der achtzehnten Sitzung -es kvain. Landtages zu Laibach am 24. Februar 1863. Anwesende: Vorsitzender: Freiherr v. Codelli, Landeshauptmann in ÄYaiii. — Regi erungs- Commis s ä r: K. k. Landesrath Herr Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme des Herrn Fürstbischofs Dr. Widmer, dann der Herren Abgeordneten: Dr. Bleiweis, Pinder, Dr. Sup pan, Vilhar. — Schriftführer : D e schm a nn. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 21. Februar 1863. — 2. Regierungs-Vorlage mit dem Entwürfe eines allgemeinen Gesetzes, betreffend die Anlegung neuer Grundbücher und Verbefferung der vorhandenen öffentlichen Bücher. — 3. Antrag des Abg. Dr. Toman und Genossen auf eine Petition an Se. Majestät den Kaiser bezüglich der Erhöhung der directen Steuern. — 4. Bortrag bezüglich der Bequartirungs-Auslagcn für die Gendarmerie. — 5. Antrag auf Verleihung einer Gnadengabe aus dem Landesfonde für einen dicnstesunfähig gewordenen Schubbegleiter. Gcgiim der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten Vormittag. Präsident: Die gehörige Anzahl von Abgeordneten ist versammelt. Ich eröffne die Sitzung und ersuche den Schriftführer, das Protokoll der letzten Sitzung vorzulesen. (Schriftführer Toman liest dasselbe. Rach der Vorlesung.) Ist gegen die Fassung des Proiokolles etwas zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Nachdem nichts dagegen bemerkt wird, ist das Protokoll als richtig anerkannt. Ich bin in der Lage, die vom Herrn Abg. Desch-mann in der Sitzung vom 19. d. M. an mich gestellte Interpellation in Bezug ans die Oberrealschule in Laibach zu beantworten. Als der Herr Abg. Guttman seinen in der ersten Session des krainischen Landtages gestellten Antrag auf Errichtung einer Oberrealschule in Laibach in einer Eingabe an den Landesausschuß erneuerte, hat letzterer diesen Antrag durchaus nicht fallen gelassen, sondern er fand sieb veranlaßt, den Gemeinderath anzugehen, die nöthigen Voreinleitungen und Erhebungen in Bezug der Kosten der Errichtung und Erhaltung einer vollständigen ans 6 Classen bestehenden Oberrealschule in Laibach nach allen Richtungen zu pflegen und das Ergebniß dem Lan-dcsansschilsse zur weitern Vorlage an den h. Landtag zu überreichen. Der Landesausschuß hat ferner von der Commune Laibachs die bestimmte Erklärung abverlangt, welche Tangente sie zu den Auslagen der Errichtung und Erhaltung dieser Oberreälschnle zu leisten willens sei. Der Gemeinderakh hat über wiederholte Aufforderung von Seite des Landesansschnsscs am 19. v. M. Zahl 297 diesem Ansinnen entsprochen, und es wird in kürzester Frist das dießfällige Operat mit den Anträgen des Landesaus- XVIII. Sitzung. schusses dem h. Hanse zur Würdigung und Schlußfassnng vorgelegt werden. (Bravo, bravo.) Stu das Präsidium des Landtages ist ein Gesuch, resp. eine Vorstellung, des Gemeindevorstandes von Seisen-bcrg eingelangt, betreffend die Steuer - Pachtnngsvcrhand-lungen int dortigen Bezirke. Nach §. 41 L. O. dürfen Bittschriften, Gesuche vom Landtage nicht angenommen werden, insofernc sie nicht von einem Mitgliedc dieses h. Hauses dem Landtage selbst überreicht werden. Ich war also in dem Falle, dieses Gesuch der Gemeinde Seisenberg mit Hindeutung auf §. 41 Landesordnung zurückzustellen. Ich habe die Ehre Ihnen bekannt zu geben, daß zufolge einer Slnzeige vom gestrigen Tage der Petitions-.ausschuß sich constltuirt, und zum Obmanne Herrn Ru-desch, zum Obmannsstellvertreter Herrn Grafen Gustav Auersperg, und zum Schriftführer Herrn Carl Deschmann gewählt habe. Gleichfalls ist die Mittheilung eingelangt, daß sich der Finanz-Slusschuß constituirt, hiebei den Herrn Grafen Slnton Slucrsperg zum Obmann, Herrn v. Wurzbach zum Obmannsstellvertreter, und den Herrn Slbg. v. Langer zum Schriftführer gewählt habe. Ich bringe ferner zur Kenntniß des h. Hauses, daß ich ein Schreiben vom Herrn Slbg. Vilhar soeben erhalten habe des Inhaltes (liest) : „Da mein Hausdoctor Herr v. Stockt mir noch 2 — 3 Tage das Haus zu verlassen nicht bewilligt, bitte ich höflichst, meine Abwesenheit vom Landtage für entschuldigt zu halten". 1 Es ist mir durch den Äbg. v. Langer ein Gesuch mehrerer Districts - Physiker vorgelegt worden, in welchem sie um gnädige Befürwortung einer Aufbesserung und Sicherung ihrer Stellung bei der f). Staatsregicrung bitten. Nachdem der Petitionsausschuß bereits constituirt ist, so werde ich das Gesuch demselben zur Autragstellung übergeben. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Abg. D e sch m a n n: Ich bitte, Herr Präsident! ich würde mir noch erlauben, bevor wir zur Tagesordnung kommen, bezüglich des Gesuches der Gemeinde Scisenberg eine Bemerkung zu macken. Ich glaube, daß es nur wünscheuswerth ist, wenn an den h. Landtag viele Gesuche einlaufen, indem ja dadurch gerade unter der Bevölkerung das Interesse am Landtage mehr rege erhalten wird, und der Landtag auf die kürzeste Weise zur Kenntniß von Bedürfnissen der Landgemeinden kommt, und auch hier Fragen zur Sprache kommen können, die von sehr großer Bedeutung sind. Nun hat die Commune Scisenberg ihr Gesuch direcie au das Präsidium des Landtages eingesendet, wahrscheinlich, indem sie nicht wußte, welche Vorschriften dießfalls bestehen; jedoch glaube ich, da dieß ein Gegenstand ist, der gewiß nichts gesetzwidriges enthält, und da die betreffende Bestimmung der Landes-Ordnung besonders zu dem Zwecke erlassen worden zu sein scheint, damit nicht allfällige Einlagen gemacht werden, die offenbar schon von vornherein zurückzuweisen sind, so würde ich den Antrag stellen, daß das erwähnte Gesuch der Gemeinde Scisenberg derselben nicht zurückzustellen sei. Es dürfte sick hier ohnehin Jemand unter den Abgeordneten, namentlich der Vertreter der Gemeinde Scisenberg bereit finden, nachträglich zu erklären, daß er dieses Gesuch der Gemeinde Scisenberg übernehme, um es dem h. Landtage zu übergeben. Präsident: Ich habe mich genau an §. 41 Landes-Ordnung gehalten; ich habe bereits dieses Gesuch zurückstellen lassen, mit Hindeutung eben auf §. 41 L. O.; der Gemeinde wird es anheim gestellt bleiben, dieses Gesuch einem der Herren Abgeordneten zuzusenden, der es dem Landtage vorlegen wird. Solange der §. 41 L. O. besteht, muß ich mich an diesen §. halten. Ich habe die Ehre gehabt, in der Sitzung vom 19. Fcbr. die Regierungs - Vorlage in Bezug auf das Gesetz, betreffend die Regelung neuer Grundbücher und Verbesserung bereits bestehender öffentlicher Bücher mitzutheilen. Nachdem nunmehr von Seite der Regierung die gehörige Anzahl von Exemplaren dieses Gesetzentwurfes eingelangt ist, nachdem sie bereits in den Händen der Herren Abgeordneten sich befinden, stelle ich die Anfrage, ob dieser Gesetzentwurf an ein bereits bestehendes oder an" ein neu zu wählendes Comitst zuzuweisen sei? Ich bitte darüber einen Antrag zu stellen. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W u r z b a ch: Ich beantrage, daß diese Regierungsvorlage einem Ausschüsse von sieben Mitgliedern zur Dorberathung und Berichterstattung zuzuweisen sei, und daß diese Wahl sogleich aus der Mitte des Landtages Statt zu finden habe. Ich beantrage sieben Mitglieder aus der Ursache, weil der Gegenstand von außerordentlich großer Wichtigkeit für unser Land ist, weil verschiedene Capacitäten in diesem Ausschüsse wirken sollen, nämlich sowohl Rechtsgelehrte als Grundbesitzer, und dann weil, wie die Erfahrung lehrt, öfter mehrere Herren durch Unwohlsein verhindert sind, in den Ltusschußsitzungen zu erscheinen, folglich, wenn wir nur fünf Mitglieder wählen würden, es leicht geschehen könnte, daß öfter der Ausschuß nicht be- schlußfähig wäre. Ich stelle weiters den Antrag, daß diese Wahl sogleich geschehe, indem ich diesen Gegenstand für sehr dringlich ansehe; wir haben gegenwärtig noch etwas mehr Zeit, wenn einmal, und wie zu hoffen, in Kürze, die Gemeindeördnung zur Berathung kommt, würde es uns an dieser Zeit gebrechen. Ich bitte diesen meinen Antrag zur Uuterstützungö-frage zu bringen. Präsident: Ich stelle die Unterstützungsfrage über den Antrag des Herrn v. Wurzbach. (Der größte Theil der Versammlung erhebt sich.) Er ist genügend unterstützt. Wünscht noch Jemand etwas über diesen Antrag zu bemerken? (Es meldet sich Niemand.) Wenn nicht, so schreiten wir sogleich zur Wahl. Sieben Mitglieder werden gewählt. Landeshauptmanns - Stellvertreter v. W n r z b a ch: Ich bitte die Sitzung fünf Minuten zu unterbrechen. Präsident: Die Sitzung wird unterbrochen. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung und Abgabe der Stimmzettel.) Die Wahlzettel sind abgegeben; ich werde das Scrutinium im Conferenzsaale vornehmen lassen und werde den Herrn Landesgerichtsrath Kromer, den Herrn Landesgerichtsrath Brolick und den Herrn Bürgermeister Ambrosch ersuchen, das Scrutinium vorzunehmen und das Resultat bekannt zu geben. (Die genannten Scrutatorcn verlassen den Saal.) Wir kommen nunmehr zum Antrage des Herrn Dr. Toman, betreffend eine Petition in Bezug auf die Erhöhung der directen, insbesondere der Grundsteuer. Der Antrag ist hinlänglich unterstützt; ich ersuche daher den Herrn Antragsteller denselben nunmehr zu begründen. Abg. Dr. Toman: Im Reichsgesetzblatte ist das Finanz-Gesetz vom 19. Dezember 1862 Nr. 101 für das Verwaltungsjahr publicist worden. Der V. Artikel dieses Gesetzes lautet zum Theile: „Zur Bedeckung des in dem Verwaltnngsjahre 1863 sich ergebenden Abganges von 62,502.654 fl. wird erstens der zu Folge der kaiserl. Verordnung vom 13. Mai 1859 Nr. 88 R. G. B. bestehende außerordentliche Zuschlag für die Dauer des Verwaltungsjahres 1863 a. bei der Grundsteuer, b. „ „ Hauszinssteuer, c. „ „ Hausclassensteucr, d. „ „ Erwerbsteuer, e. „ betn Contribute avli e commercio im lomb. venet. Königreiche, und f. bei der Einkommensteuer, verdoppelt". Ich habe in der Sitzung vom 19. Februar folgenden Antrag eingebracht: „Die durch das Finanzgesetz 1862 für das Verwaltungöjahr 1863 ausgesprochene Erhöhung der directen Steuer und insbesondere der Grundsteuer ist eine für das Herzogthum Krain unverhältnißmäßigc, ohne Nachtheil des Landes nicht zu erschwingende Last. Der Landtag von Krain sicht es daher für seine unabweisliche Pflicht an, in einer wohlmotivirtcn Petition an Se. Majestät den Kaiser über diese Steuererhöhung: Erstens seine Besorgnisse auszusprechcn; zweitens die Bitte zu stellen: a. Daß die Durchführung des besagten Finanz-gesetzes für das Jahr 1863 im Herzogthume Krain mit möglichster Schonung und Nachsicht geschehe, und b. daß das kaiserl. Ministerium in der nächsten Reichsrathssession eine Finanzvorlage für die Regulirung der Grundsteuer auf eine für alle Königreiche und Länder Oesterreichs ebenmäßigen gerechten Grundlage, wodurch bet seit Einführung des stabilen Catasters dem Herzog-thume Srnin auferlegten unvcrhältnißmäßigen Grund be-steuerung ein Ende gemacht werde, vorlege. Zur Verfassung dieser Petition werde ein (Somite von fünf Mitgliedern mit dein Aufträge, selbe ehcthun-lichst dem Landtage vorzulegen, bestellt. Die Petition ist durch eine Deputation Pon_ drei Mitgliedern deS Landtages Seiner Majestät dem Kaiser zu überreichen". Wenn ich einen solchen Antrag zu stellen mich unterfangen habe, so geschah dieses nicht, als hätte ich das Bewußtsein, daß ich im Stande bin, alle Motive und Daten für diesen wichtigen, folgenschweren Antrag vorzubringen. Es geschah dieß aus meiner Liebe zum Vaterlande, die gewiß jeder der Herren Abgeordneten gleich mit mir im Herzen trägt; es geschah, weil die Session bereits bedeutend vorgeschritten ist, und von einer andern vielleicht competenteren Seite ein solcher Antrag nicht gestellt worden ist. Ich betrachte diesen Antrag nicht als die schließlich sormulirte Bitte des Landtages in dieser Beziehung; ich will damit nur eine Anregung gemacht haben, indem ich wohl weiß, und darauf mit vollem Grunde vertraue, daß der allgemeine Patriotismus des ganzen Landtages unseres Landes, und insbesondere jener Männer, welche mit den Kenntnissen ausgerüstet in das Comite, welches dafür gewählt werden sollte, oder überhaupt jedes Comite, welches diesen Gegenstand zu behandeln haben wird, daö Mangelnde in meinem Antrage und an der Motivirung ersetzen werden, da meine Erfahrungen in dieser Beziehung nicht ausreichen. In dieser Rücksicht werde ick daher in meinem heutigen Vortrage aus das Ällernothwendigste mich beschränken. Ich werde nur die zunächst liegenden Gründe, welche mir jedoch schon sehr schlagend erscheinen, für die Begründung meines Antrages, anführen und überlasse das Ändere der Berichterstattung darüber. Mich unterstützt aber auch das, was schon voran geschehen ist. Mehrere Herren Reichsraths-Abgeordneten aus diesem Lande haben die Stimme gegen die Steuer-erhöhung erhoben; im Herrenhause hat der hochverehrte Graf Auersperg diese Steuererhöhung rücksichtlich unseres Landes ganz offen mit jenem Namen bezeichnet, welchen sie in diesen Verhältnissen verdient. Indem ich mich daher auch auf alle dicßbezüglichen Vorträge, indem ich überzeugt bin, daß dieselben jedem der Herren Abgeordneten im Landtage noch als lebende Worte vorschweben, berufe; fühle ich mich jedoch verpflichtet, im Allgemeinen und insbesondere zuerst in formeller Beziehung meinen Antrag zu begründen. , , Die formelle Begründung bezicht sich dahin, ob ich berechtiget war, im Sinne der Landes-Ordnung einen solchen Antrag zu stellen. Der §. 