četrte seje deželnega zbora Kranjskega v Ljubljani dne 16. aprila 1877. Nazoči: Prvosednik: Deželni glavar, c. kr. dvorni svetnik dr. Friderik vitez Kaltenegger. — Vladina zastopnika: Deželni predsednik Boku-slav vitez Widmann in vladni svetovalec H o z h e -var. — Vsi članovi razun: knezoškof dr. Pogačar, Jugovič in Andrej Lavrenčič. Dn.c-vn.i rščL: 1. Predsednikova naznanila. 2. Poročilo gospodarskega odseka o mitnici na Beški cesti. (Priloga 38.) 3. Poročilo finančnega odseka o proračunu normalno-šolskega zaklada za leto 1878. (Priloga 4L) 4. Poročilo finančnega odseka o proračunu gledišnega zaklada za leto 1878. (Priloga 42.) 5. Slučajno: ustna poročila o peticijah. Ohseg: Sklene se, čestitati Nj. c. Visokosti cesarjeviču Rudolfu k imendanu in Nj. c. Visokosti vojnemu maršalu nadvojvodi Albrechtu k vojaški petdesetletnici. — Naznani se, zakaj se ni sankcijonirala postava o posu-ševanji ljubljanskega močvirja — in odlok vlade gledč stroškov za javno zdravstvo. — Poročila o peticijah. — Dalje glej dnevni red razun točke 4. in 5. Seja se začnd o 30. minuti crez 10. uro. Stenographischer Dericht der vierten Sitzung des feeainifcfien Landtages |u Asibsch am 16. April 1877. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann, k.k. Hof-rath Dr. Friedrich Ritter v. Kaltenegger. — Vertreter der k. k. Regierung: Landespräsident Bohu-slav Ritter v. Widmann und der Regierungsrath Hozhevar. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme von: Fürstbischof Dr. Pogačar, Jugovič und Andreas Lavrenčič. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des Vorsitzenden. 2. Bericht des volkswirthschastlichen Ausschusses inbetreff der Bemauthung der Reka-Straßc. (Beilage 38.) 3. Bericht des Finanzausschusses über das Präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1878. (Beilage 41.) 4. Bericht des Finanzausschusses über das Präliminare des Theaterfondes für das Jahr 1878. (Beilage 42.) 5. Allfällige mündliche Berichte über Petitionen. Inhalt: Beschluß auf Beglückwünschung Sr. k. Hoheit des Kronprinzen Rudolf zum Naincnstage mtb Sr. k. Hoheit des Fcldmarschalls Erzherzog Albrecht zum 50jährigen Dienst-jubiläum. — Mittheilung wegen Nichtsanctionirnng des Morastcntsumpfungs-Gesetzcs und des Regierungserlasses wegen Beitragsleistung zu den Kosten des öffentlichen Sanitätsdienstes. — Berichte über Petitionen. — Weiter siehe Tagesordnurrg mit Ausnahme der Punkte 4 und 5. Beginn der Sitzung 10 Ahr 30 Minuten. * IV. Sitzung 1877. Landeshauptmann: Wir sind beschlußfähig; ich eröffne die Sitzung und ersuche den Herrn Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. (Zapisnikar prebere zapisnik zadnje seje v slovenskem jeziku — Der Schriftführer verliest das Protokoll der letzten Sitzung in slovenischer Sprache.) Wenn gegen die Fassung des Protokolls nichts eingewendet wird (nihče se ne oglasi — niemand meldet sich), so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Hoher Landtag! (Poslanci vstanejo — Die Versammlung erhebt sich.) Zwei Feste int Allerhöchsten Kaiserhause stehen unmittelbar bevor, und ich glaube den Intentionen des hohen Hauses entgegen zu kommen, indem ich derselben hiemit gedenke. Als treuer Dolmetsch der Gefühle des Landes Kram in seinem Patriotismus und in seiner damit verbundenen Ergebenheit für die Dynastie, hat die Landesvertretung gerne alle Gelegenheiten mit Begeisterung ergriffen, welche sich ihr darboten, diesen Gefühlen Ausdruck zu geben. Morgen, meine Herren, feiert der durchlauchtigste Kronprinz Erzherzog Rudolf sein erhabenes Namensfest. Der freudige Stolz seiner erlauchten Eltern, die Hoffnung der Zukunft Oesterreichs, der jugendliche Erbe der Thaten und des Ruhmes seiner Ahnen, bildet Se. k. Hoheit insbesondere für die heranwachsende Generation den Gegenstand freudiger Hoffnung. In der angebornen Anmuth seines Charakters wußte er schon jetzt die Herzen der Völker Oesterreichs gewinnend einzunehmen. Wenn Ein Moment geeignet ist, diese unsere Gefühle noch zu steigern, so ist es der jetzige Zeitabschnitt, in welchem der Kronerbe Oesterreichs am Schluffe seiner anstrengenden, umfassenden Vorbereitungsperiode im Begriffe ist, seine Kräfte dem Dienste des Vaterlandes zu widmen. Ich bin Ihres Einverständnisses sicher, wenn ich Sie einlade, mich zu ermächtigen, diese Gefühle und Glückwünsche des Landes Kram im telegraphischen Wege Sr. k. Hoheit bekannt zu geben. (Splošni dobro-klici — Allgemeine Bravorufe.) Ich werde sofort diesen Beschluß des Landtages erfüllen. Eine zweite hohe Bedeutung hat der morgige Tag als der Vorabend eines seltenen Festes, welches im Schoße der kaiserlichen Familie gefeiert wird. Der würdige Sohn des Siegers von Aspern, der ruhmgekrönte, siegreiche Führer und Lehrer der österreichischen Armee, begeht am übermorgigen Tage das Fest seines 50jährigen Dienstjubiläums. Nebst den warmen Sympathien, welche dieses hervorragende Mitglied des Kaiserhauses sich bei allen Völkern Oesterreichs zu erwerben wußte, habe ich das Eine Moment besonders hervorzuheben, welches diese Gefühle steigert, es ist die Idee, welche sich in diesem erlauchten Mitgliede des Allerhöchsten Kaiserhauses verkörpert, die echte Vaterlandsliebe, die in Thaten sich bewährte für Einheit und Einigkeit der Völker der Monarchie. In diesem Sinne lade ich Sie ein, auch diesem erlauchten Mitgliede des Allerhöchsten Kaiserhauses im telegraphischen Wege die Glückwünsche des Landes Kram mitzutheilen. (Splošni dobro-klici — Allgemeine Bravorufe.) Ich werde auch diesem Aufträge sofort entsprechen. 1. Predsednikova naznanila. 1. Mittheilungen des Vorsitzenden. Es sind nachstehende Vorlagen unter die Herren Abgeordneten vertheilt worden: Poročilo finančnega odseka o proračunu normalno-šolskega zaklada za leto 1878. (Priloga 4L) Bericht des Finanzausschusses über das Normal-schulfonds-Präliminare pro 1878. (Beilage 41.) Poročilo gospodarskega odseka zarad izstopa Cirk-niške občine iz okrajnega sodišča logatskega in prestopa v okrajno sodišče v Ložu. (Priloga 43.) Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses betreffend die Ueberweisung der Ortsgemeinde Zirkniz aus dem Gerichtsbezirke Loitsch in jenen von Laas. (Beil. 43.) Poročilo finančnega odseka o proračunih kranjskih ustanovnih zakladov za leto 1878 (priloga 17), in ob jednem poročilo deželnega odbora glede zbolšanja plače muzejnemu služabniku Ferdinandu Sulcu. (Priloga 21 in priloga 44.) Bericht des Finanzausschusses über die Voranschläge der krainischen Stiftuugsfonde für das Jahr 1878 (Beilage 17), und unter einem über den Bericht des Landesausschusses rücksichtlich der Gehaltserhöhung des Musealdieners Ferdinand Schulz. (Beilage 21 und Beilage 44.) Poročilo gospodarskega odseka o preloženji Turjaške ceste. (Priloga 25 in priloga 45.) Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über die vorzunehmende Umlegung der Auersperger Straße. (Beilage 25 und Beilage 45.) Poročilo finančnega odseka o računskem sklepu normalno-šolskega zaklada za leto 1876. (Priloga 18 in 46.) Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Normalschulfondes für das Jahr 1876. (Bei läge 18 und 46.) Laudespräfideut Ritter v. Widmann: Seine k. k. Apostol. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 11. d. M. dem int vorigen Jahre vom hohen Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe betreffend die Kultur des Laibacher Moorgrundes die Allerhöchste Sanction nicht zu ertheilen geruht. Die Gründe, aus denen die Regierung nicht in der Lage war, die Ertheilung der Allerhöchsten Sanction zu befürworten, habe ich mir bereits in einem ausführlichen Schreiben an den Herrn Landeshauptmann mitzutheilen erlaubt, und ich stelle es dem Herrn Landeshauptmann anheim, dem hohen Landtage hievon eingehende Mittheilung zu machen. Ich ersuche auch den Herrn Landtagsabgeordneten Dr. Bleiweis, durch diese Eröffnung jene Interpellation als beantwortet anzusehen, welche er sammt sechzehn Genossen in der zweiten Sitzung an die Regierung zu stellen sich veranlaßt gefunden hat. Landeshauptmann: Anknüpfend an diese Mittheilung ersuche ich den Herrn Schriftführer, das mir zugekommene Präsidialschreiben vorzulesen. (Zapisnikar bere — Schriftführer tieft:) Hochwohlgeborner Ritter! Seine k. k. apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 11. April l. I. dem vom Landtage von Krain in der vorjährigen Session beschlossenen Gesetzentwürfe betreffend die Kultur des Laibacher Moorgrundes die Allerhöchste Sanction nicht zu ertheilen geruht. Mit dem Erlasse des Herrn Ackerbauministers vom 13. l. M., Z. 4411, bin ich beauftragt worden, dies Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen weiteren Veranlassung zu eröffnen. Ich bin aber auch gleichzeitig in der Lage, Euer Hochwohlgeboren die Gründe mitzutheilen, welche die Regierung verhindert haben, die Allerhöchste Sanction dieses Gesetzentwurfes zu befürworten. Der § 36 des Entwurfes setzt fest, daß über den Morastentsumpfuugsfond (§ 35 lit. a) der Morastkultnr-Ausschuß nur nach Maßgabe der zu erwirkenden Entscheidung der Landesregierung, welche die Zwecke des genannten Fondes für die Morastentsnmpfung zu beachten hat, verfügen kann, und daß diese Entscheidung der all-fälligen Beruffmg an das Ministerium, welches endgiltig entscheidet, unterliegt, unbeschadet der besonderen Rechtsmittel, welche die Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 143 und 144 (Reichsgericht und Verwaltungsgerichtshof), offen lassen. Was zunächst die vorbehaltene Berufung an das Reichsgericht betrifft, so erscheint eine solche nach Artikel 2 und 3 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 143, ausgeschlossen, es mag nun die von der Landesregierung eventuell dem Ministerium zu treffende „Entscheidung" als eine einfache Bewilligung oder als eine Entscheidung int eigentlichen Sinne des Wortes aufzufassen sein, worüber jedoch die erwähnte Stelle des Landesgesetzes nicht die erforderliche Aufklärung gibt, daher schon deshalb als wesentlich mangelhaft angesehen werden mußte. Ebenso würde, was die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof anbelangt, eine diesfällige Beschwerde nach § 3 lit. e des Gesetzes vom 22. Oktober 1875, R. G. Bl. Nr. 36 ex 1876, von der Competenz dieses Gerichtshofes in dem Falle ausgeschlossen sein, wenn die Entscheidung der Landesregierung, respective des Ministeriums, als eine einfache Verwendungsbewilligung, also als eine Angelegenheit aufgefaßt werden soll, in welcher die Verwaltungsbehörden nach freiem Ermessen vorzugehen berechtiget sind, was derNatur der Sache am meisten entsprechen würde. Jnwieferne aber der Ausspruch der Landesregierung als eine, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulassende Entscheidung gedacht werden könne, ist der Fall einer absoluten Verweigerung der Verwendung dieses Fondes schwer denkbar, da es sehr zweifelhaft ist, ob durch denselben der Morastausschnß, wenn er als Vertretung der Interessenten angenommen wird, in seinen „Rechten" verletzt worden und daher im Sinne des Artikels 15desSt.-Gr.-Gesetzes vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 144, respective § 2 des Gesetzes vom 22. Oktober N- G. Bl. Nr. 36 ex 1876, seine Ansprüche vor ^rwaltungsgerichtshofe geltend machen könne, zumal der Morastentsumpfimgsfond keine spezielle Widmung hat, loudern einem Zwecke dienen soll, für den noch andere Zuflüsse bestehen. ..Überhaupt wäre es zweckmäßiger gewesen und würde ähnliche Controversen ausschließen, wenn im § 36 des Entwurfes lediglich von einer Bewilligung gesprochen würde, welche die Landesregierung nach mit dem Landesausschusse zu pflegendem Einvernehmen zu ertheilen hätte. Für den Fall der Verweigerung wäre die Berufung an das Ackerbauministerinm vorzubehalten gewesen. Aehnlich verhält es sich mit der Schlußbestimmnng be§ § 42 des Landesgesetz-Entwurfes, wonach die Entscheidung in Streitigkeiten aus Anlaß der im ersten und zweiten Absätze des § 42 näher präcisirten Concurrenz-verhältnisse der Stadtgemeinde Laibach gegenüber dem Morastkulturfonde der politischen Landesstelle und im Berufungswege dem Ministerium zustehen soll, unbeschadet dem, in den Reichsgrundgesetzen vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 143 und 144, vorbehaltenen Rechtswege. Nachdem es sich bei solchen Entscheidungen, abgesehen von privatrechtlichen Verpflichtungen, nur um Ansprüche der Stadtgemeinde Laibach gegenüber dem Morastkultnr-fonde oder um Ansprüche dieses Fondes gegen die Stadtgemeinde handeln kann, der Morastknlturfond aber weder ein Eigenthum der Gesammtheit der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, noch eines einzelnen dieser Länder ist, sondern (§35 Landesgesetzentwurf) aus dem ehemaligen Morastentsumpfungsfonde, mithin teilweise aus Aerarialbeiträgen, ferner aus den dort näher bezeichneten Beiträgen des Landes, der Morastgrundbesitzer und der Stadtgemeinde Laibach selbst gebildet werden soll, so ist nach Artikel 3 des St.-Gr.-Gesetzes vom 21. Dezember 1867, R. G. Bl. Nr. 143, eine Berufung an das Reichsgericht gegen eine solche Entscheidung jedenfalls ausgeschlossen. Ob und inwieferne aber gegen derartige Entscheidungen eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof statthaft sei, ist nach dem Gesetze vom 22. Oktober 1875, R. G. Bl. Nr. 36 ex 1876, zu beurtheilen, und hat dieser Gerichtshof selbst zu entscheiden (§ 4 des Gesetzes); es erscheint daher der ausdrückliche Vorbehalt im § 42 des Landesgesetzentwurfes zu mindestens ganz überflüssig und wäre zweckmäßiger durch die Anordnung zu ersetzen gewesen, daß die Landesregierung, insoweit es sich um die Frage handelt, ob und mit welchem Betrage der Morastkulturfond zu concurrieren habe, das vorläufige Einvernehmen mit dem Landesausschusse zn pflegen habe. Abgesehen also davon, daß Bestimmungen wie die eben besprochenen der §§ 36 und 42 des Landesgesetzentwurfes in einem Gesetze überhaupt nicht am Platze sind, erscheinen die erwähnten Bestimmnngen nach dem Gesagten zum Theile überflüssig, zum Theile aber auch unzutreffend, und wenn auch der hinzugefügte Ansdruck „unbeschadet" die strenge dispositive Fassung benimmt, so wird doch schon durch das Citat eine einseitige Interpretation der bezüglichen Staatsgrundgesetze angestrebt, welcher durch Erwirkung der Allerhöchsten Sanction eine autoritative Bedeutung zu verschaffen Anstand genommen werden mußte. Der § 37 des Entwurfes wäre in dem Sinne zu ergänzen gewesen, daß bei diesen Steuerzuschlägen die §§ 74 und 79 der Gemeindeordnung sinngemäß in der Art Anwendung zu finden haben, daß, falls die Summe der Gemeinde-zuschläge und der Umlage für die Morastkulturarbeiten 15 % der Realsteuern übersteigt, hiezu die Bewilligung des Landesansschusses, — wenn sie 25 °/o übersteigt, die Bewilligung des Landtages, — wenn sie jedoch 50 °/0 überschreitet, die Erwirkung eines Landesgesetzes erforderlich ist. Im § 39 des Entwurfes wäre die Zeitdauer für die zu bewilligenden Umlagen auf ein Jahr zu begrenzen gewesen, und hätte sonach die Alinea 2 dieses Paragraphen folgendermaßen zu lauten gehabt: Nur Umlagen, welche nach der Grundfläche des Morastknlturgebietes bemessen werden, können bis zum Höchstbetrage von 25 kr. pr. Hektar vom Morastkulturausschusse im eigenen Wirkungskreise, bis zu 40 kr. pr. Hektar mit Bewilligung des Landesauschusses, und bis zu 60 kr. pr. Hektar mit Bewilligung des Landtages für die Dauer eines Jahres beschlossen werden, feiserne der betroffene Realbesitz nicht gleichzeitig mit Steuerzuschlägen für die Morastkultur belegt ist. Was die Bildung der Filialausschüsse betrifft, nor-mirt der § 13 des Entwurfes