^ zur Laibacher Zeitung. ^ I^l. DsnnerNas den l. Februar 18ÄH. ) für die Ermunterung und Belebung der Lanowirthschaft, des Gewcrbsteißes oder andere Zweige der Production in ihren allgemeinen Beziehungen; T" c) für den Bau oder die Erhaltung von Eisenbahnen, Land-und Wasserstrasien; — ^) für d'e Unterhaltung einer regelmäßigen Trans-portu^bindung zwischen zweien oder mehreren ^si^." ^"llcr oder zu Lande; - e) für ^^' "^-Anstalten; - l) für allgemeine S arca? Nentanstalten; - 8> ftr rer Vereine ist^^zl" Errichtung ande-vcrwaltung erford'',.st/'"'lligu"g der Staats-Uxternehmung, dic dc ^ ^ ""'" ^"^ l'ür dle Spital ganz oder zum ^".b^cckt, nöch.ge d. '. durch bestimmte, mir^m ^ ^'^ """"/ arten des bürgerlichen 9^7 ^!""b""^' 2hcilbetrage an dem gesellschaftlich^"'"^"" wungsfonde, auf welche ich d,^ 2l)ci^ehme/beschrankt, aufgebracht^ ^ ^<) d) wenn sie nach cincr vorhinein vcradre-vtten Gescllschaftöregel (Ltacuten) in der Art eingegangen werden sollen, daß der Eintritt in den Verein, ohne Beschrankung auf die ursprünglichen Theilnehmer, Jedermann, der die festgesetzten Bedingungen erfüllt, und sich der gesellschaftlichen Regel unterwirft, gestattet ist, die Anzahl der Gesellschaftsglieder mag vorhinein bestimmt worden seyn oder nicht; — «) wenn der Verein, um dessen Errichtung es sich handelt, nach seiner Beschaffenheit unter die Anwendung eincr besonderen Vorschrift fallt, welche die vorläufige Einholung der Bewil' ligung der Staatsverwaltung anordnet. —« Z. 3. Die Bewilligung der in dem H. 1 unter ».) b., l', j^. aufgeführten Vereine, dann der Vereine zu Eisenbahn- und DampfschifffahrtS-Unternehr mungen, ferner aller Gesellschaften, bei welchen §. 7. Alle weitere Schritte sind dem Zeitpuncte der, über oberwähnte Eingabe erfolgten Erledigung vorzubehalten, lndem sich erst daraus ergeben wird, welche vorbereitenden Maßregeln, dann unter welchen Bedingungen und Vorsicht» gestattet werden, oo und welche Anstaube sich gegen den Plan des Unternehmens und die beabsichtigten Vcreinösahungen darstel» len, welche Zahl der Thcilnchmcr sich ucreinigt, und welchen Betrag jeder von ihnen erlegt ha» den muß, damit die Versammlung derselben alä berechtigt angesehen werden könne, rechcsucr« dindliche Beschlüsse znr Errichtung deü dezweck« ten Vereines in dessen Namen zu sassen. — §. ti. Das Einsängen um die Genehmigung des Vereines selbst findet Statt, wenn die §. 5 bemerkten Umstände nicht eintreten, oder wenn die vorbereuenden Maßregeln vollzogen, und die mit der Gestaltung derselben vorgezelchucten. Bedingungen el füllt worden sind. Für dieses Einschreiten gilt die BeMmmung de5 ^). 6 mit der Aenderung, daß, so weit e5 sich um die Festsetzung von Statuten handelt, der »oUstän-dige Entwurfdcrselbcn vorzulegen ist. §,3. Sowohl das Einschreiten um dle. Ermächtigung zu den vorbereitenden Maßregeln, als jenes um die Genehmigung des Vereines lst bei der politischen Landcsstelle desjenigen Landes, in welchem die Direction d.s Vereines ihren Sitz haben soll, cinzurelchen. — H. 10. D^r Plan des Unternehmens und der vollständige Entwurf der Statuten muß deuNich ausdrücken: u) den Zweck des Acreiueü, und die Mittel, deren cr sich zu d.