der sechsten Sitzung des Landtages zu Laibach am 24. Jänner 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Codclli, Landeshauptmann von Krain. — K. k. Statthalter: Freiherr v. S ch l o i ß n i g g. -— Sämmtliche Abgeordnete, mit Ausnahme des Herrn Abg. Kapelle. — Schriftführer: Abg. G n t t m a n. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzmigs-Protokolles vom 22. Jänner. — 2. Fortsetzung der Debatte über die Boranträgc de« ComitS'S zur Berathung der Gemeinde-Ordnung. — 3. Bericht des Ausschusses zur Vorbcrathung der Geschäfts-Ordnung für den Landtag mit dem Entwürfe zu derselben. Beginn der Sitzung 10 Uhr 25 Minuten Vormittags. rast 5 ent: Ich eröffne die Sitzung, nachdem die zur Beschlußfassung nothwendige Anzahl von Mitgliedern vorhanden ist, und ersuche den Herrn Schriftführer, daö Protokoll vom 22. d. M. vorzulesen. (Schriftführer Dr. Skcdl liest dasselbe; nach der Verlesung): Ist gegen die Fassung dieses Protokolls etwas zu bemerken? Abg. Freih. v. Apfaltcrn: Eine Bemerkung möchte ich mir zu machen erlauben, die dahin geht, daß die beiden Anträge, von denen der erste in der letzten Sitzung zur Debatte gekommen ist, nicht von mir allein gestellt worden sind, sondern von dem Ausschüsse; ich war nur Berichterstatter darüber. Schriftführer Dr. Skcdl: Es heißt hier: „__________vom Abg. Baron Apfaltcrn als Berichterstatter des Ausschusses für die Gemeinde-Ordnung und Gcmeindewahl - Ordnung das Wort." ■— Ich glaube, daß sich das hierauf bezicht. Vorsitzender: Das Protokoll wird demnach als richtig anerkannt, und ich ersuche den Herrn Dr. Rcchcr und den Herrn Luckmann, dasselbe zu fertigen. (Geschieht.) Als erster Verhandlungs-Gegenstand steht ans der heutigen Tagesordnung die zweite Vorfrage in Bezug ans die Gemeinde-Ordnung, in deren mcritorischc Erledigung einzugehen die hohe Versammlung bei der letzten Sitzung beschlossen hat. Diese zweite Vorfrage lautet folgendermaßen: „Zwischen die Gemeinde und den Landtag sei eine Bezirks-, Gau- oder Kreis-Vertretung nicht einzufügen." Ich ersuche den Herrn Berichterstatter des Ausschusses, zur Prüfung und Begutachtung der Gemeinde -Ordnung feine Begründung vorzutragen. Berichterstatter Freih. v. Apfaltcrn: So wenig Zeit der Ausschuß bcnöthigte, um sich darüber ein Urtheil zu bilden, wie er dem hohen Hause die Beantwortung der ersten in der letzten Sitzung beantworteten Frage vorzuschlagen habe, ebenso gründlich und zeitcrfordernd war die ; Erörterung, welcher der Ausschuß die Erledigung der zweiten : Frage unterzog. Schritt für Schritt wurde jeder Vortheil, den man für die Gründung wahrer Autonomie in der Gemeinde, aus der Institution der Gemeinden höhcrcr'Ordnung sich hätte erhoffen können, der genauesten Erwägung unter-; zogen. Jedes Theil-Interesse, welches Gemeinden eines ganzen Bezirkes mit einander gemeinsam haben könnten, wurde geprüft, und endlich gelangte der Ausschuß zur Erkenntniß, daß bei dem Bestände des Rcichsgcsctzcs vom 5. März 1862 alle in Erwägung gezogenen Vortheile der Einführung von Gemeinden höherer Ordnung sich durch eine lebensfähige, thätige, kräftige Gemeinde unterster Ordnung einerseits und durch den Landtag und seinen Landes-Ausschuß andererseits erreichen lassen, daß alle Theil-Interessen, welche Gemeinden miteinander gemeinsam haben können, durch diese beide Faktoren gehörig gewahrt werden können. Als das tiefst gefühlte Bedürfniß, welches die Einführung von Gemeinden höherer Ordnung befürworten könnte, war daö betont worden, durch sie ein Organ zu gründen, welches den bestehenden Bczirkskassen als ein überwachendes zur Seite gestellt werden könnte. Jedoch bei Prüfung dieses Vortheiles, den man sich von der Gründung der in Frage stehenden Institution hätte erwarten können, hat sich gezeigt, daß das Objekt derselben selbst in Zukunft entweder ganz fehlen wird, oder aber zu einem sehr unbedeutenden Maße herabsinken dürfte. Die Bezirkskassen, wie sic dermal bestehen, haben nämlich drei verschiedene Gattungen Auslagen bestritten; diese Auslagen bezogen sich erstens auf daö Straßcnwcscn, zweitens auf die Besoldung der Gcmcinde-diencr und drittens auf die Bezahlung des Sanitäts-Personales. Das Straßenwesen selbst geht einer gründlichen Umwandlung, einer neuen Organisation entgegen, und cs befindet sich in dieser Richtung in den Händen des h. Hauses eine Rcgiernngs - Vorlage, welche die dießfälligen Konkurrenz-pflichten zn regeln bestimmt ist. Ich zweifle nicht, die Herren werden von dem uns von der Regierung gemachten Vorschlage Einsicht genommen haben und dadurch zu der Ueberzeugung gekommen sein, daß durch das uns vorgeschlagene Gesetz ein Comite gebildet werden solle, welches einzelne Bezirke des Landes in Betreff der Straßenangclcgcnhcit zu besorgen haben wird. Diesem Comite wird nicht allein die technische und sonstige Administration, sondern auch die Geldgebahrung mit den hiezu erforderlichen Fanden übergeben sein; somit wird durch den Wirkungskreis dieses Straßen-Somite's die Hauptaufgabe, welche die Bezirkskassen bisher zu lösen hatten, an dasselbe übergehen, und cS werden die Bezirkskassen selbst ans ein sehr unbedeutendes Maß zurückgeführt. Der zweite Punkt, welcher bei den Bezirkskassen in Betrachtung zu ziehen kommt, ist der die Dotirnng der Gemcindedicner betreffende. Die Gemeindediener werden in Zukunft der Gemeinde zu dienen haben; bisher haben sie der Gemeinde zwar ebenfalls, jedoch nur mittelbar dadurch gedient, daß sie Diener des Bezirksamtes waren, welche auch fortwährend am Sitze des Bezirksamtes ihren Standpunkt hatten, und von bortaug lediglich Geschäfte besorgten, welche ihnen anvertraut wurden, und welche Zustellungen und derlei Obliegenheiten betrafen. Die Gemeinde wird in Zukunft vermöge des ihr übertragenen Wirkungskreises ihren Diener bei sich selbst bcnöthigcu, und wird ihn daher aus ihrer eigenen Kassa zu bezahlen haben, und deßhalb entfällt auch diese Rücksicht, welche den Bestand der Bezirkskassen, den Fortbestand derselben befürworten würde. Die dritte Aufgabe der Bezirkskassen, nämlich die Dotirnng deS Sanitätspcrsonales wird aller Wahrscheinlichkeit nach in Zukunft gleichfalls einer Aenderung unterliegen. Die dermal auf unbestimmte Zeit provisorisch bestellten Distrikts-Physiker werden bei der Organisirung doch zweifelsohne eine definitive Stellung bekommen, und werden, um mich des Ausdruckes zu bedienen, als medizinische Staatsbeamte vom Staate in seine Besoldung übernommen und daher aus dem Staatsschätze dotirt werden. Das übrige Sanitäts - Personale, als da sind: Bezirksärzte, Bezirkshebammen, werden in Zukunft als solche einen beschränkteren Wirkungskreis haben als jetzt, weil eben in Zukunft die Bezirke eine größere Ausdehnung haben werden, welche jedoch lediglich das Administrative selbst betrifft. Was das Interesse der Gemeinden an solchen Personen anbelangt, so werden sich nach der Natur der Sache Gruppen von Gemeinden bilden müssen, um sich derlei ärztliches Personale zu halten, wenn ihnen anders um ärztliche Hilfe zu thun sein wird. Selbst wenn dieser letztere Punkt auch künftighin den Bezirkskassen anheimgestellt bleiben sollte, so wäre jedenfalls der Bestand solcher Bezirkskassen ein zu geringfügiger, um zu seiner Kontrolle, zu seiner Uebcrwachung den kostspieligen Apparat einer Bezirks-Vertretung hinstellen zu sollen. Ein weiterer Grund, welcher die Einführung dieser Institution etwa hätte befürworten können, wäre der gewesen, um sie als Wächter an der Pforte des Freiheitstcmpcls einer autonomen Gemeinde hinzustellen; die Gemeinden werden auf Grund des Gesetzes, dessen Berathung dem Ausschüsse vorliegt, hoffentlich autonom hingestellt werden, und es wäre nur zu befürchten, daß an dieser Autonomie künftig wieder gemäkelt werden könnte, daß von dieser Autonomie allmälig abgebrochen, und die Gemeinden in die frühere Bevormundung zurückgeführt werden könnten, in der sie bisher sich befanden. Eben dieses zu verhindern könnte man meinen, wären die Bezirksgemeiuden das entsprechende Organ. In dieser Hinsicht, meine Herren, dürfen wir uns nicht täuschen; die Bezirksgemeinden werden in dieser Richtung nichts thun können. Das Gesetz, welches als Grundlage für die Bildung der Bezirksvertretungen faktisch gilt, welches im verfassungsmäßigen Wege zu Stande gekommen ist, räumt ihnen in seinem XVIII. Artikel einen dießfälligen Wirkungskreis nicht ein, wenigstens keinen solchen Wirkungskreis, welcher nicht ans anderem Wege paralisirt werden könnte. Ich werde mir erlauben, dem h.Hanse den Artikel XVIII. des Gesetzes vom 5. März 1862 vorzutragen, und die Lesung desselben wird die Behauptung, die ich ausgestellt habe, durch sich selbst rechtfertigen. Dieser Artikel lautet: „In den Wirkungskreis der Bezirks-, Gau- oder Kreisvertretung, insvfcrne solche konstituirt werden, gehören alle inneren, die gemeinsamen Interessen des Bezirkes (Gaues, Kreises) und seiner Angehörigen betreffenden Angelegenheiten. Außerdem können der Bezirks-, Gau- oder Kreis-Vertretung durch