zur Laibacher Zeitung. .HZ 4. Dinstag ven 8. Jänner 1843. AtMtlillie Verlautbarungen 3. 2084. (3) »ä Nr. 975^V. Nr. 1 l509. Kundmachung wegen Lieferung des Bedarfes an Zwilch undKnöpfcn fürdiek k. st cy' risch ' illyrische Granzwache. — Zur Beistellung von 1556 Wiener Ellen Futterzwilch zu Monturen, 9l8l große gelbmetallene Knöpfe und 1530 kleine gelbmetallene Knopfe für die in Steyermark und Illyricn aufgestellte k. k. Granzwache wird eine Coneurrenz mittelst ein« zureichender schriftlicher Offerte eröffnet. — Lie« ferungslustigc haben diese schriftlichen versie« gelten Offerte bis 13. Jänner 1343, um l2 Uhr Mittags dem k. k. Cameralgefällen - Vcr--waltungs Oeconomate zu überreichen, und jedenfalls mit dcr Aufschrift: „Anbot zur tüt-ferung Von Gränzwach-Veklcidungsmateriale" zu vcr sehen. — Diesen Offerten müssen l. von dem Dffcrcntcn oder der Fabrik, welche die Lieferung übernehmen will, gesiegelte Muster beige» legt werden, und dieselben so beschaffen seyn, daß sich die Qualität vollständig beurtheilen laßt. — 2. Steht eü den ilieserungölustigcn slei, den Anbot auf die Lieferung de5 ganzen aufgeschriebenen Bedarfes, oder nur auf einen Theil desselben zu machen. — 3. In jedem Aalle hat der Anbot dentlich die Gattung und Menge des Gegenstandes zu enthalten, deren ^lcferllng übernommen werden will, und ist ^zusetzen, ob sich dcr Unternehmer auch zur ^leferung einer größern Quantität, als die oben ^stimmt angegebene, um den angebotenen Prci5 herbeiläßt. Dieser Preis ist für jeden zu lie. fcrndcn Artikel deutlich und mir Buchstaben schriftlich allszndrücken, wie er für die Wiener CUe Zwilchs oder das Dutzend Knöpfe entfällt. --- ^. Als nicht zu überschreitende Maximal-prelse werden ftstgcscht: für die Wiener Elle Futterzwllch ellf Kv^r, für das Dutzend großer Klwpse sechä Kreuzer und für das Dutzend „kleiner Knopfe drei Kreuzer C. M. — 5. Der Zwilch muß aus unverfälschtem Materiale, von «ernhaftcm nmcm Gespinnste erzeugt, dichtein- gestellt, und fest geschlafen, nicht schütter, unrein oder augig, auch nicht mit Fadenrissen odcr Wcdcrsternen behaftet, gehörig ausgetrocknet, wenig oder gar nicht geschlichtet, überdicß im Garne gesechtelt seyn; wobei jedoch keine morschen Flecken entstanden, und keine schädlichen Zuthaten angewendet worden seyn dürfen; endlich muß er eine Wiener Elle breit und gut eingelassen seyn. — 6. In dem Anbote ist frrncr entweder eine den zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das angebotene Liefe-rungsobject im Ganzen entfallt, erreichende Sicherstellung, odcr ein Erlagschein belzuschlie« ßen, wodurch dargethan wird, daß eine solche Elcherstellung bei der k. k. steyermarkischen Gefallen - Hauptcasse, oder bei einer Gefallen-cassc jener Provinz, wo der Osserent oomicilirt, hinterlegt worden ist. Dieselbe wird rücksichl-lich dcr Offerenten, deren Anbote nicht angenommen werden, bis zur sobald alü möglich erfolgenden dießfälligen Entscheidung, rücksichtlich dcr Oss^renten aber, deren Anbote angenommen werden, in dem Maße, als dieselben annehmbar gesunden werden, biö zur vollständigen Erfüllung des Contractcs haftend bleiben. — 7. Bei der Auswahl unter den verschiedenen Anboten, insofern dieselben mit den nöthigen vorgeschriebenen Erfordernissen versehen sind, wird auf die vortheilhaftcn Preise ill Verbindung dcr guten Qualität dcr War?, nach den vorgelegten Mustern, und bei sonst gleichen Preisen und gleicher Pcschaffcnhcit der. Ware, anf die Größe des