-sscn C'rrichtuug bedienen wird, >vie auch ccn Weg der Aufbringung und Bedeckung teö hiezu erforderlichen Aufwandes. Hiedel ist insbesondere anzugeben, ob, in welchen Fällen, und mit weffen Beistimmung der Hierein berechtiget seyn soll, außer den aus der Beschaf-fcrcheu des Unternehmens zu dessen Beiriede erforderlichen Hreditirungen, noch insbesondere Darleiyen auszunehmen; — k) die Art, wle slch der Verein bilden uud erneuern soll; — c) die Geschäftsführung und Leitung; - <^) die Nechtc und Pflichten dcr Vereinsqlieder unter sich; — e) die Art, wie znr Schlichtung dtll inö^rsoudere noch folgende Bestimmungen Anwendung zu finden: — u) Bevor die Ermächtigung zu den Voreinlei^ tungen erlangl werden kann, muß ausgemittelt' worden seyn, ov die Subscription auf die. Actim mit der baren Einlage de5 ganzen Betrages, oder nur emeS und welchen Theiles derselben zu verbinden sey. — Bei der dirßfälligcn Bestimmung ist auf die Beschaffenheit und den Umfang des Unternehmens, den Grad des jeweiligen Bedürfnisses, dcr Geldklä'fte und die Größe des Betrages jeder Aclie ge^ hörige Rücksicht zu nchmcn. — Der sonach in Folge dicftr Bestimmung vo„ den Subscri-deuten einzuzahlende Betrag ist entweder dem Staatsschuloen-Tilgungsfonde gegen die übliche Verzinsung nach der, oei dieser Ansiall rich; falls bestehenden Einrichtung einstweilen zu übergeben, oder an einem anderen, Sicherheit gewährenden, und der Behörde namhaft zu lnachenden Orte zu erlegen. — Erst nachdem die Empfangsbestätigung der dießfälligen baren Einlagen erfolgt, und den hierüber ausgestellten Incerimsschemen beigesetzt worden ist, können diese Letzteren, jedoch immer nur in dem Betrage der wirklich geleisteten Einzahlung, in den Verkehr treten. Ohne diese Bestä- 79 tigung in dcn Vcrkchr gebracht, sind sic als l rechtsunwirksam z" betrachten, der behandelte < Betrag ist jederzeit dem Armenfonde dcö Orleö, l wo die Uebertrelung begangen wurde, verfallen, i imd hat uebstbei im Falle eines betrügerischen . Vorganges die Amtshandlllng nach den Straf- , gesthen cinzutreteu. — Wenn die G^eUschast ^ uacl/ erlangter Genehmigung gehörig zu SlanDc ! gekommen ist, Hai sie auch über die Behandlung ! des, bei dem Tilgungsfonde oder an einem air- ! dercn Orte erliegenden Fonoes zu beschließen, der ihr dann nach Maßgabe ihres Beschlusses zur Verfügung zu stellen ist. — d) Der Actio-när, welcher die crste Einzahlung geleistet hat, bleibt, wcnn er auch dcn erhaltenen Interims-schein an jemand Andcrn veräußert hat, dcr Gesellschaft für die ferneren Ratenzahlungen noch so lange verantwortlich, bis oiesclbe ihn v^'U dieser Haftung durch Umschreibung des In-lcnmsscheinek auf den Nainen des neuen Besitzers losgezählt hat. Die Direction der Gesellschaft oder ihre Geschäftsführer dürfen nicht ermächtiget werden, diese, HastungS-Entbindung für sich allein und ohne Zustimmung des Vereines selbst, oder eines hierzu von der Gesellschaft ermächtigten AuSschusseb zu desselben ertheilen. — o) In dlN Etatutcn de6 Vrvcincö ist die Ein? richtung und Gestalt der Actien und I„tcrims-scheine genau und in der Art vorzuzeichnen, daß dem Unfuge falscher Vorspiegelungen deö Svttlcö auf dcn Gewinn von dcn Clnöschwan-kungcn für den noch nicht cingczahltcn Theil der Einlagen möglichst vorgebeugt werde. Insbesondere dürfcu aber Amen so wcnig alä In-terilnsscheine auf den Ucderbringcr lauttn, sondern sie müssen auf bestimmte Nmnen ausgestellt werden. - §. 