Intelligenz - Blatt zur Laibacher Zeitung K"« 17. Meteorologische Beobachtungen zu Laibach. Barometer. l Thermometer. Witterung. ^"""^' >Irühe"ß Mitt. z Abend. ^ Frühes ?^>tc. z Adcud Früh bis l M'tt.biö l Abend Hornung 18 ^7 7,9 27 7,5« 2? 7,0— 2 — 5 !—. 5 wölk. wölk. Ncgen lql,27 7,8 27 7,5?27 6,5 — 4 — 6 — ü w.'lk. trüb trüb 20 27 n,5 27 7,0 i 27 7,1 — 1^— 6 — 5 nebl. wo^k. trüb 2, ^7 0,6 27 6,0127 ^,2 — 4 '— 5 — H Regen Neqen Negen . ' H2 ^27 2,6 l27 2,6j27 ^,4 — 5 — 5 — 5 Nc^cn , Regen tr^b «2 H27 5,0^27 5,7^27 5,2,— 4 — 7 -— 5 Rcgcn trüb trüb 24Z27 3/9127^2,5^27^2,7!— 4 — s 7 j— 5 Ncbcl j wölk. trüb Gubernial - Kundmachungen. Circalare des kais. könlql. Illynschrn Gübee-niums zu Laibach, (i) Dr Allerhöchster EiMchllessuncj vom 3. i>l.l;U!t ig's zu b-sttmme, geruhel, daß in be>.» ;?s,i^cn Provinzen, wi Nlgmällth? brsteh?n, .illcin Fuhrwerke, das mit Rädern dö'n 5iner st^lgenbreile vs^ w?>u;sttns <> Wiener Zollen vii-schen ist, die Nachsicht der Hälfte der )tweilia. gesetzlich öestlimmcsi Wegm nlth und dte N>ib:schra''iklheir der Ladliügslast als besondere Btgün^iiuna versiert'und i!:nss,id?n werde. ia:dach am »»..Febr. is'?. Karl Graf v. Inzaghy, Lmldes-Gouverneur. Leopold Freyherr v Ertel, ___________________k. k. Oubernialrath. Verlautbarung (2) In Betreff der Herabsetzung d?r Kriegs'BrandschäWngs'NückstHnde, und der statischen Schuldscheine aus feine Metall-Münze. , In Verfolgung des TiliMHs-Geschäfts der Kriegs «Bran»sch5tzunas-Sch«ldsn, und in G"nä6heit der a5e-h»ch!jen Entschl'eßung vom F., Hsfbekret vom >3> und Gubernial« Erössmnq vom 26. November 0. I. Zahl 24^6^ wjrd zur unadweichlichen Richtschnur bestimmet: ' ' lteng. All? rückständige ssriegs'Brandschätzungen der Ialire ,797 , »80^, ,306, und ^8a- laufenden M,tall-Münze Mgsburßer ssurrent, ober Foo ff. Iiennwerch auf »ia fi. Nil^bnrge? Kursent reduzilt werben sogen. 2sens. Alle Schuldscheine, wissen Nimell, Ursvrun) daß diese Schuldscheine nicht wie bisher nach dem 3ten!>werlh und nach den wechseitia:n Getrag des Schuldjckeines und der rückständigen Schuld, sondern: c) nur nach der im ersten und zweyten Absatz dlcscr Verlautbarung vorgeschriebenen Herabsetzung, angenommen und berechnet werden müssen; u^d daß ci) die Zinsen sowohl von der ruckWndigen Brandschätzung als von dem städtischen Schuldscheine, wie gewöhnlich zu berechnen kommen. - 4tens. Wenn Gelegenheitlich der Gegeiirechnung, der städtisch: Schuldschein einen grössern Betrag als die damit abzutragende Schi.ld enthalten soitte, so wird die Kasse zur »usgletchung, keine haare Münze auszahlen, sondern derselb:n ist bie Befugniß ertheilet Norden, einen^neuen Schuldschein, unter dem Namen, Schuldschein zur Ausglklchus.g der Brandsch'Htzung, auszufolgen. Dieser neue Schuldschein wird ßcrade auf seüe Netall« Münze mic Interesse,, vom Taqe der Zlusstell'ing l>,uten, und im llbnzen denen a». dern städtischen Schuldscheinen gänzlich gleichgestellet werden. Ztens. Dock folget dabey die BerücksichnZunH, duß diese neue Ausgleichunqs»Schuld-scheine nur in so fern yerzinslick sind, als der Ausglelchungs- Vetl o.^ vom Kap-tal des eingelegten ursprünglichen städtischen Schuldscheines herrühret, indem <ür lolch? Ulberschüße die von Zinsen entspringen, nur unverzinsliche Schuldscheine werden ^lszegeken lv'ri>en. 6tens. Die Zeitftist inner welchen die l/lckständigen Schuldner, sc« ez in baare», sey es in B^uldscheinen lkre Schuld abzutra^n habe.»:, wird, u-iabmeichllK bis zum FO, s^tll t. I. testgesetzet, nach dtsscn Verlauf m.'