L Cf' Gesetze mul Verordnungen - - der V r Landesöehörden für das N m Vv Jahrgang 1890. Triest. 1891. Buchdruckerei de» Oefterreichisch-ungarilche» Stoflb. fuUWJM? Chr«lttil«gisches Vkyrichniß der im Jahre 1890 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. N n m m e r Dalum des Gesetzes oder der Verordnung Inhalt des Stückes 'S 05 § 1 °N Seite 1889 23. December Kundmachung der k. k. kllsteuländischeu Finauz-Direction in Triest, mit welcher die bestehenden EiuzahlungStermiue der verschiedenen directen Steuern und die Folgen der Nichtznhaltnug derselbe» neuerdings verlantbart werden . III 3 5 30, „ 1890 Kundmachung der k. k. kilstenlündischeu Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die aus dem Dnrchznge befindliche Mililärmaniischaft im Jahre 1890 I 1 1 4. Januar Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Landesnmlagen für den Grundentlastungs- und Landcsfond der Markqrasfchaft Istrien pro 1890 . . II 2 3 12. Kundmachung der k. k. küsteiiländifche» Statthalterei, betreffend die Landesnmlagen für den Grundentlastungsfond und für den Landes-fonb der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča pro 1890 . . IV 4 7 13. Kundmachung der k. k. Statthalterei für das österreichisch-illirische Küstenland, betreffend die Einordnung für den Curbezirk Abbazia . V 5 9 30. Verordnung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Wahl der von den Vorständen der im Karstgcbiete der politischen Bezirke Eapodistria, Mitterbnrg und Volosca gelegenen Gemeinden nach § 1 des LandeögcsetzeS »oni 7. Mai 1886 (L.-G.-Bl. Nr. 32 ex 1887), in die Karstaufsorstungs-Eommiffion zu entsendenden Vertrauensmänner und deren Ersatzmänner VII 5 21 *• Februar Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Heeresergänzimq für das Jahr 1890 VI 6 19 2i, Gesetz, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend einige Aendernngen der Anhänge li und 0 des Landesgesetzes vom 30. April 1870 L.-G.-Bl. Nr. 37 über den Schutz der für die Bodencultnr nützlichen Vögel IX 9 29 28. Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, mit welchem ans Grund des Gesetze« vom 17. Juni 1888 R.-G.-Bl. Nr. 99 Bestimmungen über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen getroffen werden VIII 8 25 *• März Verordnung des Ackerbau-Ministeriums, betreffend den Verkehr mit bewurzelten Reben XV 16 65 12. Gesetz, giltig für die reichsnnmittelbare Stadt Triest, betreffend die Vorkehrungen zur Sicherheit der Personen in Theatern und in anderen öffentlichen Zusammenkunf tslo calitäten X 10 31 N n m m e r Datum des Gesetzes oder der Verordnung Inhalt des Stückes § 0 £ M 1 Seite 13. März 4. April Gesetz, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-GradiSca, betrcfsciid die Regelung der Personal- und Dienstesverhältnisse des der bewaffneten Macht angehöriaen Lehrpersonales an öffentlichen Volksschulen in Bezug auf die Verpflichtung desselben zur activen Dienstleistung im stehenden Heere, in der Kriegsmarine, Landwehr oder im Landstürme XI 12 55 Kundmachung der k. f. küstenländischen Statthalterei, womit in Ausführung des für die reichsnnmittelbare Stadt Triest gütigen gleichzeitig verlautbarten Gesetzes vom 12. März 1889, betreffend die Vorkehrungen zur Sicherheit der Personen in Theatern und anderen öffentlichen Zusammenkunstslocalitäten, das im Art. 1 dieses Gesetzes vorgesehene Reglement erlassen wird X 11 34 20. „ Gesetz, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, womit der § 5 des Landesgesetzes vom 29. November 1863 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das österreichisch-illirische Küstenland Nr. 2 ex 1864), betreffend die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen und Pfründengebände, dann der Beischaffnng der Kirchen-Paramente, Einrichtung und anderer Erfordernisse, abgeändert wird XII 13 59 22. „ Gesetz, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Classification der beiden Zufahrtsstraßen zu den Bahnhöfen in Monfalcone und Ronchi XIV 15 63 26. „ Gesetz, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Classification der Brücke über die Jdria bei Tribnsa .... XIII 14 61 8. Mai Gesetz, wirksam für die Markgrafschaft Istrien, wodurch die §§ 2 und 3 des Gesetzes v. 9. November 1868 Nr. JO L.-G.-Bl. abgeändert werden XVI 17 67 19. „ Kundmachung der k. k. küstenländische» Statthalterei, betreffend den Verkehr mit bewurzelten Reben XV 16 65 4. Juni Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen des Stadtgebietes Triest XVII 18 69 4. „ Kundmachung des k. k. Landesschulrathes für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča XVIII 19 73 4- „ Kundmachung des k. k. Landesschulrathes für die Markgrafschaft Istrien, betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen der Markgrafschaft Istrien ' XIX 20 77 30. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend den laut Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Juni 1890 Nr. 11485 mit Allerh. Entschließung vom 14. Juni 1890 genehmigten Beschluß des Görzer Landesausschusses über die Vcrthei-lnng der Gemeindegründe von St. Michael in der Ortsgemeinde Schönpaß . . XX 21 81 5. Juli Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend den laut Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern voni 28. Juni 1890 Nr. 12313 mit Allerh. Entschließung vom 25. Juni 1890 genehmigten Beschluß des Görzer Landesausschusses über die Vertheilnng des Gemeindegrundes „Puhavca" in der Stenergemeinde Auzza . . XXI 22 83 10. „ Kundmachung der k. k. kiistendländi scheu Statthalterei, betreffend den laut Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. Juli 1890 Nr. 12700 mit Allerh. Entschließung vom 29. Juni 1890 genehmigten Beschluß des Görzer Landesausschusses über die Vertheilnng der Gemeindegründe von Kamina in der Ortsgemeinde Libnsina . . XXII 23 85 N li m m e r Datum des Gesetzes oder der Beiordnung Inhalt des Stücke« ls I © L8 890 Nr. 20740 genehmigte Beschluß des Görzer Landesausschusses, betreffend die Ver-theilung der Gemeindegründe von Gargaro, verlautbart wird . . . XXV 27 102 4. Noveinb. Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit der mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Oktober 1890 laut Erlasses des k. f. Ministeriums des Innern vom 28. Oktober 1890 Nr. 21886 genehmigte Beschluß des Görzer Landesansschusses, betreffend die Ver-theilung der Gemeindegründe von Jderska-Mlinska verlautbart wird XXVI 28 107 25. „ Kundmachung der k. k. kllstenländischen Statthalterei, womit der mit Allerhöchster Entschließung vom 15. November 1890 laut Erlasses des H. k. k. Ministeriums des Innern vom 18. November 1890 Nr. 23443 genehmigte Beschluß des Görzer Landesansschusses, betreffend die Bertheilung der Gemeindegründe von Karfreit, verlautbart wird XXVII 29 113 25. „ Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend das Verbot des Verkaufes des Haarfärbemittels „Hair Restorer nationale ristoratore dei capelli sistema Rosseter di Nnova York“, preparato da A. Gnerra a Padova XXVII 30 117 2. December Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, womit der mit Allerhöchster Entschließung vom 23. November 1890 laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. November 1890 Nr. 24059 genehmigte Beschluß des Görzer Landesausschusses, betreffend die Bertheilung der Gemeindegründe von Kopriva, verlautbart wird XXVIII 31 119 23- Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend die Landesumlagen für den Grundentlastungs- und Landesfond der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča pro 1891 XXIX 32 123 Mphaöetijches Herzeichniß der im Jahre 1890 durch die Landesbehörden des österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen.*) X Abänderung des Landesgesetzes vom 29. November 1863 ex 1864 Nr. 2, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholische» Kirchen und Pfründengebäude, dann der Beifchaffung der Kir-chen-Paramente, Einrichtung und anderer Erfordernisse. ^9 *10 ’ ^urordnnng für den Eurbezirk daselbst. 5, Ablüsungsbeträgc für jene Grundantheile, welche bei der ^ertheilung der Gemeindegründe in Sebrelja von den Kutzberechtigtcn zu zahlen find; Bestimmungen darüber. 89. Albo»», Ortsgemeinde im politischen Bezirke Mitterbnrg; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern 'n die Karstaufforstniigs-Commission in Istrien. 5, 21. duseln können in der Zeit vom 1. September bis 31. 3an„ar, d. i. außer der Brutzeit, gefangen und ge-töbtet werden. 9, 29. Ansteckende Krankheiten in den Schulen. Siehe Krankheiten. 18, 19, 20, 70, 74, 78. Anweisungen und Verwendung von Geldbeträgen ans dem Cnrfonde in Abbazia, erfolgt durch den Cur-Bor-Neher. § 31. 