19 der L. O. sagt: „Der Landtag ist berufen, zu berathen und Anträge zu stellen über kundgemachte, allgemeine Gesetze und Einrichtungen , bezüglich ihrer besondern Rückwirkung auf das Wohl des Landes". Das Finanzgesetz ist Gesetz, wie ein anderes, und es hat eine außerordentliche und drückende Rückwirkung W siuser Land. Wenn es nun dem Landtage gestattet gt, dtrecte Anträge über solche allgemeine Gesetze, hinsicht-s Rückwirkung auf das Land zu stellen, so versteht ~ sich wohl, daß demselben auch Petitionen gestattet sind. ich aber für die Uebcrreichung der Petition einen ejonderö feierlichen Modus vorgeschlagen, daß ich gemäß 8- 41 der L, O. auf eine Deputation hingedeutet habe, daß diese Deputation Seiner hat darin seinen Grund, Majestät dem allergnädigsten Herrn und Kaiser die vollste Ergebenheit und die unwandelbare Loyalität des Landtages, und die Versicherung der gleichen Gefühle des ganzen Landes mit lebendigen Worten ausdrückt, wenn gleich wohl der Landtag mit einer Bitte vor die Stufen des Thrones kommt, wenn er einen begründeten, gerechten Abbruch von der allgemeinen Steuererhöhung verlangt. (Bravo, Bravo.) Es geschah die Beantragung dieses Modus deßhalb, daß diese unvergleichlich wichtige Frage so entsprechend und wahrheitsgetreu durch mündlichen Ausdruck unterstützt werde, damit für die Leiden unseres Landes in der Gnade deS Monarchen, in der Einsicht des Ministeriums und der gesetzgebenden Faktoren endlich eine Erleichterung eintreten möchte. (Lebhafter Beifall.) Aber nicht bloß formell war ich berechtiget diesen Antrag zu stellen, wir haben auch so viele materielle Gründe dafür, daß ick mit Zagen an die Arbeit gegangen bin, aus jenem Materiale, welches in der Vergangenheit vorbereitet worden und in den bezüglichen Verhältnissen massenhaft liegt, zu einer flüchtigen Motivirung das Wichtigste hervorzuheben. Weit sei es von mir, Scheingründe oder unrichtige Thatsachen anzuführen, ich bedarf deren nicht, weil ich nur zu sehr fürchte, daß ich der triftigsten Gründe noch welche übergehen werde. Wenn ich einerseits die Nothwendigkeit der Bedeckung der Staatsbedürfnisse und ferner anerkenne, daß die vielen gegen Oesterreichs Bestand gerichteten Angriffe in der Vergangenheit, und die dagegen gekehrten Kriegsanstalten für die Erhaltung der Monarchie ohne Verschulden der österreichischen Regierung die österreichischen Finanz-Verhältnisse in eine sehr bedenkliche Lage gebracht haben, so kann ich auf der andern Seite jedoch mein Bedauern darüber nicht unterdrücken, daß die österreichische internationale Politik, namentlich vor dem Jahre 1848, durch die Unterdrückung der freiheitlichen Regungen am ganzen Continente so ungescheut für die Finanzlage des Vaterlandes allwärts Substdien und Opfer verschwendete, durch welche das Vaterland um seine nothwendigsten Kräfte gebracht worden ist. Ich kann nicht mein Bedauern darüber unterdrücken, daß in 30 Friedensjahren die Schuld, von 400 Millionen, über eine Milliarde hinauf gekommen ist, anstatt daß man die Zeit benützt hätte, diese herabzumindern. Ick kann mein Bedauern darüber nicht zurückhalten, daß man die letzten Jahre bis zum Wiederaufgangc der Sonne der Freiheit in Oesterreich durch eine kostspielige auf unnatürliche Uniformirung und Centralisation gerichtete Verwaltung einen unzweckmäßigen Aufwand und unerschwingliche Staatsbedürfnisse geschaffen hat, zu deren Bedeckung gegenwärtig die edelsten Kräfte des Volkes in Anspruch genommen und anderen Zweigen entzogen werden. (Lebhaftes Bravo.) Es liegt nicht im Charakter unseres Volkes, cs liegt nicht im Charakter des Landtages und auch nicht in dem meinigen einen Schmerzensschrei für nichts und nichts zu erheben; unser Land hat geschwiegen, es hat alle Steuerregulirnngen ohne Murren mit Geduld ertragen, bis einmal ein Zustand eingetreten ist, wo sich die Unfähigkeit der Tragung dieser Lasten allerwärts gezeigt hat. Wir haben neuerlich bei der Besprechung der Frage hinsichtlich der Jncamerirung und Revindicirung des Pro-viuzialfondcs aus der ausgezeichneten Motivirung vernommen, wie opferwillig unsere Stände das Hab' und Gut unseres Landes stets auf den Altar des großem Vaterlandes über Anforderung der Landcsfürsten hingegeben haben. Wir haben leider auch vernommen, daß dafür in dieser Beziehung ihnen das nicht geworden ist, was zu erwarten gewesen. (Heiterkeit.) Rein steht das Blatt der Geschichte hinsichtlich der Steuerprästirung in unserem Vaterlande; kein schwarzer Fleck ist daraus; keine Stenerverweigernng, keine Revolte, kein Aufstand steht darauf verzeichnet, und das, meine Herren! ermuthigt inich heute, daß ich ein ernstes Wort gegen die ungerechte Stenerüberbürdung erhebe (Lebhafter Beifall), indem dieses Wort, das heute und zukünftig in dieser Richtung fällt, oder schon gefallen ist, als der wahrste Ausdruck der Sorge fürs Vaterland im Einzelnen ist, welches kleine Vaterland ein wichtiges Glied des gesammtcn Staatskörpers ist. (Lebhaftes Bravo.) Solange Zeit die Steuerregulirungen nur das Er-krägniß in äußerstem Maße in Anspruch nahmen, hat das Land, haben die Landstände cs stillschweigend ertragen; als aber das Capital durch Einführung des stabilen Ca-tasters auf eine bedenkliche Weise in Angriff genommen worden, da haben es die für die Wohlfahrt des Landes redlich besorgten Stände für ihre Pflicht gehalten, in vielen Vorstellungen, in vielen Einwürfen, in vielen Landtagsbeschlüssen und Gesuchen, ihr Gegengewicht gegen eine solche Besteuerung einzulegen. Sie haben am 26. Juni 1839, am 11. Juli 1840, am 22. März 1841 solche Schriften an Seine Majestät überreicht. Ganz besonders aber stählten sich die Stände damals zu einer Protestation berufen, als durch den stabilen Ea-taster eine so unverhältnißmäßige Steuer-Mehranlage auf das Land gedrückt wurde; da haben sie im Jahre 1844 eine Petition an Seine Majestät den Kaiser mit einer solchen Entschiedenheit, mit einer so umfangreichen Alles umfassenden Darstellung der Ueberbürdungsverhältnisse überreicht, daß ich heute nichts besseres weiß, als die wichtigsten Punkte aus derselben zu nehmen, und damit meinen heutigen Antrag nach so vielen Jahren wieder zu motiviren. (Ruf: sehr gut.) Diese Schrift verdanken wir dem Patriotismus und der ausgezeichneten Feder des hochverehrten Herrn Grafen Anton v. Auersperg, welcher auch heute in unserer Mitte sitzt, und gewiß den Faden wieder dort aufnehmen wird, wo er ihn gelassen hat. (Bravo! Bravo! Bravo!) Ich kann mich nicht enthalten, meine Herren! den Eingang dieser Schrift Ihnen wörtlich vorzutragen. Dieser lautet: „Eure Majestät! Die treugehorsamen Stände des Herzogthums Kram haben auf dem letzten Landtage am 11/Sept. v. I., b. i. 1843, bei Vernehmung des a. h. Grundsteuer-Postulats, welcher in Folge der Umlage des stabilen Catasters, die bisherige