________^ MM K° 1Z3. Dienstag den 3l. Nerember 183ft. An das wohlthätige Vublieum m NaibaO. W>ei dem nunmehr herannahenden Jahreswechsel hält sich die Armen-Institutscom-nusslon verpflichtet, die hierorts schon scit mehreren Jahren zum Besten der Armen bestehende rühmliche Sitte, sich der sonst gebräuchlichen lästigen Ncujcchrsgratulationcn durch Erlaßkartcn zu entbinden, mit der, Bitte, hicmit in Erinnerung zu brmgcn, daß dic wohlthätigen Bewohner der Hauptstadt der vorbelobten Sitte noch fortan huldigen, und durch die zahlreiche Abnahme der Erlaßkartcn ergiebige Gaben auf dem Altare der Armuth niederlegen wollen. Diese Erlaßkürtcn können von heute angefangen, im Comptoir deb Armen-Instituts-Cassiers, Herrn Leopold Frörcnteich, gegen den gewöhnlichen Erlag von 20 kr. für die Person, ohne jedoch der gewohnten, bisher so rühmlich bewiesenen Großmuth der mildthätigen Stadtinsassen Schranken zu setzen, erhoben werden«, , Die Namen der Neujahrs-Gratulanten werden m gedruckten Verzeichnissen der Zeitung beigelegt, und dcr.cingcgangcne Geldbetrag wird besonders begannt gemacht werden. Von der Armen-Instituts-Commission zu Laibach am 14. December iL3l). Cliubernial Verlautbarungen. Z. 1669. (3) gä Nr. 3o36)pr. Concur s. Zur Besetzung der Sccrctärssielle bei der k. k. krainerlschcn Landwirthschafts- Gesellschaft. — Nach dem Beschlusse der allgemeinen, Versammlung der k.k. Landwirthschafts-Gesellschaft am 3. Mai l. I.,, wird die Sccretarsstcllc in der nächsten Versammlung des Monates Mai k. I., mtttclst Wahl besetzt werden. — Die, wirklichen Herren Gescllschaftsmitglicder werden hicvon nnt dem Beisätze in die Kenntniß gesetzt, daß Jene, wblchc diese Stelle zu crhaltmwün-schcn , in der zum EM curse bestimmten Frist, vom 1. Jänner bis le^en März i83i, sich gehörig in die Compctcnz setzen wollen, weil nach Verlauf dlcser Concurszeit auf kein Gesuch mehr Rücksicht genommen werden wird.— Von dem Ausschusse der k. k. Landwirthschaftö - Gesellschaft. Laibach am 10. December i83o. Z. 1655. (5) Nr. 2755^1148. E u r r e n d e des k. k. illyrischen Gubcrniums zu Laibach. — Grundsätze übcr das Verfahren bei Wasserbauten und über die Bedeckung ihres Kostenauf- wandes. — Seine Majestät haben mit a. H. Entschließung vom 3o. October d. ^.folgende Grundsatze über das Verfahren bei Wasserbauten und der Bedeckung des dazu erforderlichen Aufwandes, zur Richtschnur vorzuschreiben geruhet: 1.) Von jedem Wasserbau soll der relative Nutzen desselben im Verhältnisse zu dem- dazu erforderlichen Aufwande mit Zuziehung der dazu gehörigen Interessenten aus-gemittclt werden. — Unter der Nützlichkeit eines Baues wird sowohl der positive Vortheil, der davon erwartet wird, als die Abwendung der Nachtheile, die aus der Unterlassung des projectirten Baues zu besorgen sind, verstanden. — Unter den Intcrcstcnten ist sowohl das Aerarium,, wenn es zu concurriren berufen ist, also die das Acrarium vertretenden Behörden, wie auch die Privaten, deren Interesse in Berührung kömmt, gemeint. — 2.) Ueber die Vollziehung eines projcctirtcn Wasserbaues haben die, dazu berufenen Behörden nach Maßgabe, ihres Wirkungskreises zu entscheiden. — 3.) Zur Bedeckung des Aufwandes eines als nothwendig oder nützlich, erkannten und gchö-rig4eschlosscnen Wasserbaues sind nach den weitet folgenden Bestimmungen d^' Stqqt und die Ii6o Privatinteressenten berufen. — ^.) Wa.'