FMlgenMl zur LMcher Zeitung. ^i-. I8. Donnerstag den 29. März 1849. Z. 5,7. (2) 0ll. 67,. Edict. Von dem k. k. Nezicksge>ick:e Kr^inburg, als Nealinst.mz, wild hiemit den undekannt wu befind-lichei, Knnzian, Gregor, Elin,dell), Gertraud, Ur,ula und I.,cob Saplonug, Macih. Suppanzh'zh und Aler. Marode, und ocren gleichfalls nndekaiiium Rechtsnachfolgern mitreist des gegemvärtigcn ^dicieö erinnert: Andrca^ Eaplotnig voa NuVV' h^bt, wlt sie die Klage 67 t, auf Veri^hrt- und Crlojch,n«rklärung nachstehender, auf der, im Onmdbuchc der Herrschaft <^gg ob Krainburg »»li Neclf. Nr. 258 vorkommenden Ganz-hübe zu Nuppa haftenden Sayp^cn^ ^ ^ > 2) des Ueder^ibsver-rci^eö ll(lo. «l, lnl.2!^ 5- ^cal 1806 zur Sichcrstellung oer. den Geschwlstern Kan--zian, Gregor, Elisavcth, Gertraud und Ul^la Saftlotnig aus^spwcheuen älterlichen ^rlvlhettr, ,0 wie zur Sich^strlUmg d^, onn ^a^ob ^aploimg deduliqenc:, ^^bensuclbrsserung; ^ ,. l» des 'für Matty. Eupp.nzdizl) am 4' Member ^Ul5 »uadulillen Urtheiles tlllo. '^. März il)lo puo. 70 fi. ^, M. e. «. 0,; ^ <- ,n.l^ c) des jlir Gettraud Saplotüig am 17. ^M luio inladulilten AeNalirungöprolocoäcs uom ^^^ec. iäl5, ptlv. 2L4 fi. 4«'/4 kr. ^- M. nedst 5"/, I',leressen; endlich ^ ,, ,^,^ . , , »1) des fur Aler. Marode "M >7 ^"ill!8l6 uttadu-lirl..., ^erf.hrun^splorocolleb «lllc, 21. December 18,5, pcio, l'^2 st. ^6^ k>. (i. M., üderreichi. wolüber die 35rll>m0lung5iag,a!iUng aus den :!U. Ium I. ^.. frül) 9 Uhr bet diesem Genchle mic dem Anhange dcs §. 2«) G. O. angcorcnci, ui',d den unbekannten Gctlagien Hrn. Johann Olom von Kraindulg zum i^uratol bclieUt wurde; dessen dieselben zu c>em ^nde eii.-nert weidn,, damic Nc zu lechier Zeic enlwcder selbst erschcincn, oter ih^c scheue dem ^uvaior oder einem andnn Verirrte, an tie Hand bieten, oder wie sollst immer iy>, Rechte wcch',en mögen, widrigens diefe ^cchissach mii dem bestreu Kurator nach ä.>0lfcdritt der be slthrndel, Gerichtsordnung ausgllragcn woden wird K. K. Ärzirtögenchl Krainburg am 10. öel>r. lü^c, Z. 5.tj. (2) N,. 21' Edict. Von dem gc eiligtcn Bc^ittsgerichtc wird den unbekannt wo dchndlicden Malhi>,5 Marode von Po drelsäe und dessen glelchjalls undeiannlcn Cidci durch qegenwäliigrS (3d!tt erinnett'. Man habe übe die von Alvr. Drachc-ler gegen dtts lde.. udcnelchc Klage lle pl^e«. l5. Iannec l. I,, Z- 217, au Acriähtl' und Erloschenerklärung folgender, au der, zu Podtelscke «nl) ps..^ir. 2^ liegenden. u G>u,'>dbn5e der Sladlpfarrhossgüll U«n6l.olum » '1>ilnllUi.<, zu Lack «l,l) Uld.-^r. 4 vmlommendel begcuwäitig ,il'ch aus Hainen de> sel. Maria ^)ii rode rcigewahrten H.ildhube hallenden Sal-postc,,, ale 1) dcr Fo:dcru"g des Maldias Narobc von Pl d"!schc a»s dem Schuldscheine '^1. Bctkm'.er lkltt, pr. 85(^ j l!. W. oder 7 22 fi. D, W-; 2) der ?j^lde!U:,s! teö A.'a hiaö Na'l'be, aus de^ Schuld,cheilie äll«. «t, inlul», '^4. Juni 18ll p 175 fi. «. W. oder l/«K fi. D. W. j I) der Hoiderung dcs Malhias Älarobe aus de Schuldscheine ^o 3. September I6l4, inl» ^. Juli »816, pr. 835 fi., zur ordenilichen miilNlichrn Äcihandlui^g die Ta s.i^ung aus d^n 30 Juni I. I., sruh 9 Uhr bei di s,in ^crichte angeordnet nnd unier ^inem den Hr Johann Dkoln von Kraindu'g zum (illrator der u bekannten beklagten bestellt, mit welchem diese Ncchi s^che !,>'.ch Vorschrift der G. O. auSgetragm w< den wird, wenn die hiemii vorgerufenen ^u>and nicht ,eldst oder dlnch ei,.cn BcvoUmachligien < scheinen, oder dem bcnannicil Hrn. (5ulaior rccl zeilig ihre Behelft an die Hand grben follccn. K. K. ^ezirtsgerichl Krainbuig am 15. Jan. 1tU 3. 5o5. (3) Vlr. ^'7 Edict. ^0n; Ycm k. k. Äezirrsgerichle Re^fniz wi tund ü^machl'. Os sty liver Ansuchen der Ma' ?: auf 53? si. 10 kr. gerichllich geschähen ^ealtt wegen aus dem gerichtlichen Vergleicht Ulln. ! Apr,l »84^, schuldigen 57 si. c. 8. e . ge. 967. Edict, Von dem gefertigten Gerichte wird dem Luc.is Nabnlk und Johann Bezhar und ihren »Klden Hit' mic bltannt genl.lchl: <öö habe wider sie Johann T>anipusch, Kurator des alb Vc,scharender erklär'.en änion Trampusch, bei diesem (ijelich!e am 20. Fe' bruar l. I. eine Kl^ge auf Veijahrt- und E>ll!-schenerkla'rung der, auf der zu HoUbrrdu H?.»9ir. l l gelegenen, dem <Äu:e Jabornig »uli Un.. ot Rcclf. . Nr. 2H dienstoaren Halbhube intabulirlen Schuldscheine 6« 6»ll> 10. Februar »6i5, intül). 5. ^,uli lü»7 pr. 1^0 st. angebracht, worüber eine Tagsatzung auf den 27. Apnl l. )., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wo>den ist. Das Gericht, dem der Ort ihres Auienthalies unbekannt ist, hat auf ih>e Gefahr und Kosten dcn l)ielortigen Hrn. Dr. Albert Merk zu ihrem ^maior aufgestellt, mit welchem diese Rechtssache gesetzmäßig fortgeführt werden wild. Dieselben werden dahec durch dieses Edict zu dem l5nde aufgefordert, allenfalls zur rechte» Zeit seldsl zu eiscdelnen, oder dem bestimmten Vcrtrcler die ^iechiöd'httfe einzuhändigen, oder aber sich ei.'.en andein Sachwllllel zu bestellen, und diesem Gerlchte namhaft zu machen, und überhäuft, in alle die rechilichcl» Wege einzuscwenen, lviorigcnfalls sie sonst die uus ihier Verabsaumuxg enistchendeil Zolgcn sich !elbst deizumcssen haben werden. K. K. Nr/,irtsge,ichl Umgcbung LaibaHs am l2. März »8/^9. 3. 5o6. (3) Nl. l«l. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Gurlfeld wild hiemit bekannt gemacht: (5s sey die executive Feilbietung des im Grund» buche der Herrschaft Gurkfeld «ul, Berg-Nr. 570)» vo,kommenden, den Andreas Urabeh'schen Erbcn von ^roßpodlog gehötigen, laut Schatzungsprotocolls vom 5. Zedruar l. I., Äir. ^o2, auf 80 fi. bewtlthtten Weingartens in Rcdetsderg, wegen auS dem w- ä. Vergleiche vom «.October »8^5, Nr. »359, eltlUl. lntab. 29. November I648, dem Marcus Urabeh von Großpodlog schuldiger» zweijahligen 5^ Interessen von dem kapitale per 5» fi. 9 kr. und Erecutions. kosten bewilliget worden, und zu deren Vornahme 5 Tagsatzungen, und zwar am l i. April, ,2. Mai und l2. Juni I. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr in loco der Realität mit dem itteisatze angeordnet, daß derselbe nur bei der 3. Feilbietungslagsahung unter dem Schahungswerthe hintaiigegeben werden wird. , Schätzn gs.Protocoll, Gtundbuchs'Ertract und die Licilatlonbbedingniffe können hieramts eingesehen rvcrden. Vom k. k. Bezirksgerichte Gulkfeld am 7. Februar l543. Z. 495. (3) Sämereien. Ganz frische Garten-, Feldfrüchte-nnd Baumsamen, so auch echte Peru-vianer, holländische «.englische Zuckerkartoffel, den Merling ^ 4 fl. C. M.; echten Rigaer Leinsamen, sind zu haben bei Ferd. I. Schmidt in Schischka bei Laibach. „Ht? «Me^«/a Z>5*« Ze»t)«c?« " Z. 275. (8^ ^ Der ergebenst Gefertigte erlaubt sich, einem 1^. 1". Publicum bekannt ' zu geben, daß mit höchster Bewilligung Carl Sothen in Wien zum ,! Besten mehrerer Wohlthatigkcits - Anstalten eine große Lotterie, '' d^rcn Ziehung schon am IT. April d. I. erfolgt, !/ und welche ausgestatter ist mit 5 Ktürk Fünftel Nosen der k. A. Anleihe vom Jahre KO34, "' deren Serien bereits am I. Februar gezogen wurden und wovon die Haupttreffer '>' nächster Gewinn-Ziehung g Gulden 3»»M«O-F5,»OO-»5,»»»-»»,»»« :c. ^ sind, lümdich mit ü haaren Gulden SO,tt»V W- W. dotirt ist, s- und in dn so genngcn Anzahl von '" nur 2«>,<>«><> Losen, IQOtt gezogene Treffer e>'- elithält. veranstaltet hat. u <^n Anbetracht, daß diese Lotterie in Summa eine so ungewöhnlich geringe An^adl Lose enthält, und diese m,t so bedeutenden, vielen und großen Gewmnsten 9- aisaestatte sind, uno durch oie Beigabe obbcnanncer Lose die Mogl.chkeit herdei- ' a fübrr iss daß man nul oer , über, uno mtt 2 Lojen, d. i, euies der l. und eines der II. Abtheilung sogar >i° beide Haupttreffer oer zwei Gewinnstdotationen gewinnen kann, so j glaubt der Gefertigte, oaß sich dMe Lotterie bei dem geehrten p "l. Publicum ei- u° ner recht geneigten Aufnahme und der regsten Theilnahme zu erfreuen haben w»rd, ch' in Folge dessen sich derselbe zum Verkauf dieser Lose bestens empfiehlt. Das Los kostet nur 3 fl. V. M. A und Abnehmer von 3 Losen erhalten K Los als unentgeltliche Aufgabe. «L«>F«. ^w. F^nFsoFs^H Handelsmann in Laibach. 78 3. 22<. (8) zur Verlosung kommende Privat-Anleihe. Dinstag den 13. Mai 18Ä9 ei folgt i li Wien die dritte halbjahriqe Verlosung des gräflich Cas. Esterhazy ^"' Nnlehens von Giner Million DMlden Conv. Münze. Dieses von dem k. k. priv. ^roßyanolungshause Ha m M er <^ K a li s in Wien contrahirte An-lehen enthalt nur die sehr geringe Anzahl von 3«> «MO Stück Partlal-Schuld-verschreibungen " ft. 2tt CM. und wird in 28 Ziehungen mit Gulden 2.3^5.9OO Conv- Münze- zurückbezahlt, und zwar in Prämien uon ft. ÄlZ.tttttt, llttttUtt, 23.000, 2« Utttt, 4l)ttl>, 3 und in kuocc^iv«!' Steigerung bis fi. 40 CM- entfallen, daher der Besitzer nicht nur auf die vielen bedeutenden Treffer unentgeltlich mitsplell, sondern im ungünstigen Falle, wenn er mit der erwähnten kleinsten Prämie von fi. 3U oder ft. ^tt gezogen wiro, noch über die Auslagen wenigstens die Hälfte gewinnen oder auch sogar das Doppelte des ausgelegt ten Betrages zurückerhalten muß. Der Umstand, daß laut des Verlosungs-Planes noch cine namhafte Anzahl von großen Prämien zu gewinnen sind, so wie der Umstand, daß dleses oas nächste zur Verlosung kommende P ri oat - Anlehcn lst — empsichlt die Partial - Lose desselben einer besonderen Beachtung. Zur vollen Sicherheit und Beruhigung der Thcilnchmcr an diesem Anlehen ist die Haupt-Schuldverschreibung auf die in Partialm speciell aufgeführten Herrj ch asten, Wälder, Montan - Entltaten undRealltäl >' n in Kärntcn hypothekarisch incaoulirt. Parttal-Lose duses Aulehcns, so wie auch des graft. Keglevich'schen ^ 10 ft., Ziehung ami. Mai, sind nach dem Course zu haben bn'm gefertiglen Handlungshause in Laibach Joh. Sv. Wutjther. Z^459. (3j Memoiren des Kaisers Joseph. Bei Ignaz Al. Kleinmayr, Buchhändler in Laibach, sind ganz neu (>n Commission) gegen Barzahlung zu haben: IVsephmische Gurwsa; oder gmlz beso^ere, t«)eils nicht mehr, theils «"ch nicht bekannte Persönlichkeiten, Geheimnisse, Details, Hctenltücke und Bcnkw"rdigk"ieii dcr Lebens- und Seitgeschichte Kaiser Joseph U. 3 Theile in Dctav, fj^o Seiten, mit 3 Titelbildern. (Censmfrei.) Wn-n «848, aus Velinpapier, düdsch gedruäl, ,n Umschlagen vroschirt. «preis jeden Theiles I ifl Eouv. I3eüuze gegen Barzahlung Inhalt aller drei Bände. liter V^i'd: l. Eine natmliche Schilust^. — 2. Der Kaoer und de>' Flelii^uie,. — 3. ^ailiiii wird Kalser Joseph von seiiieni V^lte inchr lie!,m Oro. f?en. — i3, Joseph's lehre Augenblicke, Katharmen von Rußlaod steschildeit vom Pimzen von ^igne. — ,4. Ein absonderliches Taschenbuch. — ,5, Hinrichtu»^ tes Mörders Zahlhexn — »6. Joseph II,, keioe Ge mälde ohne Schatten. — ,^. Endlicher Beweggrund zur Au'hebung ^es Jesuitenordens. 2ter Band: l6. Joseph's N. «i^enhandige^ Te stamenl und Codicill. — ,9. Joseph's jch^f^ Blicke auf das Bestechunjjslystem. — 2«. Kaiser Joseph u. d. IeslUten ln O^^errei^. — 2,. Joseph's Versuche gegen das heillose A5^'Ht. — 22. Joseph's »röi'ung zum römischen Könlg. — 23. Der Vater Joseph's des «l — 24. Kaiser Joseph u d. Pnnz de Llgne; ver--trauliche Br.ese des Lchtern m, scxien Monarchy, und Ireund. — 25. Joseph's Besw'nnmgen be, dev Hlo steraufhebung. — 26, Io!eph""!cher lZrlnnnalcodex. 2^. Margen Theresiens letzte LebenStage. - 28. Der berühmte Corridor CConlrollllrgana,.) — 2g. Curiose ^elerlichkeitcn bei Joseph's Gebuic. — 5a. falser Jo. jeph u»d da Ponce. — 3i. Joseph's Anftchl von der ^reßfreiheit. — 32. ^ie bclden Frauen Joseph's. — 53. Dl«i Briefe Josephs, welche «n den vorhandenen Hammsllnqen jl-iner Biie^ incht enthalten >md, —-34. Joseph l» Wliidt'ln b^iln Preßbnrger Neich^c>,g. 5cer Band: 3). S^ekely, der Verbrecher, und ^ofeph, dei Richcer. _ 36.,Der proz.ft Philipps Vrafen 0. ^olowrar, und zur Geschichte de> betreffende,, Druck schi'Ut, die nahe dara» war, durch Henkers Hand vn'.-bran,it zu werdcn, — 3^. Die Nonnen nnd der Non "er,ch. — 33 Llleraiiscye Attentate auf den Kaiser. Züchtigung des ruchlosen Aufwieglers und Pasquillan-cel, Ä^oig PH'liPP Wucherer. ._ 3cz. Zahlhelin, der letzce Geräderte. — 4"- Derails über das Freimaurerwesen unter Kaiser Joseph — 4>. Zinn Capitel der Franenbauser. — 42. Joseph der II „n C°n. crolleur Gang oder: Allettci Scenen aus der heuti^ gen Negierung. — 43. Staatz!atl))s>^,>!g des Kaiseis mit dem Papste; Joseph'S diirchc,!.>lfs„^. C'rksaru„g :c. ^ 4^. Mozart bei Hos'?l Ioj^h's U,theil llber ih". — 45. Die ersten Hpuren des Iacobimsmus unter Joseph; l»e Zauberflöre, als Allegorie der Revolution. — 46. Begegnungen mit Friedlich yo,i der Trenck: Iosl'pd's As't,vortschrei'ben an ihn. Dle dre, Til^ldild^r stylen vor: ». Eine natürliche Schwester; 2. den berühmten Controllorgang, und 3. Joseph's Sommerwohnung lm Augarten. Z. 518. (!) Bei Ioh. G i 0 n t i n i in Laibach, Ant. Weypustek in Neustadt! undS 0 ch arm Görz ist zu haben: FZ?» «5. F? ^W^e^/,L (Arzt in Hamburg) Die Heimlichkeiten und Krankheiten der Frauenzimmer. l) Ueber den ersten Eintritt der Blüthe; 2) die Krankheiten in den Perioden der Blüthe; 3) von der Bestimmung de6 weiblichen Geschlechtes; ^) von dcr Ehe und,deren Folgen; 5) von dem Verhalten der schwängern, Gebärenden und Wöchnerinnen. Ein belehrendes Buh für Mi'itter und Jungfrauen. Vierte Auflage. Preis 51 tr. Zur Unterhaltung und Wisd^rer;ählung ist das beliebte Blich in Achter!! 7«»0N Exemplare starker Auflage zur Anschaffung zu empfehlen: 6Z^ Fr Nttbeuer, oder Du sollst und mußt lachen. Enthaltend (356) interessante Anccdoten der neuesten Znt zur Aufheiterung in Gesellschaften, auf Reisen, Spazlergäi.gcn und dei Tafel. Preis :l« kr. Mit wahrem Vergm'igrn wird m.^n in diesen» witzrcichcn Vuche leftn und iiber die naiven Einfälle ba uche rsch litter nd lachen unisscn. Extbält Anrc-duten vi>ll und slir alle Etä'nde, uxd I^s^ndcrs voi» fürstlichen Personen, Wie Kanu man dcn weiblichen Vujen bei dem Kinde, der Jungfrau und GlMm sthön erhütcn. Ferner vom E tillen und Nichtstillen der Kinder, wie auch Behandlung und Heilung ertränkter Multcr-brüste. — Von l)<- Albrecht. 12. Quedlinburg, Preis 36 kr. Dcr IUensch und ft.n Gz^Hlecht, oder Vilehrungen ü'bcr Fortpflanzungstrieb, Zru-glüifl, Bsfruchtuna, Beischlaf, Empfangm'ß, Enthaltsamkeit ui.d chcliche Gchcimnissc, zur Erzeugung gesunder Kmder uud Erhaltung der Kräfte und Gesundheit. Nelist: „Neueste Erfahrungen, das geschwächte Zcugungs ^ Vermögen wieder her-zustc'llin, und die Folgen der Selbstbrsicckuna,, Samenergicßung und des weißen Flusses gründlich zu htilcn." -^ ^l)n I)l'. Albrecht. 