das Landes-gcsetz rücksichtlich der Gemeinden zugewiesen werden: a) Die Ueberwachung, daß das Stammvcrmögeu und Stammgut der Gemeinden und ihrer Anstalten ungeschmälert erhalten werde; b) die Genehmigung wichtiger, insbesondere den Gc-mcindchanshalt betreffender Akte; c) die Entscheidung über Berufungen gegen Beschlüsse der Gemeinde-Ausschüsse in allen der Gemeinde nicht vom Staate übertragenen Angelegenheiten." Sie sehen somit, meine Herren, daß der ganze Wirkungskreis sich auf die Wahrung solcher Interessen beschränkt, welche ans dem natürlichen Wirkungskreise der Gemeinde hervorgehen und daß somit, wo dieser in's andere Gebiet hinüberstrcift, von dem andern Gebiete angefochten werden könnte, nicht mehr in den Händen der Bezirksvertretungen sich befinden würde. Es fragt sich ferner, ob nicht aus der Wahrung eben dieser gemeinsamen Interessen ein Vortheil für die Bildung von Bezirksvertretungen, oder überhaupt von Vertretungen, van Gemeinden höherer Ordnung sich erwarten ließe. In dieser Richtung muß ich mir erlauben, diese Interessen einigermaßen in's Äuge zu fassen, um darnach den Schluß ziehen zu können, ob welche Vortheile in dieser Richtung für die in Frage stehende Institution sich erzielen ließen. Die Interessen, welche Gemeinden mit einander gemeinsam haben können, finden am besten darin ihren Ausdruck, daß sie zu irgend einer Ausgabe führen; wenn ein Interesse gewahrt werden soll, ist in der Regel damit eilte Auslage verbunden. Sie haben nun in einem frühern Theile meines Vortrages gehört, meine Herren, daß die Bezirkskassen, welche eben diese gemeinsamen Interessen der Gemeinden, ihre materiellen Bedürfnisse zu bestreiten hatten, eben nur drei Kathegorieu gemeinsamer Interessen auszuweisen haben, nämlich die Straßen, das Gemeindc-Dicnerwesen und das Sanitätspcrsonale. Diese gemeinsamen Interessen werden sehr wenig Befürwortung geben für die Einführung solcher Vertretungen höherer Ordnung. Es wird nämlich das Interesse, welches Gemeinden etwa an dem Sanitätspersonale haben, niemals sich ans den ganzen Bezirk erstrecken können; die Bezirke werden in Zukunft — auf das muß ich vor Allem aufmerksam machen, — nicht die geringe territoriale Ausdehnung haben, welche sie jetzt besitzen, sie werden bedeutend größer sein, und somit wird der am Sitze des Bezirkes befindliche Arzt, oder die Hebamme, oder der Bezirks-j arzt, allen Gemeinden des Bezirkes durchaus nicht dienen I können, weil eben ihre Beschäftigung, ihr Beruf ein solcher ist, welcher die momentane, die schnelle Einwirkung erfordert. Es werden daher, wie ich bereits zu bemerken die Ehre hatte, sich gewisse Gruppen von Gemeinden bilden müssen, um ihr Interesse an sanitütlichcr Hilfe selbst zn wahren, und diese Aufgabe wird daher den Bezirksvertretungen nicht anheim fallen. Daö nämliche gilt von den Gemcindedicnern, und die Straßen haben eben ihre Wahrung des gemeinsamen Interesses in den Comiw's, welche vermöge des Straßcngcsetzes werden gebildet werden. Etwaige sonstige gemeinsame Interessen, etwa Interessen an dem Nckrntirungswcsen entfallen ohnedem gleichfalls der Jngcrcnz der Bezirksvertretungen, weil dießfalls das öffentliche Interesse im Spiele ist, unb auch thatsächlich diese Angelegenheiten nicht mehr den Gemeinden zn einer besondern Thätigkeit zugewiesen sind. Es ließe sich etwa sagen, die Bezirksvertretungen könnten bei Ausbrüchen von Epidemien die Interessen der Gemeinde wahren; jedoch auch in dieser Hinsicht i|t voraussichtlich immer das öffentliche Interesse derartig im Spiele, daß die öffentlichen Behörden auch zur Wahrung derselben von selbst einschreiten werden. Unb wenn es etwa nöthig wäre, dießfalls anregend von Seite der Gemeinde zu wirken, so können dieses die einzelnen Gemeinde-Vorsteher der betroffenen Gemeinden in demselben Maße thun, als cs die Bezirksvcrtrctung zu thun in der Lage wäre. Ich bin somit wirklich nicht in der Lage, irgend ein gemeinsames Interesse aufzufinden, welches in unserem Laude dermal schon gegeben und erkennbar wäre, unb welches in der Bezirksvcrtrctung seine Wahrung finden würde. Während die Gründe, die ich bisher zu erörtern in der Lage war, in der einen Richtung die Einführung dieser Institution befürworten könnten — jedoch durch Gcgeu-gründe diese beseitigt sind —- sind deren mehrere, und ich finde sehr gewichtige, welche gegen die Einführung dieser Institution sprechen würden. In dieser Richtung ist zu allererst der materielle, der Kostenpunkt. Ich muß mir erlauben, um diesen Kostenpunkt zu beleuchten, den Herren beiläufig ein Bild zu geben, wie denn eine solche Bezirksvertretung aussehen dürfte. Die Bezirksvcrtrctung wird zuerst gebildet durch Bezirksausschüsse, welche aus der Wahl der Gemeinden hervorgehen. Dieser Bezirksausschuß wählt nun sein administratives Organ, welches sein vollziehendes Organ ist, welches am Sitze der Bezirksbehördc sich befinden wird. Dieses letzte Organ muß ein stabiles Organ sein, welches immer da ist, und immer zur Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben bereit sein soll. Diesem Organe muß man natürlicherweise die nöthigen Hilfskräfte zur Seite geben, Schreibkräfte, Diener, man muß ihm ein Lokale anweisen, in dem cs seinen Verpflichtungen obliegen kann. Dieses zusammengenommen gibt für eine einzelne Bezirksvertretung, wenn sie nur aus drei Individuen besteht, eine jährliche Auslage von 3000 bis 3500 fl. Nehmen Sic an, meine Herren, wenn Bezirksvertretungen freist werden sollten, daß im Lande 10 Bezirke, somit 10 Bezirksvertretungen sein werden, so stellt sich eine jährliche Ausgabe von 30 bis 35, auch 40 Tausend Gulden heraus. Sollte cs jedoch dem Hause beliebiger sein, .Kreisvertretungcu einzuführen, so versteht sich wohl von selbst, daß diese aus einer größeren Anzahl von Ausschüssen bestehen müßten, daher sich die Kosten einer solchen Kreisvertretung nicht auf 3, sondern 5 bis 6, auch gegen 7 Tausend Gulden belaufen würden, und sodann stellt sich ein Gcsammtanfwand von 15 bis 18, auch 20 Tausend Gulden heraus. Meine Herren! Ich will an diesen Gcgengrund keine weiteren Betrachtungen knüpfen; die Zahlen sprechen am deutlichsten für sich selbst, aber Sic werden darüber selbst int Klarsten sein, wie dem Lande eine solche neue Auflage thun würde. Ein weiterer Punkt, welcher gegen die Einführung der Bezirksvertretungen spricht, geht ans folgenden Betrachtungen hervor: das bisherige Gemeindewesen, wie es jetzt beschaffen war, war doch wahrlich nicht darnach angethan, um Individuen heranzubilden, welche zur Verwaltung des Gemciudcwcscns die gehörigen Eigenschaften haben. Wenn man einen jungen Mann bis zu seinem 24. Jahre unter strengster Kuratell hält, ihn so bevormundet, wie man ein Kind von 8 Jahren bevormundet, und ihm endlich die Freiheit gibt, so wird er sehr wenig wissen, wie er mit seinem Vermögen umzugehen habe, dieses ist beiläufig das Schicksal unserer Gemeinden; sic waren bisher am Gängelbande der Bezirksämter geführt, sie wurden in jeder noch so geringfügigen Sache angewiesen: ihr habt das unb das zu thun; sie haben es natürlicherweise gethan, aber sich dadurch zu einer selbstständigen Thätigkeit zu bilden, war dieses kein Vorgang. Es wird daher in Zukunft eine große Schwierigkeit sein, Männer zu finden, welche die Eignung haben, die Verwaltung des Gemeindewesens aus sich zu nehmen. Diese Schwierigkeit wird sich aber bei Besetzung der Stellen in den Bezirksvertretungen deßhalb noch um ein sehr Bedeutendes steigern, weil für diese Aemter nicht allein eine noch höhere Befähigung erforderlich sein wird, sondern deßhalb, weil dieses Amt einen sehr hohen Grad von Patriotismus, eine wahre Selbstvcrläugnnng erfordern wird. Ich erkläre mich in dieser Richtung dahin, es wird einen großen Patriotismus, eine Selbstaufopferung erfordern, mit Hintansetzung seiner eigenen Interessen stets am Sitze des Bezirkes bei dem ständigen Ausschüsse gegenwärtig zn bleiben, oder aber mehrere Male des Jahres für längere Zeit unentgeltlich von seinem Hause, von seiner Familie, von seinem Geschäfte, von seinem Berufe abwesend zu sein. Ob sich daher überall und immer Individuen finden werden, welche dieses Amt ans sich nehmen werden, das, meine Herren! werden Sie ebenfalls noch viel leichter beurtheilen können, als wie ich es kann. Wenn wir weiter in Betracht ziehen wollen, daß die Landbevölkerung sehr schwer die vor-thcilhafte Wirkung einer solchen neuen Institution einsehen würde, nachdem cö doch dem Ausschüsse selbst wahrlich Mühe gekostet hat, einige Punkte hervorzuheben, welche die Einführung der Bezirks-Vertretungen befürworten könnten, es steht zu besorgen, daß diese Institution, wenn sie einzuführen beliebt werden sollte, gleich Anfangs mit einem gewissen Zweifel bei der Landbevölkerung empfangen werden dürfte, und daß daher diese Frage zunächst aufgeworfen werden könnte. In wozu sollen uns diese Dinge dienen? Es ist, wenn man hierauf nicht eine sehr klare, sehr praktische, in die Angen fallende Antwort geben kann, sehr zu befürchten, daß