5, 9, 14. Aufforstung einiger Eomplexe der zur Vertheilung ge-wngenden Gemeindegründe in Gargaro. 27, 102. einiger Complexe der zur Vertheilung gelangenden ™emeiiibegtünbc in Lipa. 26, 99. Anfforstungsgründe in Kopriva; Reservirung als Ge-Weindeeigenthnm. 31, 119. Auflage von Bier und gebrannte» geistigen Flüssigkeiten '»> Kleinverschleiße; Bewilligung zur Einhebung für en Landesfond in Istrien pro 1890. 2, 4. den Kleinvcrschleiß von Bier und gebrannter gei-Niger Getränke in der gefürsteten Grafschaft Görz und ^radisca pro 1890 und 1891. 4, 32, 78, 123. Anfuhr bewurzelter Reben betreffend. 16, 65. 'gangsthnrcn in de» Räumen der Theater; Vorrich-n8 zur Oeffnung nach Außen. § 32. 11, 34, 39. Ausgangsthüren in Versammlungsorten; betreffend die Einrichtung zum Oeffnen. § 6. 11, 34, 49. Ausgänge in Versammlungsorten; Vorsorge für eine ge tilgende Anzahl und Freihaltung von Hindernissen. § 5. 11, 34, 49 — in Theatern; Herstellung mehrerer. § 29. 11, 34, 39. — Beseitigung der Hindernisse bei denselben im Falle eines Alarmes bei Theatervorstellungen oder Proben. 8 31. 11, 34, 39. Auzza, Stenergemeinde; Vertheilung des in derselben gelegenen Gemeindegrundcs Suhavca. 22, 83. Ä. Ballons und Lampions aus Papier rc. in Theatern; Gebrauchsverbot. § 75. 11, 34, 46. Banne, Ortschaft des Territoriums von Triest, betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Barcola, Vorstadt von Triest; betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch da« st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Basovizza, Ortschaft des Territoriums von Triest, betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 26, 95. Banauslagen bei Kirchen und Psriindengebäuden; betreffend Bestreitung der Kosten durch die kirchlichen Pfründner. 13, 59. Bäume, welche ans den zu vertheilenden Gemeindegründen von Kamina Vorkommen; Ueberpflanznng oder Fällung. 23, 85. — welche auf den zu vertheilenden Gemeindegründen von Sebrelja Vorkommen, sind nach dem Schätzungswert^ zu bezahlen. 24 , 89. — auf den zur Vertheilung gelangenden Gemeindegründen in Lipa; Besitzzuweisung. 26, 99. — aus de» zur Vertheilung gelangenden Gemeindegründen in Jdcrska-Mlinska; Abschätzung und Ablösung durch die neuen Grnndeigenthümer. 28, 107. *) Die erste Nnmmer bezeichnet da» Gesetz oder die Verordnung, die nachfolgenden bezeichnen die Seite. Bäume auf beit zur Vertheilung gelaugeiideu Gemeinde-gründeu von Karfreit; Ablösung durch den neuen Grundeigenthümer. 29, 113. — auf den zur Vertheilung gelangenden Gemeiudegrün-den von Kopriva; Abschätzung und Ablösung durch die neuen Grundeigenthümer. 31, 119, Beamte der Polizei-Direction. Siehe Jnspectiousbeamte. Art. 5. 11, 34, 51. Beförderung der Lehrpersonen an öffentl. Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca während ihrer Militär-dieustleistuug betreffend. 12, 55. Beleuchtung der inneren Räume der Theater betreffend. 8 1. 11, 34. — in den Theatern; Erhaltung bis zur gänzlichen Entleerung des Publikums und der Künstler. § 26. 11, 34, 38. Belenchtungsläden in den Theatern müssen ihre eigene unabhängige Leitung im Quadranten haben. § 7. 11, 34, 35. Beleuchtungsschläuche der Eoulifsenstangeu in Theatern, müssen, wenn letztere nicht verwendet werden, in den unteren Bühnenraum hinabgesenkt werden. § 13. 11, 34, 30. Berje, Gemeindefraction; Anspruch auf die Vertheilung der Gemeiudegründe in Kopriva. 31, 119. Bezirksbehörde, politische in Volosca; Ausübung der Oberaufsicht Uber die Thätigkeit der Curcommission und Handhabung des Curwesens. § 10. 5, 9, 11. — politische in Volosca; Berechtigung zur Wahl der Mitglieder und Tonstituirung der Curcommission in Abbazia. § 5. 5, 9, 10. Bezirksgericht, st. del. in Civ. in Triest; Führung des Grundbuches für die Grundbuchseinlagen in den vorstädtischen Gebieten und Ortschaften des Territorium« von Triest. 25, 95. Bezirkshauptmannschaft in Volosca; Tompetenz zur Entscheidung über die von Parteien in Angelegenheit der Cnrtaxbemeffnng erhobenen Beschwerden. § 10. 5, 9, 12. Bezüge für die Religionslehrer au öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Bestimmungen darüber. 8, 25. — des Lehrpersonales an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca, während der (tetiven Militärdienstleistung; Regelung. 12, 55. Bier; betreffend die Einhcbuug einer Abgabe im Kleinverschleiße behufs Deckung der Abgänge beim Landes-fond in Istrien im Jahre 1890. 2, 4. — betreffend die Einhebung einer Auflage von Bier im Kleinverschleiße, behufs Deckung der Abgänge beim Landesfonde der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca pro 1890 und 1891. 4, 32, 7, 123. Blitzableiter; Versetzung der Theater mit solchen. § 68" 11, 34, 45. Bodenkultur, in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Aenderung des L.-G. vom 30. April 1870 Nr. 37 über den Schutz der derselben nützlichen Vögel. Bogcnlichtcr, elektrische in Theatern, welche zu Reflexen auf der Bühne verwendet werden; Anwendung von Sicherheitsvorkehrungen gegen das Abfallen der Kohlen. § 74. II, 34, 46. Bogliuno, Ortsgemeinde tut politischen Bezirke Mitter-bnrg; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstaufforstungs-Eommission in Istrien. 5, 21. Brücke über die Jdria bei Tribiwa; Classification als Concurrenzobject. 14, 01, Bühne für Theäterunterhaltungen in einem öffentlichen Zusammenkunftsorte; Bestimmungen hierüber. § 14. 11, 34, 50. — und die dazu gehörigen Räume im Theater; Freihaltung von nicht verwendbaren Gegenständen. § 44. 11, 34, 41. — der Theater; Untersagung de« Zutrittes durch unberufene Personen. § 89. 11, 34, 48. C. Capodistria, politischer Bezirk; Namhaftmachung der Ge' meinden, welche Vertrauens- und Ersatzmänner in bic Karstaufsorstungs-Lommission in Istrien zu wählen und zu entsenden haben. 5, 21. Castelnuovo, Ortsgemeinde im politischen Bezirke Lo-losca; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstaufforstungs-Commission in Istrien. 5, 21. Castua, Ortsgemeinde im politischen Bezirke Volosca; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstaufforstungs-Commission in Istrien. 5, 21 Chiadino, Vorstadt von Triest; betreffend die Führung der Grnndbuchseinlagen durch bas st. del. Bezirksgericht in Civ. itt Triest. 25, 95. Chtarbola fit))., Vorstadt von Triest; betreffend die Führung der Grundbuchseinlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Classification der Brücke Über die Jdria bei Tribut als Concrreuzobjcct. 14, 01. — der beiden Zufahrtsstraßen zu den Bahnhöfen in Mon-falcone und Ronchi als Concurrenzstraße. 15, 63. Cologna, Vorstadt von Triest; betreffend die Führung der Grundbuchseinlagen durch das st. del. Bezirks- gericht in Civ. in Triest. 25, 95. Commisstonsmitglieder der Theater rc.; Versetzung mit einer Legitimationskarte. Art. 10. 11, 34, 52. Concurrenzobject; Classification der Brücke über sie Jdria bei TribuSa betreffend. 14, 61. Coitciirretizstraßeu; Classification der beiden Zufahrtsstraßen zu den Bahnhöfen in Monfalcone und stfonast-15, 63. Contovcllo, Ortschaft des Territoriums von Triest; ^e' treffend die Führung des Grundbuches mit Einlage^ durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest-25, 95. Cur-Anstalten und Anlagen itt Abbazia; betreffend die Herstellung und Erhaltung derselben. § 26. 5, 9, Enrbezirk von Abbazia; Begrenzung. § 1. 5, 9, 10. Kurcommiffioit in Abbazia; Leitung des Cnrwesens. § 2. 5, 9. 10. — Zusammensetzung aus stimm- und wahlberechtigten Mitgliedern. § 3. 5, 9, 10. Kareommifstoit in Abbazia; Benennung dir stimm- imb wahlberechtigten Mitglieder. 8 4. 5, 9, 10. — betreffend die Vornahme der Wahl der Curvorstehnng. 8 6. 5, 9. 11. — Festsetzung der Functionsdauer. 8 7. 5, 9, 11. — Vornahme von Ersatzwahlen, wenn Mitglieder derselben während der festgesetzten Functionsperiode austreten. 8 8. 5, 9, 11. — Bestimmung als beschließendes Organ für die Ge- schäfte des Eurwesens. § 9. 5, 9, 11. — Ausübung der Oberaufsicht über die Thätigkeit derselben durch die politische Bezirksbehürde in Volosca. 88 10, 39, 44. 5, 9, 11. — Bestimmung der Zeit, in welcher dieselbe zur Be- rathnng zusammenzntreten hat. § 11. 5, 9, 12. ssurfond in Abbazia; Bildung durch die einfließenden Enrtaxen und aste sonstigen'diesem Fonde gewidmeten Beträge rc. 88 26—30.' 5, 9, 14. ^»rgästc in Abbazia; betreffend die Entrichtung der Curtaxe. 88 34—36. 5, 9, 15, 16. ~~ in Abbazia; über jeden derselben ist vom Wohnnngs- geber oder Gastgeber ein Meldezettel anszufüste». 88 37, 38. 5, 9, 16. ^urkanzlet in Abbazia: Ausfertigung von Taxbcmessniig«-Zettcln und Karten für Eurgäste zum Besuche der Parkanlagen ic. 88 38, 40. 