8. Quedlinburg, Prcis 54 kr. 3 52«, (?) In der Egcr'schen Bch^usung, Spitalgasse Nr, 2U7, imzweitenSt 0 cke, ist zu haben: ,/Neichsverfassung für das Kaiserthum Oesterreich," mit allen darauf Bezug habenden kaiserl. Patenten, so wie auch desselben wegen Aufhebung der Nobot und Ablösung des Zehen-tes. — In deutscher und krainischer Sprache. — lN Druckbogen stalk in Folio, auf weißem Druckpapier, gefalzt 20 kr. Gemeinde sich selbst bestimmen. Freilich wlrd man mir allenfalls einwenden, wir werden wohl dann eine Masse Freiheiten haben, aber keine Frechett. Es wird sich wiederholen dieses zunft- und kastenmäßige Treiben, welches wir aus dem Mlttelalter kennen. Glauben Sie nicht, meine Herren, dap ich die freie Gemeinde in der Art verstehen mochte, in der Handhabung der Ordnung und Regelung ihrer Verhallnisse,'so daß es dann hclßt nach dem schwäbischen Sprichworte: »Man macht den Bock zum Gärtner." Ich weiß sehr wohl, daß es einigen engherzigen Gemeindemitgliedern einfallen könnte, deßwegen, weil ihr Vortheil einigermaßen geschmälert ist, Jemanden die Ansasjtgkeit zu versagen; nichts desto weniger verlange lch eben eine maßgebende Norm, nach der sich die Gememden halten, nach der sie sich zu nchten haben. Und diese Norm finde ich in dem Gemeindegesetze mcht. Meine Herren, in dem Gemeindegesetze—ich kann darin die Bestimmungen über die Freizügigkeit nicht wollen, nachdem die Verhältnisse, wie sie namentlich in Oesterreich sind und nicht weggeläug-net werden können, etwas anderes gebieten. Ich sage, ich halte sie von der Art, daß man darüber nn't einer ganz und gar uniformen Bestimmung nicht hinüber schreiten kann. Eben, meine Herren, Mit Rücksicht auf die Armenverhältnisse, mit Rücksicht auf das Gemeinde -Vermögen, mit Rücksicht auf noch viele andere Umstände kann ich mir gar nicht denken, daß die Gemeindebcstimmungen in Zara dieselben seyn sollen, wie sie in Tarnopol sind, oder die in Bielitz, wie sie es in Salzburg und Hallein sind. Ich glaube, meine Herren, die- ^ sen Verhältnissen wird Jeder von Ihnen eme bil-lige Rechnung gerne tragen; sey es nun, daß man ihn entweder einer allzuweit gehenden Ccntrall-sation, oder einer gar zu excentrisch ausgehenden Föderation beschuldigen möchte. Selbst, meine Herren, der Entwurf eines Gcmeindcgcsetzeö, der in dem Hause hier circulirte —ich weiß nicht ofsi-ciell, woher er stammt — hat ausdrücklich hingewiesen auf die Bestimmungen dieser Art, welche trotz dem Gemeindcgesetze in den Gemeinde - Ordnungen Statt finden werden, und in der Voraussetzung, meine Herren, daß diese Version alle Parteien des Hauses befriedigen und einigen werde, habe ich das Amendement gestellt. Ich muß nur noch auf einige Bemerkungen Zurückkommen, welche der sehr ehrenwerthe Abgeordnete für Prag, vierten Wahlbezirk, gestern hier vorgebracht hat; er hat von einem Despotismus der Gemeinden gesprochen, und hat sich namentlich auf die Schweiz berufen. Ich muß gestehen, daß in diesem Beispiele eine sehr arge Vcrmengung des Freizügig-keits-Rechts mit den: Staatsbürger-Rechte vorhanden ist. Ueber das Staatsbürger-Recht entscheidet, wenn ich nicht irre, der §. 2 der Grundrechte, der da sagt: »Inwiefern die Eigenschaft eines österreichischen Staatsbürgers crwor-ben, ausgeübt und verloren werde, bestimmt das Gesetz." ' Ich glaube, wenn es sich um die Be-'"Mungen des Staatsbürgcrthums handeln "^, so werden wir darin nicht unterscheiden, '"U kennen nur, wie die Grundrechte sagen, eines, bas österreichische Staatsbürger-Recht, wlr werden nicht aufcin provinzialeö Staatsrecht übergehen, und das scheint mir dasjenige zu seyn, was der sehr ehrenwerthe Abgeordnete m schweizerischen Verhältnissen berührt hat; hätte er sich die Mühe genommen, ctwas tiefer in die schweizerischen Verhältnisse einzugehen, so hätte er gefunden, daß (Beilage zum AmtS-Blatt der Laibacher Zeitung 1849.) seine Bemerkungen allenfalls nur für jene Zeit einige Geltung haben, als die einzelnen Cantone ihre mehr als hundertjährigen Rechte gewahrt, ihre Autonomie erhallen yabcn wollten, nachdem Napoleon seinem allgemeinen Grundsatze gemäß sie alle unter das mehr als eiserne Joch einer zu weit gehenden Centralisation gebracht hatte. Der sehr ehrcnwerthe Herr Abgeordnete, hätte er die Bestimmungen ocr Neuzeit seit etwa 10 Jahren sich vor die Augen gehalten, so wäre er auch dazu gekommen, daß in ber schweizerischen revidirten Verfassung ein Paragraph steht, der da heißt: »Das Cantonalbürgerrecht begründet zugleich das schweizerische Staatsbürgerrecht." — Wenn der sehr cyrenwerthe Herr Abgeordnete ein prägnantes Beispiel, und ich werde es ohne Spott, sondern im vollen Ernste anführen, vorbringen wollte, so hätte er sich an den armen bedauernswerthcn Juden erinnern sollen, der vor zwei oder drei Jahren aus Hannover nach Holstein, von Holstein nach Mecklenburg und von da wieder nach einem anderen Staate geschafft, überall mit einer tüchtigen Ration Schläge bewillkommt, und dann wieder an einen andern Staat ausgeliefert wurde, weil über sein Hcimatsrecht nichts eruirt werden konnte; und da war dieß allerdings ein fühlbarer Grund, warum in der Neuzeit eine solche Bestimmung aufgekommen ist, daß man mit der Erwerbung des Staatsbürgcrrechts eines deutschen Staates zugleich das Reichsbürgerrccht erhält. Der ehrenwerthe Herr Abgeordnete hat einige weitere Befürchtungen ausgesprochen. Er hat gesprochen vom Natwnalitätshadcr, unter dem zunächst die Consequenz Statt finden soll, daß die Leute elend auf der Straße sterben. Wenn der ehrenwerthe Abgeordnete auf die practischcn Verhältnisse hinsehen will, auf das wirkliche Leben, so bitte ich ihn, aller jener Stunden und Tage zu gedenken, wo Noth und Elend auf die Bewohner des Riesen- und Erzgebirges, wo Noth und Elend über die Bewohner Schlesiens gekommen ist, daß j diese aus Verzweiflung vor dem Hungertode in das stäche Land gezogen sind, und er frage diese Armen, ob das flache Land aus Nationalitäts-hadcr diese Leute hat sterben lassen; (Bravo!) wenn aber mit dicscm Worte auf die Verhältnisse deö Hauses hingewiesen wird, nun wohlan, ich will das Wort im Namen der meist geschmähten Nationalität dieses Hauses ergreifen, um, so Gott will, diese Sache ein für allemal abzuthun. (Rechts Beifall.) Wer gibt dem sehr ehrcnwerthen Abgeordneten das Recht, mit so harten Worten gegen uns loszuziehen? (Rechts Beifall, links Zischen.) Abg. B orrosch. Herr Präsident, ich fordere Sie auf, den Herrn Redner zur Ordnung zu rufen. Wer gestern hier zuhörte, wird wissen, daß nicht Ein Wort von diesen Anschuldigungen wahr ist; (Unruhe, Zischen) das heißt incriminiren auf die unwürdigste Weise, und selber den Hader Hieher verpflanzen. (Fortwährende Unruhe und Zischen.) Ein Redner, der sich nicht die Mühe gibt, richtig aufzufassen, soll nicht in der Widerlegung eines selbstverschuldeten Mißverständnisses Andere dafür verantwortlich machen. Präs. Bis nun zu sehe ich noch nichts in der Rede des Herrn Abgeordneten, welches mich veranlassen könnte, ihn zur Ordnung zu rufen. Ich ersuche, fortzufahren. (Bravo!) Abg. Ionak. Ich habe die revidirte Geschäftsordnung so ziemlich genau gelesen, um zu wissen, wie weit man gehen kann, aber auch um zu wissen, d.ß jeder Abgeordnete frei seine Meinung äußern kann, ob er dieser Partei angehöre oder jener. (Ja.) Meine Herren! Me weit soll es mit uns kommen, wenn immer und immer wieder der wundeste Fleck, den wir tragen, aufgerüttelt wird? Meine Herren! was sollen wir dazu sagen, wenn auf einer Seite Friedlgung und Versöhnung gepredigt wird, und auf der andern Seite Worte in das Haus geworfen werden, die unser Herz bluten machen? (Bravo.) Sind wir vielleicht Schulknaben, über die von Zeit zu Zeit der schulmeisterische Bakel geschwungen wird, damit sie Manieren lernen? (Unruhe. Ruf: zur Sache!) Ich bin bcj der Sache. (Nein, nein!) Ich, und mit mir muß es das ganze Haus wünschen, daß nie wieder ähnliche Worte fallen und so tief verwunden. (Zur Sache l) Meine Herren! Wenn Sie sich die Mühe nehmen wollen, mich anzuhören, so werden Sie sehen, ob ich zur Sache komme. (Unruhe.) Ich wenigstens für meinen Theil, und wie ich hoffe, im Namen meiner Landsleute sage, wir werden nichts thun, um einen ähnlichen Kampf, sey es auch nur ein Scharmützel, herbeizuführen; (Bravo!) aber man taste nicht das an, was unserem Herzen so theuer ist, wie ein Muttcrherz. Meine Herren! Vergessen wir nicht über dieses Mutterherz die Braut, die wir Alle mit vereinten Kräften in Einigkeit anstreben wollen — es ist die Freiheit; wir sind noch nicht mit ihr vermählt, es ist noch sehr möglich, daß der Trauring ein Trauerring wird mit einer Perle der thränenreichen, als Andenken an etwas Todtes. Um jene Gefahren zu beseitigen, die sich gegenwärtig in der hartbedrangten Zeit uns entgegenstellen, glaube ich, daß wir an die Worte des Dichters, auch eines deutschen Dichters halten, der da sagt: „Wir sollen seyn ein einig Volk in Tagen der Gefahr." (Beifall rechts.) Präs. Ich habe berichtigend zu erwähnen, daß ich aus Irrthum den Herrn Abg. Wiser als gegen den Paragraph eingeschrieben angezeigt habe. Er hat sich für den Paragraph einschreiben lassen. Es ist nun die Reihe an dem Herrn Abg. Brestcl. Abg. Brestel. Ich trete mein Wort dem Abg. Wiser ab. Abg. Wiser. Meine Herren! Ich bin nicht gewohnt, an die Leidenschaft des Hauses zu sprechen, sondern an die Friedfertigkeit und Eintracht desselben. (Beifall.) Ich habe mich gegen den Paragraph einschreiben lassen, weil ich glaube, daß einem Gesetze der Freizügigkeit nicht jene vollständige Rechnung daselbst getragen ist, welche ich für das allgemeine Beste für gedeihlich ansehe. Ich erlaube mir daher vorerst meinen Antrag abzulesen, um ihn dann in meinem Vortrage zu begründen. Mein Antrag lautet: „Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung. — Erwerbsunfähigen wird die nöthige Unterstützung kraft eines die Beitrags-pfiicht aller Staatsbürger in jedem Kreise bestimmenden Gesetzes zukommen." Sie werden sich vielleicht wundern, daß ich hier eine Sache mit in Verbindung gebracht habe, die an und für sich eine sehr große Wichtigkeit hat. Ich gestehe auch, daß ich kaum glaube, daß Sie auf meinen Antrag eingehen werden, und zwar aus dem Grunde, weil er eine solche Wichtigkeit hat, daß er vielleicht eine besondere Behandlung bedürfte, und weil ihm eine sorgfaltigere, ausgedehntere Besprechung zu Theil werden sollte, als mein alleiniger Vortrag. Mich bestimmen folgende Gründe vorerst, die Freizügigkeit ohne Beschrankung zuzulassen : Ich sehe in der Freizügigkeit ohne alle Beschränkung im wahren Sinne des Wortes eine Forderung der Freiheit an und für sich zu Gunsten des Staatsbürgers, und glaube, wenn wir auf die Vergangenheit zurückblicken, so werden wlr sehen, daß auch thatsächlich und geschichtlich der Gang der Entwicklung derart ist, daß, ich möchte sagen, von der härtesten Sclaverei der Mensch und Bürger endlich bis zur vollständigen Freizügigkeit frei geworden ist. Außerdem,' daß ich es als ein Gebot der Freiheit ansehe, daß doch dem Staatsbürger gestattet ist, mit seiner Person, mit seiner Familie, mit seinem Hab und Gut sich in jenes Gebiet des Staates zu verfügen, wo er eö für sich und die Gemeinschaft am besten erachtet; außer diesem kann auch in volkswirtschaftlicher Beziehung ein höchst wichtiger Grund gefunden werden; denn ich glaube, daß es im Ganzen ge-nonunen und in der Hauptsache daö Beste ist, wenn dte Benrthellung dem Einzelnen überlassen bleibt, wo und an welcher Stelle des Vaterlandes es ihm zusagt, für ihn und somit für die Gesammtheit am besten zu arbeiten und zu wirken, daß das auch für das allgemeine Beste vom segenvoll-stcn Erfolge seyn muß; denn wenn der Einzelne seine Kraft dort am besten verwendet, wo er glaubt, daß dazu der beste Platz ist, so glaubeich, wlrd er mit Liebe und Eifer seinc Arbeit "ächten, die sowohl für ihn das Glück ist, als auch fur die Gesammtheit vom besten Erfolge beg n et seyn muß. Ich habe mir dagegen wohl vorgehalten, daß der Gemeinde dadurch in mancher Beziehung vielleicht 47 18H zu nahe getreten werden könnte. Es handelt sich insbesonderö in gewerblicher Beziehung darum; man könnte sagen, durch eine uunothig zusammen-gchäufte Concurrenz Gewerbtreibender werden sie selbst der gefahrlichsten Lage und hiedurch auch die Gemeinde selbst einem argen Uebel Preis gegeben. Ich glaube dieß nicht; denn ich glaube, daß, wenn Sie einerseits die unbeschränkte Freizügigkeit zugestehen, andererseits die Versorgung der Erwerbsunfähigen im Grundsatze als Verpflichtung der Gemeinde abnehmen, und sie einem größern Kreise überweisen ; dann, glaube ich, kann die Gesetzgebung in Beziehung auf die Gewerbe auch viel genauer, und, ich möchte sagen, viel schärfer seyn; sie kann sich nicht bloß mit der Befähigung der Person beschäftigen, sondern sie kann sich auch mit der Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Vertheilung der Gewerbe mit Beziehung auf Raum und Bevölkerung beschäftigen, und in der Beziehung auch auf gesetzliche Bestimmungen sich einlassen.' Eine zweite Gefahrdung scheint mir darin zu liegen, daß die Gemeinde vielleicht in Beziehung auf ihr Gemeindevermögen und auf ihren Haushalt gleichsam durch Eindringlinge überfluthet, und damit in ihrem innersten Interesse gefährdet werden könnte. Ich glaube unter der gleichen Voraussetzung , wie ich so eben erwähnt habe, kann auch die Gesetzgebung in Beziehung auf das Gemeindewesen etwas strenger seyn, und kann sich in Beziehung auf die Theilnahme an der Gemeinschaft und Mitgliedschaft in derselben an bestimmte Kriterien halten, und in der Beziehung gleichfalls strenger seyn, und so das eigenthümliche Gemeinde-Vermögen und die innern Interessen der Gemeinde vor solchen Eindringlichen vielleicht mehr wahren, als es für den ersten Anblick den Anschein hat. Ich komme nun auf das, was ich gleichsam als ein Entgelt der unbeschränkten Freizügigkeit hinstelle, indem ich nämlich der Gemeinde grundsätzlich die Verpflichtung zur Erhaltung dcr Erwerbsunfähigen gleichsam abnehme, und auf einen größcrn Kreis hinweise; denn ich sage, bei dieser Frage scheint mir die Gemeinde wesentlich und hauptsächlich nur in so weit betheiligt zu seyn, als sie mit ihrem eigenen Vermögen in Anspruch genommen wird. Dieß sehe ich nur in der Art eintreten, als die Gemeinden die Angst und Be-sorgniß haben müßten, daß mit jedem neuen Ankömmling auch für sie, für d^n Fall des Unglückes der gänzlichen Erwerbsunfähigkeit, ein solches Individuum eintrete, welches die Gemeinde aus ihrem Vermögen dereinst ernähren muß. Es kommen noch hinzu die Angehörigen, nämlich Kinder und Weib, die in solchen Fällen gleichfalls auf die Unterstützung der Gemeinde Anspruch machen. Es ist gewiß, daß unter der Voraussetzung der Erwerbsunfähigkeit eine Pflicht der Unterstützung der Gesammtheit und der Menschheit gegenüber besteht. Dieser Pflicht muß nachgekommen werden, und ich glaube, es muß ihr auf eine solche Art nachgekommen werden, daß auf der einen Scite die Menschlichkeit nicht Ursache hat, sich über die Vernachlässigung zu beklagen, und daß anderseits die Grundlagen des Staates, nämlich: Fleiß und Thätigkeit seiner Bürger, daß das Eigenthum und die Familien nicht gefährdet werden. So lange die Pflicht der Unterstützung der Erwerbsunfähigen von der Gemeinde vorgenommen wird, so steht sie fast nahe der Hilfeleistung durch