr Vormittags bet der k. k. Beznksobrlgkeit zu Krainburg, auf dcm G>undc dc^ m d« al^gt« 76t wnnm Kundmachung der Wegmauthverpach- tungen ^cjo. 24. Illll 18,2, Nr. 52l)hVM) cntl^ilcencn Beülmmungeli, werde abschalten wcrdcn. — Hl^zu weiden dle Pachllustlac» mit dem Bcisaye eingeladen, daß d,e ^lc>ta« t«ol,sbcdlngn>lse hlcramts, wie auch bei dcm t. k. Ocfallcmvach - U"termspector zu K'aili« bürg, eingesehen werden können, und daß die schnfllichcl, Offerte mü dem Elngaben'Stam» fttl versehen seyn muffen. — K. K. Cameral« Bezirks - Verwaltung. Laibach am 4. October Z. 16.7. ()) »ä 7336)XV1. Nv. "'"/.^ Kundmachung. In der Concurs Verlautbarung zur Wie-derbcfttzung der, bci dem f. k. Bezirks-Ecm-missarlate in Earo d' Istlia erledigten Nent° melstcrö'iclle vom ^/». d. M. / Zahl 1192^, ist d»e Verpflichtung zur Lelstung der Dienst« caution mit dcm unrichtigen Betrage von Achthundert Gulden M. M. aufgenommen worden, da m:t dieser D,enststclle d>e Ver< vsilchttnig zur Lcislulig cincv Cautlvn von Einlausend Gulden M. M. uerbul^dcn lst.— Hievon werden nachträglich die dießfalligm Bew.crbtr zu ihrer Wissenschaft und Darnach» achtung ln KlluUlnß gesetzl. — Von der k. k. küssen landisch-dalmatinischen Camel al-Gefall cn-Verwaltllng. Tliest am 29. September »6/^2. Z. 1612. (3) Nr. '"""/.««I Kundmachung der k. k. küstenländisch - dalmatinisch e n Camera! - Gefallen-Verwaltung. — Zur Lieferung dcs Bcklcidungs-Ma-terials, oder dcr fertigen Montourcn siir die k. k. Gränz-Wache im Küstenlande, wird eine Bcrstcigcrungs-Verhandlung mittelst schriftli' chcr Offerte, auf Grundlage der hiefür weiter unten bezeichneten allgemeinen und besondern Liefenmgbbcdingniffc abgehalten werden. — Die Offerte, deren Eröffnung am 20. Octo-ber l. I , Mittags um 12 Uhr, Statt finden wird, müssen beim Präsidium der k. k. küstcn-ländisch -dalmatinischen Cameral-Gefallen-Vcr-waltung in Trieft, coiilraäa 60! I^^i-etto veccnio, Nr. 1029 im 2. Stocke, versiegelt mit der Aufschrift: „Anbot zur Lieferung (des Be-kleldungs-Matmals), (derfertigen Montonren) für die k. k. küstcnländischc Gränz - Wache im Verwaltung^-Jahre 18^13" und mit dcm entfallenden 10)6-Vadium, oder mit dem Depo- sitenscheine über dessen, bci einer der im Absatz« 5 der allgemeinen Liefcruiigobedinglnsse erwähnten Gefallöcassen geschehenen Erlag, überreicht werden. -- Die Lieferung wird demjenigen überlassen werden, dcssen Anbot sich mlt Rücksicht auf die beigebrachten Muster und bcdunge« ne>, Preise für das Aerar am entsprechendsten darstellt. — Tricst am 5. September I8'l2. — Allgemeine Lie fe ru n gs bed ln gn i sse. 1. Zur Lieferung dcs Vekcidungö-Materials, oder dcr fertigen Molttouren wird nur derjenige zuge« lassen, der nach den Gesetzen und der Landes« Verfassung hievon uicht ausgeschlossen ist. — 2. Im Namen eines Dritten kann bloß gegen Beibringung einer gerichtlich legalisirten Vollmacht, welche auf dieß Geschäft speziell lau« tet, verhandelt werden. — 3. Der Anbot ist für den Offcrcnte»! vom Tage der Ueberreichung an bis zur Bekanntmachung der Entscheidung hierüber, welche jedoch mit thmllichstcr Veschleu« niguiig zugesichert wird, rechtsverbindlich; der Offcrent hat daher in dieser Beziehung ausdrücklich auf die Wohlthat des §. 