Gesetz- uni» Verordnungsblatt für das österreichisch - ifftrifdje .Küllcitfimö, bestehend aus den gefürsteten Grafschaften Görz und Gradišča, der Markgrafschaft Istrien und der reichsumnittelbaren Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang 1899. XXV. Stück. AuSgegeben und versendet am 4. November 1899. 27. Verordnung des Justizministeriums vom 28. September 1899, betreffend die Activirung des Bezirksgerichtes in Karfreit in der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča. Das mit der Verordnung des Justizministeriums vom 1. März 1895, R.-G.-Bl. Nr. 40, errichtete Bezirksgericht in Karfreit hat mit 1. Jänner 1900 seine Amtswirksamkeit zu beginnen. Ruber m. p.