die analoge Anwendung der vorangehenden Bestimmungen sowie des Anhanges II zum Gemeindesetze (richtiger zur Gemeindeordnnng) vom 17. Februar 1866 über die Verwaltung des Ortschaftsvermögens. Geht man aber die Bestimmungen der Punkte 1 bis 9 des Anhanges II zur krainischen Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnnng einzeln durch, so ergibt sich, daß dieselben über wesentliche Punkte (Wahldurchführung, Dauer der Function, Anzahl der Ersatzmänner, Nothwendigkeit einer Neuwahl, Wählbarkeit re.) andere Bestimmungen enthalten, als die §§ 4 und 12 des Gesetzentwurfes, und daß, wenn die Anwendbarkeit der letzteren Paragraphe in erster Linie in Frage kommen soll, was aber im Gesetze nicht ausgesprochen ist, nur sehr wenige Bestimmungen des Anhanges II erübrigen würden, welche bei Bildung der Filialausschüsse Anwendung finden könnten, und daß selbst bezüglich dieser Punkte die Anwendbarkeit noch eine sehr fragliche bleibt. Es mußte daher ein Werth darauf gelegt werden, daß an Stelle des beschlossenen § 13 eine andere Bestimmung trete, welche alle Normen über die Bildung der Filialausschüsse genau und deutlich, ohne Berufung auf andere Gesetzesbestimmung enthalte. Es darf schließlich auch die wiederholt vorkommende Anwendung des Ausdruckes „Gemeindegesetz" anstatt „Gemeindeordnung" oder „Gemeindewahlordnüng" nicht unerwähnt bleiben. Die geschätzte Zuschrift vom 11. Mai 1876, Z. 2585 (erhalten 8. Juni 1876), erhält hiemit die Erledigung. Genehmigen Euer Hochwohlgeboren den Ausdruck ausgezeichneter Hochachtung. Laibach am 14. April 1877. Der k. k. Landespräsident: Mlämaan. An Seine des Herrn f. k. Hofrathes, Finanzprocurators und Landeshauptmannes re. rc. Dr. Ä'ieitcidi «stifte Kaltewgger von. fticifTiorf! Hochwohlgeboren in Laibach. Landeshauptmann: An die eben verlesene Zuschrift habe ich einige Bemerkungen zu knüpfen. Es ist einleuchtend, daß der Landesausschuß nicht in der Lage ist, die dieser Zuschrift entsprechenden Ab- änderungsanträge im gewöhnlichen Geschäftsgänge noch während dieser Landtagssession rechtzeitig vor das hohe Haus zu bringen. Andererseits ist der Gegenstand von solcher Wichtigkeit, daß es dringend nothwendig erscheint, denselben noch in der heurigen Session zu erledigen. Es dürfte dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse nicht allzu schwer fallen, den Gesetzentwurf conform den von der Regierung geäußerten Ansichten abzuändern und mit seinen Anträgen noch in dieser Session vor das hohe Haus zu kommen. Ich erbitte mir daher vom hohen Hause die Ermächtigung, von der Berichterstattung durch den Landesausschuß Umgang nehmen und diese Antwort der k. k. Regierung unmittelbar dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zuweisen zu dürfen. (Pritrduje se — Zustimmung.) Poslanec dr. Bleiweis: Ker sem bil v vrsti interpelantov, dovoljujem si v svojem in v imenu sodrugov svojih izreči zahvalo gospodu deželnemu predsedniku za pospeh te jako važne stvari. 8 to zahvalo pa združujem prošnjo, da bi blagovolil gospod deželni predsednik na to delati, da se podaljša sedanje zborovanje naše. Pridejo mu tako važne reči v obravnavo, da res ne moremo zadostiti temu, česar želimo, česar ljudstvo želi in kar vlada od nas zahteva. Stavil bi torej še drug predlog. Ker namreč pri volitvi gospodarskega odseka nismo ozir jemali na močvirsko postavo, bi predlagal, da se gospodarski odbor pomnoži za dva uda, ki sta še špeeijalno izvedenca; ob enem pa si drznem nasvetovati za to gospoda Kotnika in gospoda dr. Poklukarja. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Dr. Bleiweis ist ein doppelter. Er beantragt die Verstärkung des volkswirthschaftlichen Ausschusses um zwei Mitglieder, und will gleichzeitig diese aus dem Hause nominirat. Nachdem jedoch die Geschäftsordnung die Vornahme sämmtlicher Wahlen mittelst Stimmzettel vorschreibt, so ist der zweite Theil des Antrages geschäftsordnungswidrig, ich kann ihn also nicht in Betracht nehmen und stelle daher nur inbetreff des ersten Theiles des Antrages auf Verstärkuitg des volkswirthschaftlichen Ausschusses durch zwei Mitglieder die Unterstützungsfrage. (Predlog se podpira in obvelja — Der Antrag wird unterstützt und angenommen.) Ich werde noch heute diese Wahl vornehmen lassen, bemerke aber gleich jetzt, daß sich der volkswirthschaftliche Ausschuß nach Schluß der Sitzung hier versammelt. Ich habe ferner dem hohen Hause eine Note des Herrn Landespräsidenten mitzutheilen, womit dem Landesausschusse die Erledigung des Beschlusses vom 28. März 1876 wegen Regelung des Concurrenzverhältnisses des krainischen Landesfondes zu den Lasten des öffentlichen Sanitätswesens seitens des Herrn Ministers des Innern bekanntgegeben wurde. Ich ersuche den Herrn Schriftführer diese Note vorzulesen. (Zapisnikar bere — Schriftführer lieft:) Z. 862/Pr. Note. Der Herr Minister des Innern hat in Beziehung auf den Beschluß des Landtages vom 28. März 1876, betreffend die Regelung des Concurrenzverhältnisses des krainischen Landesfondes zu den Kosten des öffentlichen Sanitätswesens, mit beut hohen Erlasse vom 7. April 1877, Z. 3463, wörtlich nachstehendes eröffnet: Der vom krainischen Landtage in seiner Sitzung vom 28. März 1876 gefaßte, von Euer Hochwohlgeboren unterm 19. Mai 1876, Z. 1100/pr., vorgelegte Beschluß enthält nachstehende Petite um Entlastung des krainischen Landesfondcs von Sanitätsauslagen folgender Kategorien, beziehungsweise um Resundirung der seit dem Bestände dieses Landesfondes angeblich inclebite gezahlten Beträge, und zwar: I. rücksichtlich des Medicamentendrittels in Epidemiefällen ; II. der Fnhrkosten des Sanitätspersonales in Epidemiefällen ; III. der Medicamenten- und Fnhrkosten, dann der Diäten der Aerzte in Füllen der Behandlung von Lustseuche-Kranken außerhalb der Spitäler, und IV. des bisherigen Beitrages zu den Fuhrkosten des ärztlichen Personals in Epizootiefällen. In Erledigung dieses Laudtagsbeschlusses beehre ich mich, Euer Hochwohlgeboren folgendes zu eröffnen: ad I. Die vom krain. Landtage zur Unterstützung dieses Petites erfolgte Berufung auf die mit der hier-ortigen Verordnung vom 30. August 1848, Zahl 1029, erlassene Vorschrift über das bei Epidemien zu beobachtende Verfahren kann den erhobenen Anspruch nicht begründen, weil die hier in Betracht kommende Bestimmung dieser Verordnung durch nachgefolgte competente Verfügungen, namentlich durch die Ministerialverordnungen vom 14ten März und 13. Mai 1849, Z. 5259 und 10,784, dann durch den Statthalterei-Erlaß vom 18. Mai 1850, kundgemacht im Landesgesetzblatt sub Nr. 403, sowie durch die mit hierortiger Verordnung vom 30. Juni 1855, Z. 9983, genehmigte Instruction über die Gebarung des Landesfondes als behoben zu betrachten ist, und der vom Landtage ebenfalls bezogene Ministerialerlaß vom I4ten Dezember 1848, Z. 11,097, nur eine interimistische Verfügung war. Wenn sich aber bei der Motivirnng des landtäglichen Petites ad I auf das abweichende Vorgehen in andern Kronländern berufen wird, so muß bemerkt werden, daß das Ministerium des Innern einer gleichmäßigen Regelung dieser Angelegenheit in ihrem ganzen Umfange sein Augenmerk zuwendet, unter den obwaltenden Verhältnissen aber hervorheben müsse, daß nach dem hierortigen Erlasse vom 17. Februar 1858, Z. 23,992, in andern Kronländern vom Aerar überhaupt gar kein Beitrag zu den Medica-mentenkosten geleistet wird, obgleich die hierortige Verordnung vom 30. August 1848, Z. 1029, ehemals auch M diese Länder gegolten hat. Das Ministerium des Innern muß daher das Petit des krainischen Ladtages ad I bezüglich der verlangten Lnuaftimg des Landesfondes von diesen Auslagen für E. Zukunft und inbetreff der Refundirung der in Frage stehenden Auslagen für die Vergangenheit ablehnen. Der mimischen Landesvertretung bleibt es anheim gestellt, die . e9“.un9 der Concurrenz zu den Auslagen bei Epidemien *m.s~^3e der Landesgesetzgebung zu bewirken, wie dies beispielsweise int Jahre 1864 in Istrien geschehen ist. fund IV. Mit Rücksicht auf die vom kraini-lujcn Landtage sub II und IV gestellten Petite um Entlastung des Landesfondes von den Fuhrkosten des Sanitüts-personales bei Epidemien, beziehungsweise von dem bis- herigen Beitrage zu den Fuhrkosten in Epizootiefällen, werden Euer Hochwohlgeboren ermächtiget, die vom lten Mai d. I. an auflaufenden Fuhrkosten in Epidemie- und Epizootie-Angelegenheiten für das von der Staatsverwaltung bleibend bestellte oder von ihr aus Anlaß einer Epidemie oder Epizootic zeitweilig in Verwendung genommene Sanitätspersonäle auf den Staatsschatz zu übernehmen. Insoweit der krainische Landtag die Refundirung der sub II und IV bezeichneten Auslagen für die Vergangenheit in Anspruch nimmt, muß dieser Anspruch mit Rücksicht auf die bisher in Krain in dieser Beziehung in Geltung stehenden Normen und Einrichtungen abgelehnt werden. ad III. Die Bestreitung der Medicamentenkosten, der Diäten und Fuhrauslagen in Fällen der Behandlung von Lustseuche-Kranken außerhalb der Spitäler ist infolge der hierortigen Verordnung vom 16. November 1848, Z. 8305, ausnahmlos auf die Kreis-, dann Landesconcur-renz übergegangen, und kann der an die Staatsbuchhaltung ergangene Erlaß der krainischen Landesregierung vom 17. März 1855, Z. 14,747, auf Grund einer richtigen Interpretation der einschlägigen Directiven keineswegs als mit der eben erwähnten hierortigen Verordnung int Widerspruche stehend angesehen werden. In dem durch diese hierortige Verordnung geschaffenen Verhältnisse, nach welchem jede gesetzliche Verpflichtung des Aerars zur Concurrenz zu Auslagen für syphilitische Kranke gänzlich aufgehört hat, ist seitdem keine Aenderung eingetreten, und es wird auch in keinem der Länder, für welche die hierortige Verordnung vom 16ten November 1848, Z. 8305, Geltung hat, ein Staatsbeitrag für derlei Kosten geleistet, daher das Ministerium des Innern ans das Petit des krainischen Landtages ad III einzugehen gleichfalls nicht in der Lage ist. Hievon beehre ich mich den löbl. krainischen Landesausschuß in Erledigung der geschätzten Zuschriften vom 12. Mai und 27. November 1876, Z. 1906, und der Zuschrift vom 5. Jänner 1877, Z. 1906 de 1876, in die Kenntnis zu setzen. Laibach am 11. April 1877. Der ft. ü. £andespräfidcnt. Abgeordneter Freiherr v. Apfaltrern: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, diesen Erlaß dem Finanzausschüsse zur schleunigen Berichterstattung zuzuweisen. (Predlog se podpira in obvelja — Der Antrag wird unterstützt und angenommen.) Landeshauptmann: Ich überreiche nachstehende zwei Petitionen: Posestniki podobčine Male dale prosijo, da bi se njim lastna obligacija štv. 14528 za 240 gold, odvzela Alojziju Koblerju, županu litijskemu, ki jo ima v varstvu, in izročila Francu Medvedu, posestniku v Velikih dulah. (Izroči se peticijskemu odseku — Wird dem Petitionsausschusse zugewiesen.) Županstvo v Litiji prosi dovoljenja 36°/0 priklade na direktne davke in pa subvencije 500 gld. iz nor-malno-šolskega zaklada za litijsko šolo. Nachdem diese Petition zu einer meritorischen Erledigung nicht geeignet ist, so beantrage ich, dieselbe dem Landesausschusse zuzuweisen, welcher Erhebungen zu pflegen und darüber so bald als möglich Bericht zu erstatten haben wird. Abgeordneter Dr. Ritter v. Besteneck: Nachdem der Schulbau in Littai schon sehr weit vorgeschritten ist und die Schulgemeinde zur Beendigung dieses Baues einer 36% Umlage unbedingt bedarf, würde ich bei dem Umstande, als die Zuweisung dieser Petition an den Landesausschuß der Unmöglichkeit der Wetterführung des Schulbaues gleichkommen würde, beantragen, daß diese Petition dem Finanzausschüsse zugewiesen und demselben aufgetragen werden möchte, noch in dieser Session hierüber Bericht zu erstatten. (Predlog se podpira in obvelja — Der Antrag wird unterstützt und an-genommen.) Landeshauptmann: Endlich habe ich dem hohen Hause mitzutheilen, daß das stenographische Protokoll der dritten Sitzung hier aufliegt, in welches die Herren Redner binnen der geschäfts-ordnungsmäßig vorgeschriebenen 24stündigen Frist Einsicht nehmen wollen. Ich unterbreche nunmehr die Sitzung auf kurze Zeit behufs Besprechung der Herren Abgeordneten rücksichtlich der Wahl zweier Mitglieder in den volkswirthschaftlichen Ausschuß. (Seja se pretrga o 10. minuti po 11. uri in se zopet začne o 15. minuti po 11. uri — Die Sitzung wird um 11 Uhr 10 Min. unterbrochen und um 11 Uhr 15 Min. wieder aufgenommen.) Ich bitte nunmehr die Stimmzettel zu dieser Wahl abzugeben. (Po oddanih listkih — Nach Abgabe der Stimmzettel:) Ich ersuche die Herren Ritter v. Gariboldi, Grasselli und Robic, das Scrutinium vorzunehmen. (Po razštetih listkih — Nach Vornahme des Scrutiniums:) Abgeordneter Ritter v. Gariboldi: Es wurden 31 Stimmzettel abgegeben, die absolute Majorität ist demnach 16, und es erhielt der Herr Abgeordnete Kottnik 28, Dr. Poklukar 15, Dr. Ritter von Vesteneck 14, Dr. von Schrey 2, Kozler 1 und Gariboldi 1 Stimme. Landeshauptmann: Es erhielt nur Herr Abgeordneter Kottnik die absolute Majorität, und ich ersuche zur Nachwahl zu schreiten und abermals die Stimmzettel abzugeben. (Po oddanih in razštetih listkih — Nach Abgabe der Stimmzettel und Vornahme des Scrutiniums.) Abgeordneter Ritter von Gariboldi: Von 31 abgegebenen Stimmzetteln erhielt Dr. Poklukar 16, Dr. Ritter v. Vesteneck 14, Dr. v. Schrey 1 Stimme. Landeshauptmann: Die Herren Abgeordneten Kottnik und Dr. Poklukar sind demnach in den zu verstärkenden volkswirthschaftlichen Ausschuß gewählt. Poslanec dr. Poklukar: Jaz sem mislil, da pride nasvet gospoda dr. Blei-weis-a, prositi za podaljšanje zasedanja deželnega zbora že poprej na glasovanje. Zdi se mi potrebno, da slavni deželni zbor izve, doklej bode zasedanje trajalo, ker ima to velik vpliv na naše delovanje. Ako dobimo danes ali jutri zagotovljenje, da bo mogoče, še prihodnji teden zborovati, bodo odseki v stanu temeljito delati. Kakor je gospodom znano, imamo jako važne stvari rešiti, na primer: Predlog glede stavbe norišnice, močvirsko postavo, rešitev predloga glede vplačevanja tretjine za zdravila in voznino zdravnikov, poročilo deželnega odbora, katero lansko leto nismo rešili, bode, ako bomo tako delali, tudi letos nerešeno ostalo, ker odseki nimajo časa ga v pretres vzeti. Zdi se mi potrebno, da izvemo, ali bo mogoče zborovati še prihodnji teden in zarad tega stavim nujen predlog: Slavni deželni zbor naj sklene prositi gospoda deželnega predsednika, da naj se obrne do slavne vlade za podaljšanje zborovanja vsaj še za prihodnji teden. (Predlog se za nujnega spozna in obvelja — Der Antrag wird als dringlich anerkannt und genehmigt.) 2. Poročilo gospodarskega odseka o mitnici na Reški cesti. (Priloga 38.) 2. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses inbetreff der Bemauthung der Rekastraße. (Beilage 38.) Poslanec dr. Bleiweis: Predlagam, da se berejo samo odsekovi predlogi. (Obvelja — Angenommen.) Landeshauptmann: Nachdem sowol ein Majoritäts- als auch ein Minoritätsvotum vorliegt, so ersuche ich zuerst den Berichterstatter der Majorität, den Ausschußantrag vorzutragen. Berichterstatter der Majorität, Abgeordneter Braune (bere — liest): Mit Rücksicht auf die vorgebrachten Gründe stellt daher der volkswirthschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei bezüglich des vom Landesausschusse vorgelegten Gesetzentwurfes wegen Bemauthung der Rekastraße zur Tagesordnung überzugehen. Landeshauptmann: Ich ersuche nunmehr den Herrn Berichterstatter der Minorität, seine Anträge vorzutragen. Berichterstatter der Minorität, Abgeordneter Deschmann (bere — liest): Aus diesem Grunde und in voller Würdigung der vom Landesausschusse in der Vorlage Nr. 1 vorgebrachten Motivirung Beantragt die Minorität: Der hohe Landtag wolle in die Spezialberathung des vorgelegten Gesetzentwurfes eingehen. Weiters werden von der Minorität folgende Amen-dierungen zu den einzelnen Paragraphen Beantragt: 1. Im Artikel II, Absatz 3, statt „Kühe": „Ziegen" und im slovenischen Texte statt „krave“: „kozd“. 