362 a. b. G. in seiner Offcrtc Verzicht zu leisten. — Der Contract wird beiderseits als definitiv abgeschlossen betrachtet, sobald dem Vestbieter die Verständigung über die Annahme seines Anbotes eingehändigt wird. Diese Einhändigung kann entweder an den Offcrenten, oder wcnn die Cameral-Gefallen-. Verwaltung solche unpassend fände, mit gleicher Rcchtswir-kung an die Ortöobrigteit des Wohnortts dcS Anbieters, geschehen. — 4. Erstehen die Lieferung Mehrere in Gesellschaft, so haften sie für die Erfüllung aller Lieferungsbcdlngniffe zur ungcthclllcn Hand, Alle für Einen und Einer für Alle. Der Erstgefertigte wird in solchen Fallen als Machthaber und Geschäftsführer m allen auf das Geschäft Bezug habenden ämt.icycn Verhandlungen behandelt. Er hat namentlich das Recht, Gelder allein zu erheben und zu quittircn, wenn die Gesellschaft hierin nicht einen anderen Willen ausdrücklich erklärt. In Todesfällen geht die Vollmacht aaf den Nächstgcfertigten, bis zu einer andern Vcrftk gung dcr Gesellschaft, über. — 5. Mit jedem Anbote ist ein Reugeld von 10A dcs Gcsammb-bctrages der angebotenen Lieferung entweder in Barem, oder in k. k. Staatspapieren, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, oder endlich mittels cinev von dcr k. k, Kammcrprocuratur als genügend anerkannten, daher von der lctztcrn amtlich vi-dirten sidcijussorischenUrkunde, entweder beider 765 k. k. Camera!« Gefallen-Verwaltungscasse z« Triest, Grätz, Wien, Brunn und Prag, oder bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltungscasse in Laid^ch zu erlegen, welches Reugeld, falls der Anbot genehmigt wird, bei Abschließung des Contractes als Licferungs-Caution verwendet, imgegentheiligen FaNeaber dem Erleger wieder zurückgestellt wird. Der Casseempfangöschein HI»cr das erlegte Vadium ist, wie bereits erwähnt, der Offerte bcizuschließen. — Wird die (Zaution in Bare>n oder in einer Schuldverschreibung geleistet, so ist der Unternehmer verpflichtet, über diese Caution zu Gunsten des Aerarscmc besondere, von zwei Zeugen mitunterfertigte gestämpelte W idmu ng öurkunde auszustellen (die, wenn sie von einer andern Provinz eingesendet wird, auch gehörig legalist seyn muß), worin er ausdrücklich erklärt, daß er dem Gefälls-Aerar das Pfandrecht auf die bei der Casse deponirte Barschaft oder Schuldverschreidung, ohne eine Novation übertragen, und diesen baren Betrag oder diese Obligation als Caution für die übernommene Lieferung bestellen wolle, und zwar der Art, daß das Aerar sich aus der Barschaft oder Obligation, ohne weitere Rechtsprocedur, entschädigen könne. Wird die Caution durch irgend einen von dem Unternehmer zu leistenden Ersatz angegriffen oder erschöpft, so must der abgängige Cautionsbetrag binnen 14 Tagen, vom Tage des ihm bekannt gemachten Erkenntnisses, daß seine Caution angegriffen worden ist, durch einen andern gleichen Betrag erseht werden, widrigens der Unternehmer als vcr-tragsbrüchig behandelt wird. — 6. Da bei der Wahl der