Steuer-Quote dieser Provinz von 535,731 fl. 113/4 kr. auf 682,547 fl. 34 kr., mithin um 146,816 fl. 22 y4 kr. steigerte, zu ihrem tiefen Schmerze zum erstenmale jene Bereitwilligkeit in Annahme des a. h. Postulats, welche ihre bisherigen Landtage charakterisirte, nicht an den Tag legen können und sich in ihrem Gewissen aufgefordert gefiihlt, vor den Augen seiner geheiligten Majestät und des ganzen Landes, dessen Steuerinteressen zu vertreten sie gesetzlich berufen sind, sich bezüglich ihrer Mitwirkung und Zustimmung zu einem Besteuerungssystem ausdrücklich zu verwahren, welches auf unhaltbarer und unsicherer Basis beruhend in seiner Ausführung den gänzlichen Ruin der Contribuenten unausbleiblich nach sich ziehen muß". Meine Herren! so haben die Stände des Landes Kram gesprochen, wir Vertreter des Volkes, die wir die Leiden des Volkes nicht minder sehen und kennen, werden nicht weniger offen, und nicht weniger entschieden, insbesondere, nachdem noch zwei außerordentlich mitdrückende Momente, daß seit jener Zeit so viele neue Steucrgat-tungen ins Land gekommen sind, und daß im letzten Reichsrathe und durch die Sanction Seiner Majestät des Kaisers eine so bedeutende Erhöhung der direkten Steuern uns aufgelegt wurde, dazu traten, über die Steuer-bedrückung unsere Stimme der Besorgnis; und die Bitte um Abhilfe erheben! (Bravo!) Für wahr, wenn man alle diese Mißverhältnisse in der Besteuerung ins Auge saßt, so muß man ohne weiters überzeugt sein, daß eine Abhilfe unserem Vaterlande dringend nothwendig ist, wenn nicht die Steucrcoutribu-tionskrast vollständig erschöpft werden soll, da nunmehr vorzüglich nur außerordentliche Mittel, als: Erecutionen, Sequestrationen der Realitäten und des fundus instruc-tus, zur Steuereinbringung führen, daß die Realitäten nach einander der Regierung gewissermaßen in die Hände fallen, und die Besitzer darauf nichts anders als Arbeiter sind. (Lebhafter Beifall, Rufe: sehr wahr!) In dieser Schrift nun, welche ich erwähnt habe, hat der einstige Landtag, resp. der Verfasser desselben, die Betrachtung darüber aufgestellt, wie das Mißverhältniß der Grund-Besteuerung in unserem Lande sowohl in absoluter als in relativer Beziehung vorhanden ist. Diese Schrift verdient volle Glaubwürdigkeit, weil die Thatsachen, welche in derselben enthalten sind, nicht mit Emsigkeit, Absichtlichkeit und Vorsichtlichkcit gesucht worden sind, sondern weil sie so ausgenommen worden sind, wie sie sich allcrwärts von selbst leicht ergaben. Es ist eine absolute und relative Neberschätzung hinsichtlich des Reinertrages unserer Gründe erwiesen, und weil der stabile Cataster eben auf den Reinertrag basirt ist, so ist die Ueberbürdung mit der Grundsteuer von selbst erklärlich. Die absolute Uebcrschätzung erweist sich auf folgende Art: Es ist im Paragraph 192 der Instruction hinsichtlich der Catastral - Reinertrags - Erhebungen ausdrücklich anbefohlen, daß bei Bestimmung des Reinertrages auf Verpachtungen, gerichtliche Schätzungen und Verkäufe Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Verpachtungen auch nicht gerade die untrüglichsten Werthmesser des Realitätenertrages sind, so sind sie doch in Rücksicht dessen, daß der Pächter einen I Pachtschilling ohne andere weitere Lasten zu bezahlen hat, I doch ein bedeutend verläßliches Mittel um den Werth einer bezüglichen Realität, und die Größe des Ertrages zu ermessen. Nun hat man mehrere solche Verpachtungen in Betracht genommen und daraus das Resultat gefunden, daß der Reinertrag nach dem Cataster, hinsichtlich der Pachtschillinge dieser in Betrachtung gestellten Realitäten, zweimal, ja dreimal höher, als der jener Rente aus den Pachtverträgen, aufgestellt worden ist. Daraus ergibt sich, daß nicht 1747/g0 %t was das Percent der Grundsteuer war, hinsichtlich dieser Realitäten gilt, sondern daß das Percent sich auf 4113/,i0, ja sogar auf 82m/3(, hinauf steigerte, so, daß nicht 17yet hoch, so wie andererseits für sehr große industrielle Unternehmungen die Erwerbsteuer noch zu niedere Ansätze aufgestellt hat. — Für Me Erwerbsteuer muß in dieser Richtung eine Aenderung getroffen, überhaupt aber ein mehr gerechter Grundsatz aufgestellt werden. Ich möchte übrigens dicßfalls noch einen besondern Fall aus dem Bereiche meiner eigenen Wahrnehmungen anführen. Die Advokaten und Notare Krams werden nach Maßgabe der Seelcnanzahl des Bezirkes, in welchem sie sich aufhalten, besteuert, weil die Steuerbehörden annehmen, daß das ihr Wirkungskreis ist, und sic müssen demnach die Erwerbsteuer nach der höchsten Classe, das tst mit 26 fl. 50 kr. jährlich bezahlen. In Istrien hingegen kommen sie glimpflicher durch, und zahlen die Erwerbsteuer nur int Betrage von 5 fl. 50 kr. Ich c für meinen eigenen Vortheil, ich meine nur, daß es hier in diesem Falle sehr ersichtlich ist, daß die Anzahl der Einwohner des Ortes, in welchem sich ein Mrwerbstcuerpflichtiger aufhält, keine richtige Grundlage dlidet, denn, wenn man den Advokaten hinsichtlich der seelcnanzahl seiner Wirkungssphäre besteuern wollte, so lauste man den ganzen Kreis des Obergerichtssprengels zur Basis nehmen, weil derselbe im ganzen Obergerichtssprengel zu vertreten berechtiget ist, und man müßte eine, weiß Gott, wie hohe Steuer für ihn schaffen. Dieß sei nur angeführt, um zu bezeichnen, daß auch die Grundlage bei der Erwerbstcucr eine unrichtige ist. Nicht besser ist es mit der Einkommensteuer, welche mit der Erwerb-steuer gewissermaßen Hand in Hand geht. Wenn ich nun so die unrichtigen Grundlagen hinsichtlich der directen Steuern flüchtig und oberflächlich bezeichnet habe, so ist cs ersichtlich, daß die Behauptung richtig ist, daß die Erhöhung jeder auf einer falschen Grundlage bastrtcn Steuer, eine doppelt ungerechte, eine Erhöhung deö ursprünglichen Unrechtes ist. Ich habe daher mit großem Schmerze jene Sitzungen der Steuererhöhungen im hohen Reichsrathc mitgemacht, in welchem die Abgeordneten dieses Landes die Stimme für ihr Land erhoben und nachgewiesen haben, daß wir bei Vertretung unseres Landes keine Ausnahme constatircn, sondern nur gleich mit andern Ländern behandelt werden wollen. < Bravo, Bravo.) Ich muß mit desto größerem Bedauern jener Beschlüsse erwähnen, weil man persönlich überzeugt war, daß unser Land überbürdet sei, und doch der Uniformität wegen zu dem Beschlusse verfallen ist, vermöge dessen diese Steuer-Erhöhung uns in noch höherem Maße weiterhin drücken soll. (Bravo, Bravo.) Da, meine Herren, möchte man wohl bedenklich werden, über die Wohlthaten der Februar - Verfassung. Denn unsere Stände haben im Postulatlandtage fast mehr Rechte gehabt hinsichtlich der Steuervotirung, hinsichtlich der Aeußerung über die Bewilligung oder Nichtbewilligung, als wir gegenwärtig