M',,M„ ,l ,^ '^M V l » t t. M^ DM ^ ! Kamstas den 3. December i»»i. GuheMMl Verlautbarungen. I. 169p. (2) Nr. 24990. ^ , . .^ K u n d m a ch u n g 'des,^1^ "illyrlschen Guberniums. — Ecinc ^.^k.. Majestät haben mit allerhöchster Erschließung vom i^. October d- I. zu befehlen geruhet, daß dle nun Herrschende epidemische Brcchruhr N',c jede andere Epidemie behandelt werden solle. —Aus eben diesem Anlasse haben Se. Majestät mtt a. h. Entschließung vom 2I. October d. I. die Rcpublicirung des No'ma-lives vom 27. Februar l8c>6, in Bezug des Benehmens bei epidemisch ansteckenden, ins-besondere typhösen Krankheiten, anzuordnen geruhet. — laibach am 17. November i3Zl. Joseph Camtllo Freyherr v. Schnndburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Hrfrath. JohannSchneditz, k. k. Gubermakath u. Protomedlcus. nä Nr. 2^990. U n t e r r i ch t ^d ^ in Bezug des Benehmens bei epiVemM an-sicckenden Krankhetten. Vom 27. Feb>uar ^go^ — 1,) Die nun über den größten 3he>l von Europa mehr oder weniger vevbreiiete Kranthctt hat ihren vorzügllchsien Grund m der so lange anhaltenden feuchten, naffen und selbst rrahrcnd des Wmtcrs nur wenig kalten Wlttcrulig. Tie Ereiynlsse des Krieges trugen naiüllich zu derselben leichtern Entwickelung und schnellern Vrrbrcttung vieles bei. — 2.) D»c Krankheit ist daher nicht neu, sondern ron- sahcn fclbe be« einer ähnlichen lange an-haltcndcn Witterung und unter gleichen Um» när,dcn »mmcr clitssvhcn. Wlr- dürfen auch, d ü d l c' I.' hreszcit nun so weit vorg e v u-e5t,- und bcrci'.s bcss.res Walter elnssetrc-ten »st, es w«: Zuonsicht erwarten, daß Golt» diese Krank-d.ll bald garizllch vo„ unh hmwegnehmen lvcrde. — I.) Um sich vor dtcstr Krankhnt zu vtraahr) Man sieht daraus rrchl, daß Jene, welche emen videntli-chen vernünftigen kebentsrandel führten, m ihrcr Ltbensweise nichts andern sollten, denn in dicscm Falle schadet fcde Aenderung. — .6.) Krc'gnet ee sich, daß ,n nner Familie Ies mand crfranft,,.,^. ^cH, devielbe, rro es die Umstände ^ulussep^i ln.«in ebenes geräumiges Zimmer gelegt ^eidrn, und er foll daselbst nicht mehr Befubc l,hatten, als zu semer ktbttnunI crfmrcrlich sir.d< — 7.) Mit yer- i^3ä bopstelter Aufmerksamkeit muß nun für die Reinhaltung dieses Zunmers u,id oes Bettes des Kranken gesorget werden. Taglich muß ein« oder mehrmalen ein Fenster so geöffnet werden, daß den Kranken kein Luftzug treffe. Die Ausleerungen des Kranken müssen lmmer sogleich auS dem Zimmer entfernt werden. Oefters joll die Wasche des Kranken und seines Bettes mlt einer vorher gehörig gewärmten gewechselt werden, aber mit der Vehuthsamkeit, daß der Kranke dabei nicht abgekühlt wird. — 8.) Wird der Kranke gesund, oder stirbt er, sosoll die von ihm gebrauchte Wäsche, Kleidungsstücke und Vettgerache von Niemanden getragen und genutzt werden, bis selbe mcht sorgfälng gewaschen und gereiniget, jene Kleidungsstücke aber, welche nicht gewaschen wer. den können, durch einige Wochen dem freien Luftzüge ausgesetzt worden sind. — 9) Das Stroh, auf dem der Kranke lag, verbrenne man an emem freien Orte, in dem Zimmer aber, in dem der Kranke laa, sollen durch mehrere Tage Fenster und Thüren offen ge» lassen werden. — 10.) Das Gleiche muß geschehen, wenn Einquartirungen von durch-marschirenden, gar von kranken Soldaten Statt fanden. Das Gtroh, auf dem