^K 158. 1864. ÄmtMalt zur Laibacher Zeitung. i4. Juli. (256—!) . Kundlnachuilg über die Aufnahme von Zöglingen in die k. k. medizinisch-chirurgische Iosefö-Akademie fur das Schuljahr »8"><,5 Der niedere Lehrkurs an dcr k. k. Ioscfs-Akademie ist aufgehoben, es findet sonach cine weitere Aufnahme in denselben nicht mehr Statt. In den hohem Lehrkurö werden vom Stu-dicnjahre l^°V«5 angefangen, interne und externe Zöglinge aufgenommen. Die Internen wohnen in der Akademie, erhalten darin ihre ganze Verpflegung und tragen die akademische Uniform, die Externen nichl; die Internen sind ferner entweder Zahlende oder Nicht-Zahlende (Aerarialschüler). Der höhere Lehrkurs dauert 5 Jahre, cin galen Ausweis bcil'ringen, ferner müssen sie sich einer von den Fachprofcssorcn der Akademie vorzunehmenden Prüfung aus den betreffenden Gegenständen mit durchaus gutem Erfolge unterziehen. 5. Die Nachwelsung über untadclhaftes Vorleben, gutes sittliches Betragen dcr Aspiranten. tl. Für interne Schüler der Erlag des Equipirungögcldes im Betrage von liw fl. beim Eintritt in die Akademie. 7. Müssen sie sich verpflichten, nach cr< langtem Doktorgrade eine gewisse Zeit in der k. k. Armee als Fcldärzte zu dienen, und zwar die Internen durch ll), die Externen durch ij Jahre. It. Die Genüsse und Vortheile der Akademiker bestehen im Folgenden: 1. Interne Akademiker erhalten die Unterkunft und volle Verpflegung in der Art, wie die Zöglinge der übrigen k. k. Militär-Akademien.. Externe haben für ihre Unterkmift und Ver. pstcgung selbst Sorge zu tragen, jedoch können sie bei einem sich in ihrem Jahrgange etwa ergebenen Abgänge zu Ergänzung desselben in die Zahl der Militär- (Aerarial) Zöglinge nach Maßgabe ihrer Qualifikation beigezogen w.rden. Sie übernehmen sodann die Verpflichtung einer «jährigen Dienstzeit in der feldärztlichen Branche und haben gleich den übrigen internen Zöglingen das EquipirungSgeld pr. l5U fl. zu erlegen. 2. Interne Akademiker erhalten tin monatliches Pauschale uon ltt fl. 5l> kr. für Kleider, Wäsche, Bncher, Schreibmaterialien und 2 st. davon sind alü Taschengeld bestimmt. 3. Sowohl die internen als auch externen Akademiker erhallen den vollständigen Unterricht in der Medizin, Chirurgie und im Mili-tärrSani^ätsdienste unentgcldlich. 4. Sie sind von dcr Entrichtung dcr an den Zivil-Lehranstalten vorgeschriebenen Rigorosen-, Promotions- und DiplomStaxen befreit. 5. Die Josefs - Akademiker werden nach Absolvirung des Lehrkurses und entsprechender Adlegung der strengen Prüfungen zu Doktoren der gcsammtcn Heilkunde graduirt und ihnen hierüber die Diplome ausgefertigt, durch welche sie in alle diejenigen Rechte und Freiheiten clngescht werden, die den an anderen k k. Uni' versitatcn krcirten Aerzten zukommen. 6. Hiernach werden dieselben alS Oberärzte nnt dem Vorrückllngsrechte in die höheren Chargen der feldärztlichcn Branche in der k. k. Armee angestellt. 