im Gesanimt-Rcichsrathe, wo wir Vertreter kleiner Länder eben nur eine erfolglose ivörtliche Verwahrung gegen die Majortstrung von Seite anderer größerer Länder einzusetzen int Staude sind. (Einzelnes Bravo im Centrum.) Mit Bangen und Furcht, meine Herren, sehe ich auch in die Zukunft, daß wir, wenn die Beschlüsse auf gleiche Art wie im vergangenen Jahre gefaßt werden, zu unserem Rechte schwer gelangen werden. Ich möchte mir deßhalb erlauben, die Gründe des Beschlusses des Abgeordnetenhauses in wenigen Worten und nur in so ferne zu prüfen, als dieser Gegenstand hieher gehört. Man hat dort gesagt, daß es sich bei der Erhöhung der directen Steuern darum handelt, alle Steuerkräfte des Reiches nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Deckung der Staatsbedürfnisse heranzuziehen. Diese Motivirung brachte der Bericht hinsichtlich der Steuererhöhung für das Jahr 1863, mit der weitern Stütze auf die Verhandlungen hinsichtlich der beantragten Steuererhöhung für das Verwaltungsjahr 1862, und der Angabe, daß die dort angegebenen Gründe auch für das Jahr 1863 noch gelten. Nun sind aber in dem Ansschnßberichte für das Jahr 1862 Gründe in Menge angeführt worden, daß ohne Beschädigung der Laudwirthschaft, ohne Beschädigung und Inangriffnahme des Capitals eine Erhöhung der Grund- und Hauözinsstcuer unmöglich sei. Wenn nun die Gründe des Jahres 1862 im verstärkten Maße für das Jahr 1863 galten, so verstehe ich nicht, wie es möglich war, daß man aus diesem Grunde zu einem ganz andern Schlüsse kam, nämlich zur Steuererhöhung. (Bravo in Centrum.) Weiters sagt derselbe Bericht, daß um nicht zu den schon bestehenden, theils durch fehlerhafte Stenerprincipien, theils durch mangelhafte Durchführung derselben herbei- geführten Ungerechtigkeiten noch neue hinzuzufügen am zweckentsprechendsten schien, sämmtliche Steuern der Erhöhung zu unterziehen, und zwar nach möglichst gleichmäßigem Maßstabe. Wie ist es möglich, wenn man anerkennt, daß einzelne Steuergattungen auf falschen Principien beruhen, daß einzelne Steuergattungen unrichtig durchgeführt sind, alle Steuergattungen einer Erhöhung zu unterziehen, nach gleichen Perzenten?! (Bravo!) Die Ungerechtigkeit ist evident. Hat man die Steuern erhöhen wollen, und war kein Grund der Contributionsfähkgkeit dafür vorhanden, so wäre einfach zu sagen: Die Staatsverhältnisfe, die Finanz-Calamitäten gebieten cs. Aber Gründe des Rechtes, Gründe der Logik hat man dafür nicht gefunden, konnte sie auch nicht finden. (Abg. v. Langer: Ganz richtig.) Wie wird unser Land diese erhöhten Steuern aufbringen? Wenn wir betrachten, wie unser Land durch die bisherige Stcucrübcrbürdnug so sehr mit seine Kraft gekommen, so sehr gelähmt worden ist, so müssen uns ernste Besorgnisse erfassen. Betrachten wir die industriellen und landwtrthschastlichen Verhältnisse unseres Landes, wo der Grundbesitzer seine Steuern zu entrichten nicht im Stande ist, wenn er nicht den nöthigen Zuschuß aus den industriellen Unternehmungen bekommt, oder wenn er nicht in den Wald oder in den Stall geht, um von seinem kleinen Capital wegzunehmen und zu verkaufen, um damit die Steuern erschwingen zu können. Sehen wir Oberkrain an, das einst eine bedeutende Leinwand-, Tuch-und eine weit günstigere Sicbsabrikatiou als jetzt hatte, so daß es überhaupt in industrieller Beziehung weit mehr producirte als jetzt, sehen wir, wie cs in allen diesen Industriezweigen zurück geht, wie die Eisen-und Stahl-Industrie völlig stockt. Sehen wir uns die Verhältnisse in dem steinigen, sterilen Jnnerkraiu an, die seit Eröffnung der Eisenbahn noch viel ungünstiger geworden sind. Blicken wir nach Uuterkrain, und da möchte ich den Abgeordneten Herrn Derbitsch fragen, wie dort die Verhältnisse waren, als er als politischer Obcrbeamte 20.000 fl. ans der Privat-Chatoulle Seiner Mäjestät des Kaisers und andere 100.000 fl. erhalten hat, und derselbe von Gemeinde zu Gemeinde vertheilend gegangen ist, um durch milde Gaben die armen Leute vom Hungertode zu retten. (Abg. v. Langer: Ganz richtig.) Lo stehen die Verhältnisse in unserm Vaterlande, und am besten Felde in Oberkrain, in Ober- und Unter* fernik, wo die Bauern die größten Huben besitzen, da, meine Herren, ist in einigen Jahren'des Mißwachses, nack wiederholten Schlägen und Elementar - Ereignissen die Industrie betrieben worden, daß Besitzer aus Baumrinden Brot gebacken und mit den eigenen Thränen dieses Brot gesalzen haben, weil sie nicht das Geld hatten, um sich das theuere Salz zu diesem Brote kaufen zu können. (Sensation und lebhaftes Bravo.) Meine Herren, es gibt solcher traurigen Verhältnisse noch viele; man müßte von Ort zu Ort gehen, um sich allerwärts solche erzählen zu lassen; die Nothlage ist übrigens Allen bekannt, wozu soll ich solcher Calamitäten noch mehrere anführen. Durch die Steuerüberbürdung ist aber ein solcher Tabularschuldenstand der Realitäten entstanden, daß das Erträgniß einer Realität in folgenden Richtungen sich verliert, und nach folgender Proportion vertheilt werden muß: Mehr als ein Drittel, die Hälfte nehmen die directen Steuern; mehr als ein Drittel geht auf die Zinsen der Tabularschulden — und der kleine Rest nur bleibt zur Restaurirung der Realitäten, zur Refundirung des Fundus instruems und — zur Erhaltung des Besitzers und dessen Familie. Von einem solchen Einkommen kann man sich nicht eine solche Eristenz erzielen, daß man nebst der kümmerlichsten Erhaltung des Körpers, micti etwas für die Bildung des Geistes zu thun vermöchte. Ich bin nicht in der Lage einen Ausweis hinsichtlich der vielen Erecntioncu und Sequestrationen vorzuführen, die im ganzen Lande angewendet werden, um die Grundsteuer einzubringen; aber ich glaube, wir würden erstaunen, wenn wir die Zahl hören würden, und cs ist in dem sonst etwas stolzen Oberkrain schon fast keine Schande mehr, daß dem Landwirthe vom Fundus instructus das nothwendigste Vieh aus dem Stalle am Markte für die Steuer verkauft wird. (Sensation.) Wenn wir dann weiter in Betracht ziehen, was das ganze Land an Einquartirung prästiren muß, wie groß die Vorspanns-Auslagen sind, so wird man cs wohl begreiflich finden, daß wir eine erhöhte Steuer gar nicht zu erschwingen im Stande sind. Hiezu kommen aber wohl noch andere unerträgliche Verhältnisse der Art und Weise der Eintreibung. Ich habe Beispiele, — ich will sie nicht näher bezeichnen, daß zu Steuerämtern oft aus weiter Ferne aus entlegenen Gegenden die Leute ihre Steuer bringen, und daß es den Steuerämtern nicht immer genehm ist, dieselben in Empfang zu nehmen, so daß sic wieder und wieder kommen, die Zeit versplittern, und sonst noch Geld aufwenden müssen, um die schwer zusammen gebrachte Steuer endlich an daö Steueramt