5, 9, 16, 17. ^»rordiiung fitr den Eurbezirk Abbazia; Erlassung. 5, 9, 10. Abänderung derselben betreffend. 8 42. 5, 9, 17. ^Ursaiso,, in Abbazia; Beginn und Beendigung derselben. 8 33. 5, 9, 15. ^artapbemessung; betreffend die Eompetenz der Bezirkö-batipimannschaft in Volosca über die von Parteien in Enrtaxbcmessnngsangclegenheiten erhobenen Beschwerde». $ io. 5, 9, 12. ^'setapc in Abbazia; Bestimmung, welche Eurgäste die-'flbe zu entrichten haben und welche hievon befreit UNd. §§ 34-36. 5, 9, 15, 16. ,m Abbazia; Evidenzhaltung der Eurgäste zur Ent-^'chtniig derselben. 88 37, 38, 39, 41. 5, 9, 16, 17. ^brvorsteher in Abbazia; betreffend dessen Wirkungs-tteto. 88 16, 18, 19. 5, 9, 12, 13. ^arsteher-Stellvertreter in Abbazia; betreffend dessen Wirkungskreis. 8 17. 5, 9, 13. ^dorstehung in Abbazia, betreffend die Wahl derselben arch die Curcommission. 8 6. 5, 9, 11. in Volosca; Ausübung der Oberanssicht über ü ,lc*bc durch die politische Bezirksbehürde in Volosca. l0- ü, 9. 11. „. ^'"riwgfschäfte; Besorgung durch die Enrcommission Abbazia. 8 9. 5, 9, 11. D. Dccani, Ortsgemeinde im politischen Bezirke Eapodistria; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstaufforstungs-Commission in Istrien. 5, 21. Decke der Theaterbühne; Versehung mit Vcntilations-öfsnuugen. 8 67. 11, 34, 45. Desinfection der Schullocalitäten bei wahrgcnommcneu ansteckenden Krankheiten in den Schulen des Küstenlandes. 18, 19, 20, 70, 74. 78. Dienstalterszulage des Lehrpersonales an den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca anläßlich der von denselben beim Militär zurückgelegten Dienstzeit; Anrechnung in die Pension. 12, 55. Dienstrang des Lehrpersonales an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Gürz-Gradisca während der activen Militärdienstleistung; Wahrung. 12, 55. Dienststellung der Religionslehrer an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca betreffend. 8, 25. Dienstverhältnisse des der bewaffneten Macht angehürige» Lehrpersonales an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Regelung. 12, 55. Dienstzeit, der von Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen der Provinz Görz-Gradisca, beim Militär z»-gebrachten; Anrechenbarkeit bei Pcnsionirnngen. 12,55. Dolina, Ortögemeinde im politischen Bezirke Capo-distria; Verpflichtung zur Entsendung von Vertranens-männern in die Karstanfforstnugs-Cominission in Istrien. 5, 21. Durchgänge in Theatern; Freihaltnng von Gegenständen, die den Durchgang erschweren. 8 30. 11, 34, 39. G. Etgenthümcr von Theatern und öffentlichen Znsammcn-mnftsorten rc.; verantwortliche Beobachtung aller Vorschriften des Theaterrcglemcnts. Art. 2. 11, 34, 51. Einfuhr bewurzelter Reben betreffend. 16, 65. Einkommensteuer; Bestimmung des Fälligkeits-Einzahlungstermines. 3, 5, 6. — betreffend die Einhcbnng von Zuschlägen zur Ge-sammtvorschrcibnng der Einkommensteuer fitr den Kürzer Landessond pro 1890 und 1891. 4, 32, 78,123. Einrichtungen, Kirchen-; betreffend die Bestreitung der Kosten durch kirchliche Pfründner. 13, 59. Eintrittskarten für einzelne Theater; Bestimmung der Maximalzahl durch den Magistrat und die Polizei-Direction. 8 90. 11, 34, 48. EinzahlnngStermine der verschiedenen directen Steuern; Festsetzung. 3, 5. Elektrische Beleuchtung in Theatern; Einführung betreffend. 8 23. 11, 34, 38. Entlohnung des Religions-Unterrichtes an den öffentlichen Volksschulen in der gefürsteten Grafschaft Gürz-GradiSea betreffend. 8, 25. Erdriefen ans den vertheilten Gemeindegründen von Kamina; Verbot neue anzulegen, oder die bestehenden zu erweitern. 23, 85. — ans denselben ist die Holzbringung aus den Wald-theilen in der Steuergemeinde Sebrelja verboten. 24, 79. * Ersatzmänner für die Karstausforstungs-Commission in Istrien; Bestimmung der Ortsgemeinden, welche dieselben zu wähle» und zu entsenden haben. 5, 21. Ersatzwahlen von Mitgliedern der Lnrcomnüssion in Abbazia; Vornahme und Functionspcriode betreffend. § 8. 5, 9, 11. Eriverbstcner; Bestimmung des Fälligkeitstermines znr Einzahlung. 3, 5, 6. — betreffend die Einhebnng von Zuschlägen zur Gc-sammtoorschreibung der Erwerbstcuer für den Görzer Landesfond pro 1890—91. 4, 32, 78, 123. F. Fackeln und tragbare Lichter bei Theatervorstellungen; Verbot. § 17. 11, 34, 37. Familien der Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen der Provinz Görz-Gradisea; Regelung der Bezüge während der activen MilitSrdienstleistnng ihrer Fami-lienhäupter. 12, 55. — der Schuljugend; Verhaltungsmaßregeln beim Vorkommen ansteckender Krankheiten in den Schulen und in der Familie. 18, 19, ‘20, 70, 74, 78. Fenster des Theaters, die zur Flucht dienen, müssen ohne Gitter sein. § 63. 11, 34, 44. — in öffentlichen Zusammenkunftsorten, welche zur Flucht dienen, haben nnvergittert zu sein. § 12. 11, 34,50. Feuersgefahr in Theatern und in anderen öffentliche» Zusammenknnftslocalitäten in Triest; betreffend die gegen dieselbe zu treffenden Schutzmaßregeln. 10, 31. Feuerwache, Verwendung bei Theater-Borstellungen und Proben; Bestimmung durch den Stadtmagistrat. § 84. 11, 34, 47. Feuerwaffen in Theatern; Ladung derselben mit Thierhaar- oder Wollenpfropfen. § 76. 11, 34, 46. Feuerwerke in Theatern; Gestattung bei nachgewiesener Feuersicherheit. § 73. 11, 34, 46. Feuerwehr-Commando, städt. in Triest; Wirkungskreis in Angelegenheit der in den Theatern rc. zu treffenden Feuerschutzmaßregeln. 10, 31. — in den Theatern; Aufbewahrung der Schlüssel für die äußeren Haupthähne der Gasbeleuchtung. § 6. 11, 34, 35. — Besichtigung der Theatergegenstände vor Eröffnung de« Theaters. § 47. 11, 34, 42. Fianvna, Ortsgemeinde im politischen Bezirke Mittel'-bürg; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstansforstungs-Commission in Istrien. 5, 21. Flammen der Lichter in Theatern müssen mit Gläsern oder Metallgeflecht geschützt sein. § 2. 11, 34. — der Rampen- und Coulissenbelenchtung in Theatern; Schlitzung durch ein Metallgeflechl. § 10. 11, 34, 36. Flammensicherheit der Fußböden, Holzgeräthe, Bretter, Scenerie», Conliffen in Theater»; Herstellung durch Jmprägnirung. § 46. 11, 34, 41. Fleisch; betreffend die Einhebung von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Fleisch pro 1890 für den Landesfond in Istrien. 2, 4. — betreffend die Einhebung von Zuschlägen znr 515er-zehrnngsstener von Fleisch sllr den Görzer Landesfond pro 1890 und 1891. 4, 32, 78, 123. Flüssigkeiten, gebrannte geistige; betreffend die Einhebnng einer Abgabe von solchen im Kleinverschleiße, behuss Deckung der Abgänge beim Landesfond in Istrien im Jahre 1890. 2, 4. Flügelthüre» in Znsammenknnftsorten; Schließvorrichtungen betreffend. § 7. 11, 34, 49. Fuhrwerke, Lohn- und Privat- vor den Theatern; Anf-stellungsweise betreffend. § 81. 11, 34, 47. Functionsdauer der in die Karstausforstungs-Commission in Istrien gewählten Vertrauens- und Ersatzmänner. 5, 21. — der Curcommission in Abbazia; Festsetzung. § 7. 5, 9, 11. Fußböden der Thcatersoffiten; feuersichere Herstellung. § 56. 1', 34, 43. Fußsteige. Siehe Wege. 23, 24, 85, 89. G. Galerien; Theilnng der Sitzreihen durch Radialgänge. § 40. 11, 34, 41. Garderobezimmer der Künstler und des anderen Theaterpersonales ic.; Herstellung aus feuersicherem Material. § 57. 11, 34, 43. — der Künstler; Beschaffenheit der Wände. 8 64. 11, 34, 44. Gargaro, Steuergemeinde; Vertheilung der Gemeindegründe unter die Ortsinsassen. 27, 102. Gas in den Räumen der Theater dars nicht mit Spiritus-ftammen angezündet werden. § 21. 11, 34, 37. Gasbrenner auf der Bühne w. in Theatern; Umgebung mit widerstandsfähigen Metallkörben. § 11. 11, 34, 36 Gasflamme» ohne Schntzvorkehrungen in den für das Publicum bestimmte» Theaterränmlichkeiten sind gestattet. § 2. 11, 34, 35. — in öffentliche» Versammlungsorten müssen von der Decke wenigsten OWO Meter entfernt sein. § 3, 11, 34, 49. Gashauptregulator in den Theatern; Anbringung. 8 11, 34, 35. Gasleitung für den Bühnen- und die dazugehörige" Räume muß von jenen für die anderen Theile des Theaters getrennt sein, st 4. 11, 34, 35. — Untersuchung bei Eröffnung und bei Offenhaltung de> Theater, st 27. 11, 34, 38. — in Theatern; Erneuerung, Abänderung oder Aus-bessern»» .durch geprüfte Installateure, st 28. 34, 38. Gasleitungsarbeiten in Theatern; Anmeldung bell" Magistrate, st 28. 11, 34, 38. Gasleitnngsrohre in Theater» haben mit Ausnah"" jener der beweglichen Luster aus chlindrirtem Eise" » zu bestehen, st 3. 11, 34, 35. — außerhalb der Theater müssen vor dem Gasnieffs' einen Hanpthahn haben. 8 3. 