A M t s - M M V l a t t. ^ss'?' !ll. ' NLm ftag 33tt 14. ^SeVtemÄkr__________H833. E^uber^ial-V'erlautHarungttt. Z. 1253. (I) Nr. 16422. Verlautbarung. ^Das von Daniel Omersa, gewesenen krai-nerisch« stand'.schen In^rolsistrn, mittelst Testa? ments vom iQ. Mal 1700 errichtete Studen-tenßipendlum, dermal lm jährlichen Ertrage von 27 st, E. M., lft ellcdlgl. Dasselbe lst be-fiiwmc: -> s) für einen Studierenden, wel» cher müdem Sllfler am nachssen verwandt «ss; b.) in dessen Ermanglung aber für e:nen in Mottling , und c.) ln dessen Abgänge für ei« nen in Kram überhaupt gebormn Studierenden. Dl? 56 i). und «. erwähnten Studierenden müssen sich ln5besondere auf die Mu» sik verlegen. Das Prasenlanonsrecht gebührt dem nächsten Verwandten des besagten Sl>f> ters, uno m d?,en Ermanglung d,r Gtadtvor-sichung z« Mötlllng. Der Stlftungsgenuß ist auf keme Gcud,enai>the>lung beschränkt. Diejenigen Gludlecenden, welchs dlefes Stl-pendmm zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bls 10. October l. I., bei diesem Gubcrnium einzureichen, und mir dem Tauft scheine, dein Dürftlgkezrs-, dem Pocken« oder Imstfungszeuqmise, dann mlt den Studien-zeugnlssen von beiden Semestern l. I., zir bel legen. Insbesondere müssen dleaä a.erwähnten Studierenden elnen legallsirten Stammbaum, fs wie dis ää b. und c. gedachtenGtudlecenden den Beweis, daß si? sich auf die Musik verlegen, beibringen. — Laibach am 22. Iullus i3Z3. Ioh. N?p. Freyherr v. S p i e ge lfeld^ k. k. Gudernial - Gecrelär, NreisAMtliche,^erlautÄ^ruttgen<. Z. i2/z6. (5) Nr. ii56g. Kundmachung. Nm m der Station Läibach für das hier el Concurred befinellche k. k. Miütar die Ver-pftgung lm Wege der Subarrendirung auf die fernere'Zctt vom ».November ^LII, bis nl-NNO Februar 16I4 sicher zu stellen, ist beschlossen worden, am Zo. September d. I. eins Verhstndluug vorzunkhmön^ wozu alle Unter- nehmungslustlge am gedachten Ä.age, um die lote Vornuttagsslunde, mit nachstehenden Bemerkungen zum hlerortigcn Kreisamte eingeladen werden. — »tens. Der Bedarf nuch dem gegenwärtigen Truppenstande, mithin exolu» 5lva dcr zeitwelsen Durchmarsche, besteht bew läusig in täglichen 2265 Brod?, ^ 6^ Hafer-, / Portionen 56l Heu , u 10 Pfund, ^ ^onwnen 1Z9 'Vtreustroh', a I Pfund,) in monatlichen i3o Mctzen harter Holzkohlen, 23 Pfund Lichter, 56 Pfund Talg, 116 M»ß Oehl, 23 »3^2400 Pfund Lampen« docht, uno m v ie r t eljahrig en z336 Bund ^agerstroh, » 12 Pfund. — 2tens. Hinsicht« lick der Verpflegung der durchmalschn-endeu Truppen behält man sich vor, den Eoncurren-ten be: der Behandlung d«s Nähere bekannt zu geben. — Itens. Hat jeder Mirconcurrirende am Tage der Verhandlung gegen tue anwesenF de Commission sich auszuweisen, daß er hinrei, chende VUttel besitze, die zu übernehmenden Verbindlichkeiten genau zu erfüllen. — Htens» Muß der Ersteher bei Abschluß des Contractes eine Caution mit 8 ojo des gesammtcn Gelder« tragnisscs entweder lm Baren, oder in Staats^ papl^ren nach dem Course, oder auch fideljusss-risch lelsten, jedoch wird hier bemerkt, daß nur dle uon der k. k. Kammerprocuratur als gültig anerkannte Camwnsmsirumemen angenommen werden.