»695 Amtsblatt zur Lmbacher Zeitung Nr. 342. Dinstag den 2l. Oktober <873. ^U—1) Nl. 1819. Bezirtshauptlnannsstelle. bet,« ^^tus der küstenländischen Verwaltungs-im w r ^ ""^ Bezirkshauptmannsstelle mit den "Gesetze vom 15.April 1873,N.G.B.Nr.47, werten Bezügen zu besetzen, den «?^"ber um diese Stelle haben ihre mit Nachweisen "ber ihre Eignung und die nöthi-sH,. ^Sachkenntnisse belegten Gesuche im vorge-'Mbenen Dienstwege ^ ' ^ bls Ende des laufenden Monats .. . Oktober ^sem Statthaltereipräsidiuin zu überreichen, "lest, am 12. Oktober 1873. k. Ktatthaltereiprnstdium. (471—1) ' Nr. 2767. Verzehrungssteuer Pachtung. Zufolge Beschlusses deö Gcmemdcrathes vom 16. Oktober l.I., Z.2767 Pol., wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß behufs Pachtung der städtischen Negalienrechte für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1874 die öffentliche mündliche und schriftliche Licitationsverhandlung den 15. November 1873 um 9 Uhr vormittags im Rathssaale abgehalten werden wird. Die städtischen Regalienrechte bestehen in dem Rechte der EinHebung der Wein- und Bierschank-gebühr, der Fleischausschrottungsgebühr, ferner der Einfuhrgebühr von Wein, Bier, Branntwein und anderen Spirituosen, endlich in dem Rechte der EinHebung der Mauth-, Brücken-, Ufer- und Standgebühr. Für alle diese angeführten Regalienrechte wird als einjähriger Pachtzins die Summe von 67,000 ft. zum Ausrufspreis festgestellt. Jeder Licitant muß vor Beginn der Licita-tion ein Badium von 5000 ft., sei es in Barem oder in Staatspapieren nach dem Curs der wie ner Börse erlegen, der Ersteher aber muß eine l Operz. Caution der erstandenen Pachtsumme deponieren. Auf schriftliche Anbote wird nur dann Rücksicht genommen, wenn sie vor der mündlichen Licitationsverhandlung einlangen und wenn sie mit dem festgesetzten Vadium versehen sind. Die näheren Pacht- und Licitationsbedingnisse können während den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem gefertigten Stadtmagistrate eingesehen werden. Stadtlnazistrat Karlstadt, 16. Oktober 1873. Der Bürgermeister.