Ersstre lagen, soll nur ;um Düngen verbraucht werden; jenes aber, auf dem kranke Soldaten lagen, verbrenne man an einem freien Orte» Z. !7i3. ^2) Nr. 24996. Currende des k. k. illyrischen Gubermums. — Ueber die Behandlung der am 2. November l83l in der Serie 112 verlosten 5nlo Banco»Ol>l6546, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patents vom 21. März ^618, gegen neue mlt fünf vom Hundert in Eonventions - Münze verzinsliche Ertl'atssch'uld-Verfchrciblmgen umgewechselt werden. »-» kaibach ÜW z2^ November i33l. " ' -^^ 'U^' ' Joseph Camillo Frechert v.'SchMidburg, Landes,Göüo^neur. ^^" 6nu'" . Earl Graf zu Welsftelr^/"s'^lf, k. k. 5)ofrath/ - -Zeno Graf v. Sauvau, k. k. Tubermül-Rath. Z. 17^2. (2) 'Nr. 260Z9. Oliol. K ll n d m a ch u n g des k. k. tllyrischen Guberniums. — Scmc k. k. Majestät haben mit allerhöchstemCabinetls-schvclbcn vom zg. November d. I.-zu bcfeh/en geruht, daß M- zwischw Gallkzitn und ^m Freistaate Krakau bestehende Santtats-Coldon un verz Ali ch aufgehoben, und der Granzdienst auf dle Wndyäbung der Zoll- und Polizey-vorschriften beschrankt werde. — KMwch am ^. November i6Z^—»-,««-««. , ^ .. Ktavt- »luv lanvrrchtliche ^erlalttbanmgen. Z. 1707. (1) ^ Nr. 7810. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Kraill wird den Simon Ruß'schcn Kindern, Namens Joseph, Vmcenz und Victoria Ruß und ihren allfälligen Erben mittelst gegenwärtigen Edleres ekiunert: Es habe wider sie bcl diesem Gerichte der Anton Mollautz, Eigenthümer des Hauses Nr. 18, in der lmsigen Pol-lana-Vorstadt, die Klage eingebracht, und um Verjährt- und Evloichcncrklarung des auf dem Hause des Klägers intabulirten Schuldscheines, tiüc,. 9. Juli 1800, gebeten. Da der Aufenthaltsort diestr Beklagten dresem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden Abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf lhrc Gefahr und Unkosten den hierorNgen Gerichts Advocaten, Dr. Maxunilian Wurzbach, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gcrlchts^ro-nung ausgeführt und entschieden w^-den wird. Zur Verhandlung dieser Streitsache ist die Tagsatzung auf den 20. Febnun 18Z2 um g Uhr Vormittags vor diesem Gerichte angeordnet worden, welches den Beklagten dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem., bestimmten Vertreter, ,Vi'. Wuvzbach, Nechtsbchelfc an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen, andern Sachwalter zu bestellen und diesem, Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, -da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumesscn haben werden. Laibach am ^g.,November i63i. :A^7"5< "(2) ^' ,, . Nr. 79,1. ^ >-^ Von dem k. k.'Stadt-'und Landrechte in Krain wird dem Franz v. Moßhardt mittelst gegenwärtigen ^dictes erinnert: Es habe wider ihn bei diesem Gerichte Franz, Paschitsch, I2Z5 Verwalter der Herrschaft Kroisenbach, dicKlage eingebracht, und um Auflage zur Bezahlung einer Schuldforderung pr. Zoo st. o. 5. <^ czebeten. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Franz v. Moßhardt diesem Gerichte unbekannt, und weil er vielleicht aus den k. k. Erblandcn abwesend ist, so hat man zu seiner Vertheidigung,Mt> auf seme Gefahr und Unkosten d.en hicrortigm Gerichtsadvocattn, Or. Baumgarten, als Curator bestellt, mit welchem dic angebrachte Rechtssache nach der be-stehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Zur Verhandlung der Nothdurftcn ist dte Tagsatzung auf den 20. Februar i3Z2 u.n 9 Uhr Vormittags vor die-som Gerichte angeordnet worden, welches dem Beklagten zu dem Ende erinnert wird, damit er allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, vdcr inzwischen dem bestimmten Vertreter Rechts-behelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege, ,einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus seiner Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumesscn haben werde. Laibach am 22. November i8Zi. Z. 1706. (2) Nr. 7970. Von dcm k. k. Stadt- und Landrcchrc m Kram wird hiemit bekannt gegeben, daß am 12. k. M. und an den darauf, folgenden Tagen zu den gewöhnlichen Amtssiunden, die Fcil-bietung des zur Johann Bapt. Tambornino'-schcn Concursmaffa gehörigen Waarenlagers, bestehend in allerlei Gattungen Galantcrlewaa-rc, Gold, Silber und Juwelen, Uhren, Nürnberger Waare aus Stahl und Bronze n. dgl., ferner auch aus mehreren Bouteillcn feinen Rosoglio und suffer Aus bruchweine, in dem Gewölbe des Hauses Nr. iZ, m der Stadt, vorgenommen werden wlrd. ^ „ / Laibach am 2(1. November iL3l. Z. i53ä. (3) Nr. 7813. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Krctin wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Dr. Crobath, Curators der min-dcrjahriaen Anna und Maria Klaus, als erklärten Erben zur Erforschung d?r Schuldenlast nach dem am 27. October 18Z0 ohne Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Georg Klaus, die Tagsatzung auf den 19. December d. I., Vormittags um 9 Uhr/ vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für cm cm Rectnsgrundc An- sprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, wi-drlgens sie oicFolgendcs §. 6,^ b. G. B. sich ' selbst zuzuschreiben haben werden. Lalbach am 19. November i8Zi. AemtUche Verlautbarungen. Z. 1704. (2) Zä Nr. 375. Verlautbarung. Durch den Austritt des Frauleins Carolina Gräfinn Barbo von Waxenstein in Wien, ist klne Jacob v. Schellenburgische Fräulein-Stiftung, von jährlichen 85 fi. 22 kr. C. M., deren Verleihung der ständisch Verordneten Stelle in Kram zusteht, in Erledigung gckom- „ mcn. — Zur Erlangung dieser Stiftung sind hierlandige adeliche und wohlgesitteteFräulcins, und in deren Ermanglung auch andere berufen. Die Stiftungen aber können übrigens in dcr Regel nur vom 7ten lns zum vollendeten i6ten oder auch iNcn Altersjahr genossen werden. — Diejenigen, welche um cine « solche Stiftung einzukommen gedenken, habettW ihre an die ständisch Verordnete Stelle in LaisW bach styllsirtcn Bittgesuche binnen sechs WoM chen bei derselben einzureichen, und dann übeW dle zur Erlangung dieser Stiftung erforderli«M chen Eigenschaften, insbesondere aber mit demM Taufscheine sich gehörig auszuweisen. — VoltD der standisch Verordneten Stelle in Krain.W Laibach am 25, November i83i. W Anton Camlllo Graf v. Thürn.W Z> ^697. (2) Nr. 22197^533. T.D K u ii d m a ch u n g. W Von der k. k. vereinten Cameral-Gefal-M lcn-Verwaltung in Illyricn wird hicmit zur« allgemeinen Kenntniß gebracht, daß bci dcinW unterstehenden k. k. Eameral-Gefallen-Oeco-D nomate, im Ämtsgebaudc der bestandenen k. k.