Anbotes Rücksicht genommen werden, und rücksichtlich dcr Annahme des einen odcr des andern Offertes unbedingt, und ohne Nede zu stehen, die Wahl vorbehalten. — 8. Sämmtliche zu liefernde Ar^ tikel müsscn kostenfrei an das hiesige Oeconomat dcr vereinten k k. steycrmärkisch-illynschcn Ca» mcralgcfällcn-Verwaltung gestellt werden, welches über die Qualität und Mustermasiigkeit dcr abgelieferten Gegenstände zu erkennen hat. — Dcr Ossercnt verbindet sich, dem Ausspru-che desselben unweigerlich zu folgen, auch ist 2 derselbe nicht berechtiget, in dem Falle, alö er dm A'nbot für alle Lieferungsobjettc machl, von seinem Anbote hinsichtlich eines Objectes zurück 'zu treten, weil sein Anbot nnr fürjeinen oder t^n andern Artikel angenommen wurde. — 9. Der ganze Bedarf muß binnen vier Wochen, von demTage an gerechnet,als dem Offercuttn die Annahme seines Offerteä bekannt gemacht wurde, beigestellt werden — l(). Sollte der Liesc' rungs'Unternehmer mit der Ablieferung überhaupt, oder hinsichtlich der Lieferungötermiue, «der in Absicht auf die Qualität und Mustermäßigkeit der zu liefernden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben, oder uon seinem Anbote zurücktreten, und die förmliche Vertragsurkunde nicht unterfertigen wollen, so ist die k. k. vereinte steyermarkisch-illprische. Cameralgefallen-Verwaltung ermächtiget, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich den nöthigen Bedarf an diesen Erfordernissen zu was immer für Preisen bcizuschaffcn, und dcn Mehraufwand über die von dem Nnternehmer angebotenen Preise von demselben heimzubringen. — N. Sollte binnen Jahresfrist, vom Tage des (iontractsabichlusses an gercäMt, ein wcil^r Bedarf eintreten, so ist der (5m>tr ^,,-nehmbar gefuiloenen Artikel wird gegen claffcn-mäßig gcstampelte, mit der U^ber,,al)il,5d^!^l-tigl.ng vl-rschene Quittung dei der Grä'tzer Ge-fällen-Haupt- und Bezirkücassa erfolgen. — 13. Hat der Ersteher den stampf zu einem (§0lltrattöeremplare selbst zu dcstrciten. ^— 1'i. Hat jeder Osferent in seinem Anbote ausdrücklich zu erklären, daß er sich diesen Liefe? rungsbedingiiisjVn ohne Auöuahme fügen wolle. — Von der k. k. steyrisch - lllyrischen vereinten Cameralgefällen - Verwaltung. — Grätz am 1^. Decemdcr 1642. E d i c t a l - C i t a t i o n. Vom k. k. Bezirks - Colmmssariate der Umgebungen Laibachs werden ««chstehcndc zur heurigen Stellung berufen gewesenen Individuen: ^ ^ Tauf- und Zuname Wohnort ^ Pfarr H^ Anmerkung 27 Johann Rcgina ^ Bruudorf 57 Igg l822 illegal abwesend 148 Primus ZlM-m^nil ^' Untecscinya l l Zeyer ^-" ^tekrutlrungssiüchtll'na 158 Franz Lotschiuschtari Ladia' l3 ' Zeycr l822 detto '163 Lorenz Rlisi Loog 30 Bresovitz »822 illegal abwesend 192 Aloiä Netzer Unterschischka 69 MariaVerkünd. l622 detto ^aufgefordert, sich binnen vier Monaten sogewiß hierorts zu stellen, als sie widrigenS nach 'den bestehenden Vorschriften behandelt werden würden. K. K. Bezirks-Commissariat Umgebung Laidachs am 18. December 15^2. V^ermischti Vtrlnutllarungrn. Z. 205?. (2) Nr. 53oa. Edict. Von dein Bezirksgerichte Haasberq wlvd dem Georg Mckmda durch geqenirartigcu E^ict bekannt gemachc: Es habe wider ihn Valentin Surz, M lhäus, Matichizh und Simon Mekiila von Nakek ,. bci diesem Gerichte vie Klage auf Verjährt. un2 Erloscheilertlärung 0er, auf 0en ihnen gehörigen, der Herrschaft Haasberg sub Ionsc. Ns 2?9ji und 279)2 dienstbaren Realitäten in'^e haftenden Tadularposlel., aus dem Urth ile L. December 1642. Z. 2o(i6. (2) Nr. 27tj,i7l)9. 