11, 34, 35. Gasmesser im Znschanerraunie oder in der U»terbüh>" in Theatern; Verbot der Ausstellung. 8 18. 11,34," Gasmesser; Unterbringung in einem abgeschlossenen, nur dem Theatcrgasmeister zugänglichen Orte. § 19. 11, 34, 37. Gastwirthe in Abbazia; betreffend die Beobachtung der Meldcvorschriftcn bei Beherbergung von Curgästen. §§ 37, 38, 39, 41. 5, », lli, 17. Gänge in Theatern; Freihaltung von Gegenständen, die den Durchgang erschweren. 8 30. 11, 34, 39. Gebäudesteuer; betreffend die Einhebung von Zuschlägen zur Gesammtvorschreibung der Gebäudesteuer für den Görzer Landcssond pro 1890 it. 1891. 4, 32, 78,123. Geineindegründe von St. Michael in der Ortsgemeinde Schönpaß; Bertheilung. 21, 81. — in der Steuergemeinde Anzza; Bertheilung. 22, 83. — von Kamina in der Ortsgemeinde LibnSna; Vcrthei-lung. 23, 85. — in der Steuergemeinde Sebrelja; Bertheilung. 24,89. — in der Gemeinde Lipa; Bertheilung unter die Ortsinsassen. 26, 99. — in der Steuergemeinde Gargaro; Bertheilung unter die Ortsinsasseu. 27, 102. — in der Steuergemeinde Jderska-Mlinska; Bertheilung unter die Ortsinsassen. 28, 107. — der Steuergemeiude Karfreit; Bertheilung unter die Ortsinsassen. 29, 113. in der Steuergemeinde Kopriva; Bertheilung unter die Ortsinsassen und jene derFractionBerje. 31, 119. — in i'ipa; Bestimmung einiger Complexe zu Anffor-stungszwecken. 26, 99. — in der Steuergemeinde Gargaro; Bestimmung einiger Complexe zu Anssorstungszwecten. 27, 102. Gemeinden der politischen Bezirke Capodistria, Mitter-burg und Bolosca; Wahl von Vertrauens- und Ersatzmännern in die Karstaufforstnngs-Commission in Istrien betreffend. 5, 21. Generalproben in Theatern; Bornahme der Bühnenausstattung und Anmeldung bei der Polizei-Direetiou und dem Feuerwehr-Commando. § 82,83. 11,34,47. Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz-Gra-disea; womit Bestimmungen über die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Schulen getroffen werden. 8, 25. —■ gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; betreffend einige Äenderungen de« Landesgesetzes vom 30. April 1870 Nr. 37 über den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Bögcl. 9, 29. — gütig für die reichsunmittelbare Stadt Triest, betreffend die Vorkehrungen zur Sicherheit der Personen in Theater» und in anderen öffentlichen Zusammen-kunftslocalitäten. 10, 31. Oiltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Regelung der Personal- und Dienstverhältnisse des der bewaffneten Macht augehörigen Lehr-personales a» öffentlichen Volksschulen in Bezug auf die Verpflichtung derselben zur activen Dienstleistung un stehenden Heere, in der Kriegsmarine, Landwehr oder im Landsturm. 12, 55. Gesetz, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisea, womit das L.-G. vom 29. November 1863 ex 1864, betreffend die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen und Pfrüuden-gebändc, dann der Beischaffnug der Kirchen-Paramente, Einrichtung und anderer Erfordernisse, abgeändert wird. 13, 59. — giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisea, betreffend die Classification der Brücke über die Jdria bei TribuZa. 14, 01. — giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisea, betreffend die Classification der beiden Zufahrtsstraßen zn den Bahnhöfen iu Monfalcone und Ronchi. 15, 63. — wirksam für die Grafschaft Istrien, betreffend die von den Eigentümern von Hunden zu entrichtenden Steuern. 17, 67. Getränke, gebrannte geistige; Auslage auf den Kleinverschleiß zur Deckung der Abgänge beim Görzer Landesfonde pro 1891. 32, 123. Görz; Zeitbestimmung zur Vornahme der Recruten-stellnng im Jahre 1890. 6, 19. Görz-Gradisea, gefürstete Grafschaft; Gesetzesbestimmung für diese Provinz, womit die Entlohnung des Religionsunterrichtes an den öffentlichen Volksschulen geregelt wird. 8, 25. — gefürstete Grafschaft, betreffend einige Aendernngen des Landesgesetzes vom 30. April 1870 Nr. 37 über den Schutz der für die Bodencultur nützliche» Bögcl. 9, 29. — gefürstete Grafschaft; Gesetz, betreffend die Regelung der Personal- und Dienstverhältnisse des der bewaffneten Macht ungehörige» Lehrpersonales an öffentlichen Volksschulen in Bezug auf die Verpflichtung derselben zur acttven Dienstleistung im stehenden Heere, in der Kriegsmarine, Landwehr oder im Laudstnrni. 12, 55. — gefürstete Grafschaft; Abänderung de« Landesgesctze« vom 29. November 1863 ex 1864 Nr. 2, betreffend die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen und Pfründengebäude, dann der Beischaffung der Kirchen-Paramente, Einrichtung und anderer Erfordernisse. 13, 59. — gefürstete Grafschaft; Gesetz, betreffend die Classification der Brücke über die Jdria bei TribnZa. 11,61. — gefürstete Grafschaft; Gesetz, betreffend die Classification der beiden Zufahrtsstraßen zu den Bahnhöfen in Monfalcone und Ronchi. 15, 63. — gefürstete Grafschaft; betreffend die Hintanhaltung an steckender Krankheiten in den Schulen. 19, 73. — gefürstete Grafschaft; betreffend die Einhebnng von Landesumlagen zur Deckung der Abgänge beim Grrntd-entlastungs- und Landesfonde pro 1890 und 1891. 4, 32, 78, 132. Gretta, Borstadt von Triest; betreffend die Führung der Grnndbnchseinlagcn durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Gropada, Ortschaft des Territoriums von Triest, betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Grundbücher für Grundbuchseinlagen in den vorstädtischen Gebieten und den Ortschaften des Territoriums von Triest; Führung von dem k. k. st. del. Bezirksgerichte in Civ. in Triest. 25, 95. Grundcntlastungsfond der Markgrafschaft Istrien; betreffend die Einhebung von Landesumlagen pro 1890 zur Deckung der Abgänge bei demselben. 2, 3. — der gefiirsteten Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Einhebung von Landesumlagcu zur Deckung der Abgänge bei demselben Pro 1890 und 1891. 4, 32, 78, 132. Grundsteuer; Bestimmung des Fälligkeitstermine« zur Einzahlung. 3, 5. Grundstücke, welche während der Vertheilung der Gc-meindegriinde in Sebrelja sich zur Vertheilung nicht eignen, sind für den Verkauf zu bestimmen. 24, 89. Gründe, Gemeinde-. Siehe Gemeindegründe. 21, 81. Guardiclla, Vorstadt von Triest; betreffend die Führung der Grnndbuchseinlagcn durch das st. del. Bezirksgericht in Siu. in Triest. 25, 95. Guerra's Haarfärbemittel; Verbot des Verkaufes. 30, 117. H Haarfärbemittel von A. Guerra; Verbot des Verkaufes. 30, 117. Hansclaffen- und Hauszinsstcncr; Bestimmung der Fälligkeitstermine zur Einzahlung. 3, 5. Hähne der Eouliffenstangen; Schließung betreffend. § 14. 11, 34, 36. Hecrcsdienstlcistnng des Lehrpersonales an den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradlsca; Regelung. 12, 55. Heeresergänzung im österr.-illir. Küstenlande; Zeitbestimmung, in welcher dieselbe in den einzelnen Stellungsbezirken stattzufinden hat. 6, 19. Herstellung und Erhaltungskosten der katholischen Kirchen und Pfründengebäude durch die kirchlichen Pfründner betreffend. 13, 59. Hobelspänc, Splitter und leicht verbrennbare Abfälle; Entfernung von der Bühne und Nebenräumen während der Theatervorstellung. § 77. 11, 34, 46. Holzbringung ans den Waldtheile» in der Steuergenicinde Sebrelja; Verbot, solche ans Erdriesen zu bewerkstelligen. 24, 89. — ans Erdriesen aus den vertheiltcn Waldantheilcn der Stcuergemeinde Jderska-Mlinska; Verbot. 28, 107. — auf Erdricsen auf den vertheilten Waldantheilcn der Stenergemeiude Karsreit; Verbot. 29, 113. Hundesteuer in Istrien; Bemessung. 17, 67. I. Jahresbericht über das Lnrwese» und die Thätigkeit der Curcommission in Abbazia betreffend. § 44. 5, 9,17. Jderska-Mlinska, Stcuergemeinde; Vertheilung derGe-meindegründe unter die Ortsinsasseu. 28, 107. Jdria ‘bei TribuSa; betreffend die Classification der über dieselbe führenden Brücke zum Concurrenzobject. 14, 61. Jels-aue, OrtSgemeinde im politischen Bezirke Volosca; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die KarstaufsorstungS-Coiumission in Istrien. 5, 21. JilspectionSbeamte der Polizei-Direction; Leitung des Dienstes für die Sicherheit gegen Feuersbrünste. Art. 5. 11, 34, 51. — der Polizei-Direction und Feuerwehr; haben Ueber-schrcitungen des Theaterreglements anzuzeigcn. Art. 6. 11, 34, 52. — der Polizei-Direction haben eine halbe Stunde, bevor dem Publicum der Eintritt ins Theater rc. gewährt wird, eine Jnspicirnng vorznnehmen. Art. 7. 11, 34, 52. Instruction, betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen des Stadtgebietes Triest, in den Provinzen Görz-Gradisca und Istrien. 18, 19, 20, 70, 74. 78. Istrien, Karstaufforstnngs-Comniission; Bestimmung der Gemeinden, welche Vertrauensmänner in dieselbe zu wählen und zu entsenden haben. 