13. Die Bewilligung zur Errichtung einctz Vereines hat nur die Bedeutung einer Concession oder Zulassung, und schUept kemeöwegs die Erklärung in sich, daß dic Staattzverwaltung die Einrichtung des Unternehmens und dle zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes gewählten Mittel entsprechend sinde oder dap das Unternehmen die davon erwarteten BoNhnlc gewähren werde - die-von haben sich die Theilnchmcr selbst die erfor-d.rllche Ueberzeugung z« verschaff,,/. ^„ dies r Bcziehung ist es '!?-fürstlichen Commissar beizugeben, wclcher darauf zu sehen hat, daß der Verein die Glänzen der ihm ertheilten Bewilligung und die Bestimmungen der genehmigten Statuten nichl überschreite. — H. 16. Bei Actien - Vereinen muß wenigstens einmal in jedem Jahre eine General-Versammlung der Actien-Inhaber gc-haltrn, dcnsclbcn über dle Geschäftsführung und dcn 3l^nd dls Unternehmens cin auü-füyilich^r B.'l-ichl erstattet, wic anch über d>e Gebarung Rechnung sselegt werden, wosuc die Normen in dcn Statuten deutlich vorzu« zeichnen sind. — §. 17. Bei Vrrcinln, die auf einen öffentlichen Zweck gerichtet sind, oder eine gemeinnützige Anstalt zum Gegenstände haben, ist nebst einer zur Geschäftslci-lung bestimmten Direction in der Negel auch cin Ausschuß der Veremöglieder aufzustellen, der oaö Necht und die Pflicht hat, fortwährend in die Gebahrung der Direction Einsicht. ^ und auf die Geschäftsführung dcn durch di<^ > Statuten näher zu bestimmenden Einfluß zu i nehmen. Auch sind die Ergebnisse der Ge- - schäftöführung solchcr Verelne am Schloß ° jeden Jahres oder in kürzeren Zeiträumen ,>" ) veröffentlichen. — §. 18. Acndcnmge»! der i genehmigten Statutpn und überhaupt der durch - die Bewilligung dös Vereins vorgezeichneten - Bestimmungen bedürfen, um Wirksamkeit -u r erlangen, der Genehmigung, die denselben An-, ordnungen unterli^t, als dic ursprüngliä!e Bc-r willigung. — §. 19. Fur die freiwillige Aus-r lösung von Privat-Vereinen habcn die in dcn i- bürgerlichen Gesetzen und dcn gesellschaftlichen n Statuten enthaltenen Bestimmungen zu gellen. ,'- — Bei Vereinen, die einen öffentlichen ge-^-' mcinnützigcn Zweck verfolgen, und oie nicht 80 auf eine bestimmte Zeit, mit deren Ablaufe die Gesellschaft von selbst erlischt, geschlossen sind, musi die beabsichtigte Auflösung zurKcunt-niß der Behörde, welche bei Ercheilung der 'Bewilligung zur Errichtung eingeschritten ist, gekracht werden. — Gegen den Willen der Gesellschaft findet die Auflösung Stütt, wenn dllscll,'k„ ÜberschreitungenihrerStatuten, oder der durch die Bewilligung des Vereines vor-gezeichncten Bestimmungen in wesentlichen Be-ziehungcn zur Last fallen, wenn die Bedin-^unqen, auf deren Vernachlässigung die Zu-tückl,al)lne ot>er daö Erloschen der Bewilligung ausdrücklich voraus bestimmt wurde, aus Schuld der Gesellschaft in der Sache und dcr Zeit nicht gehörig erfüllt wurden, oder wenn solche Uüistände eintreten, unter welchen nach oeni Gesetze oder aus öffentlichen