/ Metze uni) Verordnung der Landesöehörden für daö Jahrgang 1870. / \t A-. \ , V 'ti < \ iß IB lAO THE K I V kM \'\s' / , i" \ Hriest, 1870. Buchdruckerei des Oesterr. Elotch. ■S’toSsS' CiMwlWschtö Vkyrichniß der im Jahre 1870 durch die Landesbehördcu dcö österreichisch-illirischen Küstenlandes veröffentlichten Gesetze und Verordnungen. „>lcitpmict des £ „ Beginnes der Z Wirksamkeit 1869 30. December 1870 Gesetz, womit ein besonderes Gemeinde-Statut für die Stadt und Steucrgemeinde Rov.igno erlassen wird . - 1870 25. Mürz 4 7 2. Januar Kundmachung der k. k. kiistenl. Statthaltcrei, in Betreff des Steuerzn-schlagcs filr den Grundcntlastnngösond der Markgrafschast Istrien pro 1870 l 1 io. Januar Gesetz, wirksam für die Markgrafschast Istrien, wodurch die §§. 3, 10, 17, 20 und 24 der Gemcindcwahlordnung filr Istrien vom 10. Juli 1863 abgeiindcrt werden, und der §. 11 derselben außer Kraft gesetzt wird 31. Januar 2 3 12. Januar Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz und Gradišča, betreffend eine Abänderung des Paragraphen 32 des Gesetzes über die Schulaufsicht vom 8. Februar 1869 2. April 6 29 17. Januar Kundmachung der f. f. kiistenl. Statthaltcrei, betreffend die Stcncrzu-schltigc filr den Landes- und Grundentlastungsfond der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča pro 1870 1. Januar 3 5 20. Januar Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradišča, betreffend die Bewilligung von Aushilfen bei Neu- und Reconstructions-Banten von Gemcindcstraßen und Wegen 2. April 6 30 27. Januar Gesetz, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisea, womit mehrere Straßen als Concnrrenzstraßcn erklärt werden 18. März 7 30 29. Januar Gesetz, betreffend die Abänderung des §. 30 des LandcSgcsetzeS vom 8. Februar 1869 über die Schulaufsicht in der Markgrafschast Istrien . 18. Mürz 8 31 30. Januar Kundmachung der k. k. Finanz-Direktion in Triest, betreffend die Mauthbefreiung des aus dem Karstgebiete Istriens und des benachbarte» Krain in die Niederungen Istriens und Friaul» auf Winter-weide getriebenen Viehes . 2. April 9 32 4. Februar Kundmachung der k. k. kiistenl. Statthaltcrei, betreffend die den Schillern der landwirthfchaftlichen Mittelschule in Mödling zuerkannte Begünstigung der Ausnahme als einjährige Freiwillige 2. April 10 33 Datum des Gesetzes oder der Verordnung Datum des Gesetzes oder der Verordnung § tt Ij d [ t Zcitpunct deö Beginnes der Wirksamkeit des Gesetzes oder der Verordnung 'S1 H tz ‘pJo B ® s! 1 jä N 1870 7. Februar Kundmachung der k. k. Fiuanz-Dircction in Triest, betreffend die Verlegung der Wcgmauthstation von Gimino nach Galesano .... 1870 14. Februar li 33 10. März Kundinachung der k. t. Finanz-Direction in Triest, betreffend die Verlegung der Wegmauthstation von Capodistria nach Scoffic .... 1. April 14 41 10. März Gesetz, zur Regelung der Rechtsverhältnisse des LehrcrstandcS an den öffentlichen Volksschulen der gefärstetcn Grafschaft Görz und Gcadiöca. l. November 18 53 21. März Kundmachung der k. k. Statthalterci, in Betreff des den Schillern des Istitnto superiore di lingue e di commercio e scrittoio modello des Emanuel Edeles; dann des Istituto superiore di commercio e banco modello des Justinian Heiland zu Triest zucrkannten Rechtes zum einjährigen Freiwilligcudicuste 14. April 12 35 27. März Kundmachung der k. k. küstenländischcn Statthalterci, betreffend die Stellung für 1870 15. April 13 37 27. März Kundinachung der k. k. küstenländischcn Statthalterci, betreffend die Or-dinatious-Norm, nach welcher sich alle Acrzte und Apotheker, welche auf Rechnung des Staatsschatzes, oder eines vom Staate verwalteten Fondes Arzneien verschreiben oder bereiten, zu bcuchmcn haben . . 26. April 15 43 27. März Kundmachung der t. t. lufleniandfflpen Stattyailcrci, Betreffend jene Arzneiformeln, welche bei Verschreibung auf Rechnung des Staats -schätze«, oder eines vom Staate verwalteten Fondes der Kürze wegen blos mit ihrer Aufschrift genannt zu werden brauchen 26. April 16 46 30. März Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des LehrcrstandcS an den öffentlichen Volksschulen der Markgrafschast Istrien 19 67 30. März Gesetz, giftig für die Markgrafschaft Istrien, zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen . i. November 20 77 1, April Kundmachung der k. k. küstenländischen Statthalterei, betreffend das den Schülern der landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Doubravic zuerkannte Recht zum einjährigen Freiwilligendienste, dann in Betreff der Gleichstellung der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt in le; Bedingungen unter welchen dieselben während der Dauer der Rinderpest in Deutschland im Transits durch Deutschland in die ästerreichisd)-ungarische Monarchie eingeführt werden können. 