5, 21. — Markgrafschaft; betreffend die Einhebung von Landesumlagen zur Deckung der Abgänge beim Grundent-lastungs- und Landesfonde pro 1890. 2, 3, 4 — Markgrafschaft; betreffend die Abänderung de« Gesetzes über die von den Eigenthümcrn von Hunden zu entrichtenden Steuern. 17, 67. — Markgrafschaft; betreffend die Hintanhaltnng ansteckender Krankheiten in den Schulen. 20, 77. — Zeitbestimmung zur Vornahme der Recrutenstellung im Jahre 1890. 6, 19. iS. Kamina, Steuergemeinde der Ortsgemeinde Libnöina; Vertheilung der in derselben gelegenen Gcmeindegrttnde. 23, 85. Karfreit, Steuergemeinde; Vertheilung der Gemeinde-gründe unter die Ortsinsassen. 29, 113. Karstaufforstungs-Eommission in Istrien; Angabe der Gemeinden, welche Vertrauensmänner in dieselbe zu wählen und zu entsenden haben. 5, 21. Kerzen zu Transparente» ans Rahme» und Sccnen-stücken in Theatern; Anbringung auf Armleuchtern. § 16. 11, 34, 37. Kirchen und Pfründengebände; Bestreitung der Herstellungskosten durch kirchliche Pfründner betreffend. 13, 59. Kirchliche Pfründner; Bestimmung, in welchem Falle dieselben die Kosten bei Herstellung und Erhaltung der Kirchen und Pfründengebäude, dann Beischafsnng der Kirchcn-Paramente zu bestreiten haben. 13, 59. Kirchcn-Paramrntc; Bestreitung der Bcischaffnngskoste» durch kirchliche Pfründner betreffend. 13, 59. Kirchen, Tempel rc.; Bestimmungen für dieselben über die Beschaffenheit der Thüren, Steinstufen, Ausgänge, Festons und Vorhänge der Thüren und Beleuchtung. § 15. 11, 34, 50. Kraftmesser bei der Wasserleitung in Theatern; Anbringung. § 61. 11, 34, 44. ' Krankheiten, ansteckende in den Schulen de« Stadtgebietes Trieft, in den Provinzen Görz-Gradisca und Istrien; Hintanhaltnng der Verbreitung. 18, 19, 20, 70, 74, 78. Krankheiten, ansteckende; Benennung. 18, 19, 20, 70, 74. 78. Kriegsmarine-Dienstleistung des Lehrpersonales an den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gra-disca; Regelung. 12, 55. Kronleuchter, bewegliche, in Theatern zur Beleuchtung des ZuschauerranmcS; Aufhängung an mehreren Drahtseilen. § 72. 11, 34. 45. Kopriva, Sleuergcmeinde; Vertheilung der Gemeinde-grüude unter die OrtSinsasseu. 31, 119. Kosten, welche mit der Durchführung der im Interesse der Sicherheit in Theatern rc. getroffenen Vorkehrungen verbunden sind, fallen dem Theatereigenthlimer zur Last. 10, 31. über die bei der Vertheilung der Gemeindegrllnde in Lipa sich ergebenden; Bestreitung durch die neuen Grnndeigenthümer. 26, 99 — über die bei der Vertheilung der Gemeindegründe in Gargaro sich ergebenden; Bestreitung durch die neuen Grnndeigenthümer. 27, 102. Kundmachung der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Vergütung der Mittagskost für die aus dem Marschdurchzuge befindliche Militärmannschaft im Jahre 1890. i, l. ' ~~ der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Laudesumlagen für den Grundentlastungs- und Landessond der Markgrafschast Istrien pro 1890. 2, 3. ~~ der küstenländischen Finanz-Direciion, mit welcher die bestehenden Einzahlungstermine der verschiedenen bitte-ten Steuern und die Folgen der Nichtzuhaltung derselben vcrlautbart werden. 3, 5. — der küstenländischen Statthaltern, betreffend die Cur-ot'bnimg für den Curbezirk Abbazia. 5, 9. — der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Heeresergänzung für das Jahr 1890. 6, 19. ~~ der küstenländische» Statthaltern, betreffend die Vorkehrungen zur Sicherheit der Personen in Theatern und anderen öffentlichen Zusannnenkunftslocalitciten. U, 34. " der küstenländischen Statthalterei, betreffend den Verkehr mit bewurzelten Rebe». 16, 65. ~~ der küstenländischen Statthaltern, betreffend die Hint-onhaltnng der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen des Stadtgebietes Triest. 18, 69. des Landesschnlrathes für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca, betreffend die Hintanhaltting der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten in den Schulen °er gesitrstctcn Grafschaft Görz-GradiSea. 19, 73. "" des Landesschulrctthes für die Markgrafschast Istrien, betreffend die Hintanhaltnng der Verbreitung ansteckender Ktatckheiten in den Schulen der Markgrafschast Istrien. '" der küstenländischen Statthaltern, betreffend die Verweisung der Gemcindegründe von St. Michael in der ^ rtsgeineindc Schönpast. 21, 81. ^ der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Ver-weilung des GcmeindegrundcS „Pnhavca" in der ^teuergenieinde Anzza. 22, 83. Kundmachung der küstenländischen Statthaltern, betreffend die Vertheilung der Gemcindegründe Kamina in der OriSgenicinde Libuäna. 23, 85. — der küstenländischen Siatthalicrei, betreffend die Ver-theilnng der Gemcindegründe Sebrelja. 24, 89. — des Oberlandesgerichtes in Triest, betreffend das neue Grundbuch des k. k. st. del. Bezirksgerichtes in Triest. 25, 95. — der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Vertheilung eines Theiles der Gemeindegründe in Lipa. 26, 99. — der küstenländischen Statthalter«, betreffend die Vertheilung der Gemeindegrllnde von Gargaro. 27, 102. — der küstenländischen Statthalter«, betreffend die Vertheilung eines TheileZ der Gemeindegründe von Jderska-MlinSka. 28, 107. — der küstenländischen Statthalter«, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von Karfreit. 29, 113. — der küstenländischen Statthalter«, betreffend das Verbot des Verkaufes des Haarfärbemittels „Hair Resto-rer nazionale ristoratore ckei capelli sistema Rosseter di Nova York“ preparato da A. Gnerra a Padova. 30, 117. — der küstenländischen Statthalter«, betreffend die Vertheilung der Gemeindegründe von Kopriva. 31, 119. — der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Landesumlagen für den Grundentlastungs- ititb Landesfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca pro 1890 und 1891. 4, 32, 7, 123. Küstenland, österr.-illirischc«; Zeitbestimmung, in welcher die Recruienstellung in den einzelnen Stellungsbezirken stattznfinden hat. 6, 19. C. Landesfond der Markgrafschast Istrien; betreffend die Einhebung von Landcsunilagen pro 1890 zur Deckung der Abgänge bei demselben. 2, 4. — der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend die Einhebung von Landesnmlagen zur Deckung der Abgänge bei demselben pro 1890 und 1891. 4,32, 7. 123. Landesumlagen; Einhebnng für das Jahr 1890, zur Deckung der Abgänge beim Jstrianer Grimdentlastungs-sowie beim Landesfonde. 2, 3. — für den Landes- und Grundentlaslnngsfond der gefürsteten Grafschaft Görz und GradtSea pro 1890 und 1891; Bewilligung zur Einhebung. 4, 32, 7, 123. Landsturmdiciistlcistnngcn des Lehrpersonales an den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Regelung. 12, 55. Landwehrdienstleistungen des Lehrpersonales au den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Regelung. 12, 55. Legitimationskartcn für die Theater-Conintissions-Mit-glieder rc.; Ausstellung. Art. 10. 11, 34, 52. Lehrer; Verhaltungsmaßregeln für dieselben bei Wahrnehmung verdächtiger Krankheiten bei den Schillern. 18, 19, 20, 70, 71, 78. Lehrpersonale an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Regelung der Dienstverhältnisse in Bezug auf bte Verpflichtung der activen Militär-Dienstleistung. 12, 55. Lchrposten der Lehrpersonen an öffentlichen Volksschulen der Provinz Görz-Gradisca während der activen Militärdienstleistung betreffend. 12, 55. Lehrverpflichtungen der Religionslehrer an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca betreffend. 8. 25. Leiter». Siehe Steig- oder Feuerleitern. § 70. 11, 34, 45. LeitungSschläuche für die Verbindung der Coulissen-stangen und Soffiten-Belcuchtnngsläden in Theatern; Herstellung ans Kautschuk. § 12. 11, 34, 36. Libuhi»a,Ortsgemeiude; Verthcilnng der in Steuergemeinde Kamina und Volöach gelegenen Gemeindegritude. 23, 85. Lichter, feststehende, ans vegetabilischem Ocle oder Kerzen bestehend; Anbringung in Versammlungsorten. 8 4. 11, 34, 49. — im Allgemeinen in Theatern; Verbot des Gebrauches. § 15. 11, 34, 36. Lipa. Gemeinde; Verthcilnng der Gemeindegründe unter die OrlSinsassen betreffend. 26, 99. Logen-Thürc» in Theatern; Einrichtung zum Oeffnen nach Innen, oder zum Verschieben. § 37. 11,34,40. Langer», Ortschaft des Territoriums von Triest, betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Lovrana. Ortsgemeinde im politischen Bezirke Bolosca, Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstaufforstungs-Commission in Istrien. 5, 21. Löschvorrichtungen und Rettnngsgeräthschaften in Theatern; Aufbewahrung rc. betreffend. § 79. 