^bauten für reine Staatszwecke sind ausschließend auf Kosten des Staats-Aerars zu vollziehen. Dahin gehören insbesondere alle Wasserbauten/ welche ausschließend auf den Zweck der Befahrung der Flüsse mtt Schiffen oder Flössen, oder bei Gränzflüssen gegen das Ausland oder Ungarn, auf die Versicherung der Ufer als Staats-Territorium gerichtet sind. — 5.) Wasserbauten, welche nur allein zur Erreichung von Privatzwecken unternommen werden, sollen auch nur auf Kosten derjenigen Privaten, denen daraus ein Vortheil zugeht, oder von denen dadurch em Nachtheil abgewendet wird, getragen werden. — 6) Wenn ein Wasserbau, obgleich vorzugsweise aus Staatszwccken unternommen, auch Privaten zum Nutzen gereicht, oder wenn ein solcher Bau für Prlvat-zroccke zunächst berechnet, auch dem Staate di-rccte und berechenbare Vortheile gewahrt, so haben nn ersten Falle auch die Privaten, und lm letztern Falle auch der Staat zu den Kosten vcrhältnißmäßig beizutragen. — 7.) Die gehörig berechneten Kosten eines beschlossenen Wasserbaues sind, wenn dazu theils der ^taat, thetls Privatintcrcssenten beizutragen berufen find, vor allem mtt Zuziehung der Interessenten von den dazu geeigneten Behörden von Fall zu Fall nach dem Verhältnisse des erwarteten Nutzens oder abgewendeten Schadens zwischen dem Staate und den Privatinteres-scntcn festzusetzen, in der Art, daß auch für die Lctztern vorläufig nur die auf sie im Ganzen ausfallende Summe mit dem Vorbehalte der Subrepartition ausgcmittclt wird. — 9 ) Die Subrcpartition der Baukosten auf die Pn-vatlntercssenttn, diese mögen mit dein Staate gemeinschaftlich oder allein und ausschließend concurriren, ist jedesmal mit ihrer Zuziehung von der dazu berufenen Behörde durch geeignete Kunstverständige auszumitteln. — 9.) In so fern die Privatinteressenten eines Flußwasscrbaucs vorzugsweise aus den Fluß-Anrainern bestehen, ist zu bemerken, daß darunter nur jene verstanden werden, deren Neal-Besitzthum inner dem Inundationsgebiethc des Flusses gelegen ist, daß aber dieser Begriff ausser den unmittelbaren Grundbesitzern auch auf die Grund - und Zehentobrigkeiten nach dein Verhältnisse ihres Nutz.lntheiles an den bezeichneten Gründen und Rc^liiäten auszudehnen sey. — 10.) Uiner den Privatinteressenten werden ferncrs auch jene öffentlichen Fonde verstanden, welche, obschon sie unter der Verwaltung der Staatsbehörden, stehen, gleich- wohl nach den Grundsätzen des Privatvechts adininistrirt werden, welche Fonde daher in Beziehung auf Wusserbauten, bei welchen sie intressn-t sind, genau wie andere Private zu behandeln seyn werden. — 11.) Zum Maß-siabe der Beitragsleistung soll der Capitalswerth dienen, um welchen die Grundstücke oder Realitäten eines jeden einzelnen Interessenten cnt-weder positiv durch Vermehrung desselben, oder negativ durch Vermeidung ihrer Abwer-thung erhöht werden. — 12.) Jedem Privat-interessentcn ist von der Behörde der Vetrag, der auf ihn entfällt, und der Maßstab, nach welchem derselbe berechnet worden ist, in einem gehörig verfaßten Ausweise bekannt zu geben. — Sollte ein Prlvatinteressent durch die von der Behörde ihm zugestellte Berechnung seines Beitrages oder des Maßstabes der Ausmittlung sich beschwert finden, so sieht es ihm frey, binnen einer Frist von höchstens 14 Tagen, um eine gerichtliche Würdigung des auf ihn angewendeten Maßstabes anzusuchen, welche in jedem Falle zu bewilligen ist, und nach deren Ausspruch sich zu benehmen seyn wird, ohne einen wettern Nechtszug oder Beschwerde zuzi-lassen. — Die Kosten der gerichtlichen Schätzung wird der Recurrent nur dann zu tragen haben, wenn die von ihm eingebrachte Beschwerde als ungegründet erkannt werden sollte. — iZ.) Wer nach Verlauf der festgesetzten Frist von iä Tagen das Ansuchen um eine gerichtliche Schätzung nicht gestellt haben sollte, ist zur Leistung des ihm zuge? theilten Beitrages verpflichtet. — 1/5.) Sollte Jemand es vorziehen, den Grund oder die Realität, für welchen er einen definitiv aus-gemittcllen Betrag zu leisten hatte, lieber ganz aufzugeben, als sich diesem Beitrage zu unterziehen, so sieht ihm solches frey, nur muß die Erklärung darüber in einer Fr,st von 1.