d er siebettttirddreistigsten Sitzung des Landtages zu Laibach am 28. May 1863. Anwesende: Vorsitzender: v. Wurzbach, Landeshauptmann-Stellvertreter von Kram. — Regierungs - Commissar : Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme des Herrn Landeshauptmanns Freiherr v. Codelli, des Herrn Fürstbischofs Dr. Widm er, dann der Herren Abgeordneten: Freih. v. Apfaltrern, Graf Anton Auersperg, A m b r o s ch und Dr. R e ch e r. — Schriftführer: Vilhar. Tagcsorviinng: 1. Lesung des Sitzung« - Protokolls vom 27. März. — 2. Voranschlag des Grundentlastungs - Fondes pro 1863 und 1864. — 3. Vortrag bezüglich des Lotto - AnlchenS. — 4. Eventueller Vortrag bezüglich der Freifchurfsteuer. ßryiitit der Sitzung 10 Uhr 25 Minuten Vormittags. Aandcshauptm. - Stellv, v. W n r z b a ch : Ich eonstatire die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. (Schriftführer Vilhar liest das Protocoll der 36. Sitzung. Nach der Verlesung.) Wird gegen die Fassung des Protocolls etwas eingewendet? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so erkläre ich cs für genehmigt. Nach der Geschäftsordnung sollte als erster Gegenstand der heutigen Tagesordnung der uns gestern übrig gebliebene Gegenstand, nämlich der Antrag des Landcs-Ansschusscs wegen Bewilligung einer Gnadcugabc, zur Verhandlung kommen. Da ich aber über diesen Gegenstand Referent bin und erst kurz vor der Sitzung von der Unpäßlichkeit des Herrn Landeshauptmannes verständiget wurde, so war ich nicht in der Lage, einen der Herren Collcgen zu ersuchen, daß er den Vortrag übernehme; ich gehe daher zu dem zweiten Gegenstände der Tagesordnung über, bemerke aber, daß mir so eben eine Interpellation des Herrn Dr. BlciwciS überreicht worden ist, welche von der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des h. Hauses unterschrieben ist. Ich bitte den Herrn Dr. BlciwciS die Interpellation gefälligst selbst vorzulesen, da sie mit so kleiner Schrift geschrieben ist, daß ich nicht in der Lage bin, dieselbe gehörig vorzutragen. Posl. Dr. ß 1 e i w e i s (bere): „Slavna c. k. deželna vlada! Ker obilna naloga neodložljivih predmetov, ki jih je drugi deželni zbor Vojvodine krajnske prejel iz rok slavne vlade, iz rok prvega deželnega zbora, iz rok deželnega odbora in mnogih poslancev, ni pripustila, da bi se bil deželnemu zboru v posvetovanje izročil predlog zavolj učnega jezika v naših ljudskih in srednjih šolah, se zdolej podpisani v dolžnost svojemu poslanstvu štejemo, za zdaj saj to vprašali slavno vlado: prvič: Kako je to, da glede na cesarski zakon, po klarern je nauk slovenskega jezika predpisan (obligaten) nauk v naših gimnazijah, — dalje glede na to, da vsak obligalni nauk ima učili v tistem nauku preskusen učenik, — in na posled glede na to, da med učitelji slovenskega XXXVII. Landtags-Sitzung. rodu je notorično po druzih gimnazijah toliko tacih, ki so izprašani in potrjeni v slovenskem jezikoslovji, in tedaj ne more veljati nikakoršen izgovor, da pripravnih učenikov ni, kako tedaj je to, da v Ijubljanskej in krajnskej gimnasii, razun tega, da je tukaj več takih učiteljev, ki slovenskega jezika še ne utnejo ne, da celo za nauk slovenščine ni noben po postavi izpraševali in potrjen učenik postavljen, ker profesor Marn je c. k. katehet in le iz svoje lastne dobre volje name-stovaje uči slovenščino v 7. in 8. giinnazijalnem razredu? Ta prikazen je pa toliko bolj čudna, ker še pod Metternichovo vlado leta 1817, ko slovenščina še ni bila obligaten nauk, je bila še stolica za slovenski jezik v Ljubljani ustanovljena • drugič: kako je to, da za 8. gimnazijalni razred še z m ir a j ni primernega berila ? tretjič: ali je c. k. slavno vlado volja, da pripomore , kar največ more, da se taka nepristojnost, ktcra djansko overa toliko potrebno učenje slovenskega jezika v gimnazijah in nasprotuje po Njih Veličanstvu slovesno zagotovljeni ravnopravnosli sploh, še posebno pa ces. ukazu od 8. avgusta 1859, brž ko brž odpravi in se saj še v prihodnjem šolskem letu 1863/4 postavijo za ljubljansko in krajnsko gimnazijo sposobni učeniki, dane bodete te gimnaziji in zlasti ljubljanska gimnazija 1. reda stale za novomeško, ki ima po postavi potrjenega učenika? Mislilo seje, da se bode to že letos zgodilo, ko so nam poslali iz tujega 5 učiteljev, ali za slovenščino ni ne enega bilo vmes. Vsak drug nauk ima svojega potrjenega učenika, le uboga slovenščina ga na domačih gimnazijah nima.“ Podpisani: Dr. J. Bleiweis, Dr. Lovro Toman, C. Loker, Jernej VVidmer knežoškof. Vilhar, Koren, Klemenčič, Rozman, Jvan Toman, Mih. Ambrož, Jvan Kapelle, Dr. Suppan, Dr. Skedl, Josef Zagorc, Anton Zois, v. Langer, Gustav grof Auersperg. Präsident: Ich bitte den Herrn Regierungs- Repräsentanten von dieser Interpellation gefälligst Kenntniß zn nehmen. Regierungö-Commissär Landesrath Roth: Ich bitte, sic mir zu überreichen; ich muß mir vorbehalten, sie in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. Präsident: Wir gehen nun auf den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung über, betreffend den Bericht des Finanz-Ausschusses über den Voranschlag des Grundcntlastungs-Foudes für die Verwaltungsjahrc 1863 und 1864. Ich ertheile dem Hrn. Berichterstatter das Wort. Bcrichterst. Dr. S n p p a n: (Liest.) Bericht des Finanz - Ausschusses über die Voranschläge des Grniibentlastnngs - Fsndrs für die Verwaltnngsjabre 1863 und 1864. Hoher Landtag! Die Entstehung des Grnndentlastungs-Fondes, die Verbindlichkeiten, deren Erfüllung ihm obliegt und die Einkünfte , welche ihm zugewiesen sind, erscheinen in dem Berichte dcS Landes - Ausschusses, die Aufnahme eines Sotto« Anlehens betreffend, dargestellt, daher diese Umstände als bekannt vorausgesetzt und hier übergangen werden können. Nur in Betreff der Regie-Auslagen für die Servituten-Ablösnng glaubt der Finanz - Ausschuß Folgendes bemerken zu müssen: Das Patent vom 5. Juli 1853 legt dem Lande die Verpflichtung auf, die Kosten für die Servituten-Ablösnng zn bestreiten, dieselben würden daher, strenge genommen, in den Voranschlag für den Landcsfond einzureihen sein; es wurde jedoch die Verfügung getroffen, daß diese Kosten vorschußweise aus dem Grnndentlastungs - Fonde bestritten werden, und der Finanz-Ausschuß glaubt es bei dieser Verfügung bewenden lassen zu können, nachdem das Wesen | der Sache dadurch in Nichts geändert wird, da das Land den Abgang dcs Grundentlastnngs-Fondes ebensogut als jenen des Landcsfondes selbst decken muß, und diese Verfügung einen Vortheil insoferne begründet, als der Grund-entlastungs-Fond gesetzlich ans Vorschüsse seitens des k. k. Aerars Anspruch zu machen berechtiget ist, daher bei Einhaltung seiner Verbindlichkeiten nicht so leicht in Verlegenheit gerathen kann, als dieß beim Landessondc möglich wäre, i Indem sich nun der Finanz-Ausschuß vorbehält, die einzelnen Rubriken durch seinen Berichterstatter mündlich motiviren zu lassen, beantragt er das Erforderniß und die Bedeckung des Grundcntlastnugs-Fondes für die Bcrwal-tungsjahre 1863 und 1864 nachstehend festzusetzen, it. z.: j Ich glaube die Vorlesung der einzelnen Posten hier übergehen zu sollen, nachdem dieselben ohnehin einzelnweise vorgetragen und abgesondert besprochen werden müssen. (Die nicht vorgelesenen Posten lauten: „Für das Verwaltungsjahr 1863. A. Erfordernis?. I. A n Regie-Auslagen für d ie S ervitutcn-Ablösn n g. a) für die k. k. Grundlasten-Ablösungs - und Rcguli-rungs - Landes - Commission. 1. An Gehalten, Löhnungen und Functions-Zulagen. Für den Referenten an Gehalt u. Zulage . 2205 fl. für den Staathalterei - Secretär Gehalt . 1260 „ Fuctionsgebuhren der Beisitzenden . . . 100 „ Löhnung des Amtsdieners................. 315 fl. Fürtrag . I 3880 fll Uebcrtrag . . 3880 fl. 2. an Diurncn: für 2 Diurnisten -» 1 fl. 5 kr. 9 o 1 tt " „ A /s s, s? 1 n ^ n SO . 1788 „ 3. Remunerationen und Aushilfen . . . 100 „ 4. an Kanzlei - und Amtserfordernissen: Kanzleipauschale für 5 Diurnisten ä 2 fl. 10 kr. 10 „ für kleinere Kanzleiauslagen 60 „ für Tischbclcnchtnngskostcn der Diurnisten, der Kauzlei- und dcö Rathstisches . . . 100 „ Schreibpapier 40 „ Druckkostcn sammt Papier 400 „ Lithographische Arbeiten 200 ,, Buchbindereiarbeitcn 10 „ Beheitznng 200 „ Anschaffung von Einrichtungsstücken und Requisiten 100 „ 5. an Reisekosten und Diäten der Referenten 250 „ 6. Verschiedene Auslagen 12 „ Zusammen . . 7150 fl. b) Für die k. k. Grundlastcn-Ablösungs-Local-Commissioncn und die als solche fnngi-renden k. k. Bezirksämter. 1. Gehalte für 2 Amtsleiter a 1200 sl., 1 Amtsleiter pr. 1155, 1 Adjuncten als Amtsleiter 735 fl., 1 Adjunkten 735 ft. und 1 Actuar 525 fl., zusammen . . 5670 „ 2. FunctionSzulagen 4 Amtslciter ä 840 fl. und 1 Adjunkt 630 fl., zusammen .... 3990 „ 3. Quarticrgelder für 2 Amtsleiter ä 210 fl. und 1 ä 189 fl., zusammen .... 609 „ 4. Dimmen für 2 Diurnisten in Adclsbcrg ä 1 fl. 20 fr. und 4 a 1 fl., dann als jährliches Diurnenpanschale zur Aushilfe im Schreibgcschäfte für die als Localcom-missioncn fungirenden k. k. Bezirksämter, denen noch keine eigenen Diurnisten bewilligt wurden 600 fl., zusammen . . . 2936 „ 5. an Löhnungen für die Amtsdiencr 2 mounts. 21 fl., 1 ä 10 fl. it. 1 ä 8 fl., zusammen 720 „ 6. an Kanzlei- und Amtscrfordcrnisscn . . 700 „ 7. an Reisekosten der LocalkommissionS - und Bezirksbeamten, daun Zehrungsgelder der Diurnisten..................................5100 „ 8. an Reisekosten, Diäten und Entlohnungen der Sachverständigen und Zeugen . . . 7200 „ 9. an Miethzinsen für die Amtslokalitäten . 547 „ 10. an verschiedenen Auslagen.................... 90 „ Zusammen . I ! 27562 fl. II. An den eigentlichen Bedürfnissen des G r n n d e n t l a st n n g s - F o n d e s. 1 Für Kapitalsrückzahlungcn: a) durch Verlosung...................... 126000 fl. b) für Kapitalsansglcichungöbcträgc an die Berechtigten.............................. 300 „ 2. Renten an die Berechtigten .... 422240 „ 3. Laudemial - Entschädigung . . . . 49320 „ Zusammen . . 597860 fl. hiezu die Regie-Auslagen für die Servituten-Ablösnng und zwar für die Landcs-Com- mission Pr..................................7150 fl. und die Localcommissioncn Pr. . . . 27562 „ gerechnet, zeigt sich das Gesammt-Erfor- derniß mit............................... 632572 fl.. IS. Bedeckung. 1. Von bcn Verpflichteten: a) Kapitalseinzahlung.................. 208540 fl. b) Rentenzahlungen..................... 114690 „ c) Verzugszinsen und andere Einnahmen 8600 „ 2. vom Lande mittelst eines 26% Zuschlages zn den binden Steuern............... 268196 „ 3. vom Aerar an Laudemial-Entschädigung . 49320 „ Gesammtsumme der Bedeckung . . . 649346 fl. wird derselben das obige Erforderniß Pr. . 632572 „ entgegengehalten, so zeigt sich ein zn srne-_____ tificircnder Uebcrschuß Pr............... 16774 fl. Für daS Verwaltungsfahr 1864. A. Erfordernis). I. Regie-Auslagen s ü r die Servituten-Ablösung. a) für die k. k. Grundlastcn-Ablösungs - und Regnli-rungs - Landes - Commission. 1. An Gehalten, Löhnungen und Funetions-Zulagen: Für den Referenten an Gehalt ».Zulage . 2573 fl. Gehalt des Statthalterei-SecretärS . . 1470 „ Funetionsgebührcn der Beisitzendcn . . 100 „ Löhnung des Amtsdieners................. 367 „ 2. an Dimmest: für 2 Diurnisten ü 1 fl. 5 kr. a " a a 1 n ' n „1 „ a - „ 80 .............. 2087 „ 3. Remunerationen und Aushilfen .... 120 „ 4. an Kanzlei - und Amtserfordernissen: Kanzleipauschalefüro Diurnisten ü 2fl.lOkr. 13 „ für kleinere Kanzleiauslagen.................... 70 „ Tischbeleuchtungskosten der Diurnisten, Beleuchtung der Kanzlei, des RathStisches rc. 175 „ für Schreibpapier.............................. 75 „ „ Drnckkosten sammt Papier .... 525 „ „ lithographische Arbeiten.................... 375 „ „ Bnchbinderciarbeiten......................... 40 „ „ Beheitzung . ..................... • 175 „ „ Beischaffung von Einrichtungsstücken u. Requisiten.......................................HO „ 5. an Reisekosten und Diäten der Referenten 300 „ 6. für verschiedene Auslagen . . - ■ . • 14 „ Zusammen . . 8709 fl. b) für die Grundlastcu-Ablösungö-Loealeom-missioncn und die als solche fungircnden k. k. Bezirksämter. 1. Gehalte für 2 Amtsleiter a 1200 fl., 1 Amtsleiter ä 1155 fl., 1 Adjunct als Amtsleiter 735 fl., 1 Adjunct 735 fl. und 1 Actuar 525 fl., zusammen . . . 6615 „ 2. Functionszulagcn für 4 Amtsleiter ä 840 fl., und 1 Adjunct 630 fl., zusammen . . . 4655 „ 3. Quartiergelder für 2 Amtsleiter ä 210 fl. und 1 ä 189 fl., zusammen .... 761 „ 4. an Dimmen für 2 Diurnisten in Adelsberg a 1 fl. 20 kr. und 3 andere ä 1 fl., dann an Dimmenpaufchalc zur Bestreitung der Aushilfe im Schreibgeschäfte bei den als Localcommissionen fnngircnden k. k. Bezirksämtern, denen noch keine Diurnisten bewilliget wurden, 700 fl., zusammen . . . . . 3006 „ Fürtrag . . 15037 fl. Uebertrag . . 15037 fl. 5. an Löhnungen der Amtsdiener, 1 mit monatlich 15 fl., 1 mit 12 fl., 1 mit 10 und 1 mit 8 fl., zusammen . . . . . 630 „ 6. an Kanzlei- und Amtserfordernissen . . 700 „ 7. an Reisekosten der Lokalkommissions- und Bezirksbeamten, dann Zehrungsgelder der Diurnisten.......................... . . 5100 „ 8. an Reisekosten, Diäten und Entlohnungen der Sachverständigen und Zeugen . . . 7200 „ 9. Micthzinse der Amtslokalitäten . . . 684 „ 10. an verschiedenen Auslagen ..... 70 „ Znsammen ! . 29421 fl. 11. An den eigentlichen Bedürfnissen des G r u n d e n t l a st u n g s f o n d e s. 1. Für Capitalsrückzahlnngen: a) durch Verlosung...................... 189000 fl. b) für Kapitalsausgleichnngsbeträge an die Berechtigten............................. 350 „ 2. Renten an die Berechtigten .... 560180 „ 3. an Laudemial-Entschädigung .... 73980 „ Zusammen ~ " 823510 fl. werden hiezu die Regie-Auslagen für die k. k. Servitntcn-Ablösnngs-Landes-Com- mission pr................................. 8709 „ und für die k. k. Lokalcommissionen pr. 29421 „ so stellt sich das Gcsammt-Erforderniß mit 861640 sl. heraus. 15. Bedeckung. 1. Von den Verpflichteten: a) Kapitalseinzahlung.................... 260670 fl. b) Rentenzahlung......................... 127730 „ c) Verzugszinsen und sonstigen Einnahmen 11600 „ 2. vom Lande mittelst Steuerzuschlägen: a) durch einen 26% Zuschlag zu den di- recten Steuern.......................... 335245 „ b) durch einen 10% Zuschlag zur Abgabe vom Verbrauche der geistigen Getränke aller^Art, sowie des Fleisches . . . 52000 „ 3. vom Staate: a) an Laudemial-Entschädigung . . . 73980 „ b) durch Rückbehebung des pro 1863 verbliebenen Uebcrschusscs.................... 16774 „ Zusammen . . 878019 fll wird dieser Bedeckung obiges Erforderniß pr. 861640 „ entgegengehalten, so zeigt sich ein zu fruc-tificirender Uberschuß pr. .... 16379 fl.) „Wenn der Ausschuß bei Vorprüfung der Voranschläge den Bedarf der Servituten - Ablösmigs - Localcommissionen auch auf keinen geringeren Betrag herabzusetzen vermochte, weil insbesondere die Gehalte und Fnnctions-znlngen nebst den Qnarticrgeldcrn einer Abminderung nicht unterzogen werden können, und weil bei einer weitern Herabsetzung der Reisekosten für die Beamten, dann der Gebühren für die Sachverständigen das Besorgniß obwaltet, daß man das Geschäft selbst in's Stocken gerathen lassen könnte, so mußte doch der Ausschuß den dießfälligen Aufwand mit Rücksicht auf jenen in andern Ländern als nnverhältnißmäßig groß anerkennen. Nach Ansicht des Finanz-Ausschusses könnte eine nicht unbeträchtliche Verminderung der Kosten dadurch erzielt werden, wenn a) die Geschäfte der Servituten - Ablösung den k. k. Bezirksämtern zugetheilt und die k. k. Servituten-Ablö- suugs - Local- Commissionen mit Ausnahme jener von Radmannsdorf, deren Fortbestand wegen der dortigen besonderen Verhältnisse wünschenswert!) erscheint, aufgelöst würden, und b) wenn die f. k. LandeS-Coimnission ein scharfes Augenmerk auf die von den k. f. Local - Commissionen und den als solchen fungirendcn f. !• Bezirksämtern unternommenen Reisen richten, die unnöthigen möglichst hintanhalten, und nach Thunlichkcit darauf sehen würde, daß die in irgend einem Zusammenhange stehenden Erhebungen nicht bei verschiedenen Exkursen, sondern unter Einem gepflogen werden. Der Finanz-Ausschuß glaubt daher dem hohen Landtag anempfehlen zu sollen, daß diese beiden Punkte als ein Wunsch des Hauses zur Kenntniß der hohen Regierung behufs der möglichsten Berücksichtigung und der entsprechenden Vorkehrungen gebracht werden. Als Bedeckung für daS Verwaltungsjahr 1864 glaubte der Finanz-Ausschuß nebst dem 26°/0 Zuschlage zu den di-recten Stenern auch einen 10% Zuschlag zur Verzehrungssteuer von allen geistigen Getränken, sowie vom Fleische in Antrag bringen zu sollen, weil cs nöthig ist mit allen Kräften dahin zu streben, daß das Land seiner Zahlungs-Verbindlichkeit allmählig nachkomme, und weil sich ohne dieser Maßregel, wie ans obigen Ansätzen hervorgeht, ein beträchtlicher Ausfall herausgestellt haben würde. Laut des beiliegenden Ausweises beträgt der Vcrzch-rungssteuercrtrag von obigen Artikeln mit Ausschluß jenes vom Fleischverbrauche in der Stadt Laibach zusammen 433024 fl. 85% kr. Der Verzehrungssteuercrtrag vom Fleische in der Stadt Laibach kann hingegen nicht angegeben werden, weil hier die Verzehrungssteuer von sämmtlichen Artikeln cumulativ verpachtet ist. Es könnte demnach der Ertrag des beabsich- j tigten 10# Zuschlages auch nur approximativ im Voranschläge mit.................................... 52000 fl. angesetzt werden. Der Finanz - Ausschuß stellt daher den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Der Voranschlag des krain. Grnndentlastungsfondes für das Verwaltungsjahr 1863 werde nach der oben enthaltenen rubrikcnwcisen Auseinandersetzung tut Erfordernisse mit.......................................... 632572 fl. und in der Bedeckung mit 649346 fl. festgesetzt; 2. zur Bedeckung des Landesdrittels sei eine Landes-Umlage von 26°/0 auf die dirccten Steuern mit Ausschluß des Kriegszuschlages einzuhcbcn. 3. Der Voranschlag für das Verwaltnngsjahr 1864 werde in dem Erfordernisse auf .... 861640 fl. und in der Bedeckung auf..................... 878019 „ festgesetzt. 4. Zur Deckung des Landesdrittels werde ein 26% Zuschlag auf die dirccten Steuern mit Ausschluß des Kciegs-zuschlages und ein 10% Zuschlag auf die Verzehrungssteuer von sämmtlichen geistigen Getränken, dann vom Fleische eingehoben. 5. Es sei der h. Regierung der Wunsch anszudrückcn: a) daß die Servitutcn-Ablösuugs-Localcommissionen, mit Ausnahme jener zu Radmannsdorf aufgehoben, und ihre Geschäfte den f. k. Bezirksämtern zugewiesen werden, und b) daß die in Angelegenheit der Servituten-Ablösung zu unternehmenden Dienstreisen auf das unumgänglich nöthige Maß zurückgeführt und darauf gesehen werden wolle, daß die in irgend einem Zusammenhange stehenden Erhebungen unter Einem gepflogen werden wollen." Ehcvor in die Berathung der einzelnen Posten der Voranschläge eingegangen werden kann, dürfte es nothwendig fein, daß sich das hohe Haus vorläufig über die Vorfrage aussprcche, ob die Auslagen für die Servituten-Ablösung auch noch künftighin im Präliminare des Grnnd-cntlastnngSfondes ihren Platz haben sollen, oder ob dieselben in das Präliminare für den Landcsfond einznbeziehen seien, indem int letzteren Falle dieselben hier bei der heutigen Tagesordnung übergangen, und seinerzeit bei dem Präliminare über bett Landcsfond zur Sprache gebracht werden müßten. Der Finanz-Ausschuß hat sich in Folge der im Berichte enthaltenen Gründe dahin erklärt, daß diese Auslagen auch in Zukunft ans dem Grnndentlastungsfondc vorschußweise zu bestreiten, daher in das Präliminare des Grnndcntlastungsfondcs einzubeziehen seien; daher auch in dieser Richtung der Antrag gestellt wird, daß cs in Zn-i ftttift nach der bisherigen Gepflogenheit gehalten werden : möge. Präsident: Der Herr Berichterstatter hat die Entscheidung einer Vorfrage in Anregung gebracht. Diese lautet, ob die Ausgaben für die Servituten-Ablösung wie bisher in das Präliminare für den Grundentlastungsfond, oder aber in das Präliminare des Landesfondes cinzube-zichcn seien; ich sehe mich bemüßiget, zuerst hierüber die ' Debatte zu eröffnen. Wünscht Jemand der Herren das Wort bezüglich dieser Vorfrage? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diese Frage in folgender Form I zur Abstimmung: Ich bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß die Auslagen für die Servituten-Ab-lösnng in das Präliminare für den Grundentlastungsfond, auch künftighin einzustellen seien, gefälligst sich zu erheben. (Geschieht.) Ist angenommen. Berichterst. Dr. S n p p a n : Die Auslagen, welche nach dem Beschlusse dieses h. Hauses aus dem Grundent-lastungsfonde zu bestreiten kommen, zerfallen in zwei Haupt-rubriken, nämlich in Auslagen für die Servituten - Ablösung und in jene für die eigentlichen Bedürfnisse des ; GrundeutlastungsfondeS, nämlich für die Capitals - Rückzahlungen an die Berechtigten und für die mittlerweiligen Rentenzahlungen. Die erste Hauptrnbrik zerfällt in zwei Unterabtheilnn-gen, nämlich Auslagen für die Servituten - Ablösungs-Landes - Commissionen, und jene für Local - Commissionen und die als solche fungirendcn k. k. Bezirksämter. Die k. k. Landes - Commissionen haben an Personale einen Referenten, einen Statthaltcrei-Secretär, 5 Diurnisten und einen Kanzleidiencr. Es sind demnach präliminirt zuerst an Gehalten, Löhnungett und Fnnctionszulagen: für den Referenten an Gehalt und Zulage 2205 fl. für den Statthalterei-Secretärs - Gehalt 1260 „ Functionsgebühren der Bcisitzenden . . 100 „ Löhnung des Amtsdicners..................315 „ Der Finanz-Ausschuß beantragt, daß diese Ansätze vom hohen Hanse genehmigt werden. Präsident: Ich muß mir erlauben, die Bemerkung voranzuschicken, daß wir nach der Geschäftsordnung in Berücksichtigung des Umstandes, daß der Antrag des Ausschusses ans mehreren Theilen besteht, doch eine General-Debatte vorangehen lassen müssen. Ich bin vom Berichterstatter überrascht worden, weil er gleich bei bett Spccial-posten begonnen hat. Wünscht Jemand der Herren in der General-Debatte das Wort zu nehmen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir zur Special-Debatte über. Es ist der erste Antrag bereits vom Berichterstatter : verlesen worden, und ich bitte, wenn Jemand der Herren darüber das Wort ergreifen will, sich dießfalls zu melden. (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich die einzelnen Posten der Nr. 1 unter der Rubrik A Erforderlich an Regie - Auslagen für die Servituten-Ablösung zur Abstimmung. u) An Gehalten, Löhnungen, und Functionszula-gen. Für den Referenten an Gehalt und Zulage 2205 fl. — Wird dieses Erfordernis; bewilligt? Jene Herren, welche mit diesem Erforderniß einverstanden sind, bitte ich, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) ES ist genehmiget. — „Für den Statthalterei - Secretär Gehalt 1260 fl." Jene Herren, welche diese Post genehmigen, bitte ich, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Sic ist genehmiget. — „Functionsgebühren der Bcismcndcn 100 sl." (Nach einer Pause.) Wenn Niemand sich erhebt, so erkläre ich diese Post als genehmiget. — „Löhnung des Amtsdiencrs 315 fl. (Nach einer Panse.) Wenn Niemand sich dagegen erhebt, so erkläre ich diese Post als genehmiget. — Zweiter Posten „An Dinrnen." Bcrichterst. Dr. Suppan: Das Manipulations- Geschäft, sowie das gesannntc Schreibgcschäft wird bei der Local-Commission durch Diurnisten versitzen; es sind beantragt fünf Diurnisten, und zwar zwei mit einem Tag-geld von 1 fl. 5 kr., zwei mit 1 sl. und einer mit 80 kr., zusammen mit 1788 fl. Der Finanz - Ausschuß beantragt die Beibehaltung dieses Ansatzes. Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort: (Nach einer Panse): Wenn nicht, so bringe ich diesen Ansatz zur Abstimmung, und zwar: „2. An Dinrnen: für 2 Diurnisten ä 1 fl. 5 kr. Zusammen mit 1788 fl." Wenn sich Niemand der Herren gegen diesen Ansatz erhebt, so erkläre ich denselben vom h. Hanse für genehmiget. (Es erhebt sich Niemand.) — „Remunerationen und Aushilfen." Bcrichterst. Dr. Suppan: An Remunerationen und Aushilfen wird der Betrag von 100 fl. angesetzt, welche der Finanz-Ausschuß ebenfalls zur Annahme empfiehlt. Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause): Wenn nicht, so schreite ich zur Abstimmung über diesen Antrag. „3. Remunerationen und Aushilfen 100 fl." Wenn sich Niemand der Herren gegen diesen Erfor-dcrniß-Ansatz erhebt, so erkläre ich ihn als vom h. Hanse genehmiget. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist genehmiget. „4. An Kanzlei - und Amtserfordernissen." Bcrichterst. Dr. Suppan: „4. An Kanzlei - und Amtserfordernissen." (Liest Nr. 4.) Nachdem diese Posten, mit Ausnahme des Kanzlei-pauschales, für die Diurnisten ohnehin nur gegen Verrechnung ihre Verwendung finden können, so beantragt sie der Finanz-Ausschuß ebenfalls nach dem Ansätze. Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu den sub 4 aufgezählten Erfordernissen das Wort. (Nach einer Panse): Wenn nicht, so bringe ich die einzelnen Posten zur Abstimmung. „4. An Kanzlei - und Amtserfordernissen: Kanzleipanschaule für 5 Diurnisten a 2 fl. 10 kr. — 10 fl. Wird diese Post genehmiget? (Nach einer Panse): Wenn Niemand dagegen sich erhebt, so erkläre ich sie für genehmiget. — „Für kleinere Kanzlei - Auslagen 60 fl." Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Panse): Wenn Niemand sich dagegen erhebt, so ist diese Post genehmiget. — „Für Tischbelenchtungskosten der Diurnisten, Beleuchtung der Kanzlei und des Rathstisches 100 sl." (Nach einer Pause): Wenn Niemand sich erhebt, so erkläre ich den Ansatz für genehmiget. — „Schreibpapier 40 fl." (Nach einer Panse): Unter der gleichen Bedingung für genehmiget erklärt." — „Drnckkosten sammt Papier 400 fl." (Nach einer Pause): Wenn Niemand sich erhebt, so ist dasselbe genehmiget. — „Lithographische Arbeiten 200 fl." (Nach einer Panse): Wenn Niemand sich erhebt, genehmiget. — „Buchbinder-Arbeiten 10 sl." (Nach einer Panse): Ist vom h. Hause genehmiget. — „Beheizung 200 fl." (Nach einer Panse): Ist vom h.Hause genehmiget. — „Bcischafsting von Einrichtungsstücken und Requisiten 100 fl." (Nach einer Panse): Da sich Niemand dagegen erhebt, so ist diese Post als vom h. Hause genehmiget anzusehen. „5. An Reisekosten und Diäten der Referenten." Bcrichterst. Dr. Suppan: An Reisekosten wurde beantragt, und zwar au Reisekosten und Diäten für den Referenten, mit Hinblick ans den Erfolg vom I. 1861, pr. 239 fl. und 300 sl., dann an Reisekosten für den Vertreter der Berechtigten, welcher nicht in Laibach domi-cilirt, 100 fl., zusammen 400 fl.; der Finanz-Ausschuß hat diesen Ansatz ans den Betrag von 250 fl. herabgesetzt, und zwar aus dem Grunde, weil der Erfolg für das 1.1861 nur ei» Erforderniß pr. 239 fl. auswies, daher mit dem Ansätze von 250 fl. im wahrscheinlichen Bedarf genügen wird, und weil weiters für den Vertreter der Berechtigten keine Reisekosten mehr erforderlich sind, indem derselbe gegenwärtig in Laibach domicilirt, daher diese Post pr. 100 fl. weggelassen wurde. Der Finanz-Ausschuß beantragt daher in dieser Rubrik, den Betrag von 250 fl. zu genehmigen. Präsident: Wünscht Jemand von den verehrten Herren das Wort? (Nach einer Pause): Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, und zwar: „5. An Reisekosten und Diäten der Referenten 250 fl." Wenn Niemand der Herren sich gegen diesen Ansatz erhebt, so erkläre ich ihn als genehmiget. (Es erhebt sich Niemand.) „6. Verschiedene Auslagen 12 fl." Bcrichterst. Dr. Suppan: An verschiedenen Auslagen wurde ein Betrag von 12 fl. veranschlagt, welche Post zur Annahme empfohlen wird. Präsident: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? — Wenn nicht, so bringe ich die 6. Post unter beut Namen: „Verschiedene Auslagen 12 fl.," zur Abstimmung , und erkläre, da Niemand sich der Herren erhebt, dieselbe für genehmiget. Nunmehr bringe ich, nachdem die einzelnen Posten von dem h. Hause genehmiget worden sind, unter betn Titel: „An Regie-Auslagen für die Servituten-Ablösung": a) „für die k. k. Grundlasten-Ablösnngs- und Regulirungs-Landcs-commisston", den Gesammtbctrag an Erforderniß für das I. 1863 mit 7150 fl. als Antrag zur Abstimmnng, und bitte jene Herren, welche mit dieser Erfordernis; - Post einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Angenommen. Berichterst. Dr. Suppan: b) Für die k. k. Grnnd-lastcu-Ablösuugs-Localcommission und die als solche fnngi-rcnden k. k. Bezirksämter: 1) Gehalte für zwei Amtslciter ä 1200 fl., 1) Amtsleiter pr. 1155 sl., 1 Abfluteten als AmlSlcitcr 735 fl., 1 Abfluteten 735 fl. und 1 Actuar 525 fl., zusammen 5670 fl. Da diese Bezüge sich auf Decrctc der k. k. Landesregierung beziehen, womit die Gehalte der Beamten der Grundlasten-Ablösungs-Localcommission festgestellt wurden, so ist gegen diesen Betrag keine Einwendung zu erheben, und der Finanz-Ausschuß empfiehlt daher denselben zur Annahme, vorbehaltlich des Wunsches, welchen er in dieser Beziehung ausgesprochen hat, und welcher am Schlüsse des PräliminarS zur Debatte kommen wird. Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? — Wenn nicht, so bringe ich diese Post b) zur Abstimmung (liest dieselbe), und erkläre sie, wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, als vom h. Hanse genehmiget. (Nach einer Pause): Sie ist genehmigt. Bcrichtcrst. Dr. S n p p a n : 2) Functions - Zulagen, 4 Amtsleitcr a 840 fl. und 1 Adjunct 630 fl., zusammen 3990 fl. Ans dem bei der frühern Post erwähnten Grunde wird auch diese Post zur Annahme empfohlen. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? — Wenn nicht, so bringe ich diesen Ansatz, lautend (liest denselben), zur Abstimmung und erkläre denselben, wenn von keinem Mitgliedc eine Einwendung erhoben wird, als vom h. Landtage genehmigt. (Nach einer Panse): Er ist genehmigt. Bcrichtcrst. Dr. S u p p a n: 3) Qnarticrgcldcr für 2 Amtsleitcr ä 210 fl. und 1 ä 189 fl., zusammen 609 fl. Aus demselben Grunde wird auch dieser Posten zur Annahme empfohlen. Präsident: Wünscht welcher der Herren das Wort? — Wenn nicht, so bringe ich diese Post, lautend (liest dieselbe), zur Abstimmung und erkläre diesen Ansatz, wenn Niemand sich dagegen erhebt, für vom h. Hause genehmigt. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist genehmigt. Bcrichtcrst. Dr. S n p p a n : An Diurncn. Bei den k. k. Local-Commissioncn und als solche fungircnden Bezirksämtern werden 5 Diurnisten verwendet. Ein Theil jener k. k. Bezirksämter, welche als Localcommissioncn fnngiren, hat jedoch hiefür keinen eigenen Diurnisten, und denselben wird zur Aushilfe im Schrcibgeschäfte ein Diurncnpanschale zugewiesen. Es wurde von der Staatsbuchhaltung in diesem Jahre beantragt: für zwei Diurnisten mit einem Taggelde von 1 fl. 50 kr., zwei Diurnisten mit jenem von 1 fl. 30 kr. und zwei ä 1 f(., dann als Diurnenpauschale für die Bezirksämter 600 fl., zusammen 3374 fl. Bei der Prüfung des Präliminars für das Verwaltungsjahr 1862 hat der verstärkte Ausschuß den Wunsch ausgesprochen, daß sämmtliche Diurnen aus den Betrag von 1 fl. reducirt werden möchten. In Folge dessen hat auch die f. k. Landes-Commission die Diurnen, vom Ver-waltungsjahre 1863 angefangen, ans den Betrag von 1 fl. reducirt. Dagegen wurde nun von den beiden Diurnisten aus Adelsbcrg, von denen der eine bisher 1 fl. 50 kr. und der zweite 1 fl. 30 kr. bezogen hatte, Beschwerde erhoben und dnrgethan, daß sic bei den dortigen Theuernngs-Ber-hältnisscn mit einem Diurnum von 1 fl. unmöglich auszukommen vermöchten. Der Finanz-Ausschuß hat in Folge dessen beschlossen, für die zwei Diurnisten in Adelsberg ein Diurnum von 1 sl. 20 kr. und für die vier weitern Diurnisten ein Diurnum von 1 fl. zu beantragen; dann ebenfalls das Diurnum - Pauschale für die k. k. Bezirksämter, denen keine eigenen Diurnisten zugewiesen wurden, im beantragten Ansätze von 600 fl. zu belassen. Es wird daher dieser Antrag zur Annahme des hohen Hauses mit dem Bemerken empfohlen, daß hier in der Berechnung ein Rechnnngs - Verstoß sich cingeschlichen hat, welcher natürlich nachträglich seine Berichtigung finden muß. Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu dieser Erfordernißpost? Wenn nicht' so bringe ich dieses'Erforderniß, lautend (liest dieselbe) zur Abstimmung , mit der Bemerkung, daß der Rcchnungsfchlcr nachträglich verbessert werden wird. Ich erkläre diese Post, falls dagegen von Niemandem eine Einwendung erhoben wird, als genehmigt. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Post 5.) Wird zur unveränderten Annahme empfohlen. Präsident: Wünscht Jemand über diese Post das Wort? Wenn nicht, so bringe ich diese Post, lautend (liest dieselbe) zur Abstimmung, und erkläre diese Post, wenn dagegen sich Niemand erhebt, vom h. Hanse genehmiget. (Es erhebt sich Niemand.) Sic ist genehmiget. Bcrichtcrst. Dr. S n p p a n : (Liest Post 6.) Der Betrag von 700 fl. kann ebenfalls nur gegen Verrechnung verausgabt werden. Das wirkliche Erforderniß betrug für das Vcrwaltnugsjahr 1861 704 fl., daher der hier angesetzte Betrag von 700 fl. ganz zur Annahme des hohen Hauses empfohlen wird. Präsident: Wünscht welcher der Herren das Wort? Wenn nicht, so bringe ich diese Post, lautend (liest dieselbe) zur Abstimmung und erkläre diese Post, falls sich Niemand dagegen erhebt, für vom h. Hanse genehmigt. Bcrichtcrst. Dr. S up p a n : (Liest Post 7.) Hier beantragt der Finanz-Ausschuß die Belastung des vom k. k. RcchnnngSdcpartcmcnt angesetzten Betrages von 5100 fl., welcher sich auf den wirklichen Erfolg pro 1861 gründet, wo ein Betrag von 5067 fl. in dieser Rubrik verausgabt wurde. Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Wenn nicht, so bringe ich diese Post, lautend (liest dieselbe) zur Abstimmung und erkläre dieselbe, falls sich Niemand der Herren dagegen erhebt, für vom h. Hanse genehmigt. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Post 8.) Es wird der Betrag pr. 7200 fl. angesetzt, welcher sich ans das thatsächliche Ergebniß des Verwaltnngsjahrcs 1861 mit 7162 fl. gründet, und zur Annahme empfohlen. Präsident: Wünscht Jemand der Herren dießfalls das Wort? Abg. B r o l i ch : Ich will das h. Haus mir aufmerksam machen, daß in der gestrigen Sitzung eine Nachtragsdotation von nahe 3000 fl. gerade für diese Reisekosten bewilliget werden mußte, und ich zweifle sehr, daß das gegenwärtige Jahr so ablaufen wird, daß wieder eine Nachtragsdotation nicht nothwendig sein wird. Ich habe gedacht, einen Antrag zu stellen; allein der Herr Berichterstatter hat erklärt, es sei in dieser Sache, was die Reisekosten betrifft, nichts zu machen. Die Anträge, die am Schluffe des Referates gestellt werden, sind wirklich so geeignet, daß man hoffen kann, cs werde eine Ersparung eingeführt werden. Leider aber ist der Voranschlag für 1864 so ziemlich gleichlautend mit dem pro 1863, so daß wenigstens keine Hoffnung vorhanden ist, daß im Jahre 1864 eine Erleichterung stattfinden werde. Ich habe schon anfänglich bedauert, daß alle diese bedeutenden Posten nur von dem Grundcntlnstnngs-Fondc getragen werden müssen für so viele Beamten, nicht mir die Functions - Zulage, sondern auch die Reisekosten , alles was sie beziehen muß ans dem Grnndcnt-lastnngs-Fonde bezahlt werden. Ich wollte nicht bei jeder besonderen Post meine Bemerkungen machen; ich mache sic nur im Allgemeinen, weil die Posten gar so bedeutend sind, daß es mir vorkommt, daß kein Krvnland mit den von unserm Kronlande dargcthanen Verhältnissen der Beträge in Harmonie steht, und selbst in Ländern, die weit größer sind, als das unsrige, viel geringere Beträge für derlei Kosten angewendet werden. Ich habe deßhalb gestern das Wort dagegen ergriffen. Seine Excellenz der Herr Statthalter hat erklärt, daß die Servituten - Verhältnisse Krains so geartet und so verwickelt sind, daß in keinem Kronlande eine derartige (Kombination vorkomme, nnd deßwegen sind anch die Reisekosten und Diäten in so hohem Grade bemessen, und es lasse sich in dieser Beziehung keine Abhilfe erwarten. Ich werde nun, wenn nicht eine genügende Aufklärung von Seite des Herrn Berichterstatters gegeben wird, vielleicht bei dem Präliminare für 1864 noch einige Bemerkungen machen und verzichte ans jede Antragstellung; ich meine nur, der Ausschuß möge dafür Sorge tragen, daß die am Schlüsse gemachten Anträge sobald als möglich ins Lebe» treten, und insbesondere wird sich dann zu weitern Bemerkungen Gelegenheit finden, wenn die Commission, die schon in der 7. Sitzung 1861 bestellt worden ist ans Förderung der Grundablösungs-Arbeiten, ihren Bericht vorgelegt haben wird. Diese Commission, meine ich, hat auch Anträge gestellt, die wirklich sich schon sehr in die Länge ziehen, so daß ich nur wünschen möchte, daß dieselben bald ins Leben treten. (Heiterkeit.) Ich will dieselben nicht weiter berühren, mit dein hohen Hause nicht die kostbare Zeit zu rauben. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlußwort? Berichterst. Dr. S u p p a n: Nachdem kein Antrag gestellt wurde, so verzichte ich darauf. Präsident: Ich bringe nun, nachdem kein Antrag vorliegt, den Antrag des Ausschusses in der Post 8 (liest dieselbe) zur Abstimmung. Wenn Niemand gegen dieses Erforderniß sich erhebt, so erkläre ich dasselbe vom hohen Hause als genehmiget. (Es erhebt sich Niemand.) Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Post 9.) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn nicht, so bringe ich das 9. Erforderlich, lautend (liest dasselbe) zur Abstimmung nnd erkläre dasselbe, wenn sich Niemand der Herren Abgeordneten dagegen erhebt, für genehmiget. Berichterst. Dr. S n p p a n : (Liest Post 10.) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand, so bringe ich Post 10, lautend (liest dieselbe) zur Abstimmung, und erkläre diese Post, wenn sich Niemand der Herren dagegen erhebt, für genehmiget. Ich bringe nun den Gesammtbctrag lil- B Erforderniß für die k. k. Grnndlastcn-Ablösuugs-Local-Commissionen und die als solche sungircndcn k. k. Bezirksämter pro 1863 mit 27562 fl. zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit diesem Erfordernisse in dem gedachten Betrage einverstanden sind, sich gefälligst zn erheben. (Geschieht.) Es ist angenommen. Abg. Dr. T o m a n: Herr Präsident! die Zeit flieht; wir haben nur 3 Tage noch und so viele Gegenstände zu verhandeln, daß es, ungeachtet dessen, daß cs wnnschcns-wcrth ist, daß die finanziellen Gegenstände in Detail verhandelt werden, doch opportun erscheinen dürfte, daß die Verhandlung summarisch geschähe. Ich glaube, daß ich dem Gedanken der meisten Herren Abgeordneten Ausdruck leihe, wenn ich bitte, daß die Punkte nach Erforderniß und Bedeckung als Ganzes zur Abstiniinung gebracht werden möchten mit der vorangehenden Frage, ob Jemand gegen die eine oder die andere Post etwas vorzubringen habe. (Bravo.) Präsident: Als Vorsitzender des h. Hauses bin ich nach der Geschäftsordnung gebunden, die einzelnen Posten, wie sic hier erscheinen, zur Debatte nnd sofort zur Abstimmung zu bringen. Da jedoch der ganz opportune Antrag des Herrn Abg. Dr. Toman gestellt worden ist, dicßfalls summarisch zu Werke zu gehen, so kann ich dieses nicht eigenmächtig gestatten, sondern ich stelle die Frage an das h. Haus, ob dasselbe einverstanden ist, daß bei den einzelnen Posten der Erfordernisse und der Bedeckung nur die Gcsammtsumme zum Gegenstände der Verhandlung und der Abstimmung komme mit dem Vorbehalte, daß immer die Frage vorangehe, ob Jemand bei den einzelnen Ansätzen eine Einwendung zu erheben habe. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Dr. Toman ans summarische Behandlung des Gegenstandes einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Post II. An den eigentlichen Bedürfnissen des Grundentlastung - Fondcs.) Präsident: Wird eine Begründung gewünscht? Berichterst. Dr. S n p p an: Rücksichtlich dieser Posten läßt sich keine Einwendung erheben, weil diese Verpflichtungen festgestellt sind und sich daher gar keine Abänderung treffen läßt. Präsident: Wünscht Jemand der Herren gegen eine der hier vom Herrn Berichterstatter soeben vorgelesenen Posten des Erfordernisses das Wort? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so bringe ich die Gesammtsumme des dicßfälligcn Erfordernisses mit 631.852 fl. zur Abstimmung , und bitte jene Herren, welche mit diesem Erfordernisse einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Es ist angenommen. Berichterst. Dr. Sup pan: B. Bedeckung. Ge- sammtsnmme 649.346 fl. Präsident: Wünscht Jemand der Herren gegen die einzelnen Posten der Bedeckung das Wort zu nehmen? — Wenn nicht, so bringe ich die Gesammtsumme der Bedeckung im Betrage pr. 649.346 fl. zur Abstimmung, nnd bitte jene Herren, welche diese Bedeckung in der angetragenen Ziffer genehmigen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Sie ist angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, noch ein Paar Zeilen zu lesen, weil dieselben einen Antrag involviren oder wenigstens zu involviren scheinen. Berichterst. Dr. Supp an: Wird dieser Gesammt-snmme der Bedeckung pr. ...... 649.346 fl. das obige Erforderniß pr. . . . . . . 