« Taback- und Stampelgefallen-Administratio^D am tz5chulplatze, Nr. 297, am i5. December« l. I<, Vormittags um 10 Uhr, eine Minu-W endo-Licitation zur Beischaffung der für den« Hausmeister und vier Hausknechte erforderlichen« Livree-Stücke, abgehalten werden wird. —« Diese Livree-Stücke bestehen in 5 Westen mit« Ermcln, 5 kurzen Beinkleidern, 5 jwilchenenM Kitteln, 5 runden Hüten, und in 5 Paar Stiefeln, von starkem, nicht verbrannten Kalbleder, und bis an die Knie hoch. — Das hie-zu erforderliche Matcnale besteht in 16 1^ Ellen hechtgrauem, gut eingelassenem und gepreßtem 6^ Ellen brcttem Tuch; in 26 N4 Ellcn guter Futtcrleinwand, cme Elle breit.; in Zl N4 Ellen grünem, H4 Ellcn brettem 1236 Mwillich; in 9 Dutzend kleiner messingener Knöpft, und in /.Ellen schwarz- und gelb-halbseidener Borden. — Hierzu werden diejenigen Handelsleute und Profcsslomsten, welche d»e Lieferung dieser Livree-Stücke, sey es das Matenale für sich, oder nebst der Verfertigung zu übernehmen wünschen, mit dem Beisatze, eingeladen , daß die gcsammtcn vorbcsag-!cn Kleidungsstücke längstens mit Ende des Monats December !63i ganz fertig zum hiesigen Cameral - Gefallen - Oeconomate abgclie-fcrt werden müssen, und nur nach vollkommen gutem Befunde sowohl des Materials als auch der Arbeit und des angeordneten Schnittes werden übernommen werden, — Jedem Lici-tanten bleibt es übrigens unbenommen, von dem betreffenden Materiale ein Muster beizubringen, so wie die beim Occonomate erliegen-den Muster und sonstigen Bcdmgmssc schon vorläufig einzusehen. — Von der k. k. vereinigten Cameral-Gcfallen-Vcrwattung in Illy-rim. — Laibach den 23. November iLZi. Z. .1696. (3) ^ cl5 0 n ^ n Tr ^e st erledigten Stelle eines Protocol-l 1 sten , Expedl t 0 r s u ^ d R e q i ss rat 0 ls. — Bel der k. k. Domamen-Inspcct'.on »n Trieft ist die Stelle emes Protocollisten, Ex-ftedttorS und Registrators mlt dem Gehalie jährlicher Fünf Hundert Gulden, ,n Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese vertretungsweise besetzt wird, zu bewerben gedenken, haben »hre gehörig belegten Gewche bls 25 k. M. im vorgeschriebenen Wcge be» der genannten k. k. Domawen-Insocctlon einzureichen, Utid sich insbesondere über anfällige Studien, tadellose Moralttat, Kenntniß des Kanzleyfaches, Fähigkeit, theilweise zmn Con, ccpte verwendet zu werden, endllcd über dte Kenntniß der deutschen und ttalien>schcn Gvra« che, so wn über ihre bisherige Dienstlelssunss au^uwe,sen, wie nicht mmder den Grad dcr Verwandtschaft oder Schwägerschaft, uv wcl-chcm fie zu einem oder dem andern Beamten d?r k. k. kttstenländischen Domainen-Inspection stchen, getreulich anzugeben. — Von der k. k. illvrlschen Camera! - Gefallen - Verwaltung. Lalbach am HZ. November i63l. 377^5^(5) N"6^2? Kundmachung. Welch einen emscheldendcn Cinffuß eine wohlverstandene Krankenpflege allgemein, und insbesonders bey der epidemischen Brechruhr auf die Genesung des Kranken habe, lss nach mehreren öffentlichen Nachrichten und medic»« nischen Bekanntmachungen hinlänglich erwiesen. Um nun auck hier dem Mangel wohlunterrichteter Krankenwartcr im Allgemeinen zu begegnen, ertheilt mit Genehmigung der hohen Provmzial - ^amtatscomtmssion, 6äo. ,3. October l. I., Zahl 2^76, Herr Oi°. Naprcth, jeden Donnerstag und Sonntag von H d,s 5 Uhr Nnibmittags, und zwar: an Donnerstagen in dlutfcher und an Sonn-lägen in trainerischcr Sprache im Lnceal'Gc-baud« nach dem Lehrbuche des Dr. Maximilian Florian Schmledt, den Unterricht für