MMlllt zur LMOcr Zeitung. ^r. ßH. Samstag den 23. März 4850. Z 530. (3) Nr. 4096 Kundmachung. Um dcm Bedürfnisse einer stabilen consu-laramtlichcn Vertretung der österreichischen Interessen in der Herzegowina abzuhelfen, haben laut Eröffnung des hohen Ministeriums des Handels und der öffentlichen Bauten vom 2U. v. M., ^ ?8'H, a. h. Seine Majestät mit a.h. Entschließung vom U. October v. I. die Errichtung eines österreichische General - Consul - Postens in Trav-">k für den Umfang von Bosnien und türkisch-Kroatien, und eines österreichischen Vice-Consul-postenb in Mostar für den Umfang der Herze-6°wina, als wirkliche Staatsdienstposten zu ge-"^"ugen, und zugleich den erstgenannten Posten ^ln bisherigen kais. Consul in Salonich, Demc-^'^tanaskovich, zu verleihen geruhet. — Dieses ^ mit dem Bemerken zur allgemeinen Kcnnt-"^ gebracht, daß die Besehung des Postens 3u Mostar noch bevorsteht. — Laidach am 11. -"lärz 185,0. Chorinsky, in. p. Statthalter. ^ 508. (I) Nr. 4133. Kundmachung. Vom 15. März d. I. angefangen wild " Siebenbürgen die Postritt-Tare von dem bis« /,"'^n Ausmaße pr. 50 kr. auf 1 fl. C. M. '^ "ne einfache Post und für ein Pferd er-> )t. _ ^.^ ^^^^. s^. ^ne,, gedeckten Wa> ^" ^ird anf die Hälfte, für einen ungedeckten ^agen auf ein Viertel des für ein Pferd und ein-Me Post entfallenden Nittgeldes festgesetzt; — "Us Schnnergeld bleibt bci dcm bisherige» Aus-Waße; — daS Postillonstrinkgcld endlich wird ^rExtrapost en von !> kr. auf 15, kr. erhöht. "- Diese Erhöhung des Trinkgeldes hat gleich-V'g'auch für alle jene Theile der Monarchie fH w greifen, in welchen dasselbe bisher gleich-15 M^ '^ ^' bestanden hat, wornach also vom ben'bu'l'^ b.I. angefangen, in ganz Ungarn, Sie-N 6^, Croatien, Slavonien, der serbischen in >> "bschaft und dem Temescher Banate, und arä ^ ^esammten croatlsch-slavonischen Mllitär-p °^ bas Postillonstrinkgeld 15 kr. für Extra-Ira weisende pr. Post und Pferd zu beigen hat. — Won der k. k. Statthalterei für ""' Laibach am 12- März 1850. Chorinsky, in. i). Statthalter. 6' 562. ^ ^W5. der k st Kundmachung. ^ ^ k. Grundentlastungs-Landes-Commission ft^^Ul, in Betreff der Zehenta,nneloungen gelea'^ '" ^"" vormaligen Neustadtler Kreise B^?l" zchentpsticht,gen' Grundstücke. — Die 3" Neustadt!, Treffen, BtH" und Tsckcrnembl sind durch die k. k. daß dl^"^ beauftragt worden, dahin zu wirken, suttee ^ Züchtigung der Claffen nach dem Nc-vo^^., ^' neuesten Schätzungs - Revision des! "N>t,a. ^^" ^''ustadtlcr Kreises, in Ucbereinstim-^cvllc "'^ ^" berichtigten Vcrmcssungs ^ Pro-dort ^^ ^"' individuellen Grundbcsitzbögen, ^ k.^ <^ ^ nicht schon geschehen ist, durch die werde. banner unverzüglich vorgenommen l)äusia^ . ^ehentberichligtcn würden somit sie die all" s'"'^'a.en P^missen ausgehen, wenn bcsitz^ ^"lalls noch nicht rcctisizirten Grund-Wichtig. ^' ber ZusammensteUung der zchent-^"- da " ^^^llückc zur Basis nehmen wür-^"9 der -i ," ^chähungsrcvision in der Classi-^^Mwe» s^!. "" Parzellen Abänderungen vor- '^n w,^'/"k welche im Ansätze reflectirt ' '^"d, " « vm" .""" ^"" «»richtigen Zehent- "" sclentbc. ^ '"^"' ""'^" d.erm.t alle ^zügl.ch ^^"^'" des Kronlandcs, welche 6")cntpft!chtlger Grundstücke /lnmel- dungen zu überreichen haben, von der erwähnten, zur vorläufig erforderlichen Berichtigung der individuellen Ormidbesitzbögen getroffenen Verfügung zu ihrer Darnachachtung in Keinltniß ge-schü — Laibach am 2». März 1850. D<'r k k. Ministerial-Commiffär und Präsident: O>-. Carl Ullepitsch. Der Inspector !)