— 5rens. Vor dem Beginne der Ver, Handlung hat jeder Osserent z5o0 st. M. M. als Vadlum zu erlegen, welche nach beendeter Behandlung jedem Nichtersteher werden zurück« gegeben, von dem Ersteher aber bis zum Er» lag der Caution nlckbehattm werden, und sh, ne welchen Erlag Niemand zur Verhandlung zugelassen wird. — 6nns. Werden nuch Offer' te für einzelne Artikeln angenommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikeln bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben___/tens. Wegen Benützung der Aerallal^Depositorisn wird bemerkt, daß solche dem Erstehev auf die dcrmallgc Contractsdauer, mit Ausnahme der Bäckerei/ Biod? und klmun Mehlkammer, 9Z9 .sammt den hiezu gehörigen Requisiten, mcht überlaffenwerden können, und daß bezüglich dieser jetzt genannten Behaltinlse und Requisiten die Behandlung abchcilig vorgenomn.-n wn'd. — 8cens. Das Protocol! nuro Schlag F2 Uhr geschlossen, und Nachrregärffertö werden keine angenommen. — gtens. Wird noch bemerke, daß m der k. k. Militär-Hauptuer-pstegs-Magazlns-Kanzlci in den gewöhnlichen - Ämtvstunden zede slusrunfc errhellc wird, welche irgend em Sudarrnidirungslustiger noch Vor der Verhandlung scl^t zu erhalten wün- ,schen^ sollte. - K. K. Kreisamt'Lalbach am 7. September !3ZZ. Z. 1266. (2) Nr. l 1666. Verlautbarung des k. k. Kreisamtes La, bach. — Nachdem der mlt Franz Tsckcrnitsch über die Beweisung und Bekleidung der Scrästmge un hiesigen Strafhause abgeschlossene Contract mit Ende, des Monars October d. I. zu Ende gehet, so wird in Gemaßheil eingelangter hoher Guder-nial-Verordnung vom 16. u., Erhalt 8. d.M., N''. iKo6ch . und zwar mit Zugrunolcgung des bisherigen Eontractes, an welchen nur in Betreff dcr IlelNlgung der Eß- und Kochgeschirre, der Verzinnung derlctztcrn, dann derWeißuncz und Reinhaltung derTracteur-^okallläten, und des wenigstens auf 14 Tage vorhanocn sein müssenden Vorrathes genießbarer Victualien einlg< nicht sehr bedeutende Abänderungen, dann aber auch eine Erleichterung durch Herabsetzung derAlbettspreise für die durch die Straf-linge selbst zu leistenden Bekleidungsarbeilen eintreten, eine Minuendo-Ltcttatwn, undzwür: mn l/. des kommenden Monats September, und zw-ir für die Dauer von drei Jahren, das ist bis Ende October 16Z6/ so wie es über hohe Gubernial-Anoronung oom 19. August ,83o, Nr. 186^5, bereits eingeleitet wurde, hier zm k. k. KceisattUsgcbaude vorgenommen werden. — Als Ansrufspreis wird aber die Bestimmung des gegenwärtig bestehenden Contracts-Punctes angenommen, worin es heißt— das hohe Aer^r verspricht dem Uebernehmer für dle tägliche Be-, speisung eines gesunden Sträflings 4 W kr. 5 für das an ihm abzuliefernde Brod 2 6j3 kr., und für die tägliche Bekleidung l äM kr., somit für die ganze Beköstung und Bekleidung eines gesunden Strasimgs neun Kreuzer; für dte gcsammte Beköstung, in welcher auch das Brod mitdegriffen wird, eines kranken Straftings 4^3 kr., und für die tägliche Bekleidung 1 äM kr., folglich insgesammt pr. Kopf und Tag sechs Kreuzer zu der lm §. ? bestimmten Zeit zu bezahlen. Das Spciszettel ist aber wie jenes bei der Ankündigung lm Jahre 16I0. — Uebrtgens wlrd bemerket, daß auch Anbote für die Beköstigung Mit Speise und Brod, und für die Bekleidung einzeln nach obigen Ausrufspreisen angenom--men werden. — ös werden demnach alle Jene, welche diese Verspeisung und Bekleidung zu übernehmen gedenken, am obbestimmten Tagt und Smnde, in diesem Kreisamte mit dem Beisätze zu erscheinen eingeladen, daß die dieß, fälligen Licttatlonsbeomgmsse am Tage vo» der ^citation, m den gewöhnlichen Amisstun^ den hier eingesehen werden können, und bci der Licitattons-Verhandlung den Anwesenden werden vorgelesen werden. — Laibach am 9. September i3Z3. Stavt- uiw lanVrechlliche Vtrlautbarungrn. Z. I2ä7. (2) Nr. 6200. Von dem k. k. Stadt» und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sei über Ans suchen des Herrn Franz Frecherm v. Lazarini, als Vormund der minderjährigen Guido, Cajetcm, Alexander, Vu'.zenz Freiherren, dann Christine und Manü Frnmncn v. Lazninl, als erklar« ten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 6, Mal d. I. verstorhenen Frau Malhilde Freiinn v. Lazarini, gedorl!?n Gräfinn Stürgkh, die Zagsayung auf den 14. October l. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt - und Landrechte bestimmet worden, bei welcher aLe Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wldngens sie die Folqcn des §, 814 b. G. B. sich selbst zuzu-sch^.ben haben werden. Laibach den Zc>. August i33I. ______ 3^262"' ^)'"""'"^' " Nr. "635o^ Von dem k. k< Stadt - und Landrechte in Kra:n wnd hiemit bekannt gemacht, daß am 2Z. l. M. und den darauf folgenden Tagen, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmlt« tags oon 3 bis 6 Uhr, in 3em Haule, Nr. 2I9, am Hauptplatze, tm ersten Stocke, sammle liche zum Anton v. Frankenfeld'lchen Verlasse gehörigen Effecten, als: Leibeskleitnmg und Wasche, Zimmereinrichtung und Bücher, im Wege der öffentlichen Versteigerung gegen sogleich bare Bezahlung werden hmtangegeben werden. Laibach am 7. September l63I. Z. I2ä8. (3) ^ Nr. 615g' Von dem k. k. Stadt- und Landrechtz in Krain wird anmit bekannt gemacht: EZ ftp 929 über das Gesuch des Jacob HotsHev^r, Pfarr-vikars zu Ncudegg, in die Ausfertigung der Amorw>.kions-Edicte, rücksichtüch des vorgeblich ln Verlust gerathenen Guvernial: Liquid dations'R,'ceplsses, äclo. Z6. Iunt 1826/ Z. I4I, ü^er eine für die zur Pfarrgült Neu-degg gehörigell Unterthanen, pro i-u8t,lQ»li, angemeldete Zwangs Darlehens - Forderung pr.4.) ss. 23 kr. gewllllget worden. Es haben daher alle Jene, welche auf gedachtes Gudermal-^qutdatlons-R-!c?p:^c auö was nnmer für ennem NcchtSgrunde Ansprüche machen zu können uer-melnen, selbe bmnen der gesetzlichen Frist von ft»; e.) der (>uil.a ^i«n«3) Ma. ley-ten September 1/53/ pr. 200 ä.; und <1.) der t^al-l,g diZQQ, ^ cläo. lcyNn Svlemder l759, pr. ioo^., gewilllgel worden. Es haben demnaH alls Jene, w?lb3 auf gedachte Nrkunden, rs-»pacüvc: (^2lt36 dzänQUQ aus wis immer für tlNlm Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen/ leibe lnnnen der gesihllchen Fnst uon emem Ichre, ^echs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. Dtadt, und kandrechte so gewlß anzumelden und anhängig zu machen, alv »m Wiorusen auf wetteres Anlangen der heutigen Bulfteller Anton, Märim und Ma-thlas Iglllsch, die obgedachlen u«er Urkundcn nach Verlauf dlkser gesetzlichen Fnü füc getöd-tet, kraft« und wnkungsloß erklärt werden würden, -^ ialdsch bsn 14. Iunl »äZZ. Z. !25i. (3) K u n d m a ch u n g. Be; dem Adiatz - Possamte zu Trlent ist di? c^mrolllrcnde Offljialküelle mn 700 ft. Ge-hälts gegen Lelstunq llner glichen iaunon er-lc0»gt^ — Was gemäß Decrel d^r rochllöblis chen k. k. odirsten Hofs Post - Verwalcung, ä^Io. 1. l. M., Zatzl g58ä, Mlt dem Belsatzz bekannt gegeben nnrd, daß Jene, die sich dar, um m C^mpeten^ setzen wollen, haben ihre gehörig belegten Gesuche unter Nachwnsung der blßher,gen Dlentte, der Kenntnlste vom Postdlenste, und der deutschen und «talienuchen GpraHe durch zhre vorgeseyle Bchörde an dle prou. Ober 5 Post, Verwaltung «ll Innsbruk embeglettkn zu lassen. — Von der k. k. lgyn« schen Obere Post - Verwaltung. Ler uorg?« sehten Behörde an die Ober-Post.-Verwaltung zu Malland einzureichen haben. — Von der k. k. tllynschen Obcr-Post-Verwaltung. Lazbach den 7. September 16ZI. Z.