Einzelne, ich möchte sagen, auf Grundlage der christlichen oder der philosophischen Tugend. Jene, welche dieser Tu-gendpftlcht nachkommen, sie sind in der Beziehung, lch möchte sagen, zu gütig und zu nach-stchtig, she unterstützen solche, die es nicht verdienen, und lch erinnere Sie, meine Herren, daß man in emem sehr civilisirten Lande diejenigen, dle dle Bettler durch Gaben unterstützen, bemahe eben so strafwürdig anzusehen qeneiqt ist, als diejenigen, die durch Betteln ihre Mitbürger belästigen. Diese Tugend, von Einzelnen ausgeübt, möchte ich sagen, verliert in ae-wisser Beziehung durch ihre Regellosigkeit das ganze Interesse, welches sie sonst für die Gesammtheit hat. Wenn dagegen einem größeren Kreist nach bestimmten Regeln, nach Gesetzen, die durch die Erfahrung gegebeil sind, wobei alle Verhaltnisse der Gesammtheit gegenüber be-, rücksichtigt sind, diese Pflicht auszuüben übertragen wird, so wird ja die Tugend, möchte ich sagen, des Einzelnen, die Neigung zur Barm- , Herzigkeit nicht aufgehoben, sie kann fortbestehen, sie wird nur in gewisser Beziehung eine geregelte werden. — Die kleinen Gemeinden als ! solche erscheinen mir beinahe in der Lage des ^ Einzelnen. Gewöhnlich sind sie zur Zeit, wo > sie am meisten Hilfe leisten sollen, am wenig-! sten dessen fähig; die armen Gemeinden, in denen die Erwerbsunfähigkeit aus stets nachwirkenden oder aus vorübergehenden Ursachen um sich greift, sind dann in der Lage, gerade wenn sie am meisten leisten sollen, am wenigsten leisten zu können. Es ist dann für eine solche Gemeinde Nothwehr um der eigenen Selbsterhaltung wegen, wenn sie den Ruf der leidenden Menschheit, der mit Recht nach Hilfe rufenden Menschheit von sich weiset. Wenn daher die Ausübung dieser Theilnahme für das Schicksal von Erwerbsunfähigen, wenn dieses Leistung für die Gesammtheit und Menschheit auf große Kreise ausgedehnt wird, so hat es jedenfalls den Vortheil, daß dieselbe, wie jede menschliche Thätigkeit, durch die Hilfe der Gesellschaft an Ausdehnung gewinnt. Es ist auf diese Art möglich, mehr zu leisten, die Leistungen gleichmäßiger zu vertheilen, zu allen Zeiten zu leisten, und was die Hauptsache ist, es ist möglich, die Leistung zu übersehen, und nach gewissen Regeln zu leiten. Ich weise noch auf einen Umstand hin, auf die dringende Gefahr unseree Zeit, von der schon vielfach gesprochen worden ist, ich weise auf die Gefahr des Proletariats und einer um sich greifenden Verarmung hm, die den Staat selbst gern in An-pruch nehmen möchte. Ich sehe das Amende-ment, welches ich vorgeschlagen habc, als eine Vorbereitung an, um dieser Gefahr auf die möglichst ausgiebige, mit den Grundsätzen des Staats-wesenä möglichst verträgliche Art abzuhelfen. Nach und nach lassen sich auf diesem Wege die Erfahrungen sammeln, man wird jederzeit im Stande styn, wo sich jene traurigen Symptome offenbaren, die Staatsverwaltung aufzufordern, ein wachsames Auge zu haben; man wird die Gesellschaft in die Lage versetzen können, das hereinbrechende Uebel vorauszusehen, es in seiner Gänze aufzufassen, und ihm diejenigen Grundsätze und deren Handhabung entgegen zu stellen, wodurch die Gefährlichkeit des Uebels gebrochen wird ; man wird es ermöglichen, daß der Staat die Leitung solcher Art in die Hand nehmen kann, damit der möglichst geringste Nachtheil für das allgemeine Beste entstehe. Sie sehen daher, daß mein Amendement wechselseitig bedingt, daß, wenn einerseits die Freizügigkeit keiner Beschränkung unterzogen wird, andererseits die Grundsätze bei Unterstützung der Erwerbsunfähigen der Gemeinde diese Last entnehmen, und auf einen größeren und ausgiebigeren Kreis übertragen. In wie weit Sie gesonnen sind, dieß mein Amendement zu unterstützen, muß ich natürlicher Weise Ihrer hohen Einsicht überlassen. Jedenfalls glaube ich meine Pflicht gethan zu haben, indem ich nach den Anforderungen meines Gewissens Ihre Aufmerksamkeit auf einen Gegenstand yingelenkt und in Anspruch genommen habe, der, soviel ich glaube, in den Grundrechten gänzlich unberührt blieb. (Beifall.) ' ^ ,« ^ Präs. Ich werde die von den Abg. Ionuk und Wiser bevorworteten Verbesserungs - Anträge zur Unterstützung bringen. Der Abänderungs-Antrag des Abg. Ionuk lautet: statt »in dem Gemeindegesetze" zu sagen: »in den Gcmeindeordnungen." Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird zureichend unterstützt.) Der Antrag des Abg. Wiser lautet: »Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung. Erwerbsunfähigen wird die nöthige Unterstützung kraft eines die Beitragspsiicht aller Staatsbürger in jedem Kreise bestimmenden Gesetzes zukommen." Wird dieser Antrag unterstützt ? (Wird zureichend unterstützt.) Es trifft nun die Reihe den Herrn Abg. Trojan, welcher seine Priorität dem Abg. Ionäk abgetreten hatte. Abg. Trojan. Ich habe mich gegen den Paragraph als Gegner einschreiben lassen, nicht, um gegen die Principien desselben zu kämpfen, sondern um die Vorsichten zu besprechen, welche auch bereits der Abg. Ullepitsch zur Sprache gebracht hat. Die zwei ersten Absätze des Paragraphs be- treffen wichtige Bestimmungen; sie sollen jedem einzelnen Staatsbürger das Recht für die Zukunft sichern, die Gemeinschaft und Verbindung sowohl in der Gemeinde, als auch im Staate einseitig aufzukündigen und beliebig aufzulösen. Ich glaube jedoch, wenn wir auch im liberalsten Sinne dieses Recht gewahrt und für alle Zukunft gesichert wissen wollen, dürften wir nicht so weit gehen, wie der Herr Vorredner, um auch die Regelung in Ausübung jenes Rechtes für alle Zukunft aus den Händen zugeben; geregelt muß es doch durch ein Gesetz werden, welches zugleich auf Alle bedacht seyn soll; der Einzelne bietet gewiß fü'r's Gesammtwohl des Staates weniger Garantie, als die Gemeinschaft, als die Gesetzgebung, und ich glaube sonach, zur Beseitigung der-vom Herrn Abg. Wiser berührten Bedenken dürften bei Weitem besser die Minoritätsvota dienen, als sein eigener Antrag. Ich glaube daher, daß wir bei der Fassung des Paragraphes in seinen ersten zwei Punkten etwa mit der Aenderung des Minoritätsvotums, wie der Abg. Ionük es aufnahm, stehen bleiben sollen. Ich erlaube mir nur noch einige Bemerkungen zum letzten Absätze. Wie der Herr Abgeordnete des vierten Wahlbezirkes von Prag wünsche auch ich, daß die Freizügigkeit im Innern des Staates, und Auswanderung nach Außen durch keine Beschränkung, also auch nicht durch ein Abfahrtsgeld beeinträchtigt werde. Ich bin nur mit ihm nicht einig m der Wahl der Mittel ; das Mittel, daß Herr Borrosch vorschlagt, ist meinem Erachten nach ein solches, welches am wenigsten zum Ziele führt. Der gedachte Herr Abgeordnete sagt: »man solle im diplomatischen Wege auf die Beseitigung solcher Maßregeln hinwirken, anderen Staaten mit gutem Beispiele der Humanität vorgehen, sie würden schon nachfolgen." Meine Henvn , wir müssen hier der Vergangenheit unserer Staatsgesetzczebung das ehrenvolle Zeugniß geben, daß sie hierin wahrhaft liberal war. Unsere Staatsverwaltung hat bereits in den Jahren des Absolutismus die möglichste Liberalität hierin bewährt, indem sic mit allen Städten Verträge über die Freizügigkeit abgeschlossen hat, wo sie nur überhaupt ausführbar und erreichbar waren. Aber es ging doch nicht bei allen. Es gibt noch Staaten, wo es beinahe nicht möglich ist, wenigstens nicht ohne die größten Opfer möglich, Erbschaften und andere Vermögens - Importations hereinwärts zu bekommen; glauben Sie, es lasse sich mit schönen Worten allein abthun? Wenn wir im Voraus in den Grundrechten für alle Zukunft uns des Gegenmittels, ähnliche Maßregeln zu ergreifen, begeben, werden wir auch nie die Liberalität durchführen, und jene Humanität realisiren, welche der Herr Abgeordnete des vierten Wahlbezirkes für Prag anstrebte; der Staat hat anderen Staaten gegenüber zur Erreichung seiner Zwecke nur Mittel doppelter Art: entweder das Mittel des Krieges, oder das Mittel diplomatischer Unterhandlungen, und dabei gewährt gerade die Reciprocität die einzig ausgiebige, jedenfalls die ausgiebigste Waffe. Ich verstehe aber die Reciprocität nicht in der Weise, wie der Herr Abgeordnete für den vierten Wahlbezirk von Prag sie andeutete: ich meine, es sey keine Reciprocität, wenn man dafür, daß der Feind einen Menschen umbrachte, sofort zwei hinschlachtet, das Verpönen dieser Grausamkeiten schließt aber humanere Mittel nicht aus , die damit nicht zu verwechseln sind, wie namentlich die Steuern, das Abzugsgeld, welches der Staat, gerade fremden Staaten gegenüber zum Schuhe seiner eigenen Staatsbürger eben so ausübt, wie dieser unsere Staatsgenossen behandelt. Gewiß wird ein fremder Staat in einem Momente, wo seine Angehörigen hier aus Gründen der Wiedervergcltung bedeutend ins Mitleid gezogen werden, geneigter seyn als sonst, dergleichen Verkehrshindernisse zu beseitigen; auch die fremden Staatsbürger, und vor Allen natürlich jene, die dabei eben zunächst betheiligt sind, werden dann unsere Diplomatie darin aufs kräftigste unterstützen, so daß es der gedachte fremde Staat im eigenen Interesse findet, auch seinerseits eine Maßregel aufzugeben, die wir hier jederzeit zu beseitigen, auf das humanste entgegen zu kommen bereit sind, was wir eben dadurch beurkunden, wenn wir nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten für Adelsbcrg die Reciprocität dießfalls in unseren Grundrechten 183 ausdrücklich auf die Fälle der Nothwendigkeit beschränken. Und so ist dieß gerade das sicherste Mittel, dasjenige zu erreichen, was wir wünschen. Das, und nur das bezweckt offenbar den Antrag des Herrn Abg. Ullcpitsch , indem er sagt: Nur Fälle der Nothwendigkeit einer Reciprocität seyen anzunehmen. Dadurch bieten wir nicht bloß jeder Gesetzgebung im Auslande die volle Ueberzeugung im voraus, daß, wo es das Abfahrtsgeld, insbesondere für die Exportation des Vermögens, der Erbschaft u. dgl., für uns beseitigt, daß auch er sich einer solchen Begünstigung für seine Staatsbürger bel uns zu erfreuen haben wird; wir geben dadurch auch, wie gesagt, zugleich auch unserer Staatsverwaltung das Mittel an die Hand, im Wege der Diplomatie nachdrücklich darauf hinzuwirken , daß die Freizügigkeit des Vermögens nach und nach allgemein werde. Ich bin also für den Antrag des Herrn Abg. Ullepitsch. Präs. Die Reihe trifft den Herrn Abg. Fischhof (verzichtet darauf); so gelangt der Herr Abg. Schuselka zum Worte. Abg. Schuselka. Ich habe mein Wort an den Herrn Abg. Tylewski abgetreten. Abg. Dylewski. Meine Herren, ich bin verzeichnet für den Paragraph, aber die Doctrinen, welche einige Abgeordnete, namentlich der Herr Abg. für den vierten Wahlbezirk von Prag und der Herr Secretär entwickelt haben, haben mich zum Nachdenken veranlaßt, und Sie müssen selbst beurtheilen, ob ich für oder gegen den Paragraph spreche. Es ist in diesem Paragraphe von der Freizügigkeit die Rede, von der Freizügigkeit der Person und des Vermögens, und von der Beschränkung , welche da Statt finden soll. Nun, der Herr Abg. Wiser hat sogar ausgesprochen, das soll gar keiner Beschränkung unterliegen, und weil sich dann natürlich die Frage wegen Unterstützen der Bedürftigen am meisten aufwerfen wird, ^ so will er diese Last allen Staatsbürgern aufbürden. Ich muß sagen, diese Sache hat zwei Seiten, nne poetische, die das Gefühl anspricht, und eine wirkliche, traurige, von welcher gewöhnlich die Poeten sich abzuwenden pflegen, um etwas Schönes vorzubringen (Heiterkeit); allerdings ist eö schöner, einem Troubadour gleich sich mit keiner festen Beschäftigung zu befassen, und von Land zu Land umherzuziehen, sich nicht um die künftigen Bedürfnisse seiner selbst oder gar seiner Familie zu bekümmern (Beifall), um endlich spät, (und das ist das Nichtschöne) irgend einer Gemeinde oder einem Spitale zur Last zu fallen. Das ist sehr schön, das ist poetisch — das ganze Leben singen ! Ich kenne aber eine Fabel, wo man einer Grille, die sich entschuldigte, daß sie im Sommer singen mußte, und daher keine Zeit zur Arbeit hatte, erwiederte, sie möge im Winter tanzen. (Heiterkeit.) Meine Herren, die Poeten haben sich schon überall fast einstimmig gegen die Einführung der Eisenbahnen erklärt, sie zerstören das ländliche, schöne Leben. Nein, wir werden deßhalb doch Eisenbahnen bauen. Die schöne Seite leidet allerdings darunter, daß man dem freien Wandern, der Freizügigkeit Gränzen setzen will. Aber, meine Herren, wenn die Freizügigkeit, wenn die Ansiedelung in einer Gemeinde, in einem Lande beschränkt wird, so glaube ich, ist es vielleicht gerade im Interesse dieser Poeten, daß sie nicht am Ende in einem Arbeitshause oder Spitale umkommen, daß sie sich bei Zeiten, so lange sie arbeiten können, in der Nelt umsehen. Wir reden hier sehr viel vom Proletariate, es ist, und das ist wirklich zu würdigen, sehr viel von dem steigenden Pauperismus in Europa gesprochen worden, und von der Gefahr desselben, so wie von der Nothwendigkeit, ihm ein Ende zu machen. Nun, da sind wir auch an derselben Stelle. Vielleicht drückt uns die Gefahr des Pauperismus und der Pauperismus selbst nicht ^ sehr, als andere Staaten. Betrachten wir, wie andere Staaten in diesen Pauperismus verfielen, Welcher ihre schönsten Kräfte aufzehrt, und wie wir lhn vermeiden können. Es gibt zwei Mittel: die Einen sagen, die Freizügigkeit soll beschränkt werben, die Andern, es soll zur Unterstützung aller Hilfsbedürftigen der Staat aufgestellt werden, man solle Alle gleichmäßig besteuern, und an die Trinen denken. Praktisch beispielweise will ich Ihnen in Ermnerung zurückrufen, was in Irland omcy dcn Staat geschah, und was die Folgen desselben sind. In seiner Leidenschaft hat das englische Volk die Iren unterjocht, alle großen Grund-eigenthümcr ihres Eigenthums beraubt, ihre verdienten Soldaten damit belohnt und ganz Irland arm gemacht; die Armuth steigerte sich auf schauerliche Weise, und Sie wissen, was die Folge ist. — Tausende, ja Hunderttausende starben des Hungers. Endlich war die Regierung gezwungen, dort ebenfalls eine Armentare einzuführen, und diese ist so drückend, daß die Reichen ungeachrct ihrer großen Besitzungen aus dem Lande davon laufen, um nicht von der Armentaxe erdrückt zu werden. Wird abcrauch dieses helfen, frage ich? Das ist ein Beispiel, wie der Staat dem Pauperismus vorbeugt. Bei uns wird es wieder ange-rathen. Meine Herren, der Staat ist eine Person,' welche, so viel die Geschichte lehrt, stets hart war, welche sich nie von Regungen des Herzens beherrschen ließ, welche stets, ich glaube, mehr das Schlechte eines Individuums an sich hat, als das Gute. — Wollen wir die Unterstützung der Armen, die Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Armen dem Staate überlassen? Verbannen wir das Christliche nicht, gegen welches dieser Abgeordnet sich sträubt. Das Christliche ist noch das einzige Schöne, nur durch die Berührung mit dem Armen, nur durch unmittelbare Anschauung, durch strenge Beurtheilung und Würdigung der Bedürftigen neben dem christlichen Gefühle