>'. v. 3ehmann. Z. 502. (3) Nr. 2278. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Thada'us v. Colerus, im eigenen Namen, uild als gesetzlicher Vertreter seiner vier minderj, Kinder, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 20. Jänner 1850 hier, in der Carlstädter-Vorstadt Nr. 2^, uk i,Ne8tulo verstorbenen Frau Amalia v. Colcrus, die Tagsatzung auf den 8. April 185,0 Vormittags um !> Uhr vor diesem k. k. Stadt - und Landrechtc bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des H. 8l4 b. G. B sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 2. März »850. Z. 5,37. (1) lll. Concurs - Kundmachung. Zu Folge Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 24. Hornung 1850, Z. 2150. sind bei der in dem Kronlande Croalien und Slavonien zu errichtenden k. k. F inan z lan d es-Direction, und den derselben unmittelbar untergeordneten k. k. Finanz- Bezirksdirec-tioncn, deren erstere den Sitz zu Agram, letztere die Amtsorte zu Agram, Eßek und Fiume! haben werden, dermalen folgende Dienststellen für das Rechn ungsfach provisorisch zu besetzen, und zwar: 1) Die Stelle eines Rechn ungs oberrevi d eilten bei der k. k. Finanzlandcsdircction, mit dem Iahresgchalte uon 1l00 st. und der neunten Diätenclasse; — 2) drei Rech nungs revi dent cn - Stellen für die k. k. Finanz-Bczilksdirettioln'n, eine mit dem ^ Iahresgehalte von 1000 st., und zwei derselben mit dem Gehalte jährlicher 900 fl., alle drei mit der neunten Dlätenclasse; — 3)Zehn Amts-Offizi alenstellcn für dasRechnungs -fa ch, deren vier mit 700 st , vier mit ) eine tadellose Moralität, wobei jene, die bisher bei keiner k. k. oder k. öffentlichen Behörde gedient haben, de>: tadellosen Lebenswandel auf eine vollkommen befriedigende Art durch glaubwürdige Zeugnisse darthun müssen; — l) den bisher aus dcm Staatsschätze oder aus einem öffentlichen Fonde bezogenen fixen Gehalt, oder die Angabe, daß sie in emem solchen Genusse nicht gestanden sind; F) dievoll -kommene Kenntniß der Landesspra, chen, das ist der croatischcn oder wemg-stens einer, dieser nahe verwandten slavischen, dann der deutschen, und für den Scebezirk auch der -t alle nischcn Sprache. Hierbei ist ge-tMjseüschast «„zugeben, oli d^r Bnvlrbcr dicse, oder welche dieser Sprachen „ur verstehe und spreche, oder auch correct und vollkommen schreibe, weil Bewerber, die das Letztere auszuweisen vermögen, jedenfalls den Vorzug haben; I») die Bewerber um die RecknungKoberreviden-ten- oder um cine Revidentcnstclle haben insbesondere anzugeben, ob sie im Stande sind, die mit ihrem Dienstposten verbundene Caution im Betrage ihres Iahresgchaltes im Baren oder mittelst in Conventions-Münze verzinslicher Slaatssckuldverschreil'ungen, diese