1863. ÄmlMall zur Laibacher Zeitung 2l. März. Grkenntnisse. Das k. l. LandeSgericht Wiel, in Strafsache»! hat kraft der ihm von Sr. k. k. Apostol. Majestät verliehenen Amtsgewalt erkannt: 1. Es wird uon der gegen Alexander Scharf. Herausgeber und Redacteur der Wiener «Sonntags« Zeitung" vom 21. Februar l. I. wegen deS Verbrechen« der Störung der öffentlichen Nuhe, nach § 65 lit. ». St. G. V. cillgclcitcten Untersuchung nach § 198/, St. P. O. uud tz 4 des GescpcS über das Strafverfahren in P. S. abgelassen; 2. der Inhalt der in der Nummer 9 der Wiener «Sonntags«Zeitung" vom 12. Februar 1865 cnl-haltenen Aufsäße: «Die. Wiener Vörse und die n. ö. Escomptc-Gesellschaft cunlrn Herrn von Pleuer". begründe den Thatbestand des Verbrechens der Stö» lung der öffentlichen Nuhe, strafbar nach § (>5 lit. n, St. G. V. und wird nach 8 3« des P. G. die weitere Verbreitung dieser Aufsähe verboten und nach § 37 idill. die Vernichtung der mit Beschlag beleg« ten Exemplare angeordnet. Wien, den 14. März 1865. Das k. k. Landesgcricht^ien in Strafsachen erkennt kraft der ihm von Sr. k. k. Apost. Maie« stät verliehenen Amtsgewalt, über den von der k. k. Staatsanwaltschaft gestellten Antrag, daß die in Nummer 11 der Zeitschrift «Figaro" vom 11. März 186^ enthaltenen zwei Artikel: «Das Ministerium an den Finanzausschuß" und «Nahlenbcrger und Grinzmgcr« das Vcrgchen des y 300 St. G. V. begründe und verbindet damit nach tz 36 P. G. das Verbot ihrer weiteren Verbreitung. Dieses Erkenntniß ist nach F 16 des Gese^s über das Strafverfahren in Prcßsachen kundzumachen. Meii. am 15. März 1865. (!)?— l) """ Nr. 777. Kundmachung. Mit Beginn de6 Schuljahres I«"/^ si"d vier krainisch-ständische Stistungsplätze, und zwar: drci in höheren, und einer in niederen Militär-Anstalten wicdcr zu besetzen. Zu diesen Stiftplätzen sind vorzugsweise Knaben vom krain. Adcl, und in Ermanglung solcher auch unadeligc Töhne von Militär- und Zlvll'SlaatSdiencrn, oder ständischen Beamten berufe». Dic Gesuche, welche bis Endc April l. I. bei dem Landes-A u ösch ussc des Her. zog thumes Krain einzubringen sind, haben nachzuweisen: 1. Das Alter mittelst Taufscheines, wobei bemerkt wird, daß Aspiranten für die Militär-Akademie ausschließlich nur in den er« sten Jahrgang im Alter zwischen 15 und »« Jahren; Bewerber um Plätze im Kadeten« institute oder im Obcrerziehungshausc hingegen in den ersten Jahrgang mit einem Alter zwischen l! und l2 Jahren, und in die späteren Jahrgange mit entsprechend höhcrem Alter auf« genommen werden. 2. Die nöthige Vorbildung und eine untadelhafte Moralität durch Beibrin-gung der Schulzcugnissc von den letzten zwei Semestern, und zwar ist zum Eintrilte in die Akademie nebst einiger Kenntniß der französischen Sprache die vorzügliche Absolvirung dcS l. Jahrganges eines ObergymnasiumS oder einer Oberrcalschule, oder doch mindestens aUer Klassen des UntergymnasiumS oder der Unter, rcälschule erforderlich. Für die Aufnahme in den I. Jahrgang oe5 Kadeten« Institutes ist die gut absolvirte 4. Normalklasse, in den ersten Jahrgang dcö Obererziehungshauscö die gut absolvirtc 3. Normalklasse vorgeschrieben. Aspiranten für den 2., 3. oder 4. Jahr, gang des KadcteninstituteS müssen sich mit Zeug. nissen über die gut zurückgelegte I., 2. oder 3. Klasse des Ulttergymnasiums oder der Un. tcrrealschule ausweisen. Dagegen genügt selbst für den Eintritt in die letzten Jahrgänge der Obererziehungsanstalt die entsprechende Absol. virung der vierten Normalklassc. 3. Gute Gesundheit, geraden Körperbau, glücklich überstanden? Impfung durch ein ärztliches Zeugniß, und durch da5 Zcrtlfikat eineö Stabs « oder Regimcntbarzlcs über die physische Eignung zum Militärdienst. 4. Die Mittellosigkeit der Eltern, die Zahl der Geschwister deS Bcwcrbcrö, dann der Umstand, ob und welche uon ihnen bereits eine Verfolgung genießen durch ein legaltö Armuths-zcugnißi ferner ist beizubringen 5». die Erklärung dcr Eltern oder Vormünder, daß sie die zur Unterbringung d,S Aspiranten in obige Ansiallen allenfalls nothwendige Ausslagen bcstreiten wollen, und s. woferne der Adel nicht notorisch wäre und der Anspruch darauS abgeleitet würde, der legale Adelsbeweis. Vom kram. LandeS c Ausschüsse. Laibach am 14. März 1865. (98—l) Nr. l«7. Konkurs-Ausschreibung. Bei dem k. k. Landesgerichte Klaqenfurt ist eine Amtsdicnersstelle mit dem Gehalte jähr« lichcr 3l5 fi, im Vorrücknngsfalle pr. 262 fi. 5l1 kr. eventuell eine Gefangenaussehers «-oder Gerichtsdicncrsgehilfen'Stelle zu besetzen, Bewerber haben ihre Gesuche bis 4. April l I. beim Präsidium desselben zu überreichen. Vom Präsidium deS k. k. Landesgerichtes. Klagenfurt am >4. März 1865. (94—2) Nr. 2302. Konkurs-Kuudmachuug. Die PostmeisterSstclle zu St. Oswald in Krain ist in Erledigung gekommen und wird zur Wlederbesctzung dieser Stelle, womlt eine Iahrcsbestallung von 2Ml si,, ein Kanzlcipau« schale von 20 ft., dann der Bezug dcr sür die Beförderung dcr Posten entfallenden Nittgel-dcr, welche im Jahre »8