gerade durch diese neue Komplikation der Sinn der Bevölkerung für daö Verfassungsleben nur abgestumpft wird, abgestumpft wird jetzt schon, bevor das VerfassungSlebeu nur einigermaßen eine wohlthätige Wirkung dem Saubmanne sichtbar in die Hände geben könnte. Der Landmanu bemißt die Güte einer Verfassung auf höchst praktischem Wege: nach der Höhe der Steuer und ihrer Zuschläge. Bis Dato hat er von einer solchen wohlthätigen Wirkung der Verfassung noch nichts gesehen. Geben wir ihm eine neue Komplikation und neue damit verbundene Kosten hin, damit er sich wieder au den Wahlen bctheilige, meine Herren! ich glaube nicht, daß dieses gutes Blut machen würde. (Bewegung.) Ich sann mir die Einführung von Bczirksvertretuugeu allenfalls zweckmäßig denken in einem Lande von großer territorialer Ausdehnung, wie Böhmen, wo von mancher Gemeinde bis zum Sitze der Landcsvertretung und ihres Ausschusses 50 und mehrere Meilen sind. Da, meine Herren! kann ich mir eine wohlthätige Wirkung denken, weil die gesanimten Interessen eben öfter eine schnelle Wahrung für nothwendig erscheinen lassen, und durch die längere, größere Distanz unwillkürlich eine Verzögerung herbeigeführt wird. Ich kann mir in einem solchen Lande auch deßhalb eine Bczirksvertretung von Sinn und von Wirkung denken, weil in einem solchen Lande eö eher der Großgrundbesitz für in seinem Interesse gelegen erkennen dürfte, aus dem Gemeinde-Verbände auszuscheiden, und cs so nothwendig ist, ein Organ zu schaffen, welches für zwei abgesondert stehende Körper, dem Großgrundbesitze einer-, der Gemeinde andererseits ein gemeinsames Bindemittel gibt, und welches die ihnen gemeinsamen Interessen mit jenen des ganzen BezirksverbandcS zu vertreten, zu wahren haben, dieß wird ebenfalls in unserem Lande nicht der Fall sein. Sie haben sich letzthin dafür entschieden, der Großgrundbesitz sei aus dem Gemeinde-Verbände nicht auszuscheiden, somit haben wir nicht zwei derlei Faktoren, welche eines gemeinsamen Bindemittels bedürfen. Ich erlaube mir auch noch auf einen Punkt hinzudeuten. Es ist nicht leicht abzusehen, daß alle Gemeinden eines Bezirkes — und ich bitte, sich immer gegenwärtig zu halten, die Bezirke werden zukünftig viel größer sein, als unsere gegenwärtigen Bezirke — daß, sage ich, alle Gemeinden eines Bezirkes ein gemeinsames Interesse, oder zwei Interessen, die mit einander kollidiren, haben und sich mit diesen zwei kollidirenden Interessen alle Gemeinden gegenüber stehen sollten. Es handelt sich ja doch häufig nur um gemeinsame Interessen, welche zwei aneinander grenzende, oder drei oder vier solche Gemeinden mit einander haben; frage, wird da die Bezirksvertretung kompetent sein? Werden sich die Fälle des wirklichen, faktischen, gemeinsamen Interesses aller Bezirke so häufig ereignen, wird nicht in solchen Fällen, wo noch mehrere Gemeinden mit einander gemeinsame Interessen haben, die betreffende Gemeindevorstehung ihre Angelegenheit schlichten soll, und wird sie nicht die Bezirksvertretung für inkompetent erklären? Setzen wir weiter den Fall, daß Gemeinden verschiedener Bezirke mit einander gemeinsame Interesse haben; wer wird da die Entscheidung pflegen? Wird da die Bezirks-Vertretung des einen Bezirkes nicht in Hader und Zank gerathen mit der Bczirksvertretung des anderen Bezirkes? Es würden, glaube ich, aus dieser Institution eine Reihe von Kompetenzstreitigkeitcn hervorgehen, und am Ende wäre doch der Landcsausschnß derjenige, welcher in diesem Falle zu entscheiden hätte. Darum, glaube ich, wäre auch in dieser Rücksicht zweckmäßiger, wenn man die Entscheidung in den Händen des Landesausschusses beließe und, infoferne sie ihm noch nicht anheim gestellt ist, ihm in die Hände lege, nachdem er sich ohnedem so ziemlich im Zentrum des Landes befindet und kein Bezirk außerordentlich weit vom Sitze des Landesausschusses entfernt ist. Endlich erlaube ich mir die Aufmerksamkeit des hohen Hauses noch auf einen Umstand hinzulenken, und dieser ist der: wir können heute —• wenigstens der Ausschuß war nicht in der Lage —• besondere Vortheile für die Einführung dieser Institution hervorheben, wir können denselben jetzt ein Bedürfniß nicht abgewinnen; wir wollen aber auch nicht sagen, sie seien wirklich für keinen praktischen guten Zweck. Ich glaube, cs wäre am zweckmäßigsten, daß wir einige Zeit in's Land gehen lassen, abwarten, ob sich ein derlei Bedürfniß herausstellen, ob sich irgend welche Interessen'finden werden, deren Wahrung den Bezirksvertretungen mit Erfolg, mit einem solchen Erfolge in die Hand gelegt werden könnte, welcher ein Gleichgewicht hielt mit den j bedeutenden Kosten, die sie dem Lande machen werden. Vielleicht wird ein anderes Land dieses Institut einführen, und dadurch wird die Erfahrung unserer besseren Einsicht wohl zu Hilfe kommen können. Nachdem wir aber durch die dcrmaligc Ablehnung der Bezirksvertretungen durchaus uns nicht Präjudiziren, nachdem wir auch in einer späteren Zeit auf Grund des bestehenden Gesetzes die Einführung von derlei Institutionen befürworten, zum Beschlusse erheben können, so unterliegt cs keinem Zweifel, daß, wenn wir sic dann unseren Interessen für fördcrsam erkennen werden, auch die Sanktion Sr. Majestät unserem Beschlusse nicht versagt werden wird. Dieß, meine Herren! waren die Betrachtungen, welche den Ausschuß bestimmt haben, mit folgendem Antrage vor das hohe Hans zu treten: „Es wolle dem hohen Hause ! gefallen zu beschließen: zwischen die Gemeinden und den I Landtag fei keine Bezirks -, Gau - oder Kreisvcrtretung einzuschieben." (Bravo! Bravo!) Präsident: Ich eröffne die allgemeine Debatte über diesen Gegenstand, und frage, ob sich Jemand um das Wort meldet: Abg. Mulley: Gegen diesen Antrag glaube ich doch einige Anstände und Bemerkungen vorbringen zu müssen. Bei Bildung der Gemeinden ist vor Allem nothwendig, daß wir zuerst die Sphäre des übertragenen Wirkungskreises , der den Gemeinden eingeräumt wird, kennen. Weiters ist es unerläßlich, daß wir auch zu beurtheilen im Stande sind, wie von Seite der Regierung die Organi-sirung in der untersten politischen Administration sein werde, j Sollten nach der nunmehrigen Art der Bezirksämter die künftigen untersten politischen Administrations - Behörden eingerichtet werden, so bin ich vollends der Ansicht, daß der Antrag des hochgeehrten Herrn Vorredners am Platze ; wäre, bei der Constituirnng der Ortsgemcinde zu vcrblei-: bcn. Sollte aber, was anznhoffen ist, zu dem Systeme der vorigen Bczirkshauptmannschasten übergegangen werden, so glaube ich, daß die Zergliederung der Ortsgemcindcn eine zu weite, eine zu ausgedehnte sei. Sie würde nicht nur den Bewegungen der Administration, sondern auch dem Heile der Gemeinden abträglich werden. Wir haben die Uebelstände der vorigen Bezirkshanpt-mannschaften noch im frischen Angedenken, wir wissen, daß die Bezirkshauptmannschaftcn mit 100 und mehr selbstständigen Ortsgcmcinden in unmittelbaren Verkehr zu treten haben, wir wissen, daß oft arme Landleute 8 bis 10 Stunden weit zu einer Bczirkshauptmannschast wegen wichtigen Angelegenheiten sich verfügen mußten, um nichts zu verrichten. Zur Beseitigung dieser llcbelständc, glaube ich, daß wir bei Zeiten die Einlenkung treffen, und ich erblicke eine I Beseitigung derselben nur dann, wenn wir nämlich eine Zwischcnstation zwischen den Bezirkshanptmannschaften und den Ortsgcmcinden errichten, und die kann ich nur in der Constituirnng angemessener Bezirks gemeinden und ihrer Vertretungen erblicken. Weit entfernt, die Ansichten des Herrn Vorredners zurückdrängen zu wollen, was den Kostenpunkt anbetrifft, kann ich jedoch unmöglich seiner Ansicht anhängen. Ich glaube nicht, daß die Nothwendigkeit es mit sich führen wird, daß die sogenannten Bezirksvcrtrctnngen ans allen Theilen am Sitze einer jeweiligen Bezirkshanptmann-schaft residiren solle, ich glaube vielmehr, daß es nach der gegenwärtigen Cönstruktion der Bezirksämter, möge man die Ortsgcmcinden in ihrer Selbstständigkeit noch so auf Palliativmittel, da sic nicht die gehörigen Mittel haben, die Pflichten des übertragenen Wirkungskreises zu erfüllen, beschränken wollen, unvermeidlich sein werde, daß in jedem Bezirke gewiß nach dem gegenwärtigen Umfange sich mehrere Ortsgemeinden als selbstständig werden konstituiren wollen. Nur glaube ich, daß sich in jedem derlei Bezirke der Gegenwart gewisse Männer finden werden, die ohne Beanspruchung weitwendiger Kosten, so wie sie der Herr Vorredner in die Tausende zu beziffern beliebte, zur Führung dieses Geschäftes herbeilassen werden. So werden die Bezirkövcr-tretuugcu auf diese Weise eine Stütze der Bczirkshanpt-mannschaftcn werden, wo diese dann leichter und ergiebiger sich bewegen kann. Ich will diesen mit kleinen Beispielen beleuchten. Wie wir cs während dem Kriege mit Italien vor kurzer Zeit wahrgenommen haben, sind auf das arme Land Krain Hunderte von Landesfnhrcn beansprucht worden. Nun, wenn die Bczirkshanptmanschaft dieses Contingent aufzubringen bemüßigt wäre, so ist sie in die unvermeidliche Lage gesetzt, mit wenigstens einigen 30 bis 40 selbstständigen Ortsgemeinden Rücksprache und Verkehr Pflegen zu müssen, während, wenn die Zergliederung in Bezirksgcmeinden übergeht, sie es vollkommen im Interesse finden wird, mit 5 bis 6 dergleichen Bezirksvorstehungen in Verkehr zu treten. Diesen untergeordneten Bezirksvorstehungen wird cs ein Leichtes sein, je nach dem Umfange, die Vorstände der Ortsgcmcindcn zusammen zu rufen, ohne daß sic stundenlange Wege zu machen brauchen, um die Forderungen der Bczirkshanptmannschaft in Berathung und Schlußfassmig ziehen zu können, und so halte ich die Zergliederung der Ortsgcmcindcn gegenüber den Landtagen und den Bczirks-hanptmannschaftcn ohne einer Mittelbehörde, der sogenannten Bezirksgemeinde, für unzweckmäßig. Ich stelle daher den Antrag, daß der Beschluß in der Art formulirt werde. „1. Zwischen die Gemeinde und den Landtag sei eine Gau- oder Kreisvertretnng nicht einzufügen. 