Glovcniens Blatt. Verantwortlicher Redacteur: Fran) Iiol^K. ^/ 7. Dienstag den R5. Ilugust «^4^. Erscheint jeden Dienstag. Abonnement !«» luclj halbj. l si. ganzj. 2 si. Vei Postvcrsendung halb). 1 fl, >5 lr. ganzj. 2 fl. 30 lr. Conv. Münze. Die Nevolution im Jahre R848. ^Fortsetzung.^ Nicht Deutschland und Italien allein empfanden die Unterdrückung ihrer Nationalitäten ; auch andere Völker spürten, und mit größern Grunde, dieselbe. — Oesterreich verfolgte den Grundsaj) der Germanisirung; was ihm die Landesverfassungen nicht erlaubten, snchtc es theils dnrch Schleiche, theils durch selbstherrscherischc Befehle zu erzielen; Galizicn wurde die Justiz, der man zum Scheine die lateinische Amtirung belassen hatte , ausgenommen, deutsch verwaltet, die Post» Behörden in Ungarn waren deutsch, und die Militäradministration der ganzen Monarchie, den großen Gürtel der Mililärgränze, der die Süd-slaven in zwei Theile theilt, mit begriffen, war ausschließlich deutsch. Der Nordslave stand v^m Südslavcn durch die Magyaren; der Bewohner des linksseitigen Save- und Donauufers von dem der rechten Flußscite dnrch das Spnckeu des Germanismus in der Mllitärgränze getrennt. Die Magyaren, aus Unkenntniß der Staatsverwaltung für ein starkes Volk geltend, erhoben ihre Sprache zur Amtssprache im Königreiche Ungarn; dieß schien ihnen die Rettung sür ,hr Ungarland; sie redeten vom Lande und der Krone ; zu dem Begriffe von Nationalitäten erschwangen sie sich nicht; — der ungarische Slave sollte magyarisch lernen, um die Kraft und den Glanz der mongolischen Eroberer zu verherrlichen, nnd doch stand er nach den Staatsverträgen mit dem Magyar in gleichen Rechten, dieß ununterbrochen, und schon seit den Zeiten, wo Völker als Eigenthum oder Sachen anderer Völker oder der Dinastlen angesehen waren — Durch Jahrhunderte ans den Namen Ungarn stolz, wurden sie sich znm Erstenmale bewußt, daß sie und die Magyaren verschiedene Völker sind ; "7 noch mehr; sie fingen an zu besorgen, cö wollen die Magyaren in einem loyal scheinenden Wege sie, und ihre Zukunft unterdrücken. Der Beschluß, daß die Illmer die ungarische Sprache lernen sollten; daß diese in Kürze auch in Croatien und Slavonien zur Amtssprache erhoben werden sollte, und die Peitschenhiebe mit denen von gewissen Grundhcrrcn die Slovaken, die Nußniakcn und die Wasscrcroaten in die ihnen unverständlichen ungarischen Predigten gezwungen wnrden, erhöbe-ten das Bewußtsein ocrNationaluuterdrückung zur vollen Entrüstung. Oesterreichs Gcrmanisirnng seiner sogenannten deutschen und der ungarischen Länder war nicht bloß ans die Einführung deutscher Vcrwal-tung beschränkt; deutsche Staatsdiencr oder doch solche, die dem landesüblichen Dialekte fremd waren, wurden als Beamte, Officiere, u. s. w. in Menge angestellt; von den außerdcutschen heimischen Sprachen konnte keine zu einer Ausbildung gelangen; die Sprache, in der die Regierung die Stadt», selbst die Landjugend anf Kosten der betreffenden Nation unterrichten ließ, — war die dcntsche; die Zahl der nicht nationellcn Staatsdiener wuchs von Tag zu Tag ; diese waren durch den Umstand, daß die dentsche Sprache die einzige gewöhnlich gekannte gebildete Sprache im Orte war, an sie gebunden, dieses um so