2. Im letzten Alinea des nämlichen Absatzes ist in ber ersten Zeile das Wort „nur", beziehungsweise „samo“ M streichen. 3. Im Artikel IV ist in der dritten Zeile nach dem Worte „Mautheinhebungspunkte" einzuschalten: „infoferne darüber kein Streit besteht (§ 25 des Landesgesetzes vom 5. März 1873, Nr. 8 L. G. Bl.)", und im slovenischen Texte liierte Zeile nach „mitarine“ die Worte: „ako o tem ni prepira (§ 25 deželne postave od 5. marcija 1873. leta, št. 8 v dež. zak.)“ 4. Im Artikel VII ist zum Schlüsse beizufügen: „welchen Betrag er ohne Verzug dem Gemeindevorsteher abzuführen hat", und im slovenischen Texte: „in naj jo nemudoma občinskemu predstojniku izroči.“ 5. Im Artikel XI ist in der zweiten Zeile des deutschen Textes nach „Mauthgebühren" ein Beistrich zu setzen, und der slovenische Text hat zu lauten: „Razsodba o prepirih zaradi osvoboditve od mitarine zaradi postavljanja ali prestavljanja cestne mitnice prihranjase deželni upravi.“ (§ 25 deželne postave od 5. marcija 1873. leta, št. 8. v dež. zak) Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte und ertheile dem Herrn Dr. v. Schrey das Wort. Abgeordneter Dr. v. Schrey: Ich werde mich gegen den Antrag des volkswirth-schastlichen Ausschusses, beziehungsweise der Majorität desselben aussprechen, indem ich die vorgebrachten Gründe nicht für entscheidend genug halte, die Anträge des Landes-ausschuffes zu widerlegen. Der Majoritätsbericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses anerkennt im großen und ganzen alle jene Momente, welche der Landesausschuß hervorgehoben hat, kommt jedoch auf Grund einer nicht ganz richtigen Darstellung zu einem anderen Resultate. Der Ausschuß sagt, daß im Prinzipe Straßenmauthen an Concurrenzstraßen zu sehr den Verkehr hemmen, und daß sie auch in Bezug auf die Regiespesen zu wenig einträglich sind, trotzdem will er sich zu dem Prinzipe der Bemauthung bekehren, wenn der größere Verkehr auf einer Straße die Erhaltungskosten, die sonst schwer oder gar nicht erschwinglich wären, erleichtert, oder wenn ein Reinerträgnis zu erhoffen ist, so daß damit ein bedeutender Theil der Straßenerhaltungskosten gedeckt würde. Der Ausschuß gibt auch die Wichtigkeit dieser Straße für den allgemeinen Verkehr zu, er gibt auch zu, daß der Straßenausschuß einer finanziellen Aushilfe in Rücksicht der Kosten dieser Straße dringend bedarf, er behauptet jedoch, daß auf Grund aller jener Tuten, welche der Landesausschuß vorgeführt hat, ein Reinerträgnis, welches halbwegs jenem Betrage entsprechen tourbe^ der nothwendig ist, nicht zu erhoffen sei. Ich werde mir erlauben, diesen Bemerkungen gegen-über m Kürze die wesentliche Beschaffenheit der fraglichen Straße bereit Einfluß auf den Straßenfond und auf die äu leistenden Naturalverpflichtungen der Bezirksinsassen |u besprechen und bezüglich der Frage, ob Manchen über-yaupt nicht mehr eingeführt werden sollen, einiges zu or ,r^I^rt)tir^nem muß ich constatieren, daß mir der Ausschußbericht insoweit mangelhaft zu sein scheint, als “UJL demselben hervorgeht, daß der Ausschuß sich den Unzukömmlichkeiten nicht verschließen konnte, welche diese Straße für den Straßenfond hat, und es demungeachtet unterläßt, wenn er schon das Prinzip der Manchen verwirft, irgend einen anderen Antrag zu stellen, wie dem Uebelstande abgeholfen werden solle. Was die Beschaffenheit der Straße anbelangt, so führt sie, wie aus dem Berichte des Landesausschusses zu ersehen ist, am rechten Ufer des Rekaflusses auf einer steilen, 8 Klafter hohen Lehne, welche häufig Rutschungen von Material zur Folge hat, dessen Beseitigung mit großen Kosten verbunden ist. Wird nun das angeschwemmte Material beseitigt, so rutscht neues herab und beengt die strafte. Das landschaftliche Bauamt hat, um diesen Uebelständen auszuweichen, die Herstellung starker, kostspieliger Schutzmauern und Böschungen für nothwendig erkannt. Schon diese Umstände erfordern eine bedeutende Anstrengung des Bezirksstraßenfondes und der Bezirksinsassen, umsomehr, als alle Bauobjekte, welche auf dieser Straße aufgeführt wurden, aus einer Zeit datieren, wo noch das Straßenwesen sich in Händen der politischen Behörde befunden hat und seit welcher Zeit keine wesentlichen Verbesserungen vorgenommen wurden. Es ist weiter zu berücksichtigen, daß sich Schotterbrüche, aus welchen das Materiale gewonnen werden muß, in einer sehr großen Entfernung bei Britof befinden, aus welchem Grunde Naturalleistungen nicht prästiert werden können, so daß die Grundbesitzer genöthigt sind, ihre Naturalleistungen in Geld zu reluieren, und so einen bedeutenden Aufwand zu tragen haben, indem sie per Klafter 80 kr. zahlen müssen. Die Straße hat große Steigungen, so beispielsweise bei der Uremerbrücke; die Folge davon ist, daß Vorspann genommen werden muß, und zwar kostet, wie aus den Mittheilungen des Straßenausschusies hervorgeht, ein Vorspann bei schwer beladenen Wagen selten unter 1 fl. Endlich ist bei Skoflje die Straße so eng, daß, wenn sich zwei Wagen begegnen, ein Ausweichen nicht möglich ist, so daß die eine Wagenladung übertragen werden muß. Alle diese Umstände sind wesentliche Uebelstände der Straße, und es würde das Mautherträgnis successive dazu hinreichen, um fortschreitende Verbesserungen, Umlegungen der Steigungen, Erweiterungen der Fahrbahn und den Aufbau von Futtermauern zu ermöglichen, wodurch das Abrutschen von Material beseitiget würde. Daß jedoch die finanziellen Straßenverhältnisse sehr mißlich find, brauche ich wol kaum auszuführen. Mit Rücksicht darauf, daß diese Straße mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, ist der Landesausschuß alle Jahre um eine bedeutende Subvention ersucht worden, und derselbe befand sich alle Jahre in der Verlegenheit, diesem Ansuchen zu entsprechen, weil die Dotation aus dem Landesfonde nur eine geringe ist. Im Jahre 1875 hat der Straßenausschuß Senosetsch die Erhaltungskosten dieser Straße auf mindestens 2676 fl. 20 kr. beziffert, und es wurde ihm eine kleine Subvention von ein paar hundert Gulden bewilligt; trotzdem sind diese Uebelstände nicht behoben worden und die nothwendigen Bauten noch nicht ausgeführt. Würde man glauben, daß durch eine Reihe von Straßenumlagen ein Fond geschaffen werden könnte, so müßte man dem Straßenbezirke eine Umlage von mindestens 30°/o zumuthen, weil alle vorgeschriebenen direkten Steuern ungefähr 15,000 fl. betragen und demnach durch eine lOperzentige Umlage dieses Erfordernis nicht gedeckt werden könnte. Der Zustand der Straße ist, wie von den dortigen Behörden konstatiert wird, ein solcher, welchen man mit dem Worte „grundlos" zu bezeichnen pflegt. Dies ist die Folge der erwähnten Uebelstände, und weiter jener, daß der im Herbste hergeführte Steinschotter infolge der Regengüsse bald wieder verschwindet. So ist demnach die Beschaffenheit dieser Straße, welche den Straßenausschuß so belastet, daß er nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Es ist fraglich, ob es gerechtfertiget ist, den Straßenausschuß in dieser Verlegenheit zu belassen. Vielfache Erhebungen haben gezeigt, daß die Benützung dieser Straße hauptsächlich von dem Bezirke Feistriz und überhaupt vom allgemeinen Verkehre ausgeht, während die Bezirke Adelsberg und Senosetsch weniger an der Benützung concurriren. Die Straße führt zur Eisenbahnstation Divača, vermittelt also die Bringung der Produkte zum Seehafen, und muß diese Straße als eine jener Straßen bezeichnet werden, welche dem allgemeinen Verkehre dienen, dem speziellen Bezirke aber sehr wenig Interesse bieten. Was den Bezirk Senosetsch betrifft, welcher einen großen Theil der Straße erhält, so sind es nur wenige Ortschaften, welche diese Straße benützen, die übrigen Ortschaften sehen diese Straße gar nicht. Aus diesem Grunde hat man den Bezirksstraßenausschuß Feistriz gefragt, ob er sich für die Errichtung einer Mauth ausspreche, und es ist ein wesentliches Moment in dieser Angelegenheit, daß eben dieser Straßenausschuß, obwol die Insassen des Bezirkes Feistriz durch die Mauth besteuert würden, sich dafür ausgesprochen hat, wenn die Steigungen und überhaupt die Schwierigkeiten, welche die Straße jetzt dem Verkehre bietet, aus dem Ertrage der Mauth successive beseitiget werden. Ich erlaube mir den hohen Landtag auf die Verhandlungen zu erinnern, welche int Jahre 1865 über das Straßenkategorisirungs-Gesetz stattgefunden haben. Dort hat man gewisse Straßen als solche bezeichnet, welche als Landesstraßen behandelt werden sollten. Das Prinzip ist zwar nicht angenommen worden, allein als Merkmale solcher Straßen sind: die Verbindung der Straßen mit den Nachbarländern, ihre Länge, die in dieselbe einmündenden Nebenstraßen, die Anzahl und die Kostspieligkeit der Kunstbauten, die eigenthümliche Lage der Straßen, wenn sie nämlich dem allgemeinen Verkehre dienen, angeführt worden. Und als eine solche Straße wurde auch die Rekathalstraße bezeichnet. Ich habe dieses vorgebracht, um zu zeigen, daß wenn der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses diese Straße nicht als eine solche ausnahmsweise zu behandelnde Straße bezeichnet, er sich mit den früheren Verhandlungen des hohen Hauses nicht im Einklänge befindet. Nun wird allerdings eingewendet, das Mauthprinzip entspreche nicht mehr den Anforderungen der Neuzeit. Ein schöner theoretischer Satz, der sich jedoch in der Praxis wundersam ausnimmt. Wollte man diesen Gedanken weiter verfolgen, so müßte man sagen, die Straßenrobot entspreche auch nicht der Neuzeit, Naturalleistungen wären ebenso zu verwerfen; man müßte aber auch das Prinzip der Bezirksstraßen verwerfen, man würde also auf die Landesstraßen kommen, was wieder zur Folge hätte, daß man die Naturalleistungen ganz auflassen müßte, da diese nur durch Lokalbehörden controllirt werden können. Ob jedoch Strain jenes Grönland ist, welches mit der Aufhebung der Naturalleistungen und deren Ablösung in Geld andern Ländern vorangehen soll, bitte ich Sie zu erwägen. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß andere Kronländer, welche in der Gesetzgebung schon weiter vorgeschritten sind, wie Böhmen, Steiermark rc., Manchen besitzen und bisher noch keinen Versuch gemacht haben, dieselben abzuschaffen, abgesehen davon, daß Straßen-mauthen auf Reichsstraßen existiren, von denen nicht behauptet werden kann, daß sie keinen Ertrag abwerfen. Wenn es dem Aerar noch immer convenirt, an Reichsstraßen Manchen zu erhalten, und wenn dieselben für das Aerar einen Ertrag und Nutzen abwerfen, so wird auch bei Bezirksstraßen dasselbe der Fall sein. Ich will zugeben, daß im Mauthwesen mit Vorsicht vorgegangen werden soll, allein dies kennzeichnet schon die Landesausschußvorlage, indem sie in diesem Falle die Mauth als eine ausnahmsweise Maßregel befürwortet. Alle jene Gründe, aus welchen dieses spezielle Mauthgesetz nothwendig wurde, sprechen nicht für alle Bezirksstraßen, und es ist mithin hinreichend vorgesorgt, daß die Einführung dieser Mauth für andere Bezirksstraßen-Ausschüsse nicht eine Handhabe sein wird, sich auf eine bequeme Art Mittel zu Straßenzwecken zu verschaffen. Es wird auf das Votum der Handelskammer hingewiesen, allein die Handelskammer sorgt für ihre Interessen , wir aber sind berufen, das allgemeine Interesse wahrzunehmen und insbesondere das Interesse der Grund- ! besitzer zu wahren, welche den größten Theil des Straßenaufwandes tragen und schwer genug diese Lasten überwinden, welchen man daher eine Erleichterung verschaffen soll. Es ist die Ansicht ganz unrichtig, daß man Handel j und Verkehr durch Mautheu schädigt. Der Schutz des Grundbesitzes scheint mir auch eine der Aufgaben jener (Korporationen zu sein, welche die Handelsinteressen zu vertreten haben, denn ich brauche nicht darauf hinzuweisen, ; daß die Interessen des Handels mit jenen des Grundbesitzes im Zusammenhange stehen, daß nur bei einem wolhabenden Grundbesitze auch der Handel prosperirt. Der Einfluß der Mißernten, der sich alljährlich auf un- : sere volkswirthschaftlichen Verhältnisse geltend macht, der sogar in dem Courszettel Ausdruck findet, bezeichnet den innigen Zusammenhang zwischen der Prosperität des Handels und des Grundbesitzes. Dieses kleine Opfer kann der Handel und das Gewerbe dem Grundbesitze ganz gut bringen. Uebrigens hat die Handelskammer die Wichtigkeit dieser Straße anerkannt und ausgesprochen, es sei nothwendig, ein Mittel zu finden, daß die Straße in den entsprechenden Stand gesetzt werde. Es wird eingewendet, die Vortheile der Bezirksstraßen äußern sich nur für die benachbarten Ortschaften. Dies ist ganz unrichtig, weil nur zwei Ortschaften an der Straße liegen und also nur diese Ortschaften einen Vortheil von der Straße ziehen können, der übrigens in den Einwendungen der Handelskammer nicht näher gekennzeichnet wird. Ferner wird auch die Vertheuerung des Verkehres eingewendet; dem gegenüber erlaube ich mir anzuführen, daß eine schlechte Straße, welche die Wagen und Pferde ruinirt, bedeutende Vorspannskosten erheischt, den Verehr mehr vertheuere, als eine kleine Abgabe. Ebenso oerfiält es sich mit der Einwendung der Verkehrsstörung; das langsame Fahren ist eine größere Verkehrsstörung als eine'Mauth. Wenn endlich eingewendet wird, daß der Landtag durch die Bewilligung' der Mauth in die Lage käme, nieten anderen Petitionen Gehör zu schenken, so erlaube idi mir darauf hinzuweisen, daß hier ein spezielles Gesetz geschaffen wird, daß einem solchen Gesetze große Erhebungen vorangehen müssen, daß es insbesondere auch auf die Aeußerungen der Bezirksstraßen-Ausschüsse ankomme, u„d daß sich daher nicht so leicht der Fall ergeben wird, daß über jedes einzelne Ansuchen gleich die Gewährung einer Mauth ausgesprochen werde. In jedem Falle hat der Landtag speziell zu entscheiden, ein Präjudiz kann nicht geschaffen werden. Ich erlaube mir noch auf die Ausführungen des volks-wirthschaftlichen Ausschusses in Bezug auf den Ertrag der Mauth hinzuweisen, indem diese Ausführungen des Berichtes geeignet wären, die Landesausschußvorlage als eine nicht genau erwogene zu kennzeichnen. Es wird meine Aufgabe sein, nachzuweisen, daß der volkswirthschaftliche Ausschuß nicht alle jene Daten vorgeführt hat, welche auf die richtige Beurtheilung des Ertrages Einfluß haben. Es werden 4700 Fuhren und 2000 Schafe und Lämmer per Jahr als Maximum jener Objekte bezeichnet, von welchen die Mauth entrichtet werden soll und auf welche sich die Landesausschußvorlage beruft. Allein diese Angabe hat nur die Zufuhren eines Bezirkes, nämlich von Jllirisch-Feistriz dargestellt. Hätte der volkswirthschaftliche Ausschuß die Voracten einer genauen Prüfung unterzogen, so hätte er gesehen, daß auch die Ertragsberechnungen vonseite der Bezirke Adelsberg und Senosetsch vorliegen. Es ist eine ganz unrichtige Grundlage, welche sich der volkswirthschaftliche Ausschuß in seiner Berichterstattung gewählt hat, indem er nur einen Theil des Verkehres in seinen Calcul einbezogen hat. Die hier in Frage kommenden Fuhren rekrutiren sich aus den Gemeinden Jablaniz, Dornegg, Feistriz, dann aus den Sägemühlen an der Reka und Poik. Der Bezirksstraßenausschuß sagt in der nämlichen Zusammenstellung, in der er diese Mittheilung macht, daß mit Hinzurechnung des Ertrages