^2ää- (3) ^ ^^ ^ Licttatlons ^ Ankündigung. Von dem k. k. Verzehrungßsteuer-Inspöe« torate zu Adelsberg wnd hlemtt zur all^mel-n?n Kenntniß gebrgGt, dH das Emhebungs-recht der allgemclnen Verzehrunz^l^euer nach den dleßfsLS bestehenden Vorschrlflen von den Wem < und Mostschanke, Branniwcl^schanfe, und von dem HleNchconsummo »n den Unlers steuerbezirken Wlppach, St. Vett, Gchwars zenberg, und Zoll deS politischen Le^lrkeß W'v' pach auf em Jahr, d. l. vom 1. November 18ZZ b,s dahin l33^, oder wenn es 0>e Pacht-ltcbyaoer wünschin, auch für das Verwaltungs« jähr lIHä, ln Pacht überlassen werden wno. -— Dle bemeldnen Untersteuerbezuke Wipvach, St. Ve>t, Gchwarzenberg und Zol! wcrd^N vereint zur Pachtung gebracht, und es beftehl der tinjahrlge Flscalprels von allen mer Unters 960 fieusrbezt'rfen bei dem Wein- und Mostfchanke, von den Gewerben und Vuschenschanks 35il st.; bei dem Bran!itwe,nschcznke don den Gewerben und BuschensHHnke ,20 5», und bei dem Fleischconslimmo v^n den Gcwerben, Fleuch-verleutgeben und ;ufass,gen Schlachtungen 66() ^.; zusammen für alle drei Gewerhsclassen ^3oc> st. -— Dledleßfäülge Veroachtung wnd den 2t. Glplcmbe': l. I., Vormittags von zo bis 12 Uhr, und Nachminags von I bis 5 Nhr, in der Amtsk^nzlei der löbllcken BezlrkS-obrzgkeit W-voach abgehalten, und Vormit, tags dle drel Gseuerobjecle ein;?ln, Nachmit, tags aber veremt zum Ausrufe gebracht. — Die Pachllusttgen werden hlezu mit dem Be, Merken eingeladen, daß dle Pachtbedmgmssk bei allen Ver;ehrung»steuer-Inspecwralen und Eommnlarlaten eingesehen werden können. «°-Adclsberg den /z. September ^853. Z. 12)1.^(3)^ ^r. 766M5. V.St. K u n d m a ch u n g. Vom k. k. prov. Verzehrung^üeuer-In? fpectora?e zu NeuftaVtl, wird hnmn bekannt «ßtwacht, daß dle Elnnahme der Verzkhrungs« fieuer «n dem unterqethnlten Steuerbez25 zur Genehmigung nicht geeignet lst, ft Nl'.d d!cscs ^tcuergbject hiermit neuerdings der Verpachtung ausgesetzt/ und zu diesem Ende die Concurrcnz mittelst schriftlicher versiegkU-r Offerte eröffnet. — Von diettr Verpachtung wird jedoch d:e Einziehung der Vnzehrungs-sieucr von der Bierelnfuhr m die Hauptstadt Lalbach, so wie auch des dieser Stadt und an-dcrn Orten im Ulynschen Gubertlial- Gebiethe bennlllgten Localzuschlages ausgenommen. — Nachdem dic Verpachtung der Bleroerzchnmgs? sttuer-Emhebung im illyrischen Gubernial^Ge-blcthe auch kreiswnse zugegeben wird, so werden für den Bezug der gcdachlen Steuercldgabe fol< gcnde Ausrufspreisc, und zwar: im ganzen tll'. rischen Gubernial-Gebiethe nüch dem Pacht« Resultate vom Jahre igZi mtt 70200 fi., Sage: Sicbenzigtausend Zweihunden Gulden C. M. / dann nach den einzelnen Kreise und zwar: für den Klagenfurtcr Krels mit/z3o!^ ft., Wüachcr Kreis mlt Z5äss2 fi., Lachacher Krels mit 9628 fi., Neustadtler Kreis mit 9I0 st., und Adelsberger Kreis mit 12Z6 fi. E. M. festgesetzt. — Bei gleichen Anboten nach Kreisen und nach dem ganzen Mpnschm Gubermül' Gebiethe, wird jenen Osfercnttn her Vorzug eingeräumt werden, dessen,schnfsl;chcs Offert ai f den Bezug der Mgemeimn Ve.zehrungs^ silier von der Blererzcugung im g^^zel, illrn-schcn. Gubernial-Geoiethe lautet. ^— DieOffer? re'sird bis zum 28. Septcmder isZZ, Mlt-lsgs um !2 Uhr, im Bureau des Vorstandes der k. k. illyrischen Eamerül-Gcfällel^Verwall :ung zu Laidach im Hohn'schen Hause, Const. Nr, 262, zu überreichen/ und mit der Aufschrift „Anbo^ für dcn Bezug d?r allgemeinen Verzchrungesteuer v?n der Biercrzeugung" zu versehen. — Hierbei wird noch bemerkt, dgß die Offerenten bei Eröffnung der Offerte zuge-, gen sein können, und daß, ftbald diese beginnt, nachträgliche Offerte eben so wenig mehr berück« ßchngee werden / als Offerte, welche abweichende Nebenbedingungel! enthalten.