wird dem Armen geholfen; aber ich will dem Armen nicht damit helfen, daß ich den Bettler unterstütze. Ich will dem Betteln einen Damm ein für allemal entgegensetzen, dadurch, daß ich der Gemeinde tue Pflicht auferlege, ihre Armen zu näh>en; nur so, meine Herren, daß Sie die Gemeinde dazu verpflichten, werden Sie dem Pauperismus einen starken Damm entgegensetzen; wenn Sie es aber wieder dem Staate überlassen, so wird jeder Staat so handeln, wie er bisher gehandelt hat. Er wird es nämlich so machen: er wird Jedem die Heimath ohne Bedingung bewilligen —warum? Dic Bevölkerung wächst, die statistischen Tabellen sehen prächtig aus. Wenn aber diese Bevölkerung dann vom Hunger gedrückt, ihre Arme nach Hilfe ausstreckt, so wendet sich der Staat von ihr ab, und wenn sie vor Hunger hinstirbt, so wird sie in die Tod-tenlisten eingetragen. Das ist das ganze Handeln des Staates. Die freie Gemeinde, ja die freie Gemeinde ist das einzige Bollwerk der Freiheit; aber ich sage Ihnen, meine Herren, es gibt auch eine andere Rücksicht, warum die Staatsmänner, die da glauben, daß, wenn ihr Rath und Hilfe fehlt, der Mond vom Himmel fällt, und die Welt zu Grunde geht, warum diese Herren sich zur Ansicht von der freien Gemeinde bekehren. Sie sind schon mit allen Staats- und Polizeimitteln bankerott geworden und sehen, daß sie nicht mehr helfen können, wenn sich das Volk, die Gemeinde nicht freiwillig interessirt um das Wohl des Staates, und sich nicht entschließt, aus freiem, redlichen Willen zu arbeiten. Wollen Sie also ,— und darin stimmen die Staatsmänner mit uns überein, darin müssen sie jetzt mit uns übereinstimmen ^— wollen Sie die freie Gemeinde, so machen Sie, daß sie frei sey, lassen sie ihr die freie Selbstbestimmung, insofern dieß dem allgemeinen Zwecke nicht widerspricht. Wenn Sie diese Gemeinde aber mit großen Pflichten belasten wollen, wie jene, ihre Armen und Bedürftigen zu unterstützen, nun wie können Sie da verlangen, daß sie das Recht haben, den ersten Besten der Gemeinde aufzudringen, damit sie ihn aufnehme und dann ernähre. Sind Sie daS zu lösen im Stande, in Gottes Namen. Ich glaube aber dann an die Freiheit der Gemeinde nicht, ich glaube, daß man die Freiheit der Gemeinde bloß deßhalb anstrebe, um dann wieder das Polizeileben des Staates darauf zu stützen. Durch wen soll der Staat die Armenpflege besorgen? Nun, durch Beamte. Meine Herren, Sie wissen, zu welchem Unglück uns diese ausschließliche Beherrschung durch Beamte geführt hat. Man hat den Beamten von jeder Steuer befreit, man hat ihn gleich-giltig gemacht, ob es demStaate(ich meine darunter demVolke) gut gehe oder schlecht, ob er größere oder kleinere Lasten zu tragen habe. Er kümmert sich also um die Armenpflege auch nicht mehr, sondern nur darum, seine Tabellen an das statistische Bureau abzuliefern. Wie kann der Staat durch. Beamte den wahrhaft Bedürftigen vom Betrieger, dm unschuldig Verunglückten vom Faulenzer oder Lumpen unterscheiden? Und schon diese einfache Rechnung: Sie müssen natürlich, um die Armen zu ernähren, den Staat belasten; womit? I. mit dem nöthigen Fonde; 2. mit den Kosten, welche die Beamten erfordern. Ich glaube, Sie haben sich schon überzeugt, und die fortschreitende Zeit wird Sie von Tag zu Tag mehr überzeugen, daß jede Steuer eine Wunde an dem allgemeinen Wohlstande ist; daß dieses Geld, wenn es auch in kleineren Aummen dem allgemeinen Verkehre entzogen wird, in den Staatscassen rostet, währendes vnter demVolke wirklich zum Wohlstande beitragen würde. Hüten Sie sich, durch allgemeine Steuern elwaö 6>utes, etwas chnstlich Billiges zu erzielen; das soll dem guten Sinne, das soll der Freiheit, das soll dem aufrichtigen Willen der an der Freiheit aufrichtig betheittgten Staatsbürger überlassen bleiben, und dann nur, dann wird die allgemeine Wohlfahrt erzielt werden. Ich weiß wirklich nicht, wie lange diese Herren ^ laatsmänner noch daran leiden werden, daß sie glauben, das ^'olk allein, einzeln könne gar nichts über sich entscheiden, daß sie uns immer von dem Alles meisternden Staate predigen. Wäre denn da nicht wieder die Consequenz ganz natürlich, lieber alle Menschen in eine Caserne, in cin Phalanster zu sperren, jedem gerade sein Maß zum speisen und zu trinken geben, und hübsch Acht geben, daß keinem etwas geschehe? Aber ich glaube eben, dieses wollen wir vermeiden, wir wollen Freiheit, erstens, um dem Proletariate wahrhaft und redlich ein Ziel zu setzen, und zweitens, um die Freiheit zu begründen, wie sie vor dcm Eimeißen der Staatsmänner bestand. Lassen Sie der Gemeinde die freie Wahl, welchen Bürger sie als Bürger aufnehmen will, und welchen nicht, er wird ja noch immer frei hcr< i umziehen können; aber wenn er der Gemeinde nicht nützen kann, wenn er auffallend in seinem Betragen solche Eigenschaften zur Schau trägt, welche ihn zu einem nutzlosen Gliede machen würden, wie können wir einen solchen Bewerber der Gemeinde aufdringen? Das verstehe ich jedoch nicht so, daß jede Gemeinde dann unbedingt das Recht habe, zu erklären, ob sie einen Bewerber aufnimmt oder nicht, denn auch von den ^ cmeinden kann man sich höher ber uftn, und wenn Sie in einer solchen Berufung an den größern Theil der freien, unabhängigen Bevölkerung nicht Recht , zu finden hoffen, wie werden Eie es in der Berufung an den Staat erwarten? Ueberhaupt sind mir alle solche Berufungen auf gesetzliche Beschränkung, auf den Staat sehr zuwider, weil ich darin wieder eine Absonderung des Staates vom Volke erblicke und weil bei solchen Deutungen die Aussicht auf Freiheit nicht gedeihen wird, und bei denjenigen, welche, um die Freiheit zu erlangen, Opfer, große Opfer zu tragen haben werden, der Eifer, sie zu bringen, gekühlt werden dmfte. Ich bin also für den Antrag des Abgeordneten Ionak. Ich habe die Beschränkung, die in diesem Paragraph vorkam, für genügend erachtet, aber bei solchen Doctrinen muß ich mich lieber mehr in Acht nehmen, ich will das Feld der Freiheit, nicht aber jenes der Polizei bauen. - Was das Abfahttsgcld betrifft, wurde hier von der Reciprocität gesprochen Ich glaube hier, meine Herren, müssen wir sondern das übliche Ab-fahrtögeld von Erbschaften, die im Auslande heunfallen, vo-, dem Abfahrtögeld, daß der Aus' wanderer zu bezahlen hat. Wollten Sie diesen mit dem Abfahrtsgeld belasten? Nun meine Her^'n, da haben wir wieder die Beschrankung der Frechett, daß man ihn früher ausfragen muß: wohin willst Du gehen? Lassen Sie ihn gehen m Gottes Namen, wenn er glaubt, daß er hier für sich kein Glück finden kann, und befreien Sie ihn von dem Abfahrtsgelde. In dieser Hin-sicht hat der Herr Abg. Borrosch vollkommen Recht, daß dieß so viel hieße, als für "nen Menschen zur Entschädigung zwei Menschen hangen.—Manche Abänderungsanträgesprechen von Colonisations . Angelegenheiten. Ich glauve, m die Grundrechte gehört das gar mcht, und nach den Debatten, welche ich hm gehört habe, er« innere ich Sie selbst an die sehr treffende Deft-nition, welche der Herr Abg, R'leger von den 186 Grundrechten gegeben hat. „Grundrechte sind diejenigen Rechte, die von der Regierung am häufigsten angegriffen werden." Die Besprechung der Colonisationsfrage ist also hier nicht unumgänglich nothwendig, und lassen Sie das doch dem künftigen gesetzgebenden Körper, der, so Gott will, auch etwas von Freiheit wird reden wollen. „Die Auswanderung der Besitz- oder Erwerblosen wird vom Staate durch ein eigenes ' Colonisations - Gesetz unterstützt." (Der Abg. Pokorny trägt darauf an,) Nun, meme Herren, das ist überflüssig. Daraus entnehme ich, daß Manchen von uns der Gedanke an den Pauperismus schreckt und zur Meinung verleitet, daß ihm durch Auswanderung abgeholfen werden könne. Das Auswandern ist eine bittere Anklage gegen die Regierung jener Länder, aus denen sie geschieht. Gott gebe, daß sie bei uns nicht Statt finde! Ich glaube, ein solches Gesetz, wenn wir'es feststellen, dürfte unser Gewissen nicht beruhigen; denn dadurch, daß wir die Möglichkeit der Auswanderung, oder gar eine täuschende Aussicht auf Besserung der Lage dem Armen eröffnen, werden wir noch nicht unseren Pflichten Genüge thun. Ich erinnere Sie daran im Allgemeinen, daß, um dem Proletariat und dem Pauperismus zu begegnen, alle Auswanderungs-Systeme nichts nützen, da wir wissen, daß nur jene auswandern, die noch etwas haben. — Bettler wandern nicht aus. Deßwegen empfehle ich Ihnen nochmals, die Sorge für die Armen den Gemeinden als Pflicht aufzulegen, aber auch eben deßhalb ihnen die freie Selbstbestimmung über die Aufnahme neuer Glieder zu überlassen, um sie nicht zu etwas Unbestimmten, um sie nicht zu etwas Unmöglichen zu zwingen. Präs. Eü trifft die Reihe den Herrn Abgeordneten Löhner. Abg. L ö h n e r. Ich verzichte aufs Wort. Abg. Szabel. Meine Harren, ich habe mich für den H. einschreiben lassen, um fur den Ausdruck zu sprechen »Gemeindegesetz;" und gegen den ,^. habe ich mich einschreiben lassen, um ein A'mcndc-ment einzubringen, welches ich im Principe zur Anerkennung für nöthig erachte, und in eben diesem H., worin es einzig und allein in den Grundrechten eingeschaltet werden kann, einreihen zu lassen wünsche. — Es wurde von mehreren Rednern dieses Hauses die Nothwendigkeit dargestellt, die Erklärung der Freizügigkeit, vielmehr die Aufnahme vonGemeindegliedern den Gemeindegesetzen oder den Gemeindeordnungen einzelner Provinzen, ja einzelnen Gemeinden zu überlassen. Hierin, meine Herren, sehe ich, wenn auch keine Gefahr, allein eine unnöthige Vorsicht. Ist es die Ahsicht, in den Gem.'indea/setzen die Freiheit des Individuums, die Freiheit des Gemeindegliedcs festzustellen; ist es die Abfickt, in den einzelnen Gememde-gesetzen die Gcmeindcglieder so zu stellen, daß sie an allen Wohlthaten des Gemeindelebcns Antheil .nehmen können, so kann dieftAbsichtaufdemWegc von speziellen Gesetzen für einzelne Gemeinden nicht erreicht werden, wohl aber durch cin allgemeines Gcmeindegrundgesetz für die ganze Monarchie erreicht werden. — Es wurde von dem Abg. Trojan bei Begründung eines andern, in diesem §. vorkommenden Absatzes erwähnt, daß die Einzelnen weniger Garantien bieten, als die Gesammtheit. Dieser Satz, meine Herren, ist ganz richtig, ich wende ihn auf den wesentlichen Inhalt dieses §., namentlich auf das Gemeindegcsetz an, und sage, daß Gemeindegesetze, wenn sie nicht nach einem höheren, den Staatszwcck berücksichtigenden allgemeinen Principe gestellt sind, eben nicht jene Garantien bieten können,dcn ein allgemeines, diesen höheren Interessen Rechnung tragendes Gemeindegeseh bietet. Ich will durchaus hier nicht Wunden aufreißen, und bin weit davon entfernt, die Nationa-litätcnfrage anzuregen; aber es ist, meine Herren, doch allerdings nicht zu läugnen, daß in derVean-spruchung von speziellen, für Provinzen einzurichtenden Gemeindegcsetzen irgend ein Zweck v e r-schleiert ist, welcher wenigstens dem allgemeinen Zwecke, der allgemeinen Wohlfahrt zuwiderläuft. — Es wurde vom Abg. Dylewäki ein Verglich gezogen zwischen den wandernden Troubadours. Dieser Vergleich paßt aufdas Gemcindeleben nicht, dem tüchtigen, dem schaffenden Manne muß wenigstens das ganze Gebiet des Staates frei und offen stehen, um für seine Wirksamkeit dort das Feld zu suchen, wo er nach bester Einsicht es zu finden hofft, und ich glaube, daß die Vergleiche, welche auf dem Gebiete des Idealen so sehr vom materiellen Zwecke entfernt gestellt werden, aufdas Gemeindeleben überhaupt durchaus nicht Anwendung sinden können. Welcher Vorwurf kann nach Behauptung mehrerer Vorredner überhaupt ein allgemeines Gemeindegcsetz treffen? — der Vorwurf, daß dadurch Pauperismus hervorgerufen wird? Ich glaube, meine Herren, daß dieser Vorwurf ein allgemeines Gesetz weniger treffen kann, als ein spezielles Gesetz; diesem Nebel des staatlichen Lebens vorzubeugen, ist die erste Sorge der Gesammtheit. Glauben Sie, daß diejenigen, welche ein allgemeines Gesetz anstreben, es deßhalb anstreben, um die einzelnen Gemeinden zu Grunde zu richten? Gewiß nicht, aber sie wollen diejenigen Nachtheile vermeiden, welche durch Local-Interessen, durch das Hervortreten in der Gemeinde vorwiegender Vorurtheile den Zweck der Gesammtheit stören, und welche nur durch ein allgemeines Gemeindegcsetz hintangehalten werden können, welches von der Vertretung derGesammt-heit gegeben, jene Bestimmungen enthält, die dem Pauperismus vorbeugend, die freie Entwickelung dennoch gestatten.— Gegen das Amendement des Abg. Wiser wurde aus Mißverständnis manches harte Wort eingewendet; das Amcndement dieses Abgeordneten zielt durchaus nicht dahin, aus dem Staate eine Versorgungsanstalt für Arme zu machen. Ich als sein politischer Gesinnungsfreund theile die Ansicht, die in diesem Amendement ausgesprochen ist, vollkommen. Ein Mißverständniß liegt darin, zu behaupten, daß durch diesen Antrag der Staat die Obsorge für alle Gemeinden habe, und man glaubt, im Armcnwesen auszureichen, wenn man es zur Pflicht der Einzclngcmeinden macht, für die Armen zu sorgen. Meine Herren, in dcn meisten Fallen wird diese Pflicht aber eine illusorische, denn eben die armen Gemeinden haben für die Versorgung der meisten Armen zu sorgen. Wenn Sie nun den armen Gemeinden diese Pflicht zuweisen, während daneben reiche Gemeinden im höchsten Wohlstande blühen, haben Sie gewiß der Menschlichkeit keine Rechnung getragen. Es ist nicht unsere Absicht, mit den Armen jenes gefährliche Experiment zu treiben, wodurch die Verarmung noch befördert wird, allem wir wollen durch das Amendement, daß der Kreisge-meinde die Unterstützung derErwerbs-un fähigen zugewiesenw erde, eincstheils der Menschlichkeit gebührende Rechnung tragen, und anderseits den Weg anbqhncn, um zu einer geregelten und wirklich dcn Zweck erreichenden Armenpflege zu gelangen. Ich übergehe nun auf die Begründung meines Antrages. Ich habe den Antrag gestellt: »Die (5 o l onisaUons-An-gelegenheit innerhalb des Staatsgebietes wird unter dcn Schutz und die Fürsorge des Staates gestellt." Meine Herren,wcnn Sie aufmanche Gegenden unserergro-ßen Monarchie einen Blick werfen, wenn Sie die traurigcnVerhältnisse mancher sehr bevölkerten und dabei ärmsten Districte mit menschenfreundlichen Augen prüfen, so werden Sie die Nothwendigkeit anerkennen, daß hier endlich eine rettende H a n d, eine rettende, zugleich aber eine mächtige " für Linz nicht aussprechen. Denn die sekr s "6 einer unbeschränkten Freizügigkeit äu5 k ^ "'" gewaltige sociale Umstaltung vor-b^/.,^lngt namentlich dadurch, daß die Gcwer-vomSt ^' ""b daß die Armcnversorgung von «.i«^" " ^ ^ übernommen werde oder wenigstens lanae s^^n^beile des Staatsverbandes. So ge ^ nicht durchgeführt ist, und diese Durch-Ne'lage zum Amts-Blatt der La.bacher Zeitung 1849.) führung erfordert dle reiflichste Erwägung, so lang werde ich nicht der unbedingten Freizügigkeit das Wort sprechen. — Ich bin also, um kurz zu seyn, dafür, daß Freizügigkeit Statt finde, aber daß sie gewisse Beschrankungen habe, die mir am zweckmäßigsten