mehr, als es wenigstens die Praris zeigte, daß die Staatsverwaltung nichtdcutsche Sprachen ungerne vernehmen lasse. Was in Oesterreich mit dem Slavcnvolke verfügt wurde, geschah auch in Preußen, zumal mit den Polen in Posen; — diese Leute hatten das Unglück, daß ihre Vorfahren einige Deutsche in ihr Land aufnahmen; deutsche Ansiedler ziehen deutsche Ehrlichkeit nach sich, und die deutsche Ehrlichkeit ist besser, als jede andere der Welt; denn sie versucht jede zu bevormunden, und bittet sich als Belohnung nur einige Procenten aus. Der starke Verkehr Oesterreichs und Preußens verbreitete auch das germanische Element nach den äußersten Osten Eur "as, — uud das Slavcnthum lief Gefahr stüdc. oder später seine Nationalität im deutschen Elemente untergegan» gen zu schen ; nicht blrß die Ausbildung der deut« scheu Sprache an sich , und das Interesse an den freieren Aussähen, sondern auch der Umstand, daß - 2V - Rußlands Czar dem auf deutscheu Voden so sinn« reich betriebenen Absolutismus huldigend dem deutschen Andränge nicht entgegen treten wollte, ließ befürchten, es werden sich die Zeiten erneu« eru, in denen das ganze Morgenland des heutigen Nord «Deutschlands seine slavische Nationals tät verlor, und Deutschland um Ein Drittel vergrößerte. sFortsetzllNg folgt,^ Die Nrliarialfrage vom Ttandpuncte des Pauperismus. Iwcitcr Artikel. In jenen Zeiten der Geistcsnacht, wo die Faust des Gewaltigen statt des Gesetzes, sein Schwert statt des Rechtes die bürgerliche Ordnung, oder was an ihre Stelle tratt, aufrecht er-hielt, trugen alle gesellschaftlichen Zustände den Typus dieser Gewalt i'i hierarchischer Untcrord-uung, woraus sich der Feudaluerus entwickelte. Zwei Classen standen einander ungleich berechtiget gegenüber; Mächtige und Schutzbedürftige, Freie und Unfreie, Herren und Knechte; Einer von dem Andern mehr oder weniger abhängig, Einer dem Andern dienstbar, von dem Verhältnisse zwischen Lehensherrn und Vasallen, bis zur gänzlichen Leibeigenschaft in letzter Auflösung. Aber die Verbindlichkeit war eine'gegenseitige. Wenn der Dienstba-rc die Fehden seines Herrn ausfocht, und seinen Acker bestellte, so schützte ihn Dieser vor jeglichem Angriffe und gewährleistete ihm seine Eristenz am häuslichen Herde; freilich eine kümmerliche Eri-stcnz iu jenen ersten Zeiten der Civilisation; denn Arbeit ohne Gennß war das Loos der großen Mehrzahl, die geistige Kraft ln roher Unwissenheit befangen. Ohne geistigen und materiellen Anf« schwung gibt es kcin Kapital — die Grundbedingung jcocr Productiou; daher die Geringfügigkeit der letzteren, welche kaum genügte die unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse zu decken. Erst mit der fortgeschrittenen Civilisation lernte der Mensch besser und einträglicher arbeiten, wnsite er sich auch die Kräfte der Natur zu seinen Zwecken dienstbar zu machen, in denen bis dahin eine Fülle des Segens ungeahnt schlummerte. Erst jetzt wurde er sich seiuer unveräußerlichen Menschenrechte be< wußt, dämmerte in ihm die Idee, daß er, gebun-den an die Scholle seines Herrn, gleich verkümmert an Körper uud Geist, einem Znstande der Trostlosigkeit verfallen sei, welchem er sich entringen müße ; daß nicht Arbeit sein Zweck, son» dern Mittel zum Genuße, daß