letzteren nach dem am Ellagstage bekannten letzten bö'rse-maßiqen Courswerthe berechnet, sogleich zu erlegen. — Jene Bewerber, welche schon im öffentlichen Dienste stehen, haben die Gesuche durch ihre Vorgesetzten einzureichen, welche die Angaben und Belege prüfen, und in den Ein-degleitungen sich auch über die Eignung des Bittstellers für den angesuchten Dienstpostcn aus-sprechen werden. — Bewerber, welche kein öffentliches Amt bekleiden, werden selbst Sorge tragen , daß ihre 'Angaben durch vollkommen glaubwürdige Zeugnisse bewiesen sind. — Der Concurs um diese Dienststellen wird hiemit bis zum ,5> April 1850 eröffnet; nach Ablauf dieser Frist wird der Bes. tzungsantrag erstattet werden. — Die Gesuche und die allenfälligen Embeglei-tungen derselben sind innerhalb der Bewerbungsfrist an das k. k. Finanzmmistcrium in Wien einzusenden. — Wien am 8. März 1850. Der k. k. Ministcrialmch und Chef der Finanz-Landesbehö'roen in Croatien und Slavonien. v. Kappet in. p. Z. 536. (1) IV. Concurs - Kundmachung. Zu Folge Erlasses des k. k. Finanzminisse» riumö vom 24. Hornung 185,0, Z. 2150, sind bei der in dem Kronlande Croatien und Slavonien zu Agram zu errichtenden k. k. Finanz, Lan des direction folgende Dienststellen für dasOeconomatfach, und zwar: 1) Die Stelle eines Oeconomen, als Vorstandes des k. k. Finanzlandesöconomates, mit dcm Iah» resgchalte von !>U0 st. und der neunten Dia-tcnclasse; dann 2) die Stelle eines k. k. Oeco» nomatscoutrollors, mit dem Iahresgchalte von 800 st. und der zehnten Diätenclasse dermalen zu besetzen. — Diejenigen, welche sich um die eine oder andere dieser Dienststellen bewerben wollen, haben deßhalb, und zwar für ^ede erbetene Dienststelle abgesondert, Gesuche einzurei. chcn, in denen sie darzuthun und glaubwürdig ! auszuweisen haben: u) das Lebensalter; l-) die gemachten Studien; c) die bisherige Beschäftigung, und ll) die sonst erworbenen Kenntnisse, hierunter insbesondere jene im Rechnungs- und Cassafache; l:) eine tadellose Moralität, wobei Jene, die bisher bei keiner k. k. oder k. öffentlichen Behörde gedient haben, den tadellosen Lebenswandel auf eine vollkommen befriedigende Art durch glaubwürdige Zeugnisse datthun müssen; l') den bisher aus dem Staatsschatze oder aus einem öffentlichen Fonde bezogenen fixen Gehalt, oder die Angabe, daß sie in einem solchen Genusse nicht gestanden sind; — x) die vollkommene Kenntniß der Landessprachen, das ist der croa tischen oder wenigstens einer dieser nahe verwandten slavischen, dann der deutsch cn Sprache. Hierbei ist gewissenhaft anzugeben, ob der Be« wcrber diese, oder welche dieser Sprachen nur verstehe und spreche, oder auch correct und vollkommen schreibe, weil Bewerber, die das Letztere auszuweisen vermögen, jedenfalls den Vorzug haben; — d) da jeder dieser Dienstposten mit dcr Verpflichtung zu dem Erläge ciner Caution im Betrage des Iahresgehaltes verbunden ist, welche entweder im Baren oder mittelst in Co'N'en-lionb- Münze v^inslicher Sta-.tssHuld^erschre!