632.572 „ entgegengehalten, so zeigt sich ein zu fructi- ficirender Ueberschuß pr. ...... 16.774 fl. Es ist in diesen Worten, daß der Ueberschuß zu srncti-ficircn sei, kein Antrag gestellt. Die Frnctificirung ergibt sich insoweit von selbst, als wenn sich bei den monatlichen Abrechnungen ein Ueberschuß zu Gunsten des Grundentla-stung - Fondcs zeigt, dieser Ueberschuß dann vom zweitfol-genden Monate an vom Aerar dem Fonde verzinst wird. Präsident: Da also in dieser Position ein Antrag nicht enthalten, nnd dieses nur eine Ziffersnche, somit kein Gegenstand der Abstimmung im h. Hause ist, so erscheint das Erfordernis; und die Bedeckung für 1863 in den einzelnen Posten genehmiget. Ich bin jedoch bemüßiget, auch den Antrag des Ausschusses in loio zur Abstimmung zu bringen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, der Voranschlag des krainischen Grundentlastnng - Fondcs für das Verwal-tungsjahr 1863 werde nach der oben enthaltenen rnbriken-weisen Auseinandersetzung im Erfordernisse mit 632.572 fl. nub in der Bedeckung mit 649.346 festgesetzt." Jene Herren, welche mit dieser Gesammtpositio» einverstanden sind, bitte ich, gefälligst sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Sic ist angenommen. Der zweite Antrag des Finanz-Ausschusses geht dahin: „Der hohe Landtag wolle beschließen, zur Bedeckung des Landes drittels sei eine Umlage von 26°/0 auf die binden Steuern, mit Ausschluß des Kricgszuschlages, ciuzuhcbcn." Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Panse): Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag des Finanz - Ausschusses in der Fassung, die ich eben vorgelesen habe, zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zum Erfordernisse für daS Vcrwal-tungsjahr 1864. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest.) 1. Regie - Auslagen für die Servituten - Ablösung 29.421 fl. Präsident: Wünscht Jemand der Herren gegen eine dieser Positionen eine Einwendung zu erheben? Berichtcrst. Dr. Supp au: Ich würde mir erlauben, noch früher eine Bemerkung zu machen, nachdem darauf hingedeutet wurde, daß auch für das I. 1864 die Reisekosten in der nämlichen Höhe belassen würden, wie für das VcrwaltungSjahr 1863. Es sind bezüglich dieser Reisekosten von der k. k. Staatsbuchhaltung beantragt worden, folgende Posten (liest): „An Meilcngcldcrn und Diäten der den Local-Commissioncn beigegebcncn Sachverständigen, dann für Entlohnungen anderer Sachverständigen und Zeugen sind im Verwaltungsjahrc 1862 verausgabt worden zusammen 11.067 fl. 53 kr."; es werden daher mit Rücksicht darauf als wahrscheinliches Erforderniß beantragt 11.000 fl., und für die Monate November und December 1864 der Betrag von 1830 fl., zusammen also 21.580 fl., so daß in diesen Rubriken an Reisekosten für die Beamten und Gebühren für die Sachverständigen ein Betrag von 22.050 fl. beantragt wurde, während der Finanz-Ausschuß denselben auf circa 13.000 fl. beantragt, daher in der nämlichen Höhe belassen hat, wie für das Verw.-Jahr 1863. Der Finanz-Ausschuß ist hiebei vorzüglich von der Anschauung ausgegangen, daß es vor Allem nicht nothwendig sein dürfte, für die beiden Monate November und December 1864 ein besonderes Erforderniß au Reisekosten in das Präliminare aufzunehmen, weil diese beiden Monate in der Regel zu Reisen nicht geeignet sind, und auch für die Zeit vom 1. Nov. 1863 bis zum 1. Nov. 1864 glaubte er es bei demAnsatze des Voranschlages für dasVerw.-J. l 863 belassen zu können; indem er sich ebenfalls der Hoffnung hingegeben hat, daß sowohl einerseits von Seite der hohen i k. k. Landes-Commission den vom hohen Landtage auszn-sprechcnden Wünschen Rechnung getragen werde, und die Reisen, infoferne sie unnöthig sind, thunlichst vermieden werden, und andererseits sich im I. 1864 das Grundcnt-lastungs - Geschäft, welches gegenwärtig seinen Höhepunkt erreicht hat, doch schon in etwas herabmindern dürfte. Zu einer weitern Herabsetzung konnte sich jedoch der Finanz-Ausschuß durchaus nicht entschließen. Es muß hiebei sehr berücksichtiget werden, daß dem Lande in keiner Weise gedient würde, wenn das Geschäft in Stockung gerathen würde. Wenn beispielsweise die ganze Dotation schon in der ersten Hälfte des Verwaltungsjahrcs erschöpft' wäre, so könnten in der zweiten Hälfte, wenn nicht eine Präli-minar-Ueberschreitung eintreten soll, keine weitern Arbeiten vorgenommen werden. Einmal müssen diese Arbeiten beim doch vorgenommen werden; die Kosten würden nur auf ein späteres Jahr entfallen. Allein cs würden für diese Zeit die Gehalte der Beamten nutzlos gezahlt werden, und würde das Geschäft selbst dadurch leiden, indem cs erst in späterer Zeit zu Ende gebracht würde; und weil vor Allem darauf zu sehen ist, daß die Servituten-Ablösung so bald als möglich zu Ende gebracht werde. Es muß daher an das hohe Haus daö Ersuchen gestellt werden, diese Posten nicht weiter herabzumindcn, als dieses bereits vom Finanz - Ausschüsse geschehen ist. Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu den einzelnen Posten das Wort? Regier. - Commissar Landesrath v. Roth: Darf ich iim’5 Wort bitten? Der Herr Berichterstatter hat schon selbst auf die Uebclstände aufmerksam gemacht, welche zu besorgen sind, wenn die Reduction der Kosten für die Reisen der Local-Commissionen und der Sachverständigen zu weit getrieben wird. Ich glaube, daß schon in der Position, wie sie der Finanz - Ausschuß angenommen hat, zu weit gegangen ist, da die Monate November und December 1864 nicht berücksichtiget sind. Es sind ganz gleiche Ansätze für das Verw.-Jahr 1864 angenommen, welches aus 14 Monaten besteht, wie für das Verw.-Jahr 1863, welches aus 12 Monaten besteht. Die Annahme, daß die Monate November und December zu Commissions-Reisen nicht geeignet seien, ist nicht ganz stichhältig. Der vergangene Winter hat uns eines Bessern belehrt. Es waren diese Monate derartig, daß die Commissions-Reisen unausgesetzt abgehalten werden konnten. Die Folge einer solchen Reduction wird lediglich die sein, daß mit den Local-Vcrhandlungcn am Lande wird innegehalten werden müssen, und alle Uebelslände, wie sie der Herr Berichterstatter in Aussicht gestellt hat, wirklich eintreten werden. Ich glaube, es ist mit der Bewilligung der Dotation auch für die Monate November und December 1864 gar nichts vergeben. Sollte der Fall eintreten, daß die Commissions - Reisen nicht stattfinden können, so wird ohnehin darauf nicht gegriffen werden. Ist aber die Zeit günstig, so kann sie benützt werden. Ich möchte cs empfehlen, daß, wenn schon in dem Ansätze nicht höher gegangen wird, wenigstens der vcrhttlt-nißmäßigc Entfall für die Monate November und December angenommen werde. Es ist in diesem hohen Hause zu wiederholten Malen die Wichtigkeit und Dringlichkeit der schnellen Beendigung des Ablösuugs - Geschäftes hervorgehoben worden. Ich glaube, das h. Haus werde sich daher nicht auf der andern Seite selbst im Wege stehen durch Verweigerung der Mittel. Wenn irgendwo, so gilt hier der Satz: I Wer den Zweck will, der muß auch die Mittel Ivollcn. Präsident: Stellen Herr Rcgiernngs - Commissär vielleicht einen Antrag? Rcgicr.-Commissär v. Roth: Ich wünsche nur, ohne einen Antrag zu stellen, daß wenigstens das vcrhältniß-mäßige Quantum pro November und December bewilliget werde, wonach sich die bezügliche Post ungefähr um 2000 fl. erhöhen würde. Ich stelle dem h. Haust die Berücksichtigung dieses Wunsches anheim. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Krom er: Ich glaube, daß die Local-Commissioncn mit dem für das Jahr 1864 bewilligten Pauschal-Bctrage von 5100 fl. schon auskommen werden, wenn nur darauf gesehen wird, daß sic nicht gar so schnell reisen. (Bravo! Heiterkeit!) So lange sie des Tages 14, 15, bis 18 Meilen zurücklegen und verrechnen, so lauge ist cs natürlich, daß sic nicht auskommen. (Lebhafter Beifall.) Werden sie darin gehörig überwacht, so ist der Pauschal- Betrag vollkommen genügend. (Bravo, Bravo! Heiterkeit !) Ist ja wahr! Präsident: Wünscht noch Jemand daS Wort? (Nach einer Pause): Herr Berichterstatter, darf ich bitten. Berichtcrst. Dr. Sn pp an: Ich kann nur bei dem Antrage des Finanz-Ausschusses verbleiben, wie er dem hohen Hanse vorliegt. Ich habe nichts weiter zu bemerken, j Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Bei diesen Positionen liegt mir fein formeller Antrag vor. Jedoch hat die hohe Regierung durch ihren Repräsentanten bett Wunsch ausgesprochen, daß bei den Positionen 7 und 8, lilt. I), welche mit 5100 fl. und 7200 fl. angesetzt erscheinen, : der Betrag für die Monate November und December pr. ; 2000 sl. zugesetzt würde. Da mir dieser Wunsch vorliegt, aber eigentlich kein formeller Antrag, so sehe ich mich veranlaßt, diese beiden j Positionen separat zur Abstimmung zu bringen, und dann das Gesammt-Erfordcrniß dem h. Hanse zur Abstimmung vorzulegen. Die Position 7 lautet: „An Reisekosten der Local- Commissions - und BczirkSbcamtcn, dann ZchrnngSgeldcr der Diurnisten, im Betrage von 5100 fl." Jene Herren, welche mit dieser Position einverstanden sind, bitte" ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Sic ist einstimmig angenommen. Die Position 8 lautet: „An Reisekosten, Diäten und Entlohnungen der Sachverständigen und Zeugen, 7200 fl." Jene Herren, welche mit dieser Position einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) | Sic ist einstimmig genehmiget. Diesem gemäß bin ich in der Lage, das Erforderniß für das Vcrw.-Jahr 1864 rücksichtlich der Regie-Auslagen für die Servituten • Ablösung, und zwar für die Landes-Commission im Betrage von 8709 fl., zur Abstimmung zu bringen, und bitte jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist genehmigt. Die zweite Erforderniß - Position in lolo betrifft die k. k. Local-Commissionen im Betrage von 29.421 fl. Ich bitte jene Herren, welche diese Position des Erfordernisses in loto genehmigen wollen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Sie ist angenommen. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest.) II. An den eigentlichen Bedürfnissen des Grnndcntlastnng - FondcS. 1. Für Capitals - Rückbezahlnngcn : r>) durch Verlosung ..................... 189000 fl. b) für Capitals - Ansgleichnngs - Betrüge an die Berechtigten ..................... 350 „ 2. Renten an die Berechtigten .... 560180 „ 3. an Laudcmialentschädigung . . . . 73980 fl. Zusammen . 823510 fl. werden hiezu die RcgicauSlagcn für die k. k. Servituten-Ablösungs-Landes-Commission pr................................. 8790 „ und für die k. k. Local-Cominissioncn pr. 29421 „ gezählt, so stellt sich das Gcsammt-Erfor- dcrniß mit............................... 861640 fl. heraus. Präsident: Wünscht Jemand von den Herren zu den einzelnen Positionen das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich das Gesammt-Erforderniß des Grnnd-Entlastungfondes an eigentlichen Bedürfnissen für das Vcrwaltnngsjnhr 1864 im Betrage von 861.640 fl. zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche das Gc- XXXYIl. Landtags - Sitzung. sammt-Erfordcrniß im genannten Betrage genehmigen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Es ist genehmigt. ' Berichterst. Dr. Sn pp an: (Liest.) Bedeckung. 1. Von den Verpflichteten: =0 Capitals-Einzahlung.................... 260670 fl. d) Rentenzahlung.......................... 127730 „ o) Verzugszinsen und sonstige Einnahmen 11600 „ 2. Vom Lande mittelst Steuerzuschlägcn: a) durch einen 26 \ Zuschlag zu den dircc- tcn Steuern ........................... 335245 „ b) durch eilten 10 °/0 Zuschlag zur Abgabe vom Verbrauche der geistigen Getränke aller Art, sowie des Fleisches . . . 52000 „ 3. Vom Staate: a) an Laudcmial-Entschädigung . . . 73980 „ b) durch Rückbehcbnng des pro 1863 verbliebenen Ucbcrschusscs.................... 16774 „ Zusammen . 878019 fl. wird dieser Bedeckung obiges Erforderniß pr..................................... 861640 fl. entgegengehalten, so zeigt sich ein zu fruc-tifizirender Uebcrschuß pr............. 16379 fl. Präsident: Wünscht Jemand von den Herren über die einzelnen Positionen der Bedeckung das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so werde ich diese Be-dccknngSpositioncn im Totale zur Abstimmung bringen. Ich erlaube mir nur dem Herrn Berichterstatter zu bemerken, daß in dem mir vorliegenden Ausweise die Summe anders lerntet; ich bitte mir also die Totalsumme nochmals bekannt geben zu wollen. Berichterst. Dr. Supp an: Die Aenderung ist nur in der Bedeckung eingetreten, welche sich nämlich im rccti-fizirten Betrage auf 878.019 fl. herausstellt. Präsident: Ich bringe nun die Bedeckung für das Verwaltungsjahr 1864 int Ganzen zur Abstimmung itn Betrage von 878.019 fl., und bitte jene Herren, welche diese Position im Ganzen genehmigen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Sie ist angenommen. Es kommt nun der Voranschlag für das Vcrwaltnngs-: jähr 1864 zur Abstimmung nach dem Antrage des Finanz-Ausschusses, welcher lautet: „Der Voranschlag für das Verwaltnngsjahr 1864 werde in dem Erfordernisse auf................. 861640 fl. in der Bedeckung mit...................... 878019 fl. festgesetzt." Jene Herren, ivclche mit diesem Erfordernisse int genannten Betrage einverstanden sind, bitte ich sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Es ist genehmigt. Der vierte hiezu gehörige Antrag des Finanz-Ausschusses lautet: „Zur Bedeckung des Landes-Drittels werde ein 26 °/0 Zuschlag auf die dirccten Steuern, mit Ausschluß des Kriegszuschlagcs und ein 10 °/0 Zuschlag ans die Verzehrungssteuer von sämmtlichen geistigen Getränken, dann vom Weine cingehoben." (Rufe: Fleisch — cs ist ein Schreibfehler.) Ich eröffne über diesen Antrag die Debatte. Wünscht Jemand von den Herren dicßfalls das Wort zu nehmen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung, bemerke jedoch, daß jetzt nach der Rectifizirung desselben auch vom Fleische ein 10 °l0 Zuschlag von der Verzehrungssteuer cingehoben wird. Der Antrag lautet also: „Zur Dccktmg des Landes-Drittels werde ein 26 °/0 Zuschlag auf die dirccten Steuern, mit Ausschluß des Kriegszuschlages, und ein 10 °/0 Zuschlag auf die Verzehrungssteuer von sämmtlichen geistigen Getränken, dann vom Fleische cingehobcn." Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir kommen nun zu den von dem Finanz-Ausschnsse beliebten Wunsche, und der erste dicßfülligc Antrag lautet folgendermaßen: „Es sei der hohen Regierung der Wunsch auszudrücken: a) daß die Servituten - AblösungS - Localcommissionen, mit Ausnahme jener zu Radmannsdorf, aufgehoben, und ihre Geschäfte den k. k. Bezirksämtern zugewiesen werden." Ich bitte, wünscht vielleicht der Herr Berichterstatter diesen Wunsch näher zu begründen? Berichterst. Dr. S u p p an : Die Begründung ist im ursprünglich vorgelegten Berichte des Finanz - Ausschusses enthalten. Es sind ähnliche Wünsche auch schon bei anderer Gelegenheit von Seite des hohen Hauses ausgedrückt worden. Ich enthalte mich daher einer weiteren Darlegung. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen Wunsch, den ich soeben vorgelesen habe, zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß der gedachte, soeben vorgelesene Wunsch der hohen Regierung ausgedrückt werde, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Der zweite Wunsch lautet: „Daß die in Angelegen- heit der Servituten - Ablösung zu unternehmenden Dienstreisen ans das unumgänglich nöthige Maß zurückgeführt, und darauf gesehen werden wolle, daß die in irgend einem Zusammenhange stehenden Erhebungen unter Einem gepflogen werden wollen." Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen Wunsch zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmigt. Somit wäre dieser Gegenstand in zweiter Lesung vom hohen Hause erlediget. Nach §. 32 der Geschäftsordnung bin ich in der Lage gleich heute die dritte Lesung desselben anzuordnen, indem die Vorlage aus mehreren einzelnen Anträgen besteht. Da den Herren ohncdieß alle Anträge geschrieben vorliegen, und keine Aenderung beliebt worden ist mit Ausnahme einiger kleinen Rechnungsfehler, die stattgefunden haben, so bringe ich nun heute die vom Landes - Ausschüsse gestellten, und vom hohen Hanse genehmigten Anträge in dritter Lesung, in to to zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche hieinit in der dritten Lesung einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) So wäre also der Gegenstand auch in der dritten Lesung vom hohen Hause genehmigt. Wir kommen nun zum dritten Gegenstände der Tagesordnung , zum Vortrage bezüglich des Lotterie - Anleheus. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterst. Dr. S u p p a n : (Liest.) „Hoher Landtag! Indem sich der Finanz-Ausschuß der ihm gewordenen Aufgabe den Antrag des LandeS-Ausschusses wegen Con-trahirung eines Lotto-Anlehens zur Ordnung der Gcldvcr-hältnisse des krainischcn Grundentlastnng-Fondes zu prüfen unterzogen hat, kann er nicht umhin, aus den im Berichte des Landes - Ausschusses enthaltenen Gründen, die Realisirnng des Antrages als im hohen Grade erwünschlich anzuerkennen. Der Finanz-Ausschuß glaubt jedoch den Antrag nur dann zur Annahme anempfehlen zu können, wenn sich ein Uebereinkommen mit irgend einem Bankhause dahin treffen ; ließe, daß sich selbes zur festen Uebernahme sämmtlicher Lose binnen einer bestimmten Zeit bereit erkläre, und er glaubte einer solchen Durchführungsart, welche die Rcali-sirung des Hauptzweckes in sichere Aussicht stellt, auch einige Vortheile, auf welche der Landes-AuSschuß in seinem Antrage reflcctirtc, zum Opfer bringen zu sollen. Diese Vortheile, auf welche bei Abschluß eines auf feste Uebernahme gegründeten Uebercinkommens Verzicht geleistet werden muß, bestehen nun darin, daß in einem solchen Falle das Land ans die etwaigen Gcwinnste, welche auf die nach nicht behobenen Lose fallen würden, keinen Anspruch erheben kann, da diese bei einer festen Uebernahme immer von dem coutrahircnden Bankhause für sich i gefordert zu werden Pflegen. Wenn nun gleich diese Gewinuste während den ersten Ziehungen nicht unbedeutend sein können, so glaubte der Finanz-Ausschuß doch, der Sicherheit der ganzen Operation wegen, ein Geschäft auf feste Uebernahme einem bloßen Commissions-Geschäfte vorziehen zu sollen. Ein weiterer Punkt, den der Finanz-Ausschuß in sorgfältige Ueberlcgung zu ziehen Halle, war der, ob von der proponirteu Ausgabe der Theilschnldverschreibungen (Lose) im Nominalbeträge pr. 20 fl. abzugehen und selbe auf den Betrag von mindestens 40 fl. festzusetzen seien. Ungeachtet Seitens des k. k. Regierungs-Commissärs darauf hingedeutet wurde, daß int ersteren Falle die Erlangung der Genehmigung in Zweifel gestellt sei, glaubt der Finanz-Ausschuß doch den Antrag auf Emittirung von 20 fl. - Losen festhalten zn müssen. Der Zweck der ganzen Operation besteht nämlich : darin, dem Gr.-Entl.-Fonde einen solchen Betrag zuzuführen, daß der ursprüngliche Rückstand des Landes an bett Fond möglichst gedeckt werde. Kann dieser Zweck nicht erreicht werden, so verliert das ganze Unternehmen selbst seine innere Begründung und müßte fallen gelassen werden. Bei der größeren Schwierigkeit nun, Lose im Nominalbeträge von 40 fl. an Mann zu bringen, ist vom I Großhandlnugshause auch kein so günstiger Ucbernahmsprcis ! zu erzielen, wie bei 20 fl. - Losen nnd die Folge davon wäre, daß dem Gr.-Entl.