Offerte nicht sowohl auf den geringsten Anbot, sondern vielmehr auf die Preiswürdigkeit desselben gesehen werden wird, so hat der Offerent seiner Offerte Muster der ver» schiedenen Tuchgattungcn, des Zwillichs, dann der russischen und Futtcrleinwand, nach welchen er das Materiale oder die fertigen Montourcn liefern will, von wenigstens '/, Wr. Elle bei-zufchließen. Auf diesen Mustern ist der Preis innerhalb der in den Absähen 4 und 12 der besondern Bcdingnissc festgesetzten Größen, mit d„ 114 fi. 35 kr., »a d) in 127 fi. 53 kr., 2ac) in 12! fi. i4 kr., aä ä) in zo fi. 16 kr., ^(l c) in 3o fi. /^ kr., acl l) in 9 ft. /^ kr., aä 8) in 64 fi- 5 kr., aä !i) ln 5 fl. 2 kr., ^ä i) in 20 kr., uci k) »n 1 si. 52 kr., zusammen in 465 fi. 2 kr. Cono. Münze. — 4. Der Fis-calpreis wird folgendermaßen festgesetzt: u) für eine Wiener Elle dunkelgrünen Tuches mit , fl. iä kr. bis l fi. 28 kr., d) für eme Elle llchtgraumelirtcn Tuches mit 1 fi. 16 kr. — 1 ft. 27 kr., c) für eine Elle dunkelgrau- 767 melntcn Tuc^s mit , fi. l6 kr. — l ss. 3/^kr., cj) fm eine Elle kaisergelben Tuches m,t , si. 2^ kr. — l si. 23 kr., <^) für c,nc Ell? Futter zwllch mit il — 11'/2 kr., l) für eine Eile Futteile^wand mil 8'/2 — 9 kr., 3) für c.ne Ette n'lil'che Lcmwand mit i^— ih kr., d)für cln Dllyclid gclbmelall^cr großer Knöpfe mit 4'^ — äV<; kr., i) fur ein Dutzend gelbmc. tallencr klel.icr Knöpfe m,t 2'^ »- 2^ k>., ^) fü>' ein Dutzend beincner Knöpfe mit 1 V. kr. __- 5- Sammlllche T^chgaltungcn müssen in gut genäßtem und appretlrten Zustande abgestellt werden und ohne Einrechnung dcr Enden l V.e Wlcncr Ellen, das kaiscrgclbe Tuch aber V4 Wiener Ellen breit seyn.— Die Utbcr-bre»te wird der Länge nicht clngerechnll, Tuch» stücke von geringerer Breite, jedoch keinesfalls unter 1°/^ breit, werden, insofern daraus die Verfertigung der nölhlgcn Kleidungsstücke möglich ist, worüber die k. k. Eameral- G.fäl» lcn«Verwaltung sich die Entscheidung vorbehält, angenommen, die abgängige Breite muß aber vcrhaltnißmaßig in der Länge ersetzt wer, den. — 6. Die zu liefernden Tücher müssen aus echter, guter Schafwolle, von der gehörigen Mlschung aus Sommer- und Winter, «volle erzeugt rvc»den, von nicht zu grubcm, l»n» gleichem Gespunste, dichtgcwcbt, wohl gewalkt, gehörig geschoren, weder fadenscheinig, lnöpfig, löcherig, wollkrizig oder schabenfräßig, noch gum» mirt, geleimt, odcr mit Erde und Kreide zugerichtet, sondern von einer natürlichen, un> verfälschten Fabrication, folglich wohl bedcckt, kernhaft, griffig und flüssig seyn. Die Tücher dürfen durchaus mcht fett eingeliefert und übernommen werden. Die graumcllrtcn Tücher müssen von gleicher Melirung und die ge-farbtcn Tücher durchaus von einerlli Färb?, hiernachst aber eben so wie die grauen, mit nicht eorosiven Ingredienzen, mithin im Loden gut und echt gefärbt scyn und dle chemische Probe bestehen. — 7. Sowohl der Zwilch, die ssut« terleinwand, als die russische Leinwand müssn aus unverfälschtem Material, von kernhaficm vemem Gelpunste erzeugt, dicht eingestellt und fcss gcschlcgen, nicht schütter, linrcin rdc^ äugig, auch nicht