Rücksichten die Zurücknahme cincö Befugnisses zur Ausübung ciner Beschäftigung oder Unternehmung auch bei cinztlncn Privaten Statt findet. Daö Erkenntniß hierüber wird bci Vereinen, zi> dcrcn Errichtung die Bewilligung der Landcsstelle erforderlich ist, von der Landeöstelle, bei allen übrigen von der Hofstelle gefallt werden. — H 20. Die für bestimmte Arten ven Veleineu dermal bestehenden besonderen Vorschriften, insbesondere jene über die Einrichtung und den Betrieb von Bergwerks-Unternehmungen haben in ihrer Wirksamkeit auch ferncr zu verbleiben. - Laidach am 1. December 18'l3. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Wclspcrg, Naiccuau und Primör, Vice-Präsident. Johann Freiherr v. Sch lo ißn igg, k. k. Gubcrnialrath. Z. ,33. (2) Nr. b<^. Verlautbarung über die Behandlung deram 2. Iän» ,1 e r l 8 ää in der S >' rle 3 Z 7 verl 0 sten v i er pe l cen t i g ? n Obligationen von, deil durch Vermittlung des Wechsel» Hauses Gebrüder Bethwann aufge- ..°mmene„Anlchen. ^. I' F'lge h^en H.skc>mmer-Präsid>al.C.laffes vom 5- l. M., Z. 17, wlrd mit Beziehung auf d.e Circular« Verordnung rom »4 Ncucmber 1629,3.256^2, bekannt stemacbt, daß die am 2- Jänner ,U/^ ,n der Se.»e 3)7 r-crlostcn Obllgatlolien von de.i du'ch Vennllilulic, des Wechselh^ses Ge- lnü^e- Bclhma^n aufgenommenen Aolehen zu Vier Pevccnt, und zwar: I,it U. Nr. 7Z27/ bls tlnschließig Nr. 9000, l^l. I. Nr. 9001 bis einschließig Nr. 9200, I^it. X. Nr. i6. ». uno l^jt. K. Nr. 9,0! bis einschl'eßlg Nr. 9256, nacb den Bestimmungen des aller, höchücn Pale tcs vom 21. März »Lig gegen reue mit vier Pertmt »n C. M. l'crzine^che Staatsschuldl'crschrelbUllgtn umgewechselt werden. — Dle Umwechslutig dieser Odllgalionen wlld sowohl be, der k. k. Ulnuersal,, Staats« und Bancoschuldencaffe in Wlen, als auch bei dem Wcchselhause Gebrüder Bethmann zu Fralikfull am Moin vorgenommen werden. — taibach am »s>. Jänner ,8/,ä. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsverg, Naitcnclu UNd Primör, Vice - Präsident. Georg MathlaS Spoter, k. k. Gllbernialrath. Z.^26. ft) 3tr. 662. Edict des k. k. mncröst. küficnl. Appellationsgerichts. -^-Vei dem k.k. mneröfl. küllc„l- AppellationS» und Clinnlial - Odergtrichte ist eine slsstmma-ß»ze Rathsplvtocollisten-Stelle m,l dem jä^-l'chcn Gehalte pr. 900 fi. E. M. und dem VorruclungSrechle in den höheren Gehalt pr. looci st. E.M. in Erledigung gekommen. Jene, welche sich um diese Dicnstesslelle/ oder dle durch deren Besehung allenfalls »n s,leoigu»iA kommende, bewerben wollen / haben ihre ge« hör>g belegten Gesuche, worin sie sich itisbt? sondere über die vollendeten Nechtsstudlen und übtr lh,e Sprachkenntnisse auszuweisen/ und zuglclch zu erklären haben, ob, und in welchem Grade sie mit «inem Beamten diesis k. k. Ar« ftellatlonsgerichts verwandt odcr verschwägert sind, durch lhre Vorstande binnen 4 W^chm, vom Tage de, ersten Emschaltung in d,c Zc<-tungsblätter, aicher z« überreichen. — Klo«' fürt am iü. Jänner 1844. Nemtliche Verlautbarungen. 