^ Tagen nach definitiver Feststellung des Beitrages abgegeben werden. Solche überlassene Grundstücke oder Realitäten sind zum Vortheile der Baukosten-Eoncurrenz u^Wcge der öffentlichen Versteigerung zu veräußern. — i5.) Um die Vollziehung emes beschlossenen Wasserbaues nicht aus Mangel an den dazu erforderlichen Geldmitteln ms Stocken zu bringen, ist sich nach Beschaffenheit der Concurrenz darüber die vollkommene Sicherheit zu verschaffen, in welcher Beziehung folgende Bestimmungen festgesetzt werden: a.) in den Fallen, wo derScaat den Aufwand allein zu bessreiten hat, kann die angemessene C'rfolglassung der erforderlichen Summen mit Rücksicht auf die bestehen- ii8l den Vorschriften ohnehin keinem Anstande unterliegen; d.) in jenen Fällen/ wo die Concur-venz zwischen dem Staate und dem Privaten getheilt ist, der Bau jcdoch für jeden Fall aus Staatsrücksichten unternommen werden muß, ist der ganze Kostenbetrag aus dem Aerarium vorschußweise zu berichtigen, und der auf die Privaten entfallende Antheil für das Aerarium gehörig einzubringen; o.) in allen andern Fallen ist den Behörden die Sorge überlassen, die von den Privaten einzuzahlenden Summen gehörig sicher zu stellen und einzubringen, ohne daß auf Acrarial-Vorschüsse gerechnet werden darf. — Diese Grundsätze haben mtt 1>em Militär - Jahre i83i in Wirksamkeit zu treten. Diese a. h. bestimmten Grundsätze werden in Folge hohen Hofkanzley-Dccrets vom 10. d. M., Nr. 2565/, öffentlich kund gemacht. — Laibach am 27. November 18I0. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Franz Ritter v. Iacomini, k. k. Gubermal-Secretar, als Referent. Nreisamtliche Verlautbarungen. Z. 1656. (3) aä Nr. 6410. Kundmachung. Zur Herstellung mehrerer Reparationen am Pfarrhofe zu Dornegg, welche in Folge hohen Gubernial- Decmes vom 26. September 18I0, Zahl 22l3ä, genehmigt wurden, wnd im Kreisamts-Locale den 3i. December l. I., um it) Uhr nach zuvor gelegten zehn-procentlgen Vadium eine öffentliche Minuen« do-Versteigerung abgehalten werden, woselbst d,e Bed'.nglnsse, Vorausmaß und Bauoemse zu den gewöhnlichen Amtsssunden eingesehen werden kann. — Da die Hand-und Zug« robaih in lial.ura geleisttt wird, so erscheint nur Minulndo zu versteigern, die Meisterschafts - Arbett und das Materlale, als: An Maurer-Arbett . . . 90 ft. 5i ^2 kr. „ „ Materlale. . 77 „ l? „ „ Stemmetz- Arbeit . . 20 „ 5ä „ „ Z^lmmermanns-Arbeit . 33 „ 53 „ i, „ Materlale . 67 „ 44 „ „ Tischler- Arbett ... ^5 „ 6 „ „ Schlosser - Arbeit . . 24 „ 14 „ „- Schmw - Arbeit . . . 25 „ — ,. ., Hafner- Arbett ... 12 „ — ,, „ Glaser« Arbctt ... 9 „ 22^2 « ,. Anstrelchcr« Arbeit . . 3o >, 10 ,, Zusammen . 4äi st. 7 kr. Vom k. k. Krelsamte Adelsberg am 1. December i33o. Z.1670. (3) Nr, i3Loo. Verlautbarung. Durch den erfolgten Tod des Friedrich Scheibler, ist bei diesem k. k. Krcisamte die Kreiscassedienersstelle mit einem jährlichen Gehalte uon 2l)0 st. in Erledigung gekommen. — Wer diese Bedienstung zu erhalten wünscht, hat sein Gesuch von heute binnen vier Wochen an dieses Kreisamt einzureichen, und in solchem sein Alter, seinen verehelichten oder ledigen Stand, seine bisher aufgehabten Staats- oder Prwatdienste, körperliche Gesundheit, die Kenntniß der krainerischcn Sprache, dann daß er des Lesens und Schreibens kündig, und von unta-dclhafter Moralität sey, documentirt nachzuweisen. — Diejenigen, welche schon dermal bei einem öffentlichen Amte dienen, haben bel demselben die Einbegleitung ihrer Gesuche zu erwirken. — K. K. Krcisamt iaibach am 14. December iL3o. Stadt- unv lanyrechtliche Verlautbarungen. Z. 1672. (2) Kundmachung. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Einreichungs-Protocol! dcs k. k. krainerischen Stadt- und Landrcchts vom 1.Jänner i83i angefangen, für die Partheicn nur von 8 Uhr Früh b»s 1 Uhr Nachmittags, und nicht auch, wie bisher, in den spateren Nachmittagsstunden offen seyn wird; wornach sich Jedermann'zu richten wissen wird. Laibach den i3. December i83o. Z. 1662. (3) Nr. 7y52. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es scy von diesem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Wmz-bach, Cessionärs der hiesigen Sparkassa, wi, der Maria Lukeschltz, wegen schuldigen 5o0 fi. C. M.c. 8.c. , ,n d»e öffentliche Versteigerung des der Excquirten aehörlgen, auf 9/^9 5. 