47, 207. I. Zverska; Ermächtigung der dortigen Finanzwach-Abthei-lnng zur Vornahme von Hilfsamtshandlungen der Waaren-Controlle und znr Ausfertigung von Controll-scheinen für den Verkehr mit Salz im Grenzbezirke. 26, 92. Jnsecten, die Bodencnltur verheerende; Gesetz zum Schutze der Bodencnltur gegen dieselben, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca. 34, 109. Jnsecten; Gesetz über den Schntz der Bodencnltur gegen Verheerung durch dieselben, wirksam für die Markgrafschaft Istrien. 45, 199. Inspektoren, Bezirksschul-; denselben kommt das Prädikat „kaiserlich königlich" zn. 5, 29. 8, 31. Jnstanzenzug der Berufungen gegen Straferkenntnifse wegen Uebertrelnng des für die gefürstete Grafschaft Görz-GradiSca gütigen Gesetzes über den Schntz der Bodcncultnr gegen Verheerung durck> Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsecten. 34, 109. — der Berufungen gegen die Verweigerung der Bewilligung zum Vogelfänge in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Festsetzung desselben. 37, 119. — der Berufungen gegen Strafcrkenntnisse wegen Ueber-tretung des für die Markgrassd>ast Istrien gütigen Gesetzes über den Schutz der Bodencnltur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsecten ; Festsetzung desselben. 45, 199. — der Berufungen gegen die verweigerte Bewilligung oder gegen die an die Bewilligung zum Vogelfänge in der Markgrasschaft Istrien geknüpften Bedingungen, dann gegen Strafcrkenntnisse wegen Ucbertrctung des Bögelsd)utzgesetzes; Festsetzung desselben. 46, 201. Instruction zur Ausführung des Wchrgcsetzcs; Ergänzungen und Erläuterungen derselben. 49, 209. Istituto superiore di commere.io e bnnco modello des Justinian Heiland; Zuerkennung des Rechtes zum einjährigen Freiwilligendienstc an die Schüler dieser Anstalt. 12, 35. Istituto superiore dl liugue e di eommereio e serittoio modello de» Emanuel Edeles in Triest; Anerkennung des Rechtes zum einjährigen Freiwilligendienstc an die Schüler dieser Anstalt 12, 35. Istrien; Bewilligung eines Steuerzuschlages für den Gruudentlastungsfond dieser Markgrafsll)ast für das Jahr 1870. 1 1. — Gesetz, wodurch die §§. 3, 10, 17, 20 und 24 der Gemeindewahlordnung dieser Markgrafschast vom 10. Juli 1863 abgeändert werden, und der §. 11 derselben außer Kraft gesetzt wird. 2, 3. — Gesetz, womit ein besonderes Gemeinde-Statut für die Stadt und Steuergcmeinde Rovigno erlassen wird. 4. 7. — Abänderung de« §. 30 des Landesgefetzes vom 8. Februar 1869 über die Schulaufsicht in dieser Mark-grasschast. 8, 31. — Mauthbesreiung des ans dessen Karstgebiete in die Niederungen aus Wintcrwcidc getriebenen Viehes. 9, 32 — Regelung der Rechtsverhältnisse de« Lehrerstandes an den össentlidien Volksschulen dieser Markgrafschaft. 19, 67. — Gesetz zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentliche» Volksschulen. 20, 77. — Abänderung der Absätze 1 und 3 des Artikels 21, des Absatzes 2, des Artikels 22 und der Artikel 28 und 38 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, durch welches die Grundsätze des UnterrichtswcscnS an den Volksschulen sestgestellt werden. 23, 88. — Bestimmung der in dieser Markgrasschaft zur Entscheidung berufenen Organe, ob durch einen Grundtausch eine bessere Bewirthschäftung von Gütern bewirkt werde. 25, 91. — Abänderung einiger Bestimmungen der Landtags-Wahlordnung für das Küstenland in Betreff der Markgrasschast Istrien. 32, 105. — Gesetz, womit der §. 4 der LanbcSortmimg für das Küstenland in Betreff der Markgrafschaft Istrien ob geändert wird. 33, 106. — Activirung des StadtmagistrateS in Rovigno. 38, 123. — Bewilligung von Steuerzuschläge» für den Laudes-nnd GrundentlastnngSfond dieser Markgrasschaft ' pro 1871. 43, 176. — Gesetz über den Schutz der Bodenkultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsecten. 45, 199. — Gesetz über den Schutz der für die Vodencultur nützlichen Vögel, giltig für dieses Kronland. 