7. Den an der Iosefsakademie gebildeten Feldarzten (Doktoren) gilt, wenn sie sich um eine ärztliche Anstellung im Zivilstaats-Dienstc bewerben, ihre vollendete tadellose Dienstzeit als besondere Anempfehlung. Dagegen wird jenen Akademikern, welche wegen strafbarer Handlungen, von der Anstalt entlassen werden, kein ihrer Studlenverwendung an der Akademie bezeugendes Dokument aus. gefolgt. Akademiker, welche wegen schlechter Stu-dicnvcrwcndung zur Entlassung gelangen, kön. nen ein solches Dokument erhalten, jedoch müssen Acranal-Akademiker das Bcköstigungö-Pauschalc, welches für zahlende Interne vorgeschrieben ist, für die ganze Zeit ihrer Anwesenheit an der Akademie erlegen. Die Kosten für die Erhaltung und Ausbildung dcr Intern.Akadcmikcr, welchen ein Aera-nal.Plah verliehen wild, trägt >as Militär-Acrar. Die (internen) Zahlakademiker müssen Yiefur cine Vergütung leisten, welche beiläufig der Hälfte dcr vom Staate auf sie verwendeten Kosten entspricht. Gegenwärtig ist dieses Beköstigunaspauschale für Zahlplatze auf 3,5 fl. j^,^ festgesetzt. Dasselbe ist jedoch mit Rücksicht auf die schwankenden Preise der Lebensbedürfnisse kein durch auö unveränderliches, Dics^ Betrag ist in halbjährigen Raten in vorhinein am I. Oktober uud ,. April bei einer Kriegskassa zu erlegen Internen zahlenden Josefs - Akademikc.n, welche in 2 auf emanderfolgenden Jahren aus der Mehrzahl der gehörten Gegenstände vor- hohe. K^nn.ster^, e^^^lal^ätz^! er der Bedingung fortgesetzter guter Verwendung und Auffuhrung verliehen werden . ^"^/^ M" Aufnahme der Zöglinge in d,e Josefs-Akademie sind von den Eltern oder Vormündern des Bewerbers längstens b>5 l5. August ,8ll4 ' bei der Direktion der k. k. medizinisch.chirurgi-schen Iosefs'Akadcmie in Wien einzubringen Die Gesuche müssen die genaue Adresse cnthalicn, an welche der Bescheid zu richten ist Wenn selber an Orte gelangen soll, in welchen sich kein Postamt befindet, ist die letzte Post station stcts anzugeben. In den bezüglichen Gesuchen musi gehörig ausgedrückt sein, ob der Bittsteller extern od/r intern zu studircn beabsichtige, ob er im lcztcrm Falle eincn Zahl- oder Aerarialplatz aspirire, ferner in welchen Jahrgang er aufgenommen werden will, und es müssen demselben folgende Dokumente beilicgen: l. Dcr Nachweis des Alters des Bewerbers ; 2. daö von einem graduirten Feldarzte ausgestellte Zeugniß über dessen physische Qua« lisikation; 3. das Sittcnzeugniß; 4. die gesammten Studicnzeugnisse von allen Jahrgängen der zurückgelegten Gymnasial-klassen, und zwar sowohl vom l. als auch vom 2. Semester jedes Jahrganges, dann das Ma-turitätö l Zeugniß eines inländischen Obergym-Nasiums. Studircnde von Lehranstalten, an welchen die Maturitäts-Prüfungen erst in dcr zweiten Hälfte deö Monates September abgehalten wer« den, und welche demnach nicht in dcr Lage sind, das vorgeschriebene Maturitätö-Zeugniß ihrem Aufnahmsgesuche beizulegen, können dcmungc-achtet ein mit allcn sonstigen vorgeschriebenen Beilagen instruirtcs Gesuch einreichen, und eS kann denselben bei einer ausgezeichneten vorzüglichen Verwendung in den