2. Die Bildung der Bezirksgcmeinde und deren Vertretung, wird sich jedoch je nach dem Bedürfnisse vorbehalten." Ich trete ganz der Ansicht des hochgeehrten Herrn Redners bei, daß er zur Palliative greift, und das Vorbild anderer Kronländer hier in Anspruch nimmt. Auch ich will nicht für eine positive Aufstellung der Bczirksge-meinden, sondern nur für eine zuwartende sprechen, und nur in dieser Richtung stelle ich den abgesonderten Antrag, und bitte denselben seinerzeit zur Abstimmung bringen zu wollen. Präsident: Ich bitte mir den Antrag schriftlich zu übergeben. Wünscht Jemand das Wort? Abg. Dcrbitsch: Von dem Herrn Berichterstatter ist umständlich auseinander gesetzt worden, daß die Bildung der Bezirks-, Gau- oder Krcisgcmcindcn dem Vortheile des Landes nicht entsprechen würde. Ich werde hierüber nicht viel bemerken, erlaube mir nur auf den Begriff einer Gemeinde zurück zu kommen. Unsere Aufgabe ist cs, Gemeinden zu bilden. Die Gemeinde,'— ich glaube, daß man unter dem Begriffe der Gemeinde eine Nothwendigkeit aus dem socialen Leben versteht, ■—• die Gemeinde ist meiner Ansicht nach ein Gebot der nothwendigen concretcn Verhältnisse, sic entspringt aber aus dem socialen Leben Es entsteht daher die Frage, ob eine Bezirksgcmeinde eilt derartiges Attribut haben ivird. Ich glaube nicht. Die Bezirksgemeinde wäre eine Schöpfung, eine politische Schöpfung, sie wäre nichts anders, als die Crcirnng eines eigenen Amtes. ES ist die Frage, was soll der Wirkungskreis einer derartigen Bezirksgcmeinde sein? Es ist von dem Herrn Berichterstatter der dießfüllige Artikel ans dem Rcichsgcsctzc vorgelesen worden. Im Wesen hätte die Bezirksgemcinde die gemeinsamen Interessen des Bezirkes zu vertreten. Nun frage ich, wo sind diese gemeinsamen Interessen? ich wenigstens finde keine, oder höchstens sehr wenige. Die gemeinsamen Interessen würden auch mit denen anderer Gemeinden collidiren, wie bereits hervorgehoben worden ist. Interessen, welche der größere Theil einer sogenannten Bezirksgcmeinde theilen würde, mußten in der Bezirksvertrctnng entschieden werden. Ich glaube, daß eine derartige Entscheidung in der Regel Bedenken unterliegen würde. Ich stelle mir den Fall vor, es sind in der Bezirksgcmeinde 5 Ortsgcmcindcn inbegriffen. Das Interesse von 3 Ortsgemcindcn erfordert die 'Durchführung^ eines Gegenstandes des Baues, einer Straße, eines Spitals, eines Gemeindehauses, Rcgulirnng einer Wasserleitung oder etwas Aehnliches. Dieses Interesse würde in seinem Wesen gegen das Interesse der zwei anderen Gemeinden verstoßen, die Vertreter der Ortsgemeinden entscheiden über diesen Gegenstand. Nun glaube ich, ist das selbstverständlich, die Vertreter der 3 Gemeinden können unmöglich gegen ihr Interesse entscheiden, wenn daö auch zum offenbaren und großen Unrechte der 2 andern Gemeinden ausfallen wird. Ich glaube, daß eine Bezirksgemeinde gar kein Leben in sich haben könnte, sie ist etwas todtes, eine Schöpfung der politischen Verwaltung. Die Bczirks-gemcinde kann, wenn sic thätig sein sollte, entweder eine sogenannte Comitatswirthschaft sein, oder ein ehemaliges Krcisamt. Die Comitatswirthschaft, glaube ich, wünschen wir nicht. Wir haben kein Bedürfniß nach einer derartigen Wirthschaft. Die Aushebung der Kreisämter haben wir, glaube ich, mit Befriedigung angesehen. Jetzt sollen wir wieder zum Nachtheile der Gemeinden eine andere Art der Kreisämter einführen. Das, glaube ich, ist nicht unsere Aufgabe, und die Bezirksvertretung könnte unmöglich etwas Anderes sein. Einen eigenen Wirkungskreis hätte sie nicht, sie wäre nur eine überwachende, und respective nicht überwachende, sondern eine beschränkende Behörde der autonomen Gemeinde. Ich kann mir unmöglich denken, wie die Autonomie der Gemeinde neben der Bezirksgemeinde bestehen könnte. Es heißt nach diesem Artikel dcS Reichsgesetzes, daß in allen wichtigen Angelegenheiten der Ortsgcmcindcn die Bezirksgemcinde die Entscheidung fällen soll. Nun, wo besteht denn die Autonomie, wenn in allen wichtigen Angelegenheiten der Ortsgemcinde die Bezirksgemeinde als vorgesetzte Behörde herrschen wird? Die Autonomie der Gemeinde, welche wir anstreben, welche unser Hauptziel ist, haben wir ja durch die Crcirnng der Bezirksgcmeinden schon zu Grabe getragen. Dann ist die große Frage, wie groß sollen die Bezirksgemeinden sein? In dieser Beziehung wende ich mich gegen den unmittelbaren Herrn Vorredner, der da sagt, daß in großen politischen Bezirken mehrere Bezirksgcmeinden ereilt werden müssen. Die sollen eine Stütze der künftigen Bezirks-! Hauptmannschaft fein ? Ja, ich glaube nicht, daß wir berufen sind, für die künftigen Bczirkshauptmannschaften auf Kosten des Landes Aemter zu schaffen. Ich verwahre i mich wenigstens dagegen im Namen meiner Committenten, ihnen derlei Kosten aufzubürden. Wir haben autonome ; Gemeinden zu schaffen und nicht Institute, welche den l. f. : Behörden zur Seite nimöthigcrwcise zur Seite stehen sollen. Das wird Sache der Verwaltung der künftigen j Organisirnng der l. f. Behörden sein. Der Kostenpunkt wurde bereits hervorgehoben und ich bemerke mir noch, daß, abgesehen von dem Kostenpunkte, sich auch die Männer zur Vertretung der Bezirksgcmeinden nicht so leicht werden bereitwillig finden lassen. Wenn die Bezirksgemeindcn von größerem llmfange I sein sollen, so werden die Ausschüsse ungeheure Wege machen j müssen. Man kann unmöglich billigerweise begehren, daß ein Mann ans seine eigenen Kosten öfters zur Bezirksvcrtretung die Wege machen müßte. Haben wir aber mehrere Bczirks-gcmcindcn geschaffen, so sind die Kosten desto größer; denn jede Bczirksvertretnng wird ein eigenes Amt haben müssen. ES könnte vielleicht eingewendet werden, die Bczirksvcr-tretung werde nur zeitweise zusammen treten. Ich wüßte nicht, welchen Nutzen sie denn schassen soll. Wird sie zeitweise zusammen treten, so glaube ich, ist sic ganz überflüssig; was soll sie dann entscheiden, wenn ihr permanentes Bleiben nicht nothwendig ist. Wichtige Gegenstände können unmöglich auf die Entscheidung durch längere Zeit warten. Wenn nun die w i ch t i g st c n Gegenstände der Entscheidung der Bczirksvertretnng vorbehalten werden und die Bczirksvertretnng nur zeitweise — zwei-, drei- oder viermal des Jahres zusammentritt, so werden die Entscheidungen ganz lange Zeit auf sich warten lassen. Das Interesse der betreffenden Interessenten ist dann bereits verloren. Ich bin der Ansicht, daß wir mit der Schaffung der Bezirksvertretungcn, der Bczirksgemeindcn nur auf Kosten des Landes ein kleines Experiment machen würden. Ich glaube, cs ist angemessener, wenn wir mit dem Experimcntircn warten und bei der Anstalt der Ortsgc-mcindcn insolangc verbleiben, bis wir einsehen werden, ob die Errichtung der Bezirksgemeinden eine Nothwendigkeit sei, und ich schließe mich dießfalls dem Antrage des Herrn Berichterstatters an. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort über diesen Gegenstand zu ergreifen? Abg. S a g o r z: Jaz se nemorem v srenjskih ali kakor pravimo v gmajnskih zadevah učeno izreči: povedati pa moram, kar meni na srcu leži in kar se meni zdi, da naše ljudstvo želi. Predelovala se je srenja v preteklih letih že večkrat, vendar še nismo na pravo stopnjo srenje prišli. Prava osnova srenje, mislim, bi bila ta, po kteri bi se srenje ali gmajne opomogle, da bi svoje reči dobro oskrbovale ; če pa imajo le butaro opravil prevzeti, za ktere bi zraven cesarskih kantonskili gosposk učene pisarje drago plačevati morale, jim ne bode pravega polajšanja. Tedaj mislim, če bi vse politične opravila prevzeti morale, se ve, da pod ogledom vlade, ali pa prevzamimo le malo opravil od njih, da zraven stroškov za gosposke ne pridejo novi. Ce pa prevzamemo tudi kake opravila, moramo gledati na to, da se več srenj ali gmajn skupej stožijo. Da se pa posamesne soseske, ki tako skupej pridejo, ne bodo pritožiti mogle, da jih kaka druga posebno močna soseska stiska, naj se odločijo seseskami tudi take pravice, ki jih imajo posebno zavoljo svojega premoženja i. t. d. Iz vsega tega se vidi, da bi bila stara osnova srenj ali gmajn naj bolši, ko je pod velikim županom, ki se je „oberrichter“ imenoval, stalo več županov, kterim se je „unterrichten“ reklo. Po takem bi morebiti za sedaj „kantonske srenje“ ali „bezirksvcrtretung“ še opustiti mogli, ker bi po tej postavi veliko stroškov napravile, pa znabiti le malo k pridu bile. In tudi želim, da bi se tukaj v našem domačem, v slovenskem jeziku razgovarjalo,ker mislim, da je tukaj dosti takih poslušavcev, kteri le domači jezik zastopijo in to tudi zd-se želim, ker tudi jaz le domači jezik dobro razumim in tudi so nemškemu govoru druge učene besede vpletene, ktere razločiti nemorem. (In wörtlicher deutscher Uebersetznng): Ich kann mich in Gcmcindcangelegenhcitcn nicht gelehrt ausdrücken, muß cs jedoch aussprcchen, was mir am Herzen liegt und was nach meiner Meinung unser Volk wünscht. Die Gemeinde wurde in den verflossenen Jahren öfters umgemodelt, doch sind wir noch nicht zur richtigen Orga-nisirnng der Gemeinde gelangt. Die richtige Organisirung der Gemeinde, denke ich, wäre die, nach welcher die Gemeinden ermächtiget wären, ihre Angelegenheiten gut zu besorgen; wenn sic aber nur die Last der Geschäfte zu übernehmen haben, für welche sie bemüßiget wären, neben den kaiserlichen Bczirksbehörden studierte Beamte theuer zu bezahlen, wird ihnen keine wahre Erleichterung werden. Deßhalb glaube ich, wenn wir alle politischen Geschäfte , natürlich unter Aufsicht der Regierung, übernehmen sollten, oder wenn wir deren auch nur wenige übernehmen, sollten nebst den Auslagen für die Behörden keine neuen dazu kommen. Wenn wir aber auch welche Geschäfte übernehmen, so müssen wir darauf sehen, daß sich mehrere Gemeinden zusamüfen vereinigen. Daß sich aber einzelne Gemeinden, welche auf die Weise zusammen kommen, sich nicht werden darüber beklagen können, daß sic welche andere besonders mächtige Gemeinde drücke, sollen den Gemeinden auch solche Rechte gegeben werden, die sic haben insbesondere in Bezug auf ihr Vermögen n. s. w. Aus allem diesem entnimmt man, daß die frühere Organisirung der Gemeinden die beste wäre, wo unter einem größeren Gemeindevorsteher, welcher „Obcrrichtcr" genannt wurde, mehrere Gemeindevorsteher standen, die man „Unterrichter" nannte. Demnach könnte man vielleicht für jetzt die Einführung der Bezirksvcrtrctnngcn unterlassen, da sic nach diesem Gesetze große Auslagen verursachen und vielleicht nur wenig Nutzen bringen würden. Auch wünsche ich, daß man hier in unserer Landessprache, in der slovenischcn Sprache berathen würde, da ich glaube, daß es hier viel solcher Zuhörer gibt, die nur die Landessprache verstehen, und dieses wünsche ich auch für meine Person, da auch ich nur die Landessprache gut verstehe und auch im deutschen Vortrage gelehrte Ausdrücke eingemengt sind, welche ich nicht zu verstehen vermag. Präsident: Ich bitte um den schriftlichen Antrag. (Abg. Mnllcy übergibt denselben; — zu Abg. Sagorz gewendet) : Ich bitte auch den weitern Antrag mir schriftlich zu übergeben. (Rufe: Er hat keinen bestimmten Antrag gestellt.) Wünscht noch sonst Jemand das Wort? Abg. Krom er: Die schlagenden Motive gegen die Errichtung von Bezirks-, Gnu- oder Kreisvertretnngcn wurden bereits von den verehrten Herren Vorrednern Freih. v. Apfaltern und Abg. Dcrbitsch, ich glaube erschöpfend hervor gehoben, daher ich mich in deren Wiederholung nicht einlassen will. Der Herr Abg. Sagorz aber hat den Wunsch angeregt, daß bei der Bildung der Ortsgemcindcn die früher im Lande Kram bestandene Einrichtung, nämlich die Einrichtung der Subämter und über ihnen der Ober-richter berücksichtiget werden möge. Dieses Institut ist in Krain wohl bekannt, und war, so viel mir erinnerlich, sehr beliebt; daher bei der Organisirung der Ortsgemcin-deu darauf allerdings die thunlichstc Rücksicht genommen Werden sollte. (Bravo links.) Betreffend jedoch den Antrag des verehrten Herrn Abg. Mulley, so schließt er sich in dem ersten Theile, daß nämlich zwischen die Ortsgemcindcn und zwischen die Lan-desvertrctnng keine Gau- odcr Kreisgcmeindcn gestellt werden sollen, ganz dem Antrage des Ausschusses an; im zweiten Theile aber, daß nämlich die Bildung der Bezirksgcmein-dcn je nach Bedürfniß sich vorbehalten werde, erscheint dieser Antrag als ein vertagender, d. h. gegenwärtig wird darüber nicht entschieden, sondern cs wird sich die Entscheidung erst vorbehalten. Gegen diesen Antrag müßte ich schon auS dem Grunde protestiral, weil der Ausschuß zur Vorberathnng des Gcmcindegcsctzes bereits erklärt hat, daß er früher in die weitere Vorberathnng nicht eingehen könnte, bis die Frage, ob Bczirksgemeindcn und Bezirksvertre-tnngcn errichtet werden sollen, definitiv entschieden werden wird. Abg. M u l l e y: Ich habe den Antrag in der Art modificirt, daß ich die Bildung der Bezirksvertretungen sogleich beantragt habe, und ich bitte auch so um die Abstimmung. Präsident: Der Antrag des Herrn Abg. Mnllcy lautet jetzt ganz anders. Derselbe lautet nunmehr dahin: „Die Bildung der Bczirksgemeindcn und deren Vertretung wird beantragt." Es ist schon die Form nicht gehörig. Abg. Frcih. v. Ap saltern: Ich bitte das noch einmal zn lesen. Präsident: „Die Bildung der Bczirksgemeindcn und deren Vertretung wird beantragt." Ich werde den Herrn Abg. Mulley bitten, den Antrag zweckmäßiger zu stylisircn; denn die Anträge lauten immer: „Der h. Landtag wolle beschließen, daß . . . ." (Abg. j Mnllcy übergibt denselben.) Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort, Herr Landeshauptmann. Präsident: Herr Dr. Toman hat das Wort. Abg. Dr. Toman: Wenn ich nach einer so glänzenden Berichterstattung mit so klarer Anscinanderlegung ! der Gründe für den Antrag des Ausschusses das Wortj verlange, so geschieht cs nicht, um durch meine Gründe diese Motivirnng des Herrn Berichterstatters zn ergänzen, sondern cs geschieht in anderer Beziehung auS einem doppelten Grunde. Erstens, um mein schwaches Schärflein in der Anschauung über die Bildung der Bczirksvertretnng beizutragen, zur Beurtheilung, ob diese zwischen die Gemeinde und zwischen den Landtag eingefügt werden soll oder nicht, und zweitens, um meinen Wählern die Gründe auseinander zu setzen, und Rechenschaft zn geben, warum ich in dieser so j hochwichtigen Frage auch ans der Seite der Berichterstattung des Ausschusses stand, welche keine Bczirksvertretnng wünscht. Um zn beurtheilen, was für Vortheile oder Nachtheile i wir aus der Aufnahme der Bezirksvcrtrctnngcn haben sollen, j muß man meines Erachtens sowohl ans den eigentlichen theoretischen, ich möchte sagen, ideellen Theil zurück gehen, man muß die Gemeinde und deren organische Bildung im Ganzen bis zur Natur, bis zur Quelle zurück verfolgen; j und zweitens muß man den positiven Gesctzesboden, der i uns gegeben ist, ans welchen wir die Bezirksvertrctnngen j schaffe», betreten, und vom Standpunkte desselben benr- ! theilen, was wir gegenwärtig für Vortheile zu erringen im j Stande wären. Einer der geehrten Herren Vorredner hat heute schon einen Begriff der Gemeinde aufgestellt; ich wage nicht, einen Begriff der Gemeinde aufzustellen. Es scheint mir außerordentlich schwierig zn sein, eine Definition von der Gemeinde zu geben; aber sic ist etwas nicht gemachtes, sie ist etwas gewordenes, etwas vorhandenes, etwas natürliches. Das ist der eigentliche Boden der Gemeinde; die Quelle derselben ist in der Familie; die Zusammensetzung mehrerer Familien bildet eine Gemeinde; ihre gemeinsamen Jntcr-csscii sind der Zweck derselben, und die Erreichung dieser vorhandenen gemeinsamen Interessen zu fördern, das ist eben die Aufgabe der Gemeinde. Nun haben wir, wenn wir die Bczirksvertretnng oder die Bezirksgemeinde nicht aufnehmen als nächsten Körper der gemeinsamen Interessenvertretung den Landtag. Es ist ein Sprung in der organischen Kette des Gcmcindelcbcns, welches von unten hinauf bis zur Regierung reicht, geschehen, es fehlt ein Mittelglied. Denn, außer den Interessen, welche einem Lande gcsammteigen und gemeinsam sind, gibt cs ganz gewiß noch zwischen Gemeinde und dem Laude Territorien, —- ob Bezirke, ob Gaue oder Kreise,—■ wo gemeinsame Interessen vorhanden sind, die in einem anderen Bezirke, anderen Gaue, anderen Kreise dieses Landes nicht gemeinsam oder nicht vorhanden sind. Alle diese Glieder müssen in der Organisation des autonomen Gcmcin-dclebens, des Volksvertretungslebcns, bis zum Reichsrathe, bis zur Regierung hinauf vorhanden sein. Ich möchte das ganze Vertretnngsleben, die ganze konstitutionelle Regie-rnngsweisc mit einem Wasscrgcbicte vergleichen. Von der Quelle bis zum Bache, vom Bache zum Flusse, vom Flusse zum Strome, vom Strome in'S Meer. Quelle ist die Faniilie, Bach Gemeinde, Fluß ein Gau, ein Bezirk oder Kreis, der Strom das Land und das Meer ist das Reich. Aber wehe, wenn mau, (cs ist ein poetisches Bild, dieses Bild wird aber vielleicht zur Sache führen) wehe, wenn sich dieses Meer ergießen wollte über alles und man nichts sehen