er gleichberechtiget sei seinen Antheil an den Glücksgütern dieser Erde, an den Früchten seines Fleißes zu verlangen. Von diesem Augenblicke an tratt an die Stelle der Leibeigenschaft ein mäßiges Unterthansvcrhält-niß. Der Eigenthümer ausgedehnter Ländereien, selbst Vasall eines Mächtigern, ahmte dieses Verhältniß nach, übertrug das Nutzcigenthum einzelner Complere mit Vorbehalt des Obereigenthums, unter der Bedingung wechselseitiger Treue. Der Unterthan war seinem Herrn Gehorsam schuldig; er leistete ihm als Entgelt für das gewonnene beschränkte Eigenthum einen quoten Theil seiner Ernte (Zchend), so wie die zur Bestellung der Dominical-Wirthschaft erforderliche Arbeit (Noboth) uud einen mäßigen Grundzins im Gelde oder in Naturalien (Urbarszins, Zinsgetrcide, Bergrecht) zur Auerkennung des Obcreigenthums, endlich beim Antritte des Besitzes einen bestimmten Theil des Capitalswerthes der Realität (Laudemium, Ehrung) zur Anerkennung seiner Lehen spflicht und für den Schutz, den er von seinem Herrn in Absicht seines angetretenen Grnnobcsitzes zu gewärtigen hatte. Diesen Besitz zu schützen, die Eri-stenz des Unterthans, seine geistigen und materiellen Güter zu garautircn, war die aus dem Begriffe der wechselseitigen Treue entsprungene Pflicht des Grundherrn, war die Aufgabe seines Vcrtragsvcrhältnisses, war die Last die ihm zu tragen oblag, sei es ans der Spitze des Schwertes im Kampfe gegen gewaltsame Angriffe, oder im Rathe der Vernnnft nnter der Herrfchaft des Gesetzes Recht und Gerechtigkeit spendend. So hatte dieses Verhältniß durch Jahrhunderte, die darüber hinweggcschritten, sich zn fester organischer Gestaltung entwickelt; es hatte seine Wurzel weniger in der Idee der absoluten Einherrschaft, als in jenem patriachalischen Zustande, der den Grundherrn unter seinen Grund holden als das Haupt einer Familie erscheinen ließ, zu dem jegliches Glied vertrauungsvoll aufblickte in Freude und Leid, uur von ihm Rath, Hilfe und Tröstung gewärtig und empfangend. Dieses Sistem war für die untergeordnete Cultnrstnfe, auf der die Menschheit stand, ein wahre) Bedürfniß, eine segenbrin-gende Einrichtung, wenn gleich einzelne Fälle von Willkühr mid Tirannei, die die Gesetze der Menschlichkeit mtt Füßen tratteu, als dunkle Flecken, aber auch uur als Ausnahmen, in den Annallen der Geschichte verzeichnet sind; gegen Ucbergriffe in größerer Allgemeinheit schützte das natürliche Rechtsgefühl und der chevalerestc Sinn des Zeltalters. Es hatte sich auch dann noch le-bcnskräftig erwiesen, als die einzelnen Regicrunsts-gcwalten im Staate sich zu einem compactcrcn Ganzen consolidirtcn, als die Autouomie einzelner Corporationen und Oberhcrrlichkelten untergegangen war in dem Ccntralisirungösisteme der obersten Gewalt des Staates; denn diese fand cS be« qucm die vorhauoeuen Elemente ihren Zwecken dienstbar zu machen, um auf den Grundlagen des Bestehenden den wettern Ausbau des Staatsge« bäudes zu unternehmen und zu vollführe». Und nun äußerte sich der Schutz des Herrn seinem Un> - V7 - terlhan gegenüber hauptsächlich in der Vollstreckung gegebener Gesetze, in der Handhabung der administrativen Polizei, in der Civil- nnd Strafrechtspflege, in der Vorsorge für die geistigen Güter und