754 Amtsblatt zur Laibacher Ieitung Nr. ilK Mittwoch den 16. Mai 1866. Erkenntniß. Das l. f. Landes« nl6 Preß^enchl >>' Venedig hc.< mit dem Erkiiinlnisse vom 2. M.n I860. Z, 5594. das Vtlbot rer weitilsn Verlntilmig dcr Drnckjchrift: I'rlil» Iisu^r«sil« l'. ^Ide^^^lli « l^oms). l866". wc« aen des Verbrechrns nach § 65 u St. G. und dcr Vergeben nach 5rn §§ 302 unv 303 St. O. auSge. sprochc». Ausschließende Privilegien. Das Ministerium für Handel und Pollöwirthschast hat nachstehende Privilegien uerlängerl: Am 12. April 1866. 1. Das dem Joseph Hauser auf die Erfindung von chemischen Hüten nnterm N. April 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des dritten ' Jahres. Am 14. April 1866. 2. Dic dem Joseph Guioni unterm 23. März 1864 ertheilten ausschließenden Privilegien, n, z.: u) auf die Erfindung einer bei Mühlen zum Mahlen des Getreides und Enthülsen des Reises anwendbaren Vorrichtung; tl) auf die Erfindung einer bei Reisstcunpfcn anwendbaren mehrfachen Kurbelachse, je auf die Dauer des dritten Jahres. 3. Das dem Franz Meder anf dic Erfindung, Rahmen und andere Skulpturgcgenslande aus einer plastischen Mineralpasw zu erzeugen, unterm 11. April 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des dritten Jahres. Am 18. April 1866. 4. Das dem I. William Elliot Carrett auf die Erfindung von Maschinen zur Gewinnung von Kohle, Erzen, Steinen u. f. w. in Bergwerken unterm 8. April 1865 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS zweiten Jahres. Am 20. April 1866. 5. DaS dem Joseph Gernt auf die Erfindung einer Vorrichtung für Doppelthüren, die nach innen und außen zu öffnen sind nnd sich selbst wieder schließen, unterm 12. April 1865 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS zwcitcn Jahres. 6. Das dem Julius Pnntschert auf eine Verves» strung des Apparates zur Bereitung von Gefrorenem unterm 22. April 1865 ertheilte ausschließende Prim'« leginm auf die Dauer des zweiten IahrcS. 7. DaS dem David Dich auf dic Erfindung einer Schmiervorrichtnng für Eisenbahnwagen und sonstige Uchscn und Wellen unterm 27. April 1860 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des siebenten Jahres. 8. Das dem Eduard A. Paget auf cine Verbesserung an den Tendern der Lokomotive-Maschinen unterm 9. April 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS dritten Jahres. 9. DaS den I. Mayer und A. Fehler auf eine Verbesserung an den sich selbst cinfärbcndcn Stampiglien unterm 14. April 1865 ertheilte ausschließende Privilegium auf dic Dauer dcS zweiten Jahres. 10. Das dem Eduard Kntzer auf eine Verbesserung seiner ehemals prioilegirten Runkelrüben-Saemaschinc unterm 4. Mai 1862 ertheilte ausschließende Privilegium ouf die Dauer dcS fünften Jahres. 11. Das dem Moritz Gremcr auf eine Verbesserung slincr ehemals priuilegirten Schreibhefte zum Schulunter« richte unterm 7. April 1865 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer dcS zweiten Jahres. 12. DaS dem Zuosc Laurent (LowinSki) auf die Erfindung einer eigenthümlichen Art von Lagcrlcppichcn aus wasserdichten Stoffen unterm 6. Mai 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS dritten Jahres. «m 21. April 1866. 13. DaS dem Louis Pierre Mongruel auf die Erfindung eines verbesserten Apparates zum Imprägnircn dcr Luft mit geeigneten brennbaren Flüssigkeiten unterm 16. April 1865 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 14. Das dem Anton Heller auf eine Verbesserung in dcr Anfertigung von Packlisten unterm 11. April 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer deS dritten IahrcS. 15. Das dem Lorenz Nemclka auf eine Verbesserung der Fruchtputz« und Nollmaschinc unterm 6. April 1859 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer dcS achten Jahres. 16. Das dem Otto Faenger auf die Erfindung einer Stcmpelpressc, „Presse Faengcr" genannt, unterm N. April 1859 ertheilte auöfchließandc Privilegium auf dic Dauer deS achten IahrcS. , (141-2) Kundmachung. Seine k. k. Apostolische Majestät haben znfolge Eröffnung bcS Kricgömmistcrinms vom 7. d. M., C. K. Nr. 1605, die Assentirung von Freiwilligen ohne die gesetzliche achtjährige Kapitulation, blos mit dcr Dienst-Verpflichtung für die Dauer dcö Bedarfes, unter den hier bcigcdrucktcn Bestimmungen allergnädigst zu gestatten geruht. Indem dicS in Folge dcS Erlasses des k. k. Staats. Ministeriums vom 10. d. M., Nr. 9067, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, wird anbei zugleich ein AuSzug aus den wesentlichen diesfälligen Vcstimimmgcn als Anhang mit dem Bemerken bcigcgebcn, daß die Assen-tiruug der Freiwilligen vom 14. d. M. angefangen tag» lich Vor- und Nachmittags in Laibach in der Revi-soriatslauzlci des l. l. ElgänzuugS-Bezirlls (PelcrS-Vor-stabt Nr. 55) stattfindet, wird. Laibach, am 11. Mai 1866. Der k. l. Staathaltcr: Freiherr v. Bach m. p. Auszug aus den Bestimmungen für die Assentirung von Freiwilligen in daS Heer, ohne die gesetzliche achtjährige Kapitulation, blos mit der DiellstcSverpsiichtung für die Dauer des Bedarfes Für die Dauer des Bedarfes kann mit eigener Wahl dcS TrupvcnlörvcrS Jedermann freiwillig in daS Heer eintreten, welcher den uutcr §. 2 des Heeres-Er« gänzungS^GesetzeS enthaltenen Bedingungen entspricht. Diese Bedingungen werden für folche Freiwillige uur in fo weit abgeändert, daß daS Minimalmaß der Körpergröße ohne Rücksicht auf das Alter mit 59 Wie« ner Zoll bestimmt wird. Die Ergänzungs'BezirlSkommandeu können derlei Freiwillige für alle Truppen und Armceanstaltcn assen« tircn; jedoch sind sie bezüglich dcr Kaualcric nur auf die Asscntiruug solcher Freiwilligen beschränkt, welche in der ssavaleric als Chargen gedient haben und sich darüber ausweisen. Diejenigen Freiwilligen, welche in der Armee gedient haben (uom Feldwebel, Wachtmeister ?c. abwärts), treten mit dem Tage ihrer Asscntinmg in jene Charge, mit welcher sic auö dcr Armee cntlasscu wurden, wenn sie sich mit legalen Dokumenten darüber ausweisen. Diese Dokumente sind den Assentlistcn anzuschließen. Jedem Freiwilligen ist nach vollzogeucr Ässeutirung das Handgeld auszubezahlen, u. z.: u) Icocm, von dem eö nachgewiesen ist, daß er als Feldwebel oder in einer äquiparircnoen Charge mit guter Eondnitc und Verwendbarkeit in dcr Armee gedient hat. mit fünfundzwanzig (25) Gulden, b) jedem, der nachweisbar als Führer oder Korporal tadellos in der Armee gedient hat, mit zwauzig (20) Gulden, c) jedem, der in dcr Armee überhaupt gedient und den^ Anspruch auf daS höhere Handgeld von 25 und 20 Gulden nicht hat, mit fünfzehn (25) Gnldcn, » koucbn-gc im D. Z, Vl/8'9, „^ ^ ,9l .B 5. Dic theilwl'isc Rekonstruktion des Einlammrhauscs am Gabrekberge, mit...... 488. Ss Auf der Fiumaner Ttraße: 6. DieRekiifizilung der Straße im D.Z. 0/89 mit . . .fl. !3U2.6ü 7. Die Rcktifizirung dcr Straße im D Z. 0/7-8, sammt Grund, cntschadigung mit . . . . 580.2 Auf der Birnbaumer Ttraße: 9. Die Herstellung eineb Kanals, im D. Z. VlIl/,-2, mit . . si, ,«7.82 lU. Dic Hcrstcllung eines Kanals im D. Z. Vll/?-8, mit . . . ll)5.45 ll.Die Rekonstruktion der einge. stürzten Stützmauer und Her- stcüung eines Durchlasses im D. Z. VU/!>. l<>, mit . . . 293.?4 l2. Die Herstellung eines Kanals im D. Z. Vll/ ,3 l4, mit . . . NW »6 !3. Dic Rckonstlukion der Stützmauer im D. 3. Vll/3.4, mit . . . l27.35 l4. Die Rekonstruktion zweicr Wand» maucrn im D. Z. Vll/2-3, mit , 2<»9.5l Wcgcn Hintangabe d-iescr Straßenbauten wird die öffcnlliche Lizitation objektcnwcise in der a"< geführten Reihenfolge am l 9. Mai l 8 6 6 mit dem Bcginnc um 9 Uhr Vormittags bei d^ k. k. Aczirksamlc zu Adcläbcrg vorgenommen, woi" Unternehmungslustige eingeladen werden. Die bezüglichen Pläne, EmhcitSpreiS < V^' zeichnisse, dann dle summarischen KostenübcrschläZ' nebst den allgemeinen und speziellen Baudcoing^ nisten können in dcn gewöhnlichen AnnSstun^" hlklamts täglich und am Lizitationstagc bei d^' genannten k. k. Bezirköamte von Jedermann <'"' gesehen werden. Jeder Baubewerber hat vor dem Bcg^", der mündlichen Lizitation cin 5pcrz. VadiuM ^! Fiskalpreisels von dem Objekte, für welches s' Anbot beabsichtigt wird, entweder in barem ^ oder ili Staatspapiercn nach dcm bölsenmaß^^ Kurse zu Handen dcr Lizitations-Kommisse" ^ erlegen,, welches, wenn er nicht Erstehcr l?le> ^ nach beendeter Lizitation zurückgestellt werden w^ - Uedrigens steht cS den Unternehmungslust^ frei, sich dulch einen Bevollmächtigten vn'tret zu lajsen, oder ihre mit einer 50 Kreuzer Sle pelmarke versehenen, gehörig versiegelten ^^V^ worin das Anbot, wenn solches auch für alle «^ objekte gestellt werden sollte, dennoch für ^ ^ Objekt speziell mit Ziffern und Buchstaben a") sehen ist, bei dcm k. k. VezirkSamte in Adeläl"^ jedoch vor dem Beginne der mündlichen Verha ^ lung, zu überreichen, und dcr Offerent, ^^'".§, das VadillM "ichl in Baarcm oder in Sta ^. papieren beilegt, siä) über den Erlag dcsselve" einer öffentlichen Kasse mittelst Vorlage des ^^ sitenscheincs auszuweisen hat. AdelSbcrg, am 29. April »866. K. k. De^irkö'VauüMt.