würde, als nur das Meer. Da ist die Stagnation, und eine solche Stagnation ist eben bei uns gewesen, d. i. die Centralisation. In dieses Meer muß der Bach, muß der Fluß, muß der Strom, müssen alle das gesunde, frische Wasser zuführen, sonst steht das Wasser, und es kann unmöglich auch bezweckt werden, daß die Kräfte der einzelnen Theile ausgenützt, daß dieselben den Anwohnern zur Errichtung solcher Anstalten, zur Errichtung solcher Werke, welche dem gemeinsamen Nutzen frommen können, hingegeben werden. Nun, wenn man diese Kräfte expropriirt, wenn man Staats-Ingenieure, Bureaukraten hinstellt und sagt, amBache, am Flusse oder Strome, da dürft ihr keine Werke errichten, hier habt ihr nur Recht, Dämme zu bauen, Škarpen zn errichten, hier müßt ihr die Kraft des Masses nur ableiten, so ist das meines Erachtens eine übertriebene Bureaukratie. Wenn man nun die Bezirksvertretung als Zwischenglied zwischen der Gemeinde und dem Landtage nicht hat, so hat man ans diese Art nach meinem Bilde den Fluß expropriirt, es ist eine Kraft verloren gegangen, an welcher allerdings solche gemeinsamen Anlagen in dem bezüglichen Kreise dieses Flußgebietes hätten gemacht werden können, die sich für die Bewohner des Flußgebietes nützlich gezeigt hätten. So ist etwas poetisch und doch, möchte ich sagen, natürlich die Sache aufgefaßt. Wenn wir sic aber vom positiven Standpunkte auffassen, so ist freilich der momentane praktische Nutzen schwer abzuringen und abzugewinnen, den wir ans den Bezirksvcrtrctnngcn, — ich getraue sie mir nicht Bezirksgcmcindcn zu nennen, — nach der Anlage gewinnen könnten. Allein es gibt noch immer innerhalb des Rahnrens noch solche gemeinsame Interessen, cS gibt noch solche Wirkungssphären für die Bczirksvcrtretung, daß ich mich nicht enthalten kann, dieselben aufzuzählen und daraus den Grund zu ziehen, daß allerdings die Bezirksvertrctungcn noch viel Förderliches schaffen können. So wäre z. B., um nicht das Gesetz wiederholen zn j müssen, innerhalb dieses Gemeinde-Kreises der Haushalt, die Verwaltung des ganzen Vermögens eines Bezirkes, die Bezirksstraßen, weil nach meiner Ansicht dann die Bezirkö-Comite'S, welche ein Körper sein müßten, neben der Gemeinde viel besser und richtiger mit der Bczirksvcrtretung vereinigt sein könnten, b. h. die Straßcnvcrwaltung, der Straßenbau wäre ein Gegenstand der Bczirksvcrtretung. Wohlthätigkeits-Anstaltcn, Armcnvcrsorgung, — wir sind so arm int Lande an solchen Anstalten und cö ist vielleicht der Mangel hieran nur dem zuzuschreiben, daß : der Gemeinsinn nicht geweckt worden ist. Jeder blickte auf sich selbst, jeder nur höchstens auf seinen nächsten Nachbar, und cs entwickelte sich ein gewisser Egoismus, welcher dem Gcmcindclcbcn, welcher dem constitutioncllcn Leben nicht die Hand reichen will. Dann sind Zuschläge, Darlehen, Bewässerungen von | einzelnen Gauen, Wasserleitungen (in unserem Lande kommt es in der Regel nicht vor, aber vielleicht in einzelnen Ge- j meinten), größere Anlagen von Drainagen, Forst- und j andere Institute, Schulen, Gewerbeschulen, Realschulen, landwirthschaftliche Schulen in kleineren Kreisen. Es gibt auch noch andere gemeinsame Interessen. Nun fragt cs sich, wäre es cmpfehlcnswcrth eine Vertretung zu gründen, welche diese gemeinsamen Interessen in die Hand nehmen würde, die meines Erachtens sonst nicht so warm besorgt wurden, weil es eine größere Schwierigkeit ist, aus dem Zentrum her die Bedürfnisse einzelner Gauen, einzelner Bezirke wahrzunehmen und denselben die erforderliche Auf- ! merksamkcit zu schenken. Ich habe gewissermaßen für die Bezirksvertrctungcn gesprochen. Mein Zweck ist nun, Gründe anzuführen, welche dafür sprechen und Gründe auch, welche dagegen sprechen. Ich will jetzt auch Gründe anführen, welche dagegen sprechen und werde trachten, selbst diese Gründe zu bekämpfen. Man sagt z. B. die Bezirksvertretung ist keine organische Gemeinde, sie ist nur eine Administrationsbehördc; das getraue ich mir zu bekämpfen. Sie ist eine Gemeinde, wenn man ihr das rechte Leben auch innerhalb des Kreises des Gesetzes gibt. Denn auch die Ortsgcmcinde, wie sie ist, und wir sie wünschen, ist keine ursprüngliche primitive Gemeinde, sondern die Zusammensetzung von Catastral-Gemeindcn. Man sagt auch, es würde sich in der Bezirksvcrtre-tung ein gewisser Nepotismus entwickeln, man würde Gnaden austheilen. Die Menschen sind fehlerhaft, ob sie in einer Staatsanstellung ober Volksanstcllung sind; aber ich glaube, daß die Volksanstellung gewissermaßen eine solche Controlle des Volkes über sich hat, daß da weniger der Nepotismus zu besorgen wäre, als vielleicht in der Staatsanstellung. Man sagt auch, die Bezirksgcmcindc hat kein rechtes Territorium. Ja das Territorium ist nicht in dem Terrain, nicht im Umkreise des Landes zu suchen, sondern im Umkreise der gemeinschaftlichen Interessen, und nur die Ein-thcilung geschieht nach Bezirken, Gauen, Steifen. Man sagt weiter, sic würden die untern Gemeinden die eigentlichen Ortsgemeinden bevormunden und die Lebensadern unterbinden. Das glaube ich nicht, aus der Orts-gcmcindc soll nichts übertragen werden in die Bezirks-gemcinde, was jene selbst besorgen kann, ihr eigenthümlich ist, aus der Bczirksgcmcinde nichts in den Landtag, was die Bezirksgemeinde selbst besorgen kann und ans dem Landtage nichts in den Rcichsrath, was der Landtag selbst besorgen kann; das ist die richtige Eintheilung der Geschäfte nach Interessen. Man sagt weiter, es wäre ein theoretisches Experiment. Meine Herren, wenn das ein theoretisches Experiment ist, dann sind wir alle zusammen ein Experiment, dann ist der Rcichsrath ein Experiment, dann ist die constitntionclle Verfassung in Oesterreich ein Experiment. Es ist ein Experiment von glücklicher Bedeutung, und ich wünschte, daß dieses Experiment uns zum Ziele führt, tvclchcs wir anstreben und anhosten, und ebenso würde die Bczirksvcrtretung zu einem Ziele führen können. Man sagt, cS ist die BczirkSvcrtrctnng nicht vereinbar mit dem Gcsammtsiaate; man fürchtet, es würde nach Art der Comitate vielleicht eine zu große Selbstständigkeit, eine zu überspannte Autonomie, beinahe Selbstregicrung bei den Bezirksvertretungcu entstehen. Man nehme das Gute vom Bilde der Comitate und lasse das Schlechte weg. Die Regierung wird dadurch nicht beeinträchtiget, wenn sic die gehörige, aber nicht übertriebene Aufsicht führt, und die Bczirksvcrtrctnng in dem Maße, wie sic gegenwärtig ist, ist schon derart beaufsichtiget, daß sie nicht die nothwendigen Grenzen überschreiten kann. Aber wirksam könnte sie sein, tvcnn eine Periode eintreten würde, welche ich wirklich nicht befürchte bei der offen ausgesprochenen constitntionellcn Gesinnung unseres erhabenen Herrn und Kaisers. Aber wenn sic eintreten würde, dann glaube ich, wäre sic wohl im Stande zu sagen: „Wir Männer des Volkes im engern Kreise lassen nicht zu, daß an dieser heilsamen Institution gerüttelt werde!" So viel steht ihnen zu, und so könnten sic wirklich, wie der geehrte Herr Berichterstatter gesagt hat, ein Hort sein int Tempel der Freiheit, und wenn sic das nicht sind und unsere Autonomie in der Bezirksvcrtrctung durchaus nicht entwickelt ist, so sollten sic eine Brücke sein zu der ordentlichen autonomen Bczirksverwaltung, welche von Jedermann mit offenen Armen aufgenommen wird. Man sagt, die Bezirksvertretnng wäre mir in größeren Ländern praetisch. Dieß scheint mir ein ganz richtiger Grund, aber nur in Beziehung jenes Wirkungskreises, welcher die 2. Instanz betrifft, wo der Rccnrszug an sie geht. Wo aber die Bezirksvertretnng, Gauvcrtretung, Kreisvertrctung nur die in diesem Bezirke, Gaue oder Kreise eigenthümlichen Angelegenheiten zu besorgen hätte, da, meines Erachtens, kommt cs nicht ans den größeren oder kleineren Umfang des Landed an. Man sagt, daß die Kosten für die Bczirksvcrtretung außerordentlich groß wären. Allerdings; cö kostet alles Neue, und cs würde auch das kosten. Es kostet dem Landmann der Same, welchen er ausstreut auf dem Acker, er weiß noch nicht, ob der Segen des Himmels darüber kommen , und ihm davon die Frucht geben wird, der Same ist gegeben, und die Frucht würde sein mehr Gemeinsinn, mehrere öffentliche Anstalten, bessere Ordnung und ich möchte sagen, cs würde die Bewohner von Bezirken und so des ganzen Landes ein Geist des Zusammenhaltenö, ein Geist des Schaffens für sich selbst, der Selbstthätigkeit, des Sclbst-bcrnfcS, der Selbstbestimmung, durchfühlen. Alan sagt es ist Mangel an Capacitäten. welche in den Bezirken die Aufgabe übernehmen würden. Gerade aus dem Munde deö Herrn Berichterstatters Baron Apfaltern, scheint nur dieser Grund zu wenig genügend, weil wir von ihm bei der Berichterstattung hinsichtlich des ersten Antrages gehört haben, mit welcher Offenheit, mit welcher Bereitwilligkeit dcr große Grundbesitz erklärt hat, daß er sich aus der Gemeinde nicht aussondert. Da sind die Kräfte, da sind auch die Kräfte in dcr Industrie, ich glaube auch in unserm so aufgeweckten, scharfsinnigen