Bedürfnisse dcS Volkes in Schule nnd Kirche, immer noch getragen von der Idee der wcchselsci« tigen Treue und Anhänglichkeit. Aber es ist das allgemeine Schicksal alles Endlichen und jeder menschlichen Einrichtung eine Zeitlang zu blühen, zu gedeihen, seine Früchte zu tragen, seine Geschicke zu erfüllen und dann unwiederbringlich unterzugehen im Schooße der Zeit. Es ist vergeblich an einer Idee festhalten zu wollen, die sich überlebt hat ; stch anzuklammern an die erstarrte Form, aus der schon längst der Geist gewichen ist; nicht Rechnung zu tragen den ernsten Mahnungen der Zeit, den ewigen Gesetzen der Metamorphose menschlicher Zustände. Der Segen verkehrt sich in Fluch; das Abgelebte, das Gestorbene trägt keine Keime der Verjüngung, gibt keine Bürgschaft für eine künftige lebenskräftige Entwicklung. Niemand auf Erden darf sich der Hofnung hingeben, dasi er in irgend einem Stadium die Rechnung mit dem Leben abgeschlo-ßcn habe; Kampf nnd Prüfung ist unser Loos, aus ihnen entwickelt sich der Fortschritt — unaufhaltbar, oft ungeahnt. Und selbst das mühevolle Streben und Rlcgen des Einzelnen, welches für das Individnum wenig mehr bcdcntct als die Vor« bereitung für den ewigen Schlummer, trägt nicht selten dazu bei, die menschliche Gesellschaft auf ihrem Entwicklungsgänge weiter zu führen. Und die Gesellschaft ist fortgeschritten ; aber wir sahen es nicht. Und der ernste Mahner pochte seit Dcce-men laut an unsere Thüre; aber wir überhörten den Ruf, wir achteten nicht auf die vielbedcutendcn Zeichen der Zeit. Wir hielten in arger Selbsttäuschung befangen den Leichnahm für lebendig, weil wir ihn embalsamirt hatten mit unznlänglichen Gesetzen, mit halben Maßregeln, weil wir lhn zudeckten mit einigen zusammcu gestickten Lappen des ^besonnenen Fortschrittes" und ^historischen Rechtes/ Eln Blitzstrahl hat diese kappen zerrissen, und wir blicken schaudernd der Verwesung in das Angesicht. Während einer langen unnnterbrochenen Reihe von Friedcnsjahren hatte sich unter allen Classen ein gewisser Wohlstand entwickelt, ein Grad von Lurus verbreitet. Immer allgemeiner und begehrlicher war das Streben nach Gewinn und Glücks-gü'tcrn — eiu Streben, was selbst die unvcrgäng-lichcrn geistigen Güter in den Hintergrnnd drängte. Wie einst die religiöse Reform, so stellte sich jetzt die materielle auf der Höhe der Zeit. Freiere Bewegung in Haudcl und Gewerbe, in der Production überhaupt und nach allen Richtungen hin wurde die boosting des Tages. Da erwachte auch der Landmaun aus seinem jahrhundertelangen Schlummer, und rüttelte mit Ungeduld an der drückenden Fessel, die ihm ein verjährtes Verhält niß noch fortan auferlegte; denn die Zeit war gc-' kommen, wo sich, wie einst nach dem jeweiligen Bedürfnisse der Eultur und Civilisation aus der Leibeigenschaft die Unterthänigkeit, so aus dieser der Zustand der völligen Freiheit entwickeln sollte. Aber das Erwachen war kein freudiges; denn der Landmann war im Lause der Zeit dem PaupcriS Mus verfallen ; sein Zustand war der des Crida^ wrs geworden. Der dem Untherthanc von seinem Grundherrn gebührende Schutz war em leerer Name, seit dem der Staat alle und jede Regierungs' gcwalt an sich gezogen hatte; von ihm und nicht mehr vom Grundherrn ging dieser