55 kr. geschätzten Hauses, Nr. 29», hlcr qewilllget, und hlezu drey Termine, und zwar: auf den 10. Jänner, 7. Februar und 7. März i83i, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mtt dem Beisätze bess'mmt worden, daß, wenn dieses Haus weder bey der ersten noch zweyten Fe,lbietungs-Tagsayung um den Schayungebetraq cder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bey der dritten auch unter dem Schaftunqs: betrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen step steht, die dieß- 1l82 falligen Licitations-Bedingnisse, wie auch die Schätzung in dcr dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder. dey dem Crecutionsführer, vr. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen.. Laibach den 7. December 18^0. Z. 1661. (3) Nr. 7885. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Johann Feichter, gesetzlichen Vertreters seiner minderjährigen Kinder Katharina und Johann, als bedingt erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der aw 6. November l. I. / in der St. Floriansgasse,, 5ul>Conscriptions-Nr. 96, verstorbenen Gattinn, Anna Feichter, die Tagsatzung auf den Zi. Jänner i63i, Vormittags um g Uhr vor diesem k. k. Etadt- und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Jene,, welche an diesen Verlaß aus was immer für einemRechtsgrundeAnsprüche zu stel» len vermeinen, solche so gewiß anmelden und vechtsgeltcnd darthun sollen, widrigens sie die Fvlgen des §, 614 b. G. B., sich selbst zuzuschreiben haben werden.. Laibach den 7. December i83o> F.. 1663. (3) Nv. 7996. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Matthaus Kappus, Eooperator zu Neustadt!, als bedingt erklärten Erh,en zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 7. October l. I. , zu- Kopriunik in der Wochein, ohne Hinterlassung eineS Testamentes verstorbinen Lokalkaplans, Markus S.cheuma, die Tagsatzung auf den 3i. Jänner 183t, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte be« filmlnt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für emcm Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so. gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 8iH b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden« Laibach den 7^ December i83c». AemtliOe ^erlautbarungem Z. 1666. (3) Concurs , Nachricht. Das hochlöbl. f. k. küstenländifche Tu« bernium hat mit hohem Decrete vom 21. September d. I., Zahl 21147, in Folge heher Hofkanzleyentscheidung vom 9. August d. I., Zahl 20621,, die k. k. Baüdireciion ermach-tlgt^, unentgeltliche Practicanten aufzunehmen und zu verwenden, welche die für Baubeamte laut hoher Hofkanzleyverordnung vom l6., März 1820, Z. 720,, vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen. — Indem mcm diesen hohen Beschluß zur allgemeinen Kenntniß bringt, werden die Zöglinge der k. k. politechnischen Lehranstalten, welche als unentgeltliche Practicanten bei dleser Baudirection aufgenommen zu werden wünschen, aufgefordert bis 1. Februar i83l ihre Bittgesuche einzureichen, und ihr Atter, Vaterland, Geburtsort, Religion, und »m Ginne der obcrwähnten hohen Hofvor-schrlft zurückgelegten gesetzlichen Studien, wie auch die allenfalls bisher geleisteten Dienste durch authentische Zeugnisse nachzuweisen. — K. K. Baudirection. Trieft den 6. December !93o.. Vermischte V^erlautbarungm. Z. zSI?, (3). Nr. i^o. E d i c. t. Von dem Bezirks, Gerichte HerrsHaft Krupp wird hiemit öffentlich kund gemacht: Es sey auf Ansuchen des (Zxecutionssührers Mathias Saje von Ottot, in die executive Feilbietung der, dem Ere« cuten und Sickeldurgcr Militär» Gränzcr, Ioro herrak von Braschleviya gehörigen, der Herrschaft Ainöd dienstbaren, zu Vraschleviha gelegenen, ge< richtlich auf 35o ft.M. M. gescbähten halben Kauf' rechtshube, sammt Nebengebäuden, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 3o. März 1621, schuldign 25i fl. 26kr. M. M.,dann 3g ss. 53 ?5. Gerichtölosten, Interessen und