.n vom «. May '8»y ini Executior.swcge nach dem Edikt vom 1. Dezember ««,/ Z,idl 7,526^»4 ohne weiters verfahren wird. Es schmeichelt sich übrigens dieser kaiserl. tönigl..politisch, ökoliomische Magistrat der aNergeti'tuesten Stadt Triest, daß kein rlicfständiqer Schuldner, ter Beendigung dieses s, lvicktigen Amortisazions'Gesckäfl Anbände im Wege legen werte, um die käst erlittener öffentlicher Dranas^en zum Nachtheile seiger Mittürger, die willia ihren kheil bisher beytrugen,'zu ««längern oder zu verewigen; uvb baß N:emwd sick werde von der eireln Hoffnung täuschen lcssen, dnrch ei»en ftrnern ahndungswürdiVen. Starr.siin, d:e Nachsicht o^er gar dlt Vergessenheit seiner Bürgers-Pflichten zu erreichen; sondern dul5en immer m?hr fu beschleunige!,, werbe» in GemäHheit ider allerhöMey Verfügttng vom '5., Hofdffrlt vo>n )Z. und Gilhl-snial« zuste«ung bem,26. November »3l3 Zahl >4Z6Z lobende Vorschriften hestim^et uttb zur allsemelnen Kenntniß gebracht« » - . IY1 'tens. Me städtischen Schuldscheine, wessen Titels und Ursprungs sst seyn msgen, ehne Nnterschied des Ausste2m!gst.,ges, des Betrags, oder der bezeichneten Zahl, müssen binnen 5 Monaten, vom Tag der bewirkten öffentlichen Verlautbarung dieses Edikts gerechnet/.dem dasizen Kassier der Kriegsdrandichätzungen urkundlich vorgezeiget, werden. »ttttS' Dir Kassier wird den urkuMichen Schuldbrief in daS ämtlicht Register eia» traben, «uf selb-n den Tag, die fortlaufende Zahl, und den Namen des Vorzeigers vormerken und den Schuldschein alsogleick rückstellen. ztens. Alle städtische Ochuldbrlcfe yhne Unterschied, welche inner der bestimmten brey monatlichen Zettfrlst, nicht so^estalten vorgezeiget, eingetragen, und vorgemerkt werden würden, werden als in Verlust gerathen angesehen, und zur vorschriftma'sslgen Döttungs »Erklärung bey der Gerichtsstelle-g^brackl werde". 4tens. Jene statischen Sclsuldscheine, welche in der gesetzlichen Tödlungs «Frist, dem hlerortigen Stadt» und Landl-echt zum beabsichteten rechtlichen El folg nicht werden angezeiget werben; sollen ais gänzlich Null und Nichtig so zwar erkläret werden, daß der Brandschätzungs-Fond durchaus zu kemer Zeit uxd auf keinem Fall selbe abzulösen «der auszuzahlen gebunden seyn soll. , Ztens. Jene städtischen Schuldscheine hingegen, welche in der gesetzlichen Tödtungs'Frist dem hierortigen St,,adt«und Landrechc angemeldet tterden wüld«n, sollen zwar als gültig verbleiben aber mit der Anwendung des 75. und A;- § der allgemeinen Gerichts-Ordnung von dem Brandschäizungs - Fond aulgefchloHn bleiben. 6tens, Diese letzt erwähnten Gckutdscheme, werden daker jene Zahlung'sbeträge, Hghlungsweise und lene^^hlungszeit abkarten m/issen, welche allenfalls der Brandschätz«ngi« Fond zu leisten im Stande seyn wird, nachdem alle übrige Schuldscheine, welche in der gehörigen Zeitfrist vorgezeiget, eingetragen und vorgemerket wurden, ganzlich berichtiget feyn werden. Jeder Besitzer eines städtischen Schuldbriefes wird sich diese Vorschriften genau gegen» wärtig »u halten wlssen, in dem er ansonst nur sich selbst jeden Schaden beyzumessen haben. Ignaz von 5» pu»,no, Ritter des kaiferl. östtrreichl>chen Leopolds-Orden, 'k. k. wirklicher Gubernial-Rath, > , und, Magistrats. Präses. ' , Von dem kajserl. königl. polit. ökon. Magistrate, Triest, am 2Z. Jänner «8'y Anton eä5c0tini) Edler don Ehrenfels, Sekretär. Circulare des kais. königl. illyrischer. Guberniums zu Laibach. (Z) Die Bestimmungen über die Ausfuhr und den Verkehr mit Kunstwerken und Selten« heilen werten bekannt gemackt. In Folge a. h. Entschließung vom ,y. S?ptenlber und 23. November, dann des darüber herabaelangten >ohen Hoftanzley-Dekrets vom 23. Dezember h. I. Z. Z^lsÄ werben über die Aussuhr und den Verkehr mit Kunstwerken und Seltenheiten folgende Bestimmungen zur genauesten Darnachacktung bekannt gemacht: ^ ».) Es ist von nun an in demganzen Umfange der Monarchie verbothen, Gemählde, Statuen, Antiquen, .Mün,° und Kupferstich'Gammlungen, seltene Mas>uscrlpte, ^oälcS8 und erste Di-ucke, libertMipt solche Kunst, und Litteratur. Gegen» ßände auszuführen, welche ,!l,n Nubw u>,d zur Zierde des Staates beytragen, .und durch deren Veräußerung in der Masse der übrigen in bex Monarchie vorhandenen Gegenstände der Art eine schwer zu ersetzende Lücke und ein wesentlicher Verlust entstehen würde. 