abzuliefern. Das sind bedauerliche Vorgänge, ohne von andern Dingen zu reden, wie eö z. B. manchmal geschieht, daß Jemand bei Unkenntniß des Gesetzes, mit dem er sich helfen könnte, auch ein irrthümlieheö unrichtiges Begehren erfüllen Muß. — Ich habe sohin einiges Materiale zur oberflächlichen Begründung meines Antrages vorgebracht, und möchte nur noch mein Vertrauen auf die Gnade Seiner Majestät, auf die Einsicht der Regierung und der gesetzgebenden Factoren für ihre zukünftigen Beschlüsse noch mehr moti* viren. Ich möchte dafür noch Gründe der politischen Wichtigkeit und Haltung unseres Volkes und Landes anführen. Dieses Land, in welchem wir wohnen, ist die Brücke nach Italien, in die Welt, und ist ferner der Isolator der Revolution in Italien und Ungarn gewesen. Ein Volk, welches nicht Treue zu seinem Monarchen im Herzen getragen hätte, hätte sich nur anzuschließen gebraucht an die beiden revolutionären Elemente, und cs wäre eine gefährliche Verbindung zwischen diesen hergestellt worden. DaS treue Volk von Kram kennt von solcher Untreue nichts. (Lebhaftes Bravo int Hause und im Zuhörerraume.) Wir haben wohl noch wichtige Verdienste in unserem Lande. Unsere Eltern und Ahnen haben für die Erhaltung der Gesummt-Monarchie stets Alles bereitwillig gethan, sie haben besonders gegen die Türken, gegen Ae Franzosen gekämpft, und man kann sagen, niemals ist ein Makel aus die Vertheidiger, welche die Monarchie aus unserm Lande genommen hat, auf dem oder jenem Schlachtselde gefallen. (Lebhafter Beifall, Rufe: sehr gut.) Aus allen diesen Gründen, und aus dem weitern Grunde, daß, wenn wir, nnzugegeben, wirklich noch Kräfte in unserem Lande hätten, dieselben für außerordentliche Ereignisse gespart werden sollen, für den außerodentlichen Fall, wo der Staat vielleicht wieder zu seiner Selbsterhaltung wird einen Kampf unternehmen müssen, wo er uns auf eine außerordentliche Weise in außerordentlichem Maße und namentlich als Grenzvolk in Anspruch nehmen kann, erwarte ich die Erfüllung unserer Bitten. Ich empfehle Ihnen daher, meine Herren, meinen bezüglichen wohlgemeinten Antrag und hoffe, daß das bezügliche Comite denselben in spezieller, entschiedener For-mulirung vor das Haus wieder bringen und in der Mo-tivirung vollständig ergänzen werde. Ich gehe nur in einem Punkte von meinem Antrage ab, nämlich in dem, daß ich die Verweisung dieses Antrages an ein Comite aus fünf Mitgliedern beantragt habe. Mir scheint es entsprechender, daß dieser Antrag auch an den Finanz-Ausschuß gewiesen werde, welcher Ausschuß allenfalls entweder durch Wahl tut Landtage, oder dadurch verstärkt werden kann, daß das Comite einzelne, besonders erfahrene Mitglieder des hohen Hauses im Sinne der Geschäfts-Ordnung zu den bezüglichen Berathungen einladet. Ich bitte daher, daß mein Antrag hinsichtlich der Verweisung an ein Comite aus fünf Mitgliedern nur eventuell für den Fall zur Abstimmung komme, als mein gegenwärtig gestellter Antrag auf Verweisung des Antrages an den Finanz-Ausschuß nicht angenommen werden würde. (Anhaltender, lebhafter Beifall im Hause und im Zuhörerraume.) Abg. Graf Anton v. Auersperg: Ich erlaube mir den Antrag des geehrten Herrn Vorredners, dessen warmer Patriotismus auch in diesem Augenblicke zündende Worte gefunden hat, aus ganzer Ueberzeugung zu unterstützen, und wenn mein Name auf dem ursprünglichen Antrage nicht unter den Unterstützenden erschien, so lag dieß bloß in dem Umstande, daß ich verhindert war jener Sitzung anzuwohnen, in welcher der Antrag eingebracht wurde. (Bravo! Bravo!) Was nun die Begründung betrifft, so ist sic eine so überzeugende und ausführliche gewesen, daß ich mich enthalten kann, Weiteres anzuführen, und dieß um so mehr, als der Herr Vorredner auch Einiges, was ich zur Begründung eines ähnlichen Antrages vor vielen Jahren vorgebracht habe, wieder vorzuführen die Güte gehabt. Ich möchte dem nur beifügen, daß das grelle, schreiende Mißverhältniß, welches damals betont worden ist, auch jetzt noch, wenn auch mit einer mäßig geänderten Ziffer vorwaltet. Es wird aber die Aufgabe der Commission sein, an welche dieser Antrag geht, diese allmählig durch die Zeitverhältnisse geänderten Ziffern richtig zu stellen. Indem ich nun meinen persönlichen Dank für die freundliche Anerkennung, die mir geworden ist, ausspreche, gestehe ich, daß cs zu einer meiner wohlthuendsteu Erinnerungen gehört, in jenen Zeiten etwas zur Erleichterung der Lasten des Landes beigetragen zu haben, wenn diese auch nicht in dem Verhältnisse erfolgte, als es allgemein gewünscht, und als der Wunsch wirklich ein berechtigter war. (Lebhaftes Bravo im Hause und im Zuhörer-raume.) Ich glaube aber auch, eine Geisterstimme wird dem -Herrn Vorredner danken, für die einer dahin gegangenen Versammlung gewordene Anerkennung, nämlich die der vormaligen Stände, welche gerade in diesen Räumen, zwar mit gebundenett Händen, aber mit Anwendung aller ihrer Kräfte gethan haben, was zu thun war, um die Rechte des Landes zu wahreit, und um ihm eine gerechte Behandlung in dieser Steuerfrage, die zunächst ihrem Wirkungskreise anheimfiel, zu sichern. Wie gesagt, die schreienden Mißverhältnisse in der XVIII. Sitzung. Grundlage der Besteuerung bestehen heute wie damals, nur vielleicht in etwas geänderten Ziffern, und es wird wohl die höchste Zeit sein, diesem Mißverhältnisse einmal ein Ende zu machen. (Bravo.) Es ist, nachdem man die Revision des Catasters im Jahre 1845 zugestanden hat, die weitere große Unbill vorgekommen, daß man eine Basis in dem Momente, als man deren Unrichtigkeit durch die zugestandene Nothwendigkeit ihrer Revision zugab, noch fortwährend ansrecht und faktisch als Grundlage zu den Steuerumlagen beibehielt. Es ist schon damals von der maßgebenden Behörde dieses Mißverhältniß anerkannt, und ist sich in jener vom geehrten Herrn Vorredner angeführten Vorstellung darauf bezogen worden. Die vereinigte Hofkanzlei nämlich hat über eine der wiederholten Vorstellungen der Stände unter d. 2. Mai 1840 die beruhigende Versicherung gegeben: „Die neuerlich und von allen Betheiligten in Anregung gebrachte Besteuerungs-Differenz in den Ertragsansätzen der bremischen gegenüber der steiermärkischen Gemeinden, sei fortwährend ein Gegenstand der besondern Aufmerksamkeit der vereinigten Hofkanzlei und sie behält es sich vor, den geeigneten Zeitpunkt wahrzunehmen, in welchem diese Differenz entweder vollkommen ausgeglichen, oder auf eine allen Anforderungen entsprechende Art in der S t e n er u m l a g e berücksichtigt w c r d e n kann". Dasselbe Mißverhältnis, welches hier zwischen Kram und Steiermark angedeutet wird, gilt auch rücksichtlich des Verhältnisses von Krain zu Kärnten und wohl auch zu andern später als Krain