-Fonde nur ein bedeutend gcrin-; gcrer Betrag zufließen würde, in der Art, daß der dem Lande durch den verbleibenden Rest zugehende Vortheil zu geringfügig wäre, als daß er die Maßregel eines Lotto-Anlehens zu rechtfertigen vermöchte. Der Finanz-Ausschuß glaubt jedoch die Hoffnung : nicht aufgeben zu dürfen, daß ungeachtet der gcgcntheiligen Erklärung des k. k. Regierungs-Commissärs mit Rücksicht auf die sonstige Ueberbürdung des Landes auch diesem Modus die allerhöchste Sanction zu Theil werde, so wie selbe auch Privaten z. B. Graf Waldstein, Fürst Win-dischgräz anstandlos ertheilt worden ist. Mit Rücksicht auf die vom Finanz-Ausschusse als un-i crläßlich festgestellten Bedingungen der festen Uebernahme gegen Auflassung des Anspruches auf die allfülligeu Ge-winnste der noch nicht behobenen Lose, hat der Finanz-; Ausschuß drei von verschiedenen Bankhäusern ihm vorgelegte Offerte geprüft, darunter jenes des Großhandlungs-Hauses I. G. Schüller nnd Comp, unter Vorbehalt der Zustimmung des hohen Landtages acccptirt nnd mit dessen Bevollmächtigten den Vertrag nach dem beiliegenden Entwürfe vereinbart, welcher für das gedachte Großhandlungs-Hans bereits bindende Kraft hat. Die wesentlichen Bedingungen dieses Offertes sind: Das Großhandlnngshaus verpflichtet sich zur Uebernahme sämmtlicher Lose binnen 2 Jahren und leistet dafür hinreichende Cantion; es zahlt pr. LoS 17V, „ fl. und übernimmt sämmtliche Kosten, das Land hat znr Rückzahlung eine jährliche Annuität von 78000 fl. durch 50 Jahre zu leisten, durch welche, so wie durch die 4 % Verzinsung derselben sämmtliche Lose eingelöst werden. Jur 2. Offerte verpflichtet sich das betreffende Bankhaus zur Uebernahme der Lose binnen 8 Jahren, bot als Preis pr. LoS 17'/» fl. und sprach für die Kosten einen Pauschalbetrag pr. 20.000 fl. an. Die übrigen Bedingungen sind dieselben wie beim vorigen Offerte. Es bedarf keiner Darlegung, daß dieses Offert ungünstiger sei als das erste und daß der Finanz - Ausschuß ans selbes nicht rcflcctircn konnte; denn während das Land 5000 fl. weniger als nach dem ersteren Offerte erhalten würde, hätte es auf die Abnahme sämmtlicher Lose 6 Jahre länger zu warten und würde dadurch einen sehr bedeutenden Zinscuvcrlust erleiden. Im 3. Offerte verbindet sich das betreffende Bankhaus zur Uebernahme sämmtlicher Lose binnen 2 Jahren vom Emissionstage an gerechnet, bietet als Preis pr. Los 17'/10 fl. und als Caution 400.000 fl.; cS setzt die jährliche Annuität nur auf 75.000 fl. fest und verwendet auch nicht vollständig die 4^ Zinsen von selben, indem nach der gelieferten Nachwcisung nach Ablauf der 50 Jahre noch ein Rest von mehr als 800.000 fl. und bei einer b% Verzinsung von mehr als 2 Millionen im Tilgnngsfonde erübrigen würde. Dagegen werden 6500 Freilose angesprochen , welche zwar auch in obiger Annuität ihre Deckung finden, die Nominalzisfer der Schuld aber um 130.000 fl. erhöhen würden. Die Vortheile gegen das erste Offert bestehen nur darin, daß an Annuität jährlich 3000 fl. weniger zu entrichten wäre und der Tilgnngssond einen sehr beträchtlichen Cassarcst auszuweisen hätte. Dcmnngeachtct hat sich der Finanz-Ausschuß nebst den zugezogenen Vertrauensmännern mit Ausnahme citier einzigen Stimme entschieden gegen die Annahme dieses Offertes, so lockend auch dessen Bedingungen im ersten Augenblick erscheinen, ausgesprochen. Betrachtet man vor Allein beide Offerte von dem Standpunkte der Offerenten, berücksichtiget man nämlich den Gewinn, welchen jeder der beiden Offerenten ans dem Geschäfte für sich zu ziehen hofft; so sieht man, daß beide die gleichen Preise für ein Los antragen, daß beide sämmtliche Kosten zu bestreiten sich erbieten, daß aber der dritte Offerent noch 6500 Freilose, im Nominalbeträge pr. 130.000 fl. in Anspruch nimmt, daher um so viel mehr Nutzen für sich ans dem Geschäfte zu ziehen hofft. Wenn nun auch diese 6500 Freilose durch die Annuität von 75.000 fl. eingelöst werden könnten, daher keine mehreren Kosten daraus für das Land erwachsen würden, so erscheint doch das Offert des Hauses I. G. Schüller und Comp, als rceler, weil cS für sich auf einen bedeutend geringeren Nutzen reflcctirt und den auf die Freilose entfallenden Betrag des Tilgungsfondes dem losckaufcndcn Publikum überläßt. Vom Standpunkte des Publikums ans betrachtet erscheint das vom Finanz - Ausschüsse angenommene Offert entschieden günstiger, da nach selbem sowohl die um 3000 fl. höhere Annuität, als der Rest des TilgnngSfondeS, der sich bei einer Verzinsung der Annuität nach dem 3. Offerte herausstellt, und endlich auch der ans die Freilose im Nominalbeträge pr. 130.000 fl. auszuzahlende Betrag bloß zu Gunsten des Publikums ihre Verwendung finden. Prüft man endlich die Vortheile der Offerte vom Standpunkte des Landes, so ist cS zwar unzweifelhaft, daß eine geringere Annuität und ein größerer Caffarcst Vortheile feien; allein es darf nicht außer Angen gelassen werden, daß diese Vortheile nur ans die Gefahr hin, daß das ganze Unternehmen scheitern könnte, zu erzielen seien. Wer ein reelles Geschäft abschließen will, muß dem Contrahcnten auch einen derartigen Anbot machen, daß ihm das Geschäft annehmbar erscheine; baut man im vorliegenden Falle aber bloß ans die Leichtgläubigkeit und den Unverstand des spicllnstigen Publikums, so muß man mit Grund besorgen, daß selbes für derlei Lose keine Vorliebe zeigen, daß sie daher discreditirt und das ganze Geschäft gar nicht mehr-durchführbar sein werde, in welchem Falle selbst die Einziehung einer Cantion von 400.000 fl. dem Lande keinen genügenden Ersatz bieten könnte. Außerdem hielt cs der Finanz-Ausschuß der Würde des Landes nicht angemessen, von der Leichtgläubigkeit dcö Publikums Nutzen zu ziehen, und so wie er selbst ans dem Geschäfte dem Lande einen entsprechenden Vortheil zuwenden wollte, ebenso glaubte er dem Publikum, welches ihm dazu behilflich sein soll, angemessene Vortheile bieten zu sollen. Endlich konnte cs der Finanz-Ausschuß auch nicht außer Acht lassen, daß bei Annahme des dritten Offertes sowohl wegen des ungünstigen Spiclplanes als auch wegen der in Folge der 6500 Freilose nöthigen» Uebcrschreitung des Nominalbetrages pr. 2 Millionen die allerhöchste Genehmigung schwerlich zu erlangen sein dürfte. Dieß waren die Erwägungen, welche den Finanz-Ausschuß zur Ablehnung des dritten Offertes bestimmten. Was die Verwendung der ans dem Geschäfte cinflic-ßendcn Gelder anbelangt, so glaubte der Finanz-Ausschuß dem Antrage des Landcs-Ansschnsses, daß ans selbem vor Allem das zur Deckung der jährlichen Annuität crfordcr-dcrliche Capital bcigeschafft und der Rest dem Grundcnt-lastnngS - Fonde zugewiesen werden solle, beistimmen zu müssen, weil die Intention des ganzen Antrages darauf gerichtet ist, daß das Land keinerlei Lasten aus diesem Geschäfte zu treffen haben. Nachdem endlich der Gegenstand von hoher Wichtigkeit für das Land ist, so erachtete cs der Finanz-Ausschuß als nothwendig, daß der Antrag nicht im gewöhnlichen Gc-schäftswege, sondern durch jene Deputation Sr. Majestät zur allerhöchsten Sanction unterbreitet werde, welche nach einem anderweitigen Antrage in der Steucrfrage abzusenden kömmt. Es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Es werde zur Ordnung der Gcldvcrhältnisse des krain. Grnudcntlaslnngs - Fondes ein Lotterie - Anlehcn tut Nominalbeträge von 2 Millionen Gulden durch Ausgabe von 100.000 Stück Losen ä 20 fl. oft. W. aufgenommen, welches binnen 50 Jahren unter den im Vcrlosungsplaiie bestimmten Modalitäten rückbczahlt wird. 2. Die Rückzahlung dieses Anlehcus erfolgt durch den loco Laibach zu errichtenden und unter der Verwaltung des Landcs-Ansschnsses stehenden Tilgnngssond, in welchen das Land Krain nach den Ansätzen der Aunuitätstabelle durch 50 Jahre alljährlich den Betrag pr. 78.000 fl., d. i. Sicbcnzig achttausend Gulden österr. W. in halb-jährigen Raten einzuzahlen verpflichtet ist. 3. Der Landes-Ausschuß wird ermächtiget, nach erfolgter allcrh. Sanction im Natncn des Landes Krain mit dem Großhaiidlimgshause I. G. Schuller und Comp, in Wien den Vertrag zur Durchführung dieses Aulehcus nach dem Entwürfe sub ./• definitiv abzuschließen und beauftragt, den nach §. 13 dieses Entwurfes festzusetzenden Betrag der Caution auf 400.000 fl. zu bestimmen; er wird ferner ermächtiget, die Hauptschuldvcrschrcibuug auszustellen und die Theilschuldverschrcibuugen (Lose) auszufertigen. 4. Der vom Großhandlungshause I. G. Schuller und Comp, nach den Vertragsbestimmungen für die übernommenen Lose zu entrichtende Betrag wird vor Allem zur Beschaffung eines Capitals in k. k. Staats- oder Grnnd-cntlastungs-Obligatioucn bis zu der Höhe verwendet, daß aus dessen Interessen - Erträgnisse die alljährlich in den Tilgnngsfond einzuzahlende Annuität pr. 78.000 fl. gedeckt werden kann, welche Interessen während der ganzen Dauer der Tilgungsperiode ausschließlich zu diesem Zwecke zu verwenden seien. 5. Der Rest des Erlöses ans dem Verkaufe der Lose hat zur Deckung der Rückstände des Landes an den Grund-entlastungs-Foud zu dienen. Derselbe darf jedoch bis zum Schlüsse des Jahres 1873 für die Bedürfnisse des Grundentlastung - Fondes nicht verwendet werden, sondern es hat der Landes-Ausschuß dafür Sorge zu tragen, daß sowohl das Capital als die davon entfallenden Interessen bis zu obigem Zeitpunkte auf die möglichst günstige Art fructificirt werden. 6. Gewinuste, welche in der gesetzlichen Frist nicht behoben werden--, so wie die Interessen, welche das Groß-handlungShaus I. G. Schüller und Compagnie für derartige nicht behobene Gewinnste zu entrichten hat, fließen in den Landessond. 7. Sollten Seitens des h. k. k. Ministeriums Abänderungen des Vertrages gewünscht werden, so ist der Landcs-Ausschuß ermächtiget, darüber cndgiltig zu befchlie-ßcn, insoserne diese Aenderungen nur formeller Natur sein sollten. 8. Dem Landes - Ausschüsse obliegt die Verwaltung des Tilgungsfondcs, so wie die Obsorge für den Ankauf der Obligationen nach §. 4 und der Fructificirung der Gelder nach ZA. 5 und 6. Das Resultat dieser Gebarung ist alljährlich zu veröffentlichen. 9. Gegenwärtiger Antrag ist durch eine Deputation des hohen Landtages über vorläufig einzuholende allerh. Ermächtigung Seiner Majestät zur allerh. Sanction zu unterbreiten. (Der Vertragsentwurf lautet: „Vertrag, welcher zwischen dem Lande Krain, durch dessen Laudes-Ausschuß in Folge Landtagsbcschlusscs vom und der hierüber von Sr. k. k. Apostol. Majestät Franz Josef I- laut gnädigst ertheilten aller- höchsten Sanction, daun zwischen dem Großhandlungs-Hause I. G. Schüller & Comp, zur Durchführung des Lotto-Anlehens-Geschäftes in nachstehender Weise geschlossen wurde. §. 1. Zur Ordnung der Geldverhältniffe des krain. Grnudcntlastung - Fondes wird ein Darlehen pr. 2 Millionen Gulden oft. Währ. aufgenommen, zu welchem Ende 100.000, d. i. Einmalhundert Tausend Stück unverzinslicher, der Verlosung unterliegender Theilschuldverschrei-bungeu (Lose) ä 20 fl. ö. W. von Nr. 1 bis indus 100,000 emittirt werden. §. 2. Die Rückzahlung erfolgt nach Maßgabe der vom Großhandlungshause I. G. Schüller & Comp, ent- worfenen, einen integrirenden Bestandtheil dieses Vertrages bildenden und auf einer 4°; Verzinsung basirtcn Annuitätstabelle , woruach durch die im §. 3 dieses Vertrages festgesetzten Zahlungen mit Ablauf des 51. Jahres, vom Ausstellungstage der Theilschuldverschrcibuugen (Lose) an gerechnet, die Ziehung sämmtlicher Lose erfolgt und das Lotto - AnlchcnS - Geschäft vollständig zu Ende geführt sein , wird. §. 3. Zur Tilgung dieses Anlchcns, im Nominalbeträge von 2 Millionen Gulden ö. W., bezahlt das Land Krain, so wie dieß in der auf den Verlosungsplau Bezug nehmenden, dem Vertrage bcigeschafftcn AuuuitätStabelle ausgewiesen erscheint, durch 50 Jahre einen jährlichen Betrag von 78.000 fl. in oft. W. in einhalbjährigen Raten i von 39.000 fl., dnrch welche Zahlungen sowohl die Zinsen, als auch das obige Anlehens-Capital für vollständig getilgt erklärt werden, so daß durch die 50nacheinander folgenden Jahre geleisteten Zahlungen von jährlichen 78.000 fl. das Land Krain jeder Verpflichtung aus dem gegenwärtigen Anlehens-Geschäfte vollkommen erledigt sein soll. Die Zahlung dieser Annuitäten erfolgt loco Laibach in den daselbst zu errichtenden Tilgnngsfond. §. 4. Wird mit gegenseitigem Einverständnisse fcst-! gesetzt, daß die Leistungen der ersten und zweiten einhalbjährigen Annuitäts-Rate, im Gesammtbetrage von 78.000 fl., welche laut derAunuitätstabelle bis zmn ersten Vcrlosuugs-tage in den Tilgnngsfond hinterlegt fein müssen, derart aus dem Erlöse der Lose bestritten werden sollen, daß diese : aus jenen Geldern zu entnehmen sind, welche das Groß-handlungshanS bis zum Tage der ersten Ziehung für abgenommene Lose zu bezahlen haben wird. Nachdem diese beiden ersten eiuhalbjährigeu Annuitäten aus dem Erlöse der Lose geleistet worden, und der Eingangstag dieser Beträge nicht in vorhinein bestimmt werden kann, so fällt die Verzinsung derselben in der Annuitütstabclle weg. Die darauffolgende dreieinhalbjährige Annuitäts-Rate, so wie die laut §. 3 weiter von sechs zu sechs Monaten antici-pativc zu leistenden Quoten, welche ebenfalls in den Tilgungsfond zu hinterlegen sind, verpflichtet sich das Land Krain immer drei Tage vor Verfallszeit pünktlich zu bezahlen. §. 5. Für die genaue Einhaltung dieser Vcrtrags-bedingnisse und der im Vcrlosungöplane und der darauf Bezug nehmenden Annnitätstabelle eingegangenen Verbindlichkeiten übernimmt das Hcrzogthum Krain die volle Haftung. Außerdem werden zur speciellen Sicherstellung der dießfälligen Verbindlichkeiten bis zur erfolgten gänzlichen Tilgung der im Nomiualwerthe an zwei Millionen Gulden ö. SB. ausgegebenen Theilschuldverschreibungcn k. k. Staats-odcr Gruudeutlastungs-Obligatiouen, welche aus dem Erlöse von den verkauften Losen zu beschaffen sind, bis zu jener Höhe an der Tilgungfouds-Casse dcponirt, daß bereit jährliches Zinsenerträgniß der laut diesem Vertrage jährlich zu entrichtenden Annuität gleich kömmt, und welches Er-trägniß vor Allem zur Bezahlung der Annuitäts - Quoten bestimmt wird. §. 6. Ills weitere Bürgschaft für die in diesem Vertrage eingegangenen Verbindlichkeiten wird der Laudes-Aus-schuß, nomine des Herzogthums Krain, eine Hauptschuld-urkunde ausstellen, welche bei dem k. k. Landcögerichtc in Wien zu hinterlegen ist, und wovon bett beiden contra» hwenden Theilen beglaubigte Abschriften zu behändigcn sein werden. Nach Einlösung sämmtlicher Theilschuldverschreibungcn ist die Hauptschuldurkundc als getilgt zu betrachten und kann deren Ansfolgung vom Lande Krain nachgesucht werden. §. 7. Aus den durch das Laud Ärain zu zahlenden eiuhaljährigen Annuitäts - Raten Pr. 39.000 fl. wird ein Tilguugsfoud gebildet, aus welchem auf Grundlage des Verlosungsplanes und der auf eine 4°/0 Verzinsung basir-ten Annuitätstabelle die Einlösung der Thcilschuldverschrci-bungeu (Lose) bestritten werden soll. Der Tilguugsfoud wird in einer sichern Kasse in Laibach verwahrt, und es hat über den Ort der Verwahrung in Laibach nachträglich die Vereinbarung zu erfolgen. Die Cassc wird mit Gegensperre des Landes - Ausschusses und des vom Großhaudluugshausc I. G. Schuller 6r Comp, zu bestellenden Bevollmächtigten versehen. Der Laudes-Auöschuß sorgt für die Fructisicirung der Gelder des Tilgungsfondcs -in der Weise, daß selbe eut-tveder zu Darlehen gegen pupillarmäßige Sicherheit, oder zum Ankaufe k. k. Staats- oder Gruudeutlastuugs-Obliga-tioucn verwendet, oder gegen Verzinsung in ein öffcutlich-autorisirtes Geldinstitut eingelegt werden, und hat von der Art der erfolgten Fructisicirung das Großhaudluugshaus von Fall zu Fall zu verständigen; der Ueberschuß, welcher durch solche Gebarung bei der nur 4 °/0 Verzinsung der Annuitätstabelle erzielt wird, ist unbeschränktes Eigenthum des Landes Kraiu und hat nach Abwicklung des ganzen Geschäftes demselben zuzufallen. §. 8. Die Verlosungen dieser Theilschuldverschrei-bungeu (Lose) haben auf Kosten des Landes Kraiu in Wien und einem hiefür vom Großhaudluugshausc zu bestimmenden Locale, in Gegenwart zweier k. k. Notare und beliebigen Falls eines hiefür vom Landes-Ausschusse zu bestimmenden Vertreters, stattzufinden, und cs wird dem Großhaudluugshause unter Einem die Ermächtigung ertheilt, die Ziehungen dieses Lotto-Anlehens gegen vorausgegangene Bekanntmachung in öffentlichen Blättern nach seinem Ermessen auch früher vornehmen zu lassen, als dieß im Ver-losuugsplaue festgesetzt ist, wenn dadurch dem Laude Kraiu keine wie immer geartete Mehrauslagc erwächst, und die stipulirte Gebarung und Verwendung des Tilgungssondeö keine Beirruug erleidet. Die Veröffentlichung der verlosten Theilschuldvcr-schreibungen in der „Wiener Zeitung" wird das Großhaudluugshaus für Rechnung des Landes Kraiu besorgen. §. 9. Die Ausbezahlung, beziehungsweise Einlösung der verlosten Theilschuldverschrcibuugen besorgt das Großhaudluugshaus I. G. Schuller & Comp, in Wien in der Dauer seines Bestehens gegen % °/0 Provision des von Fall zu Fall laut Verlosuugsplnn entfallenden Betrages. Zu diesem Behufe wird der Laudes-Ausschuß die laut Spielplan hiefür erforderlichen Beträge immer acht Tage vor dem planmäßig bestimmten Auszahluugstage dem Großhaudluugshausc behäudigen lassen. Die vorstehende l,3 \ Provision wird aus dem Til-guugsfoude bestritten. §. 10. Zwölf Monate nach jeder Ziehung werden die eingelösten und als solche bezeichneten Theilschuldver-schreibuugcu (Lose) vom Großhaudluugshause dem Ausschüsse des Landes Kraiu zur Verwahrung und Abschreibung der Schuld in der hiefür zu errichtenden Verbuchung übersendet werden. Ueber jene Lose, welche bereits verlost, in vorbesagtcr Zwischenzeit aber zur Einlösung nicht vorgewiesen wurden, wird das Großhaudluugshaus von Fall zu Fall das Num-Meru-Berzeichniß mit Beifügung der darauf gefallenen Ge-wiimstc einsenden. Die in solcher Art erübrigten Gcwiunst-beträge bleiben in Verwahrung des Großhandlungshauses, damit bei nachfolgender Vorweisung solcher gezogener Lose, in Ausbezahlung derselben keine Störung entsteht, dieses wird aber solche Beträge vom obigen Zeitpunkte an, bis zur erfolgten Ausbezahluug derselben zu Gunsten des Landes Kraiu ä vier vom Hundert verzinsen und darüber von halb zu halb Jahr mit dem Landes - Ausschüsse die Abrechnung pflegen. §. 11. Das Großhandluugshaus I. G. Schuller <5c Comp, hat sämmtliche mit diesem Unternehmen verbundenen, wie immer gearteten Kosten und Auslagen, namentlich die Stcmpelgebühr für die Haupt- und die Theilschuldverschrei-buugen (Lose) für das Papier und die Drucklegung, für die Revision und das Ordnen derselben, für die Errichtung der nothwendigen Losebücher, Juxten re. :c., so wie alle bei dem Vertriebe der Lose sich ergebenden Spesen, nämlich Brief- und Pncket-Postporto, Zeitungs-Ankündigungen, Personale, Locale, kurz für Alles darauf Bezugnehmende aus Eigenem zu bestreiten, daß hiefür dem Lande Kraiu unter keiner Bedingung Etwas in Rechnung gebracht werden darf. §. 12. Das Großhaudluugshaus wird die Lose vollständig geordnet dem vom Landes-Ausschusse hiezu Bevollmächtigten loco Wien zur eigentlichen cudgiltigcn Unterschrift, resp. Bcidrückuug der hiezu vorzubereitenden Stam-pillie vorlegen. Sowie dieß theilweise vollzogen sein wird, werden die Thcilschuldverschrcibungm (Lose) in ausschließlich hiefür bestimmte Kassen bei dem Großhandlungshause I. G. Schuller & Comp, hinterlegt, und dieselben sind mit Gegensperre des Großhandluugshauscs und des vom Landes-Ausschusse hiezu Bestellten zu versehen. Die mit dieser Gegcusperre etwa verbundenen Kosten bestreitet das Land Kraiu. §. 13. Das Großhandluugshaus I. G. Schuller & Comp, verpflichtet sich, sämmtliche Lose binnen 3 Jahren, vom Beginn der ersten Ziehung au, und zwar: bis zur 1. Ziehung mindestens .... 15.000 Stück 2. 3. 4. 5. 6. 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 10.000 und den Rest pr................ spätestens bis zur achten Ziehung auf feste Rechnung zu beziehen und zu übernehmen und für jedes bezogene Los sogleich bei der Uebernahme den hiemit einverständlich auf 17 V, 0 fl., d. i. siebenzehn ein Zehutcl-Gulden, festgesetzten Kaufpreis bar zu bezahlen, wobei es ihm frei steht, jeder Zeit auch eine größere Anzahl Lose auf Rechnung der spätern Raten gegen Bezahlung zu beziehen. Zur Sicherstellung dieser und aller übrigen Vertrags-Verbindlichkeiten verbindet sich das Großhandluugshaus I. G. Schuller & Comp, bei Eröffnung des Lotto-Anlehens-GcschnftcS eine dem Unternehmen angemessene, vom Landes-Ausschusse zu bestimmende, auf mindestens 200.000 fl., d. i. zweimalhunderttausend Gulden, festzusetzende Caution in Werthpapicren nach dem Curswerthe loco Wien zu depo-niren, und cs werden die Modalitäten des Erlages zwischen dem Großhaudluugshause und dem Landes-Ausschusse zu vereinbaren sein. Nach Uebernahme von je V4 der zn emittirenben Lose ist das Großhaudluugshaus berechtiget, jeden vierten Theil der hinterlegten Caution rückzubeheben. Bei nicht genauer Zuhaltung der oben bezüglich der Losübernahme festgesetzten Bestimmungen verfällt die Cantion zu Gunsten des Landes Kraiu, ohne daß daS Großhandlungshaus dadurch von seinen Bertragsverbindlichkeiten enthoben wäre. §. 14. Die durch das Großhandlungshaus bezogenen ; Lose werden gegenüber des Depots als fest übernommen betrachtet, und können nicht wieder in dasselbe zurückgelegt i werden. §. 15. Um den Landcs-Ausschuß über den Stand des Depots in Evidenz zu halten, ist das Großhandlungshaus angewiesen, beim Herausnehmen der Lose über die Pallete, Nummern und Anzahl der bezogenen Lose, sowie über die Höhe des dafür hinterlegten Betrages, noch am selben Tage Bericht zu erstatten. Nach Erhalt dieser Anzeige wird dcrLandcS-Ansschnß, zur Vermeidung von Zinsverlusten, sich unverweilt über die vertragsmäßige Verwendung der für die Lose hinterlegten Gelder j mit dem Großhandlnngshause ins Einvernehmen setzen und die Sorte der vorbczcichuctcn k. f. Staats- oder Grund -cntlastungs-Obligationcn bestimmen, welche laut §. 