Schutz aus. Demuugeachtet forderte dieser seiuc Urbaria« lien nach altem Herkommen als wohlbegründetes Recht, znm Tbeilc ohne Gegenleistung, und nur noch in jenem Momenten rechtlich begründet, die auf das noch nicht veräußerte Oberclgeniyum Bc< zug hatten. War ehedem der NcäMustand deS Unterthans vom Grundherrn garantirt, so bezog derselbe die Leistungen des Unterthans aus einem entgeltlichen Titel, und der Bezug war ein wohl« begründeter, ein billiger in jeder Hinsicht; noch immer erübrigte der Unterthan soviel, als er zur Befriedigung der Bedürfnisse für sich und die Sei« nigen benötigte; denn noch tratt der Staat in seinen Anfordernngen mit dem Grnndherrn nicht in Concurrcnz, noch war die Last des Untbcrhans eine einfache seinen Kräften entsprechende Als aber im Laufe der Zeit zur Deckung des gesteigerten Bedarfes der centrallsirten Regierungogewalt auch der Staat vom Grund und Boden und zwar im° mer höhere Steuern verlangte, als der Landmann seine kräftigste!, Söhne und Arbeiter, sein bestes Herzblut dem stehcudeu Heere hingab, als mit der Cmisolidirung des gesellschaftlichen Zustandes zur Gemeinde auch die Gemeindebedürfnissc ihre Dec» kuliss verlangten, als bei gleicher oder doch nicht im günstigen Verhältnisse vermehrter Productions' kraft die Bevölkerung und bei vorgeschrittener Cultur auch das materielle Bedürfniß sich vermehrte; da war es bald so weit gekommen, daß der un-terthänige Grundbesitzer fast nichts sein eigen nen-ueu konnte, als ein elendes, sorgenvolles, nach jeder Mißernte in Frage gestelltes Dasein, im günstigsten Falle beschränkt auf das Minimum deS Gcuußes. lVortsttzung und Schluß folgl.) Wien qcgrnüber dtin Provinzialismus. It. Seit Merz sehen wir die Wiener, oder vielmehr die Bewcgmlgsparthei in Wien festen Schrittes die Bahn des demokratischen Prinzipes - 28 - fortwandeln. Wir sahen sie dcn 15. Mai die in der octroyirten Verfajsungsurkunde qedlldete 3lri« ftokcate stürzen, und dem Volke alle Rechte der deceits »m Mcrz erworbenen Sourainitat bewahren. Was thaten die Provinzen, um dieses von ihnen gebilligte Prinzip der Volkssonrainät zu ehren; sic sangen Cchwanenlicdcr als der Kaiser Wien verließ, desuvouirtcn alle Freihcitsbcstrc-düngen, und wenig hat es gefehlt, und sie hätten auf Mcttcrnichs gestiirzetes Regiment Loblieder gesungen. Nahmentlich fand dieß in Krain statt. Ucberall hat die Freiheit festere Wurzeln geschlagen als hier, und nahmentlich in den Städten, wo noch wie vor vom alten Rcgimente nichts fehlt; indem man hier den Staatsbürgerwerth noch immer einem gewissen Census des Einkommens oder Kapitals schätzt, auch ein Paar Wort-anhä. ;sel als: Edler von :<-. ic. als gewichtige Steine .yt der Was schale des Vürgerwcrthes betrachtet. ' ' Von dcn erworbenen Freiheiten wird wenig benützt, von Vereinigungen und Bildung von Gesellschaften zur Besprechung und Beförderung des Guten und Schönen, der Hebung der Nationalität der Förderung deS Vortheils des Vater-landes ist fast keine Rede — man wartet anf eine Gottentscheidung für die Zukunft — dicst ist traurig — nirgends ein politisches Porwärtsstrebcn — vielleicht einst kommt auch das bedeutungsvolle — zu spät. — Verschiedene Nachrichten. Am Tage nach dem Einzüge der kaiserlichen