46, 201. — Gesetz über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer. 52, 214. Italienisch-österreichische Grenze; Bedingungen des zollfreien Grenzverkehrs mit Naturerzeugnissen von den durch den Zug derselben von den bezüglichen Wohn-oder Wirthsihastsgcbäudcn getrennten Besitzungen. 50, 213. Jvanigrad, siehe GoreanSka. K. Kanzleierfordernisse für beit Bezirksschulrath; Bestimmung tucgnt Beistellung derselben. 5, 29. 8, 31. Karstgebiet Istriens und KrainS; Mauthbefreiung des au« demselben in die Niederungen Istriens und Friauls auf Winterweide getriebenen Viehes. 9, 32. Knochen, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselben während der Dauer der Rinderpest in Deutschland im Transito durch Deutschland in die österreichischungarische Monarchie eingesührt werde» können. 47, 207. Koloszmouostor; Gleichstellung der dortigen landwirth-schaftlichen Lehranstalt mit den Oberrealschulen, bezüglich der Nachweisung der wissenschastlichen Befähigung der Aspiranten zum einjährigen Freiwilligcndicnstc. 17, 51. Krain; Mauthbefreiung des aus dessen Karstgcbiete in die Niederungen Istriens und Friauls auf Winterweide getriebenen Viehes. 9, 32. Kuhhaare, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselben während der Dauer der Rinderpest in Deutschland im Transito durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Moiiarchie eingesührt werden können. 47, 207. Küstenland; Abänderung einiger Bestimmungen der Landtags-Wahlordnung für das Küstenland, in Betreff der Markgrafschaft Istrien. 32, 105. — Abänderung des §. 4 der Landesordnnng für dasselbe in Betreff der Markgrasschast Istrien. 33, 106. — Zusammensetzung des Landessanitätsrathes für dasselbe. 42, >75. — Vergütung der MittagSkost für die Militär-Mannschaft beim Durchzuge im I. 1871. 51, 214. L. Landesfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bewilligung von Stcucrzuschlägcn für denselben im Jahre 187Ö. 3, 5. — der Markgrafschaft Istrien; 'Bewilligung von, im I. 1871 ciuzuhebendcn Steuerzuschlägen für denselben. 43, 176. — der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bewilligung von Stcuerzuschlägen für denselben pro 1871. 48. 208. Landcsordnung für das Küstenland; Gesetz, womit der §. 4 derselben in Betreff der Markgrasschast Istrien abgcändeet wird. 33, 106. LandeS-Sanitäts-Rath für das Küstenland; Zusammensetzung desselben. 42, 175. LandtagS-Wahlordnung für das Küstenland; Abänderung einiger Bestimmungen derselben in Betreff der Mark-grasschaft Istrien. 32, 105. Landwehr; Verlautbarung eines Auszuges aus dem Statute sitr dieselbe. 39, 125. Landwirthschaftliche Lehranstalt in Koloszmouostor; Gleichstellung derselben mit de» Oberrcalschnlcn bezüglich der Nachweisung der wissenschaftlichen Befähigung der Aspiranten zum einjährigen Frciwilligcndicuste. 17, 51. Landwirthschaftliche Lehranstalt zu Doubravw; den Schülern derselben wird das Recht zum einjährigen Frei-willigendicnstc znerkannt. 17, 51. — Mittelschule in Mödling; Ausnahme der Schüler derselben als einjährige Freiwillige. 10, 32. Lehranstalt, Handels-, des Ignaz Pazelt in Wien; den Schüler» derselben wird da« Recht zum einjährigen Freiwilligen-Dicnste znerkannt. 35, 113. — landwirthschaftliche, in Koloszmonvstor; 'Gleichstellung derselben mit den Obcrrealschulen bezüglich der Nachweisung der wissenschaftlichen Befähigung der Aspiranten zum einjährigen Freiwilligendienste. 17 51. — landwirthschaftliche, zn Doubravio; den Schülern derselben wird das Recht zum einjährigen Freiwilli-gcndicnste znerkannt. 17, 51. Lehrcrliildnngs-Conrs in Istrien; Bestimmung der Dauer desselben. 23 88. Lehrer in Istrien; Erfordernisse zur Anstellung als solche. 23, 88. Lchrerstand an den öffentlichen Volksschulen der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Regelung der Rechtsverhältnisse desselben. 18 53. — an den öffentlichen Volksschulen der Markgrasschast Istrien; Regelung der Rechtsverhältnisse desselben. 19, 67. M. Maikäfer; Gesetz zum Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch dieselben, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca. 34, 109. — Gesetz über den Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch dieselben, giltig für die Markgrasschast Istrien. 45, 199. Mauthbefreiung des ans dem Karstgebiete Istriens und de« benachbarten Krain in die Niederungen Istriens und Friauls ans Wintcrweide getriebenen Viehes. 9, 32. Mauthstation, Weg-, in Gimino; Verlegung derselben nach Galesano. 