2 d i c t. Von dein vereinten Bezirksgerichte zu Mün« ^>ldo>s l^,l0 dein uobck^llNt lvo befindlichen Georg ^ochnil'u'»^ seinen abfälligen unbekannten Rechlü» l>achf^,^s„ hicmll erinnert: lHs hab« bei tieftm Get.Hle Joseph Pantschur aus Wulsch wider die« l^bcn ,^i) z.sc»<.>«. z?» Deceiuber 1842, Nr. 276», öle Klcgc auf Verjährc« uno Erloschenerklärung ^sr Fvldclung auö dc,n, an dem zur Herrschaft ."lcuz 5uk Ncclif. Nr. »25, Urb Nr. >6»i dienst, ^le«, i,l dcr Oslschaft Wutsch lirgenecn Ackcr ^^«biek sainint Ra,n inlabulllten Schuldbriefe ^'" »7- Upril ,795, pr. ,la ft. L W. sammt «"hang angebracht, rvorüder die Verhanolungg. ^glatzilng auf den 29. März »9^5 Vormillags um 9 ^lhr bestimmt worden ist. Da ocr Aufenthalt der Geklagten diesem Ge> l'chte uildclannt ist, und weil sie vielleicht aus den s. t. Elblanden abwesend slnd, so Hai man zu lhrer Bc^lheidigung und. aul ihre Gefahr u»d Kosten de.» Hacob Sorre aus St. Marti., im Tuchamcr ^dal« alS (Zuralor bestellt, mit wclchcm die angebrachte Rechtssache nach ecr bestcdenden Eerichtsortnung rvird ausglfuhlt und clilschicden werden. Die GeNaqten werden hicvon zu dem I„de erinnert, daß jle allenfalls ^^ ^,^n Zeit selbst erscheinen, o^er inzwischen eem bestillie"' Veilre. tll ihre Rechlsbchelfe an d'tz Hanh zu gc,bcn, oder auch selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft, zu machen, überhaupt im rechtlichen uno ordnungömählgcn Wege ci»zuschrcitlN wissen mögen, insbcsonderö da sie sich tie aus ihrer Verabsäumung entstehenden Fol» gen selbst beizumcssen haben werden. K. K. Oezirtögerichl Münkendorf am »5. December »642. Z 2os'9 (2) ' Rr. 54»7- E d i c t. Von dcm Bcziltügerlchte Haasberg wird hi'e« mit tunt> geinacht: Gä sey über .'lnsuchen des Thomaö Meckmoa von Martcnsbach, in die Reas« sumirulig der. mit Bescheide vom »2. August d. I.» Z 26^)5, bewilligten, sonach aber mit Bescheide vom 19. September l. I., Zahl 4268 sistirlen executivcil Fc,lbictung der, dcm Johann Urbas vo» lZibcoschuh gehörigen, ai»f 74U st. gerichtlich geschälten, der Herrschaft Haasbcrg zul> Reclif. Nr. lUti dienstbaren Biertelhube, wegen schuldigen, ,2 st. und 2 st> 4" kr. c. 5. c. gewilligel, und «i seyen zu diesem Ende die Tagsahungen auf den 2ü. Jänner, auf oen 25. Februar uno auf den 29. März ,L/,3, jedesmal früh von 9 bis l2 Uhr in loco Oibenfchuß mit dem Anhange bestimmt, daß dlese Aiertelhube bei der ersten und zweiten Licitationstagsahung nur um die Schätzung oder darüber, bei der dritten aber auch unter derselben hinlangrgcben werte. Der Glundbuchsextract, das Schayungs« protocoll und tie Licitatioiisbedingmsse können täg« lich hieraint« eingesehen werden. Bezirksgericht Haasberg am 28. Novembe« »842. Z. 20K4. (2) Nt. 2166. Sdict. , Von dem l. t. Bezirksgerichte Oberlaibach jkrird der unbekannt wo befindlichen Gertraud Rup» nit und ihren «MäNigen Elbe» mitcelü gegenwar« ligcn Erictes erinnert: Es habe wider sse Martin Kopriuz die Klage auf Verjährt uno Erloschener, tlärung der, zu Gunsten der Gertraud Nupnik auö dcm Heirathsbriefe 6^0. ,K.April»Uu4 auf seiner zu Horjul liegenden, dem ständischen Gute Unter» lhurn sub ^rl). N>-. 22 dieilstbaren Hubrealitat scit dem 9. Mai >8a4 inlabuliricn Hciralhggn» sprüchc pr. 5c,u st. angebracht, worüber oic Tag-.sohung auf den 2,. März ,«45, früh um 9 Uhr vor oicscm Gerichte anberaumt worden ist. Da der Aufenthalt der Geklagten und ihrer aNfälügcn Erben diesem Gerichte unbekannt ist, so hac man zu ihrer Vertheidigung auf ihre Oe-fahr uno Kosten dcn Thomas Unk als Euralor aufgestellt, mit welchem die angebrachte Recbls-sachc nach der bestehenden Gerichtsordnung a"s< geführt und entschiede!» werden wiro. Die Gettaglen werden hicvon zu dem E»^ erinnert, daß sie zu der angeordneten Taqsahung entweder selbst erscheinen, oder dem bcstilMMcn. Curator ihre Rechlsbchelfe an die Hano zu geben., oder einen andern Vertreter zu bestellen und'die« few Gerichte namhaft zu machen, und üde^hichpt 4 in alle srtnungßmahigen Wege einzuschreiten wis. sen mögen, wiorigens sie sich 5ie aus ihrer Ber« obsaumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K. K Vnc die Tagfahl, ten aufoen »7 Jänner, «7. Februar und »7. Mä»l tä^Z, jedesmal um »0 Uhr Bonmllagö in loco Freihau mit dem Neisahe angeoldnel lvorden, daß liest Realität und Fährnisse, falls sie weder bci der ersten noch zwelten Feilbiitungölagfahlt um oder über den Schätzungswert» pr. »4^7 ft. 5^ kr. wird verkauft werten können, bei dl« drillen Tag» fahrt auch unter oemsclden hinlangegcden werden n»i,d. Das Schähungöplolocoll, eer (^rundbuchi-«xlract und die Fellbletungsvcdlngmsse tonnen zu den gewöhnlichen Amtistunden hlcrgerlchls eing«' sehen und in Ubschrlfl erhaben w,reen. Nezirtsgericht Seisenbelg am «7. December ,642. Z. 2o5o. (3) Editl. Nr. »65.. Vom Nezl,eig«lichle Wc»riz von Kilcheorf, wegen ihr s^uldigcn .uu ft. c. 5. c.< in die executive Fcilbie» lu>»g ecr, b,m lllban Nagobe von Sibersche ge« hörigen, der Herrschaft !ioilsch zuk <Üu«8c. Nr. l)a3 dienftbaren, gerichtlich auf »673 ss. gesibäytcn '/4 Hübe und des ebendemselben gehörigen, auf ,70 ft. ,0 kr. bewerthelen Mobilarvermögens gewilliget, und es seytN zu diestm Onde die Tagsahungen auf dcn 27. Jänner, auf den 24. Februar und auf den 2o März »ll/,3, icdesmal früh »m 9 Uhr in Iocs Sibcrscde mil dein Unhinge bestimmt, daß dicsls Real- uno Mobll^lvtrmögcn bci der cistcn u>^ zweiten Velsteigclung nur uin die Schätzung oder daiüber, bei der drillen aber auch unter derselben hiulanqsgebcn wert, Der Gru"dbuchss)'tract. das Scdayungsps». tocoN und die 3llitati!?lizbet>ingn>fse lö'mcn la^llch hierannö cingesebe,, wcrre«,. Nczlltögtlicht Haaübtrg am 29 Nl?vi,uvcr ,842. _____________________ 3. 2079^ (3) Tanz Unterrichts-Anzeige. Mehrjährige Prax und miermüdelcr Eifer haben den Gefertigten ln den Stand gesetzt, Lcctionen in der Tanzkunst nach dem neueslcn. Geschmacke zu ertheilen, und in keiner Beziehung andern gesuchten Meistern nachzustehen. Durch namhafte Certificate wurde dem Gefertigten die allseitige Anerkennung und die Zusicherung der vollkommensten Zufriedenheit in seiner Fachkenntmß, Methode und Moralität, wie auch der billigsten Preise zu Theil, und der ehrfurchtsvoll Gefertigte hcqct, hierauf gestützt, dic zuversichtlichste Hoffnung, einen hohcn Adel, löbl. k. k. Militär und hochverehrtes Publikum in jeder Beziehung vorzugsweise zufrieden zu stellen. Er dringt e5 hicmit allen ?. 'l. Gönnern und Freunden der gebildeten Welt öffentlich zur gefälligen Kenntniß, daß er bereit ist, allen billigen Anforde. rungen zu jeder Stunde im Gebiete der edlen Ianzkmlst zu entsprechen, und empfiehlt sich der hohen Gnade und Gewogenheit dankbarst. Dero bereitwilligster Diener F?ranf Odlcr v- Kcio, llsinlscd-ständlschcr befugter Tanzmeister. Die öffentliche Tanzschule ist in seiner Wohnung am alten Markt Haus-Nr. 166, im ersten Stocke, im Baron Baumgattnel', schen Hause.