ausgesprochen erscheinen in der Textirung des z,'. Itt, laut welchem die Freizügigkeit den durch dasGemerndegesetz ausgesprochenen Beschränkungen zu unterliegen hätte. — Es ist das Amendement eingebracht worden, welches auch bereits in einem Minoritätsvotum des Ausschusses vorkommt, daß statt »Gcmeindegesctz" gesagt werde: »Gemcindeordnun g." Auf den ersten Anblick möchte es scheinen, daß das eines und dasselbe sey; allein schon der Umstand, daß man besonderes Gewicht auf dieses Wort legt, deutet an, daß darunter etwas wesentlich Verschiedenes verstanden werden will. Die Erörterung des Unterschiedes würde mich zu weit führen, und aufdie Wiederholung aller der Gründe bringen, die über Gemeindegesetz undGemeindeordnung erst vor wenigen Tagen hier geltend gemacht worden sind; dazu kommt, daß die wesentliche Differenz zwischen beiden Begriffen eben aus dieser letzten Debatte her l^m größten Theile der Mitglieder dieses hohen Hauses .wohlbekannt seyn dürfte. Ich bln aber der Ansicht, daß die Beschränkungen der Freizügigkeit, in^ sofern sie von Rücksichten auf die Gemeinde ausgehen sollen, durch ein (Bemeindegesetz ausgesprochen werden müssen. Ich kann es unmöglich den Gemeindeordnungen überlassen, die Hemmnisse, die man den Einwanderern aus einem Theile des Reiches in den andern entgegensetzen will, zu statuiren, sondern glaube, daß das die Ausgabe der Reichs-ge setz gebung seyn müsse. Wenn Sie, meine Herren, den Ausspruch der Gründe, aus denen Jemand aus einer Gemeinde ausgeschlossen werden darf, oder den Ausspruch der Bedingungen, an welche der Eintritt in eine Gemeinde geknüpft werden soll, den Gemeinde-Ordnungen überlassen, die sich die Gemeinde eines Ortes, eines Bezirkes, oder irgend einer kleinerm oder glöß.ren Parzelle des Gesammtstaates selbst gibl, dann, meine Herren, fürchte ich nur zu jehr, daß ein Princip, welches wir einstimmig angenommen haben, das Pnn-cip der Gl cichycit vor dem (ÄFsetze in seiner wichtigsten Richtung, in der breitejtcn Basis des socialen Zllsammenseyns, nämlich im Gemein-beleben zur bloßen S che ingk-ichhelt herabsinke; dann fürchte ich nur zu sehr, daß das einheitliche Staatsbürgerthum zur hohlen Nulle werde; dann, meine Herren, fürchte ich nur zu sehr, daß der erhebende und erhabene Gtdante eines gemeinsamen groSen Bater land es zusammenschrumpfen werde, nicht bloß zur Lan-deskindschaft,sondern sogar zur Ortsheimat (^Bravo); dann, meine Herren, fürchte ich nur zu sehr, daß wir lauter Horizonte bilden — und Sie wissen, daß der Horizont sich ändert, wenn man nur um einige Schritte seinen Standpunkt ändert; dann, meme Herren, werden wir Tausende Kirch-thurmshorizonte bllden, statt des einen gemeinsamen, sich über uns Allen aufwölbenden Himmelsdomes! (Verläßt unter großem Beifall die Tribune.) Präs. Es hat nun der Abg. Thiemann das Wort. (Ruf: Schluß der Debatte.) Ich habe schon dem Abg. Thiemann das Wort ertheilt, werde daher nach seiner Rede die Frage wegen Schluß der Debatte stellen. Abg. Thiema n n. Ich werde die Geduld dieses hohen Hauses nur für eine kurze Zeit zur Unterstützung des Amendements des Abg. U iepilsch in Anspruch nehmen, und erlaube mir m Beziehung auf das, was das verehrte Mitglied für Lemberg bezüglich der Colonisation und Auswanderung vorgebracht hat, nur die wenigen Worte hier anzuführen, daß, wer das Elend in Schlesien, im Riesellgebirge, im Elbgebirge und im Erzgebirge nur cini germaßen kennt, — wer da weiß, daß das Leben der dortigen Armen ein immerwährendes Ringen zwischen Hunger und Krankheit ist, — wer sich endlich überzeugt, daß bei den ganz geänderten Verhältnissen der V egenwart keine Abhilfe durch örtliche Mittel möglich ist, — daß, sage und glaube ich, der zu einem ladikalen Mittel, wie die Colonisation oder die Auswanderung ist, wenigstens in sofern rathen wird, daß diese Mittel in Berathung gezogen werden. Wir, die wir als Vertreter jener Armen in diesem Hause sitzen, wir müfjen und ewir werden bei jeder Gelegenheit das Wort ergreifen, so oft wir die Aufmerksamkeit dieser hohen Versammlung darauf hinzuführen hoffen können Die Bestimmung des Entwurfes, daß kein Abfahrtsgcld gefordert werden könne, vermag die Freiheit und Unabhängigkeit der österreichischen Staatsbürger nicht in jenem Grade zu schützen, als es auf den ersten Anblick zu seyn scheint. Es gibt Staaten, wo viele Bürger dieses Staates, Oesterreichs nämlich, leben, welche die dortige Staatsbürgerschaft aber nicht erwerben wollen, wiewohl sie von den mehr oder weniger tyrannischen Regierungen jener Staaten dazu gezwungen werden. Diesen Unterthanen ist die Ausrede, daß ein Abfahrtsgeld bestehe, das einzige Mittel, um den Zwang, dortige Unterthanen zu werden, zurückzuweisen. Aus dem Bezirke, den ich zu vertreten die Ehre habe, leben einige Hundert Menschen in den Staaten Amerika's, in Merico, auf den westindischen Inseln, und in den Freistaaten Südamerika's. Bei den fortwährenden Revolutionen in jenen Ländern werden Sie begreifen, daß diese üeute gar kein Gelüste darnach tragen, dortige Staatsbürger zu werden. Sie kämpfen nicht bloß für sich, d. h. zur Erwerbung eines Vermögens für sich, sondern sie kämpfen dort mit allen Widerwärtigkeiten für unser Vaterland, sie besorgen den Absatz unserer Produkte, und wenn es Einem von ihnen gelingt, ein Vermögen zu erwerben, so hat er nichts Eiligeres zu thun, als es in seiner Heimat anzulegen und zu bergen. Ich, meine Herren, habe zu mehreren Malen während meiner vierjährigen Amtsführung Vermögenszeugnisse der Art ausgestellt, bloß zu dem Zwecke, damit diese Bedrängten, wenn sie zu Matrosen gepreßt oder unter die Linie abgeführt werden sollen, sich auszuweisen vermöchten, als würden, wenn ihnen der H-enuß eines so großen Vermögens, als durch das Abfayrtsgeld entzogen wird, entginge, sie sich und dem ganzen Lande einen größeren Schaden zufügen, als durch die zu übernehmende Staatsbürgerpflicht etwa ersetzt werden könnte. Ich glaube, dieser Grund wird nichc widerlegt werden können. — Freilich, in den geordneten Staaten ist dieß anders, ab.r so viel lch weiß, berührt dieses Gesetz wegen Abfahttsgeld von den Staaten Europa's insbesondere unser Verhältniß zu Spanien und Portugal, Ich glaube auch, daß diese nur noch die einzigen Staaten seyn werden, zwischen welchen ln die,er Beziehung kein Uebereinkommen getroffen wurde. Es leben einige Hundert öster-reichi,che Familien in Spanien, ich weiß nicht, ob so viele spanische Familien in Zehnern in Oesterreich leben. So oft die Angelegenheit wegen Abfahrtsgeld practisch vorkam, so oft handelt es sich um Vermögen, welches aus övanien nach Oesterreich kommen sollte. Ein umgekehrter Fall ist mir nicht bekannt, und jedesmal, vorzüglich in letzter oeit, haben sie uns die gegründetsten Ansprüche mit Hmweilung auf das dießfällige Nichtüberem-kommen zu Ntchte gemacht, jedesmal haben sie uns mtt einem Pappenstiel abgefunden Der Herr Minister des Handels hat vor einiger Zeit in die-sem hohen Hause erklärt, die diplomatischen Verhältnisse mlt Spanien seyen wieder aufgenommen worden. Ich begrüßte diese Erklärung mit Freu^ den, weil davon das Leben in Beziehung auf Er. Haltung von so vielen Tausenden in unserem Va^ terlande abhangt. Auf welche Art soll durch die diplomatischen Verhältnisse unserem Lande achol. fen werden? Wie anders, als durch Abschließuna vorthellhatter Handelsvertrage. Wenn aber in den Grundrechten ein Gesetz aufgenommen würde daß kem Abfahrtsgeld abgenommen werden darf, dann fehlen der Diplomatie die Mittel, daaeaen andere Vortheile zu erreichen; Sie würden Ad"a unnoth.ger Welse dem Staate die Gelegenheit ent! zlchen, nutzllch für unsere Staatsbürger wirken zu können. Man hat davon gesprochen, baß Oesterreich mit einem guten Beispiele vorangehen müsse, auch ich bin für das Vorangehen mit guten Bei-splelen, nur nicht in diplomatischen Angelegenheiten. Der schlaue Diplomat Talleyrand pflegte zu sagen: »Ich bin noch nie zu spät gekommen," und ich glaube, er hat Recht gehabt. In diplomatischen Angelegenheiten soll man nicht voran gehen, sondern sehen, was Andere thun, und pm» sen und absehen, was man dadurch für sich und sein Land für Vortheile erringen kann Wenn wir die freiesten Staaten m Europa überblicken, s«? 4g 188 werden wir finden, daß sie gerade in dieser Beziehung sehr eifersüchtig ihre Rechte wahren und immer gewahrt haben Wenn wir ihnen in den Grundrechten so großmüthig entgegen kommen, werden sie uns consequent aussagen, und uns überdieß als unpractische Optimisten auslachen. Die Schweiz, die sich beinahe in ahnlicher Lage befindet, wie Oesterreich, in der Beziehung nämlich, daß sehr viele Schweizer im Auslande ihr Brot verdienen müssen, hat in der Verfassung vom Jahre 1848 den Grundsatz angenmw men: »Gegen auswärtige Staaten besteht die Freizügigkeit, unter Vorbehalt des Gegenrechtes," (Tritt unter Beifall ab.) Abg, 3 ohn er. Ich beantrage noch vor dem Schlüsse der Debatte den Namensaufruf. Präs. Der Abg. Dielcwski hat schon den Antrag auf Kugelung gestellt, und zwar über den Antrag des Abg Iotu'ck, falls dieser früher zur Abstimmung kommen sollte, und falls nicht, — über den Antrag des Abg. Borrosch, wenn dieser früher zur Abstimmung kommen sollte. Abg Dylew ski. Ich nehme nmnen An-trag zurück, jedoch nur unter der Bedingung, daß auch der Antrag auf Namensaufruf zurückgezogen werde, widrigenfalls ich mir den Antrag auf Kugelung vorbehalte.) Abg. 3 öhner. Ich ziehe meinen Antrag nicht zurück. Präs. Der Antrag auf Kugelung hat den Vorzug vor jenem auf namentliche Abstimmung, wird der Antrag auf Kugelung unterstützt? (Geschieht.) Die Unterstützung ist hinreichend, es wird demnach die Kugelung Statt finden, und es ent-fällt der Namensaufruf. — Es wurde der Antrag auf den Schluß der Debatte gestellt. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, die für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Debatte ist ge> schlössen. Es sind noch eingeschrieben diejenigen Herren Abgeordneten, welche sich erst hier angemeldet, und demnach das Recht haben, vom Platze aus zu sprechen, und zwar dagegen hat sich einschreiben lassen der Herr Abg. Kudler, und dafür der Herr Abg. W6/.mcky, — beide haben demnach das Recht zu sprechen, und zwar hat der Abg. W^nicky das Wort. Abg. W ^ / nicky. Hohe Versammlung! Ich spreche unvorbereitet, denn ich habe mich erst jetzt einschreiben lassen, um das Wort zu nehmen, und zwar aus dem Grunde, weil die Bemerkungen des Herrn Abg. Wiser, dann die Befürchtungen des Herrn Abg. Lasser mich zwingen, daß ich etwas dagegen erwiedere. Der Herr Abg. Wiser vermeint, daß es das Vortheilhafteste wäre, wenn alle Bedürftigen auf die Unterstützung eines ganzen Kreises hingewiesen würden; ich halte diese Maßregel mit Beziehung auf unsere Verhältnisse, mit Beziehung auf unser Armenwesen für sehr ungerecht. Meine Herren! Es wird Ihnen bekannt seyn, insbesondere denjenigen, die meinem Vaterlande angehören, daß in mancher Stadt, in mancher Gemeinde ein sehr geregeltes Armen-wescn besteht, daß die Armeninstitute bei bedeut tendcn Geldmitteln sind. Würde man nun der Ansicht des Herrn Abg. Wiser Raum geben, so würde als nothwendige Folge hergeleitet werden müssen, das diese Gemeinden auf alle Bedürftigen des Kreises demungeachtct beitragen müßten, obwohl sie ihre eigenen Armen, für welche die heimischen Stiftungen bestehen, aus ihrem heimatlichen Fonde zu unterstützen haben. Es müßten demnach diejenigen Gemeinden, welche im Stande sind, ihre eigenen Armen, die Armen ihrer Gemeinden vollständig zu erhalten, in die Zwangslage versetzt werden, für die Armen anderer Gemeinden des Kreises mit den auf sie entfallenden Concurrcnzquoten beizutragen, Ich halte aber auch diesen Antrag für nachthcilig, nach-thellig dem Gemeindeleben selbst. Ich halte dafür, daß die Gemeinde die Wiege, die Pflegerin der Sittlichkeit, der Arbeitsamkeit seyn soll. Ich halte dafür, daß alle Vemeindeglieder und die ganze Gemeinde sich bemühen sollen, die Ueberzeugung und has Gefühl, daß Jeder verpflichtet ist, geistig und phvsisch zu arbeiten, seine Kräfte der Gemeinde zu widmen, jedenEinzelnen aufzubringen. DieGememde müssen Sie mir auch zugeben, daß die Gemeinde sich auch ganz gewiß bemühen wird, diesen Begriff überall ins 3evtn trtten zu lassen, wenn die Ge- meinde weiß, daß sie alle diejenigen, welche arbeitsscheu oder arm sind, selbst wird unterhalten, unterstützen müssen; sie wird sich bemühen, auch dem Gefühle der Sittlichkeit überall Rechnung zu tragen, wenn sie wissen wlrd, daß nur ihr. diejenigen, welche geneigt sind, Übertretungen zu begehen, als eine Last, von der sie sich nicht lossagen kann, anheimfallen. Ich glaube also, daß dieser Antrag des Herrn Abg. Wiser nicht practisch ist für unsere Verhältnisse, und daß er den Gemeindesinn sogar lahmen würde.