^- Zur Pczch-lung wird Jedermann zusselassen, der nachdem Gesetze und rmch der Landesverfassung von solchen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ist. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme als ven der Fortsetzung der PachZ tung ausgeschlossen, welche schon criminalisch ab-geurcheilt warcn, uder auch nur in einer cri-minalgcnchtlich.n llntersuchung gestanden sind, und dlcs aus Abgang rechtlicher Bewnse frei gesprochen wurden. — Nm sich zu versichern, daß iiur verläßliche Ulilernehmer in die Concurs renz treten, wird ein Angeld von 10 ojo des festgesetzten ^lscalpreises gefordert, welches im Bsrcn oder in österreichischen Staats-Obligationen, bet letztern nach den bekannten börsemast sigen letzten Courswerthe, entweder bei der k."k. illyr sümeral,Gcfallen-Verwaltungs-Easse m ^aibach, oder bei einem unterstehenden Ver-zehrungsstcuer-Inspectorate zu leisten ist. — Ueber den Erlag des Angeldes ist sich in dem Offerte miuclst des Origmal-Legscheines auszuweisen. Auf vorkommende Offerte ohne Angeld vdrr Prcducnung des Erlagscheines wird keine Rücksicht genommen. Das Angeld des oder der Bestbteter wird bis zur Entscheidung / und im Falle der Annabwe, bis zum Erläge der festgesetzten Cauiion zurückbehalten/ dagegen das Angeld jener Offcrenten, deren Anbote nicht angenommen werden, gleich nach Vollendung der bezüglichen Tagsatzung zurückgestellt werden wlrd. — Die Pacht^crtiäge werden nnt jenen Dsieremen iibgeschlofsen werden, deren Anbot? für das Gefall am vorthsilhoftesten erscheinen. Die Entscheidung hierüber wird nach Erfolg der hohcn Hofkammer-Genehmigung, die sich vorbehalten wird, dcn BcsiblNer unverzüglich eröffnet werden / bis wohin si? für ihre Anbote verbindlich bleiben. — Die übrigen Bedingungen sind folgende: itens. Der Pachter ist verpflichtet, sich genau nach den Bestimmungen des Verzehrungssteuer - Gesetzes, welches nn illyrischtn Gubernial-Gebiethe nur Gubernial-Eulrmds/ 6äo. 2s. ^'uni 1L29, Zahl II71, kund qemschtwurde, und nach den auf das Püä illdjtcr Bezug nehmenden nachtraglich er-fiofftncn Vorschriften und Entscheidungen, von welchen insbesondere dte illprische Gubernial« Eureende vom 9. Februar ,623, Zahl 2969, wegen des fteuerfrelen Einlasses von fünf vom Hundert bei dcrVerzchrungssteuer-Enttichtung für die Liererzeugung und Herabsetzung des Zsriffsatzes für das Stlindier, im Klagenfuls ttr Kreise erwähnt wird, zu benehmen. «-2tens. Bleibt der Pachter verbunden, zugleich (Z< Amts-Blatt Nr. i^. d. zä» September iLZI.) 962 mit der allgemeinen Verzehrungssteusr auch den der HanvtstaN Laibach und andern Orten des Gubernial-Gebiethes, um welchen es sich handelt, bewilligten Gemnndezuschlag, wenn die Emhebung von ihm gefordert wird/ von den betreffenden Gewerben unweigerlich einzu? beben, und den eingehobenen Zuschlag, wenn nichts anders verfügt wird, auf dem nämlichen Wege und in derselben Zelt, wie den Pacht» schilling, abzuführen. — 5tms. W:rd dem Pachter die Wicht auferlegt, daß er von dem in der Hauptstadt Lmbach erzeugten und über die stadtische Verzchrungsstemr-Lini? hinausgeführten Bier die Mehrdlsferenz zwzschen den Tanffsätzön für die Bicrerzeugung auf dem Lande und jener in der Stadt Laibach nnt 2Z kr. C. M. pr. Eimer, so wie auch den vollen hiefür eingehobenen Gememde-Zuschlag unter den dießfalls bestehenden Modalitäten zurück zu uergüten habe. Von diesen Modalitäten kann sich bn der k. k. Camera!