in die Catastralarbeit einbezoge-nen Ländern. Nach 20 Jahren einer ungerechtfertigten Steuer-überbürdung dürfte denn doch einmal dieser geeignete Zeitpunkt eingetreten sein! (Lebhafter Beifall im Hause und in dem Zuhörerraume.) Wenn ich hoffe, daß der Schritt, der von dem versammelten Landtage diesmal unternommen werden soll, eine nachhaltigere Wirkung haben werde, als die von den frühern Ständen eingeleiteten Schritte, so rechne ick auf die Kraft der Oeffentlichkcit und die Kraft des neu erwachten constitutionellen Lebens (Bravo, Bravo), ich rechne auf die Gnade und Huld, welche Se. Majestät der Kaiser diesem Lande in Anerkennung dessen stets bewährter Treue immer zugewendet hat. Ick rechne aus die vor den versammelten Völkern Oesterreichs gegebene Zusage des Herrn Finanzministers in den Sitzungen des Abgeordnetenhauses sowohl als des Herrenhauses, zur nächsten Session eine Vorlage zu bringen, welche dieses Mißverhältniß behebt; ick rechne endlich auch auf den in Wien auf Grundlage des Patentes und der Verfassung vom 26. Februar bald wieder versammelten Reichsrath (Bravo); beim allerdings waren die Rechte der vormaligen Stände in Steuersachen formell weitergehend, als die des gegenwärtigen Landtages, was sic aber in praxi erreicht haben, das zeigt eben der Jammer-Zustand unseres Landes in Steuerangelegenheiten,, und ich rechne darauf, daß die in dem österreichischen Reichsrathe concentrate Kraft der österreichischen Völker in dieser Beziehung nicht wirkungslos operircn werde; ick rechne endlich aber auch auf eilt besseres Erkennen von Seite des Rcichörathes in seiner nächsten Session, weil ich glaube, daß unser Reichsrath eine ernste Mahnungs-Stimme, die aus der Vergangenheit zu uns herüber tönt, wohl beherzigen werde, daß man nämlich, um frei zu sein, zuerst gelernt haben muß, gereckt zu sein. (Bravo, Bravo.) 2 Was tic formelle Behandlung deö gestellten Antrages betrifft, so kann ich mich nur dem nun modificirtcn Antrage des Herrn Dr. Toman anschließen. (Lebhafter Beifall.) Abg. Mulley: Ich glaube mich in allen diesen Ansichten vollkommen an die Anträge der hochverehrten Herren Vorredner zu halten, finde jedoch einen kleinen Antrag auch noch beizufügen: Die Ueberbürdung in der Steuer des Kronlandes Kram ist sowohl durch die Herren Rcichsraths-Abgcordne-ten, als wie gegenwärtig durch die Herren Vorredner auf so eine Weise erschöpft worden, daß ich dieselbe nicht mehr zu beleuchten nöthig habe. Jedoch würde ich glauben, daß, wenn diese Steuer-Ueberbürdung anderen Kronländern gegenüber gestellt wird, nicht so ein schneidendes, ein sprechendes Unrecht begründet erscheint. — Ein Unrecht kann und darf nicht geduldet werden, und von dem Rechtlichkeitssinne des h. Reichsrathes, so wie von der erhabenen Regierung, die ihrem vorbestande-nen Wahlspruche: „Justitia regnorum fundamentum“ wohl getreu verbleiben wird, läßt sich allerdings ein ersprießliches Ergebniß der angestrebten Petition erwarten. Die geehrten Herren Vorredner glauben zunächst die Abschaffung dieses Unrechtes in der Steuerrevision zu suchen. Auch ich stimme diesem Antrage int Wesen vollkommen bei, nur glaube ich aber, daß in dieser Richtung die Hilfe zu spät kommen dürfte. Eine vorübergehende Revision würde uns wenig Heil bringen, wir haben die traurige Erfahrung hinter uns, daß vor Einführung des stabilen Katasters dieses heute so oft angeregte Mißverhältniß zwischen den Nachbarländern oft empfunden und vor die Stufen des höchsten Thrones gebracht wurde. Was war die Folge davon? Eine Revision, vermöge welcher die Kreise von Marburg und von Cilli um ein Unbedeutendes in der Cata-stral-Schätzung gehoben, und die Steuer in unserem gedrückten Lande an den Grenzen um ein Unbedeutendes der Parificirung wegen herabgesetzt wurde, während das Ganze auf morschen Stützen stehende Catastral-Gebäude im Innern in voller Kraft aufrecht erhalten wurde. Wenn nun mit einer oberflächlichen Revision uns wenig gedient ist, so würde man glauben, daß zu einer radikalen Abhilfe in das Wesen der Catastral-Ueberschätzung eingegriffen werden soll. Eine solche Arbeit, die eine förmliche Reambulirung involvirt, dürfte bei der thätigsten Anstrengung doch viele Jahre in Anspruch nehmen. Nun stelle ich die Frage an die hochverehrten Herren Mitglieder, ist das Land Krain wohl kräftig genug/durch mehrere Jahre noch diese Bedrückung, dieses Unrecht ertragen zu können? Ich glaube mit einem entschiedenen Nein darauf antworten zu müssen. Blicken wir auf das hinsiechende, verarmte und un-wirthliche Jnnerkrain und resp. den Karst, so werden wir finden, daß sich dort bereits die Rückstände zu einer bedauerlichen Höhe anhäufen, und man nicht absehen kann, wie sie eingebracht werden. Man kann den Steuerämtern in keiner Beziehung eine Lauigkeit zum Vorwurfe machen, sie wenden die energischsten Mittel an, ja sie überschreiten sogar das bestehende Gesetz mit Rücksicht des §. 296 und 340 der Gerichts-Ordnung, daß sie auf den sogenann- ten fundus instructus und die sogenannten Berufs-Objecte keine Rücksicht mehr nehmen können. (Ruf: Richtig.) Gehen wir nach Unterkrain herab, so werden wir finden, daß der arme Landmann mit Elend und Noth ringt, daß er im Schweiße des Angesichtes für die unentbehrlichsten Lebensmittel kämpft um sich vor Verfall, Hinsinken und Contributionsunfähigkeit zu retten. (Bravo.) Nur der karge industrielle Oberkrainer dürfte vielleicht noch ein paar Jahre das Glück haben, sich vor dieser Hinsinkung zu bewahren, allein wodurch? Dadurch daß er seine industrielle Ernte mit der Bodenerute vermengt, und daß er zur Unerklecklichkeit der erstem die letztere einsetzt. Meine Herren! die Erschöpfung, die Erlahmung durch die enorme Anspannung der Steuerkraft im Lande Krain ist, glaube ich, zulänglich dargcthan, eine schleunige Abhilfe unerläßliches Bedürfniß, um cs vor diesem Abgrunde zu retten, und ich glaube, daß eine solche nur in dem bestehen könne, wenn schon gegenwärtig auf einen positiven Nachlaß, rückstchtsweise eines aliquoten Theiles der ordinären Grundsteuer hingewiesen wird. Ich erachte daher zu dieser angestrebten Petition noch den Antrag beifügen zu müssen: „Der hohe Landtag beschließe: Dieser Petition sei auch die unterthänigste Bitte beizufügen, im Kronlande Krain werde die Einhebung des vierten Theiles der ordinären Grundsteuer aus dem Titel der erwiesenen Ueberbürdung bis zur Durchführung der Catastralschätznngs - Revision bewilliget". — (Einzelnes Bravo.) Es steht dieser Punkt nicht vereinzelt da, wir haben bereits zur Regelung der gleichen Mißverhältnisse in den zwanziger Jahren das Beispiel gehabt, wo ebenfalls ein aliquoter Theil nämlich 20 % Einlaß auf sämmtliche Urbarialien angeordnet worden ist. Ich glaube in