5 dieses Vertrages zur Hinterlegung in den Tilgungsfond angekauft werden sollen. §. 16. Gewiunstc, welche bei Verlosungen auf Theil-schuldverschreibungen entfallen, die vom Großhandlungs- \ Hause noch nicht bezogen sind, fallen dem Großhandlungs- j Hanse zu und es sind die dießfälligcn Lose demselben gegen Entrichtung des Kaufpreises von 17 V10 fl. Pr. Stück gleich nach der betreffenden Ziehung auszufolgen. §. 17. Die nach Ablauf der gesetzlichen Frist nicht behobenen Gewiunstc sind Eigenthum des Landes Krain. §. 18. Sowohl die Theilschnldverschrcibungen, als alle übrigen im gegenwärtigen Vertrage enthaltenen Be- : stimmungen werden in Gulden ö. W. im 45 fl.-Fuß aus- ! zustellen und verstanden sein, und cs ist das Großhand- : lungshaus ermächtiget, die Zahlungen für übernommene j Lose jederzeit in Banknoten zn leisten, so wie ihm dieselben für solche Lose eingehen. Sollte der Landes-Ausschuß Silber verlangen, so hätte dieser jedenfalls die besonderen Lasten zu tragen, welche die Umwechslung erfordern würden. §. 19. Im Falle, daß ans diesem Geschäfte, zwischen dem hiebei das Land Krain vertretenden Landes-Ausschusse und dem Großhandlungshause I. G. Schüller & Comp., oder deren gesetzlichen Nachfolgern Streitigkeiten entstehen, so unterziehen sich beide Theile dem k. k. Landesgerichte in Wien', oder jener Gerichtsbarkeit, welche durch das Gesetz ' an dessen Stelle treten sollte, als dem hiermit beiderseitig i festgesetzten vertragsmäßigen Gerichtsstände. §. 20. Beide contrahirendcn Theile leisten ausdrück- : lich Verzicht ans den Rechtstitel wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Werthes. §. 21. Der vom Großhandlungshause nach den Be- i stimmungen des §. 2 dieses Vertrages bereits ansgearbci- I tete und vorgelegte Vcrlosungsplan, sowie die bezügliche Annuitätstabelle haben als integrircnde Bestandtheile dieses Vertrages zu gelten, cs kann daher das Großhandlungs- j haus von erstem nicht mehr abgehen und cs haben namentlich die dort festgesetzten Termine für die ersten acht Ziehungen hinsichtlich der im §. 13 bestimmten Fristen zur Uebernahme der Lose maßgebend zu sein. §• 22. Den allsälligen, für die Ausfertigung dieses Ucbereinkommens erforderlichen Stempel haben beide Con-trahcnten zu gleichen Theilen zu tragen. In Urkund dessen wurde gegenwärtiger Vertrag, in Folge der mit Beschluß des krain. Landtages vom dem Landes-Ausschusse ertheilten Ermächtigung ausgefertigt, und sowohl von dem Landes-Ausschusse im Namen des Herzogthums Krain, als auch vom Großhandlungshause I. G. Schüller & Comp, und den ersuchten Herren Zeugen gefertiget.") Präsident: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Landesrath Noth: Ich finde mich veranlaßt, bloß in Absicht ans die Emittirung von 20 fl.-Loscn dem hohen Hanse, damit dasselbe in der Sache klar sehe, bekannt zu geben, daß das hohe Finanzministerium selbst alle Aussicht abgesprochen habe, daß für ein solches Anlehcn die allerhöchste Sanction erwirkt werden könnte. Abg. Dr. Toman: Ich bitte nm's Wort. Ich muß offen gestehen, daß ich über diesen Gegenstand im h. Hause kein Wort sprechen wollte, und zwar umsoweniger, als ich sehe und früher selbst schon bemerkt habe, wie die Zeit vorgerückt ist, weil ich über diesen Gegenstand bereits im Finanz-Comite, dessen Mitglied zu fein ich auch die Ehre hatte, gesprochen habe, und doch die einzige Stimme, deren im Berichte gedacht wird, welche allein gegen die Annahme des Plaues ans guten Gründen, die ich dort niedergelegt habe, war, geblieben bin, und weil durch den prülimi-nirtcn vorliegenden Schuller'schcn Antrag mir jeder mögliche Erfolg für meine Ansicht vereitelt worden ist. So dachte ich darüber mit Stillschweigen hinweggehen zu können, und zwar im Interesse der Zeit des hohen Houses. Ich habe ans diesem Grunde nicht einmal den Bericht gelesen, bis ich ihn jetzt vernommen habe. Daß ich ihn nicht gelesen habe, davon ist tvohl auch die Veranlassung, meine so vielfältige andere Inanspruchnahme in diesem Landtage. Nun aber, da dieser einen Stimme int Berichte-erwähnt wurde, so will ich ganz kurz nur meine Begründung geben, warum ich im Finanz-AuSschnssc nicht für beit Antrag, welchen der ganze übrige verehrte Finanz-AuSschuß hier dem h. Hanse anzunehmen empfiehlt, war. Wie die Sachen standen, als wir in den h. Landtag den Gegenstand bekamen, war ein einziger Antrag des Hanses Schüller unter ganz andern Modalitäten, als wie der gegenwärtige cs ist, — nämlich ein Antrag ans ein Geschäft ohne feste Uebernahme, wo das Haus Schüller nicht die Lose übernommen, gekauft, sondern gewissermaßen als Cvmmissionär nur für uns mit dem kauflustigen Publikum vermittelt hätte, vorgelegen. Daß dieses Geschäft für uns nicht vorthcilhaft, zweckmäßig war, daß cs sehr gefährlich hätte werden können, ist ans flacher Hand liegend, weil wir von den Evcntua-litütcn der Zukunft mit unserer Lotterie abhängig gewesen wären. Tags bevor die erste Berichterstattung über diese Lotterie-Angelegenheit im Hanse erfolgte, habe ich ans Wien einen Brief bekommen durch einen verehrten Freund, in welchem der erste Antrag eines andern Hauses, nämlich des Hauses Sothcn, enthalten war, welchen Brief ich dem Herrn Berichterstatter Dr. Snppau übergab, welcher auch, beim Bericht darauf sich stützend, die ganze Angelegenheit darüber dem Finanz-Ausschüsse zu übertragen empfahl. In diesem Briefe und in den weitern Offerten von Seite des Hauses Sothcn war eine ganz andere Grundlage, — es war die Grundlage einer festen Uebernahme^ also jene, nach welcher wir dem Bankhausc Sothcn die Lose um einen bestimmten Preis und einer so bestimmten Zeit hingeben sollten, daß die Gefahr ganz beseitiget ist, indem für die Abnahme der Lose in dieser Zeit uns eine, vollständig genügende Garantie geboten wurde. Mau ist in Unterhandlung mit dem Hanse Sothcn gctreten; es sind immer günstigere Positionen von demselben gestellt worden, aber je günstiger die Positionen waren, desto ungünstiger waren merkwürdigerweise die Chancen für den Antrag des Herrn Sothcn. Ich weiß nicht warum; ob vielleicht die Sache besser war, als die Vertretung der Sache selbst. Gewiß aber sind solche Positionen darunter geboten worden, die, mög die Vertretung welche immer gewesen sein, weil anch eine Garnntie ungemein vorthcil-haft und günstig für'S Land war in einem Betrage von 400.000 Gulden, vollständig jede Gefahr beseitiget hätte. Wenn ich, nicht mehr Finanzmann als irgend Einer, der das erste Mal eine solche Angelegenheit stndirt, erwogen hat, der sich von andern Finanzmännern den Gegenstand cxpliciren ließ, gewagt habe, im Interesse des Vaterlandes in den Sachverhalt einzugehen, und allein im ganzen (Somite mich für den Antrag des Hauses Sothcn zn erklären, so habe ich dafür gute Gründe der Pflicht gehabt. Ich könnte sagen, daß der Herr Regiernngs - Com-■ missär heute mir einen solchen Anhaltspunkt für die Vertheidigung meiner Ansicht gegeben hat, daß ich alle andern Punkte des günstigen Antrages des Hauses Sothen übersehen könnte. Das Hans Sothcn hat nicht bloß den Antrag gestellt ans die Abnahme der Lose pr. 20 Gulden um den Preis pr. 17 V, 0 fl., sondern hat, was man als einen außerordentlich günstigen Antrag erklären muß, anch den Antrag ans 40 fl. Lose gestellt, und will dieselben im gleichen Betrage mit 342/10 fl. bezahlen. Diese doppelte Antragstellung hat mich vorzüglich für den Sothen'schcn Plan eingenommen, weil wir in der Lage gewesen wären, •— falls die hohe Regierung das Land in dieser Beziehung nicht berücksichtigen wollte, falls sie nicht berücksichtigen wollte die Lage unserer Finanz-Ealamität, wenn sie uns den Plan mit den 20 fl. Losen nicht genehmiget, —- nicht auf eine — Gott weiß, wie weit hinausgehende Session mit der ganzen Angelegenheit zn warten. Als ich im verehrten Finanz-Ausschnsse gebeten habe, daß mir als Einzelnem das Minoritäts - Votum gestattet wäre, um dem hohen Hanse gegenüber diesen Gegenstand zu übernehmen, hielt man dafür, daß ich als einzelne Person ja diesen Gegenstand vortragen könne. Nun, die Anschauung mag fein, wie sic will, ich konnte, nachdem ich allein war, als Abgeordneter den Gegenstand nicht mehr aufnehmen, weil das Haus Sothcn mit mir keinen Präliminar-Vertrag schließen kann und schließen wird, und ich nur solchen in Form eines Minorität-Votums, daß allerdings eigentlich ein Scparat-Votum gewesen wäre, hätte vortragen können, wenn dieser Präliminar-Vertrag vom verehrten Ausschüsse angenommen und mir znm Vortrage überwiesen worden wäre. (Bravo.) Wie jetzt die Dinge stehen, will ich mich bloß rechtfertigen, warum ich diese einzige Stimme war, die dagegen sprach. Einen Punkt habe ich schon gesagt, der mir so gewichtig scheint, daß heute noch vielleicht ein ganz anderer Ausgang des Gegenstandes sich ergeben wird, als man beabsichtiget hat, und als es wünschenswerth wäre. Ich will weiter anführen, daß ich vorzüglich ans dem Grunde weiter für den Antrag Sothen's war, weil derselbe nicht eine Annuität von 78.000 fl. jährlich, sondern eine Annuität von 75.000 ft. begehrte. Bloß das in Betracht Gezogene stellt dar, daß für die jährliche Zahlung von 3000 fl. man ein Capital von 60.000 fl. disponibel haben muß, um Zinsen mit 3000 fl. entrichten zn können. — Ferner die Zahlung von 3000 fl. jährlich stellt in 50'Jahren der Dauer der Lotterie ans Zinseszinsen einen Betrag von 290.000 bis 300.000 fl. dar. Diese 300.000 fl. wären dem Lande nach 50 Jahren schon geblieben, welche nach dem Plane des Hanseö Schüller nicht verbleiben werden. Daß das Hans Sothcn sich Freilose ausbedingte, welche das Land nichts kosten, sondern welche nur auf Rechnung geringerer Gcwinnste herausgegeben worden wären, das hat mich gar nicht bewegen können, im Interesse des Publikums die Stimme zn erheben, weil das Interesse des Landes dadurch nicht angegriffen wird. Die Freilose, die das Hans Sothen bekommen hätte, und welche dasselbe nicht sogleich ganz begehrte, sondern im Offerte es freistellt, in welcher Zeit; — ob man ihm % sogleich, das zweite Drittel später, ein letztes Drittel weiter geben wollte, •biefe Freilose, sage ich, hätten das Land gar nicht beschwert und nichts gefährdet, weil der Spielplan jedenfalls ein solcher sein muß, daß das Haus Sothen seine Rechnung dabei gefunden hätte, weil ja das Hans Sothen dafür besorgt sein muß, die Lose, die cs vom Lande gekauft hat, an Mann zn bringen, und die Lose an Mann nicht bringen kann, wenn der Spiclplan ein solcher ist, daß er Niemand zum Spiel verlockt, und zwar umsomehr, als die Con-currcnz der Lose heutzutage eine so bedeutende geworden ist. Es mag fein, daß vielleicht mehr Geschicklichkeit im Entwürfe des SpiclplaneS, der Verlosung gelegen ist; — es mag sein, daß der Umstand dem Hause zn Gunsten kommt, daß es den Vertrieb im größten'Maßstabe in Oesterreich selbst besorgt, während das Hans Schüller sich solcher Commissionäre erst bedienen muß; — gewiß ist doch, daß Freilose nicht in Betracht gezogen werden im Interesse des Landes, um den Plan des Hauses Sothen als ungünstig darzustellen. Ich muß weiter erwähnen, daß, wie ich flüchtig im §. 13 des vorgelegten Schnllcr'schen Vertrages gelesen habe, nicht 2 Jahre festgesetzt sind für die Abgabe und Abnahme der Lose, sondern nach dieser Position 2 V2 Jahre, indem das Haus Schüller sich verpflichtet, binnen 2 Jahren vom Beginne der ersten Ziehung sämmtliche Lose abzunehmen, und da der ersten Ziehung ein Zeitraum von l/2 Jahre vorangeht, so ist meine obige Behauptung richtig. Das Hans Sothcn hat sich aber verbunden, binnen 2 Jahren unmittelbar nach dem abgeschlossenen Geschäfte, und zwar sogleich ein Viertel, nach 6 Monaten das zweite Viertel, nach 18 Monaten daö dritte und in 2 Jahren das letzte Viertel der Lose abzunehmen. Die Verzinsung vom Betrage, der dafür gezahlt wird, kommt nach dem Schnller'-schcn Antrage dem VcrlosungSplanc, nach dem Sothen'schcn aber dem Tilgungsfondc, also dem Lande zu Guten. Der Berlosnngsplan des Hauses Sothcn hat, mir ist es nicht mehr genau erinnerlich, gezeigt, daß am Schlüsse der Lotterie ein Betrag von wenigstens 200.000 fl., glaube ich, dem Lande übrig bleibt. Der Herr Berichterstatter wird den Act zur Hand haben; ist es nicht so, wie ich eben sagte, so wird er mich berichtigen, wenn ich eine größere oder kleinere Summe nannte. Ein so hoher, nicht einmal ein etwas nahe gehender Betrag bleibt für das Land, nach dem Plane des Hanses Schüller, nicht. Möge man die Zukunft wie immerhin ansehen, sie gehört unseren Nachfolgern und unserem Lande. Wenn n n s das Gute nicht trifft, was von der Lotterie nach 50 Jahren bleibt, so bleibt es für die, für die wir ohnehin überhaupt arbeiten. Ich habe schon die Punkte hervorgehoben, welche den Antrag des Hauses Sothcn so außerordentlich günstig gestellt haben, daß ich mich — das ist begreiflich — für denselben interes siren mußte. Im Weitern ist eine Frage des Credites geworden, welches von beiden Häusern den Vorzug verdient. Die Geschäftswelt ist heute so gestellt, daß nach meiner schwachen Kenntniß und Erfahrung ich jenes Haus für unbedingt accrcditirt halte, das mir im speziellen Falle die Garantie bietet. Ob dieses oder jenes Hans irgend ein Geschäft machen will, so ist doch die Möglichkeit nicht genommen, daß das allerbest creditirte Haus durch Unfälle, die sich auch in andern Punkten der Handels-Verbindungen ereignen, insolvent werden kann. Wenn das Hans Sothen nun eine Caution geboten hat von 400.000 fl., nötigenfalls bis 500.000 fl. in Obligationen deponirbar beim Beginne des Geschäftes, oder wenn der Ausschuß cs gewollt hätte, sogleich, so habe ich damals eine genaue Berechnung im Ausschüsse dargelegt, daß es nicht möglich ist, daß das Land irgend einen Schaden noch erleide, weil, wenn das Haus Svthcn beim Beginne des Geschäftes, wornach cS V* der Lose abzunehmen hat, und die Caution mit 400,000 bis 500.000 fl. dafür bar erlegt, und daS HauS Sothcn die Lose nicht abnehmen würde, so verblieben uns alle Lose und die 400.000 bis 500.000 fl. Das Land hat also die Caution gewonnen, und hat die Möglichkeit, die Lose selbst weiter zu begeben. Im Falle des zweiten und dritten Termines müßten die Lose soweit unter ihren Werth von 20 fl. sinken, circa auf 11 oder 9 fl., — was bisher noch keine Erfahrung nachweist bei andern Losen, — sinken, daß das Land mit Zurechnung der 400.000 bis 500.000 fl. Caution, die unS verblieben wären, nie einen Schaden hätte erleiden kön- : neu, noch weniger beim letzten Uebernahmstermine der Lose. : Als ich mich aus diesem und aus betn ferneren Ge- | sichtspunktc, da ich geltend gemacht habe, daß das Haus Sothcn das erste war, welches uns einen günstigen Antrag der festen Uebernahme, einer Caution, einen größcrn Kaufpreis von 17010 fl. angeboten hat, eine geringere Annuität verlangte, einen für das Land günstigeren Spielplan vor- ; gelegt hatte, daß dieses Hans das erste mit diesem Antrage j war, daher er vor Allem und nicht jenes Hans, welches allerdings zuerst einen Plan, aber einen ganz ungünstigen und unannehmbaren Plan uns vorgelegt hat, Rücksicht verdient, als ich mich ans allen diesen Gesichtspunkten für den Plan des Hanfes Sothcn mit voller Conseqnenz, wie heute noch angenommen habe, ist mir entgegengehalten worden, daß cs sich um die Ehre des Landes handelt, daß durch einen ungünstigen Spiclplan das Publikum nicht getäuscht werde. Meine Herren, dort findet keine Täuschung Statt, i wo ich der Welt in Ziffern Schwarz aus Weiß hinlege, was sic vom Spiele zu erwarten hat; da gibt es keine Tän- I schung, sondern die Täuschung liegt überhaupt int Menschen, welcher Lose kauft, selbst; es ist Selbsttäuschung der bezüglichen Person, wie überhaupt, was ich ncgirc, bei diesem Spiele, respective dem Sothcn'schcn Spiclplane, eine Täuschung da ist. Man setzt die 20 fl. ein für ein Los, weil man dafür 30.000 fl. und mehr gewinnen zu können hofft. Wenn man nicht gewinnt, so hat man sich nur selbst getäuscht. Daß der Spielplan des Hauses Sothcn in Bezug auf die Gewinnste nicht so günstig ist, daß namentlich schließlich die Gewinnste der Lose, die übrig geblieben wären, nicht so hoch gewesen wären, als eine Verzinsung derselben in 50 Jahren ergeben hätte, das ist richtig; aber immerhin ist der Plan ein solcher, daß er der Speculation desje- j lügen, der das Wagniß übernomuien hatte, nämlich dem Hanse Sothcn, Rechnung getragen hätte. Man sagt, die Ehre des Landes ist cngagirt, daß der Vcrlosungsplan ein solcher sein soll, damit man sagen könne: „Die Lose des krainischen Lotterie - Anlchens sind j sehr gut." Meine Herren, ich achte den Grund der Ehre vor Allem, weil ich die Ehre des Menschen, wie des Landes, hoch halte in jeder Beziehung und bei jeder Gelegenheit. Die Ehre des Landes ist aber hier nicht Gegenstand einer Acquisition. Wenn die Ehre des Landes erst gewonnen oder erhalten werden soll, so kann man es nicht durch ein Lotterie - Anlehen überhaupt thun. Es ist eine für das Land an und für sich schon bedauerliche Sache, das; wir zu einem Anlehen schreiten müssen, daß wir nicht mehr den Muth haben, durch Umlage ans Stcnergattungen ans unserem Vermögen selbst das nöthige Geld aufzubringen. Es hat sich hier also um die Erwerbung des Geldes gehandelt; wir hätten das Geld und mehr Geld durch den Plan des Hauses Sothcn auf die ehrlichste Art und Weise erworben; wir hätten weder dem Hanse Sothcn etwas angethan, weil cs uns selbst den Antrag gestellt hat, wir hätten dem Publikum nichts angethan, weil cs ja den Spielplan vor sich hat, und wir hätten, wie ich cS dar-gcthan habe, ein rundes Sümmchen von beinahe 2 Millionen nach 50 Jahren mehr in unserem Lande gehabt! Wir hätten, wie ich heute gezeigt, die Möglichkeit gehabt, eilten Plan auf 40 fl. - Lose anzunehmen, da uns heute die Aussicht einer Annahme eines Spielplanes aus 20 fl. - Lose von Seite der Regierung völlig genommen wurde. Ich bin überzeugt, daß der Herr Rcgierungs - Com-missür dießbczüglich dircctc Andeutungen von Wien, vom Finanzministerium hat. Seitdem übrigens ich im Finanz - Ausschüsse nichts ausrichten konnte, habe ich vom Hause Sothcn, weil es nicht wußte, wie die Dinge stehen, abermals einen Antrag bekommen, in welchem es die Annuität noch um 3000 fl. verminderte, was wieder nach 50 Jahren einen Mehr-Gewinn von 30000 fl. in Aussicht stellt. Ich habe die bezüglichen Schriften gar nicht mitgebracht, obwohl sic mir in optima forma juris zugeschickt worden sind, weil ich mich außer der Lage sehe, mit denselben vor das Haus zu treten und einen Beschluß zu Stande zu bringen; ich habe sic für mich behalten, wie ich überhaupt über diesen Gegenstand nicht reden wollte. Aus den berichteten Gründen für den Schnllcr'schen und gegen den Sothcn'schcn Plan und aus betn Umstande, daß gesagt wurde, daß sich eine einzige Stimme gegen den Schnllcr'schen Plan erhoben hätte, und weil, wer diese einzige Stimme war, nicht fremd bleiben kann, hielt ich mich verpflichtet, die Gründe meines Separat - Votums auseinanderzusetzen. Möge das hohe Haus aus dieser oberflächlichen, nicht gänzlich erschöpfenden Darstellung der Vorzüge des Sothen'-schcn Planes sich vielleicht doch noch bestimmt finden, insbesondere nach den Aeußerungen des Herrn Rcgicrungs-Commissärs, diesen Gegenstand in irgend einer Weise einer weiteren Berathung zuzuführen, um nicht vielleicht einen überschnellen Beschluß zn fassen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort in der General-Debatte? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterst. Dr. Supp an: Es ist eine schwierige Sache vor dem Plenum einer größeren Versammlung über einen Lotterieplan zu sprechen, und die Vorzüge dieses oder jenes Planes int Detail auseinanderzusetzen. Im Fiuanz-Ausschussc sitzen außer den 9 Mitgliedern, 3 Vertrauensmänner, und mit Ausnahme des Herrn Dr. Toman konnte fein einziger die Ueberzeugung erwägen, daß das Anbot des Hauses Sothcn, nachdem cs nun schon genannt sein muß, als besonders acceptable erscheint. Es ist leicht möglich, und kommt sehr oft vor, daß, wenn cs sich um Principicufragen handelt, auch bei einer größeren Versammlung Jemand allein mit seiner Ansicht stehen kann; dort aber, wo es sich tun eine Ziffer handelt, wo es sich darum fragt, ob der eine oder der andere Plan annehmbar sei, da kömmt cs in der That nur sehr selten vor, daß bei einer Versammlung von 12 sich ein Einziger für einen Plan und alle Anderen für einen entgegengesetzten entscheiden. Ich will über die Gründe, welche der Herr Abgeordnete Dr. Toman vorgebracht hat, nur wenig erwiedern. Es ist in dem Berichte dcS Finanz-Ausschusses bereits auseinander gesetzt, warum weder die Annuität noch der Rest, welcher im Tilgungsfonde verbleibt, für den Finanz-Ausschuß so lockend erschien, um den Antrag des Hauses Sothen anzunehmen. Es geschah dieses deßhalb, weil diese Vortheile nur durch eine derartige Bcnachthcilignng des Publikums zu erzielen gewesen wären, wie dieselben noch bei keinem derartigen Unternehmen vorgekommen sind (Rufe: Gut! Hört!), und deßhalb, weil aus diesem Grunde auch das Unternehmen selbst gefährdet worden wäre. Das Publikum hätte bald wahrgenommen, daß kein einziges Spiel-Papier existirt, welches schlechtere Chancen bietet als dieses, und mit einem Vertrauen aus feste Uebernahme wäre uns daun durchaus nicht gedient gewesen, wenn das Haus Sothen nicht in der Lage gewesen wäre, seine Verpslichtnngcn zuzuhalten. Die Caution allein hätte uns nicht gedeckt, denn wenn ein derartiges Los einmal discreditirt worden ist, so würde dasselbe nicht nur ans 11 oder 9 fl., sondern wohl auch noch tiefer herabsinken, ja dasselbe wäre gar nicht mehr an Mann zu bringen. Die nächsten Vortheile, welche wir erzielen wollten, waren die, daß dem Grundcntlastungs - Fonde ein solcher Ertrag zugeführt werde, daß die Rückstände möglichst bedeckt werden. Dieses wird nun nach dem einen, wie nach dem andern Anbote erreicht. Der große Cassarcst im Tilgungsfonde konnte ferner nur dadurch erzielt werden, daß in den ersten 30 Jahren eine so geringe Anzahl Lose zur Ziehung gelaugt wäre, daß in Folge dessen die Annuität und Verzinsung derselben sich so angesammelt hätte, daß dann in den letzten Jahren eine große Menge Lose gezogen werden müßten, und dann sich noch dieser Rest ergeben hätte. Möchte nun was immer für ein Zufall eintreten, welcher denn doch auch möglich ist, und welcher dem Tilgungsfonde einen Verlust beifügen könnte, so wäre dann das Land in den letzten Jahren mit der Zuhaltnng seiner Verbindlichkeiten wirklich in die größte Verlegenheit versetzt worden, während nach dem vom Finanz-Ausschusse angenommenen Antrage die Ziehungen mehr gleichmäßig erfolgen, und dem Lande schon in den ersten Jahren die 4fachc Anzahl der Lose in Folge der Ziehungen wieder zurück kommt, als dieß nach dem Sothen'schcn Verlosnngsplanc der Fall gewesen wäre. Dieß ist, was ich in Kurzem auf die Bemerkungen des Herrn Dr. Toman auf die von ihm vermeinten Vorzüge des Sothen'schcn Planes entgegensetze. Mehr zu sagen, und insbcsonders Gründe vorzuführen, welche auf das Haus Sothen Bezug nehmen, halte ich nicht für angemessen, indem ich der Ansicht bin, daß man jedem Offerenten eine gewisse Rücksicht schuldig ist, welche man nicht verletzen darf. Ich empfehle daher den Ausschuß - Antrag. Abg. Dr. Toman: Der Geschäftsordnung gemäß, darf Jeder über denselben Gegenstand zweimal reden; ich bitte daher nochmals um das Wort. Präsident: Ich habe die Umfrage gestellt, und der Herr Abgeordnete haben sich nicht gemeldet, allein. . . Abg. Dr. Toman: Ich habe ja gesprochen. Präsident: Die General - Debatte war bereits dadurch geschlossen, daß ich dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort ertheilte. Aber ausnahmsweise ertheile ich Ihnen das Wort. Abg. Dr. Toman: Ich wollte nur bemerken, daß die letzte zarte Bemerkung von Seite des Herrn Berichterstatters einen Grund hätte, wenn ich nicht eine solche Rücksicht dadurch entkräftet hätte, daß ich früher angeführt habe, daß eine Caution in so hohem Betrage von 4- bis 500.000 fl. angeboten worden ist, wie sie in einem ähnlichem Falle noch nie geboten war, wie sich überhaupt alle Finanzmänner wundern, daß man eine so hohe Caution habe verlangen können, daß also jede Rücksicht in dieser Beziehung durch diese hohe Caution an sich selbst beseitigt war und ist. Ich setze der zarten Rücksicht die Summe der Caution entgegen und die früher an dieselbe angehängte Bemerkung. Der Herr Berichterstatter hat gesagt, daß, weil so viele Vortheile in dem Antrage des Hauses Sothen für das Land angeboten waren, wie bei keiner ähnlichen Lotterie, man sich gewissermaßen aus diesem Grunde zu dem Grundsätze bekannt habe: „Sei vorsichtig gegen denjenigen, der Dir etwas besonders Gutes anträgt." Das ist in diesem Falle nicht nöthig, weil ohnehin schon eine so hohe Caution vorhanden, und dadurch jede solche Rücksicht behoben ist. Daß das Papier so tief gefallen wäre, daß wir uns bei der zweiten oder dritten Abnahme von Losen, von der vierten rede ich gar nicht, nicht mit der Caution gedeckt und vor jedem Schaden sicher gestellt hätten, das kann ich nicht begreifen, weil uns eben der Herr Berichterstatter zuerst einen Antrag des Hauses Schüller gebracht hat, nach welchem das Land gespielt und daher auch alle Gefahr zu gewärtigen gehabt hätte, und nur bei den übrig gebliebenen Losen die allenfalls darauf fallenden Gewiunstc verblieben wären. Ich kann mir ferner nicht denken, und der Herr Berichterstatter möge die Fälle anführen, wo bei gleichem Spielplane, die Lose gar so tief gefallen wären. Es wird ferner so viel von dem Spiclplaue gesprochen , und doch vermisse ich in der heutigen Vorlage den Spielplan, welcher dem Schnller'schcn Antrage zn Grunde liegen soll, ich vermisse denselben und kann ihn daher gar nicht beurtheilen. Während ans der einen Seite alle Rücksicht auf einen Spiclplan, der unser Interesse gar nicht berührt, genommen wird, liegt uns andererseits gerade der Spiclplan jenes Antrages, den wir heute annehmen, beschließen sollen, gar nicht vor, ist also jeder Prüfung entzogen. Dadurch glaube ich die Gegcngründe des Herrn Berichterstatters widerlegt zu haben und muß offen gestehen, daß ich, so sehr ich wünschen würde, daß diese Angelegenheit im Interesse des Landes erledigt werde, das Wort nicht ergriffen hätte, daß ich mich, alleinstehend gegenüber der Ansicht von eilf Andern, unterworfen hätte, wie ein Mensch, der glaubt, aber nicht wie einer der überzeugt ist, weil ich für das Dnrchdringen meiner Ansicht doch keine Aussicht habe, obwohl ich es nicht so sonderbar finde, wenn von Zwölfen ein Einziger eine selbstständige Ansicht hat. Ich hätte meine Ansicht dem desto leichteren Durchdringen des Ausschusses geopfert. Aber nach dem, wie die Sachen jetzt stehen, nach dem, was wir von dem Herrn Rcgicrnngs - Commissär vernommen haben , wird die Sache in d c r Form doch nicht zu Stande kommen, während im andern Falle, wenn ich meine Ansicht als Minoritätsvotum vor das hohe Hans hätte bringen können, wir ein günstiges Geschäft mit 40 fl. - Losen hätten machen können. Präsident: Der Herr Berichterstatter hat das letzte Wort. Bcrichtcrst. Dr. S n p p a n: Ich muß noch eine Bemerkung machen. Im Vertrage war sich auf den Vcr- 3 XXXYll. Landtags - Sitzung. losungsplan bezogen. Nun die Ansätze eines Verlosungs- ! oder Spiclplancs, welche keinen Gegenstand der Debatte bilden, sind dem Präliminarvertrage beigeheftet, sic bilden einen intcgrircndcn Bestandtheil desselben, wie er mit dem Hanse Schuller und Comp, abgeschlossen wurde, und es war daher vollkommen hinreichend, daß der Vertrag selbst vertheilt wurde, welcher in seinen einzelnen Bestimmungen Gegenstand der Verhandlung sein wird. Nur bezüglich eines Punktes möchte ich noch bemerken, daß hoffentlich der Herr Abg. Dr. Toman nicht allein daö Monopol hat, für das Interesse des Landes zu sorgen. Ich glaube, daß auch die übrigen Mitglieder des Finanz-Ausschusses auf dasselbe Rücksicht genommen und cs dadurch gewahrt haben, daß sic jenes Offert nicht annahmen. Abg. Dr. Toman: Ich bitte zu einer persönlichen Berichtigung um das Wort. Ich habe kein Monopol in Anspruch genommen, da ich, nur als eine Stimme bezeichnet, laut werden mußte; ich habe sogar gesagt, daß ich mich der Ansicht der Eilf (obwohl nicht cilf, sondern weniger anwesend waren) unterworfen hätte, als ein Mensch, der glaubt und nicht zweifelt, daß die Herren im Interesse des Landes das beantragt haben. Meine Ueberzeugung aber i st eine andere. Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen; wir gehen nun zur Spezialdcbattc über. Ich erlaube mir wegen des dicßfalls einzuschlagenden Vorganges eine Anfrage an das h. Haus zu stellen. Es liegen hier die Anträge des Finanz-Ausschusses 1 bis inet. 9 vor; diesen Anträgen ist als Snballegat der Vertragsentwurf, welchen das Land mit betn Hause Schüller und Comp, wegen Durchführung eines Lotto - Anlehens abzuschließen hätte, beigelegt. Ich glaube, daß es der Debatte förderlich wäre, wenn wir zuerst den ersten Antrag des Finanz-Ausschusses in die Debatte ziehen und sofort beschließen würden, welcher die Vorfrage bezielt, ob ein Lotterie - Anlehen zur Ordnung der Geldverhältnisse des krainischen Grnndcntlastungs - Fondcs im Nominalbeträge von 2.000000 fl. durch Ausgabe von 100.000 Stück Losen ä 20 fl. oft. W. abzuschließen sei. Sofort würde ich den Antrag stellen, daß wir die einzelnen Paragraphc des Vertrages selbst in Erörterung ziehen und nach Schluß der Debatte und Beschluß über die einzelnen Paragraphc dann zurückkehren würden auf die weitern Anträge des Finanz-Ausschusses, und zwar trage ich diese Art des Vorganges darum an, weil wir über die Posten 2, 3, 4 u. s. w. des Ausschnßantrages wohl nicht debattiren und darüber nicht füglich Beschluß fassen könnten, wenn nicht bereits der formnlirte und genehmigte Vertragsentwurf vorliegt. Ich stelle daher an das hohe Hans die Frage, ob es mit dem Vorgänge, wie ich ihn hier beziele, einverstanden ist? Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, so will ich diesen Vorgang einhalten. Abg. Dr. Toman: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter ! ich erlaube mir dem hohen Hause zur Erwägung vorzulegen, daß vielleicht in Anbetracht der Erklärung des Herrn Regierungs-Commissärs eine kleine Vorbesprechung, eine kleine Vertagung zweckmäßig wäre. Präsident: Ich unterbreche die Sitzung ans 10 Minuten. (Dr. Toman entfernt sich.) (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Der h. Landtag hat den von mir beantragten Modus ! der Verhandlung über die vorliegende Angelegenheit zu genehmigen befunden. Wir schreiten nun zur Verhandlung selbst. Der Finanz-Ausschuß hat in erster Linie den Antrag gestellt: „Der h. Landtag wolle beschließen: (Liest Punkt 1 des Antrages.) Vielleicht wünschen Herr Berichterstatter zuerst das Wort? Bcrichtcrst. Dr. S n p p a n : Nein. Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich diesen so eben vorgelesenen Antrag zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist einstimmig angenommen. Es käme nun der Vertrags - Entwurf selbst zur Berathung. Ich bitte den Herrn Berichterstatter ihn vorzulesen. Bcrichtcrst. Dr. Supp an: (Liest den Eingang des Vertrages und §. 1.) Präsident: Ich werde zur Abkürzung des Geschäftsganges den Vertrag nicht ganz vorlesen lassen, sondern bei den einzelnen Theilen gleich zur Berathung und Abstimmung schreiten, da den Herren ohncdicß der Vertrag schon ein Paar Tage in Händen liegt, und den Modus der Berathung und Abstimmung zur Abkürzung so in Antrag bringen, daß ich jeden Paragraphen vorlesen lasse und die Umfrage stelle, wenn keine Einwendung erhoben wird, so nehme ich den Paragraph als vom Hause genehmigt an. Ich frage also bei §. 1: wenn keine Einwendung erhoben wird, so nehme ich §. 1 in der vorgetragenen Fassung vom Hause als genehmigt an. (Nach einer Pause.) Er ist genehmigt. Berichterst. Dr. S tl p p a n : (Liest §. 2.) Präsident: Wenn Niemand gegen diesen Para- graphen eine Einwendung erhebt, so erkläre ich ihn als vom h. Landtage genehmigt. (Nach einer Pause.) Er ist genehmigt. Bcrichtcrst. Dr. S n p p a n : (Liest §. 3.) Präsident: Wenn sich Niemand gegen diesen Paragraphen erhebt, so erkläre ich ihn als vom h. Landtage genehmigt. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmigt. Bcrichtcrst. Dr. Sup pan: (Liest §. 4.) Präsident: Wenn Niemand gegen diesen Para- graphen eine Einwendung erhebt, so erkläre ich ihn als vom h. Landtage genehmigt. (Nach einer Panse.) Er ist genehmigt. Berichterst. Dr. S n p p a n : (Liest §. 5.) Präsident: Wenn Niemand gegen diesen Paragraphen eine Einwendung erhebt, so erkläre ich ihn als vom h. Landtage genehmigt. (Nach einer Pause.) Er ist genehmigt. Berichterst. Dr. Snppan: (Liest §. 6.) Präsident: Wen» keine Einwendung erhoben wird, so erkläre ich diesen Paragraphen vom hohen Landtage als ; genehmigt. (Nach einer Panse.) Er ist genehmigt. Berichterst. Dr. Snppan: (Liest §. 7.) Präsident: Wenn gegen §. 7 von Niemanden eine Einwendung erhoben wird, so erkläre ich ihn als vom hohen Hanse genehmigt. (Nach einer Pause.) Er ist genehmigt. Berichterst. Dr. Snppan: (Liest §. 8.) Präsident: (Nach einer Panse.) Wenn keine Einwendung gegen §. 8 erhoben wird, so ist derselbe vom h. Landtage genehmiget. Berichterst, Dr. Snppan: (Liest §. 9.) Präsident: (Nach einer Panse.) Wenn keine Einwendung gegen §. 9 stattfindet, so ist er vom hohen Hanse ! genehmiget. Berichterst. Dr. Sup P a n: (Siest §. 10.) Präsident: (Nach einer Panse.) Wenn Nichts j gegen §. 10 eingewendet wird, so ist er vom h. Hause ; genehmiget. Berichterst. Dr. Sup pan: (Liest §. 11.) Präsident: (diach einer Pause.) Wenn Nichts gegen §. 11 erinnert wird, so ist er vom hohen Hause genehmiget. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest §. 12.) Präsident: (Nach einer Panse.) Wenn Nichts gegen §. 12 erinnert wird, so ist er vom h. Hanse angenommen. Berichterst. Dr. S n p p a n : (Liest §. 13.) Präsident: Wenn sich Niemand gegen §. 13 erhebt. . . . Abg. M nlleh: Ich bitte um das Wort. Eben bei einer der letzten Ausschußsitzungen wurde in Anregung gebracht , daß das Großhandluugshans Sothen eine Caution von 400.000 fl. nach dem Conrswerthe in Werthpapieren gebe. Dieser Anbot hat einige Mitglieder veranlaßt, dem Hause Schüller in diesem Punkte keine Begünstigungen zukommen zn lassen, und dieselben haben den Antrag gestellt, daß gleichfalls auch dem Großhandlnngshanse Schüller die Caution von 400.000 fl. auferlegt werde. In der Berichterstattung über Post 3 ist es allerdings ersichtlich, als wenn es dem Ausschüsse zur Aufgabe gelegt würde, auch vom Großhandlungshnuse Schüller diese Caution zu verlangen; es ist uns aber schon damals zugleich eröffnet worden, daß das Großhandlungshaus Schüller auch mit der Position zum Erläge der Caution von 400.000 fl. einverstanden sei. Ich würde glauben, daß also bet Vertrag schon hier in dieser Modification präcise festgestellt werden könne, und ich würde glauben, daß wir die Stylisirung dahin ändern müßten. „Zur Sicherstellung dieser und aller übrigen Vertragsverbindlichkeiten verpflichtet sich das Großhandlungshaus I. G. Schüller und Comp, bei Eröffnung des Lotto-An-lehengeschüfteS eine dem Unternehmer angemessene, auf 400.000 fl., das ist: Vierhundert Tausend Gulden festzusetzende Caution iu Werthspapieren nach dem Courswerthe loko Wien zu deponiren", nachdem das schon ein gemeinsamer Beschluß im Ausschüsse war, und der Machthaber des Großhandlungshauses sich auch zu dieser erhöheten Caution herbeizulassen erklärt hat. Berichterst. Dr. S u p p a n: Ich würde nur zur Aufklärung beifügen, daß die Position im Vertrage dahin lautet, daß das Großhandlungshans sich verpflichtet hat, bei Abschluß des Präliminarvertrages jede Caution, die verlangt wird, zu leisten, und es wurde nur für den Landes-Ausschuß ein Minimum festgesetzt, unter das er nicht herabgehen dürfe, daher das Minimum von 200.000 fl. Der Finanz - Ausschuß hat in einer seiner spätern Sitzungen beschlossen, es sei die Caution ans 400.000 fl. festzustellen und dieser Beschluß hat im §. 3 des Antrages des Finanz-Ausschusses seine» Ausdruck erhalten, wo nämlich gesagt wird, „der Landes - Ausschuß wird ermächtiget, nach erfolgter a. h. Sanction im Namen des Landes Srnin mit dem Großhandlungshause I. G. Schüller und Comp, in Wien den Vertrag zur Durchführung dieses Anlehens nach dem Entwürfe sub -j. definitiv abzuschließen und beauftragt, den nach §. 13 dieses Entwurfes festzusetzenden Betrag der Caution auf 400.000 fl. zu bestimmen" ; es ist daher natürlich selbstverständlich, daß seinerzeit, wenn der Vertrag definitiv abgeschlossen, und dieser Punkt 3 des Antrages angenommen wird, dann in dem Vertrage die Summe von 400.000 fl. beigesetzt wird. Ich glaube jedoch, nachdem eben dieß ein Prälimi-; narvertrag ist, welcher mit dem Großhandlungshause abgeschlossen, und für selbes bereits rechtskräftig ist, daß deßhalb keine Aenderung gegenwärtig vorzunehmen wäre, sondern das wird seinerzeit Sache des Landes-Ausschusses sein, beim definitiven Abschlüsse die entsprechende Styli-sirnng vorzunehmen. Präsident: Beharren Herr Abg. Mulley bei Ihrem Amendement nach dieser Aufklärung? Abg. Mulley: Jnsoferne als ich es doch als Hanptbedingnng des Vertrages ansehe, und ich es daher beibehalten wünsche. Wenn nicht jetzt, so soll es dann als eine positive Bedingung festgestellt werden (Rufe: es ist ohnedieß so), weil wir uns auf 400.000 fl. geeiniget, und vom Großhandlungshause Schulter die Zusicherung erhalten haben, daß es auch unter dieser Modalität übernehme. Präsident: Ich bringe den Antrag des Herrn Abg. Mulley zur Unterstützuugsfrage, und bitte jene Herren, welche dieses Amendement miterstützeu wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Kapelle: Ich möchte um das Wort bitten. Es wäre vielleicht möglich, daß sich zur Abnahme von diesen krainischen Losen auch inländische Institute erklären würden. Ich möchte hier nur den Wunsch ausdrücken, daß dahin gewirkt werden könnte, daß für das Land selbst einige, allenfalls 10.000 Lose reservirt würden, für den Fall, wenn sich inländische Institute, Anstalten, Corpo-rationen oder Private zur Abnahme melden, daß diese binnen einem Jahre den Vorzug für die Abnahme hätten; vielleicht daß später die Lose allenfalls einen Hähern Cours erreichen würden, daß ihnen doch vielleicht ein kleiner Nutzen zukäme. Präsident: Ich erlaube mir, dem Herrn Abg. Kapelle zu bemerken, daß es sich hier eigentlich nur um den Vertragsabschluß zwischen dem Lande Kram und dem Hanse Schuller handelt. Sein ganz opportuner Wunsch wird seiner Zeit ohnehin berücksichtiget werden. Ich glaube aber, hieher gehört er gar nicht; ich bringe daher diesen Wunsch auch gar nicht zur Unterstützungsfrage. Wenn aber eine Einwendung erhoben werden sollte, so bitte ich es mir bekannt zu geben. (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so ist meine Ansicht vom h. Hause adoptirt. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Vielleicht wünschen der Herr Berichterstatter noch ein Mal zu sprechen? Berichterst. Dr. Sn pp an: Ich habe gegen den Antrag des Herrn Mnlley meine Einwendungen schon früher vorgebracht. Präsident: Es ist gegen §. 13 in der Fassung des Finanz-Ausschusses nur ein Amendement vorgebracht worden, und zwar vom Herrn Abg. Mulley, welches nur int Betrage der Caution vom Finanz - Ausschüsse disserirt. Er wünscht nämlich, daß diese Cantion gleich im Vertrage selbst ans den Betrag von 400.000 fl. öst. W. bestimmt werde. Es liegt §. 13 dem h. Hause vor und ich bringe daher denselben vom Worte: „§. 13. Das Großhand-limgShaus" .... bis zu den Worten „gegen Barzahlung zu beziehen" zur Abstimmung. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sitzen zn bleiben. ^ (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmigt. Nun kommt die Position nach dem Amendement des Herrn Abg. Mulleh, welches ich, da es weitergehend ist, als der Ausschnßantrag, zuerst zur Abstimmung bringen muß. „Zur Sicherstellung dieser und aller übrigen Vertrags-- : Verbindlichkeiten verpflichtet sich das Großhandlungshaus 1. G. Schüller und Comp, bei Eröffnung des Lotto-An-lehcngeschäftes eine dem Unternehmer angemessene, auf 400.000 fl. oft. W. bestimmte Caution in Wertpapieren nach dem Curswerthe loco Wien zu dcponiren, und es werden die Modalitäten des Erlages zwischen dem Groß-handlnngshause und dem Landes-Ausschusse zu vereinbaren sein. Nach Uebernahme von je V4 fl. der zu emittirenden Lose ist das Großhandlungshans berechtiget, je den vierten Theil der hinterlegten Caution rückzubeheben." Jene Herren, welche mit dem vom Herrn Abg. Mulley gestellten Amendement einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Endlich kommt der Schluß dieses Paragraphen „bei nicht genauer Zuhaltung der oben bezüglich der Losübcr-nahme festgesetzten Bestimmungen verfällt die Cantion zu Gunsten des Landes Sram, ohne daß das Großhandlungshaus dadurch von seinen Vertragsvcrbindlichkcitcn enthoben wäre", zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit dem Schlußsätze dieses Paragraphen einverstanden sind, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Berichterst. Dr. Sup pan: (Liest §. 