11,34,47. M. Magazin im Theater zur Aufbewahrung der Scenerien, Gerüche, Maschinen, Garderobe, Effecten; Beschaffenheit. § 45. 11, 34, 41. Matcria, Ortsgemeinde im politischen Bezirke Volosca; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstaufforstungs-Commission in Istrien. 5, 21. Mauer, welche in der Unterbühne gleichlaufend mit der Metalleourtine bis zum Fußboden der Theaterbühne nnfgesührt ist; Verschling mit einer feuerfesten, zum Souffleurkasten führenden Thür. § 65. 11, 34, 40 Meldezettel über die in Abbazia sich anfhaltendeu Cnr- gäste; Vorgang bei Ausfüllung derselben. §§ 37, 38. 5, 9, 16. ' Metall-Eonrtinen in Theatern; Angabe der Entfernung von den Conlissen und Vorsehung derselben mit einer Thür. 8 52. 11, 34, 43. — Hebung bei Beginn einer Theatervorstellung. 8 53. 11, 34, 43. — in Theatern; Handhabung bei Feuersgefahr. 8 54. 11, 34, 43. Militär-Aerar; Vergütung der Mittagskost für die aus dem Marschdurchzuge in Triest und im Küstenlande befindliche Militärmannschaft im Jahre 1890. 1, 1. Militärdienstleistung des LehrpersoualeS au den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Regelung. 12, 55. Mitglieder der Turcommisston in Abbazia; betreffend deren Wahlberechtigung und Benennung derselben. 88 3 und 4. 5, 9, 10. — der Curcommission in Abbazia, wenn solche während der festgesetzten Functionsperiode auStreten; Vornahme von Ersatzwahlen. 8 8. 5, 9, 11. — der Curcommission i» Abbazia itben ihre Function als Ehrenamt unentgeltlich aus. 8 14. 5, 9, 12. — der Curcommission in Abbazia; Wahl der Cnrvor-stehnug. § 15. 5, 9, 12. — der Theatercommission :c.; Versetzung mit einer Legitimationskarte. Art. 10. 11, 34, 52. MittagSkost für die auf dem Marschdurchzuge in Triest und im Küstenlande befindliche Militärmannschast; Ausmaß der den Quartierträgern zu leistenden Vergütung pro 1890. 1, 1. Mittcrbnrg, politischer Bezirk; Namhaftmachung der Gemeinden, welche Vertrauens- und Ersatzmänner in die Karstaufforstungs-Commission in Istrien zu wählen und zu entsenden haben. 5, 21. Monfalcone, Classification der zum dortigen Bahnhöfe führenden Zufahrtsstraße als Concurrenzstraße. 15, 63 Most; betreffend die Einhebung von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Most pro 1890 für den Landessond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca. 4, 7, 8. IL Nothltchter in Theatern, bestehend aus vegetabilischem Oele oder Kerzen; Anbringung. 8 ‘-4. 11, 34, 38- O. Optzina, Ortschaft des Territoriums von Triest; betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Orchesterraum in Theatern; Abschlicßung mit eilteM Gitter. 8 71. 11, 3/, 45. Ordnungsstrafen für Wohnnngsgeber und Gastgeber i» Abbazia bei Außerachtlassung der Meldevorschriste»' 88 39, 41. 5, 9, 16, 17. P. Paramente Siehe Kirchenparamente. 13, 59. Parterre der Theater; betreffend die Anbringung ,1,011 Zwischengängen in der Mitte und auf den @eitcl1, 8 39. 11, 34, 40. Patriö, Ortschaft des Territoriums von Triest; betreffe»^ die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Pensioilsbezug des Lehrpersonales in der Provinz Görz-Gradisca, während der activen Militärdienstleistung betreffend. 12, 55. Penfionsdienstjahre; betreffend die Anrechnung der vom Lehrpersonale an öffentlichen Bolksschnlen der Provinz Görz-Gradisca beim Militär zurückgelegten Dienstzeit. 12, 55. Persvnalvcrhältnisse des der bewaffneten Macht angehö-rigen Lehrpersonales an den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Regelung. 12, 55 Petroleum; Verbot der Verwendung desselben zur Beleuchtung der Theaterräumlichkeiten. § 1. 11, 34. — zur Beleuchtung öffentlicher Versammlungsorte ist verboten. § 2. 11, 34, 49. Pfarrhof und WirthschaftSgebäude; betreffend die Bestreitung der Herstellungskosten durch kirchliche Pfründner. 13, 59. Pfrnndcngebände. Siehe Pfarrhofgcbäude. 13, 59. Pingnente, Ortsgemeinde im politischen Bezirke Capo-distria; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die Karstaufforstnngs-Commission in Istrien. 5, 21. Polizei-Dtrection in Triest; Wirkungskreis in Angelegenheit der in den Theatern tc. zu treffenden Feuerschutzmatzregeln. 10, 31. — Vorgang gegen die Uebertreter des Theaterreglements-Art. 4. 11, 34, 51. Polizei- und Feuerwchrorgane dürfen den Ort der öffentlichen Zusammenkünfte nicht eher verlassen, als bis er gänzlich geräumt ist. Art. 8. 11, 34, 52. Polizei- und Feuerwehrmänner; Jnlpicirung der öffentlichen Zufammenknnftsorle nach beendeter Zusammenkunft. Art. 9. 11, 34, 52. Prosceninms-Vcrkleidnng in Theatern; Verfertigung ans unverbrennbarem Materiale. § 48. 11, 34, 42. Prosecco, Ortschaft des Territoriums von Triest; betreffend die Führung de« Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Liv. in Triest. 25, 95. Publicum; demselben ist vor Besichtigung und Lüftung der Theater der Zutritt nicht gestattet. § 85. 11, 34, 47. — demselben ist es untersagt, Lichter oder andere Gegenstände, welche zur Sicherheit im Falle einer Fcuers-brnnst im Theater dienen, zu berühren. § 88. 11, 34, 49. Pumpen, Saug- und Druck-, in Theatern; Anbringung bei einzelnen Wasserbehältern. § GO. 11, 34, 44. 01- klnartiei träger; Festsetzung der denselben zu leistenden Vergütung für die auf dem Marschdurchzuge in Triest und dem Küstenlande befindliche Militärmannschaft im Jahre 1890 beigestellte Mittagskost. 1, 1. R. Radialgänge aus den Galerien in Theatern; Herstellung. § 40. 11, 34, 41 Rampen- und Coulisscn-Velenchtungsslammen in Theatern; Schutz durch Metallgeflecht. § 10. 11, 34, 36. Rauchen in Theatern; Verbot, ausgenommen in dem zu diesem Zwecke bestimmten Orte. § 80. 11, 34, 47. Raum, in welchem sich der Gasmesser des Theaters befindet; Anbringung eines Luftloches in der Decke. § 20. II, 34, 37. Reben, bewurzelte; betreffend den Verkehr mit denselben. 16, 65. Rechnungen der Cur-Lommission in Abbazia; Prüfung betreffend. §§ 22, 23, 24, 25. 5, 9, 13, 14. Rechnungsführung des Cnrfondes in Abbazia, obliegt dem Curvorsteher und dem Cafsier. § 31. 5, 9, 14. Recrntenstellung im österreichisch-illirifchen Küstenlande; Bestimmung der Zeit, in welcher dieselbe in den einzelnen Stellungsbezirken pro 1890 stattznfinden hat. 6, 19. Recurse über die Vertheilung der Gemeindegründe von Kamina sind beim Gemeindeverwaltnngsrathe, eventuell beim Landesausschusse einzubringen. 23, 85. — über die Vertheilung der Gemeindegründe von Se-brelja sind beim Bürgermeister, eventuell beim Landesausschusse einZubringen. 24, 89. Reglement über die Vorkehrungen in Theatern und anderen öffentlichen Znsammenknnstslocalitäten zur Sicherheit der Personen. 11, 34. Rcligtonslehrer an den öffentlichen Schulen in der Provinz Görz-Gradisca; Bestiinnmiigen über ihre Lehrverpflichtungen, Dienststellung, Entlohnung, Wegent-jchädignng und Ruhegenüsse. 8, 25. Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in der Provinz Görz-Gradisca; Bestimmungen über die Entlohnung desselben. 8, 25. Remunerirung der Religionslehrer an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca betreffend. 8,25. Restaurants, Kaffeehäuser tc.; fallweise Anwendung des Theaterreglements in Bezug auf die Feuersgefahr. S 17. li, 34, 51. Riegel sowie Schließvorrichtnng an den Ansgangsthürcn in Theater»; Vorsorge zur leichten Verschiebung. § 33. 11, 34, 39. Rosano, Vorstadt von Triest, betreffend die Führung der Grundbnchseinlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Eiv. in Triest. 25, 95. Ronchi; Classification der zum dortigen Bahnhofe führenden Zufahrtsstraße als Concurrenzstraße. 15, 63. Rozzo, Ortsgemcinde im politischen Bezirke Capodistria; Verpflichtung zur Entsendung von Vertrauensmännern in die KarstaufsorstungS-Lonmiisston in Istrien. 5, 21. Rozzol, Vorstadt von Triest; betreffend die Führung der Grundbuchseinlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Ruhegenüsse für die Religionslehrer an den öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Bestimmungen darüber. 8, 25. — des Lehrpersonales in der Provinz Görz-Gradisca während der activen Militärdicnstleistung; Fortbczng. 12, 55. S. Sandgruben haben bei der Bertheilung der Gemeinde-griinde von Sebrelja als Eigenthum der Gemeinde zn verbleiben. 24, 89. Sandgrnndstückc in Karfreit; Reservirung für die Gemeinde. 29, 113. S. Croce, Ortschaft des Territorimns von Triest; betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. S. Maria Madalenn ins., Vorstadt von Triest; betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen ' durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. S. Maria Madalcna fitst, Vorstadt von Triest; betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. St. Michael, Gemeindcfraction der Ortsgemeinde Schön-past; Bertheilung der in derselben gelegenen Gemeinde-gründe. 