Gymnasialstudien, welche volaussichtlich ein ähnliches (5alcul bci der abzulegenden Maturitätsprüfung erwarten läßt, die Aufnahme provisorisch zuerkannt werden. Studirende der Medizin, welche von einer Universität an die Josefs ° Akademie in einen höheren, als den ersten Jahrgang, überzutreten wünschen, haben außerdem die Dokumente über den Besuch der betreffenden Vorlesungen (Ma-trikcllSchein und jlnlllix lectinnuln) beizubringen und vor dem Einschreiten sich der Prüfung auö jenen Gegenständen, welche an dcr Iosefs-Aka, demic in den bezüglichen Jahrgängen gelehrt werden, bei den Fachprofessoren dieser Anstalt zu unterziehen, und zwar: Kompetenten um die Aufnahme in den 2. Jahrgang haben dic Prüfung aus der deskriptiven Anatomic, der allgemeinen medizinischen Chemie, und aus der Mic neralogie zu machen, die Kompetenten um die Aufnahme in den 3. Jahrgang haben die Prüfung aus den soeben genannten Gegenständen abzue legen und sich auch jener aus der Physiologie, dcr topographischen Anatomie, dcr Zoologie und Botanik zu unterziehen. Aspiranten endlich für den 4. Jahrgang haben nebst dem vorgenannten die Prüfungen aus de» allgemeinen Pathologie und Therapie, der Arzneimittellehre und pharmaceutischen Waaren-kunde, auS der pathologischen Anatomie, dcr theoretischen Chirurgie, der Instrumenten- und Bandagenlehre abzulegen, und sich mit dem Zeugnisse über die gutbestandcne Prüfung auS der Scuchenlehre der nutzbaren Haustl'ierc und dcr Vcterinarpolizei auszuweisen. Die Prüfungen an dcr Akademie finden im Verlaufe des Monates Juli statt. 5. Jene Aspiranten, welche ihre Studien unterbrochen haben, müssen sich über ihre Beschäftigung oder sonstige Verwendung während der Dauer der unterbrochenen Studienzeit legal ausweisen. fi. öst. W., beim Eintrltte in die Akademie entrichten, Bewerber um Zahlplätze aber haben außerdem noch die weitere Erklärung beizulegen, daß sich ihre Eltern oder Vormünder verpflichten, das Be« köstigungs«Pauschale von jährlichen 3l5 fl. öst. W. in halbjahrigen Raten in vorhinein zu erlegen. Letzteres Dokument muß. die amtliche Bestätigung enthalten, daß die" Angehörigen der Bewerber sich in solchen Vcrmögensverhällnissen befinden, welche ihnen tie anstandslose Entrichtung deß festgesetzten Bcköstigungspauschal-Betrages während dcr Dauer in der ganzen Studien-und Rigorosenzeit der Aspiranten an der Akademie gestalten. Externe haben ein ämtlich bestätigtes Sustcntatlonö-Zcugniß, ebenfalls in Bezug auf die ganze Studien, und Rigorosen» Zeit beizu. bringen. ?. Der von dem Aspiranten ausgestellt,, von dessen Vatcr oder Vormund bestätigte und 45l» von zwei Zeugen mitunteifertigte Revers über die einzugehende zchn - und beziehungsweise sechsjährige Dicnstcsverpflichtung. 