anderer Bezirke sich der Gesammtreinertrag auf 1200 st. herausstellen dürfte. Es ist weiter übersehen worden, daß diese Fuhren doppelt gerechnet werden müssen, weil sie auch für die Rückfahrt die Mauth entrichtet: müssen. Ebenso ist zu berücksichtigen , daß außer den erwähnten Bezirken auch me Herrschaften Haasberg im Bezirke Loitsch und Schnee-Kn’« e^c Laas mit einer bedeutenden Anzahl von Holzkohlen-Fuhren diese Straße in Anspruch nehmen. ist weiter zu berücksichtigen, daß die Anzahl F« Höstser, bereit Zufuhren aus dem Bezirke Feistriz W" er gebracht werden, sich nur auf 723 Nummern roc. ' r^renb b'e Fuhren aus Urem und der Koschaner Psatre sich auf Gemeinden beziehen, welche eine Anzahl »oit 1663 Hausnummern repräsentiren. m ollem ist zu entnehmen, daß die Mauth eine Vrutto-Emuahme von 1800 fl. ergeben wird. Diese Berechnung ist auf eiltet faktisch vorgenommenen Zählung IV. Sitzung 1877. seitens der Bezirkshauptmannschaft Adelsberg basirt, wor-nach während der Zählungsperiode täglich 62 zweispän-nige Fuhren diese Strecke passirt haben. Diese Daten dürfen um so geeigneter sein, einen bedeutenden Ertrag in Aussicht zu stellen, als der volkswirthschaftliche Ausschuß die Regiespesen nur mit 370 fl. per Jahr annimmt, so daß ein bedeutender Reinertrag übrig bleiben würde. Damit wäre die wesentlichste Motivierung dieses Berichtes weggefallen, und die Landesausschußvorlage steht ganz unentkräftet da. Es wird noch erwähnt, daß die Concurrenzpflichtigen durch die Mauth auch in Anspruch genommen werden. Die Naturalleistungen werden nicht aufgehoben, weil das Mautherträgnis für bare Auslagen, für Kunstbauten, für die Straßeneinräumer verwendet wird, allein dadurch werden den Naturalleistungs-Pflichtigen große Vortheile erwachsen, weil bei Straßen, welche ordentlich gepflegt werden, nur eine geringe Aufgabe für die Naturalleistungen übrig bleibt. Mit Rücksicht auf das Gesagte schließe ich mich vollständig dem Antrage der Minorität des volkswirth-schaftlichen Ausschusses an und bemerke nur noch, daß die schon eingangs erwähnten Schwierigkeiten, für den Landesausschuß das richtige Mittel zu finden, diese Straße ordentlich zu dotieren, sich auf eine Reihe von Jahren Hinausschleppen müßten, außer wenn der Landesausschuß ermächtigt würden bedeutende Subventionen aus dem Lan-desfonde zu gewähren, welche Subventionen wieder den Landesfond und die Steuerträger belasten und namentlich jenen Grundbesitz treffen, welcher ohnehin die Naturalleistungen zu tragen hat, während es gewiß nicht unberücksichtigt bleiben darf, daß auch der Geschäftsmann, der Reisende, welcher die Straße benützt, an den Erhaltungskosten participiren soll. Abgeordneter Obres»: Ich erbitte mir das Wort, um einen Eveutualantrag zu stellen. Der Bericht des Landesausschusses und auch Privatnachrichten haben mich zur Ueberzeugung gebracht, daß hier jedenfalls eine Aushilfe von außen kommen müsse, wenn die großartigen Arbeiten, die unbedingt nothwendig sind, ausgeführt werden sollen. Man nehme nur den Bericht des Landesausschusses zur Hand, und man wird daraus ersehen, daß Radabweis-fteiite aufgestellt, Brücken reparirt, Straßendümme errichtet werden müssen, daß ferner eine Erweiterung der engen Fahrbahn, Beseitigung der Steigungen und viele Umlegungen der Straße nothwendig sind. Diese Arbeiten sind so groß, daß jeder, der int Straßenbau bewandert ist, erkennen muß, daß nicht nur sehr große Naturalleistungen, sondern auch große Barbeträge erforderlich sind, um dieselben auszuführen. Die concurrenzpstichtigen Insassen leisten aber schon jetzt sehr viel für die Straße, sie müssen sich eine 7perzentige Steuerumlage nebst den Naturalleistungen gefallen lassen, viel mehr können sie nicht thun. Ich verkenne nicht, daß der Landesfond, namentlich die in der Rubrik „Erhaltung von Straßen" eingestellten Beträge sehr stark in Anspruch genommen werden, indessen ein paar hundert Gulden werden sich schon aufbringen lassen. Für beit Fall also, als der hohe Landtag die Errichtung der Mauth an der Rekastraße nicht bewilligen sollte, möchte ich mir erlauben, folgenden Antrag zustellen: Der hohe Landtag wolle beschließen, den Stra-ßenfonden der Bezirke Senosetsch und Adelsberg sei durch die Dauer von vier Jahren eine jährliche Subvention von 400 fl. aus dem Landesfonde als Unterstützung bei den Regulirungsarbeiten an der Rekastraße zukommen zu lassen, und soll dieser Betrag nach Verhältnis der Länge der ans jeden Bezirk fallenden Straßenstrecke, und unter Mcksichtnahme auf die auf jeder Strecke jährlich vorzunehmenden Reconstructionsbauten, vertheilt werden. (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Poslanec dr. ßleiweis: Ker sem v odseku glasoval zoper večinski predlog, hočem zato tukaj svoje razloge navesti. Poročilo odborove večine izreka se že v principu proti mitnicam. Tu mi je treba pred vsem povdariti, da je ta princip skozi in skozi kriv, ker nasprotuje glavnemu socijalnemu principu, ki v tem obstoji, da, kdor kaj rabi, potrebuje, naj tudi donaša k potrebščinam. To, gospoda moja! je „summum jus,“ in ta „summum jus“ pripoznava cestna postava sama, ki „primo loco“ stavi mitnice za vzdržavanje cest. Odborova večina pripoznava veliko važnost te ceste; pripoznava silne stroške za obdržavanje; pripoznava velike nadloge, ki jih prizadeva delovanje pri cesti, pripoznava tudi nenavadno lego te ceste, katerej naKranj-skem jih morda pet ni para. Izkopana je namreč v hrib, da se zemlja vdira; bila je že iz prvega napačno napravljena. Kakor so mi izvedenci povedali, so na blato vrgli nekoliko šute in — cesta je bila narejena Vse to pripoznava gospodarski odsek, a vendar ni za to, da bi se napravila mitnica, češ, da je premalo prometa na ti cesti in še ta mu se ne zdi resničen. Zvedel sem od moža, na katerega se smem zanesti, glede prometa vse druge številke, kakor jih navaja odsekovo poročilo. Odsekovo poročilo sega samo na Bistriški okraj, več druzih pa izpušča. Moj poročnik mi je povedal, da je tudi v tem okraji promet mnogo veči, nego ga navaja odsekovo poročilo Tako, na priliko po ti cesti na leto ne gre v Trst samo 300, ampak naj manj 500 voz senä, ne 800, ampak najmanj 1600 voz žaganjic, ne 1000, ampak naj manj 1200 voz obdelanega lesä, ne 300 voz sadja, ampak, če je dobra letina, več kakor 1000 voz, če pa je slaba letina še 300 voz ne, ne 500 voz poljščine, ampak naj manj 800 voz. Poleg tega ni rečeno v poročilu, da večina voz pride zopet iz Trsta nazaj. Potem pride odborova večina na to, da proračuna, kako nizki bi bili dohodki in pride do številke 26 gld., ki bi bili „das Um und Auf" vseh dohodkov. Jasno mi je, da je ta račun popolnoma napačen, da skoro ne rečem, smešen. Čuden dementi bi mogli dati okrajnemu glavarstvu v Postojni, ki je naračunalo 1800 gld. dohodkov, in naš odbor govori le od — 26 gld. Dalje pravi večina: „daß der weitaus größte Theil der Mautheinnahmen von den Concurrenzpflichtigen Parteien selbst eingezahlt werden würde, denn diese find ja selbst Fuhrleute und leisten das größte Contingent zu den ausgewiesenen 4700 Fuhren." To, gospoda moja! je zo- fizem. Ce kdo, ki pelje v mesto drva, send ali sadje, mitnino odrajta, kdo jo prav za prav plača? Tisti, ki blago v mestu kupi, kajti prodajalci vedö na ceno vdariti, kar so mitnine plačali Potem pravi odbor, „daß Straßenmautheu den Verkehr hemmen." Tu moram omeniti, da je to le po eni strani resnica. Zakaj ? zavolj tega, če se plača nekoliko krajcarjev mitnine, zato gotovo ne bo noben prodajalec doma ostal. Dalje je pomisliti, če bomo tiste 4 kr. mitnine toliko povdarjali, bi mogli še marsikaj druzega odšteti, kar bi mnogo več zneslo in bi znalo „beit Verkehr hemmen." Odrajtati bi mogli marsikak poliček vina, katerega voznik v Trstu izpije, marsikako cigarico, marsikatero skledico kave, če hočemo v vsem zadrža-vanje prometa videti. Dalje pravi odbor, če bomo tukaj dovolili mitnico, bodo prišle še druge prošnje. Gospoda moja, jaz sedim uže 16 let v tej zbornici in istina je, da nobena mitnica še ni bila dovoljena, če ravno sva se z ran j im gospodom Korenom krepko potegovala zato, da bi se napravila v Kak eku. Ali takrat je o mitnicah druga sapa vela pri vladi; takrat je vlada tudi ta princip imela, namreč princip, nobene mitnice dovoliti, akoravno sama na državnih cestah povsod postavlja mitnice, in ko je mitnica v Kakeku prišla na vrsto, „veto“ je vložila, in mitnica ni bila potrjena. Z zahvalo moram priznati, da zdaj o tem pri vladi druga sapa veje. Gospod zastopnik vlade, ki je bil v odsekovi seji -meje zato jako osupnil, ko je rekel, da vlada nima nič zoper mitnico. In to je tudi čisto naravno, kajti drugače bi morali predlog staviti, da se iz cestne postave odpravi 6ni pasus,^ ki pravi, da se ceste vzdržujejo s pomočjo mitnic. Če pridejo druge ceste s tako peticijo, dobro! — ako so prošnje temeljite, naj se jim dovoli mitnica. K koncu, gospoda moja, Vam imam zdaj še nekaj na srce položiti. Posebno tisti gospodje, ki so iz srede našega naroda v ta zbor voljeni, naj pomislijo to, koga zadenejo naj bolj stroški vzdržavanja cest? — gotovo kmetiške posestnike. Gospoda moja! ali nimajo že dosti bremen ? ali nočemo dotičnih oprostiti, če nas prosijo zato? Ce jih mi ne bomo oprostili, kdo jih pa bo? in potem je naravno, da ne morejo imeti veliko zaupanja do svojih zastopnikov. Predlagam toraj, naj slavni zbor pritrdi manjini odborovi. Vsaj nič ne riskiramo, če bode mitnica nesla samo le 26 gld., jo bodo drugo leto že zaprli in deželni zbor bo imel priliko po ustavnem potu mitnico zopet odpraviti. Še enkrat toraj toplo priporočam, naj gospodje stopijo na stran odborove manjine. Poslanec Zagorec: Kakor sem slišal gosp. dr. Schrey-a in Bleiweis-a, bi bilo po pravici, da tisti cesto plačujejo, ki jo potrebujejo. Vozniki, ki cesto rabijo, tudi radi mitnino plačujejo Kakor je znano, se naklada vse le kmetu, ki je že tako preobložen. Pravično pa je, da plačujejo tisti, ki cesto potrebujejo, in zato priporočam posebno gosp. poslancem kmečkih občin, da pritrdijo predlogu manjine. Landeshauptmann: Die Generaldebatte ist geschlossen. Ich ertheile das Schlußwort zunächst dem Herrn Berichterstatter der Minorität. Berichterstatter -er Minorität, Abg. Deschmann: Der Herr Verfasser her Landesausschuß-Vorlage hat schon in so ausführlicher Weise die Einwendungen der Majorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses entkräftet, daß ich diesfalls nichts beizufügen habe. Ebenso hat Herr Dr. Bleiweis in seinen Ausführungen angedeutet, daß das Prinzip der Manchen in dem Straßengesetze selbst als zulässig anerkannt wurde, daher es nicht am Platze ist, gegenwärtig aus Anlaß einer Gesetzesvorlage, wonach die ausnahmsweise Einführung einer Manch an einer Bezirksstraße stattfinden soll, und wo sehr triftige Gründe für dieselbe angeführt werden, aus prinzipieller Rechthaberei gegen die Einführung der Mauchen überhaupt sich zu erklären. Es erübrigt mir daher nur noch, den Eventualantrag des Herrn Abgeordneten Obresa einer Erörterung zu unterziehen, da derselbe eine Abhilfe für die Nöthen dieser Straße bieten soll, wenn von der Bewilligung einer Manch für dieselbe Umgang genommen werden sollte. Für den Fall, als das Majoritätsvotum angenommen würde, beantragt Herr Obresa, daß den beiden Straßenbezirken Adelsberg und Senosetsch eine Subvention ans Landesmitteln von jährlichen 400 fl. auf die Dauer von vier Jahren bewilligt werde. Nun erlaube ich mir, das hohe Haus darauf aufmerksam zu machen, daß es im hohen Grade gefährlich ist, auf einen solchen gelegentlich der Debatte gestellten Antrag Beschlüsse von solcher Tragweite zu fassen, welche schließlich die Belastung des Landesfondes mit einer Auslage von circa 4000 fl. involviren. Ich muß mich gegen diesen Antrag schon aus dem Grunde erklären, weil der hohe Landtag selbst eine Instruction für den Landesausschnß beschlossen hat, in welcher Art und Weise Subventionen an Straßen gewährt werden sollen, und wie ihre Verwendung und Verrechnung zu erfolgen habe. Diese Instruction ist mit dem Landtagsbeschluß vom 6. Dezember 1872 erfolgt, und es müßte nach derselben zur Fixirung der zu gewährenden Subvention bereits ein Bericht des Landesausschusses vorliegen, aus welchem ersichtlich wäre, was das voraussichtliche Bedürfnis dieser Straße im Verlaufe der nächsten vier Jahre sein werde. Es liegt nun ein solcher Ausweis nicht vor, daher es höchst unvorsichtig wäre, einen Beschluß zu saßen, worin von bestimmten Zifferansätzen ausgegangen wird, welche möglicherweise dem künftigen Bedürfnisse gar nicht genügen und wornach bereits in der Ziffer bestimmte Subventionen den beiden Bezirken Adelsberg und Senosetsch bewilligt werden sollen. Es ist weiters in dem Berichte des Landesausschusses schon angedeutet worden und findet diese Andeutung in uent III. Artikel des Gesetzentwurfes ihren Ausdruck, daß ch?nujch die beiden Bezirke Senosetsch und Adelsberg bezüglich der Erhaltung dieser Straße sich nicht in gleicher .60 befinden. Die schwierigen Constructionen sind eben 7^11 des Bezirkes Senosetsch gelegen, die leichtere Erhaltung fällt auf den Bezirk Adelsberg, obwol die wnstrecke im Bezirke Adelsberg eine längere ist. Es tonre schon m dieser Rücksicht unbillig, beiden Straßen-Tnffen ^^ventionen in gleicher Höhe angedeihen zu der Herr Abgeordnete Obresa da-lenommen, daß das Erträgnis dieser blos für Reconstructionen verwendet Es hat weiters rauf nicht Rücksicht c Straßenmanth nicht' werden soll, oder für Umlegungen, sondern daß auch in einem gewissen Sinne die bessere Erhaltung der Straße durch die Mauth ermöglicht werden solle, denn im Artikel III des Gesetzentwurfes heißt es: Der Ertrag dieser Mauth ist unter die beiden Straßenbezirke Adelsberg und Senosetsch zu theilen nach dem Verhältnisse der faktischen Erhaltungsauslagen. Nun stellt sich eben im Bezirke Senosetsch heraus, daß die leistungsfähigsten Gemeinden des Bezirkes von dieser Straße sehr weit entlegen sind, daher sich auch aus diesem Grunde in der Erhaltung dieser Straße Schwierigkeiten ergeben haben, weil die entlegenen Gemeinden, um die Straße zu conserviren, sehr kostspielige Zufuhren bewerkstelligen müßten, die ihnen billigerweise nicht zugemuthet werden können. Wenn demnach die Annahme des Antrages der Majorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses die Votirung des Obresa'schen Antrages als unmittelbare Konsequenz der Ablehnung der Mauth zur Folge haben sollte, so erlaube ich mir schon aus diesem Grunde das hohe Haus zu ersuchen, dem Antrage der Minorität seine Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Nunmehr kommt der Berichterstatter der Majorität zum Schlußworte. Berichterstatter der Majorität, Abg. Braune: Ich verzichte auf das Wort. Landeshauptmann: Es liegen drei Anträge vor: die beiden Anträge der Majorität und der Minorität des Ausschusses und der Eventualantrag des Herrn Abgeordneten Obresa. Ich werde zuerst über den Antrag der Majorität abstimmen lassen, im Falle dieser angenommen, d. i. der Uebergang zur Tagesordnung beschlossen wird, kommt der Eventnal-antrag Obresa's auf Subventionirung der Straße zur Abstimmung. Fiele aber der Majoritätsantrag, so entfällt auch dieser Eventualantrag, und es käme der Antrag der Minorität auf Specialberathung der Gesetzvorlage zur Abstimmung. (Pritrduje se — Zustimmung.) Abgeordneter Dr. v. Schrey: Ich beantrage, über den Antrag der Majorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses namentlich abstimmen zu lassen. Landeshauptmann: Es ist namentliche Abstimmung beantragt, und ich ersuche jene Herren, welche für den Uebergang zur Tagesordnung sind, mit „Ja," jene aber, welche dagegen sind, mit „Nein" zu stimmen. (Z „da“ so glasovali sledeči gospodje — Mit „Ja" stimmten nachstehende Herren:) Graf Barbo. Braune. Grasselli. Kotnik. Graf Margheri. Murnik. Pakiž. Dr. Poklukar. Rude;. Schaffer. Dr. Ritter v. Vesteneck. (Z „ne“ so glasovali sledeči gospodje — Mit „Nein" stimmten die Herren:) Baron Apfaltrern. Graf Blagaj. Dr. Bleiweis. Deschmann. Ritter v. Garibaldi. Horak. Dr. Ritter v. Kaltenegger. Kramar. Kramarič. Ritter v. Langer. Matthäus Lavrenčič. Robič. Dr. Ritter v. Savinschegg. Dr. ti. Schrey. Baron Taufferer. Tavčar. Graf Thurn. Toman. Zagorc. Dr. Zarnik. (Nazočih ni bilo — Abwesend waren:) Jugovič. Kozler. Andreas Lavrenčič. Obresa. Dr. Pogačar. Der Antrag ist deinnach mit 11 gegen 20 Stimmen gefallen. Ich bringe nunmehr den Antrag der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Infolge dieses Beschlusses schreiten wir nun zur Specialdebatte, beziehungsweise zur Abstimmung iibčr den Gesetzentwurf selbst, sammt den von der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses zu den Artikeln II, IV, VII und XI beantragten Amendirungen. Hiebei gedenke ich in der Art vorzugehen, daß ich über die einzelnen Gesetzesartikel nur dann, wenn es bei deren Aufruf von einem der Herren Abgeordneten begehrt wird, die Specialdebatte eröffnen, im übrigen aber das Stillschweigen der Herren Abgeordneten als bereit Zustimmung zum betreffenden Paragraphe annehmen werde. (Pritrduje se — Zustimmung.) (Ves postavni načrt s predlaganimi premembami manjšine gospodarskega odseka obvelja brez razgovora v 2. branji — Der ganze Gesetzentwurf wird sammt den von der Minorität des volkswirthschaftlichen Ausschusses beantragten Amendirungen ohne Debatte in zweiter Lesung angenommen.) Landeshauptmann: Nachdem der Gegenstand in zweiter Lesung angenommen ist, versteht es sich von selbst, daß derselbe zur Allerhöchsten Sanction vorgelegt wird, sobald er auch in dritter Lesung die Zustimmung des Landtages erhält. Ich beantrage die sogleiche Vornahme dieser dritten Lesung. (Predlog obvelja in ves predmet se potrdi v tretjem branji — Der Antrag wird angenommen und der ganze Gegenstand in dritter Lesung genehmigt.) 