21, 81. Sccncrien in Theatern; Beschaffenheit der Seile, womit dieselben am Oberboden angebunden werden. § 68. 11, 34, 45. Schlüssel für die äußeren Haupthähne der Gasbeleuchtung der Theater; AuSfolgung an das Fcnerwchr- Commando. § 6. ll, 34, 35. Schottergrnbcn haben bei der Bertheilung der Gemeinde-gründe von Sebrelja als Eigenthum der Gemeinde zu verbleiben. 24, 89. Schönpaß, Ortsgemeinde; Bertheilung der zu derselben gehörigen Gemeindegründe. 21, 81. Schulen in dem Stadtgebiete von Triest, in den Provinzen Görz-Gradisca und Istrien; betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in denselben. 18, 19, 20, 70, 74, 78. Schulleiter; Verhaltungsmaßregeln für dieselben bei Wahrnehmung verdächtiger Krankheiten in den Schulgebäuden des Küstenlandes. 18, 19, 20, 70, 74, 78. Schutz der für die Bodencnltnr nützlichen Vögel der Provinz Görz-Gradisca; Aendernng des L.-G.-Bl. vom 30. April 1870 Nr. 37. 9, 29. Schüler; Behandlung beim Vorkommen verdächtiger Krankheiten in den zu besuchenden Schulen. 18, 19, 20, 70, 74, 78. Scorcola, Vorstadt von Triest, betreffend die Führung der Grundbnchseinlagen durch das st. del. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Sebrelja, Steuergemeinde; Bertheilung der in derselben gelegenen Gemeindegrttnde. 24, 89. Seelsorger, welche den Religionsunterricht außer dem Wohnorte an öffentlichen Volksschulen der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca ertheilen; Wegentfchädignngen. 8, 25. Scrvola, Ortschaft des Territoriums von Triest, betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. beleg. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25, 95. Sicherheilscourtine; betreffend die wiederholte Unter-suchnng. 8 55. 11, 34, 43. Sicherheitslampen in Theatern; Anbringung. 8 25. 11, 34, 38. Sitzplätze in dem Stehparterre und Galerien eines Theaters; Bestimmung durch den Stadtmagistrat im Einvernehmen mit der Polizeidirection. § 42. 11, 34, 41. Sitzreihen der Parterre und der Galerien in Theatern; Maß des Zwischenraumes. § 41. 11, 34, 41. Souffleurkasten in Theatern; Anbringung einer zu demselben führenden Thür. § 05. 11, 34, 44. Sperrsitze, Stühle, Bänke in Versammlungsorten; Bestimmung über die Ausstellung. § 9. 11, 34, 50. — Stühle und Bänke für die Zuschauer in Theatern; unverrückbare Befestigung. § 38. 11, 34, 40. Spiritusflainmen zum Anzünden des Gases in Theatern; Verbot. § 2i. l), 34, 37. Spritzfchlnnche; Anbringung an den Ausflüssen der Hochdruck-Wasserleitung in Theatern. 8 »8. ll, 34,44. Staate können in der Zeit vom 1. September bis 31. Januar, d. i. außer der Brutzeit, gefangen und getödtet werden. 9, 29. Stadtmagistrat in Triest; Wirkungskreis in Angelegenheit der in den Theatern tc. zu treffenden Fenerschntzmaß-regeln. ln, 31. Statthalterei in Triest; Wirkungskreis in Hinsicht der Geschästsgebahrnng der Cur-Commiffion in Abbazia und im Falle verkommender Beschwerden über dieselbe. 88 32, 42. 5, 9, 14, 15. — in Triest; Wirkungskreis über die zu treffenden Vorkehrungen zum Schutze der in Theatern und anderen öffentlichen Znsainmenknnftslocalitätcn in Triest versammelten Personen vor FeuerSgcfahr. 10, 31. — bleibt es Vorbehalten, jederzeit weitere Bestimmungen in Anwendung des Theaterreglements anznordnen. Art. 1. 11, 34, 51. — ist befugt, in öffentlichen Zusammentunftsorten nur einer bestimmten Anzahl von Personen den Zutritt zu gestatten. 8 16. ll, 34, 51. Steig- oder Feuerleitern; Anbringung an der Außenseite der Theater. § 70. 11, 34, 45. Steinbrüche haben bei der Bertheilung der Gemeinde-gründe von Sebrelja als Eigenthnm der Gemeinde zu verbleiben. 24, 89. — in Karfreit; Reservirung der Grundstücke zn denselben für die Gemeinde. 29, 113. Steinstiegen, welche von öffentlichen Zusammcnknnfts-orten auf die Straße führen; Rauhmeißelnng. 8 10. 11, 34, 50. — in Theatern, Rauhmeißelnng. 8 43. 11, 34, 41. Steuern; Bestimmung der Zeit, in weichet dieselben zn entrichten sind. 3, 5, 6. — bpercentige von jenen Häusern, welche wegen Bau-ftthrung von der Gebändesteuer befreit sind; Bestimmung des Termines zur Einzahlung. 3, 5, 6 Stenern für Hunde in Istrien; Bemessung. 17, 67. Stiegen in Theatern; Freihaltung von Gegenständen, die den Durchgang erschweren. § 30. 11, 34, 39. — und Lausgänge in Theatern; Herstellung aus unver-brennbarem Materiale. § 50. 11, 34, 42. T. Taxe für die Feuerwehr bei Theater-Vorstellungen und -Probe»; Bcmcssnng durch den Stadtmagistrat. § 84. 11, 34, 47. Telephon-Leitungen in Theatern; Verbindung mit der Feuerwehrstation. § 78. 11, 34, 46. Theater in Triest; Gesetz, betreffend die Vorkehrungen zur Sicherheit der Personen in denselben. 10, 31. Theater; Beleuchtung betreffend. § 1. 11, 34. Theater-<5o,«Mission in Triest; Einsetzung zur lieber-wachnng der in den Theatern zu treffenden Sicher-heitsvorkehrnngen. 10, 31. Theater-Directionen rc., sind verpflichtet, die Schanspiel-Gesellschaften rc. aus das Thcaterreglement anfmerksam zu machen. § 87. 11, 34, 48. Theaterpersonale; Bestimmung liber den Aufenthalt während der Vorstellung. § 89. 11, 34, 48. Theater-Reglement; Jnkrafttretung. Art. 12. 11,34,53. Theater-Reglementsauszüge; Anschaffung ans derTheater-bithne und sonstigen dem Publicum ziigänglichen Räumen. Art. 11. 11, 34, 53. Theater-Vorstellungen; vor denselben sind die Theater-localitäten durch den Polizeibeamten und Feuerwehr-Commandantcn bezüglich einer Feuersgefahr zu besichtigen. 10, 31. Thnre» der Theater; Nummerirung. § 36. 11, 34, 40. — zu den Arbeitsräumen der Maler, Tischler rc. in Theatern; Beschaffenheit. § 49. 11, 34, 42. — zwischen den Ankleidezimmern der Künstler und Statisten ; Herstellung ans Eisenblech re. und zur automatischen Schließung. 8 49. 11, 34 42. ~~ aller Ausgänge und Noihthüren in Theatern sind bei der ersten Abendvorstellung an jedem Sonn- und Feiertage am Ende der Vorstellung zu öffnen, 8 86. t l, 34, 48. Thürflügel der inneren Räume in Theater»; fächerförmige Einrichtung, 8 34. 11, 34, 40. drehte, Ortschaft des Territoriums von Triest; betreffend die Führung des Grundbuches mit Einlagen durch das st. beleg. Bezirksgericht in Civ. in Triest. 25,95 TribnSa; betreffend die Classification der dortselbst über d>e Jdria siihrendcn Brücke zum Concnrrenzobjecte. 14, 61. ; Zeitbestimmung zur Vornahme der Recrnten-stellnng im Jahre 1890. 6, 19. "" Stadt; Festsetzung des Termine« zur Entrichtung der Hauszinssteuer. 3, 5. Stadt; Gesetz, betreffend die Vorkehrungen zur Sicherheit der Personen in Theatern und in anderen öffentliche» Zusammenknnfts-Localitätcn. 10, 31. Triest, Stadtgebiet; betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen. 18, 69. — st. beleg. Bezirksgericht in Civ.; Führung des Grundbuches für die Grundbuchseinlaaen in den vorstädtischen Gebieten und den Ortschaften des Territoriums von Triest. 25, 95. II. Uebertretnngen des Theaterreglements; betreffend die Bestrafung derselben. Art. 3. li, 34, 51. Umlagen für den Grnndentlastnngs- und Landesfond der Markgrasschaft Istrien pro 1890. Siehe Landesumlagen. 2, 4. — für den Grnndentlastnngs- und Landesfond der gefürstete» Grafschaft Görz-Gradisca pro 1890 und 1891. Siche Lasdeönmlagen. 4, 32, 7, 123. Urlaube für das der bewaffneten Macht ungehörige Lehr-personale an öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca; Regelung. 12, 55. D. Ventilation in den Theater»; Vorsorge. § 66. 11, 34, 45. Ventilationsvffnnngc» in der Decke der Theaterbühnen betreffend. § 67. 11, 34, 45 Veprinaz, Ortsgemeinde im politischen Bezirke Volosca; Verpflichtung zur Enlsendnng von Vertrauensmännern in die Karstansforstungs-Commiffion in Istrien. 5, 21. Verbot des Handels mit bewurzelte» Reben jeder Art; Aufhebung. 16, 65. — des Verkaufes des Haarfärbemittels von A. Guerra. 30, 117. Vergütung der Mittagskost für die aus dem Marfch-durchznge in Triest und im Küstenlandc befindliche Militärmannschaft; Ausmaß für das Jahr 1890. 1,1. Verkehr, freier, aus der Bühne und in den dazu gehörigen Räumen im Theater betreffend. 8 44. u, 34, 41. Verordnungen der küstenländischen Statthalterei vom 4. November 1887 und 30. October 1888 in Karst-anfsorstnngs-Angelegenheiten; Abänderung. 5, 21. Verordnung der küstenländischen Statthalterei, betreffend die Wahl der von den Vorständen der im Karstgebiete der politischen Bezirke Capodistria, Mitterburg und Bolosca gelegenen Gemeinden in die Karstanfforstnngs-Commiffion zu entsendenden Vertrauensmänner und deren Ersatzmänner. 5, 21 — des Ackerbau-Ministeriums vom 1. März 1890, betreffend den Verkehr mit bewurzelten Reben. 