8. Wenn ein besonderer Anspruch für die Aufnahme in die Josefs Akademie auf Grund deS Charakters oder besonderer VerdienstlichkeN des Vaters des Aspiranten erhoben werden will, so muß dieser Umstand, falls die Militär-Behörden hicvon nicht in Kenntniß sind, gehörig dokumcntirt sein. Nicht ausgewiesene derartige Angaben können nicht berücksichtiget werden. Gesuche, welche nach dem anberaumten Tcr« mine einlaufen oder welche nicht gehörig, namentlich nicht mit allen Studienzeugnissen vcn beiden Semestern aller Jahrgänge, respektive dem Matrikelfchein und liillex l^ctionum belegt sind, oder welche nicht ersehen lassen, ob der Gesuch' steller auf einen Extern- oder Intern-, auf einen Zahl- oder Acrarialplatz kompetire, können nicht berücksichtiget werden. Die Verleihung der Zöglingsplahe erfolgt von Seite des Kricgsministcriums. Die neu ankommenden Akademiker werden hinsichtlich ihrer physischen Eignung hier noch» mals von einem Stabsarzt untersucht, und nur die auch hiedei tauglich Befundenen werden aufge-nommcn. Vom k. k. Landcö - General ° Kommando Udine den 3N. Juni l8N4. (2lil-I) Kundmachung. Die dritte dießjährige Prüfung aus der Verrechnungs-Wissenschaft wird am 2», August 1864 vorgenommen werden. Dieses wird unter Vezichung auf d?n Erlaß des hohen k. k. GenclalRcchnuligs'Dircr-toriums vom l7. November lv52 (N. G Bl, Nr. I vom Jahre ltt53) mit dem Beifügen kund gemacht, daß Diejenigen, welche, durch Selbststudium dazu vorbereitet, die Prüfung abzulegen wünschen, ihre nach H. 4, 5, und tt des bezeichneten GcsctzcS gchörig Wruirten Gesuche innerhalb 3 Wochen anher einzusenden habcn. Von der k. k. Prüfungs. Kommission auü der Verrechnungs-Wiffenschaft für Stclermark,Kärn- ten und Krain. Graz am l2 Juli lttU4. (258—l) Nr. 36. Kundmachung. Von der k. k. Normal.Hauplschuldirektion wird hiermit bekannt gemacht, daß mit jene» Knaben, welche von Privatlehrcrn zu Hause unterrichtet wurden, die schriftliche und münd« liche Prüfung am l. August und den darauf folgenden Tagen vorgenommen werden wird. Diejenigen Privatsclu'ilcr, die sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben am :N, Juli, von 10—12 Uhr Vormittags, in der Dlrek« tionskanzlei der Normalhauptschule ihre Stan-dcstabelle zu überreichen und die Prüfungstare zu erlegen. K. k. Normal-Hauptschllldir.'ktion Laibach am «2. Juli »8 Uhr, in lm'n Kopain die Minu« endolizitalion zur Hintangabe des Schulhaus, baues in Kopain vorgenommen wird. Die dieß-fä'lllgcn Kosten sind: an Maurerarbeit sammt Ma- tcrial......lW8 fl. 20 kr. » Zimmermannsarbeit sammt Material.....,202 » 7 „ » Eteinmlharbeit mit . . 70 » «5 >, „ Tischlerarbeit mit. . . :w? » 80 » » Schlosser- und Schmiede» arbeit......4lw » 4 „ » Anstrcicherarbeit ... W » 40 » „ Spcnglerarbeit . . . 32 » 5»0 ,> « Hafncrardeit .... 40 » 50 » » Glascrarbeit .... «)8 » «0 » und für Anschaffung von ^ Schulrequisilcn . . . l5l » 45 „ I somit zusammen aus 4j«0 st. liO kr. « veranschlagt. V Der Bauplan nebst Koste mil? er schlag und « die Liz'lationöbcdingnisse, woruach jeder Lizitanl ! vor dem Beginne der Lizitalion 5^ h^ ^^ß, rufäpreiscs als Vadium baar oder in öffentlichen Obligationen, nach dem Course berechnet, zu Handen der Lizitalionökommission zu erlegen hat, können täglich bei dem k. k. Bezirksamte Großlaschih cing/jVhen werden. K. k. Bezirksamt Großlaschih am l. Juli ltt«4 1864. 