3. Poročilo finančnega odseka o proračunu normalno - šolskega zaklada za leto 1878. (Priloga 4L) 3. Bericht des Finanzausschusses über das Präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1878. (Beilage 41.) Landeshauptmann: Vor allem stelle ich die Anfrage, ob die Herren, trotzdem dieser Gegenstand erst gestern vertheilt werden konnte, gesonnen sind, denselben in Berathung zu nehmen, j (Pritrduje se — Zustimmung.) Zugleich stelle ich den Antrag, daß von der Ver- j lesung des umfangreichen Berichtes Umgang genommen und nur die Ausschußanträge vorgelesen werden mögen. (Obvelja — Angenommen.) Ich ersuche demnach den Herrn Berichterstatter, die Ausschußanträge vorzutragen. Berichterstatter Deschmanu (bere — liest): Es werden demnach folgende Schlußanträge gestellt: 1. Der hohe Landtag wolle dem nach dem beigelegten Specialausweise der Activitätsbezüge der Lehrer abgeän-derten Normalschulfonds-Präliminare pro 1878 der Landtagsvorlage Nr. 18 in dem Erfordernisse mit . . . 179,867 fl. 50 kr. in der Bedeckung mit .... 14,622 - 621/a - sonach mit einem Abgänge von 165,244 fl. 87x/z kr. seine Zustimmung geben. 2. Zur Deckung des Abganges von 165,244 fl. 87flz kr. wird für das Jahr 1878 eine 18 % Normal-schulfonds-Umlage auf die dem Zuschlage bei dem Landes- i und Grundentlastungsfonde unterliegenden direkten Steuern, mit Ausnahme jener im Stadtbezirke Laibach, beschlossen und derLandesausschuß beauftragt, das Erforderliche wegen Allerhöchster Sanctionirung dieses Beschlusses und wegen Einhebung dieser Umlage zu veranlassen. V poravnanje primanjkljaja 165,244 gid. 87x/2 kr. se dovoli za leto 1878. 18 °/0 deželnih prikladov za normalno-šolski zaklad na neposrednji prikladi za de- ! želni in zemljišeno - odvezni zaklad podvržene davke, izvzemši 6ne ljubljanskega mestnega okrožja, in naroča se deželnemu odboru skrb, da ta sklep dohode cesarsko potrditev, in da se priklade pobirajo. 3. Mit Rücksicht auf den gefaßten Landtagsbeschluß, betreffend die Abänderung des § 82 des Landesgesetzes vom 29. April 1873, L. G. Bl. Z. 22, sind die Jnter-calarien für erledigte Lehrerstellen zunächst zur Deckung des durch obige Umlage noch unbedeckten Abganges per 4234 fl. 87x/z kr. des Normalschulfondes pro 1878, ferner für die Nachtragsdotationen der bereits vom Oktober oder November 1877 anzusprechenden Tangenten an Lehrerbezügen zu verwenden, und wird bei den Rechnungsabschlüssen des Normalschulfondes pro 1877 und 1878 ber genaue Nachweis über die erzielten Jntercalarien behufs Berücksichtigung derselben bei künftigen Prälimi-nirungen zu liefern sein. 4. Die bei Votirnng des Nonnalschulfonds-Prälimi-mre§ pro 1877 gefaßten Resolutionen 3, 4 und 6, insoweit sie nicht durch den obigen Beschluß 3 eine Aenderung erleiden, bleiben aufrecht. 5. In den Snbrubriken 1, 2, 3, 4 der Ausgabsrubrik II wird dem k. k. Landesschnlrathe das Revirement einverständlich mit dem Landesausschusse gestattet. Landeshauptmann: Ich eröffne die Generaldebatte. (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) Nachdem in der Generaldebatte niemand das Wort begehrt, so schreiten wir zur Specialdebatte, und ich ersuche die Herren, die Beilage 18 zur Hand zu nehmen. Bei der Rubrik I: „Activitätsbezüge der Lehrer", kommt der vom Finanzausschüsse entworfene Detailausweis zur Beilage 41 in Berathung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Positionen dieses Detailausweises steuerbezirksweise vorzutragen. Die Herren Abgeordneten aber, welche zu sprechen oder einen Antrag in Bezug auf die Activitütsbezüge der Lehrer pro 1878 zu stellen wünschen, ersuche ich, sich bei Aufruf des betreffenden Steuerbezirkes zu melden, widrigens ich die einschlägigen Prüliminarsanträge des Finanzausschusses als Beschluß des Landtages erklären würde. — Wird gegen diese Abstimmungsweise Einsprache erhoben? (Nihče se ne oglasi — Niemand meldet sich.) (Rubrike šolskega okraja: A.Postojna z davkarskimi okraji: a) Postojna, b) Ilirska Bistrica, c) Senožeče in d) Vipava, obveljajo brez razgovora — Die Rubriken des Schulbezirkes A. Adelsberg mit den Steuerbezirken: a) Adelsberg, b) Jllirisch-Feistriz, c) Senosetsch und d) Wippach werden ohne Debatte angenommen.) B. Šolski okraj Črnomelj — Schulbezirk Tscher-nembl: a) davkarski okraj Metlika — Steuerbezirk Möttling. (Obvelja brez razgovora — Wird ohne Debatte angenommen.) b) Davkarski okraj Črnomelj — Steuerbezirk Tscher-nembl. Berichterstatter Deschmann: Bei diesem Steuerbezirke kommt eine Petition zur Erledigung, welche in der letzten Sitzung dem Finanzausschüsse vom hohen Landtage zugewiesen wurde. Es ist dies die Petition der Gemeinde Maierle um Ertheilung der Bewilligung zur Errichtung einer Volksschule. In dieser Petition wird sich nur ans die Mittheilung des Landesschulrathes bezogen, wornach der betreffenden Gemeindevertretung bekanntgegeben wurde, daß in der Ortfdjaft Maierle mit Vorbehalt der landtäglichen Ge-mv J^tn(! eine Volksschule errichtet werden soll. Dieser Mittheilung entsprechend hat die Landesschulbehörde in il)rem Ausweise, der sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet, für die in Maierle zu errichtende Schule einen Gehalt von 583 fl. beantragt. Mit Rück-” dringende Nothwendigkeit dieser Schule wird s p cvVr nu^cr dem Gehalte von 500 fl. pro 1878 für <-it§ ^ahr 1877 noch ein Nachtrag von 83 fl. angesprochen. .r*r Finanzausschuß war der Ansicht, daß bezüg-ud.) btcfer Schule, weil darüber mit dem Landesausschusse noči) keine Vorverhandlungen gepflogen wurden, von dem in der vorjährigen Landtagssession vom hohen Landtage angenommenen Prinzipe der unbedingten Nothwendigkeit solcher Vorverhandlungen nicht abgegangen werden soll. Es lag dem Ausschüsse kein Material vor, um die Ueberzeugung zu gewinnen, ob für die Activirung dieser Schule alles vorbereitet sei, um dieselbe bereits im Herbste des Jahres 1877 eröffnen zu können. Voraussichtlich wird erst der nächste Landtag in die Lage kommen, über diese neu zu errichtende Schule einen Beschluß zu fassen. Deshalb stellt der Finanzausschuß den Antrag (bere — liest): „Dieses Gesuch werde dem Landesausschusse zur Berücksichtigung bei den mit dem Landesschulrathe bezüglich der Schule in Maierle zu pflegenden Verhandlungen abgetreten." Abgeordneter Dr. Ritter b. Sabinschegg: Ich unterstütze die Petition der Gemeinde-Insassen von Maierle aufs wärmste. Der Herr Berichterstatter hat bereits erwähnt, daß im Voranschläge des Landcs-schulrathes die Errichtung der Schule in Maierle präli-minirt wurde, und zwar mit Rücksicht auf die dringende Nothwendigkeit derselben. Ich gebe zu, daß der bezügliche Act dem Landesausschusse bei der Zusammenstellung des Voranschlages nicht vorgelegen ist, doch glaube ich, so weit ich informirt bin, daß derselbe vor kurzer Zeit dem Landesausschusse zugekommen ist. Was nun das Projekt der Schule in Maierle anbelangt, so habe ich dem hohen Landtage zur Kenntnis zu bringen, daß die Gemeinde Maierle fick) erboten hat, das Haus eines gewissen Johann Kump, Nr. 16, anzukaufen; die Gemeinde-Insassen von Maierle, Straßberg, Bistriz und anderen Ortschaften haben sich auch bereit erklärt, die Naturalleistungen für allfällige Adaptirungen unentgeltlich zn leisten. Ich würde es für wünschenswerth erachten, daß ihnen eine Subvention zutheil würde, um die Adaptirungs-kosten zu decken. Vielleicht ließe es sich bei einer neuen kommissionellen Verhandlung erreichen, daß die Insassen auch die Adaptirungskosten selbst übernehmen. Es sind bei 70 schulpflichtige Kinder, welche des Unterrichtes ganz entbehren. Die Herren, welche die Gegend kennen, werden wissen, daß die Ortschaft Maierle hoch im Gebirge liegt, daß diese Ortschaft nahezu zwei Stunden Gehweges von Tschernembl entfernt ist; hinab können allenfalls die Kinder zur Schule kommen, aber zurück ist eine Strecke von nahezu drei Stunden zurückzulegen. Die Einwendung, die vielleicht gemacht werden könnte, daß die Schule in Tschernembl erweitert worden ist, ist nicht stichhältig, indem Maierle zn entlegen ist, so daß die Kinder namentlich im Winter zur Schule nach Tschernembl gar nicht kommen können. Ich möchte daher Bitten, daß die Nothwendigkeit dieser Schule, welche vom Landesschulrathe als sehr dringend bezeichnet wurde, hier anerkannt werde. Ich ersuche Sie, den Antrag, den ich stelle, anzunehmen. Der Antrag lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei für die neu zu errichtende Schule in Maierle eine Lehrerstelle mit dem Gehalte von 500 fl. in den Voranschlag des Normalschnlfondes für das Jahr 1878 einzustellen." (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Poslanec Kramarič: Jaz podpiram predlog gosp. dr. Saviuschegg-a. Veliko otrdk je, ki imajo dve uri kodä do šole, ki torej posebno po zimi ne morejo šole obiskovati. Kavno taka je tudi pri nas, ki smo na granici hrvaški in dve uri oddaljeni od mesta. Znano je, da kolikor dalje je od mesta, toliko manj izobraženi so ljudje. V naši fari je okoli 70 otrdk, od katerih samo 4 šolo obiskujejo, drugi pohajkujejo in se nič ne naučč. Če dobomo tudi 1000 gld., vendar s to svöto ne bomo nikdar šole imeli, zato prosim slavni zbor in slavno vlado, da bi se dovolila veča svöta, da bi tudi v Kadovici šolo naredili. Skoro vse fare imajo šolo, mi pa ne. Mi plačujemo tudi procente za šolo, pa brez vspeha. Pokladam torej na srce slavnemu zboru, da bi se za to skrbelo, da bi se tudi pri nas, če ne letos, vsaj drugo leto, začela šola. Občine bi rade delo prevzele, da se jim le denarna podpora dä. Prosim slavni zbor, da bi se na to ozir jemalo. Regierungsrath Johann Hozhevar: Durch die Erweiterung der Schule in Tschernembl infolge der Activirung der Mädchenschule wird allerdings den Bedürfnissen der Schulgemeinde Tschernembl im großen und ganzen vorläufig möglichst abgeholfen. Es gibt jedoch noch einige Ortschaften in diesem Schulbezirke, welche bei der großen Entfernung von der Schule wol nur wenig Vortheile davon haben. Zu diesen Ortschaften gehören die nächst beisammen gelegenen Maierle, Straßberg, Bi-striz im Bezirke Tschernembl, Gradaz und Warmberg im Bezirke Gottschee, welche zu einem Schulsprengel zu vereinigen wären. Die betreffenden Ortschaften haben die größte Opferwilligkeit bereits an den Tag gelegt, indem sie, um die Errichtung einer Schule zu ermöglichen, ein bereits bestehendes Gebäude anzukaufen bereit sind, allerdings in Gewärtigung einer Subvention von 2000 st. Betreffend die neu zu errichtende Schule in der Gemeinde Radoviča wird bemerkt, daß diese Gemeinde 180 schulpflichtige Kinder zählt, welche regelmäßig die Schule besuchen könnten, wenn eine solche bestehen würde. Es wäre im hohen Grade wünschenswertst einer so bedeutenden Anzahl schulpflichtiger und schulfähiger Kinder die Wohlthat des Unterrichtes angedeihen zu lassen und sie nicht noch weiter dem Schicksale der Verwahrlosung preiszugeben. Die Schulgemeinde ist laut des bezüglichen Actes zu den möglichsten Opfern bereit, und um die Grundlage zum Schulbaue zu sichern, hat sie sich bereit erklärt, das möglichste innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit beizutragen. Das Bauprogramm und der Kostenüberschlag sind bereits fertig, der Baugrund acquirirt. Die Gemeinde ist nicht blos im hohen Grade unterstützungswürdig, sondern mit Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse auch im hohen Grade unterstützungsbedürftig. Mit Rücksicht auf diese Umstände würde ich mir erlauben, die Anträge der Herren Abgeordneten Dr. Ritter von Savinschegg und Kramarič in Bezug aus die Errichtung der Volksschule in Maierle, beziehungsweise in Radoviča, dem Wohlwollen des hohen Hauses zu empfehlen. Poslanec Kramarič: Hvala! Poslanec dr. Poklukar: Gospoda moja! Priloga, ki je sedaj v obravnavi, kaže, da imamo letos 6242 gld. več v preliminaru, kakor za tekoče leto. Finančni odsek je preiskoval, od kod pride tako napredovanje v stroških za šolo, in na drugi strani, kaki vspeh imamo od tega. Pokazalo se je povsod, da snujemo nove šole, poduka pa ne dobijo otroci naše dežele Zakaj ? Zato, ker učiteljskih močij ne dobimo v tem številu, v katerem se šole pomnožujejo. Zadovoljen sem z nasvetom gosp. Kramariča in dr. Savinschegg-a, toda mi pridemo v tisto zadrego, v kateri smo sedaj leto za letom. Postava pravi, najnižja plača učiteljeva znaša 400 gld. in tej plači se potem pridene 50 ali 100 gld. Mi pomnožujemo stroške s tem tako, da normalnih 400 gld. kmalo ne bo več. Letos imamo 6000 gld. več, prihodnje leto jih bo morda zopet 6000 gld. Kaj bo vspeh tega? Vakature bodo ostale, mi bomo preli-minirali, dajali veče plače, učitelji bodo pa šli tj e, kjer dobijo 500 gld. Mi celimo rane s tem, da jih delamo drugod. Zatoraj pravim, da se glede pomnoženja šol držimo tiste meje, na katero je deželni odbor že vezan. Prepričal sem se, da imamo 31 vakatur, ljudje plačujejo priklade, ali leto za letom so brez učitelja, ker so plače osnovane na 400 ali 450 gld. Če bi se tudi želji gosp. Kramariča vstreglo, bi bilo s tem deželi malo pomagano, ker bi se učitelj, ki bi na primer imel v Kadovici 400 gld., kmalo premestil drugam, kjer bi dobil 500 gld. Finančni odsek je to stvar pretehtaval in videl, da imamo zarad tega letos 6000 gld. več v preliminaru. Jaz sem gledi denarnega stanja tega zaklada in z ozirom na to, da se deželi s tem ne pomaga, za to, da ne licitiramo sami deželni zaklad na kviško. To ne bo bolje, dokler se naraščaj ne pomnoži, in tako dolgo