2.) Ein Versuch her Ansschwärzuiig solcher KllnstschFtze wirb mit ber ssonfisk^ziai, 4es auszuführenden Gegenstandes. — und eine wirklich Statt gehabte Ausfuhr Mlt Erle« gung des doppelten Werthbetrages des außer Land gebrachten Kunstwerkcs bestraf. Z.) Da es nie in der Absicht der Staatsverwaltung liegen kann, lebende Künstlerin ihrem rechtmWgen Erwerbe zu beschränken, lynen die Mittel zu höherem Verdienste mid Gewinn ,u benehmen, und dem Kunsiflllße auf irgend eine Weise Fesseln anzulegen, so versteht es sich Vsn selbst- daß diese beschränkenden Verfügungen ßch keineswegs auf Werke lebender Meister erstrecken dürfen. - - 4.) Um den Besitzern der mehrgedachten Gegenstä«:te ein hinlängliches Feld öffnen zu lassen, m't ihrem C^enthume ,u verfüge,,, wird der freye Verkehr im Innern der Monarchie und daher auch der Verkauf und die Ausfuhr derselben aus ejner Provinz in die andere frey tind ungehindert gestattet. 5.) Die Entscheidung ber Frage, ob ein oder der andere sunst-und kitteratu?8ly. Karl Graf d. Inzaghy, Landes-Gouverneur. Leopold Freyherr v. Ertel, __________ ___________________________k. k. Gubernialrath.________ Kreisämtliche Verlautbarmw. Kundmlichuntz des k. k. KreiS.'Mtes in «aibach. (l) Das hohe k. k. hierländige O^bernium hat dem Kreisamte mit Verordnung vom 30. Jänner 5. I- 5ir. ,065 die Weisung ertheilt, wegen Einleitung der Militär-Verpflegst Subarrendirung im Laibacher. Kreise, und zw5r ix der zw?ytey Hälfte des laufenden Militär-Jahres, d. i- als» für die Zeit vom «. May bis ltlzttn Okt. l. I. einoerstänblich mit dem hierortigen k. k. Haupt-Mllttär-Verpflegs-Magazine die einschlägigen Vcrhand« lungen vorzunehmen. Nach gepflogenem Einvernehmen mit dem. k. k. Verpflegs« Magazine wird sohln fol^ gendes allgemein verlautharet-. I. 2) Für die Stazion Laiback für alle Verpsseis- Artikeln mit Ausnahme ber Unschlitt« Kerzen, unb des Brennholzes, wirb die Subarrei-idirungs-Verhandlung in der K Pfund. Z» Slreusiroh a 3 Pfund und 28 Betterstrvh k 20 Pfund loch wird dermahl in Bezug auf den Verpflegs-Artikel Heu »er Subarrellbirungskonttskt nur auf die Zeil bis Ende August d. I..behandelt werden. t>.) Inder Stazion «rainburg bestehet der tägliche Verpjlcgsbedarf aus 24 Brob^ Porzionen. c) in der Kortonsstazion Mcraitsch aber aus ..«.»». l F — Trojans aus ....«».. 4 »— Saaor ..........5 — Gttin .......... F "— Vigaun »....,..«4 — Aßling ......... 4 ^ unb, Lack . ....... « .4 Brodporzione nz ci.) Dcr Verpfic^sbedarf der Marschstazionen welches a:>ch Laibach und Krainburg sinb für die Transenen ist sicls ungewist und unbekannt, doch wird in denselben das Maximum der von dem Sllb'irrendator z^l fordernde,: täglichen Erfordermß, uno die Zeit in welcher ihm grössere Bedürfnisse voraus bekannt gegeben werden, müssen genau bedungen werden. d) Der Bedarf der Stazion Lait^ch an Unschlittkerzen und Brennholz, wild aber erst nachträglich kund werden. III. Die Bednignisse welchen sich der Gubarrenbator unNrziehenmuß, sind folgende: g.) Das Brod muß aus gesundem, ohne üblen Geruch behaftete!, Korn oder Halbfrucht erzeugt, jede Porzion muß aus > l<4 Pfund Mehl gut gebacken, und jeder Laib 3 >)2 Pfund Wiegend zu'allen Stunden an das Militär gegen Magazins-Anweisungen abgegeben werden. Der Hafer muß ebenfalls von reiner nud gesunder Qualität wenigstens 45 Pfund der Metzen wiegend, nach Metzen und Porzionen, wovon 8 einen Metzen ausmachen; das Heu eben so von guier gesunder und genußdarer Gattung in 8 und »opsundigen Porzlonen mit doppelten Kreuzbinden von Stroh gebn^den, das Lager oder Bettel-strob zu »a und daS Strel:, siroh zu Z Pfund pr. Porzion, dann die Kerzen zu 8 oder »o Glücke das Pfund an die fassenden Truppen ober Militärpartheyen, auch auf Magazins-Anweisungen und auf jedes» mahliges Verlangen durch den Subarrendator verabreichet werden. b.) Muß sich der Gubarrendator in Laibach anheischig machen, außer dem vorne bekannr gemachtem täglichem Erfordernisse, nach vorgeqangener 24stündiger Bekanntmachung lac» bis 200 Mann und über ein Avlso von 2 Tagen auch 60a bis inon Mann mit den erforder» lichen Naturalien zu versehen. Die Gubarrelldatoren in Krainburg und in len übrigel, Marschstazionen aber haben sich zu einem nur verhältnißmässigem derley Maximun, zu verpflichten. 