3ntelligenzblalt zur Lailmcher Zeitung/ 14. Juli. (1324—1) Nr. 1765. Gnnnmtllg an Etcfan M. Jakob Jaklizh und Maria ssobe. lizl.'. undelanliteu Anfeuthalie«. hiermit erinnert: Es habe Jakob Michel^hich von Vertalscha wider dieselben die Klage ant Verjäl'rt'UndErloschcnriklaruugdei'aufi'en Viealilälen l«l Grundblich M.'.tschewlvof ."ul) 3iklf.«Nr. 5'/, und nli Grundbuch Smuk »üb Io.'t>. II., Fol. 159 u»d loui. IV. Fol. 97 liaflenden storderuugen in, Pctrage von 87 fi. 94 kr. u»d 43 ft. C. M. -^ul) psne«. 27. April 1864, Z. 1765). bicramts ein^sl,racht, worüber zur nu'n^lichcn V»rhandlu!,^ die Tagsahung . I.. fll'ch 9 Uhr. mit dem Aühauge o»s § 29 a. G. O. allgcordnet, und dcm Gell^g. ten wr^l!« ihrcS unlxkainUcn Alisculhaltls Herr Iobmm Flicht von Semilsch als Ourulul- »ll :>e!um auf ihre Gefahr mio Kostln l'lstrUt wurde. Dessen werden dllsclben zu dem Ende verständigt, daß sie iillenfallS zn lechler Zeit scldst ,^u erscheinen, oder sich elnen aüdern S^chwalttr zu licstellen u»d anhei namhaft ^u Mlichen hnben. wikligens diese NcchtSsache mlt dem aufgestellten Kurator vcrlmndclt weiden wird. K. k. Pczn?5amt Mottling. alS Ge» richt, am 28. Aprip 1^«'>4. (1Z2c>—1) Nr. 1861. Erinnerung an Marlo Iclenlzh von Tülle. Von dem k. k. Vezirlsanuc Mottling, als Gericht, wird dem Marko Ielcmzy von Dulle Nr, 5 hiermit erliulert: Es habe Marko Tur vo>, Hrast Nr. 9 lvidcr de»ftlben tic ^lage auf Zah. lung einer'Dallelicnsrestfordelllng von' 83 ss. »uli l"-lio8. 7. Mcn 1864. Z. 1861.' hieramtS eingeblacht, lvorüber zur sum-^ marischen Verhandlung dle Tagsayuug auf den 27. September d- I, früh um 9 Uhr. mit dem Anhange drs §. 18 der a. l). Eolschließnilg von, 27. Oklober 1845 angeordnet, lind dem Geklagten wegen s,ines unbekannten ^!llf< eilllililtes M.nko Schliuarll von Tülls ali< l>ur»l<»r lnl lu:lum auf seine Gcf^hr ln,i! Kossln brNeUt wurde. Dessen wird derselbe zu dem Ende velsläneiget, dast er allenfalls ,u> llchlcr Zeit selbst zu erscheinen oder sich linen andern Sachwalter zu bestellen, mio an-hcr namhaft ,Ul machen habe. wirri» ^sns dilse Rechtssache mil dcm aufgc. stellten Kurator verhandelt werden wirr. K. k. Bezirksamt Mötlling. alö Gc-richt. am 8. Mai 1864. (1333—1) Nr. I5?'j. Grekutive Feilbietung. Von dem k. t. Veziiksaml, l!ack. als Gericht, wird hiemil bekannt gemacht: Es sei l'lder das Ansuche» d,r Mari.' Chemaschar von liack. gegen Iohau» Che-Nlaschar von edendort wegen. ans dem gerichtlichen Vergleiche vom 5- Frdrn.n' 1864. Z. 450. schuldiger 25 st. 20 kr. öN. W. c. «. c., in ole elekutive öffeul« liche Veisteigerung der. dem i.',ßlern ge. hörigen, lm Grundbuche des Stadt. Do> mlninmS Lack «uli Urb..?lr, 178 unl' 241 vorkommenden, in Lack. Vorstadt Karloviy, ^uli Haus-Nr. 52 liegenden Nealitälen im gerichtlich erhobenen Schäz. ;uli,.Swerthc von 513 fi. 20 kr. ö. W. gemiliiget. und zur Vornahme deistldeu die erste IeildletungStagsahnng anf den 30. Juli. die zweite anf den 31. August, und die drille auf den 1. Oktober 1864.. jedlSmal VoimiltagS um 9 Uhr. in hicsi. ger Amtskanzlel mit dem Anhange bestimmt worden, daß die feilzubietenden 'Nealitälen nur bei der lehten Feilbietung "anch unt 5. Ncwcmber 1837. Z. 36^5, schuldiger 250 ft. ö. W. 0. 