bomo imeli vakature Gospod Kramarič toraj ne doseže tega, kar želi, mi pa se sami licitiramo na kviško pri plačah učiteljev. Abgeordneter Dr. Ritter v. Savinschegg: Der Herr Abgeordnete Kramarič hat meinen Antrag unterstützt, er hat jedoch bezüglich der Schule in Radoviča keinen Antrag gestellt, und ich glaube recht zu haben, wenn ich behaupte, daß der Herr Abgeordnete Dr. Poklukar den Antrag aus dem Grunde nicht unterstützen konnte, weil er nicht gestellt worden ist. Ich behalte mir vor, bei der Rubrik „Neubauten" hinsichtlich der Schule in Radoviča zu sprechen. Sollte aber gewünscht werden, daß auch bezüglich der Schule in Radoviča schon jetzt die Debatte eröffnet werde, so würde ich eine Resolution beantragen. Landeshauptmann: Zu diesem Antrag wird sich, insoferne es sich um den Neubau der Schule in Radoviča handelt, bei der Rubrik VII, betreffend die Neubauten, Gelegenheit ergeben. Poslanec dr. Poklukar: Popolnoma sem razumel, kaj je gospod Kramarič govoril, ker on je le podpiral predlog gospoda poslanca dr. Savinschegg-a. Landeshauptmann: Nachdem niemand mehr in der Specialdebatte über die Aetivitätsbezüge der Lehrer im Steuerbezirke Tscher-nembl zu sprechen begehrt, so ertheile ich hierzu das Schlußwort dem Herrn Berichterstatter. Berichterstatter Abgeordneter Deschmanu: Die Erläuterungen, welche der Herr Abgeordnete Savinschegg bezüglich der Gemeinde Maierle gegeben hat, lassen es erkennen, daß die Frage wegen der Gründung dieser Schule noch keineswegs spruchreif sei, indem er selbst erwähnte, daß Bauten nothwendig sein werden, und die Hoffnung aussprach, daß das Land einen Beitrag leisten werde, um den Gemeinden zu Hilfe zu kommen. Bei so bewandten Umstünden ist es gar nicht vorauszusehen, daß die Schule int Oktober d. I. zur Activirung kommen könne. Deshalb dürfte es nicht angezeigt sein, schon heuer einen Betrag in das Präliminare einzustellen. Es wäre vielmehr am Platze, dies dem nächsten Landtage zu überlassen. Es könnte höchstens nur für den Fall, wenn durch Miethe von Schullokalitäten die Eröffnung der Schule ermöglicht würde, nach voraus gepflogenem Einvernehmen mit dein Landesausschnsse eine provisorische Verfügung getroffen werde, welche in dem nächsten Landtage gerechtfertigt werden müßte. Allein bei dem Umstande, als genauere Daten über die zu activirende Schule nicht vorliegen, würde es ein gefährliches Präjudiz sein, schon jetzt 500 fl. für den Lehrer einzustellen. Landeshauptmann: Ich bringe zuerst den Antrag des Herrn Dr. Ritter v. Savinschegg zur Abstimmung. (Ne obvelja — Wird abgelehnt.) Nun bringe ich den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung. (Obvelja —- Angenommen.) Nachdem zum Präliminare für den Steuerbezirk Tschernembl niemand sonst das Wort begehrte, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. C. Šolski okraj Kočevje — Schulbezirk Gottschee; a) davkarski okraj Kočevje — Steuerbezirk Gottschee. Abgeordneter Braune: Für die Lehrer der dritten und vierten Klasse in Gottschee erscheint hier nur ein Gehalt von 400 fl. eingestellt. Da die Lehrer in den meisten Städten des Landes mehr als 400 fl. haben, nämlich 450 oder 500 fl., so eompetirt nach Gottschee kein Lehrer, und die Folge davon tst, daß durch viele Jahre hindurch eine oder mehrere Lehrstellen ^unbesetzt bleiben. In Reifniz hat der zweite Lehrer zwar auch nur 400 fl., allein er hat freies Quartier, in Gottschee hat e,A,Vr? 9ar nichts anderes, als den nackten Gehalt von 400 fl. Ich stelle daher folgenden Antrag: r ?br hohe Landtag wolle beschließen, daß die Ge-.(ssts keš dritten und vierten Lehrers an der vierklassigen Volksschule in Gottschee von jährlichen 400 fl. auf 450 fl. wird l ) ^rec^°£ se P°dpira — Der Antrag Regierungsrath Johann Hozhevar: , sind wiederholt eben aus Anlaß der Vacatur dntten Lehrerstelle in Gottschee und nachdem die eite Lehrerstelle auch nicht vollkommen entsprechend besetzt werden konnte, Anträge vom verstärkten Ortsschul-rathe und vom Bezirksschulrathe Gottschee gestellt worden, welche eine Erhöhung der Lehrergehalte für die dritte und vierte Lehrstelle in Gottschee zum Gegenstände haben. Es ist nicht zu verkennen, daß schon im allgemeinen im Vergleiche mit den Gehalten der übrigen vierklassigen Volksschulen im Lande Krain die Gehalte der dritten und vierten Lehrstelle in Gottschee geringer bemessen worden sind. Dies ist auch ein Grund der geringen Con-currenz für diese Volksschule, welche eine um so höhere Bedeutung hat, als sich eben aus derselben seit zwei oder drei Jahren die Schüler des dortigen Staats-Untergym-nasiums, welches aus Staatsmitteln erhalten wird, hauptsächlich rekrutiren. Es liefert nämlich eben die vierklassige Volksschule in Gottschee zu diesem Staatsgymnasium das stärkste Contingent. Wird die vierklassige Volksschule durch schwache Kräfte besetzt oder theilweise gar nicht besetzt, so ist zu besorgen, daß der Nachwuchs oder das Contingent, welches aus dieser Volksschule für das Gymnasium hervorgeht, die nöthige Vorkenntnis nicht haben wird, um am Gymnasium die entsprechenden Fortschritte machen zu könnet:. Aus diesem Gesichtspunkte erlaube ich mir den Antrag des Herrn Abgeordneten Braune der möglichsten Würdigung des hohen Hauses zu empfehlen. Poslanec dr. Poklukar: Ne bom dolgo mudil in hočem le konštatirati, da imamo vakature, ker imamo premalo učiteljev. Počakajmo še eno ali dve leti, da bomo dosti učiteljev imeli. Vsi tisti razlogi, ki govorijo sploh zoper povekšanje že tako dosti visokih plač, govorijo tudi zoper to povekšanje. To je namreč čisto napačen re-rnediurn, samega sebe licitirati, ampak treba je počakati, da se naraščaj pomnoži in potem bodo vakature same izginile. Abgeordneter Braune: Wenn wir auf das Warten angewiesen werden, werden wir nichts besseres erzielen. In einem Orte, wo es so theuer ist wie in Gottschee, wird man auch späterhin keinen Lehrer bekommen. Ich ffnde keine Stadt in Krain, wo die Lehrer so schwach besoldet wären wie in Gottschee. Die Lebensmittel sind sehr theuer, wir müssen unsere Nahrungsmittel aus Laibach beziehen; die Quartiere sind auch sehr theuer, so daß der Lehrer mit dem Gehalte von 400 fl. nicht auskommen kann. Abgeordneter Dr. v. Schrey: Ich möchte auch den Antrag des Herrn Abgeordneten Braune aitfs wärmste unterstützen. Der Herr Abgeordnete Dr. Poklukar vertritt das Prinzip der Sparsamkeit im Normalschulsonde nach allen Richtungen. Allein es ist doch im speciellen Falle eine Ungerechtigkeit, wenn man die Lehrer einer Schule wie in Gottschee in gleicher Weise behandelt, wie die Lehrer an einklassigen Volksschulen. Der Unterschied liegt in der Bedeutung der Schule, er liegt aber auch in der erforderlichen Subsistenz der Lehrer. In der Bedeutmtg der Schule liegt der Unterschied, wie ihn schon der Herr Regierungsvertreter angedeutet hat, weil eine vierklassige Volksschule bestimmt ist, die Präparation für den Besuch des Gymnasiums zu bilden, und man bestrebt sein soll, eine solche Schule mit solchen Lehrkräften zu botiren, welche einen gediegenen Unterricht sichern. In anderer Beziehung ist aber auch zu berücksichtigen, daß die Lehrer an solchen vierklassigen Volksschulen immer ungünstiger situirt sind, als Lehrer an einklassigen Volksschulen, welche ein Quartiergeld beziehen oder ein Naturalquartier, oder an zweiklassigen Volksschulen Functionsgebühren haben, während die unteren Lehrer an drei- oder vierklassigen Volksschulen an den nackten Gehalt gewiesen sind. Es ist nicht zu verkennen, daß ein Gehalt von 400 fl. nicht darnach angethan ist, um den Lehrer berufsfreudig zu stimmen und neue Kräfte zum Lehrfache heranzuziehen. Der Vergleich mit anderen größeren Schulorten, wie Adelsberg, Gurkfeld, wo die Gehalte viel höher sind, spricht auch für Gottschee. Dieser Ungerechtigkeit kann durch das unbedeutende Opfer abgeholfen werden, und dies ist um so gerechter, als der Steuerbezirk Gottschee zufolge seiner Steuerzahlung denn doch einen bedeutenden Beitrag für den Normalschulfond gibt, mithin auch bei der Gehaltsdotirung demgemäß behandelt werden soll. Landeshauptmann: In der hiermit geschlossenen Specialdebatte über Activitätsbezüge der Lehrer im Steuerbezirke Gottschee hat der Herr Berichterstatter nun das Schlußwort. Berichterstatter Deschman«: Es haben bereits im Finanzausschüsse die Anträge des Landesschulrathes, nach denen für die dritte und vierte Lehrstelle in Gottschee eine Erhöhung der Gehalte um je 50 fl. beansprucht wird, eine sehr warme Befürwortung gefunden, jedoch die Majorität des Finanzausschusses ist darauf nicht eingegangen. Insbesondere wurde dem Umstande gegenüber, daß sich in Gottschee ein Gymnasium befindet und darauf besondere Rücksicht zu nehmen wäre, daher für eine bessere Dotirung der Volksschullehrer gesorgt werden möge, eingewendet, daß sich in Krainburg ebenfalls ein Gymnasium befindet, wo wir auch eine vierklassige Volksschule haben, und daß dort drei Lehrer mit 500 fl. und ein Lehrer mit 400 fl. angestellt sind. Es läßt sich nicht leugnen, daß selbst bei diesem Vergleiche Gottschee viel ungünstiger gestellt ist, namentlich aber ist dies der Fall gegenüber der erst vor kurzem erweiterten vierklassigen Volksschule in Tschernembl, wo ein Lehrer mit 600, drei mit 500 fl. dotirt sind. Wie schon der Herr Vorredner hervorgehoben hat, ist Gottschee unter allen vierklassigen Volksschulen in Kram am schlechtesten bedacht. Ich muß die Positionen des Finanzausschusses befürworten, und kann nur bemerken, daß es die Rücksicht auf die bedrängte Finanzlage des Landes war, welche die Majorität des Finanzausschusses genöthigt hat, von der beantragten Erhöhung vorläufig abzusehen. Ein weiterer Umstand war wol auch der, daß dermalen die vierte Lehrstelle mit einer weiblichen Lehrkraft besetzt ist. — Diese scheint ersprießlich zu wirken, und es ist wol nicht zu besorgen, daß sie um einen anderen Lehrposten sich umsehen werde. Allerdings ist die dritte Lehrstelle nicht besetzt und es wird der bezügliche Unterricht durch einen geistlichen Herrn provisorisch besorgt. Es dürste sich übrigens empfehlen, über die beantragte Gehaltserhöhung für die dritte und vierte Lehrstelle ab- gesondert abzustimmen, damit es jedem der Herren Abgeordneten möglich werde, entweder blos für eine oder für beide beantragte Gehaltserhöhungen, oder auch gegen jedwede Erhöhung zu stimmen. Landeshauptmann: Ich bringe dem Wunsche des Herrn Berichterstatters gemäß zuerst den Antrag auf Erhöhung des Gehaltes für den dritten Lehrer in Gottschee von 400 fl. auf 450 fl. zur Abstimmung. (Ne obvelja — Wird abgelehnt.) Ich bitte nunmehr über den Antrag auf obige Gehaltserhöhung für den vierten Lehrer abzustimmen. (Ne obvelja — Wird abgelehnt.) (Vse nasvetovane rubrike: C. Šolski okraj Kočevje: a) davkarski okraj Kočevje, b) davkarski okraj Velike Lasiče, c) davkarski okraj Ribnica. — D. Šolski okraj Krško: a) davkarski okraj Krško, b) davkarski okraj Kostanjevica, c) davkarski okraj Mokronog, d) davkarski okraj Rateče. — E. Šolski okraj Kranj: a) davkarski okraj Škofja Loka, b) davkarski okraj Kranj, c) davkarski okraj Tržič. — F. Šolski okraj okolica Ljubljanska: a) davkarski okraj Ljubljana, b) davkarski okraj Vrhnika — obveljajo po nastavkih finančnega odseka brez razgovora — Sämmtliche beantragten Rubriken C. Schulbezirk Gottschee: a) Steuerbezirk Gottschee, b) Steuerbezirk Großlaschiz, c) Steuerbezirk Reif-niz. — D. Schulbezirk Gurkfeld: a) Steuerbezirk Gurkfeld, b) Steuerbezirk Landstraß, c) Steuerbeziök Nassen-fuß, d) Steuerbezirk Ratschach. — E. Schulbezirk Krainburg : a) Steuerbezirk Bischoflack, b) Steuerbezirk Krainburg, c) Steuerbezirk Neumarktl. — F. Schulbezirk Umgebung Laibach: a) Steuerbezirk Laibach, b) Steuerbezirk Oberlaibach, — werden nach den Ansätzen des Finanzausschusses ohne Debatte genehmiget.) G. Šolski okraj Litija — Schulbezirk Littai: a) davkarski okraj Litija — Steuerbezirk Littai. Abgeordneter Dr. Ritter von Vesteneck: Nach dem Gesetze vom 20. Juni 1872 haben die Religionslehrer an den vierklassigen Volksschulen ausnahmsweise Anspruch auf eine Remuneration aus dem Normalschulfonde. Seit Beginn der Volksschule in St. Martin, welche eine vierklassige Volksschule ist, muß der Katechet daselbst den Religionsunterricht besorgen. Ebenso wird er vom 1. September 1877 an den Religiosunterricht an der zweiklassigen Volksschule in Littai zu versehen haben. Ich glaube daher, daß wenn auch die Verhandlungen bezüglich der Remuneration für den Religionsunterricht zwischen den Landesbehörden noch nicht durchgeführt sind, der Anspruch des betreffenden Religionslehrers schon jetzt allseitig anerkannt werden muß, und ich möchte beim Steuerbezirke Littai, Post 145, für den Religionslehrer in St. Martin die seinerzeit jedenfalls zu bewilligende Remuneration in der Höhe von 125 fl. eingestellt sehen. Das ist die gleiche Summe, welche der Religionslehrer an der vierklassigen Volksschule in Krainburg als Remuneration bezieht. Die Remunerationen für einzelne Religionslehrer sind zwar hie und da niedriger eingestellt, allein es kommt hier eben in Betracht, daß der Religionsunterricht nicht nur in St. Martin, sondern auch in Littai zu versehen ist. Für die Versetzung des Unterrichtes in Littai gebührt zwar dem Religionslehrer gesetzlich keine Remune- ration, allein bei der Bemessung der Remuneration für ten Religionsunterricht in St. Martin kann dieser Umstand in Betracht gezogen werden. Ich stelle daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei im Detailausweise der Activitätsbezüge der Lehrer sub G. Schulbezirk Littai: a) Steuerbezirk Littai, bei Post-3lr. 145 für den Religionslehrer der Betrag von 125 fl. einzustellen. (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Landeshauptmann: Da sonst niemand sich meldet, so hat der Herr Berichterstatter das Schlußwort in dieser Specialdebatte. Berichterstatter Deschmanu. Der Finanzausschuß konnte für den Religionslehrer an der vierklasfigen Volksschule in St. Martin einen Betrag in das Präliminare nicht einstellen, da diesfalls ein Antrag von der Schulbehörde nicht gestellt worden ist. Es ist aber dies daraus erklärlich, weil die Volksschul-Landesbehörde uns nur einen Voranschlag geliefert hat für die Activitätsbezüge jener Lehrer, für welche sie Vorsorge zu treffen hat. Diese Angelegenheit wird voraussichtlich schon im Laufe d. I. zur Austragung gelangen, daher auch ein gewisser Betrag für den Religionslehrer aus dem Normalschulfonde wird flüssig gemacht werden müssen, wie dies bei Krainburg, Tschernembl, Neumarktl u. s. w. der Fall ist. Zwar sind diese Remunerationen nicht überall gleich bemessen. So bezieht der Religionslehrer an einigen vier-klassigen Schulen 200 fl., an andern einen viel geringeren Betrag. So viel ist jedoch gewiß, daß die Remuneration von 125 fl. für St. Martin ein sehr mäßiges Entgelt wäre, welches jedenfalls wird bezahlt werden müssen. Ich kann mich mit Rücksicht auf diesen unvorhergesehenen Fall nicht gegen den Antrag des Herrn Ritter v. Vesteneck erklären, weil ich glaube, daß der Landesausschuß nicht ermangeln werde, einem solchen Ansprüche durch Einstellung einer entsprechenden Ziffer in das Nor-malschulfonds-Präliminare nachträglich Ausdruck zu geben. Ich glaube auch im Namen des Finanzausschusses es aussprechen zu können, daß gegen die Aufnahme dieser Entlohnung für den betreffenden Religionslehrer vonseite der Majorität wenigstens keine Einwendung erhoben würde. Es dürfte sich auch empfehlen, gleich jetzt diesen Betrag einzustellen, damit weitwendige Vorverhandlungen vermieten werden, indem zugleich dem Landesausschusse eine Richtschnur gegeben