-Gefallen - Verwaltungs-Registratur, so wie auch bei dem k. k. Hcmvtzoll- und Steueroberamte m Laibach die Ueberzeugung versH^ft werden. — Htens. In Bezug auf die Behandlung der Vorräche an Bier, welche mit Ende October i8ZZ bei den Erzeugern vorhanden seyn wer» den, wird auf der Grundlage der lm Myrischen Gubcrmal l Gebiethe mtt der Gubernial-Cur-rende, ääo. ^2. August i62o, Nc. 18224. S791, kund gemachten Bestimmungen ^ und mir Hinblick auf dm Umstand, daß der Bezug der allgememm Verzehrungssteuer vom Bier, für das Jahr 16ZI, im illynschen Gudermal-Gebethe verpachtet ist, festgesetzt, daß m Ansehung der mlt dem gedachten Zeitpuncts vorhandenen Biervorräthe, wovon dle Gebühr bereits eingeyoben worden ist, im illyr'.schen Gubernial - Gebiethe nach den Eontractsuer-pfiichtungen der Pächter, den entfallenden Steuerbenag dem nachfolgenden Pachter nach dem Tanssbsatze zu versteuern hat. Eben h) hat Letzterer die ar^ Zndc seiner Pachtzeir, d. i. am lchlcn Octodcr i3Z^ un) rückkchtli^> zIIH bei den Bier^r^c^gcin vorhandenen Vicrvorrathe, irc:.^ ^r t^e (:^s^r e:n^'''v3 Verzchrungss N ' ' 3 0en 0 de r c u f Hau- s'" . > h'ibcn soil^), stinem ,3c^^f^igcc oder t<:n ^crar, ^vcnn d-l. dicßfal-lll" ' " in eig.-ne 3:eg'.e ü^evglnge, nach ^. c zu v?rstcu:ni. -- Zu dem Ende n-.'^n nttt ^usgang d:v P.icht^-!t u:,ter Zu-zie^.^g dc5 ein- und austrettu2en Pachters Revlsionen Vorgenommen, und di? versteuerten Vorrathe erhoben werdcn, wo es dagegen Sache des Pachters sein wlrd, in Betreff der bci den mit zhm abgefundeun Bramrn vorhandenen Bicroorrathe, die zu seiner cigcnen Dek-kung erforderlichen Bestimmungen ünd Vorkehrungen zu treffen. — 5tms. Wird dem Pachter gestattet, seine Pachtung ganz oder chc;l« wezse an llntsrpachter zu überlassen, Indessen werden dieselben von den Gefallsbehördcn blos als Agenten des Pächters angeschen, welch?«: für alle Puncte im Pachtvertrage haftend und dem Aerar verantwortlich bleibt-, — 6rens. Ist der Pächter verpflichtet, den kontxahirten Pachtschilling in gleichen monatlichen 'Raten, am letzten Tage^emes zcden Monats, und wenn dicszr ein wonn - oder Feiertag ware, am vorausgehenden Werktage an emes der k. k. Verzehrungssteuer-Inspectorate, undrücksichllich Hauützollämter der Provinz abzuführen, vorläufig aber auch anzuzeigen, an welche Casse die Ab« filhren der Pachtschillingsquoten werde:^ gelelsiet werden. — 7tens., Als Strafsannon gegen eme höhere üls diä tariffmäßige, oder überhaupt un-geoühellche Bteuerabnahme wird festgesetzt, daß de? Pachter nicht lnlr jenen Betrag, welchen er über den Tariffsatz, sondern auch jcnen Steu« erbetrag, welchen ?r überhaupt ungebührlich von den Partheien cingehoben hat, denftlben zurückzuvergüten, überdteß auch den zwanzigfachen Betrag von der widerrechtlich einachobenen Verzehnmgsj'Zeuer dem Gefalle als Strafe zu erlegen schuldig ssi. Er haftet in diesem Falle, so wie überhaupt für das Benehmen der zus Handhabung seiner Pachtrzchte aufgestellten Personen. — älens. Geschieht unter dem Ein« ftuffe des Pachters eine Uedcrttetung der Ver« zchmngssteuer^Vorschriftcli, so w^rd d^e einae-beachte Strafe dem An'ür verrechnet. Entst?: hcn ^m Laufe seiner Pachtung neue steuerpsi^chZ tige Gcwerbsunternehmungen, und qessattet der Pächter die Ausübung derselben, ohne daß die Psrchei den vorgeschriebenen gcfaNöämtu-chen Erlaubmßschein gelöset, und sich damit bci ihm ausgewiesen hat, so fallt der für diese Uebsnretung der Befalls-Vorschriften zu entrichtende 'Btrafbetrag nicht dem in einem VcrZ saumnlsse befindlichen Pachter, sondern dem Acrar anheim. — 9tens. Wenn wahrend der Dauer dcs Pachtvertrages in dem Tariffftfte^ oder in den sonstigen wesentlichen Bestimmungen der Verzehnmgssicucr von der Bicrerzeugung eine gesetzliche Aenderung vorgeht/ ss bleib: es jedem der contrahirendin Theile vors be/ > - wenigstens drei Monate vo« rem ' E^nl^^c dsr gesetzlichen Aenderung den Pachtvertrag üuf;ukünd;gen. — Erfolgt lnne solche Aufkündigung, so hat der Vertraz durch sum ganze Dauer m Klaft zu blcidcn> 963 Außer dem ebsn gedachten FMe hat d?r Pach, ter auf einen Nachlaß des b^dunaenen Pacht-schiliings oder auf irgend eine Aenderung sn-n?S PachcoeNrages knncn Anspruch, vielmehr sü2 der §, lg dcs VerzchrUngbsicuercAesetzes auf ihn voile Anwendung finden, — lotens. Vor des, Antritte der Pachtung, und zwar lang-fiens binnen gcht Tagen / 'oom Tage der chm ämllich tlössneten AnnahM? semes Ankothes gerechnet, hat der Pachter den vierten Thnl dcs Püchljchlllings als Eaunsn lM Baren/ oder in öffentlichen ObliZaNonen, nach den zur Znr des OrlaZeH bestehenden börsenmaß-gen Cours--werthe zu erlsdlgen/ oder auf Reslnat?n gesetzlich sicher zu stellen, folglich die auf tne v I2tens. Für den Fall, als dcr Pachter die vertragsmäßigen Bedingungen tncht genau erfüllen sollte, steht es den mtt dcr Sorge für die richtige Zuhaltung dl.ses Pachtcontracts be-auftraglen Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, die Zurjllnaufhstltsamen Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber allch dem Pächter für att'c Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu könmn glaubt, der Rechtsweg offen stehcn soll. — i5tens. Ist der Pachter vc^ustichtet, auf jedesmaliges Verlangen der k. k. illynschen Eameral-Gefallen-Verwgliung unweigerlich di? Einsicht in dte Rechnungen zu gestatten, auch richtige Auszüge aus denselben über die gesummte Mererzeu-yung über Aufforderung vorzulegen. — End-llch l/ztcns. liegt es dem Pächter ob, die Stampelgcbühr für das in den Handen der Camera! - Gefallen - Verwaltung bleibende, mit dcmclasstnmaßigen Slampü zu versehende VeriragscxemplIre zu bestreiten. — Von der k. k. Mynschen Eameral - Gefallen - Verwaltung. Mbach am g. September ,833. Z. !2Z,4. (I) aä Nr, 264. Kund ma ch u n g. Diese Ständisch-Verordnete-Stelle hat sicb bestimmt gefunden, den Competenzlermm für die beiden, laut der dießscttigen Bekanntmachungen vom i5. Mai und 2«. Juli l. I. srle- dngtcn, von der hierorngcn Präsentation ab, hangenden v. Schellenbur Aschen Studenten-Stipendien in den Ic ^igniffen von 5H fi. 48 3)4 kr. und 54 st. äÄ 2F kr.C.M., auf fernere zehn Wochen von heute an, zu verlängern, daher wahrend dieser Frist gehong belegt^ ^^"^suchs um Neberkommung dieser Stiv.' ^, ^erovts eingereicht werden können. — Von der Mandlsch-Verordneten-Stelle in Krain. Laibach den 2. Scptemhcr zbZZ. 964 vermischte ^erlantbaruuOeu. Z. t2äi. si) Nr. ,900. Feilbietung s > Eyict. Von dem k. k. Bezirkögeiickte der Nmstedu.'g Laibachs wicd hiermit bekannt gemacht: Es fei ürer Anlangen des h«rrn Ignaz Graf Ulsi»i von Blagai, Inhaber der venschaft Weißenstnn, wi» der Joseph Novak von Rudnia, wegen an Zßhsnd-Und Genchtökosten jchuldigen 33 f'. 