8. 0. in dlc tLrfulive öffentliche Ver> steigstUlig der dem ».'lyiern geyöllgeu. ün Grunl'ouche l,cl Ocmschec 'l'<»m. 22. ,;ol. 3009 uorkommenren Hubrealiläi im gerichtlich erbobeuen Schlipungswerlhe ^n'n 295 ft. ölt. W. gewiMget. und zur Vornahme deljell'e» vie elclllliveu Fril-bitlung^tagsaßungcn auf r,n 30. Juli. 30. August ulid 29. September 1864. jedesmal Volinittags nm9 Uhr. im Amls» slße mit dem Anhange l'estimmt worden, vaö die ftilzliliielsndt 3iealilät nnr bei oer leßten Zeildictnng auch unler dem HchäßungslUsr!!)«'. an den Meistbietenden biiltangegeben werde. Da« Sch^plingsprotokoll, der Grund» linchserlract und die üizitaiionsbedingniss, sönnen l'ci l-itsein Gerichte in den gewöhnlichen Amtüsnmden eingesehen wer» den. K. k. Bezirksamt Gotlschce, als Ge-richt, am 18. Juni 186-1. (1318—2) Nr. 1886. Edikt 5 u r Einberufung der Verlas» , e n sch a fls'Gl ä u b ig er nach dem uerst 0 r d c u e i, Herrn I 0 srf Malltsch. Lokalka plan in Ker- st e t t e n. Von dem k. ?. Vezirköamle Egg. als Gericht, wclden Diejenigen, welche als Gläubiger au t-ie Verlassenschaft teö am 17. Ma>z 1»N4 0«,,,» T,foment verstorbenen Hcn» Ioftf Malilsch. Lola/' kaplanö i» ^tlstlltcil rine Forderung zll stelle» haben, allsglfc'rt'irt. bei diesem Ge» richll zur Anmell'lmg und Dartyuuog ihrer Aüsprnche den 3. An gust 1864. Vormittags 9 Uhr. hiergerichls ;u erschel» »en odrr bis dabin il'l Gesuch schriftlich zu übc.reichs», widrigens dsoselbeu an die Vcrl.isscnschlNl. wenn sie durch Aezahlling oer angemeldclcn Foroerlingen erschöpft würde, kciu weiterer Anspruch zustünde, als insofernc ihnen ein PfanN'schl gelmbrl. K. k Bezirksamt Egg. als Gericht, am 22. Juni 1864. (1304-3)"" Nr.^M? Erclntivc Fcilbictung. Von dcm k. l. Vezirksamle Adelsbera, als Gericht, wird b!emil bekannt genlacht: Es scl über oaö Ansuchen des Franz Maurizb von Adclsberg. gegen Andreas Milauz von Aoelölierg wegen, auö dem Vergleiche vom 8. März 1854. »ud der Session vom 15. Oklliber 1860 schul« oiger 346 si. 50 kr. öst. W. 0. 5. c., in die tllknlive öffenlliche Versteigerung dcr. dem z.' williget, und zur Vornahme derselben dit erste FeilbielungS-Tagsapung aus den U. August, die zweite auf den 13. September, und die dritte a>,f den 11. Ollober l. I.. jedesmal Vormiltags um 9 Uhr. in dieser Anitökanzlti mit dem Anhang, bestimmt worden, daß tie feilzubietende Realität nur bei der leylen Feilbielung auch unltl oem Schäpuugswerlhe an den Meistbi^ «enden hinlangegeben werd,. DaS SchätznugeprolokoU. der Gnl»t" l'uchseitrakl und kie Lizit«l!onSblding!'<5^ können bei diesem Gerichte in den gen.'öh>'' lichen AmlSstuuden eingesehen werde"- K. k. Vczirksamt Adelsberg. als Ot' licht, an, 27. Mal 1864.