wird, über die er nicht hinauszugehen hätte. Landeshauptmann: Abgeordneten (Obvelja — Ich bringe den Antrag des Herrn Angenom^ ti'^eftenec^ 3ur Abstimmung. Nachdem zu den Ansätzen für den Steuerbezirk utrat niemand sonst das Wort begehrt hatte, so erkläre lch dieselben für genehmigt. i) Davkarski okraj Zatičina — Steuerbezirk Sittich. Abgeordneter Freherr v. Tauffrer. rv , hA)me den bei diesem Steuerbezirke vom Landes-'chulrathe m Vorschlag gebrachten Antrag auf und stelle IV. Sitzung 1877. bei dem Umstande, als mir die Verhältnisse und die Wünsche dieses Bezirkes genau bekannt sind, nachstehenden Antrag (bere — liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei in den Detailausweis der Activitätsbezüge der Lehrer sub G: „Schulbezirk Littai, b) Steuerbezirk Sittich," für die neu zu eröffnende zweiklassige Volksschule in Großgaber der Gehalt für zwei Lehrer mit 600 fl. und 500 ff. sowie die Functionszulage für den Schulleiter mit 50 fl. einzustellen. (Predlog se podpira — Der Antrag wird unterstützt.) Poslanec dr. Poklukar: Jaz sem že v finančnem odseku te okoliščine razložil in moram popraviti, kar je gospod br. Taufferer izrekel, sklicevaje se na željo zatiškega okraja. Krajni šolski svčt v Št. Vidu se je pritožil zoper osnovo nove šole pod Velikim Gabrom, za katero se ima najeti prostor, če ni denarja, da se zida. Finančni odsek je torej mislil glede splošnega stanja našega šolstva, da se ložje zadostuje potrebam poduka in željam prebivalcev, ako se pomnoži šola v Št. Vidu za en razred. On je, pustivši načelo varčnosti, privolil, da se v Št. Vidu smč pomnožiti šola za en razred, posebno glede na to, da, ako se ustanovi šola pod Velikim Gabrom, ne bomo imeli nobenega vspeha, če hočemo odpraviti vakature Glede želje prebivalcev in finančnega stanja šolskega zaklada sem zoper ta nasvet. Abgeordneter Ritter v. Vesteneck: Der Steuerbezirk Sittich ist sowol seiner territorialen Ausdehnung als auch der Bevölkerung nach in zwei gleiche Hälften getheilt. Die südliche Hälfte hat fünf Schulen, die nördliche Hälfte hat nur eine Schule; in der südlichen Hälfte befinden sich Schulen in Polic, Weixelburg, Zalna, Sittich und Obergurk, in der nördlichen Hälfte existirt nur eine Schule in St. Veit. Die Schule in St. Veit umfaßt 13 Ortsgemeinden und hat eine Steuervorschreibung von 2 fl. weniger als 1500 fl. Es ist dies eine der größten Steuergemeinden im ganzen Lande. Abgesehen nun von der gesetzlichen Bestimmung, daß überall dort eine Schule zu errichten ist, wo im Umkreise einer Stunde eine hinreichende Anzahl von schulpflichtigen Kindern vorhanden ist, dürfte in diesem Falle, da, wie schon früher bemerkt, der Unterschied zwischen den beiden Hälften dieses Bezirkes ein so großer ist, die genügende Nothwendigkeit der Errichtung einer Volksschule in Großgaber dargethan sein. Es hat jedoch im Gegensatze zu den Ausführungen des Herrn Dr. Poklukar die Gemeindevertretung von Großgaber selbst um Errichtung einer Schule in Großgaber schriftlich gebeten, und ist dieses Ansuchen im Wege des Bezirksschulrathes an den Landesschulrath geleitet worden, nachdem von dem Bezirksschulrathe ebenfalls die Errichtung einer neuen Schule an diesem Orte beschlossen worden war. Gegen diesen Beschluß des Bezirksschulrathes wurden zwar zwei Recurse eingebracht, einer seitens einer Gemeinde, die eingeschult werden sollte, und ein zweiter Recurs von dem Ortsschulrathe in St. Veit. Letzterer hat jedoch nicht gegen die Bildung eines neuen Schnl-sprengels recurrirt, sondern in seiner Eingabe in egoistischer Weise gesagt, es möge in Großgaber nur eine ein-klcissige Schule errichtet werden, so daß die Schüler in die zweite Klasse nach St. Veit geschickt würden. In dem Recurse der Gemeinde Zagorica wird nur der Befiirchtung Ausdruck gegeben, daß die gedachte Ge-nteinbe durch Errichtung der Schule in Gaber zu großen Auslagen gezwungen werden könnte. Diese Auslagen werden jedoch für sie gar nicht eintreten, indem die Gemeinde Großgabcr ein Gebäude für die Schule zur Verfügung stellt lind für diese Beistellung des Gebäudes von keiner der übrigen eingeschulten Gemeinden eine Entschädigung verlangt. Der Schulsprengel Großgaber wird nach seiner jetzigen Zusammenstellung eine Schüleranzahl von 185 Schülern haben. Ich glaube, daß diese Anzahl wol hinreichend sei, um die Errichtung einer Schule zu rechtfertigen. Es wird dadurch auch das Bedürfnis der Erweiterung der Volksschule in St. Veit von drei Klassen auf vier Klassen nicht behoben, denn dieser Schulsprengel umfaßt im fünfjährigen Durchschnitte eine Schüleranzahl von 530, und so viele Kinder können unmöglich in zwei oder drei Klassen den Unterricht genießen. Abgesehen davon, ist schon durch die territoriale Ausdehnung die Errichtung der Schule in Großgaber dringend nothwendig. Die Schulkinder aus den Gegenden von Praprece, Stockendorf, Zagorica haben aus den entfernten Ortschaften einen Weg von einer Stunde bis nach Großgaber und müssen dann auf der Reichsstraße bis St. Veit weitere zwei Stunden gehen; sie müssen Großgaber passiren, um nach St. Veit zu kommen. Die Einwendung, wie sie zwar nicht hier, aber doch schon anderswo vorgebracht worden ist, daß die Kinder nicht näher nach Großgaber als nach St. Veit haben werden, ist durchaus unbegründet. Ich kann den Antrag des Herrn Baron Taufferer nur auf das wärmste unterstützen. Es würde keinen Zweck haben, wenn der hohe Landtag eine Position in das Präliminare nicht aufnehmen wollte, wo die gesetzlichen Bedingungen hiezu vorhanden sind, wo die Schulbehörden die Creirung der Schule als nothwendig anerkannt haben. Ich glaube nicht, daß ein Steuerbezirk von 5000 bis 6000 Einwohnern eine solche Zurücksetzung verdiene, daß er nur eine Schule haben sollte, während die andere Bezirkshälfte von gleicher räumlicher Ausdehnnng vier bis fünf Schulen bereits besitzt. Poslanec dr. Bleiweis: Nasproti nasvetu gospoda barona Taufferer-j a je nasvet finančnega odseka opravičen že iz teh vzrokov, katere je navedel gospod dr. Poklukar. Meni so šolske okoliščine tega okraja popolnoma dobro znane, in bi mogel marsikaj povedati, kako se okrajne šolske oblasti obnašajo ravno v tem okraji. Dokazana je procedura — to je tudi deželni šolski svet pripoznal - ki je bila pri nastavljanji nadučitelja v Št. Vidu. Ali ker nočem osčben biti, to na strani pustim; znano je dobro vse deželnemu odboru in deželnemu šolskemu svčtu. Meni so ondašnje okoliščine popolnoma znane; nikoli se še ni slišal temeljiti glas za napravo šole v Velikem Gabru. Drugačni glasovi se dadö narediti, kakor je narejen glas županov; meni so okoliščine po vsem znane. Zoper to pa moram protestirati, da Št. Vid iz „egoističnih nagibov" odbija to šolo. Mi nimamo morda nikjer za šolstvo tako unetega župnika, kakor v Št. Vidu. Nepotrebno je, da se v Gabru nova šola naredi in lahko se pomaga tako, da se šola v Št. Vidu razširi. Dobro včm, da je iz Št. Vida v Veliki Gaber blizo eno uro hodä Kje je pa ondi katehet? Ali bo mogel katehet Št. Viški morebiti brezplačno doli hoditi? Ker je toraj dokazano, da je ta potreba le narejena, a ne resnična, zato bom glasoval za predlog finančnega odseka. Abgeordneter Dr. Ritter b. Vesteneck: In einem Worte bin ich jedenfalls vom Herrn Vorredner vollkommen mißverstanden worden. Ich habe keine Persönlichkeit mit dem Worte „egoistische Weise" gemeint, sondern nur die Absichten des Ortsschulrathes von St. Veit angedeutet. Derselbe geht nämlich von der Ansicht aus, daß, wenn in Großgaber eine Schule errichtet würde, dadurch der Menschenzuzug nach St. Veit und namentlich der Besuch der Gasthäuser ein viel geringerer sein wird, als er jetzt ist. Ich habe auf eine Person mit diesen Worten nicht Hinweisen wollen. Landeshauptmann: In der Specialdebatte über die Lehrerbezüge im Steuerbezirke Sittich hat nun das Schlußwort der Herr Berichterstatter. Berichterstatter Deschmaun: Ich kann im Namen des Finanzausschusses nur an- ; führen, daß bezüglich der Schule in Großgaber die gestellten Ansprüche der Landesschulbehörde einer sehr eingehenden Erwägung unterzogen wurden. Mau hat die beiden diesbezüglichen Posten, welche in den Ausweis der Landesschulbehörde eingestellt sind, nämlich für eine Oberlehrerstelle mit 500 fl. und für eine Unterlehrerstelle mit 450 fl., nicht berücksichtigen zu sollen geglaubt, indem noch gar keine Vorbereitungen wegen Unterbringung der Schule getroffen und auch mit dem Landesausschusse diesfalls gar keine Vorverhandlungen gepflogen worden sind. Sollte sich nach dem heute Vorgebrachten herausstellen, daß die Errichtung einer Schule in Großgaber unvermeidlich sei, so wird die Bestimmung des hohen Hauses über die Lehrergehalte füglich in der nächsten Session stattfinden können, indem doch nicht vorauszusetzen ist, daß die Schule schon heuer zur Eröffnung gelangt, zumal der Lehrermangel noch fortdauert. Allerdings werden wir heuer einige absolvirte Caudidatiuen für ausgeschriebene Lehrerstellen zur Verfügung haben, allein gerade hier, wo es sich um eine neue Schule handelt, wäre es wol am Platze, daß nur geprüfte Lehrer an eine solche Schule kämen. Aus diesen Gründen beharre ich namens des Finanzausschusses dabei, daß von der vorläufigen Feststellung der Lehrergehalte für Großgaber Umgang genommen werde. Abgeordneter Barov Tauffrer: Darf ich noch einen zweiten Antrag stellen? Laudeshauptmann: Die Debatte über Activitätsbezüge der Lehrer im Steuerbezirke Sittich ist geschlossen, und ich müßte an das hohe Haus appelliren, ob es die Debatte über einen diesbezüglichen Antrag reassumiren wolle. Ich frage die Herren Abgeordneten, ob sie mit der Reassumirung der Debatte einverstanden sind? (Po prestanku — Nach einer Pause:) Es ist dies nicht der Fall, und wir schreiten zur Abstimmumg. Ich bitte nunmehr über den bereits gehörten Antrag des Herrn Abgeordneten Baron Taufferer abzustimmen. (Ne obvelja — Wird abgelehnt.) Infolge dessen erkläre ich die vom Finanzausschüsse beantragten Ansätze für den Steuerbezirk Sittich für genehmiget. Nasvetovane rubrike: H. Šolski okraj Logatec: a) davkarski okraj Idrija, b) davkarski okraj Lož, c) davkarski okraj Logatec; 1. Šolski okraj Radovljica: a) davkarski okraj Kranjska gora, b) davkarski okraj Radovljica; Z.Šolski okraj Rudolfovo: a) davkarski okraj Rudolfovo, l) davkarski okraj Žužemberg, c) davkarski okraj Trebno; L. Šolski okraj Kamnik: a) davkarski okraj Brdo, b) davkarski okraj Kamnik — obveljajo brez razgovora. Die beantragten Rubriken H. Schulbezirk Loitsch: a) Steuerbezirk Jdria, b) Steuerbezirk Laas, c) Steuer-bezirk Loitsch; I. Schulbezirk Radmannsdorf: a) Steuerbezirk Kronau, b) Steuerbezirk Radmannsdorf; K. Schulbezirk Rudolfswerth: a) Steuerbezirk Rudolfswerth, b) Steuerbezirk Seisenberg, c) Steuerbezirk Treffen; L. Schulbezirk Stein: a) Steuerbezirk Egg, b) Steuerbezirk Stein — werden nach den Ansätzen des Finanzausschusses ohne Debatte angenommen. Landeshauptmann: Hiemit ist der Voranschlag der Activitätsbezüge der Lehrer für das Jahr 1878, Erfordernis Rubrik Nr. I des Nonnalschulfondes, Beil. 18, in zweiter Lesung votirt mit 166,191 fl. 65 kr. Es kommt nunmehr die vom Finanzausschüsse inbetreff der Quartiergelder beantragte, auf der zweiten Seite des Berichtes Beilage 41 im vierten Alinea, von unten gezählt, vorkommende Resolution nachstehenden Inhaltes in die Debatte (bere — liest): Bei der geschilderten Sachlage wurden jedenfalls kostspielige Zubauten für Schnlerweiterungen, wofür sicherlich auch der Normalschulfond in Anspruch genommen worden wäre, in Ersparung gebracht,. daher empfiehlt der Finanzausschuß die vorläufige Uebernahme fines Zuwachses an Quartiergeldern auf den Normalschulfond, jedoch mit der ausdrücklichen Verwahrung gegen jedes Präjudiz, und mit dem Aufträge an den Landesausschuß, bei geeigneter Zeit zu veranlassen, daß tue ohnehin nur ausnahmsweise hier einbezogene Aus-gabs - Rubrik der „Quartiergelder" thunlichst herabgemindert werde und schließlich aus dem Normalschul-iZjfie ganz verschwinde. (Obvelja brez razgovora — lutrb ohne Debatte angenommen.) Berichterstatter Deschman«: .... ^ ^ hier zur Erledigung zu kommen eine PestWelche dem Finanzausschüsse in der letzten Sitzung i i>ohen Landtag zugewiesen wurde, nämlich die des slovenischen Lehrervereines in Laibach wegen ff««;» Functionszulagen für Lehrer an ein* m„istgeu Volksschulen. Bekanntlich beziehen nach unserem Sm5d)1?9eJ^e nur Lehrer an mehrklassigen Volksschulen LeiSn Sj, isZ b-i r-h-.m cmllalfiget triu k?'Gesuch ist bereits im Vorjahre von-1ette des Ortsschulrathes in Sturija eingelangt, daß näm- lich dem dortigen Volksschullehrer eine Functionszulage von 40 fl. bewilliget werden möge. Der hohe Landtag ist hierauf nicht eingegangen. Nun wendet sich der Ausschuß des slovenischen Lehrervereines an den hohen Landtag mit der Bitte, seine Aufmerksamkeit diesem Gegenstände zuzuwenden. Es wird sich darauf berufen, daß namentlich in den Nachbarländern Steiermark und Kärnten auch Lehrer an einklassigen Volksschulen Functionszulagen beziehen. Der Lehrerverein meint, es wäre nicht nothwendig das Landesgesetz diesfalls abzuändern. Er schlägt vielmehr vor, daß derjenige Betrag, welcher für Remunerationen, Krankheitsaushilfen und sonstige Unterstützungen mit 1400 fl. zur Einstellung in das Normalschulfonds-Präliminare beantragt wird, für Functionszulagen mit je 25 fl. für sämmtliche Lehrer an einklassigen Volksschulen in Verwendung kommen möge. Der Finanzausschuß hat wol nicht verkannt, daß in dieser Beziehung die krainischen Lehrer sich im Nachtheile befänden gegenüber den Lehrern in den beiden Nachbarländern Steiermark und Kärnten, allein man war auch davon überzeugt, daß gerade mit Rücksicht auf die mißliche Stellung der Lehrer an vielen einklassigen Volksschulen der hohe Landtag bereits mehrfache Erhöhungen der Lehrergehalte minderer Kategorien vorgenommen und hiebei einen sehr liberalen Maßstab angelegt habe. Es sind nur mehr wenige Lehrerstellen an einklassigen Schulen, vielleicht im ganzen 30, wo die Lehrergehalte nur 400 fl. betragen, während sie sonst meist auf 450 oder 500 fl. erhöht wurden, und in dieser Richtung ist schon eine Abhilfe geschaffen worden. Ferner betrachtet der Finanzausschuß die Functionsgebühr des Leiters einer Schule als eine Entlohnung in der Hinsicht, weil der Oberlehrer an mehrklassigen Schulen die Leitung der ganzen Schule zu besorgen, Einheit in den Unterricht zu bringen hat, daher auch als Pädagoge eine größere Aufgabe zu erfüllen hat, als der Lehrer an einer einklassigen Volksschule. Mit Rücksicht auf diese Umstände glaubte der Finanzausschuß die Petition des slovenischen Lehrervereines zur Stattgebung nicht anempfehlen zu sollen, sondern es wird der Uebergang zur Tagsordnung beantragt. Poslanec dr. Bleiweis: Jaz sem to peticijo izročil in si dovoljujem slavno zbornico opomniti, da so vzroki, na katere se opirajo učitelji, jako veljavni. Učitelji na enorazrednih šolah imajo jako veliko opravila, in če dobivajo učitelji na večrazrednik šolah funkcijske doklade, bi bilo primerno, da jih dobivajo tudi na enorazrednih. Ali ker všm, da se s tem do-tična šolska postava spremeni, te premembe pa ne moremo kar danes ukreniti, stvar pa je vsakako važna, in ker zadeva učitelje, ki imajo najslabejo plačo, zato nasvetujem, da se deželnemu odboru naroči, stopiti v dogovor s c k. deželnim šolskim svčtom. Stavim toraj sledeči predlog: Slavni deželni zbor naj sklene: Deželnemu odboru se naroča, naj v dogovoru s deželnim šolskim svetom prevdari prošnjo učiteljskega društva in prihodnjemu deželnemu zboru predloge stavi. (Podpira se — Wird unterstützt.) IV. seja deželnega zbora kranjskega dne 16. aprila 1. 