0.) Bey dem Stoken in der Verpflegung, wird das Naturale auf Kosten des Kontras henten' beyZeschaft, wnd von Seite des hierortigen Kreisamtes zur Vttsicherung dec Verpfiegung alles hiebey erforderliche eingeleitet werden. cl.) Alle Naturalien-Verderbnisse, Abgänge, Schwendungen und Verluste aller Art, welche sich bey seinen Naturalien Vorrälhen, die auf jedesmahliges Begehren von denr Magazins. Rechnungssuhrer, oder dessen untergeordneten Personale untersuchen zu lassen sind, ergeben sollten, treffen bloß den Subarrendator. e.) Der Subarrendator muß die Naturalien »Abgabe vhre Zuthat und Aushülfe bet Bäcken-Personales gegen lünweisung des hiesigen Magazins wie oben erwähnt «orden, — ,94 — ' »esorgen, und darf unter keinem Vorwande ein Vorspann ob:e Kosten die weitest Na.ural' Beyschaffung--eingeleitet werben^ dchingei^n d^rf keine übl-rtrlebene Hätlichkeit gegcn den Subarre^dasor von Seite des M,.lllärs Platz greifen, und es hat Derselbe ^ wen«, ihn ein solcher Fall treff?n solide, sich an das hiesige Kreisamt um eine unparteiische ll'Uer» suchungs» Kommlsson auf Kosten des Schlüdtragenden zu verwenden t^.) Muß der iIübal,'rindator,i!i Laibach nach Verlauf des ersten Drittels der Kontrakts, zeit einen vier wochentltcken Vorrath stets bereic liegend auszuweisen im Stande seyn, und daß von diesem Vorr,uhe in dem Abgabsorte selbst folgender Antheil bereit l>ge; nähm» lich: bey ganzjährigen Kontrakten das ganze einmonalliche Quantum der von ihm lul^r« 'rendirten Naturalien; bey halbjährigen Kostrakten ein 'Ztäaiges Quantum, und bey drey . «onatlicken Kontrakten ein aus acht Tage zureichendes Quantum dieser Naturalien. D.eser Verrath bl lbt unter der Au'sicht und zur freyen Di5poMisn dcs Subarrentators, er Subarrendator dessen Kontrakt auf ein ganzes Jahr lautet oder dock die lleczten Mopste des mit Ende Oktober sich schließenden. IahreS in sich begreift, diesen Vorrath im lehten Monate seines Kontraktes selbst in.Verwendung zur Abgabe a5 die Truppen zu b'ingen, dauert aber sein Kontrakt wenigere Msnale und okne in die letzte Zeit des eben ang?btutsttn für die O^barrendirunq bestimmten Jahres zu fallen, so ist er gehalten den Vorruth, u,d die im Kontrakte stipulirte,, Pi-eise an den weiters enitrettenden Sudarsend^t:r zu über' ' lassen, und dieser sem Nachfolger ist verbindlich den überiiommenen Vorrat!» .f.:lls siets komplet zu erhalten; wäre der nach Alls;a'iq eines Kontraktes neueintretteode Süb-^r-rendator keintswegs zu vermin, den psrschriftsmässlq?n Vorrath sein?s V?r^-,M's .zim die im Kontrafte stipulirten Pieise abzulösen/ so w^rd mit dem alteu (subarreMtol' der Kontrakt bls zur gänzlichen Verwendung feinet Vorrathes verlängert,werden. . ^' i.) Wenn dem Subsrrendator in Laibach das Einrücken der' Beurlaubte,», Ml Re« wontek zu«, exerz>.r?n »4 Tage voraus bekannt gegeben wird, so solle derselbe gehaltm seyn, die Verpflegung durch die Exerzierzeit jedoch nicht länger als 6 Wochen abzugeben; sy wie fernerö der zeitweise mögliche Abgang an Kranken und Kommandirten durch, tie Vermlnberung bel Truppenssznbes keii-?n zu beanstäiidenben Unterschieb macht, eben so soll auch ^ie sus ander» Ursachen und ^okälrücksichten entstehendMMerml^deruüg oder Vermeh» rung der bequartirten Mannschaft und Pferde um l)HcetWM '>4tel keine,» A«.laß z^ Beanständigung gebe»'. , ^k) D.'n