11, 33. — Weg-, von Eapodistria; Verlegung derselben nach Scosfie. 14, 41. Merna; die von Goreanska über Jvanigrad, Boiscioa, Castagnavizza nach Merna führende Straffe wird als Concürrcnz-Straße erklärt. 7, 30. Militär; Ausnahme der Schüler der landwirthschaftliche» Mittelschule in Mödling als einjährige Freiwillige. 10, 32 — Zuerkennung des Rechtes an die Schüler des Istituto superiore di lingue o di cominercio e scrittoio mo-dello des Emanuel Edeles, dann des Istituto supo-riore di nommercio e banco modello in Triest zum einjährigen Frciwilligendienste. 12, 35. — Gleichstellung der Schiller der höheren landwirthschaft-lichen Lehranstalt in Koloszmonvstor mit den Schülern der Obcrralschnlen bezüglich der Nachweisung der wissenschaftlichen Befähigung als Aspiranten zum einjährigen Frciwilligendienste. 17, 51. * xir Militär; beit Schülern der landwirthschaftlichen Lehranstalt Donbravia wird das Recht zum einjährigen Freiwilligen bienstc zuerkannt. 17, 51. — -Stellung itn A. 1870; theilrocifc Abänbernng de« Reise- ttnb Geschäftsplanes für bie Vornahme derselben--27, 92. — ben Schülern bei- Handels-Lehranstalt bes Ignaz Pa-zelt in Wien wirb bas Recht zum einjährigen Frei-willigen-Dienste ertheilt. 35, 113. — Verlautbarung eines Auszuges ans bcm Statute für bie k. k. Lanbwehr. 39, 125. — Ergänzungen und Erläuterungen bei' Instruction zur Ausführung bes Wehrgesetzes. 49, 201). — -Mannschaft beim Durchznge im Jahre 1871; Vergütung ber Mittagskost. 51, 214. Mittagskost für bie Militär-Mannschaft beim Dnrchznge im Jahre 1871. Vergütung. 51, 214. Mobrotza, siehe St. Lucia. Mödling; Aufnahme der Schüler ber bärtigen landwirth-schastuchen Mittelschule als einjährige Freiwillige. 10,32. N. Naturerzeugnisse von ben burch ben Zug der österreichisch-italienischen Grenze von ben bezüglichen Wohn- ober Wirthschaftögebänden getrennten Besitzungen; Bebingimgen bes zollfreien Grenzverkehrs mit denselben. 50, 213. Neubauten von Gemeindestraßen und Wegen; Ermächtigung der Straßen-Eomitö's in der gefürsteten Grafschaft Görz-Grabisca zur Bewilligung von Aushilfen an die Gemeinden aus Anlaß von derlei Bauten. 6, 30. Niederungen Istriens und Frianls; Mauthbesreinng des ans dem Karstgebictc Istriens und des benachbarten Krain in dieselben ans bie .Wintcrweidc getriebenen VieheS. 9, 32. O. Sberrealfchulen; Gleichstellung der höheren landwirth-schastlichen Lehranstalt in Koloszmonostor mit denselben bezüglich der Rachweisung der wissenschaftlichen Befähigung der Aspiranten zum einjährigen Freiwilligen-bicitste. 17 51. Oesterreichisch - italienische Grenze; Bedingungen bes zollfreien Grenzverkehrs mit Naturerzeugnissen von den durch ben Zug derselben von den bezüglichen Wohn-oder Wirthschaftsgebäuden getrennten Besitzungen. 50, 213. Ordinations-Norm für alle Aerzte und Apotheker, welche ans Rechnung bes Staatsschatzes oder eines vom Staate verwalteten Fonde« Arzneien verschreiben oder bereiten; Kundmachung derselben. 15, 43. P. Pauschalbetrag für Diäten und Reisekosten der Bezirks-Schnl-Jnspeetoren; Beistellung desselben aus Staatsmitteln. 8, 31. Pazelt Ignaz in Wien; den Schülern der von demselben geleiteten Handels-Lehranstalt Wirb das Recht zum einjährigen Frciwilligen-Dieuste zuerkannt. 35, 113. Podtabor, siehe So in nt. Politische Behörden in der gefürsteten Grafschaft Görz-Grabisea; dieselben sind zur Entscheidung berufen, ob eilt Grundtausch geeignet sei, bie Bewirtschaftung von Gütern zu verbessern. 24, 89. in ber Markgrafschaft Istrien; dieselben sind zur Entscheidung berufen, ob durch einen Grundtausch eine bessere Bewirthschaftnng von Gütern bewirkt werde. 25, 91. in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisea; Be- rufung an dieselben gegen Straferkenntnisse bei lieber-tretnngen des Gesetzes Über den Schutz der Bodeneultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnscetcn. 34, 109. in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisea; Wir- kungskreis derselben bei Ucberwachnng der Befolgung der Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der fiir die Bodeneultur nützlichen Vögel. 37, 119. — — in der Markgrafschaft Istrien; Wirkungskreis derselben in llcberwachuug der Befolgung de« Gesetzes über den Schutz der der Bodeneultur nützlichen Vögel. 46. 