Sxecutionskosten, in Folge der Note dcö löbl. k. k. Szluiner »Gränz« Regiments, Nr. 4, zu (Zarlstadt, gewiNiget, und hiezu, die erfie Feil^etungsta^sahung auf den 7. Jänner, die zweite auf den 7. Februar, und die dritte auf den 7> März f. I. ,83i, jedeömal Vor/ mittags von 9 bis 12 Uhr, in I^oc« der hubcnreali« tät zu Braschleviha, mit dem Beifahe bestimmt worden, daß, wenn obige Hubenrealität weder bei der ersten noch zweiten FeilbictunMagsatzung um den Schähungsweitl) an Mann gebracht wer« de, dieselbe bei der dritten und lehtcn Feildietungs« tagsayung auch unter demselben hintangesteben werden würde. Wozu aNe Kauflustigen mit dem Be» nie:len vorgeladen werden, daß die diesfälliaen Licitationsbedingnisse bei den FeNbictungötagsH' hungen betannt gemacht werden., Bezirks. Gericht Henlchaft Krupp am 2^ December ,ö3o. ^sremven-Anjeige. Angekommen den 19. December 183U. Hr. Neichsgraf v. Herberstein, k. k. Kämmerer und Güterbesitzer, von Grätz nach Vcncdig. — Hr. Joseph Fehr, Vaumwollenwaaren-Fabrikant, von Wien nach Trieft. — Frau Theresia Aussetz, Landraths - Gemahlinn, von Cilli nach Trieft. — Frau Antonia Gräfinn Delmestru v. Schönberg, k. k. Rittmeisters-Gemahlinn , mit Tochter, von Görz nach Wien. — Hr. Joseph Varraggiola, Seldenzeuafa-brikant, und Hr. Anton Sorio, Handlungsreiftn-dcri beide von Tricst nach Wien. — Hr. Anton Pe-rinrllo, Güterbesitzers von Görz. srours vVln l5. Vccenrber 183 >. Mittelkreis Vtaatsschuldv) Verlost« ObIigat.o>i Hofkam.^^ v.H.^j 3' 8g ^3 mer. Obligation. d.Zwanqs.>^.^f ^ ,^ .a>,Qd„ga., °» G«,.°. °,^H^Z '^'" Darl. mit Verlos, v. I. »82a für 100 ss. (inCM.) i65 detto detto v. I. 1821 für iuo fl. (in CM ) »i5 3^5 Wiener Sta»)t>V^c. Qlil.zu2 v. H. (in CM.) ^ia t)til!^ation. o«r alldem, und Ungar. Hofkammer zu 2 v. Y. liuCM.) 2g ^j5 Obligationen 0er in Frankfurtszu 5 v.H.<3' — und Holland aufg,enommt» Obligationen d — — ften.Sttnermalk.Karn- »u« v-H.i 39^5 — t«n, Krain und Gorz zu,2/ävH.j— — Wien. Oberk.Obligation. zu 2 v.H' 292^5 — Vank.Actien pr. Stück 1004 4^5 in Eonv. Münze. R. N. NottoZiehuttgen. In Gratz am i5. December i83o: 12. 11. 22. 32. 63. Dle nächsten Ziehungen werden am 29. December l6Zc> und 12. Jänner i63i in Grätz gehalten werden. Z. !68i. (1) Blutegel - Verkauf. Joseph Müller, bürgerl. Handelsmann in Wien, an oer Landstraße, Nr. 296, hat die Ehre alle I>. 1. Herren Chirurgen und Apotheker zu benachrichtigen, daß er durch feme Blutegel-Reservoirs im Stande gesetzt ist, Ihren geneigten Bedarf in jeder Jahreszeit mit gesunden, bestens conservirten medici-nischen Blutegeln, zu äußerst billigen Preisen zu entsprechen. Auch übernimmt er jeden gütigen Auftrag zur Weiterversendung. Wohnungs- Vermiethung. Es ist eine Wohnung im zweiten Stocke, bestehend aus sieben und nöthigenfalls auch aul acht Zimmern, Küche und Schupfen, auch einer Stallung auf vier bis fünf Pferden, nebsteinigen Kellern, bis kommende Georgizeit zu vergeben. Das Nähere deshalb erfahrt man lm hiesigen Zeitungs-Comptolr. Sämmtlichen ?. I'. Herren Pränumeranten, welche auf das Werkchen:?„VNiM*g Tage der Osvahr und die Netter aus der Mstß." Von D- Frainz Sar- tor» ?c; pränumerlrt haben, diene hlemit zur gefälligen Anzeige, daß die Mhörige Anzahl von Exemplaren vom Verleger und Buchhändler Carl Gerold in Wien bereits im hiesigen Zeitungs-Eomptoir angekommen »st, und nun stündlich in Empfang genommen werden könne. Zugleich wird auch im hiesigen Zeitungs-Comptoir Vränumeration auf den zweiten Theil des Werkes: TNien's Tage der Nesahr und die Netter aus der MoO, von v^: Franz Sartori, unter dem Titel: MeherschwemmunKK-Ofeschichte der Nonau im stachen Nande Oesterreich's unter der Onns, angenommen. ii84 Nubermal- ^erlautbaruttgen. Z. i6?3. (i) 0>il). Nr. 29216. Concurs - Verlautbarung zur Wiedtrbesctzung der erledigten Bezirks-Kommissärs», Richters- und. Domainen-Vcr-walteröftelle ln Diijc. — Bei dem landesfürst-llchcn Bezn'ksamte in D^o, ist die