16, 65. Versammlung der Curcommission in Abbazia; Bestimmung der Zeit der Einberufung und des Zusammentrittes. 88 n und 12. 5, 9, 12. — der Curvorstehung in Abbazia, betreffend ihre Be- schlußfähigkeit. § 13. 5, 9, 12. Versatzbeleuchtung und Lichter auf der Bühne in Theatern; Gebranchsverbot. 8 15. 11, 34, 36. Vertheilung der (Semeiiibegrünbe von St. Michael in ber OrtSgemcinbe Schönpaß. 21, 81. — ber Gemeinbegriinbe in ber Stenergemeinbe Auzza. 22, 83. — ber Gemeinbegriinbe von Kamina in ber Orts-gemeinbe Libusinä. 23, 85. — der Gemeinbegriinbe in ber Stenergemeinbe Se-brelja. 24, 8!). — ber Gemeibegriinbe von Lipa. 26, 99. — ber Gemeinbegriinbe von Gargaro. 27, 102. — ber Gemeinbegriinbe von Jderska-Mlinska. 28, 107. — ber Gemeinbegriinbe von Karfreit. 29, 113. — ber Gemeinbegriinbe von Kopriva. 37, 119. Vertrauensmänner für bie Karstaufforstungs-Lommission in Istrien; Bestimmung ber Ortsgemeinden, von welchen dieselben zu wühle» und zu entsenden sind. 5, 21. Verwaltnngsjahr der Cur-Commisiion in Abbazia; Be-stimmnng der Zeit des Beginn s und des Schlusses. § 20. 5, 9, 13. Verzugszinsen; Verpflichtung zur Zahlung bei ver-spületer Abstattung der fälligen Stcuerschnidigkeit. 3, 5, li. Vittnlja, Steuergemeinde; Vertheilung ber in derselben gelegenen Gemeinbegriinbe. 21, 81. Volksschullchrpcrsonale in ber Provinz Görz-Gradisea; Regelung der Dienstverhältnisse in Bezug ans die Verpflichtung ber activcn Dienstleistung int stehenden Heere ic. i2, 55. Vollmachten zur Wahl von Vertrauens- und Ersatzmännern in bie Karstaufforstungs-Lommission in Istrien sind unzulässig. 5, 21. Volosca, politischer Bezirk; Ramhasimachung ber Gemeinden, welche Vertrauens- und Ersatzmänner in bie KarstanfforstungS - Lonmüssion in Istrien z» wählen und zu entsenden haben. 5, 21. — politische Bezirksbehörde; Berechtigung zur Wahl der Mitglieder und Lonstitnirung der Cnr-Eommission in Abbazia. § 5. 5, 9, 10. — politische Bezirksbehörde; Ausübung der Oberaufsicht über die Thätigkeit der Lnr-Lomniissio» und Handhabung des Lnrwesens. § 10. 5, 9, 11. — Bezirkshanplmannschaft; Lompelcnz zur Entscheidung über die von Parteien in Angelegenheit der Curtax-Bemessung erhobenen Beschwerden, § 10. 5, 9, 12, Voranschläge der Cur-Commissiou in Abbazia, betreffend die jährliche Verfassung durch den Cur-Vorsteher, sowie der Einsichtnahme dnrch die Mitglieder der Cnr-Com-mission und der Curgäste. §§21,24, 25. 5, 9, 13, 14. Vorhänge, Festons, Draperien in Versammlnngsorten sind bis zur Höhe von V80 Mtr. vom Boden gestattet. § 8. 11, 34, 50. — Fenster, Draperien in Theatern; Anbringung in der Höhe von V80 Mtr. vom Boden. § 34. 11, 34,40. — oder Courtinen aus Metallgeflecht in Theatern; Ueber-ziehung mit Amianth-Leinwand. § bl. 31, 34, 42. Vögel; Schutz derselben. 9, 29. w. Wahl von Vertrauens- und Ersatzmännern in die Karst-anfforstungs-Commission durch die Gemeinden der politischen Bezirke Lapodistria, Mitterburg und Volosca. 5, 21. Wahlort zur Wahl der Vertrauens- und Ersatzmänner in die Karstaufsorstnngs-Eommission in Istrien; Festsetzung. 5, 21. Wahlrecht der Gemeindeniitglieder zur Wahl von Vertrauens- und Ersatzmännern in die Karstaufforstungs-Commission in Istrien betreffend. 5, 21. Waldantheile, welche nach der Vertheilung der Gemeinde-gründe von Kamina zur Waldcnltur bestimmt, habe» als solche bcwirthschaflct zu werden. 23, 85. — in der Stenergemeinbe Jderska-Mlinska; Erhaltung durch bie neuen Eigenthümer. 28, 107. Walbgrund der in ber Steuergemeibe Auzza gelegene; Bestimmung zur Ausforstung. 22, 83. Mandarine ber Gasbeleuchtung aus den Theaterbühnen haben mit einziger Ausnahme in den Ankleideräumen der ersten Rollen, unbeweglich zu sein. § 8. 11, 34, 35. — der Gasbeleuchtung in den Theater»; betreffend die Blechverkleidung des Holzes, wciui sie an solches befestigt werden. § 9. 11, 34, 35. Wasserbehälter (Bottiche) für öffentliche Znsamnien-knnstsorte; Bereithaltnng. § 11. n, 34, 50. — Aufstellung in den Theaterränmlichkeiten und Speisung derselben. § 59. 11, 34, 44. Wasserleitung in Theater»; Anbringung eines Kraftmessers bei derselben. § 61. 11, 43, 44. Wasservorrichtnngeil im Theater; Erhaltung in gutem Zustande. § 62. 34, 44. Wächter bei den Ausgängen während der Theatervor stellnngen; Aufstellung. § 35. 11, 34, 40. Wege oder Fußsteige; Bestimmung, welche von den bestehenden ans den vertheiltcn Gemeinbegründen von Kamina aufzulassen, ober neu anznlcgen sind. 23, 85. — und Fußsteige auf den vertheilten Gemeinbegründen von Sebrelja; Bestimmungen über die Herstellung und Erhaltung. 24, 89. — ans den zur Vertheilung gelangenden Gemeindc- gründen in Lipa; Beibehaltung. 26, 99. — auf den zur Vertheilung gelangenden Gemeinde- gründen in Gargaro; Abschätzung und Ablösung durch die neuen Grundeigenthümcr. 27, 102. — und Fußsteige ans de» zur Vertheilung gelangenden Gemeinbegründen von Jderska-Mlinska; betreffend die Auflassung und Anlegung. 28, 107. — und Fußsteige aus den zur Vertheilung gelangende» Gemeinbegründen von Karfreit; betreffend die Aust lassnng und Anlegung. 29, 113. — und Fußsteige aus den zur Vertheilung gelangenden Gemeinbegründen von Kopriva; betreffend die Belastung und Anlegung. 31, 119 Wegentschädigungen für die Religionslehrer an öfsent lichen Volksschulen in der Provinz Görz-GradiSca 6£' treffend. 8, 25. Weide, gemeinsame ans den vertheilten Gemeindegrund-stücken von Kamina; Abstellung. 23, 85. — gemeinsame, auf beit vertheilten Gcmeinbegriinden von Karfreit; Einstellung. 29, 113. Wein, betreffend die Einhebnng von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Wein pro 1890 für den Landesfond in Istrien. 2, 4. — betreffend die Einhebnng von Zuschlägen zur Verzehrungssteuer von Wein pro 1890 und 1891 für den Landesfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisra. 4, 32, 78, 123. Wirkungskreis des Cur-BorsteherS und Cur-Vorsteher-Stcllvertretcrs in Abbazia. 88 10, 17, 18, 19. 5, !». 12, 13. — der Landesschul- und conseffionellen Oberbehörden, sowie de« Landcsausschnffes und Unterrichtsministers bei Entlohnung -c. der Religionslehrer an den öffentlichen Volksschule» in der Provinz Görz-Gradisca. 8, 25. —- de« Stadtmagistrates, der k. k. Polizeidirection, des städtischen Feucrwehr-Commandos und der Theater-Commission in Triest über die zu treffenden Vorkehrungen zum Schutze der in Theatern ic. versammelten Personen vor Feuersgefahr. 10, 31. — der Statthalterei in Triest, in Hinsicht der Geschäfts-gebahrung der Cur-Commiffion in Abbazia und im Falle vorkommender Beschwerden über dieselbe. 68 32, 42. 5, 9, 14, 15. — der Statthalterei in Triest, über die zu treffenden Vorkehrungen zum Schutze der in Theatern und anderen öffentlichen Zusammenknnsts-Localitäten in Triest versammelten Personen vor FenerSgefahr. 10, 31. Wohnung, Natural-, oder Wohnungsentschädignng derjenigen Lehrpersonen der öffentlichen Volksschulen in der Provinz Görz-Gradisca, welche einen Familienstand haben ; Fortgennß während der activen Militär-dienstleistnng. 12, 55. WoynungSgeber in Abbazia; betreffend die Beobachtung der Meldevorschriften bei Beherbergung der Curgäste. 88 37, 38, 39, 41. 5, 9, 1«, 17. Woltschach, Gemeinde; Bertheilung der in derselben gelegenen Gemeindegründe. 23, 85. Z. Zufahrtsstraßen, welche zu den Bahnhöfe» von Mo» falcone und Ronchi führe»; Classification als Con-currenz-Straße. 16, 63. ZusammenknnftSorte; Bestimmungen für dieselben hinsichtlich der Feuersichcrheit. § 1. 11, 34, 48. Zuschläge zu den directeu Steuern behufs Deckung der Abgänge beim Grnndentlastnngs- und Landesfonde in Istrien; Bewilligung zur Einhebnng pro 1890. 2, 3, 4. — zur Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch behufs Deckung der Abgänge beim Landesfonde in Istrien für das Jahr 1890; Einhebung. 2, 4. — zu den directeu Steuer» einschließlich des außerordentlichen Zuschläge», behufs Deckung der Abgänge beim Grnndentlastungsfondc der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bewilligung zur Einhebnng pro 1890 und 1891. 4, 32, 7, 123. — zur Verzehrungssteuer von Fleisch, Wein und Most, behufs Deckung der Abgänge beim Landesfonde der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca für das Jahr 1890 und 1891 ; Einhebung. 4, 32, 7, 123. — zur Grundsteuer, zur Gcsammtvorschreibung der Gebäude-Einkommen- und Erwerbstener behufs Deckung der Abgänge Beim Landesfonde der gefürsteten Graf Görz-Gradisca; Bewilligung zur Einhebnng pro 1890 und 1891. 4, 32, 7, 123 Zündhölzchen; Gestattung zum Anzünden des Gase« in Theatern. 88 22. li, 34, 37. Zwischengänge im Parterre, in Theatern; Anbringung in der Mitte und ans den Seiten. 8 39. 11, 34, 40.