3> >2l. (Z) Eln unbekannt seyn wollender Menschenfreund hat dieser k- k Polizei-Direction Hundert Gulden Conv. Münze zum Holzanschaffen für Arme und zum Besten alternloser Lehrlinge übergeben. Was hiemit mit dem Bcisaye zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß diese wohlthätige Gabe bereits ihrer Bestimmung zugeführt wurde- K. K. Polizei-Direction laibach am 24. Jänner 1844. 81 skubernial- Verlautbarungen. Z. lZ6. (l) Nr. 3. St. G. V.aä Nr. Z293. Kundmachung dcr abzuhaltenden Versteigerung einer imNcnt. bezuke Gör; gelegenen Staaisrealitat. — In F^'lge hoher Hofkammer, Präsidial» Verordnung uom 3«. December 1643/97761'. l>., w'rd ain 7. März l6ä4 bei dem k. k. Wald-und Nentamtc (^örz, Görzer Kreisel, wahrend dcr gewöhnlichen Ämls'wnden, zum Ve«kaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung der zum Eamc'alfonde gehörigen, im Rentbezirke Oörz, »m Orle Priuale gclcgcnen berebten Acker und Wiesgrundc Pcrt. Nr. ^65 V. ,n dcr Ge» mtilide Moffa, liebst zwei Eoloncn - Häusern N. ttä und 66, im Flachenmaße von ungefähr 17 I"b 92 Hl Klafter, geschätzt auf ,252 st. i5 kr., geschritten werden. — Diese Nra, lltät wnd, so we sie der detstffenbe Fond bislhl und gcn'tßt, oder zu besitzen uno zu genießen berechtiget wäre, um dcn uu5gcm»l« tellen Flöcal^llls von iZ52 si. »5 kr. an dcn Meiiidl.cendcli, nnt Vorbehalt der Gcliehml» gung des h. k. k. Hofkalnmer-Prasi^ums überlassen werden. — Nicmant) wl, d jul Veiftlige» rung zugelassen, Vernicht vorläufig t>el, zch^t!» Thlll des Fiscalprelses, cluwcdcr >n barer Conventions - Münze, odcv in öffenlllchcn verz,nelichcn Staatsparlcrcn, nach chicm zurZett des 3>lagcs bekalnuen culbmaßigm oder so,lst gesetzlich bestimmten Werthe dc» dcr Verslcigerungs. Eommisilon erlegt, oder eine auf dlescn Betrag lautende, von dcr enrähn« tln Commisslvn geprüfte und gesetzlich zureichend befundene Slcherstellimgs-Urkunde beibringt. — Die e» legte Caution wlld »edem ^mtnuel,, mltÄllsnahme desMelstbieters, zu» 'ückgesiellt, jene dcs Melstbieters dagegen «rnd als verfallen anglichen werden, wcnnkrsichzur Errichtung dcs d»rßfälligen Eontractes nicht hero Heilaffen wolllc, ohne daß er deßhalb von den Virbmdllchsllirn nach dem Lic.tationsacle bcf, c,t würde, l)der »renn er die z« bezahlende erste Rate deS gemachten Anbotes.., der festgesctzlcn Ze.tmcht ber chl.gen würd^ Beipss.cht.raßtqer Erfüllung dleser Obl.egcnlielten aber w>lb >l'w der erlegte Betrag an rer ersten Kaufst.Ulng^ Hälfte abgerlchnet, oder d,e son!l nclei1cte Can« tion wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anboc machen will, ,ft ucrbun, den, die von dlel'tw h>czu elhaltene Vollmacht der Verssetgerungs-Eommisslon zu überreichen. — Der Mlistbieter hat die Hälfte dcs Kauf« schillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bckamugemachterBestätigung des Ver-faufsaclcs urd noch vor der llebergabe der Realität zu bellchllgcn; d^c andere Hälfte lann er gegen dem, daß er sie auf der e^tauflen, oder auf elnerandein, normalmäßige Slche,he«t gerrah'enden Ncalltät glundbüche,llch oelsichert, nnt fünf vom Hundlrt ln Conventions-Münze verz nsel, und d,e Zinsen m halbjährigen Vcr-fallsratcn abführet, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, nclln der C' stebunflsprcls den Betrag ^^,1 5" ft. übe'stellit; son»1 aber w'ld tne zwe'le Kaufscdilllng5hä!flc binnen Il,l)res.. frist, l'om 3age b,, U dcrgat'e gc,echnec, geg.n dle crstelwähnicn Bedingn,sse bcl».bllglt wer. den müssen. — Bc, glelch.n «nbotcn wild demjenigen der Vorzug gegeben werden < der sich zur soglclchen oder f'ühirn Berichtigung deS Kaufsch lllNgs herbeiläßt. — Für dln Fall, daß d^r E'stcher dcr Nealilac contracts, dlüchig, und i!