Bezirks-^ommlssars^, Richters- und Domainen-Vcr-walccrsstelle, in Erledigung gekommen. — Mit diesem Posten lst der jährliche Gehalt von Uoa fi. der Bezug von ^ 0^0 von den reinen laufenden Ueberschüssen, und von H o.la von den elngehobenen Rückhänden bis zum Jahre ,^823/ der pollilschen Fondsemkünfle, freye Wohnung , nn Re»sepauschale von 200 fi. und die Verbindlichkeit zur ^elstung elner öaus tlon von l5oc> ß. verbunden, dle entweder bar uder sideljufforisch geleistet werden muß. — D»e «kompetenten haben ihr- Gesuche längstens bis letzten December i35o, bcl dem Istna-ner Krelsamte einzureichen, darin ihr Alter, chren Geburtsort, Stand, ihre Religion auszuweisen, und folgende Urkunden beizulegen: 1.) die Studienzeugnlsse über die vor, geschriebenen juridisch - politischen Studien; 2.) dle Wahlfählgketts ^ Decrete aus den Zweigen der Crinnnal-Iustiz, öann aus der politischen Gesetzkunde; 3.) dle Zeugnlsse über dle vollkommene Kenntniß der deutschen, italienischen Sprache, und eines in Istrien üblichen slavischen Dlalectes; H.) die Zeugnisse über ihr moralisches und polttlsches gutes Betragen; ! 5) die Dlcnsturkunden über ihre bisher geletsttten D,ensse. -- Uebrigens haben sie sich über ihr Vermögen zur Leistung der vorerwähnten Dicnstcscaution und über den Umstand beftlmntt auszusprechen, ob sie (.ut emem bei dem erwähnten Bezirks angestcllien Beamten verwandt oder verschwägert, und in welchem Grade sie es find. — K. K. Küsten-Gubernium. — Trieft am 26. November igZo. Johann v. Ven>'c,ky, GubernialsGecretär, als Referent. Z. 1677. (l) aä Gub. Nr. 2Ü63i. Edict. Vom k. k. innerösterr. Ahpellations-Gerichte wird hiemit bekannt gemacht/ daß die, bei demselben erledigte Nathsprotocollistcnstelle zu Folge a. H. Entschließung vom 20. Juni 1829, durch einen Rathsprotocollisten-Adjunc-tm, mit dem Gehalte von 600 si./ und dem Range eines jüngsten Landrechtsrathsprotocottisten, besetzt wird; daher haben Jene, welche sich um diese Nathsprotocollisten-Adjunctenstelle bewer--ben wollen, ihre gehörig belegten Gewchc, worin sie sich vorzüglich über die vollendeten Nechtsstudien auszuweisen und zugleich zu erklären haben, ob und in welchem Grade fse mit einem Beamten dieses Appellationsgerichts verwandt oder verschwägert seyen, durch ihre vorgesetzte Behörde binnen vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edicts in die Zeitungsblätter hierorts zu überreichen. Klagenftlrt am 24. December iZZo. Aemtliche ^erlantbarnnSen. 3. !6?1. (l) Ochsen - kicitations - Ankündigung. Es werden am 10, Jänner i35l, del) dem k. k. Karstcr - Hofgestücte, und zwar in,^050 Lippiza, acht Stück Zugochsen, mit? telst L citation an den Meistbietenden gegen gleich bare Bezahlung hintangegeben werden. Hieju werden hlemit Kauflustige höftichst einc geladen. kippiza den i5. December i63o. Z. 1680. (1) Nr. 66i5j57Zi. D. Getreid - Versteigerung. ^ Am 26. l. M. December, Vormittags um 9 Uhr angefangen, werden in dem Schloß-gcbäilde zu Gallenberg nachfolgei^de Getreid-Quantitäten, als: 66 5 3>^32 Mctzen Weihen, 6^25 l^/^32 Metzen Korn, 5.^9 10 3^/^32 Metzcn Hafer, "lZ^ Metzen Hirse, /, 2.l32 Metzen Gerste, und /,. 1^)2 Mctzen Heiden, an den Meistbietenden zum Verkauft ausgeboten werden. Wozu alle Kaufsliebhaber cingefad'en sind. — Gallenberg am i5. December i3Zo. Z< l6/5. (1) Nr. 5535^06. G. W. Kundmachung. Bei dem k. k. Hauptzollamte in Tnest wird provisorisch die Stelle eines dritten Controllors besetzt werden, womit ein Gehalt von 700 fl. mit der Verpflichtung zum Erlag einer baren oder fideijussorischen Caution in gleichem Betrage der Conventions-Münze verbunden ist. -> Die Bestimmung wegen emes Quartiergeldes wird nachfolgen. Der Concurs wird bis 20. Jänner offen gelassen, binnen welchen die Bewerber, welche sich über dle erworbene vollkommene Kenntniß der Zottma-mpulation und nebst der deutschen Sprache auch (3< Amts-Blatt Nr. ,53. d. 21. December iä3o.) 2 ziL5 über den Besitz der Kenntnis