1877. — IV. Sitzung des krainischen Landtages am 16. April 1877. 54 Landeshauptmann: Nachdem niemand sonst das Wort begehrt, ertheile ich in dieser Specialdebatte dasselbe schließlich dem Herrn Berichterstatter. Berichterstatter Deschmauu: Ich kann nur bemerken, daß im Finanzausschüsse der nämliche Antrag gestellt wurde, daß er jedoch die Zustimmung der Mehrheit der Ausschußmitglieder nicht erhalten hat. Ich für meine Person werde für den Antrag des Herrn Dr. Bleiweis stimmen, obwol die Majorität der Mitglieder des Finanzausschusses sich für den Uebergang zur Tagesordnung ausgesprochen hat. (Predlog gospoda dr. Bleiweis-a obvelja — Der Antrag des Herrn Dr. Bleiweis wird angenommen.) Landeshauptmann: Es entfällt somit die Abstimmung über den Ausschußantrag. Berichterstatter Deschman«: Ich constatire, daß sich demnach das Erfordernis I: „Acttvitätsbezüge der Lehrer", zusammen auf 166,191 ft. 65 kr. herausstellt. Landeshauptmann: Wir kommen nun zu den ferneren Positionen des Erfordernisses und der Bedeckung. (Beilage 18.) (Rubrika II: „Remuneracije in pripomoči“, III: „Penzije za učitelje“, IV: „Penzije za učiteljske vdove“, V: „Miloščine“, VI: „Doneski“ — potrebščine obveljajo brez razgovora — Die Rubriken II: „Remunerationen und Aushilfen", III: „Pensionen der Lehrer", IV: „Pensionen der Lehrerswitwen", V: „Gnadengaben", VI: „Beiträge" — des Erfordernisses werden ohne Debatte angenommen.) VII: „Nove stavbe“ — „Neubauten." Berichterstatter Deschmann: Der Finanzausschuß stellt zu dieser Rubrik Post 3 nachstehende, auf der dritten Seite des Berichtes vorkommende Resolution (bere — liest): Bezüglich der im ganzen mit 6400 fl. präliminirten Rubrik „Neubauten" wird bemerkt, daß in der Post 3 per 4200 st. auch die bereits zugesicherten Beiträge für den Schulhausbau in Waltendorf mit 300 fl. und für die Adaptirung zweier Lehrziinmer für Mädchen an der Volksschule in Tschernembl enthalten sind. Diese Beträge haben noch im Verlaufe dieses Jahres zur Auszahlung zu gelangen; da jedoch der für „Neubauten" pro 1877 eingestellte Kredit schon gänzlich erschöpft ist, so wolle der hohe Landtag gestatten, daß die erwähnten, hier einbezogenen Beträge, zusammen mit 400 fl., bereits im Jahre 1877 zur Auszahlung angewiesen werden. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu dem nun in Verhandlung stehenden Erfordernis-Präliminare für Neubauten mit 6400 fl. und zu dem eben verlesenen Ausschußantrage zu sprechen? Abgeordneter Ritter v. Besteueck: Wie den Herren bekannt, ist heute ein Gesuch der Gemeinde Littai eingelaufen mit einem doppelten Petit, nämlich : um Bewilligung der Einhebung einer 36perzentigen Umlage durch vier Jahre, und um Gewährung einer weiteren Unterstützung aus dem Normalschulfonde für den Schulbau im Betrage von 500 fl. Nachdem der Finanzausschuß bezüglich tier zweiten Bitte nicht mehr in der Lage sein wird, einen Antrag zu stellen, weil der Normal-schulfond schon präliminirt vorliegt, so erlaube ich mir, diese zweite Bitte der Gemeinde Littai hiemit zu befürworten. Die Schulgemeinde Littai hat im vorigen Jahre das neue Gebäude unter Dach gebracht, und int Herbste d. I. soll die Schule eröffnet werden. Die Baukostensumme ist auf 11,000 fl. präliminirt, der Beitrag des Normalschul-fondes bettügt 2000 fl. und jener des Staatsschatzes ebenfalls 2000 fl. Es hat demnach die Gemeinde den namhaften Betrag von 7000 fl. aus Eigenem zu decken. Der Schulgemeinde steht zur Bedeckung dieses Betrages nichts anderes zur Verfügung, als ein Kapital von 2300 fl. Nachdem die Steuerleistung nur 1918 fl. beträgt, so könnte der Abgang durch Umlagen nicht aufgebracht werden. Die Gemeinde hat übrigens schon vor- ( her ein Baukapital angesammelt, und es sind auch die bereits aufgebrachten 2300 fl. aus Gemeindemitteln be- | zahlt. Mit der 36perzentigen Umlage, welche für vier Jahre angesucht wird, wird die Gemeinde nicht in der Lage sein, den gedachten Ansprüchen nachzukommen. Außerdem verbleiben Steuerrückstände, welche uneinbringlich sind, so daß die 36 °/0 nicht voll eingehen werden. Es ist in dieser Beziehung die Bitte der Schulgemeinde vollkommen gerechtfertigt und begründet, und idj erlaube mir den Anttag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde der Schulgemeinde Littai zum Neubaue des dortigen Schulhauses eine neuerliche Subventton von 500 fl. aus dem Normalschulfonde bewilliget. (Podpira se — Wird unterstützt.) Poslanec dr. Zarnik: Kar se tiče predloga gosp. viteza Vesteneck-a, moram omeniti, da je vse resnično, kar je gosp. Vesteneck na-vajel, ker so meni okoliščine Litijske občine dobro znane. Litijska občina je z davki preobložena, in je jako mala. Priznanja je vredno, da se je za šolo že poprej toliko nabralo. Ob enem se mora z žalostjo konsta-tirati, da so nove šolske zgrade jako drage in da bode ta šola 11,000 gld. stala, katera bi se bila dala narediti bolj kup, ako bi se ne bilo zahtevalo na vse kraje vsem zahtevam vstrezati. Vsakako pa je treba tukaj občini priskočiti, in zarad tega podpiram predlog gosp. Vesteneck-a. Landeshauptmann: Wenn niemand sonst das Wort wünscht zum Antrage des Herrn Abgeordneten Ritter von Vesteneck (po prestanku — nach einer Pause), so ertheile ich das Schlußwort hierzu dem Herrn Berichterstatter. Berichterstatter Deschman«: Aus dem Kredite für Schulbauten pro 1877 könnte diese Summe nicht aufgebracht werden, indem der Betrag, ben der hohe Landtag im vorigen Jahre für Schulbauten eingestellt hat, feine Widmung bereits erhalten hat. Für das nächste Jahr wird demnach dem Landesansschusse nur noch der Betrag von 4200 fl., beziehungsweise — nachdem 400 fl. davon ihre bestimmte Widmung erhalten haben — nur noch der Betrag per 3800 fl. erübrigen. Deshalb möchte ich die Herren Abgeordneten recht sehr bitten, die Beilage 41 zur Hand zu nehmen, woraus sie ersehen^ können, daß die Landesschulbehörde für Schulbauten im 1.1878 aus Landesmitteln im ganzen 8800 fl. beansprucht, und zwar ausschließlich für solche Schulen, für welche bisher noch gar keine Beiträge geleistet worden sind; darunter befinden sich einige, die nur Subventionen von 500 fl. ansprechen und gewiß die vollste Berücksichtigung verdienen. Ich könnte daher mit Rücksicht auf die geringen Mittel, welche dem Lande zur Verfügung stehen, nicht dafür niich aussprechen, daß der Schulgemeinde Littai, welcher für ihren Schulhausban bereits ausgiebige Aushilfen aus dem Normalschulfonde bewilliget wurden, neuerdings eine Subvention von 500 fl. gewährt werde. Landeshauptmann: Ich fasse diese beantragte Subvention von 500 fl. als einen Specialkredit auf, welcher auszuzahlen sein wird, sobald die Bewilligung ertheilt wird. Ich halte es für notwendig, zur Klarstellung des Antrages die Verhandlung über denselben wieder aufzunehmen (potrjuje se — Zustimmung) und eröffne daher nochmals die Debatte. Abgeordneter Dr. Ritter v. Besterreck: Es ist der Schulgemeinde Littai darum zu thun, diese 500 fl. möglichst bald, jedenfalls aber noch im Laufe dieses Jahres zu erhalten, nachdem sie sich durch den Bauvertrag verpflichtet hat, noch eine größere Summe an den Baumeister auszuzahlen. Später wird sie ohnedies durch Einhebung der 36perzentigen Umlage im Stande sein, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, jetzt aber kommt sie in Geldverlegenheiten. Ich habe den Antrag so aufgefaßt, wie ihn der Herr Landeshauptmann erläutert hat. Berichterstatter Deschmann: Ich verzichte auf das Wort. Landeshauptmann: Ich bringe den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Ritter von Vesteneck zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen. Ich bringe nunmehr die turnt Finanzausschüsse beantragte, auf der dritten Seite des Berichtes vorkoinmende Resolution zur Abstimmung. (Obvelja — Angenommen.) Wünscht noch jemand das Wort zum Erfordernisse VII: Neubauten? Abgeordneter Dr. Ritter v. Saviuschegg: Im vorliegenden Berichte des Finanzausschusses erscheinen auf Seite 3 jene Neubauten aufgeführt, welche der Landesschulrath in Aussicht genommen hat, unter düsen auch die Schule in Radoviča. Das bezügliche Bau-operat liegt bereits beim Landesansschusse. Ich werde daher den früheren Ausführungen des Herrn Kramarič nur noch folgendes hinzufügen: Dieses Projekt verdient volle Berücksichtigung. Radoviča ist der einzige Pfarrort in der Bezirkshauptmannschaft Tschernembl ohne Schule, er besitzt 180 schulpflichtige Kinder, von denen nur vier nach Möttling in die Schule gehen. Es ist daher der Schulbau in Radoviča unbedingt nothwendig. Die Gemeinden selbst haben sich herbeigelassen, den Grund unentgeltlich herzugeben, sie sind auch bereit, 1400 fl. in zwei Jahresraten zu zahlen. Allerdings ist das Kostenerfordernis bedeutend höher, es ist auf 8048 fl. beziffert, ich glaube aber, daß sich diese Bauvoranschläge vermindern lassen, denn bekanntermaßen ist das Stein-materiale dort sehr billig zu erhalten. Allein, ohne eine ausgiebige Unterstützung wäre es unmöglich, die Schule zu bauen, indent die Bevölkerung sehr arm ist und in der letzten Zeit durch Mißernten sehr gelitten hat. Ich erlaube mir daher, den hohen Landtag zu bitten, folgende Resolution zu beschließen (bere — liest): Der Landesausschuß werde ermächtigt, bei Er-theilung von Subventionen für Schulbauten auf die dringend nothwendige Schulhausbaute in Radoviča thunlichst Rücksicht zu nehmen. (Podpira se — Wird unterstützt.) Poslanec Kramarič: Kakor sem prej rekel, ponavljam še enkrat, da je ta šola zelo potrebna. Kolikor so ljudje bolj oddaljeni od mesta, toliko bolj nevedni so. Sama Radoviča ne bo mogla te šole napraviti in prosim toraj slavni zbor in slavno vlado, da nam blagovoli z večo svoto pripomoči, kakor je nasvetovana. Toplo toraj podpiram ta predlog in prosim, da bi se vsaj prihodnjo zimo Radoviška šola začela. Berichterstatter Deschmaun: Ich verzichte auf eine Bemerkung hierüber. Landeshauptmanu: Ich bringe den Resolutionsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. v. Saviuschegg zur Abstimmung. (Obvelja — Wird angenommen.) (Rubrika VII: „Nove stavbe“, VIII: „Različni stroški“ potrebščine in vse rubrike zaklade obveljajo brez razgovora — Die Rubriken VII: „Neubauten", und VIII: „Verschiedene Auslagen" des Erfordernisses, sowie sämmtliche Rubriken der Bedeckung werden hierauf ohne Debatte angenommen.) Es kommen nunmehr die Finanzausschnßantrüge Beilage 41 zur Verhandlung. Zunächst constatire ich hiemit die durch die bisherigen Abstimmungen erfolgte Annahme, beziehungsweise Ziffer-änderung des ersten Ausschußantrages rücksichtlich des Erfordernisses mit.............. 180,003 fl. 65 kr. der Bedeckung mit................ 14,622 - 62]/2 - und des Abganges mit .... 165,381 fl. 2Vs, kr. Es kommen nur noch die folgenden Ausschußanträge zur Verhandlung, wobei ich bemerke, daß sich auch in diesen folgenden Anträgen, entsprechend der Erhöhung des Erfordernisses, die Ziffer des Abganges im zweiten Aus-schußantrage von 165,244 fl. 87Vs kr. auf 165,381 fl. 2 Vs kr. ändert. Ebenso ist im dritten Ausschußanttage, dritte Zeile, die Ziffer des Abganges pr. 4234 fl. 87% kr. auf 4371 fl. 2% kr. richtig zu stellen. (Drugi in tretji odsekovi predlog obvelja brez razgovora — Der zweite und dritte Ausschußantrag wird ohne Debatte angenommen.) Četrti odsekov predlog — Vierter Ausschußantrag. Berichterstatter Deschmaun: Es sind hier mehrere, im vorigen Jahre gefaßte Resolutionen bezogen, die ich mir dem hohen Hause vorzulesen erlaube (bere — liest): 3. ) Indem der Landtag an dem im § 66 des Reichs-Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869, R. G. Bl. Nr. 62, aufgestellten Grundsätze festhält, daß die Anweisung der Ausgaben des Normalschulfondes auf Grund des vom Landtage festgestellten Präliminares der Landesschulbehörde zukommt, somit die Art der Präliminirung dem Landtage zusteht, wird der für Lehrergehalte an neu zu errichtenden oder zu erweiternden Schulen und für Lehrergehalts-Aufbesserungen bestimmte Pauschalbetrag von 12,600 fl. nur unter der Bedingung eingestellt, daß jede einzelne Lehrerposten-Sistemisirung oder Gehaltserhöhung von der Zustimmung des Laudesausschusses abhängig gemacht wird, wobei dieser ohne Gefährdung der Volksschulzwecke auch das Interesse der Steuerträger zu wahren und ins-besonders bei Gehaltserhöhungen darauf zu sehen hat, daß der Normalschulfond, eventuell der Lehrerpensionsfond, nicht übermäßig belastet werden, daß eine entsprechende Abstufung in den Lehrergehalten der einzelnen Schulbezirke stattfinde und der gesetzlich besttmmte Minimalgehalt nicht zur Ausnahme werde. 4. ) Jede neue Gehaltssistemisirung hat erst vom Zeitpunkte der Besetzung der diesfälligen Stelle zu gelten. Sollten daher die bei neu errichteten Schulen sistemi-sirten oder die mit neuen Gehaltserhöhungen bedachten vacanten Lehrerposten nach der Concursausschreibung nicht zur Besetzung gelangen, so sind die hiefür in das Präliminare eingestellten Beträge nicht an den Lehrerpensionsfond abzuführen, sondern es können dieselben im Falle mangelnder Deckung für Lehrergehaltserhöhungen oder Nachtragskredite an andern Schulen im Einverständnisse mit dem Landesausschusse zur Verwendung kommen. Letzterer hat auch mit der Landesschulbehörde das Einver- Seja se konöä o 3. uri. — nehmen zu pflegen, daß die Jntercalarien für erledigte Lehrerstellen als ein Gesammtersparnis in den Ausgaben des Normalschulfondes angesehen werden, woraus zunächst die Remunerationen für den aushilfsweisen Unten id)t an Volksschulen Krams und etwa nicht präliminirte neue oder erhöhte Lehrerbezüge im Einverständnisse mit dem Landesausschusse zu ertheilen sind, und erst der erübrigende Rest als Zufluß der Pensionskasse zu behandeln wäre. 6.) Im Falle der Errichtung neuer oder der Erweiterung bereits bestehender Schulen hat der Landesausschuß als einzuvernehmender Interessent, unter voller Beachtung der Zwecke der Volksschule, jederzeit auch den int § 6 des Landesgesetzes vom 29. April 1873, Z. 21, ausgesprochenen Grundsatz der Rücksichtnahme der Leistungsfähigkeit der Concurrenzpflichtigen, zu denen auch das Land gehört, zu wahren und dahin zu wirken, daß im Falle des anerkannten Bedürfnisses einer neuen Schule oder einer Schulerweiterung, infolange sich nicht die Verhältnisse der Steuerträger in Kram günstiger gestalten, vorläufig die miethweise Unterbringung der Schule versucht, und im Falle eines unvermeidlichen Schulbaues dieser den lokalen Verhältnissen und Bedürfnissen angepaßt und alle unnöthigen Ansprüche vermieden werden. (4. odsekov predlog z navedenimi resolucijami obvelja — Der vierte Ausschußantrag sammt den angeführten Resolutionen wird angenommen. — Potem obvelja tudi peti odsekov predlog brez razgovora v drugem in ves predmet v tretjem branji — Hierauf wird auch der fünfte Ausschußanttag ohne Debatte in zweiter Lesung und sohin der ganze Gegenstand in dritter Lesung angenommen). Landeshauptmann: Ich beantrage Schluß der Sitzung und Uebertragung der heute nicht erledigten Gegenstände auf die nächste Tagesordnung. (Obvelja — Angenommen.) Der Petitionsausschuß versammelt sich heute Nachmittag um 5 Uhr, der verstärtte volkswirthschaftliche Ausschuß heute Nachmittag um 6 Uhr, und der Finanzausschuß morgen Vormittag um 9 Uhr. Die nächste Sitzung wird auf Uebermorgen den 18. d. M., 10 Uhr Vormittag, anberaumt. (Dnevni rčd glej prihodnjo sejo — Tagesordnung siehe nächste Sitzung). Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung um 3 Uhr. -----•►oExao^'----- Založil kranjski deželni odbor. Buchdruckerei v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach.