b e r vierzehnten Sitzung -es Landtages zu Laibach am 6. April 1864 Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmanns-Stellvertreter v. tötttfbitd).— Negierungs-Commissär: K. k. Statthalter Freiherr v. Schloißlngg. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme: Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer, dann der Herren Abg. Gustav Graf v. Auersperg, Dr. Bleiweis, Golob, Ko sl er, Locker, Obresa und Vilhar. — Schriftführer: Mnllcy. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 5. April. — 2. Voranschlag des ständischen Fondes pro 1865. — 3. Spe- zialbcricht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes eingesetzten Ausschusses bezüglich einer Erleichterung in der bestehenden Grundsteuer. — 4. Eventuell: Antrag auf Bewilligung einer Nachtrags-Dotation aus den G. E. F. pro 1864. — 5. Antrag des Landesausschuffes die Besorgung der Caffengeschäfte des Landes und G. E. Fondes betreffend. Beginn der Sitzung 10 Kljr 30 Minuten Vormittag. Präsident: Ich constatire die Beschlußfähigkeit des h. Hauses und eröffne die Sitzung. Ich bitte den Herrn Schriftführer um die Vorlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Schriftführer Derbitsch liest dasselbe. Nach der Verlesung.) Wird etwas gegen die Richtigkeit des Protokolles eingewendet? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so betrachte ich es als genehmigt. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist der Voranschlag des ständischen Fondes für 1865. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Berichterstatter v. Strahl: (Liest) „Hoher Landtag! Der mit der Prüfung des Voranschlages des ständischen Fondeö für das Verwaltungsjahr 1865 betraute Finanzausschuß beantragt das Erforderniß und die Bedeckung für obigen Zeitraum nachstehend fest zu setzen: A. Das Erfordernis 1. An Besoldungen: a. die Bcitragstangente für die Functionsgebühr des Landeshauptmannes mit .....................1ÖOO fl. b. Die Functionsgebüyr eines Beisitzers des Landcsausschnsses.................... 1000 „ c. für den Protokollistcn, Registrator und Erpeditor............................ 840 „ d. für einen Kanzlisten.................. 420 „ e. für einen Kanzleidiener................315 „ f. für den^ Realitäten - Inspector beziehungsweise Kanzleivorsteher.................. 630 „ g. für den Custos des Landesmuseums . . 473 „ h. für den Burghausmeister...............315 „ Zusammen . . 4993 fl. welcher Ansatz sich damit rechtfertiget, daß die Agende der vormals ständisch Verordneten Stelle an den Landes- ausschuß überging, daher die Gehalte des für dieselbe systcmisirt gewesenen Personales, welche nun von den Mitgliedern des Landesausschusses und von den landschaftlichen Beamten aus dem Landesfonde behoben werden, wenigstens mit einer angemessenen Tangente vom ständischen dem Landesfonde werden vergütet werden müssen. II. An Emol n m e n t e n : a. für die Livree deö Burghausmeisters . . 140 fl. b. für jene des Amtsdieners................35 „ Zusammen . . 175 fl. welcher Ansatz durch die bisherige Erfahrung, und rücksichtlich der Natur der Ausgabe, durch die systemistrte Passirung der Livree gercchtfcrtiget erscheint. III. An Beiträgen: Dem Theaterfonde die Subvention für den Thca- terunternehmer mit............................ 1050 fl. welcher Beitrag in so ferne unvermeidlich ist, als erfahrungsgemäß sich ohne selben wohl kein Unternehmer herbeilassen wird, eilt Theater für Laibach beizustellen, in welchem Falle sohin auch die dem Theaterfonde gehörigen Logen ohne allen Ertrag blieben. IV. An Amts- und K a n z l e i e r f o r d ernt s s e n : a. für nicht pauschirte Kanzleirequisiten . . 120 fl. b. für Papier-Ankauf.......................60 „ c. für Lithographie und Druckkosten ... 70 „ d. für Buchbinderkosten....................20 „ e. für Beleuchtung ...........................190 „ f. für Amtsrequisiten und Einrichtungen . . 100 „ g. für Beheizung............................. 210 „ Zusammen . . 770 fl. welche Ziffer der bisherigen Erfahrung entspricht. XIV. Sitzung. 1 V. An Remunerationen und Aushilfen, und zwar: 1. fire: a. für den Bauinspicienten.................210 fl. b. für den Burggärtner.................... 300 „ c. für den Hausmeister im Landhause . . 50 „ d. für den Hausmeister in der Burg ... 50 „ e. für den Hausmeister im Lycealgebäude . 50 „ 2. veränderliche: f. für die Substitnirnng des Sekretärspostens 400 „ g. für besondere Dienstleistungen .... 100 „ h. für den Amtsboten...................... 300 „ i. für Aushilfen...........................158 „ Zusammen . . 1618 fl. welcher Ansatz auf den bisherigen Passirungen beruht. VI. Für die Erhaltung bestehender Gebäude, und zwar: a. des Landhauses................ 600 fl. b. des Burggebäudcö.............. 1000 „ c. des Pogatschnig'schen Hauses . . . 100 „ d. des Ballhauses................. 50 „ e. des Lycealgebäudes............ 9000 „ f. der Theaterfonds - Gebäude .... 1650 „ Zusammen . . 12400 fl. Diese Position gründet sich rücksichtlich der sub a, b, c, d und I' gedachten Gebäude auf die bisherige Erfahrung und die in Aussicht genommene Reconstruirung des Dachgesimscs des Redoutengcbäudes, dann die Herstellung eines Blechsaumeö an der Bedachung der Gänge im Burg- und Landhausgebäude. Bezüglich des Lycealgcbäudes hat jedoch der Finanzausschuß geglaubt, die obige Position nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte anzurathen, daß dadurch in keiner Weise dem Rechte des Landes rücksichtlich der Erhaltungskosten von Seite der darin untergebrachten Studienanstalten präjudicirt werde; daß ferner die bereits erhobenen Baugcbrcchen in dem ganzen Umfange des commissionell constatirten Bedarfes, und ohne weitern Aufschub beseitiget werden, endlich daß rücksichtlich der am Bauaufwands auf die Unterrealschule entfallenden Quote mit der con-cnrrenzpflichtigcn Stadtconimune sofort Richtigkeit gepflogen, und für den uuvermuthctcn Fall einer Beitragsvcrweige-rung unverzüglich jene Maßnahmen ergriffen werden, welche sich aus der rechtlichen Natur des, der Unterrcal-schule gegenüber mit keiner Widmung belasteten Eigen-thnmes des gedachten Gebäudes folgern. VII. Für Steuern und Gaben. Von dem Jnteressenbezuge der dem ständischen Fonde gehörigen öffentlichen Obligationen, zusammen 499 fl. VIII. Für Diäten und Reisekosten: Bei dem immerhin denkbaren Falle, daß derlei Kosten im Interesse des ständischen Fondes ancrlaufen können, nach dem bisherigen Ansätze . . . 300 fl. IX. An Regiekosten: Für die Erhaltung deS Burggartens nach dem bisheri- gen Durchschnitte....................... 200 fl. X. 21 n verschiedenen Ausgaben, und zwar für a. Bestallungen für das Burggebäude und Landhaus ..................................99 fl. b. Hauöerfordernisse im Landhause ... 6 „ c. Hausbeleuchtung...................... 200 „ d. Reinigungöauslagcn....................20 „ Fürtrag . . 325 fl“ Uebertrag _ . 325 fl. e. Erhaltung der Landhausuhr............ 6 „ f. Feuerlöschrequisiten.................30 „ g. Militärbequartirung..................32 „ h. zur Geburtsfeicr Sr. Majestät des Kaisers 100 „ i. Nnvorgefthene Auslagen...............100 „ Zusammen . . 593 fl. welche Ansätze der bisherigen Erfahrung entsprechen. XI. An Pensionen für Beamte: für Ludwig Ritter v. Fichtenau .... 280 fl. XII. An Pensionen für sieben Beam-tens- und eine Dieners-Witwe, zusammen.................................. 1557 fl. XIII. An Erziehungsbeiträgen: für zwei Beamtens - Waisen................168 fl. XIV. 21 it Provisionen: für die Burghausmcisters- Witwe .... 64 fl. XV. 21 n G n a d e n g a b en: für acht Individuen zusammen.............. 290 fl. welche 2Insätze ihre Begründung in den rechtmäßig erworbenen und zuerkannten Ansprüchen der hiebei Betheiligten finden. XVI. An außerordentlichem Aufwände: für jene Ersatzforderungen des Landessondes, welche aus diesem bestritten wurden, eigentlich aber den ständischen Fond belasten, und für welche die Deckung darin zu suchen sein wird, daß eine Nachtragsdotation auf die durch den wirklichen Erfolg der Jahre 1861, 1862 und 1863 nicht erschöpften Rubriken des genehmigten Präli-minars dieser Jahre, nachträglich in Anspruch zu nehmen und flüssig zu machen sein wird mit .... 9160 fl. Dem zu Folge stellt sich das präliminirte Gesammt-erforderniß mit...........................33.117 fl. B. Die Bedeckung. I. An Activ - Interessen von den zum ständischen Fonde gehörigen Capitalien und Obligationen 7.244 fl. II. Am Ertrage der Realitäten und nutzbaren Rechte, nach 2lbschlag der dieselben treffenden Steuern und 2lnlagen . . . . 2.410 „ daher zusammen . . 9.654 fl. Wird dieser Bedeckung das präliminirte Erforderniß mit...........................33.117 „ entgegengehalten, so ergibt sich ein zu bedek-_________ kender Abgang von......................... 23.463 fl. und rückstchtlich, weil die oben ausgewiesene letzte Rubrik des Erfordernisses pr. ... 9.160 „ auf den Dienst der Vorjahre entfällt, das currente Dotations-Erforderniß für das Jahr 1865 mit .............................. 14.303T Indem sich der Finanzausschuß vorbehält, die einzelnen Rubriken tut Falle einer Beanstandung durch seinen Berichterstatter mündlich des Weiteren zu motiviren, glaubt er darauf hinweisen zu sollen, daß der obige 2lbgang von der hohen Staatsverwaltung, — vorbehaltlich der Austragung der 2lnsprüche des Landes Krain ans der Jnca-mcrirung seines Provinzialfondes, — als Abschlagsquote der gebührenden Entschädigung anzusprechen sei, und daß der Landesausschnß zu beauftragen wäre, jetzt, wo ihm seine eigene Buchhaltung zur Seite steht, jene ziffermäßige Nachweisnng zu liefern, welche unumgänglich erforderlich ist, um dem Finanzausschüsse die Handhabe zur Beurthei- Voranschlag des ständische» Fondes für 1865. 3 lung der Quote zu bieten, die er als eine gerechte und billige Entschädigung für den incamerirtcn Provinzial-Fond ins Auge zu fassen haben wird. Mit Bezug auf diese Boranslassung stellt demnach der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der Voranschlag des krain. ständischen Fondes für das Verwaltungsjahr 1865 werde nach obiger rubrikenweiser Auseinandersetzung im Erfordernisse mit............................................33.117 fl. in der Bedeckung mit........................... 9.654 „ somit im Abgänge mit.......................... 23.463 fl. festgesetzt. 2. Die Bedeckung dieses Abganges werde, vorbehaltlich der Austragung der Ansprüche des Landes Krain aus der Jncamerirung seines Proviuzialfondes, — als Abschlagsquote der ziffermäßig noch zu liquidirenden Entschädigung von der hohen Staatsverwaltung angesprochen. 3. Der Landesansschuß werde beauftragt, durch die landschaftliche Buchhaltung jene ziffermäßige Nachweisung zu liefern, welche unumgänglich erforderlich ist, um eine feste Basis zur Beurtheilung des Betrages zu gewinnen, der als eine gerechte und billige Entschädigung für den incamerirten Provinzialfond ins Auge zu fassen sein wird; — endlich 4. Der Landesansschnß werde weiters beauftragt: a. mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, daß die im commisfionellen Wege bereits erhobenen Bangebrechen im Lycealgebäude, unter Wahrung aller Rechte des ständischen Fondes aus der den Studienfonden obliegenden Verpflichtung — im ganzen Umfange des constatirten Bedarfes, und ohne weitern Aufschub beseitiget werden; b. rücksichtlich der am Bauaufwande auf die Unterrcal-schule entfallenden Quote sofort mit der concurrenz-pflichtigen Stadt-Commune Richtigkeit zu pflegen, und für den unvermutheten Fall einer Beitragsver-weigerung jene Maßnahmen zu ergreifen, welche sich ans der rechtlichen Natur des, der Unterrealschule gegenüber mit keiner Widmung belasteten Landes-Eigenthumes dieses Gebäudes folgern". Präsident: Ich eröffne die General-Debatte; wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spezial-Debatte, u. z. zur ersten Position des Erfordernisses. I. An Besoldungen: Da der Herr Berichterstatter bereits die einzelnen Positionen vorgelesen hat, so werde ich mich auf die Vorlage lediglich beziehen. Wünscht Jemand der Herren zur ersten Position: „I. Besoldungen" das Wort? Abg. De sch mann: Ich ergreife die Gelegenheit bei der Position der Besoldung des Custos deö Landes-Museums mit 473 fl., um hieran einige Bemerkungen zu knüpfen, welche auch jenes Institut, dem der Custos vorzustehen die Ehre hat, betreffen. Es ist das bei der Finanz-Debatte ein üblicher Vorgang, daß man bei Besoldungen einzelner Posten zugleich auch seine Bemerkungen über die betreffenden Anstalten ausspricht. Ich für meine Person nun hätte den Wunsch, daß ein schon im vorigen Jahre gefaßter Beschluß des h. Landtages oder vielmehr ein damals ausgesprochener Wunsch, welcher in der 39. Sitzung, wenn ich nicht irre, bezüglich des Museums vom h. Hause angenommen wurde, nicht in Vergessenheit gerathen möchte; ich thue dies deshalb hier an dieser Stelle, weil ich sonst nicht wüßte, wo ich denselben füglich zur Sprache bringen sollte. Es wurde nämlich damals beschlossen, daß bei den betreffenden Adaptirungcu, welche im Schulgebäude vorgenommen werden sollen, auch bezüglich einer zweckmäßigeren Lo-kalistrung des Museums, bezüglich Beischaffnng von entsprechenderen Lokalitäten und der Erweiterung jener Anstalt die nöthige Vorsorge getroffen werden möge. Nun fand ich iveder im Rechenschaftsberichte noch sonst wo, daß diesfalls etwas veranlaßt worden wäre, was auch ganz natürlich ist, da dem Landcs-Ausschusse bei der Unterbleibung jener Adaptirnngen nicht Gelegenheit geboten war, etwas in der Sache zu thun. In diesem Jahre wird jedoch jedenfalls dem Landesausschusse sich die Gelegenheit ergeben, diesfalls auch dem Museum die Obsorge zuzuwenden. Ich wünsche jedoch überhaupt, daß Gebrechen des Museums, als eines dem Landtage unterstehenden Institutes, offen zur Sprache kommen möchten, indem ich gewiß Derjenige bin, der diesfalls die Oeffentlichkeit als das beste Mittel ansieht, um Uebel-stände zu beseitigen, wobei ich für meine Person nur bemerken muß, daß eö mir nur sehr erwünscht ist, wenn dieselben in diesem h. Hanse zur Sprache kommen. Bei den schweren Anklagen nun, welche in der gestrigen Sitzung gegen dieses Institut vorgebracht worden sind, erlaube ich mir nun auch in der heutigen Sitzung darauf zu kommen, daß es sowohl dem Custos jener Anstalt, der die Ehre hat hier seinen Sitz einzunehmen, als auch, wie ich vermuthen darf — dem leitenden Curatorium nur sehr erwünscht sein könnte, wenn diesfalls Anträge gestellt oder Bemerkungen laut würden, damit denselben allseitige Rechnung getragen werde. Einen eigentlichen Antrag demnach, Herr Präsident, würde ich nicht stellen, sondern ich würde, was meine Person anbelangt, nur einen im vorigen Jahre ausgesprochenen Wunsch dem h. Hause in Erinnerung zu bringen mir erlauben. Abg. Dr. Toman: Ich bitte ums Wort. Das Wort deö Herrn Abg. Deschmann scheint mich provociren zu wollen. Ich habe gestern keine directe Anklage vorgebracht, aber ich habe erwähnt, daß diese Anstalt dem Landtage und dem Landes-Ausschnffe unterstehe, und einer Prüfung unterzogen werden könnte, und es könnte sich vorfinden, daß dieses Institut vielleicht auch nicht so verwaltet wird, wie es nach den allerbesten Anschauungen verwaltet werden könnte. Da ich provocirt bin, so erlaube ich mir so viel einzugehen, als ich glaube, daß im h. Landtage einzugehen ist, und erlaube mir an den Herrn Berichterstatter die Anfrage zu stellen, ob er mir nicht ans den Acten sagen kann, daß ein jährlicher Zusammentritt der Cu-ratoren, oder in welchen Zeiträumen derselbe geschehen müsse, und ob nicht vorgeschrieben ist, daß jährlich ein Heft, ein Bericht vom Custos über das Museum herausgegeben werde? Nach der freundlichen Beantwortung von Seite des Herrn Berichterstatters werde ich darauf meine Anträge gründen. Berichterstatter v. Strahl: Ich kann, was die Frage des Museums anbelangt, nur so viel sagen, daß in einer der vorjährigen Sitzungen, und ich glaube, eS war bei der Systemistrung der Beamtenstellen, ausdrücklich die Bemerkung gemacht worden ist, daß sich der Lan-des-Ausschuß vorbehalte, die Stellung des Museums als Verein dem Lande gegenüber einer abgesonderten Erörterung zu unterziehen, über die Systemistrnng der betreffenden Verwaltung sohin Anträge zu stellen, und daß in dieser Richtung von dem Landcsausschusse eben wegen so 4 Voranschlag des ständischen FondeS für I860. vieler anderer dringenderer Arbeiten nichts geschehen ist. Ich kann aber andererseits als Mitglied des Petitions-Ausschusses sagen, daß eine Petition vorliegt, welche die Einberufung einer General - Versammlung des Museal-Vereines zur Revision seiner Statuten bezweckt. Der Petitions-Ausschuß wird seinen Antrag über diesen Gegenstand stellen, und es >vird eben durch den Antrag ersichtlich werden, daß die Sache nun in Fluß kommen soll. Es bestehen übrigens A. h. genehmigte Statuten, die mir nicht so genau bekannt sind, daß ich dem Herrn Vorredner eine präcise Aufklärung zu geben in der Lage wäre; so viel ist Thatsache, daß derzeit lediglich ein Cn-ratorium besteht, daß alle Jahre über die Einkünfte des Museums Rechnung gelegt, die betreffenden Gelder in gehöriger Evidenz erhalten werden, und daß diese Rechnungen durch den Landes-Ausschuß geprüft werden, und die betreffenden Rechnungsleger ihre Erledigung bekommen. In das Innere der wissenschaftlichen Gebarung dieses Vereines hat der Landes-Ausschuß bisher keine Jngeren; genommen. Ich vermag daher über die Frage, ob statutenmäßig ein Bericht erscheinen soll oder nicht, keine Aufklärung zu geben. Abg. Dr. Toman: Sollte eS in den bezüglichen Statuten vorgeschrieben sein, daß alljährlich vom Herrn Custos des Museums, den ich nicht im Landtage, sondern nur an seinem Posten suche, ein Bericht gegeben werden solle, so spreche ich den Wunsch an den h. Landes-Ausschuß aus, daß er dahin wirke, daß dies von Seite deö Custos, falls es unterlassen worden wäre, zukünftig geschehe. Sollte ein Zusammentritt der Curatoren vorgeschrieben oder erforderlich sein, so richte ich, nachdem der h. Landes-Ausschuß dieses Institut zu überwachen hat, an den Landes-Ausschuß den Wunsch, daß er auch dafür sorge. In eine Besprechung der Aufstellung der kostbaren Dinge dortselbst, kann ich hier im Landtage nicht eingehen; was in dieser Beziehung noch in meinem Wissen liegt, ob durch Hörensagen oder eigenes Einsehen, gehört nicht hieher; aber ich werde vielleicht Gelegenheit bekommen, auch in dieser Beziehung den Herrn Custos des Museums zu befriedigen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. D e sch m a n n: Ich kann dem Herrn Vorredner bezüglich seiner Wünsche genaue Aufklärung geben, nämlich vorerst bezüglich der Anfrage, ob der Museums-Custos verpflichtet sei, jährlich einen Bericht zu erstatten, ein eigenes Jahresheft heraus zu geben. Die Instruction des Museums - Custos rührt aus einer alten Epoche her, und sie bezicht sich nur ans diejenigen Geschäfte, welche er als Verwalter, als ein Wächter so zu sagen der im Museum ausgestellten Gegenstände, zu besorgen hat. Er wird darin, so zusagen, als ein Handlanger betrachtet, wie ein Mensch, der mit wissenschaftlichen Gegenständen nichts zu thun habe; ich führe nur beispielsweise an, daß ein Paragraph in der Instruction deS Custos sogar dahin lautet: daß er einzelne in Schränken aufbewahrte Gegenstände, als: Mineralien, Urkunden k., wenn sich Jemand interessirt dieselben genau zu besehen, nicht einmal aus dem Schranke heraus zu heben und vorzuweisen berechtiget ist, sondern daß er dazu eigens Einen der Herren Curato-rcn holen müßte, um dem Wunsche des Besuchers des Museums zu entsprechen. Es ist nun natürlich, daß bei solchen Umständen keine Rede in der Instruction davon ist, daß der Muscumö-Custoö irgend eine» Bericht zu verfassen habe, indem ihm sogar jede Correspondenz in Museums - Angelegenheiten untersagt ist, als ein Gegenstand, welcher dem Museums- Curatorium zusteht. Der Herr Abg. Dr. Toman verwechselt hier wahrscheinlich eine freiwillige Dicnstesleistung, welcher sich der Museums - Custos unterzogen, mit den Pflichten, welche demselben laut seiner Instruction obliegen. Die bisher herausgegebenen Jahreshefte des Landes-Mu-scums gehörten in die erste Kategorie; sie sind weder in seiner Instruction begründet, noch ist er irgend wie dazu verpflichtet, nur um das Interesse der Wissenschaft zu fördern, trachtete man jenem lahm gelegten Museal-Vereine, welcher ein Zwitterding eines Vereines ist, und der in einer sonderbaren Verquickung mit der ständisch Verordneten Stelle steht — jenem Museal-Vereine — in so ferne ein Leben einzuhauchen, daß er auch eine wissenschaftliche Thätigkeit entwickle. Da jedoch seine Organisation eine sehr unvollkommene ist, so konnte sich seine Thätigkeit nur auf einzelne wissenschaftliche Zusammenkünfte, welche monatlich stattfanden beschränken. Es war das, so zu sagen, auch wieder etwas, was gar nicht in jenen Statuten vorgeschrieben ist, es war nur ein guter Wille einzelner Vereinsmitglieder, und man trachtete dem Museum einen wissenschaftlichen Geist dadurch einzuflößen, wenn Monat-Versammlungen öfters abgehalten, und endlich ein Material bieten würden, um ein Jahresheft herauszugeben. In der damaligen Besprechung, wo man sich über diese monatlichen Zusammenkünfte einigte, wurde auch keineswegs gesagt, daß ein Jahreshcft herauskommen soll, sondern wenn sich ein Material dazu ergibt, soll ein solches erscheinen; wenn nicht, so soll man auf gelegenere Zeiten warten. Es ist Jedem von den Herren bekannt, daß in jenen turbulenten Zeiten deö Jahres 1859, wo die Kriegs-trompetc so laut ertönte, für die Wissenschaften weniger Interesse obwaltete, als in friedlichen Zeiten, daher auch jene wissenschaftlichen Versammlungen unterblieben. In den späteren Jahren waren nun solche Zusammenkünfte wohl nicht thnnlich, indem denn doch hier eine Person sein mußte, welche dieselben leitete, und— ohne unbescheiden zu sein — glaube ich doch gestehen zu müssen, daß eigentlich der Museums - Custos diejenige Person ist, welche diese Sache in seine Leitung nehmen muß. Bei meiner Abwesenheit in Wien war es also nicht möglich diese monatlichen Versammlungen abzuhalten; hätten mich Reichsgcschäfte nicht abgehalten, so können Sie versichert sein, daß ich die Zusammenberufung jener Monatsversammluugen nicht unterlassen hätte, nicht aus Verpflichtung, sondern aus Interesse für die Wissenschaft. Run liegt aber das Lähmende in der ganzen wissen-schaftlichen Thätigkeit dieses Vereines darin, daß gar keine Jahresversammlungen ausgeschrieben worden sind; eö hat der Verein zu wiederholten Malen, ich sage es zu wiederholten Malen, an maßgebender Stelle dieöfalls fein Ansuchen gestellt; es ist demselben nicht willfahrt worden, daher Die cs denn auch erklärlich finden werden, daß mehrere Mitglieder desselben es endlich als den zweckmäßigsten Weg erachteten, an die Thüre des h. Landtages selbst anzuklopfen. Diese Bemerkung, glaubte ich gegenüber dem Herrn Dr. Toman schuldig zu fein. (Rufe: Gut!) Präsident: Wünscht noch Jemand über diese Positionen, betreffend die Besoldungen das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ersuche ich den Herrn Abg. Dr. Toman mir zu erklären, ob er nach dieser von dem Herrn Abg. Deschmann gegebenen Aufklärung bei seinem vorgebrachten Wunsche beharrt oder denselben zurückzieht? Abg. Dr. Toman: Ich habe den Wunsch an den Landesausschuß ausgesprochen, daß dieser auf die Erstattung des allfällig vorgeschriebenen Jahresberich- Voranschlag des ständischen Fondes für 1865. 5 teS und erforderlichen Falles auf die Einberufung der (Euratom! wirke; ich habe diesen Wunsch aber nicht for-mulirt; das steht jedem Mitgliede im Laufe seiner Siebe frei. Es ist von mir kein Antrag an den h. Landtag eingebracht worden; jedoch, würde ich einen Wunsch äußern, so würde ich ihn in der angedeuteten Richtung äußern. Ich enthalte mich aber auch in dieser Richtung; würde ich einen Antrag stellen, so ginge er dahin, daß der Landesausschuß mit der Angelegenheit des Museums sich beschäftige, und ein Organisirungs - Statut ausarbeite und dem Landtage vorlege. Ich enthalte mich auch in dieser Beziehung, auch in so ferne, als ich nicht in meiner Initiative daö Museum zum Angriffspunkte genommen, wohl aber in der Bertheidigung. Ich werde aber auf diesen Gegenstand zu sprechen kommen; wenn in diesem Jahre Nichts geschieht, dann werde ich im zukünftigen Jahre mit diesem meinem Antrage kommen. Präsident: Da der Herr Abgeord. Dr. Toman seinen Wunsch lediglich nur ausgesprochen, denselben aber nicht sormulirt hat, so verzichtet er somit denselben zur Abstimmung bringen zu lassen, und der löbliche Landes-ausschnß wird von diesem Wunsche einfach Kenntniß nehmen. Eben so hat der Herr Abgeord. Deschmann keinen Antrag gestellt, sondern nur einen in der letzten Session von ihm vorgebrachten Wunsch in Erinnerung gebracht. Der hohe Landtag wolle diese Erinnerung zur gefälligen Kenntniß nehmen. Wenn Niemand mehr rücksichtlich der ersten Position das Wort wünscht, so ist die Debatte geschlossen, und ich bringe sofort den vom Ausschüsse gestellten Antrag zur Abstimmung, u. z. der Kürze wegen immer nur die Summarien. Jene Herren, welche mit der Position A, Erfor-niß I. an Besoldungen int Betrage pr. 4993 fl. einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist genehmiget. Die II. Position dieses Erfordernisses betrifft die Emolumente, im summarischen Betrage von 175 fl. — Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause.) — Wenn nicht, so bringe ich dieselbe zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche diese Position des Erfordernisses an Emolumenten im summarischen Betrage von 175 fl. genehmigen, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Sie ist angenommen. Als III. Position des Erfordernisses, Beiträge, erscheint hier der Betrag pr. 1050 fl. für Beiträge angeführt. Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich diese Position zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche dieselbe genehmigen, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Sie ist genehmiget. Die IV. Position, Amts- und Kanzlei-Erfordernisse, im summarischen Betrage von 770 fl. Wird von Jemanden das Wort gewünscht? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich dieselbe, wenn keine Einsprache erhoben wird, als vom h. Hause genehmiget. Die V. Position, Remunerationen und Aushilfen, und zwar fire und veränderliche Remunerationen und Aushilfen, im summarischen Betrage von 1618 fl. Wünscht Jemand der Herren zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich diese Post als vom hohen Hanse genehmiget. VI. Post, Erhaltung der bestehenden Gebäude, im summarischen Betrage von 12400 fl. — Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. @utt m a n : In dieser Abtheilung wird von einem Rechtsverhältnisse zwischen der Gemeinde und zwischen dem Landcsausschnsse, nämlich bezüglich der Unterbringung der Realschule, gesprochen. Ich würde den Herrn Berichterstatter ersuchen, mir in dieser Beziehung etwas Näheres über dieses Verhältniß anzugeben. Berichterstatter v. Strahl: Das Rechtsverhältniß ist gestern erörtert worden; der Standpunkt der Regierung ist gestern beleuchtet worden; die Beziehungen der einzelnen Lehranstalten am Gvmnasium zu dem Eigenthümer sind gestern besprochen worden. Ich vermag keine andere Aufklärung zu geben, als ans den gestrigen Vortrag , der in diesem Hause gehalten wurde, hinzuweisen. Abg. ®uttnuin: Ich würde nur gemeint haben, daß bezüglich der Eoncnrrenzpflicht der Stadtgemcinde ein Passus vorkomme, der im Allgemeinen gehalten ist, und mir nicht ganz einleuchtet. Berichterstatter v. Strahl: Bezüglich der Con-currenzpflicht und rücksichtlich der Ziffer ist der Sachverhalt folgender: Nachdem über Anregung des Landes-Ausschusses der Banstand des Lyceal-Gebäudeö, die Kostenanschläge entworfen wurden, hat es sich gefragt, um die Repartirung der Quoten an die einzelnen in diesem Lyceal-Gebände untergebrachten Anstalten. Das BezirkS-bauamt hat diese Quoten anrepartirt auf den Studicn-fond, auf den Normalschnlfond, aus den ständischen Fond, und zwar unter Zugrundelegung des Grundsatzes der Fläche, welche jede dieser Anstalten im Lyceal-Gebäu-de einnimmt. Diese anrepartirten Quoten sind dem Lan-des-Ansschnsse bekannt gegeben worden, um seine gui-ächtliche Aeußerung hinsichtlich der auf den Landes- oder ständischen Fond mit 4528 Gulden 93 Kreuzer bezifferten Quote. Der Landes-Ausschuß hat sich hiebei die Frage gestellt, ob der ständische Fond als Eigenthümer des Lyceal-Gebäudcs überhaupt hierin zu concurriren habe, und im bejahenden Falle, in welchem Betrage? Er hat sich aus diesem Anlasse weiter die Frage gestellt, ob mit den projcktirten Baulichkeiten vorgegangen werden könne, bevor nicht die Frage wegen der Realschule gelöst werde. Endlich hat er sich die Frage gestellt, welche Berücksichtigung eine oder zwei Bemerkungen verdienen, welche von technischer Seite rücksichtlich des Bauplanes gemacht wurden. In ersterer Richtung ist der Landes-Ansscbuß auf das Verhältniß gestoßen, welches gestern eines Weiteren hier erörtet wurde; er hat gefunden, daß die Regierung an der Position festhalte, daß nur die gewöhnlichen Bau-Auslagen von dem Studien-Fonde zu tragen wären. Er hat in Erwägung gezogen, daß unter den projektirten Herrichtungen sich auch Anschaffungen, Meliorationen solcher Art befinden, daß füglich demselben eine Mittragung nicht zur Last gelegt werden könne, und hat sich endlich im Beschlusse geeinigt, diese Tangenten unter Vorbehalt aller Rechte, die dem ständischen Fonde zustehen, in das Präliminare einzustellen, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Baulichkeiten sofort in Angriff genommen werden, und im ganzen Umfange des erhobenen Bedarfes hergestellt werden. Dieser Anschauung ist auch der Finanz-Ausschuß beigetreten. Es ist dann das ganze Operat von der h. Regierung dem Stadtmagistrate bezüglich der an den Stadt-Magistrat anrepartirten Quote zngefertigt worden. Der Stadt-Magistrat hat gefunden, die Sache sei so lange nicht spruchreif, als die Frage wegen Unterbringung der Oberrealschule nicht beendigt werde; es ist hier aus einer an den Stadt-Magistrat erlassenen Note der Landes-Regierung zu entnehmen, daß der Stadt-Magistrat nur diejenigen Auslagen zu bestrei- 6 Voranschlag des ständischen Fondcs für 1865. ten sich bereit erklärt habe, welche sich auf die inneren Räume der Unterrealschule beziehen, und daß er speziell deshalb Bedenken gegen die unbedingte Annahme der an ihn repariirten Quote getragen habe, weil er voraus zu sehen glaubte, daß die Oberrealschule im Lyeeal-Gebäude überhaupt nicht untergebracht werde, daß mit der Oberrealschule auch die Unterrealschule aus dem Lyeeal-Gebäude werde entfernt werden, daß er somit nicht gerne jetzt Kosten zur Adaptiruug für eine Anstalt beisteuern möchte, welche in Kürze möglicher Weise aus dem Lyeeal-Gebäude hinausziehen müsse. Der Grund also, warum für die Unterrealschule auch eine Quote repartier wurde, liegt einfach darin, daß man sämmtliche Anstalten, die darin untergebracht wurden, bei der Adaptiruug dieses Gebäudes für eoncurrenzpflich-tig hält; es ist hier die Unterrealschule in gleicher Lage mit dem Museum, in gleicher Lage mit der Normalschule, in gleicher Lage mit dem Gymnasium; es ist kein Grund, ihr gegenüber eine Ausnahme zu machen, um so minder, als auch sie dem ständischen Fonde gegenüber das Gebäude ohne alle Vergütung benützt. Abg. Guttman: Nachdem der Herr Berichterstatter darauf aufmerksam gemacht hat, daß in diesem Gegenstände bereits eine Verhandlung mit dem Magistrate im Zuge ist, so ist ohnehin Gelegenheit geboten, daß dieser Gegenstand gehörig ausgetragen werde. Ich kann daher in diesem Gegenstände in merito Nichts beantragen, jedoch glaube ich, daß, nachdem ich die Oberrealschnl- Frage ab initio angeregt, und bei dieser Gelegenheit auf das Verhältniß aufmerksam gemacht habe, welches bezüglich der Unterbringung der Uu-terrealschule int Lyeeal-Gebäude besteht zur Constatirung des Verhältnisses auch heute das dort Gesagte auch hier wiederholen zu müssen. (Heiterkeit.) Das Rechtsverhältniß der Unterrealschule im Schulgebäude besteht einfach in dem Uebereinkommen zwischen der Gemeinde und dem seligen Hochwürdigsten Herrn Fürstbischöfe Anton Alois Wolf. Alö es sich nämlich um die Errichtung einer Realschule handelte, und die Gemeinde beim besten Willen ein geeignetes Lokale nicht auftreiben konnte, so bot der selige Herr Fürstbischof der Stadtgemeinde die Hand dahin, sie möge im Seminarium einige Lokalitäten herrichten, und er wäre bereit, die 3 Lehrzimmer der theologischen Lehranstalt der Gemeinde zu übergeben. Dieses ist in Folge freundschaftlichen Einvernehmens geschehen. Die Gemeinde hat im Seminarium die nothwendigen Herrichtungen dieser Lokalitäten vorgenommen, und hat nebst dem auch dem Wunsche des seligen Herrn Fürstbischofs bezüglich eines Gewölbes, welches Eigenthum der Stadtgemeinde war, dadurch entsprochen, daß sie dieses Gewölbe gegen einen billigen Kaufschilling dem Seminarium abgetreten hat. Aus dieser Thatsache, welche in den magistratli-chen Acten zu finden ist, geht hervor, daß die Realschule sich mit jenem Rechte in dem Lyeeal-Gebäude befindet, wie sich die vorige theologische Anstalt darin befunden hat. Ich glaube, es sei nicht überflüssig auf Gegenstände geschichtlicher und zugleich rechtlicher Natur öfters aufmerksam zu machen. Für die Stadt-Gemeinde Laibach dürfte es sonach nicht gefehlt sein, wenn ich einfach diese Geschichte wiederholt habe. Ich stelle keinen Antrag und erwarte, daß bei dessen Austragung ohnehin Gelegenheit geboten wird, in dieser Beziehung ganz in das Reine zu kommen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. De sch manu: Ich würde mir erlauben an die Bemerkungen des Herrn Guttman Einiges anzuknüpfen. Es bezieht sich zwar meine Bemerkung nicht so sehr auf den Ziffersatz, sondern auf den später zu fassenden Beschluß, welcher sub Nr. 4, b enthalten ist, und ich glaube, daß nach dem gestern gefaßten Beschlusse derselbe wohl eine Modification erleiden dürfte, und daß er hier nicht ganz an der Stelle sei. Wir haben nämlich gestern erörtert, daß vom Lyeeal-Gebäude bezüglich der Adaptiruug der Oberrealschule Umgang zu nehmen sei. Ich kenne zwar nicht die Rechtsverhältnisse der Unterrealschule zu dem landschaftlichen Lyeeal-Gebäude und nur theilweisc die diesfalls gepflogenen Verhandlungen; jedoch glaube ich, daß hier der Maßstab der Billigkeit auch nicht aus dem Auge gelassen werden dürfe. Die Commune soll mit dem Beitrage von beiläufig 3000 Gulden zur Bestreitung der Kosten in's Mitleid gezogen werden, in der sicheren Aussicht, daß in ein Paar Jahren die Unterrealschule aus dem Schulgebäude wieder hinauSwau-dern werde. Die Adaptiruug der Unterrealschule im Schulgebäude hat seiner Zeit, wenn ich nicht irre, eine Summe von beiläufig 3000 Gulden beansprucht. Nehmen Sie, meine Herren, jene 3000 Gulden nebst den zur Zahlung in Aussicht gestellten 3000 Gulden, so macht das eine Gesammtsumme von 6000 Gulden. Man würde glauben, daß es sich hier um immense Lokalitäten handele ? Keineswegs, es sind 3 kleine Schulzimmer, ein physikalisches Cabinet, ein kleines Cabinet , welches als Kanzlei benützt wird und ein kellerartiger Raum — Laboratorium genannt; das sind die Räumlichkeiten für welche die Gemeinde nicht unbedeutende Auslagen bestritten hat, und für welche also noch 3000 Gulden in Anspruch genommen werden. Ich glaube demnach, daß hier auch eine Rücksicht der Billigkeit einzutreten habe, und daß es sehr erklärlich ist, wenn die Commune Anstand erhebt, gegen diese Leistung von 3000 Gulden für die kurze Zeit, da sie ja ohnehin bei der neu aufzubauenden Realschule bezüglich der Lokalitäten der Unterrealschule selbst den Beitrag zu leisten haben wird. Das ist der eine Punkt, den ich berühren wollte. Ein weiterer Punkt betrifft die weitere Repartiruug der Adaptirungsquote, Quote des Lyeealgebäudes von 9000 Gulden. Ich habe einmal, ich weiß nicht bei welcher Gelegenheit Einsicht genommen über die Art und Weise, wie diese Quote auf die einzelnen Anstalten, welche das Schulgebäude benützen, nach der Fläche, welche sie oeeupiren, repartirt ist, und da fand ich denn auch den Fond des Landesmuseums mit einem Beitrage, wenn ich nicht irre, von circa 1000 Gulden ins Mitleid gezogen. Nun, meine Herren, wurde das Landesmuseum von den ehemaligen Ständen Krains im Lycealgebände untergebracht, und es beschränkten sich die Auslagen, welche das Museum selbst zu zahlen hatte, mir auf die Adaptirungen in dem Innern seiner Räumlichkeiten. Für das eigentliche Schulgebäude, für die sarta tecta u. s. w., hatte das Museum selbst nichts zu leisten. Gestern nun erfuhr ich zu meinem Vergnügen aus dem Berichte des Landesausschusses in Angelegenheiten des Lyeealgebäudes, daß seiner Zeit sogar das Ministerium des Unterrichts von einer sehr löblichen und solche Institute in sehr edelmüthiger Weise fördernden Ansicht ausgegangen sei; denn der Erlaß des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 23. November 1849 besagt, es habe von dem ausgesprochenen Grundsätze, daß die verschiedenen Studienanstalten im Lyceal- Voranschlag des ständischen Fondes für 1865. 7 Gebäude, nach dem Verhältnisse, in welchem sie dasselbe benützen, zu den Adaptirungskosten beizutragen haben, eine Modification nur zu Gunsten des Museums einzutreten, und cS habe dasselbe fernerhin nur jene Auslagen zu bestreiten, welche die innere Erhaltung der dem Museum überlassenen Lokalitäten betreffen, daß es jedoch von der Mitleidenschaft für die allgemeinen Gebäude - Er-haltuiigskosten zu entheben sei. Nun, meine Herren, ich erkenne die Billigkeit dieser Ausnahme vollkommen an, und wenn ich mich hier auf diesen Ministerial-Entschied beziehe, so thue ich es nicht, als ob ich damit sagen wollte, er habe für alle ewigen Zeiten zu gelten, aber ich meine nur, daß denn doch der h. Landtag oder der Landesausschuß dem Unterrichtsministerium an liberaler Anschauung nicht nachstehen solle, und daß es unbillig wäre, daß hier zur Gebäude-Erhaltung der Musenms-Fond in Anspruch genommen wird, während doch dieser eigentlich nur für die Zwecke der Erhaltung der Sammlungen des Landes-Museumö vorhanden ist, und da alles dasjenige, was die Erhaltung der Lokalitäten, in welchen das Museum untergebracht ist, anbelangt, füglich auf den ständischen Fond nach der früheren Widmung fallen soll, so, daß der eigentliche Mu-seal-Fond nur für die inneren Adaptirnngen und wissenschaftlichen Beischaffungen des Museums seine Tangente zu leisten hätte. Diese Bemerkungen nun habe ich mir zur 6. Position zu machen erlaubt; ich stelle jedoch keinen Antrag, sondern führe hier nur an, daß ich später gegen den Zusatzantrag lit. b in der Position Nr. 4 stimmen werde. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort zu dieser Position? Berichterstatter von Strahl: Was die Bemerkungen des Herrn Abg. Guttman anbelangt, so glaube ich, daß er mich dessen enthoben hat, für die Verpflichtung einer Bcitragsleistung der Unterrealschule einzutreten, aus dem selbstverständlichen Grunde, indem er sagte: die Realschule befinde sich im Lyceal-Gebäude mit denselben Rechten, mit welchen die theologische Lehranstalt in demselben untergebracht war. Nun, Jedermann weiß, den Rechten stehen auch Verpflichtungen gegenüber, also mit denselben Rechten und mit denselben Pflichten. Das Abkommen, welches die Unterrealschule mit dem Fürstbischöfe getroffen hat, blieb mir nicht fremd; dasselbe berührt aber die Stellung des Eigenthümerö keineswegs. Es ist eben die eine Mieth-partci ausgezogen, und hat ihr Lokale der andern Mieth-partei übergeben; die Stellung dem Eigenthümer gegenüber ist dieselbe geblieben. Was die Bemerkungen des Herrn Abg. Deschmann anbelangt, der Billigkeit für daö Museum in Anspruch nimmt, so ist mir nicht bekannt, aus welchen Quellen derselbe geschöpft hat. Nach der Actenlage, und ich werde den PassuS wörtlich anführen, heißt es: (liest) „Wie die hohe k. k. Landesregierung aus dem Ko-stenüberschlage zu entnehmen geruhe, so belaufen sich die ganzen Baukosten auf 22700 fl. ÖW., wovon für den Studienfond............................ fl. 10331 kr. 27 für den Normalschulfond .... „ 4772 „ 53 für den Landesfond....................... „ 4528 „ 93 für den Magistrat........................ „ 3067 „ 27 entfallen". Eine Anrepartirnng auf das Museum ist also nach der Actenlage nicht geschehen. Wäre sie übrigens auch proponirt, so wird sicherlich der ständische Fond dem Museum gegenüber kein hartherziger Förderer sein; sondern er wird Billigkeit walten lassen dort, wo Billigkeit überhaupt am Platze ist. Der Herr Abg. Deschmann hat weiter die Bemerkung gemacht, daß die Unterrealschule nur so wenig Räume einnehme. Nach der in den Acten erliegenden, unter dem Vorsitze des Herrn SchulratheS Moving vorgenommenen Lokalisirnng erscheint es, daß die Unterrealschule 14 Lokalitäten für sich beansprucht. (Rufe: 14?) Ja, 14. Daß auch der Untcrrealschule gegenüber die Frage noch eine offene ist, bekundet eben der Ziffcrsatz, den der Finanzausschuß aufgestellt hat. Er hat die ganze Quote vorläufig auf den ständischen Fond übernommen, also auch den auf die Unterrealschule anrepartirten Antheil. Daß er aber damit ohne Weiteres der Unterrealschulc ein Geschenk machen wollte, das konnte er füglich gar nicht thun, weil eben der ständische Fond ein anderer ist, als jener, aus dem die Untcrrealschule dotirt wird. Die Verhandlungen werden es in ihrem Endergebnisse zeigen, ob bei diesem Zifferansatze zu bleiben sei oder nicht? Hier ist das entscheidend, daß eine Bedeckung gefunden werde, um die Baugebrcchcn in Lyceum, so schnell als möglich, zu beseitigen, und daß die Austragung der einzelnen Quoten der späteren Zeit überlassen bleibe. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Deschmann: Ich bitte, ich würde mir eine factische Bemerkung erlauben, bezüglich der Unterrealschule. Berichterstatter von Strahl: Die Anzahl 14 ist aus der Lokalisirung, die in den Acten vorliegt, und die, wie ich glaube, im Jahre 1860 vorgenommen wurde, zu ersehen; ich habe die bezüglichen Acten gestern erst ausgehoben. Abg. Deschmann: Ich habe wirklich vergessen, das Zeichenziinmer hinzuzufügen, aber 14, glaube ich, kommen nicht heraus. Berichterstatter v. Strahl: Ich bedauere, daß ich die Acten, welche ich gestern hier hatte, gegenwärtig nicht in Händen habe. Präsident: Ich erlaube mir nur die Bemerkung , daß die Frage wegen der Concurrenz bei den Bauherstellungen am Lyccal-Gebäude eben kein Gegenstand des in Debatte stehenden Voranschlages ist. Wenn Niemand der Herren mehr das Wort wünscht, erkläre ich die Debatte für geschloffen, und bringe die Post VI des Erfordernisses im summarischen Betrage von 12400 Gulden zur Abstimmung. Ich bitte jene Herren, welche mit dieser Post einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Post VI ist genehmigt. Post VII des Erfordernisses, Steuern und Gaben, 499 Gulden. Wenn Niemand von den Herren daö Wort wünscht, bringe ich diese Post zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit diesem Betrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist vom hohen Landtage genehmigt. Post VIII, Diäten und Reisekosten, 300 fl. Wenn das Wort nicht gewünscht wird, so bitte ich, darüber abzustimmen. Jene Herren, welche diese Post genehmigen , bitte ich, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Post VIII ist genehmigt. IX. Post, Regiekosten, 200 Gulden. Wenn Niemand eine Einwendung dagegen erhebt, so erkläre ich diese Post als genehmigt. Post X, verschiedene Ausgaben, zusammen ........................................... 593 fl. (Nach einer Pause.) Wenn Niemand das Wort ergreift, so erkläre ich diese Post als vom h. Landtage genehmiget. 8 Voranschlag des ständischen Fcndes für 1865. Post XI, Pensionen für Beamte . 280 fl. (Nach einer Panse.) Wenn nichts eingewendet wird, erkläre ich diese Post als genehmiget. Post XII, Pensionen für 7 B e a mtens-unb 1 DienerS- Witwe, zusammen . . 1557 fl. (Nach einer Pause.) Wenn nichts dagegen eingewendet wird, erkläre ich diese Post für genehmiget. Post XIII, Erziehungsbeirräge, für 2 Be- amtens - Waisen............................168 fl. (Nach einer Pause.) Wenn nichts entgegensteht, erkläre ich diese Post für genehmiget. Post XIV, Provisionen, für die Burghausmei- sters-Witwe......................................64 fl. (Nach einer Pause.) Wenn nichts dagegen eingewendet wird, so erkläre ich diese Post als vom h. Landtage genehmiget. Post XV, ®ii a beit gilb eit für 8 Individuen, zusammen................................... 290 fl. (Nach einer Pause.) Wenu nichts dagegen eingewendet wird, genehmiget der h. Landtag diese Post. Post XVI, außerordentlicher Aufwand für Ersatzforderungen..........................9160 fl. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit dem Betrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist vom h. Landtage genehmiget. Ueber die Total-Summe des Gcsammt-Erforder-nisses werde ich dann am Schlüsse abstimmen lassen. Wir gehen nun zur Bedeckung über. Die I. Post der Bedeckung Activinteresscn beträgt 7244 fl. Wird etwas dagegen eingewendet? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich dieselbe als vom h. Landtage genehmiget. Die II. Post, Ertrag der Realitäten ic., belauft sich aus.............................2410 fl. (Nach einer Pause.) Wenn nichts gegen diese Post erinnert wird, so erkläre ich dieselbe als vom h. Landtage genehmiget. Damit sind nun die einzelnen Posten des Voranschlages rücksichtlich des Erfordernisses und der Bedeckung vom h. Hause genehmiget. Wir sind daher in der Lage, zu den Anträgen des Finanzausschusses zu schreiten. .Der 1. Antrag lautet: (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der 2. Antrag lautet: (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der 3. Antrag lautet: (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? Berichterstatter v. Strahl: Ich erbitte mir in so ferne das Wort, als mit diesem Antrage der Bericht des Finanzausschusses vom 31. März 1864 im Zusammenhange steht, der jedoch noch nicht au der Tagesordnung ist. Dort wird das h. Hans Gelegenheit finden zu entnehmen, warum rücksichtlich der Ansprüche der Jnca-mertrung des Provinzialfondcs derzeit noch kein Antrag vorgelegt wird. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß dieser Antrag mit dem seinerzeitig zu erstattenden Berichte in Verbindung stehe. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich den 3. Antrag, den ich soeben vorgelesen habe, zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der 4. Antrag endlich lautet: (liest Punkt a) Ich werde diesen Posten a abgesondert zur Debatte und Abstimmung bringen. Wünscht Jemand der Herren rücksichtlich der Position a des 4. Antrages das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich dieselbe zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit diesem 4. Antrage lit. a einverstanden stud, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. (Lidst Punkt b) Wünscht Jemand der Herren das Wort? Der Herr Abgeordnete Deschmann hat sich, glaube ich, das Wort bei dieser Position vorbehalten. Abg. Deschmann: Ich bitte, ich habe nur erwähnt, daß ich dagegen stimmen werde. Präsident: Wünscht noch sonst Jemand diesfalls zu sprechen? Abg. Kromer: Als ich unlängst an eine im Gegenstände eingeweihte und auch maßgebende Persönlichkeit die Frage stellte, wie eigentlich die Uuterrealschule in das hiesige Lycealgcbäude gekommen sei, wurde mir die Antwort zu Theil: Bei der Thür. Obschon mir diese Antwort sehr lakonisch klang, so muß ich doch offen gestehen, daß sie jeneö thatsächliche und rechtliche Verhältniß genau kennzeichnet, wie es eben heute erörtert wurde. Denn der Herr Fürstbischof von Laibach und der hiesige Magistrat haben miteinander einseitig pactirt, wie sic künftighin die Uuterrealschule im Lycealgebäude unterbringen wollen, ohne den Eigenthümer diefes Gebäudes, die ständische Vertretung, diesfalls nur um die Zustimmung gefragt zu haben. Man kann daher wohl sagen, daß die Nnterreal-schnle nur bei der Thüre und nicht auf Grund eines rechtlichen Titels in das Lycealgebäude gekommen sei; (Rufe: Oho!) denn abgesehen davon, daß cd am Ende noch in Frage steht, ob die theologische Facultät darin berechtiget war, so hatte sie auch für den bejahenden Fall doch nur ein ihr allein zugestandenes Benützungsrccht, keineswegs aber war sie berechtiget, diese nur zu ihrer Benützung abgetretenen Lokalitäten beliebig an eine dritte Unterrichts-Anstalt, welche dazu noch erweiterte Lokalitäten benöthigte, eigenmächtig abzutreten. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren zu sprechen? Abg. Ambro sch: Ich muß nur einige kurze Bemerkungen mir erlauben, weil ich diejenige Persönlichkeit bin, die sich deS Ausdruckes „bei der Thür" bedient hat. (Heiterkeit.) Obschon ich hier in vielen Beziehungen wirklich so zu sagen engagirt bin das Wort zu sprechen, so unterlasse ich doch alle Erörterungen, weil sie wirklich jetzt nicht hieher gehören. Der Finanz-Ausschuß hat sich nur vorbehalten, mit der Communc diese Erörterungen erst einzuleiten, und ich zweifle gar nicht, daß sie an einem anderen Orte vielleicht eine bessere Ausnahme finden werden, als wie sie sie heute hier findeu würden. Es ist überflüssig, über diesen Gegenstand jetzt pro und contra zu sprechen; die Zeit wird wohl lehren, daß es Körperschaften gibt, die bei öffentlichen Anstalten nicht schroff gegeneinander treten werden. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren zu sprechen? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so bringe ich den 4. Antrag des Finanzausschusses lit. b in der 9 Voranschlag des ständischen Fonde« für vorgelesenen Fassung zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Hiermit ist dieser Voranschlag erlediget, und da derselbe auS mehreren Theilen besteht, beantrage ich nach §. 43 der Geschäftsordnung sofort die dritte Lesung desselben, und bitte jene Herren, welche geneigt sind, diesen Voranschlag auch in dritter Lesung vollständig, wie er heute beschlossen worden ist, anzunehmen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir schreiten zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, betreffend den Spezial-Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes eingesetzten Ausschusses, bezüglich einer Erleichterung der unverhältnißmäßigen Belastung des Landes Kram durch die dermal bestehende Grundsteuer. Se. Ercellcnz der Herr Graf v. Auersperg haben das Wort. Berichterstatter Graf Anton v. Auersperg. Der zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses eingesetzte Ausschuß hat sich in seinem Berichte vom 18. März vorbehalten, über die schwebende Steuer-frage noch einen speziellen Bericht zu erstatten. Dieser Vorbehalt wird durch den heute zur Verhandlung kommenden Spezial-Bericht erfüllt, und nachdem ich im vorigen Jahre die Ehre hatte, dem Hause über den Gegenstand Bericht zu erstatten, hat der Ausschuß mich auch heuer mit dem Vertrauen beehrt, mir diese Mission zuzuweisen. Es ist dem h. Hause aus dem Rechenschaftsberichte bekannt, daß^ die an die Petition im vorigen Jahre geknüpften Hoffnungen und Erwartungen nicht erfüllt, sondern laut des Finanzministerial-Erlasses vom 15. Februar 1864 enttäuscht worden sind, indem die Petition darin einen abwcislichcn Bescheid erhalten hat. Hiedurch ist die Sachenlage unverändert, die Ueberbürdung dieselbe geblieben, ja sie wurde noch gesteigert durch die auf Grundlage des Finanzgesetzcs für das Verwaltungsjahr 1863 und 1864 eingetretene Verdopplung der mit der kaiserl. Verordnung vom 13. Mai 1859 bestimmten außerordentlichen Zuschläge. Ein ausführliches Bild über die Steuerlage des Landes liegt dem hohen Landtage in dem vorjährigen Berichte vor, und um Wiederholungen zu vermeiden, wird hier einfach auf denselben hingewiesen, weil er theils der Erinnerung der verehrten Mitglieder des Landtages in seinen Hauptzügen noch vorschweben dürfte, theils aber, weil der tägliche Blick auf die Lage des Landes bekräftiget, was dort vorgeht. Wenn seither eine Aenderung eingetreten ist, so ist sie nicht zum Besseren, sondern nur zum Schlimmeren eingetreten. Die Besorgnisse des Landes, die im vorigen Jahre ausgesprochen worden sind, haben neue Nahrung erhalten. Es frägt sich nun: Angesichts dieser Sachlage, was kann der Landtag nunmehr, und was soll er thun? Der Ausschuß befand sich bei der Beantwortung dieser Frage tut vollen Einklänge mit der Anschauung des Landesausschusses, welche dahin geht, daß der Landtag nicht ermüden dürfe und solle in der Erneuerung der Vorstellungen, Klagen und gegründeten Beschwerden und Birten. Diese Ansicht festhaltend tritt nun an uns, bezüglich an den Ausschuß, die weitere Frage: Wo ist der Gegenstand wieder aufzunehmen, wo der Faden wieder anzuknüpfen? Die Beantwortung ist eine einfache: Dort ist die Frage ivieder aufzunehmen, wo ihrer Lösung ein Hinderniß entgegen getreten, wo sie in Stockung gerathen ist, dort ist der Faden wieder anzuknüpfen, wo er abgerissen, XIV. Sitzung. 1865. — Erleichterung der Grundsteuer. oder in ein falsches Geleise geführt worden ist. Die Form ist in der Wesenheit durch unsere Verfasslingsbestim-mungen vorgeschrieben. Eine weitere Frage aber entsteht: In welcher Ausdehnung, in welchem Umfange, in welcher Richtung sollen die vorjährigen Vorstellungen, Beschwerden und Bitten auch dieses Mal wieder erneuert werden? In dieser Beziehung werden wir den richtigen Fingerzeig erhalten, wenn wir prüfen, ob und wie weit die vorjährigen Bitten eine theilweise Erledigung gefunden haben, oder in wie weit sie ganz unerfüllt geblieben sind. In dieser Richtung und von dieser Anschauung ausgehend, sind die Anträge der Commission gestellt worden, und Sie erlauben, daß ich zur Motivirung derselben einen Blick werfe, auf das Schicksal unserer Petition sowohl in Bezug auf den historischen Vorgang, als auch auf deren geschäftliche Behandlung. Die nach Wien mit der erwähnten Petition entsandte Deputation ist von Sr. Majestät dem Kaiser ant 14. Mai v. I. in einer Audienz empfangen worden. Der Empfang war ein überaus gnädiger und huldvoller, und erfüllt diejenigen, die zugegen waren, gewiß noch zur heutigen Stunde mit dem tiefsten Danke, mit einem Dankgcfühle, welches gewiß auch der Landtag in vollem Maße theilt. Der Kaiser hat in der Sache gethan, was Se. Majestät als constirutioneller Monarch thun konnte. Es ist, wie ich aus authentischer Quelle weiß, die Petition des Landes am 15. Mai schon, also unmittelbar den Tag nach der Audienz, von Sr. Majestät signirt worden und am 19. Mai bei dem k. k. Finanzministerium eingelangt. Ein signirtes Gesuch hat die Bedeutung, daß es bestimmt sei, unmittelbar in Verhandlung genommen zu werden, und daß darüber an Sc. Majestät der Vortrag zu erstatten sei. Es darf nicht unausgesprochen bleiben, daß die Schilderungen jenes Berichtes, und namentlich die aufgeführten Ziffern in der ersten Zeit nicht ohne Eindruck an maßgebender Stelle geblieben zu sein scheinen. Nachfragen, später eingetroffene Nachrichten bestätigten, daß Hoffnungen vorhanden seien, einen Theil, den wesentlichsten Theil unserer Petition in Erfüllung gehen zu sehen. Aus dem Munde des Herrn Finanzministers weiß ich selbst, daß die Frage eines dem Lande Krain zu gewährenden Nachlasses sehr ernstlich ventilirt worden ist; später mag etwas anderes dazwischen getreten sein, vielleicht gehäufte dringendere Geschäfte mögen unsere Angc-legenheit in den Hintergrund gedrängt haben, kurz die Hoffnungen gingen nicht in Erfüllung, die Petition blieb vorläufig uncrlediget. Thatsache ist cs, daß die Petition vom 19. Mai des Jahres 1863 bis Mitte Jänner 1864 aus dem Finanz-Ministerium erlediget noch nicht hervorgegangen war. Am 8. oder 10. Jänner beiläufig ergriff ich einen geeigneten Anlaß diese Angelegenheit bei Sr. Excellenz dem Finanzministcr in Anregung und Erinnerung zu bringen, und ich konnte wahrnehmen, daß der Finanzminister durch mein Anliegen nicht wenig überrascht war; noch überraschter war aber ich durch die Ueberraschnng des Finanzministers. (Heiterkeit, Bravo!) Meine Herren, ich gehöre gewiß nicht zu den Verklcinerern des hochachtbaren Beamtcnstandes, ich weiß, daß die Bureaukratie auch in dem constitutionellen und modernen Culturstaate große und schöne Aufgaben zu lösen hat, daß sie darin nicht nur ein nützliches, sondern sogar ein unentbehrliches Element ist. Allein demnngeachtet kann ich doch nicht verkennen, 2 daß für Petitionen, Bitten, Vorstellungen, überhaupt für Acte, welche umnittelbar dem frischen Bedürfnisse deS Lebens entstammen, der lange, allzulange Aufenthalt in der Bureau-Luft nicht zuträglich ist. (Heiterkeit.) Es geht derlei Acten am Ende, wie der frischen Pflanze in dem Herbarium des Botanikers. Sie verstaubt nach und nach, trocknet ein und schrumpft zusammen, und wenn man sie endlich wieder hervorholt, fehlt ihr der Glanz, die Frische und ihr Leben. Dieser Einwirkung dürfte sich auch die Petition unseres Landes nicht ganz entzogen haben, und als nian sie Ende Jänner oder Anfangs Februar d. I. wieder hervorzog, geschah cs vielleicht eben gedrängt davon, nachdem man sie so lange hatte liegen lassen, sie nur endlich los zu werden. Aus einer einseitigen administrativen Behandlung des Gegenstandes ging gegen Ende Jänner oder Anfangs Februar ein ans abweislichen Bescheid lautender Vortrag hervor, auf welchen dann auch unterm 6. Februar 1864 die A. h. Entschließung erfolgte. Der ganze Vorgang jedoch von Seite des Finanzministeriums schien dem Ausschüsse nicht der richtige, nicht der einem constitntionellen Ministeriuni vorgezeichnete, nicht der vom Landtage ausdrücklich erbetene. Wollte daö Ministerium die Petition und ihre einzelnen Petite zur verfassungsmäßigen Würdigung und Behandlung bringen, so mußte cs zuerst vor der Erstattung des Final-Vor-tragcs die Ermächtigung Sr. Majestät erwirken zur Einbringung einer bezüglichen Vorlage an den dazu compe-tenten Reichsrath, competent durch seinen Berns und seine Berechtigung bei der Gesetzgebung in allen Steuerangelegenheiten. Wie ich nun glaube, dargcthan zu haben, so ist es das Finanzministerium, wo der Faden abgerissen oder nicht in daS richtige Geleise gelenkt worden ist, wo er also wieder anzuknüpfen ist; daß also dort Heuer das anzustreben ist, was im vorigen Jahre unterblieb. Es ist somit die Frage, wo der Gegenstand wieder aufzunehmen sei, durch diese Erörterung, glaube ich, beantwortet. Zur Beantwortung der nächsten Frage, in welcher Richtung und Ausdehnung die vorjährigen Bitten zu erneuern seien, wird eine Prüfung der drei vorjährigen Petitionspunkte ersprießlich sein, u. z. in dem Sinne, ob und in wie weit denselben eine Erledigung, bezüglich Erfüllung zu Statten kam? Der Punkt a lautet: „daß die Durchführung des Rcichsfinanzgesetzes für das Verwaltungsjahr 1862/63 im Herzogthume Kram mit möglichster Schonung und Nachsicht stattfinde, und dadurch die in dieser Beziehung von dem k. k. Finanzminister in beiden Häusern des Reichsrathes im Allgemeinen gegebene Zusicherung auch für dieses Land durch die That verwirklichet werde". Ich will es den Herren, welche - in unmittelbarer Berührung mit den Steuerträgern stehen, zur Beurtheilung überlassen, ob und in wie weit die erbetene Schonung eingetreten sei, ob, wie mir in der zwanzigsten Sitzung des Herrenhauses am 14. Jänner v. I. versichert wurde, im Lande Krain bis zum Monate Juli 1863 nicht mehr als 300 Mobilar - Erecntionen stattgefunden haben. (Rufe: Oho!) Ich selbst, durch längere Zeit außer Land, war nicht in der Lage, darüber eigene Wahrnehmungen zu machen; aber wenig Tröstliches hat für mich der Hinweis in dem besagten Finanz-Ministerial-Erlasse vom 14. Februar d. I. auf die „Erlässe vom 22. Februar 1863 Z. 9556 und 44136, womit die Grundsätze vorgezeichnet wurden, nach welchen einzelnen Steuerpflichtigen und bei besonderen Verhältnissen ganzen Gemeinden namhafte Erleichterungen durch Steuerzufristungcn in jenen Fällen zugewendet werden dürfen, in welchen nachgewiesen wird, daß die Erhöhung des Kriegs-Zuschlages eine die Steuerkraft gefährdende Ueberbürdung für eine Zeit oder für die dauernde Zukunft zur Folge haben könnte". Run bei Jene», wo diese Bedingungen eintreten, da hat wahrscheinlich nach dem Sprichworte bereits „der Kaiser sein Recht verloren". Das ist einer von jenen Fällen, wo nach dem Ausspruche eines preußischen Financier nicht mehr die Gemüthlichkeit aufhört, weil das Zahlen beginnt, sondern, wo sowohl das Zahlen als die Gemüthlichkeit ein Ende hat. (Heiterkeit.) Durch den Begriff Schonung nun, wie er ans diesem Erlasse hervorgeht, wird dem Lande und den Steuerträgern nicht geholfen sein; es ist nicht Schonung, welche wir vor Allem anstreben, sondern es ist die Gerechtigkeit, ein gleiches Maß der Belastung für alle Steuerträger des Landes nach ihren Kräften und das richtige Maß zur Belastung dieses Landes im Verhältnisse zu den andern Ländern der großen Monarchie. Daö ist des Landes Bitte und Rechtsanspruch, damit zur Wahrheit werde, was in den treffenden Worten einer dem Finanz-Ministerium angehörigen Autorität, Gustav Höfken's, ausgesprochen ist : „Das öffentliche Abgabenwesen hat den Anforderungen der Gerechtigkeit, der Sittlichkeit und jenen der Zweckmäßigkeit zu entsprechen. Auch in dem Steuersystem eines Staates muß die Rechts-Idee walten und sich verwirklichen, soll in der Verthei-lung der Steuern der Willkühr sich nicht Thür und Thor öffnen; vom Geiste der Gerechtigkeit muß es getragen sein ; nicht der fiskalische, sondern der wirthschastliche Geist soll in ihm walten". Ich komme zum Punkte b. Das hier im Punkte b ausgesprochene Petitum lautet, „daß das k. k. Ministerium in der nächsten Reichsraths-Session eine Gesetzes-Vorlage behufs der Regulirung der Grundsteuer auf einer , für alle Königreiche und Länder gleichmäßigen und gerechten Grundlage, wodurch die dem Herzogthume Krain seit Einführung des stabilen Katasters auferlegte, unverhältnißmäßig hohe Grundbesteuerung auf ihr richtiges Maß zurück geführt werde, zur verfassungsmäßigen Verhandlung vorlege". Dieses Petitum ist durch die Ueberzeugung begründet, daß eine gründliche, dauernde und definitive Abhilfe der Ueberbürdung des Landes nur anö einer allgemeinen alle Königreiche und Länder umfassenden Revision der Grundbesteuernng hervorgehen kann, weil diese Ueber* bürdung nicht in der absoluten, sondern in der relativen Ucberschätznng des Landes ihren Grund hat, weil diese Schätzung im Mißverhältnisse zu andern Ländern steht, in Folge der Annahme des gleichen Steuerpercentes bei ganz ungleicher Umlagsbasis, durch welche fehlerhafte Umlage eben die anwachsenden Zuschläge auf das Empfindlichste gesteigert werden. Selbst Höfken macht darauf aufmerksam, daß man das Ausfallen der Zuflüsse in die Staats-Cassen aus der Ungleichartigkeit der Besteuerung dadurch zu decken gesucht habe, daß man zn den alten Steuern neue Zuschläge gebracht habe, durch welche eben die bestehenden Unregelmäßigkeiten und Ungleichartigkeiten nur noch erhöhet werden; denn das Percent, welches die Grundlagen bildet, stellt in den verschiedenen Ländern eine verschiedene Größe vor, und daS, was man als 16 Percent hinstellt, ist in einigen Ländern vielleicht nur 8 bis 10, in anderen dagegen wohl 30 bis 40 Percent deS wirklichen Reinertrages. Es ist dem Petitum um Einbringung einer Ge-setzes-Vorlage, welche die Reform der Grundbesteuerung in der Monarchie betrifft, durch die Einbringung der diesbezüglichen Gesetz-Entwürfe in der 19. Sitzung des Ab- geordneten-Hauses am 5. October 1863 eine vorläufige Erledigung und Erfüllung geworden, wobei der Finanz-Minister selbst darauf hinwies, daß die Schaffung richtiger Grundlagen, die Beseitigung überkommener Ungerechtigkeiten in der Besteuerung die Pflicht für jede nachfolgende Gesetzgebung sei. Angesichts dieser nun vorliegenden Gesetz - Entwürfe fragt cs sich jedoch, welches wird ihre nächste Wirkung auf Stain sein, und da erlaube ich mir geringe Hoffnungen anzuknüpfen. Der Gesetz-Entwurf bezielt im großen Ganzen nach dem Vorgänge Preußens und Badens eine summarische Gesammt - Revision des bisherigen Katasters. Im §. 60 des Gesetz-Entwurfes kommt jedoch die Bestimmung vor, daß nach Vollendung des Katasters in einem Lande, d. h. dieser Revision des Katasters, die in dem bezüglichen Lande zu jener Zeit in Vorschreibuug stehende Grundsteuer eben nach dem richtig gestellten Kataster umgelegt werden soll. Daher hatte es rücksichtlich Krain's bei dem bisher bestehenden Gesammt-Ordinarium zu verbleiben, und es würde nur im Innern eine andere Umlage stattfinden, wo jedoch bisher so große Klagen nicht entstanden sind, weil die Umlagsbasts im Innern des Landes durch den Kataster doch eine verhalt-nißmaßigere ward als die früher bestandene. Es ist also von Wichtigkeit, darauf hinzuweisen, weil die Bedenken, die die ich hier vorgebracht habe, doch auch bei der Besprechung des 3. Petitions - Punktes ins Gewicht fallen. Es ist aber die weitere Frage: Wenn diese Reformen zum Abschlüsse kommen, wenn die Gesetz - Entwürfe ins Leben treten, wann werden die Erfolge derselben für dieses Land wahrnehmbar sein? Die abgelaufene Session des Reichsrathes ist für diese Reform-Frage verloren, wenigstens liegt ein Resultat nicht vor. Die Zwischenzeit bis zur nächsten Session wird in der Frage gleichfalls unbenützt bleiben, weil im Reichsrathe die Permanenz einer Commission zur Berathung dieser Reformgesetze nicht beliebt wurde. Es muß daher der Gegenstand in der nächsten Session wieder in Angriff genommen werden, und möglich wird er in einer Session nicht zum Schluffe geführt bei der Masse von andringenden sonstigen legislatorischen Vorlagen. Erwägt man dann, daß weitere Vorbereitungen für die Durchführung des neuen Katasters, resp. der Steuerreform, stattfinden müssen, daß das Ministerium nun selbst in seiner Denkschrift 3 Jahre dafür veranschlagt, ein Termin, der wahrscheinlich überschritten werden dürfte, weil das Projekt des Finanz-Ministeriums die Vornahme der Schätzungen dieser Katastral-Revision wieder in zwei Perioden theilt, wovon die eine zuerst für die deutsch-slavischen Länder, die andere für die Länder der ungarischen Krone später eintreten soll, das wären, gering vcranschlaegt, 6 Jahre, und es würde sehr möglich sein, daß man eben den Abschluß des Katasters der deutsch-slavischen Länder nicht eintreten ließe, bevor das Operat in Ungarn nicht gleichfalls durchgeführt worden ist, weil man eben auch die Harmonie, die Gleichmäßigkeit zwischen diesen beiden Reichshälften anstreben müßte. Gering veranschlagt, würde daher wenigens ein Zeitraum von 5 bis 6 Jahren, wahrscheinlich aber noch mehr als ein Decennium verflies-sen, bis diese Reformen wirklich ins Leben treten, und für dieses Land in Erfolgen wahrnehmbar würden. Es ist noch auf etwas aufmerksam zu machen. In der heuer gewählten Commission des Abgeordnetenhauses ist ein Vertreter des Landes Krain nicht gewesen; (Rufe: Leider!) es ist demnach möglich, daß dies auch in der nächsten Session bei der Wahl zu demselben Behufe eben so der Fall sein könnte. Wenn aber die Arbeiten, welche in reformatorischer Beziehung rücksichtlich des Steuerwe-senö stattfinden sollen, ersprießlich und fruchtbringend wer- den sollen, so müssen sie auf einer genauen grundbüchlichen Kenntniß der, zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Mißverhältnisse und Ungleichartigkeiten basirt sein, und in dieser Richtung, glaube ich, wird der vorjährige Bericht, welcher übrigens auch zur Begründung des Absatzes c erforderlich ist, ein gewiß brauchbares und verwendbares der Berücksichtigung würdiges Materiale bieten. Aber selbst für den Fall, als ein Vertreter Krains in dem Ausschüsse thätig wäre, glaube ich, dürfte dieser Bericht für ihn ein nicht zu verschmähender Leitfaden sein, ein brauchbares pro memoria bilden. Das ist wieder einer der Gründe, welche den Ausschuß bestimmt haben, die Wiedervorlage der vorjährigen Auseinandersetzungen zu beantragen. Mau hat oft und mit Recht geklagt, daß das frühere absolute Regime gegen die kleineren Länder mit einer gewissen Rücksichtslosigkeit und Wiükührlichkeit vorgegangen ist, ihre Beschwerden und Vorstellungen gering geachtet hat; und Krain weiß namentlich in der Steuerfrage davon zu sagen. Möge sich bei der Behandlung dieser Angelegenheit der Reichsrath nicht Aehuliches zu Schulden kommen lassen! (Rufe: Sehr gut!) Möge die Ueber* macht, das Uebergewicht der größeren Länder nicht zur Vergewaltigung der kleineren und schwächeren Länder führen (Rufe: Sehr richtig!), nicht zur willkührlichen Ma-jorisirung ihrer gerechten Beschwerden! (Rufe: Gut, sehr gut!) Es wäre dieses unedel und ungroßmülhig; die Großen und Starken könnten einen Größeren und Stärkeren finden, und eö würde sich gewiß rächen, die Geschichte aber würde wieder jenes historisch gewordene Wort wiederholen: Sie wollten frei sein, und haben nicht einmal gelernt, gerecht zu sein. (Rufe: Bravo, sehr gut!) Aber ich denke besser von unserer Reichövertretung, ich hoffe auf ihre Gerechtigkeit, ich glaube, daß in den Räumen vor dem Schottenthore nicht etwa bloß die laute Stimme des böhmischen Löwen oder etwa des steierischen Panthers Gehör finden, sondern daß der Wehruf des krainischen Adlers nicht ungehört verhallen werde, bloß deshalb, weil er einer der kleinsten unter den Wappenadlern des Reiches ist. (Rufe: Sehr gut, Bravo!) Ich komme nun zu dem 3. Punkte, zum Punkte c, in welchem gebeten wird „daß aber schon vorläufig und provisorisch ein angemessener Nachlaß an der Grundsteuer in Krain gewährt werde, indem die Gesammtziffer des Grundsteuers-Ordinariums auf die Grundlage von 12 Percent (statt der bisherigen 16 %) des Katastral-Rein-ertrages zu ermitteln sei, und demgemäß auch die Regelung der Zuschlägeziffern stattzufinden habe, und daß ein diesbezüglicher Antrag durch das k. k. Ministerium in die verfassungsmäßige Verhandlung ehethunlichst geleitet werde". Meine Herren! es ist nicht zu verkennen, daß in diesem Absätze der ganze Kern und Schwerpunkt, das brennende Comment für die Stenerfrage, deren gegenwärtiger Stand und Behandlung liegt. Es handelt sich um eine dringende momentane Abhilfe, damit das Land nicht ferner sich verblute unter den ungerechten Lasten, die es auf die unabsehbare Zeit bis zum Eintritte der Steuer-Reformen zu tragen hätte. Die Principien des Katasters, so richtig sie gedacht sind, haben überall, wo sie auf große Reiche angewendet wurden, zu jenen Ungleichartigkeiten geführt, wie bei uns, weil es eben nicht möglich ist, alle einzelnen Länder und Steuerbezirke zu gleicher Zeit nach denselben Grundsätzen von denselben Leuten schätzen zu lassen. Das wäre ein unerläßliches Erforderniß, eine Grundbedingung, wenn die Schätzung eben eine durchaus gleichmäßige, und im durchaus richtigen Verhältnisse stehende werden sollte. Nun hat eben der Gesetzgeber in Oesterreich gefühlt, r * daß diese Ungleichartigkeit eintreten müsse, und er hat bestimmt, daß vor der Umlage der Steuer nach dem Kataster eine Peräquation, eine Gleichstellung der Länder unter einander und ihrer Schätzungen vorausgehen müsse. Es scheint das Finanz-Ministerium selbst zur Ueberzeugung gelaugt zu sein, daß die Uebelstände und Ungleich* ariigkeiteu in der Grundbesteuerung hauptsächlich davon herrühren, daß das, im §. 26 des Patentes vom Jahre 1817 angeordnete Pacifications - Stadium übersprungen worden ist, und die Katastral-Besteuerung vor der Herstellung des Gleichgewichtes zwischen den Ländern eingeführt wurde. Es sucht jetzt nachzuhelfen, indem im §.57 des neuen Gesetz-Entwurfes über die Regelung der Grundsteuer eine gleichzeitige Vornahme der Gruudertrags-Schäz-zung in sämmtlichen deutsch-slavischen Ländern, um in dieser Beziehung eine Gleichartigkeit zu erzielen, angeordnet wird. Es kommt daS Finanz - Ministerium somit etwas spät und auf beschwerlichen Umwegen, welche für Diejenigen, die auf diesen Umwegen folgen mußten, auch sehr schmerzlich waren, auf denselben Punkt, auf welchen beiläufig vor einem halben Jahrhundert der Gesetzgeber gestanden ist. In dem Patente vom Jahre 1817 (wird unterbrochen vom) Präsident: Ercelleuz, darf ich bitten einige Minuten iitne zu halten; es ist einem der Herren Stenographen ein kleiner Unfall zugestoßen. Ich unterbreche die Sitzung. (Nach Wiederaufnahme der Sitzung.) Präsident: Ich bitte Se. Ercellenz nun den abgebrochenen Bortrag gefälligst fortzusetzen. Berichterstatter Anton Graf v. Auersperg: Ich habe mir erlaubt nachzuweisen, daß das Finanzministerium in dem neuen Reformvorschlage gerade dort wieder angelangt ist, wo der ursprüngliche Gesetzgeber der Besteuerung vor beiläufig einem halben Jahrhunderte gestanden ist, nämlich indem er bestimmte, daß von der Umlage der ge-sammten Besteuerung nach dem Kataster auf die einzelnen Länder eine allgemeine ausgleichende Operation vorausgehen müsse, und zur Herstellung des Gleichgewichtes unerläßlich sei. Der §. 26 des Patentes vom Jahre 1817 lautet aber also: „tim denjenigen Ländern, in welchen des System früher zur Ausführung gebracht wird, die Vortheile desselben noch vor der allgemeinen Ausgleichung in Beziehung auf die Vertheilung im Innern zuzuwenden, wird die dermal im Ganzen angelegte Grundsteuer-Summe im Innern der Provinz nach den Resultaten der neuen Erhebungen umgelegt, die eigentlich stabile Quote für die Provinz im Ganzen aber erst dann bestimmt, wenn aus der Vollendung der Erhebungen in allen Provinzen daS richtige Verhältniß derselben unter einander hervor g eg an ge n ist". Ich komme immer und immer wieder auf diesen Paragraph, diese Bestimmung des ursprünglichen Patentes zurück, weil in diesem Paragraphe der Schlüssel liegt zum Verständnisse des Unrechtes, welches dem Lande Kram widerfahren ist, zu gleicher Zeit aber auch der Schlüssel zur Abhilfe, auf die wir hoffen. Indem nämlich mit dem Steuerjahre 1843 und 1844 für Kram, Kärnten und Steiermark von dem frühern Systeme der Lan-desguoten abgesprungen, und plötzlich ohne jene Parificirung übergegangen wurde, zu der Bestimmung der bezüglichen Steuerziffern nach einem Procentenausatze (damals 17 43/60 Procent) wurde der erste Schritt aus der Bahn der Ungesetzlichkeit gethan, dadurch, daß man diesen wichtigen Paragraph, diese wichtige Bestimmung über Bord warf. Man ist auf dieser Bahn weiter geschritten, indem man ohne Durchführung und Vornahme jener Ausgleichung auch andere später im Kataster abgeschlossene Länder in dasselbe System gebracht hat. Dieses Procent ist das jetzt angenommene Procent 16. Es ist, wie schon früher angedeutet wurde, in_ den verschiedenen Ländern eine verschiedene Größe. Für Ärain ist es eine erheblich höhere, als die Ziffer zeigt. Die Landesvertretungen Krain'S haben feit 20 Jahren^ mit Ausnahme jener Jahre, wo das Land im gewissen Sinne mundtodt war, fortwährend Klagen, Beschwerden und Bitten in jener Richtung vorgebracht und, der Wahrheit die Ehre, sie sind darin großeutheils und in den meisten Fällen von den Landesbehörden thätlich und kräftig unterstützt worden, jedoch bisher umsonst und erfolglos. Die Hilfe unter dem absoluten Regime, war leichter als sie jetzt ist, und daß man helfen kann, wenn man ernstlich will, möchte ich mit einem Beispiele aus unserer Laudesgeschichte, aus der Geschichte der Grundsteuer in diesem Lande nachweisen. Ich bin mir zu sehr bewußt meines gut österreichisch patriotischen Gefühles, wenn ich auf ein Beispiel aus der kurzen Zeit der Fremdherrschaft hinweise, daß ich dadurch jenem Gefühle durchaus nicht zu nahe trete und es auch nicht verläugne. Im Jahre 1811 ist die Steuervorschreibung, die von den französischen Behörden ausging, im Neustädtler Kreise von ursprünglichen 1,032.773 Francs 74 Centimes auf 684.211 Francs 50 Centimes herab gesetzt worden, somit um 348.562 fl. in Folge der gegründeten Beschwerden, die aus jenem Kreise eingelaufen waren, herab gemindert worden. DaS von dem Generalgouverneur Marmont eigenmächtig ausgeschriebene Zwangsdarlehen ist, als es zur Kenntniß der kaiserlichen Regierung in Paris kam, bei der Einzahlung sistirt worden, und die bereits statt gehabten Einzahlungen mußten zurück gezahlt werden. Wenn ein Fremdling, ein Eroberer das thun konnte, welcher wohl fühlen mußte, daß seines Bleibens in diesem Lande nicht von sehr langer Dauer sein würde, um so leichter hätte es der angestammten legitimen Regierung fallen können, (Bravo! Bravo! Sehr gut!) den gerechten Wünschen deö Landes Rechnung zu tragen. (Rufe: Sehr gut!) Allein diese Zeit ist dahin, wir stehen jetzt in einem andern Systeme und ich würde nicht das aussprechen, was ich als wahr erkenne, wenn ich läugueu wollte, daß die Schwierigkeiten gegenwärtig gewachsen sind. Denn so große Vortheile und Vorzüge das consti-tutiouelle System im Staatsleben beansprucht und verdient durch die Coutrole der Oeffeutlichkeit, durch die Mitbe-betheiliguug der Regierten, durch den unmittelbaren Ausdruck der Volkswüusche und Volksbedürfuisse, in einer Richtung hat es keinen Vorzug aufzuweisen, nämlich in der Geschästsbeschleuuigung, was eben in seinem compli-cirten Apparate, in den nothwendig erforderlichen Garantien begründet ist. In dieser Beziehung müssen wir uns allerdings getrosten abzuwarten. Allein ich baue doch auch darauf, daß Gesetzlichkeit die Fahne des Consti-tutionalismus ist. In der Rückkehr zur Gesetzlichkeit liegt ja eben bezüglich der uns heute beschäftigenden Frage die Abhilfe für das Land. Die Bitte um Ermittelung des Gruudsteuerordina-riums auf Grundlage von 12 °/0 üatt 16 % beruhte nicht auf einer willkührlicheu, sondern in so ferne auf einer ziffermäßig approrimativen Annahme als man das gegenwärtige aus dem Kataster hervorgegangene Grundsteuer-Ordinarium gegenüber stellt, der vorbestandenen Landes-quote nach Abzug der regelmäßig verbliebenen Rückstände. Allein um noch correcter und auch ziffermäßig sicherer vorzugehen, hat der Ausschuß geglaubt, die Alternative in Antrag zu bringen, daß, wenn die Ermäßigung in jener zuerstgeiiannten Form nicht gestattet werden könnte, auf die vorbestandene Landesquote zurück gegangen werde, welche sammt den Zuschlägen noch immer eine sehr staatliche Summe bildet, und dann noch den Vortheil der Gesetzlichkeit für sich hat. Es ist zu dem fast überall, wo dieselben Ungleichartigkeiten und Ungerechtigkeiten durch den Kataster entstanden sind, wie in Oesterreich, u. z. ans denselben Ursachen entstanden sind, zu demselben Ausknnfts-und Abhilfsmittel geschritten worden: zu der Rückkehr nämlich, zu angemessenen durch die Erfahrung erprobten Landesquoten oder doch zu Quoten für größere Steuerbezirke mit Beibehaltung oder Annahme der Kataster-schätzungen zur Umlage in den kleinern Stenerbezirke», wo es möglich war, die Bedingungen der Gleichmäßigkeit inne zu halten. Interessant ist das Beispiel Frankrcich's in dieser Beziehung, und ich würde mir erlauben, hier einen gleichfalls dem Finanzministerium ungehörigen Gewährsmann sprechen zu lassen, den Freiherrn von Hock, welcher auf die Erfahrungen in Frankreich hinweist, mit folgenden im Anszuge gegebenen Worten: „In Frankreich, wo die Kosten der mit Gesetz vom 15. September 1807 angeordneten Katastrirung auf 140 Mill. Franken geschätzt werden (bis Ende 1857 betrugen die Kosten derselben in Oesterreich bei 40 Mill. Gulden) in Frankreich ist demnach die Stenersnmme ganz ohne Rücksicht ans das durch den Kataster ermittelte Steuer-capital gebildet und wird mit geringer Rücksichtnahme auf dasselbe auf die Departements, Arrondissements und Gemeinden vertheilt, nur innerhalb der Gemeinden erfolgt die Vertheilung genau nach dem constatirten Stencrcapi-tale. Wiederholt war die Steuervertheilung nach dem Kataster auch für die weiteren Kreise vorgeschrieben worden, (namentlich durch Gesetze aus den Jahren 1813 und 1818) allein die Gesetze wurden widerrufen oder gelangten nicht zur Ausführung, man hielt sich stets an die alten für die als überlastet erkannten Departements wiederholt ermäßigten Quoten der ursprünglichen Repartition vom Jahre 1791". Ich frage nun, ob man in Kram aus Grundlage ähnlicher, aus dem Kataster hervorgegangenen Verhältnisse nicht auf die Landesqnote vom Jahre 1843 mit einiger Beruhigung zurückgehen könne, zu deren Umlags-Basis allerdings der Kataster dienen möge, weil er im Lande als der verhältnißmäßig richtige Vertheilungsmaßstab genügen kann, während er als solcher im Verhältnisse nach Außen, der Länder untereinander, nicht gelten könnte. Es ist vom Finanzministerium in der dem h. Hause ihrem Wortlaute nach aus dem Rechenschaftsberichte bekannten Erledigung bereits hingewiesen worden, auf die Schwierigkeiten in der Erfüllung der bezüglichen vom Landtage geäußerten Bitte, indem dadurch weitere Differenzen in den Verhältnissen der Länder unter einander herbei geführt würden, und daß man überdies eben nur einem Lande eine ausnahmsweise Begünstigung dieser Art nicht zugestehen könne. Ich läugne nicht, daß Schwierigkeiten eingetreten sind, und daß diese Schwierigkeiten noch immer wachsen mußten, je mehr und je weiter und im je größer« Umfange man sich von der vorgezeichneten Bahn der Gesetzlichkeit entfernt hat. So rächt sich bitter das Abgehen vom Pfade des Gesetzes, und ans allen den Wirrsalen führt nur ein Mittel, nämlich der Entschluß zur Rückkehr auf den Boden der Gesetzlichkeit. Jedenfalls aber ist es eine seltsame Terminologie, wenn das k. k. Finanzministerium das als eine ausnahmsweise Begünstigung benennt, was eben nur eine Rückkehr zum Gesetze, was eben nur eine Gntmachung des seit Jahren diesem Lande gegenüber begangenen Unrechtes wäre. (Bravo! Sehr richtig!) Meine Herren, cs hat unverkennbar etwas mißliches um die Bitten, welche eine Erleichterung in der Steuer zum Gegenstände haben. Man verwechselt sehr gern und sehr leicht das allgemeine, natürliche Widerstreben gegen Steuerleistungen überhaupt mit dem speziellen Falle einer begründeten Beschwerde, einer Vorstellung wegen Ueberbürdung, und so geht man auf die Prüfung der lctztern selten oder ungern ein. Als ans Anlaß der erste» Vorstellung der Stände die zu der Verhandlung bei der damaligen Hofkanzlei abgeordneten ständischen Mitglieder in Wien erschienen, empfing uns der damalige Referent mit den Worten: „Mein Gott! das weiß man ja, daß Niemand gern Stenern zahlt!" Heuer habe ich ans dem Munde eines, den höher» Regierungs-kreiscn angehörigen Mannes in Wien ■— muß aber zur Vermeidung von Mißverständnissen sagen, daß das nicht der Finanzminister war — die Worte vernommen: „Du lieber Gott! an dieses Jammern und Klagen der Krainer sind wir schon lange gewöhnt!" (Heiterkeit, Bewegung.) Es ist bitter, wenn ein Land sich daran gewöhnen muß, Unrecht zu tragen, (Rufe: Sehr gut!) aber es wäre viel bitterer, es wäre viel bedenklicher, wenn man sich an maßgebendem Orte daran gewöhnen wollte, Unrecht zu thun oder geschehen zu lassen. (Bravo! Bravo! Rufe: Sehr gut!) Der h. Landtag wird mir zugeben, daß ich in diesen Erörterungen zu sanguinischen Hoffnungen noch weniger Anlaß gegeben habe, als in meinen Auseinandersetzungen im vorigen Jahre. Aber Hoffnungslosigkeit liegt mir eben so ferne. Nur wer sich selbst aufgibt, der ist eilt aufgegebener Mann, und manche Hoffnung ist nur darum unerfüllt geblieben, weil man sie zu früh aufgegeben hat. Es ist auch kein Grund an der Willfährigkeit der h. Regierung zu zweifeln. Das Beispiel von gestern, der Erfüllung einer Landesbitte, welche den Dank des Hauses geerntet hat, ist mir ein Beleg hiefür. Wenn wir nicht ermüden in unserer Pflichterfüllung den Bitten und gerechten Beschwerden des Landes Ausdruck zu geben, dann, glaube ich, haben wir in dem Festhalten an dem als recht Erkannten gewiß auch ein Anrecht und eine Anwartschaft auf die Erfüllung des Erwarteten. Indem ich nun glaube in dieser Auseinandersetzung auch die einzelnen Punklc der von der Commission gestellten Anträge, welche eben in einem inneren Zusammenhange stehen, einiger Maßen begründet zu haben, gehe ich an die Vorlesung derselben, und erlaube mir sie der Annahme des h. Hauses zu empfehlen. (Liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag des HerzogthumS Krain spricht seinen ehrfurchtvollsten Dank aus für die huldreiche Aufnahme, welche seiner mit der Petitions-Adresse vom 31. März 1863 wegen Grnndsteuer-Ueberbürdung an das a. h. Hoflager abgesandten Deputation durch Seine Majestät den Kaiser allergnädigst zu Theil geworden, so wie für die allerhöchsten Orts sofort verfügte Zuweisung dieser Vorstellung an das k. k. Finanz-Ministerium behufs darüber an Seine Majestät zu erstattenden Vortrages. 2. Dagegen erklärt der Landtag sein tiefes Bedauern darüber, daß laut Erlaß des k. k. Finanz-Ministeriums vom 14. Februar 1864 Z. 5686 die begründeten Beschwerden über die seit Einführung des stabilen Katasters Hierlandes bestehende unverhältnißmäßige Grundsteuer-Belastung noch immer nicht die entsprechende und erbetene Abhilfe, weder in provisorischer noch in definitiver Weise, gefunden haben. 3. In Erwägung sonach, daß der vom f. k. Finanz-Ministerium für die erfolgte Abweisung angeführte Grund nicht als maßgebend und entscheidend gelten kann, indem ein wohlbegründcter Rechtsanspruch dadurch noch keineswegs entkräftet wird, daß er auch von Anderen erhoben wurde, oder erhoben werden könnte, und indem dessen Berücksichtigung keinesfalls als eine ausnahmsweise „Begünstigung" erscheint, erneuert der Landtag hiemit in dringlichster Art seine in der gedachten Petition niedergelegten Vorstellungen, Beschwerden und Bitten, in so weit diesen nicht bereits durch die am 5. October 1863 int Abgeordneteuhause eingebrachten Regierungs-Vorlagen über Reform der directen Besteuerung eine vorläufige theilweise Erledigung geworden ist. 4. Im weiteren Anbetracht, daß die von dem Landtage ausdrücklich erbetene Vorlage seiner bezüglichen Beschwerden und Anliegen an den verfassungsmäßig com-peteutcn Reichörath während dessen jüngst abgeschlossener zweiter Sessioit nicht stattgefunden hat, stellt der Landtag das dringende Ansuchen an die k. k. Regierung, dieselbe wolle: aj Die aus dem Landtagsbeschlusse vom 31. März 1863 hervor gegangene Petition sammt angehängtem Detailberichte dem Reichsrathe in dessen nächster Session zur Kcuntnißuahme und Berücksichtigung bei der bevorstehenden verfassungsmäßigen Behandlung der die Reform der directen Steuern betreffenden Gesetz-Entwürfe vorlegen; b) einen Antrag zur verfassungsmäßigen Behandlung bringen, wornach bis zur Verwirklichung dieser Reformen provisorisch ein angemessener Nachlaß an der Grundsteuer in Kram in der Art statt finde, daß das Grund-steuer-Ordinarium auf der Grundlage von 12 % statt der bisherigen 16 % des Katastral-Reinertrages ermittelt, oder aber nach der gesetzlichen Vorschrift des §. 26 des Patentes vom 23. December 1817 auf die vor Umlage nach dem Kataster bestandene Landesquote von 535.731 fl. 11 % kr. zurück geführt werde, und demgemäß auch die Regelung der Zuschlägeziffern statt zu finden habe. 5. Der Landesausschuß wird mit der Mittheilung dieser Beschlüsse an die k. k. Regierung betraut". (Rufe: Sehr gut! Lebhafter Beifall.) Präsident: Ich eröffne nun die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir nun zur Berathung der einzelnen Anträge über. Der erste Antrag deS vom Hause bestellten Ausschusses ist soeben vom Herrn Berichterstatter vorgetragen worden. Wünscht Jemand der Herren diesfalls das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Er lautet: (LieSt denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der zweite Ausschußantrag lautet: (Liesl denselben.) Wünscht Jemand dcr Herren das Wort? Abg. Svetec: Ich bitte um das Wort. Es hat der Herr Berichterstatter erwähnt, daß das h. Finanzministerium, Se. Ercellenz der Herr Finanzminister selbst daS Versprechen gemacht habe, bei Durchführung des Finanzgesctzes für das verflossene Jahr mit Bezug auf das Land Krain, die thunlichste Rücksicht zu nehmen. Nun ich selbst war gespannt, in wie fern das h. Finanzministerium dieses Versprechen lösen werde, und war namentlich in Bezug auf den Bezirk Gottschee gespannt, welcher bekanntlich in Krain gewiß zu den ärmsten Bezirken gezählt werden muß. Denn nicht weniger als 3000 Männer sind genöthiget alljährlich auszuwandern, um ihren Erwerb in der Fremde zu suchen, um eristiren zu können. Der Bezirk hat einen bedeutenden Abbruch in der neuesten Zeit dadurch erlitten in Betreff seines Erwerbes, daß die Gewerbefreiheit auf den Hausirhaudel nachtheilig einwirkt, daß sich der Hausirhandel angefangen hat von Jahr zu Jahr zu vermindern. Ich habe selbst in diesem Jahre mit Männern gesprochen, welche vor der Zeit aus dcr Fremde zurückzukommen genöthiget waren, aus dem Grunde, weil ihr Erwerb dort äußerst gering war. Nun ich war neugierig, ob die h. Regierung von dieser ärmlichen Lage des Bezirkes Gottschee Kenntniß nehmen, und in Erfüllung jenes Versprechens Sr. Ercel-leuz des Herrn Finauzministers eine Erleichterung dem Bezirke zu Theil werden lassen wird. Ich habe mich erkundigt bei dem Steueramte, ob vielleicht welche diesbezüglichen Verordnungen herabgelaugt sind, und ich erhielt zur Antwort, daß von einer besondern Berücksichtigung des Bezirkes, von einer ihm zu Theil werdenden Erleichterung durchaus keine Rede sei. Ich habe Gelegenheit gehabt selbst die betreffenden Erlässe der h. Steuerdireetion einzusehen, allein auch in diesen Stcuererlässen war nirgends eine Spur zu finden, daß man glimpflicher vorgehen soll, als dies in den Vorjahren der Fall war. Im Gegentheile, allüberall herrschte der Ton vor, man müsse alle Energie anwenden, um die Steuern current einzubringen, alle Energie anwenden, daß die Rückstände eingebracht werden, und nur in Betreff jener Rückstände, welche nicht mehr eindringlich sind, wurde die Anordnung getroffen, daß die Abschreibungen derselben bewilliget werden sollen. Nachdem nun diese Erlässe von der h. Steuerdireetion herab gelangt waren, so war ich neugierig, ob nicht vielleicht doch daö Amt selbst welche Rücksicht nehmen werde, umsomehr, nachdem doch dem Amte natürlich die Verhältnisse näher bekannt sein müssen. Nun auch dies ist nicht der Fall gewesen. Die Erecutionen wurden ebenso durchgeführt, wie dies andere Jahre der Fall war; nur daß diese Erecutionen in einer größcrn Ausdehnung stattfinden müssen, als früher. Denn durch die Vergleichung der statistischen Daten habe ich die Ueberzeugung gewonnen, daß die Erecutionen im Bezirke Gottschee thatsächlich von Jahr zu Jahr zunehmen. Dieses also, glaubte ich, hier bemerken zu müssen, weil der Herr Berichterstatter, Se. Ercellenz der Herr Graf v. Auersperg, selbst die Aufforderung gemacht hat, die Wahrnehmungen bekannt zu geben, die dem einen oder dem andern Mit-gliede dieses h. Hauses diesfalls zur Kenntniß gekommen sind. (Rufe: Sehr gut!) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich muß doch Einiges auf daö entgegnen. Ich weiß nicht wohl, was der Herr Abgeordnete von Gottschee mit seinem Vortrage bezweckt hat; denn, daß man einen einzelnen Bezirk, wenn nicht besonders rücksichtswürdige Verhältnisse obwalten, nicht ausnahmsweise behandeln kann, das leuchtet wohl Jedem ein. Der Herr Abgeordnete hat zwar seine Rede damit angefangen, daß vie Gottscheer in ansnahmsweisen Verhältnissen seien, hat das mit dem Umstande begründet, daß jährlich 3000 Männer auswandern müssen, weil sie im Bezirke selbst nicht die Mittel finden, ihr Leben zu fristen. Ich sehe keinen Beweis hiefür in der Auswanderung dieser Männer, welche auf den Hau-sirhandel gehen, daß sie im Bezirke ihr Leben nicht fristen können. Ich würde vielmehr die Sache umkehren und sagen, wenn der größere Theil dieser Männer zurück bliebe, und die Gründe bewirthschaften und bearbeiten würde, würden sie sich vielleicht besser stehen. (Unruhe im Centrum.) Erleichterung der Grundsteuer. 15 Es gibt Bezirke in Kram, leider! die in eben so traurigen Bodenverhältnissen und noch traurigern, als die Gottscheer sind, und es ist die Auswanderung aus denselben in fremde Länder nicht gar so zahlreich. Wenn der Herr Abgeordnete meint, es sei den Versprechungen des Herrn Finanzininisters die Contribuenten zu schonen, durch die bezüglichen Erlässe der Steuerdirection an die Steuerämter nicht Rechnung getragen, so kann ich nur darauf hinweisen, daß die Schonung nicht in dem Wirkungskreise der Steuerämter, sondern in dem Wirkungskreise der leitenden Steuerbehörde liegt, daß, um Schonung eintreten zu lassen, die leitende Steuerbehörde genaue Kenntnisse der Verhältnisse haben muß, daß die genaue Kenntniß der Verhältnisse nicht leicht anders, als durch die Durchführung der Erecutionsschritte bis zu einem gewissen Grade, gewonnen werden kann. Die Schonung tritt dann darin ein, daß man die Erecutionsschritte dort ststirt. (Ruf: Wo man nichts bekommt!) Es ist früher im Hause, glaube ich, darüber eine Verwunderung entstanden, daß der Herr Finanzminister gesagt hat, es sind nur 300 Mobilarerecu-tionen im Lande durchgeführt worden. Es ist allerdings wahr, daß eine viel größere Anzahl verhängt worden sein muß, aber durchgeführt mag vielleicht kaum eine größere Anzahl worden sein. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Rückstände im Lande sehr bedeutend sind, ich könnte mit Ziffern dieses nachweisen. Mau weiß, was man aus Ziffern machen kann, wie sie gefügig sind in der Auslegung; aber das Bestehen bedeutender Rückstände ist con-statirt, und doch werden die Herren zugeben, daß die Real-Erecutionen sich bisher auf die Sequestration von Wirthschaften beschränkten, und daß man zur Feilbietung in unendlich seltenen Fällen bisher geschritten ist. Aus diesem mag man sehen, daß die Schonung wirklich eintrat; die Schonung aber, ich muß es wiederholen, kann nicht den untersten Organen überlassen, sondern sie kann nur der leitenden Behörde vorbehalten bleiben. Es wird (Unruhe) auf alle obwaltenden Verhältnisse Rücksicht genommen. Es sind in neuester Zeit lange Steuerzufristungen gegeben worden, Bezirken, welche in den ersten Tagen dieses Jahres durch den Sturm betroffen worden sind, zu einer Zeit, wo man noch gar nicht wissen konnte, welche Einflüsse dieses Elementarereigniß auf die Felder und Ernte haben wird, aber bloß mit Rücksicht auf die Beschädigung, die die Häuser und Wirthschastsgebäude erlitten haben, hat man bedeutende Steuerzufristungen gegeben für die Grundsteuer, die eigentlich mit diesem Ereignisse in keinem Zusamenhauge steht, weil es sich hier nur mit eine Haussteuer handeln würde. Ans diesem wolle das Haus entnehmen, daß man die Schonung wirklich eintreten ließ, und daß die Schonung nicht bloß zugesagt worden ist. In Abschreibungen kann man natürlich von einem Augenblicke zum andern nicht eingehen, die Herren wissen das, welche mit den Steuergeschäftcn vertraut sind, welchen Umzug und wie lange das braucht, bis die Steuerabschreibnng wirklich erwirkt und der Steuernachlaß gegeben ist. Allein auch in diesem Punkte ist im vergangenen Jahre viel zugestanden worden. Ich glaube also, daß aus dem Vortrage des Herrn Abgeordneten von Gottschee das h. Haus keinen Grund hat, Mißtrauen in die Steuerbehörde zu sehen. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Ich habe gedacht, daß der Herr Abgeordnete von Gottschee selbst das Wort ergreifen wird; da er es nicht gethan hat, halte ich es für meine Pflicht darüber zu sprechen, was Se. Excellenz der Herr Statthalter gesagt hat. Ich hätte sonst über diese Frage hier nichts gesprochen , wiewohl ich sie im vorigen Jahre angeregt habe, weil der Herr Berichterstatter Se. Ercellenz Anton Graf v. Auersperg im vorigen Jahre wie heuer unsere Anträge so begründet hat, daß dazu eigentlich nichts zuzusetzen wäre. Aber zwei Aussprüche, ' die von Sr. Ercellenz dem Herrn Statthalter gemacht worden sind, veranlassen mich das Wort zu ergreifen. Der eine Aus-spruch ist der, daß die Rückstände im Lande sehr bedeutend sind. Nun, das ist ein Wahrzeichen, daß eine Steuerüberbürdung in diesem Lande vorhanden sein muß, (Sehr richtig!) denn dieses Land ist gewohnt Steuern zu entrichten, ich sage stets zu entrichten, so lange es entrichten konnte. Große Steuerrückstände sind Beweis für die Steuerüberbürdung (Richtig!) Se. Ercellenz der Herr Statthalter hat weiter gesagt, daß die Realerecution nicht bis zum letzten Schritw durchgeführt wird, und daß dieselbe sich nur auf die (sequestration beschränke. Ich kann dieses nicht gelten lassen. Es könnte diese Aeußerung zu Mißverständnissen führen, als wenn wirklich in diesem Lande keine Realerecutionen für Steuern herbei geführt würden. Die Schonung von Seite der Steuerbehörden eines Steuerrückständlers in der Art und Weise, daß sie auf ein, zwei, drei, vier oder mehrere Jahre vielleicht die Rückstände sich anhäufen lassen, ist nicht eine Nachsicht, er muß die Procente dafür bezahlen und die Steuerbehörden warten manchmal nur ab, wenn ein Erequent kommen wird, um den Erecuten, um dessen Realitäten aus der Angel zu heben und melden dann die Steucrrück-stände an. Die Steuern veranlassen unsern Landmann, der so lange er vermag, zwar zahlt, sodann Schulden zu machen, und die Gläubiger dieser Forderungen führen die Erecu-tion, und die Steuerbehörde bekommt dann in erster Linie ihre Befriedigung. Ich bitte, daß diesfalls dies hier berücksichtigt werden sollte, was Se. Excellenz der Herr-Berichterstatter voriges Jahr vorgetragen, wo er die Ausweise, bezüglich der Erecutionen geliefert hat. Ich möchte die Aufmerksamkeit darauf lenken, daß bei den Meist-botsvertheilungen die Einsicht genommen werden wolle, daß die Steuerämter fast überall einen Anspruch haben und oft von mehrjährigen Rückständen haben. — Diese beiden Aussprüche haben mich veranlaßt zu constatireu, daß eine Steuerüberbürdung vorhanden ist. Weiter möchte ich die Bemerkungen bestätigen, die auch schon voriges Jahr vorgebracht wurden vom Herrn Berichterstatter , daß das Versprechen Sr. Excellenz des Finanzministers auf Schonung in diesem Lande auch nicht einmal Wahrheit in den Erlässen der Obersten Behörden geworden ist, geschweige denn die Beobachtung oder Nichtbeobachtung solcher versprochenen und nicht erfolgten Erlässe von Seite der untern Behörden. — Abg. Kro mer: Se. Ercellenz der Herr Statthalter haben bemerkt, daß die Wirthschaften der Gottscheer vielleicht besser stünden, wenn dieselben mehr zu Hause blieben, statt dem Hausirhandel nachzugehen. Ich will zugeben, daß manche Wirthschaft besser bestellt wäre, wenn sie nebst dem weiblichen auch männliche Kräfte cul-tiviren würden; allein das kann ich versichern, daß sich die männlichen Kräfte aus der Heimat gewiß nicht leichtsinnig entfernen, daß kein Gottscheer Haus und Hof, und seine Familie verläßt, wenn er nicht überzeugt ist, daß er mit dem Ertrage seines geringen Grundes und Bodens die Familie unmöglich erhalten kann. Was jedoch die wiederholten Aufträge auf Zufri-stnng oder auf thunlichste Nachsicht bei Steuerrückständen 16 Erleichterung der Grundsteuer. anbelangt, so könnte ich mich über deren Wertb dahin aussprechen, sic sagen in morita beiläufig: „Seid beruhiget, wir werden vor der Zeit keine Steuer eintreiben, wir werden auch nickt mehr abnehmen als recht und billig, und wo nichts zu finden ist, da werden wir nichts nehmen". Was man von diesen Erlässen mehr anhofft, um so viel ist man getäuscht. (Heiterkeit.) Ich setze daher auf derlei Erlässe gar keinen Werth. Dann erst Rücksicht eintreten zu lassen, wenn die Erecution bis zur Feilbietung gediehen ist, das heißt so viel als keine Rücksicht haben. Denn wer den Krainer kennt, der muß sagen, wenn und wo noch ein Groschen aufzntreiben ist, so treibt er ihn auf, um damit zunächst seine Steuer zu berichtigen. (Beifalls Rufe: Wahr ist eS!) Abg. Svetec: Ich möchte mir auch noch ein Paar Worte erlauben, nämlich in der Beziehung, ob cs nicht angezeigter wäre, daß die Gottschcer zu Hause blieben, anstatt in die Fremde zu gehen, und dort Erwerb zu suchen. Ich habe diesfalls mit mehreren Männern aus Gottschee, welche selbst Wirthschaften haben, gesprochen, und diese haben mich versichert, daß bisher viele schon den Versuch gemacht haben, das Land erträglicher zu cnlliviren, daß es aber nicht gelingen wollte. Man hat mich dabei hauptsächlich aufmerksam gemacht, auf die eigentliche Formation der Erde, auf die dünne lockere Erdrinde , welche sehr wenig geeignet ist, die Feuchtigkeit festzuhalten. Man hat mich hingewiesen auf den gänzlichen Wassermangel; denn es ist Thatsache, daß Gottschec fast gar kein fließendes Wasser hat. Das Wasser kommt hie und da zum Vorschein, fließt einige Schritte auf der Oberfläche und verliert sich gleich wieder in der Erde. ES gibt viele Gegenden, die ein fließendes Wasser gar nicht haben, wo nur da oder dort irgendwo in einer Felscngrotte frisches Wasser zu finden ist, sonst sich aber die Leute mit der Dachtraufe, mit Lacken und dergleichen behelfen müssen. Ferner ist ein zweiter Umstand zu erwägen, nämlich der, daß die Leute bei ihren ärmlichen Verhältnissen keinen Aufwand machen können, um die Erde zu cultiviren. Es fehlt ihnen das Capital, cs fehlt ihnen das Vieh, es fehlt ihnen alles was nothwendig ist, um eine bessere Wirthschaft anzufangen. Dies wären beiläufig nach der Ansicht der Männer, mit denen ich gesprochen, die Haupthindernisse welche zu bewältigen sind, wenn die Gottschcer eine andere Lebensart einführen wollten. Ich hätte ferner noch zu bemerken, daß ich nicht glaube, es sei wohlgethan, wenn die höhere Behörde ihre Intentionen Schonung zu üben, den untern Behörden nicht kund gibt. Es ist dies namentlich der Fall bei den Znfristungen. Wenn die untere Behörde nicht weiß, daß die höhere cs wünscht, daß Zufristungen gewährt werden , so kann sie auch nicht derlei Gesuche befürworten. Mir ist der Fall vorgekommen, daß ich Zufristungsgesuche aufgenommen habe, und es ist mir vom Vorsteher bedeutet worden, daß es nicht angezeigt ist, dieselben vorzulegen , indem er bereits von Oben die Andeutung habe, man werde auf derlei Zufristungsgesuche nicht Rücksicht nehmen. Ich glaube daher, daß wenn überhaupt die höher» Finanzbehörden den Wunsch