-bungen, diese berechnet nach dem am Ellagstage 240 bekannten letzten börsemäßigen Courswerthe, zu erlegen ist, so haben die Bewerber auch anzugeben, ob sie dieser Verpflichtung sogleich nachzukommen im Stande sind. — Jene B.werber, welche schon lm öffentlichen Dienste stehen, haben ihre Gesuche durch ihre Vorgesetzten einzureichen, welche die Angaben und Belege prüfen, und in den Cinbegleilungen sich auch über die Eignung des Bittstellers für den angesuchten Dienstposten aussprechen werden. — Bewerber, welche kein öffentliches Amt bekleiden, werden selbst Borge tragen, daß ihre Angaben durch vollkommen glaubwürdige Zeugnisse bewiesen sind. — Der Concurs um diese Dienststellen wird hiermit bis zum 15. April 1850 eröffnet; nach Ablauf dieser Frlst wird der Besetzungsantrag erstattet werden. — Die Gesuche und die allenfälligen Einbegleitungcn derselben sind innerhalb der Bc-werbungöfrist an das k. k. Finanzministerium in Wlen einzusenden. — Wien am 8. März 1850 Der k. k. Ministcnalrath und Chef der Finanz-Landesbehördcn in Croatien und Slavonien. v. Kappel in. p. 3. 539. (1) V. Concurs -Kundmachung. Zu Folge Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 24. Hornung 185)0, Z. 2150, sind bei der in dem Kronlande (Kroatien und Slavo» nien zu Agram zu errrichtenden k. k. Finanz-^andes-Direction folgende Dienststellen zur Besorgung des leitenden Forstdienstes provisorisch zu besehen, nämlich: 1) die Stelle eines k. k. O b erw aldm e > ste r ß, mit dem Iahresgehalte von 1200 st. und der achten Diätenclasse, dann 2) die Stelle eine Vice Waldmeisters, mit ocm Iahresgehalte von 800 st. und der neunten Diatenclasse. — Dieje-nigen, welche sich um die eine oder die andere dieser Dienststellen bewerben wollen, haben deßhalb, und zwar für jede erbetene Dienststelle abgesondert, Gesuche einzureichen, in denen sie darzuthun und glaubwürdig auszuweisen haben: :») das Lebensalter; — j>) die gemachten Studien, vorzüglich jene im Forstfache überhaupt, und im höhercn Forstdienste insbesondere, wobei bemerkt wird, daß Bewerber, welche sich über den an einer öffentlichen Forstlchranstalt gut zurückgelegten Lours der Forstwissenschaft auszuweisen vermögen, den Vor« zug haben werden; — <.-) die bisherige Beschäftigung und ll) die sonst erworbenen Kenntnisse, hierbei insbesondere die Concepts-fähigkcit; — «') eine tadellose Moralität, wobei jene, die bisher bei keiner k. k. oder k. öffentlichen Behörde gedient haben, den tadellosen Lebenswandel auf cine vollkommen befriedigende Alt durch glaubwürdige Zeugnisse darthun müssen; — i) den bisher aus dem Staatsschätze oder aus einem öffentlichen Fondc bezogenen fixen Gehalt oder die Angabe, daß sie in einem solchen Genusse nicht gestanden sind; — ^) die vollkommene Kenntniß der Landessprachen, das ist der croatischen oder wenigstens einer dieser nahe verwandten slavischen, dann der deutschen und der italienischen Sprache. Hierbei ist gewissenhaft anzugeben, ob der Bewerber dirsc oder welche dlcser Sprachen nur versiehe und spreche, oder auch correct und vollkommen schreibe, weil Bewerber, die das Letztere auszuweisen vermögen, jedenfalls den Vorzug haben. — Jene Bewerber, welche schon im öffentlichen Dienste stehen, haben ihre