149 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr. 2t. Fm'taa den 26. Jänner 1872. (3«) Nr. 353. Kundmachung. 3iach einer Mittheilung des f. sächsischen Justizministeriums wurde am 3. November 1871 von dein t. sächsischen Gerichtsamte im BczirkSge richte Leipzig über das Vermögen der nntcr der Firma „Sächsische Hypothekendank zu Leipzig" in Leipzig bestandenen Acticngescllschaft der Concurs-proceß eröffnet, und ist in diesem der 17. Februar 1872 als Endtermin für die Anmeldung der Ansprüche gegen die Gesellschaft festgesetzt werden. Da die ConcurSgläudiger hauptsächlich in den Inhabern der von der genannten (Gesellschaft emittir ten, dermalen in dem Betrage von 7,783.<)8l) resp. noch im Umlaufe befindlichen Pfandbriefen bestehen, und diese Pfandbriefe in den dcutfchcn und österreichisch ungarischen Staaten sehr verbrei tet sein sollen, so wird dies hicmit znr öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht, 1. daß die Anmeldung der Pfandbriefe mög lichst bald und spätestens am Tage deS Anmcl dungstermines, den 17. Februar 1872, bei dem ConcurSgerichtc zu erfolgen hat; 2. daß eine nachträgliche Anmeldung nach königlich sächsischen Gesehen unbedingt unstatthaft und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen eine Versäumnis; ausgeschlossen ist; 3. daß daher bei unterlassener oder auch nur verspäteter Anmcldnng die Inhaber von Pfandbriefen aller ihrer Rechte an die Concursmassc verlustig gehen; 4. daß der Anmeldung die Pfandbriefe im Original l>cizufügcn sind, sowie 5). daß alle diejenigen, welche sich als In Haber von Pfandbriefen anmelden, in Leipzig einen Bevollmächtigten zu bestellen haben, und daß cö sich empfiehlt, zur Anmeldung der Ansprüche und sonstigen Wahrung sich der Rechte eines dortigen Staatsanwaltes zu bedienen. (37—1) Nr. 49. Concurs-Kundmachung. Am k. und k. Real- und Dbergymnasium in NudolsSwerth sind zwei Lehrstellen für klassische Philologie, die eine derselben in Verbindung mit der Befähigung für den Unterricht im Italienischen in der dritten und vierten blasse, und eine Lehrstelle sür philosophische Propä'deutik in Verbindung mit Geographie und Geschichte oder mit deutschem Sprachfache zu bcfctzcn. Bewerber um dicfc Stellen, mit welchen die die durch daS Gesetz vom l>. April 1870 bestimmten Bezüge verbunden sind, haben unter Nachweis der Kenntniß der deutschen und slovcnischcn Sprache ihre gehörig documcutirtcn und an das h. Mini -sterium für Cultus und Unterricht stylisirten Gesuche längstens dio zum 12. Februar d. I. im Wege ihrer vorgesetzten Behörde beim k. k. LandcSschulrathe sür Main in Laibach einzubringen. Laibach, am 12. Jänner 1872. K. k. Aandcoschulrall) für Kram. Karl von Wurzbach m. i» (33—2) Hir. 1«7. Kundmachung. Für das Jahr 1871/2 sind acht »iediff'sche Stistplätzc am Obcrgymnasium in Mcran zu vcr theilen. Die Stiftliuge erhalten während des Schul' jahreö in dem dem lödl. Stifte Marienberg gehörigen Convictsgebä'udc in Meran, welches den Nam«, Rediffianum führt, unentgeldliche Wohnung, Verpflegung, Erziehung, Correpetition und Unterricht in der Musik. Andere Bedürfnisse der Stiftlinge werden auö dem StiftungSfonde nicht bestritten. Weil pro 1871/2 der Naturalgenuß dieser Stiftung erst im Laufe dieseS Schuljahres beginnen kann, werden für die Zeit, in welcher selber nicht stattfand, pr. Monat 20 fl. den Stiftlingen vergütet. Zum Genusse dieser Stiftplätze sind berufen: 1. Die Anverwandten deS Stifters, deS Herrn Johann Rcdiff, l. l. hoflriegsratheS in Wien, gebürtig aus Burgeis i« Wintschgau; 2. wciterS die Verwandten des Stifters in tarnten und Kram, welche den Namen „viedifs" tragen; 3. in Ermanglung von Verwandten Bewerber aus dem Wintfchgau, von Naudcrs bis Meran inclus. und auS dem Burggrafenamte. Die Bewerbungsgesuche sind bis 15. Februar d. I. beim Stadtmagistrate in Meran zu überreichen. Dieselben sind zu belegen mit den legalen Beweisen der Verwandtschaft, dem Ausweise über den Schulfortgang in den zwei letzten Semsstcrn, über die übcrstandenen natürlichen oder geimpften Blattern, und rücksichtlich der unter Punkt 3 auf geführten Bewerber mit dem gerichtlich bestätigten Zeugnisse der Herkunft aus den angegebenen Lan-desthcilcn. Laibach, am 8. Jänner 1872. K. k. Landesregierung sür Kraiu. Der l. l. ^andeeplüsidenl: