MMgtllMl zur Macher Zeitung. M-. M. Donnerstag den ), April 1849. Hemtiiche Verlautbarnngen. Z 543. (3) Nr. 27 li. Von dcm k, k. Etadt- und Landn'chte in Krain wird dem abwesenden und unbekannt wo befindlichen Hrnn Altton Podlipitz mittelst gegenwärtigen Edicteö erinnert: Es habe wider ihn be, diesem Gerichte Frau Katharina Prepelluch und Herr 1>. Ovjiazh, (^il:,!ur <>ä .u:ln,n der Oeorg Kottnig'schen Erben, die Klage auf Verjäyttertlä-rung der Rechte und Verbindlichkeiten aus der, auf'dem Hause Nr. 16, in der Tyrnau, intabu-lirten Verbmdungsurkmide ^!., nebst sonstwer Verbindlichkeit, eingebracht und um richterliche Hilfe qebeten, worüber die Tagsatzung zur Verhandlung auf den 25. Juni l. I,, vormittags um U Uyr, vor diesem Gerichte angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, A,tton Podlipitz, diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Grblandcn abwl,end ,st, so hat man zu seiner Vertheidigung und auf seme Gefahr und Unkosten den hierottlgcn Gerichts advocaten Hn,., ^>'. Lindner, als Curator dcsteUt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Der Geklagre wird dessen zu dem Ende erinnert, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oocr inzwischen dem bestimmten Vertreter I>. Lindner die Nechtsbchelfe an die Hand zu geb.'n, oder auch sich selbst einen andcrn Bach-waltcr zu bestellen und diesem berichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wcge cjnzllschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Berabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumlssrn habe« wird. Von dem k. k. Stadt- und ^andrechte. Laibach den 2l>. März 1849. Z^i,. ^3) Nr, 2881. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey der Patcntal-Inualide und Victualien-händlcr h>er in der Krakau - Vorstadt Nr. 30, Johann Hräßelbauer, wegen gerichtlich erhobenen Wahnsinnes, unter Kuratel gesetzt und für selben der hierortige Hof- und Gcnchtsadvocat, Hr. l)i. Anton Rudolf, als lZurator bestellt worden. Laibach am 24. März 1849. Z. 57« (1) Nr. 1984 < Kundmachung. Mit 1. Mai d. I. kommt im sogenannt Eberl'schen Hause, neben dem Casino »Gebäude hier, das Aerkanfsgewö'lbe Nr. 6 zu vermiethen. Die Uebernehmer wollen das Weitere Hieramts einholen. — Stadtmagistrat Laibach am 23. März 1849. Z 564. (2) Nr. 3098, :>6 2034 Verlautbarung. Zur Besetzung der erledigten Thierarztenstelle des Stadtbezirkes Görz, womit ein jährlicher Gehalt von 200 si. verbunden ist, wird in Folge Municipal-Beschlusses ein fernerer vierwöchentlichcr Concurs ausgeschrieben. —AlleDiejenigen, welche deren Verleihung wünschen, werden aufgefordert, 'hre bezügliche Gesuche in der festgesetzten Zeit bei b'esem Magistrate einzureichen, und in selben zugleich Geburtsort, Alter, Sprachenkenntnisse, Moralität, zurückgelegte Studien, geleistete Dienste und ihre Ausübungsvcfugniß nachzuweisen. Der Vorzug bleibt nachgewiesener Kenntniß der hler üblichen, nämlich der italienischen, deutschen und krainischen, Sprachen zugesichert. — Etadtmagistrat Görz am 21. März l«4!>. Z. 572. (,) Nr. 980. Kundmachung. Bei dem k. k. Postinspectvrate in Lze^novitz ist die Etellc des controllirendcn Ofsizlalö, mit dem Gehalte von NU0 st, und der Verpflichtung zur Leistung einer Caut,on im gleichen Betrage, dann bei dem Postamte zu StanlSlau die control-lirende Offizials« und ^ostillspicientenstelle, mit welcher die Besoldung von 5U0 st. und die (Zau-tionsleistung im selben Betrage verbunden ist, m Erledigung gekommen. — Die Brwcrber u»n eine dieser ^ttllen haben die dirpsäUigen, gehöiig in-struirtcn, insbesondere die Nachweisung der Kenntniß beider Landessprachen enthaltenden Gesuche im vorgeschriebenen Wege b.i der k. k. galizischen OberpostverwaltUlig in Lemberg längstens bis 20. April l. I. einzubringen, — K. K, illyr. Ober-poftverwaltung. Laibach den 27. März 1649. Z 5Ul. (3) Nr. 502. Kundmachung. ^ In Folge Decretes der k. k. obersten Hofpostverwaltung clc^o. 31. Jänner 1849, Z. 359, ist das Ausmaß zwischen Laibach und Kramburg von I^ auf I^/y, und jenes zwischen Ncnmarktl und Unterbergen von 2 auf 1^ Posten herabgesetzt worden. — Welches hiemit zur allgemeinen Kennt« niß gebracht wird. — K. K. Oderpostoerwaltung. Laibach am 2-<. März 1849. 6 5?4- (3 Nr. 4674. Edict. Von, Bezirksgerichte Haasberg wird hiemit be» k,innt gemach!'. Es s,y über Ansucken des Jacob Mrllc re», Unlelwil'ch, in die executive Feilbielung drr, dein Lorenz Ekoff ftehöliger,, im Grundbuche zu Ha^s^rg «ud Rrcl,. Nl. ,55 vvlkommenden, in ^^codovi!) gelegenen '/4 Hubs, vom gelichüich e,ho» i.'c:,eü Welllr pr. Is)l2 fi. 20 kr., wegen auß dem Hieiüicichk 'll!<». 2^>. M^i ltt^ü schuldigen 150 fl. «. «. l^. plwllligel, und sind zu.r Vornahme die Taqsatzlnig'll iiuf dcn 2. Mai, den 4. Juni und den 4. Juli >U49, Vormittags von 9 bis l2 Uhr u» Lo^o dcr ilircililät mir dcm Beifügen angeordnet woiden, di'.ß diese V^ Hübe rei der Irtzten Licitation dem Bcstdieienden auch uiller der Schätzung hintan'-gegeben weiden wird. Echätzungsprotoeoll, die Licitalionsbedingnisse und der Olundbuchsertroct liegen zur Einsicht bereit. l Bezirksgericht Haasberg am 21. Dec. I848. Z. 56« (!) zur Ziehung kommende Privat - Anleihe- erfolgt öffentlich des gräflich MeM^LV l t!) schrn Anlehens, welches mit Gonventwns - Münze zurückdezahlt wlro. Diese von dcm Wechselhause Wodimrer :c. Sohn rontrahirte Anleihe von tt7«5,s>O4> Gulden C. M, wird nutttlst Verlosung mit <3iner Million 43O,«>«> ft., 54,O<>«> st., AV^^» si-, R^,»««p fi. u. s. w Auf jedes 5!os muß mindestens der Betrag von KQ fi. 6.. M. als sserinssste Prämie entfallen, daher der Besitzer die Einlage nach dem gegenwärtigen'Course soviel als zurück erhalt, und demnach auf die vielen bedentenden Treffer fast unentgeltlich mitspielt. ^ . . Die namhafte Anzahl von großen Plannen, nämlich 4 zu UH,ft«><> fi., 33 zu i«>,«>«><> ft., 4 ^ 3<> fi.^ «5 zu 25tttt ft-, und 41 zu 13s)tt fi., welche laut Verlosungsplan gewonnen werden, und die verhältmßmaßig geringe Anzahl von nur kosen, unter welchen so viele große Treffer verheilt werden, so w,e die äußerst gerinqe Emlage, die nicht verloren geht, empfehlen dieze Partzal-Lose zur ganz besonderen Be- achtung.^.^ ^^ ^.^^ 2) l s^ endenden Prämien werden 3 Monate nach der Ziehung bei den Wechseldaulern 5U»o0lauer in Wien und in Pesth ohne allen Abzug, mit Ausschluß jedes Papiergeldes, ausbezahlt. — Wird die Zahlung früher gewünscht, so erfolgt/ie unter Abzug von 5 pCt Escompt, Die Partial-Lo,e dl^er Tlnleihe werden sowohl bei dem Groß haudlungshanse ^. M. I^«rR88uN» in Wien, als ancl, bei d^m gefertigten Handelsmanne in Laibach M dem billigsten Go«rse verkauft Ish. Gv. Wutscher. NL Die folgende fünfte Ziehung findet unwiderrnftich am I. November d. I. Statt. 90 Z. 275. (li) Der ergebmst Gefertigte erlaubt sich, eiuem i'. 'IV Publicum bekannt zu geben, daß mit höchster Bewilligung Carl Sothen in Wien zum Besten mehrerer Wohlthätigkeits-Anstalten eine N t^ llB ^ ^ N ^t ^ ^ i^ t^ ! ^ deren Ziehung schon GURT» _U_48i4 ^V-^P^UA V^ «^H^ ^^ß^TM^^ und welche ausgestattet ist mit 5 Ktürk fünftel Rosen der k k. Anleihe vom Jahre KGFH, deren Serien bereits am l. Februar gezogen wurden und wovon die Haupttreffer nächster Gewinn-Ziehung Gulden IOOMGD 35,O»» »5,««» K»,»»» :c, sind, überdieß mit baaren Gulden HO^sVO W- W. dotirt ist, und in der so geringen Anzahl von nur 2<5,Ott<5 Losen, ZOOW gezogene Tresser enthält, veranstaltet hat. In Anbetracht, daß dicse Lotterie in Summa eine so ungewöhnlich geringe Anzahl Lose enthalt, uno diese mit so bedeutenden, vielen und großen Oewmnsten ausgestattet swo, uno durch oie Beigabc obbenamuer ^.'ose die Möglichkeit herbei--geführt ist, d^ß man mu ocr so gcringen Einlage von nur ^ ss. C. M. als Preis eines Loses im glücklichsten Falle TVZ>,GOV Gulden W. W. uno noch darüber, und mit 2 Lojen, d. i emcs oer !. und ellles der ll. Abtheilung sogar belde Haupttreffer dcr zwei Gew i nn stdotationen gewinnen kalin, so glaubt der Gefertigte, oc»ß sich dicse bollerte bei dem geehrten l^ ^. Publlcum ei ner recht geneigten Aufnayme l.ino dcr regsten Tdeilnahmc zu erfreuen haben wird, in Folge dessen sich derseldc zum Verkauf dieser !^ose bestens empfiehlt ^ Das Kos kostet nur H st. G- M. i und Abnehmer von Z Losen erhalten K Los als mleutgeltlicho Aufgabe. «FOM« Ms), M^VAsHsMS^H Handelsmann in Laibach. Z. 5^s. (3) .^ n n e^ ÜZ O i'o Gefertigter bringt einem hohen Adel und verehrungswürdigsten Publikum ergedenst zur Nachricht, daß er vom i. April d. I. angefangen, den Verschleiß seines Gebäckes im Borhause des Herrn Gre-gelschließen, dafür aber im Hause des Herrn Galle stin früheres Gewölb unter der Firma: Laibacher Wiener - Gebäck des ^. X., mit taglich dreimal frischem Gebäcke eröffnen wird. Laibach den 28- März 1849. Anton Kaufman. Z. 555. (2) Pra uu m erations-Hn^eigc: ^ L N M N ö O V e P. (Hauptredacteur: F. Ritter v. Seyfried.) Da die Bewilligung zur Wicd^auögabe d.r /.Allgemeinen O.i'terr. Zeitung" bis jetzt noch nicht erfolgt ist, so hat dcr Verlag alle iym bisher zu Gebote gestandenen Kraft? benutzt, die ihm gleichfalls cig^uh^mliche Zeitung „der Wandercr" zu einem großen politischen Organe umzugi'stalten, und zu dichn Zwccke eigene lHor^spo^nttn in allen Hauptstäcttn dcs In- und! Auslandes ar.geUel!t,^ welche dic neuest n Nachrichten mit der gröltten Schnelligkeit dringen und alle wichtigen Tageösrag^n einer gründlichen Besprechung unterziehen werden. Der „Wandorer" erscheint täglich zweimal im vergrößerten Format als Morden- und Wbez?dblatt, "M Ausnahme S°l>ncag Ab^ttds und Montag F'l'lh. Der Pränunmationsprcis dtsselben für Morgen- und )lb cndbl cltt ist: Vierteljahrs für Wien nur 3 si,, mit täglicher Postversendung und Couvcrtqebühr 3 si. 4.> kr I^des Postainc ist Uüipstichces, die P,a>uimcl'.nio„ö-Bct^u,e lun^- der Adicsse: »An die Expedition des IVnuderers M Wie»," unfrankirt zil übernehme!, mid ciü^isenden, Wien, in, Maiz 1^9, Vcilac; de^ Wanderers, Stadt, Dorothecrgasse Nr. l»ob. Z. 573. (I) Verleihung der Theatcrunter-nehmung in Laibach. Mit Ostern 18^9 wird die Theaterunter-nehmung in Laibach erlediget Die Forderungen, die an einen Theaterunternehmer in Laibach gestellt werden, bestehen in Folgendem: Er muß im Laufe des Monates September ein gutes Schauspiel, Lustspiel, Localpossc und Vaudeville herstellen, und dleses alles durch den ganzen Winter bis zum Palmsonntage jeden Jahres in gleich gutem Zu» stände erhalren, die ersten Fächer mit erprobten Schauspielern besetzen, das Repertoire in der Art stcllen, daß es vorzüglich auf die Befriedigung des gebildeten Publikums gerichtet seyn wird, eine Zeit vor Beginn des Thectercurscs den Personale stand mit voller Verläßlichkeit ausweisen; cr darf ohne (Äeuehmigung der Theater-Oberdireetion nie durch mehr als drei nacheinander folgenden Tagen die Vorstellungen im Theater aussetzen; darf sich zur Besorgung der Maschinerie nur des angestellten Thlütern'.aichmisten gegen entsprechende Bezahlung bedienen. Uevrigens muß sich derselbe ü^er den Besitz der nöthigen Fachkenntniß zur ehrenvollen Leitung des UnM'nchlliens, dann der hiezu erforderlichen Vermögenskräfte, Bibliothek und Garderobe ausweisen, da aus nicht gehörig documen-tirte Angaben keine Rücksicht genommen werden kann. — Dafür erhalt der Unternehmer folgende Vortheile: C's wiro ihm das Laibacher 2chalispiel-haub zu!n Behufe theatralischer Vorstellungen unentgeltlich, jedoch gegen dem überladen, daß er für jeden durch sein und seines Personals Verschulde,, am Ti),ater und seinem Zugehör crwaH-senen Schaden verantwoitlich bleibt; es wird ihm die TheatenondS Loge Nr 5l im zweiten Stocke, und liil Sperrsitze im Par^rre eingeräumt, die er zu senn'iu Vortycilo für die Dau.-r des Theater-curseö verpachlcn kann; während des Faschings wirü ihm flir zwei Tage in der Wocbe der Nedouten-saal, insoserne miltlmvcile, was sich vorbehalten !wird, nicht anderweitig disponirt werden sollte, .zur 'V ralijtalttlng von Masken- oder andern Bällcn zu si'lnem Vortheile unentgeltlich überlassen; er bezieht jene freiwilligen Beiträge, welche die Eigenthümer der bestehenden 59 Plwatl^'gen und einige Theaterfreunde, nach Maßgabe ihrer Zufriedenheit mit den Leistungen des Unternehmers, zu entrichten pflegen; es stießen ihm wahrend der Dauer des Theatercurses jene Procente zu, zu deren Entrichtung durchreisende Künstler verpflichtet werden, wenn sie hier Ploductionen geben; endlich st. oder der Sittlichkeit entgegensteht." Er entfernt sich von dem Anttage des tsonstitutionsauöschusses nur durch das hinzugefügte: ..oder der Stttllch. keit." Dann folgt der Antrag des Abg Demel, welcher ganz gleichlautend ist m.t dem Anttage der Commission, mit Ausnahme dessen, daß die Worte: „noch ftaatsgefährlich" auszulassen wä- 54 212 ren. Der Antrag des Abg. Zimmer ist ein Zusatzantrag, und kann neben allen diesen Anträgen und neben dem Antrage des Constitutionsausschusses stehen, indem derselbe beantragt, daß dieses Recht durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden könne. Ich werde ihn als Zusatzantrag später zur Abstimmung bringen. Sollten diese Antrage fallen, so kommt der Antrag des Constitutionsausschusses zur Abstimmung. Endlich kommen die Zusatzanträge, und zwar der vom Abg. Zimmer, sodann die Anträge des Abg. Polaczek, und endlich der Zusatzantrag des Abg. Borrosch in seinem zweiten Theile. Abg. Borrosch. Ich ziehe ihn zurück. Präs. Der Verbesserungsantrag des Abg Löhner, der jetzt zur Abstimmung kommt, lautet: »Ueber die aus Rücksichten auf Sicherheit des Staates oder auf Sittlichkeit von der Behörde verfügte Suspension eines Vereines hat binnen der gesetzlich festgesetzten Frist das Gericht zu entscheiden." Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Verdesserungsantragcs sind, wollen aufstehen. (Es ist die Minorität.) Der Antrag ist verworfen. Es kommt nun der Verbesserungsantrag des Abg. Polaczek in diesem Absätze zur Abstimmung, welcher lautet: „Dieses Recht kann durch ein Gesetz nicht anders beschränkt werden, als insoferne seine Ausübung rechtswidrig oder staatsgefährlich, oder der Sittlichkeit entgegensteht." Diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist gefallen. — Nun kommt der Verbesserungsantrag des Abg. Demel. Er lautet: Von dem Worte »insoferne" angefangen soll es heißen: »insoferne Zwecke und Mittel derselben nicht rechtswidrig sind." Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Antrag ist gefallen. — Es kommt nun der Antrag des Constitutionsausschusses zur Abstimmung, welcher lautet: <,insoferne Zwecke und Mittel der Vereinigung weder rechtswidrig noch staatsgefährlich sind." Diejenigen, welche dafilr sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag des Constitutionsausschusses ist angenommen. — Es kommen nun die Zusatzanträge zur Abstimmung, und zwar zuerst der des Abg. Zimmer, welcher sich auf die Präventivmaßregeln bezicht, es müßte nur wegen Verbindung dieser Satze eine andere Stylisirung vorgeschlagen werden. Ich werde diesen Zusatzantrag vorbehaltlich dieser stylistischen Abänderung zur Abstimmung bringen. Er lautet: »Dieses Recht darf durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden." Diejenigen Herren, welche für diesen Zusatz sind, wollen aufstehen. (Es ist die Minorität.) Der Antrag ist gefallen. — Nun kommt der Zusatz-Antrag des Abg. Polaczek. Er lautet: »Kein Verein darf suö-pendirt werden, außer kraft eines behördlichen, mit Gründen versehenen Befehles, welcher binnen 48 Stunden dem Vereine zugestellt werden muß." Diejenigen Herren, welche für Annahme dieses Zu« satzes sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der zweite Zusatz kann auch abgesondert bestehen, er lautet: »Kein Verein darf gänzlich aufgehoben werden, außer kraft eines ergangenen richterlichen rechtskräftigen Urtheiles." Diejenigen Herren , welche für Annahme dieses Zusatzes sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Diese Zusatz-Anträge sind verworfen.— Nun kommt der Antrag des Constitutions-Ausschusses z«r Abstimmung, er lautet: »Die Regelung dieses Rechtes darf nur durch ein Gesetz geschehen. — Diejenigen Herren, w lche für die Annahme dieses Absatzes sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Ist angenommen. Nun werde ich über diesen Paragraph als Ganzes abstimmen lassen. Der K. 12 wild lauten: »Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, ohne alle behördliche Bewilligung Vereine zu bilden, insoferne Zwecke und Mittel der Vereinigung weder rechtswidrig nach staatsgefährllch sind. - Die Regelung dieses Rechtes darf nur durch ein Gesetz geschehen " Die-jenlgen, welche für Annahme dieses §. als eines Ganzen sind, wollen aufstehen. (Majorität) Er, ist angenommen. — (Häufiger Ruf: Schluß der Sitzung) Präs. Es wird der Schluß der Sitzung beantragt. Diejenigen Herren, die dafür sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Sitzung ist geschlos. sen. Erlauben Sie, meine Hen en, ich habe noch Einiges anzukündigen. Ich habe vor einigen Ta^ gen die Heiren Abgeordneten von Dalmatien er- sucht, statt des Herrn Abg. Radmilli ein Mitglied in den Entschäoigungs-Ausschuß zu Wahlen. Es ist noch nicht geschehen, ich ersuche daher die Her^ ren, zusammenzukommen, allenfalls heute Nachmittag um 4—5 Uhr im ?lbtheilungsz mmer Nr. 1, um die Wahl vorzunehmen. Zweitens, es ist vom Gouvernement Tirol eine Petition bezüglich der Kirchenangelegenheiten vorgelegt worden, sie ist ungemein umfangreich, vorzüglich was die Unterschriften anbelangt. Diejenigen Herren, welche sie anzusehen wünschen, werden dieselbe im Constitutions-Ausschusse einsehen können, dem sie zur Bedachtnahme zugewiesen worden ist. Als nächsten Tag der Sitzung bestimme ich morgen und zwar die zehnte Etunde. Tagesordnung ist dieselbe wie heute. Ich ersuche die Herren, zeitlich zu kommen, damit ich um 49 Uhr die Sitzung eröffnen kann. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen. Schluß der Sitzung 2 ^ Uhr. Offizielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österreichischen conftituirenden Reichstages in Kremsier. Fünfundachtzigste (XXXlll.) Sitzung am7. Februar 1849. Tagesordnung. I. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom tl. Februar 1849. Il Zweite Lesung der Grundrechte. Vorsitzender: Präsident Smolka. Auf der Ministerbank: Thinnfeld. Anfang 10 '/, Uhr. Präs. Die zum Beginne der Sitzung erforderliche Anzahl Abgeordneter ist versammelt. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Der Secretär Streit wird das Protokoll der gestrigen Sitzung verlesen. (Geschieht.) — Ist bezüglich der Fassung dieses Protokolles etwas zu erinnern? (Paust.) Nachdem gegen die Fassung des Protokolles nichts eingewendet wird, so erkläre ich es für richtig aufgenommen. Es haben sich als erkrankt anmelden lassen die Abg. Bittner und Stanek. Ich habe dem Abg. Miklositsch einen Urlaub auf8 Tage bewilligt. Es sind neue Abgeordnete eingetroffen, und zwar: Anton Flora für den zweiten Obcr-innthaler Wahlbezirk, statt des Abg. Stöckl; derselbe hat sich zwar mit seiner Legitimations-Ur-kunde nicht ausgewiesen, allein es ist der Wahlact schon dem Vorstande eingesendet worden, und aus diesem ist die Wahl des Abgeordneten richtig gestellt; derselbe wurde der fünften Abtheilung zugelost. Ferner der Abg. Andreas Bcrger für das Salzburgcr Flachland, statt des Abg. Fischer; er hat sich mit seiner Legitimations-Urkunde ausgewiesen, und wurde der 6. Abtheilung zugelost; ebenso ist auch der Wahlact bereits eingetroffen. ^ Diese Herren können, insofern sie anwesend sind, ^ heute schon an der Verhandlung Theil nehmen. Ich ersuche die Herren Schriftführer der sechsten und siebenten Abtheilung, die diese Abtheilungen betreffenden Wahlacte im Vorstands - Bureau in Empfang nehmen zu wollen. Der Herr Abg. Gobbi hat sein Mandat niedergelegt, und hat ersucht, daß seine Eingabe hier verle stn werden dürfe. Schriftf. Ullepitsch (liest folgende Eingabe). Hohe Reichsvcrsammlung! Seine Majestät haben geruht, mich zum Ober-medicinalrathe in dem zur obersten Leitung sämmtlicher Sanitätsangelegenheiten in Oesterreich eingesetzten Obermedicinalcollegium zu ernennen. Ich glaube dieser ehrenvollen Berufung zu einem Wirkungskreise, welcher mit den von mir ursprünglich gewählten Bildungszweigen in näherem Einklänge steht, mich nicht entziehen zu sollen, und die Pflicht gebietet mir die unverzügliche Uebernahme der bestehenden Geschäfte. Da im gegenwärtigen Augenblicke die wichtigsten Gegenstände jenes großen Gesetzes, welches sämmtlichen Völkerstämmen unserer Monarchie ihre Zukunft verbürgen soll, zur Berathung kommen, so kann und darf ich schon deßhalb nicht die Verantwortlichkeit auf mich laden, den ersten Wahlbezirk der Stadt Triest, welchen ich bisher zu repräsentiren die Ehre hatte, mit getheilter Thätigkeit noch länger zu vertreten. Ich sehe mich demnach in dem Falle, auf den Ehrenplatz, welchen ich bisher in der hohen Reichsversammlung eingenommen habe, zu ver-zichterl, und meine Wähler auch nicht einen Augen- blick in der Geltendmachung ihres Rechtes der Uebertragung des mir ertheilten Mandates an einen andern Maun ihres Vertrauens zu behindern , welcher, wie es mir bisher vergönnt war, der Förderung des Gesammtwohles der Monarchie und insbesondere meiner geliebten Vaterstadt seine ungetheilten Kräfte zu widmen im Stande seyn wird. Mein Sitz in der hohen Neichsversammlung ist somit erledigt, und es erübrigt nur noch die Bitte, im geeigneten Wege ehestens eine neuerliche Wahl für den ersten Wahlbezirk der Stadt Triest einleiten zu lassen. Schließlich kann ich dem Bedürfnisse nicht widerstehen, für die freundliche und wohlwollende Art und Weise, womit mir sämmtliche Mitglieder des hohen Hauses, welcher politischen Partei sie auch angehören mögen, fortwährend entgegen gekommen sind, Allen meinen tiefgefühlten Dank auszudrücken. Kremsier, am U. Februar 1849. Dr. Gobbi. Präs. Es wird das Ministerium des Innern angegangen werden, eine neue Wahl für den ersten Wahlbezirk der Stadt Triest ausschreiben zu lassen. — Die Herren Abgeordneten des Gouvernements Dalmatien haben an die Stelle des Abg. Radmilli in den Entschädigungs-Ausschuß gewählt den Abg. Filippi, und in den Ausschuß für Schulwesen und Unterricht den Abg. Pettovich. Von den Abgeordneten des Gouvernements Böhmen ist der Abg. Strobach als Stellvertreter statt des auf Urlaub abwesenden Abg. Palacky in den Constitutions-Ausschuß gewählt worden. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Abg. Gobbi sein Mandat niedergelegt hat, ersuche ich die Herren Abgeordneten des Gouvernements Küstenland, heuteNachmittag um 4Uhr zusammenzutreten, und ein Mitglied für den Constitutions - Ausschuß zu wählen, weil heute um 5 Uhr eine Sitzung desselben Statt sindet. Die Wahl könnte Statt finden allenfalls im - Sec-tionszimmer Nr. I.— Die Mitglieder der Commission zur Prüfung des Nechtsfalles, betreffend den Herrn Abg. Kaim, ersuche ich, morgen Nachmittag um 5 Uhr im Vorstands-Bureau zu erscheinen. Der Herr Berichterstatter wird den der hohen Kammer vorzulegenden Bericht vortragen. —' Ich würde mir daher erlauben, diesen Gegenstand an dre Tagesordnung für den nächsten Freitag zu setzen, und in dieser Beziehung hat der Ausschuß geglaubt, von der Bestimmung des §. 47 der Geschäftsordnung, nach welchem dic Berichte des Ausschusses gedruckt werden sollen, mit Rücksicht auf den §. 31 abgehen zu müssen, nachdem der Ausschuß sich dahin geeint hat, eine geheime Sitzung zu beantragen, und es demnach diesem Zwecke widerstreben würde, wcnn dieser Bericht gedruckt werden sollte. — Wenn kein Widerspruch Statt finden sollte, so wird dieser Gegenstand Freitag aufdie Tagesordnung und zur Vollbemthung gebracht werden.— Ich ersuche die Herren Abgeordneten und Mitglieder der ersten Abtheilung, welche heute nicht vollzählig erschienen sind, so daß die vorliegenden Wahlacte nicht geprüft werden konnten, morgen zuverlässig um 9 Uhr sich zu versammeln. Was namentlich meine Person als Mitglied der ersten Abtheilung anbelangt, und auch einige Herren, die dem Vorstandsbureau angehören, so bringe ich bezüglich unseres Nichterscheinens die Entschuldigung vor, daß, nachdem wir heute eine Vorstandssitzung von 9 Uhr an hatten, es uns nicht möglich war, in der Abtheilung zu erscheinen; wir werden jedoch nicht ermangeln, morgen um 9 Uhr in der ersten Abtheilung zu erscheinen. Der Hr. Schriftführer Ullepitsch wird, bevor wir zur Tagesordnung übergehen, noch einen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Schriftf. Ullepitsch. In Folge hohen Kammerbeschlusses vom 1. d.M. waren die zwel Pett-tioncn des Salzburger und Breslauer Eptscopats in Druck zu legen. ^Die erste dieser Petitionen ist nun in Folge dessen bereits gedruckt, und eine genügende Anzahl von Exemplaren unter di^ Herren Reichstagsabgcordneten vertheilt worden. Was aber die zweite Petition, nämlich die des Breslauer Episcopates betrifft, so ist dieselbe insbesondere durch ihre Beilagen so umfangreich, daß ihre Drucklegung bis heute, wo dic Verhandlungen über die Kirchenangele.qcnheiten beginnen, nicht konnte bewerkstelligt werden. Zudem ist auch von Seite 213 des Vorstandes des Petitions - Ausschusses dem Reichstags - Vorstande die Anzeige gemacht worden, daß eine Eingabe des mährischen Episcopats unter der Reichstagszahl 3434 eingelangt, und vom Petitions-Ausschuffe unmittelbar an den Con-stitutions-Ausschuß zur geeigneten Berücksichtigung geleitet worden sey, deren Drucklegung bis zum heutigen Tage ebenfalls nicht thunlich war, von deren Vorhandenseyn jedoch bei der Wichtigkeit und Bedeutung ihres Inhaltes die hohe Kammer in Kenntniß gesetztwird. Endlich ist an den Reichstag auch eine Adresse des Episcopats der küstenlän-disch-krai nischen Kirchenprovinz im Königreiche II-lyrien eingelangt, unterzeichnetvom Fürsterzbischofc von Gö'rz, vom Fürstbischöfe von Laibach, und von den Bischöfen von Parcnzo-Pola, Veglia und Triest-Capo d'Istria,wie auch eine Adresse des böhmischen Episcopates. Diese Adressen sollen nun in Rücksicht der Wichtigkeit und hohen Bedeutung ihres Inhaltes, zur Berücksichtigung be: der Verhandlung über die Kirchcnangelegenhettcn den Herren Abgeordneten ebenfalls bekannt werden, daher ich in Eonsequcnz des über Antrag des Herrn Abg. Prato gefaßten Beschlusses den Antrag stelle, die Drucklegung dieser Adressen ebenfalls zu veranlassen. Präs. Wenn kein Widerspruch Statt fmden sollte, wird die Drucklegung veranlaßt werden. Abg. Vorro sch. Ich glaube dann consequent gleich einen andern Antrag anknüpfen zu müssen; ich finde hier das Memorandum des Episcopates der mährischen Kirchcnprovinz und die Adresse des Episcopates der Provinz Salzburg vor; ähnliche Denkschriften werden uns als noch im Drucke befindlich angekündigt, und doch soll schon in diesem Momente die Discussion über die Paragraph?, welche die Kirche betreffen, beginnen. Ich glaube, bei der hohen Wichtigkeit, welche die Kirche in zwcifa-scher Beziehung, sowohl in weltlicher auf die staatsbürgerliche Freiheit, als hinsichtlich der geistigen und moralischen Einflußnahme auf das Volk hat; ferner bei dem Umstände, daß wir nicht einmal Zeit hatten, in diese Vorlagen naher einzugehen, um sie würdiger und gleich für die Debatte selber benutzen zu können, dürfte es sehr zweckmäßig seyn, die Berathung dieser Paragra-phe einstweilen zu vertagen, bis der vom löblichen Vorstande laut Kammerbcschluß angeordnete Druck vollendet ist. Präs. Ich glaube, es ist an der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Lesung der Grundrechte. Wir müssen demnach in der Reihenfolge fortfahren. Uebrigens steht es dem Hecrn Abgeordneten für die Kleinseite frei, einen vertagenden Antrag auf den Tisch des Hauses niederzulegen. Abg. B orrosch. Ich "bitte die hohe Kammer zu befragen, ob sie an der arithmetischen Reihenfolge festhalten wolle. P r ä f. Ich bitte den Antrag vorzulegen, er bezieht sich jedenfalls aufdie Paragraphs welche jetzt zur Verhandlung kommen; als vertagenden werde ich ihn vor Allem zur Abstimmung bringen. Es ist an der Reihe die Fortsetzung der zweiten Lesung der Grundrechte. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Lesung des folgenden Para-graphes vorzunehmen. Abg. Rieger. Ich glaube, wir müssen erst warten, bis über den Antrag abgestimmt ist. (Pause, während welcher Borrosch seinen Antrag formulirt). Präs. Der Abg. Borrosch hat folgenden Antrag gestellt: „Borrosch beantragt, die Berathung der Grundrechte mit einstweiliger Vertagung der §§. 13 bis einschließlich I», vom §. 2<» an fortzusetzen." Ich glaube pflichtgemäß gehandelt zu haben, indem ich darauf bestand, daß die Paragraphe 13 und 14 nach der Reihenfolge jetzt zur Verhandlung kommen, da nur mit Rücksicht auf K. 85 der Geschäftsordnung der Antrag des Abg. Borrosch als ein vertagender vor allen Indern hätte zur Abstimmung kommen müssen, ^"dessen, damit nicht vielleicht, wenn die hohe Versammlung dennoch geneigt seyn sollte, wirklich auf die Vertagung einzugchen, eine mehrtägige fruchtlose Debatte über die Paragraphe selbst abgeführt werde, so wollen sich die Herren über die beantragte Vertagung der Debatte über die Paragraphe 13, 14 u. s. w. aussprechen, und M) werde sodann den Antrag zur Abstimmung vnngcn. — Der Abg. Lasser hat das Wort. Abg. Lasser. Ich möchte den Antrag etwas mod'isiciren. Ich bin der Meinung, daß es zweckmäßiger wäre, die Paragraphe 13, 14 und 15 in eine Debatte zusammenzufassen, und diese Debatte noch heute zu beginnen. Das Materialc, welches in diesen Paragraphen enthalten ist, ist so umfassend und so wichtig, daß ich überzeugt bin, wir werden darüber eine sehr weitläufige und tief eingreifende Debatte eröffnen. Ich setze auch voraus, daß man dieser so höchst wichtigen Erörterung nicht vorschnell durch den Schluß der Debatte ein Ende machen werde. Dann wird es sich ergeben, daß wir heute und morgen noch nicht zum Schlüsse der Debatte gelangen, folglich auch nicht zur Abstimmung übergehen werden; es würde dann die Fortsetzung der Debatte über diese drei Paragraphe zusammen auf die nächste Woche verschoben werden; bis wohin wir, wie ich hoffe, auch alle Adressen und Memoranden, die von den übrigen Episcopaten einlangten, in Druck gelegt in Händen haben werden. Wollten wir aber jetzt die Paragraphe 13 bis I» auslassen, müßten wir zu einem ebenfalls sehr wichtigen Paragraphe, nämlich den über die Preßfreiheit übergehen, wo, obschon wir gewiß über den Grundsatz einverstanden seyn werden, doch bezüglich der einzelnen Bestimmungen allerdings auch Meinungsverschiedenheiten sich ergeben dürften. Daher wiederhole ich meinen Antrag, mit der Debatte über die Paragraphe 13,14 und 15 zusammen heute zu beginnen, die weitere Besprechung aber und die Abstimmung auf die nächste Woche zu verschieben. Präs. Es haben in Bezug auf den vom Abg. Borrosch angeregten Gegenstand auch die Abg. Rulitz, Umlauft und Glcispach Anträge gestellt, ich werde sie lesen. Der Abg. Rulitz beantragt: „Es möge die Debatte über die Paragraphe 13 nu'wsivk 19 eröffnet und fortgeführt, jedoch die Abstimmung bis zum Schluß der Debatte über den §. 19 verschoben werden." —> Der Antrag des Abg. Umlauft lautet: „Ich stelle den Antrag, die Berathung über die Grundrechte zugleich mit der heutigen Sitzung zu vertagen, morgen anderweitige Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, und Freitag die Debatte über die Grundrechte fortzusetzen." —Der Antrag des Abg. Gleis-pach lautet: „Heute mit der Debatte über die Paragraphe 13, 14 und 15 zu beginnen; morgen keine Sitzung, übermorgen eine Sitzung für gemischte Gegenstände, und Samstag eine für die Fortsetzung der Debatte über die obigen Paragraphe zu halten." — Der Abg. Strobach hat das Wort. Abg. Strobach. Ich erlaube mir, mit einer kleinen Modification den Antrag des Abg. Umlauft zu unterstützen. Ich glaube, daß die Drucklegung des Memorandums, so wie der übrigen Petitionen des Clerus, einen Zweck haben müsse, nämlich den, daß Instructions über diesen Gegenstand wo möglichst in der Kammer verbreitet werden, und daß es dem Zweck der Berathung förderlich seyn wird, wenn bei Eröffnung der Debatte auf diese den Gliedern des Hauses mitgetheilten Petitionen Rücksicht genommen wurde, und nicht erst bei der Abstimmung. Daher trage ich darauf an, daß jedenfalls die Debatte vertagt werde rücksichtlich der Paragraphe, welche an der Tagesordnung waren. Nur glaube ich, daß am Freitag eine Sitzung über gemischte Ge, genstande abgehalten, und Samstag mit der Berathung über die Paragraphe 13,14 und 15 begonnen werden soll. Präs. Sie stimmen also mit dem Antrage des Abg. Gleispach überein? Sie wünschen nämlich, wenn ich recht verstanden habe, — oder vielmehr, ich bitte mir den Antrag schriftlich vorzulegen, wodurch jeder Zweifel behoben seyn wird. — Der Herr Abg. Hein hat das Wort. Abg. Hein. Ich wollte nur den Antrag des Herrn Abg. Lasser unterstützen. Die K§. 13, 14 und 15 stehen in einem wesentlichen Zusammenhange, sie behandeln das Verhältniß der Kirche zum Staate. Ich verkenne nicht die große Wichtigkeit dieser Paragraphe, aber ich kann nicht zugeben, daß wir durch Petitionen, die von außen einlaufen, bei jedem Paragraph verhindert werden in der Berathung und Schlußfassung. Es könnte uns dasselbe passiren bei dem H. 19 und 2tt, und dadurch, daß im letzten Momente Petitionen einlaufen, würden wir, so oft wir zur Berathung solcher Paragraphe schreiten, beirrt werden, so daß wir am Ende mit der Berathung der Grundrechte gar nicht fertig würden. Es kann nach meiner Ansicht eine unbedingte Rücksicht auf die einlaufenden Petitionen nicht in der Art Statt finden, wie es der Herr Abg. Borrosch beantragt. Ich werde mich nicht dagegen setzen, daß vielleicht jetzt mit Rücksicht auf die eingelaufenen wichtigen Petitionen die Sitzung auf ein Paar Tage suöpen-dirt werde, jedoch muß ich mich ein für allemal dagegen verwahren, daß durch einen solchen Vorgang em Präjudiz für die Berathung künftiger Paragraphe gestellt werde. Ich un-cerstütze somit den Antrag des Abg. Lasser. Dadurch bekommen wir Zeit, die Berathung mit Rücksicht auf die Petitionen fortzusetzen, vorausgeschickt, daß nicht voreilig der Schluß der Debatte verlangt wird. Mit der Berathung dieser drei Paragraphe werden wir die künftige Woche zubringen, wir können dann auch die noch fehlende Petition des Breslauer Episco-pats einer reiflichen Erwägung während der Debatte unterziehen. Präs. Der Herr Abg. Neumann Leopold hat den Antrag vorgelegt, welcher dahin geht, jetzt die §F. 13, 16 und 17 nacheinander, und dann erst die §§. 14 und 15 zu diöcutiren.— Der Abg. Neumann Leopold hat das Wort. Abg. Leop. Neumann. Unter der Voraussetzung, daß das hohe Haus beschließen sollte, noch heute in die Discussion, wenn auch nicht in die Abstimmung dieser höchst wichtigen Paragraphe einzugehen, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, den der Herr Präsident soeben vorgelesen hat, und zur Motivirung desselben Folgendes anzuführen: Ich glaube, daß gerade bei einer Discussion von so unermeßlicher Tragweite und so großer Wichtigkeit, wie die vorliegenden, es vor allem noth thut, sich zu orien-tiren, um die Verwirrung der Begriffe und sonstige Wiederholungen zu vermeiden; deßhalb bin ich der Ansicht, daß die Discussion in eine durch die Natur der Sache gebotene Ordnung gebracht werde. Wenn Sie nun, meine Herren, die §K. von 13 bis 17 inolusiv« betrachten, werden Sie sehen, daß die §§. 13, 1«, 17 in einem unverkennbaren Zusammenhange stehen, und in einem eben solchen Zusammenhange stehen die §K. 14 und 15. Die ersten drei Paragraphe handeln nämlich von den Rechten deö Einzelnen, insofern er einer religiösen Genossenschaft als Mitglied angehört. Die §§. 14 und 15 hingegen handeln von religiösen Gesellschaften als solche, als Körperschaften, und zwar der §. 14 von der höchsten Stellung der in einem und demselben Staat, also der in Oesterreich bestehenden religiösen Gesellschaften; der §. 15 von der Stellung der Kirche gegenüber dem Staate; ich glaube demnach unter der Voraussetzung, daß beliebt würde, schon heute in die Discussion einzugehen, eö werde diese Reihenfolge der Paragraphe zur Erleichterung und Onentirung bei dieser Discussion wesentlich beitragen; daher bin ich so frei, sie der Aufmerksamkeit des Hauses zu empfehlen Präs. Der Abg. Umlauft hat das Wort. Abg. Umlauft. Ich glaube, meine Herren darüber ist wohl keln Zweifel, daß wir nicht ohne Abpcht die Drucklegung der Eingaben der 3^7/^^^ baben. Eö war gewiß die Absicht des hohen Hauses, durch die Kenntniß lener Eingaben allen Abgeordneten, die über diesen Gegenstand zu sprechen wünschen, möglich zu machen, auf ihre Bestätigung oder Widerlegung einzugehen. Da nun ein Paragraph der Geschäftsordnung es einem Redner geradezu unmöglich macht, öfter als einmal in derselben Sache zu sprechen, so wird es Jedem, der heute vor Kenntnißnahme dieser Vorlagen über den Gegenstand sprechen wollte, unmöglich gemacht , darein eingehen zu können. — Ich sinde also meinen Antrag in der Art dem hohen Hause zu empfehlen, die Paragraphe, welche gegenwärtig an der Tagesordnung sind, und welche eben den Gegenstand betreffen, n.cht zu übergehen , weil eben mit ihnen eine Masse anderer Paragraphe im innigsten Zusammenhange steht, sondern ihre Berathung so lange zu vertagen, bis es uns möglich gemacht seyn wird, den In- 214 halt dieser Eingaben zur Kenntniß zu nehmen. Das wird sehr leicht geschehen können, wenn wir ein Paar Tage darüber hingehen lassen, während welcher wir unsere Zeit auf andere, ebenfalls zur Berathung kommende Gegenstande verwenden. Ich habe also den Antrag gestellt, heute und morgen die Berathung über diesen Gegenstand auszusetzen, morgen anderweitige Gegenstande auf die Tagesordnung zu bringen, und Freitag dann in regelmäßiger Ordnung in der Berathung fortzufahren. Sollte es aber von dem hohen Hause beliebt werden, einen Tag mehr zur Kenntnißnahme benutzen zu wollen, so würde ich mich dem Antrage des Abg. Strobach anschließen, daß erst Samstag mit der Berathung fortgefahren werde. Präs. Der Abg. Rieger hat das Wort. Abg. Rieger. Meine Herren, wir fühlen Alle, daß wir im Begriffe stehen, einen Gegenstand von ungeheurem Gewichte in Verhandlung zu nehmen. Wir fühlen Alle, daß wir den Forderungen der Freiheit und Humanität vor allem Rechnung tragen müssen, und daß wir, wenn wir dieses thun, uns leider gezwungen sehen müssen, Interessen von Ständen zu verletzen. Wenn wir es aber thun, so wollen wir es thun mit Bedacht, nach reifer Erwägung der Sache, und in dieser Beziehung muß ich nnch dafür aussprechen, daß die Debatte über diese Paragraphs vertagt werde, bis wir Alle im Stande sind, uns über die Paragraphe gehörig zu orientiren. Ich muß erwähnen, daß ja nicht die Debatte in der Kammer allein es ist, welche den Deputirten instuencirt, welche ihn gewissermaßen reif macht zur Abstimmung; es sind die Berathungen unter den politischen Meinungsgenossen, welche in dieser Beziehung vor Allem noch weit wichtiger sind; und hicr ist es, glaube ich, bei dem Dränge der Verhältnisse, bei dem Umstände, daß die bisherigen Paragraphe alle unsere Zeit in Anspruch genommen, gewiß noch nicht geschehen. Ich bin daher in dieser Beziehung für den Antrag des Herrn Abg. Strodach, daß die Debatte über diese Paragraphe mindestens bis Samstag vertagt werde; ich bin aber zugleich der Ansicht des Hrn. )lbg. Lasser, daß die Debatte über die M 13,14 ' und 15 unter Einem eröffnet wcrde. Ich kann nicht beistimmen der Ansicht des Abg. Neumann, der eine andere Ordnung für die Debatte vorschlägt; ich glaube, die §§. 13, 14 und 15 sind in einem mehr innigen Zusammenhange, als wie er meint. Im §. 13 ist das Princip der Glaubensfreiheit und Kirchenfreiheit im Allgemeinen ausgesprochen. Dieser Paragraph bezieht sich gewissermaßen auf die Kirche selbst und ihr Wesen, und eben so die §§. 14 und 15. Ein Anderes ist es aber mit den §§. 16 und 17. Der §. I lj bestimmt die Gleichstellung aller Staatsbürger, ohne Rücksicht, welcher Religion sie angehören, also er behandelt mehr das Verhältniß derRcligionsgcnosscn zum Staate, behandelt mehr das bürgerliche Recht jedcsStaats-bürgers, ohne Rücksicht darauf, welcher Religion er angehört. Ich glaube, daß dicse zwei Paragraphe jeder einzeln für sich in VerhaMung zu nehmen wären, daß aber diese Paragraphc in der Ordnung, wie sie vom Constitutions - Ausschüsse vorgelegt worden sind, zur Debatte und zur Abstimmung zu bringen wären. Präs. Der'Abg. Schusclka hat das Wort. Abg. Schuselka. Ich billige vollkommen dic Gründe für die hohe Wichtigkeit des Gegenstandes, die vorgebracht worden sind. Demungeach-tet kann ich nur mein Bedauern aussprcchen, daß uns jetzt bei dem Beginne cincr Debatte Bedenken aufsteigen,welche uns doch nicht überraschen dürfte, dle doch für uns kein unerwartetes Ercigniß ist, worauf wir doch gefaßt seyn mußten, weil wir tue Ordnung der Paragraphe, wie sie folgen, voraus zu lesen im Stande waren. Wir-mußtcn wissen, daß wir an dem und dem Tage an die Kirchenfrage kommen würden, und es ist meines Wissens so lange kein Bedenken erhoben worden, als bis jetzt diese Petitionen eingelangt sind. Ich bin sehr dafür, daß wir dicse Petitionen würdigen, allein ich glaube, um sie zu würdigen, braucht es keines großen Studiums. Ich glaube nicht, daß Jemand im Haust ist, welcher nicht weiß, was diese Petitionen enthalten. Ich wenigstens habe gar keinen Zweifel, denn es ist das eine Sache, die seit Jahrhunderten besprochen wird. Wir wissen die Forderungen der Kirche nicht erst seit heute, sondern schon seit Jahrhunderten, und in neuester Zeit ist dieß in anderen Parlamenten mit der größ- ten Ausführlichkeit besprochen worden, und ein Jeder hat Gelegenheit gehabt, sich darüber zu unterrichten, wenn er noch nicht unterrichtet war. Ich kann daher unmöglich dafür halten, daß es der Würde dieser Versammlung angemessen sey, wenn Sie plötzlich, da Sie sich heute versammelt haben, diese Paragraphe zu berathen, sich auf unbestimmte Zeit oder auf bestimmte Zeit aus dem einzigen Motive vertagen, um die Drucklegung einer Petition abzuwarten. Ich will keineswegs behaupten, daß diese Petitionen ganz und gar wie jede andere Petition zu behandeln seyen; ich gebe zu, daß sie wichtigersind, mehr Berücksichtigung verdienen; aber eine gar größere Berücksichtigung, als womit wir andere Petitionen behandelt haben, verdienen diese Petitionen auch nicht. Es sind hochwichtige Petitionen eingereicht worden, welche tief in das Interesse des gemeinen Volkes einschneiden,- und sie sind durchaus nicht anders erwähnt worden, als daß sie in das Verzcichniß der Petitionen abgedruckt worden sind; und dieser Petitionen wegen, die — ich wiederhole es — gewiß nicht einen einzigen neuen Gedanken enthalten, soll die hohe Versammlung ihre Verhandlungen vertagen? —das halte ich nicht der Würde der Kammer angemessen. (Beifall.) Abg. Vacano. Ich beantrage den Schluß der Debatte. Präs. Es hat noch vor dem Antrage auf Schluß der Debatte der Abg. Ullepitsch einen Unterantrag gestellt, zu dem Antrage des Abg.Strobach. Er lautet: »Die Debatte über die §§. 13, 14 und 15 ist statt Samstag, künftigen Montag zu eröffnen." Als Redner sind noch eingezeichnet: Ullepitsch, Klaudi, Hauschild, Kautschitsch, Helcel, Borrosch, Dylewski. Es wurde aus den Schluß der Debatte angetragen. Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zureichend unterstützt.) Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Debatte ist geschlossen. — Ich werde nun die Herren ersuchen, sich zu erklären, ob sie für oder gegen den Antrag sprechen. Es liegt eigentlich kein Haupt-antrag vor, und ich glaube, den Hauptantrag vertritt hier die Festhaltung der Tagesordnung, das ist die Fortsetzung der Berathung über die jetzt folgenden §§. 13,14 und 15 der Grundrechte.— Wollen sich die Herren demnach erklären, ob Sie für oder gegen die Festhaltung der Tagesordnung sprechen wollen. >— Dagegen haben sich erklärt die Abg. Ullepitsch, Klaudi, Hauschild, Helcel, Kautschitsch, Borrosch, Dylewski. Es sind also alle Herrengegen den Antrag eingeschrieben; wollenSie sich verständigen und einen Generalrcdner wählen? Abg. Dylewski. Ich werde dafür sprechen. (Heiterkeit.) P r ä s. Haben sich die Herren bezüglich des Gencralrcdners geeinigt? (Zum Generalredner dagegen wird Abg. Klaudi gewählt.) Es sprechen also noch dic Herren Klaudi und Dylewski. Bevor ich dem Herrn Gcneralredncr das Wort gebe, wcrde ich die Anträge verlesen und unterstützen lassen, damit der Herr Generalredner wisse, auf welche Anträge er Bedacht zu nehmen habe. Der Antrag des Abg. Borrosch lautet: »Die Berathung der Grundrechte mit einstweiliger Vertagung der §§. 13 bis incl. 1<), vom §. 20 fortzusetzen." Wird dieser Alltrag unterstützt? (Nicht unterstützt.) Es kommt nun der Antrag des Abg. Strobach, zu welchem ein Unterantrag vom Abg. Ullepitsch gestellt wurde, er lautet: »Die heutige und die morgige Sitzung wären zu vertagen, die Sitzung am Freitag gemischten Gegenständen zu widmen, und am Samstage die Debatte über die M. 13,14 und 15 zu eröffnen. Das Vorstandö-bureau hätte Sorge zu tragen, daß die Petitionen der Episcopate dem Drucke übergeben und unter die Kammermitglieder vertheilt werden." Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) — Der Unterantrag des Herrn Abg. Ullepitsch lautet: „Die Debatte übcr die §§. 13, 14 und 15 sey statt Samstag, Montag zu eröffnen." Wird dic-ser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist ebenfalls unterstützt. Nun folgt der Antrag des Hrn. Abg. Umlauft, welcher lautet: — Abg. Umlauft. Ich ziehe ihn zurück, mit Rücksicht auf den vorliegenden Antrag des Abg. Strobach. Präs. Der Antrag des Herrn Abg. Lasser lautet: „Ueber die M 13, 14 und 15 ist eine Collectiv-Debatte zu eröffnen und damit heute zu beginnen; die Fortsetzung und der Schluß dieser Debatte und die Abstimmung darüber aber bis zur nächsten Woche zu verschieben." (Wird unterstützt.) — Der Antrag des Abg. Rulitz lautet: „Es möge die Debatte über die §§. 13 bis incl. 19 eröffnet und fortgeführt, jedoch die Abstimmung bis zum Schlüsse der Debatte über den §.19 verschoben werden." (Unterstützt.) — Der Antrag des Abg. Gleispach geht dahin, heute mit der Debatte über die §§. 13, 14 und 15 zu beginnen, morgen koine Sitzung, übermorgen eine Sitzung für gemischte Gegenstände und Samstag eine Sitzung zur Fortsetzung der Debatte über die drei Paragraphe abzuhalten. (Wird unterstützt.) — Endlich der Antrag des Abg. Leop. Neumann, der sich eigentlich bezüglich der Frage der Vertagung nicht ausspricht. Abg. Neumann, 3eop. Mcin Antrag ist in (5V6iltum gestellt. Präs. Als Redner dagegen hat der Abg. Klaudi das Wort. Abg. Klaudi. Ich habe vor Allem im Namen des Herrn Abg. Ullepitsch, der zugleich im Vorstandsbureau ist, die Eröffnung zu machen, daß die Drucklegung der Petitionen vor Montag nicht beendet seyn kann, daher aus dieser Rücksicht der Herr Abgeordnete sich bewogen fand, das Amendement zu stellen, daß erst Montag die nächste Sitzung gehalten werde, da nur bis dahin die zweite, uns noch nicht überkommene Petition gedruckt seyn kann. Was nun den Hauptantrag betrifft, so habe ich zu bemerken, daß ich mich wirklich sehr wundern muß, daß gerade der Hr. Abgeordnete, der gestern von der Trib' herab erklärt hat, unsere Verhandlungen seyen vielleicht weniger darum da, um die Kammermitglieder zu belehren oder zu überzeugen, als vielmehr, um das Volk, welches hinter uns steht, die Revolution, die begonnen ist, fortmachen zu lassen und das Volk auf jenen Grad hinaufzubringen, auf welchem es stehen muß, um die Richtigkeit irgend eines Beschlusses einzusehen. Wenn aber das Vereinsrecht, welches gestern Gegenstand der Debatte war, schon von solcher ungeheurer Tragweite erkannt wurde, daß das Volk mit den Grundsätzen, und auch mit den theoretischen Ansichten bekannt gemacht werden mußte, um sich für die Richtigkeit eines hier gefaßten Beschlusses auszusprechcn, so glaube ich, daß dieß besonders bei den Paragraphen, d:e uns als Gegenstand der nächsten Berathung vorliegen, der Fall seyn wird. Wenn jener Herr Redner sagt, wir seyen nicht überrascht worden durch die heutige Sitzung, so gestehe ich dieses gern zu. Wir sind sogar nicht überrascht worden durch dic Petitionen; allein, die Petitionen sind der Ausdruck der Fachmänner, und gerade diese Paragraphe, die uns hicr vorliegen, erheischen es, daß wir mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln, mit aller möglichen Genauigkeit und aller möglichen, ich möchte sagen, Kleinlichkeit vorgehen. Die Idee der Freiheit der Religion ist allerdings eme sehr alte, sie ist wenigstens, wo nicht älter, so doch 700 Jahre alt, aber auch kein Staat, wie das Gesammt-Kaiserthum Oesterreich, hat gerade bei dieser Idee solche Rücksichten zu beobachten als wlr. Als die Idee von religiöser Freiheit in Oesterreich zuerst zur Geltung kam un- , ter Kaiser Joseph II., da sah man schon, welch' unendliche Tragweite diese Idee hat, und welche unendliche Bewegung sie in allen Sphären der bürgerlichen Gesellschaft hervorzurufen im Stande ist. Und gerade die neueste Zcit ist es wieder, in der dicsc Idee mit noch bedeutenderer Macht hervortritt. Wir sahen und schcn cs noch, daß selbst in Oesterreich neue Sectcn sich bilden, daß sie mit Recht auf die Anerkennung des Staates Anspruch machen, und wir dürfcn daher nicht vorschnell hinausgehen , sondern wir müssen, weil wir hier theil-wcise Richter in eigcner Sache sind, wir müssen alles berücksichtigen, was uns in dieser Angelegenheit vorgelegt wurde. Ucbrigens glaube ich mich allerdings' auch gegen dic Ansicht aussprechen zu müssen, als seyen die Paragraphe, die uns jetzt vorliegen, in einem so innigen Zusammenhange, daß sie alle zusammen behandelt werden sollen. Mir scheint cs, daß der §. 13 die Religionsfreiheit, die Freiheit der Ueberzeugung dcs Glaubens behandle, die Frcihcit derRcligionsübung für die Einzelnen; — der ^'. 14 behandelt das Vcr-hältniß der Rcligionögcsellschaften zueinander, und daöVerhältniß derEinzelnen zu ihrenGesellschaften. 245 Der 8. 16 behandelt das Verhältniß der Ne^ ligionsgesellschaftcn zum Staate; es sind dem» nach diese 88> einander vollkommen coordinirt und nicht in solcher Verbindung, daß sie nur zusammengenommen verhandelt werden könnten; deßhalb kann mich das nicht veranlassen, jenem Amendement beizustimmen, welches die gemeinschaftliche Verhandlung der 88- vorgeschlagen, wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes. Als wir die Drucklegung der Petitionen beschlossen haben, mnßtcn wir doch einen Gruud dafür eingesehen haben. Wir haben damals die Drucklegung nicht beschlossen, rannt diese Petitionen bloß unter dicKammcr-glieder vertheilt würden, sondern wir haben sie beschlossen, weil die Dinge, die in diesen Petitionen vorkommen, uns so wichtig erscheinen, daß jeder Einzelne, der hier seine Stim> mcn abzugeben hat, sich genau in ihren Inhalt einweihen soll. Wenn man den Antrag gestellt hat, man möge heute debattiren und >n der nächsten Sitzung den Beschluß fassen, so muß ich nur bemerken, daß diejenigen Abgeordneten, die heute sprächen, rein nmsonst gesprochen haben würden, denn sie könnten darauf nicht Rücksicht nehmen, was uns nachher vorliegt; sie sind daher nicht in der Lage, gründlich die von ihnen allenfalls nicht gefeilten Ansichten, wie sie in jenen Petitionen ausgesprochen sind, zu widerlegen. Sie find nicht in der Lage, ihre Reden und Begründungen für diesen 8- so einzurichten, daß auch das'Volk, für welches die Constitution gegeben ist, UN"- dessen Vertrauen wir besitzen müssen, einsehe,' ^ß diese 88- wirklich zu seinein Interesse förderlich, zu seinem Besten sind; — deßhalb bin ich für das Amendemcnt Strobach. Präs. Der Abg. Dylewski hat das Wort. Abg. Dylcwski. Ich bin vcrurtheilt. für den Antrag zu sprechen; ja ich habe da-füv zu reden, weil ich allerdings Manches Nnde, was für die Fortsetzung der Debatte am heutigen Tage spricht. Es ist gesagt wor' den, dasi alle diese Petitionen Wahrheiten ent-l,alten, die seit Jahrhunderten besprochen worden und bekannt sind. Es gibt wohl Wahrheiten, die seit Iahrhnndertcn besprochen worden , und bekannt und uns nicht fremd sind. Dieses aber mit Bestimmtheit auszudrücken, daß es hier mit diesen Petitionen sich so verhalte, wage ich für meine Person nicht zu bc-baupten. Es ist also in der Ordnung, entweder schon heute gleich die Debatte zu beginnen, oder sie aufzuschieben. Ich würdige vollkommen die Gründe, welche dafür sprechen, nnd ich glaube, man wird ja ohnehin ebenso mtheile^ als wenn ich nicht gesprochen hätte; ^ber ich sehe, es finden sich Herren, die bereit !l"d, iu dieser Debatte zu sprechen, ohne diese Petitionen zur Kenntniß genommen, ohne sich überzeugt zu haben, ob darin wirklich die Wahrheiten stecken, welche seit Jahrhunderten besprochen wurden. Ich finde also nichts Unnatürliches darin, daß diese Herren heute auch über die Kirchcnfrage reden, vorausgesetzt, daß die Kammer es gelten lassen wird, daß diejenigen, welche dieß nicht zu unternehmen wagen, und zu denen auch ich gehöre, sich für späln das Wort vorbehalten. Präs. Die vorliegenden Anträge sind hauptsächlich zweierlei Art, nämlich vertagende, und solche, welche beantragen, daß die Debatte glrich beute beginne. Es müssen die vertagenden Anträge vor Allem zur Abstimmung gedacht werden, und zwar zuerst derjenige, welcher auf die weiteste Vertagung antragt. In dieser Beziehung reicht der Autrag des "lbg. Ullcpitsch am weitesten, nnd ist eigentlich ein Unterantrag des Abg. Strobach. Der "Nttag des Abg. Strobach geht dahin, damit "c Drbatte bber die 88« ^, 14, l il Samstag "Antt werde. Nach dem Antrage des Abg. Uucpitsch soll die Debatte auf Moutag verlegt ^crdcn. Diejenigcu Herren, welche für die Vertagung der Debatte bis Montag sind, wollen anfstchcn. (Geschieht.) Ich muß die ^egeuprobc vornehmen lassen. Diejenigen Herren, welche qfgen die Vertagung bis Montag sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Ich Beilage zum Amtsblatt der Laibacher Zeitung, 5349. bitte die Herren Vice-Präsidenten, zur Beurtheilung der Majorität sich herzubemühen: es ist die Abstimmung zweifelhaft. (Geschieht.! Es wnrde die jetzige Abstimmung sür die Minorität gehalten, demnach ist der Anttag angenommen. Es wird also die Debatte vci> tagt bis Montag. (Bravo rechts, Zischen links.) Es kommt nun der übrige Theil des Antrages des Abg. Strobach zur Abstimmung; mit Rücksicht auf den eben angenommenen Vcrbesfclungsantrag wird derselbe lauten: „die heutige und die morgige Sitzung wärm zu vertagen, die Sitzung am Freitag gemischten Gegenständen zu widmen, dann die Debatte über die 88- 13, 5 4 und 15 bis zum Montag zu eröffnen. Das Vorstandsbureau bat dafür Sorge zu tragen, damit die Vorlagen der Episcopate rechtzeitig dem Drucke übergeben, und an die Kammer vertheilt werden." (Wird dnrch Majorität angenommen.) Demzufolge wird heutc und morgen keine Sitzung, am Feiertage die Sitznng für gemischte Gegenstände stattfinden. Das Vorstandsburean wird sich angelegen sein lassen, daß bis Freitag so viel als möglich in Druck gelegt und vertheilt werde. Ich glanbc nicht, daß durch die eben geschehene Abstimmnng auch zugleich über die Frage abgesprochen worden, daß über die 88-13, 14, 13 collectiv, oder über welche 88-überhaupt zusammen verhandelt werden solle; ich würde glauben, daß darüber die Debatte noch eröffnet werden müßte, weil auch dann bezüglich der Rcdenrdnnna. eine Vorkehrung getroffen werden müßte. Es. haben sich nämlich zu jedem der U. in, 14 nnd lii verschiedene Redner besonders einschreiben lassen. Es wird dann, falls es beliebt werden sollte, daß über diese Paragraphc zugleich verhandelt und zugleich über alle drei abgestimmt werde, eine Revision dieser Einzcichnung vorgenommen werden müssen, damit dann keine Widersprüche bezüglich der Redeordnung vorkommen. Abg. Ricger. Ich schlage vor, daß eine nene Einschreibung eingeleitet werde (Bewegung), nachdem jetzt beschlossen worden ist, daß über alle 3 Paragraphe — (Nnf: nein nein!) Präs. Ich glaube, es ist dieß nickt bc-schloffen worden, denn es ist bis nun zu nur festgestellt, daß die Debatte über diese Paragraphe am Montag beginnen solle, - aber ob über alle 3 Paragraphe zugleich, oder über jeden Paragraph abgesondert, wurde nicht entschieden. Es liegt hier in dieser Beziehung ein Antrag des Herrn Abg. Leop. Neumann vor, welcher auch zur Abstimmung gebracht werden muß. Ich ersuche sich darüber auszu-sprcchen, ob über diese Paragraphc zusammen debattirt und abgestimmt werden soll, oder über jeden Paragraph abgesondert, oder endlich in der Art und Rcihenfoge, wie es der Abg. Lcop. Nenman vorschlägt; — der Abg. Neuman wünscht nämlich, zuerst die 88- 13, 16 und 17 nach einander vorznnehmen und dann erst über die 88- 14 und 1!i zn drbattiren. Abg. Ricger. Ich habe, was die Sache selbst betrifft, bereits früher meim Ansicht dabin ausgesprochen, daß es am zweckmäßigsten wäre, über'die 88> 13, 14. 1ü die Debatte unter Einem zn eröffne». Ich glaube, das ist schon in dem Beschlusse, welcher über den Antrag Strobach's gesaßt worden ist, enthalten ; es heißt ausdrücklich: es sei die Debatte über die 8s- ^, 14, lii Montag zn eröffnen, folglich über Alle unter Einem; das versteht sich wohl, daß über alle diese Paragraphc debattirt werden wird, aber nicht bloß über diese, sondern über alle audcrn, die in den Grundrechten vorkommen. Wenn es aber heißt, daß am Montag die Debatte über dir 88> 13, 14 und l ü zu eröffnen ist, so kann es doch nichts anderes heißen, als über alle diese Paragraphe auf Einmal (Unruhe); es können nnmöglich alle Redner für und gegen diese Paragraphe an einem Tage gehört werden, und über alle diese Paragraphe an einem Tage die Abstimmung erfolgen. Es ift also nicht anders möglich, als daß in dem Antrage des Abg. Strobach schon auch die Bestimmung enlhal-tcn ist, daß die Debatte über alle Paragraphe zugleich eröffnet werden muß. Präs. Der Abg. Hawelka hat das Wort. Abg. Hawelka. Ich wollte ungcfäbr dasselbe sagen. In dem Antrage Strobach'ö steht ausdrücklich über: „die 88- 13, 14 nnd I.'i"; hätte er im Sinne gehabt, die Debatte soll bloß über den 8- 13 abgesondert beginnen, dann hätte er allenfalls bloß den 8- 13 und nicht auch die ferneren citircn müssen; nach' dem er aber ausdrücklich die 3 Paragraphe angesetzt hat, so muß er einen besonderen Sinn damit verbinden. Dieser kann also nicht au-oers gedeutet werden, als daß die Debatte über die 88- 13, 14, 111 auf einmal zu er öffnen wäre, weil, wenn die Debatte über den 8- 13 stattfindet, sie nicht übcr den 8> 15 zugleich beginnt, was doch geschehen soll. Präs. Der Abg. Kautschich hat ras Wort. Abg. Kautschitsch. Die Paragraphc !3, 14, 15 enthalten drei wesentlich von ein ander verschiedene Principe und Verhältnisse. Im ersten Varagraphe ist der Grundsatz über die Religionsgesellschaften, im zweiten Paragraphc ist der Grundsatz über das Verhältniß der Religionsgcscllschaften zu einander, und im dritten Paragraph das Verhältniß der Religionsgcscllschaften zum Staate. Diese drei wesentlich verschiedenen Principien können nicht unter Einem znsammen verhandelt werden, ohne eine Vermischung der Principien herbei«» zuführen. Ich muß auch entschieden protesti' ren gegen die Einbeziehung des 8 16 5" den 88- 1", 14, I.'l, wic der Abgeordnete für die Lcopoldstadt vorgeschlagen hat. Der 8- 1^ enthält Corollarien, die aus den drei früheren Principien genommen werden müsse,,, nämlich: die Religionsfreiheit, das Verhältniß der Re-ligionsgcsellschaften gegeneinander und das Verhältniß der Religionsgesellschaften zum Staate. Diese Corollarien werden erst gezogen aus diesen Principien. Wenn wir aber bei den Corollarien anfangen, so fangen wir ohne ein Princip an. Es muß früher das Princip festgesetzt werden, in welchem Verhältnisse die Kirchen zu einandrr und zum Staate si»d, und inwiefern Jemand in der Wahl der Religion frei ist. Wenn wir daß nicht bestimmen, so werden wir am Ende iM' fangen, nnd werden täufchende Corollcnic» bei dem tz. Ui aufstellen, welche den Pnncipitn, die wir nachher aufstellen werden, widersprechen werden. Insbesondere bemerke ich, das: in dem 8- 1« die wichtige Frage über die Judenem.'nzipation enthalten ist. Diese Fraae taun nur ein Eorollcnium sein der früher in den drei Paragraphen c.nfzu stell enden Principien, und ich warne vor dieser Verhandlung vor dcr Hand. bevor wir nicht das Verhält« niß dcr Religionen zu einander und znm Staate festgestellt haben. Präs. Dcr Abg. Leopold Neumcmn bat das Wort. Abg. Neumann Leop. In Vezichung ' auf das, was der Herr Abgeordnete für Lai^ bach gesagt hat, erlaube ich mir zu bemerken, daß allerdings die Paragraphe i^, in, 17 in einem wesentlichen Zusammenhange strken weil sie die Rechte jedes einzelnen, insofern er Mitglied einer religiösen Gesellschaft ist, enthalten; nichts desto weniger würdc ich auf die Diskussion in der Ordnung, wie ich die ^.^ "nzugcben, keinen so besondern Nachdruck legen, weil allerdings die 8tz 1ü und 1? in der Stellung wie sie jetzt sind voll-kommen ansreichend discutirt werocn können; was aber die Bemerkung des Abgeordneten sur Elsenbrod anbelangt, kann ich ihm nicht beipflichten. Es ist möglich, er und der Herr Abgeordnete für Ezaölau haben den Antrag des Abgeordneten für Prag interprets. Diese Interpretation erlaube ich mir als eine rein subjective nnd für das hohe Haus nicht obll-gatorifche ansehen zu dürfen, so lange das hohe Haus nicht seine Willensmeimmg m an< derer Richtung ausgesprochen hat. ^"ß °er Abgeordmte für Prag seinen Anttag aus Dls- 55 2<6 ^uffion dcr drei N. 13, 14, 15 gestellt bat, ist allerdings wahr, daß aber varans noth-wendigerwcisc eine cumulative Discussion dieser drei Paragraphs hervorgehe, das. meine Herren, finde ich bei aller Verehrung sür den logischen Scharfsinn des Abgeordneten snr Ei-ftnbrod noch nicht unbedingt. Ich selbst hatte vie Ehre einen Antrag zu stellen, und niit ^iücksicht aus das, was der ehrenwerthe Abgeordnete für Laibach bemerkte, anzudeuten, daß die U. 13, 16, 17 nacheinander discutirt werden sollen. Ich bin vollkommen der Ansicht, die der ehrcnwcrthe Abgeordnete für Laibach aussprach. daß es sehr prajndicirlich, daß es in dieser Discussion sehr hindernd wäre, wenn wir bei Paragraphen, von denen jeder für sich ein Lebcnsariom enthalt für die Bürger, den Staat, die Kirche, wenn wir die Discussion darüber so zu sagen in einen Hansen zusammenwürfen. Der 8< 13 spricht einen Grundsatz aus, nämlich die Glaubensfreiheit. Der 8. 14 spricht einen Grundsatz aus: es gibt keine Staatskirche; der §. 15 spricht sich auf eine ähnliche Weise über den Grundsatz rücksichtlich der künstigen Gesetzgebung aus; solche hochwichtige Ariome müssen in ihrer ganzen Klarheit herausgestellt, nicht aber unter einander geworsen werden, und ich glanbe, wenn ich die Stimmung des Hauses bemerke, daß Sie anch in dieser Richtung und in keiner andern den Antrag des Herrn Abgeordneten für Prag aufgefaßt haben, vorbehaltlich der Entscheidung. (Beifall.) Präs. Der Abg. Vorrosch hat das Wort. (Ruf: Schluß der Debatte.) Es wird der Antrag auf den Schlnß der Debatte gestellt, wird er unterstützt? (Unterstützt und angenommen.) Die Debatte ist demnach geschlossen Als Redner sind noch eingeschrieben die Herren Abg. Vorrosch, Lasser und Strobach. Ich bitte die Herren, sich zu erklären, ob sie für die cumulative Behandlung der in Frage stehenden Pa-ragraphe sind, oder dagegen? (Horrosch ist gegen, Strobach und Lasscr für.) Abg Strobach. Ich könnte mit cin paar Worten die Sache abmachen. Es wurde sich anf die Interpretation dieses Antrages, der sodaim zum Beschlusse erwachsen ist, berufen. Visher war es Usus, daß man Gesetze immer nach der Absicht des Gesetzgebers erläutert hat, daher dürfte vielleicht hier eine analoge Anwendung auch auf die Erklärung eines Antrages eintreten. Ich war der Antragsteller, und hatte wirklich die Absicht, daß diese Paragraphe cumulativ behandelt würden, wie meine Freunde, die Abgeordneten sür Ezaslau, Ei-scnbrod und Kuttenberg es wirklich ausgesprochen haben; das ist das Einzige, was ich mittheilen wollte. Ich glaube übrigens, der Gegenstand ist schon erledigt durch den gefaßten Beschluß. Ich glaube nicht, daß nach dem gefaßten Beschlusse noch eine Debatte eröffnet werden kann. Abg. Vorrosch. Ich kann nicht glanben, daß diese Interpretation in dem früheren Beschlusse des Hauses gelegen habe. Der Gegenbeweis liegt schon in der Zulassung der Debatte. Ich muß mich auf das Entschiedenste gegen ein accnmulatives Verfahren erklären. Das führt offenbar nur zur Ueberstürzung. indem dann den einzelnen, wenn auch nicht ii, ^,,?^ ^ doH ;„ 8s)l^n? verschiedenen Paragraphen nicht die genügende Aufmerk-jamkcit und Detaillirung gewidmet wird; nach diesem Vorschlage hätten wir schon früher das Hansrecht, wobei die Untersuchung von Papieren mit inbeqriffen ist, also auch das Hausrecht des Briefgeheimnisses unter Einem abthun müssen, ebenso die Paragraphe über Volksver,ammlung und Vereine, und ebenso müßten wir noch mehrere spätere inhaltsverwandte Paragraphe behandeln. Ich kann mich also nur anf das allerbestmnnteste dagegen, unter Berufung auf das von früheren Hn> ren Rednern hierüber bereits Gesagte erklären. (Bravo.) Präs. Der Antrag des Abg. Strobach geht dahin, daß die Debatte über die U. 13, 14 m,h l5 mnullativ vorgenommen wlche. Dieser Antrag ist von der gewöhnlichen Behandlung des Gegenstandes abweichend, demnach wird er vor AUem znr Abstimmung kommen müssen, sodann dcr Antrag des Abg. Nenmann. welcher - (Ruf: Er wurde zurückgezogen!) Hat der Herr Abgeordnete den Antrag zurückgezogen? Abg. Leop. Neumann. In Rücksicht der Reihenfolge der Paragraphe habe ich ihn zurückgezogen. Präs. Es käme sodann dcr Antrag des Abg, Kautschitsch, welcher lautet: „Die W. 13, 14, 1.". sind als cin Ganzes zu betrachten, und eine allgemeine Debatte darüber zu eröffnen; ist diese erledigt, dann übergehe man zu dcr Debatte über die einzelnen Paragraphe." Abg. Hawelka. Ich bitte, die Frage zn stellen, ob dieser Antrag durch den bereits gefaßten Beschluß erledigt sei, es handelt sich um d« Deutlichkeit; es wäre nicht in dcr Ordnung, wenn wir jetzt einen widersprechenden Beschluß fassen würden. Es möge sich das hohe Haus darüber aussprechcn, ob er schon erledigt ist. Präs. Ich bin nicht der Ansicht, daß die vorliegende Frage durch den bereits gefaßten Beschluß dahin erledigt sei, daß über die 88< 13, 14, I,", zugleich als ein Ganzes zu verhandeln sein, doch weil der Antrag gestellt wuroc, so werde ich ihn zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche der Ansicht sind, daß die vorliegende Frage durch die gefaßten Beschlüsse dahin erledigt sei, daß über die §§. 13, 14, 13 cumulativ zu verhandeln sei, wollen ansstehen. (Einige Mitglieder cr-heben sich.) Es ist nicht anerkannt worden. Ich werde nun die Anträge selbst zur Abstimmung bringen. Der Antrag des Abg. Strobach geht dahin, damit die 88- ^t, 5 4, ^ cumulativ behandelt werden; der Antrag des Abg. Kautschitsch geht dahin, damit allerdings eine allgemeine Debatte übcr die U. 13, 14, 13 eröffuet werde, daß aber dann zur Spc-cialdebattc übergegangen werde. Ich glaube, daß der Antrag des Abg. Kautschitsch, dcr immerhin eine Specialdebatte znläßt, näher liegt dcr gewöhnlichen Behandlung, entfernter aber ist dcr Antrag des Abg. Strobach. der nur cine cumulative Debatte wünscht, daher dieser Antrag srüher zur Abstimmung kom-men muß. Ich werde noch vorläufig übcr diese Anträge die Untcrstntzungsfrage stellen. Wird der Antrag des Abg^ Strobach unter« stützt? (Bewegung.) Abg. Hawelka. Ueber den Antrag Strobach's können wir nicht abstimmen, denn wir haben schon hierüber abgestimmt, (Ruf: Nein, nein!) Präs. Es ist von der Kammer die Erklärung, daß über die Frage bereits abgestimmt wurde, abgelehnt worden. Ich muß demnach die Anträge zur Abstimmung bringen, und ersuche, mich weiter nicht zu stören. Wird der Antrag des Abg. Strobach unterstützt? (Geschieht.) Er ist nicht unterstützt, kommt deßhalb nicht zur Abstimmung. Nun kommt dcr Antrag des Abg. Kautschitsch. Dieser lautet: „Die 88- 13, 14. IN nnd 19 sind als Ganzes zu behandeln, und eine allgemeine Debatte darüber zu eröffnen. Ist die erledigt, dann übergehe man zur Debatte über die einzelnen Paragraphe." Wird dieser Antrag unterstützt? — . Abg. Hein. Ich trage aus dle Trennung dieser Frage an, und zwar für dcn 8- 19. Abg. Kautschitsch. Ich ziehe den Antrag rücksichtlich des 8. 19 znrück. Präs. Der Antrag wird demnach lauten: „Die 88- 13, l 4 und 15 sind als Ganzes zu behandeln, und eine allgemeine Debatte darüber zu eröffnen. Ist die erledigt, dann übergehe man zur Debatte über die einzelnen Paragraphe." Wird dieser Antrag nnterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt, und kommt dcni' nach zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Per Antrag ist angenommen. — Er- lauben Sie, meine Herren, noch Eines; — damit diese Angelegenheiten beute gänzlich in Ordnung gebracht werde, nämlich anch bezüg-lich der Redeordnung, bemerke ich. daß viele Herren Abgeordnete sich besonders für jeden der W. 13, 14 und 1!i einschreiben ließen. Es könnte denmack in Bezug anf die Rcde-ordnnnq ein Streit entstehen. Da eine allge-meine Debatte über diese Paragraphe, sodann eine Specialdebatte über die einzelnen Paragraphe beschlossen wurde, so glaube ick. daß die Herren für die Spccialdebatte in der Ord^ nung verbleiben, in welcher sich dieselben bereits vormerken ließen; für die allgemeine D'.^ hattc aber wird eine Einschreibung an dem Tage der Sitznng stattfinden, nämlich künftigen Montag. Sind die Herren damit einver« standen? (Ja.) Es wäre nun die Tagesordnung sür Freitag festzusetzen. Vor dem Uebergange zu dieser Frage fordere ich die Mitglieder des Finanz-Ausschusses auf, sich im gewöhnlichen Locale znr Wahl eines Vorsitzen« dcn statt des ausgeschicdcncn Abg. Hagenauer eillzufindcn. Die Mitglieder dcr ersten Abthci^ lung werden nochmals ersucht, sich um 9 Uhr morgen zn versammeln. Ebenso die neunte Abtheilung, zur Vornahme der Wahl eines Revidenten dcr stenographischen Berichte. Abg. Strobach. Anch die sechslc Abtheilung. Präs. Ebenso wird dic sechste und anch die zweite Abtheilung zur Sitzung folgenden Tages 9 Uhr eingeladen. Die Tagesordnung für die nächste Sitzung würde also sein: l Vorlesung des Sitzungs-Protokollcs. ll Pru< fung dcr Wahlactcn nnd beanständeten Wahlen/ M Verhandlung über den Antrag des Abg. Kapuszczak — was schou gestern beschlossen wurde. lV. Verhandlung übcr die Angelegenheit des Abg. Kaim. Abg. Prazak. Und dcr Bericht des Finanz-Ausschusses wcgeu dcr Depositengelder, es sind ja schon 14 Tage. Präs. Es ist die Drucklegung dieses Ve< richtcs veranlaßt worden, wird aber erst morgen fertig werden. Ich würde daher die Her» rcn Abg. crsucheu, im stenographischen Bureau morgen sich diesen Bericht abzuholen. Und er könnte allensalls vor der Angelegenheit des Herrn Abg. Kaiin an die Tagcsordnnng kommen. Dic Sitzung wird Freitag nm 10 Uhr stattfinden. Die Herren Abgeordneten dcr achten Abtheilung werden noch ersucht, morgen 8 Uhr zusammen zu kommen. (Ruf: Nein.) Also Freitag um 9 Uhr. Der Vorstand des Ausschusses für Schul- und Unterncbtswcscn ersncht dic Mitglieder dieses Ausjchu^cs, am 9. Februar um 4 Uhr NachmtttaB sich versammeln zu wollen. — Das ist übermorgen. — Die heutige Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung 12 Uhr Mittags. Offizielle stenographische Beichte über die Verhandlungen des österreichischen constituirenden Reichstages in Kremsier. Sechsundachtzigste (XXXlV.) Sitzung am 9. Februar 1849. Tages - Ordnung. 1 Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 7. Februar 1849. II. Berichte über Nahlacte und beanständete Wahlen. III. Berathung übcr den Antrag des Abg. Kapuzszczak, betreffend dic Wahl eines Ru-thenen in den Ausschuß zur Verfassung emcs Entwurfes über das Gemeindegesctz. I V. Bericht des Finanz Ausschusses über die Depositen, und V. Bericht des Ausschusses in dcr Ango legcnheit des Abg. Kaim. Vorsitzender: Präsident Smolka. Minister: Thinnfcld. Anfang dcr Sitzung: 10 '/2 Uhr. Präs. Die zur Eröffnung dcr Sitzung n- 217 forderliche Anzahl Abgeordneter ist anwesend; ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Der Herr Schriftf. Streit wird das Protokoll der letzten Sitzung verlesen. (Sckriftf: Streit verliest das Protokoll.) Ist rücksichtlich der Fassung des Protokolls etwas zu erinnern? (Es meldel sich Niemand.) Da gegen die Faffung des Protokolles Nichts eingewendet wird. so erkläre ich dasselbe als richtig aufgenommen. Es baben sich als unpäßlich melden lassen dic Herrciz Abg. Königshofcr, Anton Beck, Iachimovicz und Kaim. Den, Herrn Abg. Pieuezykowski habe ich einen ßtägigen Urlaub ertheilt. Es wurden mehrere Wahlen iu verschiedenen Ausschüssen vorgenommen, an die Stelle mehrerer ausgetretenen Mitglieder, und zwar: an die Stelle des Herrn Abg. Syanghcr wurde in den Finanz-Ausschuß der Herr Abg. Ccrne Joseph gewählt, in den Eutschädigungs-Ausschuß dcr Herr Abg. Pitterie; an die Stelle des ausgetteteucn Herrn Abg. Gobbi wurde in den Constitutions-Ausschuß der Herr Abg. Vlach gewählt; der Finanz-Ausschuß ^hat zu seinem Vorstaudc den Herrn Abg. Schmitt und zum Vorstand-Stellvertreter den Herm Abg. Sz-'»bel gewählt. Die 9. Abtheilung wählte zur Redaction der stenographischen Berichte den Hcnn Abg. Wilduer. Es sind einige Iu« w'pelllitlonel, angemeldet, und zwar: eine Interpellation der Herren Abg. Anton Kutfchera und Franz Skoda an das Ministerium des Innern und dcr Landcscultur. Abg. Kutsch era. (liest). Interpellation an die Herren Minister des Innern und der ^andescultur. Unter die nothwendigsten Lebens-Bedürfniffe gehört nebst dem täglichen Brote auch das Holz. Bei der von Jahr zu Jahr steigenden Bevölkerung, bei dcr Vermehrung der I n d u-strialwerke, insbesondere der Eisenbahnen, hat sich seit zwei Deeennien der Holzverbrauch so gesteigert, daß der Preis des Brenn- und Nutzholzes eine ungewöhnliche, für viele Staatsbürger schon ietzt eine unerschwingliche Höhe erreicht yat. In Folge dieser hohen Holzvrcise und da der größere Theil der Landbewohner nicht gewohnt oder nicht in der Lage ist, sich seinen Holzbedarf gegen Eutgeld zn verschaffe,,, sind schon seit längerer Zeit Holzdicbstähle und Waldfrevel aller Art an der Tagesordnung, welche auf eine rationelle und gedeihliche Forst-und Walocultur um so nachthciliger einwirken, als die Waldcigenthümer nicht in der Lage sind, ihre Waldungen gegen solche widerrechtliche, dazu noch meist zur Nachtzeit verübte Waldfrevel wirksam zu schützen. Diese widerrechtlichen Angriffe des Waldeigcnthums, wodurch die Forste sehr bcvastirt werden, haben sich iu dcr jüngsten Zeit ""f klne so betrübende Art vermehrt, daß in Ulelen Provinzen diesen an Eommunismns gränzenden Eigcnthumseingriffen nur mit Anwendung der Militärmacht Einhalt gethan werden kann. dagegen von den Grundeigenthümern erhobenen Einsprüche meist mit Gewalt zurückweisen. Welche bedauerlichen Iagdereesse in dcr jüngsten Zeit vorgefallen sind, und wie durch solche iu vielen Fällen die Sicherheit, ja selbst das Leben vieler Staatsbürger gefährdet wurde, ist nur zu sehr bekannt, lind bedarf erst keines Nachweises. Schon in dieser Beziehung erscheinen zum Schutze des Eigentbuins und dcr Sicherheit der Person gesetzliche Maßre-deln dringend nothwendig. Aber selbst in nationalökonomischer Beziehung verdient die Jagd als eine nicht unbedeutende Quelle des National, Einkommens einige Beachtung. Nach dcr landwirthschaftlicheti Statistik beträgt allein der Werth des im Königreiche Böhmen erlegten Wildes jährlich die Snmme von beinahe 400.000 fl. C. M. Dieses Einkommen würde aber für die Folge ganz verloren geben, wenn die Jagd gänzlich freigegeben werden sollte, weil sodann in kurzer Zeit die gänzliche Ausrottung des Wildes, welches doch eine bedeutende Menge Nahrungsmittel für das Publikum liefert, zu besorgen steht. Diesen Iagdun fügen , wodurch die Landbewohner nur dcmoralisirt, Grund und Boden, besonders aber die Fcldfrüchte häufigen Beschädi. guugen ausgesetzt wären, kaun ebenfalls nur durch eine Iagdordnnnq vorgebeugt werden: wir stellen daher an die Herren Minister folgende Fragen: 1. Welche Verfügungen gedenkt das Ministerium zur Beseitigung dieser Uebelstän-de zu treffen? und 2. Steht das baldige Erscheinen eines zeitgemäßen Forst-Polizeigesetzes, insbesondere einer Iagdordnung in Aussicht? — Mit mir hat diese Iuterpellation eingebracht der Herr Abg. Skoda. Präs. Diese Interpellation wird dem betreffenden Ministerinn: zugemittelt werden. Abg. Kutschern. Mit dieser Interpellation erlaube ich mir zugleich eine weiter Interpellation den Herrn Vorstand des Pctitions-Ausschusses wegen Erledigung der Petition des böhmischen Forstvereines, welche in einem gleichen Sinne eingebracht wurde und zwar unterm 14. September 1847 Rt-ichstagszahl 1647 zu stellen; ich bin dazu no/hgcdrunaen, weil ich schon längere Zeit nachforsche, welche Erledigung diese Petition erlangt habe, aber bisher nichts erfahren tonnte. Ich stelle daher die Frage, ob diese Petition schon erledigt ist, und welche Erledigung sie erhalten hat. Abg. Kr eil. Der Vorstand des Petitions-Ausschusses ist auf Urlaub, als Stellvertreter desselben habe ich die Ehre anzuzeigen, daß ich jetzt auf die gestellte Interpellation nicht antworten kann, weil ich erst seit dem 13. Jänner in den Petitions-Ausschuß eingetreten bin, und zum Vorstand-Stellvertreter gewählt wurde. Ich werde es mir angelegen sein lassen, sogleich nachzuforschen, n»d werde das Resultat der Nachforschung dem Herreu AlM' ordneten mittheilen. Präs. Eine weitere Interpellation bat der Abg. Schnsclka an das Gcsannnt-Ministerium angemeldet. Abg. Schuselka. (liest.) Interpellation an das hohe Ministerium, betreffend die zeiweili' ge Befreiung der Studenten vom Militärdienst und dic gewaltthätige Assentiruna. einiger Schriftsteller in Oalizicn. Die allgemeine Wehrpflicht ist für freic Staatsbürger zugleich ein theures Recht, und indem die österreichischen Völker das Waffenrccht verlangten, haben sie dadurch auch die Pflicht eines jeden Bürgers anerkannt, zum Heile des Vaterlandes den Waffendienst zu leisten. Allein bevor wir aus den verworrenen Ucbergangszuständcn zur festen Begründung der neuen Ordnung gelangt sind. bevor namentlich das Heerwesen zeitgemäß resormirt ist, wird es zeitweilige Aus-nahmen von der allgemeinen Militärpflicht geben müssen, und das provisorische Reerutirungs-gesetz ancrkeunt auch wirklich solche Ausnahmen. Wenn aber irgend eine zeitweilige Aus' nähme sowobl gerecht als staatsklug ist, so ist es die der Studenten des Jahres 1848. Ich will zur Begründung dessen nicht das unsterbliche Verdienst geltend machen, welches sich die Studenten um die Befreiung und Verjür^ gung Oesterreichs erworben haben, obwohl die Völker wie der Thron dieses Verdienst anerken» neu müssen, wenn sie nicht undankbar sein wollen. Aber ich weise zur Rechtfertigung drr zeitweiligen Ausnahme der Studenten nur aus das Staatsi.tteresse selber bin. Jeder den^ kendc Patriot muß cs tief bedauern, daß man nach der rubmvollen Erhebung der Studcn-ten nicht sogleich wieder die Studien eröffnet, und ihnen durch Herbcirufung auögee zeichneter Lehrer einen Neiz verliehen hat, der dem Reize der politischen Agitation ein Gegengewicht gehalten hatte. Es ist dieß nicht geschehen, und die Nachtheile, die daraus entstanden sind, haben daher weit weniger die Studenten zu verantworten als vielmehr diejenigen, welche die brausende Jugend soweit kommen ließen. Diese Nachtheile aber würden fortdauern und sich steigern, wenn der Wunsch dieser meiner Interpellation unerfüllt bliebe. Denn wenn ich zugebe, daß Oesterreich jetzt wirklich eine so große Heercsmacht brauche, so wird man mir von anderer Seite auch zugeben müssen, daß uuser in allen Zweigen neu zu gestaltendes Staatslcben auch cine gro-yc Menge jugendlicher, aus dcr ncuen Zeit selbst hcrvorgegangener Geisteskräfte brauchen wird. Dadurch nun, daß die Studien schon so lange unterbrochen sind und namentlich ln Wien noch langer unterbrochen bleiben sollen, wird sich in den nächsten Jahren ohnehin schon ein empfindlicher Mangel an solchen Kräften herausstellen. Viele der herrlichsten Jünglinge sind gefallen, viele geflüchtet, viele sind schon gezwungen oder auch freiwillig, in die Reihen unserer Krieger eingetreten. Sollten nun bei dcr jetzigen großen Truppenaushebung noch viele Studenten aus mehrere Jahre ihrem geistigen Berufe entzogen werden (und viele Amtleute scheinen dieß wirklich zu beabsichtigen), so müßte es zum größten Nachtheil für den künftigen Staatsdienst ausfallen. Dieser reine Verstandesgrund für die zeitweilige Ausnahme der Studenten muß jedem politischen Verftan« de einleuchten, und ich unterlasse es daher, auch noch das namenlose Unglück anzuführen, welches ohnehin schon so viele Familien in tiefste Traner versetzt hat; ich unterlasse dieß, weil ich eist neulich erfahren habe, daß In» terpcllationen an das Herz in dem sonst so gcmüthreichen Oesterreich in der jetzigen grau« samen Zeit keinen Anklang finden. Ich stelle daher folgende Fragen: 1. Ob das Ministe« nun, gesonnen ist, den Minifterialcrlaß vom Mai vorigen Jahres, demzufolge behufs der zeitweiligen Ausnahme der Studenten vom Militärdienst die Frequentationszeugnisse wie Vorzugselassen gelten sollen in Kraft zu halten; und im hoffentlichen Bejahungsfälle, ob 2. das Ministerium jene humane und staatskluge Verfügung neuerdings allgemein kund machen und cmschärfeu und dort befreiend geltend machen wolle, wo sie etwa schon verletzt worden. Im Zusammenhange mit dieser bringe ich eine andere Angelegenheit zur Sprache. Es sind in Gallien mehrere Männer der Wissenschaft, darunter namentlich die Journalisten Dobrzanski und Kaminski als ge« meine Soldaten assentirt worden. Man hat dabei weder das alle noch das neue Rekruti-rungsgesetz, man bat überhaupt gar kein Ge-sey beobachtet, sondern ift lediglich gewalt-thätig verfahren. Es stellt sich heraus, daß jene Assentlrung al) Strafe verhängt wurde, weil dle genannten Schriftsteller freisinnig ge-lchrleben. namentlich weil sie zu Gunsten des Reichstages geschrieben haben. Ein solches Gewaltvcrfahren ist in civilisirten Staaten ohne Beispiel, und man scheint sich dabei lediglich den russischen Despotismus zum Muster genommen zu haben. Es ist dieses Verfahren eine offenbare Verhöhnung und Mitfüßentretung der von zwei Kaisern anerkannten Preßfreihcit und eine völlige ^ nichtung des Preßgesetzes. W Mt M f""" dieses Verfahren auch noch in "«" ""bern-oezle hung alS völlig verwerflich var. Denn angenom-.neu auch, jene Schriftsteller wären wnkl.ch emes 248 Preßvergehens schuldig, und ganz abgesehen von der Barbarei, ohne Untersuchung und Urtheil eine Strafe zu verhängen; wo ist, frage ich, in unsern Gesetzen eine Verfügung, daß für Preßvergchen der Soldatenrock die Strafe sein soll? Und heißt es nicht die Armee beleidigen und erniedrigen, wenn man sie auch im constitutionellen Oesterreich noch immer als Strafanstalt mißbrauchen will, da doch unbefleckte Ehre aller ihrer Mitglieder ihr belebendes Princip sein soll! Da ich nun als gewiß voraussetze, daß die Rathe der konstitutionellen Krone im Einklänge mit den Grundsätzen ihres Programmes, im Einklänge mit der feierlichen Versicherung, die sie dem Reichstage bei der Creditbewilligung gegeben, und in pflichtschuldiger Achtung vor dem Gesetze jenes Gcwaltverfahren nicht billigen können, so frage ich bloß: Ob das Ministerium in dieser die Ehre Oesterreichs befleckenden Angelegenheit eine strenge Untersuchung verfügen und dem Gesetze dadurch Achtung verschaffen will, daß den in ihrem constitutioncllen Rechte so schwer Verletzten entweder sofort die volle Freiheit wieder gegeben, oder, falls sie wirklich vor dem Gesetze schuldig befunden werden, ihnen keine andere als die gesetzmäßige Strafe auferlegt werde? Ich ersuche das hohe Ministerium um eine der Dringlichkeit des Gegenstandes entsprechende schleunige Antwort, und zwar um eine so ernsthaft gründliche, wie sie sowohl im Interesse des Ministeriums selber liegt, als auch der Würde des Reichstages entspricht, mit welchem Se. Majestät der Kaiser nach eigener Erklärung die Souveränität theilt, und welchem das Ministerium für alle seine Handlungen verantwortlich ist. (Verläßt unter anhaltendem Beifall des Hauses die Tribune.) Präs. Es wird diese Interpellation dem Gesammtministerium übermittelt werden. Es ist ein neugewählter Abgeordneter eingetroffen, und zwar der für den Wahlbezirk Humpoletz in Böhmen statt des ausgetretenen Carl Hawliczek gewählte Abg. Komcrs. Er hat sich mit seiner Legitimations-Urkunde ausgewiesen. Er wurde der sechsten Abtheilung zugeloost, und falls er anwesend ist, kann er an der heutigen Berathung Theil nehmen. Ich ersuche den Herrn Schriftführer der sieben» ten Abtheilung, diesen Wahlact zu übernehmen, indem er im Vorstandsbureau bereits vorliegt. Es hat der Herr Abg. Sidon dem Vorstands-Bureau einen Antrag vorgelegt, welchen ich hiemit verkündige. Er lautet: „Der hohe Reichstag beschließt: einen eigenen Ausschuß für religiöse und kirchliche Angelegenheiten zu creiren, in welchen aus jeder Abtheilung und aus jedem Gouvernement ein Mitglied gewählt werden soll." Will der Herr Antragsteller von seinem Rechte, diesen Antrag zn begründen, Gebrauch machen? Abg. Sidon. Zur Begründung dieses Antrages erlaube ich mir, in Kürze Folgendes anzuführen. Die hohe Wichtigkeit, welche die kirchliche Frage in der hohen Kannner vor-gcstern gefunden hat, gibt mich der angenehmen Hoffnung hin, daß die hohe Kammer die Wichtigkeit dieses Ausschusses nicht verkennen wird, und dieses um so weniger, als wir Ausschüsse und viele Ausschüsse haben, die wohl das Wohl des österreichischen Staatsbürgers in zeitlicher Beziehung berücksichtigen. Wir haben vor Kurzem auch einen Ausschuß fur Schul- und Unterrichtswesen creirt, aber wir haben noch keinen Ausschuß in kirchlichen Angelegenheiten, wo es sich doch um's Höchste des Menschen handelt. Die Petitionen von Seite der Episcopat-Geistlichkeit der katholischen Kirche und der anders Gläubigen biethen einerseits Material genug zur Berathung, andererseits gibt es Kräfte genug in dieser hohen Kammer, welche bis heutigen Tages feiern, uud welche doch m dieser Beziehung Treffliches leisten könnten und auch leistet werden. Ich empfchl«- Ihnen, meine Herren, diesen Antrag zur würdigen Berücksichtigung. Präs. Wird dieser Antrag des Abg. Sidon unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt, wird dem Drucke übergeben, und sodann geschäftsordnungsmäßig behandelt wcr-drn. Den nächsten Gegenstand dcr Tagesordnung bilden die Berichte über Wahlacte. Ich ersuche den Herrn Referenten der ersten Abtheilung, zum Vortrage zu schreiten. Abg. R u li tz. Das Ministerium des Innern übermittelte den Wahlact des Johann Schütz als Abgeordneten des Wahlbezirkes Neuhaus in Böhmen. Zu gleicher Zeit ist ein Protest, von 17 Wahlmännern gefertigt, eingelangt. Am 8. Jänner 1849 wurde die Wahl für die durch den Austritt des Abg. Hamcrnik erledigt gewordeneStelle eines Reichs-tagsabgeordnetcn für den Wahlbezirk Neuhaus in Böhmen vorgenommen. Zu dieser Wahl waren 130 Wahlmänner bestimmt, von welchen jedoch nur 123 erschienen sind, und sich als solche legitimist haben. Es fanden zwei Scrutinien Statt, im ersten erhielt Johann Schütz 56, Pillersdorff 47 Stimmen, die übrigen waren unter zwei andere Eanditen vertheilt. Im zweiten Scrutinium bctheiligtcn sich bei der Wahl 122 Wahlmänner. Johann Schütz erhielt 70 Stimmen, somit die absolute Majorität, da diese die Ziffer «2 bildet. Die Wahlprotokollc, die Gegenlisten und Stimmzettel liegen dem Wahlacte bei, und sind mit allen vorgeschriebenen Formalitäten versehen; nur bei drei Wahlzetteln ist statt Schütz einmal Schüsitz und zweimal Suchz geschrieben, beim ersten auch der Character statt Iustiziär mit Iutzcr bezeichnet. Wenn auch diese drei Wahlzettel als dcn Schütz nicht bedeutend angesehen würden, so bleiben von den 70 auf ihn gefallenen Stimmen noch immer 67, sonnt noch immer die obsolute Majorität; es läßt sich also gegen diese Wahl mit Grund nichts einwenden. Was den Protest anbelangt, frage ich die hohe Versammlung, ob ich denselben verlesen, oder ob Hochderselbcn der von mir gemachte Auszug genügen dürfte? (Ruf: der Auszug.) 1. Sei der Gewählte Iustiziär mehrerer Herrschaften, die nicht viel weniger als die Hälfic des Neuhauser Wahlbezirkes bilden, die Wähler, deren Richter der Abgeordnete als Iustiziär sey, «aren daher moralisch genöthiget, ihm ihre Stimmen zu geben, um nicht seinem Zorne anheim zu fallen. 2. Habe sich Schütz bei den Wählern im Geheimen um ihre Stimmen beworben, was einige der Protestirenden selbst gesehen haben wollen. 3. Habe Schütz als Führer der Gegenliste beim ersten Scrutinium als l. f. Com-missärs Platz genommen, und somit bei diesem Scrutinium die Freiheit der Wähler beschränkt, sich jedoch als dagegen von einigen Wahlmännern einige Einwendungen erhoben werden wollten, sogleich vom Platze entfernt und die Gegenliste einein der Protestirenden überlassen. 4. Seien z,mi Commissionsbeisitzer Gerichtsuntergebene des Candidate« Schütz gewesen, daher von diesen die Wahlmänner in ihrer freien Wahl wegen Möglichkeit des Ver-rathes in der Freiheit der Wahl beschränkt waren. I'.. Sei auf einigen Wahlzetteln der Name Pillersdoff durchstrichen und jM" des Schütz beig-setzt worden, auch habe man mch-rere "unleserliche Namen zu Gunsten des Schütz gerechnet. 6. Habe ein Med. Doc-wr den bäuerlichen Wählern einen Artikel aus einem Zeitungsblatte vorgelesen, worin Pillersdorff geschmäht wurde, auch habe ebcn dieser Doctor eineu der Protestirenden ersucht, dem Schütz seine Stimme zu geben, was er auch, Uni einem Verdruße auszuweichen, gethan haben will. Endlich 7. Haben die Wahl-zctteln von dcn Wahlmännern unterschrieben werden müssen. Alle diese Gründe erscheinen jedoch unerheblich. /V<1. 1. Liegt der moralische Zwang, der in der Stellung des Gewählten seinen Grund haben soll, nicht erwiesen vor, und es ist nicht anzunehmen, daß heut zu Tage ein Iustiziär an seinen Gerichtsuntergebenen Rache üben könne. ,V Abg. Rulitz. Auf die Bemerkung des Henn Abgeordneten sür Gratz muß ich bloß Mvicdern, daß der heute vorgekommene Fall l"ch nicht der einzige ist; ich habe im Augen» blicke den Nahlact des Herrn Hamernik, Nühcren Abgeordneten für Neuhaus, vom Herrn Präsidenten vcrsieglt übergeben erhalten, und bei dessen Entsieglunq gefunden, daß uuch damals alle Stimmzettel, wie sie hier Ablage zum Amtsblatt der Lalbachev Zeitung 1349 vorliegen, von den Wahlmännern unterschrieben worden sind. Ich muß daher glauben, daß wenigstens in diesem Theile deß Bandes der Wahn obwaltet, daß die Unterschrift ver Wahlzettel nöthig sei. Ob ind^en uocb mehrere solche Fälle vorgekommen siuo, darüber bin ich leider nicht im Stande mich aus-zusprcchcn, weil ich crst seit kurzer- Zeit dieser hohen Versammlung anzugehören die Ehre habe. Allein dieser Fall bestätigt dasjenige, was eben heute auch vorgekommen ist, und somit ist es ein Grund mehr, daß die Commission anzutragen sich veranlaßt fand. diese Belehrung durch das Ministerium ergeben zu lassen. Präs. Ich werde den Antrag der Abtheilung getheilt zur Abstimmung bringen. Der erste Theil geht dahin: Die Wahl des Abg. Schütz sür unbeanstandet zu erklären, und den Protest «6 :n::; zu legen. Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aufsprechen, wollen aufstehen (Majorität.) Die Wahl ist für unbeanstandet errlärt, und der Protest beseitigt. — Der zweite Theil des Antrages lautet: Aus Anlaß dieses speciellen Falles an das Ministerium des Innern das Ersuchen zu stellen, die l. f. Wahlcommissäre anzuweisen, in jedem Wahlacts > Protokolle zu bemerken, daß die Wahlmänner von der Wahl ausdrücklich beleint wurden, die Unterschrist der Wahlmänner auf den Wahlztttcln sei, um dem Zwecke der geheimen Abstimmung zn entsprechen, -nicht nothwendig. Diejenigen Herren, welche sür die Annahme dieses Theiles des Antrages sinr, wollen ausstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen, und es wird demzufolge das betreffende Er-suchschreibcn au das Ministerium des Innern gerichtet werden. — Der Berichterstatter der 2. Abtheilung. Abg. Kr eil. R. T. Z. 4!si7. Das Ministerium des Innern übergibt dcn Wahlact des Dr. Ovjiazh für den Bezirk ^oitsch im Gouvernement Illyrien. Mathias Dollschein hat seine StellV als Abgeordm-ttr des Wahlbezirkes Loitsch im Gouvcrnemenl Illyrien niedergelegt, nnd es wurde von dem Krcisamte Adelsberg eine neue Wahl ans den «. Jänner 1«4N angeschrieben. Die Knnd-r«achung der Wahl erfolgte durch die Laibacher Zeitung, und es wurden nach der Beiner fmig des Krcisamtes Adclsberg alle Wahlmänner des Wahlbezirkes mittelst gedruckter Einladungen aufgefordert, rechtzeitig zur Wanl zu erscheinen." Die Empfangsbestätigrngcr der Nahlmänner über diese Einladungcn liegen nicht vor. Von den 104 Wahlmännern des ganzen Wahlbezirkes erschienen 90 bei der Wahl. Bei den, ersten Scrntirrium ergab sich keine absolulc Slinmicnmehrheit, und es wurde zur zweiten Wahl geschritten, wobei wieder keine absolute Stimmenmehrheit sich heransstclltt. Es mußte also zur dritten Wahl qcschriitcn werden, an welcher sich abcr nur 74 Wablmänner betheiliqten,lind bei welcher anfDr. Ovjiazh 44 Stimmen, somit die absotnteMehr-heit, nnd anf Gubernialrath von Kreuzbcra 30 Stimmen sielen. Bei der dritten Wahl eulm'eltcn sich 1<> Wablmännern der Abstimmung, und einige derselben erklärten, daß sie von ihren frübcr abgegebeneu Summen nichl abgeben wollen. In formeller Beziehung muß bemerkt werden, daß besondere Wahllisten, wie sie der §. 57 der provisorischen Wahlord-nung anordnet, nicht vorliegen; doch wurde da? Wahlprotokoll doppelt und von zwe, verschiedenen Schriftführern aufgenommen. Es wurden in dasfelbc alle Abstimmungen genau eingetragen, nnd beide Protokolle sind von der gesammten Wahlcommission und vou 12 ^ Wahlmännern unterfertigt. Die Stimmzettel ^ sind in der Ordnung. Antrag: Der Ab-j gang besonderer Gegenlisten dürste kein Grund! sein, die Wahl zu beanständen; denn da nur, die Aufnahme eines Emnplarcs des Wahl>' Protokolls angeordnet ist, so kann das zweite^ Ercmplar als Gegenliste angesehen werden.-Aber auch der Umstand, daß von den 104! Wahlmänncrn des Bezirkes bei der drittens Nabl nur 7 4, somit nicht drei Viertheilc ihre Stimmen abgaben, ist kein Grund zur Beanstandung der Wahl; denn der 8- 48 der pro< visorijchsn Wablordmma, fordert zur Orltiqkeit einer Hvahl nur die Anwescnhcit von drei Viertheilen dec Wahlmänncr des Bezirkes. Es waren aber mehr als drei Viertheile, nämlich von 104 Wahlmännern 90 anwesend, und der Umstand, daß 16 Wahlmänner sich der Abstimmung enthielten, kann die von den übrigen 74 Wahlmännern ordnungsmäßig vorgenommene Wahl nicht ungiltig machen. Die zweite Abtheilung macht daher einstimmig den Antrag, die Wahl des Hof- und Ge-richtsadvocaten Dr. Blasius Ovjiazh für den Wablhczirk Loitsch in Illyricu als giltig anzuerkennen. Präs. Wünscht Iemank über diesen Gegenstand das Wort zu ergreifen? l Niemand.) Diejenigen Herren, welche dem Antrag der Abtheilung, die Wahl des Abg. Ovjiazh für unbeanstandet zu erklären, beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Wahl ist als giltig anerkannt. K Nahlmänncr gewählt, nnd alle zur Wahl des Abgeordneten auf den IN. Jänner 184!) eingeladen worden. Es erschienen ::u Wablmänner, somit mehr als drei Vicrthcile der Gefammtzahl. Die Wahl wurde vorgenommen, nnd Wladimir Mandel erhielt gleich bei der ersten Abstimmung dir absolute Stimmenmehrheit von 20 Stimmen. Wahlprotokoll, Gegenlisten und Stimmzettel sind ordnungsmüßig gefertigt nnd den« Wahlact beigelegt. Die 9. Abtheilung trägt einhellig darauf an, diese Wahl als unbeanstandet und giltig zu erklären. Präs. Wünscht Jemand darüber das WorN l Niemand.) Diejenigen Herren, welche dem Antrage der Abtheilung, die Wahl des Abg. Mandel als unbeanstandet zi, erklären, beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) D^ Wahl ist für unbeanstandet erklärt. - Ich ersuche dcn Berichterstatter des Ausschusses ^ür beanständete Wahlen — zum Vortrag zu schreiten. Abg. Sieb er. Es liegen keine Acten vor. Präs. Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheint die Berathung über den Antrag des Abg. Kapuszczak, betreffend die Wahl eines Nuthenen in den Ausschuß zur Verfassung eines Entwurfes über das Gemeindegesetz. Das hohe Haus wird erlauben, daß ich in dieser Angelegenheit dcn Vorsitz dem ersten Vice-Präsidentcn einräume, da ich in dicser Angelegenheit als Partei erscheine, indem ich an der Wahl, die durch diesen Antrag beanständet wird, theilgenommen habe. — Ich ersuche dcn Herrn ersten Vice-Präsi-denten, den Vorsitz zu führen. lHerr Vice-Präf Hein nimmt den Präsidentcnstuhl ein.) Vicc-Präs. Der Herr Abg. Ivan Ka. pusczak hat folgende Eingabe an den Präsidenten des Reichstages gerichtet: „Da ich seit aestern Früh krank im Bette liege, somit belle meinen Antrag bci der hohen Versammluna nicht vortragen kann. nehme ich den von mir in Antrag gestellter Vorschlag zurück. Kren,-^ !'^ ^"""' 1849. Ivan Kapuszczai.' ^ "Ä? l m verläßt dcn Präsivcntensitz, welcher vom Pväs. Smolta wieder eingenommen wird.) Präs. Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheint dcr Bericht des Finanz Ausschusses übcr dic Depositen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter dcs Finanz-Ausschusses, zum Vortrage zu schreiten. Abg. Klebelsberg lliest vo.t der Tribune.) Hohe Re ich sversamnl lung! (5 in Gesuch mehrerer Einwohner des Strvcr-Krci< ses in Galizicn veranlaßte den Pctitions-Ans-schuß, zwei Anträge zu stellen folgenden Inhaltes: Erstens. „Ueber die Aufhebung oes Ministcrialerlasseö vom 29. Mai 1848, hinsichtlich der Einfuhr der Depositengelder als Staatsdarlebcn nnd über die Ausmittlung hinsichtlich der Rücksendung der bereits eingehobenen Gelder ist dem Finanz-Ausschüsse aufzutragen, ciuen Gesetzentwurf binnen 8 Tc> gen dcr Kammer vorzulcgeu." Zweitens. „Bis zmn Bescklnsse dieses Gesetzes ist jede weitere Ausfuhr dcr Depositengelder aus sämmtlichen (vom Ministerium des Innern angedeuteten) Provinzen zu sistiren." Dic hohe Reichsversammlung hat am 12. d. M. beide An° trä'gc dem Finanz-Ausschusse zur Berichterstattung binnen 14 Tagen zugewiesen. Mit denselben bringt der Fmanz-Ausschuß auch einen ihm vom Herrn Präsidenten am 19. Dezember v. I. übergebcncn Antrag des Abg. Prazak, wclcher bereits am 46. August eingestellt worden ist, in Verbindung. Dieser lautet: „Die hohe Reichsversammlung wolle be-schlicßen, von der nnt Ministcrialerlaß vom 29. Mai »848 angeordneten Einsendung dcr bei den berichten erliegenden Depositengelder an die Dcpositcncassc des Staatsschulden «Til-gungssondcs habe es abzukommen." Ihr Fi-nanz-Ansschuß, n,einc Herren, hat vor Allcm nothig erachtet, zur gründlichen Lösung dieser Aufgaben mit dem Hcrrn Finanzminister Rück spräche zu nehmen. Aus seiner Mittheilung kann die Aufklärung gcgebcn werden, vaß bis 13. Jänner d. I. ans gerichtlichen Depositen l,842.67?» fl. an den Staatsschulden-Tilgungsfond eingesendet, hieraus aber auf Verlangen der Betbeiligteu wieder I47.8l>6 fl. zurückgestellt worden sind, so oaß vic Gesammtsnnnne der bis zu jcner Zeit noch m dem Tilgungsfonds erliegenden gerichtlichen Depositen t,i',!)4.807 fl. beträgt. Eingehend in die genauere Prüfung des Ministerialerlasscs vom 29. Mai 1848 (in Abdruck dem Berichte beigefügt) hat sich der Finanz-Ausschuß die Ueberzeugung verschafft, vaß mcbr eine zu strenge Auffassung desselben, als seine Form und sein Inhalt Anlaß zur Beschwerde über geschehene Abänderung der bestehenden Gesetze und daraus hervorgehende Gefährdung des dcponirten Gutes gcgcbcn hat. Durch den von» Finanzminister allein ausgefertigten Erlaß vom 29. Mai 1348 an sämmtliche Ländcrpräsidien konntc schon seiner Form nach die Aufhebung^ auch nur eines einzigen zur Sicherheit der Depositen bestehenden Gesetzes nicht gemeint gewesen seyn, hiezu hätte jedenfalls die Sanction des Monarchen vorhanden sein muffen. Es geschieht aber auch im Ministerialcrlasse der Aufhebung irgend eineo früheren Gesetzes keine Erwähnung. Die Vorschriften des bürgerlichen Gesctzbnches über Anlegung der Gel-der der Minderjährigen nnd Kurandcn, und alle andern den Gcrichtsbcböcdcn gesetzlich auf-gelegten Vorsichten zur Sicherung der Depositen sind unberührt und in Wirksamkeit gedlic bcn. So wurde nach Versicherung einiger Mitglieder des Ausschusses der Ministerialcrlaß von manchen Gerichtsbehörden anfgcfaßt, und deßbalb auch nach Uniständen die Abfuhr der Deposition in den Staatsschulden-Tilgungsfond selbst nach Abfluß des Termins nicht geleistet. Dem wesentliche», Inhalte nach bezicht sich der Erlaß vom 29. Mai ans jcne Bar. summen, welche sonst auf lange Zeit dem allgemeinen Verkehre entzogen sein würden. Alle Varbeträge, su weit ?s sich um Capitalien Minderjähriger oder Kuranden u. dgl. handelt, nnd so weit eine baldige Ans-legnng bei Privaten nicht ermöglicht war sollten schon nach den lange bestehenden Gesetzen in Staatspapiere umgewandelt werden. Der Ankanf öffentlicher Obligationen war je^ doch wcgcn dcr damaligen großen Entwcrthunq derselben zu gefährlich; es konnte vcrnutthct werden, daß die'deponirlen Capitalien biezn nicht verwendet, daher nutzlos hinterlegt blei- b'n würden. Der Ministerialerlah vom 29. Mai s'.il'stitllirte mn dic Ei'izahlnng in den Staatsschulden ^ Til^nnqsfond gegen dreiprocen." tige Verzinsung und Zurückbczcchlima. auf jedesmaliges Verlangen und in dcr gcgebcnen Oclvsortc. Zu'^r enthält dieser Erlaß auch den Auftrag zur (5inscnduna, der Depositen binnen vicr Wochen, und cs konntc in dieser !".'>qru Fvistbesti'.nmung, zn widerrechtlich bar-' tcr Anwendung der Vorwand gefunden wer-oen; wenn 'ibcr dic Bestimmung ocs neunten Absatzes, daß nämlich jcnc Depositen von den Gerichten nicht einzusenden sind, für welche binnen jcner Frist ein Vorschlag zn eir^r anderen Verwcndungsart oder Anlegung gemacht wurde, gchörig beachtet wird, so erscheintauch nach dem Wortlaute des angefochtenen Mini-stn'ial'Grlasses den Parteien das Recht gewahrt, zu hindern, das gegen ihren Willen eine Ein« scndung in die Staatscassen nicht stattfinden darf. Dieses Recht will anch Ihr Ausschuß im vollen Umfange erhalten wissen, und er glaubt, daß über dic Anfrechthaltung desselben cine Bekanntmachung und insbesondere eine Velehmng der Gerichtsbehörden zur Er< läuterung des Erlasses vom 20. Mai durch das Ministerium zu erlassen sei. Haben die Betheiligtcn keincn Zwciscl darüber, daß cs in ihrer Willknr liegt, gegen die Abfuhr der Depositen au den Tilgnngsfond Einsprache zu thun, daß die altbcstchenden Gesetze zur Si-chcrung dcr Dcpositcn nicht abgeändert wor« ocn sind, und daß sie endlich alle schon eingesendeten Depositen sogleich und zwar in der eingezahlten Geldsortc znrückerlangen können, so entfällt ihnen gegenüber dcr Grund M' Bcun.nhigung. also auch zur gänzlichen Auf-bcbung des Ministerialcrlasscs. Ihr Ausschuß, meine Herren, hat sich cidcr auch die weitere Fra-ge gestellt, ob die freiwillige Einsendung und Uebernahme gerichtlicher Depositen in dic Staalscasscn als Staa tsmaßrcgel zu Mi« qcn scy? Er erlaubt sich anzuführen, daß in einigen Ländern, z. B. Sardinien und einigen deut' schen Staaten alle Depositen in ^ic Staatscassen übcrnoiuincn werden, und daß dieß in Oesterreich mit mehreren bei oer politischen und Militär-Administration vorkommenden Depositen und Eaulioncn schon lange dcr Fall ist. Auch hat sich im Finanz-Ausschüsse sehr entschicdcn 5ie Meinung ausgesprochen, daß die Gerichtsbehörden von jcdcr Gcldgebahrung im Depo-filcn'.rcscn ganz und gar enthoben, und jcne den Parteien nicht minder empsinoliche, als mit der richterlichen Wnrde und Unabhängig« keit unvcrcinbarliche Vchclnmc, "on Zahlgcl« ocrn gänzlich bcsciligct wcrvcu solltc. Bis nun in solcher Richtung cinc ooer mehrere Staatranstaltcn für Dcpositcn gebildct scyn wndtn, dürfte nach der Mcinung dcs Aus-schllsfts dic Ucbcrnahmc dcr Depositen in jcne abgesonderte Eassc fortdauern können, wclchc bei der'Tilgungsfonds ^Administration hiefür bcstcht. Es läßt sich nicht verkennen, yaft einerseits der Staat vorzugsweise in der ^agc ist, viele kleinere cdcr größere Beträge in s'.'ilic Casicn zn überncbnlcn, nnd nngeach^ tet der jederzeit ermöglichten Rückstellung für die Einlcgcr fl)wohl als für sick selbst nutz-bringrnd zn machen, ulld daß audcrcrscits vom Staate die größtc Sicherheit gcbotcn werden kann. Diese Sicherheit erscheint bcini Til-qllnqsfondc nicht bloß ini Allgc''hen. Zweitens. Bei der 5»nrch die In-lnesseuten verlangten Nückzablung der schon abführten Gelder vie Bestimmungen des erwähnten Erlasses zu handhaben. Drittens. Den hierüber vom Ministerium ge-saften w,t,chlnß baldmöglichst der hohcn Kam- mer bekannt zu geben, die dann das ^eeig-nete zu vnsügen sich vorbehält. Schmitt, Vorstai'.dsstcllve'lrettr. K l l- b e ^ o b r r g , Berichterstatter. Abschrift eines Finanz-Ministerialerlaßes an sämmtliche Länder , haben, sie mögen in Papiergeld oder in klingender Mün'^e bcsteben, sind an die De^ positencasse des Staatsschulden-TilgungöfondeK abzuführen. Zweitens. Die Depositenämter sind verpflichtet, längstens binnen vierzehn Tagen einen Ausweis über die bei ihnen er» liegenden Parbeträge, bei denen die bemerkte Bedingung eintritt, zu verfassen, und den nach diesem Ausweist sich ergebenden Betrag unter Anschluß des Ausweises enlweoer unmittelbar, oder wcnn sick das Drpositcliamt i„ eincm Orte beftlldct, wo dic unmiltclbcnc A,lfgtibc auf die Fahrpoftanstalt nicht erfolgen kann, im Wege dcr betrcffcndcn Krl'isc/:fsc an die Direction des Staatsschulden ^Tilgnnggfondes einzusenden. Drittens. Von vi^ser Vcr-pftichtung sind bloß diejenigen Depositenäinter enthoben, bei welchen im Ganzen nicht wmig ftens ein Betrag von fünfzig Gulden erliegt. Viertens. Alle Bcnsmnmen, welche künftig bei den Depositcnämtern erlegt werben, sino am Schlüsse eiucs jevcn Monats, in welchem die bemerkte vierwochentlichc Frist verstrichen ist. nebst dem bezüglichen Anöwcise einzusenden. Fünftens. Alle Depositen werden vom Tage des Einlangens an die Direction des Staats schulden-Tilgnngöfondcs bis zu dcm Tage, an welchen! sie dein betreffendem Depositenamtt wt'cdcr zurückgesendet wcrdcn. mic drei Pcrcentc verzinset. Sechstens. Die Zinsen werde,: bei dcr Zurückzahlung des Depositnm? be ricktiget, so lange dlcsc nicht geschehen ist, lanll eine Versährnng der Zinsen nicht beginnen. Siebentes. Die Zurückzahlung res Depo> silums geschieht nicht an die Partei unmittel bar, sondcrn üur an ras Depositcnamt selbst, welches sich, so oft eine Partei die Znrück ^lblunss begcbrt. nno dasselbe durch andere a^ den Staatsschatz noch nicht abgefülnte Deposit ten nicbt in der Lage ist. die geforderte Zab-lung zu leisten, an die Direction des Staats, schulden - 5ilgungsfondes zu wcnden l^t Achtens. Die in klingender Münze erlegten Beträge werden ohne Ausnahme in klingender Münze, und zwar auf Verlangen der Eigenthümer Goldmünzen in Gold. Silbermänzen in Silber zurückbezahlt. Münzen, welch? in dcm österreichischen Kaiferstaate keinen Uiulanf haben, werden nach ihrem Werthe berechnet und dieser ssiner Zeit gleichfalls uir den Gegenstand als einen solchen ansieht, i.'er so zu sa^en mit vollün Leichtigkeit zu behandeln wäre. (Veisall.) Wenn der Redner vor nur den Fall an und für sich vereinzelt in? Auge faßt, so möchte ich ihm wohl in mancher Beziehung Recht geben; allein der Vorredner hat ver.icsson. daß es sich nicht um einzelne Fälle, sondern überhaupt auch um veu Grundsatz handle, nach welchem das Haus jederzeit vorgehen soll. (Beifall.) Wir wissen, ,aß uns kein positives Gesetz zn Gebote steht. Wir sind nur auf allgemeine Principien des konstitutionellen Bebens hingewiesen; wir sind genöthigt, gleichsam aus dem Gebrauche an-vercr Parlamente das Nöthige zn entnehmen, um für nnser Haus die Richtschnur zn finden. Das gilt nun im Allgemeinem. Außerdem muß ich sagen, daß dt> Commission vnrchans qenöthigt war, bei dieser Sache nicht nur von diesem allgemeinen Standpunkte auszugehen, sondern sich insbesondere einer ganz, vorzüglicheren Geuauiqkcit bei dieser Sache zu be-steißcu, und eine Gewissenhaftigkeit au den Tag zu legen, welche zeigt, daß sie nicht nur für sich, au und sür sich. sondern gerade für oic Ehre des Haufes nnd dic Größe der Angelegenheit die nothwendige (^'.pfindsamkeit in sich traa.c, und daß sie durchaus nichtö weder vcm Haufe, noch auch seinem Gewissen vergebe, st? wurde diese Angclcgehcit nicht nur nach dcu allgemeinen Prinzipien, sondern auch nach Actenvorlage dcr Beurtheilung unterzogen. Die Gründe, wclcbc ?ie Commissiol' dazu bestimmten, werden bei Vorlage des Berichtes mehr vcrdentlicht werden. Wir habcn Anfangs mcbr — möchte ich sagen — dein "»a-teriellcn Theile der Frage Anfmrrksamkeit gc-schenki; nach vielfältiger (5rwäa/mg sind wir dahin gekommen, auch den formellen Theil der Sacbe eiuev besonderen Würdigung zu unterziehen, und ans den Weg gelangt., daß wir glauben, es sind auch formelle Gründe, wclche das hohc Haus zu dem Beschlusse bestimmen könnten, von welchem ich in Kürze nur sage, daß vielleicht die ganze Angelegenheit auf eine jedenfalls sehr ehrenvolle Art enden dürfte.(Beifall.) Prä f. Der Abgeordnete Polazck bat das Wort. Abg. Polazck. M hat bereits dcr Vorstand des Ausschusscs die Bitte gestellt, das hohe Haus möqe die Beurteilung inwiefern«' der Ausschuß mit der gehörigen Schnelligkeit und Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen ist, verschieben, bis der Bericht erstattet werden wird. (5s ist dabcr in Folg'' dic,er Bitte sebr ä'.l wundern, wie der Abordnete sür die >scphstadt vc>n Ausschule auf einmal w bittere, so Heftige Vorwürfe machen tann. Wenn vc>. Abgeordnete für die Iofephstadt diesen Fall einen einsachen nennt, so muß ich darauf erwiedern, daß er entweder di^ Tragweite des Falles gar nicht einsieht, oder die Acten nicht durchgesehen hat; und sich in die Beurtheilung eines Falles eingelassen bat, den er gar nicht kennt; es handelt sich nicht mn die Beurtheilung eines einzelnen Falles, sondern um die Ausstellung eines neuen, zum eisten Male in dic Kammer geworfenen Principes, nm die Unverletzlichkeit der Kammer, um die Unver' letzlichkeit der Volksvertreter,nm die Aufrecht-Haltung der Würde der Kammer. Ich glaube, das Princip rechtfertiget es hinlänglich, wenn dcr Ausschuß um einige Tage Verzug gebeten hat, uud er hätte nicht geglaubt, in die Roch . wcndiqkeit versetzt zu werden, hellte schon seme (fntschuldiguna. dasür vorbringen zu mü,ien. (Ruf: Schluß der Debatte.) Präs. Es wurde der Schluß der Debatte beantragt, ich werde vor dem noch einige mir jetzt übcrqebcuc Anträge vorlesen, nämlich die Anträge dcr Absi- Neuwall und Prazak, uno bemerke, daß als Redner noch eingeschrieben sind: die Abg. Dvlewski, H.iwelka, Neumann. Borrosch nny Neuwall. Der Antrag des Abg. Neuwall lautet: ,M wolle Vie Reichsversammlung beschließen: der über die Angclcgenheit bcs Abg. Keim gewählte Aus-