mit Fadenrissen odcr WebernestelN behaftet, gehörig ausgetroclnet, wenig oder gar nicht geschlichtet, übcrdicß ,m Garne gcscchtctt, dabei kelnc in^schen Flecken cnlstalid.n, und kcine schädlichen Zuthaten angewendet, rie bei' dcn ersten emc Elle, die russische Einwand aber dreiuiertcl Ellcr. breit und gut eingelassen se^n. — 6. Dic metallenen Knöpft müssen mit gut haltbaren Oih.ln verschen seyn, und die bei« nernen Knöpfe müssen aus festem, daher nicht faulcm oder moljchcn Horn« oder Knochengat« tungen bestehen. — II. Zur L,eferung fertiger Monteuren, y. Der Bedarf besteht »n : a) i5 Maril^är' Mänteln, d) ,^6 gcwöhlilichen Mänleln, <') 187 Tuchröcken, c^) /,0 Tlichjacken, s) /»33 Tuchhosen, l) 6^ Solnmcirocke'i, ^) 63 Sommcrjackcn ulii) li) ^21 Sommerhosen. — 10. Hierauf karn entweder im Ganzen oder nach den einzelnen Montours' Gattungen gebotm werden. — il. Das N ugclo besteht: in Conventions.Münze, uli !») ln ,3 fi. ^5 kr., ncl I)) in 122 ss. 3o kr., aä «) in .21 li. 33 kr., l.6 cl) in ,H ft. ^0 kr., :,ä c) in ,i5fi. 28 kr., uä 5) ,N 16 ß. ^7 kr. , 2<1 <;) in 7 ss. 33 kr., aä ii) in /,9 st. 7 kr., zusammen iti 466 fi. 2) kr. Conv. Münze. — 12. Der F,s-calpreis für die Monlouren im fertigen Zu« stände wird folgendermaßen festgesetzt und zwar: a) für einen Marmär' Mantel 12ft. 2o t>. bis i3 fi. 3o kr., d) für einen Tuchmanteltisi. i5 kr. — 8 N., c) für einen Tuchrock 6 ss. 3o kr. — 7 ss. 3o k>., ä) für eine Tuchiacke 3 ss. Hu kr. — ^ ss. 3« kr., e) für ein Bein» kleid 2 ss. äo tr. —. I fi., i) für einen Som» merrocl 2 fi. 26 kr. — I ss. 25 kr., z;) für eine Sommerjacke 1 ss. ,2 kr. — 2 fi. i5 kr., Ii) für ein Sommcrbeinkleld , fi. 10 kr. — 1 ss. 4o kr. — i3. ElN Drttlheil der Mon-touren muß nach einem g'ößeren, eln Drmhcll nach einem mittlern und ein Drittheil nach ei- . nem kleineren Maßstabe geliefert werden. — Die verschiedenen Größen dieser Montourcn sind aus dem weiter unten folgenden Aiisweise zu ersehen. — l^. Die Röcke und Mäntel müssen besonders unter den Achseln, die Bein« klcidcr abc^ im Kreuze bequem seyn, damit der Mann die Hände leicht bewegen, oen Mantcl über den Tuchrock anziehen könne, und im Schritte nicht gehindert werde. Auch muß bei allen Kleidungsstücken jede ungcwöhtiliH, An. stücklung vcrmicdm werden. — i5. Die fertigen Montouren sind noch Maßgabe des Bedarfes und zwar binnen H Wochcn vom Tagc dcr jedesmaligen Bestellung, das Mater,ale abe. in dcr ganzen vorne aufgeführten Menge, lln soferne dieselbe bestcNt wird, in 3 Wochei,/ vcm Tage dcr Bekanntgebung der angcnom, menen Offerte zu liefern. — 26. Der Contra» hent ist verpflichtet, außer den in den Ab« sahen 1 und 9 dieser besonderen Bcdingnissc erwähnten Quantitäten an Materiale oder 768 Montouren noch den allfalligen Mehrbedarf im Laufe des Verwaltungsjahres 1843 auf jedesmaliges Verlangen der Camera!-Gefallen» Velwalnmg bllmeti der im Absähe »5 fcstge» sctzten M<5cllungbfnssm, Ulid zu den conlracl-mäßllien Pltlscn zu llefern.