Gesuche durch ihre Vorgesetzten einzureichen, welche die Angaben und Belege prüfen, und in den Ein-beglcitungen sich auch über die Eignung dcs Bittstellers für den angesuchtcn Dienstposten aussprechen werden. — Bewerber, welche kein öffentliches Amt bekleiden, werden selbst Sorge tragen, daß ihre Angaben durch vollkommen glaubwürdige Zeugmsse bewiesen sind. — Der Concurs um diese Dienststellen wird hiermit bis zum 15. April 1850 eröffnet; nach Ablauf dieser Frist wird der Besetzungsantrag erstattet werden. - Die Gesuche und die allenfa'lligen Cinbcglcitungen derselben sind innerhalb der Bewerbungsfrist an das f. k, Finanzministerium in Wien einzusenden, vo»> wo dieselben dcm Unterzeichneten zukommen wer- den. — Wien am 8. März 1850. Der k. k. Ministerialrath und Chef der Finanz-Landesbehörde" in Croatien und Slavonien, v. Kappel ni, ,). Z. 540. (I) V?I Concurs-Kundmachung. Zu Folge Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 24. Hornung 1850, Z. 2150, sind bei der in dem Kronlande Croaticn und Slavonien zu Agram zu errichtenden k. k. Direction zur Verwaltung der directen Steuern folgende Dienststellen dermalen zu besetzen, und zwar: I) die Stelle eines k. k. Steuerdirec-ti ons a dj unctcn mit dem Range eines Ki-ntmzrathes, der siebenten Diätenclassc und dem Iahresgehaltc von !800 st.; — dann 2) die Stelle eines k. k S te ue rdlrccti o n s c oncl-pistcn, mit der neunten Diätenclasse und dcm Iahresgehalte von 900 ft. — Diejenigen, welche sich um die eine oder die andere dieser Dienststellen bewerben wollen, haben deßhalb, und zwar für jede erbetene Dienststelle abgesondert, Gesuche einzureichen, in denen sie darzuthun und glaub» würdig auszuweisen haben : u) das Lebensa l-ter; — Ii) die gemachten Studien, wobei bemerkt wird, daß diejenigen Bewerber den Vorzug haben, welche die an emer Universität, oder an einem Lyceum, oder an einer wissenschaftlichen Aca-demie zurückgelegten juridisch-politischen Studien auszuweisen vermögen; — ^) die bis-herlgc B e schäftig ung , und n Wien einzusenden. — Wien, am 8. März 1850. Der k. k. Ministcrialrath und Chef der Finanz-Landesbchörden in Croaticn und Slavonien. v. Kappel m. ^ Z. 558. (I) Nr. ,802. Verlautbarung. Bei dcm zu errichtenden l. f. Bezirksgerichte Planina, mit dem Sitze im Schlosse Haas-berg, sind mehrere Arbeiten, als: 1) Maurerarbeit s. Materials 33 si. 43 kr. 2) Steinmetzarbeit ,, „ 3 „ 45 „ 3) Tischlerarbeit „ „ 12 „ I« ., 4) Schlosserarbeit „ „ 191 « .55 „ 5) Glascrarbeit „ » I „ — „ 6) Drahtnetzarbeit „ ,, 6 „ 42 '/^ ., 7) Tapeziererarbeit ., „ 15 „ 54'^ ,, 8) Anstreicherarbeit „ „ 7 ,. 5tt ^ Hauptsumme 273 fl. 7 kr. an Unternchmutigslustige allenfalls im Accord-wege zu überlassen. — Unternehmungslustige werden hievon der Unternehmung wegen mit dem Anhange verständiget, daß die Anbote bis zum 26. d. Hieramts abgegeben, übrigens aber die Bedingungen, Vorausmaß und der Plan hierüber täglich Hieramts cingeschen werden könne». — K. K. Bezirkshauptmaiinschaft Adelsbcrg am 13. März 1850. Z. 503. (3) Nr. 2285. C 0 n c u r s - K u n d m a ch u n g. Im Gebiete dieser Camera! - Gefallen - Verwaltung ist eine Amts-Officialenst'lle mit d«M Iahresgehalte von siebenhundert Gulden und der Verpflichtung zum Erläge einer Dieuzt-Caution im jährlichen Gehaltsbetragc in Erledigung ge' kommen. — Zur Besetzung dieser Dienststelle, und im Falle der graduellen Vorrückung zur Best' hung einer Amtsofficialcnstclle minderer Gehalts cathegorie mit 600 fl., 500 st , 450 fl. odcc 400 fl., und der gleichen Verpflichtung zum Cr< läge einer Dienstcaution im Betrage des Jahres-gehaltcs, wird der Concurs bis fünfzehnte« April 187)0 eröffnet. — Die Bewerber um eine dieser Dienststellen haben ihre gehörig documen-tirten Gesuche innerhalb der Concursfrist durch ihre vorgesetzte Behörde an diese Camera!-Gefäl-len-Verwaltung zu leiten, und darin sich über die zurückgelegten Studien, erworbenen Kenntnisse in den Gefalls- und Verrechnungs-Vor< schriften, und über den Besitz der Warenkunde auszuweisen, so wie zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten diescs Camera! - Gebietes verwandt oder verschwägert sind, dann auf welche Art sie die vorgeschriebene Caut,on zu leisten vermögen. — Von der k. k. stciermärkisch' illyrischen Camera! -Gefallen - Verwaltung. Gratz am 6. März 1850. Z. 504. (3) Nr !!>!>« Concurs- Kundmachung. Bei dcm in die dritte Gehaltsclasse der Unteramter eingereihten Hilfszollamte zu St. Anna am Aia.cn ist die Einnehmersstclle, mit ""^"' ein Iahresgchalt von vierhundert Gl^"'^^ Genuß einer freien Wohnung 00^^) mäßigen Quartiergeldes und di. VcrpstM"^ zum Erläge einer Die»stca"rion im jährlichen ^ Haltsbetrage verbunden ist, in Erledigung g/^ kommen, zu deren Besetzung der Concurs bl^ fünfzehnten April 1850 eröffnet wird. -^ Die Bewerber um diese Dienststelle haben chre gehörig documcntirten Gesuche, worin sich über die bisherige Dienstleistung, zurückgelegte Studien und über die Ausbildung im Gefalls-, Manipulations-, Cassa- und Rechnungsqcschafte auszuweisen ist, durch ihre vorgesetzte Bchörde innerhalb der Concursfrist bei der k. k. Camera!' Bezirks-Verwaltung in Gratz einzubringen, """ darin zugleich anzugeben, ob und in welche'" Grade sie mit einem Beamten des steicrmarkis^ illyrischen Cameralgcbietes verwandt oder ve^ schwägert sind, und auf welche Art sie die v^" geschriebene Caution zu leisten vermögen. — ^ der k. k, steiermärkisch-lllyrischer. vereinten 6^ ral-GlMen-Vcrwaltung. Gratz, 8. März l^'' ^ Z. 533. (2) Nr. U"'l Kundmachung. .-st Bei dem Postinsp.ctorate in Czcrl,o>v's ^ die controllirende Offizialsstelle mit dem ^'^^ von 600 st,, und bei dcm Pustamte '"^,spj, nislau die controlllrcnde Offizialö- und P"' " cientcn-Stelle mit 500 fl. Gehalt, b^,^" . Cautionsleistung im Besoldungsbettag'', ^>^<^„ - Zur W>.d«b.schm,g dicftr ^ ^^ so wie eventuell sur eine aus d!cil" sich «ckdisenbc P°st ° Offi«i»!«stcl>' " ^ ^« oder bei einem andern Postamtc W""» , ^. 5Ul» si, Gehalt glgtn Eauiio„e!nst"''s ,. h»,tLb«.°ge, wird dcr L",a,rs «» °' ^ , „.. «öffmt, daß dic Ncw«I>« d,c » " « ' ,^,,>chcn Geluchc unter Nachwcis.mg de « ° ° ' Mgcnschaften >,.,d m^,m.d«e d« K."> tmß ^, Landessprachen längst.ns b,s ^ M"z ^ ven 7. März 1850.