Volke. Was den Einwand anbetrifft, daß die Leute wirklich schon unwillig sind, daß so oft gewählt und wieder zu diesem, und zu anderem Zwecke gewählt wird, so ist dieß oft wahr. Allein zum Glücke gehen bei uns die Wühler nicht mit blutigen Köpfen auseinander; alles Neue braucht eine gewisse Setzung, es braucht eine Geduld bis die Auswüchse abgestreift werden, und bis man den Kern der Sache behält, und denselben als ein vollkommenes Gut annimmt. Dann ist auch der Grund angeführt worden: „Lassen wir die Zeit in's Land gehen, wir werden sehen, was das Land dazu sagen wird." Was wir nicht sagen, wird das Land nicht sagen. Im Lande müßte nur die Probe geschehen, es müßte die Einführung geschehen, darüber könnte erst das Land sich erklären. Lassen wir die andern Länder den Versuch machen, ist einer dcr ähnlichen Gründe. Nun ja cs ist so -recht in unserem Sinne. Wir werden sehen, was sie nachher thun, und wenn sie die Bczirksvertrctnngcn einführen, werden wir cs ihnen nachmachen, und das meine Herren ist meines Erachtens das Beste au dcr ganzen Sache. Jener Grund, jene Bemerkung, die mein verehrter Herr Vorredner Sagorz angeführt hat, daß wir gewissermaßen die Bczirksvcrtrctungen entbehren könnten, wenn wir auf jene Gemcindccinthcilung in der Vergangenheit unseres Landes zurückblicken, wenn wir Obcrrichterämter und Un-terrichterämter, nicht mit diesem Namen, aber in deren Bedeutung schaffen, dann könnten vielleicht die Bezirksvertrc-tungcn entbehrlich werden; und cö wäre möglich,_ daß unser ausgezeichneter Landesausschnß dann jene Aufgabe bewältige, welche ihm werden würde, über das, waS solche größere Ortsgemcinden selbst nicht bewältigen könnten. Meine Herren, ich habe Gründe für, und dagegen angeführt, ich habe Gründe für die Bezirksvcrtretung beinahe mehr als gegen dieselbe angeführt. Es ist vielleicht etwas zu viel constitntionellcs Anstreben darin, cs ist vielleicht das Practische von mir zu viel übersehen worden. Ich habe im Schooße des Ausschusses ebenso die Bezirks-Vertretung vertheidigt, und endlich capitulirt, nach der mir durch die andern Herren beigebrachten Ueberzeugung, daß cs gegenwärtig nicht practisch wäre, daß die Kosten zu groß wären, daß wir abwarten können, und daß wir das im nächsten ober 2., 3. Jahre einführen könnten, nach Erprobung anderer Länder; wenn ich gewagt habe, ich wiederhole cs anders zu reden, als wofür ich gewissermaßen stimmen werde, so geschah es rein nur, weil ich dachte, daß zur Bcnrthcilung unserer Stimmcnabgcbung und des Ausschuß-antrages doch noch etwas beigetragen worden ist. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. D e r b i t s ch : Ich erlaube mir nur eine Bemerkung über eine Aeußerung des unmittelbaren Herrn Vorredners zn machen. Der Herr Vorredner hat gesagt, er erkenne an, daß die Grenzen einer Bezirksgcmeinde sich nicht nach einem gewissen Territorium bestimmen lassen. Er sagt, die gemeinschaftlichen Interessen mehrerer anstoßenden Gemeinden werden die Bczirksgcmeindc schaffen. Nun frage ich, wer soll jetzt die Bezirksgemeinde bestimmen?, wenn die einzelnen Gemeinden wegen ihres gemeinschaftlichen Interesses eine gemeinschaftliche Vertretung zur Erzielung dieser Interessen aufstellen, so ist ja ohnehin nach dem Ge-mcindcgesetz dieses Recht ihnen gewahrt, wo es heißt, daß mehrere Gemeinden eine gemeinschaftliche Verwaltung bestelle» können. Ist das der Fall, so ist die Aufstellung einer Bezirksge- mcinbe ganz überflüssig; ist das nicht dcr Fall, so wird Willkühr geübt, und ich glaube, daß das Eine wie das Andere nicht am Platze wäre. Im Ganzen hat der Herr Vorredner selbst anerkannt, daß cs jetzt nicht an der Zeit wäre, auf Kosten des Landes Experimente zu machen, und ich glaube, daß er im Wesen mit dem Ausschußantrage einverstanden sei. Präsident: Wenn sich Niemand mehr znm Worte meldet, gebe ich dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Frcih. v. A p s n l t e r n: Es ist eigentlich meine Aufgabe, mich lediglich gegen den Gegenantrag des Herrn Landtagsabgcordnctcn Mullcy zu wenden, nachdem die übrigen Herren Redner ohnehin den Antrag dcS Ausschusses begründet haben, wenn auch die Begründung hier und dort in das Gebiet dcr Befürwortung des Gegenspieles dessen hinübergegriffen hat, waS der Ausschuß beantragt. Ich wende mich zunächst jedenfalls gegen den Antrag des Herrn Landtagsabgeordncten Mulley. Dcr Herr Abgeordnete wünscht zunächst zn wissen, wie dcr künftige politische Organismus sein werde, um darnach beurtheilen zu können, ob das Institut, um dessen Einführung cS sich heute handelt, für unser Land heilsam sein werde oder nicht. Ich bin mit dieser seiner Ansicht vollkommen einverstanden, und die Commission, welche zur Begutachtung des Gemeinde-Gesetzes berufen ist, wurde eine Skizze der künftigen Organisation äußerst willkommen» heißen; cs würde diese ihre Arbeiten wesentlich erleichtern. Indessen, wenn man so spricht, wenn man die eine Arbeit nicht anfangen will, weil die andere Arbeit noch nicht fertig vorliegt, so kommt man zu gar nichts. Wir müssen etwas zuerst bauen — mit den Grnndzügen dcr politischen Organisation wird aus die Organisation der Gemeinde gewartet, und mit der Organisation der Gemeinde sollen wir auf die politische Organisation warten — und — Roma tldibe-ranto Sagam tum peril! Nun in dcr Hinsicht wenigstens glaube ich dem Herrn Vorredner aus dcr Verlegenheit helfen zu können. Es hat bereits in den öffentlichen Blätter trans-spirirt, wie es in Krain beiläufig aussehen werde, und cs wird richtig darauf hinauskommen, wie ich in meiner ersten Rede bemerkt habe, daß in Zukunft zehn unterste politische Behörden sein werden — ob sie so oder so heißen werden, ist ganz glcichgiltig — welche den früheren Bezirken dcr Bczirkshanptmannschaften so ziemlich entsprechen werden. Dieses vorausgesetzt muß ich mich also gegen die Einwendungen des Herrn Vorredners wenden, nachdem er gerade unter dieser Voraussetzung seinen Antrag gestellt hat. Er glaubt nämlich, daß durch diese große territoriale Ausdehnung , welche die künftigen Bezirke vcrhältnißmäßig haben werden, die Bewegung zwischen dem Bezirksamte und den Gemeinden eine zu schwerfällige, eine zn weit-wendige, eine zu complicirte sein werde, indem diese Masse von Gemeinden, ivelche in den künftigen Bezirken sein werden, nicht in dcr gehörigen Ordnung werde erhalten werden können, daß ihre Geschäfte selbst darunter leiden werden. Dieser Besorgnis; glaube ich vorerst dadurch begegnen zu sollen, daß ich bemerke, daß die Berathnngs-Cvmmission über das Gcmeindegesetz sich schon den int Schooße des Ausschusses selbst zum Ausdrucke gekommenen Wunsch der Bevölkerung gegenwärtig gehalten hat, bett Wunsch nämlich nach der Bildung größerer Gemeinden, im Sinne jener Gemeinden, welche in unserem Lande im besten Andenken stehen : derHanptgcmeinden und der Untergemeinden. Wenn die Gemeinde wirklich lebensfähig, wenn sie wirksam sein soll, wenn sie dem ihr übertragenen Wirkungskreise — ich meine sowohl den natürlichen als den gesetzlichen, übertragenen — gerecht werden soll, so muß sie ziemlich groß sein, weil sie nur dann eine moralische, nur dann eine pecuniäre' Krast hat; dann werden in einem Bezirke, selbst wenn diese die Größe der ehemaligen Bezirkshauptmannschaften haben werden, nicht so viele Gemeinden sein. Es werden sich keine hundert solcher Gemeinden finden weder im ganzeni Lande noch vielwcniger in einem einzelnen Bezirke. Es. wird somit die Complication keine so außerordentliche sein. Der Weg znm Bezirksamte wird allerdings dort und da schon ein weiter sein, weil eben der Umfang des Bezirkes ein weiterer sein wird. Ich frage jedoch, werden in Zu- j fünft unsere Gemeindevorsteher die Boten sein, die tag-! täglich zwischen dem Bezirksamte und ihrer Gemeinde hin-j und hergewandert sind? werden sie mit jeder Bagatellsache zum Bezirksamte laufen, um dort Rath einzuholen, um dort Befehle einzuholen? Sie werden in den meisten Angelegenheiten , welche ihnen zur Entscheidung vorliegen werden, nach eigenem Ermessen entscheiden und kein Mensch wird darüber ein Wort zu reden haben. Es hat allen Anschein, daß gerade durch den Antrag des Herrn Vorredners eine bureaukratische Mittel-Poststation errichtet werden soll, um den Bezirkshauptmannschaften die künftige Arbeit zu erleichtern. Ich fcf)c niefjt; ein, warum der Landtag diese Zwischenstation ans Kosten I des Landes gründen soll; werden die Geschäfte es erheischen, so wird cs Aufgabe der Regierung sein, ihre Or-! gane so im Lande zu vertheilen, daß sie ihren Geschäften gehörig, in der gehörigen Zeit und mit der gehörigen' Energie obliegen können. Wird es das öffentliche Interesse nicht erheischen, so brauchen wir zu diesem Zwecke auch nicht so kleine Bezirksvertretungen. Ich glaube vielmehr, daß gerade deßwegen diese Bezirksvcrtretungcn im Sinne des Herrn Vorredners schädlich wären, denn sie wären der Mantel, welcher der Bevormundung der Bezirksbehörde umgehängt würde, um die Bevormundung hiedurch den Gemeinden