14.) Präsident: (Nach einer Pause.) Wenn keine Einwendung gegen diesen Paragraph erhoben wird, so erkläre ich ihn für genehmiget. Berichterst. Dr. S n p p a n: (Liest §. 15.) Präsident: (Nach einer Pause.) Wenn nichts gegen die Fassung dieses Paragraphen zu erinnern ist, so erkläre ich ihn vom h. Hause als genehmiget. Berichterst. Dr. S u p p a n: (Liest §. 16.) Präsident: (Nach einer Pause.) Wenn gegen §. 16 nichts erinnert wird, so erkläre ich denselben für genehmiget. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest §. 17.) Präsident: Es wird nichts dagegen erinnert, so erkläre ich §. 17 für genehmiget. Berichterst. Dr. Supp au: (Liest §. 18.) Präsident: (Nach einer Pause.) Wenn nichts gegen §. 18 erinnert wird, so erkläre ich ihn als genehmiget. Berichterst. Dr. S u p p a n: (Liest §. 19.) Präsident: Wird gegen §. 19 nichts erinnert? (Niemand meldet sich.) Er ist angenommen. Berichterst. Dr. S u p p a n: (Liest §. 20.) Präsident: Wird gegen diesen Paragraph nichts erinnert? (Niemand meldet sich.) Er ist angenommen. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest §. 21.) Präsident: Wird gegen §. 21 etwas erinnert? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so ist derselbe vom h. Hause genehmiget. Berichterst. Dr. Sup pan: (Liest §. 22.) Präsident: (Nach einer Pause.) Wenn nichts gegen diesen Paragraph erinnert wird, so ist derselbe genehmiget. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest den Schluß des Vertrages.) Präsident: Dieß ist kein Gegenstand der Abstimmung. Nachdem nun der Vertragsentwurf mit seinen einzelnen Paragraphen vom h. Hause durchgängig genehmiget ist, schreiten wir nun zur Berathung über die weiteren Ausschußanträge. Ich bitte den Herrn Berichterstatter den 2. Antrag zu lesen. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Punkt 2.) Präsident: Wird von Jemanden der Herren das Wort gewünscht? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so bringe ich den 2. Antrag zur Abstimninng und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist vom h. Hause genehmiget. Ich bitte, Herr Berichterstatter, werden Sic Punkt 3 bereits in der beliebten Aenderung vortragen mit Rücksicht auf den Beschluß im §. 13 des Vertrages? Berichterst. Dr. Supp an: So würde dieser mittlere Satz wegfallen und der Antrag wird lauten: „Der Lan- dcs-Auöschuß wird ermächtiget, nach erfolgter allerh. Sanction in Namen des Landes Krain mit dem Großhandlungshause I. G. Schüller und Comp, in Wien den Vertrag zur Durchführung dieses Anlehens nach dem Entwürfe sub ./• definitiv abzuschließen und ermächtiget die Haupt-schuldverschrcibnng auszustellen und die Thcilschnldverschrei-. bnngcn (Lose) auszufertigen." Präsident: Wird bezüglich des 3. Absatzes das Wort gewünscht? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben in der vorgetragenen Fassung zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Punkt 4.) Präsident: Wird zu diesem Antrage 4 das Wort gewünscht? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ; ich ihn zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit Punkt 4 einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand I erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterst. Dr. Sup pan: (Liest Punkt 5.) Präsident: Wünscht Jemand zu Punkt 5 das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich ) Er ist genehmiget. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Punkt 6.) Präsident: Wird zu Antrag 6 das Wort gewünscht? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterst. Dr. Sup pan: (Liest Punkt 7.) Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu diesem Absätze das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich ihn zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Punkt 8.) Präsident: Wird zu Absatz 8 das Wort gewünscht? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich ihn zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Berichterst. Dr. Supp an: (Liest Punkt 9.) Präsident: Wird zu diesem Absätze das Wort gewünscht? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche bannt einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist genehmiget. Ich glaube, daß cs der Ansicht des h. Hauses entspricht, wenn ich auch diesen Gegenstand heute zur dritten Lesung bringe; denn nach der Geschäftsordnung muß ich, da er aus mehreren Absätzen besteht, denselben zur dritten Lesung zu bringen. Wenn die Herren mit diesem meinem Anträge einverstanden sind, so bringe ich nun diese heute ■ gefaßten Beschlüsse rücksichtlich des Lotto - Anlchcns zur Abstimmung im Ganzen in bei- dritten Lesung, und bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage im Ganzen in der dritten Lesung einverstanden sind, sich gefälligst zn erheben. (Geschieht.) Er ist einstimmig angenommen. Wir kommen nun zum dritten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, znm Antrage betreffend die Frei-schurfflener. Ich bitte den Herrn Abg. Deschmann den Bericht zu erstatten. (Abg. Dr. Toman erscheint wieder im Saale.) Berichterst. D e schm a n n: (Liest.) „Der zur Berichterstattung über den Antrag des Dr. Toman und Genossen hinsichtlich des Gesetzes vom 28. April 1862, betreffend die Freischnrfstener am 24. d. M. eingesetzte Ausschuß hat sich bei der Berathung die Frage aufgeworfen, ob hinsichtlich des gesagten Gesetzes zur Erleichterung der Bergbau-Besteuerung lediglich nur der Antrag auf Aufhebung oder Herabminderung der Freischnrfsteuer oder ans eine andere Modalität, wornach eine bestimmte Zahl der Freischnrfe, z. B. zwei oder drei im Besitze einer und derselben physischen oder moralischen Person als vollständig steuerfrei behandelt, und nur die Mehrzahl von Freischnrfen mit einem fixen oder progressiven Steuersätze belegt werde; ferner auf die Feststellung einer Maximal-Grenze bei der Nettobestenernng der Bergwerks-Erzeugnisse, und endlich auf die Jngerenz-uahme der Berghauptmannschaften und der Contribu-tionSpflichtigen mit den Finanzbehörden bei Ermittelung des Reinertrages und Bezifferung der Nettosteuer gestellt werde. Der Ausschuß hat sich nur für die Festhaltung an dem von Dr. Toman hinsichtlich der Freischurf-Bestenernng gestellten Punkte und für die Einbeziehung der Bestimmung der Maximal-Grenze bei der Netto-Bestenerung mitHinweg-v lassnng der beiden andern Fragen in dem Antrage entschieden, weil die Freierklärung einer Minimalzahl von Freischnrfen von der Freischnrfstener sich nicht als eine mit den Grundsätzen der Billigkeit, der Parität und Opportunität gut vereinbare Maßregel herausstellen würde, und weil die Art und Weise der Erhebung der Nettosteuer mehr als eine Durchführnngs - Bestimmung nicht in dem Antrage besonders erwähnt werden, weil dafür sich bei den materiellen Bestimmungen die Gelegenheit für die Aufnahme derselben von selbst ergeben muß. Die Gründe für die Anträge, wie sie der Ausschuß stellt, liegen theils in der Motivirung des Antragstellers, theils wird der gefertigte Berichterstatter solche mündlich darlegen. In Rücksicht der Ausdehnung des ursprünglichen Antrages und einer entsprechenden Formulirung stellt der Ausschnß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: :i) Der Landtag des Herzogthums Kram spricht sieh auf Grund der im Gebiete des vaterländischen Bergbaues gemachten Erfahrungen dahin ans, daß die mit dem Gesetze vom 28. April 1862 eingeführte Reinertragssteuer ohne Maximal-Grenze, sowie die Freischurf-stener die bergmännischen Interessen des Herzvgthnms Krain sehr empfindlich bedrohe; b) der Landtag stellt daher an die h. Staatsregierung den Antrag, resp. die Bitte, daß selbe im Reichsrathe , womöglich schon in der nächsten Session eine Vorlage zur verfassungsmäßigen Revision des Gesetzes vom 28. April 1862 mit dem Antrage ans Festsetzung einer Maximal-Grenze für die Reinertragssteuer, sowie ans Aufhebung oder wenigstens Herabmindernng der Freischurfstener von 20 fl. auf 6 fl. 30 kr. mit der weitern Norm einbringe, daß die mit der a. h. Entschließung vom 5. August 1859 den Bergbauen eingeräumte Begünstigung, wornach bei besonders schwierigen Abbanverhältnissen die Nachsicht der halben Maßengebühr zugestanden werden könne, in analoger Weise auch bei ähnlichen, notorisch schwierigen Schurf-verhältnissen für einzelne Reviere oder Gruppen von Freischnrfen ans die allfüllige, im obigen Sinne restringirte Freischurfstener ausgedehnt werden möge." Da die Zeit unserer Session nur mehr eine kurz bemessene ist, so konnte natürlich der Ausschuß in seinem Berichte nicht allzu weitläufig sein, und es mußte dem mündlichen Vortrage des Berichterstatters überlassen bleiben, die weitern Punkte zur Begründung des Antrages hier auseinander zu setzen. Besonders erheischt der Umstand, daß in den Antrag des Ausschusses auch die Netto-Besteuerung, nämlich die Maximal-Grenze der Netto-Besteuerung einbezogen wurde, einer näheren Würdigung. Das Prinzip der Netto-Besteuerung wurde durch das cue Gesetz gegenüber der frühern Frohne, welche als eine Brntto-Besteuerung ans einem ganz ungerechten Maßstabe beruhte, eingeführt, was auch als ein bedeutender Fortschritt gegenüber dem frühern Systeme der Besteuerung angesehen werden muß. Jedoch eben der Mangel einer Maximal-Grenze in der Netto-Besteuerung kann dieselbe auch zu einer sehr gefährlichen Besteuerung machen, welche dem Bergbaue große Hindernisse in den Weg legen kann. Namentlich ist zu berücksichtigen, daß der Mangel einer solchen Maximal-Grenze die Concurrenzfähigkeit des österreichischen und des krainischen Bergbaues mit dem auswärtigen Bergbaue sehr niederdrückt. Es muß namentlich hier in Parallele gezogen werden die Besteuerung der Montau-Industrie in den übrigen Ländern Europa's, und hier zeigt es sich dann, daß Oesterreich dasjenige Land ist, wo sie am stärksten besteuert ist; indem England und Nordamerika dießfalls keine Abgabe, Frankreich nur 5°/0 vom Reinerträge hat, Portugal 5®/0, Sachsen und Baiern 5°/0, Belgien 3°/0 vom Netto -, Spanien 3°/0 vom Brutto-Ertrage. Das preußische Bergwerks-Abgabengesetz vom 20. October 1862 stellt in seinem §. 1 fest, daß die bisher von Eisenbergwerken an den Staat entrichteten Abgaben vom 1. Jänner 1863 an in der ganzen Monarchie aufgehoben werden. Betrachten wir nun die Verhältnisse des Bergbaues in Krain, so sind hier besonders der Eisenbau, fernen? der Bergbau auf Blei, Zink und Kohle zu berücksichtigen. Bezüglich des Bleies haben unsere Produzenten eine bedeutende Conenrrenz mit dem spanischen Blei in Triest, bezüglich des Zinkes mit dem schlesischen Zink in Wien, und bezüglich der Kohle mit der englischen Kohle in Triest, bezüglich des Eisens endlich auch noch mit dem französischen und preußischen Eisen zu bestehen. Es muß ferner bemerkt werden, daß die Eisenproduetion seit Verlauf der letzten 10 Jahre in den benachbarten Ländern, namentlich in Frankreich, sich um ein Bedeutendes gehoben hat, während dieselbe in Oesterreich nicht jene Prosperität aufweist, was auch von Krain gilt. Es hat sich in Frankreich die Roh - und Gußeisen-Erzeugung innerhalb 10 Jahren, d. i. vom I. 1851 bis 1861 gerade verdoppelt. Jetzt beträgt sie 900.000 Tonnen, d. i. 16.200.000 Centner. In der often-. Monarchie hingegen ist die Roheisen-Production vom I. 1858 gegenüber jener des Jahres 1856 um 13°/0 gestiegen, ist aber seit 1858 im I. 1861 um 40°/0 gesunken. Ebenso hat die Roheisen-Production Krain's im 1.1858 gegen 1856 um 43% zugenommen, während sie im 1.1861 gegen 1858 wieder um volle 13% zurückgeblieben ist. Der productive Werth hat aber in diesem Zeiträume um nicht weniger als 12% abgenommen, also Oesterreichs und Krain's Roheisen-Production ist seit dem I. 1858 in bedauerlicher Weise zurückgegangen, wozu namentlich die Eisenkrisis vom I. 1858, und der Geldwerth der in Oesterreich seit 1858 ebenfalls um 15% gesunken ist, das meiste beigetragen haben. ES sind schon von dem Herrn Antragsteller die natürlichen Schwierigkeiten, welche durch das geognostische Borkommen der einzelnen Erze bedingt sind, und die dem krainischen Bergbane entgegenstehen, in einer sehr beredten Weise auseinandergesetzt worden. Es ist diesfalls auf eine von einem Fachmanne ausgearbeitete Denkschrift hingewiesen worden, welcher Fachmann ebenfalls zu den Berathungen des Somite's beigezogen wurde, und der uns bezüglich des Standes der Eisengewerkschaften in Krain, der Bergban-Prodnetion in Krain überhaupt und der Freischürfe die bereitwilligsten Aufschlüsse und Daten geliefert hat. Dem Ausschüsse nun lag hier auch die Aufgabe zu lösen ob, ob derselbe bezüglich der Erhebung der Netto-Besteuernng ebenfalls eine gewisse Modification beantragen sollte, wor-nach die Bergbehörden und die Vertreter der Commrrenz-pflichtigen zugleich mit den Finanzbehörden diesfalls in's Einvernehmen zu ziehen wären; jedoch erachtet der Ausschuß, daß dies ohnehin die Bestimmung einer Vollzugs-Vorschrift sei, welche seiner Zeit, wenn dem Wunsche des Landtages Rechnung getragen wird, ohnehin als eine nothwendige Consequenz des dießfälligen Gesetzes sich ergeben wird. Was nun die nachtheiligen Folgen der Freischurfstener in Krain anbelangt, so sind dieselben von dem Herrn Antragsteller Dr. Toman ohnehin in so ausführlicher Weise angeführt worden, daß dem Berichterstatter dieses Ausschusses wohl nichts übrig bleibt, als auf jene Begründung wieder zurückzuweisen. Namentlich muß jedoch hier bemerkt werden, daß der oberkrainische Bergbau ans Eisen durch jene Freischurfstener in der empfindlichsten Art und Weise betroffen wird; denn das eigenthümliche Vorkommen der Eisenerze, welche keineswegs ein regelrechtes, sondern über große Gebiete ausgedehnt ist, und welches in Klüften, in Schlotten u. s. w. auftritt, macht einen regelmäßigen Abbau unmöglich, und es wird dieser Bergbau durch Eigenlöhner betrieben, welche als eine unentbehrliche Stütze der krainischen Eisen-Industrie, soweit sie auf die Bohnenerze angewiesen ist, angesehen werden müssen. (Bravo.) Es erübrigt ferner auch noch die Verhältnisse des krain. Kohlen- Bergbaues zu berücksichtigen, und hier muß bemerkt werden, daß die Freischurfstener besonders jene Gebiete sehr empfindlich getroffen hat, welche an der Grenze Krain's gegen das küstenländische Gebiet zu sich befinde», indem dort das Vorkommen der Kohlenslötze ganz eigenthümlicher Natur, nämlich ein äußerst unregelmäßiges ist, und es daher gewiß bei der Schwierigkeit des Tiefbaues nur erwünscht wäre, daß dort dem Schürfen nach Kohlen alle Ermunterung zu Theil würde, anstatt daß es durch eine bedrückende Besteuerung zu Tode gemaßregelt wird. Berücksichtigen wir endlich die Verhältnisse des krain. Bergbaues bezüglich des Vorkommens des Bleies, so muß bemerkt werden, daß das Blei in dem krainischen Gran-Wacken-Gebiete, zunächst der Oberfläche liegend, als Bleiglanz eingebettet erscheint, daß die Bleierze nicht in die Tiefe zu setzen scheinen, daher, da die mehr oberflächliche Lage in kurzer Zeit abgebaut sein dürfte, es für die Bleierz-Gewinnung Krain's nothwendig ist, daß bei den Bleierz führenden Terrains für die neue Bedeckung des Bodens durch Frcischürfe so viel als möglich gesorgt werde. Diese Gründe, meine Herren, die ich natürlich hier nur alle kurz zusammengefaßt habe, waren es, welche den Ausschuß bewogen haben, den Dr. Toman'schcn Antrag in seinem ganzen Umfange aufrecht zu erhalten, und demselben nur noch bezüglich der gewünschten Grenze der Netto - Besteuerung, nämlich eines Maximal - Ansatzes, eine neue Position hinzuzufügen. Präsident: Ich eröffne nun nach §. 32 der G. O. die General-Debatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Suchn nun: Die Freischurfstener ist gleich bei dem Einlangen des Gesetzes in der Handelskammer zur Sprache gekommen, und der dießfalls gestellte Antrag wurde als verfrüht zurückgezogen. Ich kann daher nur den Antrag, der jetzt dem h. Hause vorliegt, auch ans das Nachdrücklichste unterstützen, und glaube auch somit den Anwurf des Herrn Dr. Toman, betreff der Handelskammer in dieser Sache, beseitigt zu haben. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Es freut mich recht sehr, daß der Herr Präsident der Handelskammer, der hochverehrte Herr Abgeordnete Luckmaun, dem Gegenstände beistimmt. Ich möchte nur bemerken, daß dadurch das, was ich neulich sine ira et sine studio int Interesse der Sache von der Handelskammer gesagt habe, nicht beseitiget ist. Ich habe mich gestützt ans das, was im Gegenstände in der juristischen Gesellschaft behandelt worden ist, und daß über einen bezüglichen, der löblichen Handelskammer mitgetheilten Vortrag um Behandlung des Gegenstandes in der Handelskammer der Referent Herr Potočnik ans Kropp aufgefordert worden ist, dießfalls seinen Antrag oder sein Gutachten zu stellen. Dieses hat er gestellt, und ich glaube noch int Anfange Februar, am 5. Februar (Rufe: 16. Februar) am 16. Februar. Es ist in dieser Schrift, die ich durch die Güte des Herrn Präsidenten der Handelskammer selbst zu Gesichte bekommen habe, allerdings in merilo, in der Hauptsache gewissermaßen eine Aufschiebung angetragen. Allein sub Nr. 3 ist ein Antrag dahin gestellt, daß ehemöglichst man dahin wirken möchte, daß organisatorische Bestimmungen erlassen werden über die Art und Weise der Mitwirkung der k. k. Bergbehörden und der Finanz-Organe bei der neuen Stenerbemessimg. Daraus geht hervor, daß einestheils darin dringende Sachen beantragt worden sind, und anderntheils, wenn auch aufschiebende Anträge darin enthalten waren, daß doch gewissermaßen dieselben hätten zur Besprechung und Beschlußfassung vorgelegt werden können, weil es möglich war, daß der Beschluß der löbl. Handelskammer ein ganz anderer wäre, als in diesem bestimmten Falle der Antrag gewesen. Ich habe in diesem Falle weder der Handelskammer, noch weniger dem Herrn Präsidenten derselben Wehe thun können, aber ich bleibe dabei, daß das, was ich gesprochen habe, durch die Thatsache gerechtfertigt ist. Abg. Luckmaun: Ich bitte um das Wort. Ich glaube, der Gegenstand gehört eben nicht streng vor das h. Hans; wenn aber Herr Dr. Toman bestimmtere Ausschlüsse haben will, so stehe ich mit Vergnügen zu Diensten, und dieselben wären mit kurzen Worten recht leicht erfolgt, wenn sich Herr Dr. Toman bewogen gefunden hätte, sich darum zu erkundigen. Präsident: Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort? Abg. Sroracr: Ich bitte. Ich glaube, die Feststellung einer Maximalgrenze der Besteuerung von Berg-werks-Produeten sei unuothweudig, überflüssig und unzulässig ; denn die Maximalgrenze der Reinertragssteuer auf Bergwerks - Produete ist derzeit bereits gegeben. Es ist nämlich eben die Steuer, welche durch die gegenwärtig bestehenden Gesetze auf Bergwerks - Produete auferlegt ist. Eine gesetzliche Bestimmung, daß diese als Maximalsteuer auch bleiben müsse, würde, meiner Ansicht nach, vorerst wirkungslos sein; denn durch ein derlei Gesetz könnte einem spätern Gesetze, welches vielleicht nach 5 oder 10 Jahren auf Erhöhung der Steuer erfolgen soll, nicht bero girt werden. Ich wüßte daher nicht, welchen Zweck man durch eine Feststellung einer Maximalgrenze erreichen soll. Eben deßhalb halte ich auch die Feststellung einer derlei Maximalgrenze als unzulässig, denn, wenn auch gegenwärtig der Bergbau nur diese Jahressteuer ertragen kann, so folgt ja daraus nicht, daß er auch künftighin unter geänderten, unter günstigeren Verhältnissen eine größere Steuer-Quote nicht ertragen könnte, daher sich der Reichsrath unmöglich binden kann, für alle Zukunft die gegenwärtig festgestellte Maximalgrenze anzuerkennen. Ich bitte, zu erwägen, ob eine derlei gesetzliche Bestimmung den Schutz des Bergbaues irgendwie sichern wird. Ich beantrage demnach, daß in dem Antrage jener Wunsch, welcher die Feststellung einer Maximalgrenze ans die Reinertragssteuer von Bergwerks-Produeten betrifft, hier gestrichen und weggelassen werde; bettn wer zu viel begehrt, der begehrt nichts. Präsident: Ich bitte Herrn AbgeordneterKromer, mir jene Stellen, welche er gestrichen zu haben wünscht, bekannt zu geben. Abg. Kromer: Ich habe soeben bemerkt, daß dieses Begehren im Antrage gestellt worden ist; ich muß daher den Antrag erst nachträglich stylisiren. Im Puncte a nämlich heißt es: „daß die mit dem Gesetze vom 28. April 1862 eingeführte Reinertragssteuer ohne Maximalgrenze die bergmännischen Interessen des Herzogthums Srnin sehr empfindlich bedrohe." Dieser Punkt wäre der erste, der wegzulassen ist. Und im Punkte b heißt c8: „Der Landtag stellt daher an die h. Staats- regienmg den Antrag, daß dieselbe im Reichsrathe wo möglich schon in der nächsten Session eine Vorlage zur verfassungsmäßigen Revision des Gesetzes vom 28. April 1862 mit dem Antrage auf Festsetzung einer Maximalgrenze für die Reiuertragssteuer einbringe." Diese Bestimmung müßte auch weggelassen werden. Präsident: Ich muß den Herrn Abgeordneten Kromer doch bitten, da mir hier als Vorsitzenden unmöglich ist, die Fassung seines Antrages in der Art anfzu-fassen, mir seinen Antrag schriftlich zu überreichen. Es ist mir von dem Herrn Abgeordneten Mulley ein Antrag.... Abg. Mulley: Ist schon abgethan, daS frühere habe ich nur beigebracht, wenn nicht die Textirnng derart wäre, daß sie mir annehmbarer scheint. Präsident: Da der Antrag des Herrn Abgeordneten Kromer ohnedieß nur eine Auslassung bezielt, so entfällt die Unterstütznngsfrage und würde nur bei der Abstimmung allfällig ans denselben Rücksicht genommen werden. Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich habe zwar in meinem ursprünglichen Antrage den Punkt der NettobestenerungS-grenze zur Bittestellung an die h. Regierung nicht aufgestellt, obwohl ich die Unzweckmäßigkeit, die Schädlichkeit der Bergbausteuer ohne Maximalgrenze einsehe. Es erfreute mich daher insbesondere, daß der Ausschuß in dieser Beziehung einstimmig diese Position in den Antrag aufzunehmen, genügende Gründe gefunden und erkannt hat. Es würde zu weit führen, über das, was ich neulich ungeachtet dessen, daß ich den bircctcn besagten Antrag nicht stellte, doch in der Motivirnng hinsichtlich der Maximalgrenze vorbrachte und nachwies, wie nachtheilig die Berg-banstener ohne Maximalgrenze auf unsern Bergbau, der ohnehin nicht eben in bessern Verhältnissen, als in andern Ländern steht, wirkt, noch Alles zur Begründung des fraglichen Antrages vorzubringen; aber etwas muß ich doch bemerken. Mir kommt es vor, daß der verehrte Herr Abgeordnete Kromer nicht vom richtigen Gesichtspunkte ans diese Sache aufgegriffen und aufgefaßt hat. Dieses erlaube ich mir ans dem Grunde zu sagen, weil er behauptete, es sei nicht möglich, gegenwärtig eine Maximalgrenze zu setzen. Dieses ist dadurch widerlegt, daß die h. Regierung in ihrer Regierungs-Vorlage, die sie vor 2 Jahren im Reichsrathe einbrachte, ausdrücklich die Maximalgrenze von 5% des reinen Einkommens aufgenommen hat, und daß mir der bezügliche Ausschuß und der h. Reichsrath in summarischer Behandlung des Gegenstandes glaubte, zur Con-formirnng der allgemeinen Einkommensteuer die Maximal-grenze von 5 °/0 fallen lassen und zur allgemeinen Einkommensteuer greifen zu können, wobei man sich vielleicht nicht vor Augen gehalten hat, welche unverhältnißmäßige höhere Besteuerung dadurch zu Stande gebracht worden sei. Wenn ich die Maximalgrenze von 5 % auf die Bergbau-Erzeugnisse setze, so zahle ich vom reinen Einkommen 5 %, damit ist es abgethan. Wenn ich aber sage, die 5 °,'0 Maximalgrenze soll aufgehoben werden, es soll vom Reinerträge der Bergbau-Erzeugnisse, sowie vom Reinerträge irgend eines andern Unternehmens, einer andern Speculation, die Einkommensteuer gezahlt werden, so unterliegt diese Bestimmung nach dem bezüglichen Steuerpatente der Einkommensteuer i. Classe allen andern Bedingungen, wie sie überhaupt bei der Einkommensteuer zusammentreffen, nämlich der Steigerung der Einkommensteuer und den Zuschlägen, welche zur Einkommensteuer kommen. Ich weiß nicht, wie groß Heuer der Zuschlag bei uns ist, aber er dürfte fast die Höhe der Steuer erreichen; ich nehme aber mir die Hälfte an; wir haben heuer 7 % Einkommensteuer , nicht 5°/0 wie bisher, weil die Einkommensteuer erhöht worden ist, 4% würde der Zuschlag betragen, so haben wir heuer 11% statt der ursprünglich von der Regierung beantragten 5 %, also mehr als noch ein Mal so viel! Wenn man nun in Betracht zieht, daß in keinem Staate Europas, auch in jenen nicht, welche sich der günstigsten Bergbanverhültnisse erfreuen, auch in Schweden nicht, auch in Spanien nicht, auch in Preußen und England nicht, eine so hohe Bergbesteuerung existirt, als bei uns, in welcher Beziehung schon die umfassendsten Daten theil-weise neulich von mir, theilweise aber heute von dem Herrn Berichterstatter gegeben worden sind , wenn man in Betracht zieht, daß die preußischen Bergbanprodnete im Handel nicht nur auf der einen Seite uns vom in- und ausländischen Markte verdrängen, z. B. in Wien und in allen anderen deutschen Städten, sondern auch über unser Land hinaus, in der Levante, wohin ehemals wir und andere österreichische Bergwerke ihre Artikel abgesetzt haben, mit ihren wohlfeilem Artikeln, weil sie eben eine wohlfeilere Besteuerung haben, daß auch die Engländer und Franzosen, die Belgier, die Schweden ebenso nach Triest ihre Erzeugnisse bringen, und dort, wie allcrwärtS, allen unsern Montan - Artikeln siegreiche Concurrcnz bringen, wenn dieses Alles in Betracht gezogen wird, so muß man Wohl erkennen, daß daS nicht nur im Interesse der Bergbau-Producenten liegt, sondern im Interesse der Finanzen Oesterreichs, daß eine Maximal-grcnze gesetzt werde, weil durch eine unbegrenzte Netto-Reinertragsbcstcucrung der Bergbau nach und nach vollkommen erdrückt werden muß, da er schon jetzt nur mehr vcgc-tirt. Nehmen wir ferner in Betracht die gegenwärtige Calamität, die sich aus dem Steigen und dem Fallen des Geldwerthcs ergibt; nehmen wir die Calamität, daß wir jetzt, da das Agio gefallen ist, mit den auswärtigen Producenten desto weniger concurircn können, deßhalb, weil auswärtiges Silber nicht mehr in der Höhe bei uns im Werthe steht, also im gleichen Verhältnisse unsere Preise für sic steigen und der Export immer geringer wird, so muß man sich wohl auch für die Annahme dieses Punktes erklären, und ich glaube nicht, daß wir die vereinzelten Stimmen wären, wenn dieser Antrag hier vielleicht vorher eingebracht worden wäre; ich glaube, daß er die Nachahmung aller Länder ; gefunden hätte, und daß ganz gewiß im Reichsrathe, wenn : eine bezügliche Vorlage käme, sich ganz andere Stimmen gegen die Besteuerung vom Jahre 1862 erheben würden, als im Jahre 1862, wo nur ein anderer zwar sehr erfahrener Abgeordneter ans Kärnten und ich in diesem Gegenstände gegen die Besteuerung gesprochen haben. Aus diesem Grunde, glaube ich, daß das h. Hans ganz ruhig und getrost im Interesse des Landes und Reiches diesen Punkt annehmen könne. Präsident: Wünscht noch Jemand in der General-Debatte das Wort? Abg. Krom er: Ich muß aufrichtig bekennen, daß ich erst gegenwärtig verstanden habe, was der Ausschuß mit dieser Bezeichnung „Maximalgrenze" gemeint haben will. Allein, wenn die Ansicht des Ausschusses derartig war, wie der Herr Abg. Toman sie gegenwärtig ausgesprochen hat, so glaube ich, ist die Stylisirung des Antrages eine minder glückliche. Denn die gegenwärtige Besteuerung der Bergbauproducte bildet für jetzt die Maximal-grcnze. Wird künftighin ein Gesetz erlassen, welches die Einkommensteuer überhaupt erhöht, so wird auch beim Bergbaue die Maximalgrenze der Steuer überschritten werden, und das kann durch ein späteres Gesetz allerdings verfügt werden. — Die Maximalgrenze schützt also nicht. Ich glaube, die Stylisirung wäre eine bessere gewesen, wenn man ausgesprochen hätte „das Einkommen vom Bergbau sei von den Stcucrzuschlägen frei zn stellen." Indessen, wenn der Ausschuß glaubt, daß in der von ihm gewählten Stylisirung seiner Anschauung der geeignetere und richtigere Ausdruck gegeben ist, dann habe ich nichts weiter einzuwenden. Präsident: Gehen der Herr Abg. Kromcr von ihrem Antrage ab? Ich frage das nur, weil ich mich sonst bei der Abstimmung nach der Special-Debatte darnach richten muß. Abg. Kromcr: Ich falle davon ab, und glaube nur, daß im Ausschuß - Antrage eine andere Stylisirung zu wählen wäre. Präsident: Wünscht der Herr Berichterstatter noch ein Mal das Wort in der General-Debatte? Berichtcrst. Deschmann: Es hat wohl schon der Herr Abg. Dr. Toman die Einwendung, welche der Herr Abg. Kromcr bezüglich des einen Punktes des Ausschuß-Antrages vorgebracht hat, und die wohl mehr in einer unrichtigen Auffassung ihren Grund hatte, widergelcgt. Ich muß nur bemerken, daß in den einzelnen Ausschüssen nicht immer Männer da sind, die eine so genaue stylistische Feile an die Berichte und Anträge des Ausschusses legen, wie es der Herr Abg. Kromcr in gewiß sehr lobenswerthem Eifer immer wünscht. (Heiterkeit.) Jedoch hat der Ausschuß diese Position und diesen Terminus als einen solchen angenommen, welcher in der Montanistik schon ein allgemein gebräuchlicher ist, welcher der Kürze halber durchgehends in den betreffenden Abhandlungen der bcrg - und hüttenmännischen Zeitungen, die über diesen Gegenstand veröffentlicht worden, gang und gäbe ist. Bezüglich dieses Punktes also bin ich einer weitläufigen Auseinandersetzung enthoben. Ich glaube jedoch, daß cö hier nicht am unrechten Platze sein dürfte, die Worte einer gewichtigen Autorität anzuführen , nämlich des Franzosen Girardiu, welcher bei der Berathung des französischen Berggesetzes im Jahre 1810 in der französischen Kammer als Berichterstatter über diesen Gegenstand bezüglich der Besteuerung der BcrgwcrkSproducte ein sehr entscheidendes Votum angab, wo er sagte: „Wenn cs gerecht erscheint, daß die BcrgwcrkSeigenthümer eine Steuer entrichten, so ist cs doch mit Rücksicht auf das Gemeinwohl n o t h w c n d i g, daß diese Steuer äußerst gering sei (extn-mement moclique) denn, wenn dieselbe beträchtlich wäre, so würde sic bald den bestehenden Bcrgwerksbetricb hemmen oder vernichten und ein Hinderniß für allen künftigen Betrieb sein. Es ist anerkannt, daß jede Auflage, welche die Industrie drückt, mehr ; schädlich als nützlich ist. Der Bcrgwcrksbctrcibcr hat kein anderes Eigenthum als die Frucht seiner Arbeit. Aller-I dings gibt demselben ein ergiebiges Bergwerk einen solchen i Nutzen, welcher ihn für die Zinsen seiner Auslagen cnt-I schädiget; aber dieser Nutzen wird stets durch die, mindestens den Vortheilen gleichkommenden Gefahren aufgewo-. gen. Der Bcrgwerksbetricb muß ermuthiget werden, denn seine Erträge sind unbestreitbar ein Reichthum mehr : und eine Ausgabe weniger für eine Station; in-\ dem dieselbe sonst im Auslande die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Manufactur kaufen müßte. — Das Gesetz begünstigt den Bergwcrksbctrieb durch die Vorschrift, daß derselbe niemals den gewöhnlichen Steuern unterworfen sein soll, wogegen die lediglich zur Deckung der Vcrwal-tnngskostcn zu erhebenden Abgaben (feste Steuer, unserer Maßcngcbühr ähnlich), so unbedeutend sind, daß sie Niemanden von der Fortsetzung oder dem Beginne des Bergbaues abschrecken werden." Ich glaube, daß diese Worte einer zwar fremden Autorität auch für unser Land die vollste Geltung haben. Zum Schlüsse erlaube ich mir bezüglich des Differenz-punktes, welcher zwischen dem Herrn Präsidenten der hiesigen Handelskammer und dem Herrn Abg. Dr. Toman obwaltet, Einiges anzuführen, und namentlich erlaube ich mir dem Herrn Dr. Toman die Bemerkung zn machen, daß beim anfmcrksamcn Dnrchlescn der Berichte der Handels- und Gewcrbekammcr sich einem unwillkürlich die Ueberzeugung aufdringen muß, daß ein sehr reichhaltiges Materiale bezüglich des Bergbaues in Krain daselbst niedergelegt ist, und cs muß der hiesigen Handelskammer das ehrende Lob gespendet werden, daß sic auch die Interessen der Montan - Industrie mit eben so sorgsamen Auge berücksichtiget, wie jene des Handels und der übrigen Gewerbe in Krain. (Rufe: Sehr gut.) Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen. Abg. Dr. Toman: Darf ich zn einer persönlichen Bemerkung das Wort bitten? Ich wollte nur sagen, daß es mir sehr angenehm ist, daß dort, wo ich glaubte, Wunden schlagen zu müssen, ein Anderer das heilende Pflaster auflegt. Präsident: Ich werde, nachdem kein eigentlicher Antrag gestellt, der ablehnende des Herrn Abg. Kromer aber zurückgezogen worden ist, zur Spczialdcbattc übergehen. Der erste Punkt lautet: (Liest Punst a) des Ausschußantrages.) Wünscht Jemand der Herren in der Spe-zialdcbattc über diesen Antrag zu sprechen. (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag des Ausschusses zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Litera b) des Antrages lautest: (Liest Punkt b). Wünscht Jemand von den Herren rücksichtlich dieses Antrages daS Wort? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich ihn in der eben vorgetragenen Fassung zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist genehmiget. Da auch dieser Antrag aus zwei Theilen besteht, ist nach der Geschäftsordnung die dritte Lesung nothwendig. Wenn cs also das h. Haus genehmiget, daß die dritte Lesung dieser Annahme bereits heute stattfinde (Rufe: Ja), so bringe ich nunmehr diese Anträge im Ganzen in dritter Lesung zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit diesen Antrügen in dritter Lesung, im Ganzen einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Die Anträge sind in dritter Lesung genehmiget. Wir hätten somit die heutige Tagesordnung erschöpft. Soeben ist mir folgende Interpellation vom Herrn Landtags-Abgeordneten Dr. Lovro Toman überreicht worden. (Liest:) Interpellation des Abg. Dr. Toman an die h. k. k. Regierung. In den ersten Tagen des Monates März sind 300 in den Jahrgängen 1856, 1857 und 1858 aft entitle Mann des löbl. Prinz Hohenlohe 17 Linien - Inst. - Rgmts. beurlaubt worden, tvogcgcn zur Deckung des dadurch entstandenen Ausfalles, 300 neu asicntirte Rccruten einrückend gemacht worden sind. Dem Vernehmen nach soll in allernächster Zeit eine Abtheilung von 400 Mann des gedachten vaterländischen Regiments zur Dienstleistung bei den Salinen in Istrien veruicndet werden. Diese Commandirnng von 400 Mann erscheint, abgesehen von der Unbilligkeit in militärischer Beziehung, sehr nachtheilig für die national - öconomischen Interessen unserer Heimat. Belangend die militärische Seite muß erwähnt werden, daß der ganze Urlauberstand des gedachten Regiments bei. dem Umstande, als ein Bataillon desselben in Dalmatien auf dem Kriegsfuße steht, höchstens ungefähr 550 Mann beträgt, von denen jedoch der siebente oder achte Theil, weil im Jahre 1855 assentirt, somit heuer in die Reserve tretend, nicht mehr einberufen werden darf. Werden nun von diesem Urlauberstande 400 Mann einberufen, um das oberwähntc Detachement nach Istrien senden und zugleich im Garnisonsorte Laibach den Dienst versehen zu können, und nicht unter den vorgeschriebenen Stand zu kommen, so werden factisch die sieben letzten Jahrgänge des Regiments mitten im Frieden fortan in activer Dienstleistung verbleiben, was nicht nur an und für sich hart, sondern auch andern Trnppenkörpern gegenüber unbillig ist. Beispielsweise sei bemerkt, daß die zwei heimischen Jägcrbataillone in der Lage sein sollen, erst int Jahre 1861 Asicntirte beurlauben zu können, während der dem Stande des Regiments Hohenlohe Angehörige, wie eben XXXYIl. Landtags - Sitzung. dargethan worden, durch 7 bis 8 Jahre dem Vaterhause entrissen bleibt. Uebrigcns drängt sich aber auch die Frage auf, ob es nicht möglich wäre, die gedachten 400, nach Istrien abzusendende Mann, ans verschiedenen Truppenkörpern, oder aus einem andern in bessern Standesverhältnissen befindlichen Regimente zi: stellen. In national - öconomischcr Beziehung trifft die gedachte Urlauber-Einberufung das Land um so härter, als -durch dieselbe eben in der Zeit, wo die meisten und wichtigsten landwirthschaftlichcn Arbeiten durchzuführen sind, eine so bedeutende Arbeitskraft entzogen wird, die man um so schwerer vermißt, als die eben vollendete Assentirung 1200 arbeitsfähige Mann vom Nähr- zum Wehrstande übergeführt hat. Wir stellen nun an die hohe k. k. Landesregierung die Frage, ob und was ihr von der besprochenen Urlauber-Einberufung bekannt sei und welche Mittel sie zu ergreifen gedenkt, um den geschilderten Calamitäten vorzubeugen. Dr. Lovro Toman, Anton Zois, Dr. Bleiweis, Vilhar, Klemenčič, Rosmann, Mich. Freih. Zois, Jombart, Mulley, Dr. Josef Suppan, Graf Auersperg, Derbitsch, Sagorz, Math. Golob, Locker, Johann KoSler, Dr. Joh. Skedl, Karl Obresa, v. Strahl, v. Langer, Joh. Kapelle, Joh. Toman. Ich übergebe diese Interpellation dem Herrn Regierungs - Commissär. Regier.-Commissär Landesrath Roth: Ich übernehme diese Interpellation, muß aber erklären, daß ich heute nicht in der Lage bin, irgend eine Antwort darauf zu geben. Präsident: Für die nächste TagcSordnnug beantrage ich folgende Gegenstände: 1. Den heute unerledigt gebliebenen Gegenstand, betreffend die Bewilligung einer Gnadengabc. 2. Den Antrag, bezüglich der Anlegung neuer Grundbücher und die Verbesserung der vorhandenen öffentlichen Bücher. 3. Den Vortrag, bezüglich der Förderung der Operationen des Grundlasten - Ablösnngs-Geschäftes. 4. Den Bortrag über die Revision des Heeres - Ergän-znngs - Gesetzes, und 5. Kraft §. 46 der Geschäftsordnung einige Erledigungen des Petitions-Ausschusses, die nothwendig daran komtnen müssen. Da ich glaube, daß wir kaum mit diesen Gegenständen fertig werden, so bringe ich andere Gegenstände nicht an die Tagesordnung. Als nächsten Sitznngstag würde ich bei dem Umstande, als Morgen ein großer Feiertag ist, Montag beantragen. (Abg. Dr. Toman und Abg. Derbitsch melden sich zum Worte.) Abg. Dr. Toman: Dann beantrage ich, daß heute Nachmittag um 5 Uhr die Sitzung wieder aufgenommen werden möchte, wenn schon der Umstand, daß der Feiertag morgen geheiligt werden soll, hinderlich wäre, morgen eine Sitzung abhalten zu lassen. (Bravo im Centrum.) Abg. Derbitsch: Ich wollte eben eine Sitzung für morgen beantragen; allein ich bin auch einverstanden, wenn die Sitzung heute Nachmittag angenommen wird. (Rufe: Wir haben keine Zeit die Vorlagen zu lesen bis heute Nachmittag.) Präsident: Meine Herren! ich erlaube mir dicß-salls Folgendes zu bemerken: Kraft §. 2 der Geschäfts-Ordnung hat der Präsident Sitzungen anzuordnen. Ich würdige vollkommen, daß morgen ein hoher Feiertag ist, und daß cS höchst wünschenswerth wäre, wenn wir unsere Arbeiten morgen aussetzen könnten, da ich unsere Arbeiten jedenfalls für schwere Arbeiten erkläre; jedoch in Rücksicht der heutigen Nachmittag-Sitzung muß ich mir eine persönliche Bemerkung erlauben. Ich selbst habe noch ein Referat zu machen, welches zur Vorlage an das h. Haus bestimmt ist, und ich müßte, da der Herr Landeshauptmann selbst unpäßlich ist, ohne weiters heute Nachmittag den Vorsitz führen, würde daher eine Beirrung in Beziehung auf die Beschlüsse des Landtages herbeiführen, wenn ich heute nicht in die Lage versetzt würde, mein Referat zu vollenden, welches ich heute erst vollenden kann, und zwar aus dem Grunde, weil erst vor drei Tagen im Landes - Ausschüsse der bezügliche Beschluß gefaßt wurde, ich aber seither täglich das Präsidium im Landtage zn führen hatte. Abg. Derb its ch: Da nach Aeußerung des Herrn Präsidenten für heute eine Sitzung nicht mehr angenommen werden kann, und wir so wichtige Sachen zn erledigen haben, die Zeit unserer Session aber nurmehr nach Stunden bemessen ist, in welcher wir unmöglich unserer Aufgabe genügen könnten, wenn die Sitzungen erst Montag wieder aufgenommen werden würden, nachdem wir noch das Präliminare über die verschiedenen Fonde zu erledigen, dann (Schluß der Sitzung den hochwichtigen Bericht in Betreff der Steuerfrage zu vernehmen haben, wir aber selbst diese Gegenstände, die der Herr Präsident jetzt auf die Tagesordnung gestellt hat, nach meiner Meinung schwerlich erledigen können, am Dinstage aber, wie wir wissen, die jetzige Session geschlossen werden wird, so müßten offenbar einige von den wichtigsten Gegenständen übrig bleiben, wenn erst Montag wieder Sitzung wäre. Ich beantrage daher, Morgen um die gewöhnliche Zeit eine Sitzung. (Rufe: Um 11 Uhr.) Ich glaube, daß wir als gute Christen unserer Pflicht auch bis 10 Uhr genügen können. (Rufe: Sehr gut!) Präsident: Ich erlaube mir schließlich Folgendes zn bemerken: Ich würdige ohne weiters die Heiligkeit des Feiertages, allein die Kirche gibt auch dem Landmanne, wenn Gefahr am Verzüge ist, die Dispens, und ich glaube, bei nnö ist die höchste Gefahr am Verzüge. kBravo, Bravo! Ganz richtig!) In Berücksichtigung dieses Umstandes werden wir also nicht fehlen, wenn wir morgen Vormittag um 10 Uhr eine Sitzung halten. (Beifall.) Ich schließe die Sitzung. 2 Uhr 30 Minuten.) Druck von Jgn. l>, «leinmayr und F. Bumderg.