46 5j4 kr. c-w executive Feildielun^ i>?r dem- Joseph Novak zuge-börigen/ der löblichen D. O- R. Comenoa Laiback^ sub Urb. Nr. 2o, dienstbaren > auf 646 fl. ,0 kr. gerichtlich geschätzten dehauScen Vnltelhube in Rudnig, roie auch dss in die Pfändung gezogenes, auf «46 ft. »5s>. geschätzten I^unäus inätrliOtus bt^ williget, und drei Feildietungstagsatzungen, als: auf den 5. September, 7 Ocwde^und 7. Nonem-ber ,833^ jedesmal Vormtttagö la Uhr im Orte der Realität mit dem AnhatM anberaumt worden, daß die zu veräußernden Gegenstände, bei der er« sten und zrceiten FeildietuM nur übe« oder um di« Schähunq. bei der dritten FeiU^tung ad« auch unter derselben hintangegeben wetden, Kauftustige werd«^ hiezu mit dem Bemstken eingeladen, daß die LicicaUanödedlNHmIe täglich hielamts eingesehen werten tonnen. K. K. Bezitksgelicht Umgebung LaibüchZ am 2g. Juli t955. Anmerkung» Zu dcc «sten Fettbietung ist kein Kauftuftiger elichien^n, 87^262." '(») ^^^ ""NrTsIs'. G d l c t. Von dsm Bezilksgelichte Kreutderg w< d his« m'lt bekannt gemacht: W fei Mer RnZuch.n des Iescph DeteNa von Morämsch, nndsl Icup?, Or^ cheg von Gorjusch, wsgzn ichu!3igen Jochnungs« lest pr. ,29 ft. c. 5. c., in Vis e^ecuilve KtNy«. tung der, dem Letzteren «igMthümNGen, zu Gor-jusch gelegenen, dem löbl. Gme Klcunetg, ^ui» Rect Nr. 32 dienstbaren, aus 704 fi. »5 k^., gs, . llchllich geschätzt?» Hubs aswiIigN, und siud zur Vornahme dessen drei Ta^aIu^gen, und zwar: auf den »9. October, iä. Nov^wher und 18. Dc» cember !. I.<> jedesmal Fluh 9 Uh! i» Loc« tzel Realität m;t dem Beifaye bestiw.mt ttsröck», daß, Falls die.ft Realität dei der «istca eder zweuen Felldietung n«cht über oder um den GchähnnZZ-rrertb an Mann gebracht werden jottcH, solHs bei der dritten auch unter demselben hmlang«geden nierden würde. Die dießsälligen Vic'ttnionsb^dmgnW, SchZz« zunI- dünnGrund^uchseLtract, können in Yen gewöhnlichen AmlsftmlLeli mgllch in tiehgölichui» che? Kanzlei singesehrn worden, Be^ickögericht Krrutde^ um 5. August »835. Z. 1236. (3) ^^ — Im Haust, Nr. ZZ/ in der Capucmsr-Vorstadt, am Congrcßolatze, sind vier mit guten eisernen Rnfen versehene Fäst'er von hartem Holze, von l6 N2, 25/ 7a und 100 öster-reicher Eimer; dann cm Oehlstein, dcv ungc^ fahr 100 Maß faßt, so wie ein Zahltisch von hartem Holze mit cnur marmornen Plane, gus freier Hand zu verkaufen. Darauf Re- fiectircnde belieben sich bei dem Hzusngmthu- mer im ersten Stocke daselbst die nal)?>,'e Auskunft zu erhohlrn. Z, I23o. (I) Andreas Mrioßler aus ^ 1^ .4. 'l ?., (Kieverlage im Mrn. ^. U. Pallack' fch en Mäuse. Sr. 238, am Kchttlplat^e,) empfiehlt sich gegenwärtigen Herd si - M arkt mit einem besonders gut sortirten ^agcr von N ü rnberge r und G a la nte rle - W aren zu dcn billigsten Preisen. Besonders empfehlenswerth sind die rühmZ lichst bekannten echten Schemnitzer Pfeifen, (von Michael Honig), womit er so-wohl mtt beschlagenen als unbeschlagcncn, mit einem bedeutenden Vorrathe vcrfchcn ist. Auch bekömmt man bei ihm :ur größeren Bequemlichkeit für tue Herrc-i Tabackrauchcr einzelne Packete zu sechs Stück^dergleichen Pfeifen, wovon ein Stück mit Silber oder mit Pakfong beschlagen, und fünf Stück un-beschlagen, welche jedoch alle zu dem obigen Beschläge passen, und zu mehrmaligen Wechsel geeignet sind. Ferner ist allda auch zu bekommen echter Graz« zer Choccolade clgcner Erzcugniß das Pfd. suo«rfnn mit Vanille 2 1 fl. 48 kr. EW. ;s lZ ^. ^ ^. H. „ „ li ^ „ ^l^» „ „ .2 „ r^^ „ „ ^ l „ 6 « „ ^ ^ ^ ohne ,, ö —,^3 ^ „ Z. 12^5. (5) Logen - Nachricht. Den ^. 'l. Herren Theaterfreunden wird bekannt gemacht, daß zwei Logen bis Ende August i354 zu verpachten sind. Das Nähere davon erfährt man un Theater-Gsbäude, bsl Johann Usldlg, Logenmeister. ^^^^^^^ Z. 1260. (2) Studierende werden in Kost und Wohnung bei einem k. k. Beamten, wo im Häuft nur deutsch gesprochen wird, gegen sebr billige Bedingmsss aMgenom-won. Das Nähere dkftrwegen erfahrt man nächst dem St. Iacobs-Platze, Haus-Nr. 12,^, im zwnten Stocke.