Kram kenwarter unentgeldlich. Dieses wird mN der Bemerkung ;ur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sich Icne, die den dießfalligen Vorlesungen beiwohnen wollen, uoilausig an den erwähnten Herrn v«. selbss oder an den Magistrats-Gecretär wenden möchnn, um ordentlich vorgemerkt, und nach beendeter Prüfung mit ZeugnlMn bechellt zu werden. Etadt-Mag,strat Laibach am 16. No? v?wder lL3l. 123/ Z. 1711. (2) Nr. 26506^650. K u n d m a ch u n g desk. k. illyrischen Landes - Gu- ^bern.iums. — Das Vcrzehrungssteuergefäll tn der Stadt Laibach wird vom 1. December d. I. angefangen,, von dem Stadtmagistrate eingehobcn werden. — Mittelst Entschließung, der hohen k. k. allgemeinen Hofkammcr vom 10. November »63l, Zahl Z9690, lst dem Magistrate der Provmzial-Hauptstadt Laibach der Bezug des allgemeinen Verzehrungsstcuer-Gefalls in dieser Stadt,.für die Militarjah- re i332, i833 und i33ä, in Pachtung überlassen worden. — Dieses wird mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die GefällS-Elnhcbung durch den Magistrat mit 1. December 16Z1, nach den beigeschlossenen Tarif-fen (^. und V.) beginnen werde. — tzmbaH am 26. November i83l. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidhurg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raiten^au und P r i m ö,r, k. k. Hofrath. / , Joseph Wagner, >-^^^. - k. k. Gubemialrath. ^ ^.. T a r i f f ' der Verzehrungssteuergebühren, wie solche in der Provinzial-Hauptstadt Laibach, durch den Stadtmagistrat wahrend der Zeit der ihm von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer mit hoher Verordnung vom 10. November 18Z1, Zahl Z9690, überlassenen Pachtu>MtzesPev-zchrungsstcuer-Gefalls seit 1. December /üZ», eingehobcn werden. ^, .. ' '', '' Benenn u n a " '. Maßstab ! ^ ^ ü ^' der der GMM Z. steuerbaren G e g e n sta n d e Belegung f'i 1 Rhum, Arrack, Punschessenz, Nosoglio, Liqueur, und alle ver- ^ süßten geistigen Gctränke . . », < * » ... . Eimer ^ 20 2 Branntwcingeist mit Alkohol-Gehalt und darüber . . . dto. 4 '20 Z Branntwein .^ ,.^ ... ., .. ., .^ ..,....., dfo. I ^- ^^Wein . . . .^ .^^' 7'^' ,'>"..'. . - .^'. °. . dto. ' ^ 1 ^0 5 Weinmost und Maisch...........: dto. 1 ^ ^ 6 Obstmost . ... .' . . . . . . ' »^ ^ ', , ' bto. ' ' — , Z9 ^ 7 Mcth .............,..'. . dto. -^. — ! 6 Bier bei der Erzeugung ^0 kr./ bei der Einfuhr . . . . dto. ^- 2I ' 9 Esslg.................. dto. — ! 15 zo Schlachtvieh: Ochsen, Stiere, Kühe, dann Kalber über ' ein Jahr '.............. . Stück ä — !i Kalber bis zum Alter eines Jahres ........ dto. — 40 l2 Schafe, Widder, Ziegen, Böcke, Hammel oder Schöpse . dto. — ' ;5 IZ Lämmer bis zu 25 Pfund, Kitze, Spannferkel . . . . dto. — 10 l/l Frischlinge, d. i. Schweine vot? 9 bis 35 Pfund ... dto. — ' Z^ i5 Schweine über 35 Pfund ^ohne Unterschied ..... dto. __ /Z >6 Frisches Fleisch ohne Unterjchied, elnzelne Theile des gcschlach- pr. Wieteten Viehes, dann cingesalzcnes, geräuchertes und ein- ner Zent-gepöckeltes Fleisch, Salami und andere Würste . . . nev __ 5o (Z. Amts-Blatt Nr. ^5. d. 3. December i63i.) 2 — 1233 — V. Tariff zur EinHebung der Verzchrungssteuer-Gebühren in der für die Bedeckung der Communal-Erfordernisse, fett z. December l85l. Benennung Maßstab ^ Gebühr ^ der der ^ steuerbaren Gegenstände Belegung ^^>^^/ ft« > ^ 1 Rhum, Arrack, Punschessenz, Rosogüo, Liqueur, und alle sonftigen^rsüßtengeiftigenGetranke,auchBranntwemgelss E.mer i äo 2 Branntwem............... detto i 3 Wein und Weinmost............. de o ^. äo z»«',"/ /,- / / / /,' ,^ / ,^,, ,^ ^ : - . ^ ^.