Armee in Mailand «schien folgende Proclamation: „Der unterzeichnete Feldmarschall macht bekannt, dasi er bis auf weitere Anordnung die Militär- und Eivilregierung der lomlardischen Provinzen übernommen hat." Er fordert sämmtliche Bewohner derselben auf, den Vefchlen, welche er zn erlassen für angemessen finden werde, genauen Gehorsam zu leisten. Ge-gen die Widerstrebenden soll streng nach den Militä'rgcsctzen verfahren werden. Die Stadt Mailand ist in Belagerungszustand erklärt. — Der Herr Feldmarschall« Lieutenant Fürst Schwarzenberg isc zum Mililärgouverncur der Stadt Mailand ernannt. Gez. Radehky. Mailand 7. August. lOestcrr. Lloyd.) Zwei mit Eiscnwaarcn beladene Schiffe wurden auf der Dräu von Croaten weggenommen. Das Wegnehme n gehört wahrscheinlich zudem guten Einvernehmen mit dem Nachbarlandc Steicrmark! —Ganz richtig, wahre ssicundc theilen Leid und Freud. Imeisinnigc.^ Ix Verlin ist ein Thol»rafall vorgekom««n. In Nie« werden bereitö Vorkehrungen gegen dieselbe getroffen. Icllachich ist auS Wien ohne Erfolg der Friedensunter« Handlung mit den Magyaren abgereist. Es ist also sicherer Krieg. Im slavischen Caffchhause in Wien werden Freiwil» lige gegen die Magyaren subscribirt; man erzählt, es seien deren 4000, darunter viel Deutsche. Sie sind bis zum Tatra >den Karpaten) angemeint, um die Slovaken zum Leben zu wecken. l^aroä. nov.H Vor wenigen Tagen soll ein Courier durch Neustadt! nach Italien durchgereift sein., um die croatisch» slavonischen Truppen in die Hcimath rückzuvcrlangen. Ans Croatien. Der Vann hat der Militärgränzc ein provisorisches Oe« setz gegeben, in welchem unter Andern dcn Gränzern der Grund und Vodcn in das volle Eigenthum überlassen; die Theilbarkcit desselben, so wie des Familicnverbandcö unter einigen Einschränkungen eingeräumt; die Veholzung für den Hausbedarf in den Aerarial-Waldungen freigestellt; derCalz« preis herabgesetzt wird, u. s. w. Ans Steiermark. Der Entwurf „der definitiven Organislrung des steier» märkischen Landtags" enthält im 8. l.: „Steicrmark ist ein einiges, untheilbares Herzogthum;" — also das todte Land, die mittelalterliche Provinz geht dcn lebenden Nationen vor. Mag dieses Ergebnis) eine blinde Nachahmung des Entwurfes der österreichischen Kaiserstaatsconstitution hinsichtlich der Nn-theilbarkcit deS Kaiscrstaates, oder eine gutmüthige historische Ucbcrcilung sein; es bleibt immerhin eine schöne Vorbedeutung für die Billigung der Tendenzen der blau»roth-goldenen Stadt. Locales: Eine Schwimmschule und Badeanstalt. Die Cchwimmschule wie bekannt ist hier abgebrannt, da aber das Clima hier das Vaden bedingt, und das Zu« sammcntommen von Schwimmern sclbst auch die Zeit türzt, so wäre es wünschenöwctth wenn diejenigen Herren, welch« das Vergnügen des Badens genießen wollen, sich an einem gewisicn Tage zusammenfinden wollten, um über den Ort, Plan und die Mittel zur Herstellung einer neuen Schwimm« schule sich zu besprechen. Dieses sei blos; cine Andeutung zugleich auch im Interesse der studierenden Jugend, die von nun an allen Leibesübungen nach dem neuen Erziehung«« plane Antheil nehmen soll. Ein Mann von Thatkraft an der Spitze tonnte viel wirken. —lü — Neustadtl in Illirien. Druck und Verlag von Maria Tandler