OrtssbriMten, D)mli,ien und Gemeinden, wirb vor andern Offer-nte» der Varzilg gegeben werden, sobald sie sich zu gleichen Preisen m t den Privne« erklären; U!,o d.? die> erst?rn bey dem G?deihei, dieser slnstilt am mei?ien dilrch die Vermeidung d« lästigen Natural ^eferung:,, V'rmmberiin, der VorspHnnsleisiungen und s?nstigen Lasten, gewinnen / so werdeit seidige hiezu aufgefordert. IV. Die Begünstigungen deren sich die Gubarrendatoren frfreueli kennen, sind dallegen folgende: H) Hem Oubarrendat^r können aus ter Magazins »Kaffe Vorschüsse bls z»m VelMse des sechsten Theils des ganzen Geldbetrags der k»ncraklmWg übernommene» Leistung!« zugesichert werben / welche Vorschüsse aber wieder in möglichst kurzen Termine» zurückzuzahlt», sinl« ^ t>.) Wlrd demselben in Laibach der miethweise Gebrauch der dem Verpstegsmagazine entbehrlichen Depositorven, Bäckereyen und Nequisitti, gegen die Verbindlichkeit, sie i« giten Zustande wieder rückluMen, so wie die Verwend'lng des Bäckenperssnals gegen gülig« Ueblrej»funst in Ansehung des abzureichendea Lohnes zugesichert. o.) Außer den vorerwähnten werden keine andere Pegä'istl^u>iqes Subacrenbirungs»Kontrakte und iDuittuwgen vom Gebrauche des Stempelt zugestanden. cl.) Wird die Bezahlung jedesmahl gleich nach Verlause jedes Mcnats für die im Laufe d«sfelbe» al»g5gkhene Naturai-Quautitäten dem Subarrendator gegen klassenmaNg gestapelte Quitlung Geleistet. Endlich" V. Wird hier noch bekannt gemacht:> ^.) Daß alle S-büirendirungs-Lustige welche bey der Verhandlung für die Stazio» Faibs^ch zu elschüneil, und slnbsshe zu machen, vorhaben, aufgefordert w rden, ihre Anbot.ble , schriftlich susiuselzen, und sie an die Kreisämtliche Oubarrendirlings-Kotn«isslon adrWrt ^,^d vexsttqsll, schcn am 2>. s. M. in der Hauzley des k. k. Kreisamtes abzugeben. b.) Düß naH abgeschlossener-Verhandlung keine nachträgliche« Anböthe wehr werbe» angniommen wtrdln, und ' 0) daß gleiche Gubarrendirungg. VerHantlungen am 8. k. M. m Adelsb«g, am »s. desselben Monats aber i«> Nellstadtl Statt finden werden- . Vom k. k. Kreisamte Laibach am 2». Februar lZlp. Stadt- Mld Landrechtliche Verlautbarungen. Bekanntmachung. (1) Von dem 5 k. Stadt und Landrechte in Krain wird hiemit bekannt gemachte Es sey von diesem Gcrichtt auf Ansuchen des Dr. Joseph Lus„er kurazor Zisci in Ver« ' trcttnnq des Ignatz f^reyberr v. Gallenfelssische Fraulenstiftunsi, und des derselben substnllrtcn -rmeu-Instituts wider Job. Bapt. LilleH wegen behaupteten verschiedenen Kaufschlttinas und Interesse,,-Rückstände in die öffentliche Versteigerung des dem Ere-quirtsn gehörigen, im Kreise Laibach, Bezirk« Nemnarktl a/legenen, und m t der An« und Zugehör gerichtlich auf 27361 fl Z3 1)2 kr. geschätzten Gutes Gallo.f.ls gewilliget, und biel.u 3 Termine, und zwqr auf den !9ten Npr l, ?ten Iu>'y, und 2ten August 181A jedHmabl um «a Uhr Vor'ntttags j., dem Raths Zimmer dieses k. k. Stadt und Land« rMs am Landhause im erst^i Stock mit dem Beisätze bestimwet worden, daß , wen» ^lefcs Gnt lvede^ bey der efste», noch 2ten Versteigeriing um den Schätzungswerth, oder darüber an Man,, aebracht werden könnte, es bey der dritten auch unter derselben dindanqegeben werden würde. Wo übrigens den Kanssnstigen frey steht, die vießfältt, gen LizitHtions'Beding!,isse, wie uicht minder die Schätzung ln der dieß gerichtliche» Registratur zu den gewöhnlichen Amtssiunden, oder bey dem Ereeuttons Fuhrer DkTvüs, " ner einzusehen, und Abschrien davon zu verlangen. Laidach am Zoten Jänner 1819. « Bekanntmach u n g. (1) ^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird hiemit der Fran Anna Gra^ linnFriggeri, gebobrnen Kehrn zu Annagni im Kirchenstaate befindlich bekannt gemacht: Es habe wider sie Frau Gräfinn, und die übrigen Sebastian Michael Kehrn'schen Erben bey diesem Gerichte Johann Pleskovltfch, Grundbesitzer in Zchiska