>hlele tlncm Wiet'rlverkaufe, dcss n Anordl ung auf Gcfahl und Unkosten dtS Elstehc.v dann sich ausd> i'icfllch vor« behalten wnd, ausgcsct)! «erdn sollte, w«rd es von dein Ermesse»! dcr f. k. Slliülsaüler-Veläl,lßerungl>iProvlliz>>>l - ucll Feilbiilling für del» Ausntt'splcis gclten sollte, sondern auch den Rciicllauonsacl tNtwedcr unmittelbar zu genel), mlgen, oder aber dcnseld>n dcm hohen Hof« kammer-Präsidium vorzulegen. - Weder aus der Bestimmung dcs Ausrufsprcises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung dcs Lllita-tionsactes kann dcr contractsblüchlg gewordene Kaufer irgend eine Einw.ndung gegen die Gültigkeit und sechtlichen Felgen der Rclici-talion herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach belctts geschlossener Llntation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, scndern zurückgewiesen werden, worauf dle Llcitationslu-stlgen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — D,e übrlgen Vclkaufsbcd,ngn,ssl, der Wcrth-anscdlag unt> die nähere Bcschvellmng der zu veräußernden Nral'lät können von dcn Kauf. lustigen be» dcm kals. kön'gl. Rentamte Görz eingesehen werden. — Von d?r f. k. Staatsgüter 5 Vcraußc'rungs-Provlnzial, Edmmisson. — Trltst am 6. Iäl'ner i8^3. 0 t t l , k. k. Gub.> u. Präsidial-Secretät-. (3' Amts-Blatt Nr. 1'l. d. 1. Februar lÄl-^) . 82 Htllvt- »nd lanvrechtliche VerlautbHrllngfn. Z. 124. (5) Nl- ^2. Edict. Vox dem k. k. Sladt- unt» Landrcbte in Krain wnd bclannc gemacht: Es sey üdcr An» suchen dcs Georg Oimnik, Vormuntcs d.r miridcrjahrlqen Marqarctha, Hlena, Ich^inna, Michael und '^rariz D"nn,k el (^ull8c)> l. , als erklärte«^ Erben, z^r E>fo-. schung oer Schulden« last nach der am 26. October ,6^3 verilorhe« nen Elisabeth DlM!,'f, die Tagsayung ouf den »6. Februar i9^/^, Vormittags um 9 Uhr vor dllftm k. k. Slat't» und Lalldlt'ly'e bestimmt morden, bn welcher alle jene, welche an dielen Vc>l.lß auS ivasunmer für eiriem Nechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmlldn unc> rechlsg>llend darlhun sollen, widrigens sie dle Folgen des §, 6>4 b. G. B. sich »elbst zuzu'chrciben haben werden. — Lai> bach den ilj. Jänner i6/z/». ^lcnltllttic ^rrlaulv^runncn. Z. ,3l. (l) Nr. Soo^x. «ä N.. "V„ K u n d m a ch u n g. Von dcr k. k. <3alneralgefällen« Verwal' tlmg für Böhmen wlld bekannt gemacht, daß der Tabak» und Slämpel, Untervel'laq in Na-chod, Könlggr>'tzcr sameralbezlrkes, im Wege der freie«, Concurrenz mutelst E>nlegung schr>ftll< chec Offerte an denjenigen / welcher tue geringsten Verschleißpercentc ansprichl, und gcgen dcssen virsönlichc Eignung kcln Bedenken obwol» tct, Übergeben werden wi'd. — Diescr Verlag lst zur Materialfaffung in den drcl N^ilc!