haben, daß man die Steuerpflichtigen schone, dieses offen ausgesprochen werde. Präsident: Se Ercellenz Herr Graf Auersperg hat das Wort. (Abg. Mulley meldet sich zum Worte.) Ich bitte, Sc. Ercellenz tritt Ihnen das Wort ab. Abg. Mul ley: Nachdem schon die concreten Fälle bezüglich der Gottschcer in Erinnerung gebracht worden sind, so kann ich es nicht unterlassen, auch des armen Jnnerkrains in einigen Worten zu gedenken. Das vergangene Jahr war, wie allgemein bekannt, eines der trockene», der Dürre unterworfenen, die Bezirksinsassen von Adelsberg und von Wippach haben namentlick keine andern Erträgnisse, alö etwas türkischen Weizen und Wein. In der letzten Beziehung ist die Fechsung zwar nicht so kärglich ausgefallen, allein die Verhältnisse, wie sie allgemein bekannt sind, sowohl die industriellen als die ökonomischen, liegen eben so brach darnieder, daß man selbst diese geringe Fechsung nicht anbringen kann. Die Insassen von dort waren auch schon genöthiget an den h. Landtag sich um Abhilfe zu wenden, und haben die Bitte gestellt, daß ihnen wenigstens auf einige Monate oder ein Jahr eine Zufristung der l. f. Steuern zu Theil würde, und ich möchte nur der h. Regierung es anempfehlen, daß diese gewiß gerechte Bitte auch Eingang finden werde. Denn auch der Karst und die Wippacher überhaupt wandern, jedoch nicht in industriellen Beziehungen, wie es der Herr Abgeordnete von Gottschec für seine Landsleute bemerkt hat, sondern im Betteln, und es ist eine gemein hin bekannte Thatsache, daß vielleicht seit Jahren und Jahren in diesem Lande Bettler jener Gegenden nicht so zahlreich waren, als heuer. Ich will nicht auf die von Sr. Ercellenz dem Herrn Grafen Auersperg so vortrefflich dctaillirte Ueberbürdung der Steuer in jener Richtung hinzielen, allein Thatsache und Wahrheit ist es, daß vielleicht in keiner der Gegenden die Ueberbürdung eben bezüglich des Steuerkatasters und der Schätzung größer ist, als in .diesen Gegenden. Ich kann daher nur die Bemerkungen, die hier laut geworden sind für die Insassen von Jnnerkrain dem h. Hause empfehlen und bezüglich der Regierung aber es mi’8 Herz legen, daß sie den Drangsalen dieser gewiß sehr gedrückten und verarmten Nation möglichst an die Hand gehe. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich muß Se. Ercellenz den Grafen v. Auersperg, der das Wort hat, bitten, mir das Wort abzutreten. Berichterstatter Anton Graf v. Auersperg: Ich habe ohne dem nur als Berichterstatter mir das Wort vorbehalten. Statthalter Freiherr v. Schloißnigg: Ich besorge, daß der Herr Graf sonst zur Begründung des von ihm Vorgebrachten sich veranlaßt finden würde, gegen mich das Wort zu ergreifen. Es hat sich ohne Weiters, möchte ich sagen, in die Debatte ein Mißverständniß eingeschlichen, über die Erwiederung, welche ich dem Herrn Abgeordneten von Gottschee gegeben habe. Es hat sich der Herr Abg. Dr. Toman veranlaßt gefunden, gegen mich den Beweis zu führen, daß das Land Kram in der Steuer überbürdet ist. Ueber diesen Gegenstand habe ich kein Wort gesprochen; ich habe gegen die Ausführungen des Herrn Berichterstatters das Wort zu nehmen nicht gefunden, habe mich ganz allein darauf beschränkt, den Bemerkungen, welche der Herr Abgeordnete von Gottschee speziell für seinen Bezirk gemacht hat, und aus welchen mir hervor zu gehen schien, daß er für diesen Bezirk eine ausnahmsweise Behandlung in Anspruch nehme, ein Wort zu entgegnen. In die Allgemeinheit der Frage bin ich nicht eingegangen. Der Herr Abg. Kromer hat ebenso wohl den Nutzen der Zufristungen in Abrede gestellt, ich kann darüber nichts anderes sagen, als daß man über eine Maßregel nicht absprechen kann, bis sie nicht zu Ende geführt ist, und daß man manchmal irre geht, wenn man auf Voraussetzungen schon bestimmte Schlüffe zu ziehe,: unternimmt. Erleichterung ter Grundsteuer. — Nachtragsdotation aus dem G. G. g. pro 1864. 17 Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Ich nehme mit Vergnügen wahr, daß Se. Ercellenz der Herr Statthalter die Motivirung unserer vorjährigen Petition und Wiederholung derselben mit uns theilt. Die Bemerkungen, die ich mir erlaubt habe, jstber bestimmte Sätze, die Se. Ercellenz der Herr L-tatthalter gesprochen haben, zu machen, sind von mir auf solche Sätze basirt worden, wie ich sie ganz wörtlich gehört habe. Sie betreffen nämlich den Ausspruch, daß die Rückstände sehr bedeutend sind, und die Realerecutionen nicht zu Ende geführt, sondern sistirt werden. Auf das dachte ich meine Bemerkungen machen zu müssen, weil es sehr wichtig ist, daß man nicht annimmt, daß nicht alle Steuererecutionen zu Ende geführt werden, daß gar keine Execution im Interesse der Einbringung der Steuer geschieht. Präsident: Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so hat der Herr Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Anton Graf v. Auersperg: Ich habe als Berichterstatter nur wenige Worte dem beizufügen, was so eben gehört wurde. Vor allem acceptire ich dankbar das Zugeständniß, welches darin liegt, daß Se. Ercellenz der Herr Statthalter gegen die Ueberbür-dung dieses Landes nicht sprechen wollten, und sich eben dadurch in die Reihe der Vorgänger im Amte gestellt haben, welche rückstchtlich dieser Bitte an der Seite des Landes gestanden sind. (Bravo! Bravo!) Die Schwierigkeiten , welche in der richtigen Vertheilung zwischen dem gewünschten Maße von Schonung und der andererseits doch wieder best Steuerbehörden gebotenen Anwendung von Zwangsmitteln liegen, sind dem Ausschüsse nicht entgangen und er hat sie in seinen Erörterungen sich gegenwärtig gehalten. Demungeachtet hat er sich nicht veranlaßt gefunden, die in der vorjährigen Petition ausdrücklich betonte Bitte um Schonung Heuer nochmals zu wiederholen, weil sie erstens implicite schon in der Vorlage des ganzen vorjährigen Operates liegt. Zweitens aber, weil in den Erledigungen, welche die vorjährigen diesbezüglichen Bitten gefunden haben, eine erfolgversprechende Aufforderung dazu nicht liegt, wenigstens der Ausschuß sich durch dieselben dazu nicht ermuthigt fühlen konnte. Endlich und letztlich aber, weil der Ausschuß es anerkannt hat, daß es ja im eigensten Interesse der Negierung, d. i. des Steuerärars liege, jenes Maß von Schonung eintreten zu lassen, welches die Steuerkraft des Steuerträgers nicht erschöpft, und ihn fernerhin im Stande der Contributionsfähigkeit erhält. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich bringe nun den zweiten Ausschußantrag, dessen Inhalt ohnedies den verehrten Herren Abgeordneten vorliegt, zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der dritte Ausschußantrag lautet: (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben in der eben vorgetragenen Fassung zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche denselben genehmigen, gefälligst aufzustehen. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der vierte Ausschußantrag lautet: Punkt a. (liest denselben.) Ich eröffne über diesen Punkt die Debatte. Wünscht Jemand der Herren über diesen Punkt das Wort ? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, bitte ich über denselben abzustimmen, und bitte jene Herren, welche denselben genehmigen, sich gefälligst zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Punkt b lautet: (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren diesfalls zu sprechen? (Nach einer Pause.) XIV. Sitzung. Wenn nicht, so bringe ich diesen Antrag zur Abstimmung und bitte jene Herren, die ihn genehmigen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der fünfte Ausschußantrag endlich lautet: (liest denselben.) Wenn keine Einwendung erhoben wird, erkläre ich diesen als vom h. Landtage genehmiget. Wir sind somit auch mit dieser Vorlage zu Ende gekommen, und da dieselbe aus mehreren Theilen besteht, so bringe ich dieselbe nun der Geschäftsordnung gemäß auch zur dritten Lesung, und bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage in dritter Lesung vollständig einverstanden sind, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) Die Anträge sind in dritter Lesung genehmiget. Wir kommen nun zum vierten Gegenstände der Tagesordnung, nämlich zum Antrage des Finanzausschusses auf Bewilligung einer Nachtragsdotation aus dem G. E. F. pro 1864. Ich bitte den Vortrag zu beginnen, Herr Berichterstatter! Berichterstatter Dr. Sup pan: (liest) „Hoher Landtag! Als voraussichtlicher Bedarf für die Reisekosten der k. k. Grundlasten-Ablös. Lokal-Commission und der als solche fungirenden k. k. Bezirksämter, dann für die Gebühren der Sachverständigen und Zeugen, wurde in den Voranschlag des GrundentlastungsfondeS für das Verwaltungsjahr 1864 der Betrag pr. . . . 12.300 fl. eingestellt. Mit der dem h. Landtage mitgetheilten Zuschrift ddo. 21. Februar d. I. Z. 463 hat die k. k. Landescommisston um eine Nachtragsdotation für obige Rubrik angesucht, da bereits ein Betrag pr. 7512 fl. 64 y„ kr. an dieser präliminirten Post verausgabt, und überhaupt für die 14 monatliche Periode deö Vcrwaltungsjahres 1864 keine größere Summe, als für jene des Jahres 1863 bewilliget worden war. Die Ziffer der wahrscheinlich erforderlichen Nachtragsdotation wurde von der Landesbuchhaltung mit Rücksicht auf das factische Durchschnitts - Erforderniß in den Verwaltungsjahren 1861 — 1863 von jährlichen ...............' . . . . 16.750 fl. 25V2 kr. dann mit Rücksicht auf die 14 monatliche Finanz-Periode des Verwaltungsjahres 1864 mit .... 7000 fl. in runder Summe angenommen. In Hinblick aus diese Thatsachen, andererseits aber auch in Berücksichtigung des Umstandes, daß die Grund-lasten-Ablösung in manchen Landestheilen schon bis zum letzten Stadium, nämlich zur Abmarkung der ausgemittcl-ten Aeguivalents-Flächen vorgeschritten ist, die Grundla-sten-Ablösungsorgane daher theilweise mit der Vornahme der diesfälligen Amtshandlungen beschäftiget sein werden, deren Kosten die Parteien selbst zu tragen haben — erachtete der Finanzausschuß eine Nachtragsdotation pr. 5000 fl. als hinlänglich und stellt demgemäß den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Es werde für die Zwecke der Grundlasten-Ablösung und Regulirung eine Nachtragsdotation pr. 5000 fl. für das Verwaltungsjahr 1864 aus dem Grundeittlastungs-fonde bewilliget". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen so eben vernommenen Antrag des Ausschusses zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, gefälligst sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist genehmiget. Wir kommen nun zum letzten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, zum Antrage des Landesausschusses 3 18 Besorgung der Caffageschäste de« Landes- und G. E. Fonde«. die Besorgung der Cassageschäfte des Landes - und Grund-entlastungSfondeS betreffend. Ich bitte den Herrn Referenten Dr. Suppan den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! Mit dem hohen Staatsministerial-Erlaffe vom 17. Mai 1861 Z. 3384, wodurch der Landes-Vertretung die Unterstützung durch die l. f. Organe (l. f. Cassen, Staatsbuchhaltung ic.) namentlich für die Uebergangsperiode zugesichert worden ist, wurde sich zugleich der Anspruch auf eine entsprechende Beitrags-Leistung für den Fall vorbehalten, als dieses Verhältniß sich als bleibend gestalten sollte. In der XII. Sitzung der verflossenen Session hat nun der hohe Landtag bezüglich der Cassageschäfte folgenden Beschluß gefaßt: „Für die Functionen der Cassagebarung sei derzeit noch kein eigenes Personale zu systemisiren, sondern es bei der bisherigen Uebung zu belassen". Nachdem nun in Folge dieses Beschlusses das zeitweilige Verhältniß in ein dauerndes übergegangen ist, so wurde dem Landesausschusse mit Note der k. k. Landesregierung ddo. 26. März d. I. Z. 558 mitgetheilt, daß daS hohe k. k. Finanz-Ministerium die Besorgung der Cassageschäfte des Landes- und Grundentlastungs-FondeS durch die k. k. Landeshauptcassa in Laibach gegen dem gestattet habe; daß a. Vom Beginne des Solarjahrcs 1864 an ein jährlicher Beitrag von 1600 fl. in halbjährigen mit Ende Juni und December eines jeden Jahres verfallenden Raten, wovon V3 den Landesfond und % den Grundentla-stungsfond zu treffen haben, geleistet, und b. daß dem k. k. Aerare keine besondere Haftungspflicht für die Beamten der gedachten Cassa bezüglich dieser unter der Verwaltung der Landesvertretung stehenden Fonde aufgebürdet werde. Da nun der geforderte Beitrag als ein sehr mäßiger erscheint und es unzweifelhaft ist, daß man um diese Summe eine eigene Cassa nicht zu activiren vermöchte, und da auch die weitere Bedingung sub b nur der Natur der Sache angemessen ist, endlich mit Rücksicht auf den Umstand, daß auf diesen Beitrag bei der Feststellung des Landes- und Grundentlastungsfondes-Präliminare für das Verw. Jahr 1864 keine Rücksicht genommen wurde, stellt der Landesausschuß den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: a. Die Besorgung der Cassageschäfte des Landesund Grundentlastungsfondes durch die k. k. Landeshauptcassa Laibach unter den mit Note des k. k. Landesreg. Präsidiums ddo. 26. März d. I. Z. 558 gestellten Bedingungen werde dankend angenommen; b. Der Landesausschuß werde ermächtiget, den Beitrag von 1600 fl. für bas Solarjahr 1864 zu V3 aus dem Landesfonde und zu % aus dem G. E. F. an das k. k. Aerar abzuführen". Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir zur Spezialdebatte über. Der Ausschuß hat beantragt: Der Landtag wolle beschließen, a. (liest Punkt a.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich diesen so eben vernommenen Antrag zur Abstimmung, und ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der Antrag b lautet: (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen. Ich beantrage nun die dritte Lesung dieser beiden Anträge, und bitte jene Herren, welche mit denselben in dritter Lesung einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Anträge sind in dritter Lesung angenommen. Sohin sind die Gegenstände der heutigen Tagesordnung erlediget. Die nächste Sitzung beantrage ich morgen 10 Uhr Vormittags. Gegenstand der Tagesordnung: Das Landesfondspräliminare pro 1865. WeiterS bitte ich vom Ansuchen des Herrn Obmanns des Finanzausschusses Kenntniß zu nehmen, der die Mitglieder desselben einladet, sich nach Schluß der Sitzung im kleinen Saale zur Anhörung eines kurzen Berichtes einzufinden. Wird etwas gegen die von mir beantragte Tagesordnung erinnert? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich die Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 1 Uhr 30 Minuten.) Verlag des krainischen Landes-Ausschusses. Druck von Jos. Rudolf Millitz in Laibach.