^ ............ detto — i5 7 Gchlachtochsen/Stiere, Kühe, Kälber über ein Jahr .. Stücke i — 3 Kalber bls zum Alter eines Jahres . ---,.' ' - ^etto — 20 Q Schafe, Wchder,Z.egen , Böcke, Hammel, Schöpse .. delto — ^ z3 Lämmer bis 25 Pfund, Kche, Spansiferkel . .... detto - ^ 5, FrMllnge, d. i. Sckweme von9 b»s 25Pfund .... det 0 — u !2 Schweine üher 35 Pfund ohne Unterfchled ... . . . detto - ^0 iI Frisches Fletsch ohne Unterschied, einzelne Theile des geschlachteten Viehes, dann e,ngesalzenes, geräuchertes und ge- pöckeltes Fle»sch, Galaml und andere Würste .... Centner — 5a .. Rehe, Gemsen ........'--'''- stucke - 20 s^ ^:r. -. -. -. -. - -. - -. -. -.'.-!!!-' ^w.r - 5: 27 Mehl aus Gelre'de, Kartoffeln, Hülsenftuchte aller Art, Gnes, gerollte und gebrochene Gersse, Hafergrutz, Hlrse und Helden, Nrem, Brot, und überhaupt Bäckerwaaren, dann ^wllback......' -'«'.'«'.' «?/"" ^ ^ H8 l Matzen — 2 Z z,9 Hafcr................. detto ^. I ^ '2a Heu ohne Unterschied und Gtroh ........ -«Centner — 2 ^ «2t ^raut von 100 Stücken oder Köpfen . ..<... . » EMlcken — 3l. 22 Rüben, Kartoffeln und Erdblrnen......- ' l ^^^ "" ^ 'z '2I Fr.sches Obst...............Rentner -^ 4 ^ Z^ Gedörrtes, getrocknetes und eingelegtes Obst . . . '.'ß dMo l. —. 6^ ^25 Butter, frlsche und gesalzene, Schmalz und Gänsefett, Schwein- ß ^ z! « fett, Gchweinschmalz, Bchmeer, Speck und Käse . . « ß detto ^ «^. 5o ^ ^26 Talg, Unschlut, rohes und geschmolzenes, Unschlntkerzen . « detto -^ 5o z f2? Wachs und Wachskerzen . ......... . «ß detto t '^t 28 Honlg, Rauch- und Glatthonig......<. . . l detto -" I ^ 29 Hanf«, «em« und Rübsaamenöl und alle andere derleiBrennole » detto —- 6^ ,2° ««<"nh°l.. h°ctt«, die............ ^b,k. ^ ^t Iz Brennholz, weiches, bie .... ^ ....»«'! betto ^ — 25 f 22 Holzkohlen .....,.......<..« l Rentner i - 2 i' 33 Gtelnkohlen ..... ° ......«.< I detts l — l ^ i! 5239 I. Der Gebühren «Entrichtung unterliegen n'cht nur die emgeführten Objecte, son« dern auch d«e im Innern dcr Stadt erzeugten gelftigen Getränke und das B»er, daher bei der Emfuhr der steuerbaren Objecte (wenn selbe mcht zur Durchfuhr angemeldet werden), darauf keine Rücksicht genommen wird, ob selbe in der Stadt consummin, oder m der Folge wieder auS der Gtndt ausgeführt werden. 2. Die zur Durchfuhr angemeldeten Objecte ohne Unterschied, können 24 Stunden inner der Linie verbleiben, ohne begleitet oder mit emerDeposuengebühr versichert, noch sonst welch immer einer Controlle unterzogen zu werden. 3. Die uon auswärtigen Parthelen auf Speculation eingeführten Getränke werden unter Angabe des Adlagerungsor-tes an der kmie angemeldet, und blechen ohne Depositirung der Gebühr, gegen Haftung des Hauseigtnchümers, bei dem sie sich befinden, durch 6 Tage ohne Entrichtung der Gebühr. Die Frist kann in Berücksichtigung verschiede-ner Verhältnisse, verlängert werden. 