diesem Mittel den nächsteit Punkt zur Ueberhebung des Landes zu finden, daß es nicht unter der ungebührlichen Steuerlast unterliegt. (Bravo, Bravo!) Abg. Dr. Toman: Ich bin sehr dankbar dem hochverehrten Herrn Grafen Auersperg für die Ergänzung der Motivirung und für die Unterstützung meines Antrages, so wie auch dem geehrten Herrn Vorredner. Doch erlaube ich mir gegen den Vortrag deö geehrten Herrn Vorredners bloß zu bemerken, daß sein Antrag gewiß dem Comite sehr angenehm sein wird, daß aber geschäftsordnungsmäßig derselbe jetzt nicht gestellt werden kann, da über die Motiviruug eines selbstständig gestellten Antrages nur die Verweisung an ein Comite oder die Nichverweisung, resp. die Ablehnung, erfolgen kann. Gewiß aber, wie ich es selbst auch in meinem Antrage angedeutet habe, wird das Comite diesen Antrag, welcher auf einen bestimmten positiven Nachlaß der Steuer zielt, mit Freuden aufnehmen, und auch denselben bei seinen Berathungen benützen. (Bravo, Bravo.) Präsident: Nach der glänzenden und erschöpfenden Motivirung des Herrn Antragstellers bleibt mir nur noch übrig, die Frage an die hohe Versammlung zu stellen, ob dieser Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Toman dem §. 18 der G. O. gemäß an einen bereits bestehenden Ausschuß oder an einen neu zu creirenden zu verweisen sei. (Ruf: Finanz-Ausschuß.) Diese Frage muß ich stellen. Jene Herren, welche mit der Verweisung des Antrages an irgend einen Ausschuß einverstanden sind, bitte ich sich zu erheben. (Die ganze Versammlitng erhebt sich.) Jetzt stelle ich die Anfrage, ob dieser Antrag speziell dem Finanz-Ausschüsse zuzuweisen sei? Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich sich zu erheben. (Geschieht.! Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Toman ist dem Finanz-Ausschussc zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen. Vielleicht dürfte es dem hohen Hause wegen der Dringlichkeit des Gegenstandes gefällig sein, einen Termin zu bestimmen, binnen welchem derselbe zum Vortrage kommen soll? Abg. Graf Ant. Auersperg: Einen Termin zu setzen, ist sehr schwer, weil die Masse des zu verarbeitenden Materials in Vorhinein nicht zu übersehen ist. Präsident: Es wird ohnehin vorausgesetzt, daß der Ausschuß mit der nöthigen Beschleunigung diesen Antrag in Angriff nehmen und seine Anträge hierüber stellen werde. Wir kommen nun zum Punkte 4 der heutigen Tagesordnung , zum Vortrage bezüglich der Bequartirungs-Auslagen der Gcnsdarmcrie. Abg. Dr. Toman: Herr Landeshauptmann! Ich beantrage die Unterbrechung der Sitzung ans 10 Minuten, eben sowohl in unserm Interesse, als auch schon im Interesse der Herren Stenographen. Präsident: Ich bitte um die Bekanntgabe des Wahlresultates. Abg. Krom er: Zur Wahl des Ausschusses in Betreff der Vorberathung des Gesetzes über die Auflage neuer Grundbücher wurden 31 Stimmzettel abgegeben, und es erhielten, die Herren: Brolich 26 Stimmen, v. Wurzbach 24 „ Mulley 25 v. Strahl 22 „ Kromer 21 „ und Koslcr 19 Stimmen. Diese Herren erscheinen daher durch absolute Stimmenmehrheit gewählt. Die nächst meisten Stimmen erhielten: Die Herren: Derbitsch 15 Stimmen, Dr. Skedl 14 „ Koren 12 „ Kapelle 11 „ Br. Apfaltrern 9 „ und Jombart 5 Stimmen; die weiteren Stimmen sind von 4 bis 1 getheilt. Es sind somit mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt, die Herren: Brolich, v. Wurzbach, Mulley, v. Strahl, Kromer und Kosler. Präsident: Wir müssen zur zweiten Wahl des einen abgängigen Comite - Mitgliedes schreiten. (Nach Abgabe der Stimmzettel und Wiederaufnahme der Sitzung.) Wir werden hier gleich das Scrutinium vornehmen. Ich bitte den Herrn Landesgcrichtsrath Kromer und dm Herrn Bürgermeister Ambrosch zu scrutinircn. Stimmen haben erhalten, die Herren: Laut Stimmzettel: 1. Dr. Skedl. 2. Br. Apfaltrern. 3. Br. Apfaltrern. 4. Br. Apfaltrern. 5. Derbitsch. 6. Derbitsch. 7. Br. Apfaltrern. 8. Derbitsch. 9. Dr. Skedl. 10. Br. Apfaltrcrn. 11. Dr. Skedl. 12. Dr. Skedl. 13. Dr. Skedl. 14. Dr. Skedl. 15. Br. Apfaltrern. 16. Dr. Skedl. 17. Br. Apfaltrern. 18. Derbitsch. 19. Dr. Skedl. 20. Dr. Skedl. 21. Jombart. 22. Dr. Skedl. 23. Dr. Skedl. 24. Dr. Skedl. 25. Dr. Skedl. 26. Dr. Skedl. 27. Dr. Skedl. 28. Derbitsch. 29. Derbitsch. 30. Derbitsch. Abg. Kromer: Bei 30 Stimmenzetteln ist die absolute Majorität 16; der Herr Dr. Skedl erhielt 15, Herr Baron Apfaltrern 7, Herr Derbitsch 7 Stimmen und Herr Jombart 1 Stimme. Es tritt nun die engere Wahl ein. (Ruf: zwischen wen?) Präsident: Zwischen Dr. Skedl und Baron Apfaltrern. (Ruf: Derbitsch hat auch 7 Stimmen.) Freih. v. Apfaltrern und Derbitsch haben gleich viel Stimmen, cs entscheidet also das Los, welcher von beiden in die engere Wahl zu kommen hat. (Heiterkeit.) Landeshanptm.-Stellvertr. v. W n r z b a ch: (Nachdem er eines der ihm vom Präsidenten gereichten Zettel zieht, liest): Baron Apfaltrern. (Liest den übrig gebliebenen Zettel): Derbitsch. Präsident: Herr Baron Apfaltrern kommt in die engere Wahl und Herr Dr. Skedl. (Nach Abgabe der Stimmzetteln.) In der engern Wahl haben Stimmen erhalten die Herren: Laut Stimmzettel: 1. Dr. Skedl. 2. Dr. Skedl. 3. Br. Apfaltrern. 4. Dr. Skedl. 5. Dr. Skedl. 6. Dr. Skedl. 7. Br. Apfaltrern. 8. Br. Apfaltrern. 9. Dr. Skedl. 10. Br. Apfaltrcrn. 11. Br. Apfaltrcrn. 12. Dr. Skedl. 13. Dr. Skedl. 14. Br. Apfaltrern. 15. Dr. Skedl. 16. Dr. Skedl. 17. Dr. Skedl. 18. Dr. Skedl. 19. Dr. Skedl. 20. Dr. Skedl. 21. Dr. Skedl. 22. Dr. Skedl. 23. Br. Apfaltrern. 24. Dr. Skedl. Abg. Kromer: Herr Dr. Skedl erhielt 17 und Herr Br. Apfaltrern 7 Stimmen. Präsident: Herr Dr. Skedl ist somit als 7. Mitglied mit absoluter Majorität gewählt. Landeshauptmanns -Stellvertr. v. Wurzbach: Herr Landeshauptmann, ich bitte um das Wort. Ich beantrage den Schluß der Sitzung und bemerke zu dessen Begründung nur kurz. Wir hätten jetzt den Vortrag bezüglich der Bcquar-tirnngs-Auslagen für die Gensdarmerie zu verhandeln. Es ist aber der dazu gehörige Entwurf zur Pau-schaliruna der Gensdarmerie - Bcquartirungs - Erfordernisse erst bei Beginn der Sitzung uns vorgelegt worden. Da wir pro informatione davon vor der Verhandlung erst Kenntniß nehmen müssen, und da auch die Zeit schon vorgerückt ist, glaube ich, daß der Antrag auf Schluß der Sitzung gercchtfertiget ist. Präsident: Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Ich schließe also die Sitzung und beraume die nächste Sitzung auf Freitag 10 Uhr. An die Tagesordnung kommt der Vortrag hinsichtlich der Bequartirungs-Auslagen der Gensdarmerie, der Antrag auf Verleihung einer Gnadengabe aus dem Landesfvnde und eventuell einige Gesuche der Gemeinden um Genehmigung des Verkaufes von unbedeutenden Gründen u. dgl. (Schluß der Sitzung S3 Uhr 45 Minuten.)