nächst Laidach vb Austragung der Sache wegen der Sebastian Michael Kehrn'schen auf den Serscheu'- schrift zu dem Ende ecinncrt, damit Sie aUenfails zu rechter Zelt selbst zu erscheinen, -v^er inzwischen dem bestimmten Vertretter ihre Ncchtsbehelfe an Handen zu lassen, oder sich auch selbst einen andern Gzchwalter zu bestellen und selben diesem Gerichte nahm, haft zu machen und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege elllzuscbreiten wissen möge, die sie zu ibrcc Vertheidignnqzdiensam finden wurde, massen sie ftch die aus ihrer Veravsaumnitz entstebendeu Folgen selbst beyzumessen haben wird. ^""Vlrnüschte Verlautbarungen. N a ch r i ch t, y auf 'lnsllchen des A.idreas I>:ceb von Na^omle Vormund des mlnder« jährigen Lukas Fereb gegen Nrb:n Wirk wegen durch Urtheil .behaupteten ssapital, rülstä„digen 5nt>.'l-eM"l »d U-'fo^,, zusammen pr. 571 fl. 52 kr. da-lil lveiterej fiteres. sen Kl>,gs und respec.'Erccn^to.vzköst^l in die ^criiitlich? F.'isbiechnnz der Gcg erische-, mit Pfandrecht belebte:: 0').^ 'lbz>tg de? direkten/Baden auf i,z'>5 fl. gerichtlich g schatztei nu hierortlgen Bezirks in der Pfacr E?tein, Unterge neinde Radomle Uzenden sub. Ürb. Nr„ 23 oecn Gnt< Nottendüchl dit"stb^rett bebansteü .^/. Kansrschtsbubi'sammt Zugebär in, Wtge der tz^cnuo.i gew'lligct, und zur V»r,alnne der öffentliche!, Fellbiethzlng-der 3teMärz, 3te 'April und 3te May d. I j'd.sm?>dl Vormittag voi 9— ,2 Ubr :-n Orte des lie;endin Guts dergestalt beüi nmt ivo.',)«:'., daß gedachte N^litat, wenn siW weder bei der ersten noch zw.ytcn Lizitanc>^st.^sa')!lng uig blud.^nngegebeii werden wird. ^.Hiezu sdld die ^aufslieb^ad^r überha ipt, i?iso".deche,it aber die littadulirten Gla^l, i^ger z'« VerwHh?»ng ihrec ?'?^chte hiedurch sorgtzlftde^. Kceutbcrg am 1. Zebruar l3 I. Aemtliche Verlautbarung. Bekanntmachung. < ) Von ber k. k. Ntyrischen Bankal-Administrazw', in Laibach, wird wider Ve» Joseph Franz Insaßen von Sttrniza im Venezianischen unter der Gerichtsobrigkeit l»t. Peler nachstehendes Erkenntniß geschöpft? v ^ ".» Nachdem Joseph Franz am 23. März 18,6 bei dem Zollamte Naibl mit 2 Pz, cke» llluminlrten und unNlumlnlrten Kupferstichen, dann Landkarten, im Gewichte den 39 Pfund und lm Schätzungswerts)« vo>. 20 ft, ,n kr. angehalten wurde, weit er sick nur mlt einer Konsummo. ZahlungsVollcle des Granzzollamles Karfreibt ülier 2 PH-cke gemeine B,lder im Werthe pr. 2 fi. auswies, ünd in der mit ihm vorgenommene» Untersuchung setdst gestand, mit diese., Kupfechichen Unbefugterwelse zu glitsch und Naidel haufirt zu haben, so werden diese Kupferstiche »md Landkarten in Gemäßhsit des 2, V des bestehenden höchsten HausierPatents vom 27. idept. >8^ und mit Ve ua auf denk? 8' des ZoN.Patents vom Fahre .?»« wider d^n Joseph Franz in Verfall aesprocken und er zur nachträglichen Berichtigung des, für die erwähnten Kupferstiche und Landkarten bel dem Gränz Aollamte zu Karfteidt zu wsntg bezahlten Konsumnw.Zolles schllldit> erkannt Nachdem jedoch der obgedachte Joseph Franz dlese schon am 16. V.'raust ,^ noch keine Empfangsbcstzttigung oder Rekurs anher vorgelegt hat. und n,,.,uiA5 unwissend wo abwesend ist; So wird derselbe hiemit aufgesodert, sich bi.'nen Z Mon^ then vom Tage der letzten Einschaltung solcher Notion in die Zejtunase Vl.?t'<^ ,.«, so gewisser beim f. f. ZoUamte iu Raibel V.llacher«Kreisev, oder schen ZoNgessllen.Adnnnlsirazion persönlich oder schriftlich zu melden, als widr aen^ nach fruchtlos versirichenen Termine, nnt den gcgen ihm in DcrfaN aesvrochene.t Kupferstichen und Landkarten. nach dea besiehenden Vorschriften verfabren werd<»,«i^ ' kaiboch mn. 3. Februar 1879.__________ »""v. Vcrnnschte VcriauloarullgcN' W e i n v e r k a u f. (2) Am »7. M5r, ,8^9' Vormittags 9 Nhr werden in dem herc-schasttichen Ke?erael,5u5e z« Ncb^r die daselbst l>sft»dlichen F2 2^40 ö,?ei-reich?r Eimer eiaenen Bauweine, «us dee Fechsin-, des Jahres l8»3, und am darauf folgli-.de>, Tage, zur rähmlicken Gsunde w» Kellcrgebäude zu Nigel jene dvtt ausbiwahrten 15 Ölst. Eimer mittels öffentlicher Versstl, gerüng gegen sogleich baare Bcfühlung an den Mcistbiethendcn verkauft. Verwattungsamt Nnvcrtkhof am 12. Februar ^8'9. ki;is wy!, dem Bezirksgerichte Herrschaft Radmamisdorf wird über er/olgte Delegazion des Hochlobl. k. k. Stadt »und Landrechts zu Laibach bekannt gemacht, baß am 12. März 5. I. in den gewöhnlichen Vor »und Nachmittagsstund-n in tem Piarrhose zu Radmannsdors die zu dem Verlaß des verstorbenen Herrn Stadtvfarrvck^z Mathias Kobau gehörigen Fahr« Nisse, als Psäz)osen, Zinn/ Messing, Kleidung, Wische, Zimmereinrichtung, eine gan» neue einspännige Kallesch?, einsgrs-Vich vnv Viel^utrei' nebst versch etenen a»id?rn Fahf« Nissen im Wege d Feb'''!''r <«>o. B e t a n » t n» a ch u » g» (,,) Von dem Bezirksgerichte der Staatsherrschaft Freudenthal wird hiemit bekannt gemackt: Es sey aus Anlangen des Leopold Dietrich v^teriich Ludwig Fridrich Dielllchlicken bedingt erklärten Univeroersalerben von Oberlaibach in die Ainortisirung der rom iludwig Dietrich seel. am letzten März »744 ausgestellten auf die Frau Nana Margarelfta v)-, ^ötembogen seel. lautenden am :6. May l/6a auf seine Landtäfllche Mal) rschaft ^ Oderknbacb lntabulirten Oczrt.T diclncH pr. 400 st. gewillissec, worden. Es wil-den daker alie jene, die «uf gedächte <ÜHlta bianc^ einen Ansp-uch zu machen gedenken erinnert, lelcen dlünen der gesetzlichen Frist von > Jahr, 6 Wochen imd Z Taaen so gewiß geltend ,^u machen« «idrigens selbe nack fruchtlosen Verlaufe dieser Zeit nickt mehr a/kört, Uüd über weileres Anlangen des Btttstellers obbenannte <2.,d Kraftlos erklärt und in ihre zu bittende Extab^lazion schon aus dem einzigen Grunde der Verjährung ohiit fernere Beweise der Aufhebung der Verbindlichkeit gewilliget werden würde. Freudenthal am »a- August »813.________^ ____ Versteigerung einer goldenen Halskette. en .^clden wird, Bcplksqerlcht OtaatSderrschast Lack am l». Febr. ,819. Wohnungen zu v?lgede!l. ^2^ Im Hause Nr. F5 in der Ursulmer-Gaße sind «uf ."ün'tiaen Georgi mekrere klein? Wohnungen ^u vtrueben. üiebh^ber belieben sich um das Näh^e im Hause I?r. «I »nis dem Platze zu erk^diaen. . ^______^______________________ Bekanntmachn« g. ()) Von dem Vezirksgelickte Krentberg im Laibacher-Kreise wird hiemit bekannt aemacht: Es sey ans Ansuchen der Appolloina, Margarttha, und Ursula i^tarin. gegen ben abwesenden Michael Starin we^en durch Urtheil behaupteten Erbsantheilt von nun noch hieran rückständigen 2l5 ss sammt ^i prozentigen Interessen Klags, und weltere Kosten in die gerichtliche Aellbiechung der Geguer'schen mit Pfandrecht belegten auf ,/,3c, fl. gerichtlich geschätzten im bierortigen Bezirke in der Pfarr Jauchen, Untergemeinde Wi,chze liegenden behaußten der Herrschaft Kreuz sud ^ectii. l>)^. ^27 dienst« baren halben Kaufrecktshube sammt Iugehör im Wege der Erecuzion gewilliget, und zur Nornabme der öffentlichen Feilbiethung der 27. Febr., 27. März, und 28. April d. I. ,in Orte der Realität jedesmal Vormittag von 9 bis l2 Uhr dergestalt bestimm« worden, daß, wenn diese beyder ersten oder zweyten Tagsahung weder über, noch um den SchaliM'gswerth an Mann gebracht werden sollte, solche bei der dritten auch u^itcr der Schätzung käuflich hindanngcgeben werden wird. H«ezu sind die Kaufsliebhaber überhaupt, und insbesondere die intabulirttn ^laubiger zur Verwahrung ihrer Rechte hiedurch vorgeladen, ssreutberg am 23. Jänner 1519. Wirthschaftsamtliche Verlautbarung. (3) Von der f. k. Vergkammeral»Herrschaft Galleilberg wird hiemit bekannt gemachtl daß die derselben eigenthümlichen, unweit der Sagorer Aerarial Glassabrick befind» liche Mühle mit drey Mahlmühlgängen und einer Gtampfmühlen, nebst der darin befindlichen invcntarischen Einrichtung und sonstigen Zugehör, dann einen daranstos« senden Krautacker abormah! auf drey nach einander folgende Jahre,, das ist vom 24» Ilpril 1819 bis 24. April 1822 im Wege der Versteigerung in Pacht hindanngegeben werde; die diesfallige Versteigerung wird am 6. d s künftigen Monaths März Vor» mittags um 9 Uhr in der Amtskanzley der gedachten Herrschaft Statt haben, wozu die Pachtliedkab r mit der Erinnerung eingeladen werden, daß die diessäMgen Pacht« Bedingnisse tägNch bei gesagter Herrschaft Gallenberg eingesehen werden. Von dem Verwaitungsamte der k» k. Bergkammeral Herrschaft Gallttwerg den 9. Februar l3i9. »- . . , , , ' , , Verlautbarung^^) Von der k. k. Bergkammeral Herrschaft Gallenberg wird bekannt gemacht, haß die Herrschaft Oallenbergischen Dominikal, Ackergründe, m,d nicht robathpfllcktigen Wiesel,, nebst den für den diessalligen Pächter hiezu erforderlichen Wohn-und Wirth, sckaftsgebäuden abermabl auf drey nacheinander folgende Jahre, das ist von 24. April ,8.9 bis 2/. April ,822 im Wege lder Versteigerung an die Meisiblether !n Pacht bindanqcla''en werden; die diessällige Lizitazion wrd am «5. des künftigen Monath März 5Iorm!tt,igs um 9 Nbr in der Amtskanzley der gedachten Herrschaft vorgenom« wen; wozu d,e 'pachtliebhaber mit der Erinnerung eingeladen werben, daß die dies» fälligen Pocbtb'dingmsse tagtäglich bei gesagter Herrschast Gallenberg eingesehen werdeu können. «, Von dem Vcrwaltungsamte der f. k. Bergkamweral, Herrschast ^ GaNenberg den 9. Februar 1819. L l z i t a t i 0 n s - V e r l a u t b a r u n g. sI) Von Seit< des k. k. Marine, Commandos zu-Venedig ^vird hiemit allgemein bekannt gemacht: daß den i., 4. u.3. März dieses Iabres im Saale des Marine,Arsenals i" Venedig die öffentlichen Lizltationen für Lieferungen zum Bedarf der k. f. Marine im gegenwärtigen Militärjahr. »819, welche nach Maaßgabe der Umstände der» k. k. Marine'Administration auL«iZene Kosten in die k. k. Magazine zu liefern sind. Hi«rbei folgen das Detail und die Hauvtbenennuugen dieser Lieferungen, mit Un» terschndung der bestimmten Tage wtlch< für die einzelnen Lizitazlonon bestimnn sind, «lvh bee Summktt welche als Pfandvorschuß und Bürgschaft zur Annahme bt'lttt össent« Uchen koncurs und zur nachfolgenden Garantie des> Contra cts. _______ Betrag Äum. Hauptbenennung —117 mer '««« «ief..ung. ^u.» ^ traft zu» sck«st des gclaffen Contrak» zu werden' tes ___________^! ,..,,,„. ^ ^ Ten i, März. ' — z Lerckenbolz 5clO 20oo Die übrigen Einsicht , 3,.', Znmet— ^ '5a , voa, faqtc Aestvunc, antraqcn ^z HaHbiuderbolzwerk ^ »59.,- bao , Zöllen, deutlich -aus d.er ^ 6 - ^ verschiedene an deTeGattUNgen ?uN .,,,,,. .«Zo auöführliä)«, Pcirationb- 7 E', Unbearbeitetes Metall »5oa . Gm> , Vcrlautdanmg ^.5442. 7 Nägelwerk ,5! >6000, , 60,6,5.Iäner »619 e-n- - ^^ Bearveitetes Metall , .o«o. , ^«0 ü^^^au^ru^ ^ ' _^,, des e. k.lPlatz-Colnma!1-, Den ^t» März. ^ dl> zu Laibach deponirt ist;, , jede weitere Aufklärung 9 Kleinigkeiten von Metall 5oo 200a über umständlichere Klei-. 10 . K'effelgeräth. , 5ao 20OO mgsenen wn-d ftu.mkch 12 ' Gelochtes Pech l500 _6aao gazinü, welche sich >m I:t- »3 Harz, 'gno ,600a nerndcöArseNüIädcvMa- 14 Ochsenunschlltt 1009 ^«00 rme zu Venedig befindet, 'yZ ' Werg schwarzer z«,,o ^ovo ausgefcrUgt werden. / , gozianten vonanenl'axnicr ^ Den 8. März. . . Sicherheit und vertraut - mit den Gegenständen je-, 17 Btleuchtunqsartikel ' ,oaa ^00 ^>^?/', "^r- ,ä Kohlen, sailre und süße i5aa ^00 ^'^'Hi^^^^ , l9 Felle - 7»" Z0^0 schließenden Zutritt die ' 20 V?al>«rgerälb. ?5a Zoaa Fabrikanten haben wer- ^ 2» l^.Seng für die Flaggen 2suo 8c>cx) den. . 22 Zeug für dicScgel . 2800 10,000, 23 Kleine Artikel allerhand Art. 5oa 2000 2H Kanzleygeräthschaft« ?5o Zooa D«r Generalmajor Commandant der k. f. Marin«.' Voedig den 12. Isner is'A Angupin v. Eoningk.