4. Von den lebend eingeführten Gchlachichieren nnrd an der kime keme Gebühr entrichtet, wohl aber müssen fie dort angemeldet werden, dagegen muß, weil die Gebühr nur bei der Gchlach« tuna entrichtet wird, dieselbe auch nur in der städtischen Schlachtbank erfolgen. — Dle Schweine und Kalber können auch in Privat« Häusern, jedoch nur über vorlaufige Anmel« dung und Gebührsemncbtung gestochen wer, den. 5. Vom eingeführten Fleische der geschlachteten Thiere ohne Unterschied, wird die Gebühr an den Lmien ohne Rücksicht, ob hle-von schon welche Austage ausser dem Pomeno der Stadt entrichtet worden »st, abgenommen. 6. Wnl von jedem eingeführten Mehl« ohne Unterschied (das Getreid mag wo immer erzeugt worden seyn), an den Linien d»e Gebühr entrichtet werden muß, so ist diese Zahlung auch von jenem Mehle zu entrichten, welches zur eigenen Eonsumtion der Gemeinde in dlr im Pomcrio der Stadt liegenden Müh, le (koiesjü genannt) erzeugt wird. Z. Z7t5. (1) ää knk. Nr. ,5532. Concurs - Verlautbarung. Durch die in Folge allerhöchster Entschlieft sung vom 2l. October i83l erfolgte Ernennung des küftenländischcn Kammerprokurators „ und Gubermalrathes, Herrn Dr. Mmiussl, ' zum Präses on dem politisch 5 ökonomischen Stadt- Magissrate m Tr»est, ist dle Mclle , des Kammerprokurators zu Trieft, mit dem > damlt verbundenen Ttt«l und Rang« emeb w»rk- , lichen Guberniolrothes, denn dem jahrlichen Gehalte vvn 2öoc) ft., in Elltdigung gekom, »vcn. — Es «vc'den daher alle D»tjtn»ger> , welche d»ese Stelle zu erhalten wünschen, und sich mil den vorschrlftmaßigen Elutncn, Prüe fungezeugnlssen und Dicnstkenntmssen, dann mit der vollkommenen Kenntniß der deu t sch e n u n d !ta lieins ch en Sprache auszuweisen vermögen, angewiesen, längstens d»s 2^. December ,83»/ ihre ordnungsmäßig belegien Gesuche, be» dem k. k. Triester Gu« bernlum zu überreichen. — Vom k. k. küsten-landtschen Gubernmm. Trieft am »o. Novem« ber ,85l. vermischte Verlautbarungen. Z. .7.4. (») I- Nr. ^67. G d i c t. Alle Jene. die bei dem Verlasse des zu yeutsch am »8. September d. I., ohne Testament ver« stolbenen Halohüblels, Martin Potolar, aus was immer für e»nem RechcSglunde einen Anspruch zu machen gedenken, haben selben bei der dießfallä auf oen «5. December d. I., Früh 9 Uhr, hier» amls bestimmten Tagsatzung so gewiß darzuthun und geltend zu machen, als sie sich rridrigens die Folgen oeö §. L»4 b. G, B. selbst zuzuschreiben haben weiden. Bezntögericht Weixelberg am 29. November iL3>. bung Laibachs wird bekannt gemacht: GK sey über Anlanden des Lorenz Ierai, jliuior, in Ober» schischta, m»t diehgerichtlichem Bescheide vom i5. November »63i, Nr- i6»5, die Reassumirung der dritten erecuttvcn Ftl'Iblelung der, dem Johann Ierai, junlui-, zugehörigen, auf den dem Valen» tln Ierai eigenthümlichen, der fürlibischöftichea Pfalz Laibach, buk Rect. Nr. Ü», Urb. Nr. 45 ,jz, and 45 ij5 dienstbaren Realitäten intabulirter Gros-Forderung, aus dem Uebergabso^itiage, Uhr, auf hiesiger Gerlchlg. fanzleo mit dem Anhange bestimmt worden, daß die zu veräußernde'Grbsfsrdelung des O^ecuten, sofern sie nickt über^ oder um die Schätzung an Mann gebracht wetden tonnte, auch unter der Schätzung hmtangegeben werden wird. Laibach am 16. November iL3i. Z. 1700. (2) Edict. Aue Jens, d,e bei dem Verlasse des zu Sallocb am 4. October d. I. mlt Testament verstorbenen Martm Iantscher, aus was immer für emem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen gedenken, oder m denselben schulden, haben bei der oleßfalls am 2l. December l. I., hieramts bestlmmten Tagsatzung so gewiß anzumelden und darzuthun, als nndrlgens sich die Erstern. die Folgen des §. 