^ eni-fernten Districts-Vc> lag ln Traulcl^au angc-w'esen, >hm sclost sind /5 Trafikanten M Fassung ^ugclhellt. — D»c entweder dar oder h:)oolhikar»sch, oder m,t Scalitspapielen nach dem normalmaßigen Werthe zu leibende Cau' lion betrag! i^ooft. wofür dem Verleger Ta« bakmateriale im gleich.,, Werthe auf Credit verabfolgt wild; dal> Slampelpapier wild ge-am bare Bezahlung adgcfaßt. — N^h dcm Ectragnlßau^welsc, welcher bei der k. t. Eamc. ralbezl'ks'Verwaltung in Königgrah und ,n der hlerscltlgen Regii^atur im Nr. 909 U. ein« gesehen werden kann, betrug der Veischkiß vo:n 1. Ma, 16^2, bis letzten April ig/,3, an Ta-bakmateiiale 4l692 Pfund, im Geldwerthe von 22lo2 si. »9^ kr. an Stämpelftapler 5li6i fi. 47 kr. »« Dleser Verschleiß gewahrt bei dem ^«nusst euicr Provision l)on 5^ vom Tabas-und I<^ v^ln Slämpcl, m>t Inbegriff des auf /,49 ^5okr. berechlictln Klemverschleißgew!?,-nes, fur deli Verleqer cine roh« Einnahme von /M4 ft. 4?V«kr. Hlngeg«n bttragcn dle Aus- lagen, welche der Ve>lcger von der obigen Einnahme zu bestreuen Hot, beiläufig: .-,) a„ Callo, ,^ oom Schnurf'llnd i'/2/^ "lnn gcsl.^nncnen Rauchtabak, 61 fl. 12^ kr. j d) an Provision uom Gtämpcl für di? Trafikanten 2 2F, 12 ft. 1 > V< kr.; o) an F- ^'cht, 36 kr. für den Rentner, 260 !i. 5 V» kr. ^6) an V^rlagsauslagkN, als Gt'volb - ut,o Kcll^ms icost.j Schreib» und Elnfarti'oapiec ,5 st.; Bclelichtung und Bt-hcitzll'ig Zc> fi ; zusammen /.63 ss. 29V4 kr. "- N^ich Abschlag dleser Nuslazen verbleibt bei der obigen Provision für den Verleger cm reiner Gewmn uon 1196 st. i9'/i kr.; derselbe ergibt sich be» ciner Provision von 2^ vom Tabak und 3F oom Stämpel mit 533 st. IH'/, k»-.; ,<>^ vom Tabak und Z°/^ vom Siampel «mr Zi2ft^i3'/4 kr.; V//, vom Tabak und 5°/, vom Glampel Mlt 20l st, ^Ä^sr.; - Dieser Gcw'nn kann jcdcch du,ch Zunahme des AbsayeS und Verminderung der Ausgaben vermehrt, durch Mnahmc dcs 'Abschcs Ul'.d VermchrUlig der Allel.,gcl^ vc,,vmdclt w«r« dtn. — Diejenigen, wlchc dl dcm Taufscheine, cmem obrig, tcilllchen S>tten,euginsss, sndllch mit der Von ,iner Gefallscassc ausgeftrtigtcn Quittung Über das mit 140 st. erlegte Reugeld belegt seyn, wel« ches Reugeld beim Zurückt'itte all das Acrar verfallen würde. — Nachträgliche Anbote, w wie solche, welche mcht geyörlg belegt, üd.'r dcm unten bllgefügtt« Formulare mchl entsp«< chend eingerichtet sind, ferner Anträge, eine er-haltent Pension zurücklassen zu wollen, werden nlcht berücksichtigt werden. — Bcl gleichlautenden Offerten wird sich die hlerorNge Ent, sche.dung v^behilltcn. - Formular. Von Außen: Ich Endcsieferl^ter erkläre hlemit rcchtsvcrblndlich, daß ich bere>t bin, die Führung des Tabak, und Stamptl-Untero^lags »„ Nachod, nach aHm mir bekannt gegebenen Vors slv'lwn gegcn den Bezug von . . . 7„ vom ^.abak, und .-.."/«, vom Stäm-pel. zu übernahmen. D-e Quittung der k. k. E^lse in .... über das mir ,40 st. erlegte Neug ld, so wie auch -twin Taufschein und das obrigkeitliche Wohlverhaltungszcug« Nlß licgcn 'm Anschlüsse bei. Datum . . . ......Eigenhändig! Überschrift. — Prag am 5< Jänner z8/,4- 87 3. 132 (.) Nr. 9^2/XVI Ge tr eld verkauf. Am 5. Februar l. I. Vormittags um g Uhr werden »n der Amtsko,^lel der Eameval» Htrrschafl "ack bc>laufi^ ()/» Mchcn Wclzen, zu« Mcyen K^'l^ und 1077 Mchen Hakcr m,t» telst öffcntllcher Velsttlgerung g'gcn gleich bare Bezahlung sowohl in llemern, als i>, glößcrn Parlhlen veräußert werden. — Hnzu «werden Kaufiustlge mlt dem Bemerken emgeladcn, d.