201. — Bezirksbehörde; Berufungen an dieselbe gegen Straf-crkcnntnisse bei Uebertretungen des für die Markgras-schast Istrien gütigen Gesetzes über den Schutz der Bodeneultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäser und andere schädliche Jnseeten. 45, 199. Q. Quarttcrträger; Bestimmung der Vergütung für die der Militär-Mannschaft beim Dnrchznge im I. 1871 beigestellte Mittagskost. 51, 214. R. Rath, Landes-Sanitäts-, für das Küstenland ; Zusammensetzung desselben. 42, 175. Raupen; Gesetz zum Schutz der Bodeneultur gegen Verheerung durch dieselben, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisea. 34, 109. — Gesetz über den Schutz der Bodeneultur gegen Verheerung durch dieselben, giltig für die Markgrafschaft Istrien. 45, 199. Realschulen, siehe Oberrealschulen. Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisea; Regelung derselben. 18, 53. — de« Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen in der Markgrasschaft Istrien; Regelung derselben. 19,67 Reconstructions-Nantcil von Gemcindestraßen und Wegen; Ermächtigung der Straßen-Comitö's in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca zur Bewilligung von Aushilfen an die Gemeinden aus Anlaß von derlei Bauten. 6, 30. Rccrutirung für das Jahr 1870; Feststellung des Zeitpunktes derselben. 13, 37. — im Jahre 1870; theilweise Abänderung des Reise-u»d Geschäftsplanes für die Vornahme derselben. 27,92. Rekurse gegen Strafcrkenntnisse wegen Uebertretung des für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca gütigen Gesetzes über den Schutz der Bodcncultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsectcn; Jnstanzcnzug. 34, 109. — gegen die Verweigerung der Bewilligung zum Vogelfänge in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Jnstanzcnzug. 37, 119. — gegen Strafcrkenntnisse westen Uebertretung des für die Markgrafschaft Istrien gütigen Gesetzes über den Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Insekten; Jnstan-zenzug. 45, 199. — gegen die verweigerte Bewilligung oder gegen die an die Bewilligung zum Vogelfänge in der Markgrafschaft Istrien geknüpften Bedingungen, dann gegen Strascr-kcimtnisse wegen Uebertretung des Vögelschutzgesetzes; Jnstanzcnzug. 46, 201. Reichsstraße von Triest nach Pola; Verlegung der an derselben liegende» Wcgmauthstatiou von Gimino nach Galcsano. 11, 33. — von Triest nach Pola; die nächst Capodistria gelegene Wcgmauthstatiou wird nach Scosftc übertragen. 14, 41. Reisekosten der Bczirksschul - Inspektoren ; Bestimmung hierüber. 8, 31. Rinderpest in Deutschland; Bedingungen, unter welchen, während derselben und der dadurch bedingten Grenzsperre, überseeische, thicrischc Rohprodukte im Transits durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie cingcführt werden können. 47, 207. Rindsdärme, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselben während der Dauer der Rinderpest in Deutschland im Transito durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie eingeführt werden können. 47, 207. Rohprodukte, thicrischc, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselhen, während der Dauer der Rinderpest in Deutschland und der dadurch bedingten Grenzsperre, im Transito durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie eingeführt werden können. 47, 207. Rovigno; Gesetz, womit ein besonderes Gemeinde-Statut für diese Stadt und Stcuergemeindc erlassen wird. 4, 7. — Activirung des dortigen Stadtmagistrates. 38, 123. Rüsselkäfer; Gesetz über den Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch dieselben, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca. 34, 109. S. Saitlinge, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselben während der Dauer der Rinderpest in Deutschland im Transito durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie.eingeführt werden können. 47, 207. Salzverkehr im Grenzbezirke; Ermächtigung des Steueramtes in Gradišča und der Finanzwachabtheilung in Jderska zur Ausfertigung von Controll-Scheinen. 26, 92. St. Lucia; die Straße von St. Lucia über Modreiza und Casarska hört auf eine Concurrenz-Straße zu fein. 7, 30. — — die am rechten Jfonzo-Ufer von St. Lucia abwärts bis zur Rcichsstraße nächst Munich neu herzn-stcllcnde Straße »strecke wird als Concurrenzstraße erklärt. 7, 30. St. Pollay; die Straße von St. Pottat) bis zur Grenze des Territoriums von Triest nächst Profecco wird als Concurrenz-Straße erklärt. 7, 30. Sanitäts-Rath für das Küstenland; Zusammensetzung desselben. 