mundgerecht zu machen (Bravo); das würden wir erreichen mit dieser Institution, etwas anderes nicht! (Rufe: Sehr gut, ganz richtig.) Ich gehe auf die Einwendung oder den Zweifel über, den der Herr Vorredner hervorgehoben hat, daß sich die Kosten nicht so hoch belaufen werden, als ich in meiner ersten Rede gesagt. Meine Herren, ich erlaube mir in dieser Beziehung zu bemerken, daß die Kosten, wie ich sie angeführt, äußerst bescheiden, äußerst gering veranschlagt worden sind, daß da nicht auf so zahlreiche Bezirksvcrtre-tungen Rücksicht genommen ist, wie sic der Herr Vorredner einzuführen befürwortet. Es ist nur auf 10 Bezirksvertretungen gerechnet worden ; es ist freilich gerechnet worden, daß die betreffenden Repräsentanten der Bezirke nicht ganz unentgeltlich ihre Dienste leisten werden; jedoch eine höhere jährliche Besoldung als 600 fl., wie sic jeder Bezirksbeamte factisch bezieht, wurde auch für diese Vertreter der Gemeinden nicht in Anschlag gebracht und dessenungeachtet stellten sich die Kosten mit 30.000 bis 40.000 Gulden heraus. Ich wollte die hohe Versammlung mit der ziffer-mäßigen Berechnung nicht langweilen, weil ich geglaubt habe, daß die hohe Versammlung in dieser Hinsicht dem Ausschüsse das Vertrauen schenken werde, daß er hierin nicht zu weit gehen, sondern nur auf dem Boden der Wahrheit sich bewegen werde. Im klebrigen habe ich den Gründen des Herrn Vorredners nichts entgegen zu setzen, als daß eben die Bezirksvertretungen, wie sie der Herr Vorredner dem hohen Landtage vorschlägt, noch eine bedeutende Erhöhung der Kosten herbeiführen würden, und daß sie, wie ich bereits darzustellen mich bemüht habe, eigentlich nichts anderes wären, als Organe, die zwar im Solde des Landes, aber im Dien st c der bureaukratische n A d m i n i st r a -t i o n stehen. Ich wende mich nunmehr jener Beleuchtung der Motive des Ausschusses zu, welche diese von Seite eines an-, deren Herrn Vorredners erfahren haben. Es wurde hervorgehoben, es sei beim doch nicht so absolut ausgemacht, daß die Bezirksvcrtretungcn überflüssig wären, indem sie das Organ wären, das gemeinsame Vermögen zu verwalten. Ja — allerdings! — Aber zuerst muß ein Vcrwal-tungsobjekt da sein, sic müssen vorerst ein Vermögen haben. Es haben die meisten Gemeinden in Srnin kein Vermögen; ihre Gesammtheit wird also wieder kein Vermögen reprä-sentiren, somit fehlt die Sache, für die man den Verwalter eigentlich aufstellen sollte. (Rufe: Ganz wahr.) Für die Straßen wird ohnedicß ein verwaltendes Organ sein; ihre Kassen werden unter der Verwaltung eines Organes stehen, welches ohnedieß aus der freien Wahl der Bevölkerung hervorgehen wird; noch ein zweites Organ hietzir wäre jedenfalls überflüssig. Jenem Comite aber kann man wieder nicht die übrige Bezirksvcrtretnng anvertrauen, weil man bei der Wahl und Zusammensetzung dieses Co-ntite von dem besonderen Standpunkte ausgehen muß, in dieses Somite technisch gebildete, in der Sache bewanderte Männer zu wählen, welche jedoch für andere Geschäfte, für den übrigen Wirkungskreis der Bezirksvertretung und die übrigen Interessen der Gemeinden, welche sie zu vertreten haben, nicht das nöthige Verständniß hätten. Ebenso wäre die Administration der WohlthätigkeitsAnstalten sehr zweckmäßig in die Hände dieser Bezirksver-tretungen zu legen; ich bin ganz einverstanden damit; ich glaube auch, es werden — in Zukunft gewiß Wohl-thätigkcits-Anstalten im Lande entstehen, welche ein dringendes Bedürfniß sind und welche daher von selbst sich bilden werden; ich meine Bezirks-Sicchcnhäuscr, Bezirks-Armenhäuser re.; jedoch bevor wir diese Institute haben, brauchen wir wieder keine Organe sie zu verwalten, und wenn wir sie haben werden, dann können wir die Organe eben einführen. Für Wasserleitungen, Forstcultur, Drainage, für derlei Dinge müssen die Gemeinden selbst sorgen, und da dürfen wir nicht eine Bevormundung der Gemeinde, statt sie auf der einen Seite zu beseitigen, durch die Bezirksvertretung wieder einführen; denn sonst kommen die Gemeinden ihren Lebetag nicht zur Autonomie. Man hat gesagt: die Sache sei ein Experiment; allerdings wäre es ein Experiment, ivcun man die Bezirks-Vertretungen einführen würde, und wie ich gesagt habe, ein sehr kostspieliges. Der von einem Hru. Vorredner aufgestellte Vergleich ist auch ganz richtig, daß die ganze Verfassung ein Experiment ist, weil wir eben im Vcrfassnngsleben in Oesterreich noch blutwenig Erfahrung haben. Aber wir wollen hoffen, daß das Experiment der Verfassung gelingen werde, großartig gelingen werde. Aber ich sehe nicht ein, warum wir dieses Experiment compliciren sollen, durch die Einschiebung eines weitern Factors, dessen Bedürfniß wir nicht einsehen. Zur Wahrung der Autonomie, zur Wahrung der Verfassung selbst brauchen wir nicht diese Mittelbehörden hineinzuschieben, damit die Mitglieder dieser Vertretung, im Falle als man in die bereits verlassenen Bahnen zurücktreten wollte, dann auftreten und sagen würden: „Wir, Männer des Volkes, protcstiren!" Diese r P r o t e st, meine Herren, st e h t uns zunächst zu; w i r sind von unseren Wühlern gewählt, u m d i e V e r f a s s n n g , soweit es auf uns ankömmt, zu st ü tz e n, wenn sie je n o ch einer Stütze bedürfte! (Bravo, Bravo!) Stützen wir sie dadurch, daß wir Tüchtiges, Kräftiges zum Leben schaffen, daß sie durch ihre wohlthätigen Wirkungen in Fleisch und Blut des Volkes übergeht, dann werden wir sie am festesten begründet haben, dann wird sie uns Niemand mehr nehmen können! (Lebhafter Beifall.) — „Der Same, der ausgestreut wird, wäre auch hier auszustreuen. Der Same, den der Landmann ans seinen: Felde streut, soll auch hier gestreut werden; geht er auf, gut; — geht er nicht ans, so lassen wir cs eben dann gehen." Der Landmann riSkirt allerdings, wenn er den Samen der Erde anvertraut und nur von Gott den Segen hoffen kann. Sind wir aber berufen, das Risico des Landmannes, der seinen Samen oft theuer kaufen muß, noch dadurch zu vergrößern, daß wir ihn auch politische Experimente machen lassen, daß wir ihn auf dieses politische Experiment Geld ausgeben lassen, so daß er aus der zweiten Seite, auf einer Seite experimcntirt, und nur von Gott den Segen sich erbitten kann, wo ihm die bessere Einsicht fehlt? Den Samen weiß er wohl in sein Feld zu säen, das Heil der Vezirksvertretungcn aber weiß er gewiß nicht zu ermessen. Ich glaube, daß mein Grund, — daß in unserem Lande die Einführung der Bezirksvertretungen deßwegen nicht nothwendig ist, weil bei uns der Großgrundbesitz sich aus der Gemeinde nicht ausscheidet, — nicht richtig aufgefaßt worden ist. Eben weil in unserem Lande der Großgrundbesitz sich nicht ausscheidet, ist auch hier nicht die Verschiedenheit der Elemente gegeben; es sind nicht separate Sonder-Interessen vorhanden, cs ist Ein gemeinsames Interesse der Gemeinde, ob ein Großgrundbesitzer sich darin befindet oder nicht; nur die Gemeinde hat ihr Interesse; das Bindemittel für so heterogene Interessen ist eben in unserem Lande gar nicht nothwendig. Mein Schlußgrund für diesen Antrag des Ausschusses war der: „Zeit in's Land gehen zu lassen." Ich glaube, das ist unbedingt der wichtigste Grund. Meine Herren, cs wurde hier viel gesprochen über die Gründe, welche etwa die Einführung der Bezirksvertretungen motiviren könnten; aber ein solcher, der handfest dastünde, daß man ihn nicht packen könnte, den hat man uns nicht gegeben. Es wurden halbe Sachen gesagt und diese halben Sachen wurden mit ein Paar Worten umgeworfen; etwas Ordentliches wurde nicht zu Stande gefördert. Darum habe ich gesagt: ich wünsche, daß Zeit in's Land gehe. Zeit bringt Erfahrung und diese wird lehren, ob das, um was cs sich heute handelt, für unser Land heilsam sein werde und wird es heilsam sein, dann, meine Herren, wollen wir cs votircn; für heute, glaube ich, sollten Sie dem Ausschuß-Anträge beipflichten! (Beifall von allen Seiten des Saales.) Präsident: Ich schließe die Debatte; bevor wir jedoch zur Abstimmung schreiten, suspendire ich die Sitzung für zehn Minuten. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung): Gegen den Antrag des Ausschusses ist nur ein einziger Antrag gestellt worden, das ist der des Herrn Abg. Mnlley, welcher dahin lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: die Bildung der Bezirksgemeinden und deren Vertretung wird zugelassen." Ich bringe diesen Antrag zuerst zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, belieben sich, zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist gefallen. — Ich bringe nunmehr den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, welcher dahin lautet: „Zwischen die Gemeinde und den Landtag sei eine Bezirks-, Gau- oder Kreisvertretung nicht einzufügen." Diejenigen Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist mit überwiegender Majorität angenommen. Ich schließe die Sitzung; die nächste Sitzung findet Mittwoch 10 Uhr Vormittags Statt. Tagesordnung: die Geschäfts - Ordnung. (Schluß der Sitzung 13 Uhr 50 Minuten.)