«h d»e ^lcitatlolisbedll^glnlse täglich h.eramls em-geschcn we>den können. — K. K. Vcrwal-lungsamt ^ack am 7. Jänner 1644. Z. »?g. (>) Nr. 209t. Edict. Bon dem Bezirksgerichte Nupcrlshof zu Neu» stadll wird Franz Tult von Laperje, welcher im Jahre »Ü»2 mit dem französischen Militär aui Kram weggezogen, und stit dieser Zeit imme» unbekannt geblieben isl, in Fol^c «IlnschrcitenK seiner nächsten Anverwandten aufgefordert, bin. nen einem Fahre, von der clsien Orscheinung ge> genwältlgcn (Koiclü in dcr Zcilung, fo gcrriß vor dieses Beziitögericht zu elscheinc,» oder daüsclde, oder den ihm unter einem aufgestellten Ouralos, Franz U0c von Lüscknih, in eie Kcnnllliß semeü ^ebeni zu sctzcn, alö widrigens auf lv^itcre^ An. langen seiner nächsten Anvcrw»»tlen zu seiner Todeserklärung geschritten uno sein Vcrmögcn, dcstehcno in einem väterlichen lZ,blhc>lc ;'r. 269ft. Zb^K kr., iin Verspsechen ^eü Martin Turk von Liperje, scincn Intcstalcrben eingcanlworlet we»« l>cn rvürde. Bezirksgericht Rllpertöhof zu Ncustadll am ». Vevluav »6^5. Z l39. (l) Nr. 25g. Widerrufung. Die mir diehgerichtlichem Edicte vom 2a. October v. I., Z. 266Ü, auf den 5. Februar, 5. März uno »a. April 0. I., auögeschriebene exe« culivc ^cllblelung deS, dem Anton Kruschnig von Salloch ^höl'gcn Real. und Mobilar-Vermö« gcnü, rvnd über G.nschreiten des Oxeculionsfüh. rers H,rrn Johann Paucr von Laibacb, 6e pra«. 25. d. M-. Z. 259 m auf dessen sveilereg An< langen hiemil sist'rt. K. K. Bezirksgericht Cgg und Krcutberg am 25. Jänner 1L44. Z. »,5. (5) . Nr. 5?54. G d l c t. Von dem k. k. Bezirksgerichtetzer Umgedun. gen Laidachs wird hiemü allgemein lund gemacht: Gs sey über Ansuchen des Johann Stembou ron Bllliilioorf. L.sslonal deä Georg Maß, von Klein,« oorf, in die Rcassunnrung der m,c Bescheide m gerichtlich erhobenen Schähungü» wenhe pr. 3a!^ st. 45 kr. , sNo. schuldigen »l6st. 26tr. c. 5. l-. gelriuiget, und es seyen zu dt^et, Vor'iadmc ti« Tagsapungen auf den 2<>. Februar, 2l). Vlcisj U',0 29. >!pl,l >Ü44, jedesmal 9 Uhr VornnllaqK ,'n loco verdiene mit dem Beisätze anberaumt worden, tah die gedachte Realität bei der erstc,, u»o zweiten Tagsahung nur um ot«r Nbcr den Schähungswerlb, bei der dritten aber auck unter demselben hintangegebcn werden rvirs, und dah jeder vi.il^nt ein Vadium pr. ,0^ des Scdäyungswcrthes »" Handen der Licilalionscom' nnslion zu erleg,n hat. D^s Scha'hungsprotocoN, die Licitationsbe. dlngnisse und de wesentlichen Puncte der ersten Ernährung, Pflege und Erziehung der Kinder in dcr erstcn ^ebenSperiode. 2. ?lnfl. Wicn. l.^l. 3l>kr. Fremdwörterbuchs nel>st Erklärung der in unserer Sprache vorkommeuoen sccln-den Ausdrücke. 5. Anst. dr. 1 st, Baloauf, Peter, katechetisch- homili- tische Erklärungen der Sonn- und Festtagü- Euanaelien, gel), in Leinwand. 1st !5 kr. -------das Pfarr- uno Decanat»Amt mit seinen Rechten uud Pflichten in den t. t. öst. deulschcn Ländern. 6 Theile, geb. in Leinwand. 6 st. 30 kr. Bihler, F. S, Homilien auf alle Soinua^e und Fest« be« Kirchenjahres. 2 Bunde, geb. in Leinwand 2 fi. !8 kr. ____Volkspredigten auf alle Sonntage und Feste d