42, 175. Schafe aus dem Karstgebicte Istriens und des benachbarten Krain in die Niederungen Istriens und Frianls zur Winterweide getriebene; Manlhbcsreiung derselben. 9, 32. Schafwolle, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselbe während der Dauer der Rinderpest in Deutschland, im Transito durch Deutschland in die österreichischungarische Monarchie cingcführt werden kann. 47, 207. Schulaufsichts-Gesetz vom 8. Februar 1869, wirksam für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca; Abänderung des §. 32. 5, 29. — — vom 8. Februar 1869 gütig für die Markgrasschaft Istrien; Abänderung des §. 30 desselben. 8, 31. Schulen, siehe Oberrealschulen. — öffentliche Volks-, in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an denselben. 18, 53. — öffentliche Volks-, in der Markgrafschaft Istrien; Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an denselben. 19, 67. — öffentliche Volks-, in Istrien; Gesetz zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches derselben. 20, 77. — Volks-, in Istrien; Bestimmung über die Aufnahme von Kindern während des Schuljahres in dieselben. 23, 88. — Volks-, in Istrien; Abänderung der Absätze 1 und 3 des Artikels 21, des Absatzes 2, des Artikels 22 und der Artikel 28 und 38 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, durch welches die Grundsätze des Unterrichts-Wesens an denselben sestgestcllt werden. 23, 88. — öffentliche Volks-, in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Gesetz zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches derselben. 30, 95. — -Jnspeetorcn, Bezirks-; denselben kommt das Prä-dicat „kaiserlich königlich" zu. 5, 29. 8, 31. Schulpflichtigkeil der Schiller der Volksschulen in Istrien; Feststellung derselben. 23, 88. Schulrath, Bezirks-; demselben kommt das Prädicat „kaiserlich königlich" zu. 5, 29. 8, 31. Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsecteii; Gesetz für die gefürstete Grafschaft Görz-GradiSea. 34, 109. Schutz dcr Bodenkultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsccte»; Gesetz giltig für die Markgrafschaft Istrien. 45, 199. Schüler der landwirthschaftlichen Mittelschule in Mödling; Aufnahme als einjährige Freiwillige. 10, 32. — de8 Istituto snperiore di linguo e di commercio e scrittoio modello des Emanuel Edelcs, dann des Isti- tuto snperiore di commercio e banco modello deö Justini an Heiland in Triest; Zucrkennung des Rechtes zum einjährigen Frciwilligendienste. 12, 35. — der landwirthschaftlichen Lehranstalt zu Doubraviö; denselben wird das Recht zum einjährigen Freiwilligcn-dicnste zuerkannt. 17, 51. — der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalt in Ko-loSzmonostor; Gleichstellung derselben mit den Schillern der Oberrcalschulen beziiglidj der Nachweisung dcr wissenschaftlichen Befähigung als Aspiranten zum einjährigen Freiwilligendienstc. 17, 51. — der Handels-Lehranstalt des Ignaz Pazclt in Wien; Recht derselben zum einjährigen Freiwilligen-Dienste. Schweinsborsten, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselben während der Dauer dcr Rinderpest in Deutschland im Transits durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie eingcsührt werden können. 47, 207. Scoffie; die Wegmanthstation von Capodistria wird dahin verlegt. 14, 41. Seereise-Licenzcn; Einführung neuer mit denselben vereinigter Bücher für die einheimischen Seefahrer. 40, 13«. See-Sanitäts-Organe; Ausstellung der See-Dienstbücher. 40, 137. Skerbina, siche Comen. Stadtmagistrat in Rovigno; Activirung desselben. 38, 123. Statut für die Stadt und Stcucrgemcinde Rovigno; Gesetz, womit ein solches erlassen wird. 4, 7. — für die k. k. Landwehr; Verlautbarung eines Auszuges aus demselben. 39, 125. Stellung für das Jahr 1870; Feststellung des Zeitpunktes derselben. 13, 37. Steuer, Grundsteuer-, im Kronlande Triest; Aufstellung dcr Landcs-Comulission zur Regelung derselben. 28, 93. Steueramt Gradišča; Ermächtigung desselben zur Vornahme von Hilfsamtshandluugen dcr Waarcn-Eontrollc und zur Ausfertigung von Controll-Schcinen für den Verkehr mit Salz im Grenzbczirkc. 26, 92. Tteuergemeindc Volarje; Vertheilung von Gemeinde-gründen in derselben. 22, 86. — Sntta in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradišča; Vertheilung der Gemeindegründe. 36, 115. Steuer», directe, für das Jahr 1870; Bemessung, Verschrei buug und Ein Hebung derselben. 