— 17. Endlich wnd ausdrücklich festgesetzt, daß für den Fall des Nichtbeoarfes des vullcn, der Lic»tat,onsaus-schrllbung zum Grunde gelegten Quantums an Lilferungsgegenständm, der Camera! »Ge« fallen'Verwaltung das Necht vorbehalten bleibe, den Bedarf in cinrm oder in dem anderen Lie, fcnmgszeitraumc/ oder im Ganzen zu maßigen Mio darnach die Bestellungen cinjUiilytcn, 0 l) nc daß : hm daü N ccht zust a n d e, au s der Mäßigung des Bedarfes und rüclslchtllch der Bestellungen eine Entschädigung anzusprechen, — Triest am 5. September 1642. Material - Erfordernis; und Längenmaß für die einzelnen Granzwach-Montoursstücke. -. L <-. ^^ A^ ^" 3 ^ "^ .^^ ^^ ^.3 « F- ""- 3^ M H ^^? Z^ ^ -5Z ,3 lange 's .3 6-/.3 ^" ck; Q' >^ «. _____________________________ ?oll ü E l l e n ^Dutzend 1 Mantcl 4^61'/, Z'l ^7, - '/5. - 2'/, - - 1'/., - - 1 Tuch'cck «3« 39'/, N - 3'/, "/«, - 3'/2 - - 2 '/., - 1 Tuchjacke j>22 23 2l - 2 "/„ - 2'/, - - 1 7,, - 1 Tuchhosen 42 43'/- l5 _____ 2 ^ - — — - '«/.« , S^nmervock ,38i397, ll — — '/^ — — ? 2'/^ — — l°/l, 1 Sommc'jacke '22,23 ^ — — V.,» — - ^/4 2'/, — — l*/,2 1 Sommcrhosen 42 ^'/2 l5 » — _ — — 4 ^ ». __ "^^ ______________z__________________________________ ^ Z. 1613. (3) ^ ^^' den nachbenanntcn Steucrobjectcn in dem unten Dle Verpachtung der Bespelsung der, m angeführten politischen Bezirke anf das Vcr^ den Arresten der hierorts im Hause Nr. 176 waltungsjahr 1843, jedoch unter Vorbehalt in der deutschen Gasse befindlichen Militarpolizei- der wechselseitigen Vertragsaufkl'indung drei Qu^sikascrne zu Verhaft kommenden Individuen, Monate vor ?lblauf des Pachtjahrcs auch auf wird am 16. Ocwbcr l. I. um 11 Uhr Vor' die Dauer eines weiteren Jahres unter der glci« mittags in der magistratlichen Nathsstubc Statt chen Bedingung mit dem Bedeuten, daß durch hadcn; wozu Unternehmungslustige mit dem die Unterlaffung dicser Aufkündung der Vertrag Beisätze geladen werden, daß die dicjMligen wieder auf ein weiteres Jahr ernencrt werde Bcdingnisse in den gewöhnlichen Amtöstundcn mit Ende des Vcrwaltungsjahrcö 18'l5, jedoch täglich bei dem Magistrate eingesehen werden ohne vorhergegangene Aufkü'ndung zu erlöschen können. — Stadtmagistrat Laibach am 28. habe, dann auf drei Jahre, ohne Bedingung S«petember 16^___________ dieser Aufkundung verstcigcrungsweise in Pacht ^7^7" ž^> ^I ^7^17 ausgedoten, und die dießfallige mündliche Ver- ü. Ib^o. (>.) 3ir. 7356/V1. steigennlg, bei welcher auch die nach der hohen Kundmachung. Gubernial-Currende vom 20. Juni 1836, Z. Von dcr k. k. Camera! - Bezirks - Verwal- 13938, verfaßten und mit dem Vadium bcleg- tung Laibach wird bekannt gemacht, daß der ten schriftlichen Offerte überreicht werden kön« Bezug der allgemeinen Verzehrungssteucr von nen, wenn es die Pachtlustigcn nicht vorziehen, Z. 1613. (3) Nr. 6000. Die Verpachtung der Bespeisung der, in den Arresten der hierorts im Hause Nr. 176 in der deutschen Gasse befindlichen Militarpolizei-Quasikaserne zu Verhaft kommenden Individuen, wird am 16. Oclobcr l. I. um 11 Uhr Vor' mittags in der magistratlichenNathsstubc Statt haben; wozu Unternehmungslustige mit dem Beisätze geladen werden, daß die dießfä'lligen Bedingnisse in den gewöhnlichen Amtöstun'dcn täglich bei dem Magistrate eingesehen werden können. — Stadtmagistrat Laibach am 28. Sepetember 1642. Z. 1625. (2) Nr. 7356/VI. Kundmachung. Von dcr k. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung Laibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteucr von den nachbcnanntcn Steucrobjectcn in dem unten angeführten politischen Bezirke auf das Vcr-waltungsjahr 1843, jedoch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertragsaufkl'indung drei Monate vor Ablauf des Pachtjahrcs auch auf die Dauer eines weiteren Jahres unter dergleichen Bedingung mit dem Bedeuten, daß durch die Unterlassung dieser Aufkü'ndung der Vertrag wieder auf ein weiteres Jahr erneuert werde, mit Ende des Vcrwaltungsjahrcs 1815, jedoch ohne vorhergegangene Aufkü'ndung zu erlöschen habe, dann auf drei Jahre, ohne Bedingung dieser Aufkündung verstcigcrungsweise in Pacht ausgedoten, und die dießfallige mündliche Versteigerung, bei welcher auch die nach der hohen Gubernial-Lurrende vom 20. Juni 1836, Z. 13938, verfaßten und mit dem Vadium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pachtlustigcn nicht vorziehen, 769 solche schon vor dem Tagc der mündlichen Vcrc steia/rung dcm k. k. Cameral-Bczirks-Vorsteher zu Laibach zu übergeben, an demnachbenannten Tage und Orte werde abgehalten werden: Ausruföpreis für 3"' die I.» Bei der k^ k. ^^^sts^------------ Hauptgcmein- > Am ^mcra - Be^ ^^ische, Fleisch den Bezirke ' wnf"7 ' dann Obstmost______^^ l______________________^ fi. j kr. fl. >kr. Radmannödorf Kropp Steinbüchel siebzehnten ' Laibach am Vigaun Radmannsdorf October ! Hauptplatze 5170 31 2403 31 Laufen 18'l2 früh ! Nr. 297. Geldes um zehn Ulir Feistrih ______________________ ^ . Siebentausend achthundert sieb- zig vier Gulden zwei Kreuzer M. M. Außer dem Pachtschillinge wird von dem Ersteher von allen Objecten durch die Verwaltungsjahre !8'l3 und 184'l der bewilligte entfallende 10^ Verzchrungsstcller- Zuschlag ciiizu« heben, und an die betreffende (5affa abzuführen seyn. — Den zehntenTheil dieser Auöruföpreise haben die mündlichen Llcitantcn vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wcnn sie nicht mit dem lOproccntigcn Badium belegt sind, unberücksichtigt bleiben muffen; auch unterliegen dieselben dcm Einlagen - Stämpel. — Ucbri-gens können die sämmtlichen Pachtbcdingniffe sowohl bei dieser Camera!-Bezirks - Verwaltung, als bei dem k. k. Gefällenwach-Untcrin- spector zu Krainburg eingesehen werden. __ K. K. (5amcral - Bezirks-Verwaltung Laibach am 5. October 1942. Vermischte Verlautbarungen. Z. ,622. (2) Nr. !56o. Hcbammendie»st zu vergeben. In dcm Marktflecken ?ldel«delg und für dic Umgebung lviriz eine Hebamme, mit der Jahres' Glatisication von 2a st. auö der Bezirkscassa, an» gestellt. D'cjciligen Indioioucn, die sich um die» sen Dienst beweiben wollen, haben dig 26. Oc» tober 0. I. ihre, mit dem Diplome, Taufscheine, Sittlnzeugnlssc und sonstigen Documeruen beleg. Gesuche bei der gefertigten Bczirkg. Obrigkeit am so gewisser zu üli«lrcichcn, als auf spacer Eililan» üende leme Rücksicht genommen weiten wird. K. K. Bcziltö«Obrigkeit Adeläbcrg am 26. September 1U42. 