—Weiters bin ich dafür, daß in dem K. IN statt des Wortes: »Gemeindegesetz" das Wort: »Gemeindeordnungen" aufgenommen werde. Meine Herren, Sie wollen gewiß Alle die Freiheit der Gemeinde wahren. Wenn Sie dieß wollen, so die Unverletzlichkeit des Hausrechtes hat, die Sie bereits einzelnen Personen , einzelnen Familien in den Grundrechten gesichert haben. Die Gemeinde ist nichts anderes, als der Complex, das Beisammenwohnen von mehreren Familien, und dasselbe Recht der Unverletzlichkeit des Hausrechtes, welches der einzelnen Fa-n.'ilie zusteht, muß auch mehreren Familien zukommen. Mit der Unverletzlichkeit des Hausrechtes ist es nothwendig verbunden, daß , so wie jeder einzelne Familienvater sich sträuben kann, gegen Jeden, der ihm aufgedrungen werden will, in sein Haus, in seine Wohnung, in seine Familie, auch die Gemeinde das Recht habe, sich dagegen zu sträuben, daß irgend ein Gesetz ihr gebiete, einen Fremden als ein Glied der Gemeindefamilie aufnehmen zu müssen. Meine Herren, wenn Sie die Freizügigkeit der Person im ausgedehntesten Sinne nehmen, so zwar, daß sich Jeder beliebig an cinem Orte niederlassen könne, uud von einer anderen Gemeinde als Gemeindeglied aufgenommen werden muß, so werden Sie an vielen Gemeinden ein außerordentliches Unrecht begehen. Sie wissen, daß manche Gemeinden bedeutende Anstalten unterhalten, bedeutende Fonde haben, um nach allen Richtungen hin ihre Gememdeglieder zu unterstützen. Nun werden einzelne Personen ihre besten Lebenskräfte in anderen Gemeinden consumiren, und wenn sie siech, arbeitsunfähig werden, so werden sie sich alle dahinziehen, wo derlei Anstalten bestehen, welche sie nun erhalten sollten. Ich halte es für ein großes Unrecht, wenn man dann fordern wollte, daß alle diese reichen Gemeinden verbunden werden, solche Personen, welche ihr ganzes Leben hindurch ihre Thatkraft einer anderen Gemeinde geopfert haben, zu unterhalten. Meine Herren, es ist das Wort: »Gemeindeordnung" wahrhaft nicht ein solches Gespenst, wie es uns der Herr Abg. Lasser zu schildern suchte. Es beliebte dem hohen Hause erst kürzlich, einen Gemeinde-Ausschuß zusammen zu setzen, dem die Aufgabe werden sollte, Grundsätze des Gemeindegesetzes fest zu stellen, nämlich die Grundrechte einer jeden Gemeinde. Nun, meine Herren , diese Gemeindeordnungen werden ja nicht beliebig von den Gemeinden gemacht, und darin beliebige Willkürlich-kciten festgestellt werden können; denn alle diese Ordnungen werden sich bewegen innerhalb der Marken und Gränzen, welche diese Grundrechte, die die hohe Kammer selbst geben wird, den einzelnen Gemeinden stellt. Es ist hier also keine so große Gefahr in dem Worte »Gemeindcordnung." Ich kann daher nichts anderes, als nur anempfehlen, daß das Wort »Gemcindeordnung" statt des Wortes »Gemeindegesctz" in unsere Grundrechte aufgenommen werde, weil wir die Freiheit einzelner Gemeinden, wie wir sie auch wollen, nur auf diesem Wege realisiren, und gegenseitig auch erwarten können, daß die Rechte Einzelner nicht beirrt werden. Meine Herren, es hat zwar ein Sprecher vor mir gesagt, daß die einzelnen Staatsbürger, welche in eine andere Gemeinde aufgenommen werden wollen, den Chicanen eines oder des andern Gemeindegliedes ausgesetzt bleiben. Meine Herren, in Ihren Grundrechten heißt es schon: »Die Aufnahme neuer Gemeindeglieder steht der Gemeinde zu." Es wird also die Repräsentanz der Gemeinde das Recht haben, Mitglieder aufzunehmen , und sollte die Repräsentanz ein Mitglied nicht aufnehmen wollen, so wird diesem eine Berufung frei stehen, und ich neige mich zu der Ansicht hin, daß diese Berufung nicht nach Oben, sondern nach Unten Statt finden werde. Ich halte dafür, daß in solchen Fällen eine Appellation an > alle Gemeindeglicder ergriffen werden dürfte.! Wenn nun einem Staatsbürger die Aufnahme in ein? Gemeinde von der Repräsentanz verweigert, und er an die ganze Gemeinde zu appelliren haben wird, so kann er wohl versichert seyn, daß alle Gemeindeglieder zusammen an ihm keine Chicane üben, sondern seinen Anforderungen die gehörige Rechnung tragen werden, Präs. Der Abg. Kudler hat das Wort. Abg. Kudler. (Von der Tribune.) Ich hätte mich auch für und gegen den Paragraph als Redner einzeichnen lassen können, denn ich bin mit der Fassung desselben bis auf den letzten Satz vollkommen einverstanden, und wünsche nur, daß der letzte Satz weggelassen werde. Was in dem Eingänge des Paragraphs das Bestrittenste, nämlich das Gemeindegesetz betrifft, kann ich nur sagen, es hat der Abgeordnete für Werfen sich auf eine solche Art darüber erklärt, daß ich sie für überzeugend halte; ich glaube aber außerdem, die hohe Versammlung hat bereits das Gemeindegesetz und dessen Nothwendigkeit in jenem Sinne anerkannt, weil sie einen eigenen Ausschuß zur Entwerfung desselben berufen hat. Ich müßte wirklich sagen, die Aufgabe des Ausschusses wäre eine sehr bedauernswürdige und mangelhafte, wenn sie über den höchst wichtigen Punkt, über die Freizügigkeit der Person sich nicht in ihrem Werke äußern dürfte. Auch im Interesse der Freiheit, glaube ich, ist es durchaus nicht gerathen, die Aufnahme eines ankommenden Staatsbürgers von localen Ordnungen abhängig zu machen ; ich glaube die Autonomie der einzelnen Gemeinden dürfe nie so weit gehen, daß sie die allgemeine Freiheit beschränke. Ich trage daher ohne Bedenken darauf an, die Fassung des Paragraphs bis zu den Worten „nichtbeschrank t" so anzunehmen, wie sie vom Ausschusse gegeben ist. Was jedoch den letzten Satz des H. betrifft, so habe ich einige Bedenken dagegen vorzutragen, muß aber vor Allem bemerken , daß ich hierin nur meine subjective Ansicht ausspreche, denn ich war nicht im Stande, meine politischen Freunde um ihre Meinung darüber zu befragen. Es hat der ehrenwerthe Abgeordnete für die Klcinstite von Prag in einer dankenswerthen Dclicatcsse für mich geäußert: er habe in cinem Büchlein gelesen, man habe Gründe gegen die völlige Freizügigkeit des Vermögens in dem Zustande eines sehr verschuldeten Staates gefunden. Möglich ist, daß ein Schriftsteller auch auf diese Ansicht gekommen ist, auf die mich vielleicht eine strenge juristische Ansicht gebracht hat, der ich aber freilich mißtrauen muß, weil ich sehe, daß andere Rechtsgelehrte sich geradezu dagegen erklären. Meine Herren, wir haben hundert Millionen Schulden contrahirt, oder mindestens bewilligt ; lassen wir den Staatsgläubigern und denjenigen, die noch künftig dem Staate Credit geben sollen , doch die Beruhigung, daß wir auch allen Fragen, die sie betreffen, mit allem Ernste Rechnung getragen haben. Wenn der Aufwand des Staates mit dessen laufenden Einkünften gedeckt wäre, dann begriffe ich es, daß, wenn ein Unzufriedener im Lande, nachdem er seine laufende Steuer bezahlt hat, den Hut nimmt, man ihn auch frcl fortgehen lasse. Etwas anders dürfte die Sache sich aber dann stellen, wenn die Gesammtheit sämmtlicherStaatsbürgerSchulden contrahirt hat, die aus dem ausgeschiedenen Staatsvermögen nicht mehr gedeckt werden können, sondern für welche das Vermögen der einzelnen Bürger in Anspruch genommen werden muß. Für die Behauptung nun, es möge von dem Abziehenden, der sein Vermögen außer Landes bringen will, für die Verpflichtung, die die Gesammtheit bisher eingegangen hat, etwas zurückgelassen werden — für diese Ansicht, sage ich, erhebt sich eine strenge Rechtöforderung. Zwei Gründe hat man dagegen geltend gemacht: man sagt, der abziehende Bürger habe die Schuld nicht contrahirt, was gehe ihn diese an. Dieses ist der eine Schreck-schuß für alle Gläubiger — wen geht sie denn dann an: die Regierung? so weit diese über das 35"" mögen der Nation gebietet, —nein. Es müßte also bloß eine persönliche Schuld für, den Machthaben' den im Staate seyn , denn dann ist es nicht, wtc ich voraussetze, eine Sta ats schuld, eine Schuld, die contrahirt worden ist, im Namen und zum Nutzen der ganzen Gesellschaft, eine Schuld, welche auf dem Nationalvermögen haftet. Am wc-. nigsten, glaube ich, kann man sagen, das Vermo- 18ft gen des einzelnen Bürgers sey durch eine contra-hirte Staatsschuld mit keiner Verbindlichkeit be-lasttt, wenn die Vertreter des Volkes in die Con-lralmung der Schuld eingewilliget haben. — Weit scheinbarer ist der andere dagegen angeführte Grund. Der Staat ist, wie man bemerkt, eine unsterbliche Gesellschaft, es ändert in der Lage der Sache nichts, wenn auch Einzelne abgehen und ihr Vermögen mitnehmen. Ich würde mich unbedingt dieser Meinung anschließen, wenn auch das Vermögen der Gesellschaft unsterblich wäre, aber das ist es nicht. Mehr oder weniger ist die Sache doch so, wie bei einer Mehrheit von Menschen, die um einen bestimmten Prels zusammen gespeist haben, aber das Getränk besonders bezahlen; wenn nun der Eine sagt: hier ist mein Preis für das Couvert;für die Getränke, die ich auch reichlich genossen habe, trage ich Nichts bei; laßt mich doch gehen —wenn er unter solcher Voraussetzung sagt: laßt mich frei gehen, so können allerdings die Uebrigen sagen : Gehe in Gottes Namen, wir übernehmen deine Schuld. Nnd wollen Sie dieß sagen, meine Herren, so lst es großmüthig, da) gestehe ich zu. Ob es aber auch den Credit'fördert, ob unter allen künftigen, auch höchst mißlichen Umstanden, ob unter allen gewaltigen Veränderungen, von denen die bürgerliche Gesellschaft betroffen werden kann, das getraue ich mich nicht im Voraus zu bejahen. — Allein, könnte man sagen, streicht man dlcsen Schlußsatz des Paragraphen nach meinem Antrage weg, so ist auch der Vordersatz illusonsch; man Wird dann die Auswanderung des dazu Gestimmten durch ein hohes Abfahrtögeld hindern. Das wird man nicht, und kann es nicht, so lange der Vordersatz aufrecht bleibt. Meine Herren, das Abfahrtsgeld wird auch dann nichts seyn, was in dem Belieben des einen oder des andern Ministers liegt, sondern eine den Bürgern aufgelegte Last, über welche die Vertreter des Voltes entscheiden werden; und ich glaube, so wie wir gegenwärtig mit Kopf ""d Herz unser Volk vertreten, so werden auch un-sere Nachfolger in der Volksvertretung Eigenschaften derselben Art entwickeln, und so wird man die Abgabe cinesAbfahrtsgcldcs niemals zur Plagerei, zur Kränkung der Freiheit bewilligen. — Ein anderer Grund meines Antrages, diescn Schlußsatz wegzulassen, liegt darin: Ich glaube nach Allem, was bereits verhandelt worden ist, würde man doch kaum umhin können, den Beisatz anzuhangen: »ausgenommen wegen derReciproätät"— eigentlich Retorsion. Wäre aber dieses der Fall, dann, glaube ich, gehört die ganze Bestimmung nicht in die Grundrechte; denn dann wäre ein Theil davon transitorisch, folglich nicht geeignet, in einem bleibenden Grundgesetze eine Stelle zu finden. (Verläßt unter Beifall die Tribune.) s' k?^' ^lle Anträge,welchevorgelegtwurdcn, Mo bevorwottet und unterstützt worden. Nur der ^lbg. Pokorny kam nicht zum Worte. Ich werde !emen Antrag zur Unterstützung bringen. Er lautet: Vor dem letzten Satze des Paragraphs: »Es soll kein Abfahrtsgeld gefordert werden" 1^ soll es hcißcn: „Die Auswanderung der Besitz- oder Erwerblosen wird vom Staate durch sin eigenes Colonisations-Gcscß unterstützt." Es ist dieß ein Zusatzantrag; wird er unterstützt? (Unterstützt.) — Es hat jetz/noch der Herr Be-Nchtcrsiatter das Wort. Abg. H e i n. Hatte der Constitutions - Ausschuß die in dem frühern Entwürfe vorangestellten ^'stni zwei Paragraphe beibehalten, so hätte die l)ohe Versammlung daraus entnommen, daß der ^' 1<> nur eine reine Consequenz aus diesen Pa-"graphcn ist. Es gehört zur Freiheit der Pcr-^., daß die Person und ihr Vermögen, in so si^ dieß mit den Staatszwecken nicht kollidirt, ^) von rinem Orte zum andern begeben können, ick ^ ^lncip selbst ist nicht angefochten worden, theid^ ^^ "^ nöthig, cs besonders zu ver-hilnii?^' ^^ *"^ mich nur darauf beschränken, alle N?^'. ^ das Abfahrtsgeld und überhaupt bisher l^""k""gM "^"' Freizügigkeit, wie sie lest "fanden haben, nur ein trauriger Ueber-scl af?^ ^" ^"ten,dt's Feudalismus, der Knechtschaf. V^s°sar aus den Zeiten der Leibelgen-^vinake^sH^^ ^"" ist nach gebrochener alle. ^« '3 ^ ^ Feudalismus in den Besitz zuma^ ^- " "^'^le getreten, welche sich an-äumaßen dle jeweilige Irrung für nothwendig oder nützlich fand, und deßwegen hat man auch beliebt, das Abfahrtsgeld als eine Art Steuer zu Gunsten des Staates beizubehalten. — Wollen wir alle Erinnerungen an jene rechtlose Zeit verbannen, so müssen wir uns auch für die Annahme des H. N> erklären. Zum §. IU sind mehrere Amendcments gestellt worden. Ich werde bei den Amendements anfangen, welche gegen das Abfahrtsgeld gerichtet sind, weil die meisten Redner darüber gesprochen haben. Der letzte Herr Redner vor mir hat einen Grund geltend gemacht, welchen kein Anderer der Herren Redner angeführt hat; er verlangt die Beibehaltung des Abfahrtsgeldes als einer Art Deckung für die Forderungen der St^atsgläubiger. Es ist dieß ein mir ziemlich neuer Grund. Es würde also in dem Abfahrtsgelde so gleichsam eine billige Entschädigung für die Verminderung des öffentlichen oder des Staatsvermögens liegen, das unter den Schutz des Staates oder der Staatsgemeinde gestellt ist. — Ich mache die Versammlung darauf aufmerksam , daß meines Bcdünkens in dieser Bcgrün-dungoart seines Antrages der Abg. Kudler sich einer Begriffsverwechslung schuldig gemacht hat. Das Vermögen des Einzelnen ist eben Privatvermögen, zwar unter den Schutz des Staates gestellt, aber nicht eigentliches, directes Staatsvermögen. Man würde also einen Hheil ^s Privatvermögens der Staatsbürger, und zwar auf sehr arbiträre Art als Staatsvermögen erklären. Ich will bei dieser Begriffsverwechslung nicht stehen bleiben, und mache nur aufmerksam, daß der Staatsgläubiger, wenn er so bedeutende Summen dem Staate vorschießt, wahrscheinlich keine Rücksicht auf das ewig wechselnde Mobilarver-mögcn der einzelnen Staatsbürger nimmt, sondern daß er dem Staate Credit schenkt in Rücksicht auf die dem Staate inwohnenden, nicht wechselnden, immer bleibenden Kräfte und zwar die materiellen Kräfte, welche in dem Besitze von Grund und Boden liegen. Jeder Auswandernde nimmt denn doch nur Mobilarvermögen mit. Dasjenige, was eigentlich die Kraft des Staa-tcS bildet, der Grund und Boden, und was ihm anklebt, ist cs, was den Credit des Staates schafft, weil alles dieß doch da bleibt und nicht fortgetragen werden kann. Es muß ein Anderer an die Stelle des abtretenden Besitzers, des verlassenen Grundes und Bodens treten, denn der Grund und Boden kann nicht mitgenommen werden; es kann also der Staatscredit nicht geschmälert werden, wenn Einzelne auswandern, und wanderten Alle aus, so könnten die Gläubiger Besitz nehmen und sich reichlich bezahlt finden. Wollte man diese Thesis in ihrer Consequenz verfolgen, so würde man ungerecht gegen einzelne Staatsbürger. Das Abfahrtsgeld würde sich denn doch nur als Steuer herausstellen für ein Vermögen, welches nicht mehr den Schutz des Staates genießt. Nun kann ich mir eine Steuer sehr gerecht denken, so lange die Person oder das Vermögen den Schutz des Staates genießt; wenn aber die Person oder das Vermögen aus dem Schutze deS Staates tritt, dann, glaube ich, ist nach den Rechts-grundsätzcn der Staat nicht berechtigt, eine Steuer davon abzufordern. Für die Zeit, als das Privatvermögen und die Person im Staatsverbande waren, ist ja eben die Steuer in Form einer Einkommensteuer, Gewerdsteuer oder wie immer Namen habenden Steuer bereits bezahlt worden; der Austretendc ist also weder für seine Person, noch für sein Vermögen etwas schuldig. Ein Redner vor mir hat an die Worte eines Dichters gemahnt: „An das Vaterland, an das theure schließ dich an." Diese Worte sind wohl in die Brust eines Jeden tief gegraben, und ohne Noth verläßt wohl in der Regel Niemand die Heimat für immer, cs wandert Niemand aus, den nicht cin sehr wesentlicher Grund dazu bestimmt. Entweder ist er wohlhabend, aber unzufrieden mit den Institutionen des Staa-tcS; er findet in ihnen nicht jene Garantien für die Freiheit, die er als Ideal anstrebt, oder er ist nicht zufrieden mit den Instituten des Staates in andern Hinsichten; glauben Sie, meine Herren, daß der Staat irgend einen Vortheil oder Gewinn ziehe, wenn er solche Mißvergnügte und Unzufriedene zurückhält? glauben Sie, daß der Staat berechtigt ist, auch nur indirect ein«n Zwang auszuüben, damit Jemand, der mit den Instituten des Staates nicht zufrieden ist, im Staate bleibe, und nicht sein Heil anderwärts suche? Ich glaube, der Staat hat dießfalls nur ein einziges Mittel; es besteht darin, seine Institutionen so zu verbessern, damit Jeder sich darin wohl und heimisch finde. Es gibt aber auch noch eine weit unglücklichere Classe, welche die Auswanderung anstrebt, das ist jene Classe, die von der Noth getrieben wird, die in dem Staate nicht jene Versorgung, nicht jenen Lebenserwerb findet, welche jeder Einzelne finden soll, finden muß, und zu suchen berechtigt ist. Es wäre eine große Ungerechtigkeit vom Staate, solche Menschen an der Auswanderung zu verhindern, sie zu verhindern, ihr Brot, ihren Lebensunterhalt auf eine bessere, leichtere und viel reichlichere Weise zu finden; aber noch