29, 93. Steuern directe, für das Jahr 1870; Verlautbarung der Einzahlungötcrmine. 31, 105. — directe; Bewilligung von Zuschlägen z» denselben für den Landes- und Grundentlastnngsfond dcr gefürsteten Grafschaft Görz und Gradišča pro 1871. 48', 208. Steuerznschlage für den Grundentlastnngsfond der Markgrasschaft Istrien; Bewilligung derselben für das Jahr 1870. 1, 1. — für den Landes- und Grundentlastnngsfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bewilligung derselben für das Jahr 1870. 3, 5. — für den Landes- und Grundentlastnngsfond der Markgrasschaft Istrien; Bewilligung derselben für das Jahr 1871. 43, 176. Strafbestimmungen wegen Ucbertrctung de? für die Grafschaft Görz-Gradisca gütige» Gesetzes über den Schutz der Bodenkultur gegen Verheerung durch schädliche Jnsccten 34,109. — für Uebertretungen de« für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca gütigen Gesetzes über den Schutz der für die Bodcncultur nützlichen Vögel. 37, 117. — für die Nachmachung oder Verfälschung eines See-Dienstbuches. 40, 143. — wegen Ucbertrctung des für die Markgrafschaft Jstrieu gütigen Gesetzes über den Schutz der Bodenkultur gegen Verheerung durch Staupen, Maikäfer und andere schädliche Insekten. 45, 199. — für die Ucbertrctung des für die Markgrafschaft Istrien gütigen Gesetzes über den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel. 46, 201. Straßen, Gemeinde-, siehe Straßen-Comit«. — -Eomitv in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Ermächtigung derselben zur Bewilligung von Aushilfen an die Gemeinden bei Reu- und Reconstructious-Banteu von Gemeiudcstraßen und Wegen. 6, 30. — Concurrenz-, in dcr gefürsteten Grafschaft Görz-Gra-diSca; Erklärung mehrerer Straßen als solche. 7, 30. Straße, Reichs-, von Triest nach Pola; Verlegung der an derselben liegenden Wegmanthstation von Gnnino nach Galesauo. 11, 33. — Reichs-, von Triest nach Poka; die nächst Capodistria gelegene Wegmanthstation wird nach Scoffie übertragen. 14, 41. Sntta; Vertheilung der in dieser Steuergemeindc liegenden Gemeindegründe. 36, 115. T. Talg, überseeischer; Bedingungen, unter welchen derselbe während der Dauer der Rinderpest in Deutschland im Transits durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie eingeführt werden kann. 47, 207. Tausch von Gründen in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bestimmung der'zur Entscheidung berufenen Organe, ob ein Grundtansch geeignet sei die Bcwirth-schaftung von Gütern zu verbessern. 24, 89. Lausch von Gründen in der Markgrafschast Istrien; Bestimmung der zur Entscheidung beruscncn Organe, ob durch einen Grundtansch eine bessere Bcwirthschastnng von Gütern bewirkt werde. 25, 91. Thierische Rohprodukte, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselben während der Dauer der Rinderpest in Deutschland, und der dadurch bedingten Grenzsperre im Trausito durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie cingcsiihrt werden können. 47, 207. Triest; Anerkennung des Rechte« zum einjährigen Frei-willigendicnste an die Schüler des Istituto superiore di lingue e di conimercio e scrittoio des Emanuel Edcles, dann des Istituto superiore di conimercio e banco modcllo de« Zustiniau Heiland in Triest. 12, 05. — Aufstellung der Landes-Commission zur Regelung der Grundsteuer in diesem Kronlande. 28, 93. — Gesetz über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer im Gebiete dieser reichsunmittelbaren Stadt. 44, 177. u. Uebertretung des für die gefürstete Grafschaft Görz-Gra-disca gütigen Gesetzes über den Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch schädliche Jnsectcn; Strafbestimmungen. 34, 109. Uebertretung des für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca gütigen Gesetzes über den Schutz der für die Bodencultür nützlichen Vögel; Strafbestimmungen. 37, 118. Uebertretung des für die Markgrafschast Istrien gütigen Gesetzes über den Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäser und ander schädliche Jnsectcn; Strafbestimmungen. 45, 199. — des für die Markgrasschaft Istrien gütigen Gesetzes über den Schutz der für die Bodencultur nützlichen Vögel; Strafbestimmungen- 46, 201. Nnterrichtswesen an den Volksschulen in Istrien; Abänderung der Absätze 1 und 3 des Artikels 21, des Absatzes 2 des Artikels 22 und der Artikel 28 und 38 de« Gesetzes vom 14. Mai 1869. 