814 b. G. B. selbst zuzuschrelben haben werden. Beznksgericht Wejxelherg am 21.. November i62l. Z, ,701,. (2> Nr. 23Z4. G d i c t. Van dem Bezirksgerichte Haasberg wird b«e> Mit bekannt gemacht: Es sey in Folge Ansuchens des Johann Koroscheh von Kerschizhe, c!e prae^rtt. I6. 0' M., Nr. 2Z24, in die executlve Feildie,. tuna der, dem Martin Zhenzhur von Sibarscbe gehörigen, der Herrschaft Loitsch, sul, R. Nr. 56o zinsbaren, auf 79a ss. gerichtlich geschätzten Viertel» hübe und des Mobilare wegen schuldigen 60 ft. c. s. c, gewiNiaet worden. Zu diesem Ende werden nun drei Licirations» togfatzMgen, und zwar: die erste auf den,19. December »ÜZi, die zweite auf den ,9. Jänner i632 und die dritte auf den 2a. Februar l632, jedesmal um 9 Uhr Früh in I^oco Eidarsche, mit 3em Anhange belNmmt, daß diese gedachte Vier-telhube und das Modilare bei der ersten oder zwei» ten Licitationstagfatzung nur um oder über die Schätzung, bei der dritten aber um jeden Anbot hintangegeben werden soll. Wovon die Kauflustigen durch die Edicte und däe wwdulirten^Gläubiger durch Rubtiten verständiget werden. . Bezirksgericht Haasberg am 19. August lL3l. Z. !7Q2. (2) Nr. 2566. Edict. Von dem Bezirksgerichte haasberg wird hio n>it bekannt gemacht: tZg sey in Fol^e Ansuchens, des Herrn Joseph Hlaonig ron Feldlircken, (itssw-närS des Herrn' Earl Pousche, 62 pi-Ä^5ont. I. d. Mi, Nr. 2566, in die executive Feilbictutig der^, dem Andreas Podboo von Planina gol^öri^ »m, der hellschaft haasberg, snb R. Nr. ^ zins« baren, auf i34? ft. 4» tr. geschaßten Bicltelhube, wegen schuldigen 44g si. »5 kr. c. s. c., gewiNiget morden. 'S''^ ^^^5 3^.' -:!-,3« diesem Ende werden nun drei Licibations, taFahungen. und zwar: die erste auf den 23. December »ü3i, die zweite auf den 23. Jänner und die dritte auf den 29. Februar i6Z2, jedesmal um 9 Uhr Früh in I^oc« Planina, mildem Anhange Vestimmt, daß, faNs diese Realität bei der ersien oder zweiten Licitatian um die Schäz« zung oder darüber an Mann nicht gebracht wer« den konnte, solche bei der dritten auch unter der SchäyunH hintüngesseben werden soll. Wovon die Kauslustigkn durch Soicte und die intabuNrten Gläubiger durch Rubriken verständiget werden. Bezirksgericht Haasbecg am i3. September Z. 1709. (2) Der Gefertigte macht die ergebenste Anzeige, daß cr alle Arten von Orgeln verfertiget, und für vorzüglich gute Arbeit bürget. Bereits ist eine Orgel mit.6 Register spielbar aufgestellt, und kann taglich non zedem Sachkundigen probu't werden. Zwei Orgel mit 12 Register sind auch ganz fertig, gegen sehr billige Bedingnisse zu haben. Zur geneigten ,Abnahme empfiehlt sich allen hochwürdigm Herren Seelsorgern und Kirchcnoorstehern achtungsvoll '^.:^ '^'^ s) Ioh. Gottfried Kunath, Orgelbauer. Carlstadter-Vorstadt, Nr. ä. In der Jg. A l. Cdlen 0. Kleinmapr'- schen Buchhandlung m Lalbsch, neuer Markt, Nr. 225/ ist zu haben: U n t e rricht für Kr a nkenwärt er. Von Maximilian Flor. Schmidt, D,> der Ar^ieykulide, wirklichem Ml'tgliede der me^ diclttischen Faculräi m'd ausübendem Arzte in Wien. gr. 6. Wien iL5,. Preis.: l fi.,C. M. Dieses Werk e,,«hült eine genaue Elklörung über die Art, Kranke/Genesende, Sterbende und Todte zu behandeln, Vorschriften zur Vereitung der Arz-neymjttel,