der italienischen Sprache/ im Sprechen und Schreiben, dann i'chcr die Lange der Dienstzeit, dlc Art der Verwendung und ihreMoralttac, grundhalnq auszuweisen haben, ihre docummtirtcn Gesuche uu vorgeschriebenen Amtswcgc bet der ik. k. vereinten illyrischen E'ameral-Gefallcn - Verwaltung in ^aibach einzubringen, oder an das k. k. provisorische Zollmspectorat nach Tricst vor Ablauf des Concurs-Termines durch ihr vor» gesetztes Amt einzusenden haben. — K. K. illyrlschc Camcral - Gefallen - Verwaltung. Laibach den 9. December i83o. Vermischte VerlantbarunIett. Z. i683. (!) Nl- 1067. Convocation. Von dem vereinten Bezirksgerichte Neue degg wn-d anmit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Herrn Dr. Albert Paschali, als Curator der minderjährigen Kinder Johann und Agnes Aubel, zur Erforschung des Ac-riu, und Passlvstandeß nach dem am 3o. Novemi ber i3Zc> ad in».«5l.:no verstorbenen Johann Au» b^l, Eigenthümer des Gutes Gchneckenbüchel, die Tagsatzung auf den i3. Jänner k. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem Nezirks-Gerichte anberaumt worden, bei welcher alle Jene, welche auf diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu fiellen vermeinen oder zu diesem Verlasse etwas schulden, so gewiß anmelden und rechts, geltend darthun sollen , widrigens Erstere die Folgen des §. 814 b. G. B. "ch selbst zuzuschreiben haben werden, gegen Letztere aber im Rechtswege fürgegangen werden würde. Bezirks-Gencht Neudegg den 14. De« cember 18I0. ^ Z. 1682. (1) Nr. 1676. ' E d i c t. Von dem Bezirks» Gerichte Herrschaft Krupp als Real Instanz wird hlemit öffentlich kund gemacht: Es sey m die Reaffumirung der, von dem Militär ° Granzer Janco Sajatovich, Osterzer Compagnie des löblichen Szluiner Gränz-Regiments Nr. H , gegen Peter Ga« jatouich, Gränzer der nämlichen Compagnie, erwirkten und systinen öffentlichen execut,uen Feilbietung der, dem Executen Peter Sajato, vich von Iesernize gehöngen, zu Kafta gele« genen, gerichtlich auf 960 ft. M. M- geschätz- ten Weingartens sammt Zugchör, wegen aus dcm Vergleiche vom Zo. Juni »626, schul» dlgen 71 ß. M. M. sammt Interessen und 21 ft. gemäßigten Gerichtskosten e. 5. c., in Folge der Note des löbl. Szluiner Gränz« Regimentes Nr. 4, ääo. 9. October i83o, Z. ^loLZ^iK gewllliget, und sind hiezu drei Fellbictungeiag^atzungen : die'erste auf den 6» December d. I , die zweite auf den 7. Jan? ner i83i, und die dritte auf den 7. Februar i33i, jedesmal Vormittags 9 bis 12 Uhr, in I^uc-o des Weingartens zu Kasta mit dem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn dieser Weingarten sammt Zugchör weder bei der ersten noch zweiten Fellbietungstagsatzung um den Sckapungswerth an Mann gtbrnckt wer« de, derselbe bei der dritten und letzten Feilbie-tungstagsatzung auch unter demselben hintangegeben werden wurde. Wozu alle Kaustustigen mit dem Bemer« ken vorgeladen werden, daß die diesfalligen -Licitationsbedingmsse bei den Feilbietungstag-jatzungen bekannt gemacht werden. Bezirks-Gericht Herrschaft Krupp am i5» October i63o. Anmerkung. Zu der ersten Feilbietungss tagsatzung war kein Kauftustiger erschle^ nen. 3. 1645. (3) Edict» Von dem Nezirls' Gerichte der Herrschaft Ponovitfch lrild belannt glwacht: Es wurde über Ansuchen deö Johann Nrcgar, Vormund der Ja» cob und Agnes Schetlo'schen PuptNen von Waatsck, wegen verglichenermassen schuldigen ^4 st. M. M. sammt Nebenoeibindlichkeit^n, in die executive Feilbiltung der, dem Anton Worliner zu Mußga gehörigen Fahrnisse, seiner dem Staatsgute Laat vereinigt mit der k. s. C. h. Michelstätten, buk Rectif. Nr. 106, untelthänigen, ebendort liegen" den Kaufrlchtshube, sammt Zuacbor gewiNiget, und zul Holnahme deiftlben drei Tagsavung'cn, nämlich: aus d«n 5. Jänner, »0. Februar und 27. März t. I. iL3,, jcterzeit VormittagS um 10 Uhr, in I^ocu Musga bei Pctscd, in dsm hause deö Gxecuten mit dem Anbange, tahi> falls bei der ersten oder zweiten Licttution irgend ein Gegenstand oler die Realität um den Schähungs» werih oder darüber nicht angebracht werden tonnte, jener oder diese auch unter dem Lehtern Hintange» geben norden würde, bestimmt. Es werden daher die Kaustustigen zur zahl« reichen lZlschemung eingeladen, rrelche vorläufig die Realität besichtigen und die Scdähunq und Licitationsbedingnisse in hieslqer Amtötanzley in den vormittägigen Stunden einsehen tonnen. BezictS'Gericht Herrschaft Ponovitsch am 3o. November iboo. i!86 Z. 5676. (1) Zwei Wohnungen zu vergeben. Im Hause Nr. i3, in der Stadt, ist eine sehr schön hergestellte, ganz neu ausgemahlte Wohnung im zweiten Stocke, bestehend m vier, nöthigen Falls fünf Zimmern, einem Cabinette, Küche, Spets, Keller, Holzlege und Dachkammer, stündlich oder nächstkommenden Georgi in Bestand zu belassen. Auch ist für nächstkommende Georgi-Zeit im Hause Nr. i^5, in der St. Peters - Vorstadt, eine Wohnung mit drei Zimmer, einer Küche, einer Speis, einem großen Weinkeller, Holzlege und Dachkammer, zu vergeben. Ueber beide hier angezeigte Wohnungen ertheilt der Gefertigte alS Hauseigenthümer in feinem Wohnhause, Nr. 146, am Marienplatze, nähere Auskunft. Ignaz Bernbacher. Z. 1679. (1) I„ dem Markte Lichtenwald, Cillier Kreises, an dem Sauestrome, ist ein Haus, welches auf einem schönen geräumigen Platze neben der Pfarrkirche steht, mit mehreren Grundstücken, aus freyer Hand zu verkaufen. In diesem Hause wurde bis nun das Ledcrechandwcrk betrieben, und solches könnte mit obrigkeitlicher Bewilligung den Localverhallnisscn gemäß, mit großem Vortheile noch femers hu, betrieben werden. Ucbrigens ist die Gegend angenehm, und im Handel mit allerley Producten sowohl zu Land auf der neucn Straße von Agram nach Cllli, als auch zu Wasser durch die Schifffahrt auf dem Savestrome nach Laibach, sehr belebt. Die Verkaufsbedingnisse sind billig, und können in der Herrschaft Untcrlichtenwald eingesehen werden. Um hiesigen Aeitungs - Comptoir ist zu haben: Johann Georg August Galletti's, gewes. herzogt. Sachsen-Gotha'schen Hofraths und Professors, Allgemeine Weltkunde, oder geographisch-fia-tistlfch-historische Uebersicht aller Lander, in Rücksicht ihrer Lage, Größe, Bevölkerung, Cultur, vorzüglichsten Städte, Verfassung und Nationalkraft; nebst einer Skizze der ältern und neuern Geschichte. Ein Hülfsmittel beim Studium der Tagsgeschichte für denkende und gebildete Leser. Umgearbeitet und vermehrt von Dr. Georg Norbert Schnabel, k. k. ordentl. öffentl. Professor der europaischen und österreichischen Statistik an der Carl-Ferdinand's Universität zu Prag, Historiogra-phen der juridischen Facultät daselbst. Siebente Auflage. Pesth, i63i. Preis: Broschirt ä si. E. M. Betrachtungen über Ungarns Weinbau, oder: auf Erfahrung gegründete Belehrungen zur möglichen Verbesserung dieses wichtigen Landwirthschaft? Zweiges. Als theilweise Beantwortung einer Preisfrage. Von Franz Schams, Ritter des königl. Polnischen St. Stanislaus-Ordens, der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Wien wirkliches, der patriotisch-ökonomischen. Gesellschaft in Prag, der landwirthschafts, Gesellschaft in Gray, der mahrisch, schlesischen Gesellschaft zur Beförderung des Ackerbaues, der Natur- und Landeskunde in Brünn, der kalserl. russischen freien ökonomischen Gesellschaft in St. Petersburg, der Ilorticulmrgl-Societat in London, correspondirende-s, und des pharmaceutischen Vercmö in Petersburg Ehrenmitglied. 6. Pesth, i65a. Preis: Broschirt Zo kc. C. M. Atlaß zu Schütz's allgemeiner Erdkunde, erste und zweite Lieferung; sowohl in I^olio als auch in (Quarto. Verschiedene Gattungen Taschenbücher, Almanachs Md Damenkalender im elegantesten Einbande; fernerS: Die Jugend in den Erholungstagen auf dem Lande. Von V. R. Grüner. Mit 6 Kupfern, begleitet mit deutsch-, französisch-, italienisch- und böhmischem Texte. Gehr geeignet als Welhnachts- und Neujahrs-Geschenk. Quer 4. in färbigem Umschlage. Preis: 2 fi. E. M.