23, 88. D. Verheerung der Bodencultur durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsecten; Gesetz zum Schutze gegen dieselbe, gütig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca. 34, 109. — der Bodencultur durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Jnsectcn; Gesetz über den Schutz derselben, gütig für die Markgrasschaft Istrien. 45, 199. Vieh, ans dem Karstgcbiete Istriens und des benachbarten Krain in die'Niederungen Istriens und Friauls ans die Winterweide getriebenes; Mauthbesreiung desselben. 9, 32. Doisöiöa, siche Goreanska. Volarje; Vertheilung der in dieser Steuergemeinde liegenden Gemeindegründc, 22, 86. Volksschulen, öffentliche, in der gefürsteten Grafschaft Görz Gradišča; Regelung der Rechtsverhältnisse de« Lchrcrstandcs an denselben. 18, 53. — öffentliche, in der Markgrafschast Istrien; Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an denselben. 19, 67. Volksschulen, öffentliche, in Istrien; Gesetz zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches derselben. 20, 77. — in Istrien; Abänderung der Absätze 1 und 3 des Artikels 21, des Absatzes 2 des Artikels 22 und der Artikel 28 und 38 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, durch welches die Grundsätze des Unterrichtöwcsens an denselben festgestellt werden. 23, 88. — in Istrien; Bestimmungen über die Aufnahme von Kindern während des Schuljahres in dieselben. 23, 88. — öffentliche, in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gra-disca; Gesetz zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Bes»d>es derselben. 30, 95. Vögel, für die Bodencultur nützliche; Gesetz über den Schutz derselben, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca. 37, 117. — für die Bodencultur nützliche; Gesetz über den Schutz derselben in der Markgrafschaft Istrien. 46, 201. W. Waaren-Controlle und Ausfertigung von Controll-Schei-ncn für den Verkehr mit Salz im Grenzbezirke; Ermächtigung des Steueramtes in Gradišča und der Finauzwachabtheilung in Iberska zur Vornahme derselben. 26. 92. Wahlordnung, Gemeinde-, der Markgrafschast Istrien; Gesetz, wodurch die §§. 3, 10, 17, 20 und 24 derselben abgeändert, und der §. 11 derselben außer Kraft gesetzt wird. 2, 3. — Landtags-, für das Küstenland; Abänderung einiger Bestimmungen in Betreff der Markgrafschaft Istrien. 32, 105. Wege, Gemeinde-, in der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca ; Ermächtigung der Straßen-Comits's zur Bewilligung von Aushilfen an die Gemeinden bei Neu-und Reconstructions-Bauten derselben. 6, 30. Wegmauthstation in Gimino; Verlegung derselben nach Galesano. 11, 33. — von Capodistria; Verlegung derselben nach Scvffie. 14, 41. Wehrgesetz; Ergänzungen und Erläuterungen der Instruction zur Ausführung desselben. 49, 209. Weide; Mauthbesreiung des aus dein Karstgebiete Istriens und des benachbarten Krain in die Niederungen Istriens und Friauls aus Wintcrweide getriebenen Viehes. 9, 32. Weinblattkäfcr; Gesetz über den Schutz der Bodencultur gegen Verheerung durch dieselben, giltig für die gefürstete Grafschaft Görz-Gradisca. 34, 109. ißt cit; den Schülern der Handels-Lehranstalt des Ignaz Pazelt wird das Recht zum einjährigen Freiwilligen-Dienste zuerkannt. 35, 113. Z. ZclcSnavrata, siche Tomen. Ziegenhaare, überseeische; Bedingungen, unter welchen dieselben während der Dauer der Rinderpest in Deutschland im Transit« durch Deutschland in die österreichisch-ungarische Monarchie eingesührt werden können. 47, 207. Zollfreier Grenzverkehr mit Natnrcrzeugnisscn von den durch den Zug der österreichisch-italienischen Grenze von den bezüglichen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden getrennten Besitzungen; Bedingungen desselben. 50, 213. Zuschläge zu den dirccten Steuern für den Grundentlastungsfond der Markgrafschast Istrien; Bewilligung derselben für das Jahr 1870. 1, 1. — zu den dirccten Steuern für den Landes- und Grund-cntlastungsfoud der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisca; Bewilligung derselben für das Jahr 1870. 3, 5. — zu den dirccten Steuern für den Landes- und Grund-entlastungsfond der Markgrafschaft Istrien; Bewilligung derselben für das Jahr 1871. 43, 176. — zu den dirccten Steuern für den Landes- und Grnnd-entlastnngsfond der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradisea; Bewilligung derselben für das Jahr 1871. 48, 208.