viel ungerechter wäre es — wenn diese Armen ihr weniges Vermögen mitnehmen — ich sage, noch viel ungerechter wäre es, dieses Wenige ihnen beim Auszuge aus dem Staate auch noch zu schmälern. Sie sehen, der Constitutionö-Ausschuß hat allen Anforderungen der Humanität und des Rechtes Rechnung zu tragen gesucht, als er den Satz aufstellte: »Es darf kein Abfahrtsgeld gefordert werden." Man hat endlich auf Reciprocität hingewiesen, man hat gesagt, es gibt Staaten, welche von dem Vermögen, welches aus ihrem Bezirke in unseren Staat übergeht, das Abfahrtsgeld fordern, und deßwegen müßten wir als Repressalie eben dasselbe thun. Ich bin überhaupt kein Freund von solchen Retorsionen, auch überzeugte mich das Beispiel, welches der Herr Abgeordnete für Brandeis angeführt hat, nämlich das Beispiel von der Reciprocität der Zollgesetze, in dieser Beziehung nicht. Durch die Zollgesetzgebung wollen wir den ganzen Handel und die Industrie schützen; aber dieser Zweck ist bei den Repressalien rücksichtlich des Abfahrtsgeldes nicht vorhanden. Es ist höchstens, daß man, wie der Herr Abgeordnete für Werfen gesagt hat, dem Sprichwortc eine praktische Anwendung gibt: Schlägst du meinen Hund, so schlage ich deinen Hund. Will Jemand unsere Staatsbürger und unser Vermögen in der Hinsicht mit Steuer belegen, so ist das noch nicht eine Berechtigung für uns, das Vermögen, welches dorthin gchen sott, und das alsdann jenseitiges Vermögen wird, mit emer Steuer zu belegen, gegen welche das Rechts-gesetz überhaupt spricht; aus dem Unrechte Anderer kann mir nach meiner Ueberzeugung kein Recht erwachsen. Herr Thiemann hat das Ab-fahrtsgeld für eine Nothwendigkeit gehalten, weil es für zene Oesterreicher, welche in Spanien, Por-tugal, Südamerika, den westindischen Inseln sich aufhalten, einen plausiblen Vorwand abaibt der Nothlgung zum Eintritt in die dortige Staatsbürgerschaft auszuweichen. Erstens finde ich hier mcht den Zusammenhang zwischen Ursache und Wntung;wenn Jemand fest entschlossen ist nickt eine fremde Staatsbürgerschaft zu übernehmen, also mcht von hler dorthin auszuwandern, wenn er nur dort lst als zeitlich handeltreibend so sehe ich nicht em, wie er gezwungen werden könne dort dle Staatsbürgerschaft zu erwerben, oder wie er darin eine giltige Ausrede finden könne, wenn die dortigen Gesetze ihn nöthigen sollten, die Staatsbürgerschaft nach einer gewissen Reihe von Jahren zu erwerben. Wenn er sagt, er müsse sonst fünf oder zehn Percent Abfahrtsaeld bezak. len so kann ihn dieß nicht vor dem Zwange, dort Staatsbürger zu werden, schützen, wenn die do -tigen Gesetze dleß nämlich verlangen sollten. Aber lch glaube, em solcher Zwang besteht nicht, und ?« >!' ^" "" gut gemeinter, aber ein i riaer Grund, welchen der Abg. Thiemann für di Be behaltung des AbfahrtSgeldes im Falle der Re-clprocttat vorgebracht hat. Er beruft sich ferner oarauf, daß m Spanien, mit welchem Lande wir nocy keme Convention haben, die österreichischen Croen, welche Erbschaften aus Spanien zu erhalten hatten, immer benachtheiligt würden, indem die Spanier nur sehr wenig von den Erbschaften herausschickten, unter dem Vorwande, es sey noch keine Convention über das Abfahrtsgeld getroffen; allein dieß streitet eben für den L. I<», denn wenn die Spanier sehen, daß wir kem Abfahrtsgeld mehr abverlangen, so können sie sich nicht mehr darauf berufen, daß noch keine Convention getrof- I»l> fen sey, und wir können es von dem Rechtlich-keits- und Billigkeitsgefühle der Spanier hoffen, daß sie den Erbschaften, die nach Oesterreich gehen, auch- die freie Abfahrt gestatten werden. Herr Thiemann hat gesagt, in diplomatischen Angelegenheiten solle man nicht vorangehen, und beruft sich auf Talleyrand, welcher geäußert haben soll: „Ich bin noch nie zu spät gekommen. Dieses Wort beweiset nichts, es zeigt nur, daß Talleyrand sich bestrebt hat, zur rechten Zeit zu kommen oder vielleicht voranzugehen. Ich komme nun zu jenen Amendements, welche die Colonisation unter den Schutz des Staates gestellt wissen wollen. Es ist dafür so Wichtiges, so Gründliches angeführt worden, daß ich durchaus in eine Widerlegung der Gründe, welche es wünschenswert!) machen, daß die Colonisation unter den Schutz des Staates gestellt werde, nicht eingehen will. Ich würde es nicht vermögen, diese Gründe zu widerlegen. Ich glaube aber, eben diese Gründe sollen diese Herren, welche dafür so nachdrücklich gesprochen haben, bewegen, diesen Gegenstand durch einen eigenen Antrag vor das hohe Haus zu bringen, erstens, damit er vielleicht schneller zur Kenntniß des Ministeriums gelange, und bei dem Ministerium jene Beachtung finde, die er verdient; zweitens, weil das Colonisations-System immer nur von vorübergehenden Maßregeln begleitet seyn wird, die sich je nach dem Laufe der Zeiten und Umstände andern, und ich daher glaube, daß es nicht nöthig sey, so Etwas in die Grundrechte aufzunehmen, weil die Grundrechte nach ihrem Begriffe nur die bürgerliche Freiheit gegen Üebergriffc von Oben und Unten schützen sollen, das Colonisations-System aber in dieser Beziehung den Grundrechten fremd ist, und es nicht zu erwarten steht, daß die Negierung sich gegen dieColonisations-Aufgabe stemmen wird, indem sie selbst die Wichtigkeit dieser Aufgabe begreifen muß, weil eben von den Uebelständen,welche durch dieColonisationen behoben werden sollen, die wesentlichsten Gefahren für die Ruhe und Einheit des Staates, für die Wohlfahrt seiner Bürger, und die Kraft der Regierung drohen. —- Das Amcndement des Abg. Wiser ist besonders von dem Hcrrn Redner, welcher unmir-telbar nach ihm gesprochen hat, sehr heftig angefochten worden. Der Abg. Dylewski hat dem Abg. Wiser Vorwürfe gemacht, die, wie ich glaube, Hr. Wiser nicht verdient, denn er hat nicht die poetische Seite herausgekehrt, sondern er hat die Sache von der ganz practischen Seite angesehen und in Angriff genommen. Ich theile ganz die Gründe, welche der Abg. Wiser für seinAmcndement vorgebracht hat, und würde ich nicht als Berichterstatter des Constitutions-Ausschusscs hier stehen, so würde ich mich offen für das Amendcmcnt des Abg. Wiser aussprechen. Als Berichterstatter des Constitutions-Ausschusscs kann ich aber dieß nicht thun. — Wenn ich diesen Bcisatz des Herrn Abg. Wiser für eine specielle Gesetzgebung hinausweise, so kann ich mich dann nicht mehr für sein Amendement: »Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staates kann unbeschränkt seyn," nicht aussprechen. Die Gründe, warum die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes gewissen Beschränkungen unterworfen seyn soll, sind von allen Rednern, insbesonders zuletzt vom Herrn Abg. für Werfen hinreichend auseinander gesetzt worden, ich glaube mich nicht in Wiederholungen einlassen zu sollen, und obwohl der Herr Abg. Wiser nicht den Staat, sondern die Kreisgemeinde für die Unterstützung der Armen in Anspruch genommen hat, muß ich mich doch gegen dieses Amenocment erklären, wett es der speciellen Gesetzgebung viel zu sehr vorgreift, und auch nicht nach meiner Ueberzeugung in die Grundrechte gehört, sondern es den Kreisgemeinden oder der Centralgesetzgebung, wenn diese es als in ihren Bereich gehörig erkennen sollte, überlassen bleiben muß, diesem speziellen Uebelstande abzuhelfen. — Ich gehe nun über auf den Ausdruck „Gemeindegesetz," an dessen Stelle viele Redner den Ausdruck »Gemeindeordnungc n" vorgeschlagen haben. Schon der Ausdruck »Gemcin-deordnungen" zeigt, daß wir da ein Vielerlei von Bestimmungen bekommen sollen, die wahrscheinlich je nach den Einzugemeinden ausfallen werden; es ist dieß sehr bedenklich. Wenn Jemand mit seiner Person, mit seinem Vermögen im Staate freizügig seyn soll, so muß er denn doch auch die Bedingungen wissen, unter welchen er jedenfalls in jeder Gemeinde die Aufnahme zu verlangen berechtigtest. —Wenn wir nun so vielerlei, ich möchte sagen, so viel tausenderlei Gemeindeordnungen und verschiedene Gemeindeordnungs-Bestimmungen über die Aufnahme von Personen in den Gemeindeverband bekommen sollen, meine Herren, dann frage ich, welcher österreichische Staatsbürger wird dann im Stande seyn, !wenn er auch nur Itt Meilen weit ziehen will, was dort in dieser oder jener Gemeinde für Bedingungen zur Aufnahme als Mitglied oder als Gemeindeangehö-riger vorgeschrieben sind? Ist dann die ganze Freizügigkeit nicht zu einer Fabel, einer Illusion gemacht? Es ist eine bekannte Thatsache, daß besonders in kleinen Gemeinden eine Art Egoismus herrscht, welcher mit der allgemeinen Freiheit im ewigen Widersprüche zu stehen beflissen ist, wenn er nicht eben durch den vernünftigen Gesammtwil-len geregelt wird. Es gibt nichts Erclusiveres — die Erfahrung hat es gezeigt—als die kleinen Gemeinden, denen die Aufnahme von Mitgliedern unbedingt und ohne Rekurs zusteht. Dieß ist auch sehr natürlich. Jeder scheut die Concurrenz im Gewerbe oder in der Parreiherrschaft. Wer steht nun dafür, daß diese kleinen Gemeinden sich nicht hinter Institutionen verschanzen werden, welche die Aufnahme von neuen Mitgliedern oder Gemeindcan-gehörigen auf die Harteste Weise verweigern — Institutionen, welche die benachbarten Gemeinden vielleicht zu ähnlichen, als Repressalien aufgestellten Bestimmungen verleiten, und so wird sich das von Gemeinde zu Gemeinde, von Kreis zu Kreis, in immer schrofferer Weise fortpflanzen. Es werden ewig und immer Repressalien von einer Gemeinde zur andern geübt werden, und wir kommen am Ende dahin, daß wir die Unmöglichkeit von einer Gemeinde in eine andere, auch nur für die kürzeste Entfernung zu übersiedln, entstehen sehen. Der Herr Abg. We/.nicky hat vorzüglich ans der Unverletzlichreit d?6 Hausrcchtes der Gemeinde den Antrag begründet, daß statt »Gemeindegesetz" »Gemeindeordnung» gesetzt werden soll. Meine Herren, nach den Erfahrungen , die ich bei der gestrigen Abstimmung gemacht habe, bin ich seiner Ansicht nicht; eben wegen der Unverletzlichkeic des Hausrechtes, welches wir dem Einzelnen auch garantircn wollen, bin ich nicht der Ansicht, daß man jeder Gemeinde ihre Statuten, ihre Gemeindeordnung zu regeln, ganz überlassen soll-—namentlich indem wichtigsten und wesentlichsten Theile rücksichtlich der Aufnahme von Gemeindegliedern. Eben weil wir jedem Einzelnen sein Hausrecht gewahrt haben wollen, und gestern wieder einem Gemttudevorstan-de das Recht zuwiesen, jedem Einzelnen das Hausrecht beliebig stören zu können, wünsche ich, und sind wir, wie ich glaube,verpstichtet, durch allgemeineGe-mcindegesehe dafür zu sorgen, daß das Hausrecht der Gemeinde nlcht zum Unrechte an den Rechten der Einzelnen, so wie des ganzen Staates werde. Und eben darum wurde uns von dem geehrten Mitgliede, dem Herrn Abgeordneten für Perch-toldsdorf das Gcmeindegesetz vorgeschlagen. Dieses Gesetz muß die Gränzlinien enthalten, welche nothwendig sind, damit keine einzelne Gemeinde oder auch keine Krcisgemeinde und keine Provinz-gcmeinde über jene Gränzen hinausgehe, die gezogen seyn müssen, damit sich ihre speciellen Freiheiten mit den Freiheiten Aller und dem Staatszwecke vertragen. In dieser Hinsicht kann das Gemeindegesttz nur von der Central-Legislation ausgehen, nur von uns; und Sie, meine Herren, würden in einen ungeheuern Widerspruch mit sich selbst gerathen, wenn Sie, die Sie gestern eine Commission zur Berathung eines Gemeindegesetzes einsetzten, eben diesem Zwecke entgegen, durch die Annahme des Ausdruckes »Gcmeindcordnun-gen" in diesem Paragraphe dieser Commission ihre Aufgabe zur Unmöglichkeit machen wollten. Präs. Die vorliegenden Verbesserungsanträge sind derartig, daß die Abstimmung bezüglich jedes einzelnen Satzes des §. 10 vorgenommen werden muß, auch müssen einige Anträge bei der Abstimmung getheilt werden. Zum ersten Satze, welcher lautet: „Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt nur den in dem Gemeindege- sctze enthaltenen Beschränkungen," lieben drei Verbesscrungsanträqe vor; es ist nämlich der des Abg. Wiser, des Abg. Ionäk und des Abg. Bor-rosch. Bezüglich der Ordnung, in welcher sie zur Abstimmung kommen sotten, kommt der des Abg. Wiser vor Allen zur Abstimmung, weil er nämlich gar keine Beschränkung bezüglich der Freizügigkeit zuläßt, demnach sich vom Antrage des Constitutions-Ausschusses am meisten entfernt. Was die zwei anderen Anträge anbelangt, so kommt zunächst der Antrag des Abg. Ionäk zur Abstimmung, weil derselbe in Entgegenhaltung zu dem Antrage des Abg. Borrosch und zu dem Commissionsantrage die weiter reichende Beschränkung enthält, die Beschränkung, daß die Freizügigkeit durch die Gcmcindeordnungen geregelt werden solle. Der Antrag des Abg. Borrosch geht auf die Aufnahme der Worte „gesetzlichen Beschränkungen", unter welchen auch Gemeindegesetze verstanden werden können; demnach steht derselbe dem Commissionsantrage näher, und kömmt daher später zur Abstimmung. Es ist zu bemerken, daß, wenn der Antrag des Abg. Wiser angenommen wird, die Anträge der Abg. Ionick und Borrosch entfallen; sollte der Antrag des Abg. Io-nuk angenommen werden, so entfällt der des Abg. Borrosch. Sodann kommen die Zusahanträge, welche zwischen dem ersten und zweiten Satze des §. 10 eingeschaltet werden sollen; es sind dieß Anträge, welche Bestimmungen über die Colonisation, das ist über Ansiedlungen innerhalb des Staatsgebietes aufgenommen haben wollen. In dieser Beziehung kommt der Antrag des Herrn Abg. Wiser früher zur Abstimmung in seinem 2. Theile, und zwar aus dem Grunde: Es ist in dem §, 10 gar keine Bestimmung enthalten bezüglich der Colonisation. Es werdcn in dieser Beziehung den Slaatsgliedern keine Verpflichtungen auferlegt. Specielle und bestimmte Verpflichtungen will auferlegt haden, dcr Antrag des Abg. Wiser, welcher eine Aeitragspflicht ausspricht. Allgemeine ist der Antrag des Abg, Sz/chel, welcher überhaupt dasColonisationswchn lmter den Schutz des Staalcö stellt. Diesem zufolge kömmt zuerst der Antrag des Abg, Wiser und dann der Antrag dcs Abg. Sz.'lbel zur Abstimmunq. — Weiterhin kommt der zwcite Absatz des §. w: „Von Btaatswegen -wird die Freiheit der Auswanderung nicht beschränkt," zur Abstimmung, zu welchcm kein Vcr-bcherungsantrag vorliegt. — Nun kömmt der Antrag des Abg. Pokorny, welcher al5 ein Zusatz-anttag nach dem cbcn gelesenen und vor dcm letzten Sahe des §. lU beantragt wird, und welcher die Auswanderung außerhalb dcs Staatsgebietes betrifft. — Endlich kommt der d itte Satz zur Abstimmung, und in dieser Beziehung vor dcmftl. bcn der Verbesscrungsantrag dcs Abg. Ullepitsch« Derselbe lst mic Bezug auf den Antrag des Consti-tutlonb'Ausschusses, wenn er in seine Theile aufgelöst wird, ein stylistischer Vcrdesserungs- und Zusatzantrag. Ein stylistischer Verdesserungsantrag in der Beziehung, als er mit andern Worten den» selb", Grundsatz ausspricht, nämlich: »Die Entrichtung des Abfahttsgeldcs findet nicht Statt,« und beantragt weiterhin auch noch den Zusatz: „Falle der Nothwendigkeit der Reciprocität aus-gmommm " Es kommt demnach zuerst der stylistische Vetbesserungsantrag zur Abstimmung, und dann der Zusatzantrag. Ich werde also zur Abstimmung bringen die Vcrbesserungsanträge zum ersten Satze des Paragraph N». Dieser lautct: „Die Freizügigkeit oer Person und des Vermögens innerhalb des Etaats-O^bictes unterliegt nur den in dem Wcmeindegesetze enthaltenen Beschränkungen." Nach der von mir festgesetzten Ordnung kommt vor Allem der Antrag des Abg. Wiser zur Abstimmung, und zwar durch Aufstehen und Sitzendleiben, Der Antrag lautet: »Die Freizügigkeit der Person und dcs Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung." Diejenigrn Herren, welche für diesen Vcrbcsscrungsantrag sind, wollen aufstehen. (Minorität. > Der Antrag ist gefallen. Nun kömmt der Verbcsserungsantrag des Abg. Ion^lk zur Abstimmung, und zwar vermittelst Kugclung; derselbe will, daß anstatt der Worte des ersten Satzes dcs §.40: »in dem Gemeindegesetze," F^t werde:»indenGemeindcordnunge n." Dle-jenigen Henen, welche für diesen Antrag stimmen, 79 Z- 526. (2) Nr. 301. ! ' ^ Edict. Von dem Bezilksgelichle de> k. k. (^imrxil. Herrschaft Adeibdeig wird lil'e, ^rwilliglmq n-d Acquisition des k. k. Nrzirkgclicdtes ^lodni^ vom io Jänner 16^9, 9ir. 55, zur Vl.