2> »6.0. (2) . Nr. 553. O d l c t. Bon dem Bezirksgerichte Flödmg wird hie« mit bekannt Hcmacht: (Kö sey in kcr OrecutionS» fache d, s Alex Rerscd'tsch v. Bociz. curcl) Dr.Burger, N)lcer Simon Euppan uo» cdclidort, wcgcn aus tcm Urtheile cicki. 2Ü. ülpril l. I., Z. .62, schlll-diger 2oost 2likr. e. 3. <:., ,n tie executive Feil. biclung oel, dcm Exequirtm gchöngcn, ^u Vo° diz gelegenen, der Herrschaft Flödnig zab Ncctf. Nr. ^7 dienstbaren, gerichtlich auf »486 ft. 43 kr. bcwerthelcn Haldhude, wie auch der gepfändeten, auf 6 fl. 2 kr. geschätzten Fahrnisse gcwilli-get, und ei seyen zu deren Bornahme 3 Feilbie« tungstagsiitznngen, als auf den 22. September, 22. October und 22. November d. I., jedesmal Vormittags uon 9 bis »2 llhr in loco del Rea^ lität mit oem Beisahe angeordnet worde», daß dei der ersten und zweiten Fcildietung die bezeich, ncten Geaenstände nur um oder über den Schäz» zungslverth. bei der dritten aber auch unter dem» selben hinlangegcben werden. Der GrmidbuchScxtract. die Licitationöbeding» nifse und das SchätzutigsprotocoN l'onncn täglich zu den gewöhnlichen Amtüstunden hicramls eingesehen werden. Bezirksgericht Flüdlii^ am 22. August »642. Anmerkung. Bei der ersten Fcilbictungö« tagsayung ist lein Kauflustiger erschienen. Z. I6l6. (2) "^ Nr. 5.32. S d i c t. Von dem Bezirksgerichte dcg Herzogtbumö Goltschee wild hiemil dekannt glmacht: (Zs se>? 770 über Ansucken des Paul Ruppe von Unterlag, Lie executive Feilbietung der, dem Michael Lak-zier von Graflindcn gehörigen, «uf 4ä fl. 4" kr. 6. M. geschätzten Fahrnisse bewilliget, und hiezu die l. Tagfahrt auf den 8. November, die 2. auf den 22. November, tie 3. auf dcn 6. December 1642/jedcsmcll um die »c». Bormittagsstunde im Olle Grastindcn, mit dem Beisahe angeordnet, dah die Fährnisse, :^enn sie bei der i. u. 2. Feil' bictungstagsahunst nicht wenigstens um dem Scl'äz« zungswcnh an Mann gebracht werden könnten, bei der 5. auch unter demselben hintangcgcbcn werden würden. Bezirksgericht Gottschee am 19. September ,642. Z. l6o3. (2) Nr. 1,94. Edict. Vom Bezirksgerichte Weixelberg wird allgemein bekannt gemacht: 6ü sey über Ansuchen der Agnes Icrschin van Kleintorf, wider Joseph Icrschiil von ebenda, in die executive Feilbietung der zu Klcmdors suk Haus Nr. 2 gelegene«/ der Herrschaft Wechensicin suli Rcctf. Nr. »»<> eienst-baren, auf yaU ft. (5. M. gescbählcn Haldhube lammt Wohll- und Wirthschaftögcdäll^n, wegen schuldiget 79 st, i3. M. <-. ^ «- gewilNgct, und zu deren Vornahm« die Tagfahrt anf den 2c». Oclodcr, 17. Nuvcmbcr und l5. Dcceiuber l. I., jedesmal um »o Uhr Vormittags in loco Klein» tolf mit dem Beisätze angcorcnct worden, daß diese Realität bei der dritten Fcilbictungvtagfabrt, falls sie weder bei der ersten noch bei der zwei" ten um oder über dcn Schähungöwcrth äuge« bracht werden könnte, auch unlcr ccmsclbcn hint: angeben werden w>rd. Das Schätzungsprotocoll, der GlUl'dbuchscxliact und tie Feilbiclungöbe« dingnisse können zu dcn gewöhnlichen Amtsstun-den citigcschen und in Abschrift erhoben rrcrccn. Bczlllsgeri.cht Wci>clblrg am 7. Scptcm« der »842. Z. 1609. (2) N>s. »55,. G d i c t. Vom Bezilksgcrichte Weixelbcrg wird alige-mein bekannt gemacht: Eü sey ubcr Ansuchen der Maria KoSlclllschcr, turch ihren Bcvollmäch« liglcn Markus Ko5lculschcr von Metnai, wider Johann Sl'ufza von Unterbresou, in die executive Fcilbiening ecr zu Unterbrcsou gelegenen, dc»n Gute Wcixclbach 5ud Urb. Nr. i» dienstbaren und bereits auf 12^7 si. 25 kr. geschätzten "/5 Hübe sammt Wohn«und Wirthschaftsgebäudcu Haus Nr. L, wegen schuldiger 2oofl. M. M. c. 3.c. ge. lviNiger, und zur Vornahme derselben die Tag« sahrtcn auf den 19. September, 17. October und 14. November l. I., jedcSmal um 9 Uhr Bormiltagä in loco der Realität mit dem Beisatz» angeordnet worden, daß diese Realität, falls sie weder bei d«?r ersten, l'vch der bei zweiten Tag» sahn um oder über dcn SchähungSwcrth äuge» bracht werden könnte, bei der dritten auch un» Der Grundbuchsextract, das Schätzungsproto« coll und die Feildietungsbcdinqnisse kennen zu den gewöhnlichen Umtsstu'.löcn ill der Amtök^nzlei eingesehen werte». Bezirksgericht Wcixelberg am 20. Juli »842. Anmerkung. Da bei der ersten Fcilblctunq^ lagfahrl kein Kauflustiger erschienen ist, so hat es bci der auf dcn 17. October l. I. angeordneten zweiten FeiMclung sein Verbleiben. ______ Z7"i6157"( 2) In der ^andschafts-Apothefe „;ur Maria« hilf" sind die hlcr angczcigtm Arllkcl fiels fnsch zu haben: Conservations« Haarpomadc ? diese hat sich bei sehr Vlclen, vclsch'cdenen Alters, sehr wirk« sam bewies n; sie macht in drci Monaten haar» lose Stcllen behaart, und das häufige Ausfal« len dcr Haare wurde in 10 bls 1/^ Tagen ein» gestellt, wenn sie angewendet wird, nne f.lgt: im ersten Monate w,rd täglich zweimal, im^wei-ttn Monate ta>il ch einmal und im dritten Mo« liate 'n der Woche vier- bls fünfmal, und so« fort /» Minuten lang mit dcn: Mittelfinger eM« gerieben / und svcnn möglich, wenigstens «in» mal im Monate wird e>n frischer Eidotter in den Haarbodm clngellcben, dann mit warmen Wasser ausgewaschen, getrocknet und obige Pomade eingesalbt. Umunsal Glas,, Porzellan- und Stem-kitt; ditscr hält dic damu gektttctcn Bruchrhcile so fest zusammen, als die ganze Masse; weder hcißcs Wasser noch Weingeist löst ihn auf. Die Bluchthcile werden gerelnigct, ctwärmt, mit cincm Pinsel der K»tt aufgetragen und mit Bindfaden 24 Stunden m innigster Berührung gehalten. Dle Flasche i5 kr. ?utc ininciülo, eine Pasta, um dcn Na-sirmesscrn die feinste Schneide zu geben. Neue Chlorblatter, als Zimmerrauch, welche die Luft reinigen, und «ach dem Verbrennen jede Farbe einen andern Wohlgeruch hine terläßt. 1 Packet /» kr. i'otpourri in Flclschchm, sehr wohlriechend, 12 kr.; chemische Marktmte, das Etui 26 kr.; Earmintinte 12 kr.; Fcrnambuktinte 6 kr; sehr gute schwarze Tinte die Maß 2/z kr.; 82V0N Ie-^er, sehr feine Mandelseife, 3, 4 und 6 kr. Nachdem sich das Gerücht hlev verbreitet hat, daß lch, Gefertigter, meine Apotheke verkaufe, lmr aber keln Grund bekannt ist,, dieß zu wollen, und auch noch Niemand mein Geschäft zum Kaufe angeboten habe, so finde ich mlch veranlaßt, dies m öffentlich zu widersprechen.