^n>ü)nie der crccuiiocn 3eilbictllng, de>^ dem Joseph Smcrdu gehöliqen, zu Kaal liegendcn, im ^rundbuche der Herlschait ^rem 8>,l) Urb- ^)ir. lg eingetragenen, qerichilich auf I92 si. 2l) kr. qe,chätzten Üeberldndsgriii'dc, Wner der zu Kaal «'il> (^onjs. Nr. 11 liegendcn, ! UN Glliüdduche der Psurigült Koscha,ia «>il) Ur5. ^ir. ^l) uurtulnmendel!, aus 2ll) fi. ßeschähirn KlN-lche ul>d der aus K3 ft. dewerihclrn Hadrnijse, wc« L^>i dem Hn^. Rich^nd Ianeschilz von ^lüonig sch^l^ ! di^en 20« si. <-. ». «., der 2l. Apnl, 22. Mai und 2l. ^ll.n ,8^9 f>ül) 9 Uhr iin Orte der Äiea-Dualen und ^ahnnsse mit dem Anlange bestimm«, daß die Nealiläll'n nur dei der 5ien, die Fährnisse aber bci der 2ren Feilbietu:!^ unier dcm Schäl» »Ullgsweiihe hintaiigegel^en werden würdcn. Das Schä'tzungbp^ulocoU, der Grundbuchser-' >>act und die ^icisalwnsbcdingmsic rönnen hieramlö tMg^'hen, oder in Adschnfc ert^oden wenen. K. K. ^czirkögena)l Udelöoerg am 27. Fe. bruar 1849. > Z. 527. (2) Nr. 7Ü7. ^ Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Neifniz wnd bekannt gemacht- ^ä sey zur Erforschung des Schuldenstan< tes nach dein, am 2>. Jänner d. I. ucistordexcn Veirn ^^kvb Barlhol, gewc^üen Grundbesitzer und Wirth in Hrik H. Nr. 36, die T.g^tz'M.j "M den l ^, l^lpril i. I., ftüh um 9 Uyr ror diesem Genchie «nqeordnet wororn, zn welclier die ^länbi^er mit ^>!l!»eluna, auf die ^olgc», ocü H. ^>l < ^». l,'. G. .B. cin^'iulen wndel'. Ncisüi,; am 17. März 1^9. Z, 52Ü. (2) Nr. 715. E d i c l. Das gefertigte Be.ilkvgericht luacht hiennt be.-kann!: Eö sey übcr Axsuchm dc6 Herrn tiorcnz Glaser, GcvoUmächtigten des Aiuon (>hmaUa in l!<«z, in die erccut!ve Feilbielung der den Ehclcu-^tn Joseph l>nd Maria I5e!d<.'rdcr grhöngcn, dem H^zogihume Gotischer «»!) Rens. ^»ldigeli ^l^2 fi. 5^l'rr. <-. «. <-. gewiUigel, und ö^r Vornahme die erste Tagfalirr aus den 19. ?lpril, ble 2le auf den 22. Mai, die 5lc aut dcn 19. Juni d. I>, jedesmal um lli Uhr Vormittags in loco Neinthal mit dem Beisatze angeordnet worden, daß diese Realität erst dei der dritten T>gsahrt unter dem gerichtlichen Echätzungewetthe pr. 542 fi. 5 kr. wcrde hintangegebcn wcrdcü. Schätzungöplowcoll, ^rundbltchsertrall und ^icitationsbedingnissc tonnen hieram-s eingesehen we»den. Äezirksgeiichl Gotischer am Ü, März l5;^9, Z' 4^6. (3) Nr. l^2o , Edict. Nom k. k. ^^'«.iiksgoiicble Umgcduüg Laibach wnd yirmit fund gemaän, daß Johann Savoschnik von «nl2>^ Haus Nr. 12, weqen clwicstncn Han-s,e.' zur Ver,chm^ndu 5uä> (3) Nr. 666, 0 2^776, Edict. Von dcm Bezirlögelichic Wippach wird dm, ^^weseüden Simon März und testen gleichfalls un^ ^kanniei» Orben dulch gegenwärtiges ^dict bekannt Uemachl- VZ habe wider 0lcsel^e>, Mariana Marz, >Nln verehelich!e Cchwot^l, als ^,bin des Andreas ^^'n H5,d. Nr. 656 <^ bö^ vor- ^"»-nden, mit i!!)'^ tr. beamagiln Hubl'ealüät ^ ^em Ti'el der Clsitzung hiewritz angebracht /'" um lichlerliche Hilfe gebelen, worüber d>e Tag- vor"^ "^' ^" ^' ^''^ !' ^'' ^"''"Uttags 9 Uy, "lesem Geuchie al^geoidnci worcen ist. H ,, ^esed Bezirksgelicht, dem der Aufenthalt der "lagtel, lmbttannt >sl, und da sie sich auskr de» , ^ >>b.landen aushalle» tonnten, hac zu de«e^ Vci- ^"'gung. ,^^ ^^^ ,^^. ^^^,^ ^ Gefahr den ^^' Jacob UiÜ!« von W'Ppach als (^uraior aufge-k", mit welchem diese Rechtssache nach der für le t. s. Erfände bchiminttn Gcrichlsordnung aus-^iuhri m,d cmschi^den werden wird. w, zg y. 29 M.nz Iss^.^ ihie ^eyelie an die H)and zu gtben, oocr eii^en, andern Sachwalter aufzustellen, und ihn dem Genaue namhast zu machen, überhaupt aber in dik!er Nlchislache lieli^löord'.'.ungc'mäßiq einzuschreiten wiü srn mögeil, widrigeiiS sie sich die nachiociligcn ^ol-(Ml id'er VcrabfaunnlNg s.ldst zuzuschreiben I).,b»'n wüiden. Pro^'. l. f. Bezirksgericht Wippach l5. Febr. lg^g. Z. 4U2. (3) Nr. 55l, 6 d i c t. Vom Bezirksgerichte l^onschec wi>d bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Gcocg Jeschou-nig von Morobltz, in d><^ tfe.u'.ioe ^elloiciui'g der, ^ dem Matt)ias Icschoilnig gehörigen, cem Herzogs lhumc Got!,chce «>,li Recl. 'i)ir 2<,)5> dienstbaien '/4 Md. Huoc sainmt ^ohn- und Winhschasisgcbauden Nr. »2 in Morobitz gewiUigel, und zur Vornahme die l. Taqfahil auf den l6. April, die 2. auf den 2l. Mai und die drille auf den 2,. Juni l^4y, jedesmal um 3 Uhr Nachmittags in Loco Mo.obitz mit dem ^eisa^e bestimmt woiden, daß oicse Rralnat elst be« dem 3 HeilbielungSlerminl u.ücr dein gclich^Nchcn SchatzuNizbwellhe pc. 2,7 si. wcrde hintangegeben werden. Grundbuchsertracl. Echätzungsprolo.oll und zeilbielungsbedingmssc tonnen hicr«.,mis eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschee am '2. März »6^9. Edict. Vom Aezntbgeiichte Seisenberg werden aUe cüjenigen, welche an oen Betlaß des zu Videm (Ol)er;m>r) unstorbenen ^)in. Johann Nep. Nlt>ch, !)ica!ilaienbcsitze!s und Oderrichletö, eine ^ordeiung zU sieben gl.n!dl!l, odcr ader ,.: l,r,l 3irrlaßsä)Ulden, .ungeforderr, bi>^ zu orr aus dcn l M,n l'^49 an.-c,l,oi0nelni Liqu»dirungviagsal)rl ihie Ansprüche an» zlilueldcn Uüd bezi^yungüivlisc ihre Schuld an dei, ^ierl,<ß zu berichte», wildi igens oie ^rstern 0le, Fol-gcn deö §. 814 a. 0). ^.', tie Letztern aber die Klage zu gewariigen haben wmden. ^ezirtSgerlcht Scisenoerg am ll^. März »U^. H. ^97. (3) , Nr. 9UÜ (5 d i c t. Von dem gescrliglc,! ^erichie wi>d dcm Tho» m^Z Icnko und seinen E'bcn hicmit bekannt ge-macht: Es habe wider sie Johann Trampusch, l^u raior deo als Verschwendel erklarteli Anion ^Tram-pusch, bei diesem Gerichte ein« ^laqe auf Vc,jahl> und Elloschenertlarung des auf den zu Oollberdu Hß..-N'. II gelegener», dem Gute Iaborrnk «ul) llib.» «l ,')lectf. Nr. 2^, die.lstbHsen Halbhube mla-^'lllirte,! Sihuldschclnrs li« «lall» 5l. December lli»7, i»ltt!>. 24. Juli 181^, pr. ,50 fi. angebracht, worüber eine T.>qsa!iung aui den 27. April l. I., ' obgenannter Weingarlenhalfle haben daher bishin demselben ihre anfälligen ^edrlse milzutt)cilcn, oder selbst bei Ge? richt zu elsckeincn, oder demselben einen andern Vel» ircler n,unhasl zn mache,^, widrigens die Sache mit drin vorgenannten Kurator der Ordnung nach wird abgefüh'l werden, und dir unbekannten T>iei!nehmer an der in R Gewinnen in barem »I Treffern vermehrt sind. Die Eintheilung dieser Trefferzahl ist im Verlosungsplane ersichtlich, welchem auch ein Catalog mit Verzeichnung der Gemälde ?c, deren Gegenständen und Meistern beigefügt ist. Diese Verlosung wird nach dcm Principe der Gcrien-Eintheilung ausgeführt, und diese ist auf die Basis der 32 Whistkartettblatter gestützt, daher auch diese Kartenblättcr auf den Losen erscheinen. <- ^ <, - Nicht nur die interessante Ausstattung und Zusammenstellung dieser Lotterte, dann die namhaften Gewinne, die dargeboten sind, sondern vorzüglich auch der Umstand, daß durch eine UN-bedeutende Einlasse Gelegenheit ist, die vaterländische Kunst zu unterstützen, dürsten zur Theilnahme an diesem Unternehmen einladend erscheinen. Die Verlosung erfolgt schon an: 12. Mai d. I. Einlage für ! Los N ft <3 M. Die ;ur Ausspielung bestimmten Kunstwerke sind von» »«> Marz an täglich von ,0 Uhr Morgens bis /z Uhr Abends in den Sälen der kai serlichen Academie zu St. Anna m Wlen zur VeNchtigung ausgestellt. Weim Eintritt werden Freikarten ausgetheilt. Dem gefertigten Großhandlungöhause ist von Seite der Unternehmung die Vermittlung des Lose ^ Absatzes übertragen worden. Wien am 1. März 18-l!». Im Namen und Auftrage der Unternehmung D. Zinuer sl Gomp. ^i, Laibach si»d diese ;!ose zu haben bei'm Handelsmanne Iah. Gu. Wutscher. 80 3 539. (1) An die P. T. Herren Hausbesitzer 1st IJaibacIi. Vor Gründung meiner Militär «Einquavtierungs-Anstalt zahlte man für die Uebernahme eines Soldaten tl st. auf ein Jahr, ungeachtet im Winter gar keine und im Sommer nur höchst selten Durchmärsche auf wenige Tage Statt fandcn; nur zur Exem'erzeit im Herbste traf es sich, daß ein Mann höchstens auf 15 Tage bequartlert wurde; war in öaibach aber keine Conceutrirung, so fand in manchem Jahre auch diese große Bequartierung nicht Statt. Jetzt kommt fast alle zweiten Tag ein Durchmarsch, weßhalo jedesmal die Schlaf-Local,täten aufgeräumt und die Betten mit frischer Wasche belegt seyn müssen; zudem war durch beide verflossene Winter hindurch das CoUsemn mit Militär belegt. Man bedenke den unendlichen Geldaufwand für das Aufräumen, für Brennholz, Kohlen, Beleuchtungökosten, Strohnachfüllung und Wäscherlohn, dann erst das zu Grundegehen der Bettfournituren, Koch-Maschinen und Einrichtungsstücke überhaupt, dem ungeachtet habe ich seit dem Eintritte des Krieges (während dessen Dauer ich mir, laut 3. Paragraph meiner Contracte, die Erlöschung derselben, oder eine den Zeitumstanden angemessene höhere Zahlung bedungen habe) für einen Mann nur 2 st. Kriegsbeitrag für ein ganzes Jahr begehrt, wodurch ich bei diesen, für mich sehr drückenden Kriegszeiten noch um einen Gulden weniger bekomme, als die vorige Anstalt in FriedenS^iten erhielt. Auf die Dauer des Krieges bleiben diese 2 si. Aufzahlung pr. Mann auf ein Jahr unveränderlich, und dlc EinHebung wie bisher vorhinein, nämlich: jedesmal am I. April auf die 7 Sommermonate 1 st., und am 1, November für 5 Wintermonate 1 st. I^ne Herren Hausbesitzer jedoch, welche diese kleine Vergütung ohne aller Rücksicht verweigern, erhalten die auf ihre Häuser repartirte Mannschaft, nachdem ich den Contract nach Paragraph.3 als erloschen zu erklären berechtiget bin. Laibach den 26. März 1849. Ios. Bened Wiihalm. Z. 52U. (2) Maria Kiinger, Hauptplatz, Hohn'schen Haus, i< Stock, empfiehlt ihr La^cr der neuesten und elegantesten Toiletten für Damen, als: Wiener Damen-Selden- und Stroh-Hüte in allen Farben, Größen und Stoffgatttmgen, Häubchen, Kopf-Colf-füren, feinen Krägcn, Chcmißetten, Bänder, Federn, Blumen :c. :c., dann eme vorzügliche Auswahl von feinen, mittelfeinen und ordinären Roßhaar-Rocken, gestickten:«-. glatten Battist-Tüchcln, Schnürmieder, Manchester, Sonnenschirme, alles nach den letzten Journalen aus Paris und Wien. Da sie sich übrigens nicht nur erst vor kurzer Zeit in Wicn persönlich mit all' diesen Artikeln ganz frisch assortirt, fondern auch die Verfügung getroffen hat, daß ihr von dort alle 1^» Taqe neue Sendungen gemacht werden, so lst sie sters in der Lage, den verehrten Damen milden neuesten:c- geschmackvollsten Artikeln aufwarten zu können, daher sie sich einem geneigten und zahlreichen Besuch bestens empfiehlt. 3. 536. CO SÈŽr1 Die Galanterie- & Nürnberger- Waren - Handlung bcS . Matthäus Rraschovitz^ am Hauptplatze, empfiehlt sich mit dm verschiedenartigsten, in dieses Fach gehöri gen Artikeln, mit einer neuen geschmackvollen Auswahl von Sow nenschilmen, Brief-, Geld- und Cigarrentaschen in Leder und c;m^ pei-ci^, mit und ohne Stahlreif, mit sehr bequemen Damen-Kleiderhaltern in Kautschuk und Stahl, mit einer empfehlenswert then Auswahl von broncenen Uhr-und Frauen-Halsketten, dam mit der Haupl-Niederlage für Krain und Kärnten von der pnvil. Gpaziersiöcken von Holz und echtem spanischen Rohr, du den VonheU besitzen, daß sie nut einem Feuerzeug-Büchslher versehen sind, mithin alle Zünd-Apparate m der Tasche zu tra-gen beseuigei werden können, besonders für Raucher empfehlend 1 Stück echt Spanisch-Rohr kostet 5/» kr<, pr. Dzd- ^ W ft. 4 ,, braun lackirt von Holz „ 26 „ „ ,/ „ 6 „ Z. 469. (3) Vom I April 184?» an erscheint in Wien ein neues Journal unter dem Titel: Tlieater-Telegraiiu. Zeitschrift für )" inWien bestehenden T heatergeschäftsbure a udes unterzeichne ten Herausgebers und verantwortlicher, Redacteurs in engster Verbindung. Das Hauptblatt des Journals bringt: l. Interessante Novellen und Erzähl lungen, Künstlerscizzen und Niogra pbien, Humoresken, dramaturgische (5 h a ra kteri' stiken, Lieder für Composition, Aulsätze in> technischen Interesse der Bühne über postume, Ausstattung, Decorations ' und Maschinenwesen u- s. w. 2. Korrespondenzen üb er Theater, Mu» sik, Kunst und socialcö Leben aus London, Paris, St. Petersburg, Berlin, Slutlgart, MÜN' chen, (Karlsruhe, Frankfult, Hambmg, Vreslau u. s. s. und aus allen P,ovmzstä'dtcn, selbst den kleinsten der österreichischen Monarchie. 3. Kritiken über alle auf den fünf Wiener-Bühnen zur Aufführung komnunden Novitäten, über Gastspiele, Concerte, Literatur», Kunst» und Industrie-Gegenstände. TXis Feuilleton bringt: ,.l5ine allqemei.ieTbeaterrevue, welche die neuesten und interessantsten Ereignisse der Bü!,» nenweit des In^ und Auslandes, tli>z aber in pi« canter Form mittheilt. 2. (^in polemisches Forum für Thca< lercritik, bunte Bilder, ein Tutti.Frutli aller Tags n eu ig k ei l e n , theatralische und Kuiistnolizen, einen Modecourier u. dgl. 3. Der practice Theil des Theateigeschäfls. oerkehrs bringt E n gag e n, e n t s ? O e s,l che und Anerbieten, Anzeigen über die besten Bühnen-Novitäten u^nd deren Bezugs» quellen, und ein sogenanntes theatralisches Intellig rnzblatt, dessen sich nicht nur alle Büdnenvoistänoe und Künstler, sondern auch alle auf irgend eine Weife beim Theaier Belheilig-ten bedienen können. Adalbert Prix,, Hei.iusgebel' und verantwortlicher Rediictcm' Die,e Zeitschrift erscheinr vorläufig wöchentlich drei Mal, Dinstags, Donnerstags und Sonntags, auf Üiclmpapier in Großquart'Format. Der Piciä dieser Zeiisckiis! ist für Auswärtig« bei täglicher Vcrsendung durch die Post, ganzjahria, 8 si., haldjäh,ig /i st- Ui,d vlerleljä'hrig 2 si. (^. M-Man prailumclilt im Theatergeschäit ^ und Rc-dacliono - Bureau (ilaimgi ube an der Wicn, nebm dem Theater, ^)ir. 28, 2. Stock) Z. 538. (,) Haus-Verkauf. Das laudemialfteieHausNr. io4 in der Stadt, am St. Iacobs-Platz, sammt Garten und Morastantheil, ist aus freier Hand zu verkaufen.-^ Das Nähere erfragt man am Hauptplatz Nr. 262, im i. Stocke rückwärts.